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7 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Risikoaktiva"


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Drucksache 207/13

... (40) Im Landesbankensektor wurden 2012 weitere Konsolidierungsschritte vollzogen: Die Landesbanken haben ihre Bilanzsummen und Risikoaktiva insgesamt weiter reduziert und ihre Geschäftstätigkeiten durch den Abbau von Nicht-Kerngeschäften, Beteiligungen und Niederlassungen konzentriert. Nach dem Abschlussbericht zur Rekapitalisierungsübung der Europäischen Bankaufsichtsbehörde (EBA) vom Oktober 2012 verfügten die einbezogenen Landesbanken jeweils über eine Quote an hartem Kernkapital von mehr als 9 Prozent.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 207/13




Nationales Reformprogramm 2013

3 Einführung

I. Das gesamtwirtschaftliche Umfeld

Übersicht 1: Eckdaten der Jahresprojektion der Bundesregierung

Schaubild 1: Entwicklung des Bruttoinlandsprodukts in Deutschland preisbereinigt

II. Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen des Rates der Europäischen Union für Deutschland

1. Öffentliche Finanzen

Haushaltskonsolidierung und Schuldenregel

Schaubild 2: Ausgaben, Einnahmen und Finanzierungssaldo des Staates

Ausgaben für Bildung und Forschung, Gesundheit und Pflege

Effizienz des Steuersystems

2. Finanzmärkte

Strukturelle Verbesserungen im Finanzsektor

5 Landesbanken

3. Erwerbsbeteiligung

Steuern und Abgabenlast senken

Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit

Lohnentwicklung in Deutschland

Anreize für Zweitverdiener

Kindertagesbetreuung ausbauen

4. Infrastruktur und Wettbewerb

Den Wettbewerb stärken

Wettbewerb im Schienenverkehr und Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur

Wettbewerb bei Dienstleistungen

III. Europa 2020-Strategie: Erzielte Fortschritte und Maßnahmen

Kasten 1: Quantitative Ziele im Rahmen der Strategie Europa 2020 und Stand der Zielerreichung EU 2020-Kernziele EU-weite Indikatoren Nationale Indikatoren falls abweichend Stand der quantitativen Indikatoren

1. Beschäftigung fördern - Nationaler Beschäftigungsplan

Allgemeine Rahmenbedingungen

Schaubild 3: Arbeitslose und Erwerbstätige in Deutschland

Inländisches Beschäftigungspotenzial aktivieren

Qualifizierte Zuwanderung erleichtern

2. Bedingungen für Innovation, Forschung und Entwicklung verbessern

Schaubild 4: Ausgaben für Forschung und Entwicklung im Zeitraum 2000 bis 2011

3. Treibhausgasemissionen reduzieren, erneuerbare Energien und Energieeffizienz voranbringen

Schaubild 5: Bruttostromerzeugung in Deutschland 2012+

4. Bildungsniveau verbessern

5. Soziale Eingliederung vor allem durch die Verringerung von Armut fördern

Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit

5 Armutsgefährdung

IV. Der Euro-Plus-Pakt

1. Umsetzung des Deutschen Aktionsprogramms 2012 für den Euro-Plus-Pakt

2. Deutsches Aktionsprogramm 2013 für den Euro-Plus-Pakt

Kasten 3: Das deutsche Aktionsprogramm 2013 für den Euro-Plus-Pakt Wettbewerbsfähigkeit

5 Beschäftigung

Langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen

5 Finanzstabilität

V. Verwendung der EU-Strukturmittel

Kasten 4: Schwerpunkte der künftigen Operationellen Programme im Rahmen der EFRE-, ESF- und ELER-Förderung EFRE:

VI. Verfahren zur Erstellung des NRP 2013 und Einbindung der Akteure

Tabelle

Tabelle


 
 
 


Drucksache 606/12 (Beschluss)

... Die in § 2 Absatz 9c KWG genannten Bestimmungen gelten überwiegend für Institute als rechtliche Einheit und sind nicht geschäftsspezifisch ausgestaltet. § 2 Absatz 9d KWG, der § 2 Absatz 9c KWG auf bestimmte Geschäfte für anwendbar erklärt, trägt dem nicht hinreichend Rechnung. Für den Fall, dass eine zentrale Gegenpartei weitere - erlaubnispflichtige - Geschäfte betreibt, ist nicht klar geregelt, wann Bilanzpositionen (Eigenkapital, Verbindlichkeiten und Rückstellungen sowie Risikoaktiva), operationelle und sonstige Risiken gegebenenfalls auf die einzelnen Geschäfte aufzuteilen sind. Insoweit ist fraglich, ob das in § 2 Absatz 9d KWG enthaltene Tatbestandsmerkmal "Geschäfte im Sinne des § 1 Absatz 1 Satz 2 Nummer 12" hinreichend bestimmt ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 606/12 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 2 Absatz 9d KWG

2. Zu Artikel 1 Nummer 21 § 64q KWG

3. Zu Artikel 3 Nummer 2 § 3 Absatz 5 Satz 3 Nummer 2 BörsG

4. Zu Artikel 7 Artikel 102b § 2 Absatz 2 EGInsO


 
 
 


