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38 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Raumordnerische"


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Drucksache 51/20 (Beschluss)

... "Unbeschadet des Satzes 1 sind bei raumordnerischen und landesplanerischen Entscheidungen sowie bei der Beantragung und Erteilung der erforderlichen öffentlichrechtlichen Zulassungen und Genehmigungen zum Betrieb der Braunkohlentagebaue die Tagebaulaufzeiten auf der Grundlage der festgelegten Stilllegungstermine für die Braunkohleanlagen gemäß Anlage 2 dieses Gesetzes zugrunde zu legen und auch bei sonstigen für den Betrieb der Braunkohletagebaue erforderlichen Zulassungsverfahren als energiewirtschaftlich erforderlich anzusehen."



Drucksache 51/1/20

... "Unbeschadet des Satzes 1 sind bei raumordnerischen und landesplanerischen Entscheidungen sowie bei der Beantragung und Erteilung der erforderlichen öffentlichrechtlichen Zulassungen und Genehmigungen zum Betrieb der Braunkohlentagebaue die Tagebaulaufzeiten auf der Grundlage der festgelegten Stilllegungstermine für die Braunkohleanlagen gemäß Anlage 2 dieses Gesetzes zugrunde zu legen und auch bei sonstigen für den Betrieb der Braunkohletagebaue erforderlichen Zulassungsverfahren als energiewirtschaftlich erforderlich anzusehen."



Drucksache 11/19 (Beschluss)

... "(2a0) Der Flächenentwicklungsplan kann für den Zeitraum ab 2021 Bereiche im Küstenmeer als Offshore-Testflächen festlegen, wenn diese im Geltungsbereich eines für die Windenergienutzung auf See zu Testzwecken raumordnerisch festgelegten Eignungs- oder Vorranggebietes liegen. Nach Maßgabe einer Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Bund, vertreten durch das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie, und dem zuständigen Land werden die einzelnen Festlegungen näher bestimmt." ‘



Drucksache 329/17

... 22. Eine EU-einheitliche Festlegung von territorialen Gebieten anhand von Bevölkerungszahlen wird daher den funktionalen, raumordnerischen und regionalentwicklungspolitischen Aspekten solcher Typologien nicht gerecht.



Drucksache 329/17 (Beschluss)

... 10. Der Bundesrat stellt zudem fest, dass die starke Fokussierung auf das Kriterium "Bevölkerungszahlen" die unterschiedlichen regionalen, geografischen und strukturellen Gegebenheiten unzureichend widerspiegelt. Eine EU-einheitliche Festlegung von territorialen Gebieten anhand von Bevölkerungszahlen wird daher den funktionalen, raumordnerischen und regionalentwicklungspolitischen Aspekten solcher Typologien nicht gerecht.



Drucksache 432/16

... Die Module Raumordnerische Beurteilung (Modul C) und Städtebauliche Beurteilung (Modul D) spielen für die Bewertung der Bundeswasserstraßenprojekte keine Rolle.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 432/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Bundeswasserstraßenausbaugesetz (WaStrAbG)

§ 1

§ 2

§ 3

§ 4

§ 5

§ 6

Anlage
(zu § 1 Absatz 1) Bedarfsplan für die Bundeswasserstraßen

Abschnitt 1
Laufende und fest disponierte Vorhaben

Abschnitt 2
Neue Vorhaben, Vordringlicher Bedarf (VB-E u. VB)

