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"Saison"
Drucksache 709/13/11
Antrag des Landes Hessen
Verordnung zur Änderung der Fahrzeug -Zulassungsverordnung, anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften und der Kraftfahrzeug-Pflichtversicherungsverordnung
... 12. In der Gebührennummer 227.2 werden in der Spalte Gegenstand nach dem Wort "eigenen" das Wort "amtlichen" und nach dem Wort "Kennzeichens" die Wörter ", Änderung der Erkennungsnummer, Änderung des Betriebszeitraums beim Saisonkennzeichen" gestrichen.
Zu Artikel 3
'Artikel 3 Änderung der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr
Zu Nummer 1
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 12
Zu Nummer 14
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Drucksache 4/1/10
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher EU-Vorgaben sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften
... Der Bundesrat bittet, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, ob für beschränkt Steuerpflichtige, die z.B. als Saisonarbeitskräfte in der Landwirtschaft beschäftigt werden, bereits beim Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung nach § 39d Absatz 1 Satz 3
1. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 3 Nummer 39 EStG
2. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 10b EStG Artikel 2 Nummer 1 § 9 KStG Artikel 3 Nummer 1 § 9 GewStG
3. Zu Artikel 1 nach Nummer 5 § 22a Absatz 1 Satz 1 EStG
4. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 49 EStG
5. Zu Artikel 1 Einkommensteuergesetz
6. Zu Artikel 2 Nummer 2 § 34 Absatz 8a KStG Artikel 3 Nummer 1 und 2 § 9 Nummer 5 und § 36 Absatz 8b GewStG
7. Zu Artikel 3 Nummer 1a - neu - § 29 Absatz 1 Nummer 2 GewStG
Zu Artikel 5 Nummer 2
14. Zu Artikel 5 Nummer 3 § 13b Absatz 6 Nummer 6 - neu - UStG
15. Zu Artikel 5 Nummer 3 § 13b UStG
16. Zu Artikel 5 Nummer 8 § 18a Absatz 1 Satz 5 UStG
17. Zu Artikel 7a - neu - Feuerschutzsteuergesetz Artikel 10 Absatz 4 Inkrafttreten
Artikel 7a Änderung des Feuerschutzsteuergesetzes
§ 11 Absatz 1 FeuerschStG
§ 11 Absatz 3 FeuerschStG
§ 11 Absatz 4 FeuerschStG
18. Zu Artikel 9a - neu - Zukunftsinvestitionsgesetz
Artikel 9a Änderung des Zukunftsinvestitionsgesetzes
§ 3 Absatz 3 - neu - und § 3a ZuInvG
§ 6a ZuInvG
§ 7 Absatz 1 Satz 1 - neu - und § 8 Satz 2 - neu - ZuInvG
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Drucksache 723/10
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
... Zulassung, Änderung der Erkennungsnummer, Änderung des Betriebszeitraums beim Saisonkennzeichen, Wechsel der Kennzeichenart, wobei in diesen Fällen eine erneute Zulassungsgebühr oder eine Gebühr nach Nummer 221.2, 221.6 oder 221.7 nicht zusätzlich anfällt
A. Zielsetzung
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Bund
a Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
b Vollzugsaufwand
2. Länder und Kommunen
a Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
b Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
G. Sonstige Auswirkungen
Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr GebOSt
§ 1 Gebührentarif
§ 2 Auslagen
§ 3 Kostengläubiger
§ 4 Kostenschuldner
§ 5 Persönliche Gebührenfreiheit
§ 6 Anwendung des Verwaltungskostengesetzes
§ 7 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Anlage zu § 1
1. Abschnitt
2. AbschnittGebühren der Behörden im Landesbereich
3. AbschnittGebühren der amtlich anerkannten Sachverständigen und Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr, der Prüfstellen nach der Fahrzeugteileverordnung, der Begutachtungsstellen fürFahreignung und der Sehteststellen
Begründung
A. Allgemeines
B. Kosten, Auswirkungen auf das Preisgefüge
1. Bund
a Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
b Vollzugsaufwand
2. Länder und Kommunen
a Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
b Vollzugsaufwand
3. Sonstige Kosten
4. Bürokratiekosten
C. Sonstige Auswirkungen
1. Gleichstellungspolitische Auswirkungen
2. Nachhaltigkeit
D. Einzelbestimmungen
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Neuverkündung der Verordnung über EG-Genehmigung für Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger sowie für Systeme, Bauteile und selbständige technische Einheiten für die Fahrzeuge (NKR-Nr. 1517)
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Drucksache 701/10 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: Auf dem Weg zu einer verstärkten europäischen Katastrophenabwehr - die Rolle von Katastrophenschutz und humanitärer Hilfe KOM (2010) 600 endg.
... Der Bundesrat stellt weiter fest, dass auch EU-finanzierte Materialressourcen, die sich an eine Lückenanalyse anschließen könnten, in die falsche Richtung führen. Denn die EU ersetzt hier präventive mitgliedstaatliche Bemühungen, anstatt diese zu fördern. Eigene Ressourcen der Gemeinschaft stellen mithin stets die Grundlage eines Einstiegs in operative Kompetenzen dar, da nur die EU über den Einsatz dieser Ressourcen entscheiden könnte. Der Bundesrat betont in diesem Zusammenhang, dass das vom Europäischen Parlament initiierte Pilotprojekt "Effizientere Unterstützung für von erheblichen Waldbränden betroffene Mitgliedstaaten durch Schaffung von Luft-Reserveeinheiten für die Waldbrandbekämpfung während der Waldbrandsaison" keinesfalls einen geeigneten Lösungsansatz darstellen kann, denn derartige Maßnahmen lassen befürchten, dass hierdurch mittelfristig die Anschaffung EU-eigener Ausrüstung vorbereitet werden könnte. Gegen eine derartige Ressourcenanschaffung durch die EU wurden zuletzt mit Stellungnahme des Bundesrates vom 23. Mai 2008 - BR-Drucksache 185/08(B) - grundlegende Einwände erhoben, die hiermit noch einmal bekräftigt werden.
Drucksache 80/10
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Erste Verordnung zur Änderung von Vorschriften zur Durchführung des gemeinschaftlichen Lebensmittelhygienerechts
... In Bayern und Baden-Württemberg werden traditionsgemäß in den Sommermonaten Juni bis September Almen und Alpen bewirtschaftet. Die Milch der dort saisonal gehaltenen Kühe, Schafe und Ziegen wird in Alm- und Alpsennereien zu
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
1. Bürokratiekosten der Wirtschaft
2. Bürokratiekosten für Bürgerinnen und Bürger
Verordnung
Erste Verordnung
Artikel 1 Änderung der Lebensmittelhygiene-Verordnung
§ 6a Ausnahmen für die Herstellung von Hart- und Schnittkäse in Betrieben der Alm- oder Alpwirtschaft
Anlage 3a (zu § 6a) Ausnahmen für die Herstellung von Hart- und Schnittkäse in Betrieben der Alm- oder Alpwirtschaft
Artikel 2 Änderung der Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung
Abschnitt 1a Amtliche Untersuchungen bei der Gewinnung von Fleisch für den eigenen häuslichen Verbrauch
§ 2a Hausschlachtungen
§ 2b Verwendung von erlegtem Großwild für den eigenen häuslichen Verbrauch
§ 2c Verbote und Beschränkungen
§ 13a Ausnahmen für das Inverkehrbringen von Hackfleisch
§ 16a Inverkehrbringen erlegten Großwildes
§ 16b Inverkehrbringen bestimmter aufgetauter Lebensmittel tierischen Ursprungs
§ 19a Ausnahmen für die Herstellung von Hart- und Schnittkäse in Betrieben der Alm- oder Alpwirtschaft
§ 20a Besondere Anforderungen bei Abgabe roheihaltiger Lebensmittel
Abschnitt 7 Schlussvorschriften
§ 25 Übergangsvorschriften
Anlage 8b (zu § 13a) Gebiet, in dem abweichend von Artikel 3 Absatz 1 in Verbindung mit Anhang III Abschnitt V Kapitel III Nummer 1 Satz 2 Buchstabe a der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 Hackfleisch aus nicht gekühltem Fleisch hergestellt und in den Verkehr gebracht werden darf
Artikel 3 Änderung der Tierische Lebensmittel-Überwachungsverordnung
§ 7a Amtliche Untersuchungen bei der Gewinnung von Fleisch für den eigenen häuslichen Verbrauch
§ 11 Übergangsvorschriften
Artikel 4 Änderung der Verordnung mit lebensmittelrechtlichen Vorschriften zur Überwachung von Zoonosen und Zoonoseerregern
§ 3a Rückstellproben im Fall des Artikels 19 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002
Artikel 5 Änderung der Lebensmitteleinfuhr-Verordnung
§ 13a Verbot der Einfuhr bestimmter Lebensmittel
Artikel 6 Neubekanntmachungserlaubnis
Artikel 7 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu § 2a
Zu § 2b
Zu § 2c
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu § 16a
Zu § 16b
Zu Nummer 5
Zu Nummer n
Zu Nummer 7
Zu Nummer n
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Anlage 8a
Zu Anlage 8b
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu § 7a
Zu § 7a
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 585: Erste Verordnung zur Änderung von Vorschriften zur Durchführung des gemeinschaftlichen Lebensmittelhygienerechts
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Drucksache 529/10
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Zweite Verordnung zur Änderung von Vorschriften zur Durchführung des gemeinschaftlichen Lebensmittelhygienerechts
... Die Regelungen haben im Sinne des Artikels 17 Absatz 4 Buchstabe a Nummer i und ii der Verordnung (EG) Nr. 854/2004 zum Ziel, den besonderen Bedürfnissen von Wildfarmen mit geringem Produktionsvolumen an Schalenwild und damit von Lebensmittelunternehmen mit geringem Produktionsvolumen Rechnung zu tragen (Absatz 1) und die weitere Anwendung der in Deutschland traditionellen Methode der Vermarktung geschlachteten Schalenwildes aus den genannten Wildfarmen zu ermöglichen (Absatz 2). Da aus den betroffenen Wildfarmen vorwiegend saisonal in der Regel nur einzelne Tiere geschlachtet oder getötet werden, wäre eine Vermarktung des Wildes aus Wildfarmen mit geringem Produktionsvolumen an Schalenwild ohne die in Absatz 1 bestimmte Ausnahme wegen der anfallenden Kosten für die Schlachttieruntersuchung wirtschaftlich nicht vertretbar. Dessen ungeachtet wäre die Durchführung der Schlachttieruntersuchung durch einen amtlichen oder zugelassenen Tierarzt für die zuständige Behörde in einer Vielzahl von Fällen organisatorisch kaum zu lösen. Daher sind bestimmte Anforderungen des Anhangs I Abschnitt I und Abschnitt IV Kapitel VII der Verordnung (EG) Nr. 854/2004 anzupassen.
Drucksache 874/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Überarbeitung der Arbeitszeitrichtlinie (zweite Phase der Anhörung der Sozialpartner auf europäischer Ebene gemäß Artikel 154 AEUV) KOM (2010) 801 endg.
... Mehrere Sozialpartner bestimmter Sektoren wiesen auf die charakteristischen Merkmale ihrer jeweiligen Branche hin, denen eine Arbeitszeitregelung Rechnung tragen müsse. Bei der Beantwortung der Frage, welche Änderungen hier notwendig sind, gingen die Meinungen allerdings auseinander. Angesprochen wurden insoweit vor allem folgende Punkte: Saisonabhängigkeit, Besonderheit der Arbeit im Bereich der darstellenden Künste, Bereitstellung einer Wohnung am Arbeitsort, Autonomie und „Knowledge Working“, Arbeit in abgelegenen Gegenden, Dienstleistungen mit 24-Stunden-Bereitschaft, sicherheitsrelevante Aufgaben, kurzfristig fluktuierende Nachfrage, Zunahme von Teilzeitarbeit, Kosten und globaler Wettbewerbsdruck sowie Fachkräftemangel.
1. Einleitung
2. Erste Phase der Anhörung der Sozialpartner5
3. die wichtigsten Arbeitszeitmodelle -TRENDS7
4. die wichtigsten sozialen wirtschaftlichen Auswirkungen der Richtlinie20
5. Optionen für die überarbeitung
5.1 Auf bestimmte Punkte ausgerichtete Überarbeitung
i Bereitschaftsdienst
ii Ausgleichsruhezeiten
5.2 Umfassende Überarbeitung
i Größere Flexibilität im Hinblick auf neue Arbeitsformen
ii Work-Life-Balance im Hinblick auf neue demografische Gegebenheiten
iii Personen mit selbständiger Entscheidungsbefugnis
iv Mehrfachverträge
v Anwendungsbereich der Richtlinie und branchenspezifische Probleme
vi Opt-out
vii Bezahlter Jahresurlaub
viii Bessere Rechtsetzung
ix Durchsetzungs- und Kooperationsmaßnahmen
6. Nächste Schritte
7. Fragen an die Sozialpartner
3. Sind die EU-Sozialpartner, entweder branchenübergreifend oder auf Branchenebene, bereit, Verhandlungen über alle oder einen Teil der in dieser Mitteilung dargelegten Punkte aufzunehmen, um zu einer Vereinbarung zu gelangen, die eine Änderung der Richtlinie unter Nutzung der von Artikel 155 AEUV gebotenen Möglichkeiten zuließe
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Drucksache 104/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Grünbuch der Kommission: Waldschutz und Waldinformation - Vorbereitung der Wälder auf den Klimawandel KOM (2010) 66 endg.
