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"Prostitutionsgesetz"
Drucksache 375/17
Verordnung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Verordnung über die Führung einer Bundesstatistik nach dem Prostituiertenschutzgesetz (Prostitutions-Statistikverordnung - ProstStatV )
... So waren in der Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit zum Stichtag am 30. September 2014 in Deutschland (Arbeitsort) lediglich 61 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte unter der Berufsgattung "Berufe für personenbezogene Dienstleistungen - fachlich ausgerichtete Tätigkeiten", die der Prostitution zugeordnet sind, gemeldet. Da die Mehrzahl der Prostituierten ihre Tätigkeit nicht als sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ausübt, ist diese Zahl kaum aussagekräftig. Laut der Untersuchung "Auswirkungen des Prostitutionsgesetzes" aus dem Jahr 2007 sind etwa drei Viertel der Prostituierten selbständig tätig. Zudem sind Prostituierte bei der Sozialversicherung oftmals nicht unter der Berufsbezeichnung "Prostituierte" gemeldet, um ihre Tätigkeit anonym zu halten.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Verordnung
§ 1 Umfang der Erhebungen
§ 2 Erhebungsmerkmale für die Statistik über die Prostitutionstätigkeit
§ 3 Erhebungsmerkmale für die Statistik über das Prostitutionsgewerbe
§ 4 Erhebungsmerkmale für die Statistik über Prostitutionsfahrzeuge
§ 5 Erhebungsmerkmale für die Statistik über Prostitutionsveranstaltungen
§ 6 Hilfsmerkmale
§ 7 Periodizität, Berichtszeitpunkt, Berichtszeitraum
§ 8 Auskunftspflicht
§ 9 Ãœbermittlung, Löschung
§ 10 Regelung für das Jahr 2017
§ 11 Inkrafttreten
2 Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Verordnungsermächtigung
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Regelungsfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
Vorgabe 1: Versendung der Daten an die statistischen Landesämter
Vorgabe 2: Aufbereitung und Versendung der Daten durch die statistischen Landesämter
Vorgabe 3: Erstellen der Bundesstatistik durch das Statistische Bundesamt
Vorgabe 4: Stichtagserhebungen im Berichtsjahr 2017
5. Weitere Kosten
6. Weitere Regelungsfolgen
VII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu § 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu § 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu § 3
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu § 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu § 5
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu § 6
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu § 7
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 9
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 10
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 4154, BMFSFJ: Entwurf einer Verordnung über die Führung einer Bundesstatistik nach dem Prostituiertenschutzgesetz - ProstStatV
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
II.1. Erfüllungsaufwand Bürgerinnen und Bürger
5 Wirtschaft
Verwaltung Bund, Länder/Kommunen Bund
Länder und Kommunen
II.2. Evaluierung
III. Votum
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Drucksache 156/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen
... Der Bundesrat begrüßt grundsätzlich die im Gesetzentwurf vorgesehene Regulierung des Prostitutionsgewerbes als wichtigen und notwendigen Schritt zur Verbesserung der Situation von Menschen, die in der Prostitution tätig sind. Die Einführung einer Erlaubnispflicht, die sich auf Betreiberzuverlässigkeit, Betriebskonzepte und Arbeitsbedingungen bezieht, ist eine notwendige Ergänzung des Prostitutionsgesetzes aus dem Jahr 2002. Sie entspricht auch den Forderungen des Bundesrates, die dieser bereits mit Beschluss vom 11. April 2014 formuliert hat (vgl. BR-Drucksache 71/14(B)).