Artikel 2
Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung des Gesetzes

II. Wesentlicher Inhalt des Gesetzes

1. Bundesverkehrswegeplan 2030

a Bundesverkehrswegeplan als zentrales Element der Infrastrukturplanung

b Leistungsfähige Verkehrsnetze als oberstes Ziel

c Stärkung der Infrastruktur in einem größer werdenden Europa

d Investitionen für Ersatz und Erhaltung

2. Rahmenbedingungen für das Bundeswasserstraßenausbaugesetz

3. Verkehrsnachfrage und -prognosen 2030

4. Methodik zur Bewertung von Aus- und Neubauprojekten

a Weiterentwicklung der Kosten-Nutzen-Analyse Modul A

b Umwelt- und naturschutzfachliche Beurteilung Modul B

c Weitere Module

5. Finanzpolitische und haushaltsrechtliche Bedeutung

III. Alternative

IV. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Nachhaltigkeit

VII. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

VIII. Erfüllungsaufwand

IX. Weitere Kosten

X. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

XI. Geschlechterspezifische Auswirkungen

XII. Demografie-Check

XIII. Zeitliche Geltung; Befristung

B. Besonderer Teil zu den Einzelbestimmungen

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 6

Zu Anlage 1 zu § 1 Absatz 1

I. Einstufungen der Vorhaben in die Dringlichkeitskategorien des BVWP

1. Vordringlicher Bedarf VB und Vordringlicher Bedarf-Engpassbeseitigung VB-E

2. Weiterer Bedarf WB

II. Auswirkungen auf die weiteren Planungsstufen

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 656/1/16

... Die Prüfung der örtlichen Gegebenheiten übersteigt aber die Kompetenz der raumordnerischen Planung. Somit wäre mit der Gesetzesänderung ein unzulässiger Eingriff in die verfassungsrechtlich garantierte Planungshoheit der Gemeinden verbunden.



Drucksache 433/16

... 4.3. Raumordnerische Beurteilung (Modul C)

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 433/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

4 Bund

Länder inklusive Kommunen

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Anlage
(zu § 1) Bedarfsplan für die Bundesschienenwege

Abschnitt 1
Laufende und fest disponierte Vorhaben

Abschnitt 2
Neue Vorhaben

Unterabschnitt 1
Vordringlicher Bedarf (VB-E u. VB)

Unterabschnitt 2
Vorhaben des Potentiellen Bedarfs, die in den VB aufsteigen können

Unterabschnitt 3
Neue Vorhaben, Weiterer Bedarf (WB)

Artikel 2

Artikel 3

2 Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Problem und Ziel

II. Inhalt des Entwurfs

1. Bundesverkehrswegeplan 2030

1.1. Bundesverkehrswegeplan als zentrales Element der Infrastrukturplanung

1.2. Leistungsfähige Verkehrsnetze als oberstes Ziel

1.3. Stärkung der Infrastruktur in einem größer werdenden Europa

1.4. Gezielte Engpassbeseitigung im Verkehrssystem

1.5. Investitionen für Ersatz und Erhaltung

2. Rahmenbedingungen für das Bundesschienenwegeausbaugesetz

3. Verkehrsnachfrage und -prognosen 2030

4. Methodik zur Bewertung von Aus- und Neubauprojekten

4.1. Weiterentwicklung der Nutzen-Kosten-Analyse Modul A

4.2. Umwelt- und naturschutzfachliche Beurteilung Modul B

4.3. Raumordnerische Beurteilung Modul C

4.4. Städtebauliche Beurteilung Modul D

5. Finanzpolitische und haushaltsrechtliche Bedeutung

6. Förderung Transeuropäischer Netze

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Nachhaltigkeitsaspekt

VII. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

VIII. Erfüllungsaufwand

Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Erfüllungsaufwand der Verwaltung

a. Erfüllungsaufwand des Bundes

b. Erfüllungsaufwand der Länder inklusive Kommunen

IX. Weitere Kosten

X. Geschlechterspezifische Auswirkungen

XI. Demografie-Check

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 5

Zu § 8

Zur Anlage zu § 1 :

1. Vordringlicher Bedarf VB und Vordringlicher Bedarf-Engpassbeseitigung VB-E

2. Weiterer Bedarf WB

3. Potentieller Bedarf

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 142/15 (Beschluss)

... eingefügt werden, so dass ein Vorhaben nicht den Vorgaben der Raumordnung widersprechen darf. Ohne eine solche Vorschrift stehen sich raumordnerische Vorgaben und Ansprüche aus dem