Drucksache 606/1/12

... Die in § 2 Absatz 9c KWG genannten Bestimmungen gelten überwiegend für Institute als rechtliche Einheit und sind nicht geschäftsspezifisch ausgestaltet. § 2 Absatz 9d KWG, der § 2 Absatz 9c KWG auf bestimmte Geschäfte für anwendbar erklärt, trägt dem nicht hinreichend Rechnung. Für den Fall, dass eine zentrale Gegenpartei weitere - erlaubnispflichtige - Geschäfte betreibt, ist nicht klar geregelt, wann Bilanzpositionen (Eigenkapital, Verbindlichkeiten und Rückstellungen sowie Risikoaktiva), operationelle und sonstige Risiken gegebenenfalls auf die einzelnen Geschäfte aufzuteilen sind. Insoweit ist fraglich, ob das in § 2 Absatz 9d KWG enthaltene Tatbestandsmerkmal "Geschäfte im Sinne des § 1 Absatz 1 Satz 2 Nummer 12" hinreichend bestimmt ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 606/1/12




1. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 2 Absatz 9d KWG

2. Zu Artikel 1 Nummer 21 § 64q KWG

3. Zu Artikel 3 Nummer 2 § 3 Absatz 5 Satz 3 Nummer 2 BörsG

4. Zu Artikel 7 Artikel 102b § 2 Absatz 2 EGInsO

7. Zu Artikel 7 Einführungsgesetz zur Insolvenzordnung


 
 
 


Drucksache 442/1/09

... Die anhaltend negative gesamtwirtschaftliche Entwicklung führt bei den Kreditinstituten zu einem deutlichen Anstieg der Risikoaktiva und damit zu einem erheblichen zusätzlichen Kapitalbedarf (Stichwort Basel II/Ratingdrift).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 442/1/09




Artikel 1a
Änderung des Umsatzsteuergesetzes

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4


 
 
 


Drucksache 442/09

... § 6a Absatz 1 schafft über die Regelung in § 6 hinaus eine gesonderte Form der Garantie für Zweckgesellschaften, die strukturierte Wertpapiere ausschließlich von Finanzholding-Gesellschaften oder Kreditinstituten sowie deren Tochtergesellschaften übernehmen und diesen im Gegenzug entsprechende Schuldtitel zur Refinanzierung der Übertragung gewähren. Für diese Form der Garantie ist vom Gesetz keine Laufzeitbegrenzung vorgesehen. Zur Übertragung zugelassen sind nur strukturierte Wertpapiere und mit diesen Wertpapieren verbundene Absicherungsgeschäfte wie beispielsweise Derivate, Sicherheiten oder Treuhandvereinbarungen. Strukturierte Wertpapiere sind üblicherweise durch eine hohe Komplexität gekennzeichnet und werden im Rahmen von Verbriefungstransaktionen eines Portfolios verschiedener Arten von Forderungen herausgegeben. Hierzu zählen insbesondere Asset Backed Securities (ABS), Collaterialized Debt Obligations (CDO), CDOs of ABS, Collateralized Loan Obligations (CLO), Residential Mortgage Backed Securities (RMBS) und Commercial Mortgage Backed Securities (CMBS). Die Vorgaben der Europäischen Kommission bezüglich der zugelassenen Risikoaktiva sind zu beachten. Die Regelung ist auf Finanzholding-Gesellschaften oder Kreditinstitute oder deren Tochtergesellschaften beschränkt. Damit wird der überragenden Bedeutung dieser Institute für die Finanzmarktstabilität und Kreditversorgung sowie dem Umstand Rechnung getragen, dass sich erhebliche Bestände strukturierter Wertpapiere in den Bilanzen einer Reihe dieser Institute befinden. Die Garantie bewirkt, dass die von einer Zweckgesellschaft begebenen Schuldtitel keinen Kreditrisiken ausgesetzt sind und Bewertungsrisiken entfallen, die bei strukturierten Wertpapieren bestehen, und die Anforderungen an die Eigenkapitalunterlegung reduziert werden. Zudem werden mit der Garantie die Voraussetzungen für eine EZB-Fähigkeit der Schuldtitel geschaffen, die somit zur Liquiditätsbeschaffung genutzt werden können.

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Drucksache 442/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetzes

§ 6a
Garantien an Zweckgesellschaften

§ 6b
Verpflichtung zur Zahlung eines Ausgleichsbetrags

§ 6c
Verpflichtung zum weiteren Verlustausgleich

§ 6d
Frist für Antragstellung

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Absatz 2

Zu Absatz 5

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 957: Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung der Finanzmarktstabilisierung


 
 
 


Drucksache 442/09 (Beschluss)

... f) Die anhaltend negative gesamtwirtschaftliche Entwicklung führt bei den Kreditinstituten zu einem deutlichen Anstieg der Risikoaktiva und damit zu einem erheblichen zusätzlichen Kapitalbedarf (Stichwort Basel-II/Ratingdrift). Dieser Kapitalbedarf sollte durch kapitaleffiziente Lösungen im Rahmen von Auslagerungslösungen, die auch nichtstrategische Aktivitäten umfassen, deutlich gemildert werden.

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Drucksache 442/09 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu Artikel 1 Nummer 4 §§ 6a und 6b FMStFG

3. Zu Artikel 1 Nummer 4 §§ 6a, 6b und 6c FMStFG

4. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 6a Absatz 5 Nummer 2 FMStFG

5. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 6a Absatz 5 Nummer 4 FMStFG

6. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 6a Absatz 5 Nummer 5 FMStFG

7. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 6a Absatz 6 FMStFG

8. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 6a FMStFG

9. Zu Artikel 1a - neu - §§ 1, 4, 6 und 14 UStG

Artikel 1a
Anderung des Umsatzsteuergesetzes

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4


 
 
 


Drucksache 686/09 PDF-Dokument



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Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

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