[ Info ] [Aktuell ] [News ] [Bestellung/Preise (PDF)] [BR] [Kataster ] [Support ] [Kontakt ] [Beratersuche ]
Neu

108 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Rentenwertes"


⇒ Schnellwahl ⇒

Drucksache 85/20

... (4) Anrechenbar ist dasjenige Einkommen des Berechtigten und seines Ehegatten, das monatlich die in den S�tzen 2 bis 4 genannten, jeweils auf einen vollen Eurobetrag aufgerundeten Betr�ge �bersteigt [Hinweis: Ma�gebend ist im Folgenden jeweils der aktuelle Rentenwert ab Juli 2020, der im M�rz 2020 feststeht; die Variablen werden dann durch konkrete Werte ersetzt.]. �bersteigt das anrechenbare Einkommen des Berechtigten monatlich das XXfache des aktuellen Rentenwertes [1 250 Euro], werden 60 vom Hundert angerechnet, solange das anrechenbare Einkommen nicht mehr als das XYfache des aktuellen Rentenwertes [1 600 Euro] betr�gt. �bersteigt das anrechenbare Einkommen des Berechtigten das XYfache des aktuellen Rentenwertes [1 600 Euro], wird das diesen Betrag �bersteigende anrechenbare Einkommen in voller H�he angerechnet; Satz 2 bleibt unber�hrt. Ist neben dem Einkommen des Berechtigten auch Einkommen seines Ehegatten zu ber�cksichtigen, sind die S�tze 2 und 3 mit der Ma�gabe anzuwenden, dass anstelle des XXfachen des aktuellen Rentenwertes [1 250 Euro] das YYfache des aktuellen Rentenwertes [1 950 Euro] und anstelle des XYfachen des aktuellen Rentenwertes [1 600 Euro] das YZfache des aktuellen Rentenwertes [2 300 Euro] tritt. �nderungen der H�he der Betr�ge nach Satz 2 bis 4 werden mit Beginn des Kalendermonats wirksam, zu dessen Beginn Einkommens�nderungen nach Absatz 5 zu ber�cksichtigen sind.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 85/20




A. Problem und Ziel

B. L�sung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erf�llungsaufwand

E. Erf�llungsaufwand

E.1 Erf�llungsaufwand f�r B�rgerinnen und B�rger

E.2 Erf�llungsaufwand f�r die Wirtschaft

E.3 Erf�llungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
�nderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch

� 76g
Zuschlag an Entgeltpunkten f�r langj�hrige Versicherung

� 97a
Einkommensanrechnung beim Zuschlag an Entgeltpunkten f�r langj�hrige Versicherung

� 117a
Besonderheiten beim Zuschlag an Entgeltpunkten f�r langj�hrige Versicherung

� 151b
Automatisiertes Abrufverfahren beim Zuschlag an Entgeltpunkten f�r langj�hrige Versicherung

� 151c
�berpr�fung von Eink�nften aus Kapitalverm�gen beim Zuschlag an Entgeltpunkten f�r langj�hrige Versicherung

� 307e
Zuschlag an Entgeltpunkten f�r langj�hrige Versicherung bei Rentenbeginn in den Jahren 1992 bis 2020

� 307f
Zuschlag an Entgeltpunkten f�r langj�hrige Versicherung bei Rentenbeginn vor dem 1. Januar 1992

� 307g
Evaluierung

Artikel 2
�nderungen des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 3
�nderungen des Zw�lften Buches Sozialgesetzbuch

� 82a
Freibetrag f�r Personen mit Grundrentenzeiten oder entsprechenden Zeiten aus anderweitigen Alterssicherungssystemen

Artikel 4
�nderung des Bundesversorgungsgesetzes

Artikel 5
�nderung des Wohngeldgesetzes

� 17a
Freibetrag f�r zu ber�cksichtigende Haushaltsmitglieder mit Grundrentenzeiten oder entsprechenden Zeiten aus anderweitigen Alterssicherungssystemen

