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"Saison"
Drucksache 383/1/20
Empfehlungen der Ausschüsse
Entschließung des Bundesrates: Entwicklung von unabhängigen Vergütungskonzepten zum Erhalt der energiewirtschaftlichen Funktionen sowie der Umwelt- und Klimaschutzleistungen von Biomasse anlagen - Antrag der Länder Rheinland-Pfalz, Thüringen -
... Bioenergie sollte hauptsächlich dort zum Einsatz kommen, wo andere Erneuerbare nicht abrufbar sind. Dies betrifft im Stromsektor saisonale Schwankungen der Wind- und Solarenergie, im Bereich der Wärmebereitstellung vor allem Prozesswärme, zum Teil aber auch die hocheffiziente Heizwärmenutzung und im Verkehrssektor insbesondere den Schiff- und den Flugverkehr.
Drucksache 295/20
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Die Stunde Europas - Schäden beheben und Perspektiven für die nächste Generation eröffnen COM(2020) 456 final
... Lebensmittelgeschäfte nicht schließen mussten und viele unserer Fabriken ihre Arbeit fortsetzen konnten. Der freie Personenverkehr war unerlässlich, um Arbeitnehmern im Verkehrssektor, Saisonarbeitnehmern und anderen Arbeitnehmern die Möglichkeit zu geben, die Lieferketten aufrechtzuerhalten.
Mitteilung
1. Einleitung
2. Die ANATOMIE der WIRTSCHAFTSKRISE
3. INVESTITIONEN in die NÄCHSTE Generation
Die Gelder beschaffen
Die Gelder investieren
4. SCHÄDEN BEHEBEN und Perspektiven für die NÄCHSTE Generation ERÖFFNEN: die politischen Grundlagen
4.1. Der Grüne Deal der EU: die Wachstumsstrategie der EU
4.2 Ein vertiefter und stärker digital geprägter Binnenmarkt
4.3. Ein fairer und inklusiver Wiederaufbau
5. Die WIDERSTANDSFÄHIGKEIT der Union und des Binnenmarkts STÄRKEN
5.1. Offene strategische Autonomie und leistungsfähige Wertschöpfungsketten
5.2. Stärkere Koordinierung im Bereich der öffentlichen Gesundheit und verbessertes Krisenmanagement
6. EIN WIEDERAUFBAU auf der Grundlage der WERTE und Grundrechte der EU
7. EIN STÄRKERES Europa in der WELT
8. Fazit - die STUNDE EUROPAS
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Drucksache 221/1/20
Empfehlungen der Ausschüsse 989. Sitzung des Bundesrates am 15. Mai 2020
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Corona-Steuerhilfegesetz)
... Die Begriffe "Schlechtwettergeld" und "Winterausfallgeld" wurden in § 41 Absatz 1 Satz 4 und § 42b Absatz 1 Satz 3 Nummer 4 gestrichen, da die Leistungen nicht mehr gezahlt werden. An ihre Stelle ist das Saison-Kurzarbeitergeld getreten und wird von dem bereits aufgeführten Kurzarbeitergeld mitumfasst.
1. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 27 Absatz 22a UStG
2. Zu Artikel 2 Nummer 2, Nummer 3 - neu -, Nummer 4 - neu -, Nummer 5 - neu - § 32b Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe g, § 41 Absatz 1 Satz 4, § 41b Absatz 1 Satz 2 Nummer 5, § 42b Absatz 1 Satz 3 Nummer 4 EStG
3. Zum Gesetzentwurf allgemein
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Drucksache 290/20
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Corona-Steuerhilfegesetz)
... "28a. Zuschüsse des Arbeitgebers zum Kurzarbeitergeld und Saison-Kurzarbeitergeld, soweit sie zusammen mit dem Kurzarbeitergeld 80 Prozent des Unterschiedsbetrags zwischen dem Soll-Entgelt und dem Ist-Entgelt nach § 106 des
Drucksache 144/20
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 95/93 des Rates über gemeinsame Regeln für die Zuweisung von Zeitnischen auf Flughäfen in der Gemeinschaft - COM(2020) 111 final
... Eurocontrol weist darauf hin, dass nach einer durchschnittlichen jährlichen Zunahme des Fluggastaufkommens in Europa um 3,3 % zwischen 2009 und 2019 die Anzahl der Flüge in diesem Jahr in den beiden ersten Märzwochen im Vergleich zum gleichen Zeitraum im Vorjahr um 10 % zurückgegangen ist. Angesichts der krisenbedingten sinkenden Nachfrage halten die meisten europäischen Luftfahrtunternehmen ihre Luftfahrzeuge am Boden zurück, weshalb davon auszugehen ist, dass die Anzahl der Flüge auch weiterhin rückläufig sein wird. Der im Vergleich zum Vorjahr negative Trend wird sich auch noch in der Sommersaison fortsetzen, in der die Luftfahrtunternehmen der IATA zufolge für den Zeitraum von März bis Juni 2020 bei den Buchungen für nichtitalienische Strecken gegenüber dem Vorjahr einen Rückgang um 40-60 % verzeichnen, wovon die Kurzstreckenflüge etwas stärker betroffen sind als die Langstreckenflüge. Die Buchungen auf italienischen Strecken sind Anfang März 2020 um über 50 % zurückgegangen, wobei die Auslastung nur noch bei 40 % liegt.
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
- Gründe und Ziele des Vorschlags
- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich
- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und VERHÄLTNISMÄẞIGKEIT
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit
- Verhältnismäßigkeit
- Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
- Ex\-post-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften
- Konsultation der Interessenträger
- Einholung und Nutzung von Expertenwissen
- Folgenabschätzung
- Grundrechte
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten
- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags
Vorschlag
Artikel 1
Artikel 10a
Artikel 12a Ausübung der Befugnisübertragung
Artikel 12b Dringlichkeitsverfahren
Artikel 2
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Drucksache 98/3/20
Antrag des Freistaates Bayern
Verordnung zur Änderung der Düngeverordnung und anderer Vorschriften
... Aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie sind die Landwirte bereits zu weitreichenden und einschneidenden Anpassungen in der Betriebsorganisation gezwungen, z.B. aufgrund fehlender Saisonarbeitskräfte. Eine sofortige Verpflichtung durch die neuen Maßnahmen würde zu weiteren Unsicherheiten führen, da die Länder auch aufgrund der Corona-Krise erst verzögert die neuen roten Gebiete ausweisen können.
Drucksache 221/20
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Corona-Steuerhilfegesetz)
... − Entsprechend der sozialversicherungsrechtlichen Behandlung werden Zuschüsse des Arbeitgebers zum Kurzarbeitergeld und zum Saison-Kurzarbeitergeld bis 80 Prozent des Unterschiedsbetrages zwischen dem Soll-Entgelt und dem Ist-Entgelt nach § 106 des
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Umsatzsteuergesetzes
Artikel 2 Änderung des Einkommensteuergesetzes
Artikel 3 Änderung des Umwandlungssteuergesetzes
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
4.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
4.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
4.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Absatz 1
§ 41b Absatz 1 Satz 2 Nummer 5
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 5274, BMF: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Corona-Steuerhilfegesetz)
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
II.1. Erfüllungsaufwand
Bürgerinnen und Bürger
5 Wirtschaft
III. Ergebnis
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Drucksache 225/20
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013
hinsichtlich spezifischer Maßnahmen zur Gewährung einer befristeten Sonderunterstützung im Rahmen des ELER als Reaktion auf den Ausbruch von COVID-19 - COM(2020) 186 final
... (3) Diese Unterstützung, mit der die Wettbewerbsfähigkeit von Agrarunternehmen und die Lebensfähigkeit landwirtschaftlicher Betriebe sichergestellt werden sollen, zielt darauf ab, die verfügbaren Mittel auf der Grundlage objektiver und nichtdiskriminierender Kriterien bestmöglich auf die Begünstigten zu konzentrieren, die am stärksten von der Krise betroffen sind. Als Kriterien können bei Landwirten beispielsweise der Erzeugungssektor, die Betriebsform, die Betriebsstruktur, die Vermarktungsform landwirtschaftlicher Erzeugnisse oder die Zahl der beschäftigten Saisonarbeitskräfte und bei KMU der Sektor, die Art der Tätigkeit, die Art der Regionen oder sonstige spezifische Sachzwänge herangezogen werden.
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
- Gründe und Ziele des Vorschlags
- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich
- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und VERHÄLTNISMÄẞIGKEIT
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit
- Verhältnismäßigkeit
- Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
- Expost-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften
- Konsultation der Interessenträger
- Einholung und Nutzung von Expertenwissen
- Folgenabschätzung
- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung
- Grundrechte
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten
- Erläuternde Dokumente bei Richtlinien
- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags
Vorschlag
Artikel 1 Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013
Artikel 39b Befristete Sonderunterstützung für Landwirte und in der Verarbeitung, Vermarktung und/oder Entwicklung landwirtschaftlicher Erzeugnisse tätige KMU, die von der COVID-19-Krise besonders stark betroffen sind
Artikel 2
Finanzbogen
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Drucksache 94/20
Antrag des Freistaates Bayern
Entschließung des Bundesrates: Erweiterung der tierschutzgerechten Weideschlachtung
... b) die Möglichkeit der Schlachtung im Haltungsbetrieb nach § 12 Absatz 2 Tier-LMHV auch auf saisonal unter extensiven Bedingungen im Freiland gehaltene Rinder und Schweine zu erweitern.
Drucksache 344/20
... (3) Die Steuervergünstigung ist jeweils begrenzt auf die Jahressteuer nach § 9 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe c und bei Saisonkennzeichen auf den Bruchteil des Jahresbetrages, der sich aus ihrem jeweils auf dem Kennzeichen angegebenen Betriebszeitraum ergibt. Sie endet spätestens am 31. Dezember 2025.
A. Problem und Ziel
B. Lösung und Nutzen
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes
§ 10b Sonderregelung für besonders emissionsreduzierte Personenkraftwagen
§ 14 Außerbetriebsetzung von Amts wegen
Artikel 2 Änderung des Zweiten Verkehrsteueränderungsgesetzes
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
1. Klimapolitische Lenkungszwecke
2. Rechtsbereinigungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Demografische Auswirkungen
4. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4 Zollverwaltung
4 ITZBund:
5. Erfüllungsaufwand
Bürgerinnen und Bürger
4 Wirtschaft
4 Verwaltung
Veränderung des einmaligen Aufwandes Verwaltung
Veränderung des jährlichen Aufwandes Verwaltung
6. Weitere Kosten
7. Weitere Gesetzesfolgen
8. Inkrafttreten, Befristung und Evaluation
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Artikel 3
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Drucksache 51/20 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Reduzierung und zur Beendigung der Kohleverstromung und zur Änderung weiterer Gesetze (Kohleausstiegsgesetz)
... Die bisherige Förderung von Wärmespeichern schließt saisonale Wärmespeicher aus und bedarf daher der Anpassung.