Drucksache 142/1/15

... eingefügt werden, so dass ein Vorhaben nicht den Vorgaben der Raumordnung widersprechen darf. Ohne eine solche Vorschrift stehen sich raumordnerische Vorgaben und Ansprüche aus dem



Drucksache 129/15 (Beschluss)

... Gegenstand der Prüfung durch die BNetzA bleiben nach § 5 Absatz 1 Satz 1 und Satz 8 des Vorschlags zunächst - wie bisher - alternativ in Betracht kommende Trassenkorridore zur Verwirklichung des Vorhabens. Durch § 5 Absatz 1 Satz 4 des Vorschlags fallen nunmehr Netzverknüpfungspunkte für die Zwecke des im NABEG vorgesehenen Fachplanungsrechts (§§ 5 bis 17 NABEG) unter den Begriff des Trassenkorridors. Damit werden die im Rahmen des Bundesbedarfsplangesetzes festgelegten Netzverknüpfungspunkte sowie alternativ in Betracht kommende Netzverknüpfungspunkte automatisch Gegenstand der raumordnerischen Prüfung durch die BNetzA gemäß § 5 Absatz 1 Satz 6 bis 8 des Vorschlags.



Drucksache 129/1/15

... Gegenstand der Prüfung durch die BNetzA bleiben nach § 5 Absatz 1 Satz 1 und Satz 8 des Vorschlags zunächst - wie bisher - alternativ in Betracht kommende Trassenkorridore zur Verwirklichung des Vorhabens. Durch § 5 Absatz 1 Satz 4 des Vorschlags fallen nunmehr Netzverknüpfungspunkte für die Zwecke des im NABEG vorgesehenen Fachplanungsrechts (§§ 5 bis 17 NABEG) unter den Begriff des Trassenkorridors. Damit werden die im Rahmen des Bundesbedarfsplangesetzes festgelegten Netzverknüpfungspunkte sowie alternativ in Betracht kommende Netzverknüpfungspunkte automatisch Gegenstand der raumordnerischen Prüfung durch die BNetzA gemäß § 5 Absatz 1 Satz 6 bis 8 des Vorschlags.



Drucksache 60/13

... Der Wettbewerb im Einzelhandel könnte gesteigert werden, indem der Marktzugang erleichtert wird. Für den Unternehmenserfolg sind die Wahl des richtigen Standorts, an dem Einzelhandelsniederlassungen eingerichtet werden, und die rechtzeitige Aufnahme des Betriebs von maßgeblicher Bedeutung. Die praktische Umsetzung hängt jedoch nicht nur von der Verfügbarkeit geeigneter Immobilien ab, sondern auch von städtebaulichen und raumordnerischen Regelungen und Verfahren, die den Wettbewerb nicht auf unangemessene Weise behindern sollten.



Drucksache 474/1/12

... Von der Agglomeration nichtgroßflächiger Einzelhandelsbetriebe oder nichtgroßflächiger Handelsbetriebe in Kombination mit großflächigen Handelsbetrieben an einem Standort in enger Nachbarschaft zueinander gehen in vielen Fällen dieselben städtebaulichen und raumordnerischen Wirkungen aus wie von einem Einzelhandelsgroßprojekt. Zudem steht die kommunale Praxis in diesen Fällen immer wieder vor der Fragestellung, ob unter Zugrundelegung der in der Rechtsprechung hierzu allgemein entwickelten Kriterien gegebenenfalls ein Einkaufszentrum vorliegt oder nicht. Es besteht somit eigenständiger Regelungsbedarf.



Drucksache 520/12

... Nummer 3 regelt, dass im Bundesfachplan Offshore auch Festlegungen zu den Orten enthalten sein sollen, an denen die Anbindungsleitungen die Grenze zwischen der AWZ und der 12-Seemeilenzone überschreiten. Ziel dieser Regelung ist es, die Konsistenz zwischen raumordnerischer Planung in der AWZ und im Küstenmeer, also onshore, zu gewährleisten. Dies ist erforderlich, damit der Netzausbau in der AWZ und onshore konsistent voran getrieben werden kann, insbesondere soll vermieden werden, dass die Planungen unabhängig voneinander ablaufen und die Leitungen an unterschiedlichen Punkten auf die Grenze von AWZ und Küstenmeer und eine technische Verbindung beider Leitungsstränge nicht möglich ist.