1. Zur Eingangsformel
2. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 2 ProstSchG
3. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 3 ProstSchG
4. Zu Artikel 1 §§ 3 bis 11 ProstSchG
5. Hilfsempfehlung zu Ziffer 4
Zu Artikel 1
6. Hilfsempfehlung zu Ziffer 4
Zu Artikel 1
7. Hilfsempfehlung zu Ziffer 4 und Ziffer 6
Zu Artikel 1
8. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 2, § 5 Absatz 3 ProstSchG
9. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 4 ProstSchG
10. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 1 ProstSchG
11. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 2 Nummer 4, Nummer 5 ProstSchG
12. Hilfsempfehlung zu Ziffer 4 und Ziffer 5
Zu Artikel 1
13. Hilfsempfehlung zu Ziffer 4
Zu Artikel 1
14. Hilfsempfehlung zu Ziffer 4
Zu Artikel 1
15. Zu Artikel 1 § 15 Absatz 1, Absatz 1
16. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 2 Nummer 7 und Absatz 3 und § 37 Absatz 5 ProstSchG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
17. Zu Artikel 1 §§ 29, 31 ProstSchG
18. Zu Artikel 1 § 32 Absatz 1 und 2 ProstSchG
19. Zu Artikel 7 Absatz 2 Inkrafttreten
20. Zum Gesetzentwurf allgemein Zum Erfüllungsaufwand der Verwaltung und für die Länder und Kommunen
21. Zum Gesetzentwurf allgemein
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe c
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Drucksache 457/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen
... a) Der Bundesrat begrüßt grundsätzlich die im Gesetz enthaltene Regulierung des Prostitutionsgewerbes als wichtigen und notwendigen Schritt zur Verbesserung der Situation von Menschen, die in der Prostitution tätig sind. Die Einführung einer Erlaubnispflicht, die sich auf Betreiberzuverlässigkeit, Betriebskonzepte und Mindestanforderungen an gesundheitliche, hygienische und räumliche Arbeitsbedingungen bezieht, ist eine notwendige Ergänzung des Prostitutionsgesetzes von 2002. Sie entspricht auch den Forderungen des Bundesrates, die dieser bereits mit Beschluss vom 11. April 2014 formuliert hat (vgl. BR-Drucksache 71/14(B)).
Drucksache 71/14
Antrag des Saarlandes
Entschließung des Bundesrates - Maßnahmen zur Regulierung von Prostitution und Prostitutionsstätten
... Daher wird besonders die Vereinbarung im Koalitionsvertrag auf Bundesebene, nach der insbesondere Frauen vor Gewalt und Ausbeutung besser geschützt und die Täter konsequenter bestraft werden, durch den Bundesrat ausdrücklich begrüßt. Auch die vereinbarte Überarbeitung des Prostitutionsgesetzes im Hinblick auf die Regulierung der Prostitution sowie die gesetzliche Verbesserung der ordnungsbehördlichen Kontrollmöglichkeiten wird unterstützt.
Entschließung
I. Der Bundesrat stellt fest:
II. Der Bundesrat bittet daher die Bundesregierung,
III. Der Bundesrat bittet darüber hinaus die Bundesregierung,
1. Ausbau niedrigschwelliger psychosozialer Beratungsangebote und gezielter Ausstiegsprogramme für Prostituierte
2. Verbesserung der aufenthaltsrechtlichen Regelungen für Betroffene von Frauenhandel und Zwangsprostitution
3. Erlaubnispflicht für Prostitutionsstätten und ergänzende Melde- und Anzeigepflichten
4. Bundeseinheitliche Zugangs- und Kontrollrechte für Prostitutionsstätten
5. Regelmäßige gesundheitliche Beratung für Prostituierte und Verbesserung des Zugangs zu psychosozialen Beratungsangeboten
6. Schutz Heranwachsender in der Prostitution
7. Freierbestrafung bei Inanspruchnahme illegaler und entwürdigender Prostitutionsformen
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Drucksache 71/14 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates - Maßnahmen zur Regulierung von Prostitution und Prostitutionsstätten
... 1. Mit dem Prostitutionsgesetz, das am 1. Januar 2002 in Kraft getreten ist, wurde ein wesentlicher Schritt zur Verbesserung der rechtlichen und sozialen Lage von Prostituierten unternommen. Der Bundesrat begrüßt die im Koalitionsvertrag festgehaltene Absicht der Bundesregierung, das Prostitutionsgesetz im Hinblick auf die Regulierung der Prostitution umfassend zu überarbeiten und die ordnungsbehördlichen Kontrollmöglichkeiten zu verbessern.
