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14 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Schadensbeseitigung"


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Drucksache 120/15 (Beschluss)

... Die Finanzierung des erhöhten Länderanteils an der Umsatzsteuer zur finanziellen Entlastung der Länder und Kommunen bei der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern und unbegleiteten Minderjährigen wird in Artikel 4 des vorliegenden Gesetzentwurfes geregelt. Danach sollen für die Schadensbeseitigung nach dem Hochwasser 2013 nicht erforderliche Mittel aus dem den Ländern zur Verwendung zustehenden Anteil des Fonds "Aufbauhilfe" bereits vor Schlussabrechnung dieses Fonds durch den Bund vereinnahmt werden können.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 120/15 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zum Gesetzentwurf allgemein

3. Zur Beteiligung des Bundes an der Bildungsinfrastruktur

4. Zum Gesetzentwurf allgemein

5. Zum Gesetzentwurf allgemein

6. Zu Artikel 1 KInvFErrG

7. Zu Artikel 2 § 3 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe b KInvFG

8. Zu Artikel 2 § 3 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe b1 - neu - KInvFG

9. Zu Artikel 2 § 3 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe c KInvFG

10. Zu Artikel 2 § 3 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe d KInvFG

11. Zu Artikel 2 § 3 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe a KInvFG

12. Zu Artikel 2 § 3 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe b KlnvFG

13. Zu Artikel 2 § 3 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe c KlnvFG

14. Zu Artikel 2 § 3 Satz 1 Nummer 3 KlnvFG

15. Zu Artikel 2 § 4 Absatz 1 KInvFG

16. Zu Artikel 2 § 6 Absatz 1 Satz 1 KInvFG

17. Zu Artikel 2 § 6 Absatz 3 Satz 1 KInvFG

18. Zu Artikel 4 § 4 Absatz 7 Satz 1 AufbHG

19. Zu Artikel 4 § 4 Absatz 7 Satz 2 AufbHG


 
 
 


Drucksache 619/15

... (9) Sämtliche an der Beförderung gefährlicher Güter Beteiligten haben die zuständigen Stellen bei einem Unfall zu unterstützen und zur Schadensbekämpfung alle erforderlichen Auskünfte unverzüglich zu erteilen. Wer gefährliche Güter regelmäßig herstellt, vertreibt oder empfängt, muss den zuständigen Behörden der Seehäfen und dem Havariekommando, gemeinsame Einrichtung des Bundes und der Küstenländer, Maritimes Lagezentrum, Am Alten Hafen 2, 27472 Cuxhaven, auf Verlangen eine Rufnummer angeben, über die alle vorliegenden Informationen über die Eigenschaften des gefährlichen Gutes und Maßnahmen zur Unfallbekämpfung und Schadensbeseitigung erhältlich sind.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 619/15




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Achte Verordnung

Artikel 1
Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter mit Seeschiffen (Gefahrgutverordnung See - GGVSee)*

4 Inhaltsverzeichnis

§ 1
Geltungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Zulassung zur Beförderung

§ 4
Allgemeine Sicherheitspflichten, Überwachung, Ausrüstung, Unterweisung

§ 5
Verladung gefährlicher Güter

§ 6
Unterlagen für die Beförderung gefährlicher Güter

§ 7
Ausnahmen

§ 8
Zuständigkeiten des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

§ 9
Zuständigkeiten der nach Landesrecht zuständigen Behörden

§ 10
Zuständigkeiten der durch das Bundesministerium der Verteidigung bestimmten Sachverständigen und Dienststellen

§ 11
Zuständigkeiten des Bundesamtes für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr

§ 12
Zuständigkeiten der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung

§ 13
Zuständigkeiten des Bundesamtes für Strahlenschutz

§ 14
Zuständigkeiten des Umweltbundesamtes

§ 15
Zuständigkeiten der für die Schiffssicherheit zuständigen bundesunmittelbaren Berufsgenossenschaft

§ 16
Zuständigkeiten der Benannten Stellen

§ 17
Pflichten des Versenders

§ 18
Pflichten des für das Packen oder Beladen einer Güterbeförderungseinheit Verantwortlichen

§ 19
Pflichten des Auftraggebers des Beförderers

§ 20
Pflichten des für den Umschlag Verantwortlichen Der für den Umschlag Verantwortliche

