[ Info ] [Aktuell ] [News ] [Bestellung/Preise (PDF)] [BR] [Kataster ] [Support ] [Kontakt ] [Beratersuche ]
Neu

19 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Preisverhandlungen"


⇒ Schnellwahl ⇒

Drucksache 601/1/16

... Deshalb werden die deutschen Preisverhandlungen erleichtert, wenn der ausgehandelte Erstattungsbetrag nicht in die einschlägigen Datenbanken und Softwaresysteme eingestellt wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 601/1/16




Zum Gesetzentwurf allgemein

5. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 35a SGB V

6. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a § 35a Absatz 3 Satz 5 und Satz 6 SGB V

7. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b § 35a Absatz 3a Satz 2

8. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b § 35a Absatz 3a SGB V und Nummer 4 Buchstabe d § 73 Absatz 9 SGB V

9. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe d § 35a Absatz 6 Satz 1 und Satz 2 SGB V

10. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe d § 35a Absatz 6 SGB V

11. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 87 Absatz 2a und Absatz 5b Satz 5, Satz 6 und Satz 7 SGB V

12. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe a Doppelbuchstabe 0aa - neu - § 129 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 SGB V

13. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe b § 129 Absatz 5 Satz 3 SGB V

14. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe c Doppelbuchstabe aa § 130a Absatz 3a Satz 1 SGB V

15. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe e1 - neu - § 130a Absatz 8 Satz 7 SGB V

16. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe a § 130b Überschrift SGB V und Buchstabe b § 130b Absatz 1b SGB V

Zu Artikel 1 Nummer 10

Zu Artikel 1 Nummer 10

19. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe b § 130b Absatz 1b SGB V

20. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe d Doppelbuchstabe aa und Doppelbuchstabe bb § 130b Absatz 3 Satz 1 und Satz 2 SGB V

21. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe e § 130b Absatz 3b SGB V

22. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe e § 130b Absatz 3b SGB V

23. Zu Artikel 1 Nummer 12 - neu - § 132b Absatz 1, Absatz 2 - neu - und Absatz 3 - neu - SGB V

§ 132b
Versorgung mit Soziotherapie

24. Zu Artikel 1 Nummer 12 - neu -* § 295 Absatz 3 Satz 2 - neu - und Satz 3 - neu - SGB V

25. Zu Artikel 5 Nummer 1 Buchstabe b § 15 Absatz 6 AMG

26. Zu Artikel 5 Nummer 2a - neu - § 43 Absatz 1 Satz 1, Satz 1a - neu - und Satz 1b - neu - AMG und Nummer 3 Buchstabe a - neu - § 73 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1a und Satz 3 AMG und Artikel 6a - neu - § 11a Satz 1 Nummer 3 Buchstabe b und Satz 2 ApoG

'Artikel 6a Änderung des Apothekengesetzes

Zur Festlegung einheitlicher Abgabepreise für verschreibungspflichtige Arzneimittel

Zur Festlegung einheitlicher Abgabepreise für verschreibungspflichtige Arzneimittel

29. Zu Artikel 5 Nummer 4 § 78 Absatz 2 Satz 1 und Absatz 3a Satz 3 AMG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b


 
 
 


Drucksache 601/16 (Beschluss)

... Deshalb werden die deutschen Preisverhandlungen erleichtert, wenn der ausgehandelte Erstattungsbetrag nicht in die einschlägigen Datenbanken und Softwaresysteme eingestellt wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 601/16 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 35a SGB V

3. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a § 35a Absatz 3 Satz 5 und Satz 6 SGB V

4. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b § 35a Absatz 3a Satz 2

5. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b § 35a Absatz 3a SGB V und Nummer 4 Buchstabe d § 73 Absatz 9 SGB V

6. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe d § 35a Absatz 6 Satz 1 und Satz 2 SGB V

7. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe d § 35a Absatz 6 SGB V

8. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 87 Absatz 2a und Absatz 5b Satz 5, Satz 6 und Satz 7 SGB V

9. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe c Doppelbuchstabe aa § 130a Absatz 3a Satz 1 SGB V

10. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe e1 - neu - § 130a Absatz 8 Satz 7 SGB V

11. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe b § 130b Absatz 1b SGB V

12. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe b § 130b Absatz 1b SGB V

13. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe d Doppelbuchstabe aa und Doppelbuchstabe bb § 130b Absatz 3 Satz 1 und Satz 2 SGB V

14. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe e § 130b Absatz 3b SGB V

15. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe e § 130b Absatz 3b SGB V

