Drucksache 363/06
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 26. Oktober 2004 zwischen der Europäischen Union, der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Assoziierung dieses Staates bei der Umsetzung, Anwendung und Entwicklung des Schengen-Besitzstands
... Da der zwischen den beteiligten Staaten vereinbarte Verzicht auf Binnengrenzkontrollen nicht zu Sicherheitseinbußen auf dem Gebiet der Inneren Sicherheit führen darf, haben die Schengen-Staaten Ausgleichsmaßnahmen (z.B. Harmonisierung und Verstärkung der Außengrenzkontrollen, Vereinbarung einer grenzüberschreitenden polizeilichen Zusammenarbeit, Einrichtung eines gemeinsamen Personen- und Sachfahndungssystems (SIS)) vereinbart, die den sog. Schengen-Besitzstand bilden. Vertragspartner des in der luxemburgischen Stadt Schengen am 19. Juni 1990 (Inkrafttreten für Deutschland am 1. September 1993 BGBl. 1994 II S. 631 , Inkraftsetzung für Deutschland am 26. März 1995 BGBl. 1996 II S. 242 ) unterzeichneten SDÜ waren zunächst Belgien, die Niederlande, Luxemburg, Deutschland und Frankreich. Dem Übereinkommen sind später Italien (1990), Portugal und Spanien (1991), Griechenland (1992), Österreich (1995) sowie Dänemark, Finnland und Schweden (1996) beigetreten.
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