Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:
Artikel 1
Gesetz �ber die Erstellung, Billigung und Ver�ffentlichung des Prospekts, der beim �ffentlichen Angebot von Wertpapieren oder bei der Zulassung von Wertpapieren zum Handel an einem organisierten Markt zu ver�ffentlichen ist (Wertpapierprospektgesetz - WpPG)
Abschnitt 1
Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen
� 1
Anwendungsbereich
� 2
Begriffsbestimmungen
� 3
Pflicht zur Ver�ffentlichung eines Prospekts und Ausnahmen im Hinblick auf die Art des Angebots
� 4
Ausnahmen von der Pflicht zur Ver�ffentlichung eines Prospekts im Hinblick auf bestimmte Wertpapiere
Abschnitt 2
Erstellung des Prospekts
� 5
Prospekt
� 6
Basisprospekt
� 7
Mindestangaben
� 8
Nichtaufnahme von Angaben
� 9
G�ltigkeit des Prospekts, des Basisprospekts und des Registrierungsformulars
� 10
J�hrliches Dokument
� 11
Angaben in Form eines Verweises
� 12
Prospekt aus einem oder mehreren Einzeldokumenten
Abschnitt 3
Billigung und Ver�ffentlichung des Prospekts
� 13
Billigung des Prospekts
� 14
Hinterlegung und Ver�ffentlichung des Prospekts
� 15
Werbung
� 16
Nachtrag zum Prospekt
Abschnitt 4
Grenz�berschreitende Angebote und Zulassung zum Handel
� 17
Grenz�berschreitende Geltung gebilligter Prospekte
� 18
Bescheinigung der Billigung
Abschnitt 5
Sprachenregelung und Emittenten mit Sitz in Drittstaaten
� 19
Sprachenregelung
� 20
Drittstaatemittenten
Abschnitt 6
Zust�ndige Beh�rde und Verfahren
� 21
Befugnisse der Bundesanstalt
� 22
Verschwiegenheitspflicht
� 23
Zusammenarbeit mit zust�ndigen Stellen in anderen Staaten des Europ�ischen Wirtschaftsraums
� 24
Vorsichtsma�nahmen
� 25
Bekanntmachung von Ma�nahmen
� 26
Sofortige Vollziehung
� 27
Register
� 28
Geb�hren und Auslagen
� 29
Benennungspflicht
� 30
Bu�geldvorschriften
� 31
�bergangsbestimmungen
Artikel 2
�nderung des Verkaufsprospektgesetzes
� 8j
Werbung
� 8k
Verschwiegenheitspflicht
� 11
Ver�ffentlichung erg�nzender Angaben
� 12
Hinweis auf Verkaufsprospekt
� 16
Geb�hren
Artikel 3
�nderung des B�rsengesetzes
� 35
(weggefallen).
� 55
Haftung f�r den Prospekt.
� 55
Haftung f�r den Prospekt
Artikel 4
�nderung der B�rsenzulassungs-Verordnung
� 51
Ver�ffentlichung der Zulassung
� 71
Ordnungswidrigkeiten
� 72a
�bergangsvorschrift
Artikel 5
�nderung des Investmentgesetzes
� 102
Prospekt im Sinne des Wertpapierprospektgesetzes
Artikel 6
�nderung der Wp�G-Angebotsverordnung
Artikel 7
�nderung der Verordnung zur �bertragung von Befugnissen zum Erlass von Rechtsverordnungen auf die Bundesanstalt f�r Finanzdienstleistungsaufsicht
Artikel 7a
�nderung des Anlegerschutzverbesserungsgesetzes
Artikel 8
R�ckkehr zum einheitlichen Verordnungsrang
Artikel 9
Aufhebung der Verkaufsprospekt
Artikel 9a
Aufhebung der Verordnung zur �bertragung der Befugnis zum Erlass von Rechtsverordnungen nach dem Verkaufsprospektgesetz auf die Bundesanstalt f�r Finanzdienstleistungsaufsicht
Artikel 10
Inkrafttreten