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"Schadenersatz"


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Drucksache 64/1/07

... d) Änderungsbedarf besteht ferner insbesondere bei den vorgeschlagenen Regelungen zum Schadenersatz (vgl. § 139 Abs. 2 PatG-E). Hier sollte die Neuformulierung der einschlägigen Bestimmungen dazu genutzt werden, es dem Rechteinhaber zu gestatten, unter bestimmten Voraussetzungen eine doppelte Lizenzgebühr als vermuteten Verletzergewinn zu verlangen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 64/1/07




Zum Gesetzentwurf insgesamt

1. Der Schutz des geistigen Eigentums

Zu den Regelungen im Einzelnen:

4. Zu Artikel 2 Nr. 3 § 139 Abs. 2 Satz 2 PatG ,

5. Zu Artikel 2 Nr. 4 § 140a Abs. 2 PatG ,

6. Zu Artikel 2 Nr. 4 § 140a Abs. 3 Satz 1a - neu - PatG ,

7. Zu Artikel 2 Nr. 4 § 140b Abs. 2 Satz 1, § 140c Abs. 1 Satz 2, § 140d Abs. 1 Satz 1 PatG ,

8. Zu Artikel 2 Nr. 4 § 140b Abs. 2 Satz 4 - neu -, Abs. 9 PatG ,

9. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 131a Abs. 2 Satz 1 und 2 KostO *

10. Zu Artikel 2 Nr. 4 § 140b Abs. 2 PatG ,

11. Zu Artikel 2 Nr. 4 § 140b Abs. 9 Satz 2 PatG ,

12. Zu Artikel 4 Änderung des Markengesetzes

13. Zu Artikel 4 Nr. 10 § 130 Abs. 3 MarkenG

14. Zu Artikel 4 Nr. 10 § 134 Abs. 1 und 2 Satz 1 MarkenG

15. Zu Artikel 4 Nr. 12 § 139 Abs. 2 MarkenG

16. Zu Artikel 4 Nr. 13 Buchstabe a § 144 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG

17. Zu Artikel 5 Nr. 01 - neu - § 9 Abs. 1 Satz 3 HalblSchG

18. Zu Artikel 6 Nr. 2 Buchstabe b § 10 Abs. 3 UrhG

19. Zu Artikel 6 Nr. 4 § 71 Abs. 1 Satz 3 UrhG , Nr. 5 § 74 Abs. 3 UrhG , Nr. 6 § 85 Abs. 4 UrhG , Nr. 7 § 87 Abs. 4 UrhG , Nr. 8 § 87b Abs. 2 UrhG , Nr. 9 § 94 Abs. 4 UrhG

20. Zu Artikel 6 Nr. 10 § 101 Abs. 2 UrhG


 
 
 


Drucksache 707/07

... /EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Mai 2005, die das auf verschiedenen Richtlinien beruhende System der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung der Gemeinschaft aktualisieren und verbessern will (5. KH-Richtlinie). Die Änderungen sollen dabei insbesondere den Geschädigten von Verkehrsunfällen zugute kommen. So sieht die Richtlinie unter anderem vor, die Mindestversicherungssummen anzuheben und Geschädigten auch dann angemessenen Schadenersatz zu gewährleisten, wenn der Halter des schädigenden Kraftfahrzeugs nicht der Versicherungspflicht unterliegt. Außerdem soll der Binnenmarkt für Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungen gestärkt werden. Weitere wesentliche Anliegen der 5. KH-Richtlinie entsprechen schon dem geltenden Recht, so der Direktanspruch des Geschädigten gegen den Kfz-Haftpflichtversicherer, die Versicherungsdeckung für vorübergehende Aufenthalte in anderen Mitgliedstaaten und von nicht motorisierten Verkehrsteilnehmern sowie die Haftung des Entschädigungsfonds des Bestimmungsmitgliedstaates. Das Gesetz sieht, soweit noch Umsetzungsbedarf besteht, insbesondere Änderungen des Pflichtversicherungsgesetzes und des



Drucksache 331/07

... 3. Etwaige Schadenersatzzahlungen des gemeinsamen Unternehmens IMI aufgrund der Haftung gemäß den Absätzen 1 und 2 sowie die damit zusammenhängenden Kosten und Ausgaben gelten als Ausgaben des gemeinsamen Unternehmens IMI und werden aus den Mitteln des gemeinsamen Unternehmens IMI geleistet.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 331/07




Begründung

1. Hintergrund

Gründe und Ziele des Vorschlags zum gemeinsamen Unternehmen

Allgemeiner Kontext

Ansatzpunkt der Initiative

Übereinstimmung mit anderen Politikbereichen und Zielen der Europäischen Union

2. Konsultationen und Folgenabschätzung

Anhörung interessierter Kreise und Nutzung von Sachverstand

4 Folgenabschätzung

3. Rechtsgrundlagen des Vorschlags

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

4 Rechtsgrundlage

Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Informationen

4 Übergangszeit

4 Überprüfung

Vorschlag

Artikel 1
Errichtung eines gemeinsamen Unternehmens

Artikel 2
Rechtsform

Artikel 3
Ziele

Artikel 4
Mitglieder

Artikel 5
Satzung

Artikel 6
Finanzierungsquellen

Artikel 7
Förderwürdigkeit

Artikel 8
Finanzregelung

Artikel 9
Personal

Artikel 10
Vorrechte und Befreiungen

Artikel 11
Haftung

Artikel 12
Zuständigkeit des Gerichtshofs und anwendbares Recht

Artikel 13
Berichterstattung, Bewertung und Entlastung

Artikel 14
Schutz der finanziellen Interessen der Mitglieder und Betrugbekämpfungsmaßnahmen

Artikel 15
Vertraulichkeit

Artikel 16
Geistiges Eigentum

Artikel 17
Vorbereitende Maßnahmen

Artikel 18
Unterstützung des Gastlandes

Artikel 19
Inkrafttreten

Anhang
Satzung des gemeinsamen Unternehmens für innovative Arzneimittel

Artikel 1
Name, Ort, Dauer, Rechtspersönlichkeit

Artikel 2
Ziele und Aufgaben

Artikel 3
Mitglieder

Artikel 4
Gremien

Artikel 5
Verwaltungsrat

Artikel 6
Geschäftsstelle

Artikel 7
Wissenschaftlicher Beirat

Artikel 8
Finanzierungsquellen

Artikel 9
Haushaltsrechtliche Verpflichtungen

Artikel 10
Geschäftsjahr

Artikel 11
Finanzordnung

Artikel 12
Finanzbericht

Artikel 13
Jährliche Planung und Berichterstattung

Artikel 14
Personal

Artikel 15
Haftung und Versicherung

Artikel 16
Interessenkonflikte

Artikel 17
Forschungstätigkeiten, Finanzhilfevereinbarungen und Projektvereinbarungen

Artikel 18
Dienstleistungs– und Lieferverträge

Artikel 19
Liquidation

Artikel 20
Vorbereitende Maßnahmen

Artikel 21
Änderung der Satzung

Artikel 22
Schutz der Rechte an geistigem Eigentum

Artikel 23
Anwendbares Recht

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 64/07 (Beschluss)

... d) Änderungsbedarf besteht ferner insbesondere bei den vorgeschlagenen Regelungen zum Schadenersatz (vgl. § 139 Abs. 2 PatG-E). Hier sollte die Neuformulierung der einschlägigen Bestimmungen dazu genutzt werden, es dem Rechteinhaber zu gestatten, unter bestimmten Voraussetzungen eine doppelte Lizenzgebühr als vermuteten Verletzergewinn zu verlangen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 64/07 (Beschluss)




Zum Gesetzentwurf insgesamt

1. Der Schutz des geistigen Eigentums

Zu den Regelungen im Einzelnen:

2. Zu Artikel 2 Nr. 3 § 139 Abs. 2 Satz 2 PatG , Artikel 3 Nr. 1 § 24 Abs. 2 Satz 2 GebrMG , Artikel 4 Nr. 2 Buchstabe b § 14 Abs. 6 Satz 2 MarkenG , Nr. 9 § 128 Abs. 2 Satz 2 MarkenG , Artikel 6 Nr. 10 § 97 Abs. 2 Satz 2 UrhG , Artikel 7 Nr. 2 Buchstabe b § 42 Abs. 2 Satz 2 GeschmMG , Artikel 8 Nr. 1 Buchstabe a § 37 Abs. 2 Satz 2 SortSchG

3. Zu Artikel 2 Nr. 4 § 140a Abs. 2 PatG ,

4. Zu Artikel 2 Nr. 4 § 140a Abs. 3 Satz 1a - neu - PatG , Artikel 3 Nr. 1 § 24a Abs. 2 Satz 2 - neu - GebrMG , Artikel 4 Nr. 4 § 18 Abs. 2 Satz 2 - neu - MarkenG , Artikel 6 Nr. 10 § 98 Abs. 2 Satz 2 - neu - UrhG , Artikel 7 Nr. 3 § 43 Abs. 2 Satz 2 - neu - GeschmMG , Artikel 8 Nr. 2 § 37a Abs. 2 Satz 2 - neu - SortSchG

5. Zu Artikel 2 Nr. 4 § 140b Abs. 2 Satz 1, § 140c Abs. 1 Satz 2, § 140d Abs. 1 Satz 1 PatG ,

6. Zu Artikel 2 Nr. 4 § 140b Abs. 2 Satz 4 - neu -, Abs. 9 PatG ,

7. Zu Artikel 2 Nr. 4 § 140b Abs. 2 PatG , Artikel 3 Nr. 1 § 24c Abs. 2 GebrMG , Artikel 4 Nr. 4 § 19 Abs. 2 MarkenG , Artikel 6 Nr. 10 § 101 Abs. 2 UrhG , Artikel 7 Nr. 5 § 46 Abs. 2 GeschmMG , Artikel 8 Nr. 2 § 37b Abs. 2 SortSchG

8. Zu Artikel 4 Änderung des Markengesetzes

9. Zu Artikel 4 Nr. 10 § 130 Abs. 3 MarkenG

10. Zu Artikel 4 Nr. 10 § 134 Abs. 1 und 2 Satz 1 MarkenG

11. Zu Artikel 4 Nr. 12 § 139 Abs. 2 MarkenG

12. Zu Artikel 4 Nr. 13 Buchstabe a § 144 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG

13. Zu Artikel 5 Nr. 01 - neu - § 9 Abs. 1 Satz 3 HalblSchG

14. Zu Artikel 6 Nr. 2 Buchstabe b § 10 Abs. 3 UrhG

15. Zu Artikel 6 Nr. 4 § 71 Abs. 1 Satz 3 UrhG , Nr. 5 § 74 Abs. 3 UrhG , Nr. 6 § 85 Abs. 4 UrhG , Nr. 7 § 87 Abs. 4 UrhG , Nr. 8 § 87b Abs. 2 UrhG , Nr. 9 § 94 Abs. 4 UrhG

16. Zu Artikel 6 Nr. 10 § 101 Abs. 2 UrhG


 
 
 


Drucksache 712/07

... 2. Bei außervertraglicher Haftung leistet das gemeinsame Unternehmen für alle Schäden, die sein Personal in Wahrnehmung seiner Aufgaben verursacht, Schadenersatz gemäß den allgemeinen Rechtsgrundsätzen, die allen Mitgliedstaaten gemeinsam sind.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 712/07




Begründung

1 Kontext des Vorschlages0

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Vereinbarkeit mit der Politik und den Zielen der Union in anderen Bereichen

2 Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung

Anhörung interessierter Kreise und Nutzung von Sachverstand

Folgenabschätzung

3 Rechtliche Aspekte

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

Rechtsgrundlage

Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4 Auswirkungen auf den Haushalt

5 Weitere Angaben

Übergangszeitraum

Überprüfung

Überprüfungs-/Revisions-/Verfallsklausel

Vorschlag

Artikel 1
Gründung

Artikel 2
Ziele und Aufgaben

Artikel 3
Mitglieder

Artikel 4
Gremien

Artikel 5
Finanzierungsquellen

Artikel 6
Beteiligung an Projekten

Artikel 7
Förderwürdigkeit

Artikel 8
Finanzbestimmungen

Artikel 9
Statut

Artikel 10
Vorrechte und Befreiungen

Artikel 11
Haftung

Artikel 12
Zuständigkeit des Gerichtshofs und anwendbares Recht

Artikel 13
Berichterstattung, Bewertung und Entlastung

Artikel 14
Überprüfungen

Artikel 15
Schutz der finanziellen Interessen der Gründungsmitglieder und des Mitglieds sowie Betrugsbekämpfungsmaßnahmen

Artikel 16
Vertraulichkeit

Artikel 17
Rechte an geistigem Eigentum

Artikel 18
Vorbereitende Maßnahmen

Artikel 19
Unterstützung durch das Sitzland

Artikel 20
Inkrafttreten

Anhang
Satzungdes gemeinsamen Unternehmens Brennstoffzellen und Wasserstoff

Artikel I.1
Name, Sitz, Dauer, Rechtspersönlichkeit

Artikel I.2
Ziele und Aufgaben

Artikel I.3
Mitglieder und Interessengruppen

Artikel I.4
Gremien

Artikel I.5
Verwaltungsrat

15. Zu den Aufgaben des Verwaltungsrats zählen insbesondere:

Artikel I.6
Programmbüro

Artikel I.7
Wissenschaftlicher Ausschuss

Artikel I.8
Finanzierungsquellen

Artikel I.9
Beteiligung an Projekten

Artikel I.10
Förderwürdigkeit

Artikel I.11
Finanzbestimmungen

Artikel I.12
Finanzielle Verpflichtungen

Artikel I.13
Haushaltsjahr

Artikel I.14
Finanzberichterstattung und Entlastung

Artikel I.15
Jährliche Planung und Berichterstattung

Artikel I.16
Personal

Artikel I.17
Haftung und Versicherung

Artikel I.18
Interessenkonflikte

Artikel I.19
Finanzhilfevereinbarung und Konsortialvereinbarung

Artikel I.20
Dienstleistungs– und Lieferverträge

Artikel I.21
Schutz der finanziellen Interessen

Artikel I.22
Abwicklung

Artikel I.23
Änderung der Satzung

Artikel I.24
Schutz der Rechte an geistigem Eigentum

Artikel I.25
Anwendbares Recht

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 901/07 (Beschluss)

... Insoweit ist zwar das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 2. Oktober 2007 (3-5 O 177/ 07 -, BB 2007, 2362) beachtlich, das einen aus der Studie von Baums/Keinath/Gajek bekannten Berufskläger dem Grunde nach zu Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung durch Missbrauch seines Aktionärsklagerechts verurteilt hat. Die Entscheidung beruht aber auf den besonderen Umständen des Einzelfalls, die durch einen besonders offensichtlichen Versuch gekennzeichnet waren sich das Klagerecht durch die Gewährung von Bezugsrechten für neue Aktien abkaufen zu lassen, auf die kein Anspruch bestand. Da Berufskläger in der Regel den Eindruck vermeiden, sie wollten Sondervorteile für sich selbst erlangen und statt dessen vorgeben, Vorteile für alle außenstehenden Aktionäre zu erstreiten (vgl. Falkenhausen/Baus, ZIP 2007, 2037, 2038) wird die Entscheidung das Klagegewerbe nicht wirkungsvoll eindämmen können.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 901/07 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung erstinstanzlicher Zuständigkeiten des Oberlandesgerichts in aktienrechtlichen Streitigkeiten

Artikel 1
Änderung der Zivilprozessordnung

Abschnitt 3
Verfahren vor den Oberlandesgerichten

§ 510c
Anzuwendende Vorschriften

§ 510d
Entscheidender Richter

§ 510e
Vorbereitender Einzelrichter

Artikel 2
Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

Artikel 3
Änderung des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes

Artikel 4
Änderung des Aktiengesetzes

Artikel 5
Änderung des SE-Ausführungsgesetzes

Artikel 6
Änderung des Spruchverfahrensgesetzes

Artikel 7
Änderung des Umwandlungsgesetzes

Artikel 8
Änderung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter

§ 51c

Artikel 9
Änderung des Gerichtskostengesetzes

Artikel 10
Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes

Artikel 11
Übergangsvorschrift

Artikel 12
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

1. Notwendigkeit der Verlagerung der Eingangsinstanz

a Ausgangslage

b Lösungsvorschlag

c Keine Beeinträchtigung der Rechte der Verfahrensbeteiligten

2. Änderungen des Instanzenzugs im Einzelnen

a Betroffene Verfahren

b Weiterer Instanzenzug

c Systematische und kostenrechtliche Überlegungen

3. Auswirkungen der Verlagerung der Eingangsinstanz

4. Gesetzgebungskompetenz, Zustimmungsbedürftigkeit

5. Kosten und Preise, geschlechtsspezifische Auswirkungen

B. Einzelbegründung

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummern 5 bis 15

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 9

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 10

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12


 
 
 


Drucksache 656/07 (Beschluss)

... leiden die Opfer oftmals lebenslang unter den Folgen der Traumatisierung. Während der Täter in diesen Fällen in der Regel durch einen Pflichtverteidiger vertreten sein wird, hat das nebenklageberechtigte Opfer bislang nicht die Möglichkeit, von vornherein auf einen (kostenlosen) anwaltlichen Beistand zurückzugreifen. Soweit es nicht prozesskostenhilfeberechtigt ist, trägt das Opfer die Kosten seines Beistandes selbst und kann nur - häufig vergeblich - versuchen, seine insoweit entstandenen Aufwendungen im Wege des Schadenersatzes vom Täter wiederzuerlangen. Angesichts der beschriebenen Folgen einer solchen Tat für das Opfer ist es im Interesse praktizierten Opferschutzes dringend geboten, die Kosten der berechtigten Nebenklagevertretung aufzufangen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 656/07 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Opferschutzes im Strafprozess