Anlage Entschließung des Bundesrates - Maßnahmen zur Regulierung von Prostitution und Prostitutionsstätten
I. Der Bundesrat stellt fest:
II. Der Bundesrat spricht sich für eine Fortentwicklung des Prostitutionsgesetzes aus,
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Drucksache 641/13 (Beschluss)
Anrufung des Vermittlungsausschusses durch den Bundesrat
Gesetz zur Bekämpfung des Menschenhandels und Überwachung von Prostitutionsstätten
... Das Gesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Prostituierten (Prostitutionsgesetz) hat einen wichtigen Beitrag dazu geleistet, die Ausbeutung von Prostituierten zu bekämpfen, indem es das Thema aus einem gesellschaftlichen Graubereich geholt hat. Die weitere Regelungsbedürftigkeit der Prostitution ist gleichwohl spätestens seit der Evaluation des Prostitutionsgesetzes deutlich geworden. Neue, auf maximalen Profit ausgerichtete Betriebskonzepte sowie die Öffnung der EU nach Südosteuropa haben die Situation in der Prostitution zusätzlich verschärft.
Drucksache 641/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse
Gesetz zur Bekämpfung des Menschenhandels und Überwachung von Prostitutionsstätten
... 16. Das Gesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Prostituierten (Prostitutionsgesetz) hat einen wichtigen Beitrag dazu geleistet, die Ausbeutung von Prostituierten zu bekämpfen, indem es das Thema aus einem gesellschaftlichen Graubereich geholt hat. Die weitere Regelungsbedürftigkeit der Prostitution ist gleichwohl spätestens seit der Evaluation des Prostitutionsgesetzes deutlich geworden. Neue, auf maximalen Profit ausgerichtete Betriebskonzepte sowie die Öffnung der EU nach Südosteuropa haben die Situation in der Prostitution zusätzlich verschärft.
Drucksache 314/10 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates - Stärkere Reglementierung des Betriebs von Prostitutionsstätten
... Prostitution wird nach den heutigen sozial-ethischen Wertvorstellungen überwiegend als nicht mehr sittenwidrig empfunden. Die Rechtsprechung berücksichtigt diesen Wandel und legt in neueren Entscheidungen durchweg den Maßstab zugrunde, dass die kommerzielle Ausnutzung sexueller Bedürfnisse oder Interessen nicht mehr als solche gegen die guten Sitten verstößt (vgl. BVerwG, Urteil vom 6. November 2002 - BVerwG 6 C 16.02 -, NVwZ 2003, 603; Beschluss vom 23. März 2009 - BVerwG 8(B) 2.09 -, NVwZ 2009, 909; BGH, Urteil vom 13. Juli 2006 - I ZR 65/ 05 -, DVP 2007, 214). Dieser Wandel ist maßgeblich auf den Erlass des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Prostituierten (Prostitutionsgesetz), vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3983) zurückzuführen.
Anlage Entschließung des Bundesrates - Stärkere Reglementierung des Betriebs von Prostitutionsstätten
I. Der Bundesrat stellt fest:
II. Der Bundesrat bittet daher die Bundesregierung,
1. Erlaubnispflicht für Prostitutionsstätten
2. Meldepflichten
3. Prävention sexuell übertragbarer Krankheiten
4. Sanktionsmöglichkeiten
5. Vermutung abhängiger Beschäftigung und Präzisierung des Weisungsrechts
6. Änderung des Jugendschutzgesetzes
7. Änderung des Bundeszentralregistergesetzes
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Drucksache 314/10
Antrag des Landes Baden-Württemberg
Entschließung des Bundesrates - Stärkere Reglementierung des Betriebs von Prostitutionsstätten
... Prostitution wird nach den heutigen sozialethischen Wertvorstellungen überwiegend als nicht mehr sittenwidrig empfunden. Die Rechtsprechung berücksichtigt diesen Wandel und legt in neueren Entscheidungen durchweg den Maßstab zugrunde, dass die kommerzielle Ausnutzung sexueller Bedürfnisse oder Interessen nicht mehr als solche gegen die guten Sitten verstößt (BVerwG, Urteil vom 6. November 2002, 6 C 16.02; Beschluss vom 23. März 2009, 8(B) 2.09; BGH, Urteil vom 13. Juli 2006, I ZR 65/ 05). Dieser Wandel ist maßgeblich auf den Erlass des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Prostituierten (Prostitutionsgesetz, ProstG, BGBl. I S. 3983) vom 20. Dezember 2001 zurückzuführen.