§ 21
Pflichten des Beförderers

§ 22
Pflichten des Reeders

§ 23
Pflichten des Schiffsführers

§ 24
Pflichten des mit der Planung der Beladung Beauftragten

§ 25
Pflichten des Empfängers

§ 26
Pflichten mehrerer Beteiligter

§ 27
Ordnungswidrigkeiten

§ 28
Übergangsbestimmungen

Artikel 2
Änderung der Verordnung über Ausnahmen von den Vorschriften über die Beförderung gefährlicher Güter

Artikel 3
Neubekanntmachung

Artikel 4
Aufheben von Vorschriften

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt der Verordnung

III. Alternativen

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

V. Gesetzesfolgen

1. Nachhaltigkeitsaspekte

2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

3. Erfüllungsaufwand

a Für Bürgerinnen und Bürger

b Für die Wirtschaft

c Für die Verwaltung

4 Bund

Länder inklusive Kommunen

5. Weitere Kosten

6. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

VI. Befristung

B. Besonderer Teil - zu den Einzelbestimmungen

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5


 
 
 


Drucksache 612/13

... (3) Die Einleitung von Schadensbeseitigungsmaßnahmen vor der Bewilligung von Mitteln schließt die Förderfähigkeit dieser Maßnahmen nicht aus. Maßnahmen zur unmittelbaren Gefahrenabwehr oder Schadensbegrenzung unmittelbar vor dem in § 2 Absatz 3 Satz 1 genannten Zeitraum sind förderfähig.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 612/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

3 Eingangsformel

§ 1
Mittelverteilung

§ 2
Ermittlung der Schadenshöhe

§ 3
Mittelverwendung

§ 4
Zweckentsprechende Mittelverwendung, Rückforderung

§ 5
Inanspruchnahme und Rückzahlung von Mitteln

§ 6
Liquidität des Fonds

§ 7
Fondsverwaltung

§ 8
EU-beihilferechtliche Genehmigung

§ 9
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Wirtschaftsplan des Sondervermögens „Aufbauhilfe“

3 Vorbemerkung

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Nr. 2661: Verordnung über die Verteilung und Verwendung der Mittel des Fonds Aufbauhilfe (Aufbauhilfeverordnung - AufbhV)

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

1. Regelungsinhalt

2. Erfüllungsaufwand

3. Bewertung


 
 
 


Drucksache 801/12

... Das mittlerweile ausgehandelte und von der Bundesrepublik Deutschland am 20. September 2011 unterzeichnete Zusatzprotokoll von Nagoya/Kuala Lumpur über Haftung und Wiedergutmachung zum Cartagena-Protokoll sieht ein öffentlichrechtliches System zur Schadensbeseitigung (administrativer Haftungsansatz) vor und setzt damit die in Artikel 27 des Cartagena-Protokolls beschlossene Verpflichtung der Vertragsparteien um. Mit dem vorliegenden Vertragsgesetzentwurf soll die für die Ratifikation des Zusatzprotokolls erforderliche Zustimmung von Bundestag und Bundesrat eingeholt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 801/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Schlussbemerkung

Zusatzprotokoll von Nagoya/Kuala Lumpur über Haftung und Wiedergutmachung zum Protokoll von Cartagena über die biologische Sicherheit Übersetzung

Artikel 1
Ziel

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Geltungsbereich

Artikel 4
Kausalität

Artikel 5
Abhilfemaßnahmen

Artikel 6
Ausnahmen

Artikel 7
Fristen

Artikel 8
Finanzielle Obergrenzen

Artikel 9
Rückgriffsrecht

Artikel 10
Finanzielle Sicherheiten

Artikel 11
Verantwortlichkeit der Staaten für völkerrechtswidrige Handlungen

Artikel 12
Umsetzung und Bezug zur zivilrechtlichen Haftung

Artikel 13
Bewertung und Überprüfung

Artikel 14
Die Konferenz der Vertragsparteien, die als Tagung der Vertragsparteien des Protokolls dient

Artikel 15
Sekretariat

Artikel 16
Verhältnis zum Übereinkommen und zum Protokoll

Artikel 17
Unterzeichnung

Artikel 18
Inkrafttreten

Artikel 19
Vorbehalte

Artikel 20
Rücktritt

Artikel 21
Verbindliche Wortlaute

Denkschrift

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil


 
 
 


Drucksache 640/1/10

... 3. Die derzeit geplante verstärkte europäische Katastrophenabwehr ist hier jedoch allenfalls nur als Reserve-Option einzubeziehen. Ein Aufbau von Spezialfähigkeiten für Offshore-Risiken ist nicht auf die EU-Notfalleinsatzkapazitäten auszuweiten. Es darf nicht zu einer Verlagerung des Betriebsrisikos und der damit verbundenen Kosten für die Schadensbeseitigung auf die Allgemeinheit (EU, Mitgliedstaaten) im Rahmen des Katastrophenschutzes kommen.