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zum Gesetzentwurf allgemein
3. Zum Gesetzentwurf allgemein
4. Zum Gesetzentwurf allgemein
5. Zum Gesetzentwurf allgemein
6. Zum Gesetzentwurf allgemein
7. Zum Gesetzentwurf allgemein
8. Zum Gesetzentwurf allgemein
9. Zu Artikel 1 allgemein
10. Zu Artikel 1 § 23 KVBG
11. Zu Artikel 1 § 40 und Anlage 2 zu § 42 und 43 KVBG
12. Zu Artikel 1 § 41 Absatz 1 Satz 2 - neu - KVBG
13. Zu Artikel 1 § 42 Absatz 2 Nummer 6 KVBG
14. Zu Artikel 1 § 43 Absatz 1 Satz 1 KVBG
15. Zu Artikel 1 § 49 Absatz 1, § 51 Satz 1 KVBG
16. Zu Artikel 1 § 49 Absatz 1 Satz 1 KVBG
17. Zu Artikel 1 § 49 Absatz 1 Satz 2 - neu - KVBG
18. Zu Artikel 1 § 50 Überschrift, Absatz 5 Satz 1, 2 und 3 KVBG
19. Zu Artikel 1 § 52 Absatz 1 Satz 1 und 2 KVBG
20. Zu Artikel 1 § 52
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
21. Zu Artikel 1 § 54 Absatz 1 Satz 1 KVBG
22. Zu Artikel 1 § 54 Absatz 2 Satz 1 KVBG
23. Zu Artikel 1 § 58 Absatz 1 KVBG
24. Zu Artikel 4 Nummer 3 Buchstabe c § 24a Absatz 2 Satz 1 EnWG
25. Zu Artikel 4 Nummer 9 Buchstabe b § 95Absatz 2 Satz 3 Buchstabe b EnWG
26. Zu Artikel 6 Nummer 1a - neu - § 1 Absatz 1 Satz 1 und Satz 2 - neu - KWKG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
27. Zu Artikel 6 Nummer 2 § 2 Nummer 9a KWKG
28. Zu Artikel 6 Nummer 5 Buchstabe b § 6 Absatz 1 Satz 2 KWKG Artikel 6 Nummer 5 Buchstabe b ist zu streichen.
29. Zu Artikel 6 Nummer 6 Buchstabe a § 7 Absatz 1 KWKG
30. Zu Artikel 6 Nummer 6 Buchstabe f und Nummer 13 § 7 Absatz 6 Satz 2 und § 15 Absatz 4 Satz 3 KWKG
31. Zu Artikel 6 Nummer 7 § 7a Absatz 1 Satz 1 KWKG
32. Zu Artikel 6 Nummer 7 § 7b Absatz 1 Nummer 1 KWKG
33. Zu Artikel 6 Nummer 7 § 7b Absatz 2 Satz 1 KWKG
34. Zu Artikel 6 Nummer 7 § 7c KWKG
35. Zu Artikel 6 Nummer 7 § 7c Absatz 1 Satz 1, 3, 3a - neu - und 5 KWKG
36. Zu Artikel 6 Nummer 8 § 8 Absatz 4 KWKG
37. Zu Artikel 6 Nummer 14 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 18 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe b KWKG
38. Zu Artikel 6 Nummer 14 Buchstabe d - neu - § 18 Absatz 4 Nummer 4 KWKG
39. Zu Artikel 6 Nummer 17 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 22 Absatz 1 Nummer 2 KWKG
40. Zu Artikel 6 Nummer 17 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb1 - neu - § 22 Absatz 1 Nummer 3 KWKG
41. Zu Artikel 6 Nummer 20a - neu - § 29 Absatz 1 KWKG
42. Zu Artikel 6 Nummer 26 § 35 Absatz 17 KWKG
43. Zu Artikel 7a - neu - § 36i Absatz 2 - neu -, § 49 Absatz 2, 3, 5 und 6, § 55 Absatz 1 Satz 2a - neu -, Absatz 2 Satz 4 - neu - und § 104 Absatz 8 Satz 1 EEG 2017
‚Artikel 7a Änderung des Erneuerbare\-Energien\-Gesetzes
Zu Nummer n
Zu Nummer 2
Zu Nummer 4
44. Zu Artikel 10 Absatz 2 Inkrafttreten
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Drucksache 246/20
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Zweites Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite
... "Bei Verordnungen saisonaler Grippeimpfstoffe in der Impfsaison 2020/2021 gilt eine Überschreitung der Menge von bis zu 30 Prozent gegenüber den tatsächlich erbrachten Impfungen nicht als unwirtschaftlich."
Drucksache 221/20 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Corona-Steuerhilfegesetz)
... Die Begriffe "Schlechtwettergeld" und "Winterausfallgeld" wurden in § 41 Absatz 1 Satz 4 und § 42b Absatz 1 Satz 3 Nummer 4 gestrichen, da die Leistungen nicht mehr gezahlt werden. An ihre Stelle ist das Saison-Kurzarbeitergeld getreten und wird von dem bereits aufgeführten Kurzarbeitergeld mitumfasst.
1. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 27 Absatz 22a UStG
2. Zu Artikel 2 Nummer 2, Nummer 3 - neu -, Nummer 4 - neu -, Nummer 5 - neu - § 32b Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe g, § 41 Absatz 1 Satz 4 - neu -, § 41b Absatz 1 Satz 2 Nummer 5, § 42b Absatz 1 Satz 3 Nummer 4 - neu - EStG
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Drucksache 179/20
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zum Gesetz für schnellere Termine und bessere Versorgung (Terminservice- und Versorgungsgesetz - TSVG )
... Die Kritik des Bundesrates an den Regelungen zu Grippeimpfstoffen weist die Bundesregierung zurück. Die Verantwortung für den bedarfsgerechten Planungsprozess zur Sicherstellung der Versorgung der Versicherten mit saisonalem Grippeimpfstoff tragen alle an der Impfstoffversorgung Beteiligten gemeinsam. Mit den Neuregelungen im TSVG wurden Maßnahmen getroffen, die frühzeitig zu mehr Transparenz bei der Planung führen und zu einer ausreichenden Bereitstellung von saisonalen Grippeimpfstoffen sowie zur Vermeidung von Lieferengpässen beitragen. Eine Zusammenarbeit aller Beteiligten ist dabei erforderlich. Dem Bundesministerium für Gesundheit liegen keine Informationen zu Lieferengpässen oder Versorgungs- und Verteilprobleme in der Grippeimpfsaison 2019/20 vor. Das Paul-Ehrlich-Institut hat für diese Impfsaison rund 21,2 Millionen Dosen Grippeimpfstoff freigegeben. Das sind rund 5.5 Millionen Dosen mehr als in der Impfsaison des Vorjahres.
Anlage Stellungnahme des Bundesministeriums für Gesundheit zur Entschließung des Bundesrates zum Gesetz für schnellere Termine und bessere Versorgung (Terminservice- und Versorgungsgesetz - TSVG) - BR-Drucksache 128/19(B)
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
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Drucksache 255/20
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Tourismus und Verkehr im Jahr 2020 und darüber hinaus - COM(2020) 550 final
... Für viele Mitgliedstaaten, Regionen und Städte in Europa leistet der Tourismus einen wesentlichen Beitrag zum wirtschaftlichen und sozialen Gefüge. Darüber hinaus bietet er dringend benötigte Arbeitsplätze und Einkommen, wobei er häufig in solchen Regionen eine besonders große Rolle spielt, in denen es keine alternativen Beschäftigungsmöglichkeiten insbesondere für gering qualifizierte Arbeitskräfte gibt. Diese Strukturen wurden stark erschüttert. Die Welttourismusorganisation (UNWTO) geht von einem Rückgang des internationalen Tourismus um 60 % bis 80 % im Vergleich zum Vorjahr aus, was weltweiten Verlusten in Höhe von 840 Mrd. EUR bis 1,100 Mrd. EUR an Exporteinnahmen entspricht. Und die nächsten Monate werden entscheidend sein: In einer durchschnittlichen Sommersaison (Juni bis August) unternehmen die Einwohner der EU 385 Millionen Urlaubsreisen und geben dafür 190 Mrd. EUR aus.2
I. Einleitung
II. den Menschen die MÖGLICHKEIT, das Vertrauen und die Sicherheit für eine WIEDERAUFNAHME des REISENS GEBEN
a Wiederherstellung der Freizügigkeit und Wiederöffnung der Binnengrenzen in Sicherheit
b Wiederherstellung sicheren Verkehrs
c Wiederaufnahme touristischer Dienstleistungen unter Minimierung der Gesundheitsrisiken
d. Nutzung digitaler Technologien
e. Schutz der Rechte
III. den TOURISMUS WIEDER auf KURS BRINGEN
a Die entscheidende Bedeutung des Tourismus
b Die Auswirkungen der Krise
c Maßnahmen gegen Liquiditätsengpässe
d Attraktive freiwillige Gutscheine: eine für Unternehmen und Kunden vorteilhafte Lösung
e Rettung von Arbeitsplätzen
f Förderung des lokalen Tourismus
IV. Zusammenarbeit
V. neue Perspektiven - auf dem Weg zu einer nachhaltigen Zukunft
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Drucksache 51/1/20
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Reduzierung und zur Beendigung der Kohleverstromung und zur Änderung weiterer Gesetze (Kohleausstiegsgesetz)
... Die bisherige Förderung von Wärmespeichern schließt saisonale Wärmespeicher aus und bedarf daher der Anpassung.