Artikel 1
Änderung der Strafprozessordnung

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

I. Zielsetzung des Entwurfs

II. Gesetzgebungskompetenz; Vereinbarkeit mit EU-Recht

III. Auswirkungen

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 128/07

... Erstens kommt in strafrechtlichen Sanktionen eine gesellschaftliche Missbilligung zum Ausdruck, die sich qualitativ von verwaltungsrechtlichen Sanktionen oder zivilrechtlichen Schadenersatzleistungen abhebt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 128/07




Begründung

1 Kontext des Vorschlages

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Kohärenz mit den anderen Politikbereichen und Zielen der Union

2 Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung

Anhörung von interessierten Kreisen

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Folgenabschätzung

3 Rechtliche Aspekte

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4 Auswirkungen auf den Haushalt

5 Weitere Angaben

Entsprechungstabelle

Europäischer Wirtschaftsraum

Einzelerläuterung zum Vorschlag

1. Festlegung von Straftaten

2. Haftung juristischer Personen

3. Sanktionen

4. Umsetzungszeitraum

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Straftaten

Artikel 4
Beteiligung und Anstiftung

Artikel 5
Sanktionen

Artikel 6
Haftung juristischer Personen

Artikel 7
Sanktionen gegen juristische Personen

Artikel 8
Berichterstattung

Artikel 9
Umsetzung

Artikel 10
Inkrafttreten

Artikel 11
Adressaten


 
 
 


Drucksache 306/07

... (30) Verbraucher werden ferner indirekt durch die Berufshaftpflichtversicherung geschützt, die gewährleistet, dass im Falle eines finanziellen Verlustes durch nachlässige Beratung oder anderes berufliches Verschulden durch Versicherungs- oder Anlagevermittler Ansprüche auf Schadenersatz oder Schadenregulierung bestehen49. Ein kürzlich veröffentlichter Bericht kam zu dem Schluss, dass die Vorschriften zum Abschluss von Berufshaftpflichtversicherungen nach wie vor gelten, dass jedoch weitere Überwachung erforderlich sein wird, da die Gesetzgebung in den Mitgliedstaaten noch nicht vollständig umgesetzt ist50. Gewährleistung von Rechtssicherheit für die Verbraucher

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 306/07




Grünbuch über Finanzdienstleistungen für Privatkunden im Binnenmarkt Text von Bedeutung für den EWR

3 Zusammenfassung

1. Einleitung

2. Kontext

3. Bessere Regulierung und Finanzdienstleistungen für Privatkunden

4. Ziele und Maßnahmen

4.1. Niedrigere Preise und mehr Auswahl für die Verbraucher

Laufende und geplante Initiativen

Mehr Auswahl, Qualität und Innovation

4.2. Verbesserung des Verbrauchervertrauens

Schutz der Verbraucherinteressen

Sicherung des Zugangs zu angemessenen Rechtsbehelfen

Förderung solider und sicherer Finanzinstitute für Privatkunden

Laufende und geplante Initiativen

4.3. Stärkung des Verbrauchers

Bereitstellung der richtigen Informationen zum richtigen Zeitpunkt

Beratung der Verbraucher

5. Schlussfolgerung


 
 
 


Drucksache 64/07

... unvereinbar ab, Strafschadenersatz ("



Drucksache 112/1/07

... Die Regelung der allgemeinen Rechte auf Schadenersatz bei Verletzungen von Vertragspflichten obliegt weiterhin den Mitgliedstaaten. Gerade in diesem Bereich würde eine Harmonisierung einen erheblichen Eingriff in die nationale Rechtskultur begründen, der weit über den Verbraucherschutz hinausginge und eines generellen Ansatzes bedürfte.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 112/1/07




Zur Vorlage allgemein

Zu den einzelnen Fragen

12. Zu Frage A1

13. Zu Frage A2

14. Zu Frage A3

22. Zu Frage B1

23. Zu Frage B2

24. Zu Frage C

25. Zu Frage D1

26. Zu Frage D2

27. Zu Frage D3

28. Zu Frage E

29. Zu Frage F1

30. Zu Frage F2

31. Zu Frage F3

32. Zu Frage G1

33. Zu Frage G2

34. Zu Frage H1

35. Digitale Güter etwa Musik, Filme, Computerprogramme

36. Zu Frage H2

37. Zu Frage I1

38. Zu Frage I2

39. Zu Frage J1

40. Zu Frage J2

41. Zu Frage J3

42. Zu Frage J4

43. Zu Frage K1

44. Zu Frage K2

45. Zu Frage L

46. Zu Frage M1

47. Zu Frage M2

48. Zu Frage M3

49. Zu Frage N


 
 
 


Drucksache 865/07

... Verbraucherrechte und Rechtsbehelfe: Die Schaffung einfacher, leicht durchsetzbarer Regelungen auf dem Gebiet der Verbraucherrechte in der gesamten EU im Rahmen eines umfassenden Ansatzes trägt dazu bei, die Hemmnisse für den grenzübergreifenden Einkauf abzubauen, mit denen Verbraucher und Unternehmen derzeit noch konfrontiert werden. Eines der Hauptziele der verbraucherpolitischen Strategie besteht darin, den Verbrauchern – auch den schwächeren unter ihnen, die besondere Bedürfnisse haben oder anderweitig benachteiligt sind – durch die Festlegung von Rechten und Zugänglichkeitsnormen Macht zu verleihen, um sie gegen Risiken und Bedrohungen zu schützen, gegen die sie als Einzelne nichts ausrichten können. Auf der Grundlage ihrer Überprüfung des EU-Verbraucherrechts wird die Kommission 2008 neue Initiativen auf dem Gebiet des Verbrauchervertragsrechts und der kollektiven Rechtsbehelfe vorstellen, mit denen auch Schadenersatzansprüche bei Verstößen gegen Verbraucher- und Wettbewerbsrecht erleichtert werden. Zugang zu hochwertigen Finanzdienstleistungen für Privatkunden: Die Wahl eines Girokontos, einer Zahlungsweise, eines Investment- oder Versicherungsprodukts, einer Hypothek, eines Spar-, Pensions- oder Darlehensplans oder einer Kfz-Versicherung – immer geht es um wichtige persönliche Entscheidungen mit erheblichen Auswirkungen auf die Privathaushalte. Es hat sich gezeigt, dass in diesem Sektor in Bezug auf Preise, Auswahlmöglichkeiten und Vertrauen in die angebotenen Produkte und Dienstleistungen Verbesserungen möglich sind. In einem parallel zu diesem Bericht vorgelegten Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen werden die von der Kommission beabsichtigten Initiativen zur Stimulierung des Wettbewerbs und zur Verbesserung der Entscheidungsfähigkeit der Verbraucher beschrieben. Dazu gehören u.a. Maßnahmen zur Stärkung des Allgemeinwissens in Finanzfragen, zur Vereinfachung des Wechsels von Dienstleistungserbringern und Bankkonten, zur Beseitigung der wettbewerbswidrigen Produktkopplung und zur Stimulierung des Hypothekenmarktes.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 865/07




Mitteilung

Mitteilung

1. Einführung

2. Chancen für die Bürger nutzen

2.1. Verbraucher und KMU stärken

2.2. Die Globalisierung für Europa nutzbar machen

2.3. Neue Grenzen: Wissen und Innovation

2.4. Soziale, ökologische und Kohäsions-Dimension

3. Den Binnenmarkt zum Erfolg führen

3.1. Stärker faktengestützte und wirkungsorientierte Steuerung des Binnenmarktes

3.2. Besser abgestimmtes Instrumentarium und bessere Rechtsdurchsetzung

3.3. Stärkere Dezentralisierung und Nutzung von Netzen

3.4. Leichter zugängliche und bessere Informationen

4. Fazit

Mitteilung

1. Einführung

2. Die Rolle der Eu: Gemeinsame Regeln schaffen und dabei die Vielfalt wahren

2.1. Handlungsspektrum der EU

2.2. Das Prinzip: Sicherung der Interessen der Allgemeinheit vor dem Hintergrund des Binnenmarktes

2.3. Blickpunkt Sozialdienstleistungen

2.4. Blickpunkt Gesundheitsversorgung

3. Das Protokoll: Kohärenter Rahmen für Eu-Massnahmen

Artikel 1

Artikel 2

4. Blick in die Zukunft

4.1. Klärung allgemeiner Rechtsfragen

4.2. Reformierung bzw. Entwicklung von sektorspezifischen Maßnahmen

Strategie zur EU-weiten Sicherung der Qualität von Sozialdienstleistungen

4.3. Überwachung und Evaluierung

5. Schlussfolgerung


 
 
 


Drucksache 582/07

... Anspruch auf Unterlassung und Schadenersatz

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 582/07




Zweites Gesetz

Artikel 1
Änderung des Urheberrechtsgesetzes

Artikel 2
Änderung des Urheberrechtswahrnehmungsgesetzes

Artikel 3
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 4
Inkrafttreten

Anlage
(Zu Artikel 1 Nr. 1) Inhaltsübersicht


 
 
 


Drucksache 354/1/07

... Um zu verhindern, dass die Regelungen über den Ausschluss von der Funktion des Geschäftsführers einer GmbH durch die Einschaltung eines Strohmannes umgangen werden, wird - dem Ansatz im Forderungssicherungsgesetz entsprechend - ein neuer Absatz 5 angefügt, der einen Schadenersatzanspruch der Gesellschaft gegen die Gesellschafter normiert. Die gesamthänderische Haftung ist der Geschäftsführerhaftung in § 43 Abs. 2 GmbHG dergestalt nachempfunden, dass die Gesellschafter haften, wenn sie vorsätzlich oder grob fahrlässig eine Person, die die für eine Geschäftsführerstellung nach Absatz 2 erforderlichen Zuverlässigkeitskriterien nicht erfüllt, zum Geschäftsführer bestellen, nicht abberufen oder ihr faktisch die Führung der Geschäfte überlassen und diese Person die ihr nach § 43 Abs. 1 GmbHG obliegenden Sorgfaltspflichten verletzt.

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Drucksache 354/1/07




1. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 2 Abs. 1a GmbHG , Nr. 8 Buchstabe c § 7 Abs. 2 Satz 3 GmbHG , Nr. 31 § 53 Abs. 2 Satz 1a GmbHG , Nr. 50 Anlage 1 zu § 2 GmbHG

2. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 2 Abs. 1 GmbHG

3. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 2 Abs. 1a GmbHG

4. Zu Artikel 1 Nr. 3a - neu - § 4 GmbHG

5. Zu Artikel 1 Nr. 5 Buchstabe a § 5 Abs. 1 GmbHG

6. Zu Artikel 1 Nr. 6 § 5a Abs. 1 GmbHG

7. Zu Artikel 1 Nr. 6 § 5a Abs. 1a - neu - GmbHG

8. Zu Artikel 1 Nr. 6 § 5a Abs. 3 Satz 2 GmbHG

9. Zu Artikel 1 Nr. 6 § 5a Abs. 4 GmbHG

10. Zu Artikel 1 Nr. 6 § 5a GmbHG

11. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 6 Abs. 2 Satz 2 bis 4 GmbHG

12. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 6 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 Buchstabe e, Abs. 5 - neu - GmbHG

13. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 6 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 Buchstabe e GmbHG

14. Zu Artikel 1 Nr. 8 Buchstabe c § 7 Abs. 2 Satz 4 - neu - GmbHG , Nr. 9 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa1 - neu - § 8 Abs. 2 Satz 2 GmbHG , Doppelbuchstabe bb § 8 Abs. 2 Satz 3 - neu -, 4 - neu - GmbHG Nr. 17 Buchstabe b § 19 Abs. 5 GmbHG

Zu Buchstabe b

15. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 7 Abs. 2 GmbHG

16. Zu Artikel 1 Nr. 9 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb § 8 Abs. 2 Satz 2 GmbHG

17. Zu Artikel 1 Nr. 14a - neu - § 15 Abs. 3 und 4 GmbHG

18. Zu Artikel 1 Nr. 18a - neu - § 24 GmbHG Nr. 21 § 31 Abs. 3 GmbHG

19. Zu Artikel 1 Nr. 23 Buchstabe b § 35 Abs. 2 GmbHG

20. Zu Artikel 1 Nr. 27 Buchstabe a § 40 Abs. 1 Satz 1 GmbHG

21. Zu Artikel 1 Nr. 27 § 40 GmbHG

22. Zu Artikel 1 Nr. 28 § 41 GmbHG

23. Zu Artikel 1 Nr. 31 § 53 Abs. 2 GmbHG

24. Zu Artikel 1 Nr. 32 § 55 GmbHG

25. Zu Artikel 1 Nr. 47 Buchstabe b § 82 Abs. 1 Nr. 5 GmbHG

26. Zu Artikel 2 § 3 Abs. 1 Satz 3 EGGmbHG , Artikel 4 Artikel 64 Satz 3 EGHGB , Artikel 6 Nr. 2 § 18 Satz 3 EGAktG

27. Zu Artikel 3 Nr. 01 - neu - § 8a Abs. 2 HGB

28. Zu Artikel 3 Nr. 1 § 13 HGB

29. Zu Artikel 3 Nr. 2 § 13d HGB

30. Zu Artikel 3 Nr. 6 § 15a HGB

31. Zu Artikel 3 Nr. 6 § 15a Satz 1 HGB ,

32. Zu Artikel 5 Nr. 6 § 76 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 Buchstabe e AktG

33. Zu Artikel 9 Nr. 2 § 15 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 Satz 1, 1a - neu -, 2 InsO

34. Zu Artikel 9 Nr. 3 § 15a Abs. 3 InsO

35. Zu Artikel 9 Nr. 3 § 15a InsO

36. Zu Artikel 9 Nr. 3 § 15a InsO

37. Zu Artikel 9 Nr. 5 § 39 Abs. 1 Nr. 5, Abs. 4 und 5 InsO

38. Zu Artikel 12 Nr. 2 - neu - § 141b - neu - FGG

39. Zu Artikel 25 Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 535/07 (Beschluss)

... " Erkenntnisse und Vorkommnisse unterrichten. Nach der Neufassung müsste auch über Erkenntnisse und Vorkommnisse, die Auswirkungen auf den Belang der Koexistenz haben können, berichtet werden. Dies bedeutet einen Mehraufwand für die zuständigen Behörden, der sachlich nicht gerechtfertigt ist: Bei der Koexistenz geht es lediglich um das verträgliche Nebeneinander in der Gesellschaft von konventioneller bzw. ökologischer Produktion und Produktion unter Verwendung von gentechnisch veränderten Organismen, also um Fragen wie Abstandsflächen und eventuellen Schadenersatz beim Anbau zugelassener Produkte. Sicherheitsfragen, bei denen eine Weitermeldung sinnvoll und angemessen ist, sind also gerade nicht betroffen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 535/07 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe b § 2 Abs. 2a

2. Zu Artikel 1 Nr. 3 Buchstabe b1 - neu - § 3 Nr. 6

3. Zu Artikel 1 Nr. 3 Buchstabe d - neu - § 3 Nr. 13a - neu -

4. Zu Artikel 1 Nr. 9 Buchstabe a und c § 8 Überschrift, Abs. 2 Satz 1 *

5. Zu Artikel 1 Nr. 10 § 9 Abs. 1, 2 Satz 1, Abs. 4, 4a *

6. Zu Artikel 1 Nr. 14 Buchstabe 0a - neu - § 14 Abs. 1a Satz 1

7. Zu Artikel 1 Nr. 16 Buchstabe c § 16a Abs. 3 Satz 2 Nr. 5 - neu -

8. Zu Artikel 1 Nr. 16 Buchstabe c1 - neu - § 16a Abs. 4 Satz 1 Nr. 3

9. Zu Artikel 1 Nr. 16 § 16a und § 34a BNatSchG

10. Zu Artikel 1 Nr. 17 Buchstabe a § 16b Abs. 1 Satz 2 und 3

11. Zu Artikel 1 Nr. 17 Buchstabe c - neu - § 16b Abs. 4

12. Zu Artikel 1 Nr. 17 Buchstabe d - neu - § 16b Abs. 6

13. Zu Artikel 1 Nr. 21 § 19

14. Zu Artikel 1 Nr. 24 Buchstabe d § 25 Abs. 7

15. Zu Artikel 1 Nr. 25 Buchstabe b § 26 Abs. 5 Satz 4

16. Zu Artikel 1 Nr. 26 § 27 Abs. 2 und 4

17. Zu Artikel 1 Nr. 27 § 28 Abs. 1 Nr. 1

18. Zu Artikel 1 Nr. 27 § 28 Abs. 1 Nr. 2

19. Zu Artikel 1 Nr. 27a - neu - § 28a Abs. 1 Satz 1

20. Zu Artikel 1 Nr. 31a - neu - § 36a Abs. 1, Abs. 1 Nr. 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

21. Zu Artikel 1 Nr. 32 Buchstabe 0a - neu - § 38 Abs. 1 Nr. 1b - neu -

22. Zu Artikel 1 Nr. 32 Buchstabe a § 38 Abs. 1 Nr. 4


 
 
 


Drucksache 63/07

... es knüpft an das Inkrafttreten des Gesetzes am 3. Juli 1998 an und regelt im Hinblick auf Übergangsfälle (Entschädigung oder Schadenersatz wegen geschlechtsbedingter Benachteiligung) die Anwendung teils neuen (Absatz 1) und teils alten Rechts (Absatz 2). Selbst unter der eher unwahrscheinlichen Voraussetzung, dass die tatbestandlich erfassten und damit kraft Gesetzes geregelten Übergangsfälle noch nicht vollständig abgewickelt sein sollten, müssten sie auch nach einer Aufhebung (mit Wirkung für die Zukunft) von Artikel 3 § 1 hiernach zu Ende geführt werden (vgl. die Darlegungen im Allgemeinen Teil der Begründung unter II.2).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 63/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Aufhebung des Gesetzes über die Eingliederung des Saarlandes (101-2)

