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13 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Satellitenbetreiber"


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Drucksache 181/20

... gebotene Erforderlichkeit für Artikel 2 Nummern 1 und 2 folgt ebenfalls aus der Wahrung der Rechts- und Wirtschaftseinheit der Bundesrepublik Deutschland: Die Tätigkeit von Satellitenbetreibern und Datenanbietern stellt im gesamten Bundesgebiet einen einheitlichen Lebenssachverhalt dar. Es ist nicht denkbar, dass regionale Unterschiede zu einer unterschiedlichen Beurteilung dieser Tätigkeiten führen und damit eine unterschiedliche Regelung erfordern. Eine rechtliche Ungleichbehandlung der Satellitenbetreiber und Datenanbieter auf Länderebene würde zu Rechtsunsicherheit und damit zu unzumutbaren Behinderungen für den länderübergreifenden Rechtsverkehr führen, da deren Tätigkeit ihrer Natur nach die Grenzen der einzelnen Bundesländer überschreitet.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 181/20




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes

§ 29
Verkündung von Rechtsverordnungen

Artikel 2
Änderung des Satellitendatensicherheitsgesetzes

Artikel 3
Änderung der Außenwirtschaftsverordnung

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 7

Zu Nummer 7

Zu Nummer 7

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 5122, BMWi Erstes Gesetz zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und anderer Gesetze

I. Zusammenfassung

II.1. Erfüllungsaufwand

II.2. Umsetzung von EU-Recht

II.3. Evaluierung

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 270/14

... (21) Diese Richtlinie sollte nicht für die gegenseitige Erbringung von Diensten durch Satellitenbetreiber und Datenanbieter gelten, die Letzteren Zugang zu hochauflösenden Satellitendaten verschafft. Sofern der Datenanbieter einen Dienst für ein Erdbeobachtungssystem erbringt, sind bei der Vergabe des jeweiligen Auftrags an den Datenanbieter die geltenden Vorschriften zur Vergabe öffentlicher Aufträge einzuhalten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 270/14




Begründung

1. Kontext des Vorschlags

2. Ergebnisse der Konsultationen interessierter Kreise und der Folgenabschätzungen

3. Rechtliche Aspekte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Artikel 1
Zweck und Gegenstand

Artikel 2
Geltungsbereich

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Artikel 4
Hochauflösende Satellitendaten - Definition

Artikel 5
Verbreitung von Erdbeobachtungsdaten

Artikel 6
Verbreitung hochauflösender Satellitendaten

Artikel 7
Überprüfungsverfahren

Artikel 8
Genehmigungsverfahren

Artikel 9
Hochauflösende Satellitendaten aus Drittländern

Artikel 10
Zuständige nationale Behörden

Artikel 11
Berichterstattung durch die Mitgliedstaaten

Artikel 12
Überprüfung

Artikel 13
Umsetzung

Artikel 14
Inkrafttreten

Artikel 15
Adressaten


 
 
 


Drucksache 184/13

... Zur Verringerung des Kollisionsrisikos müssen Satelliten und Weltraummüll aufgespürt und überwacht, ihre Positionen katalogisiert und ihre Bewegungen (Flugbahn) bei Kollisionsgefahr verfolgt werden, damit die Satellitenbetreiber so vorgewarnt werden, dass sie die Position ihrer Satelliten verändern können. Diese Tätigkeit wird als Beobachtung und Verfolgung von Objekten im Weltraum (Space Surveillance and Tracking -

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 184/13




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund des vorgeschlagenen Rechtsakts

2. Ergebnisse der Konsultationen interessierter Kreise und Folgenabschätzungen

3. Rechtliche Aspekte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Artikel 1
Einrichtung des Programms

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Ziele des Programms zur SST-Unterstützung