Zum Gesetzentwurf allgemein
Zum Gesetzentwurf allgemein
6. Zum Gesetzentwurf allgemein
7. Zum Gesetzentwurf allgemein*
8. Zum Gesetzentwurf allgemein
9. Zum Gesetzentwurf allgemein
10. Zum Gesetzentwurf allgemein
11. Zum Gesetzentwurf allgemein
12. Zum Gesetzentwurf allgemein
13. Zum Gesetzentwurf allgemein
14. Zu Artikel 1 allgemein
15. Zu Artikel 1 § 23 KVBG
16. Zu Artikel 1 § 39a - neu - KVBG
§ 39a Entschädigung
Zu Artikel 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
19. Zu Artikel 1 § 41 Absatz 1 Satz 2 - neu - KVBG
20. Zu Artikel 1 § 42 Absatz 2 Nummer 3 KVBG
21. Zu Artikel 1 § 42 Absatz 2 Nummer 3 Halbsatz 2 - neu - KVBG
22. Zu Artikel 1 § 42 Absatz 2 Nummer 5 Halbsatz 3 - neu - KVBG
23. Zu Artikel 1 § 42 Absatz 2 Nummer 6 KVBG
24. Zu Artikel 1 § 42 Absatz 2 Nummer 7 KVBG
25. Zu Artikel 1 § 42 und § 43 KVBG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
26. Zu Artikel 1 § 43 Absatz 1 Satz 1 KVBG
27. Zu Artikel 1 § 43 Absatz 2 KVBG
28. Zu Artikel 1 § 49 Absatz 1, § 51 Satz 1 KVBG
29. Zu Artikel 1 § 49 Absatz 1 Satz 1 und Satz 2 - neu - KVBG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
30. Hilfsempfehlung zu Ziffer 29
Zu Artikel 1
31. Zu Artikel 1 § 50 Überschrift, Absatz 5 Satz 1, 2 und 3 KVBG
32. Zu Artikel 1 § 52 Absatz 1 Satz 1 und 2 KVBG
33. Zu Artikel 1 § 52 Absatz 1 Satz 1 KVBG
34. Zu Artikel 1 § 52
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
35. Zu Artikel 1 § 54 Absatz 1 Satz 1 KVBG
36. Zu Artikel 1 § 54 Absatz 2 Satz 1 KVBG
37. Zu Artikel 1 § 58 Absatz 1 KVBG
38. Zu Artikel 4 Nummer 2a - neu - und Nummer 10 - neu - § 13 Absatz 6a Satz 1 Nummer 2 und § 118 Absatz 22 Satz 1 EnWG
39. Zu Artikel 4 Nummer 3 Buchstabe c § 24a Absatz 2 Satz 1 EnWG
40. Zu Artikel 4 Nummer 9 Buchstabe b § 95Absatz 2 Satz 3 Buchstabe b EnWG
41. Zu Artikel 4 Nummer 10 - neu - § 119 EnWG *
42. Zu Artikel 6 Nummer 1a - neu - § 1 Absatz 1 KWKG
43. Zu Artikel 6 Nummer 1a - neu - § 1 Absatz 1 Satz 2 - neu - KWKG * In Artikel 6 ist nach Nummer 1 folgende Nummer einzufügen:
44. Zu Artikel 6 Nummer 2 § 2 Nummer 9a KWKG
45. Zu Artikel 6 Nummer 2 § 2 Nummer 9a KWKG
46. Zu Artikel 6 Nummer 5 Buchstabe a § 6 Absatz 1 Nummer 1 KWKG , Nummer 14 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 18 Absatz 1 Nummer 1 KWKG , Nummer 17 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 22 Absatz 1 Nummer 1 KWKG
47. Zu Artikel 6 Nummer 5 Buchstabe b § 6 Absatz 1 Satz 2 KWKG * Artikel 6 Nummer 5 Buchstabe b ist zu streichen.
48. Zu Artikel 6 Nummer 6 Buchstabe a § 7 Absatz 1 KWKG
49. Zu Artikel 6 Nummer 6 Buchstabe a § 7 Absatz 1 KWKG
50. Zu Artikel 6 Nummer 6 Buchstabe a § 7 Absatz 1 einleitender Satzteil und Nummer 5 KWKG *
51. Zu Artikel 6 Nummer 6 Buchstabe f und Nummer 13 § 7 Absatz 6 Satz 2 und § 15 Absatz 4 Satz 3 KWKG
52. Zu Artikel 6 Nummer 6 Buchstabe f § 7 Absatz 6 Satz 2 KWKG
53. Zu Artikel 6 Nummer 7 § 7a Absatz 1 Satz 1 KWKG
54. Zu Artikel 6 Nummer 7 § 7a Absatz 1 Satz 1 KWKG
55. Zu Artikel 6 Nummer 7 § 7b Absatz 1 Nummer 1 KWKG
56. Zu Artikel 6 Nummer 7 § 7b Absatz 1 Nummer 1, Nummer 2, Nummer 3 KWKG
57. Zu Artikel 6 Nummer 7 § 7b Absatz 2 Satz 1 KWKG
58. Zu Artikel 6 Nummer 7 § 7c KWKG
59. Zu Artikel 6 Nummer 7 § 7c Absatz 1 Satz 1, 3 und 5 KWKG
60. Zu Artikel 6 Nummer 7 § 7c Absatz 1 Satz 1 und Satz 3 KWKG
61. Zu Artikel 6 Nummer 7 § 7c Absatz 1 Satz 2 KWKG
62. Zu Artikel 6 Nummer 7 § 7c Absatz 1 Satz 3 KWKG *
63. Zu Artikel 6 Nummer 7 § 7c Absatz 1 Satz 3 KWKG
64. Zu Artikel 6 Nummer 7 § 7c Absatz 1 Satz 3 und Satz 3a - neu - KWKG *
65. Zu Artikel 6 Nummer 7 § 7d Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 KWKG
66. Zu Artikel 6 Nummer 7 § 7d Absatz 1 Satz 2 KWKG
67. Zu Artikel 6 Nummer 8 § 8 Absatz 4 KWKG
68. Hilfsempfehlung zu Ziffer 67
Zu Artikel 6 Nummer 8
69. Hilfsempfehlung zu Ziffer 67 und Ziffer 68
Zu Artikel 6 Nummer 8
70. Zu Artikel 6 Nummer 8 § 8 Absatz 4 Satz 2 - neu - KWKG
71. Zu Artikel 6 Nummer 14 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 18 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe b KWKG
72. Hilfsempfehlung zu Ziffer 71
Zu Artikel 6 Nummer 14
73. Zu Artikel 6 Nummer 14 Buchstabe d - neu - § 18 Absatz 4 Nummer 4 KWKG
74. Zu Artikel 6 Nummer 17 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 22 Absatz 1 Nummer 2 KWKG
75. Zu Artikel 6 Nummer 17 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb1 - neu - § 22 Absatz 1 Nummer 3 KWKG
76. Zu Artikel 6 Nummer 20a - neu - § 29 Absatz 1 KWKG
77. Zu Artikel 6 Nummer 26 § 35 Absatz 17 KWKG
78. Zu Artikel 6 Nummer 26 § 35 Absatz 17 KWKG
79. Zu Artikel 6 Nummer 27 Anlage zu § 7b und 7d Angaben zum Land Bayern - neu - KWKG
80. Zu Artikel 6 Nummer 27 Anlage zu § 7b und 7d Tabellenzeile 3a - neu - und 7 - neu - der Angaben zum Land Hessen KWKG
81. Zu Artikel 7a - neu - § 36i Absatz 2 - neu -, § 49 Absatz 5 und 6, § 55 Absatz 1 Satz 2a - neu -, Absatz 2 Satz 4 - neu - und § 104 Absatz 8 Satz 1 EEG 2017
‚Artikel 7a Änderung des Erneuerbare\-Energien\-Gesetzes
Zu Nummer n
Zu Nummer 2
Zu Nummer 4
82. Zu Artikel 7a - neu - § 49 Absatz 2, 3, 5 und 6 EEG 2017 *
‚Artikel 7a Änderung des Erneuerbare\-Energien\-Gesetzes
Zu Buchstabe n
Zu Buchstabe n
83. Zu Artikel 10 Absatz 2 Inkrafttreten
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Drucksache 426/20 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Vollzugs im Arbeitsschutz (Arbeitsschutzkontrollgesetz)
... 1. In Absatz 4 Satz 1 Nummer 1 werden nach der Angabe "Nummer 1" ein Komma und die Wörter "ausgenommen Unterkünfte für Saisonarbeitskräfte," eingefügt.
1. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe b § 18 Absatz 3 ArbSchG
2. Zu Artikel 1 Nummer 1a - neu - § 20a Absatz 2 Nummer 6 - neu - ArbSchG , Nummer 2 Buchstabe c - neu - § 21 Absatz 3a - neu - ArbSchG , Artikel 9a - neu - § 20 Absatz 1a - neu - SGB VII
‚Artikel 9a Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch SGB VII
3. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b § 22 Absatz 2 Satz 1, 5, 6 - neu -, 7, 8 ArbSchG
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Doppelbuchstabe dd
Zu Doppelbuchstabe ee
4. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe c § 23 Absatz 5 Satz 1 ArbSchG
5. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe c § 23 Absatz 5 Satz 2 ArbSchG
6. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 24a ArbSchG
7. Zu Artikel 2 Nummer 1 § 1 GSA Fleisch
8. Zu Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe b § 2 Absatz 2 Satz 3 GSA Fleisch , Nummer 5 § 6a Absatz 2 Satz 2, 3 GSA Fleisch , Nummer 6 § 7 Absatz 1 Nummer 3, Absatz 2 Nummer 5, 6 GSA Fleisch , Artikel 3 Nummer 1 Buchstabe b § 6a Absatz 2 Satz 3 GSA Fleisch
9. Zu Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe b § 2 Absatz 2 Satz 4 - neu - GSA Fleisch
10. Zu Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe b § 2 Absatz 2 GSA Fleisch
11. Zu Artikel 2 Nummer 4 Buchstabe a § 6 Satz 1 GSA Fleisch
12. Zu Artikel 2 Nummer 4 Buchstabe b § 6 Satz 2 GSA Fleisch
13. Zu Artikel 2 Nummer 4 Buchstabe c - neu - § 6 Satz 3 - neu - GSA Fleisch
14. Zu Artikel 2 Nummer 5 § 6a Absatz 3 Satz 1 GSA Fleisch
15. Zu den Artikeln 2 und 3 GSA Fleisch
16. Zu Artikel 4 Nummer 2 Buchstabe a § 2 Absatz 8 Nummer 3 ArbStättV
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
17. Zu Artikel 4 Nummer 3 § 9 Nummer 4b - neu - ArbStättVO
18. Zu Artikel 8 Nummer 1 Buchstabe b § 1 Absatz 3 Nummer 5 SchwarzArbG
19. Zu Artikel 9a - neu - § 139b Absatz 6 Satz 1 GewO
‚Artikel 9a Änderung der Gewerbeordnung
20. Zu Artikel 9a - neu - § 35 Absatz 4 Satz 1 Nummer 1, Absatz 5 Satz 2 BauGB
‚Artikel 9a Änderung des Baugesetzbuches
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Drucksache 94/20 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates: Erweiterung der tierschutzgerechten Weideschlachtung
... b) die Möglichkeit der Schlachtung im Haltungsbetrieb nach § 12 Absatz 2 Tier-LMHV auch auf saisonal unter extensiven Bedingungen im Freiland gehaltene Rinder und Schweine zu erweitern.