Artikel 6
�nderung des Einkommensteuergesetzes

Artikel 7
�nderung der Abgabenordnung

Artikel 8
Inkrafttreten, Au�erkrafttreten

Begr�ndung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

Freibetrag beim Wohngeld

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

1. Einf�hrung einer Grundrente f�r langj�hrige Versicherung

2. Einf�hrung eines Freibetrags im Wohngeldgesetz

3. Einf�hrung eines Freibetrags in der Hilfe zum Lebensunterhalt und in der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Zw�lftes Buch Sozialgesetzbuch SGB XII

4. Einf�hrung eines Freibetrags in der Grundsicherung f�r Arbeitsuchende, Zweites Buch Sozialgesetzbuch SGB II

5. Einf�hrung eines Freibetrags bei den f�rsorgerischen Leistungen der Sozialen Entsch�digung

6. Erh�hung des steuerlichen F�rderbetrags zur betrieblichen Altersversorgung

7. Zus�tzliche Bundesmittel

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europ�ischen Union und v�lkerrechtlichen Vertr�gen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Demografische Auswirkungen

4. Haushaltsausgaben ohne Erf�llungsaufwand

5. Erf�llungsaufwand

5.1 Erf�llungsaufwand f�r B�rgerinnen und B�rger

5 Grundrente

Freibetr�ge in den F�rsorgesystemen

Freibetrag in der Grundsicherung f�r Arbeitsuchende

Freibetrag im Wohngeldgesetz WoGG

5.2 Erf�llungsaufwand f�r die Wirtschaft

5 Grundrente

Freibetrag im Wohngeldgesetz WoGG

5.3 Erf�llungsaufwand f�r die Verwaltung

5 Grundrente

Freibetrag im Wohngeldgesetz WoGG

6. Weitere Kosten

7. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 11

Zu Nummer 10

� 151c

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

� 307f

� 307g

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

� 82a

Zu Artikel 4

� 25d

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Absatz 2

Absatz 3

Absatz 4

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 32

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. � 6 Absatz 1 NKRG: Entwurf eines Gesetzes zur Einf�hrung der Grundrente f�r langj�hrig in der gesetzlichen Rentenversicherung Versicherte mit unterdurchschnittlichem Einkommen und f�r weitere Ma�nahmen zur Erh�hung der Alterseinkommen - Grundrentengesetz (BMAS)

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Alternativen

II.2 Erf�llungsaufwand

B�rgerinnen und B�rger

5 Wirtschaft

5 Bund

L�nder und Kommunen

II.2 Evaluierung

III. Ergebnis

Anlage 2
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates


 
 
 


Drucksache 387/20

... "(4) Anrechenbar ist dasjenige Einkommen des Berechtigten und seines Ehegatten, das monatlich die in den S�tzen 2 bis 4 genannten, jeweils auf einen vollen Eurobetrag aufgerundeten Betr�ge �bersteigt. �bersteigt das anrechenbare Einkommen des Berechtigten monatlich das 36,56fache des aktuellen Rentenwertes, werden 60 vom Hundert angerechnet, solange das anrechenbare Einkommen nicht mehr als das 46,78fache des aktuellen Rentenwertes betr�gt. �bersteigt das anrechenbare Einkommen des Berechtigten das 46,78fache des aktuellen Rentenwertes, wird das diesen Betrag �bersteigende anrechenbare Einkommen in voller H�he angerechnet; Satz 2 bleibt unber�hrt. Ist neben dem Einkommen des Berechtigten auch Einkommen seines Ehegatten zu ber�cksichtigen, sind die S�tze 2 und 3 mit der Ma�gabe anzuwenden, dass anstelle des 36,56fachen des aktuellen Rentenwertes das 57,03fache des aktuellen Rentenwertes und anstelle des 46,78fachen des aktuellen Rentenwertes das 67,27fache des aktuellen Rentenwertes tritt. �nderungen der H�he der Betr�ge nach den S�tzen 2 bis 4 werden mit Beginn des Kalendermonats wirksam, zu dessen Beginn Einkommens�nderungen nach Absatz 5 zu ber�cksichtigen sind."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 387/20




