8 gefundene Dokumente zum Suchbegriff
"Restrukturierungs- und Insolvenzverfahren"
Drucksache 1/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über präventive Restrukturierungsrahmen, die zweite Chance und Maßnahmen zur Steigerung der Effizienz von Restrukturierungs-, Insolvenz- und Entschuldungsverfahren und zur Änderung der Richtlinie 2012/30 /EU
/EU - COM(2016) 723 final; Ratsdok. 14875/16
... 44. Die Vorgaben zur elektronischen Kommunikation in Artikel 28 des Richtlinienvorschlags zwingen die Mitgliedstaaten zur Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs in Restrukturierungs- und Insolvenzverfahren. Auch wenn die deutschen Länder die verstärkte Nutzung elektronischer Kommunikationsmittel befürworten, sollte dies nicht durch Vorgaben der EU erzwungen werden. Insbesondere ist es wenig sinnvoll, den elektronischen Rechtsverkehr nur in einem Bereich des Gerichtswesens einzuführen. Vielmehr handelt es sich um eine Aufgabe, die das gesamte Justizsystem betrifft und nicht isoliert vorgenommen werden kann. Zudem ist die Unionskompetenz für einen derart weitgehenden Eingriff in die innerstaatlichen Gerichtsverfahren fraglich. Da den Verfahrensbeteiligten nach dem Vorschlag die Nutzung elektronischer Kommunikationsmittel freigestellt bleibt, wäre daneben eine herkömmliche Kommunikation mit Papierschriftsätzen zuzulassen. Dies würde insgesamt eher zu einer Verkomplizierung und Verzögerung der gerichtlichen Verfahren führen.
2 Allgemeines
Zur Rechtsgrundlage
Zum Richtlinienvorschlag im Allgemeinen
Zur Einführung eines Rahmens für frühzeitige Umstrukturierungen
Zur zweiten Chance für Unternehmer
Zur Effizienz insolvenzrechtlicher Verfahren
Direktzuleitung an die Kommission
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Drucksache 1/17 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über präventive Restrukturierungsrahmen, die zweite Chance und Maßnahmen zur Steigerung der Effizienz von Restrukturierungs-, Insolvenz- und Entschuldungsverfahren und zur Änderung der Richtlinie 2012/30 /EU
/EU - COM(2016) 723 final; Ratsdok. 14875/16
... 43. Die Vorgaben zur elektronischen Kommunikation in Artikel 28 des Richtlinienvorschlags zwingen die Mitgliedstaaten zur Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs in Restrukturierungs- und Insolvenzverfahren. Auch wenn die deutschen Länder die verstärkte Nutzung elektronischer Kommunikationsmittel befürworten, sollte dies nicht durch Vorgaben der EU erzwungen werden. Insbesondere ist es wenig sinnvoll, den elektronischen Rechtsverkehr nur in einem Bereich des Gerichtswesens einzuführen. Vielmehr handelt es sich um eine Aufgabe, die das gesamte Justizsystem betrifft und nicht isoliert vorgenommen werden kann. Zudem ist die Unionskompetenz für einen derart weitgehenden Eingriff in die innerstaatlichen Gerichtsverfahren fraglich. Da den Verfahrensbeteiligten nach dem Vorschlag die Nutzung elektronischer Kommunikationsmittel freigestellt bleibt, wäre daneben eine herkömmliche Kommunikation mit Papierschriftsätzen zuzulassen. Dies würde insgesamt eher zu einer Verkomplizierung und Verzögerung der gerichtlichen Verfahren führen.
2 Allgemeines
Zur Rechtsgrundlage
Zum Richtlinienvorschlag im Allgemeinen
Zur Einführung eines Rahmens für frühzeitige Umstrukturierungen
Zur zweiten Chance für Unternehmer
Zur Effizienz insolvenzrechtlicher Verfahren
Direktzuleitung an die Kommission
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Drucksache 432/10 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, die Europäische Zentralbank, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Stärkung der wirtschaftspolitischen Koordinierung für Stabilität, Wachstum und Beschäftigung - Instrumente für bessere wirtschaftspolitische Steuerung der EU KOM (2010) 367 endg.