Drucksache 383/20 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates: Entwicklung von unabhängigen Vergütungskonzepten zum Erhalt der energiewirtschaftlichen Funktionen sowie der Umwelt- und Klimaschutzleistungen von Biomasse anlagen
... Bioenergie sollte hauptsächlich dort zum Einsatz kommen, wo andere Erneuerbare nicht abrufbar sind. Dies betrifft im Stromsektor saisonale Schwankungen der Wind- und Solarenergie, im Bereich der Wärmebereitstellung vor allem Prozesswärme, zum Teil aber auch die hocheffiziente Heizwärmenutzung und im Verkehrssektor insbesondere den Schiff- und den Flugverkehr.
Drucksache 267/19
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates "ELFE - Einfach Leistungen für Eltern"
... Eine weitere Besonderheit dieser Berechtigtengruppe ist es, dass ca. 2/3 ihren Wohnsitz im Ausland haben. Hierbei handelt es sich um Grenzpendlerinnen und Grenzpendler, Saisonarbeitnehmerinnen und Saisonarbeitnehmer, Rentnerinnen und Rentner sowie auch Entwicklungshelfer und Entwicklungshelferinnen. Insbesondere bei diesem Personenkreis dürfte die Möglichkeit, Antragsdaten auch elektronisch an die zuständige Behörde zu übermitteln, besonders wünschenswert sein. Die Bundesregierung steht dahingehend den Möglichkeiten einer elektronischen Antragstellung für diesen Personenkreis unter Wahrung der gesetzlichen und datenschutzrechtlichen Voraussetzungen offen gegenüber. Allerdings sollte die Möglichkeit einer vereinfachten elektronischen Beantragung für diesen Personenkreis den Kindergeldberechtigten nach dem BKKG in Abhängigkeit von der weiteren Entwicklung der elektronischen Beantragung für Kindergeldberechtigte nach dem
Drucksache 53/19 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung
... Der Bundesrat hält es zudem - insbesondere bei saisonalen Grippeimpfstoffen - für erforderlich, Vertragsärzten deren ausreichende Vorbestellung zu ermöglichen und damit deren Verfügbarkeit in der Impfsaison zu verbessern. Dazu sollte es den Vertragsärzten im Sinne der Versorgungssicherheit möglich sein, die volle Höhe des prognostizierten Bedarfs an saisonalen Grippeimpfstoffen vorbestellen zu können, ohne dass dies im Rahmen einer nachgelagerten Wirtschaftlichkeitsprüfung aufgegriffen wird.
Drucksache 53/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung
... Der Bundesrat hält es zudem - insbesondere bei saisonalen Grippeimpfstoffen - für erforderlich, Vertragsärzten deren ausreichende Vorbestellung zu ermöglichen und damit deren Verfügbarkeit in der Impfsaison zu verbessern. Dazu sollte es den Vertragsärzten im Sinne der Versorgungssicherheit möglich sein, die volle Höhe des prognostizierten Bedarfs an saisonalen Grippeimpfstoffen vorbestellen zu können, ohne dass dies im Rahmen einer nachgelagerten Wirtschaftlichkeitsprüfung aufgegriffen wird.
Drucksache 128/19 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Gesetz für schnellere Termine und bessere Versorgung (Terminservice- und Versorgungsgesetz - TSVG )
... e) Der Bundesrat sieht die mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz getroffenen neuen Regelungen zur Versorgung der ärztlichen Praxen mit saisonalen Grippeimpfstoffen als Sprechstundenbedarf, die erst ein Ergebnis der Beratungen im Deutschen Bundestag sind, sehr kritisch. Ausweislich der Begründung soll mit dem neuen Verfahren eine frühzeitige Planung und ausreichende Bereitstellung von Grippeimpfstoffen ermöglicht werden. Der Bundesrat hält das neue Verfahren aus verschiedenen Gründen als dafür ungeeignet und befürchtet für die Zukunft erneut erhebliche Schwierigkeiten bei der flächendeckenden und ausreichenden Versorgung mit saisonalem Grippeimpfstoff.
Anlage Entschließung zum Gesetz für schnellere Termine und bessere Versorgung (Terminservice- und Versorgungsgesetz - TSVG)
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Drucksache 373/19
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken
... ) werden die Voraussetzungen für die Einführung der wiederholten Arzneimittelabgabe auf einer Verschreibung geschaffen. Um die Impfquote gegen die saisonale Grippe zu erhöhen, wird in einem neuen § 132i SGB V die Möglichkeit der Durchführung von regionalen Modellvorhaben geschaffen, die Grippeschutzimpfungen in Apotheken zum Gegenstand haben. In diesem Zusammenhang erfolgen auch notwendige Folgeänderungen im
Drucksache 128/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Gesetz für schnellere Termine und bessere Versorgung (Terminservice- und Versorgungsgesetz - TSVG )
... e) Der Bundesrat sieht die mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz getroffenen neuen Regelungen zur Versorgung der ärztlichen Praxen mit saisonalen Grippeimpfstoffen als Sprechstundenbedarf, die erst ein Ergebnis der Beratungen im Deutschen Bundestag sind, sehr kritisch. Ausweislich der Begründung soll mit dem neuen Verfahren eine frühzeitige Planung und ausreichende Bereitstellung von Grippeimpfstoffen ermöglicht werden. Der Bundesrat hält das neue Verfahren aus verschiedenen Gründen als dafür ungeeignet und befürchtet für die Zukunft erneut erhebliche Schwierigkeiten bei der flächendeckenden und ausreichenden Versorgung mit saisonalem Grippeimpfstoff.
Drucksache 128/19
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz für schnellere Termine und bessere Versorgung (Terminservice- und Versorgungsgesetz - TSVG )
... "(1a) Bei Verordnungen saisonaler Grippeimpfstoffe gilt eine angemessene Überschreitung der Menge gegenüber den tatsächlich erbrachten Impfungen grundsätzlich nicht als unwirtschaftlich. Das Nähere ist in den Vereinbarungen nach Absatz 1 Satz 1 zu regeln."
Drucksache 584/19
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Vereinheitlichung des Energieeinsparrechts für Gebäude
... saisonale sowie Nacht- und Wochenendabschaltung nach DIN V 185997:2018-09, Anhang D
Drucksache 265/1/18
Antrag des Landes Hessen
Gesetz zur Verlängerung befristeter Regelungen im Arbeitsförderungsrecht und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) Nr. 2016/2102 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen
... IV für Saisonarbeitskräfte in der Landwirtschaft zu entfristen und damit die zeitlichen Grenzen für sozialversicherungsfreie Beschäftigungen gemäß § 8 Absatz 1 Nummer 2
Drucksache 219/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zur verstärkten Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von durch Impfung vermeidbaren Krankheiten - COM(2018) 244 final
... Weltweit werden durch Schutzimpfungen jährlich 2,7 Millionen Menschen vor Masern, zwei Millionen gegen neonatalen Tetanus und eine Million gegen Keuchhusten geschützt. In Europa schützt die Impfung gegen die saisonale Grippe jedes Jahr etwa zwei Millionen Menschen vor einer Grippeerkankung.
Drucksache 116/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über unlautere Handelspraktiken in den Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmen in der Lebensmittelversorgungskette - COM(2018) 173 final
... (4) Während Geschäftsrisiken bei allen wirtschaftlichen Tätigkeiten auftreten, kommen Unsicherheitsfaktoren in der landwirtschaftlichen Erzeugung aufgrund ihrer Abhängigkeit von biologischen Prozessen und ihrer Anfälligkeit für Witterungsverhältnisse besonders stark zum Tragen, zumal landwirtschaftliche Erzeugnisse mehr oder weniger leicht verderblich und saisonabhängig sind. In einem agrarpolitischen Umfeld, das stärker marktorientiert ist als in der Vergangenheit, kommt dem Schutz gegen unlautere Handelspraktiken für Marktteilnehmer, die in der Lebensmittelversorgungskette tätig sind, und insbesondere für landwirtschaftliche Erzeuger und ihre Organisationen, eine größere Bedeutung zu.
Drucksache 127/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein den Anforderungen des 21. Jahrhunderts gewachsener europäischer Einzelhandel COM(2018) 219 final
... In Mitgliedstaaten, die Werbung und Preisnachlässe reglementieren, profitieren die Verbraucher zumeist von Sonderangeboten und Rabattaktionen von Online-Händlern, deren Sitz sich in einem anderen Mitgliedstaat mit flexibleren Vorschriften befindet (beispielsweise in einem Land ohne vorgeschriebene Zeiträume für Saisonausverkäufe oder in dem der Verkauf unter dem Selbstkostenpreis zulässig ist).57
Mitteilung
1. Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Einzelhandelsbranche in Europa
2. Beschränkungen des Einzelhandels, die die Marktleistung beeinträchtigen
3. Erleichterung der Niederlassung im Einzelhandel
4 Niederlassungsbedingungen
Wirtschaftliche Bedarfsprüfungen
Standortspezifische Vorschriften
Lokale Raumplanung
Schwellenwerte in Bezug auf die Größe
Neue Ansätze zur Förderung lebendiger Innenstädte
4 Niederlassungsverfahren
Vereinfachte Verfahren
4 Transparenz
Dauer der Verfahren
4. Abbau von Beschränkungen für den Betrieb
Sicherstellung gleicher Ausgangsbedingungen im Einzelhandel
Unterstützung kleiner Einzelhandelsbetriebe bei der Umstellung
Verkaufsförderung und Preisnachlässe
Spezifische Vertriebskanäle
4 Öffnungszeiten
Spezifische Steuern für den Einzelhandel
Gerechte und effiziente Lieferketten sicherstellen
Regulatorische Herkunftsbeschränkungen
Vertragliche Praktiken des modernen Einzelhandels
5. Verringerung der Kosten für die Einhaltung der Vorschriften
Verwaltungsaufwand und Sanktionen
6. Schlussfolgerungen
ANNEX Anhang der Mitteilung der Kommission an Das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen Ein den Anforderungen des 21. Jahrhunderts gewachsener europäischer Einzelhandel
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Drucksache 216/18
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung zum Erlass der Verordnung über nationale Verpflichtungen zur Reduktion der Emissionen bestimmter Luftschadstoffe
... 2. Leitindikator Überschreitung flussbasierter kritischer Belastungswerte; Häufigkeit der Probenahme: jährlich in der Wachstumssaison.