16. Zu Artikel 1 Nummer 12 - neu - § 132b Absatz 1, Absatz 2 - neu - und Absatz 3 - neu - SGB V

§ 132b
Versorgung mit Soziotherapie

17. Zu Artikel 1 Nummer 13 - neu - § 295 Absatz 3 Satz 2 - neu - und Satz 3 - neu - SGB V

18. Zu Artikel 5 Nummer 2a - neu - § 43 Absatz 1 Satz 1, Satz 1a - neu - und Satz 1b - neu - AMG und Nummer 3 Buchstabe a - neu - § 73 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1a und Satz 3 AMG und Artikel 6a - neu - § 11a Satz 1 Nummer 3 Buchstabe b und Satz 2 ApoG

'Artikel 6a Änderung des Apothekengesetzes

19. Zu Artikel 5 Nummer 4 § 78 Absatz 2 Satz 1 und Absatz 3a Satz 3 AMG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b


 
 
 


Drucksache 447/14

... Die Neuregelung rechtfertigt sich durch das Ziel, Wohnungssuchende vor der Ausnutzung faktischer Zwangslagen zu schützen. Um dieses Ziel zu erreichen, ist es erforderlich, die eingetretene Marktentwicklung bei der Vermittlung von Mietwohnungen zu korrigieren. Im Wirtschaftsleben trägt regelmäßig der Besteller einer Leistung die Kosten und bewirkt dadurch die Preisfindung nach Marktgrundsätzen. Auf Mietwohnungsmärkten mit einem Nachfrageüberhang hat sich die hiervon abweichende Ausnahme als Regel herausgebildet. Hier zahlt regelmäßig der Wohnungssuchende die Courtage, sei es durch direkte Kostenübernahme, sei es durch Abschluss eines Maklervertrags mit dem vom Vermieter bereits eingeschalteten Makler. Die Abwälzung hat nicht nur zur Folge, dass der Wohnungssuchende regelmäßig für Leistungen aufkommt, die primär im Interesse des Vermieters erbracht werden. Hinzu kommt, dass die Preisfindung nach Marktgrundsätzen ausbleibt. Makler können unabhängig vom Leistungsumfang die gesetzlich höchste zulässige Courtage verlangen, denn der Vermieter hat kein Interesse an Preisverhandlungen und der Wohnungssuchende kann marktbedingt weder Preis noch Leistung beeinflussen. Die Neuregelung ist geeignet und erforderlich, um die Funktionsfähigkeit des sozialen Marktes zu sichern, indem gewährleistet wird, dass vom Vermieter veranlasste Vermittlungen von diesem bezahlt werden. Zusätzlich wird sichergestellt, dass die beim Vermieter anfallenden Kosten nicht auf den in der Verhandlungsposition wesentlich schwächeren Wohnungssuchenden abgewälzt werden können.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 447/14




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

Unterkapitel 1a Vereinbarungen über die Miethöhe bei Mietbeginn in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten.

Unterkapitel 1a Vereinbarungen über die Miethöhe bei Mietbeginn in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten

§ 556d
Zulässige Miethöhe bei Mietbeginn; Verordnungsermächtigung

§ 556e
Berücksichtigung der Vormiete oder einer durchgeführten Modernisierung

§ 556f
Ausnahmen

§ 556g
Rechtsfolgen; Auskunft über die Miete

Artikel 2
Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche

§ ... [einsetzen: nächster bei der Verkündung freier § mit Zählbezeichnung] Übergangsvorschriften zum Mietrechtsnovellierungsgesetz vom ... [einsetzen: Datum der Ausfertigung des Gesetzes]

Artikel 3
Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Regelungsbedarf

1. Dämpfung des Mietanstiegs auf angespannten Wohnungsmärkten

a Beschreibung der aktuellen Situation

b Beispielhaftes Datenmaterial zu angespannten Wohnungsmärkten

aa Abweichung der Angebotsmieten zu Vergleichsmieten der Mietspiegel 2013 in ausgewählten Städten

bb Mittlere Abweichung von ortsüblicher Vergleichsmiete und Angebotsmiete für Mietwohnungen mit mittlerer Ausstattung und Wohnungsgröße nach Wohnlagen für ausgewählte Städte Kiel / Hannover / Bonn / Berlin / München / Hamburg / Frankfurt am Main

cc Entwicklung der Neuvermietungsangebote für Berlin; prozentualer Preisanstieg 2012/ 2013