... für überschuldete Mitgliedstaaten geschaffen werden. Diese Restrukturierungs- und Insolvenzverfahren sollen Rechts- und Verfahrenssicherheit schaffen, systemische Risiken vermeiden und in jedem einzelnen Fall die Beteiligung der Gläubiger regeln. Ziel des Insolvenzverfahrens sollte dabei aber nicht sein, dass sich überschuldete Mitgliedstaaten lästiger Schulden entledigen. Sie sollten vielmehr verpflichtet werden, ein Sanierungskonzept mit Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung und Strukturreformen umzusetzen, das die langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen wiederherstellt.
Drucksache 274/1/10
Antrag der Länder Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Niedersachsen, Sachsen, Schleswig-Holstein
Gesetz zur Übernahme von Gewährleistungen zum Erhalt der für die Finanzstabilität in der Währungsunion erforderlichen Zahlungsfähigkeit der Hellenischen Republik (Währungsunion-Finanzstabilitätsgesetz - WFStG )
... - neue Instrumentarien für überschuldete Staaten entwickelt werden, mit denen ein Restrukturierungs- und Insolvenzsystem aufgebaut wird. Dieses Restrukturierungs- und Insolvenzverfahren muss systemische Risiken vermeiden und klar regeln, dass die Gläubiger auf einen Teil ihrer Forderungen verzichten müssen (Umschuldung). Es muss sichergestellt sein, dass Restrukturierungs- und Insolvenzverfahren zügig und unter Wahrung der Rechtssicherheit durchgeführt werden können; damit soll treffsicher gewährleistet werden, dass diejenigen die spekulieren, entsprechend den von ihnen eingegangenen Risiken herangezogen werden.
Drucksache 274/10 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Übernahme von Gewährleistungen zum Erhalt der für die Finanzstabilität in der Währungsunion erforderlichen Zahlungsfähigkeit der Hellenischen Republik (Währungsunion-Finanzstabilitätsgesetz - WFStG )
... - neue Instrumentarien für überschuldete Staaten entwickelt werden, mit denen ein Restrukturierungs- und Insolvenzsystem aufgebaut wird. Dieses Restrukturierungs- und Insolvenzverfahren muss systemische Risiken vermeiden und klar regeln, dass die Gläubiger auf einen Teil ihrer Forderungen verzichten müssen (Umschuldung). Es muss sichergestellt sein, dass Restrukturierungs- und Insolvenzverfahren zügig und unter Wahrung der Rechtssicherheit durchgeführt werden können; damit soll treffsicher gewährleistet werden, dass diejenigen, die spekulieren, entsprechend den von ihnen eingegangenen Risiken herangezogen werden.
Anlage Entschließung zum Gesetz zur Übernahme von Gewährleistungen zum Erhalt der für die Finanzstabilität in der Währungsunion erforderlichen Zahlungsfähigkeit der Hellenischen Republik (Währungsunion-Finanzstabilitätsgesetz - WFStG)
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Drucksache 432/1/10
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, die Europäische Zentralbank, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Stärkung der wirtschaftspolitischen Koordinierung für Stabilität, Wachstum und Beschäftigung - Instrumente für bessere wirtschaftspolitische Steuerung der EU KOM (2010) 367 endg.
... für überschuldete Mitgliedstaaten geschaffen werden. Diese Restrukturierungs- und Insolvenzverfahren sollen Rechts- und Verfahrenssicherheit schaffen, systemische Risiken vermeiden und in jedem einzelnen Fall die Beteiligung der Gläubiger regeln. Ziel des Insolvenzverfahrens sollte dabei aber nicht sein, dass sich überschuldete Mitgliedstaaten lästiger Schulden entledigen. Sie sollten vielmehr verpflichtet werden, ein Sanierungskonzept mit Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung und Strukturreformen umzusetzen, das die langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen wiederherstellt.
Drucksache 1/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über präventive Restrukturierungsrahmen, die zweite Chance und Maßnahmen zur Steigerung der Effizienz von Restrukturierungs-, Insolvenz- und Entschuldungsverfahren und zur Änderung der Richtlinie 2012/30 /EU
/EU - COM(2016) 723 final
Drucksache 112/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Kreditdienstleister, Kreditkäufer und die Verwertung von Sicherheiten - COM(2018) 135 final
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.