� 151b
Automatisiertes Abrufverfahren beim Zuschlag an Entgeltpunkten f�r langj�hrige Versicherung

� 151c
Auskunftsrechte zur �berpr�fung von Eink�nften aus Kapitalverm�gen beim Zuschlag an Entgeltpunkten f�r langj�hrige Versicherung

� 307g
Pr�fung des Zuschlags an Entgeltpunkten f�r langj�hrige Versicherung

�Artikel 7 �nderung der Abgabenordnung

�Artikel 7a �nderung des Finanzverwaltungsgesetzes


 
 
 


Drucksache 425/1/18

... Bezieht der hinterbliebene Ehepartner neben einer Witwen- bzw. Witwerrente eine Rente aus eigener Versicherung oder anderes Einkommen, wird dies oberhalb des dynamisierten Freibetrags in H�he des 26,4 fachen des aktuellen Rentenwertes zu 40 Prozent auf die Witwenrente angerechnet.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 425/1/18




1. Zu Artikel 1 Nummer 6a - neu - � 134 Absatz 7 - neu - SGB VI

2. Zu Artikel 1 Nummer 10a - neu -, Nummer 21 - neu - � 249a Absatz 3 - neu -, � 309 Absatz 1b - neu - SGB VI

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

3. Zu Artikel 1 Nummer 14a - neu - � 256a Absatz 2 Satz 2 - neu - SGB VI

4. Zu Artikel 1 Nummer 20 Buchstabe e � 307d Absatz 5 Satz 1 bis 5 SGB VI

5. Zu Artikel 4 �nderung des SGB IV

6. Zum Gesetzentwurf allgemein

7. Zum Gesetzentwurf allgemein

8. Zum Gesetzentwurf allgemein

9. Zum Gesetzentwurf allgemein

10. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 425/18 (Beschluss)

... Bezieht der hinterbliebene Ehepartner neben einer Witwen- bzw. Witwerrente eine Rente aus eigener Versicherung oder anderes Einkommen, wird dies oberhalb des dynamisierten Freibetrags in H�he des 26,4 fachen des aktuellen Rentenwertes zu 40 Prozent auf die Witwenrente angerechnet.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 425/18 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 6a - neu - � 134 Absatz 7 - neu - SGB VI

2. Zu Artikel 1 Nummer 10a - neu -, Nummer 21 - neu - � 249a Absatz 3 - neu -, � 309 Absatz 1b - neu - SGB VI

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

3. Zu Artikel 1 Nummer 14a - neu - � 256a Absatz 2 Satz 2 - neu - SGB VI

4. Zu Artikel 1 Nummer 20 Buchstabe e � 307d Absatz 5 Satz 1 bis 5 SGB VI

5. Zum Gesetzentwurf allgemein

6. Zum Gesetzentwurf allgemein

7. Zum Gesetzentwurf allgemein

8. Zum Gesetzentwurf allgemein

9. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 155/2/17

... Die von der Lohnentwicklung (Ost) abgekoppelte Anpassung des aktuellen Rentenwertes (Ost) k�nnte zu Irritationen bei den Sp�taussiedlern f�hren. Sie mussten nach der Wiedervereinigung und dem Fall des "Eisernen Vorhangs" gerade auch mit Hinweis auf die Rentensituation in den neuen L�ndern sukzessive Leistungsverschlechterungen bei den Renten nach dem Fremdrentengesetz hinnehmen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 155/2/17




Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 563/14 (Beschluss)

... 1. Der Bundesrat stellt fest, dass die im Rentenversicherungsbericht 2014 getroffene Beurteilung, der aktuelle Rentenwert (Ost) werde bis zum Jahr 2018 92,6 Prozent des "Westwertes" erreichen, illustrativ zeigt, dass ohne Eingreifen der Politik eine Vereinheitlichung der Rentenwerte auch 30 Jahre nach der Deutschen Einheit nicht in Aussicht gestellt werden kann.