Drucksache 422/18
Antrag des Freistaates Bayern
Entschließung des Bundesrates zur Stärkung der Landwirtschaft durch zielgenaue steuerliche Maßnahmen
... 2. Nicht nur die Zunahme der saisonalen Witterungsunterschiede und das häufigere Auftreten von Extremwetterereignissen, wie Starkregen oder Hagel, gefährden die land- und forstwirtschaftliche Planungs- und Ertragssicherheit, sondern auch die branchenspezifischen Marktrisiken. Regelmäßig wiederkehrende Absatzkrisen in Europa sowie die unsichere politische Lage in vielen Regionen der Erde erschüttern immer wieder die Markpreise für landwirtschaftliche Produkte und bedrohen somit die Existenz vieler bäuerlicher Unternehmen in Deutschland.
Drucksache 375/18
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Beitragsentlastung der Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Versichertenentlastungsgesetz - GKV-VEG)
... Die Regelung umfasst neben den zum Zeitpunkt des Inkrafttretens laufenden Mitgliedschaften auch solche nach § 188 Absatz 4 begründeten Mitgliedschaften, die vor Einführung der sogenannten Saisonarbeitnehmerregelung in § 188 Absatz 4 zwischen Zeiten der versicherungspflichtigen Beschäftigung entstanden sein können. Denkbar sind Fallkonstellationen, in denen eine saisonale Beschäftigung in Deutschland ausgeübt wurde und die damit einhergehende Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung nach Ende des Beschäftigungsverhältnisses und Rückkehr der oder des Betroffenen in ihr oder sein Heimatland zur Begründung von freiwilligen Mitgliedschaften nach § 188 Absatz 4 geführt hat, die die Voraussetzungen des § 323 Absatz 2 erfüllen. Die bei erneuter Aufnahme der saisonalen Beschäftigung im Geltungsbereich des Sozialgesetzbuches erfolgende Arbeitgeberanmeldung stellt keinen Kontakt zum Mitglied im Sinne dieser Vorschrift dar. Die Aufhebung dieser Mitgliedschaftszeiten nach § 188 Absatz 4 hat für die Betroffene oder den Betroffenen keine belastende Wirkung. Bei Vorliegen der Voraussetzungen des Absatzes 2 wird unter typisierender Betrachtung davon ausgegangen, dass während dieser Zeiten kein Aufenthalt im Geltungsbereich dieses Gesetzbuches gegeben war. Dem Grundsatz des räumlichen Geltungsbereichs der Regelung des SGB V entsprechend hätte grundsätzlich eine Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht bestanden. Aufgrund der weiteren Voraussetzungen des Absatzes 2 besteht auch kein schutzwürdiges Interesse der oder des Betroffenen an diesen Mitgliedschaftszeiten. Insofern sind diese Zeiten zu bereinigen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
1. Paritätische Finanzierung des Zusatzbeitrages
2. Mindestbeitragsbemessungsgrundlage für hauptberuflich Selbstständige
4. Abschmelzen von Finanzreserven zur Entlastung der Beitragszahlerinnen und Beitragszahler
5. Altersrückstellungen der Sozialversicherungsträger
6. Bessere soziale Absicherung von ehemaligen Soldatinnen und Soldaten auf Zeit in der gesetzlichen Krankenversicherung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
3 Parität
3 Selbstständige
3 Finanzreserven
3 Beitragsschulden
Soldatinnen und Soldaten auf Zeit
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
4 Parität
4 Selbstständige
Davon Bürokratiekosten aus Informationspflichten
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
4 Parität
4 Beitragsschulden
4 Finanzreserven
4 Altersrückstellungen
Soldatinnen und Soldaten auf Zeit
F. Weitere Kosten
3 Parität
3 Selbstständige
3 Finanzreserven
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
§ 323 Bestandsbereinigung bei der freiwilligen Versicherung nach § 188 Absatz 4
Artikel 2 Weitere Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 3 Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 4 Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 5 Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 6 Änderung des Gesetzes zur Errichtung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
Artikel 7 Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte
§ 66 Bestandsbereinigung bei der freiwilligen Versicherung nach § 22 Absatz 3
Artikel 8 Änderung des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte
Artikel 9 Änderung des Künstlersozialversicherungsgesetzes
Artikel 10 Änderung des Soldatengesetzes
§ 100 Übergangsvorschrift aus Anlass des Gesetzes zur Beitragsentlastung der Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung
Artikel 11 Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes
§ 11b Beitragszuschüsse zur Krankenversicherung
§ 106
Artikel 12 Änderung der Bundesbeihilfeverordnung
Artikel 13 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
1. Paritätische Finanzierung des Zusatzbeitrages
2. Mindestbeitragsbemessungsgrundlage für hauptberuflich Selbstständige
3. Maßnahmenpaket zur Reduzierung der Beitragsschulden
4. Abschmelzen von Finanzreserven zur Entlastung der Beitragszahlerinnen und Beitragszahler
5. Altersrückstellungen der Sozialversicherungsträger
6. Bessere soziale Absicherung von ehemaligen Soldatinnen und Soldaten auf Zeit in der gesetzlichen Krankenversicherung
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4 Parität
4 Selbstständige
4 Finanzreserven
4 Beitragsschulden
4 Altersrückstellungen
Soldatinnen und Soldaten auf Zeit
4. Erfüllungsaufwand
4 Parität
4 Selbstständige
4 Finanzreserven
4 Beitragsschulden
4 Altersrückstellungen
Soldatinnen und Soldaten auf Zeit
5. Weitere Kosten
4 Parität
4 Selbstständige
4 Finanzreserven
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Artikel 8
Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 11
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 12
Zu Artikel 13
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 4459, BMG: Entwurf eines Gesetzes zur Beitragsentlastung der Versicherten in der Gesetzlichen Krankenversicherung
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
II.1 Erfüllungsaufwand
5 Wirtschaft
5 Verwaltung
II.2 Weitere Kosten
III. Ergebnis
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Drucksache 507/18
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 14. August 2017 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Mauritius über den Luftverkehr
... (9) der Begriff "Beförderungsangebot" bedeutet den nach dem Abkommen erbrachten Umfang an Diensten, normalerweise gemessen an der Zahl der Flüge (Frequenzen) oder Sitzplätze oder Frachttonnen, die in einem Markt (Städtepaar oder Landzu-Land) oder auf einer Strecke innerhalb einer bestimmten Zeitspanne, zum Beispiel pro Tag, Woche, Saison oder Jahr, angeboten werden.
Drucksache 206/18
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zensusvorbereitungsgesetzes 2021
... es fallen, aber dennoch nachvollziehbare Gründe gegenüber der Meldebehörde für eine freiwillige Anmeldung vorgetragen haben. So etwa Saisonarbeitskräfte oder Montagearbeitskräfte mit wechselnden Arbeitsorten innerhalb der Europäischen Union.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Zensusvorbereitungsgesetzes 2021
§ 9a Datenübermittlung, Qualitätsprüfung und Programmentwicklung
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung
5. Weitere Kosten
VII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Absatz 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Artikel 2
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Drucksache 563/18 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare \-Energien\-Gesetzes, des Kraft -Wärme-Kopplungsgesetzes, des Energiewirtschaftsgesetz es und weiterer energierechtlicher Vorschriften
... Die Güllekleinanlagengröße soll von 75 kW installierter Leistung auf eine Anlagengröße bis 150 kW installierter Leistung bei gleichzeitig bestehenbleibender Vorgabe von 75 kW Bemessungsleistung (siehe § 44b Absatz 1 EEG 2017) erweitert werden. Damit werden die Ziele des Klimaschutzfahrplans 2050 zum Ausbau der Güllevergärung umgesetzt. Zudem ermöglicht die größere Strom- und Wärmemenge eine flexiblere, saisonale und damit systemdienlichere sowie wirtschaftlichere Fahrweise der Anlagen. Auch wird damit die gezieltere Nutzung von Wärme sowie von Systemleistungen angereizt.
Drucksache 504/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes für schnellere Termine und bessere Versorgung (Terminservice- und Versorgungsgesetz - TSVG )
... Problematisch scheint im Hinblick auf die vollständige Marktversorgung die vorgesehene Mehrfachrabattierung von Impfstoffen, der laut Gesetzesbegründung mit der Öffnung des Grippemarktes für alle Anbieter in Zusammenhang steht. Ein zusätzlicher gesetzlicher Abschlag in Höhe von 5 Prozent bei Impfstoffen und von 10 Prozent bei saisonalen Grippeimpfstoffen könnte die bereits jetzt angespannte Liefersituation bei Impfstoffen verschärfen.
Drucksache 757/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat und den Ausschuss der Regionen: Stärkung des Katastrophenmanagements der EU: rescEU - Solidarität und Verantwortung COM(2017) 773 final
... Die Auswirkungen von Wetterextremen in Europa und weltweit werden durch den Klimawandel noch verstärkt.1 Die einschlägigen Trends zeigen, wie der Klimawandel zu einer Erhöhung der Intensität von Waldbränden und zu einer längeren Waldbrandsaison in Südeuropa, zur Ausdehnung brandgefährdeter Gebiete nach Norden und zu mehr Stürmen und einem erhöhten Hochwasserrisiko beiträgt.2 Seit 1980 hat die EU neben dem Verlust von Menschenleben finanzielle Verluste von mehr als 360 Mrd. EUR durch extreme Wetter- und Klimaereignisse erlitten. 3 Gleichzeitig verstärken extreme Ereignisse wie Waldbrände durch Treibhausgasemissionen auch den Klimawandel.4
Drucksache 456/17
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Fortschreibung der Vorschriften für Blut- und Gewebezubereitungen und zur Änderung anderer Vorschriften
... "Bei Saisonarbeitnehmern, deren Versicherungspflicht mit der Beendigung der Saisonarbeitnehmertätigkeit endet, setzt sich die Versicherung nur dann nach Satz 1 fort, wenn diese Personen innerhalb von drei Monaten nach dem Ende der Versicherungspflicht ihren Beitritt zur freiwilligen Versicherung gegenüber ihrer bisherigen Krankenkasse erklären und ihren Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland nachweisen. Ein Saisonarbeitnehmer nach Satz 4 ist ein Arbeitnehmer, der vorübergehend für eine versicherungspflichtige auf bis zu acht Monate befristete Beschäftigung in die Bundesrepublik Deutschland gekommen ist, um mit seiner Tätigkeit einen jahreszeitlich bedingten jährlich wiederkehrenden erhöhten Arbeitskräftebedarf des Arbeitgebers abzudecken. Der Arbeitgeber hat den Saisonarbeitnehmer nach Satz 4 im Meldeverfahren nach § 28a des Vierten Buches gesondert zu kennzeichnen. Die Krankenkasse hat den Saisonarbeitnehmer nach Satz 4, nachdem der Arbeitgeber der Krankenkasse den Beginn der Beschäftigungsaufnahme gemeldet hat, unverzüglich auf das Beitrittsrecht und seine Nachweispflicht nach Satz 4 hinzuweisen."