Artikel 2
Aufhebung des Gesetzes zur Einführung von Bundesrecht im Saarland (101-3)

Artikel 3
Aufhebung des Gesetzes über Ermächtigungen zum Erlass von Rechtsverordnungen (103-1)

Artikel 4
Gesetz zur Bereinigung des Besatzungsrechts

§ 1
Aufhebung von Besatzungsrecht

§ 2
Aufhebung bundesrechtlicher Vorschriften über die Bereinigung von Besatzungsrecht

§ 3
Folgen der Aufhebung

Artikel 5
Änderung des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes (1104-1)

Artikel 6
Aufhebung des Gesetzes zur Bereinigung von Verfahrensmängeln beim Erlass einiger Gesetze (114-5)

Artikel 7
Aufhebung des Gesetzes über das Deutsche Rote Kreuz (2128-2)

Artikel 8
Aufhebung der Verordnung über Baubeschränkungen zur Sicherung der Gewinnung von Bodenschätzen (213-8)

Artikel 9
Aufhebung des Gesetzes über die Führung akademischer Grade (2210-1)

Artikel 10
Aufhebung der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Führung akademischer Grade (2210-1-1)

Artikel 11
Aufhebung des Gesetzes über die Presse (2250-1)

Artikel 12
Aufhebung der Verordnung über die Förderung von Arbeiterwohnstätten (2330-3)

Artikel 13
Aufhebung der Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Förderung von Arbeiterwohnstätten (2330-3-3)

Artikel 14
Aufhebung der Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Förderung von Arbeiterwohnstätten (2330-3-4)

Artikel 15
Aufhebung der Verordnung über Rechtsänderungen bei Krediten in der landwirtschaftlichen Siedlung (2331-6)

Artikel 16
Aufhebung der Verordnung zur Kleinsiedlung und Bereitstellung von Kleingärten (2331-9)

Artikel 17
Aufhebung formellen Hinterlegungsrechts (300-15, 300-15-1, 300-15-2)

Artikel 18
Aufhebung des Gesetzes, betreffend die Beglaubigung öffentlicher Urkunden (318-1)

Artikel 19
Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche (400-1)

Artikel 20
Auflösung des Gesetzes zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs und des Arbeitsgerichtsgesetzes (400-2/5)

Artikel 21
Auflösung des Gesetzes zur Änderung unterhaltsrechtlicher, verfahrensrechtlicher und anderer Vorschriften (400-7)

Artikel 22
Auflösung des Familiennamensrechtsgesetzes (400-10)

Artikel 23
Aufhebung des Gesetzes über die Angemessenheit von Entgelten beim Übergang in das Vergleichsmietensystem (402-12-9)

Artikel 24
Änderung der Verordnung über das Erbbaurecht (403-6)

Artikel 25
Aufhebung des Gesetzes über die Anerkennung von Nottrauungen (404-6)

Artikel 26
Aufhebung des Gesetzes über das Vormundschaftsabkommen zwischen dem Deutschen Reiche und der Republik Österreich (404-15)

Artikel 27
Auflösung des Gesetzes zur vereinfachten Abänderung von Unterhaltsrenten (404-22)

Artikel 28 Aufhebung der Verordnung zur Durchführung des § 23 des Gesetzes über die Errichtung von Testamenten und Erbverträgen (405-1a)

Artikel 29
Änderung des Handelsgesetzbuchs (4100-1)

Artikel 30
Auflösung des Zweiten Seerechtsänderungsgesetzes (4100-1/0)

Artikel 31
Auflösung des Seerechtsänderungsgesetzes (4101-5)

Artikel 32
Änderung des Binnenschifffahrtsgesetzes (4103-1)

Artikel 33
Auflösung des Handelsrechtlichen Bereinigungsgesetzes (4104-1)

Artikel 34
Aufhebung des Gesetzes über die Abwicklung der Kriegsgesellschaften (4120-5)

Artikel 35
Änderung des Depotgesetzes (4130-1)

Artikel 36
Aufhebung von Bekanntmachungen über die Ausgabe von Banknoten (4131-1 bis 4131-5-1)

Artikel 37
Aufhebung des Gesetzes über die Ausübung von Mitgliedschaftsrechten aus Aktien während der Wertpapierbereinigung (4137-1)

Artikel 38
Aufhebung des Gesetzes über die Neubezeichnung von Blättern für öffentliche Bekanntmachungen (415-2)

Artikel 39
Änderung des Patentgesetzes (420-1)

Artikel 40
Auflösung des Gesetzes über die Eintragung von Dienstleistungsmarken (423-4)

Artikel 41
Aufhebung des Gesetzes über die Errichtung eines Patentamtes im Vereinigten Wirtschaftsgebiet (424-1-3)

Artikel 42
Aufhebung der Bekanntmachung betreffend den Schutz deutscher Gewerbetreibender gegen unlauteren Wettbewerb in Ägypten (43-1-4-1)

Artikel 43 Aufhebung von Bekanntmachungen zu § 121 Abs. 5 des Urheberrechtsgesetzes (440-1-4-1, 440-1-4-2)

Artikel 44
Aufhebung der Bestimmungen über die Zusammensetzung und den Geschäftsbetrieb der Sachverständigenkammern für Werke der bildenden Künste und der Photographie (440-3-1)

Artikel 45
Änderung des Gesetzes über den Schutz der Urheberrechte der Angehörigen der Vereinigten Staaten von Amerika (440-11)

Artikel 46
Aufhebung der Bekanntmachung vom 23. Dezember 1886 (442-1-2)

Artikel 47
Änderung des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes (450-5)

Artikel 48
Auflösung des Ersten Gesetzes zur Reform des Strafrechts (450-13-1)

Artikel 49
Auflösung des Vierten Gesetzes zur Reform des Strafrechts (450-13-4)

Artikel 50
Änderung des Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch (450-16)

Artikel 51
Aufhebung des Zweiten Gesetzes zur Berechnung strafrechtlicher Verjährungsfristen (450-24)

Artikel 52
Auflösung des 2. Verjährungsgesetzes (450-25)

Artikel 53
Auflösung des Dreißigsten Strafrechtsänderungsgesetzes -Verjährung von Sexualstraftaten an Kindern und Jugendlichen (450-26)

Artikel 54
Aufhebung des Gesetzes betreffend den Schutz des zur Anfertigung von Reichsbanknoten verwendeten Papiers gegen unbefugte Nachahmung (453-4)

Artikel 55
Aufhebung des Gesetzes über den Schutz des zur Anfertigung von Schuldurkunden des Reichs und der Länder verwendeten Papiers gegen unbefugte Nachahmung (453-5)

Artikel 56
Aufhebung des Einführungsgesetzes zum Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (454-2)

Artikel 57
Aufhebung der Verordnung zur Verlängerung der Unterbrechung von Insolvenzantragsfristen nach dem Flutopfersolidaritätsgesetz (610-6-14/1-1)

Artikel 58
Aufhebung der Verordnung über die Einführung der Reichshaushaltsordnung in der Justizverwaltung (63-4)

Artikel 59
Aufhebung der Verordnung über den Ersatz von Umstellungsaufwendungen der Kreditinstitute (652-2-1)

Artikel 60
Aufhebung des Gesetzes über die Umwandlung von Reichsmarkguthaben im Saarland (7601-12)

Artikel 61
Aufhebung der Verordnung des Reichspräsidenten über die Deutsche Zentralgenossenschaftskasse und das genossenschaftliche Revisionswesen (7623-2)

Artikel 62
Aufhebung der Durchführungsverordnung zur Verordnung des Reichspräsidenten über die Deutsche Zentralgenossenschaftskasse und das genossenschaftliche Revisionswesen vom 21. Oktober 1932 (Reichsgesetzbl. I S. 503) (7623-2-1)

Artikel 63
Gesetz zur Aufhebung von Fideikommiss-Auflösungsrecht (7811-1 bis 7811-3-f, 7811-4)

§ 1
Aufhebung von Fideikommiss-Auflösungsrecht Als Bundesrecht werden aufgehoben:

§ 2
Folgen der Aufhebung

Artikel 64
Aufhebung der Verordnung über die Veräußerung von Entschuldungsbetrieben (7812-1-1)

Artikel 65
Aufhebung der Siebenten Verordnung zur Durchführung der landwirtschaftlichen Schuldenregelung (7812-1-2)

Artikel 66
Aufhebung der Achten Verordnung zur Durchführung der landwirtschaftlichen Schuldenregelung (7812-1-3)

Artikel 67
Aufhebung der Neunten Verordnung zur Durchführung der landwirtschaftlichen Schuldenregelung (7812-1-4)

Artikel 68
Aufhebung der Verordnung über die Beitreibung von Entschuldungsrenten (7812-1-5)

Artikel 69
Aufhebung des Gesetzes zur Abwicklung der landwirtschaftlichen Entschuldung (7812-2-a)

Artikel 70
Aufhebung der Verordnung zur Abwicklung der landwirtschaftlichen Schuldenregelung (7812-2-b)

Artikel 71
Aufhebung der Verordnung zur Wiedereröffnung der Entschuldungsämter (7812-2-c)

Artikel 72
Aufhebung des Landesgesetzes über Entschuldungsämter und das gemeinschaftliche Beschwerdegericht im Entschuldungsverfahren (7812-2-d)

Artikel 73
Aufhebung der Zweiten Investitionsvorrang-Zuständigkeitsübertragungsverordnung (III-19-4-4)

Artikel 74
Aufhebung der Grundstücksverkehrsgenehmigungszuständigkeitsübertragungs verordnung (III-20-1)

Artikel 75
Nichtanwendung von Maßgaben des Einigungsvertrages

Artikel 76
Aufhebung partiellen Bundesrechts

Für Baden-Württemberg:

Für Bayern:

Für Berlin:

Für Bremen:

Für Hessen:

Für Niedersachsen:

Für Nordrhein-Westfalen:

Für Rheinland-Pfalz:

Für Schleswig-Holstein:

Artikel 77
Änderung weiterer Rechtsvorschriften

Artikel 78
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 79
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Anlass und Ziel

II. Zu einigen Grundfragen der Bereinigung

II.1. Schwerpunktsetzung

II.1.1. Kraft Verfassungsrechts Artikel 123 ff. des Grundgesetzes in Bundesrecht übergeleitetes Recht

II.1.2. Vorschriften mit unklaren Bundes- und Landesrechtsanteilen

II.1.3. Vergessenes, insbesondere nur verkürzt in die Bundesrechtssammlung aufgenommenes Recht

II.1.4. Besatzungsrecht

II.1.5. Fortführung der Schwerpunkte des Ersten Gesetzes

II.2. Nochmals zu den Folgen einer Aufhebung

III. Zur Gesetzgebungskompetenz

III.1. Vermeidung der Gefahr einer Kompetenzüberschreitung wegen fehlender Bundesrechtsqualität

III.2. Herauswachsen von Regelungen aus der Bundeskompetenz

III.3. Sperrwirkungen im Sinn von Artikel 72 Abs. 1 des Grundgesetzes

III.4. Umfang der Bundeskompetenz bei der Aufhebung von Besatzungsrecht

IV. Mittel einer sachgerechten Bereinigung

IV.1. Grundsatz der Freigabe zugunsten der Länder in Zweifelsfällen

IV.2. Freigabe durch Aufhebung als Bundesrecht und/oder mit verzögertem Außerkrafttreten

IV.3. Pauschale Aufhebung des Besatzungsrechts

V. Sonstige Gesetzesfolgen

V.1. Bereinigungserfolg

V.2. Ausblick

V.3. Auswirkungen auf öffentliche Haushalte und sonstige Kosten

V.4. Gleichstellungsspezifische Auswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu den Artikeln 1

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu § 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu den Artikeln 9

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17

Zu Artikel 18

Zu Artikel 19

Zu Artikel 21

Zu Artikel 22

Zu Artikel 23

Zu Artikel 24

Zu Artikel 25

Zu Artikel 26

Zu Artikel 27

Zu Artikel 28

Zu Artikel 29

Zu Artikel 30

Zu Artikel 31

Zu Artikel 32

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Artikel 33

Zu Artikel 34

Zu Artikel 35

Zu Artikel 36

Zu Artikel 37

Zu Artikel 38

Zu Artikel 39

Zu Artikel 40

Zu Artikel 41

Zu Artikel 42

Zu Artikel 43

Zu Artikel 44

Zu Artikel 45

Zu Artikel 46

Zu Artikel 47

Zu Artikel 48

Zu Artikel 49

Zu Artikel 50

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu den Artikeln 51

Zu Artikel 53

Zu den Artikeln 54

Zu Artikel 56

Zu Artikel 57

Zu Artikel 58

Zu Artikel 59

Zu Artikel 60

Zu den Artikeln 61

Zu Artikel 63

Zu den Artikeln 64

Zu den Artikeln 69

Zu Artikel 73

Zu Artikel 74

Zu Artikel 75

Zum Sachgebiet A. Rechtspflege:

Zu Nummer 5

Im Einzelnen:

Zu Nummer 8a

Zu Nummer 9

Zu Nummer 14

Zu Nummer 17

Zum Sachgebiet B. Bürgerliches Recht:

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Artikel 76

3 I.

II. Im Einzelnen:

1. Für Baden-Württemberg, Nummern 1 bis 31:

2. Für Bayern, Nummern 1 bis 18:

3. Für Berlin, Nummern 1 bis 11:

4. Für Bremen, Nummern 1 bis 10:

5. Für Hessen, Nummern 1 bis 17:

6. Für Niedersachsen, Nummern 1 und 2:

7. Für Nordrhein-Westfalen:

8. Für Rheinland-Pfalz, Nummern 1 bis 17:

9. Für Schleswig-Holstein:

Zu Artikel 77

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu den Absätzen 7 bis 10:

Zu Absatz 11

Zu Absatz 12

Zu Absatz 13

Zu Absatz 14

Zu Artikel 78

Zu Artikel 79


 
 
 


Drucksache 440/07

... 3. Etwaige Schadenersatzzahlungen des gemeinsamen Unternehmens aufgrund der Haftung gemäß den Absätzen 1 und 2 sowie die damit zusammenhängenden Kosten und Ausgaben gelten als Ausgaben des gemeinsamen Unternehmens und werden aus den Mitteln des gemeinsamen Unternehmens geleistet.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 440/07




Begründung

1. Kontext des Vorschlages

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Vereinbarkeit mit anderen Politikbereichen und Zielen

2. Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung

Anhörung von interessierten Kreisen

Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Relevante wissenschaftliche/fachliche Bereiche

4 Methodik

Konsultierte Organisationen/Sachverständige

Zusammenfassung der Stellungnahmen und ihrer Berücksichtigung

Form der Veröffentlichung der Stellungnahmen

4 Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

4 Rechtsgrundlage

4 Subsidiaritätsprinzip

Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

Vorschlag

Artikel 1
Errichtung eines gemeinsamen Unternehmens

Artikel 2
Rechtsform

Artikel 3
Ziele des gemeinsamen Unternehmens

Artikel 4
Mitglieder

Artikel 5
Satzung

Artikel 6
Finanzierungsquellen

Artikel 7
Förderfähigkeit im Zuge der Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen

Artikel 8
Finanzordnung

Artikel 9
Personal

Artikel 10
Vorrechte und Befreiungen

Artikel 11
Haftung

Artikel 12
Zuständigkeit des Gerichtshofs und anwendbares Recht

Artikel 13
Berichterstattung, Bewertung und Entlastung

Artikel 14
Schutz der finanziellen Interessen der Mitglieder und Betrugbekämpfungsmaßnahmen

3. Zur Bekämpfung von Betrug, Korruption und anderen unrechtmäßigen Handlungen findet die Verordnung EG Nr. 1073/1999 des Europäischen Parlaments und des Rates Anwendung.