c Heterogenität der Mietwohnungsmärkte in Deutschland

d Verfügbares rechtliches Instrumentarium

2. Stärkung des Bestellerprinzips bei der Wohnungsvermittlung

II. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

1. Dämpfung des Mietanstiegs auf angespannten Wohnungsmärkten

2. Stärkung des Bestellerprinzips bei der Wohnungsvermittlung

III. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

1. Dämpfung des Mietanstiegs auf angespannten Wohnungsmärkten

2. Stärkung des Bestellerprinzips bei der Wohnungsvermittlung

IV. Alternativen

1. Dämpfung des Mietanstiegs auf angespannten Wohnungsmärkten

2. Stärkung des Bestellerprinzips bei der Wohnungsvermittlung

V. Vereinbarkeit mit den Maßgaben des Grundgesetzes

1. Dämpfung des Mietanstiegs auf angespannten Wohnungsmärkten

a Zulässige Inhalts- und Schrankenbestimmung

b Kein Eingriff in die Substanz des Eigentums durch die neuen Regelungen zur zulässigen Miethöhe bei Mietbeginn

c Verhältnismäßigkeit der Regelung

2. Stärkung des Bestellerprinzips bei der Wohnungsvermittlung

VI. Gesetzgebungskompetenz

VII. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

1. Dämpfung des Mietanstiegs auf angespannten Wohnungsmärkten

2. Stärkung des Bestellerprinzips bei der Wohnungsvermittlung

VIII. Gesetzesfolgen

1. Dämpfung des Mietanstiegs auf angespannten Wohnungsmärkten

2. Stärkung des Bestellerprinzips bei der Wohnungsvermittlung

3. Nachhaltigkeitsaspekte

4. Demografische Auswirkungen

5. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

6. Erfüllungsaufwand Vorbemerkung

7. Weitere Kosten

8. Weitere Gesetzesfolgen

IX. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu § 556d

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 556e

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 556f

Zu Satz 1

Zu Satz 2

Zu § 556g

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2845: Entwurf eines Gesetzes zur Dämpfung des Mietanstiegs auf angespannten Wohnungsmärkten und zur Stärkung des Bestellerprinzips bei der Wohnungsvermittlung

I. Zusammenfassung

Sonstige Kosten

Im Einzelnen

1 Regelungsinhalt

2 Erfüllungsaufwand

3 Evaluation

4 Befristung


 
 
 


Drucksache 598/13

... Die Bundesregierung wird die frühe Nutzenbewertung und die Preisverhandlungen hinsichtlich ihrer Wirkungen auf die Entwicklung der Ausgaben für Arzneimittel, die Qualität der Versorgung der Patientinnen und Patienten, die Erforschung und Entwicklung von Arzneimitteln sowie den Forschungs- und Pharmastandort Deutschland kontinuierlich weiter beobachten und evaluieren.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 598/13




I. Berichtsauftrag

II. Inhalt und Ziel der gesetzlichen Regelung

III. Stand der Umsetzung und bisherige Erfahrungen

a Nutzenbewertung

b Preisbildung und Erstattung

c Bisherige Erfahrungen und Weiterentwicklung

IV. Erfahrungen aus Sicht der beteiligten Akteure bei der Preisbildung und Erstattung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen

V. Fazit


 
 
 


Drucksache 487/12 (Beschluss)

... 1. Der Bundesrat befürchtet, dass die Offenlegung von Rabatten auf den Abgabepreis des pharmazeutischen Unternehmers hierzulande zu einer Preiserosion in anderen Ländern, die im Rahmen ihrer Preisbildung auf den offiziellen deutschen Arzneimittelpreis referenzieren, führen könnte. Ein niedriger veröffentlichter Erstattungsbetrag könnte somit finanzielle Belastungen der Pharmaindustrie im Ausland zur Folge haben und damit auch die Preisverhandlungen in Deutschland belasten. Pharmaunternehmen könnten sich zudem gezwungen sehen, auf eine Ausbietung im deutschen Markt zu verzichten, um negative wirtschaftliche Auswirkungen auf das Auslandsgeschäft zu vermeiden, so dass Patientinnen und Patienten unter Umständen bestimmte Therapieoptionen nicht zur Verfügung stehen werden. Ein erstes Beispiel für ein derartiges Verhalten ist bereits in der Indikation



Drucksache 487/1/12

... Der Bundesrat befürchtet, dass die Offenlegung von Rabatten auf den Abgabepreis des pharmazeutischen Unternehmers (ApU) hierzulande zu einer Preiserosion in anderen Ländern, die im Rahmen ihrer Preisbildung auf den offiziellen deutschen Arzneimittelpreis referenzieren, führen könnte. Ein niedriger veröffentlichter Erstattungsbetrag könnte somit finanzielle Belastungen der Pharmaindustrie im Ausland zur Folge haben und damit auch die Preisverhandlungen in Deutschland belasten. Pharmaunternehmen könnten sich zudem gezwungen sehen, auf eine Ausbietung im deutschen Markt zu verzichten, um negative wirtschaftliche Auswirkungen auf das Auslandsgeschäft zu vermeiden, so dass Patientinnen und Patienten unter Umständen bestimmte Therapieoptionen nicht zur Verfügung stehen werden. Ein erstes Beispiel für ein derartiges Verhalten ist bereits in der Indikation