Gesetz
Artikel 1 Änderung des Arzneimittelgesetzes
§ 142b Übergangsvorschrift aus Anlass des Gesetzes zur Fortschreibung der Vorschriften für Blut- und Gewebezubereitungen und zur Änderung anderer Vorschriften
Artikel 2 Änderung des Transplantationsgesetzes
Artikel 3 Änderung des Transfusionsgesetzes
§ 21a Deutsches Hämophilieregister, Verordnungsermächtigung
§ 34 Übergangsregelung aus Anlass des Gesetzes zur Fortschreibung der Vorschriften für Blut- und Gewebezubereitungen und zur Änderung anderer Vorschriften
Artikel 4 Änderung der Arzneimittel- und Wirkstoffherstellungsverordnung
Abschnitt 5c Sondervorschriften für Einrichtungen mit einer Erlaubnis nach § 13 des Arzneimittelgesetzes oder § 72 des Arzneimittelgesetzes
Abschnitt 5c Sondervorschriften für Einrichtungen mit einer Erlaubnis nach § 13 des Arzneimittelgesetzes oder § 72 des Arzneimittelgesetzes
§ 41e Ergänzende Anforderungen an die Gewebevigilanz
Artikel 5 Änderung der Verordnung über radioaktive oder mit ionisierenden Strahlen behandelte Arzneimittel
Artikel 6 Änderung der Transfusionsgesetz-Meldeverordnung
§ 2 Angaben im Rahmen des koordinierten Meldewesens
§ 4 Übergangsvorschrift aus Anlass des Gesetzes zur Fortschreibung der Vorschriften für Blut- und Gewebezubereitungen und zur Änderung anderer Vorschriften
Artikel 6a Änderung des HIV-Hilfegesetzes
§ 2 Mittel für finanzielle Hilfe
Artikel 7 Änderung des Medizinproduktegesetzes
Artikel 7a Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch
§ 120 Übergangsregelung zur Änderung der Wählbarkeitsvoraussetzungen
Artikel 8 Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 8a Änderung der Schiedsamtsverordnung
Artikel 9 Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 9a Einschränkung eines Grundrechts
Artikel 10 Inkrafttreten
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Drucksache 4/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Risikovorsorge im Elektrizitätssektor und zur Aufhebung der Richtlinie 2005/89 /EG
/EG COM(2016) 862 final; Ratsdok. 15151/16
... - bei der Erstellung der Risikovorsorgepläne sollten ENTSO-E und die Mitgliedstaaten diese Methode anwenden, um die relevantesten Krisenszenarien zu bestimmen; und - ENTSO-E sollte darüber hinaus eine Methode zur kurzfristigen Abschätzung der Leistungsbilanz, d.h. der saisonalen Leistungsbilanz sowie der Week-Ahead- bis Intraday-Prognosen für die Angemessenheit der Stromerzeugung, entwickeln. Nach der Genehmigung durch ACER sollten die Mitgliedstaaten und ENTSO-E diese Methode bei ihren kurzfristigen Abschätzungen anwenden. Die vorgeschlagene kurzfristige Abschätzung der Leistungsbilanz ergänzt die in der überarbeiteten Elektrizitätsverordnung vorgesehene langfristige Abschätzung zur Angemessenheit der Ressourcen, mit der eine koordinierte europäische Bewertung der Notwendigkeit von Kapazitätsmechanismen sichergestellt wird.
Drucksache 60/17
... verwendete Begriffe des Verkehrsrechts richten sich nach den jeweils geltenden verkehrsrechtlichen Vorschriften (§ 2 Absatz 2 Nummer 1). Die Anpassung erfolgt, weil für die Steuerfestsetzung im Falle eines Saisonkennzeichens der konkrete verkehrsrechtliche Betriebszeitraum und nicht die Gültigkeit des Kennzeichens maßgeblich ist.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Artikel 1 Änderung des Zweiten Verkehrsteueränderungsgesetzes
Artikel 2 Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
1. Änderung des Zweiten Verkehrsteueränderungsgesetzes
2. Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Demografische Auswirkungen
4. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
5. Erfüllungsaufwand
5.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
5.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
5.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
6. Weitere Kosten
7. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluation
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Artikel 3
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Drucksache 10/17 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung zur Umsetzung aufenthaltsrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union zur Arbeitsmigration
... Die Änderung stellt eine Einschränkung der geltenden Möglichkeit dar, einen Aufenthaltstitel zum Zweck der Erwerbstätigkeit bei Vorbeschäftigungszeiten oder längerem Voraufenthalt zu erhalten. Diese Einschränkung ist nicht geboten und steht mit der Umsetzung der aufenthaltsrechtlichen EU-Richtlinien (der Saisonarbeitnehmerrichtlinie (2014/36/EU), der ICT-Richtlinie (2014/66/EU) und der REST-Richtlinie (2016/801/EU)) in keinem inhaltlichen Zusammenhang.
1. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe b Doppelbuchstabe ee § 38f Absatz 1 Nummer 6 AufenthV
2. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe a Doppelbuchstabe dd § 39 Satz 1 Nummer 7
3. Zu Artikel 1 Nummer 12 - neu - § 65 Nummer 2 Buchstabe a - neu -, Buchstabe b - neu - AufenthV
4. Zu Artikel 2 Nummer 2 § 9 BeschV
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Drucksache 388/17 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Änderung futtermittel rechtlicher und tierschutzrechtlicher Vorschriften
... Bisher vorliegenden Erkenntnissen u.a. der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg zufolge, die gemeinsam mit der Universität Leipzig das Bundesforschungsprojekt "SiGN" zur Schlachtung gravider Nutztiere durchführt, gibt es drei Gründe für die Schlachtung trächtiger Tiere: die weitere Nutzung der Tiere erscheint unwirtschaftlich (z.B. auf Grund teurer Behandlungskosten), die Trächtigkeit ist nicht bekannt oder auf Grund von Verletzungen. Nicht zuletzt aus ethischen Gründen ist die Schlachtung von Muttertieren in den vorgenannten Fällen nicht vertretbar, dies gilt auch für die im Gesetz ausgenommenen Schafe und Ziegen: Auch bei Feten bzw. ungeborenen Lämmern der kleinen Wiederkäuer ist wie bei ungeborenen Nachkommen von Equiden, Rindern und Schweinen von Schmerzen und Leiden durch Sauerstoffmangel auszugehen. Unterschiedliche Haltungsverfahren der Nutztiere rechtfertigen keine Ausnahme von dem Verbot. Die in hiesigen Breitengraden gehaltenen Schaf- und Ziegenrassen haben überwiegend eine saisonale Brunst, so dass der Ablammzeitraum und damit das letzten Drittel der Trächtigkeit grundsätzlich bekannt sind. Bei asaisonalen Rassen ist ein Deckmanagement möglich.
Drucksache 10/1/17
28.02.17
Empfehlungen der Ausschüsse
... Die Änderung stellt eine Einschränkung der geltenden Möglichkeit dar, einen Aufenthaltstitel zum Zweck der Erwerbstätigkeit bei Vorbeschäftigungszeiten oder längerem Voraufenthalt zu erhalten. Diese Einschränkung ist nicht geboten und steht mit der Umsetzung der aufenthaltsrechtlichen EU-Richtlinien (der Saisonarbeitnehmerrichtlinie (2014/36/EU), der ICT-Richtlinie (2014/66/EU) und der REST-Richtlinie (2016/801/EU)) in keinem inhaltlichen Zusammenhang.
1. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe b Doppelbuchstabe ee § 38f Absatz 1 Nummer 6 AufenthV
2. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe a Doppelbuchstabe dd § 39 Satz 1 Nummer 7
3. Zu Artikel 1 Nummer 12 - neu - § 65 Nummer 2 Buchstabe a - neu -, Buchstabe b - neu - AufenthV
4. Zu Artikel 2 Nummer 2 § 9 BeschV
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Drucksache 731/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ernährung und Landwirtschaft der Zukunft - COM(2017) 713 final
... Innerhalb der EU bietet die Landwirtschaft Beschäftigungsmöglichkeiten für Saisonarbeiter.
Mitteilung
1. EIN NEUER Kontext
Abbildung 1
Abbildung 2
Abbildung 3
2. Auf dem Weg zu einem neuen UMSETZUNGSMODELL und zu einer VEREINFACHTEN GAP
3. Eine INTELLIGENTERE, MODERNE und Nachhaltige GAP
Abbildung 4
3.1. Besseres Wissen um Anbaumethoden dank Forschung und Innovation
Abbildung 5
3.2. Förderung eines intelligenten und krisenfesten Agrarsektors 3.2.1. Angemessene Einkommensstützung zur Sicherung des Lebensunterhalts von Landwirte
Abbildung 6
Abbildung 7
3.2.2. Investitionen zur Steigerung der Marktgewinne von Landwirten
3.2.3. Risikomanagement
Abbildung 8
3.3. Stärkung von Umweltpflege und Klimaschutz und Beitrag zu den Umwelt- und Klimazielen der EU
3.4. Stärkung des sozioökonomischen Gefüges in ländlichen Gebieten 3.4.1. Wachstum und Beschäftigung in ländlichen Gebieten
Abbildung 9
3.4.2. Neue Landwirte gewinnen
Abbildung 10
3.5. Den Anliegen der Bürgerinnen und Bürger bei der nachhaltigen landwirtschaftlichen Erzeugung Rechnung tragen: Gesundheit, Ernährung, Lebensmittelverschwendung und Tierschutz
4. Die GLOBALE Dimension der GAP
4.1. Handel
4.2. Migration
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Drucksache 388/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse 958. Sitzung des Bundesrates am 2. Juni 2017
Gesetz zur Änderung futtermittel rechtlicher und tierschutzrechtlicher Vorschriften
... Bisher vorliegenden Erkenntnissen u.a. der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg zufolge, die gemeinsam mit der Universität Leipzig das Bundesforschungsprojekt "SiGN" zur Schlachtung gravider Nutztiere durchführt, gibt es drei Gründe für die Schlachtung trächtiger Tiere: die weitere Nutzung der Tiere erscheint unwirtschaftlich (z.B. auf Grund teurer Behandlungskosten), die Trächtigkeit ist nicht bekannt oder auf Grund von Verletzungen. Nicht zuletzt aus ethischen Gründen ist die Schlachtung von Muttertieren in den vorgenannten Fällen nicht vertretbar, dies gilt auch für die im Gesetz ausgenommenen Schafe und Ziegen: Auch bei Feten bzw. ungeborenen Lämmern der kleinen Wiederkäuer ist wie bei ungeborenen Nachkommen von Equiden, Rindern und Schweinen von Schmerzen und Leiden durch Sauerstoffmangel auszugehen. Unterschiedliche Haltungsverfahren der Nutztiere rechtfertigen keine Ausnahme von dem Verbot. Die in hiesigen Breitengraden gehaltenen Schaf- und Ziegenrassen haben überwiegend eine saisonale Brunst, so dass der Ablammzeitraum und damit das letzten Drittel der Trächtigkeit grundsätzlich bekannt sind. Bei asaisonalen Rassen ist ein Deckmanagement möglich.