Entschließung
I. Der Bundesrat stellt fest:
II. Der Bundesrat bittet daher die Bundesregierung,
1. Erlaubnispflicht für Prostitutionsstätten
2. Meldepflichten
3. Prävention sexuell übertragbarer Krankheiten
4. Sanktionsmöglichkeiten
5. Vermutung abhängiger Beschäftigung und Präzisierung des Weisungsrechts
6. Änderung des Jugendschutzgesetzes
7. Änderung des Bundeszentralregistergesetzes
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Drucksache 298/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für einen Rahmenbeschluss des Rates zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz von Opfern sowie zur Aufhebung des Rahmenbeschlusses 2002/629/JI KOM (2009) 136 endg.; Ratsdok. 8151/09
... (6) Die Opfer sollten nach einer Entscheidung der zuständigen Behörde über rechtswidrige Handlungen, an denen sie als unmittelbare Folge ihrer Wehrlosigkeit angesichts der illegalen Maßnahmen von Menschenhändlern beteiligt waren, – wie Verstöße gegen die Einwanderungsgesetze, Verwendung falscher Dokumente oder Straftaten im Sinne der Prostitutionsgesetze – vor strafrechtlicher Verfolgung und Bestrafung geschützt werden. Ein solcher Schutz sollte zudem darauf abzielen, die Opfer zu ermutigen, in Strafverfahren als Zeugen auszusagen.
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
1.1. Gründe für den Vorschlag und Zielsetzung
1.2. Allgemeiner Kontext
1.3. Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet
1.4. Vereinbarkeit mit den anderen Politikbereichen und Zielen der Union
2. Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung
2.1. Anhörung von interessierten Kreisen
2.1.1. Anhörungsmethoden und allgemeines Profil der Befragten
2.1.2. Zusammenfassung der Beiträge
2.2. Einholung und Nutzung von Expertenwissen
2.3. Folgenabschätzung
• Option 1:
• Option 2:
• Option 3:
• Option 4:
3. Rechtliche Aspekte
3.1. Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme
A Bestimmungen des materiellen Strafrechts
B Gerichtliche Zuständigkeit und Strafverfolgung
C Opferrechte im Strafverfahren
D Unterstützung der Opfer
E Prävention
F Kontrolle
3.2. Mehrwert des Vorschlags gegenüber dem Übereinkommen des Europarats zur
3.3. Rechtsgrundlage
4. Subsidiaritätsprinzip
5. Grundsatz der Verhältnismässigkeit
6. Wahl des Instruments
7. Auswirkungen auf den Haushalt
8. Weitere Angaben
Vorschlag
Artikel 1 Straftaten im Zusammenhang mit Menschenhandel
Artikel 2 Anstiftung, Beihilfe und Versuch
Artikel 3 Strafen und erschwerende Umstände
Artikel 4 Verantwortlichkeit juristischer Personen
Artikel 5 Sanktionen gegen juristische Personen
Artikel 6 Keine Verhängung von Sanktionen gegen Opfer
Artikel 7 Ermittlung und Strafverfolgung
Artikel 8 Gerichtliche Zuständigkeit und Koordinierung der Strafverfolgung
Artikel 9 Schutz besonders gefährdeter Opfer von Menschenhandel in Strafverfahren
Artikel 10 Unterstützung der Opfer
Artikel 11 Besondere Schutzmaßnahmen für Kinder
Artikel 12 Prävention
Artikel 13 Kontrolle
Artikel 14 Geografischer Anwendungsbereich
Artikel 15 Aufhebung des Rahmenbeschlusses 2002/629/JI
Artikel 16 Umsetzung
Artikel 17 Inkrafttreten
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Drucksache 67/07 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Bericht der Bundesregierung zu den Auswirkungen des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Prostituierten (Prostitutionsgesetz - ProstG )