Drucksache 819/12 (Beschluss)

... Insbesondere in Fällen, in denen etwa ein verkürztes Raumordnungsverfahren, integriert in die Planfeststellung durchgeführt wird beziehungsweise auf ein eigenständiges Raumordnungsverfahren verzichtet wurde und die Klärung der raumordnerischen Belange im Planfeststellungsverfahren vorgesehen ist, oder bereits eine landesplanerische Beurteilung vorliegt, kann es in Folge des Zuständigkeitswechsels zu Verfahrensverzögerungen auf Grund von unnötigen Doppelprüfungen und abweichenden Vorgaben an die Planungsunterlagen kommen, die verhindert werden sollen.



Drucksache 819/1/12

... Insbesondere in Fällen, in denen etwa ein verkürztes Raumordnungsverfahren, integriert in die Planfeststellung durchgeführt wird beziehungsweise auf ein eigenständiges Raumordnungsverfahren verzichtet wurde und die Klärung der raumordnerischen Belange im Planfeststellungsverfahren vorgesehen ist, oder bereits eine landesplanerische Beurteilung vorliegt, kann es in Folge des Zuständigkeitswechsels zu Verfahrensverzögerungen auf Grund von unnötigen Doppelprüfungen und abweichenden Vorgaben an die Planungsunterlagen kommen, die verhindert werden sollen.



Drucksache 474/12 (Beschluss)

... Von der Agglomeration nichtgroßflächiger Einzelhandelsbetriebe oder nichtgroßflächiger Handelsbetriebe in Kombination mit großflächigen Handelsbetrieben an einem Standort in enger Nachbarschaft zueinander gehen in vielen Fällen dieselben städtebaulichen und raumordnerischen Wirkungen aus wie von einem Einzelhandelsgroßprojekt. Zudem steht die kommunale Praxis in diesen Fällen immer wieder vor der Fragestellung, ob unter Zugrundelegung der in der Rechtsprechung hierzu allgemein entwickelten Kriterien gegebenenfalls ein Einkaufszentrum vorliegt oder nicht. Es besteht somit eigenständiger Regelungsbedarf.



Drucksache 342/11

... Nur durch ein einheitliches Verfahren zur raumordnerischen Beurteilung und Planfeststellung für Leitungen von überregionaler und europäischer Bedeutung, insbesondere bei Ländergrenzen überschreitenden Leitungen, können die im Verfahren bestehenden Beschleunigungspotentiale ausgeschöpft werden. Eine Verfahrensdurchführung für Bundesfachplanung und Planfeststellung aus einer Hand ermöglicht bei entsprechender Mitwirkung des Vorhabenträgers eine Verfahrensbeschleunigung. Schätzungsweise könnten die Verfahren zukünftig innerhalb von 4-5 Jahren abgeschlossen werden – im Unterschied zu heute durchaus üblichen 10 Jahren Verfahrensdauer.



Drucksache 214/11 (Beschluss)

... In § 13 Absatz 1 Satz 3 KSpG ist zu Recht die unterirdische Raumordnung verankert worden. Es erscheint jedoch nicht förderlich, wenn nach § 7 KSpG zunächst die Möglichkeit einer auch finanziell den Antragsteller belastenden Exploration erlaubt wird, obgleich bereits zu dem Zeitpunkt feststeht, dass auf Grund raumordnerischer Belange an der beantragten Stelle letztlich keine Speicherstätte genehmigt werden wird. Um diese Verknüpfung mit der Planfeststellung herzustellen, bedarf es hier einer entsprechenden Ergänzung des Gesetzestextes.