... In Nordwesteuropa, wo Wasser in der Regel weniger knapp ist, dürfte eine Kombination steigender Kohlendioxidwerte in der Atmosphäre, einer längeren Wachstumssaison und der besseren Nährstoffverfügbarkeit infolge der atmosphärischen Deposition und der verstärkten Bodenmineralisierung den Waldzuwachs fördern.
Drucksache 188/1/10
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Arbeitsprogramm der Kommission für 2010 - Jetzt handeln KOM (2010) 135 endg.
... 56. Der Bundesrat teilt die Auffassung der Kommission, dass es Ziel der gemeinsamen Einwanderungspolitik sein sollte, eine legale Einwanderung zu fördern, die klaren, transparenten und fairen Regeln unterliegt. Eine Angleichung des Rechtsstatus von Drittstaatsangehörigen an den von Unionsbürgern ist hierfür aber nicht erforderlich. Dies darf bei den geplanten Maßnahmen für die legale Einwanderung (internationaler Personalaustausch, Saisonbeschäftigung, Ausbildung) nicht aus dem Blick geraten. Die Entwicklung einer zirkulären Migration begegnet ebenfalls erheblichen Bedenken hinsichtlich ihrer Umsetzung in der Praxis. Weiter fordert der Bundesrat in der Integrationspolitik die Beachtung der nationalen und regionalen Kompetenzen. Eine europäische Integrationspolitik kann im Rahmen der vertraglichen Kompetenzen gemäß Artikel 79 Absatz 4 AEUV die nationalen und regionalen Politiken ergänzen.
Zu 2.1. Bewältigung der Krise
Zu 2.2. Weiterer Vorstoß für die EUROPA-2020 Leitinitiativen
Strategische Initiative 9; eine digitale Agenda für Europa
Strategische Initiative 10; Eine Industriepolitik im Zeitalter der Globalisierung
Strategische Initiative 11; Europäischer Plan für Forschung und Innovation
Strategische Initiativen 12 und 13; Jugend in Bewegung und Jugendbeschäftigung
Strategische Initiative 14; Agenda für neue Kompetenzen und neue Beschäftigungsmöglichkeiten
Strategische Initiative 15; Europäische Plattform zur Bekämpfung der Armut
Leitinitiative Ressourcenschonendes Europa
Zu 2.3. Beseitigung von Engpässen und Verbindungslücken in Europa
Strategische Initiative 16; Mitteilung über die Neuordnung des Binnenmarktes
Daseinsvorsorge Annex II
Öffentliches Auftragswesen Annex II
Strategische Initiative 17; Übersetzung künftiger EU-Patente
Strategische Initiative 18; Weißbuch zum Verkehr
Künftige strategische Initiativen im Wasserbereich Annex II
Strategische Initiative 19; Maßnahmenpaket zur Energieinfrastruktur
Zu 3.1. Schaffung eines Europas der Bürger
Zu 3.2. Eine offene und sichere EU
Zu 3.3. Inangriffnahme langfristiger gesellschaftlicher Probleme
Zu 4.1. Eine starke und kohärente Außenvertretung - die EU als globaler Akteur
Zu 5. Modernisierung der Instrumente und der Arbeitsweise der Union
Zu 5.1. Intelligente Regulierung - die Wirksamkeit der Maßnahmen sicherstellen
3 Gesetzesfolgenabschätzung
Verringerung der Verwaltungslasten
Zu 5.3. Anpassung des EU-Finanzrahmens im Dienste der politischen Prioritäten
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Drucksache 442/10 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen zwecks Ausübung einer saisonalen Beschäftigung KOM (2010) 379 endg.; Ratsdok. 12208/10
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen zwecks Ausübung einer saisonalen Beschäftigung KOM (2010)
Drucksache 188/10 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Arbeitsprogramm der Kommission für 2010 - Jetzt handeln KOM (2010) 135 endg.
... 56. Der Bundesrat teilt die Auffassung der Kommission, dass es Ziel der gemeinsamen Einwanderungspolitik sein sollte, eine legale Einwanderung zu fördern, die klaren, transparenten und fairen Regeln unterliegt. Eine Angleichung des Rechtsstatus von Drittstaatsangehörigen an den von Unionsbürgern ist hierfür aber nicht erforderlich. Dies darf bei den geplanten Maßnahmen für die legale Einwanderung (internationaler Personalaustausch, Saisonbeschäftigung, Ausbildung) nicht aus dem Blick geraten. Die Entwicklung einer zirkulären Migration begegnet ebenfalls erheblichen Bedenken hinsichtlich ihrer Umsetzung in der Praxis. Weiter fordert der Bundesrat in der Integrationspolitik die Beachtung der nationalen und regionalen Kompetenzen. Eine europäische Integrationspolitik kann im Rahmen der vertraglichen Kompetenzen gemäß Artikel 79 Absatz 4 AEUV die nationalen und regionalen Politiken ergänzen.
Zu 2.1. Bewältigung der Krise
Zu 2.2. Weiterer Vorstoß für die EUROPA-2020-Leitinitiativen
Strategische Initiative 9; eine digitale Agenda für Europa
Strategische Initiative 10; Eine Industriepolitik im Zeitalter der Globalisierung
Strategische Initiative 11; Europäischer Plan für Forschung und Innovation
Strategische Initiativen 12 und 13; Jugend in Bewegung und Jugendbeschäftigung
Strategische Initiative 14; Agenda für neue Kompetenzen und neue Beschäftigungsmöglichkeiten
Strategische Initiative 15; Europäische Plattform zur Bekämpfung der Armut
Leitinitiative Ressourcenschonendes Europa
Zu 2.3. Beseitigung von Engpässen und Verbindungslücken in Europa
Strategische Initiative 16; Mitteilung über die Neuordnung des Binnenmarktes
Daseinsvorsorge Annex II
Öffentliches Auftragswesen Annex II
Strategische Initiative 17; Übersetzung künftiger EU-Patente
Strategische Initiative 18; Weißbuch zum Verkehr
Künftige strategische Initiativen im Wasserbereich Annex II
Strategische Initiative 19; Maßnahmenpaket zur Energieinfrastruktur
Zu 3.1. Schaffung eines Europas der Bürger
Zu 3.2. Eine offene und sichere EU
Zu 3.3. Inangriffnahme langfristiger gesellschaftlicher Probleme
Zu 4.1. Eine starke und kohärente Außenvertretung - die EU als globaler Akteur
Zu 5. Modernisierung der Instrumente und der Arbeitsweise der Union
Zu 5.1. Intelligente Regulierung - die Wirksamkeit der Maßnahmen sicherstellen
3 Gesetzesfolgenabschätzung
Ex -Post-Bewertung und Eignungstests
Verringerung der Verwaltungslasten
Zu 5.3. Anpassung des EU-Finanzrahmens im Dienste der politischen Prioritäten
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Drucksache 699/10 (Beschluss)
... Die Bundesregierung wird daher gebeten, unter Berücksichtigung der Erfahrungen des Winters 2010/2011 die Wirksamkeit der neu getroffenen Regelungen zu überprüfen und mit Hinweis auch auf die Beschlüsse der Verkehrsministerkonferenz vom 6./7. Oktober 2010, TOP 5.2 und des Vorstands des Deutschen Verkehrssicherheitsrates vom 26. Oktober 2010 zur Winterreifenpflicht rechtzeitig vor der Wintersaison 2011/2012 einen neuen Regelungsentwurf vorzulegen.
Drucksache 152/10
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
... Bei saisonal tätigen mitarbeitenden Familienangehörigen findet ein regelmäßiger Wechsel zwischen hauptberuflicher Tätigkeit als mitarbeitender Familienangehöriger und Arbeitslosigkeit statt. Der Zeitraum der Arbeitslosigkeit beträgt regelmäßig 3 Kalendermonate und mehr, so dass bei Wiederaufnahme der Tätigkeit ein erneuter Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht nach § 3 Absatz 1 Nummer 1 zu stellen ist. In der Praxis werden von den Betroffenen in aller Regel wiederholte Befreiungsanträge gestellt, z.T. unterbleibt dies aus Unkenntnis, dass der Befreiungsantrag mit Wegfall der Versicherungspflicht am Ende der Saisonarbeit seine Wirksamkeit verliert und es entstehen dann unbeabsichtigte Beitragsrückstände.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch
§ 18h Ausstellung des Sozialversicherungsausweises und Pflicht zu dessen Vorlage.
Artikel 2 Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 3 Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch
§ 225 Umsetzung der Neuorganisation der gewerblichen Berufsgenossenschaften
Artikel 4 Änderung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 5 Änderung des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch
§ 83a
Artikel 6 Änderung des Sozialgerichtsgesetzes
Artikel 7 Änderung des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte
Artikel 8 Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte
§ 12 Krankengeld
Artikel 9 Änderung des Gesetzes über die Errichtung einer Zusatzversorgungskasse für Arbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft
Artikel 10 Änderung der Beitragsverfahrensverordnung
Artikel 11 Änderung der Datenerfassungs- und –übermittlungsverordnung
Artikel 12 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Buchstabe a
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Buchstabe a
Zu Nummer 14
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe ab
Zu Nummer 15
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Buchstabe a
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Artikel 5
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 2
Zu Artikel 8
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 11
Zu Nummer 1
Zu Artikel 12
C. Finanzielle Auswirkungen
D. Sonstige Kosten
E. Bürokratiekosten
a Informationspflichten der Wirtschaft
b Informationspflichten für Bürgerinnen und Bürger
c Informationspflichten der Verwaltung
F. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgenabschätzung
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1211: Drittes Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
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Drucksache 530/3/10
... 4. falls erforderlich, saisonale Besonderheiten zu berücksichtigen."
Drucksache 472/10
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zur Zweiten Verordnung zur Änderung der Beschäftigungsverordnung
... Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales beabsichtigt, Saisonarbeitskräfte aus allen neuen Mitgliedstaaten ab 1. Januar 2011 von der Arbeitserlaubnispflicht zu befreien. Für neue Absprachen mit Drittstaaten über die Vermittlung von Saisonarbeitskräften sieht die Bundesregierung gegenwärtig keinen Bedarf.
Drucksache 442/1/10
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen zwecks Ausübung einer saisonalen Beschäftigung KOM (2010) 379 endg.; Ratsdok. 12208/10
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen zwecks Ausübung einer saisonalen Beschäftigung KOM (2010)
Drucksache 844/1/10
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit und der Verordnung (EG) Nr. 987/2009 zur Festlegung der Modalitäten für die Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 KOM (2010) 794 endg.
... 1. Der Bundesrat sieht in der Änderung zu Artikel 14 Absatz 5 der Verordnung (EG) Nr. 987/2009 eine wesentliche Erleichterung für die Beschäftigung ausländischer Saisonarbeitskräfte. Denn durch die Neuregelung wird klargestellt, dass geringfügige Tätigkeiten und Nebentätigkeiten, die hinsichtlich ihrer Dauer und Entlohnung unbedeutend sind, bei der Bestimmung des anwendbaren Rechts gemäß Titel II der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 nicht berücksichtigt werden. Dies interpretiert der Bundesrat in der Weise, dass geringfügige, d.h. auch kurzfristige Tätigkeiten den Rechtsvorschriften des Mitgliedstaates unterliegen, in dem die geringfügige Tätigkeit ausgeübt wird.
Drucksache 699/3/10
... Die Bundesregierung wird daher gebeten, unter Berücksichtigung der Erfahrungen des Winters 2010/2011 die Wirksamkeit der neu getroffenen Regelungen zu überprüfen und mit Hinweis auch auf die Beschlüsse der Verkehrsministerkonferenz vom 6./7. Oktober 2010, TOP 5.2 und des Vorstands des Deutschen Verkehrssicherheitsrates vom 26. Oktober 2010 zur Winterreifenpflicht rechtzeitig vor der Wintersaison 2011/2012 einen neuen Regelungsentwurf vorzulegen.