Bericht der Bundesregierung zu den Auswirkungen des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Prostituierten (Prostitutionsgesetz -
Drucksache 67/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Bericht der Bundesregierung zu den Auswirkungen des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Prostituierten (Prostitutionsgesetz - ProstG )
Bericht der Bundesregierung zu den Auswirkungen des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Prostituierten (Prostitutionsgesetz -
Drucksache 219/06
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zu den Strategien zur Verhinderung des Handels mit Frauen und Kindern, die durch sexuelle Ausbeutung gefährdet sind
... 10. macht die Kommission und die Mitgliedstaaten auf die Ergebnisse der Studie aufmerksam die das Europäische Parlament über die Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten in der Prostitutionsgesetzgebung und ihr Einfluss auf den Handel mit Frauen und Kindern zu Zwecken der sexuellen Ausbeutung in Auftrag gegeben hat10;
Drucksache 140/05 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Strafrechtsänderungsgesetzes - Menschenhandel - (… StrÄndG )
... ). Ein wesentliches Defizit besteht ferner insoweit, als die Tatbestände der Ausbeutung von Prostituierten (§ 180a StGB) sowie der dirigistischen Zuhälterei (§ 18la Abs. 2 StGB) seit den im Prostitutionsgesetz vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3983) getroffenen Maßnahmen kaum mehr nachgewiesen werden können, weshalb von der Zuhälter- und Bordellszene zu einem wesentlichen Teil der Druck der Strafverfolgung genommen worden ist. Schließlich erscheint nicht hinnehmbar, dass das Gesetz demjenigen Verbrecher, der Kinder in die Prostitution bringt, keine höhere Strafe androht als etwa dem hartnäckigen Steuerhinterzieher (vgl. § 370a AO).
A. Problem
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
Gesetzentwurf
Artikel 1 Änderung des Strafgesetzbuches
Artikel 2 Änderung der Strafprozeßordnung
Artikel 3 Änderung des Artikel 10-Gesetzes
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
I. Materiellstrafrechtliche und strafprozessuale Maßnahmen
II. Gesetzgebungskompetenz
III. Auswirkungen
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Nummer 2
Zu den Nummer n
Zu Nummer 5
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 3
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Drucksache 140/05
Gesetzesantrag des Freistaates Bayern
Entwurf eines ... Strafrechtsänderungsgesetzes - Menschenhandel - (... StrÄndG )
... ). Ein wesentliches Defizit besteht ferner insoweit, als die Tatbestände der Ausbeutung von Prostituierten (§ 180a StGB) sowie der dirigistischen Zuhälterei (§ 181a Abs. 2 StGB) seit den im Prostitutionsgesetz aus dem Jahr 2001 getroffenen Maßnahmen kaum mehr nachgewiesen werden können, weshalb von der Zuhälter- und Bordellszene zu einem wesentlichen Teil der Druck der Strafverfolgung genommen worden ist. Schließlich erscheint nicht hinnehmbar, dass das Gesetz demjenigen Verbrecher, der Kinder in die Prostitution bringt, keine höhere Strafe androht als etwa dem hartnäckigen Steuerhinterzieher (vgl. § 370a AO).
