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11 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Prozesskostenhilferechts"


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Drucksache 250/06

... ist zudem angesichts der Belastung der �ffentlichen Haushalte durch die Aufwendungen f�r die Prozesskostenhilfe nicht l�nger zu rechtfertigen. F�r den Antragsteller bedeutet die Absenkung der Freibetr�ge nicht dass er k�nftig auf Prozesskostenhilfe verzichten m�sste. Stattdessen muss er sich nur st�rker an den Prozesskosten beteiligen, indem er entweder h�here Raten bezahlt oder dort wo bislang ratenfrei Prozesskostenhilfe bewilligt wurde, nunmehr geringe Raten entrichten muss. Mit der �nderung des � 115 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 und 2 ZPO sollen die im Prozesskostenhilferecht geltenden Freibetr�ge f�r Erwerbst�tige und die Grundfreibetr�ge f�r die Partei, ihren Ehegatten oder Lebenspartner sowie weitere Unterhaltsberechtigte deshalb st�rker an das sozialhilferechtliche Existenzminimum angen�hert werden. Dadurch werden auch einkommensschw�chere Parteien in angemessener Weise an den Kosten ihrer Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung beteiligt. Neubestimmung der Ratenh�he und Aufhebung der Ratenobergrenze (� 115 Abs. 2 ZPO) Das nach Abzug der Freibetr�ge verf�gbare Einkommen kann im Grundsatz in voller H�he f�r eine Ratenzahlung eingesetzt werden. Dem Gesetzgeber kommt bei der Festsetzung der Ratenh�he und des Ratenzahlungszeitraums wiederum ein weiter Gestaltungsspielraum zu. Eine M�glichkeit der Bestimmung der einzelnen Ratenh�he besteht in der geltenden Tabelle des � 115 Abs. 2 ZPO. Dies f�hrt jedoch zu einer unterschiedlichen Belastung der einzelnen Antragsteller, f�r die ein rechtfertigender Grund nicht ersichtlich ist. So bleibt z.B. ein Antragsteller mit einem verf�gbaren Einkommen bis zu 15 Euro ratenzahlungsfrei, w�hrend ein Antragsteller mit einem verf�gbaren Einkommen von 20 Euro eine Rate von 15 Euro aufzubringen hat und ihm somit nur 5 Euro verbleiben; seine Belastung betr�gt 75 %. Ein Antragsteller mit einem verf�gbaren Einkommen von 16 Euro verbleibt sogar nur ein Betrag von 1 Euro; seine Belastung betr�gt 94 %. Ein Antragsteller mit einem verf�gbaren Einkommen von 50 Euro hat ebenfalls eine Monatsrate von nur 15 Euro zu zahlen, so dass ihm 35 Euro verbleiben seine Belastung betr�gt nur 30 %. Demgegen�ber verbleiben einem Antragsteller mit einem verf�gbaren Einkommen von 60 Euro in Anbetracht einer festzusetzenden Monatsrate von 30 Euro nur 30 Euro; seine Belastung betr�gt 50 %. Nach der geltenden Tabelle des � 115 Abs. 2 ZPO bel�uft sich die Ratenzahlungsverpflichtung in den einzelnen Stufen im unteren Bereich auf 30 bis 40 % und im oberen Bereich auf 38 bis 94 %. Im Einzelnen sind diese Grenzen eher zuf�llig und schwer nachvollziehbar. Die Erm�glichung einer Interpolation, wie sie im Rahmen des PKH�ndG von der Bundesrechtsanwaltskammer angeregt worden war, ist nicht Gesetz geworden; sie h�tte in der Praxis auch zu einem h�heren Aufwand gef�hrt, ohne auf der Einnahmeseite Verbesserungen zu bringen. K�nftig soll der Anteil des einzusetzenden Einkommens, den die bed�rftige Partei in monatlichen Raten an die Staatskasse abzuf�hren hat, deshalb mittels eines einfach Hand zu habenden Quotienten ermittelt werden. Die danach ermittelten Raten k�nnen der Partei grunds�tzlich solange abverlangt werden bis die Prozesskosten gedeckt sind. Die bisherige Kostenbefreiung nach 48 Monaten ist verfassungsrechtlich und sozialpolitisch nicht geboten. Die Aufhebung der Begrenzung der Ratenanzahl ist sachgerecht und verst�rkt den Darlehenscharakter der Prozesskostenhilfe. Vorrang der Inanspruchnahme von Bankkrediten (� 115 Abs. 4 ZPO) Diejenigen Parteien, die �ber ein besonderes hohes einzusetzendes Einkommen verf�gen und daher besonders hohe Raten leisten k�nnen, sind auf die Gew�hrung von Prozesskostenhilfe zur Er�ffnung des Zugangs zu den Gerichten nicht angewiesen. Soweit sie die Prozesskosten nicht aus ihrem Verm�gen aufbringen k�nnen, wird ihnen regelm��ig die Inanspruchnahme eines Bankkredits m�glich sein. � 115 Abs. 4 Satz 2 ZPO sieht deshalb ausdr�cklich den Vorrang einer Darlehensaufnahme vor. Soweit die bed�rftige Partei zwar nicht �ber ausreichend Einkommen verf�gt, die Prozesskosten �ber einen Bankkredit zu finanzieren, ihr Einkommen aber zumindest so hoch ist, dass sie daraus Raten entrichten kann, wird sie auch k�nftig Prozesskostenhilfe erhalten. Da die Prozesskostenhilfe in diesen F�llen aber der Sache nach ein zinsloses staatliches Darlehen darstellt soll sich die bed�rftige Partei k�nftig in gleicher Weise wie der Darlehensnehmer bei der Inanspruchnahme eines Bankkredits an den Kosten beteiligen. bb) Geb�hr f�r die Bewilligung von Prozesskostenhilfe (