Drucksache 214/1/11

... In § 13 Absatz 1 Satz 3 KSpG ist zu Recht die unterirdische Raumordnung verankert worden. Es erscheint jedoch nicht förderlich, wenn nach § 7 KSpG zunächst die Möglichkeit einer auch finanziell den Antragsteller belastenden Exploration erlaubt wird, obgleich bereits zu dem Zeitpunkt feststeht, dass auf Grund raumordnerischer Belange an der beantragten Stelle letztlich keine Speicherstätte genehmigt werden wird. Um diese Verknüpfung mit der Planfeststellung herzustellen, bedarf es hier einer entsprechenden Ergänzung des Gesetzestextes.



Drucksache 342/4/11

... Das Raumordnungsverfahren in der gegenwärtigen Form ist entbehrlich. Raumordnerische Belange beziehungsweise Fragen der Raumverträglichkeit werden nicht nur im Raumordnungsverfahren, sondern auch im Planfeststellungsverfahren geprüft, ohne dass es zu Abstrichen im Prüfungsumfang kommt und ohne dass das Raumordnungsverfahren eine Abschichtungswirkung im Rechtssinne erzielt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 342/4/11




Zu Artikel 1

§ 45b
< ... weiter wie Vorlage ... >

§ 45c
Besondere Vorschriften

§ 45d
Festlegung des Untersuchungsrahmens

§ 45e
Einreichung des Plans und der Unterlagen

§ 45f
Veröffentlichung des Plans

§ 45g
Anhörungsbehörde

§ 45h
Raumordnungsverfahren

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b


 
 
 


Drucksache 282/1/09

... Die geplanten Kohlendioxidspeicher werden erhebliche raumordnerische Auswirkungen haben. Deshalb ist es erforderlich, dass diese Speicher in eine koordinierende und vorsorgende Raumordnungsplanung eingefügt werden. So ergeben sich Synergieeffekte, und es wird eine unnötige Konfliktmehrung vermieden.



Drucksache 282/09 (Beschluss)

... Die geplanten Kohlendioxidspeicher werden erhebliche raumordnerische Auswirkungen haben. Deshalb ist es erforderlich, dass diese Speicher in eine koordinierende und vorsorgende Raumordnungsplanung eingefügt werden. So ergeben sich Synergieeffekte, und es wird eine unnötige Konfliktmehrung vermieden.



Drucksache 563/08

... (1) Der Gesamtraum der Bundesrepublik Deutschland und seine Teilräume sind durch zusammenfassende, überörtliche und fachübergreifende Raumordnungspläne, durch raumordnerische Zusammenarbeit und durch Abstimmung raumbedeutsamer Planungen und Maßnahmen zu entwickeln zu ordnen und zu sichern. Dabei sind

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 563/08




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten der öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Raumordnungsgesetz (ROG) 1)

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1
Aufgabe und Leitvorstellung der Raumordnung

§ 2
Grundsätze der Raumordnung

§ 3
Begriffsbestimmungen

§ 4
Bindungswirkungen der Erfordernisse der Raumordnung

§ 5
Bindungswirkung von Zielen der Raumordnung bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen des Bundes

§ 6
Ausnahmen und Zielabweichung

§ 7
Allgemeine Vorschriften über Raumordnungspläne

Abschnitt 2
Raumordnung in den Ländern

§ 8
Landesweite Raumordnungspläne, Regionalpläne und Regionale Flächennutzungspläne

§ 9
Umweltprüfung

§ 10
Beteiligung bei der Aufstellung von Raumordnungsplänen

§ 11
Bekanntmachung von Raumordnungsplänen; Bereithaltung von Raumordnungsplänen und von Unterlagen

§ 12
Planerhaltung

§ 13
Raumordnerische Zusammenarbeit

§ 14
Untersagung raumbedeutsamer Planungen und Maßnahmen

§ 15
Raumordnungsverfahren

§ 16
Vereinfachtes Raumordnungsverfahren

Abschnitt 3
Raumordnung im Bund

§ 17
Raumordnungspläne für den Gesamtraum und für die deutsche ausschließliche Wirtschaftszone