Artikel 15
Vertraulichkeit

Artikel 16
Transparenz und Behandlung von Dokumenten

Artikel 17
Geistiges Eigentum

Artikel 18
Vorbereitende Maßnahmen

Artikel 19
Unterstützung des Gastlandes

Artikel 20
Inkrafttreten

Anhang
Satzung des gemeinsamen Unternehmens Clean-Sky

Artikel 1
Name, Ort, Dauer, Rechtspersönlichkeit

Artikel 2
Mitgliedschaft und Beitrittsregeln

Artikel 3
Ziele und Maßnahmen

Artikel 4
Gremien

Artikel 5
Die Geschäftsführung

Artikel 6
Der Direktor

Artikel 7
Lenkungsausschüsse der integrierten Technologiedemonstrationssysteme

Artikel 8
Allgemeines Forum

Artikel 9
Auditausschuss

Artikel 10
Finanzierungsquellen

Artikel 11
Beiträge zu den Tätigkeiten des gemeinsamen Unternehmens

Artikel 12
Haushaltsrechtliche Verpflichtungen

Artikel 13
Geschäftsjahr

Artikel 14
Finanzordnung

Artikel 15
Ausführung des Haushalts

Artikel 16
Finanzbericht

Artikel 17
Jährliche Planung und Berichterstattung

Artikel 18
Personal

Artikel 19
Haftung und Versicherung

Artikel 20
Interessenkonflikt

Artikel 21
Schutz der Rechte an geistigem Eigentum

Artikel 22
Liquidation und Abwicklung

Artikel 23
Änderung der Satzung

Artikel 24
Anwendbares Recht

2 FINANZBOGEN


 
 
 


Drucksache 333/07

... 2. Bei außervertraglicher Haftung leistet das gemeinsame Unternehmen für alle Schäden, die seine Bediensteten in Wahrnehmung ihrer Aufgaben verursachen, Schadenersatz gemäß den den Mitgliedstaaten gemeinsamen allgemeinen Rechtsgrundsätzen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 333/07




Begründung

1 Kontext des Vorschlages

Gründe für den Vorschlag und Ziele

Allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Vereinbarkeit mit den anderen Politikbereichen und Zielen der Union

2 Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung

Anhörung von interessierten Kreisen

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Relevante wissenschaftliche/fachliche Bereiche

5 Methodik

Konsultierte Organisationen/Sachverständige

Zusammenfassung der Stellungnahmen und Gutachten

Form der Veröffentlichung der Stellungnahmen

Folgenabschätzung

3 Rechtliche Aspekte

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahmen

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4 Auswirkungen auf den Haushalt

5 Weitere Angaben

Vereinfachung

Vorschlag

Artikel 1
Gründung eines gemeinsamen Unternehmens

Artikel 2
Ziele

Artikel 3
Mitglieder

Artikel 4
Finanzierungsquellen

Artikel 5
Gremien

Artikel 6
Finanzordnung

Artikel 7
Finanzierung von FuE-Tätigkeiten

Artikel 8
Statut

Artikel 9
Vorrechte und Befreiungen

Artikel 10
Haftung

Artikel 11
Zuständigkeit des Gerichtshofs und anwendbares Recht

Artikel 12
Berichterstattung, Bewertung und Entlastung

Artikel 13
Schutz der finanziellen Interessen der Mitglieder und Betrugsbekämpfungsmaßnahmen

Artikel 14
Vertraulichkeit

Artikel 15
Geistiges Eigentum

Artikel 16
Vorbereitende Maßnahmen

Artikel 17
Unterstützung durch das Sitzland

Artikel 18

Anhang
Satzung des gemeinsamen Unternehmens ARTEMIS

Artikel 1
Name, Sitz, Dauer, Rechtspersönlichkeit

Artikel 2
Ziele und Aufgaben

Artikel 3
Mitglieder

Artikel 4
Beitritt und Änderung der Mitgliederzahl

Artikel 5
Gremien des gemeinsamen Unternehmens

Artikel 6
Verwaltungsrat

Artikel 7
Rat der öffentlichen Körperschaften

Artikel 8
Wirtschafts- und Forschungsausschuss

Artikel 9
Exekutivdirektor

Artikel 10
Finanzierungsquellen

Artikel 11
Einnahmen

Artikel 12
Geschäftsjahr

Artikel 13
Finanzordnung

Artikel 14
Planung und Berichterstattung

Artikel 15
Durchführung von FuE-Tätigkeiten

Artikel 16
Finanzierung von Projekten

Artikel 17
Liefer- und Dienstleistungsaufträge

Artikel 18
Personelle Mittel

Artikel 19
Haftung, Versicherung

Artikel 20
Interessenkonflikte

Artikel 21
Schutz der finanziellen Interessen

Artikel 22
Abwicklung

Artikel 23
Änderungen der Satzung

Artikel 24
Schutz des geistigen Eigentums

3.1. Eigentum

3.2. Zugangsrechte

3.3. Schutz, Nutzung und Verbreitung

3.4. Rechtsübergang

Artikel 25
Vereinbarung mit dem Sitzstaat

Artikel 26
Anwendbares Recht

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 535/1/07

... " Erkenntnisse und Vorkommnisse unterrichten. Nach der Neufassung müsste auch über Erkenntnisse und Vorkommnisse, die Auswirkungen auf den Belang der Koexistenz haben können, berichtet werden. Dies bedeutet einen Mehraufwand für die zuständigen Behörden, der sachlich nicht gerechtfertigt ist: Bei der Koexistenz geht es lediglich um das verträgliche Nebeneinander in der Gesellschaft von konventioneller bzw. ökologischer Produktion und Produktion unter Verwendung von gentechnisch veränderten Organismen, also um Fragen wie Abstandsflächen und eventuellen Schadenersatz beim Anbau zugelassener Produkte. Sicherheitsfragen, bei denen eine Weitermeldung sinnvoll und angemessen ist, sind also gerade nicht betroffen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 535/1/07




1. Zu Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe b § 2 Abs. 2a

2. Zu Artikel 1 Nr. 3 Buchstabe b1 - neu - § 3 Nr. 6

3. Zu Artikel 1 Nr. 3 Buchstabe d - neu - § 3 Nr. 13a - neu -

4. Hauptempfehlung zu Ziffer 5 Zu Artikel 1 Nr. 9 Buchstabe a und c § 8 Überschrift, Abs. 2 Satz 1 *

5. Hilfsempfehlung zu Ziffer 4 Zu Artikel 1 Nr. 9 Buchstabe c § 8 Abs. 4 Satz 2

6. Zu Artikel 1 Nr. 10 § 9 Abs. 1, 2 Satz 1, Abs. 4, 4a *

7. Zu Artikel 1 Nr. 14 Buchstabe 0a - neu - § 14 Abs. 1a Satz 1

8. Zu Artikel 1 Nr. 16 Buchstabe c § 16a Abs. 3 Satz 2 Nr. 5 - neu -

9. Zu Artikel 1 Nr. 16 Buchstabe c1 und c2 - neu - § 16a Abs. 4 Satz 1 Nr. 3, Abs. 5 Satz 2 - neu -

10. c2 Dem Absatz 5 wird folgender Satz 2 angefügt:

Zu Buchstabe c1

Zu Buchstabe c2

11. Zu Artikel 1 Nr. 16 § 16a und § 34a BNatSchG

12. Zu Artikel 1 Nr. 17 Buchstabe a § 16b Abs. 1 Satz 2 und 3

13. Zu Artikel 1 Nr. 17 Buchstabe c - neu - § 16b Abs. 4

14. Zu Artikel 1 Nr. 17 Buchstabe d - neu - § 16b Abs. 6

15. Zu Artikel 1 Nr. 21 § 19

16. Zu Artikel 1 Nr. 24 Buchstabe d § 25 Abs. 7

17. Zu Artikel 1 Nr. 25 Buchstabe b § 26 Abs. 5 Satz 4

18. Zu Artikel 1 Nr. 26 § 27 Abs. 2 und 4

19. Zu Artikel 1 Nr. 27 § 28

20. Hauptempfehlung zu Ziffer 22 Zu Artikel 1 Nr. 27 § 28 Abs. 1 Nr. 1

21. Zu Artikel 1 Nr. 27 § 28 Abs. 1 Nr. 2

22. Hilfsempfehlung zu Ziffer 20 Zu Artikel 1 Nr. 27 § 28

23. Zu Artikel 1 Nr. 27a - neu - § 28a Abs. 1 Satz 1

24. Zu Artikel 1 Nr. 31a - neu - § 36a Abs. 1

25. Zu Artikel 1 Nr. 31a - neu - § 36a Abs. 1 Nr. 2 *

26. Zu Artikel 1 Nr. 31a - neu - § 36a Abs. 1 Satz 2 - neu - *

27. Zu Artikel 1 Nr. 31b - neu - § 36b - neu -

28. Zu Artikel 1 Nr. 32 Buchstabe 0a - neu - § 38 Abs. 1 Nr. 1b - neu -

29. Zu Artikel 1 Nr. 32 Buchstabe a § 38 Abs. 1 Nr. 4


 
 
 


Drucksache 826/07

... (10) Der Rahmenbeschluss (xx/x) des Rates über den Schutz personenbezogener Daten, die im Rahmen der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen verarbeitet werden, muss auch für alle nach Maßgabe dieses Rahmenbeschlusses verarbeiteten Daten gelten. Die Rechte der betroffenen Personen in Bezug auf eine derartige Datenverarbeitung, insbesondere das Recht auf Information, Zugang, Berichtigung, Löschung oder Sperrung sowie das Recht auf Schadenersatz und Rechtsmittel, sollten die gleichen wie die in dem Rahmenbeschluss vorgesehenen sein.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 826/07




Begründung

1. Hintergrund

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Vereinbarkeit mit der Politik und den Zielen der Union in anderen Bereichen

2. Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung

Anhörung von interessierten Kreisen

Gewähltes Verfahren, Zielgruppen und allgemeines Profil der Befragten

Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte

Zusammenfassung des Vorschlags

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Rechtsinstruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Sonstige Informationen

Simulation, Pilotphase und Übergangsfrist

Überprüfungs-/Revisions-/Verfallsklausel

Kapitel I
Allgemeine Vorschriften

Artikel 1
Ziele

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Kapitel II
Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten

Artikel 3
PNR-Zentralstelle

Artikel 4
Zuständige Behörden

Artikel 5
Pflichten der Fluggesellschaften

Artikel 6
Datenmittler

Artikel 7
Datenaustausch

Artikel 8
Datenübermittlung an Drittstaaten

Artikel 9
Speicherfrist

Artikel 10
Sanktionen

Kapitel III
Schutz personenbezogener Daten

Artikel 11
Schutz personenbezogener Daten

Artikel 12
Datensicherheit

Kapitel IV
Komitologie

Artikel 13
Gemeinsame Protokolle und Verschlüsselungsstandards

Artikel 14
Ausschussverfahren

Artikel 15
Verfahren

Kapitel V
Schlussbestimmungen

Artikel 16
Durchführung

Artikel 17
Überprüfung

Artikel 18
Statistische Daten

Artikel 19
Verhältnis zu anderen Übereinkünften

Artikel 20
Inkrafttreten

Anhang
PNR-Daten gemäß Artikel 2

Angaben für alle Fluggäste

Zusätzliche Angaben für unbegleitete Minderjährige unter 18 Jahren


 
 
 


Drucksache 403/07

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 25. April 2007 zu dem Grünbuch: Schadenersatzklagen wegen Verletzung des EG-Wettbewerbsrechts (2006/2207(INI))



Drucksache 720/07A

... Gesetzbuches. Es besteht kein Grund, den öffentlichen Dienstherrn von der grundsätzlichen Vereinheitlichung des Verjährungsrechts auszunehmen. Durch die Neufassung von Absatz 2 wird aber sichergestellt, dass sich die Beamtin oder der Beamte in Fällen des Regresses nicht auf Verjährung berufen kann, wenn der Dienstherr noch schadenersatzpflichtig ist.



Drucksache 444/07

... 2. Bei außervertraglicher Haftung leistet das gemeinsame Unternehmen für alle Schäden, die seine Bediensteten in Wahrnehmung ihrer Aufgaben verursachen, Schadenersatz gemäß den den Mitgliedstaaten gemeinsamen allgemeinen Rechtsgrundsätzen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 444/07




Begründung

1 Kontext des Vorschlages

Gründe für den Vorschlag und Ziele

Allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Vereinbarkeit mit den anderen Politikbereichen und Zielen der Union

2 Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung

Anhörung von interessierten Kreisen

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Folgenabschätzung

3 Rechtliche Aspekte

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahmen

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4 Auswirkungen auf den Haushalt

5 Weitere Angaben

Vereinfachung

Vorschlag

Artikel 1
Gründung eines gemeinsamen Unternehmens

Artikel 2
Ziele

Artikel 3
Mitglieder

Artikel 4
Finanzierungsquellen

Artikel 5
Gremien

Artikel 6
Finanzordnung

Artikel 7
Finanzierung von FuE-Tätigkeiten

Artikel 8
Statut

Artikel 9
Vorrechte und Befreiungen

Artikel 10
Haftung

Artikel 11
Zuständigkeit des Gerichtshofs und anwendbares Recht

Artikel 12
Berichterstattung, Bewertung und Entlastung

Artikel 13
Schutz der finanziellen Interessen der Mitglieder und Betrugsbekämpfungsmaßnahmen

Artikel 14
Vertraulichkeit

Artikel 15
Geistiges Eigentum

Artikel 16
Vorbereitende Maßnahmen

Artikel 17
Unterstützung durch das Sitzland

Artikel 18

Anhang
Satzung des gemeinsamen Unternehmens ENIAC

Artikel 1
Name, Sitz, Dauer, Rechtspersönlichkeit

Artikel 2
Ziele und Aufgaben

Artikel 3
Mitglieder

Artikel 4
Beitritt und Änderung der Mitgliederzahl

Artikel 5
Gremien des gemeinsamen Unternehmens

Artikel 6
Verwaltungsrat

Artikel 7
Rat der öffentlichen Körperschaften

Artikel 8
Wirtschafts- und Forschungsausschuss

Artikel 9
Exekutivdirektor

Artikel 10
Finanzierungsquellen

Artikel 11
Geschäftsjahr

Artikel 12
Finanzordnung

Artikel 13
Planung und Berichterstattung

Artikel 14
Durchführung von FuE-Tätigkeiten

Artikel 15
Finanzierung von Projekten

Artikel 16
Liefer- und Dienstleistungsaufträge

Artikel 17
Personelle Mittel

Artikel 18
Haftung, Versicherung

Artikel 19
Interessenkonflikte

Artikel 20
Schutz der finanziellen Interessen

Artikel 21
Abwicklung

Artikel 22
Änderungen der Satzung

Artikel 23
Schutz des geistigen Eigentums

3.1. Eigentum

3.2. Zugangsrechte

3.3. Schutz, Nutzung und Verbreitung

3.4. Rechtsübergang

Artikel 24
Vereinbarung mit dem Sitzstaat

Artikel 25
Anwendbares Recht

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 600/07

... Nach der vorgenannten Vorschrift unterliegen gegenseitige Verträge, die im Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens beiderseits noch nicht oder nicht vollständig erfüllt sind, dem Wahlrecht des Insolvenzverwalters. Lehnt dieser die Erfüllung des Vertrages ab tritt eine Umgestaltung des Vertragsverhältnisses ein. Dem Vertragspartner steht nur noch ein Anspruch auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung nach § 103 Abs. 2

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 600/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Insolvenzordnung

Artikel 2
Gesetz über die Insolvenzstatistik (Insolvenzstatistikgesetz - InsStatG)

§ 1
Zweck des Gesetzes

§ 2
Erhebungsmerkmale

§ 3
Hilfsmerkmale Hilfsmerkmale der Erhebungen sind:

§ 4
Auskunftspflicht und Erteilung der Auskunft

§ 5
Veröffentlichung und Übermittlung

§ 6
Übergangsregelung

Artikel 3
Änderung des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetz

Artikel 4
Änderung des Rechtspflegergesetzes

Artikel 5
Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung

Artikel 6
Änderung des Beratungshilfegesetzes

Artikel 7
Änderung der Zivilprozessordnung

Artikel 8
Änderung der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung

Artikel 9
Änderung des Einführungsgesetzes zur Insolvenzordnung

Artikel 10
Änderung des Gerichtskostengesetzes

Artikel 11
Änderung der Justizbeitreibungsordnung

Artikel 12
Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes

Artikel 13
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

Artikel 14
Änderung der Abgabenordnung

Artikel 15
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Neukonzeption eines Entschuldungsverfahrens

1. Ausgangsüberlegung

2. Wesentliche Leitlinien der Entschuldung in masselosen Fällen

a Angemessener Ausgleich der involvierten Interessen

b Leitlinien des Verfahrens

c Denkbare Lösungen

d Ablauf des Verfahrens

e Zuständigkeit

II. Wesentliche Änderungen im Restschuldbefreiungs- und Verbraucherinsolvenzverfahren

1. Restschuldbefreiungsverfahren

2. Umgestaltung des Einigungsversuchs

3. Sonstige Änderungen im Verbraucherinsolvenzverfahren und bei der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters

III. Vorschriften zur Stärkung der Gläubigerrechte

IV. Sicherung des Wirtschafts- und Forschungsstandorts Deutschland bei Lizenzverträgen

V. Einführung des Insolvenzstatistikgesetzes

VI. Auswirkungen des Gesetzentwurfs auf die Einnahmen und Ausgaben der öffentlichen Haushalte, Kosten für die Wirtschaftsunternehmen und Auswirkungen auf das Preisniveau

1. Auswirkungen auf die Justizhaushalte von Bund und Ländern

a Verbraucherinsolvenzverfahren

b Regelinsolvenzverfahren

2. Kosten für die Wirtschaftsunternehmen

3. Preiswirkungen

VII. Gesetzgebungskompetenz, Sonstiges

VIII. Bürokratiekosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu § 289a

Zu § 289b

Zu § 289c

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Absatz 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 24

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

Zu Nummer 34

Zu Nummer 35

Zu Nummer 36

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 37

Zu Nummer 38

Zu Nummer 39

Zu § 307

Zu § 308

Zu Nummer 40

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 41

Zu Nummer 42

Zu Artikel 2

Zu § 1

Zu § 2

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe n

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu § 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 6

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 196: Gesetz zur Entschuldung mittelloser Personen, zur Stärkung der Gläubigerrechte sowie zur Insolvenzfestigkeit von Lizenzen


 
 
 


Drucksache 555/06

... "(2) Die Wirtschaftsprüferkammer kann Dritten auf Antrag Auskunft über die Berufshaftpflichtversicherung des Wirtschaftsprüfers erteilen, soweit dies zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen erforderlich ist und der Wirtschaftsprüfer kein überwiegendes schutzwürdiges Interesse an der Nichterteilung der Auskunft hat."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 555/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Befristung

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Wirtschaftsprüferordnung (702-1)

Artikel 2
Änderung des Genossenschaftsgesetzes (4125-1)

Artikel 3
Änderung der Wirtschaftsprüferprüfungsverordnung (702-1-9)