Drucksache 563/1/14

... a) Der Bundesrat stellt fest, dass die im Rentenversicherungsbericht 2014 getroffene Beurteilung, der aktuelle Rentenwert (Ost) werde bis zum Jahr 2018 92,6 Prozent des "Westwertes" erreichen, illustrativ zeigt, dass ohne Eingreifen der Politik eine Vereinheitlichung der Rentenwerte auch 30 Jahre nach der Deutschen Einheit nicht in Aussicht gestellt werden kann.



Drucksache 315/11

... Auf den Versand einer Rentenanpassungsmitteilung soll verzichtet werden, wenn sich bei der jährlichen Rentenanpassung der aktuelle Rentenwert beziehungsweise der aktuelle Rentenwert (Ost) nicht erhöht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 315/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

Artikel 3

Artikel 4
Nummern 4, 7, 8 und 13

Artikel 4
Nummer 11 und 12

Artikel 4
Nummer 27 und 28

Artikel 5
Nummer 1 und 2

Artikel 14

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 2
Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 3
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 4
Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch

� 118a
Anpassungsmitteilung

� 172a
Beitragszuschüsse des Arbeitgebers für Mitglieder berufsständischer Versorgungseinrichtungen

Artikel 5
Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch

Anlage 1
(zu � 114) Gewerbliche Berufsgenossenschaften

Artikel 6
Änderung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 7
Änderung des Aufwendungsausgleichsgesetzes

Artikel 8
Änderung des Sozialgerichtsgesetzes

� 208
Ehrenamtliche Richter, die vor dem 1. Januar 2012 nach � 23 Absatz 1 Satz 2 als Mitglieder des Ausschusses der ehrenamtlichen Richter gewählt worden sind, bleiben bis zum Ende der für sie geltenden Wahlperiode im Amt.

Artikel 9
Änderung des Einführungsgesetzes zum Rechtsdienstleistungsgesetz

Artikel 10
Änderung des Gesetzes zur Errichtung der Deutschen Rentenversicherung Bund und der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See

� 3a
Dienstleistungen für Bundesbehörden

Artikel 11
Änderung des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte

� 62
Dateien beim Spitzenverband der landwirtschaftlichen Sozialversicherung

� 107a
Ausfertigung von Einkommensteuerbescheiden

Artikel 12
Änderung des Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte

Artikel 13
Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte

Artikel 14
Änderung des Entschädigungsrentengesetzes

Artikel 15
Änderung der Beitragsverfahrensverordnung

Artikel 16
Änderung der Datenerfassungs- und �übermittlungsverordnung

Artikel 17
Weitere Änderung der Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung

Artikel 18
Änderung der Zweiten Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung

Artikel 19
Änderung der Datenabgleichsverordnung

Artikel 20
Änderung der Renten Service Verordnung

Artikel 21
Aufhebung der RV-Pauschalbeitragsverordnung

Artikel 22
Aufhebung der Verordnung über die Erstattung einigungsbedingter Leistungen an die Träger der allgemeinen Rentenversicherung

Artikel 23
Inkrafttreten

2 Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 13

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 7

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Artikel 8

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 10

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 2

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Nummer 1

Zu Artikel 16

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Nummer 3

Zu Artikel 17

Zu Nummer 1

Zu Artikel 18

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 2

Zu Artikel 19

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 4

Zu Artikel 20

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 21

Zu Artikel 22

Zu Artikel 23

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. � 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 1676: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze


 
 
 


Drucksache 661/10

... "Liegt die Rente unter dem 27fachen Betrag des geltenden aktuellen Rentenwertes in der gesetzlichen Rentenversicherung (�� 68, 68a, 255e des Sechsten Buches), ist der Information zus�tzlich ein Antragsformular beizuf�gen."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 661/10




A. Problem und Ziel

B. L�sung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die �ffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. B�rokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1 Gesetz zur Ermittlung der Regelbedarfe nach � 28 des Zw�lften Buches Sozialgesetzbuch (Regelbedarfs-Ermittlungsgesetz - RBEG)