Artikel 4
SST-Dienste

Artikel 5
Maßnahmen, die durch das Programm unterstützt werden sollen

Artikel 6
Die Rolle der Europäischen Kommission

Artikel 7
Beteiligung von Mitgliedstaaten

Artikel 8
Beteiligung des Satellitenzentrums der Europäischen Union

Artikel 9
Nutzung und Austausch von SST-Daten und -informationen

Artikel 10
Koordinierung operativer Tätigkeiten

Artikel 11
Finanzierung des Programms zur SST-Unterstützung

Artikel 12
Schutz der finanziellen Interessen der Union

Artikel 13
Überwachung und Bewertung

Artikel 14
Ausschussverfahren

Artikel 15
Inkrafttreten

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 185/13

... Um die Gefahr von Zusammenstößen zu mindern, ist es erforderlich, Satelliten und Weltraummüll zu orten und zu überwachen, ihre Position aufzuzeichnen und ihre Bewegungen (Bahn) zu verfolgen, wenn die Gefahr eines Zusammenstoßes festgestellt worden ist, damit die Satellitenbetreiber gewarnt werden und ihre Satelliten bewegen können. Diese Tätigkeit wird Beobachtung und Verfolgung von Objekten im Weltraum genannt. Da auf europäischer Ebene betriebsfähige Beobachtungs- und Verfolgungsdienstleistungen nicht existieren, sind die europäischen Satellitenbetreiber heutzutage weitgehend auf entsprechende Informationen der USA angewiesen. Die Notwendigkeit einer angemessenen Kapazität zur Beobachtung und Verfolgung von Objekten im Weltraum und die Verbesserung der Bereitstellung der entsprechenden Informationen auf europäischer Ebene wurden von den EU-Mitgliedstaaten in mehreren Schlussfolgerungen des Rates betont. Gemäß diesen Schlussfolgerungen beabsichtigt die Kommission, einen organisatorischen Rahmen für die Einrichtung und den Betrieb eines europäischen Dienstes für die Beobachtung und Verfolgung von Objekten im Weltraum in Partnerschaft mit den Mitgliedstaaten und aufbauend auf deren vorhandenen Einrichtungen und Fachkenntnissen vorzuschlagen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 185/13




Mitteilung

1. Ein strategischer Wirtschaftszweig, der zur Verwirklichung der Strategie Europa 2020 beitragen WIRD

2. EIN Hochtechnologie-Sektor, der weltweiter Konkurrenz trotzt

2.1. Eine Branche vor internationalen Herausforderungen

2.1.1. Gefahren für kommerzielle Märkte, auf die die Raumfahrtindustrie der EU in hohem Maße angewiesen ist

2.1.2. Sicherung der Stellung der europäischen Raumfahrtindustrie: Weltniveau für die Branche am Telekommunikationsmarkt bewahren

2.1.3. Die neue Perspektive: Positionierung des EU-Raumfahrtsektors auf entstehenden Märkten für Navigations- und Erdbeobachtungsanwendungen Dienstleistungen und Produkte

2.2. Um diesen Herausforderungen zu begegnen, sollte Europa technologische Eigenständigkeit und Liefersicherheit erreichen und einen unabhängigen Zugang zum Weltraum behalten.

2.2.1. Eine technologische Führungsrolle, Liefersicherheit und Eigenständigkeit erfordern anhaltende Anstrengungen und die Verfügbarkeit des erforderlichen Fachwissens

2.2.2. Europas unabhängiger Zugang zum Weltraum muss langfristig erhalten und ausgebaut werden

3. Ziele einer Industriepolitik der EU

4. Wege zur Erreichung der Ziele der EU-Industriepolitik

4.1. Verbesserung der Rahmenbedingungen

4.1.1. Verbesserung des Regelungsrahmens für das Segment der Dienstleistungen und die Industrie

Beobachtung und Verbesserung der Ausfuhrkontrollen und des Regelungsrahmens für die Verbringung in der EU

Die Verfügbarkeit von Funkfrequenzen sicherstellen

4.1.2. Die Normung vorantreiben

4.1.3. Die Verfügbarkeit erforderlicher Qualifikationen sicherstellen

4.1.4. Den Zugang der europäischen Raumfahrtbranche zum Weltmarkt verbessern

4.2. Forschung und Innovation unterstützen

4.2.1. Europa in der Raumfahrt weltweit wettbewerbsfähig machen, insbesondere durch Sicherstellung europäischer Eigenständigkeit bei kritischer Technik und durch Innovationsförderung