Artikel 4
Aufhebung der Verordnung über die Gestaltung des Siegels der Wirtschaftsprüfer, vereidigten Buchprüfer, Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und Buchprüfungsgesellschaften (702-1-3)

Artikel 5
Aufhebung der Wirtschaftsprüfer-Berufshaftpflichtversicherungsverordnung (702-1-8)

Artikel 6
Neufassung der Wirtschaftsprüferordnung

Artikel 7
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung

II. Aufbau des Gesetzes; Gesetzeskompetenz; Gleichstellung

III. Schwerpunkte der Novelle wesentliche Gesetzesfolgen und Änderungen zur geltenden Rechtslage

1. Stärkung der Berufsaufsicht

2. Umsetzung von Europarecht

3. Reform sonstiger berufsrechtlicher Normen

IV. Deregulierung/Befristung

V. Gesetzesfolgenabschätzung

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Absatz 1

Zu den Absätzen 3 und 4

Zu Nummer 11

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Absatz 1

Zu den Absätzen 2 und 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 20

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 4

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

Zu Nummer 34

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 4

Zu den Absätzen 6 bis 9

Zu Nummer 35

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 6

Zu Nummer 36

Zu Nummer 37

Zu Nummer 38

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 39

Zu Nummer 40

Zu Nummer 41

Zu Nummer 42

Zu Nummer 43

Zu Nummer 44

Zu Nummer 45

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 46

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 47

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 48

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 6

Zu Nummer 49

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu Nummer 50

Zu Nummer 51

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 6

Zu den Absätzen 8 bis 11

Zu Nummer 52

Zu Nummer 53

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 54

Zu Nummer 55

Zu Nummer 56

Zu Nummer 57

Zu Nummer 58

Zu Nummer 59

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 60

Zu Nummer 61

Zu Nummer 62

Zu Nummer 63

Zu Nummer 64

Zu Nummer 65

Zu Nummer 66

Zu Nummer 67

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu Nummer 68

Zu Nummer 69

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 70

Zu Nummer 71

Zu Nummer 72

Zu Nummer 73

Zu Nummer 74

Zu Nummer 75

Zu Nummer 76

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 5

Zu Nummer 77

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 78

Zu Nummer 79

Zu Nummer 80

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 4

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7


 
 
 


Drucksache 754/06

... Zu guter Letzt sollte das Gericht vom Gläubiger auch eine Sicherheitsleistung verlangen können um den Schuldner vor Verlust oder Schaden zu schützen für den Fall, dass die auf Sicherung gerichtete Maßnahme im Hauptverfahren nicht aufrechterhalten wird. Hier stellt sich die Frage, ob die Höhe der Sicherheitsleistung dem Gericht überlassen werden sollte oder ob sie gesetzlich festzulegen ist und ob es möglich ist, eine Sicherheitsleistung vorzuschreiben ohne das Schadenersatzrecht anzugleichen, wonach der Gläubiger für Schäden haftet, die dem Schuldner u. U. aus der missbräuchlichen Verwendung des Pfändungsbeschlusses entstehen, falls es dem Gläubiger letztlich nicht gelingt, seinen Anspruch zu begründen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 754/06




Grünbuch zur effizienteren Vollstreckung von Urteilen in der Europäischen Union: Vorläufige Kontenpfändung

1. Einführung

1.1. Probleme aufgrund der derzeitigen Rechtslage

2. Lösungsvorschlag: Eine europäische Regelung für die vorläufige Pfändung von Bankguthaben

3. Verfahren zur Erwirkung eines Pfändungsbeschlusses

3.1. Antragsvoraussetzungen

3.2. Voraussetzungen für einen Pfändungsbeschluss

3.3. Vorladung des Schuldners

3.4. Erforderliche Kontoangaben

3.5. Zuständigkeitsfragen

4. Höhe und Grenzen einer vorläufigen Kontenpfändung nach europäischem Recht

4.1. Höhe des zu sichernden Betrags

4.2. Bankkosten

4.3. Vorläufige Pfändung bei mehreren Konten, bei Gemeinschaftskonten und bei Treuhandkonten

4.4. Pfändungsfreigrenze

5. Wirkungen der vorläufigen Kontenpfändung

5.1. Vollstreckung

5.2. Schuldnerschutz

5.3. Rangfolge der Gläubiger

5.4. ‚Umwandlung des Pfändungsbeschlusses in einen Vollstreckungstitel


 
 
 


Drucksache 12/06

... Im Rahmen der Anstrengungen zur Verbesserung der Anwendung des Wettbewerbsrechts nach der Modernisierung des Verfahrensrechts zur Anwendung der Artikel 81 und 82 EG-Vertrag geht es in diesem Grünbuch und dem ihm beigefügten Arbeitspapier der Kommissionsdienststellen um die Bedingungen für Schadenersatzklagen wegen Verletzung des EU-Wettbewerbsrechts. Sie zeigen auf, welche Hindernisse einem wirksameren Rechtsschutz entgegenstehen und schlagen verschiedene Optionen zur Lösung dieser Probleme vor. Durch die Erleichterung von Schadenersatzklagen wegen Verletzung des EU-Wettbewerbsrechts wird es Verbrauchern und Unternehmen, die durch Zuwiderhandlungen gegen die Wettbewerbsvorschriften geschädigt worden sind, einfacher gemacht, ihre Verluste vom Rechtsverletzer zurückzufordern; darüber hinaus wird die Anwendung des Wettbewerbsrechts gestärkt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 12/06




2 Grünbuch

1 Hintergrund und Ziele des Grünbuchs

1.1 Schadenersatzklagen als ein Mittel der Durchsetzung des Wettbewerbsrechts der Gemeinschaft

1.2 Das Problem

1.3 Ziele

2 Wichtigste PUNKTE

2.1 Zugang zu Beweismitteln

Frage A:

Option 1:

Option 2:

Option 3:

Option 4:

Option 5:

Frage B:

Option 6:

Option 7:

Frage C:

Option 8:

Option 9:

Option 10:

2.2 Verschuldenserfordernis

Frage D:

Option 11:

Option 12:

Option 13:

2.3 Schadenersatz

Frage E:

Option 14:

Option 15:

Option 16:

Option 17:

Frage F:

Option 18:

Option 19:

Option 20:

2.4 Passing on defense und Klagebefugnis des indirekten Abnehmers

Frage G:

Option 21:

Option 22:

Option 23:

Option 24:

2.5 Schutz der Verbraucherinteressen

Frage H:

Option 25:

Option 26:

2.6 Prozesskosten

Frage I:

Option 27:

2.7 Koordinierung der staatlichen und privaten Wettbewerbsrechtsdurchsetzung

Frage J:

Option 28:

Option 29:

Option 30:

2.8 Gerichtliche Zuständigkeit und anwendbares Recht

Frage K:

Option 31:

Option 32:

Option 33:

Option 34:

2.9 Sonstiges

Frage L:

Option 35:

Frage M:

Option 36:

Frage N:

Frage O:


 
 
 


Drucksache 12/06 (Beschluss)

Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften: Schadenersatzklagen wegen Verletzung des EU-Wettbewerbsrechts KOM (2005)

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 12/06 (Beschluss)




A. Zur Vorlage allgemein

Zu den einzelnen im Grünbuch aufgeworfenen Fragen

Zu Fragen A bis C:

Zu Frage A:

Zu Frage B:

Zu Frage C:

Zu Frage D:

Zu Fragen E und F:

Zu Frage E:

Zu Frage F:

Zu Frage G:

Zu Frage H:

Zu Frage I:

Zu Frage J:

Zu Frage K:

Zu Frage L:

Zu Frage M:

Zu Frage N:

Zu Frage O:


 
 
 


Drucksache 556/06

... Wettbewerber und anerkannte Klageverbände können gerichtlich Unterlassung und Schadenersatz verlangen. Zudem besteht ein Gewinnabschöpfungsanspruch. Darüber hinaus verzichtet das

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 556/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E.Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Telemediengesetz (TMG)

Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen Im Sinne dieses Gesetzes

§ 3
Herkunftslandprinzip

Abschnitt 2
Zulassungsfreiheit und Informationspflichten

§ 4
Zulassungsfreiheit

§ 5
Allgemeine Informationspflichten

§ 6
Besondere Informationspflichten bei kommerziellen Kommunikationen

Abschnitt 3
Verantwortlichkeit

§ 7
Allgemeine Grundsätze

§ 8
Durchleitung von Informationen

§ 9
Zwischenspeicherung zur beschleunigten Übermittlung von Informationen

§ 10
Speicherung von Informationen

Abschnitt 4
Datenschutz

§ 11
Anbieter-Nutzer-Verhältnis

§ 12
Grundsätze

§ 13
Pflichten des Diensteanbieters

§ 14
Bestandsdaten

§ 15
Nutzungsdaten

Abschnitt 5
Bußgeldvorschriften

§ 16
Bußgeldvorschriften

Artikel 2
Änderung des Jugendschutzgesetzes

Artikel 3
Änderung des Zugangskontrolldiensteschutzgesetzes

Artikel 4
Änderung des Signaturgesetzes

Artikel 5
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage

II. Ziel und wesentlicher Inhalt

III. Recht der Europäischen Union

IV. Länder

V. Gesetzgebungskompetenz

VI. Finanzielle Auswirkungen

B. Zu den einzelnen Vorschriften

I. Zu Artikel 1: Telemediengesetz TMG

1. Zu § 1 Geltungsbereich

2. Zu § 2 Begriffsbestimmungen

3. Zu § 3 Herkunftslandprinzip

4. Zu § 4 Zugangsfreiheit

5. Zu § 5 Allgemeine Informationspflichten

6. Zu § 6 Besondere Informationspflichten bei kommerziellen Kommunikationen

7. Zum Dritten Abschnitt – Verantwortlichkeit - §§ 7 – 10

8. Zum Vierten Abschnitt – Datenschutz - §§ 11 – 15

9. Zum 5. Abschnitt Bußgeldvorschriften § 16 TMG

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 487/06

... H. in der Erwägung, dass Roma-Frauen in der Vergangenheit Opfer extremer Menschenrechtsverletzungen in Europa und insbesondere von Angriffen auf ihre körperliche Unversehrtheit einschließlich Zwangssterilisation geworden sind; ferner in der Erwägung, dass einige Mitgliedstaaten Schadenersatz für solche Menschenrechtsverletzungen geleistet haben, andere jedoch noch nicht,



Drucksache 617/1/06

... Schadenersatzansprüche der betroffenen Hilfeempfänger nach anderen Vorschriften bleiben unberührt."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 617/1/06




1. Zum Gesetzentwurf insgesamt

2. Zu Artikel 01 § 7 Abs. 1 Satz 3 - neu - SGB II ,

3. Zu Artikel 01 - neu - § 74 Abs. 1 Satz 4a - neu - EStG

4. Zu Artikel 1 Nr. 6 § 28 Abs. 2 SGB XII

5. Zu Artikel 1 Nr. 6 § 28 Abs. 2 SGB XII

6. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 29 Abs. 1 Satz 7a - neu -, Satz 8 SGB XII

7. Zu Artikel 1 Nr. 9 § 35 Abs. 2 bis 5 SGB XII

8. Zu Artikel 1 Nr. 9a - neu - § 41 Abs. 2 Satz 1a - neu - SGB XII

9. Zu Artikel 1 Nr. 10a - neu - § 45 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 SGB XII , Nr. 10b - neu - § 72 Abs. 1 Satz 5 - neu - SGB XII

10. Artikel 1 Nr. 11a - neu - § 78a - neu - SGB XII

11. Zu Artikel 1 Nr. 16 § 92a Abs. 1 SGB XII ,

12. Zu Artikel 1 Nr. 21 § 102 Abs. 1 Satz 1a - neu - SGB XII

13. Zu Artikel 1 Nr. 23a - neu - § 118 Abs. 1 Satz 1 SGB XII

14. Zu Artikel 1 Nr. 25 Buchstabe a § 122 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a und c SGB XII

15. Zu Artikel 1 Nr. 25 Buchstabe a § 122 Abs. 1 Nr. 2 SGB XII

16. Zu Artikel 1 Nr. 30 - neu - § 133a SGB XII

17. Zu Artikel 3 Abs. 2 Satz 2 Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 31/06

... Artikel 14 regelt den gesetzlichen Forderungsübergang (der rechtsgeschäftliche Forderungsübergang ist in Artikel 13 geregelt). Er kommt beispielsweise in den Fällen zum Tragen, in denen ein Versicherer Schadenersatz an einen Geschädigten geleistet hat und damit die Ansprüche des Geschädigten gegenüber dem Verursacher des Schadens erlangt. Die Änderung trägt den Arbeiten des Rates und des Europäischen Parlaments am Entwurf "

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Drucksache 31/06




Begründung

1. Hintergrund

1.1. Gegenstand des Vorschlags und Vorgeschichte

1.2. Begründung des Vorschlags

2. Konsultationsergebnisse und Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

3.1. Rechtsgrundlage

3.2. Verhältnismäßigkeits- und Subsidiaritätsprinzip

4. Erläuterung der Artikel

4.1. Anpassungen aufgrund der Natur des Rechtsinstruments

4.2. Anpassungen zur Aktualisierung der Übereinkommensvorschriften

Artikel 1
Materieller Anwendungsbereich

Artikel 2
Anwendung des Rechts eines Drittstaats

Artikel 3
Freie Rechtswahl

Artikel 4
Mangels Rechtswahl anzuwendendes Recht

Artikel 5
Verbraucherverträge

Artikel 6
Individuelle Arbeitsverträge

Artikel 7
Vertreterverträge

Artikel 8
Eingriffsnormen

Artikel 10
Formgültigkeit des Vertrags

Artikel 13
Übertragung der Forderung

Artikel 14
Gesetzlicher Forderungsübergang

Artikel 15
Schuldnermehrheit

Artikel 18
Gleichstellung mit dem gewöhnlichen Aufenthalt

Artikel 21
Staaten ohne einheitliche Rechtsordnung

Artikel 22
Verhältnis zu anderen Gemeinschaftsrechtsakten

Artikel 23
Verhältnis zu bestehenden internationalen Übereinkommen

Vorschlag

Kapitel I
Anwendungsbereich

Artikel 1
Materieller Anwendungsbereich

Artikel 2
Anwendung des Rechts eines Drittstaats

Kapitel II
Einheitliche Kollisionsnormen

Artikel 3
Freie Rechtswahl

Artikel 4
Mangels Rechtswahl anzuwendendes Recht

Artikel 5
Verbraucherverträge

Artikel 6
Individuelle Arbeitsverträge

Artikel 7
Vertreterverträge

Artikel 8
Eingriffsnormen

Artikel 9
Einigung und materielle Wirksamkeit

Artikel 10
Formgültigkeit des Vertrags

Artikel 11
Geltungsbereich des auf den Vertrag anzuwendenden Rechts

Artikel 12
Rechts-, Geschäfts- und Handlungsunfähigkeit

Artikel 13
Übertragung der Forderung

Artikel 14
Gesetzlicher Forderungsübergang

Artikel 15
Schuldnermehrheit

Artikel 16
Gesetzliche Aufrechnung

Artikel 17
Beweis

Kapitel III
Sonstige Vorschriften

Artikel 18
Gleichstellung mit dem gewöhnlichen Aufenthalt

Artikel 19
Ausschluss der Rück- und Weiterverweisung

Artikel 20
Öffentliche Ordnung

Artikel 21
Staaten ohne einheitliche Rechtsordnung

Artikel 22
Verhältnis zu anderen Gemeinschaftsrechtsakten

Artikel 23
Verhältnis zu bestehenden internationalen Übereinkommen

Kapitel IV
Schlussbestimmungen

Artikel 24
Inkrafttreten und Anwendbarkeit

Anhang I
Verzeichnis der Rechtsakte gemäß Artikel 22 Buchstabe a

Anhang II
Verzeichnis der bilateralen Übereinkommen gemäß Artikel 23 Absatz 3


 
 
 


Drucksache 886/06

... Soweit eine Verpflichtung des Anbieters von Telekommunikationsdiensten für die Öffentlichkeit zum Ersatz eines Vermögensschadens gegenüber einem Endnutzer besteht und nicht auf Vorsatz beruht, ist die Haftung auf höchstens 12 500 Euro je Endnutzer begrenzt. Entsteht die Schadenersatzpflicht durch eine einheitliche Handlung oder ein einheitliches Schaden verursachendes Ereignis gegenüber mehreren Endnutzern und beruht dies nicht auf Vorsatz, so ist die Schadenersatzpflicht unbeschadet der Begrenzung in Satz 1 in der Summe auf höchstens 10 Millionen Euro begrenzt. Übersteigen die Entschädigungen, die mehreren Geschädigten auf Grund desselben Ereignisses zu leisten sind, die Höchstgrenze, so wird der Schadenersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadenersatzansprüche zur Höchstgrenze steht. Die Haftungsbegrenzung nach den Sätzen 1 bis 3 gilt nicht für Ansprüche auf Ersatz des Schadens, der durch den Verzug der Zahlung von Schadenersatz entsteht. Abweichend von den Sätzen 1 bis 3 kann die Höhe der Haftung gegenüber Endnutzern, die keine Verbraucher sind, durch einzelvertragliche Vereinbarung geregelt werden."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 886/06




Gesetz

Artikel 1
Änderung des Artikel 10-Gesetzes [190-4]

Artikel 2
Änderung des Telekommunikationsgesetzes [900-15]

Artikel 3
Weitere Änderung des Telekommunikationsgesetzes

1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:

2. Nach § 45k wird folgender § 451 eingefügt:

3. Nach § 66 werden die folgenden §§ 66a bis 661 eingefügt:

4. § 149 wird wie folgt geändert:

Artikel 4
Neubekanntmachung [900-15]

Artikel 5
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Anlage
(zu § 45a)


 
 
 


Drucksache 359/06

... Soweit durch eine einheitliche Handlung oder ein einheitliches schadenverursachendes Ereignis eine Verpflichtung des Anbieters von Telekommunikationsdiensten für die Öffentlichkeit zum Ersatz eines Vermögensschadens gegenüber einem Endnutzer oder mehreren Endnutzern besteht und nicht auf Vorsatz beruht, ist die Haftung in der Summe auf 10 Millionen Euro begrenzt. Übersteigen die Entschädigungen, die mehreren Geschädigten auf Grund desselben Ereignisses zu leisten sind, die Höchstgrenze, so wird der Schadenersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadenersatzansprüche zur Höchstgrenze steht. Die Haftungsbegrenzung nach den Sätzen 1 und 2 gilt nicht für Ansprüche auf Ersatz des Schadens, der durch den Verzug der Zahlung von Schadenersatz entsteht. Abweichend von den Sätzen 1 bis 2 kann die Höhe der Haftung gegenüber Endnutzern, die keine Verbraucher sind durch einzelvertragliche Vereinbarung geregelt werden."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 359/06




A. Ziele

B. Lösungen

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Artikel 10-Gesetzes 190-4

Artikel 2
Änderung des Telekommunikationsgesetzes 900-15

§ 9a
Neue Märkte

§ 43a
Verträge

§ 44a
Haftungsbegrenzung

§ 45
Berücksichtigung der Interessen behinderter Menschen

§ 45a
Nutzung von Grundstücken

§ 45b
Entstörungsdienst

§ 45c
Normgerechte technische Dienstleistung

§ 45d
Netzzugang

§ 45e
Anspruch auf Einzelverbindungsnachweis

§ 45f
Vorausbezahlte Leistung

§ 45g
Verbindungspreisberechnung

§ 45h
Rechnungsinhalt, Teilzahlungen

§ 45i
Beanstandungen

§ 45j
Entgeltpflicht bei unrichtiger Ermittlung des Verbindungsaufkommens

§ 45k
Sperre

§ 45m
Aufnahme in öffentliche Teilnehmerverzeichnisse

§ 45n
Veröffentlichungspflichten

§ 45o
Rufnummernmissbrauch

§ 45p
Auskunftsanspruch über zusätzliche Leistungen

§ 47a
Schlichtung

§ 47b
Abweichende Vereinbarungen

Artikel 3
Weitere Änderung des Telekommunikationsgesetzes 900-15

§ 66a
Preisangabe

§ 66b
Preisansage

§ 66c
Preisanzeige

§ 66d
Preishöchstgrenzen

§ 66e
Verbindungstrennung

§ 66f
Anwählprogramme (Dialer)

§ 66g
Wegfall des Entgeltanspruchs

§ 66h
Auskunftsanspruch, Datenbank für (0)900er-Rufnummern

§ 66i
R-Gespräche

§ 66j
Rufnummernübermittlung

§ 66k
Internationaler entgeltfreier Telefondienst

§ 66l
Umgehungsverbot

Artikel 4
Neubekanntmachung 900-15

Artikel 5
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Anlage
(zu § 45a) Nutzungsvertrag

Begründung

A. Allgemeiner Teil

1. Zweck des Gesetzes

2. Gesetzgebungskompetenz

3. Kosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Buchstabe a

Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu § 45a

Zu § 45b

Zu § 45c

Zu § 45d

Zu § 45e

Zu § 45f

Zu § 45g

Zu § 45h

Zu § 45i

Zu § 45j

Zu § 45k

Zu § 45m

Zu § 45n

Zu § 45o

Zu § 45p

Zu Nummer 13

Zu § 47b

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

a Absatz 2 Satz 1

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 31

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu § 66a

Zu § 66b

Zu § 66c

Zu § 66d

Zu § 66e

Zu § 66f

Zu § 66g

Zu § 66h

Zu § 66i

Zu § 66j

Zu § 66k

Zu § 66l

Zu Nummer 4

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2


 
 
 


Drucksache 174/06

... Im Fall des Todes oder der Körperverletzung eines Reisenden leistet der Beförderer innerhalb von 15 Tagen, nachdem der Schadenersatzberechtigte festgestellt wurde, eine Vorschusszahlung, die zur Deckung der unmittelbaren wirtschaftlichen Bedürfnisse ausreicht. Im Todesfall beträgt diese Zahlung mindestens 21 000 Euro.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 174/06




Begründung

1 Kontext des Vorschlags

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Vereinbarkeit mit den anderen Politikbereichen und Zielen der Union

2 Anhörung von Interessierten Kreisen und Folgenabschätzung

Anhörung von interessierten Kreisen

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Folgenabschätzung

Option 1: nur Umsetzung des Athener Übereinkommens. Dies wird durch die

Option 2: Übernahme des Übereinkommens ohne Anpassungen.

Option 3: Übernahme des Übereinkommens mit Anpassungen, wie der Ausweitung des Geltungsbereichs auf den Inlandsverkehr und die Binnenschifffahrt.

3 rechtliche Aspekte

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Fragen im Zusammenhang mit der Haftung des Beförderers und der Rechte der

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4 Auswirkungen auf den Haushalt

5 weitere Angaben

Überprüfungs-/Revisions-/Verfallsklausel

Europäischer Wirtschaftsraum

Einzelerläuterung zum Vorschlag

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7

Artikel 8

Anhang

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Geltungsbereich

Artikel 3
Haftung des Beförderers

Artikel 4
Haftungshöchstsummen

Artikel 5
Vorschusszahlung

Artikel 6
Information der Reisenden

Artikel 7
Bericht und Änderung des Athener Übereinkommens von 2002

Artikel 8
Inkrafttreten

Anlage
Athener Übereinkommen von 2002 über die BEFÖRDERUNG von REISENDEN und ihrem GEPÄCK auf SEE

Artikel 1
Begriffsbestimmungen

Artikel 1a
Anhang

Artikel 2
Anwendungsbereich

Artikel 3
Haftung des Beförderers

Artikel 4
Ausführender Beförderer

Artikel 4a
Pflichtversicherung

Artikel 5
Wertsachen

Artikel 6
Verschulden des Reisenden

Artikel 7
Haftungsbeschränkung bei Tod und bei Körperverletzung

Artikel 8
Haftungsbeschränkung für Verlust oder Beschädigung von Gepäck und Fahrzeugen

Artikel 9
Rechnungseinheit und Umrechnung

Artikel 10
Ergänzungsbestimmungen über Haftungshöchstbeträge

Artikel 11
Einreden und Beschränkungen für die Bediensteten des Beförderers

Artikel 12
Mehrere Ansprüche

Artikel 13
Verlust des Rechts auf Haftungsbeschränkung

Artikel 14
Grundlage für Ansprüche

Artikel 15
Anzeige des Verlusts oder der Beschädigung von Gepäck

Artikel 16
Verjährung von Schadenersatzklagen

Artikel 17
Zuständiges Gericht

Artikel 18
Nichtige Vereinbarungen

Artikel 19
Sonstige Übereinkommen über Haftungsbeschränkung

Artikel 20
Nukleare Schäden

Artikel 21
Gewerbsmäßige Beförderung durch öffentlich-rechtliche Körperschaften

Artikel 22
Erklärung der Nichtanwendung

Artikel 22a
Schlussbestimmungen des Übereinkommens

Schlussbestimmungen Artikel 17 bis 25 des Protokolls von 2002 zum Athener Übereinkommen von 1974 über die Beförderung von Reisenden und ihrem Gepäck auf See

Artikel 17
Unterzeichnung, Ratifikation, Annahme, Genehmigung und Beitritt

Artikel 18
Staaten mit mehr als einer Rechtsordnung

Artikel 19
Organisationen der regionalen Wirtschaftsintegration

Artikel 20
Inkrafttreten

Artikel 21
Kündigung

Artikel 22
Revision und Änderung

Artikel 23
Änderung der Höchstbeträge

Artikel 24
Verwahrer

Artikel 25
Sprachen

Anhang zum
Athener Übereinkommen

Bescheinigung über eine Versicherung oder sonstige finanzielle Sicherheit

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 754/1/06

... Die Haftung des Gläubigers sollte auf EU-Ebene harmonisiert werden, wobei die Festlegung gemeinschaftsweiter Mindeststandards ausreicht. Dabei sollte der Gläubiger verschuldensunabhängig zum Ersatz sämtlichen Schadens verpflichtet werden, der dem Schuldner durch die vorläufige Kontenpfändung entstanden ist. Zur Verbesserung des Schuldnerschutzes wird angeregt, eine Zuständigkeit des Gerichts der Hauptsache für die Schadenersatzansprüche des Schuldners auf Grund einer unberechtigt erfolgten Pfändung zu begründen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 754/1/06




1. Zur Vorlage allgemein

2. Zu Frage 1:

3. Zu Frage 2:

4. Zu Frage 3:

5. Zu Frage 4:

6. Zu Frage 5:

7. Zu Frage 6:

8. Zu Frage 7:

9. Zu Frage 8:

10. Zu Frage 9:

11. Zu Frage 10:

12. Zu Frage 11:

13. Zu Frage 12:

14. Zu Frage 13:

15. Zu Frage 14:

16. Zu Frage 15:

17. Zu Frage 16:

18. Zu Frage 17:

19. Zu Frage 18:

20. Zu Frage 19:

21. Zu Frage 20:

22. Zu Frage 21:

23. Zu Frage 22:

24. Zu Frage 23:


 
 
 


Drucksache 348/06 (Beschluss)

... "(...), der Anspruch des Beschuldigten auf ein faires Verfahren darf nicht beeinträchtigt werden. Auch ist im Einzelfall zu prüfen, ob das Interesse der Öffentlichkeit an einer vollständigen Berichterstattung gegenüber den Persönlichkeitsrechten des Beschuldigten oder anderer Beteiligter (...) überwiegt. Eine unnötige Bloßstellung (...) ist zu vermeiden. Dem allgemeinen Informationsinteresse der Öffentlichkeit wird in der Regel ohne Namensnennung entsprochen werden können." Die Presserichtlinien der Landesjustiz- und Landesinnenverwaltungen legen den für Presseauskünfte zuständigen Bediensteten zudem nahe, gegebenenfalls darauf hinzuweisen, dass der Beschuldigte bis zu seiner rechtskräftigen Verurteilung als unschuldig gilt. Verstöße gegen die Unschuldsvermutung durch Äußerungen von Seiten des Gerichts oder der Strafverfolgungsbehörden sind rechtswidrig und können Unterlassungs-, Gegendarstellungs- und Schadenersatzansprüche auslösen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 348/06 (Beschluss)




Zu den einzelnen Fragestellungen

4. Zu Frage 1: Begriff der Unschuldsvermutung

5. Zu Frage 2: Vorkehrungen zur Gewährleistung der Unschuldsvermutung

6. Zu Frage 3: Beweislast

7. Zu Frage 4: Schutz vor Selbstbelastung und Schweigerecht

8. Zu Frage 5: Recht, die Vorlage belastenden Beweismaterials zu verweigern

9. Zu Frage 6: Abwesenheitsverfahren

10. Zu Frage 7: Terrorismusbekämpfung

11. Zu Frage 8: Ende der Unschuldsvermutung

12. Zu Frage 9: Allgemeines

13. Nicht behandelte Fragen


 
 
 


Drucksache 104/06

... Jegliche zivilrechtlichen Haftungsansprüche auf Schadenersatz für durch das Schiff verursachte Schäden können direkt bei dem Sicherheitsgeber geltend gemacht werden. Der Sicherheitsgeber kann Einreden geltend machen, die der Eigner selbst hätte erheben können, mit Ausnahme des Konkurses oder der Liquidation des Eigners. Außerdem kann der Sicherheitsgeber die Einrede geltend machen, dass die Schäden aufgrund eines vorsätzlichen Verschuldens des Eigners zurückzuführen sind. Allerdings kann er keine Einreden geltend machen, die er in einem vom Eigner gegen ihn eingeleiteten Verfahren hätte erheben können.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 104/06




Begründung

1 Hintergrund

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Übereinstimmung mit anderen Politikbereichen und Zielen der Europäischen Union

2 Anhörung von Interessierten Kreisen und Folgenabschätzung

Anhörung von interessierten Kreisen

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Folgenabschätzung

3 rechtliche Aspekte des Vorschlags

Zusammenfassung des Vorschlags

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4 Auswirkungen auf den Haushalt

5 weitere Angaben

Überprüfungs-/Revisions-/Verfallsklausel

Entsprechungstabelle

Europäischer Wirtschaftsraum

Vorschlag

Artikel 1
Ziel

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Anwendungsbereich

Artikel 4
Haftungssystem

Artikel 5
Finanzielle Sicherheitsleistung zur Deckung zivilrechtlicher Haftungsansprüche

Artikel 6
Finanzielle Sicherheitsleistung im Falle der Zurücklassung von Seeleuten

Artikel 7
Bescheinigung über die finanzielle Sicherheit

Artikel 8
Meldung der Bescheinigung über die finanzielle Sicherheitsleistung

Artikel 9
Gegenseitige Anerkennung der Bescheinigungen über die finanzielle Sicherheitsleistung durch die Mitgliedstaaten

Artikel 10
Direkte Geltendmachung von Haftungsansprüchen gegen den Sicherheitsgeber

Artikel 11
Berichterstattung

Artikel 12
Ausschuss

Artikel 13
Umsetzung

Artikel 14
Inkrafttreten

Artikel 15
Adressaten

Anhang I
Liste der in Artikel 3 Absatz 4 genannten Übereinkommen

Anhang II
Muster für die

Bescheinigung über die finanzielle Sicherheitsleistung Artikel 7 Absatz 1

Anhang III
Liste der Angaben, die im Sinne von Artikel 8 zu melden sind:

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 503/06

... b) außer im Fall der Geltendmachung eines Schadenersatzanspruchs gegen die Organisation durch Dritte infolge eines Verkehrsunfalls, der durch ein der Organisation gehörendes oder in ihrem Namen benutztes Kraftfahrzeug verursacht wurde, oder im Fall einer Zuwiderhandlung gegen die Kraftfahrzeugverkehrsvorschriften, an der ein solches Fahrzeug beteiligt ist;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 503/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Artikel 1

Artikel 2

Entwurf

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Protokoll
über die Vorrechte und Immunitäten der Europäischen Organisation für Kernforschung(Übersetzung)

2 Präambel

Artikel 1
Begriffsbestimmungen

Artikel 2
Völkerrechtspersönlichkeit

Artikel 3
Unverletzlichkeit des Geländes, der Gebäude und der Räumlichkeiten

Artikel 4
Unverletzlichkeit der Archive und Unterlagen

Artikel 5
Immunität von der Gerichtsbarkeit und von Vollstreckungsmaßnahmen

Artikel 6
Steuer- und Zollregelungen

Artikel 7
Freie Verfügung über Gelder

Artikel 8
Amtlicher Nachrichtenverkehr

Artikel 9
Vorrechte und Immunitäten der Staatenvertreter

Artikel 10
Vorrechte und Immunitäten der Bediensteten der Organisation

Artikel 11
Soziale Sicherheit

Artikel 12
Vorrechte und Immunitäten des Generaldirektors

Artikel 13
Zweck und Grenzen der Immunität

Artikel 14
Zusammenarbeit mit den Vertragsstaaten dieses Protokolls

Artikel 15
Sicherheit und öffentliche Ordnung

Artikel 16
Privatrechtliche Streitigkeiten

Artikel 17
Streitigkeiten zwischen Vertragsstaaten dieses Protokolls

Artikel 18
Streitigkeiten zwischen Vertragsstaaten dieses Protokolls und der Organisation

Artikel 19
Internationales Schiedsgericht

Artikel 20
Durchführung des Protokolls

Artikel 21
Änderungsverfahren

Artikel 22
Besondere Vereinbarungen

Artikel 23
Unterzeichnung, Ratifikation und Beitritt

Artikel 24
Inkrafttreten

Artikel 25
Notifikationen

Artikel 26
Registrierung

Artikel 27
Kündigung


 
 
 


Drucksache 257/06

... Anspruch auf Unterlassung und Schadenersatz

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 257/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Urheberrechtsgesetzes

§ 31a
Verträge über unbekannte Nutzungsarten

§ 32c
Vergütung für später bekannte Nutzungsarten

§ 51
Zitate

§ 52b
Wiedergabe von Werken an elektronischen Leseplätzen in öffentlichen Bibliotheken, Museen und Archiven

§ 53a
Kopienversand auf Bestellung

§ 54
Vergütungspflicht

§ 54a
Vergütungshöhe

§ 54b
Vergütungspflicht des Händlers oder Importeurs

§ 54c
Vergütungspflicht des Betreibers von Ablichtungsgeräten

§ 54d
Hinweispflicht

§ 54e
Meldepflicht

§ 54f
Auskunftspflicht

§ 54g
Kontrollbesuch

§ 54h
Verwertungsgesellschaften; Handhabung der Mitteilungen

§ 137l
Übergangsregelung für neue Nutzungsarten

Artikel 2
Änderung des Urheberrechtswahrnehmungsgesetzes

§ 13a
Tarife für Geräte und Speichermedien; Transparenz

§ 14e
Aussetzung

§ 17a
Freiwillige Schlichtung

§ 27
Übergangsregelung zum Zweiten Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft

Artikel 3
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 4
Inkrafttreten

Anlage
(Zu Artikel 1 Nr. 1)

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel und Gegenstand des Gesetzentwurfs