Drucksache 262/10
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2006/25/EG zum Schutz der Arbeitnehmer vor Gefährdungen durch künstliche optische Strahlung und zur Änderung von Arbeitsschutzverordnungen
... geregelt. Derzeit bestehen nur Regelungen für Unterkünfte auf Baustellen. Anforderungen an Unterkünfte bei Unterbringung zum Beispiel von Saisonarbeitskräften bleiben unberücksichtigt. Auf Grund praktischer Erfahrungen ist die Ausweitung auf diese Bereiche sinnvoll und notwendig. Dies ist dadurch zu erreichen, dass in § 6 Absatz 5 ArbStättV die Beschränkung auf Baustellen aufgehoben wird. Künftig sind Anforderungen an Unterkünfte in allen Branchen einzuhalten, wenn Sicherheits- oder Gesundheitsgründe, insbesondere wegen der Art der ausgeübten Tätigkeit oder der Anzahl der im Betrieb beschäftigten Personen und die Abgelegenheit des Arbeitsplatzes dies erfordern sowie ein anderweitiger Ausgleich vom Arbeitgeber (zum Beispiel Unterbringung in Gaststätten, Pensionen usw.) nicht geschaffen ist.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Verordnung
Artikel 1 Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch künstliche optische Strahlung (Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung – OStrV)
Abschnitt 1 Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
Abschnitt 2 Ermittlung und Bewertung der Gefährdungen durch künstliche optische Strahlung; Messungen
§ 3 Gefährdungsbeurteilung
§ 4 Messungen und Berechnungen
§ 5 Fachkundige Personen
Abschnitt 3 Expositionsgrenzwerte für und Schutzmaßnahmen gegen künstliche optische Strahlung
§ 6 Expositionsgrenzwerte für künstliche optische Strahlung
§ 7 Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung der Gefährdungen von Beschäftigten durch künstliche optische Strahlung
Abschnitt 4 Unterweisung der Beschäftigten bei Gefährdungen durch künstliche optische Strahlung, Beratung durch den Ausschuss für Betriebssicherheit
§ 8 Unterweisung der Beschäftigten
§ 9 Beratung durch den Ausschuss für Betriebssicherheit
Abschnitt 5 Ausnahmen; Straftaten und Ordnungswidrigkeiten
§ 10 Ausnahmen
§ 11 Straftaten und Ordnungswidrigkeiten
Artikel 2 Änderung der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge
Artikel 3 Änderung der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung
Abschnitt 5 Unterweisung der Beschäftigten; Beratung durch den Ausschuss für Betriebssicherheit.
Artikel 4 Änderung der Arbeitsstättenverordnung
§ 3 Gefährdungsbeurteilung
§ 9 Straftaten und Ordnungswidrigkeiten
Artikel 5 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ausgangslage
II. Ausführung
III. Kosten und Preiswirkungen
1. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
2. Sonstige Kosten
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 12
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr.1046: Verordnung zur Umsetzung der EG-Richtlinie 2006/25/EG zum Schutz der Arbeitnehmer vor Gefährdungen durch künstliche optische Strahlung und zur Änderung von Arbeitsschutzverordnungen
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Drucksache 4/10 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher EU-Vorgaben sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften
... Der Bundesrat bittet, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, ob für beschränkt Steuerpflichtige, die z.B. als Saisonarbeitskräfte in der Landwirtschaft beschäftigt werden, bereits beim Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung nach § 39d Absatz 1 Satz 3
1. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 3 Nummer 39 EStG
2. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 10b EStG Artikel 2 Nummer 1 § 9 KStG Artikel 3 Nummer 1 § 9 GewStG
3. Zu Artikel 1 nach Nummer 5 § 22a Absatz 1 Satz 1 EStG
4. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 49 EStG
5. Zu Artikel 1 Einkommensteuergesetz
6. Zu Artikel 2 Nummer 2 § 34 Absatz 8a KStG
7. Zu Artikel 3 Nummer 1a - neu - § 29 Absatz 1 Nummer 2 GewStG
8. Zu Artikel 5 Nummer 2 § 4 Nummer 11b UStG
9. Zu Artikel 5 Nummer 3 § 13b Absatz 6 Nummer 6 - neu - UStG
10. Zu Artikel 5 Nummer 3 § 13b UStG
11. Zu Artikel 5 Nummer 8 § 18a Absatz 1 Satz 5 UStG
12. Zu Artikel 7a - neu - Feuerschutzsteuergesetz
Artikel 7a Änderung des Feuerschutzsteuergesetzes
13. Zu Artikel 9a - neu - Zukunftsinvestitionsgesetz
Artikel 9a Änderung des Zukunftsinvestitionsgesetzes
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Drucksache 225/10
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes für bessere Beschäftigungschancen am Arbeitsmarkt - Beschäftigungschancengesetz
... - Verlängerung der wesentlichen Erstattungsregelungen der Sozialversicherungsbeiträge bei Kurzarbeit, Verlängerung der Erleichterungen der gesetzlichen Voraussetzungen für Kurzarbeitergeld und Gleichstellung von Konjunktur- und Saisonkurzarbeitergeld,
Drucksache 850/10
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2009/65 /EG zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW-IV-Umsetzungsgesetz - OGAW-IV-UmsG)
... Neben der Umsetzung der OGAW-Richtlinie enthält das vorliegende Gesetz Änderungen im Steuerrecht. Wegen drohender Steuerausfälle zur nächsten Dividendensaison aufgrund von Steuergestaltungen bei Leerverkäufen soll das Kapitalertragsteuerabzugsverfahren bei sammelverwahrten Aktien neu geregelt werden. Die entsprechenden Änderungen des
Drucksache 52/10
Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Anwendung des Gewerbesteuerrechts (Gewerbesteuer-Richtlinien 2009 - GewStR 2009)
... 4Bei sogenannten Saisonbetrieben, insbesondere beim Bauhandwerk, den Bauindustrien, den Kurortbetrieben aller Art oder den Zuckerfabriken, bedeutet die Einstellung des Betriebs während der toten Zeit nicht eine Einstellung in dem eben behandelten Sinn, sondern nur eine vorübergehende Unterbrechung (Ruhen) des Gewerbebetriebs, durch die die Gewerbesteuerpflicht nicht berührt wird (> § 2 Abs. 4
A. Zielsetzung
B. Lösung
C. Alternativen
D. Kosten
E. Sonstige Kosten
Allgemeine Verwaltungsvorschrift
Allgemeine Verwaltungsvorschrift
Gewerbesteuer -Richtlinien 2009 GewStR 2009
3 Einführung
1.1 Steuerberechtigung
1.2 Verwaltung der Gewerbesteuer
Übertragung eines Teils der Verwaltung auf die Gemeinden
Ausschließliche Verwaltung durch die Finanzämter
Teil nahmerecht der Gemeinden bei einer Außenprüfung
1.3 Örtliche Zuständigkeit für die Festsetzung und Zerlegung des Steuermessbetrags
Geschäftsleitung innerhalb des Geltungsbereichs des Gesetzes, Reisegewerbebetriebe
Geschäftsleitung außerhalb des Geltungsbereichs des Gesetzes
Vom Wohnsitz abweichender Ort der Geschäftsleitung
1.4 Gewerbesteuermessbescheid
Fertigung von Gewerbesteuermessbescheiden
Bekanntgabe und Mitteilung an die Gemeinden
1.5 Billigkeitsmaßnahmen bei der Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrags
Erfordernis einer allgemeinen Verwaltungsvorschrift
Wirkung von Billigkeitsmaßnahmen bei Steuern vom Einkommen
Mitteilung
1.6 Stundung, Niederschlagung und Erlass der Gewerbesteuer
Zuständigkeit der Gemeinden
Zuständigkeit der Finanzämter
1.7 Aussetzung der Vollziehung von Gewerbesteuermessbescheiden
5 Zuständigkeiten
5 Folgebescheide
1.8 Zinsen
1.9 Anzeigepflichten
Eröffnung, Aufgabe oder Verlegung von Betrieben oder Betriebsstätten
Folgen der Unterlassung
2.1 Gewerbebetrieb
Begriff des Gewerbebetriebs
5 Personengesellschaften
5 Reisegewerbebetrieb
Gewerbebetrieb kraft Rechtsform
Gewerbebetrieb kraft wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs
Betriebe der öffentlichen Hand
2.2 Betriebsverpachtung
2.3 Organschaft
5 Allgemeines
Beginn und Beendigung der Organschaft
Personengesellschaften als Organträger
2.4 Mehrheit von Betrieben
Mehrere Betriebe verschiedener Art
Mehrere Betriebe gleicher Art
5 Personengesellschaften
Einheitlicher Gewerbebetrieb kraft Rechtsform
Atypisch stille Gesellschaften
2.5 Beginn der Steuerpflicht
Einzelgewerbetreibende und Personengesellschaften
Steuerpflicht kraft Rechtsform
Sonstige juristischen Personen des privaten Rechts und nichtrechtsfähige Vereine
Wegfall einer Befreiung
2.6 Erlöschen der Steuerpflicht
Einzelgewerbetreibende und Personengesellschaften
Kapitalgesellschaften und andere Unternehmen im Sinne des § 2 Abs. 2 GewStG
Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb
Betriebsaufgabe, Auflösung und Insolvenz
2.7 Steuerpflicht bei Unternehmerwechsel
Übergang eines Betriebs im Ganzen
Änderungen im Gesellschafterbestand einer Personengesellschaft
Übergang eines Teilbetriebs
2.8 Inland, gebietsmäßige Abgrenzung der Besteuerung
2.9 Betriebsstätte
5 Allgemeines
Bauausführungen oder Montagen
Geschäftseinrichtungen oder Anlagen, die dem Gewerbebetrieb unmittelbar dienen
Betriebsstätte eines Vertretenen
2a Arbeitsgemeinschaften
3.0 Steuerbefreiungen nach anderen Gesetzen und Verordnungen
3.7 Hochsee- und Küstenfischerei
3.20 Krankenhäuser, Altenheime, Altenwohnheime, Pflegeheime und Pflegeeinrichtungen
4.1 Hebeberechtigung
5 Allgemeines
5 Bindungswirkung
5.1 Steuerschuldnerschaft
5 Allgemeines
Atypisch stille Gesellschaft
5.2 Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung EWIV
5.3 Haftung
7.1 Gewerbeertrag
Allgemeines zur Ermittlung des Gewerbeertrags
5 Rechtsbehelfe
Gewinn bei natürlichen Personen und bei Personengesellschaften
Gewinn bei Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen
Ermittlung des Gewerbeertrags im Fall der Organschaft
Ermittlung des Gewerbeertrags bei Genossenschaften
Besteuerung kleiner Körperschaften
Ermittlung des Gewerbeertrags bei Abwicklung und Insolvenz
8.1 Hinzurechnung von Finanzierungsanteilen
Entgelte für Schulden
Renten und dauernde Lasten
Gewinnanteile des stillen Gesellschafters
Miet - und Pachtzinsen für bewegliche und unbewegliche Wirtschaftsgüter
Aufwendungen für die zeitlich befristete Überlassung von Rechten
Freibetrag nach § 8 Nr. 1 GewStG
8.2 Vergütungen an persönlich haftende Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft auf Aktien
8.3 Nicht im gewerblichen Gewinn enthaltene Gewinnanteile Dividenden
8.4 Anteile am Verlust einer Personengesellschaft
8.5 Spenden bei Körperschaften
8.6 Gewinnminderungen durch Teilwertabschreibungen und Veräußerungsverluste
8.7 Gebietsmäßige Abgrenzung bei Hinzurechnungen nach § 8 GewStG
8.8 Schulden der in § 19 GewStDV genannten Unternehmen
5 Allgemeines
Bankfremde Geschäfte
8.9 Schulden bei Spar- und Darlehenskassen
9.1 Kürzung für den zum Betriebsvermögen gehörenden Grundbesitz
5 Allgemeines
5 Bemessungsgrundlage
Einheitswertbescheid als Grundlagenbescheid
9.2 Kürzung bei Grundstücksunternehmen
5 Allgemeines
Begünstigte Tätigkeiten
Umfang der Kürzung
Ausschluss der erweiterten Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 5 Nr. 1 GewStG
9.3 Kürzung um Gewinne aus Anteilen an bestimmten Körperschaften
9.4 Kürzung um den auf eine ausländische Betriebsstätte entfallenden Teil des Gewerbeertrags
9.5 Kürzung um Gewinne aus Anteilen an einer ausländischen Kapitalgesellschaft
10a.1 Gewerbeverlust
5 Ermittlung
Gesonderte Feststellung
5 Verlustabzug
10a.2 Unternehmensidentität
10a.3 Unternehmeridentität
5 Allgemeines
5 Einzelunternehmen
5 Mitunternehmerschaften
5 Kapitalgesellschaften
10a.4 Organschaft
11.1 Freibetrag bei natürlichen Personen und Personengesellschaften
11.2 Steuermesszahlen bei Hausgewerbetreibenden und bei ihnen gleichgestellten Personen
14.1 Festsetzung des Steuermessbetrags
15.1 Pauschfestsetzung
16.1 Hebesatz
19.1 Vorauszahlungen
19.2 Anpassung und erstmalige Festsetzung der Vorauszahlungen
28.1 Zerlegung des Steuermessbetrags
29.1 Zerlegungsmaßstab
30.1 Zerlegung bei mehrgemeindlichen Betriebsstätten
31.1 Begriff der Arbeitslöhne für die Zerlegung
33.1 Zerlegung in besonderen Fällen
34.1 Negativer Zerlegungsanteil bei Änderung oder Berichtigung des Zerlegungsbescheids
35a.1 Reisegewerbebetriebe
35b.1 Aufhebung oder Änderung des Gewerbesteuermessbescheids von Amts wegen
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Nr. 1176: Allg. Verwaltungsvorschrift zur Anwendung des Gewerbesteuerrechts Gewerbesteuer-Richtlinien 2009
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Drucksache 530/10
... (2) Umfang und Häufigkeit der Untersuchungen nach Absatz 1 bestimmen sich sinngemäß nach Anlage 4. Bei saisonal betriebenen Wasserversorgungsanlagen ist anzustreben, innerhalb des Betriebszeitraums die gleiche Anzahl Proben zu entnehmen wie bei ganzjährig betriebenen Anlagen. Für Proben aus Verteilungsnetzen gilt bezüglich der Probennahmestelle § 19 Absatz 2 Satz 4 entsprechend. Die Probennahmeplanung ist mit dem Gesundheitsamt abzustimmen. Bei Wasserversorgungsanlagen nach § 3 Nummer 2 Buchstabe c bestimmt das Gesundheitsamt, in welchen Zeitabständen welche Untersuchungen nach Absatz 1 Nummer 2 bis 5 durchzuführen sind. Diese Zeitabstände dürfen nicht mehr als drei Jahre betragen. Untersuchungen zur Feststellung, ob die in Anlage 1 Teil I und in Anlage 3 Teil I laufende Nummer 4, 5, 10 und 11 festgelegten Grenzwerte eingehalten werden, haben bei diesen Anlagen mindestens einmal im Jahr zu erfolgen. Bei Wasserversorgungsanlagen nach § 3 Nummer 2 Buchstabe d, aus denen Trinkwasser im Rahmen einer gewerblichen oder öffentlichen Tätigkeit abgegeben wird, und bei Wasserversorgungsanlagen nach Buchstabe f bestimmt das Gesundheitsamt, in welchen Zeitabständen welche Untersuchungen nach Absatz 1 Nummer 1 bis 5 durchzuführen sind. Absatz 3 bleibt unberührt. Untersuchungen von Wasserversorgungsanlagen nach § 3 Nummer 2, die im Rahmen von Überwachungsmaßnahmen nach § 19 Absatz 1 in Verbindung mit Absatz 5 und 7 durchgeführt wurden, können auf den Umfang und die Häufigkeit der verpflichtenden Untersuchungen angerechnet werden.