Drucksache 573/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Stärkung der Innovation in Europas Regionen - Beitrag zu einem widerstandsfähigen, inklusiven und nachhaltigen Wachstum auf territorialer Ebene - COM(2017) 376 final
... - In der Emilia-Romagna (Italien) wurden im Rahmen der regionalen Partnerschaft die Gesundheit und das Wohlbefinden als Prioritäten ermittelt und verschiedene Schlüsseltechnologien mit der Biomedizin zusammengebracht, um maßgeschneiderte feinmechanische Transplantate und Implantate zu entwickeln. - In Extremadura (Spanien) gehen Landwirte und Forscher mangelnde Kapazitäten zur Erfüllung der Bedürfnisse des Marktes in der Hauptsaison an, indem sie an einem europäischen Netzwerk zur Entwicklung von Hightech-Agrartechniken teilnehmen.
Drucksache 411/17
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung über die Arbeitszeit in der Binnenschifffahrt (Binnenschifffahrts-Arbeitszeitverordnung - BinSchArbZV )
... 12. "Saison" ein Zeitraum von höchstens neun aufeinander folgenden Monaten innerhalb von zwölf Monaten, in dem Tätigkeiten aufgrund äußerer Umstände, insbesondere wegen Witterungsverhältnissen oder touristischer Nachfrage, an bestimmte Zeiten des Jahres gebunden sind.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Verordnung
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Anwendung des Arbeitszeitgesetzes
§ 3 Begriffsbestimmungen
§ 4 Arbeitszeit
§ 5 Ruhepausen
§ 6 Ruhezeiten
§ 7 Arbeits- und Ruhetage
§ 8 Saisonarbeit in der Fahrgastschifffahrt
§ 9 Notfälle
§ 10 Aufzeichnungspflichten
§ 11 Arbeitsmedizinische Untersuchungen
§ 12 Arbeitsrhythmus, Sicherheit und Gesundheitsschutz
§ 13 Abweichende Regelungen
§ 14 Ordnungswidrigkeiten
§ 15 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu § 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 5
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 6
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 7
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 8
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 9
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 10
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 11
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 12
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 13
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 14
Zu § 15
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 4151, BMAS: Entwurf einer Verordnung über die Arbeitszeit in der Binnenschifffahrt
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
II.1. Erfüllungsaufwand
Bürgerinnen und Bürger sowie Verwaltung
5 Wirtschaft
II.2 Umsetzung von EU-Recht
III. Votum
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Drucksache 344/16
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Anpassung des Erbschaftsteuer - und Schenkungsteuergesetzes an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts
... 5. die nicht ausschließlich oder überwiegend in dem Betrieb tätig sind (Saisonarbeiter);
Gesetz
Artikel 1 Änderung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes
§ 13a Steuerbefreiung für Betriebsvermögen, Betriebe der Land- und Forstwirtschaft und Anteile an Kapitalgesellschaften
§ 13b Begünstigtes Vermögen
§ 13c Verschonungsabschlag bei Großerwerben von begünstigtem Vermögen
§ 28a Verschonungsbedarfsprüfung
Artikel 2 Änderung des Bewertungsgesetzes
Artikel 3 Inkrafttreten
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Drucksache 65/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der beruflichen Weiterbildung und des Versicherungsschutzes in der Arbeitslosenversicherung (Arbeitslosenversicherungsschutz- und Weiterbildungsstärkungsgesetz - AWStG )
... Infolge der Ausweitung der Rahmenfrist für den Anspruch auf Arbeitslosengeld von zwei auf drei Jahre wird der Versicherungsschutz vor allem von Personen mit instabilen Beschäftigungsverhältnissen, zum Beispiel wegen Befristung der Arbeitsverhältnisse, Saisonbeschäftigung oder Leiharbeit gestärkt.
1. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe a - neu - § 45 Absatz 1 Sätze 2a - neu - bis 2c - neu - SGB III
2. Zu Artikel 1 Nummer 13 § 142 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 SGB II Nummer 13a - neu - § 143 Absatz 1 SGB III
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
3. Zu Artikel 1 Nummer 17 Buchstabe c - neu - § 180 Absatz 4 Satz 2 SGB III
4. Zu Artikel 1 Nummer 17 Buchstabe c - neu - § 180 Absatz 4 Satz 3 - neu - SGB III
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Drucksache 65/16 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der beruflichen Weiterbildung und des Versicherungsschutzes in der Arbeitslosenversicherung (Arbeitslosenversicherungsschutzund Weiterbildungsstärkungsgesetz - AWStG )
... Infolge der Ausweitung der Rahmenfrist für den Anspruch auf Arbeitslosengeld von zwei auf drei Jahre wird der Versicherungsschutz vor allem von Personen mit instabilen Beschäftigungsverhältnissen, zum Beispiel wegen Befristung der Arbeitsverhältnisse, Saisonbeschäftigung oder Leiharbeit gestärkt.
1. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe a - neu - § 45 Absatz 1 Sätze 2 2c - neu - SGB III
2. Zu Artikel 1 Nummer 13 § 142 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 SGB II Nummer 13a - neu - § 143 Absatz 1 SGB III
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
3. Zu Artikel 1 Nummer 17 Buchstabe c - neu - § 180 Absatz 4 Satz 2 SGB III
4. Zu Artikel 1 Nummer 17 Buchstabe c - neu - § 180 Absatz 4 Satz 3 - neu - SGB III
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Drucksache 359/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1030/2002 des Rates zur einheitlichen Gestaltung des Aufenthaltstitels für Drittstaatenangehörige - COM(2016) 434 final
... /EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen zwecks Beschäftigung als Saisonarbeitnehmer (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 375); Richtlinie 2014/66/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014 über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen im Rahmen eines unternehmensinternen Transfers (ABl. L 157 vom 27.5.2014, S. 1).
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
Einheitlichkeit und nationale Sicherheitsmerkmale
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit
- Verhältnismäßigkeit
3. Ergebnisse der Konsultation der Interessenträger
- Anhörung interessierter Kreise und Einholung und Nutzung von Expertenwissen
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags Modalitäten
1. Beteiligung Dänemarks
2. Beteiligung des Vereinigten Königreichs und Irlands
3. Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstandes im Sinne der Assoziierungsabkommen
4. Verfügender Teil
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3
Vorschlag
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3
ANNEX 1 Anhang zum Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1030/2002 des Rates vom 13. Juni 2002 zur einheitlichen Gestaltung des Aufenthaltstitels für Drittstaatenangehörige
a Beschreibung
b Farbe, Drucktechnik
c Material
d Drucktechniken
e Kopierschutztechnik
f Technische Personalisierung
g Die Mitgliedstaaten
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Drucksache 396/16
Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit und des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
Fünfzehnte Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung
... "Beclometason und seine Ester - ausgenommen Beclometasondipropionat zur intranasalen Anwendung bei Kurzzeitbehandlung der saisonalen allergischen Rhinitis in Packungsgrößen bis zu 5,5 mg Beclometasondipropionat, sofern auf Behältnissen und äußeren Umhüllungen angegeben ist, dass die Anwendung auf Erwachsene und Kinder ab dem vollendeten 12. Lebensjahr beschränkt ist -" wird wie folgt gefasst:
Drucksache 65/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der beruflichen Weiterbildung und des Versicherungsschutzes in der Arbeitslosenversicherung (Arbeitslosenversicherungsschutzund Weiterbildungsstärkungsgesetz - AWStG )
... Durch den Wegfall der Anzeigepflicht von wirtschaftsbedingtem Arbeitsausfall bei Saison-Kurzarbeit entfällt Prüf- bzw. Arbeitsaufwand bei den Agenturen für Arbeit.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
§ 111a Förderung der beruflichen Weiterbildung bei Transferkurzarbeitergeld
§ 131a Sonderregelungen zur beruflichen Weiterbildung
§ 444a Gesetz zur Stärkung der beruflichen Weiterbildung und des Versicherungsschutzes in der Arbeitslosenversicherung
Artikel 2 Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 3 Änderung des Altersteilzeitgesetzes
Artikel 4 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
2 Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
Stärkung der beruflichen Weiterbildung
Stärkung des Versicherungsschutzes in der Arbeitslosenversicherung
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
Förderung von Grundkompetenzen
4 Weiterbildungsprämie
Umschulungsbegleitende Hilfen
Weiterbildungsförderung in kleinen und mittleren Unternehmen
Vergabemöglichkeit zur abschlussbezogenen beruflichen Weiterbildung mit Erwerb von Grundkompetenzen
Förderung von Qualifizierung während des Bezugs von Transferkurzarbeitergeld
Längere Maßnahmen oder Maßnahmeteile bei einem Arbeitgeber
Freiwillige Weiterversicherung für Erziehende
Freiwillige Weiterversicherung für Personen, die sich beruflich weiterbilden
Arbeitslosengeldbemessung nach außerbetrieblicher Berufsausbildung
Sonderregelung zur Anwartschaftszeit für überwiegend kurz befristet Beschäftigte
Mindestnettobeträge nach dem Altersteilzeitgesetz
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Demografische Auswirkungen
4. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
5. Erfüllungsaufwand
6. Weitere Kosten
7. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluation
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Anfügung von Nummer 4
Zu Anfügung von Nummer 5
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3557: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der beruflichen Weiterbildung und des Versicherungsschutzes in der Arbeitslosenversicherung
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
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Drucksache 172/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: Reformierung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems und Erleichterung legaler Wege nach Europa - COM(2016) 197 final
... Im Laufe der vergangenen 13 Jahre hat die EU zahlreiche Instrumente ausgearbeitet, die der Zulassung verschiedener Gruppen von legalen Migranten dienen. Die "EU Blue Card"- Richtlinie und die Richtlinie über unternehmensinterne Transfers31 bilden einen Rechtsrahmen für hochqualifizierte Migranten; die überarbeitete Richtlinie über Studenten und Forscher32 erleichtert die Zulassung von ausländischen Studenten und Forschern sowie deren Mobilität innerhalb der EU und sieht für sie das Recht auf Aufenthalt über 9 Monate vor, um Arbeit zu suchen oder ein Unternehmen zu gründen; die Richtlinie über Saisonarbeitnehmer33 - die von den Mitgliedstaaten im Jahresverlauf vollständig umzusetzen ist - regelt die Einreise und den vorübergehenden Aufenthalt von Saisonarbeitnehmern und erleichtert damit die zirkuläre Migration und dient dem Schutz dieser besonders schutzbedürftigen Arbeitnehmergruppe. Darüber hinaus sieht die Richtlinie über die kombinierte Erlaubnis34 eine kombinierte Aufenthalts-/Arbeitserlaubnis für Drittstaatsangehörige vor; die Richtlinie über den langfristigen Aufenthalt35 regelt die Bedingungen und die Rechte für den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen, die sich bereits seit mehr als 5 Jahren in der EU aufhalten; und die Richtlinie über die Familienzusammenführung36 legt die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Familienangehörigen von Drittstaatsangehörigen fest.