II. Die wesentlichen Änderungen im Überblick

1. Vergütungssystem

2. Privatkopie

3. Sonstige Schranken

4. Unbekannte Nutzungsarten

5. § 20b Kabelweitersendung

6. § 87 Abs. 5

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Kosten und Preise

V. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer n

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu den Absätzen 4 und 5

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

2 Allgemein:

Zu § 54

Zu § 54a

Zu § 54b

Zu § 54c

Zu § 54d

Zu § 54e

Zu § 54f

Zu § 54g

Zu § 54h

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer n

Zu Nummer 21

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 22

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer n

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4


 
 
 


Drucksache 327/06

... Die Rechtsmittelrichtlinien unterscheiden zwischen den Nachprüfungsverfahren, die vor Vertragsschluss erfolgen und in erster Linie dazu dienen, Verstöße gegen das gemeinschaftliche Vergaberecht zu beseitigen, solange das noch möglich ist, und Nachprüfungsverfahren nach Vertragsschluss, die sich in der Regel auf die Zuerkennung von Schadenersatz beschränken.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 327/06




Begründung

1. Kontext des Vorschlags

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Vereinbarkeit mit anderen politischen Maßnahmen und Zielen der Union

2. Anhörung von Interessierten Kreisen und Folgenabschätzung

Anhörung von interessierten Kreisen Anhörungsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten

Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Folgenabschätzung

Optionen ins Auge gefasst werden, von den zwei entweder im Wege der Änderung der

3. rechtliche Aspekte

Die vorgeschlagenen Maßnahmen im Überblick

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. weitere Angaben

Vereinfachung

Überprüfungs-/Revisions-/Verfallsklausel

Entsprechungstabelle

Europäischer Wirtschaftsraum

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 2a

Artikel 2b

Artikel 2c

Artikel 2d

Artikel 2e

Artikel 2f

Artikel 2

1 Artikel 1 wird wie folgt geändert:

2 Artikel 2 wird wie folgt geändert:

3 Es werden folgende Artikel 2a bis 2f angefügt:

Artikel 2a

Artikel 2b

Artikel 2c

Artikel 2d

Artikel 2e

Artikel 2f

4 Die Artikel 3 bis 7 werden gestrichen.

5 Artikel 8 wird wie folgt geändert:

6 Die Artikel 9 bis 11 werden gestrichen.

7 Artikel 12 erhält folgende Fassung:

8 Anhang II dieser Richtlinie wird als Anhang beigefügt.

Artikel 3
Umsetzung

Artikel 4

Artikel 5

Anhang I
Anhang Mindestinformationen, die die in Artikel 2e Absatz 2 Buchstabe b genannte Mitteilung enthalten muss

Anhang II
Anhang Mindestinformationen, die die in Artikel 2e Absatz 2 Buchstabe b genannte Mitteilung enthalten muss


 
 
 


Drucksache 707/1/06

... Die Schadenersatzpflicht des Versicherers für die Verletzung von Beratungspflichten muss uneingeschränkt gelten. Dies ergibt sich aus den Vorgaben der Versicherungsvermittlerrichtlinie. Diese schreibt in Artikel 4 Abs. 3 eine Berufshaftpflichtversicherung für Vermittler vor. Hiervon kann nach der genannten Vorschrift nur abgesehen werden, wenn der Versicherer, in dessen Auftrag der Vermittler tätig wird, uneingeschränkt für dessen Pflichtverletzung einsteht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 707/1/06




1. Zum Gesetzentwurf insgesamt

2. Zu Artikel 1 § 6 Abs. 1 Satz 1 VVG

3. Zu Artikel 1 § 6 Abs. 1, § 61 Abs. 1 VVG

4. Zu Artikel 1 § 6 Abs. 4 Satz 1 VVG

5. Zu Artikel 1 § 6 Abs. 5 Satz 2 VVG

6. Zu Artikel 1 § 7 Abs. 1 Satz 1 VVG

7. Zu Artikel 1 § 7 Abs. 1 Satz 1a - neu - VVG

8. Zu Artikel 1 § 7 Abs. 1 VVG

9. Zu Artikel 1 § 7 Abs. 1 Satz 3 VVG

10. Zu Artikel 1 § 7 Abs. 6 - neu - VVG

11. Zu Artikel 1 § 7 VVG

12. Zu Artikel 1 § 15a - neu - VVG

13. Zu Artikel 1 § 23 Abs. 4 - neu - VVG

14. Zu Artikel 1 § 24 Abs. 1 Satz 2 VVG

15. Zu Artikel 1 § 29a - neu - VVG

16. Zu Artikel 1 § 41 Satz 1 VVG

17. Zu Artikel 1 § 41 Satz 1 VVG

18. Zu Artikel 1 § 61 Abs. 1 Satz 1 VVG

19. Zu Artikel 1 § 77 Abs. 3 - neu - VVG

20. Zu Artikel 1 § 92 Abs. 1a - neu - VVG

21. Zu Artikel 1 § 105 VVG

22. Zu Artikel 1 § 114 Abs. 2 Satz 1 VVG

23. Zu Artikel 1 § 127 Abs. 1 Satz 1 VVG

24. Zu Artikel 1 § 153 Abs. 1 Satz 1, 2 - neu - VVG

25. Zu Artikel 1 § 153 Abs. 3 Satz 1a - neu - VVG

26. Zu Artikel 1 § 158 Abs. 1 Satz 2 - neu -, § 181 Abs. 1 Satz 2 - neu - VVG

27. Zu Artikel 1 § 165 Abs. 1 Satz 1 VVG

28. Zu Artikel 1 § 165 VVG

29. Zu Artikel 1 § 192 Abs. 2 VVG

30. Zu Artikel 1 § 192 Abs. 5 Satz 2 - neu - VVG

31. Zu Artikel 2 Nr. 2 Artikel 1 Abs. 3 EGVVG

33. Zu Artikel 2 Nr. 2 Artikel 4 Abs. 2 EGVVG


 
 
 


Drucksache 617/06 (Beschluss)

... Hält eine Einrichtung ihre gesetzlichen oder vertraglichen Verpflichtungen, insbesondere ihre Pflichten zu einer qualitätsgerechten Leistungserbringung aus der Vereinbarung gemäß § 75 Abs. 3 ganz oder teilweise nicht ein, sind die nach dem Zehnten Kapitel vereinbarten Vergütungen für die Dauer der Pflichtverletzung entsprechend zu kürzen. Über die Höhe des Kürzungs- und/oder Rückforderungsbetrages ist zwischen den Vertragsparteien Einvernehmen anzustreben. Kommt eine Einigung nicht zustande, entscheidet auf Antrag einer Vertragspartei die Schiedsstelle nach § 80. Gegen die Entscheidung der Schiedsstelle ist der Rechtsweg zu den Sozialgerichten gegeben; die Klage hat aufschiebende Wirkung. Der vereinbarte oder festgesetzte Kürzungsbetrag ist an den Sozialhilfeträger bis zur Höhe, in welcher dieser Leistungsträger war, darüber hinaus an den Hilfeempfänger zurückzuzahlen. Schadenersatzansprüche der betroffenen Hilfeempfänger nach anderen Vorschriften bleiben unberührt.""

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 617/06 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf insgesamt

2. Zu Artikel 01 - neu - § 74 Abs. 1 Satz 4a - neu - EStG

3. Zu Artikel 01 § 7 Abs. 1 Satz 3 - neu - SGB II , Artikel 1 Nr. 5 § 23 Abs. 3 Satz 1a - neu - SGB XII

4. Zu Artikel 1 Nr. 6 § 28 Abs. 2 SGB XII

5. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 29 Abs. 1 Satz 7a - neu -, Satz 8 SGB XII

6. Zu Artikel 1 Nr. 9 § 35 Abs. 2 bis 5 SGB XII

7. Zu Artikel 1 Nr. 9a - neu - § 41 Abs. 2 Satz 1a - neu - SGB XII

8. Zu Artikel 1 Nr. 10a - neu - § 45 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 SGB XII , Nr. 10b - neu - § 72 Abs. 1 Satz 5 - neu - SGB XII

9. Artikel 1 Nr. 11a - neu - § 78a - neu - SGB XII

10. Zu Artikel 1 Nr. 16 § 92a Abs. 1 SGB XII , Nr. 16a - neu - § 93 Abs. 1 Satz 3 SGB XII

11. Zu Artikel 1 Nr. 21 § 102 Abs. 1 Satz 1a - neu - SGB XII

12. Zu Artikel 1 Nr. 23a - neu - § 118 Abs. 1 Satz 1 SGB XII

13. Zu Artikel 1 Nr. 25 Buchstabe a § 122 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a und c SGB XII

14. Zu Artikel 1 Nr. 25 Buchstabe a § 122 Abs. 1 Nr. 2 SGB XII

15. Zu Artikel 1 Nr. 30 - neu - § 133a SGB XII

16. Zu Artikel 3 Abs. 2 Satz 2 Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 177/06

... § 7 Schadenersatz

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 177/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Ausführungsgesetz zum Prümer Vertrag

§ 1
Nationale Kontaktstelle und Verantwortung für die Zulässigkeit des Abrufs oder Abgleichs

§ 2
Automatisierter Abruf oder Abgleich von DNA-Identifizierungsmustern

§ 3
Zustimmung zur Zweckänderung

§ 4
Kennzeichnung von personenbezogenen Daten in Datenbanken

§ 5
Kennung

§ 6
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

§ 7
Schadenersatz

Artikel 2
Änderung des Straßenverkehrsgesetzes

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

I. Allgemeines

II. Einzelbegründung

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 754/06 (Beschluss)

... Die Haftung des Gläubigers sollte auf EU-Ebene harmonisiert werden, wobei die Festlegung gemeinschaftsweiter Mindeststandards ausreicht. Dabei sollte der Gläubiger verschuldensunabhängig zum Ersatz sämtlichen Schadens verpflichtet werden, der dem Schuldner durch die vorläufige Kontenpfändung entstanden ist. Zur Verbesserung des Schuldnerschutzes wird angeregt, eine Zuständigkeit des Gerichts der Hauptsache für die Schadenersatzansprüche des Schuldners auf Grund einer unberechtigt erfolgten Pfändung zu begründen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 754/06 (Beschluss)




1. Zur Vorlage allgemein

Zu den Fragen im Einzelnen

2. Zu Frage 1:

3. Zu Frage 2:

4. Zu Frage 3:

5. Zu Frage 4:

6. Zu Frage 5:

7. Zu Frage 6:

8. Zu Frage 7:

9. Zu Frage 8:

10. Zu Frage 9:

11. Zu Frage 10:

12. Zu Frage 11:

13. Zu Frage 12:

14. Zu Frage 13:

15. Zu Frage 14:

16. Zu Frage 15:

17. Zu Frage 16:

18. Zu Frage 17:

19. Zu Frage 18:

20. Zu Frage 19:

21. Zu Frage 20:

22. Zu Frage 21:

23. Zu Frage 22:

24. Zu Frage 23:


 
 
 


Drucksache 348/1/06

... " Die Presserichtlinien der Landesjustiz- und Landesinnenverwaltungen legen den für Presseauskünfte zuständigen Bediensteten zudem nahe, gegebenenfalls darauf hinzuweisen, dass der Beschuldigte bis zu seiner rechtskräftigen Verurteilung als unschuldig gilt. Verstöße gegen die Unschuldsvermutung durch Äußerungen von Seiten des Gerichts oder der Strafverfolgungsbehörden sind rechtswidrig und können Unterlassungs-, Gegendarstellungs- und Schadenersatzansprüche auslösen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 348/1/06




Zur Vorlage allgemein

Zu den einzelnen Fragestellungen

4. Zu Frage 1: Begriff der Unschuldsvermutung

5. Zu Frage 2: Vorkehrungen zur Gewährleistung der Unschuldsvermutung

6. Zu Frage 3: Beweislast

7. Zu Frage 4: Schutz vor Selbstbelastung und Schweigerecht

8. Zu Frage 5: Recht, die Vorlage belastenden Beweismaterials zu verweigern

9. Zu Frage 6: Abwesenheitsverfahren

10. Zu Frage 7: Terrorismusbekämpfung

11. Zu Frage 8: Ende der Unschuldsvermutung

12. Zu Frage 9: Allgemeines

13. Nicht behandelte Fragen


 
 
 


Drucksache 12/1/06

Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften: Schadenersatzklagen wegen Verletzung des EU-Wettbewerbsrechts KOM (2005)

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 12/1/06




Zur Vorlage allgemein

Zu den einzelnen im Grünbuch aufgeworfenen Fragen

Zu Fragen A bis C:

Zu Frage A:

Zu Frage B:

Zu Frage C:

Zu Frage D:

Zu Frage E und F:

Zu Frage E:

Zu Frage F:

Zu Frage G:

Zu Frage H:

Zu Frage I:

Zu Frage J:

Zu Frage K:

Zu Frage L:

Zu Frage M:

Zu Frage N:

Zu Frage O:


 
 
 


Drucksache 303/06

... (2) Der Versicherungsnehmer kann auf die Beratung oder die Dokumentation nach Absatz 1 durch eine gesonderte schriftliche Erklärung verzichten, in der er vom Versicherungsvermittler ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass sich ein Verzicht nachteilig auf die Möglichkeit des Versicherungsnehmers auswirken kann, gegen den Versicherungsvermittler einen Schadenersatzanspruch nach § 42e geltend zu machen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 303/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgen

Gesetzentwurf

Artikel 1
Änderung der Gewerbeordnung

Artikel 2
Änderung des Gesetzes über den Versicherungsvertrag

Artikel 3
Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes

Artikel 4
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

1. Zielsetzung

2. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

3. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

4. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

5. Sonstige Kosten

6. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu § 34d

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu Absatz 10

Zu § 34e

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummern 8 bis 12

Zu Nummer n

Zu Nummer 14b

Zu Nummer 16

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1a

Zu Nummer 1b

Zu § 42a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 42b

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 42c

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 42d

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 42e

Zu § 42f

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 42g

Zu § 42h

Zu § 42i

Zu § 42j

Zu § 42k

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer n

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 80a

Zu § 80b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 4


 
 
 


Drucksache 329/1/06

... In § 3 AGG-E sollte eine Schwelle eingeführt werden, unterhalb derer eine Belästigung im Sinne des Gesetzes nicht angenommen werden kann. Dies ist erforderlich, um ein Ausufern von Schadenersatzforderungen zu verhindern, und kann im Einklang mit den europarechtlichen Vorgaben erfolgen. Der Begriff der Belästigung ist im Gesetzentwurf zu weit gefasst und macht nicht ausreichend deutlich, dass die Sicht eines objektiven Betrachters, nicht die des Anspruchstellers entscheidend ist. Das Europarecht lässt eine Definition der Belästigung "

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 329/1/06




1. Zu Artikel 1 § 2 Abs. 4 AGG

2. Zu Artikel 1 § 3 Abs. 6 - neu - AGG

3. Zu Artikel 1 § 7 Abs. 2 Satz 2 - neu - bis 4 - neu - AGG

4. Zu Artikel 1 § 15 Abs. 1 Satz 3 - neu - , 4 - neu - AGG ,

5. Zu Artikel 1 § 17 Abs. 2 AGG

6. Zu Artikel 1 §§ 19, 20, 33 Abs. 3, 4 AGG

7. Zu Artikel 1 § 19 Abs. 1 Satz 2 - neu - AGG

8. Zu Artikel 1 § 19 Abs. 3 AGG

9. Zu Artikel 1 § 21 Abs. 2 Satz 4 - neu - , Abs. 5 AGG

10. Zu Artikel 1 § 22 AGG

11. Zu Artikel 1 § 24 AGG

12. Zu Artikel 2 Soldatinnen- und Soldaten-Gleichbehandlungsgesetz


 
 
 


Drucksache 25/05

... 1. Jede Person, der wegen einer rechtswidrigen Verarbeitung oder jeder anderen gegen diese Verordnung verstoßenden Handlung ein Schaden entsteht, hat das Recht, vom verantwortlichen Mitgliedstaat Schadenersatz zu verlangen. Dieser Staat kann teilweise oder vollständig von seiner Haftung befreit werden, wenn er nachweist, dass er für den Umstand, durch den der Schaden eingetreten ist, nicht verantwortlich ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 25/05




Begründung

1. allgemeine Zielsetzung

2. Auswirkungen des Visa-Informationssystems VIS

3. Rechtsgrundlage

4. Beteiligung am VIS

5. Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

6. Struktur und Inhalt des Vorschlags

Vorschlag

Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Kategorien von Daten

Artikel 4
Zugang zum Zwecke der Eingabe, Änderung, Löschung und Abfrage von Daten

Kapitel II
Eingabe und Verwendung von Daten durch die Visumbehörden

Artikel 5
Verfahren für die Eingabe von Daten bei der Antragstellung

Artikel 6
Daten bei der Antragstellung

Artikel 7
Zusätzliche Daten im Fall einer Konsultation zwischen zentralen Behörden

Artikel 8
Zusätzliche Daten bei der Visumerteilung

Artikel 9
Zusätzliche Daten bei Ablehnung der Prüfung des Antrags

Artikel 10
Zusätzliche Daten bei Ablehnung der Visumerteilung

Artikel 11
Zusätzliche Daten bei Nichtigerklärung, Widerruf oder Rücknahme eines Visums

Artikel 12
Zusätzliche Daten bei Verlängerung eines Visums

Artikel 13
Verwendung des VIS zur Antragsprüfung

Artikel 14
Verwendung des VIS zur Konsultation und zur Anforderung von Dokumenten

