Drucksache 202/05
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Empfehlung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften über die Europäische Charta für Forscher und einen Verhaltenskodex für die Einstellung von Forschern KOM (2005) 576 endg.; Ratsdok. 7321/05
... Einrichtungen sollten klare Regeln und ausdrückliche Leitlinien für die Einstellung und Ernennung von promovierten Forschern, einschließlich der Höchstdauer und den Zielen solcher Ernennungen und Einstellungen, festlegen. Solche Leitlinien sollten die Zeit, die in früheren Arbeitsverhältnissen nach der Promotion in anderen Einrichtungen verbracht wurde, mitrechnen. Sie sollten auch berücksichtigen, dass der Postdoktorandenstatus eine Übergangsphase darstellen sollte, deren Hauptziel darin besteht, im Rahmen langfristiger Karriereaussichten zusätzliche Möglichkeiten für die berufliche Weiterentwicklung in der Laufbahn eines Forschers zu bieten.
Anhang
Abschnitt 1 : Die Europäische Charta für Forscher
Für Forscher geltende allgemeine Grundsätze und Anforderungen
Für Arbeitgeber und Förderer geltende allgemeine Grundsätze und Anforderungen
Abschnitt 2 : Der Verhaltenskodex für die Einstellung von Forschern
Allgemeine Grundsätze und Anforderungen des Verhaltenskodex
Abschnitt 3 : Begriffsbestimmungen
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