4.2.2. Fortschritte in der Raumfahrttechnik ermöglichen

4.2.3. Anreize zur uneingeschränkten Nutzung von Weltraumdaten und zur Entwicklung innovativer Anwendungen

4.3. Das Spektrum und die Nutzung verfügbarer Finanzierungsinstrumente erweitern

4.4. Die Beschaffungspolitik besser nutzen

4.5. Einführung und Durchführung einer echten europäischen Trägerraketenpolitik

4.6. Die Nachhaltigkeit der Raumfahrttätigkeiten in Europa sicherstellen

5. Schlussfolgerungen

Anhang
Geplante Maßnahmen für die Raumfahrtindustriepolitik

1. Verbesserung der Rahmenbedingungen

1.1. Verbesserung des Rechtsrahmens für das Segment der Dienstleistungen und die Industrie

1.1.1. Erarbeitung eines Raumfahrt-Rechtsrahmens zur Stärkung des europäischen Raumfahrtmarktes

1.1.2. Beobachtung und Verbesserung der Ausfuhrkontrollen und des Regelungsrahmens für die Verbringung in der EU

1.1.3. Die Verfügbarkeit von Funkfrequenzen sicherstellen

1.1.4. Bedürfen gewerbliche Raumfahrttätigkeiten eines Rechtsrahmens?

1.2. Die Normung vorantreiben

2. Forschung und Innovation unterstützen

2.1. Europa in der Raumfahrt wettbewerbsfähig machen, insbesondere durch Sicherstellung der Eigenständigkeit bei kritischer Technik und durch Förderung von Innovation

2.2. Fortschritte in der Raumfahrttechnik ermöglichen

2.3. Anreize zur uneingeschränkten Nutzung von Weltraumdaten und zur Entwicklung innovativer Anwendungen

3. das Spektrum und die Nutzung verfügbarer Finanzierungsinstrumente erweitern

4. die Beschaffungspolitik besser Nutzen

5. Einführung und Durchführung einer Echten Europäischen Trägerraketenpolitik

6. Unterstützung der Einrichtung und des Betriebs eines Europäischen Dienstes für die Beobachtung und VERFOLGUNG von Objekten IM Weltraum


 
 
 


Drucksache 413/1/11

... 2. Die Kommission wirft in dem Grünbuch in erster Linie Fragen nach den urheberrechtlichen Rahmenbedingungen für den digitalen Binnenmarkt auf. Der Bundesrat weist darauf hin, dass dies ein wichtiger, allerdings nicht der alleinige Aspekt im Bereich AVM ist. Insbesondere das hybride Fernsehen verwischt die Grenzen zwischen Online-Angeboten im Internet und Fernsehen. Inhalte und Dienste für hybride TV-Geräte stammen nicht mehr ausschließlich von den klassischen öffentlich-rechtlichen oder privaten Rundfunkveranstaltern, sondern zunehmend von Internetunternehmen, sozialen Netzwerken, Zeitungs- und Zeitschriftenverlegern, Kabel- und Satellitenbetreibern sowie Spieleanbietern, wobei auch Gerätehersteller eigene Plattformen entwickeln, um Fernseh- und Internetangebote auf dem TV-Bildschirm sichtbar zu machen. Damit werden Fragen der Rundfunkordnung virulent, die in der Verantwortung der Mitgliedstaaten liegen. Zum Regelungsbereich des Urheberrechts bestehen Überschneidungen, so dass die Bereiche in abgestimmter Weise weiterentwickelt werden sollten. Als Beispiel sei nur auf die Diskussion um eine Ausweitung des Kontrahierungszwanges für Sendeunternehmen über den Bereich der Kabelweitersendung hinaus verwiesen (vgl. Artikel 12 der Richtlinie 93/83/EWG des Rates vom 27. September 1993 zur Koordinierung bestimmter urheber- und leistungsschutzrechtlicher Vorschriften betreffend Satellitenrundfunk und Kabelweiterverbreitung, ABl. L 248 vom 6. Oktober 1993, S. 15 in Verbindung mit § 87 Absatz 5 des



Drucksache 129/11

... Mit dem bisherigen § 56 Abs. 1 ist bereits sichergestellt, dass kein Satellitenbetreiber ein vorhandenes deutsches ITU-Recht (Orbit-Frequenznutzungsrecht) nutzen darf, wenn die BNetzA ihm dies nicht ausdrücklich erlaubt ("Übertragung" des Rechts).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 129/11




A. Problem und Ziel

B. Lösungen

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

G. Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Zweites Gesetz zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes

§ 15a
Regulierungskonzepte

§ 31
Entgeltgenehmigung

§ 40
Funktionelle Trennung

§ 41
Freiwillige Trennung durch ein vertikal integriertes Unternehmen

§ 43a
Verträge

§ 43b
Vertragslaufzeit

§ 45n
Transparenz und Veröffentlichung von Informationen

§ 45o
Dienstqualität und zusätzliche Dienstemerkmale zur Kostenkontrolle

§ 46
Anbieterwechsel und Umzug

§ 53
Frequenzzuweisung

§ 54
Frequenznutzung

§ 58
Gemeinsame Frequenznutzung, Erprobung innovativer Technologien, kurzfristig auftretender Frequenzbedarf

§ 66g
Warteschleifen

§ 66i
Auskunftsanspruch, Datenbank für (0)900er-Rufnummern

§ 66m
Umgehungsverbot

§ 77a
Gemeinsame Nutzung von Infrastrukturen durch Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze

§ 109a
Datensicherheit

§ 123a
Zusammenarbeit mit anderen Behörden auf der Ebene der Europäischen Union

§ 123b
Bereitstellung von Informationen

§ 138
Vorlage- und Auskunftspflicht der Bundesnetzagentur

§ 138a
Informationssystem zu eingelegten Rechtsbehelfen

Artikel 2
Änderung der Verordnung über Notrufverbindungen

§ 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Europäisches Recht

II. Zweck und Inhalt des Gesetzes

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

V. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

VI. Bürokratiekosten

VII. Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit

VIII. Vereinbarkeit mit europäischem Recht

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Buchstabe h

Zu Buchstabe i

Zu Buchstabe j

Zu Buchstabe k

Zu Buchstabe l

Zu Buchstabe m

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe o

Zu Buchstabe p

Zu Buchstabe q

Zu Buchstabe r

Zu Buchstabe s

Zu Buchstabe t

Zu Buchstabe u

Zu Buchstabe v

Zu Buchstabe w

Zu Buchstabe x

Zu Buchstabe y

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

Zu Nummer 34

Zu Nummer 35

Zu Nummer 36

Zu Nummer 37

Zu Nummer 38

Zu Nummer 39

Zu Nummer 40

Zu Nummer 41

Zu Nummer 42

Zu Nummer 43

Zu Nummer 44

Zu Nummer 45

Zu Nummer 46

Zu Nummer 47

Zu Nummer 48

Zu Nummer 49

Zu Nummer 50

Zu Nummer 51

Zu Nummer 52

Zu Nummer 53

Zu Nummer 54

Zu Nummer 55

Zu Nummer 56

Zu Nummer 57

Zu Nummer 58

Zu Nummer 59

Zu Nummer 60

Zu Nummer 61

Zu Nummer 62

Zu Nummer 63

Zu Nummer 64

Zu Nummer 65

Zu Nummer 66

Zu Nummer 67

Zu Nummer 68

Zu Nummer 69

Zu Nummer 70

Zu Nummer 71

Zu Nummer 72

Zu Nummer 73

Zu Nummer 74

Zu Nummer 75

Zu Nummer 76

Zu Nummer 77

Zu Nummer 78

Zu Nummer 79

Zu Nummer 80

Zu Nummer 81

Zu Nummer 82

Zu Nummer 83

Zu Nummer 84

Zu Nummer 85

Zu Nummer Nr. 86 (§ 109a Datensicherheit)

Zu Nummer 87

Zu Nummer 88

Zu Nummer 89

Zu Nummer 90

Zu Nummer 91

Zu Nummer 92

Zu Nummer 93

Zu Nummer 94

Zu Nummer 95

Zu Nummer 96

Zu Nummer 97

Zu Nummer 98

Zu Nummer 99

Zu Nummer 100

Zu Nummer 101

Zu Nummer 102

Zu Nummer 103

Zu Nummer 104

Zu Nummer 105

Zu Nummer 106

Zu Nummer 107

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1487: Gesetz zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Regelungen


 
 
 


Drucksache 413/11 (Beschluss)