Drucksache 852/10

... Die nachhaltige Beseitigung von Schäden in den vom Augusthochwasser 2002 im Freistaat Sachsen betroffenen Gebieten wird aufgrund jüngster Hochwasserereignisse länger dauern als bei der Errichtung des Sondervermögens "Aufbauhilfefonds" vorhersehbar. Durch das Gesetz zur Änderung des Aufbauhilfefondsgesetzes sollen die Fristen für die Schadensbeseitigung für den Freistaat Sachsen an diese neue Sachlage angepasst werden.

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Drucksache 852/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

G. Gender Mainstreaming

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Entschädigungsgesetzes

§ 8
Entschädigung bei Abzug von Lastenausgleich

Artikel 2
Änderung des Lastenausgleichsgesetzes

Artikel 3
Änderung des Vermögensgesetzes

Artikel 4
Aufhebung des Vertriebenenzuwendungsgesetzes

Artikel 5
Aufhebung der Ersten Verordnung zur Durchführung des Beweissicherungs- und Feststellungsgesetzes

Artikel 6
Änderung des Aufbauhilfefondsgesetzes

Artikel 7
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Änderungen des Entschädigungsgesetzes (Artikel 1) und des Lastenausgleichsgesetzes (Artikel 2)

II. Änderung des Gesetzes zur Regelung offener Vermögensfragen (Artikel 3)

III. Aufhebung des Vertriebenenzuwendungsgesetzes (Artikel 4)

IV. Änderung der Ersten Verordnung zur Durchführung des Beweissicherungs- und Feststellungsgesetzes (1. BFDV) (Artikel 5)

V. Änderung des Aufbauhilfefondsgesetzes (Artikel 6)

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 2

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 3

Zu Artikel 3

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 4

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1374: Gesetz zur Beschleunigung der Zahlungen von Entschädigungsleistungen bei der Anrechnung von Lastenausgleich

Anlage 2
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Nr. 1538: Drittes Gesetz zur Änderung des Aufbauhilfefondsgesetzes


 
 
 


Drucksache 640/10 (Beschluss)

... 3. Die derzeit geplante verstärkte europäische Katastrophenabwehr ist hier jedoch allenfalls nur als Reserve-Option einzubeziehen. Ein Aufbau von Spezialfähigkeiten für Offshore-Risiken ist nicht auf die EU-Notfalleinsatzkapazitäten auszuweiten. Es darf nicht zu einer Verlagerung des Betriebsrisikos und der damit verbundenen Kosten für die Schadensbeseitigung auf die Allgemeinheit (EU, Mitgliedstaaten) im Rahmen des Katastrophenschutzes kommen.



Drucksache 173/09

... es eingeführte Verbot des Umgangs mit sog. USBV (= unkonventionellen Spreng- und Brandvorrichtungen) hatte zur Folge, dass Schadensdarstellungen und sog. pyrotechnische Effekte im Rahmen des Katastrophenschutzes sowie von Theatern, vergleichbaren Einrichtungen und Film- und Fernsehproduktionsstätten durch Inhaber sprengstoffrechtlicher Erlaubnisse und Befähigungsscheine durch das Verbot ebenso gehindert wären wie bestimmte Schadensbeseitigungen durch Katastrophenschutzkräfte. Selbst die Herstellung einer Schlagpatrone im Rahmen der Durchführung von Sprengarbeiten erfüllt bereits den Tatbestand der Verbotsnorm. Gleiches gilt für die umfassende Ausbildung für derartige Tätigkeiten in staatlichen oder staatlich anerkannten Lehrgängen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 173/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Sprengstoffgesetzes

§ 5
Konformitätsnachweis für Explosivstoffe und pyrotechnische Gegenstände, Zulassung von sonstigen explosionsgefährlichen Stoffen und Sprengzubehör