§ 18
Beteiligung bei der Aufstellung von Raumordnungsplänen des Bundes

§ 19
Bekanntmachung von Raumordnungsplänen des Bundes; Bereithaltung von Raumordnungsplänen und von Unterlagen

§ 20
Planerhaltung bei Raumordnungsplänen des Bundes

§ 21
Zielabweichung bei Raumordnungsplänen des Bundes

§ 22
Untersagung raumbedeutsamer Planungen und Maßnahmen bei Raumordnungsplänen des Bundes

§ 23
Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen

§ 24
Beirat für Raumentwicklung

§ 25
Zuständigkeiten des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung

Abschnitt 4
Ergänzende Vorschriften und Schlussvorschriften

§ 26
Zusammenarbeit von Bund und Ländern

§ 27
Verwaltungsgebühren

§ 28
Anwendungsvorschrift für die Raumordnung in den Ländern

§ 29
Anwendungsvorschrift für die Raumordnung in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone

Anlage 1
(zu § 9 Abs. 1)

Anlage 2
(zu § 9 Abs. 2)

Artikel 2
Änderung des Baugesetzbuchs

Artikel 3
Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes

Artikel 4
Änderung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes

Artikel 5
Änderung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes

Artikel 6
Änderung des Luftverkehrsgesetzes

Artikel 7
Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung

Artikel 8
Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes

Artikel 9
Inkrafttreten; Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

I. Ausgangslage und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

III. Alternativen

IV. Gesetzesfolgen

1. Geschlechterdifferenzierte Gesetzesfolgenabschätzung

2. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

a Finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt

b Finanzielle Auswirkungen auf die Haushalte der Länder und Kommunen

3. Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen

a Allgemeine Kosten

b Bürokratieabbau und Bürokratiekosten

c Preiswirkungen

4. Evaluierung

V. Befristung

VI. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

B. Besonderer Teil

1. Zu Artikel 1 Raumordnungsgesetz

Zu Abschnitt 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu den Grundsätzen der Raumordnung im Einzelnen:

1. Grundsatz Allgemeiner Grundsatz

2. Grundsatz Raum- und Siedlungsstrukturen

3. Grundsatz Infrastruktur; Verkehr

4. Grundsatz Wirtschaft

5. Grundsatz Kulturlandschaften

6. Grundsatz Umwelt; Klimaschutz

7. Grundsatz Verteidigung; Zivilschutz

8. Grundsatz Europäische Zusammenarbeit

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu Abschnitt 2

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Zu § 29

Zur Anlage 1

Zur Anlage 2

2. Zu Artikel 2 Baugesetzbuch

3. Zu Artikel 3 Bundesnaturschutzgesetz

4. Zu Artikel 4 Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz

5. Zu Artikel 5 Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz

6. Zu Artikel 6 Luftverkehrsgesetz

7. Zu Artikel 7 Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz

Zu Nr. 1

Zu Nr. 2

Zu Nr. 3

Zu Nr. 4

Zu Nr. 5

Zu Nr. 6

Zu Nr. 7

8. Zu Artikel 8 Wasserhaushaltsgesetz

9. Zu Artikel 9 Inkrafttreten; Außerkrafttreten

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf eines Gesetzes zur Neufassung des Raumordnungsgesetzes und zur Änderung anderer Vorschriften (GeROG)


 
 
 


Drucksache 906/08

... (1) Der Gesamtraum der Bundesrepublik Deutschland und seine Teilräume sind durch zusammenfassende, überörtliche und fachübergreifende Raumordnungspläne, durch raumordnerische Zusammenarbeit und durch Abstimmung raumbedeutsamer Planungen und Maßnahmen zu entwickeln, zu ordnen und zu sichern.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 906/08




Gesetz

Artikel 1
Raumordnungsgesetz (ROG)1

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1
Aufgabe und Leitvorstellung der Raumordnung

§ 2
Grundsätze der Raumordnung

§ 3
Begriffsbestimmungen

§ 4
Bindungswirkungen der Erfordernisse der Raumordnung

§ 5
Bindungswirkung von Zielen der Raumordnung bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen des Bundes