� 1
Grundsatz

� 2
Bestimmung der Referenzhaushalte

� 3
Abgrenzung der Referenzhaushalte

� 4
Abgrenzung untere Einkommensschichten

� 5
Regelbedarfsrelevante Verbrauchsausgaben der Einpersonenhaushalte

� 6
Regelbedarfsrelevante Verbrauchsausgaben der Familienhaushalte

� 7
Fortschreibung der regelbedarfsrelevanten Verbrauchsausgaben

� 8
Regelbedarfsstufen

� 9
Eigenanteil f�r die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung

Artikel 2
�nderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch

� 4
Leistungsformen

� 10
Zumutbarkeit

� 11
Zu ber�cksichtigendes Einkommen

� 11a
Nicht zu ber�cksichtigendes Einkommen

� 11b
Absetzbetr�ge

Abschnitt 2
Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts

Unterabschnitt 1
Leistungsanspruch

� 19
Arbeitslosengeld II, Sozialgeld und Leistungen f�r Bildung und Teilhabe

Unterabschnitt 2
Arbeitslosengeld II und Sozialgeld

� 20
Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts

� 21
Mehrbedarfe

� 22
Bedarfe f�r Unterkunft und Heizung

� 22a
Satzungserm�chtigung

� 22b
Inhalt der Satzung

� 22c
Datenerhebung, -auswertung und -�berpr�fung

� 23
Besonderheiten beim Sozialgeld

Unterabschnitt 3
Abweichende Leistungserbringung und weitere Leistungen

� 24
Abweichende Erbringung von Leistungen

� 25
Leistungen bei medizinischer Rehabilitation der Rentenversicherung und bei Anspruch auf Verletztengeld aus der Unfallversicherung

� 26
Zuschuss zu Versicherungsbeitr�gen

� 27
Leistungen f�r Auszubildende

Unterabschnitt 4
Leistungen f�r Bildung und Teilhabe

� 28
Bedarfe f�r Bildung und Teilhabe

� 29
Erbringung der Leistungen f�r Bildung und Teilhabe

� 30
G�ltigkeit und Abrechnung der Gutscheine

� 30a
Erbringung der Leistungen durch Kosten�bernahmeerkl�rung

Unterabschnitt 5
Sanktionen

� 31
Pflichtverletzungen

� 31a
Rechtsfolgen bei Pflichtverletzungen

� 31b
Beginn und Dauer der Minderung

� 32
Meldevers�umnisse

Unterabschnitt 6
Verpflichtungen Anderer

� 33
�bergang von Anspr�chen

� 34
Ersatzanspr�che bei sozialwidrigem Verhalten

� 34a
Ersatzanspr�che f�r rechtswidrig erhaltene Leistungen

� 34b
Ersatzanspr�che nach sonstigen Vorschriften

� 35
Erbenhaftung

Abschnitt 1
Zust�ndigkeit und Verfahren

� 36
�rtliche Zust�ndigkeit

� 36a
Kostenerstattung bei Aufenthalt im Frauenhaus

� 37
Antragserfordernis

� 38
Vertretung der Bedarfsgemeinschaft

� 39
Sofortige Vollziehbarkeit

� 40
Anwendung von Verfahrensvorschriften

� 41
Berechnung der Leistungen

� 42
Auszahlung der Geldleistungen

� 42a
Darlehen

� 43
Aufrechnung

� 43a
Verteilung von Teilzahlungen

� 44
Ver�nderung von Anspr�chen

� 44d
Gesch�ftsf�hrerin, Gesch�ftsf�hrer.