... 2. Die Kommission wirft in dem Grünbuch in erster Linie Fragen nach den urheberrechtlichen Rahmenbedingungen für den digitalen Binnenmarkt auf. Der Bundesrat weist darauf hin, dass dies ein wichtiger, allerdings nicht der alleinige Aspekt im Bereich AVM ist. Insbesondere das hybride Fernsehen verwischt die Grenzen zwischen Online-Angeboten im Internet und Fernsehen. Inhalte und Dienste für hybride TV-Geräte stammen nicht mehr ausschließlich von den klassischen öffentlich-rechtlichen oder privaten Rundfunkveranstaltern, sondern zunehmend von Internetunternehmen, sozialen Netzwerken, Zeitungs- und Zeitschriftenverlegern, Kabel- und Satellitenbetreibern sowie Spieleanbietern, wobei auch Gerätehersteller eigene Plattformen entwickeln, um Fernseh- und Internetangebote auf dem TV-Bildschirm sichtbar zu machen. Damit werden Fragen der Rundfunkordnung virulent, die in der Verantwortung der Mitgliedstaaten liegen. Zum Regelungsbereich des Urheberrechts bestehen Überschneidungen, so dass die Bereiche in abgestimmter Weise weiterentwickelt werden sollten. Als Beispiel sei nur auf die Diskussion um eine Ausweitung des Kontrahierungszwanges für Sendeunternehmen über den Bereich der Kabelweitersendung hinaus verwiesen (vgl. Artikel 12 der Richtlinie 93/83/EWG des Rates vom 27. September 1993 zur Koordinierung bestimmter urheber- und leistungsschutzrechtlicher Vorschriften betreffend Satellitenrundfunk und Kabelweiterverbreitung, ABl. L 248 vom 6. Oktober 1993, S. 15 in Verbindung mit § 87 Absatz 5 des



Drucksache 79/10

... Durch die Änderung des Übereinkommens werden u. a. die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass andere Mobilfunkdienstanbieter und Satellitenbetreiber – außer dem jetzigen Betreiber Inmarsat Ltd. – unter Aufsicht der IMSO im weltweiten Seenot- und Sicherheitsfunksystem tätig werden können. Den Nutzern dieses Systems entstehen keine zusätzlichen Kosten. Ebenso entstehen den übrigen Unternehmen, insbesondere mittelständischen Unternehmen, keine Kosten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 79/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand bei Bund, Ländern und Gemeinden

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Schlussbemerkung

Änderungen des Übereinkommens über die Internationale Organisation für mobile Satellitenkommunikation,

Artikel 3
Hauptzweck

Artikel 4
Sonstige Aufgaben

Artikel 5
Aufsicht über das GMDSS

Artikel 6
Erleichterung

Artikel 7
Vereinbarungen über LRIT-Leistungen

Artikel 12
Direktorium

Artikel 13
Kosten

Artikel 14
Haftung

Denkschrift

A. Allgemeines

B. Einzelheiten zu den Übereinkommensänderungen

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gemäß § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1124: Gesetz zu den Änderungen vom 2. Oktober 2008 des Übereinkommens vom 3. September 1976 über die internationale Organisation für mobile Satellitenkommunikation


 
 
 


Drucksache 595/07

... Der Satellitenfunk macht naturgemäß nicht vor nationalen Grenzen halt und sollte daher nicht allein auf nationaler, sondern auch auf internationaler oder regionaler Ebene geregelt werden. Die bestehenden Vorschriften der Internationalen Fernmeldeunion (ITU) enthalten zwar Verfahren für die Koordinierung der Satellitenfunkfrequenzen als Instrument zur Vermeidung funktechnischer Störungen, jedoch keinerlei Bestimmungen in Bezug auf die Auswahl oder Genehmigung. Zudem erfolgt nach dem EU-Rechtsrahmen für die elektronische Kommunikation die Auswahl der Satellitenbetreiber auf nationaler Ebene. Eine Vielzahl unterschiedlicher Auswahl- und Genehmigungsverfahren in den verschiedenen Mitgliedstaaten würde jedoch die Vorteile europaweit ausgelegter Satellitenfunksysteme zunichte machen und zu einer uneffizienten Nutzung der verfügbaren Funkfrequenzen führen, denn Satellitenfunksysteme decken aufgrund ihrer natürlichen Merkmale stets große Teile Europas und der EU-Mitgliedstaaten gleichzeitig ab, wofür aber nur ein relativ eng begrenztes Frequenzspektrum zur Verfügung steht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 595/07