Drucksache 701/1/10
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: Auf dem Weg zu einer verstärkten europäischen Katastrophenabwehr - die Rolle von Katastrophenschutz und humanitärer Hilfe KOM (2010) 600 endg.
... Der Bundesrat stellt weiter fest, dass auch EU-finanzierte Materialressourcen, die sich an eine Lückenanalyse anschließen könnten, in die falsche Richtung führen. Denn die EU ersetzt hier präventive mitgliedstaatliche Bemühungen, anstatt diese zu fördern. Eigene Ressourcen der Gemeinschaft stellen mithin stets die Grundlage eines Einstiegs in operative Kompetenzen dar, da nur die EU über den Einsatz dieser Ressourcen entscheiden könnte. Der Bundesrat betont in diesem Zusammenhang, dass das vom Europäischen Parlament initiierte Pilotprojekt "Effizientere Unterstützung für von erheblichen Waldbränden betroffene Mitgliedstaaten durch Schaffung von Luft-Reserveeinheiten für die Waldbrandbekämpfung während der Waldbrandsaison" keinesfalls einen geeigneten Lösungsansatz darstellen kann, denn derartige Maßnahmen lassen befürchten, dass hierdurch mittelfristig die Anschaffung EU-eigener Ausrüstung vorbereitet werden könnte. Gegen eine derartige Ressourcenanschaffung durch die EU wurden zuletzt mit Stellungnahme des Bundesrates vom 23. Mai 2008 - BR-Drucksache 185/08(B) - grundlegende Einwände erhoben, die hiermit noch einmal bekräftigt werden.
Drucksache 31/10
... 5. bei einem Saisonkennzeichen, vorbehaltlich der Absätze 2 bis 5, solange das Kennzeichen geführt werden darf, mindestens jedoch einen Monat.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
3 Gesetzgebungskompetenz
Gleichstellungspolitische Relevanz
3 Nachhaltigkeit
Finanzielle Auswirkungen
Sonstige Kosten
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
§ 3 Nummer 2 KraftStG
§ 3 Nummer 7 Satz 4 KraftStG
Zu Nummer 2
§ 3b Absatz 1 Satz 1 sowie Absatz 2 Satz 1, 2 und 4 - aufgehoben - KraftStG
Zu Nummer 3
§ 5 Absatz 1 Nummer 4 und 5 - neu - KraftStG
Zu Nummer 4
§ 8 Nummer 1 Buchstabe b und Nummer 1b - neu - KraftStG
Zu Nummer 5
§ 9 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe b KraftStG
§ 9 Absatz 1 Nummer 2b - neu - KraftStG
Zu Nummer 6
§ 13 Absatz 1 Satz 2 KraftStG
§ 13 Absatz 1 Satz 3 KraftStG
§ 13 Absatz 1a KraftStG
Zu Nummer 7
§ 14 Absatz 2 - aufgehoben - KraftStG
§ 14 Absatz 2 - neu - KraftStG
Zu Nummer 8
§ 18 Absatz 7a - neu - KraftStG
§ 18 Absatz 8 KraftStG
§ 18 Absatz 9 - neu - KraftStG
§ 18 Absatz 10 - neu - KraftStG
§ 18 Absatz 11 - neu - KraftStG
Zu Artikel 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1118: Fünftes Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes
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Drucksache 182/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Europäische Tourismusstatistik KOM (2010) 117 endg.
... (3) Es werden monatliche Informationen benötigt, um die saisonalen Einflüsse der Nachfrage auf die Beherbergungskapazität zu messen und so den öffentlichen Entscheidungsträgern und den Wirtschaftsbeteiligten bei der Entwicklung von geeigneteren Strategien und politischen Konzepten zur Verbesserung der saisonalen Verteilung der Ferientermine und der touristischen Aktivitäten helfen zu können.
Drucksache 422/10
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 18. Mai 2010 zu "Eine EU-Strategie für die Jugend – Investitionen und Empowerment" (2009/2159(INI))
... 49. weist auf die Gefahr eines Braindrain und auf die negativen Auswirkungen für die Herkunftsländer der jungen Menschen hin; fordert die Mitgliedstaaten auf, Strategien für Abwanderungsgebiete und -regionen zu ermitteln und zu entwickeln, um junge Menschen im Land zu halten, wobei diese Abwanderung verschiedene Formen annehmen kann, wie Braindrain, Arbeitskräfte, die Qualifikationslücken füllen, sowie billige, flexible, ungelernte und oftmals Saisonarbeitskräfte;
Drucksache 442/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen zwecks Ausübung einer saisonalen Beschäftigung KOM (2010) 379 endg.
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen zwecks Ausübung einer saisonalen Beschäftigung KOM (2010)
Drucksache 501/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 24. April 2009 zu der jährlichen Aussprache über die 2008 erzielten Fortschritte in Bezug auf den Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts (Artikel 2 und 39 des EU-Vertrags)
... " fallende Kategorien von Arbeitnehmern aus Drittstaaten, wie zum Beispiel Saisonarbeiter, innerbetrieblich versetzte Arbeitnehmer und bezahlte Auszubildende, sowie für das Mandat von Frontex vorlegt; insbesondere sollte gewährleistet werden, dass Frontex über angemessene Mittel verfügt, um ihre Ziele zu erreichen, und dass das Parlament umfassend über die Verhandlungen über Abkommen mit Drittstaaten im Bereich der Einwanderung informiert wird,
Entschließung
A. in der Erwägung, dass zehn Jahre nach Inkrafttreten des Vertrags von Amsterdam
B. in der Erwägung, dass die obengenannten positiven Faktoren kein Ausgleich für folgende Mängel sein können:
C. in der Erwägung, dass auf Folgendes hingewiesen werden muss:
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Drucksache 177/09
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes über die Internetversteigerung in der Zwangsvollstreckung
... Bei verderblichen Gegenständen und Saisonartikeln wird daher eine kurze Versteigerungsdauer geboten sein. Demgegenüber wird bei der Versteigerung von Kostbarkeiten eine längere Versteigerungsdauer einen besseren Erlös erbringen. Einer Regelung bedarf zudem der Abbruch einer Versteigerung, z.B. weil der Schuldner die Forderung, wegen der die Vollstreckung betrieben wird, beglichen hat. Regelungen sind ferner für den Fall zu treffen, dass technische Probleme den ordnungsgemäßen Ablauf der Versteigerung erschweren oder sogar unmöglich machen. Zu den ebenfalls durch Rechtsverordnung zu regelnden Versteigerungsbedingungen gehören z.B. Hinweise an den möglichen Bieterkreis auf die an zulässige Gebote zu stellenden Anforderungen. Ausdrücklich in der Vorschrift erwähnt sind der Hinweis auf den Gewährleistungsausschluss nach § 806
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung der Zivilprozessordnung
Artikel 2 Änderung der Abgabenordnung
Artikel 3 Änderung des Gerichtsvollzieherkostengesetzes
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ziel des Gesetzentwurfs
II. Geltende Rechtslage
III. Künftiges Recht
1. Änderung der Zivilprozessordnung
2. Änderung der Abgabenordnung
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Finanzielle Auswirkungen
VI. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung/Recht der Europäischen Union
VII. Bürokratiekosten
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 865: Gesetz über die Internetversteigerung in der Zwangsvollstreckung
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Drucksache 658/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zur Impfung gegen die saisonale Grippe KOM (2009) 353 endg.; Ratsdok. 11970/1/09
Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zur Impfung gegen die saisonale Grippe KOM (2009)
Drucksache 766/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 17. September 2009 zum Abschluss des Partnerschafts- und Kooperationsabkommens zur Gründung einer Partnerschaft zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Tadschikistan andererseits
... 9. fordert Tadschikistan nachdrücklich auf, sein enormes Potenzial für die Stromerzeugung durch Wasserkraft auf rationale und demokratische Art zu nutzen und dabei die Anliegen der stromabwärts liegenden Länder, die seit jeher auf gesicherte saisonale Wasserströme angewiesen sind, zu berücksichtigen; fordert in diesem Zusammenhang die Kommission auf, alles zu unternehmen, um die Entwicklung von Projekten, an denen alle potenziell betroffenen regionalen Akteure beteiligt sind und die sich im Einklang mit den EU-Normen befinden, zu fördern;
Drucksache 228/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 4. Februar 2009 zu "2050: Die Zukunft beginnt heute - Empfehlungen für eine künftige integrierte EU-Klimaschutzpolitik " (2008/2105(INI))
... 108. fordert die Kommission, die Mitgliedstaaten und die Regionen auf, in klimasensiblen saisonalen Tourismusgebieten ohne echte Alternativangebote umfassende Anpassungs- und Präventivmaßnahmen – wie die Sicherung der Wasserversorgung, den Schutz vor Wald- und Buschbränden, Vorkehrungen gegen das Abschmelzen von Gletschern oder die Verbesserung des Küstenschutzes – zu ergreifen, um der wirtschaftlichen Bedeutung des Tourismus und der notwendigen Infrastruktur für Arbeitsplätze und Einkommen gerecht zu werden und erheblichen ökonomischen Schäden entlang der Wertschöpfungskette entgegenzuwirken;
Drucksache 888/09
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung über Informationspflichten für Dienstleistungserbringer (Dienstleistungs -Informationspflichten-Verordnung - DL-InfoV)
... in deutsches Recht umgesetzt. Nach Artikel 20 Absatz 2 der Dienstleistungsrichtlinie stellen die Mitgliedstaaten sicher dass Bedingungen für den Zugang zu einer Dienstleistung, die der Dienstleistungserbringer bekannt gemacht hat, keine auf der Staatsangehörigkeit oder dem Wohnsitz des Dienstleistungsempfängers beruhende diskriminierende Bestimmungen enthalten. Nicht diskriminierend sind unterschiedliche Zugangsbedingungen dann, wenn sie durch objektive Kriterien unmittelbar gerechtfertigt sind. Der Erwägungsgrund 95 der Dienstleistungsrichtlinie nennt einige Gründe, die unterschiedliche Zugangsbedingungen und Preise für eine Dienstleistung objektiv gerechtfertigt erscheinen lassen. Dazu gehören beispielsweise von Land zu Land unterschiedliche entfernungsabhängige Zusatzkosten, technische Merkmale der Erbringung der Dienstleistung, unterschiedliche Marktbedingungen wie saisonbedingte stärkere oder geringere Nachfrage, unterschiedliche Ferienzeiten in den Mitgliedstaaten, unterschiedliche Preisgestaltung der Wettbewerber oder zusätzliche Risiken, die damit verbunden sind, dass sich die rechtlichen Rahmenbedingungen eines Mitgliedstaates von denen des Niederlassungsmitgliedstaates unterscheiden.