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 250/06




A. Problem und Ziel

B. L�sung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
�nderung der Zivilprozessordnung

Artikel 2
�nderung des Arbeitsgerichtsgesetzes

Artikel 3
�nderung der Verwaltungsgerichtsordnung

Artikel 4
�nderung der Finanzgerichtsordnung

Artikel 5
�nderung des Rechtspflegergesetzes

Artikel 6
�nderung des Gerichtskostengesetzes

Artikel 7
�nderung der Kostenordnung

Artikel 8
�nderung des Gesetzes �ber die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

Artikel 9
�nderung der Prozesskostenhilfevordruckverordnung

Artikel 10
�nderung der Insolvenzordnung

Artikel 11
�nderung des Gesetzes �ber das Kreditwesengesetz

Artikel 12
�nderung der Strafproze�ordnung

Artikel 13
�nderung des Patentgesetzes

Artikel 14
R�ckkehr zum einheitlichen Verordnungsrang

Artikel 15
�nderung des Gesetzes betreffend die Einf�hrung der Zivilprozessordnung

Artikel 16
Inkrafttreten

Begr�ndung

I. Allgemeines

1. Notwendigkeit einer Ausgabenbegrenzung

5. Zustimmungsbed�rftigkeit

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu � 114

Zu � 114

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu � 115

Zu � 115

Zu � 115

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu � 120

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe bb

Zu Buchstabe cc

Zu Buchstabe dd

Zu Buchstabe ee

Zu Buchstabe ff

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe bb

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 9

Zu � 120a

Zu � 120a

Frage gestellt sein. Erlangt die bed�rftige Partei Geld, wird sie dieses nach

Zu � 120a

Zu � 120a

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe bb

Zu Buchstabe cc

Zu Buchstabe dd

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16


 
 
 


Drucksache 267/04

... in derartigen Streitsachen. Dar�ber hinaus soll durch eine �nderung des Prozesskostenhilferechts der

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 267/04




A. Zielsetzung

B. L�sung

C. Alternativen

D. Kosten der �ffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
�nderung der Zivilprozessordnung

� 1076
Anwendbare Vorschriften

� 1077
Ausgehende Ersuchen

� 1078
Eingehende Ersuchen

Artikel 2
�nderung des Beratungshilfegesetzes

� 10

Artikel 3
�nderung des Rechtspflegergesetzes

Artikel 4
�nderung des Arbeitsgerichtsgesetzes

Artikel 5
�nderung des Gerichtskostengesetzes

� 28
Auslagen in weiteren F�llen

Artikel 6
�nderung der Kostenordnung

Artikel 7
�nderung des Rechtsanwaltsverg�tungsgesetzes

� 46
Auslagen und Aufwendungen

Artikel 8
Neufassung des Beratungshilfegesetzes

Artikel 9
Inkrafttreten

Begr�ndung

A. Allgemeines

I. Problem

II. L�sung

III. Gesetzgebungszust�ndigkeit des Bundes

IV. Kosten und Preise

a Kosten der �ffentlichen Haushalte

b Sonstige Kosten

c Preise

B. Einzelbegr�ndung

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Abschnitt 3

Zu � 1076

Zu � 1077

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu � 1078

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9


 
 
 


Drucksache 888/04

... gesetz) verfolgten Ziel, eine angemessene Prozesskostenhilfe in Streitsachen mit grenz�berschreitendem Bezug zu gew�hrleisten und das Verfahren der Beantragung von Prozesskostenhilfe im Ausland f�r den B�rger zu erleichtern. Die vorgesehene Erg�nzung erleichtert den Gerichten eine europarechtskonforme Anwendung des Prozesskostenhilferechts im grenz�berschreitenden Verkehr wie sie durch das EG-Prozesskostenhilfegesetz vorgesehen ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 888/04




A. Zielsetzung

B. L�sung

C. Alternativen

D. Kosten

Verordnung

Verordnung

� 1
Vordrucke

� 2
Inkrafttreten

Begr�ndung

Zu � 1

Zu � 2

Formular f�r Antr�ge auf Prozesskostenhilfe IN einem anderen Mitgliedstaat der Europ�ischen Union

A. Angaben �ber die Person, die Prozesskostenhilfe beantragt:

B. Angaben �ber die Streitsache, f�r die Prozesskostenhilfe beantragt wird:

C. Angaben zum Verfahren:

C.1. Sind Sie Kl�ger oder Beklagter?

C.2. Etwaige Gr�nde f�r eine beschleunigte Behandlung dieses Antrags, z.B. Fristen f�r die Einleitung eines Verfahrens:

C.3 Beantragen Sie Prozesskostenhilfe in vollem Umfang oder nur teilweise?

C.4. Die Prozesskostenhilfe wird beantragt f�r:

C.5. Angabe der voraussichtlichen Zusatzkosten aufgrund des grenz�berschreitenden Bezugs der Rechtssache z.B. �bersetzungen, Reisekosten :

C.6. Verf�gen Sie �ber eine Versicherung oder sonstige Rechte und Anspr�che, die eine Gesamt- oder Teilabdeckung der Prozesskosten bieten k�nnten?

Artikel 1
Das Standardformular nach Artikel 16 Absatz 2 der Richtlinie 2003/8/EG, das dieser

Artikel 2
Diese Entscheidung ist gerichtet an das K�nigreich Belgien, die Bundesrepublik Deutschland,


 
 
 


Drucksache 250/06 (Beschluss) PDF-Dokument



Suchbeispiele:


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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.