Begründung

1 Kontext des Vorschlages

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Vereinbarkeit mit den anderen Politikbereichen und Zielen der Union

2 Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung

Anhörung von interessierten Kreisen

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Folgenabschätzung

3 Rechtliche Aspekte

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4 Auswirkungen auf den Haushalt

5 Weitere Angaben

Vereinfachung

Einzelerläuterung zum Vorschlag

Titel I
Ziel, Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

Artikel 1
Ziel und Anwendungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Titel II
Auswahlverfahren

Artikel 3
Vergleichendes Auswahlverfahren

Artikel 4
Zulässigkeit der Anträge

Artikel 5
Erste Auswahlrunde

Artikel 6
Zweite Auswahlrunde

Titel III
Genehmigung

Artikel 7
Genehmigungserteilung an die ausgewählten Antragsteller

Artikel 8
Zugehörige Bodenkomponenten

Artikel 9
Überwachung und Durchsetzung

Titel IV
Allgemeine und Schlussbestimmungen

Artikel 10
Ausschuss

Artikel 11
Inkrafttreten

Artikel 12
Adressaten

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 65/07

... Das Gesetz begründet durch die Schaffung neuer Verwaltungsverfahren Vollzugsaufwand für den Bund. Der Vollzugsaufwand für die Genehmigung von Erdfernerkundungssystemen und die Zulassung von Datenanbietern einschließlich der Aufsichtsaufgaben ist gering. Es handelt sich in den nächsten Jahren um eine überschaubare Zahl von Satellitenbetreibern bzw. Datenanbietern.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 65/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Teil 1
. Anwendungsbereich

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

Teil 2
. Betrieb eines hochwertigen Erdfernerkundungssystems

§ 3
Genehmigung

§ 4
Genehmigungsvoraussetzungen

§ 5
Dokumentationspflicht

§ 6
Anzeigepflicht

§ 7
Auskunftspflicht

§ 8
Betretens- und Prüfungsrechte

§ 9
Maßnahmen der zuständigen Behörde

§ 10
Erwerb von Unternehmen und Unternehmensbeteiligungen; Betriebsübernahme

Teil 3
. Verbreiten von Daten

Kapitel 1
. Allgemeine Voraussetzungen

§ 11
Zulassung

§ 12
Zulassungsvoraussetzungen

§ 13
Anzeigepflicht

§ 14
Auskunftspflicht

§ 15
Betretens- und Prüfungsrechte

§ 16
Maßnahmen der zuständigen Behörde

Kapitel 2
. Verfahren des Verbreitens von Daten

§ 17
Sensitivitätsprüfung

§ 18
Dokumentationspflicht

§ 19
Erlaubnis

§ 20
Sammelerlaubnis

Teil 4
. Vorrangige Bedienung von Anfragen der Bundesrepublik Deutschland

§ 21
Verpflichtung des Datenanbieters

§ 22
Verpflichtung des Betreibers

§ 23
Vergütung

Teil 5
. Durchführungsvorschriften

§ 24
Zuständigkeit

§ 25
Verfahren

§ 26
Gebühren und Auslagen

§ 27
Übermittlung von personenbezogenen Daten, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse

Teil 6
. Bußgeldvorschriften, Strafvorschriften

§ 28
Ordnungswidrigkeiten

§ 29
Straftaten

§ 30
Auslandstaten Deutscher

§ 31
Straf- und Bußgeldverfahren

Teil 7
. Übergangs- und Schlussbestimmungen

§ 32
Änderung des Bundesverfassungsschutzgesetzes

§ 33
Änderung des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes

§ 34
Übergangsregelung

§ 35
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit

II. Lösung

III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

IV. Auswirkungen auf den Bundeshaushalt, die Wirtschaft und die Preise

V. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 5

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 11

Zu Absatz 2

Zu § 12

Zu Absatz 2

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 18

Zu § 19

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Zu § 29

Zu § 30

Zu § 31

Zu § 32

Zu § 33

Zu § 34

Zu § 35


 
 
 