A. Problem
B. Lösung
C. Alternativen
D. Kosten der öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Strafgesetzbuches
§ 233c Strafmilderung und Absehen von Strafe
Artikel 2 Änderung der Strafprozeßordnung
Artikel 3 Änderung des Artikel 10-Gesetzes
Artikel 4 In-Kraft-Treten
Begründung
A. Allgemeines
I. Materiellstrafrechtliche und strafprozessuale Maßnahmen
II. Gesetzgebungskompetenz
III. Auswirkungen
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Artikel 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
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Drucksache 846/04 (Beschluss)
Anrufung des Vermittlungsausschusses durch den Bundesrat
... Strafrechtsänderungsgesetz - §§ 180b, 181 StGB (... StrÄndG )
... Die mit dem Prostitutionsgesetz vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3983) vorgenommene Aufhebung des § 180a Abs. 1 Nr. 2
1. Zu Artikel 1 Nr. 1 Buchstabe a Inhaltsübersicht , Nr. 5a - neu - § 180a Abs. 1 StGB , Nr. 6a - neu - § 181a Abs. 2 StGB
2. Zu Artikel 1 Nr. 10 § 232 Abs. 3 Nr. 1, Abs. 4a - neu - StGB
3. Zu Artikel 1 Nr. 10 § 232 StGB
4. Zu Artikel 1 Nr. 1 Buchstabe c Inhaltsübersicht , Nr. 1a - neu - § 5 Nr. 8 Buchstabe b StGB , Nr. 10 §§ 232a - neu -, 233c - neu - StGB
5. Zu Artikel 1 Nr. 10 § 233 Abs. 1 Satz 1 StGB
6. Zu Artikel 1 Nr. 10 § 233b Abs. 2 StGB
7. Zu Artikel 2 Nr. 2 § 100a Satz 1 Nr. 2 StPO
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Drucksache 846/1/04
Empfehlungen der Ausschüsse 806. Sitzung des Bundesrates am 26. November 2004
Strafrechtsänderungsgesetz - §§ 180b, 181 StGB (... StrÄndG )
... Die mit dem Prostitutionsgesetz vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3983) vorgenommene Aufhebung des § 180a Abs. 1 Nr. 2
1. Zu Artikel 1 Nr. 1 Buchstabe a Inhaltsübersicht , Nr. 5a - neu - § 180a Abs. 1 StGB , Nr. 6a - neu - § 181a Abs. 2 StGB
2. Zu Artikel 1 Nr. 10 § 232 Abs. 3 Nr. 1, Abs. 4a - neu - StGB
3. Zu Artikel 1 Nr. 10 § 232 StGB
4. Zu Artikel 1 Nr. 1 Buchstabe c Inhaltsübersicht , Nr. 1a - neu - § 5 Nr. 8 Buchstabe b StGB , Nr. 10 §§ 232a - neu -, 233c - neu - StGB
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
5. Zu Artikel 1 Nr. 10 § 233b Abs. 2 StGB
6. Zu Artikel 2 Nr. 2 § 100a Satz 1 Nr. 2 StPO
Zu Artikel 1
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Drucksache 738/3/04
Antrag des Landes Hessen
Entschließung des Bundesrates zur Bekämpfung des Menschenhandels - Antrag des Freistaates Bayern -
... 2. Die Regierungskoalition hat im Prostitutionsgesetz aus dem Jahr 2001 die Strafvorschrift der Förderung der Prostitution (§ 180a Abs. 1 Nr. 2
Drucksache 738/04 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates zur Bekämpfung des Menschenhandels
... 3. Der Deutsche Bundestag hat im Prostitutionsgesetz aus dem Jahr 2001 die Strafvorschrift der Förderung der Prostitution (§ 180a Abs. 1 Nr. 2
Anlage Entschließung des Bundesrates zur Bekämpfung des Menschenhandels
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Drucksache 738/1/04
Empfehlungen der Ausschüsse 805. Sitzung des Bundesrates am 5. November 2004
Entschließung des Bundesrates zur Bekämpfung des Menschenhandels - Antrag des Freistaates Bayern -
... 5. Darüber hinaus hält es der Bundesrat für erforderlich, den mit dem Prostitutionsgesetz vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3983) in den Straftatbestand des § 181a Abs. 2
Drucksache 738/4/04
Antrag des Freistaates Bayern
Entschließung des Bundesrates zur Bekämpfung des Menschenhandels - Antrag des Freistaates Bayern -
... 3. Die Regierungskoalition hat im Prostitutionsgesetz aus dem Jahr 2001 die Strafvorschrift der Förderung der Prostitution (§ 180a Abs. 1 Nr. 2
Drucksache 156/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.