§ 42
Strafbare Verletzung von Schutzvorschriften

§ 45
Aufgaben der Bundesanstalt

Artikel 2
Änderung der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz

§ 3

§ 6

§ 6a

§ 12b

§ 13

§ 14

§ 15

§ 17

§ 21

§ 22

§ 23

§ 39

§ 40

§ 40a

§ 49

1. Sonstige explosionsgefährliche Stoffe nach § 1 Absatz 3 Nummer 1 und 2 des Gesetzes

2. Sprengzubehör

2.1 Zündleitungen

2.2 Verlängerungsdrähte

2.3 Isolierhülsen

2.4 Zündmaschinen

2.4.1 Mechanische Beschaffenheit

2.4.2 Elektrische Beschaffenheit

2.4.3 Leistungsfähigkeit

2.5 Zündgeräte für elektronische Zünder

2.5.1 Mechanische Beschaffenheit

2.5.2 Elektrische Beschaffenheit

2.5.3 Leistungsfähigkeit

2.6 Zündmaschinenprüfgeräte

2.7 Prüfgeräte für Zündgeräte für elektronische Zünder

2.8 Zündkreisprüfer

2.8.1 Allgemeine Anforderungen

2.8.2 Besondere Anforderungen an Ohmmeter

2.9 Prüfgeräte für elektronische Zündkreise

2.9.1 Allgemeine Anforderungen

2.9.2 Besondere Anforderungen an Zeigerinstrumente

2.10 Ladegeräte

2.11 Mischladegeräte

I. Für alle pyrotechnischen Gegenstände gelten die nachfolgend aufgeführten allgemeinen Anforderungen:

II. Die einzelnen Gruppen pyrotechnischer Gegenstände müssen mindestens auch die folgenden Anforderungen erfüllen:

A. Feuerwerkskörper

B. Sonstige pyrotechnische Gegenstände

C. Anzündmittel

Artikel 3
Änderung weiterer Vorschriften

Artikel 4
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 5
Inkrafttreten

I. Wesentlicher Inhalt:

1. Zur Änderung des Sprengstoffrechts Artikel 1 und 2 :

2. Bürokratiekosten der Wirtschaft

a Bürokratiekosten neuer Informationspflichten

b Bürokratiekosten geänderter / erweiterter Informationspflichten

c Bürokratiekosten geänderter / vereinfachter Informationspflichten

d Bürokratiekosten aufgehobener Informationspflichten

3. Informationspflichten für die Bürgerinnen und Bürger

a Folgende Informationspflicht wird neu eingeführt:

b Folgende Informationspflichten werden geändert / erweitert:

c Folgende Informationspflichten werden geändert / vereinfacht:

4. Informationspflichten für die Verwaltung

a Folgende Informationspflichten werden neu eingeführt:

b Folgende Informationspflichten werden geändert / erweitert:

c Folgende Informationspflichten werden geändert / vereinfacht:

d Folgende Informationspflicht wird aufgehoben:

5. Sonstige Kosten

6. Zu sonstigen Änderungen Artikel 3 :

II. Regelungskompetenz:

1. Zu den Änderungen des Sprengstoffrechts Artikel 1 und 2 :

2. Zu den Änderungen der Strafprozessordnung, des Bundeszentralregistergesetzes und der Verordnung über den Betrieb des Zentralen Staatsanwaltschaftlichen

Zu den Einzelvorschriften:

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer n

Zu § 5

Zu § 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Absatz 4

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Absatz 5

Zu Nummer 14

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Absatz 6

Zu Nummer 17

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu § 40

Zu § 41

Zu Nummer 1c

Zu Nummer 4a

Zu Nummer 12a

Zu Absatz 1a

Zu Absatz 3

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2

4 Allgemeines

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 1

zu Absatz 1a

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 3

Zu § 2

Zu §§ 3

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Absatz 2a

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 16

Zu Nummer 19

Zu § 13

Zu §§ 14

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu § 21

Zu § 21

Zu § 21

Zu § 21

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 23

Zu § 23

Zu § 23

Zu § 23

Zu § 23

Zu Nummer 26

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

Zu § 39

Zu § 40

Zu § 40a

Zu Absatz 2

Zu Nummer 34

Zu Nummer 36

Zu Nummer 37

Zu Nummer 38

Zu Nummer 39

Zu Nummer 40

Zu Nummer 41

Zu Nummer 43

Zu Artikel 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Absatz 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Absatz 7

Zu Absatz 9

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 743: Viertes Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetzes und anderer Vorschriften


 
 
 


Drucksache 58/3/06

... Auf Grund seiner Tätigkeit im Fachbereich Wasserbau, Hochwasserschutz ist Herr Prof. Dr. Socher besonders geeignet, die Aufgabe als Ländervertreter gemäß § 6 Abs. 1 EUZBLG i. V. m. Abschnitt IV der Bund-Länder-Vereinbarung wahrzunehmen. Er verfügt über Erfahrungen sowohl bei der Schadensbeseitigung nach dem Augusthochwasser 2002 als auch bei Erarbeitung und Umsetzung der sächsischen Hochwasserschutzstrategie und ist als Leiter der Arbeitsgruppe Hochwasserschutz der Internationalen Kommission zum Schutz der Elbe (IKSE) auch über Sachsen hinaus in diesem Fachgebiet tätig. Mit ihm steht ein kompetenter Ländervertreter in den Gremien der Kommission und des Rates zur Verfügung.