I. eine ROBUSTE und Nachhaltige Gemeinsame ASYLPOLITIK
I.1 Immanente Defizite des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems in der Migrationskrise
I.2 Behebung der strukturellen Defizite: fünf Prioritäten
5 Prioritäten
a Einführung eines tragfähigen, fairen Systems zur Bestimmung des für die Prüfung von Asylanträgen zuständigen Mitgliedstaates
b Stärkung des Eurodac-Systems
c Herstellung größerer Konvergenz im EU-Asylsystem
d Verhinderung von Sekundärbewegungen innerhalb der EU
e Ein neues Mandat für die EU-Asylagentur
a Ein tragfähiges, faires System zur Bestimmung des für die Prüfung von Asylanträgen zuständigen Mitgliedstaates
b Ausweitung des Anwendungsbereichs des Eurodac-Systems
c Ein höheres Maß an Konvergenz und ein echtes gemeinsames EU-Asylsystem
d Sekundärmigration innerhalb der EU verhindern
e Ein neues Mandat für die Asylagentur der EU
II. sichere und LEGALE MIGRATIONSWEGE
II.1. Den Schutz von Flüchtlingen in der EU besser koordinieren Ein strukturiertes System für die Neuansiedlung
II.2. Eine intelligentere und gut gesteuerte legale Migrationspolitik
a Gewinnung hochqualifizierter Arbeitnehmer für Europa: eine Blue Card mit größerer Wirkung
b Gewinnung innovativer Unternehmer für die EU
c Ein kohärenteres und wirksameres Modell zur Steuerung der legalen Migration auf EU-Ebene
d Stärkung der Zusammenarbeit mit wichtigen Herkunftsländern
III. Fazit
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Drucksache 310/16 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung von Ausschreibungen für Strom aus erneuerbaren Energien und zu weiteren Änderungen des Rechts der erneuerbaren Energien (Erneuerbare-EnergienGesetz - EEG 2016)
... anlagen einen saisonal ausgerichteten Anlagenbetrieb führen. D.h. statt wie bisher nahezu 8 760 Stunden pro Jahr Volllast könnten die Anlagen im Sommer die Anlagenleistung reduzieren und nahezu ausschließlich Gülle vergären. Im Winter, wenn typischerweise ein entsprechender Wärmebedarf besteht, könnte dann im Rahmen der Substratregelung (max. 20 Prozent Anbaubiomasse) ein verstärkter Einsatz der energiereichen Substrate erfolgen. Damit würde dann die maximale Leistungskapazität der Blockheizkraftwerke abgerufen. Gleichzeitig müsste die entstehende Abwärme in deutlich geringerem Umfang zur Heizung der Fermenter eingesetzt werden, sodass in erheblichem Umfang Überschusswärme entsteht, die fossile Brennstoffe substituieren könnte. In der Summe könnten diese Zusatzerlöse dazu führen, dass ein geringer Teil der Stromgestehungskosten durch Wärmeerlöse beglichen werden kann, sodass der notwendige gewinndeckende Anteil des anzulegenden Wertes verringert werden kann. Eine höhere Realisierungsrate dieser
Drucksache 334/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 531/2012 in Bezug auf Vorschriften für Roamingvorleistungsmärkte COM(2016) 399 final
... (15) Bei der Betrachtung der Kostenschätzungen wurden auch die möglichen Auswirkungen saisonbedingter Variationen des Roamingverkehrs auf die Gesamtkosten der Bereitstellung von Roamingvorleistungsdiensten auf nationaler Ebene berücksichtigt. Diese Schätzungen zeigten die ausgleichenden Effekte, aufgrund derer mögliche Kostensteigerungen, die durch die Saisonabhängigkeit des Roamingverkehrs verursacht werden, gering bleiben würden. Insbesondere bei Datendiensten bedeutet dies, dass bei steigender Inlandsnachfrage eine saisonbedingte Verkehrsspitze in einem Jahr von der gesamten Inlandsnachfrage in dem bzw. den Folgejahren wahrscheinlich übertroffen wird. Da terrestrische Mobilfunknetze schon für einen solchen allgemeinen, von der Inlandsnachfrage vorangetriebenen Aufwärtstrends dimensioniert werden, ist es unwahrscheinlich, dass eine aufgrund saisonbedingter Verkehrsströme im Netz auftretende Gesamtnachfragespitze die Dimensionierungskosten des Mobilfunknetzes in die Höhe treiben würde. Bei Sprachanrufen, bei denen die Nachfrage stabiler ist, können saisonbedingte Roamingnachfragespitzen dagegen sehr wohl auf die Netzdimensionierungskosten insgesamt durchschlagen. Allerdings werden solche saisonbedingten örtlichen Verkehrsspitzen wahrscheinlich auch von inländischen Benutzern mitverursacht, die sich in Fremdenverkehrsgebiete begeben, sowie in gewisser Weise aufgefangen durch einen ausgleichenden Effekt, den Roamingkunden auf die Kapazitätsauslastung in städtischen Ballungsgebieten während der Sommerferienzeit ausüben.
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
- Gründe und Ziele des Vorschlags
- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Politikbereich
- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität
- Verhältnismäßigkeit
- Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
- Expost-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften
- Konsultation der Interessenträger
- Einholung und Nutzung von Expertenwissen
- Folgenabschätzung
- Grundrechte
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten
Vorschlag
Artikel 1 Änderungen der Verordnung (EU) Nr. 531/2012
Artikel 2 Inkrafttreten
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Drucksache 279/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Mikrozensus und zur Änderung weiterer Statistikgesetze
... Die Angaben zu einer schulischen, dualen, beruflichen oder sonstigen Form der (Berufs-) Ausbildung an allgemeinbildenden Schulen, Fachschulen oder Hochschulen und deren jeweilige Fachrichtung werden als Datenbasis für die Bildungsplanung sowie für die Lieferverpflichtung für die Erhebung zu Einkommen und Lebensbedingungen nach der Verordnung (EG) Nr. 1177/2003 benötigt. Die Angaben werden für das der Erhebung jeweils vorausgehende Jahr erhoben und durch die zusätzliche Erfassung der Angaben über Ausbildung und Fachrichtung in den letzten vier Wochen um saisonale Einflüsse (insbesondere bei der Befragung im Zeitraum der Sommer- bzw. Semesterferien) bereinigt. Hierdurch können zusätzlich Personen, die sich im Übergang von der einen zu einer anderen Bildungseinrichtung befinden, vollständig erfasst und deren Bildungsbeteiligung dargestellt werden.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Gesetz zur Durchführung einer Repräsentativstatistik über die Bevölkerung und die Arbeitsmarktbeteiligung sowie die Wohnsituation der Haushalte (Mikrozensusgesetz - MZG)
§ 1 Art und Gegenstand der Erhebung
§ 2 Zweck der Erhebung
§ 3 Erhebungseinheiten
§ 4 Auswahl der Stichprobe, Grundstichprobe
§ 5 Periodizität, Berichtswoche
§ 6 Kernprogramm der Erhebungsmerkmale
§ 7 Erhebungsmerkmale in Bezug auf die Arbeitsmarktbeteiligung
§ 8 Erhebungsmerkmale in Bezug auf Einkommen und Lebensbedingungen
§ 9 Erhebungsmerkmale in Bezug auf Informations- und Kommunikationstechnologie
§ 10 Erhebungsmerkmale in Gemeinschaftsunterkünften
§ 11 Hilfsmerkmale
§ 12 Erhebungsbeauftragte
§ 13 Auskunftspflicht
§ 14 Trennung und Löschung von Angaben
§ 15 Datenübermittlung
§ 16 Zusatzaufbereitungen zur Erwerbsbeteiligung
§ 17 Weitere Stichprobenerhebungen
§ 18 Experimentierklausel
§ 19 Verordnungsermächtigung
Artikel 2 Änderung des Informationsgesellschaftsstatistikgesetzes
§ 4 Hilfsmerkmale
Artikel 3 Änderung des Hochschulstatistikgesetzes
§ 9 Hilfsmerkmale
Artikel 4 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 5 Inkrafttreten
2 Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ziel und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs
II. Alternativen
III. Gesetzgebungskompetenz
IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
V. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
a. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
b. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
c. Erfüllungsaufwand der Verwaltung
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VI. Befristung; Evaluation
VII. Folgen für die nachhaltige Entwicklung
VIII. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 5
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu § 6
Zu Absatz 1
Zu den Nummern 1 bis 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Nummer 10
Zu Satz 2
Zu Absatz 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu § 7
Zu Absatz 1
Im Einzelnen
Zu Absatz 2
Zu Absatz 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Absatz 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu § 8
Zu Absatz 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 9
Zu § 10
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 11
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 12
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 13
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
Zu § 14
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 15
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 16
Zu § 17
Zu § 18
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 19
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3689: Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Mikrozensus und zur Änderung weiterer Statistikgesetze
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
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Drucksache 559/15 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung zur Durchführung eines Monitorings auf das Virus der Geflügelpest bei Wildvögeln (Wildvogel-Geflügelpest-Monitoring-Verordnung - WvGeflpestMonV )
... . Durch den Änderungsvorschlag soll neben der Gewinnung von kombinierten Rachen- und Kloakentupferproben von bejagdbaren Wildvögeln im Zeitraum September bis Januar (Jagdsaison) auch die Gewinnung von frischem, beobachtet abgesetztem Kot lebender Wildvögel, insbesondere im Fall von nicht bejagdbaren Vogelarten, sowie auch während der Schonzeit von bejagdbaren Wildvögeln ermöglicht werden. Dadurch wird die Gewinnung von Probenmaterial bei bejagdbaren Wildvögeln auch außerhalb der Jagdsaison ermöglicht und Wildvogel-Spezies, die nicht zum bejagdbaren Wild gehören, werden ebenfalls bei dem Wildvogelmonitoring erfasst.
>> Weitere Fundstellen >>
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
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Allgemeines ,
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Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
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Arbeitsschutz
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