� 77
Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur �nderung des Zweiten und Zw�lften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 3
�nderung des Zw�lften Buches Sozialgesetzbuch

Erster Abschnitt

� 27
Leistungsberechtigte

� 27a
Notwendiger Lebensunterhalt, Regelbedarfe und Regels�tze

� 27b
Notwendiger Lebensunterhalt in Einrichtungen

� 28
Ermittlung der Regelbedarfe

� 28a
Fortschreibung der Regelbedarfsstufen

� 29
Festsetzung und Fortschreibung der Regels�tze

Dritter Abschnitt

� 34
Bedarfe f�r Bildung und Teilhabe

� 34a
Erbringung der Leistungen f�r Bildung und Teilhabe

Vierter Abschnitt

� 35
Unterkunft und Heizung

� 35a
Satzung

� 36
Sonstige Hilfen zur Sicherung der Unterkunft

� 39
Vermutung der Bedarfsdeckung

� 40
Verordnungserm�chtigung

� 42
Umfang der Leistungen

� 116a
R�cknahme von Verwaltungsakten

� 131
�bergangsregelung zur Erbringung von Leistungen f�r Bildung und Teilhabe

� 134
�bergangsregelung f�r die Fortschreibung der Regelbedarfsstufen 4 bis 6

� 136
�bergangsregelung zur R�cknahme von Verwaltungsakten

Anlage zu
� 28 Regelbedarfsstufen nach � 28 in Euro

Artikel 4
�nderung des Sozialgerichtsgesetzes

� 55a

Artikel 5
�nderung des Bundeskindergeldgesetzes

Artikel 6
�nderung der Zivilprozessordnung

Artikel 7
�nderung der Arbeitslosengeld II/Sozialgeld - Verordnung

� 5a
Betr�ge f�r die Pr�fung der Hilfebed�rftigkeit

Artikel 8
�nderung der Einstiegsgeld-Verordnung

Artikel 9 �nderung der Verordnung zur Erhebung der Daten nach � 51b des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 10 �nderung der Verordnung zur Festlegung der Kennzahlen nach � 48a des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 11
�nderung des Umsatzsteuergesetzes

Artikel 12
Weitere Folge�nderungen

Artikel 13
Inkrafttreten

Begr�ndung

A. Allgemeiner Teil

I. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

II. Notwendigkeit des Gesetzes

III. Ziel und Inhalt des Gesetzes

1. F�rderung von Kindern und Jugendlichen

2. Verfassungskonforme Ermittlung der Regelbedarfe

3. Transparente Gestaltung der Regelung der Kosten f�r Unterkunft und Heizung

4. Neugestaltung der Erwerbst�tigenfreibetr�ge

5. Praxisgerechte und vereinfachte Gestaltung der Sanktionstatbest�nde

6. Redaktionelle �nderungen und Klarstellungen

7. �nderungen im Bundeskindergeldgesetz

8. �nderung der Zivilprozessordnung

9. Nachhaltigkeit

IV. Gleichstellungspolitische Bedeutung

V. Finanzielle Auswirkungen

1. Ermittlung der Regelbedarfe

2. Leistungen f�r Bildung und Teilhabe

3. Weitere Leistungs�nderungen

4. Vollzugsaufwand

VI. Sonstige Kosten

VII. B�rokratiekosten

1. Zahlung der Leistungen f�r Unterkunft und Heizung direkt an den Vermieter

2. Bekanntmachung einer kommunalen Satzung

3. Nachweis �ber die zweckentsprechende Verwendung eines Gutscheins

4. Information an Darlehensnehmer �ber Aufrechnung

5. Nachweis �ber die Inanspruchnahme einer gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

1. Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Februar 2010 1.1 Auftrag an den Gesetzgeber

1.2 Verfassungsrechtliche Anforderungen

1.3 Verfassungsrechtliche Vorgaben f�r die Ermittlungsmethode

2. Statistikmodell auf der Grundlage der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2.1 Einkommens- und Verbrauchsstichprobe