§ 6
Ausnahmen und Zielabweichung

§ 7
Allgemeine Vorschriften über Raumordnungspläne

Abschnitt 2
Raumordnung in den Ländern

§ 8
Landesweite Raumordnungspläne, Regionalpläne und regionale Flächennutzungspläne

§ 9
Umweltprüfung

§ 10
Beteiligung bei der Aufstellung von Raumordnungsplänen

§ 11
Bekanntmachung von Raumordnungsplänen; Bereithaltung von Raumordnungsplänen und von Unterlagen

§ 12
Planerhaltung

§ 13
Raumordnerische Zusammenarbeit

§ 14
Untersagung raumbedeutsamer Planungen und Maßnahmen

§ 15
Raumordnungsverfahren

§ 16
Vereinfachtes Raumordnungsverfahren

Abschnitt 3
Raumordnung im Bund

§ 17
Raumordnungspläne für den Gesamtraum und für die deutsche ausschließliche Wirtschaftszone

§ 18
Beteiligung bei der Aufstellung von Raumordnungsplänen des Bundes

§ 19
Bekanntmachung von Raumordnungsplänen des Bundes; Bereithaltung von Raumordnungsplänen und von Unterlagen

§ 20
Planerhaltung bei Raumordnungsplänen des Bundes

§ 21
Zielabweichung bei Raumordnungsplänen des Bundes

§ 22
Untersagung raumbedeutsamer Planungen und Maßnahmen bei Raumordnungsplänen des Bundes

§ 23
Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen

§ 24
Beirat für Raumentwicklung

§ 25
Zuständigkeiten des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung

Abschnitt 4
Ergänzende Vorschriften und Schlussvorschriften

§ 26
Zusammenarbeit von Bund und Ländern

§ 27
Verwaltungsgebühren

§ 28
Anwendungsvorschrift für die Raumordnung in den Ländern

§ 29
Anwendungsvorschrift für die Raumordnung in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone

Anlage 1
(zu § 9 Abs. 1)

Anlage 2
(zu § 9 Abs. 2)

Artikel 2
Änderung des Baugesetzbuchs

Artikel 3
Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes

Artikel 4
Änderung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes

Artikel 5
Änderung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes

Artikel 6
Änderung des Luftverkehrsgesetzes

Artikel 7
Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung

Artikel 8
Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes

Artikel 9
Inkrafttreten; Außerkrafttreten


 
 
 


Drucksache 563/08 (Beschluss)

... Das bisherige Verfahren der Bundesverkehrswegeplanung mit der Bewertung der Verkehrsprojekte auf der Basis von Nutzen-Kosten-Analysen hat sich bewährt und stellt sicher, dass Fehlentwicklungen vermieden werden. Im Zusammenhang mit der Aufstellung des Bundesverkehrswegeplans 2003 ist gerade die Bewertungsmethodik vor allem im Hinblick auf die Umweltrisikoeinschätzung, die raumordnerische Bewertung und die städtebauliche Beurteilung weiterentwickelt und verfeinert worden.



Drucksache 333/08

... es sollen darüber hinaus die Grundsätze der Raumordnung überarbeitet und die Regelungen über die Möglichkeiten einer informellen Planung sowie eines raumordnerischen Zusammenwirkens von Regionen, Kommunen und Personen des Privatrechts erweitert werden. Ziel ist dabei "



Drucksache 563/1/08

... [Das bisherige Verfahren der Bundesverkehrswegeplanung mit der Bewertung der Verkehrsprojekte auf der Basis von Nutzen-Kosten-Analysen hat sich bewährt und stellt sicher, dass Fehlentwicklungen vermieden werden. Im Zusammenhang mit der Aufstellung des Bundesverkehrswegeplans 2003 ist gerade die Bewertungsmethodik vor allem im Hinblick auf die Umweltrisikoeinschätzung, die raumordnerische Bewertung und die städtebauliche Beurteilung weiterentwickelt und verfeinert worden.