Drucksache 120/09
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Sicherung von Beschäftigung und Stabilität in Deutschland
... (2) Kurzarbeitergeld nach § 169 und Saison-Kurzarbeitergeld nach § 175 werden bis zum 31. Dezember 2010 mit folgenden Maßgaben geleistet:
Gesetz
Artikel 1 Änderung des Einkommensteuergesetzes
Artikel 2 Änderung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung
Artikel 3 Änderung des Bundeskindergeldgesetzes
Artikel 4 Änderung des Finanzausgleichsgesetzes
Artikel 5 Gesetz zur Nichtanrechnung des Kinderbonus
Artikel 6 Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens Investitions- und Tilgungsfonds (ITFG)
§ 1 Errichtung des Sondervermögens
§ 2 Zweck des Sondervermögens
§ 3 Förderfähige Maßnahmen
§ 4 Stellung im Rechtsverkehr
§ 5 Kreditermächtigung
§ 6 Tilgung
§ 7 Wirtschaftsplan, Haushaltsrecht
§ 8 Rechnungslegung
§ 9 Zuständigkeit
§ 10 Verwaltungskosten
§ 11 Auflösung
Anlage zu § 3 Absatz 2 Wirtschaftsplan des Sondervermögens Investitions- und Tilgungsfonds
Artikel 7 Gesetz zur Umsetzung von Zukunftsinvestitionen der Kommunen und Länder (Zukunftsinvestitionsgesetz – ZuInvG)
§ 1 Förderziel und Fördervolumen
§ 2 Verteilung
§ 3 Förderbereiche
§ 3a Zusätzlichkeit
§ 4 Doppelförderung
§ 5 Förderzeitraum
§ 6 Förderquote und Bewirtschaftung
§ 6a Prüfung durch den Bundesrechnungshof
§ 7 Rückforderung
§ 8 Verwaltungsvereinbarung
Artikel 8 Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
§ 74 Gesetz zur Sicherung von Beschäftigung und Stabilität in Deutschland
Artikel 9 Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch zum 1. August 2009
Artikel 10 Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
§ 365 Stundung von Darlehen
§ 421t Sonderregelungen zu Kurzarbeitergeld, Qualifizierung und Arbeitslosengeld
Artikel 11 Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch zum 1. August 2009
§ 421n Außerbetriebliche Berufsausbildung ohne vorherige Teilnahme an einer auf einen Beruf vorbereitenden Maßnahme
Artikel 12 Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch zum Jahr 2011
Artikel 13 Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 14 Änderung der GKV-Beitragssatzverordnung
Artikel 15 Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte
§ 66 Maßnahmen zur Senkung des Beitrages in den Jahren 2009 und 2010
Artikel 16 Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes
Artikel 17 Änderung der Regelsatzverordnung
Artikel 18 Aufhebung der Beitragssatzverordnung 2009
Artikel 19 Inkrafttreten/Außerkrafttreten
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Drucksache 94/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 16. Dezember 2008 zu den Auswirkungen des Fremdenverkehrs in Küstenregionen - Aspekte der regionalen Entwicklung (2008/2132(INI))
... G. in der Erwägung, dass der Fremdenverkehr, der in diesen Regionen traditionell die Hauptbeschäftigung darstellt, die sozioökonomische Entwicklung durch eine Erhöhung des BIP und der Beschäftigungsquote zwar positiv beeinflusst, aufgrund seiner Saisonabhängigkeit und der Beschäftigung gering qualifizierter Arbeitnehmer, der geringen Integration zwischen Küste und Hinterland, der mangelnden Diversifizierung der Wirtschaft und der Verarmung des natürlichen und kulturellen Erbes jedoch auch negative Auswirkungen auf das jeweilige Gebiet haben kann,
Drucksache 531/09 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Fünfte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis -Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
... 227.6 Änderung der Erkennungsnummer oder des Betriebszeitraums beim Saisonkennzeichen 26,30
1. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 10 Absatz 1 Satz 2 FeV
2. Zu Artikel 1 Nummer 01 - neu -, 1a - neu -, 1b - neu -, 2, 3, 7 und 8 Inhaltsübersicht, § 4 Absatz 1a - neu -, Zwischenüberschrift in Abschnitt II Nummer 4, § 26a, § 27, Anlage 7a zu § 26a , Anlage 8 zu § 25 Absatz 1, § 26 Absatz 1, § 48 Absatz 3 Muster 5 - neu - und 6 - neu - FeV
§ 26a Fahrberechtigungen für Einsatzfahrzeuge der Freiwilligen Feuerwehren, der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste und der technischen Hilfsdienste
V. Muster der Ausbildungsbescheinigung für den Erwerb der Fahrberechtigung für Einsatzfahrzeuge der Freiwilligen Feuerwehren, der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste und der technischen Hilfsdienste (Muster 5)
2 Ausbildungsbescheinigung
VI. Muster der Fahrberechtigung für Einsatzfahrzeuge der Freiwilligen Feuerwehren, der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste und der technischen Hilfsdienste (Muster 6)
Nachweis der Fahrberechtigung für Einsatzfahrzeuge der Freiwilligen Feuerwehren, der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste und der technischen Hilfsdienste
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
3. Zu Artikel 1 Nummer 6a - neu - § 76 Nummer 11a Satz 1 und 2 - neu - FeV
4. Zu Artikel 3 Anlage 1 zu § 1 2. Abschnitt, Unterabschnitt A, Nummer 1, Überschrift, Gebühren-Nummer 201, 202, 202.1, 202.10 - neu -, 206, 227 Satz 2, 227.6 - neu -, 3. Abschnitt, Nummer 1, Überschrift, Gebühren-Nummer 402, 402.5 GebOst
Artikel 3 Änderung der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr
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Drucksache 658/1/09
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zur Impfung gegen die saisonale Grippe KOM (2009) 353 endg.; Ratsdok. 11970/1/09
Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zur Impfung gegen die saisonale Grippe KOM (2009)
Drucksache 877/09
Gesetzesantrag der Länder Rheinland-Pfalz, Berlin, Bremen
Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der gemeinsamen Aufgabenwahrnehmung in der Grundsicherung für Arbeitsuchende
... Um unterjährige Schwankungen im Kundenbestand, die die Aussagekraft der Betreuungsrelationen je nach Intensität der saisonalen Schwankung verfälschen würde zu vermeiden kann in der Verordnung der zugrunde zu legende Zeitraum für die Berechnung näher bestimmt werden.
Drucksache 413/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 24. März 2009 zur städtischen Dimension der Kohäsionspolitik im neuen Programmplanungszeitraum (2008/2130(INI))
... 19. fordert eine effizientere Nutzung der bereitstehenden finanziellen, personellen und organisatorischen Mittel für die Schaffung und Stärkung der von Städten und Gemeinden im Bereich der nachhaltigen Stadtentwicklung aufgebauten Netzwerke, die einen wichtigen Beitrag zur territorialen Zusammenarbeit leisten; betont in diesem Zusammenhang, dass Infrastrukturen erforderlich sind, die die Bewahrung von Besonderheiten (z. B. historischen), die Modernisierung (z. B. Innovationszentren), die wirtschaftliche Entwicklung (z. B. KMU) sowie saisonale Tätigkeiten unterstützen, und fordert die Kommission auf, die Position städtischer Gebiete in der Initiative "
Drucksache 278/09A
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Begründung zum Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechts des Naturschutzes und der Landschaftspflege
... Das zeitlich beschränkte Schneideverbot in Nummer 2 dient dem allgemeinen Schutz aller Arten, die auf die genannten Gehölze angewiesen sind. Neben weiteren Regelungen ist die Bestimmung wichtig, um das Blütenangebot für Insekten während des Sommerhalbjahres sicherzustellen, brütende Vogelarten zu schützen sowie Gehölze als Brutplatz in der Saison zu erhalten. Das Verbot erfasst nicht Bäume im Wald, auf Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch genutzten Grundflächen. Der Waldbegriff ist in den Waldgesetzen des Bundes und der Länder näher bestimmt. Unter Kurzumtriebsplantagen versteht man Flächen, die bei einer Umtriebszeit von bis zu 20 Jahren ausschließlich mit schnellwachsenden Baumarten bestockt sind. Schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen bleiben von dem Verbot unberührt.