2.2 Statistikmodell

3. Sonderauswertungen der EVS 2008

4.1 Einpersonenhaushalte

4.2 Familienhaushalte

4.2.1 Verteilungsschl�ssel

a Verteilungsschl�ssel auf Grundlage von Gutachten

b Verteilung nach K�pfen pK

c Verteilung nach neuer OECD-Skala O

d Verteilung allein auf Erwachsene und Kinder E und K

4.2.2 Regelbedarfsrelevante Verbrauchsausgaben f�r unter 6j�hrige Kinder:

4.2.3 Regelbedarfsrelevante Verbrauchsausgaben f�r Kinder von 6 bis unter 14 Jahren

4.2.4 Regelbedarfsrelevante Verbrauchsausgaben f�r Jugendliche von 14 bis unter 18 Jahren

5. Begr�ndung der Vorschriften

Zu � 1

Zu � 2

Zu � 3

Zu � 4

Zu � 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu � 6

Zu � 7

Zu � 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu � 9

Zu Artikel 2

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 13

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Nummer 14

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu � 11b

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 18

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu � 19

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu � 20

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 5

Zu � 21

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Absatz 8

Absatz 9

Zu � 22a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu � 22b

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu � 22c

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu � 23

Zu � 24

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu � 25

Zu � 26

Zu � 27

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu � 28

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu � 29

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu � 30

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu � 30a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Vorbemerkung zu den �� 31 bis 32

Zu � 31

Zu � 31a

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu � 31b

Zu � 32

Zu � 33

Zu � 34

Zu � 34a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu � 34b

Zu � 35

Zu Nummer 32

Zu � 36

Zu � 36a

Zu � 37

Zu � 38

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu � 39

Zu � 40

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Absatz 4

Zu den Abs�tzen 5 und 6

Zu � 41

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu � 42

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu � 43

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu � 43a

Zu � 44

Zu Nummer 33

Zu Nummer 34

Zu Nummer 35

Zu Nummer 36

Zu Nummer 37

Zu Nummer 38

Zu Nummer 39

Zu Nummer 40

Zu Nummer 41

Zu Nummer 42

Zu Nummer 43

Zu Nummer 44

Zu Nummer 45

Zu Nummer 46

Zu Nummer 47

Zu Nummer 48

Zu Nummer 49

Zu Nummer 50

Zu Nummer 51

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 52

Zu Nummer 53

Zu Nummer 54

Zu Nummer 55

Zu Nummer 56

Zu Nummer 57

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu Absatz 10

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu � 27

Zu � 27a

Zu � 27b

Zu � 28

Zu � 28a

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu � 29

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 12

Zu � 34

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu � 34a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 13

Zu � 35

Zu � 35a

Zu � 36

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

Zu Nummer 34

Zu Nummer 35

Zu Nummer 36

Zu Nummer 37

Zu Nummer 38

Zu Nummer 39

Zu Nummer 40

Zu Nummer 41

Zu Nummer 42

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zur neuen Nummer 3

Zur neuen Nummer 4

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 5

Zu Absatz 7

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Artikel 5

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Buchstabe h

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Artikel 7

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Artikel 13


 
 
 


Drucksache 139/10

... XII). Die Regels�tze werden von der Bundesregierung und erg�nzend durch die Landesregierungen in Rechtsverordnungen festgesetzt. Grundlage der Bemessung des Eckregelsatzes sind die tats�chlichen, statistisch ermittelten Verbrauchsausgaben von Haushalten in unteren Einkommensgruppen (� 2 Abs. 1 RSV). Der Regelsatz wird j�hrlich anhand des aktuellen Rentenwertes in der gesetzlichen Rentenversicherung angepasst (� 20 Abs. 4 Satz 1

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 139/10




A. Problem und Ziel

B. L�sung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die �ffentlichen Haushalte

1. Bund

a Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

b Vollzugsaufwand

2. L�nder

a Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

b Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. B�rokratiekosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
�nderung der Zivilprozessordnung

� 811
Unpf�ndbare Sachen

� 850
Pf�ndungsschutz f�r Einkommen

� 850a
Unpf�ndbares Einkommen

� 850c
Pf�ndungsschutz f�r Einkommen aus Arbeits-, Dienst-, Beamten- und Versorgungsverh�ltnissen

Artikel 2
�nderung des Gesetzes betreffend die Einf�hrung der Zivilprozessordnung