Drucksache 678/1/06

... "Die zuständige Behörde unterrichtet die Betroffenen und Vereinigungen, die gemäß § 10 einen begründeten Antrag auf die Schadensbeseitigung gestellt haben ebenso die Betroffenen, auf deren Grundstücken die Sanierungsmaßnahmen durchgeführt werden sollen, über die vorgesehenen Sanierungsmaßnahmen und gibt ihnen Gelegenheit, sich binnen eines Monats zu äußern; die Unterrichtung kann durch öffentliche Bekanntmachung erfolgen."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 678/1/06




1. Zu Artikel 1 § 1 USchadG

2. Zu Artikel 1 § 1 Satz 2 USchadG *

3. Zu Artikel 1 § 2 Nr. 1 USchadG

4. Zu Artikel 1 § 2 Nr. 1 Buchstabe c USchadG

5. Zu Artikel 1 § 2 Nr. 2 USchadG

6. Zu Artikel 1 § 2 Nr. 2 USchadG

7. Zu Artikel 1 § 2 Nr. 3 USchadG

8. Zu Artikel 1 § 2 Nr. 6 USchadG

9. Zu Artikel 1 § 2 Nr. 8 USchadG

10. Zu Artikel 1 § 3 Abs. 1 Nr. 2 USchadG

11. Zu Artikel 1 § 3 Abs. 4a - neu - USchadG

12. Zu Artikel 1 § 3 Abs. 4a - neu - USchadG

13. Zu Artikel 1 § 3 Abs. 5 Satz 2 - neu - USchadG

14. Zu Artikel 1 §§ 4 bis 7 USchadG

15. Zu Artikel 1 § 7 Abs. 2 Nr. 1 USchadG

16. Zu Artikel 1 § 7 Abs. 3 - neu - USchadG

17. Zu Artikel 1 § 8 Abs. 4 Satz 1, Satz 3 - neu - USchadG

18. Zu Artikel 1 § 8 Abs. 4 Satz 3 - neu - USchadG *

19. Zu Artikel 1 § 8 Abs. 4 Satz 3 - neu - USchadG *

20. Zu Artikel 1 § 9 USchadG

21. Zu Artikel 1 § 9 Abs. 1 USchadG

22. Zu Artikel 1 § 9 Abs. 1 Satz 3 USchadG *

23. Zu Artikel 1 § 10 USchadG

24. Zu Artikel 1 § 11 Abs. 1 USchadG

25. Zu Artikel 1 § 12 USchadG

26. Zu Artikel 1 § 12 USchadG

27. Zu Artikel 1 § 14 Abs. 1 USchadG

28. Zu Artikel 1 § 14 Abs. 1 USchadG

29. Zu Artikel 1 Anlage 1 zu § 3 Abs. 1 USchadG

30. Zu Artikel 1 Anlage 1 Nr. 3, 4, 5 und 6 zu § 3 Abs. 1 USchadG

31. Zu Artikel 2 Nr. 01 - neu - Inhaltübersicht zum WHG

32. Zu Artikel 3 Nr. 3 § 21 Abs. 4 Satz 2 BNatSchG

33. Zu Artikel 3 Nr. 4 § 21a Überschrift, Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 und Abs. 3 BNatSchG

34. Zu Artikel 3 Nr. 4 § 21a Abs. 1 Satz 2 BNatSchG

35. Zu Artikel 3 Nr. 4 § 21a Abs. 1 Satz 2 BNatSchG *

36. Zu Artikel 3 Nr. 4 § 21a Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 - neu - BNatSchG *

37. Zu Artikel 3 Nr. 4 § 21a Abs. 1 Satz 3 - neu - BNatSchG

38. Zu Artikel 3 Nr. 4 § 21a Abs. 2 und 3 BNatSchG *

39. Zu Artikel 3 Nr. 3 und 4 § 21 Abs. 4 und § 21a BNatSchG

Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 678/06 (Beschluss)