Artikel 15
Verwendung von Daten zur Erstellung von Berichten und Statistiken

Kapitel III
Verwendung von Daten durch andere Behörden

Artikel 16
Verwendung von Daten für Visakontrollen

Artikel 17
Verwendung von Daten zur Identifizierung und Rückführung illegaler Einwanderer

Artikel 18
Verwendung von Daten zur Bestimmung der Verantwortlichkeit für Asylanträge

Artikel 19
Verwendung von Daten zur Prüfung eines Asylantrags

Kapitel IV
Speicherung und Änderung der Daten

Artikel 20
Frist für die Speicherung der Daten

Artikel 21
Änderung von Daten

Artikel 22
Vorzeitige Löschung von Daten

Kapitel V
Betrieb und Verantwortlichkeit

Artikel 23
Betrieb

Artikel 24
Verbindung zu den nationalen Systemen

Artikel 25
Verantwortlichkeit für die Verwendung von Daten

Artikel 26
Datensicherheit

Artikel 27
Haftung

Artikel 28
Führung von Aufzeichnungen

Artikel 29
Sanktionen

Kapitel VI
Datenschutzrechte und Kontrolle des Datenschutzes

Artikel 30
Recht auf Auskunft

Artikel 31
Recht auf Auskunft, Korrektur und Löschung

Artikel 32
Zusammenarbeit zur Wahrung der Datenschutzrechte

Artikel 33
Rechtsbehelfe

Artikel 34
Nationale Kontrollstelle

Artikel 35
Unabhängige Kontrollstelle

Kapitel VII
Schlussbestimmungen

Artikel 36
Durchführung

Artikel 37
Beginn der Übermittlung

Artikel 38
Aufnahme des Betriebs

Artikel 39
Ausschuss

Artikel 40
Überwachung und Bewertung

Artikel 41
Inkrafttreten und Anwendbarkeit


 
 
 


Drucksache 764/1/05

... - die geplanten Schadenersatzregelungen (Artikel 28).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 764/1/05




Zu Artikel 4

Zu Artikel 6

Zu Artikel 9

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 10

Zu Artikel 12

Zu Artikel 15

Zu Artikel 18

Zu Kapitel IV Artikel 19 bis 22

Zu Artikel 21

Zu Artikel 22

Zu Artikel 25

Zu Artikel 26

Zu Artikel 28

Zu Artikel 30

Zu Artikel 31

Zu Artikel 35


 
 
 


Drucksache 566/05

... 47. ruft zu einer weiteren Zusammenarbeit im Bereich der Sicherheit des Seeverkehrs, insbesondere bezüglich eines Verbots aller Einhüllen-Tankschiffe in russischen Gewässern in der Ostsee und im Schwarzen Meer auf; ruft ferner zum Abschluss einer Übereinkunft zwischen der von der russischen Regierung kontrollierten Gesellschaft "Lukoil" und der litauischen Regierung bezüglich Schadenersatzgarantien im Fall einer Umweltkatastrophe in der Ölbohreinrichtung D-6, die sich in der Nähe der von der

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 566/05




Entschließung

Politik der Europäischen Union und der Mitgliedstaaten

Vier Gemeinsame Räume

Demokratie, Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit in Russland

Spezifische Fragen in Zusammenhang mit den baltischen Staaten

3 Kaliningrad

3 Tschetschenien

Kampf gegen Terrorismus

Umwelt und nukleare Sicherheit


 
 
 


Drucksache 445/05 (Beschluss)

... Dies ist erforderlich, um ein Ausufern von Schadenersatzforderungen zu verhindern, und kann im Einklang mit den europarechtlichen Vorgaben erfolgen.



Drucksache 438/05

... Soweit eine Verpflichtung des Anbieters von Telekommunikationsdiensten für die Öffentlichkeit zum Ersatz eines Vermögensschadens gegenüber einem Endnutzer besteht und nicht auf Vorsatz beruht, ist die Haftung auf höchstens 12 500 Euro je Endnutzer begrenzt. Entsteht die Schadenersatzpflicht durch eine einheitliche Handlung oder ein einheitliches schadenverursachendes Ereignis gegenüber mehreren Endnutzern und beruht dies nicht auf Vorsatz, so ist die Schadenersatzpflicht unbeschadet der Begrenzung in Satz 1 in der Summe auf höchstens 10 Millionen Euro begrenzt. Übersteigen die Entschädigungen, die mehreren Geschädigten auf Grund desselben Ereignisses zu leisten sind, die Höchstgrenze, so wird der Schadenersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadenersatzansprüche zur Höchstgrenze steht. Die Haftungsbegrenzung nach den Sätzen 1 bis 3 gilt nicht für Ansprüche auf Ersatz des Schadens, der durch den Verzug der Zahlung von Schadenersatz entsteht. Abweichend von den Sätzen 1 bis 3 kann die Höhe der Haftung gegenüber Endnutzern, die keine Verbraucher sind, durch einzelvertragliche Vereinbarung geregelt werden."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 438/05




Gesetz

Artikel 1
Änderung des Artikel 10-Gesetzes190-4

Artikel 2
Änderung des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes367-3

Artikel 3
Änderung des Telekommunikationsgesetzes900-15

§ 43a
Verträge

§ 44a
Haftungsbegrenzung

§ 45
Berücksichtigung der Interessen behinderter Menschen

§ 45a
Nutzung von Grundstücken

§ 45b
Entstörungsdienst

§ 45c
Normgerechte technische Dienstleistung

§ 45d
Netzzugang

§ 45e
Anspruch auf Einzelverbindungsnachweis

§ 45f
Vorausbezahlte Leistung

§ 45g
Verbindungspreisberechnung

§ 45h
Rechnungsinhalt, Teilzahlungen

§ 45i
Beanstandungen

§ 45j
Entgeltpflicht bei unrichtiger Ermittlung des Verbindungsaufkommens

§ 45k
Sperre

§ 45m
Aufnahme in öffentliche Teilnehmerverzeichnisse

§ 45n
Veröffentlichungspflichten

§ 45o
Rufnummernmissbrauch

§ 45p
Auskunftsanspruch über zusätzliche Leistungen

§ 47a
Schlichtung

Artikel 4
Weitere Änderung des Telekommunikations- gesetzes900-15

§ 451
Kurzwahldienste

§ 66a
Preisangabe

§ 66b
Preisansage

§ 66c
Preisanzeige

§ 66d
Preishöchstgrenzen

§ 66e
Verbindungstrennung

§ 66f
Anwählprogramme (Dialer)

§ 66g
Wegfall des Entgeltanspruchs

§ 66h
Auskunftsanspruch, Datenbank für (0)900er-Rufnummern

§ 66i
R-Gespräche

§ 66j
Rufnummernübermittlung

§ 66k
Internationaler entgeltfreier Telefondienst

§ 66l
Umgehungsverbot

Artikel 5
Weitere Änderungen des Telekommunikationsgesetzes900-15

Artikel 6
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Anlage
(zu § 45a)

3 Nutzungsvertrag


 
 
 


Drucksache 945/05

... (2) Eine Schadenersatzforderung eines notifizierten Staates, der nicht innerhalb der nach Artikel 13 einzuhaltenden Frist geantwortet hat, kann mit den Kosten verrechnet werden, die dem notifizierenden Staat für Maßnahmen entstanden sind, die er nach Ablauf der Beantwortungsfrist ergriffen hat und die nicht ergriffen worden wären, wenn der notifizierte Staat innerhalb der Frist Einspruch erhoben hätte.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 945/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

2 Übereinkommen

Teil I
Einleitung

Artikel 1
Geltungsbereich dieses Übereinkommens

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Wasserlaufübereinkünfte

Artikel 4
Vertragsparteien von Wasserlaufübereinkünften

Teil II
Allgemeine Grundsätze

Artikel 5
Ausgewogene und angemessene Nutzung und Beteiligung

Artikel 6
Für eine ausgewogene und angemessene Nutzung maßgebliche Faktoren

Artikel 7
Pflicht, keinen beträchtlichen Schaden zu verursachen

Artikel 8
Allgemeine

Artikel 9
Regelmäßiger Austausch von Daten und Informationen

Artikel 10
Verhältnis zwischen unterschiedlichen Nutzungsarten

Teil III
Geplante Maßnahmen

Artikel 11
Informationen über geplante Maßnahmen

Artikel 12
Notifikation geplanter Maßnahmen mit möglichen nachteiligen Auswirkungen

Artikel 13
Beantwortungsfrist im Falle einer Notifikation

Artikel 14
Pflichten des notifizierenden Staates während der Beantwortungsfrist

Artikel 15
Beantwortung einer Notifikation

Artikel 16
Nichtbeantwortung einer Notifikation

Artikel 17
Konsultationen und Verhandlungen über geplante Maßnahmen

Artikel 18
Verfahren

Artikel 19
Dringliche

Teil IV
Schutz, Erhaltung und Bewirtschaftung

Artikel 20
Schutz und Erhaltung von Ökosystemen

Artikel 21
Verhütung, Verringerung und Bekämpfung der Verschmutzung

Artikel 22
Einbringung fremder oder neuer Arten

Artikel 23
Schutz und Erhaltung der Meeresumwelt

Artikel 24
Bewirtschaftung

Artikel 25
Regulierung

Artikel 26
Installationen

Teil V
Schädliche Umstände und Notfallsituationen

Artikel 27
Verhütung und Abmilderung schädlicher Umstände

Artikel 28
Notfallsituationen

Teil VI
Sonstige Bestimmungen

Artikel 29
Internationale Wasserläufe und Installationen in Zeiten bewaffneter Konflikte

Artikel 30
Indirekte Verfahren

Artikel 31
Für die nationale Verteidigung oder Sicherheit wesentliche Daten und Informationen

Artikel 32
Nichtdiskriminierung

Artikel 33
Beilegung von Streitigkeiten

Teil VII
Schlussklauseln

Artikel 34
Unterzeichnung

Artikel 35
Ratifikation, Annahme, Genehmigung oder Beitritt

Artikel 36
Inkrafttreten

Artikel 37
Verbindliche Wortlaute

Anlage
Schiedsverfahren

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7

Artikel 8

Artikel 9

Artikel 10

Artikel 11

Artikel 12

Artikel 13

Artikel 14

Denkschrift

I. Allgemeines

II. Zu den einzelnen Artikeln

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7

Artikel 8 bis 10

Artikel 11 bis 19

Artikel 20 bis 26

Artikel 27
und 28

Artikel 29 bis 32

Artikel 33

Artikel 34 bis 37

Anlage zu
dem Übereinkommen


 
 
 


Drucksache 464/05

... Entsprechend dem Schreiben von Herrn Parlamentarischen Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen, Karl Diller, an den Vorsitzenden des Haushaltsausschusses vom 2. März 2004 beabsichtigt die Bundesregierung, die Einnahmen aus Vertragsstrafen und Schadenersatzansprüchen, die aus dem Schiedsgerichtsverfahren gegen Toll Collect erwartet werden, den Investitionen aus der Lkw-Maut zuzuführen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 464/05




2 Vorbemerkung

Zu den Punkten 1 und 2:

zu Punkt 3:

zu Punkt 4:


 
 
 


Drucksache 3/05

... - Schadenersatzpflicht)

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 3/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternative

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Aktiengesetzes

Artikel 2
Änderung sonstigen Bundesrechts

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

I. Allgemeiner Teil

II. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

Zu Nummer 34

Zu Nummer 35

Zu Nummer 36

Zu Nummer 37

Zu Nummer 38

Zu Artikel 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 76/2/05

... Andererseits hat der Landwirt als Produzent von Saatgut einen Anspruch auf eine neutrale amtliche Prüfung des von ihm erzeugten Saatgutes, um zu vermeiden, dass z.B. GVO-verunreinigtes Saatgut in Verkehr gebracht wird und um eventuell daraus abgeleitete zivilrechtliche Schadenersatzansprüche abwehren zu können.


 
 
 


Drucksache 511/05

... Jede im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats aufhältige Person hat das Recht, vor einem Gericht dieses Mitgliedstaats Klage oder Beschwerde zu erheben, wenn ihm das Recht auf Auskunft zu sie betreffenden Daten, das Recht auf Berichtigung oder Löschung solcher Daten oder das Recht auf Information oder Schadenersatz im Zusammenhang mit einer diesem Beschluss widersprechenden Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten verweigert wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 511/05




Begründung

1. Hintergrund des Vorschlags

1.1. Gründe und Ziele Allgemeines Ziel

1.2. Allgemeiner Hintergrund

2. Rechtliche Aspekte

2.1. Rechtsgrundlage

2.2. Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

2.3. Wahl des Rechtsinstruments

2.4. Beteiligung am SIS II

3. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Artikel 1
Einrichtung und allgemeines Ziel des SIS II

Artikel 2
Anwendungsbereich

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Artikel 4
Systemarchitektur und Betrieb des SIS I

Artikel 5
Kosten

Artikel 6
Nationale Systeme

Artikel 7
Nationale SIS-I-Stelle und SIRENE-Behörden

Artikel 8
Austausch von Zusatzinformationen

Artikel 9
Technische Kompatibilität

Artikel 10
Sicherheit und Geheimhaltung

Artikel 11
Führen von Protokollen auf nationaler Ebene

Artikel 12
Betriebsmanagement des SIS II

Artikel 13
Sicherheit und Geheimhaltung

Artikel 15
Ausschreibungsziele und -bedingungen

Artikel 16
Ergänzende Daten zu zwecks Verhaftung und Übergabe gesuchten Personen

Artikel 17
Ergänzende Daten zu zwecks Verhaftung und Auslieferung gesuchten Personen

Artikel 18
Behörden mit Zugriffsrecht auf die Ausschreibungen und ergänzenden Daten zwecks Verhaftung

Artikel 19
Erfassungsdauer der Ausschreibung zwecks Verhaftung und ergänzende Daten

Artikel 20
Kennzeichnung von Personen, nach denen zwecks Verhaftung gefahndet wird

Artikel 21
Kennzeichnung von Personenfahnungsausschreibungen zwecks Verhaftung und Übergabe

Artikel 22
Maßnahmen aufgrund einer Personfahndungsausschreibung zwecks Verhaftung und Übergabe

Artikel 23
Ausschreibungsziele und -bedingungen

Artikel 24
Zugrifsberechtigte Behörden

Artikel 25
Erfassungsdauer von Ausschreibungen

Artikel 26
Maßnahmen aufgrund einer Ausschreibung

Artikel 27
Ausschreibungsziele und -bedingungen

Artikel 28
Zugrifsberechtigte Behörden

Artikel 29
Erfassungsdauer der Ausschreibungen

Artikel 30
Maßnahme aufgrund einer Ausschreibung

Artikel 31
Ausschreibungsziele und -bedingungen

Artikel 32
Erfassung und Austausch von Zusatzinformationen zu Ausschreibungen

Artikel 33
Zugrifsberechtigte Behörden

Artikel 34
Erfassungsdauer der Ausschreibungen

Artikel 35
Ausschreibungsziele und -bedingungen

Artikel 36
Erfassung und Austausch von Zusatzinformationen zu Ausschreibungen

Artikel 37
Zugrifsberechtigte Behörden

Artikel 38
Erfassungsdauer der Ausschreibungen

Artikel 39
Kategorien von Daten

Artikel 40
Verarbeitung von SIS-I-Daten

Artikel 41
Eingabe einer Referenznummer

Artikel 42
Vervielfältigung von SIS-I-Daten

Artikel 43
Qualität der im SIS II verarbeiteten Daten und Kompatibilität der Ausschreibungen

Artikel 44
Ergänzende Daten zur Behandlung von Fällen falscher Identifizierungen von Personen

Artikel 45
Kennzeichnung

Artikel 46
Verknüpfungen zwischen Ausschreibungen

Artikel 47
Zweck und Erfassungsdauer von Zusatzinformationen

Artikel 48
Übermittlung personenbezogener Daten an Dritte

Artikel 49
Anwendung des Datenschutzübereinkommens des Europarates

Artikel 50
Recht auf Information

Artikel 51
Recht auf Auskunft, Berichtigung und Löschung von Daten

Artikel 52
Rechtsbehelf

Artikel 53
Datenschutzbehörden

Artikel 54
Haftung

Artikel 55
Sanktionen

Artikel 56
Zugriff von Europol und Eurojust

Artikel 57
Zugriff von Europol auf SIS-I-Daten

Artikel 58
Zugriff von Eurojust auf SIS-I-Daten

Artikel 59
Kontrolle, Bewertung und Statistiken

Artikel 60
Beratender Ausschuss

Artikel 61
Regelungsausschuss

Artikel 62
Änderung des Schengener Übereinkommens

Artikel 63
Aufhebung

Artikel 64
Übergangszeitraum und Haushalt

Artikel 65
Inkratreten und Anwendbarkeit ft

Anhang


 
 
 


Drucksache 941/05

... „§ 6a Anerkennung und Vollstreckung Die in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union ergangenen Entscheidungen über Schadenersatzklagen auf Grund des Bunkeröl-Übereinkommens werden gemäß Europäischem Gemeinschaftsrecht anerkannt und vollstreckt; Artikel 10 des Bunkeröl-Übereinkommens ist insoweit nicht anzuwenden. Satz 1 gilt nicht für Entscheidungen eines Gerichts in Dänemark.“

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 941/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten der öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Ölschadengesetzes

Artikel 2
Änderung des Handelsgesetzbuchs

Artikel 3
Änderung der Ölhaftungsbescheinigungs-Verordnung

Artikel 4
Änderung des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch

Artikel 5
Änderung des Binnenschifffahrtsgesetzes

Artikel 6
Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang

Artikel 7
Inkrafttreten

Begründung

I. Allgemeiner Teil

II. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu den Nummer n

Zu Nummer 4

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7


 
 
 


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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.