Drucksache 305/06

... Die von der Weltfunkkonferenz 2003 beschlossenen Änderungen betreffen im Wesentlichen zusätzliche Zuweisungen an den Rundfunkdienst und den Amateurfunkdienst bei 7000 kHz (Frequenzbereich lfd. Nr. 81 und Nr. 83 sowie Nutzungsbestimmungen D141C, D143B und 4) sowie Zuweisungen an den Mobilfunkdienst über Satelliten bei 1500/1600 MHz (Nr. 243 und Nr. 263 sowie Nutzungsbestimmung D348). In diesen Frequenzbereichen werden zusätzliche Frequenzen für den Mobilfunkdienst über Satelliten aufgenommen, um die von den Satellitenbetreibern geforderte zusätzliche Kapazität bereit zu stellen. Dieses ist möglich, da die Nutzung des Bandes 1670 - 1675 MHz/1800 - 1805 MHz durch terrestrische Flugtelefonsysteme (TFTS) ausgelaufen ist (Nutzungsbestimmung D380).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 305/06




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

Verordnung

Erste Verordnung

Artikel 1

1. Der Teil A wird wie folgt gefasst:

2. Der Teil B wird wie folgt geändert:

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeiner Teil

Zur Praxis der Frequenzbereichszuweisung

Notwendigkeit der Verordnung

Zweck der Verordnung

Inhalt der Verordnung

3 Kosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 257/06

... Zu dieser Frage hat am 5. März 2004 eine Arbeitsgruppe getagt. Im Vordergrund der Diskussion stand der gesetzliche Vergütungsanspruch der Urheber gegen die Kabelunternehmen nach § 20b Abs. 2. Die Kabelunternehmen sprachen sich schon dem Grunde nach gegen eine Vergütungspflicht aus, weil mit dem Signaltransport - wie beim Satellitenbetreiber - lediglich eine fremdnützige, technische Dienstleistung erbracht werde. Sende- und Kabelunternehmen kritisierten die Regelung, da sie für Urheber eine Doppelvergütung bedeute. Mit dem neuen Urhebervertragsrecht sei der gesetzliche Vergütungsanspruch nicht vereinbar und im Übrigen überflüssig geworden. Hingegen vertraten Urheber und ihre Verwertungsgesellschaften die Auffassung, dass sich die Regelung bewährt habe. Etwaige Schwierigkeiten bei den Vertragsverhandlungen beruhten auf den unterschiedlichen Vorstellungen zur Vergütungshöhe und seien damit jeder Vertragsverhandlung immanent.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 257/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Urheberrechtsgesetzes

§ 31a
Verträge über unbekannte Nutzungsarten

§ 32c
Vergütung für später bekannte Nutzungsarten

§ 51
Zitate

§ 52b
Wiedergabe von Werken an elektronischen Leseplätzen in öffentlichen Bibliotheken, Museen und Archiven

§ 53a
Kopienversand auf Bestellung

§ 54
Vergütungspflicht

§ 54a
Vergütungshöhe

§ 54b
Vergütungspflicht des Händlers oder Importeurs

§ 54c
Vergütungspflicht des Betreibers von Ablichtungsgeräten

§ 54d
Hinweispflicht

§ 54e
Meldepflicht

§ 54f
Auskunftspflicht

§ 54g
Kontrollbesuch

§ 54h
Verwertungsgesellschaften; Handhabung der Mitteilungen

§ 137l
Übergangsregelung für neue Nutzungsarten

Artikel 2
Änderung des Urheberrechtswahrnehmungsgesetzes

§ 13a
Tarife für Geräte und Speichermedien; Transparenz

§ 14e
Aussetzung

§ 17a
Freiwillige Schlichtung

§ 27
Übergangsregelung zum Zweiten Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft

Artikel 3
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 4
Inkrafttreten

Anlage
(Zu Artikel 1 Nr. 1)

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel und Gegenstand des Gesetzentwurfs

II. Die wesentlichen Änderungen im Überblick

1. Vergütungssystem

2. Privatkopie

3. Sonstige Schranken

4. Unbekannte Nutzungsarten

5. § 20b Kabelweitersendung

6. § 87 Abs. 5

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Kosten und Preise

V. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer n

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu den Absätzen 4 und 5

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

2 Allgemein:

Zu § 54

Zu § 54a

Zu § 54b

Zu § 54c

Zu § 54d

Zu § 54e

Zu § 54f

Zu § 54g

Zu § 54h

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer n

Zu Nummer 21

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 22

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer n

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4


 
 
 


Drucksache 272/18 PDF-Dokument



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Informationssystem - umwelt-online
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Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.