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2 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Rechts- oder Verwaltungsbestimmungen"


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Drucksache 85/05

... es oder ein mit der Platzierung beauftragtes nach � 53 Abs. 1 Satz 1 oder � 53b Abs. 1 Satz 1 des Kreditwesengesetzes t�tiges Unternehmen trotz der von der zust�ndigen Beh�rde des Herkunftsstaats ergriffenen Ma�nahmen, oder weil Ma�nahmen der Beh�rde des Herkunftsstaats unzweckm��ig sind, gegen die einschl�gigen Rechts- oder Verwaltungsbestimmungen, so kann die Bundesanstalt nach vorheriger Unterrichtung der zust�ndigen Beh�rde des Herkunftsstaats alle f�r den Schutz des Publikums erforderlichen Ma�nahmen ergreifen. Die Kommission der Europ�ischen Gemeinschaften ist zum fr�hestm�glichen Zeitpunkt �ber derartige Ma�nahmen zu unterrichten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 85/05




A. Problem und Ziel

B. L�sung

C. Alternativen

D. Kosten der �ffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Entwurf

Artikel 1

Abschnitt 1
Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

� 1
Anwendungsbereich

� 2
Begriffsbestimmungen

� 3
Pflicht zur Ver�ffentlichung eines Prospekts und Ausnahmen im Hinblick auf die Art des Angebots

� 4
Ausnahmen von der Pflicht zur Ver�ffentlichung eines Prospekts im Hinblick auf bestimmte Wertpapiere

Abschnitt 2
Erstellung des Prospekts

� 5
Prospekt

� 6
Basisprospekt

� 7
Mindestangaben

� 8
Nichtaufnahme von Angaben

� 9
G�ltigkeit des Prospekts, des Basisprospekts und des Registrierungsformulars

� 10
J�hrliches Dokument

� 11
Angaben in Form eines Verweises

� 12
Prospekt aus einem oder mehreren Einzeldokumenten

Abschnitt 3
Billigung und Ver�ffentlichung des Prospekts

� 13
Billigung des Prospekts

� 14
Hinterlegung und Ver�ffentlichung des Prospekts

� 15
Werbung

� 16
Nachtrag zum Prospekt

Abschnitt 4
Grenz�berschreitende Angebote und Zulassung zum Handel

� 17
Grenz�berschreitende Geltung gebilligter Prospekte

� 18
Bescheinigung der Billigung

Abschnitt 5
Sprachenregelung und Emittenten mit Sitz in Drittstaaten

� 19
Sprachenregelung

� 20
Drittstaatemittenten

Abschnitt 6
Zust�ndige Beh�rde und Verfahren

� 21
Befugnisse der Bundesanstalt

� 22
Verschwiegenheitspflicht

� 23
Zusammenarbeit mit zust�ndigen Stellen in anderen Staaten des Europ�ischen Wirtschaftsraums

� 24
Vorsichtsma�nahmen

� 25
Bekanntmachung von Ma�nahmen

� 26
Sofortige Vollziehung

Abschnitt 7
Sonstige Vorschriften

� 27
Register

� 28
Geb�hren und Auslagen

� 29
Benennungspflicht

� 30
Bu�geldvorschriften

� 31
�bergangsbestimmungen

Artikel 2
�nderung des Verkaufsprospektgesetzes

� 8j
Werbung

� 8k
Verschwiegenheitspflicht

� 11
Ver�ffentlichung erg�nzender Angaben

� 12
Hinweis auf Verkaufsprospekt

� 16
Geb�hren

Artikel 3
�nderung des B�rsengesetzes

� 55
Haftung f�r den Prospekt

Artikel 4
�nderung der B�rsenzulassungs-Verordnung

� 51
Ver�ffentlichung der Zulassung

� 71
Ordnungswidrigkeiten

� 72a
�bergangsvorschrift

Artikel 5
�nderung des Investmentgesetzes

� 101
Angebot der Aktien

� 102
Prospekt im Sinne des Wertpapierprospektgesetzes

� 101
Angebot der Aktien

� 102
Prospekt im Sinne des Wertpapierprospektgesetzes

Artikel 6
�nderung der Wp�G-Angebotsverordnung

Artikel 7
�nderung der Verordnung zur �bertragung von Befugnissen zum Erlass von Rechtsverordnungen auf die Bundesanstalt f�r Finanzdienstleistungsaufsicht

Artikel 8
R�ckkehr zum einheitlichen Verordnungsrang

Artikel 9
Aufhebung der Verkaufsprospekt-Verordnung

Artikel 10
Inkrafttreten

Begr�ndung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung

II. Wesentlicher Inhalt

III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

IV. Kosten der �ffentlichen Haushalte

V. Auswirkungen des Gesetzes auf die Wirtschaft und das Preisniveau

B. Zu den Vorschriften im Einzelnen

Zu Artikel 1

Zu � 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu � 2

Zu � 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu � 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu � 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu � 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu � 7

Zu � 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu � 9

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu � 10

Zu den in Absatz 1 Satz 1 Nr. 4 genannten entsprechenden Vorschriften z�hlen die aufgrund der folgenden Gesellschaftsrichtlinien einschlie�lich der �nderungsrichtlinien in das Recht der Mitgliedstaaten geschaffenen Vorschriften:

Zu � 11

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu � 12

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu � 13

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu � 14

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu � 15

Zu Absatz 1

Zu Absatz 6

Zu � 16

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu � 17

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu � 18

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu � 19

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu � 20

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu � 21

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu � 22

Zu � 23

Zu � 24

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu � 25

Zu � 26

Zu � 27

Zu Absatz 2

Absatz 3

Zu Absatz 5

Zu � 28

Zu � 29

Zu � 30

Zu � 31

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Artikel 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10


 
 
 


Drucksache 304/05

... es oder ein mit der Platzierung beauftragtes nach � 53 Abs. 1 Satz 1 oder � 53b Abs. 1 Satz 1 des Kreditwesengesetzes t�tiges Unternehmen trotz der von der zust�ndigen Beh�rde des Herkunftsstaates ergriffenen Ma�nahmen, oder weil Ma�nahmen der Beh�rde des Herkunftsstaates unzweckm��ig sind, gegen die einschl�gigen Rechts- oder Verwaltungsbestimmungen; so kann die Bundesanstalt nach vorheriger Unterrichtung der zust�ndigen Beh�rde des Herkunftsstaates alle f�r den Schutz des Publikums erforderlichen Ma�nahmen ergreifen. Die Kommission der Europ�ischen Gemeinschaften ist zum fr�hestm�glichen Zeitpunkt �ber derartige Ma�nahmen zu unterrichten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 304/05




Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:

Artikel 1
Gesetz �ber die Erstellung, Billigung und Ver�ffentlichung des Prospekts, der beim �ffentlichen Angebot von Wertpapieren oder bei der Zulassung von Wertpapieren zum Handel an einem organisierten Markt zu ver�ffentlichen ist (Wertpapierprospektgesetz - WpPG)

Abschnitt 1
Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

� 1
Anwendungsbereich

� 2
Begriffsbestimmungen

� 3
Pflicht zur Ver�ffentlichung eines Prospekts und Ausnahmen im Hinblick auf die Art des Angebots

� 4
Ausnahmen von der Pflicht zur Ver�ffentlichung eines Prospekts im Hinblick auf bestimmte Wertpapiere

Abschnitt 2
Erstellung des Prospekts

� 5
Prospekt

� 6
Basisprospekt

� 7
Mindestangaben

� 8
Nichtaufnahme von Angaben

� 9
G�ltigkeit des Prospekts, des Basisprospekts und des Registrierungsformulars

� 10
J�hrliches Dokument

� 11
Angaben in Form eines Verweises

� 12
Prospekt aus einem oder mehreren Einzeldokumenten

Abschnitt 3
Billigung und Ver�ffentlichung des Prospekts

� 13
Billigung des Prospekts

� 14
Hinterlegung und Ver�ffentlichung des Prospekts

� 15
Werbung

� 16
Nachtrag zum Prospekt

Abschnitt 4
Grenz�berschreitende Angebote und Zulassung zum Handel

� 17
Grenz�berschreitende Geltung gebilligter Prospekte

� 18
Bescheinigung der Billigung

Abschnitt 5
Sprachenregelung und Emittenten mit Sitz in Drittstaaten

� 19
Sprachenregelung

� 20
Drittstaatemittenten

Abschnitt 6
Zust�ndige Beh�rde und Verfahren

� 21
Befugnisse der Bundesanstalt

� 22
Verschwiegenheitspflicht

� 23
Zusammenarbeit mit zust�ndigen Stellen in anderen Staaten des Europ�ischen Wirtschaftsraums

� 24
Vorsichtsma�nahmen

� 25
Bekanntmachung von Ma�nahmen

� 26
Sofortige Vollziehung

� 27
Register

� 28
Geb�hren und Auslagen

� 29
Benennungspflicht

� 30
Bu�geldvorschriften

� 31
�bergangsbestimmungen

Artikel 2
�nderung des Verkaufsprospektgesetzes

� 8j
Werbung

� 8k
Verschwiegenheitspflicht

� 11
Ver�ffentlichung erg�nzender Angaben

� 12
Hinweis auf Verkaufsprospekt

� 16
Geb�hren

Artikel 3
�nderung des B�rsengesetzes

� 35
(weggefallen).

� 55
Haftung f�r den Prospekt.

� 55
Haftung f�r den Prospekt

Artikel 4
�nderung der B�rsenzulassungs-Verordnung

� 51
Ver�ffentlichung der Zulassung

� 71
Ordnungswidrigkeiten

� 72a
�bergangsvorschrift

Artikel 5
�nderung des Investmentgesetzes

� 102
Prospekt im Sinne des Wertpapierprospektgesetzes

Artikel 6
�nderung der Wp�G-Angebotsverordnung

Artikel 7
�nderung der Verordnung zur �bertragung von Befugnissen zum Erlass von Rechtsverordnungen auf die Bundesanstalt f�r Finanzdienstleistungsaufsicht

Artikel 7a
�nderung des Anlegerschutzverbesserungsgesetzes

Artikel 8
R�ckkehr zum einheitlichen Verordnungsrang

Artikel 9
Aufhebung der Verkaufsprospekt

Artikel 9a
Aufhebung der Verordnung zur �bertragung der Befugnis zum Erlass von Rechtsverordnungen nach dem Verkaufsprospektgesetz auf die Bundesanstalt f�r Finanzdienstleistungsaufsicht

Artikel 10
Inkrafttreten


 
 
 


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