Begründung
A. Allgemeines
I. Allgemeine Vorbemerkung
1. Entwicklung des Naturschutzrechts
2. Zweck des Gesetzentwurfs
II. Zielsetzung des Gesetzentwurfs
• biologischen Vielfalt,
III. Wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs
Artikel 1 Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz – BNatSchG)
Kapitel 1 Allgemeine Vorschriften
Kapitel 2 Landschaftsplanung
Kapitel 3 Allgemeiner Schutz von Natur und Landschaft
Kapitel 4 Schutz bestimmter Teile von Natur und Landschaft
Abschnitt 1 Biotopverbund und Biotopvernetzung; geschützte Teile von Natur und Landschaft
Abschnitt 2 Netz Natura 2000
Kapitel 5 Artenschutz
Kapitel 6 Meeresnaturschutz
Kapitel 7 Erholung in Natur und Landschaft
Kapitel 8 Mitwirkung von anerkannten Naturschutzvereinigungen
Kapitel 9 Eigentumsbindung, Befreiungen
Kapitel 10 Bußgeld- und Strafvorschriften
Kapitel 11 Übergangs- und Überleitungsvorschrift
Artikel 2
IV. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union
VI. Alternativen
VII. Finanzielle Auswirkungen des Gesetzesentwurfs
1. Kosten für die öffentlichen Haushalte
2. Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen
VIII. Bürokratiekosten
1. Unternehmen
Zu den Informationspflichten im Einzelnen
1.1 Genehmigungspflicht bei Eingriffen, die keiner behördlichen Zulassung oder Anzeige nach anderen Rechtsvorschriften bedürfen § 17 Absatz 3
1.2 Ausnahme vom Verbot von Handlungen, die zu einer Zerstörung oder einer sonstigen erheblichen Beeinträchtigung von gesetzlich geschützten Biotopen führen können § 30 Absatz 3
1.3 Subsidiäres Anzeigeverfahren bei Projekten FFH-Verträglichkeitsprüfung, § 34 Absatz 6
1.4 Ausnahme vom Verbot der Entnahme wild lebender Tiere und Pflanzen der in Anhang V der Richtlinie 92/43/EWG aufgeführten Arten aus der Natur § 39 Absatz 2
1.5 Genehmigungspflicht für das gewerbsmäßige Entnehmen, Be- oder Verarbeiten wild lebender Pflanzen § 39 Absatz 4
1.6 Genehmigungspflicht für das Ausbringen von Pflanzen gebietsfremder Arten in der freien Natur sowie von Tieren § 40 Absatz 4
1.7 Genehmigungspflicht bei Errichtung, Erweiterung, wesentlicher Änderung und Betrieb von Zoos § 42 Absatz 2
1.8 Anzeigepflicht bei Errichtung, Erweiterung, wesentlicher Änderung und Betrieb von Tiergehegen § 43 Absatz 3
1.9 Ausnahmen von den Besitz- und Vermarktungsverboten zur Verwertung beschlagnahmter oder eingezogener Tiere und Pflanzen § 45 Absatz 6
1.10 Ausnahmen von den Zugriffs-, Besitz- und Vermarktungsverboten für bestimmte Zwecke § 45 Absatz 7
1.11 Pflicht zum Nachweis bzw. zur Glaubhaftmachung der Berechtigung zum Besitz von besonders streng geschützten Tieren und Pflanzen § 46 Absatz 1 und 2
1.12 Pflicht zur Anmeldung von Tieren und Pflanzen bei der Ein-, Durchund Ausfuhr oder dem Verbringen aus Drittstaaten § 50 Absatz 1
1.13 Pflicht zur Mitteilung der Ankunftszeit bei der Ein-, Durch- und Ausfuhr lebender Tiere § 50 Absatz 2
1.14 Pflicht zur Vorlage einer Sachverständigenbescheinigung bei der Ein-, Durch- und Ausfuhr von Tieren und Pflanzen § 51 Absatz 1 Satz 2
1.15 Auskunftspflicht im Zusammenhang mit der Durchführung des Artenschutzrechts § 52 Absatz 1 und 2
1.16 Ausnahme vom Verbot der Errichtung oder wesentlichen Änderung von baulichen Anlagen an Gewässern § 61 Absatz 3
1.17 Mitteilungspflicht bei Eintritt des Vorkaufsfalles § 66 Absatz 3
1.18 Antrag auf Erteilung einer Befreiung von den Geboten und Verboten des Bundesnaturschutzgesetzes, in einer Rechtsverordnung auf Grund des § 57 sowie nach dem Naturschutzrecht der Länder § 67 Absatz 1
2. Bürgerinnen und Bürger
3. Verwaltung
IX. Auswirkungen auf die Gleichstellung von Männern und Frauen
X. Zeitliche Geltung/Befristung
B. Einzelne Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu Kapitel 1 Allgemeine Vorschriften
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu Kapitel 2 Landschaftsplanung
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu Kapitel 3 Allgemeiner Schutz von Natur und Landschaft
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 15
Zu § 16
Zu § 17
Zu § 18
Zu § 19
Zu Kapitel 4 Schutz bestimmter Teile von Natur und Landschaft
Zu Abschnitt 1 Biotopverbund und Biotopvernetzung; geschützte Teile von Natur und Landschaft
Zu § 20
Zu § 21
Zu § 22
Zu § 23
Zu § 24
Zu § 25
Zu § 26
Zu § 27
Zu § 28
Zu § 29
Zu § 30
Zu Abschnitt 2 Netz Natura 2000
Zu § 31
Zu § 32
Zu § 33
Zu § 34
Zu § 35
Zu § 36
Zu Kapitel 5 Schutz der wild lebenden Tier- und Pflanzenarten, ihrer Lebensstätten und Biotope
Zu Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
Zu § 37
Zu § 38
Zu Abschnitt 2 Allgemeiner Artenschutz
Zu § 39
Zu § 40
Zu § 41
Zu § 42
Zu § 43
Zu Abschnitt 3 Besonderer Artenschutz
Zu Abschnitt 4 Zuständige Behörden, Verbringen von Tieren und Pflanzen
Zu Abschnitt 5 Auskunfts- und Zutrittsrecht; Gebühren und Auslagen
Zu Abschnitt 6 Ermächtigungen
Zu § 54
Zu Kapitel 6 Meeresnaturschutz
Zu § 56
Zu § 57
Zu § 58
Zu Kapitel 7 Erholung in Natur und Landschaft
Zu § 59
Zu § 60
Zu § 61
Zu § 62
Zu Kapitel 8 Mitwirkung von anerkannten Naturschutzvereinigungen
Zu § 63
Zu § 64
Zu Kapitel 9 Eigentumsbindung, Befreiungen
Zu § 65
Zu § 66
Zu § 67
Zu § 68
Zu Kapitel 10 Bußgeld- und Strafvorschriften
Zu § 69
Zu § 70
Zu § 71
Zu § 72
Zu § 73
Zu Kapitel 11 Übergangs- und Überleitungsvorschrift
Zu § 74
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
Zu Artikel 11
Zu Artikel 12
Zu Artikel 13
Zu Artikel 14
Zu Artikel 15
Zu Artikel 16
Zu Artikel 17
Zu Artikel 18
Zu Artikel 19
Zu Artikel 20
Zu Artikel 21
Zu Artikel 22
Zu Artikel 23
Zu Artikel 24
Zu Artikel 25
Zu Artikel 26
Zu Artikel 27
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 869: Entwurf eines Bundesnaturschutzgesetzes
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Drucksache 658/09 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zur Impfung gegen die saisonale Grippe KOM (2009) 353 endg.; Ratsdok. 11970/1/09
Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zur Impfung gegen die saisonale Grippe KOM (2009)
Drucksache 286/09
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes über das Verbot der Einfuhr, der Verarbeitung und des Inverkehrbringens von Robbenerzeugnissen (Robbenerzeugnisse-Verbotsgesetz - RobErzVerbG )
... Seit den 1980er Jahren stößt die in verschiedenen Drittstaaten insbesondere in kommerziellem Umfang durchgeführte Robbenjagd wegen ihrer Grausamkeit in der deutschen und europäischen Öffentlichkeit auf große Kritik. Diese richtet sich vor allem gegen einige der angewandten Tötungsmethoden, da diese zu längeren und erheblichen Schmerzen oder Leiden der Tiere führen können. Insbesondere in Kanada werden die Robben oft mit Bootshaken, Knüppeln und Hakapiks getötet oder zu töten versucht. Danach wird den Robben - häufig noch bei lebendigem Leib - das Fell abgezogen. Zwar wird inzwischen die überwiegende Mehrzahl der in einer Jagdsaison erlegten Robben (ca. 90 %) durch gezielte Schüsse aus Jagdgewehren getötet, jedoch machen auch 10% bei ca. 300 000 jährlich getöteten Robben eine erhebliche Anzahl, nämlich 30 000 aus.
Drucksache 171/09
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften
... " Belieferung zur Erfüllung des Versorgungsauftrags vollversorgender Arzneimittelgroßhändler für den hiesigen Markt. Der Bedarf kann von den Beteiligten in der Regel nach dem Marktdaten des entsprechenden Vorjahresmonats zuzüglich eines angemessenen Sicherheitszuschlages ermittelt werden. Ausnahmesituationen wie z.B. Grippewellen, verstärkte Nachfrage vor Feiertagen oder bei bestimmten Saisonartikeln sind zu berücksichtigen. Bei Neueinführungen von Arzneimitteln kann gegebenenfalls erst nach Ablauf eines bestimmten Zeitraums eine Bedarfsschätzung vorgenommen werden. Im Zweifel muss der vollversorgende
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Arzneimittelgesetzes
§ 4b Sondervorschriften für Arzneimittel für neuartige Therapien
§ 20d Ausnahme von der Erlaubnispflicht für Gewebe und Gewebezubereitungen
§ 25c Maßnahmen der zuständigen Bundesoberbehörde zu Entscheidungen der Europäischen Kommission oder des Rates der Europäischen Union
§ 52b Bereitstellung von Arzneimitteln
§ 74 Mitwirkung von Zolldienststellen
Sechzehnter Unterabschnitt
§ 144 Übergangsvorschriften aus Anlass des Gesetzes zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften
Artikel 2 Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes
Artikel 3 Änderung des Transplantationsgesetzes
Artikel 4 Änderung des Gesetzes über die Errichtung eines Bundesamtes für Sera und Impfstoffe
Artikel 5 Änderung des Betäubungsmittelgesetzes
§ 39a Übergangsregelungen aus Anlass des Gesetzes zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften
Artikel 6 Aufhebung der Verordnung über homöopathische Arzneimittel
Artikel 7 Änderung der Arzneimittelpreisverordnung
Artikel 8 Änderung der Arzneimittelfarbstoffverordnung
Artikel 9 Änderung der Verordnung über ein Verbot der Verwendung von Ethylenoxid bei Arzneimitteln
Artikel 10 Änderung der Verordnung über das Verbot der Verwendung von mit Aflatoxinen kontaminierten Stoffen bei der Herstellung von Arzneimitteln
Artikel 11 Änderung der Arzneimittel-TSE-Verordnung
Artikel 12 Änderung des Transfusionsgesetzes
Artikel 13 Änderung des Infektionsschutzgesetzes
Artikel 14 Änderung der Tierimpfstoff-Verordnung
Artikel 15 Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
§ 319 Übergangsregelung zum Krankengeldwahltarif
Artikel 16 Änderung des Nutzungszuschlags-Gesetzes
Artikel 17 Änderung der Risikostruktur-Ausgleichsverordnung
Artikel 18 Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes
Artikel 19 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ziele und Handlungsbedarf
II. Inhalte und Maßnahmen des Gesetzentwurfes
1. Arzneimittelgesetz
2. Bundesbesoldungsgesetz
3. Transplantationsgesetz
4. Gesetz über die Errichtung eines Bundesamtes für Sera und Impfstoffe
5. Betäubungsmittelgesetz
6. Verordnung über homöopathische Arzneimittel
7. Arzneimittelpreisverordnung
8. Arzneimittelfarbstoffverordnung
9. Verordnung über ein Verbot der Verwendung von Ethylenoxid bei Arzneimitteln
10. Verordnung über das Verbot der Verwendung von mit Aflatoxinen kontaminierten
11. Arzneimittel-TSE-Verordnung
12. Transfusionsgesetz
13. Infektionsschutzgesetz
14. Tierimpfstoff-Verordnung
15. Fünftes Buch Sozialgesetzbuch
Wahltarife zum Krankengeld:
5 Sozialpsychiatrievereinbarung:
Parenterale Zubereitungen Infusionen insbesondere aus Zytostatika:
Elektronische Gesundheitskarte:
16. Nutzungszuschlags-Gesetz
17. Risikostruktur-Ausgleichsverordnung
18. Krankenhausentgeltgesetz
III. Gesetzgebungskompetenz / Notwendigkeit bundesgesetzlicher Regelungen
IV. Gleichstellungspolitische Bedeutung
V. Vereinbarkeit mit EU-Recht
VI. Finanzielle Auswirkungen, Kosten und Preiswirkungen
1. Arzneimittelgesetz
Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
Sonstige Kosten
4 Bürokratiekosten
a Bürokratiekosten der Wirtschaft
b Bürokratiekosten der Verwaltung
c Bürokratiekosten für Bürgerinnen und Bürger
2. Bundesbesoldungsgesetz
3. Transplantationsgesetz
4. Gesetz über die Errichtung eines Bundesamtes für Sera und Impfstoffe
5. Betäubungsmittelgesetz
4 Bürokratiekosten
6. Verordnung über homöopathische Arzneimittel
7. Arzneimittelpreisverordnung
8. Arzneimittelfarbstoffverordnung
9. Verordnung über ein Verbot der Verwendung von Ethylenoxid bei Arzneimitteln
10. Verordnung über das Verbot der Verwendung von mit Aflatoxinen kontaminierten Stoffen bei der Herstellung von Arzneimitteln
11. Arzneimittel-TSE-Verordnung
12. Transfusionsgesetz
13. Infektionsschutzgesetz
14. Tierimpfstoff-Verordnung
15. Fünftes Buch Sozialgesetzbuch
5 Krankengeld
5 Sozialpsychiatrievereinbarung
Parenterale Zubereitungen insbesondere aus Zytostatika
5 Gesundheitskarte
16. Nutzungszuschlags-Gesetz
17. Risikostruktur-Ausgleichsverordnung
18. Krankenhausentgeltgesetz
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Buchstabe g
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Buchstabe g
Zu Nummer 10
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 11
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Nummer 14
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 15
Zu Buchstabe a
Buchstabe b
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 23
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 24
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Nummer 25
Zu Nummer 26
Zu Nummer 27
Zu Nummer 28
Zu Nummer 29
Zu Nummer 30
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 31
Zu Nummer 32
Zu Nummer 33
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 34
Zu Nummer 35
Zu Nummer 36
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 37
Zu Nummer 38
Zu Nummer 39
Zu Nummer 40
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 41
Zu Nummer 42
Zu Nummer 43
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 44
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Buchstabe c
Zu Nummer 45
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 46
Zu Nummer 47
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 48
Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 49
Zu Nummer 50
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 51
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 52
Zu Nummer 53
Zu Nummer 54
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 55
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 56
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 57
Zu Nummer 58
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 59
Zu Nummer 60
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe c
Buchstabe d
Zu Nummer 61
Zu Buchstabe a
Buchstabe b
Zu Nummer 62
Zu Nummer 63
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe n
Zu Nummer 64
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 65
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Nummer 66
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 67
Zu Nummer 68
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 69
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 70
Zu Nummer 71
Zu Nummer 72
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 73
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Nummer 74
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 75
Zu Nummer 76
Zu Nummer 77
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 5
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Artikel 8
Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
Zu Artikel 11
Zu Artikel 12
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Artikel 13
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 14
Zu Artikel 15
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 12
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Artikel 16
Zu Artikel 17
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 18
Zu Artikel 19
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 828: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Arzneimittelgesetzes und anderer Vorschriften
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Drucksache 3/09 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Anordnung des Zensus 2011 sowie zur Änderung von Statistikgesetzen
... Die Zusammenführung von Daten mit unterschiedlichen Stichtagen verursacht einen erheblichen Aufwand, schränkt die Vergleichbarkeit ein und wirkt sich qualitätsmindernd aus. Insoweit ist die Bundesagentur für Arbeit – wie auch für die anderen Datenlieferanten des vorliegenden Gesetzes vorgesehen – zu verpflichten, die Datenlieferung auf den Berichtszeitpunkt, also den 9. Mai 2011, abzustellen und nicht auf einen Berichtstag, der dem Berichtszeitpunkt am nächsten liegt. Da nach dem Gesetzentwurf der Berichtstermin der Bundesagentur für Arbeit auch in einem anderen Monat liegen könnte als im Mai 2011, wäre mit saisonalen und konjunkturellen Verzerrungen im Datenmaterial zu rechnen.