Drucksache 524/1/07

... 9. Die Kommission sieht die Fachplanungen als ein wichtiges Instrument zur Bewältigung von Wasserknappheit und Dürre an. Die Raumordnung kann hierzu insbesondere im Rahmen der fachübergreifenden Abstimmung bei der Vorsorge konstruktive Beiträge auf nationaler Ebene liefern. In diesem Zusammenhang weist der Bundesrat daraufhin, dass die EU keine raumordnerische Regelungskompetenz besitzt. Diese ist für die Raumordnung bei den Mitgliedstaaten angesiedelt. Es besteht nach wie vor kein Anlass für ein darüber hinausgehendes europäisches Regelwerk.



Drucksache 524/07 (Beschluss)

... 6. Die Kommission sieht die Fachplanungen als ein wichtiges Instrument zur Bewältigung von Wasserknappheit und Dürre an. Die Raumordnung kann hierzu insbesondere im Rahmen der fachübergreifenden Abstimmung bei der Vorsorge konstruktive Beiträge auf nationaler Ebene liefern. In diesem Zusammenhang weist der Bundesrat daraufhin, dass die EU keine raumordnerische Regelungskompetenz besitzt. Diese ist für die Raumordnung bei den Mitgliedstaaten angesiedelt. Es besteht nach wie vor kein Anlass für ein darüber hinausgehendes europäisches Regelwerk.



Drucksache 94/1/06

... "Auch aus raumordnerischen Gründen sollte gerade zum jetzigen Zeitpunkt keine Streichung eines langjährigen Instruments der Raumordnung und Landesplanung erfolgen. Denn das



Drucksache 766/05

... 6. Raumordnerische Zusammenarbeit, Kommunal- und Regionalpolitik

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 766/05




Anlage 1
Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Europarats für die Zeit vom 01. Januar - 30. Juni 2004

I. Überblick über politische Fragen und Entwicklungen

II. Generalsekretär

III. Ministerkomitee

IV. Parlamentarische Versammlung PV

V. Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte EGMR

VI. Kongress der Gemeinden und Regionen KGRE

VII. Aus den einzelnen Aufgabengebieten des Europarates

1. Menschenrechtsfragen

2. Bekämpfung von Korruption

3. Rechtliche Zusammenarbeit, Strafrechtsfragen

4. Terrorismusbekämpfung

5. Sozialpolitik

6. Raumordnerische Zusammenarbeit, Kommunal- und Regionalpolitik

7. Sport

8. Bildung und Kultur

5 Demokratieerziehung

Gedenken an Verbrechen gegen die Menschlichkeit

5 Geschichtsunterricht

5 Fremdsprachen

5 Lehrerfortbildungsprogramm

9. Medien

Anlage 1
zum Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Europarates für die Zeit vom 01.01. - 30.06.2004

Anlage 2
zum Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Europarates für die Zeit vom 01.01. - 30.06.2004

Anlage 3
zum Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Europarates für die Zeit vom 01.01. - 30.06.2004

Anlage 4
zum Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Europarates für die Zeit vom 01.01. - 30.06.2004

Anlage 2
Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Europarats für die Zeit vom 01. Juli - 31. Dezember 2004

I. Überblick über politische Fragen und Entwicklungen

II. Generalsekretär

III. Ministerkomitee

IV. Parlamentarische Versammlung

V. Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte EGMR

VI. Kongress der Gemeinden und Regionen

VII. Aus den einzelnen Aufgabengebieten des Europarates

Anlage 1
zum Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Europarates für die Zeit vom 01.07. - 31.12.2004

Anlage 2
zum Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Europarates für die Zeit vom 01.07. - 31.12.2004

Anlage 3
zum Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Europarates für die Zeit vom 01.07. - 31.12.2004

Anlage 4
zum Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Europarates für die Zeit vom 01.07. - 31.12.2004


 
 
 


Drucksache 434/16 PDF-Dokument



Drucksache 656/16 PDF-Dokument



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Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.