� 37

Artikel 3
�nderung des Einf�hrungsgesetzes zum Rechtsdienstleistungsgesetz

Artikel 4
�nderung der Insolvenzordnung

Artikel 5
�nderung des B�rgerlichen Gesetzbuches

Artikel 6
�nderung des Graduiertenf�rderungsgesetzes

Artikel 7
�nderung des Ersten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 8
�nderungen des Artikels 7 des Gesetzes zur Reform des Kontopf�ndungsschutzes

Artikel 9
Inkrafttreten

Begr�ndung

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage

1. Sachpf�ndungsschutz

2. Forderungspf�ndungsschutz

II. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

1. Sachpf�ndungsschutz

2. Forderungspf�ndungsschutz

III. Auswirkungen des Gesetzentwurfs

1. Auswirkungen auf die Haushalte der L�nder

2. Auswirkungen auf die Wirtschaft und das allgemeine Preisniveau

3. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Zustimmungsbed�rftigkeit

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu � 811

Zu � 811

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu � 850a

Zu � 850a

Zu � 850a

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu � 850c

Zu � 850c

Zu � 850c

Zu � 850c

Zu � 850c

Zu � 850c

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9


 
 
 


Drucksache 139/10 (Beschluss)

... ). Der Regelsatz wird j�hrlich anhand des aktuellen Rentenwertes in der gesetzlichen Rentenversicherung angepasst (� 20 Absatz 4 Satz 1

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 139/10 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. L�sung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die �ffentlichen Haushalte

1. Bund

a Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

b Vollzugsaufwand

2. L�nder

a Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

b Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. B�rokratiekosten

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Neustrukturierung und Modernisierung des Pf�ndungsschutzes (GNeuMoP)

Artikel 1
�nderung der Zivilprozessordnung

� 811
Unpf�ndbare Sachen

� 850
Pf�ndungsschutz f�r Einkommen

� 850a
Unpf�ndbares Einkommen

� 850c
Pf�ndungsschutz f�r Einkommen aus Arbeits-, Dienst-, Beamten- und Versorgungsverh�ltnissen

Artikel 2
�nderung des Gesetzes betreffend die Einf�hrung der Zivilprozessordnung

� 40

Artikel 3
�nderung des Einf�hrungsgesetzes zum Rechtsdienstleistungsgesetz

Artikel 4
�nderung der Insolvenzordnung

Artikel 5
�nderung des B�rgerlichen Gesetzbuches

Artikel 6
�nderung des Graduiertenf�rderungsgesetzes

Artikel 7
�nderung des Ersten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 8
�nderungen des Artikels 7 des Gesetzes zur Reform des Kontopf�ndungsschutzes

Artikel 9
Inkrafttreten

Begr�ndung

A. Allgemeiner Teil

3 Ausgangslage

1. Sachpf�ndungsschutz

2. Forderungspf�ndungsschutz

Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

1. Sachpf�ndungsschutz

2. Forderungspf�ndungsschutz

Auswirkungen des Gesetzentwurfs

1. Auswirkungen auf die Haushalte der L�nder

2. Auswirkungen auf die Wirtschaft und das allgemeine Preisniveau

3. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

3 Gesetzgebungskompetenz

3 Zustimmungsbed�rftigkeit

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu � 811

Zu � 811

Zu � 811

Zu � 811

Zu � 811

Zu � 811

Zu � 811

Zu � 811

Zu � 811

Zu � 811

Zu � 811

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu � 850a

Zu � 850a

Zu � 850a

Zu � 850a

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu � 850c

Zu � 850c

Zu � 850c

Zu � 850c

Zu � 850c

Zu � 850c

Zu � 850c

Zu � 850c

Zu � 850c

Zu � 850c

Zu � 850c

Zu � 850c

Zu � 850c

Zu � 850c

Zu � 850c

Zu � 850c

Zu � 850c

Zu � 850c

Zu � 850c

Zu � 850c

Zu � 850c

Zu � 850c

Zu � 850c

Zu den Nummer n

Zu Nummer 12

Zu den Nummern 13 bis 16

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9


 
 
 


>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.