Drucksache 3/1/09
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Anordnung des Zensus 2011 sowie zur Änderung von Statistikgesetzen
... Die Zusammenführung von Daten mit unterschiedlichen Stichtagen verursacht einen erheblichen Aufwand, schränkt die Vergleichbarkeit ein und wirkt sich qualitätsmindernd aus. Insoweit ist die Bundesagentur für Arbeit – wie auch für die anderen Datenlieferanten des vorliegenden Gesetzes vorgesehen – zu verpflichten, die Datenlieferung auf den Berichtszeitpunkt, also den 9. Mai 2011, abzustellen und nicht auf einen Berichtstag, der dem Berichtszeitpunkt am nächsten liegt. Da nach dem Gesetzentwurf der Berichtstermin der Bundesagentur für Arbeit auch in einem anderen Monat liegen könnte als im Mai 2011, wäre mit saisonalen und konjunkturellen Verzerrungen im Datenmaterial zu rechnen.
Drucksache 531/1/09
Empfehlungen der Ausschüsse
Fünfte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis -Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
... 227.6 Änderung der Erkennungsnummer oder des Betriebszeitraums beim Saisonkennzeichen 26,30
1. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 10 Absatz 1 Satz 2 FeV
Begründung
2. Zu Artikel 1 Nummer 01 - neu -, 1a - neu -, 1b - neu -, 2, 3, 7 und 8 Inhaltsübersicht, § 4 Absatz 1a - neu -, Zwischenüberschrift in Abschnitt II Nummer 4, § 26a, § 27, Anlage 7a zu § 26a , Anlage 8 zu § 25 Absatz 1, § 26 Absatz 1, § 48 Absatz 3 Muster 5 - neu - und 6 - neu - FeV
§ 26a Fahrberechtigungen für Einsatzfahrzeuge der Freiwilligen Feuerwehren, der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste und der technischen Hilfsdienste
V. Muster der Ausbildungsbescheinigung für den Erwerb der Fahrberechtigung
VI. Muster der Fahrberechtigung für Einsatzfahrzeuge der Freiwilligen Feuerwehren, der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste und der technischen Hilfsdienste (Muster 6)
Nachweis der Fahrberechtigung für Einsatzfahrzeuge der Freiwilligen Feuerwehren, der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste und der technischen Hilfsdienste
Begründung
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
3. Zu Artikel 1 Nummer 6a - neu - § 76 Nummer 11a Satz 1 und 2 - neu - FeV
Begründung
4. Zu Artikel 3 Anlage 1 zu § 1 2. Abschnitt, Unterabschnitt A, Nummer 1, Überschrift, Gebühren-Nummer 201, 202, 202.1, 202.10 - neu -, 206, 227 Satz 2, 227.6 - neu -, 3. Abschnitt, Nummer 1, Überschrift, Gebühren-Nummer 402, 402.5 GebOst
Artikel 3 Änderung der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr
1. Abschnitt 2, Unterabschnitt A wird wie folgt geändert:
2. Abschnitt 3 wird wie folgt geändert:
Begründung
Zu Ziffer 1 Buchstaben a bis e:
Zu Ziffer 1 Buchstabe f:
Zu Ziffer 1 Buchstaben g und h:
Zu Ziffer 2:
Â
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Â
Drucksache 50/09
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung eines Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2009 (Nachtragshaushaltsgesetz 2009)
... Bereits im Dezember 2008 kam es aber bei der Arbeitslosigkeit zur Trendwende: Erstmals seit Februar 2006 stieg die saisonbereinigte Zahl der Arbeitslosen wieder an. Zudem ist ein spürbarer Anstieg der Kurzarbeit zu verzeichnen. Es ist daher davon auszugehen, dass die Arbeitslosenzahlen im Jahresverlauf signifikant ansteigen werden.
Drucksache 549/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 6. Mai 2009 zu der aktiven Eingliederung der aus dem Arbeitsmarkt ausgegrenzten Personen (2008/2335(INI))
... 7. erkennt an, dass die Interaktion von sozialer Unterstützung und Tätigkeit auf dem Arbeitsmarkt ein komplizierter Bereich ist: insbesondere dann, wenn lediglich befristete, saisonale und prekäre Arbeitsverhältnisse oder Teilzeitbeschäftigung verfügbar sind und wenn die Anspruchsvoraussetzungen und die sozialen Sicherungssysteme oder die Grenzsteuersätze sich entmutigend auf die Aufnahme einer bezahlten Tätigkeit auswirken können und das System der sozialen Unterstützung zu starr ist, um auf solche Situationen zu reagieren; fordert deshalb dazu auf, Systeme zu entwickeln, die Einzelpersonen auch in der Übergangszeit tatsächlich unterstützen statt zu bestrafen oder zu entmutigen und die Hilfen nicht gleich nach Aufnahme einer Arbeit streichen;
Drucksache 692/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Rates über den Schutz von Tieren zum Zeitpunkt der Tötung KOM (2008) 553 endg.; Ratsdok. 13312/08
... (27) Durch gut geschultes und qualifiziertes Personal verbessern sich die Bedingungen, unter denen Tiere behandelt werden. Zu den Fachkenntnissen hinsichtlich des Tierschutzes gehören Kenntnisse über die grundlegenden Verhaltensweisen und die Bedürfnisse der betreffenden Tierart sowie über Anzeichen des Wahrnehmungs- und Empfindungsvermögens. Auch technische Kenntnisse bezüglich der eingesetzten Betäubungsgeräte zählen dazu. Personal, das Tiere zum Zweck des menschlichen Verzehrs tötet bzw. die die saisonale Tötung von Pelztieren beaufsichtigt, sollte daher über einen Sachkundenachweis im Hinblick auf die durchzuführenden Tätigkeiten verfügen müssen. Es stünde allerdings in keinem angemessenen Verhältnis zu den Zielen, einen Sachkundenachweis von sonstigem Personal zu verlangen, das Tiere tötet.
Drucksache 842/08
Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit und des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Sechste Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung
... Die Substanz ist zugelassen zur symptomatischen Behandlung der saisonalen und ganzjährigen allergischen Rhinitis und der chronischen idiopathischen Urtikaria bei Erwachsenen und Jugendlichen (ab einem Alter von 12 Jahren).
Drucksache 755/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente
... – die Neuregelung der Winterbauförderung und die Einführung des Saisonkurzarbeitergeldes bereits erfolgt.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
§ 1 Ziele der Arbeitsförderung
§ 8 Vereinbarkeit von Familie und Beruf
§ 37 Potenzialanalyse und Eingliederungsvereinbarung
§ 38 Rechte und Pflichten der Ausbildung- und Arbeitsuchenden
§ 39 Rechte und Pflichten der Arbeitgeber
§ 45 Förderung aus dem Vermittlungsbudget
§ 46 Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung
§ 47 Verordnungsermächtigung
§ 61a Anspruch auf Vorbereitung auf einen Hauptschulabschluss im Rahmen einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme
§ 69 Maßnahmekosten
§ 100 Leistungen
§ 235d Anordnungsermächtigung
§ 240 Unterstützung und Förderung der Berufsausbildung
§ 241 Ausbildungsbegleitende Hilfen
§ 242 Außerbetriebliche Berufsausbildung
§ 244 Sonstige Förderungsvoraussetzungen
§ 245 Förderungsbedürftige Jugendliche
§ 246 Leistungen
§ 421h Erprobung innovativer Ansätze
§ 434s Gesetz zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente
Artikel 2 Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
§ 16 Leistungen zur Eingliederung nach dem Dritten Buch
§ 16a Kommunale Eingliederungsleistungen
§ 16b Einstiegsgeld
§ 16c Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen
§ 16d Arbeitsgelegenheiten
§ 16f Freie Förderung
§ 16g Förderung bei Wegfall der Hilfebedürftigkeit
§ 39 Sofortige Vollziehbarkeit
§ 66 Rechtsänderungen bei Leistungen zur Eingliederung in Arbeit
§ 73 Gesetz zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente
Artikel 3 Änderung des Ersten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 4 Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 5 Änderung des Berufsbildungsgesetzes
Artikel 6 Änderung der Handwerksordnung
Artikel 7 Änderung von Verordnungen
§ 1 Grundsatz
Artikel 8 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
A. Allgemeiner Teil
I. Ziel und Inhalt des Gesetzes
Umsetzung der Zielsteuerung in der Arbeitsmarktpolitik
Neuordnung der Instrumente zur Arbeitsmarktintegration in der Grundsicherung für Arbeitsuchende
II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu § 38
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 39
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu § 45
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 46
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 47
Zu Nummer 23
Zu Nummer 24
Zu Nummer 25
Zu Nummer 26
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 27
Zu Nummer 28
Zu Nummer 29
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 30
Zu Nummer 31
Zu Nummer 32
Zu Nummer 33
Zu Nummer 34
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 35
Zu Nummer 36
Zu Nummer 37
Zu Nummer 38
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 39
Zu Nummer 40
Zu Nummer 41
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 42
Zu Nummer 43
Zu Nummer 44
Zu Nummer 45
Zu Nummer 46
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 47
Zu Nummer 48
Zu Nummer 49
Zu § 240
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 241
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 242
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Nummer 50
Zu Buchstabe n
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 51
Zu § 244
Zu § 245
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 246
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Nummer 52
Zu Nummer 53
Zu Nummer 54
Zu §§ 248
Zu §§ 252
Zu Nummer 55
Zu Nummer 56
Zu Nummer 57
Zu Nummer 58
Zu Nummer 59
Zu Nummer 60
Zu Nummer 61
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 62
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 63
Zu Nummer 64
Zu Nummer 65
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 66
Zu § 421m
Zu § 421n
Zu Nummer 67
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe f
Zu Nummer 68
Zu Nummer 69
Zu Nummer 70
Zu Nummer 71
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu § 16
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 16a
Zu Nummer 6
Zu § 16b
Zu § 16c
Zu § 16d
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu § 16f
Zu § 16g
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 11
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 4
Zu Artikel 8
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
C. Finanzielle Auswirkungen
1. Haushalt der Bundesagentur für Arbeit
a Finanzielle Auswirkungen der Abschaffung bestehender Förderinstrumente
b Finanzielle Auswirkungen neu geregelter Instrumente
2. Bundeshaushalt
3. Haushalte von Ländern und Kommunen
D. Kosten- und Preiswirkungsklausel
E. Bürokratiekosten
1. Informationspflichten der Wirtschaft
2. Informationspflichten der Bürgerinnen und Bürger
3. Informationspflichten der Verwaltung
4. Informationspflichten der Maßnahmeträger
F. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgenabschätzung
G. Vereinbarkeit mit EU-Recht
Anlage 1 Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 561: Gesetz zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente
Anlage 2 Stellungnahme der Bundesregierung zur Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates zum Entwurf eines Gesetzes zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente
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Drucksache 775/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften zur Qualität von Agrarerzeugnissen: Produktnormen, Bewirtschaftungsauflagen und Qualitätsregelungen KOM (2008) 641 endg.; Ratsdok. 14358/08
... – der Wunsch der Verbraucher, wieder mit der Landwirtschaft in Gleichklang zu kommen und lokalen und Saisonerzeugnissen aus einer Landwirtschaft, die für Natur und Gesellschaft nachhaltig ist, den Vorzug zu geben;
Grünbuch zur Qualität von Agrarerzeugnissen: Produktnormen, Bewirtschaftungsauflagen und Qualitätsregelungen
2 Einleitung
Maßnahmen betreffend Mindestanforderungen
Qualitätsmaßnahmen und –regelungen auf EU-Ebene
3 Grünbuch
Teil I Produktionsanforderungen und Vermarktungsnormen
1. EU-Bewirtschaftungsauflagen
Frage 1:
2. Vermarktungsnormen
2.1. Pflichtbestandteile von Vermarktungsnormen
Frage 2:
2.2. Vorbehaltene Angaben in Vermarktungsnormen
Frage 3:
2.3. Vereinfachung von Vermarktungsnormen
5 Selbstregulierung
Vereinfachte EU-Verordnung
Frage 4:
Teil II Besondere EU-Qualitätsregelungen
3. Geografische Angaben
3.1 Schutz und Durchsetzung geografischer Angaben
5 Schutz
5 Durchsetzungsmaßnahmen
Frage 5:
3.2. Kriterien für die Eintragung geografischer Angaben
Frage 6:
3.3. Schutz der geografischen Angaben der EU in Drittländern
Frage 7:
3.4. Produkte mit geografischen Angaben als Zutaten von Verarbeitungserzeugnissen
Frage 8:
3.5. Ursprung der Rohstoffe von Produkten mit geschützten geografischen Angaben
Frage 9:
3.6. Kohärenz und Vereinfachung der Regelungen für geografische Angaben
Frage 10:
4. Garantiert traditionelle Spezialitäten
Frage 11:
5. Ökologischer Landbau/Biologische Landwirtschaft
Frage 12:
6. Strategie für Qualitätsprodukte aus den Regionen in äusserster Randlage
Frage 13:
7. Weitere EU-Regelungen
Frage 14:
Teil III Zertifizierungsregelungen
8. Regelungen für die Qualitätszertifizierung von Nahrungsmitteln
8.1. Wirksamkeit der Zertifizierungsregelungen bei der Verwirklichung politischer Ziele
Frage 15:
8.2. EU-Aufsicht
8.3. Aufwands- und Kostensenkung
Frage 17:
8.4. Internationale Dimension
Frage 18:
3 Fazit
Frage 19:
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Drucksache 185/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament und den Rat: Stärkung der Katastrophenabwehrkapazitäten der Europäischen Union KOM (2008) 130 endg.; Ratsdok. 7562/08
... Allerdings unterscheiden sich solche Brände hinsichtlich ihrer Intensität und ihres geografischen Auftretens von Jahr zu Jahr. Im Schnitt verbrennen jährlich zwischen 450 und 600 000 Hektar und mitunter werden die Mitgliedstaaten von verheerenden Bränden heimgesucht die viermal mehr Flächen als im Jahresdurchschnitt verwüsten. Die Erfahrung hat gezeigt, dass solche Ereignisse nicht alle gefährdeten Mitgliedstaaten im selben Jahr oder zur selben Zeit im Sommer betreffen. Im Sommer 2003 traten die schlimmsten Brände im Südwesten der EU auf; am stärksten betroffen war Portugal, wo fast 5 % des nationalen Hoheitsgebiets verbrannten. Im Jahr 2007 verzeichnete Südosteuropa eine besonders schlimme Waldbrandsaison; mehr als 810 000 Hektar verbrannten, davon 68,2 % Waldland, 31 % Agrarland und 0,8 % Stadt- und Industriegebiete5. Von den 465 000 Hektar, die in den EU-Mittelmeerländern den Flammen zum Opfer fielen, befanden sich 21,9 % in Natura-2000-Schutzgebieten6.