Drucksache 632/11 (Beschluss)

... Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die vorgeschlagenen Regelungen zur nachhaltigen Stabilisierung des Milchmarktes hinsichtlich der Vertragsgestaltung, des Gleichgewichts von Angebot und Nachfrage und der Positionierung der Milcherzeuger bei den Erzeugerpreisverhandlungen noch wirksamer verbessert werden müssen.



Drucksache 632/1/11

... 56. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die vorgeschlagenen Regelungen zur nachhaltigen Stabilisierung des Milchmarktes hinsichtlich der Vertragsgestaltung, des Gleichgewichts von Angebot und Nachfrage und der Positionierung der Milcherzeuger bei den Erzeugerpreisverhandlungen noch wirksamer verbessert werden müssen.



Drucksache 881/08

... (18) Deshalb ist es unbedingt erforderlich, einen aktiven Beitrag der Mitgliedstaaten bei der Erarbeitung einiger der gemeinsamen Instrumente sicherzustellen, die in der Mitteilung der Kommission über seltene Krankheiten vorgesehen sind, insbesondere europäische Referenzgutachten über Diagnostik und medizinische Versorgung sowie europäische Leitlinien für Reihenuntersuchungen der Bevölkerung. Dies sollte auch für Bewertungsberichte über den therapeutischen Mehrwert von Arzneimitteln für seltene Leiden gelten, die dazu beitragen könnten, die Preisverhandlungen auf nationaler Ebene zu beschleunigen und damit die Verzögerung beim Zugang zu Orphan Drugs für Patienten mit seltenen Krankheiten zu verringern.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 881/08




Vorschlag

1. Nationale Pläne zur Bekämpfung seltener Krankheiten

2. Angemessene Definition, Kodierung und Bestandsaufnahme seltener Krankheiten

3. Erforschung seltener Krankheiten

4. Fachzentren und europäische Referenznetze für seltene Krankheiten

5. Zusammenführung des Fachwissens über seltene Krankheiten auf europäischer Ebene

6. Mitbestimmung von Patientenverbänden

7. Nachhaltigkeit


 
 
 


Drucksache 75/1/07

... 9. Das Gesundheitssystem wird auf allen Ebenen neu strukturiert, wettbewerblicher ausgerichtet und transparenter gestaltet. So werden die Vertragsfreiheiten der gesetzlichen Kassen, aber auch der Leistungserbringer im Bereich der besonderen Versorgungsformen, der Integrationsversorgung und der hausarztzentrierten Versorgung erweitert. Daneben wird der Wettbewerb bei den Hilfsmitteln durch die Möglichkeit zur Ausschreibung und im Bereich der Arzneimittelversorgung durch Verbesserung der Rahmenbedingungen für Preisverhandlungen zwischen pharmazeutischen Unternehmen und Kassen intensiviert. Die Einführung einer Kosten-Nutzen-Bewertung soll Anreize zur Entwicklung innovativer Medikamente setzen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 75/1/07




I. Der Bundesrat stellt fest:

II. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf,


 
 
 


Drucksache 75/07 (Beschluss)

... 9. Das Gesundheitssystem wird auf allen Ebenen neu strukturiert, wettbewerblicher ausgerichtet und transparenter gestaltet. So werden die Vertragsfreiheiten der gesetzlichen Kassen, aber auch der Leistungserbringer im Bereich der besonderen Versorgungsformen, der Integrationsversorgung und der hausarztzentrierten Versorgung erweitert. Daneben wird der Wettbewerb bei den Hilfsmitteln durch die Möglichkeit zur Ausschreibung und im Bereich der Arzneimittelversorgung durch Verbesserung der Rahmenbedingungen für Preisverhandlungen zwischen pharmazeutischen Unternehmen und Kassen intensiviert. Die Einführung einer Kosten-Nutzen-Bewertung soll Anreize zur Entwicklung innovativer Medikamente setzen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 75/07 (Beschluss)




Anlage
Entschließung zum Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz - GKV-WSG)

I. Der Bundesrat stellt fest:

II. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf,


 
 
 


Drucksache 432/14 (Beschluss) PDF-Dokument



Drucksache 432/1/14 PDF-Dokument



Drucksache 504/18 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.