Drucksache 765/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Rechte der Verbraucher KOM (2008) 614 endg.; Ratsdok. 14183/08
... a) unbewegliche oder bewegliche Verkaufsstätten einschließlich saisonal betriebener Verkaufsstätten, in denen der Gewerbetreibende seine Tätigkeit dauerhaft ausübt, oder
Drucksache 4/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts (Erbschaftsteuerreformgesetz - ErbStRG )
... Die Vorschrift enthält die Beschreibung der maßgeblichen Lohnsumme. Dabei werden Leiharbeitsverhältnisse und Saisonarbeitsverhältnisse nicht einbezogen. Mitarbeiter- und Vermögensbeteiligungen im Sinne des § 19a
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Artikel 1 Änderung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes
Artikel 2 Änderung des Bewertungsgesetzes
Artikel 3 Rückwirkende Anwendung des durch dieses Gesetz geänderten Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts
Artikel 4 Änderung des Baugesetzbuchs
Artikel 5 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
1. Zielsetzung
2. Maßnahmen
3. Gesetzgebungskompetenz
4. Preis- und Kostenwirkungen
5. Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
6. Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung
7. Finanzielle Auswirkungen
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 9
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Nummer 10
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 11
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
Zu Absatz 9
Zu Nummer 12
Zu § 13b
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 13c
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Nummer 20
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23
Zu Nummer 24
Zu den Nummern 25 bis 27
Zu Nummer 28
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Teil A (Allgemeines)
Zu § 157
Zu Teil B (Land- und forstwirtschaftliches Vermögen)
Zu den Vorschriften im Einzelnen
Zu § 158
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 159
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 160
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
Zu Absatz 9
Zu § 161
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 162
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 163
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu § 164
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 165
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 166
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 167
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 168
Zu § 169
Zu § 170
Zu § 171
Zu § 172
Zu § 173
Zu § 174
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 175
Zu Absatz 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Teil C (Grundvermögen)
Zu § 176
Zu § 177
Zu § 178
Zu § 179
Zu § 180
Zu § 181
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
Zu Absatz 9
Zu § 182
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 183
Zu § 184
Zu § 185
Zu § 186
Zu § 187
Zu Nummer 15
Zu § 188
Zu § 189
Zu Nummer 16
Zu Artikel 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Artikel 5
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Drucksache 113/08
... (2) Die Umlage ist nach einem Prozentsatz des Arbeitsentgelts (Umlagesatz) zu erheben. Maßgebend ist das Arbeitsentgelt, nach dem die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung für die im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer und Auszubildenden bemessen werden oder im Fall einer Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung zu bemessen wären. Für die Zeit des Bezugs von Kurzarbeitergeld, Saisonkurzarbeitergeld oder Transferkurzarbeitergeld bemessen sich die Umlagebeträge nach dem tatsächlich erzielten Arbeitsentgelt bis zur Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen Keine.
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch
§ 139a Deutsche Verbindungsstelle Unfallversicherung - Ausland
Fünfter Unterabschnitt Betriebsmittel, Rücklage und Verwaltungsvermögen
§ 171 Mittel der Unfallversicherungsträger
§ 172 Betriebsmittel
§ 172a Rücklage
§ 172b Verwaltungsvermögen
§ 172c Altersrückstellungen
Siebter Unterabschnitt Lastenverteilung zwischen den gewerblichen Berufsgenossenschaften
§ 176 Grundsatz
§ 177 Begriffsbestimmungen
§ 178 Gemeinsame Tragung der Rentenlasten
§ 179 Sonderregelung bei außergewöhnlicher Belastung
§ 180 Freibeträge, Unternehmen ohne Gewinnerzielungsabsicht
§ 181 Durchführung des Ausgleichs
§ 184 Rücklage
§ 218e Übergangsregelungen aus Anlass des Übergangs der Beitragsüberwachung auf die Träger der Deutschen Rentenversicherung
§ 219 Beitragsberechnung
§ 219a Betriebsmittel, Rücklage, Altersrückstellungen
§ 220 Ausgleich unter den gewerblichen Berufsgenossenschaften
Elftes Kapitel Übergangsvorschriften zur Neuorganisation der gesetzlichen Unfallversicherung
§ 222 Neuorganisation der gewerblichen Berufsgenossenschaften
§ 223 Neuorganisation der landesunmittelbaren Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand
§ 224 Neuorganisation der bundesunmittelbaren Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand
Artikel 2 Weitere Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 3 Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
Zweiter Unterabschnitt Umlage für das Insolvenzgeld
§ 358 Aufbringung der Mittel
§ 359 Einzug und Weiterleitung der Umlage
§ 360 Umlagesatz
§ 361 Verordnungsermächtigung
§ 362 Übergangsregelung
Artikel 4 Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 5 Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch
Unterabschnitt 3a Zuständigkeit der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See für die Seemannskasse
§ 137a Zuständigkeit der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See für die Seemannskasse
§ 137b Besonderheiten bei den Leistungen und bei der Durchführung der Versicherung
§ 137c Vermögen, Haftung
§ 137d Organe
§ 137e Beirat
Artikel 6 Änderung des Arbeitsschutzgesetzes
Fünfter Abschnitt
§ 20a Gemeinsame deutsche Arbeitsschutzstrategie
§ 20b Nationale Arbeitsschutzkonferenz
Artikel 7 Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes
Artikel 8 Gesetz zu Übergangsregelungen zur Eingliederung der Seemannskasse in die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
§ 1 Übertritt des Personals
§ 2 Besitzstandsschutz
Artikel 9 Änderung des Gesetzes zur Modernisierung des Rechts der landwirtschaftlichen Sozialversicherung
Artikel 10 Änderung des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte
Artikel 11 Folgeänderungen anderer Gesetze und Verordnungen
§ 13 Meldungen für geringfügig Beschäftigte
Artikel 12 Nichtanwendung von Maßgaben des Einigungsvertrages
Artikel 13 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Inhalt und Ziel
A. Ausgangslage
B. Ziele und Maßnahmen
Zu den Reformmaßnahmen des Gesetzentwurfs im Einzelnen:
Trägerzahl und Selbstverwaltung
Lastenverteilung zwischen den gewerblichen Berufsgenossenschaften
4 Vermögensrecht
4 Arbeitsschutz
4 Insolvenzgeldumlage
Weitere Maßnahmen
II. Gesetzgebungskompetenz
III. Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung
IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 8
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 9
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 10
Zu Buchstabe a
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 23
Zu Nummer 24
Zu § 171
Zu § 172
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
§ 172a
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 172b
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 172c
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 25
Zu § 176
Zu § 177
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
Zu Absatz 9
Zu § 178
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 179
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 180
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 181
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Nummer 26
Zu Nummer 27
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 28
Zu Nummer 29
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 30
Zu Nummer 31
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 32
Zu Nummer 33
Zu Nummer 34
Zu Nummer 35
Zu Nummer 36
Zu Nummer 37
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Nummer 38
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 39
Zu § 222
Zu § 223
Zu § 224
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 3
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu § 358
Zu § 359
Zu § 360
Zu § 361
Zu § 362
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Artikel 5
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu § 137a
Zu § 137b
Zu § 137c
Zu § 137d
Zu § 137e
Zu Nummer 3
Zu Artikel 6
Zu Nummer 1
Zu § 20a
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 20b
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Zu § 1
Zu § 2
Zu Artikel 9
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 10
Zu Artikel 11
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Artikel 12
Zu Artikel 13
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
C. Finanzieller Teil
Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
3 Vollzugsaufwand
Sonstige Kosten
3 Bürokratiekosten
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der gesetzlichen Unfallversicherung (Unfallversicherungsmodernisierungsgesetz - UVMG)
Anlage 2 Stellungnahme der Bundesregierung zur Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates zum Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der gesetzlichen Unfallversicherung (Unfallversicherungsmodernisierungsgesetz – UVMG)
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Drucksache 858/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 808/2004 über Gemeinschaftsstatistiken zur Informationsgesellschaft KOM (2008) 677 endg.; Ratsdok. 15186/08
... Die Änderung der geltenden Verordnung würde die fortlaufende Bereitstellung von statistischen Daten über die Informationsgesellschaft sicherstellen. Die einschlägigen statistischen Indikatoren wären innerhalb der EU einheitlich definiert. Die Festlegung eines gemeinsamen Musterfragebogens und die Aktualisierung des Methodenhandbuchs, in dem auch gemeinsame Qualitätsgrundsätze festgelegt wären, würden eine zusätzliche Harmonisierung bedeuten. Der Indikatorsatz wäre auf den Bedarf der EU-Politik abgestimmt. Der Zeitraum der Datenerhebung wäre innerhalb der EU vereinheitlicht, was für den Ausgleich saisonaler Effekte wichtig ist. Die rasche Veröffentlichung statistischer Daten auf EU-Ebene wäre gewährleistet. Akzeptanz und Glaubwürdigkeit der statistischen Daten wären auf EU- und auf nationaler Ebene größer als bei Option 1. Das Benchmarking der europäischen und der nationalen Maßnahmen würde erheblich erleichtert. Durch das Auslaufen der geltenden Verordnung würde sich die Belastung der Auskunftgebenden nicht wesentlich verringern, denn die Mitgliedstaaten würden auf nationaler Ebene weiterhin statistische Daten zur Informationsgesellschaft erheben.
Drucksache 367/08D
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Rates mit gemeinsamen Regeln für Direktzahlungen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik und mit bestimmten Stützungsregelungen für Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe
... (10) Von der Beihilfe zur privaten Lagerhaltung von Butter wird nur wenig Gebrauch gemacht. Wegen der saisonalen Struktur der Milcherzeugung in der Gemeinschaft wird jedoch auch das Butterangebot saisonal geprägt bleiben. Daher kann ein vorübergehender Druck auf dem Buttermarkt entstehen, der durch saisonale Lagerhaltung abgemildert werden kann. Diese sollte jedoch nicht als obligatorische jährliche Regelung angewandt, sondern von der Kommission fakultativ auf Basis einer gründlichen Marktanalyse beschlossen werden.
>> Weitere Fundstellen >>
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.