... "Die zuständige Behörde unterrichtet die Betroffenen und Vereinigungen, die gemäß § 10 einen begründeten Antrag auf die Schadensbeseitigung gestellt haben, ebenso die Betroffenen, auf deren Grundstücken die Sanierungsmaßnahmen durchgeführt werden sollen, über die vorgesehenen Sanierungsmaßnahmen und gibt ihnen Gelegenheit, sich binnen eines Monats zu äußern; die Unterrichtung kann durch öffentliche Bekanntmachung erfolgen."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 678/06 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 § 1 USchadG

2. Zu Artikel 1 § 2 Nr. 1 USchadG

3. Zu Artikel 1 § 2 Nr. 1 Buchstabe c USchadG

4. Zu Artikel 1 § 2 Nr. 2 USchadG

5. Zu Artikel 1 § 2 Nr. 2 USchadG

6. Zu Artikel 1 § 2 Nr. 3 USchadG

7. Zu Artikel 1 § 2 Nr. 6 USchadG

8. Zu Artikel 1 § 2 Nr. 8 USchadG

9. Zu Artikel 1 § 3 Abs. 1 Nr. 2 USchadG

10. Zu Artikel 1 § 3 Abs. 4a - neu - USchadG

11. Zu Artikel 1 § 3 Abs. 5 Satz 2 - neu - USchadG

12. Zu Artikel 1 § 7 Abs. 2 Nr. 1 USchadG

13. Zu Artikel 1 § 8 Abs. 4 Satz 1, Satz 3 - neu - USchadG

14. Zu Artikel 1 § 10 USchadG

15. Zu Artikel 1 § 11 Abs. 1 USchadG

16. Zu Artikel 1 § 12 USchadG

17. Zu Artikel 1 § 12 USchadG

18. Zu Artikel 1 § 14 Abs. 1 USchadG

19. Zu Artikel 1 § 14 Abs. 1 USchadG

20. Zu Artikel 1 Anlage 1 Nr. 3, 4, 5 und 6 zu § 3 Abs. 1 USchadG

21. Zu Artikel 2 Nr. 01 - neu - Inhaltübersicht zum WHG

22. Zu Artikel 3 Nr. 3 § 21 Abs. 4 Satz 2 BNatSchG

23. Zu Artikel 3 Nr. 4 § 21a Überschrift, Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 und Abs. 3 BNatSchG

24. Zu Artikel 3 Nr. 4 § 21a Abs. 1 Satz 2 BNatSchG

25. Zu Artikel 3 Nr. 4 § 21a Abs. 1 Satz 3 - neu - BNatSchG

26. Zu Artikel 3 Nr. 4 § 21a Abs. 2 und 3 BNatSchG

27. Zu Artikel 3 Nr. 3 und 4 § 21 Abs. 4 und § 21a BNatSchG Der Bundesrat stellt fest, dass die Regelungen der § 21 Abs. 4, § 21a BNatSchG-E hinsichtlich des Artenschutzrechts u.a. nicht den Anforderungen des EuGH-Urteils vom 10. Januar 2006 - C 98/03 - entsprechen.

28. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 303/06

... Erfasst wird nur die eigentliche Versicherungsvermittlung in dem Sinne, dass eine gewerbsmäßige Tätigkeit vorliegen muss, die auf den konkreten Abschluss eines Versicherungsvertrages abzielt. Der Wortlaut der Richtlinie ist an dieser Stelle nicht ganz eindeutig, da nach Artikel 2 Nr. 3 der Richtlinie grundsätzlich auch die Verwaltung und Schadensabwicklung erfasst sein sollen was in den folgenden Unterabsätzen allerdings erheblich relativiert wird. Es erscheint angezeigt, eine Definition zu wählen, die der gewerberechtlichen Systematik und inhaltlich den Zielen der Richtlinie entspricht. Damit wird klargestellt, dass einzelne Tätigkeiten, z.B. die Schadensbeseitigung durch Kfz-Werkstätten, die lediglich in den Bereich der Mitwirkung an der Erfüllung von Versicherungsverträgen fallen, nicht erfasst sind.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 303/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgen

Gesetzentwurf

Artikel 1
Änderung der Gewerbeordnung

Artikel 2
Änderung des Gesetzes über den Versicherungsvertrag

Artikel 3
Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes

Artikel 4
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

1. Zielsetzung

2. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

3. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

4. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

5. Sonstige Kosten

6. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu § 34d

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu Absatz 10

Zu § 34e

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummern 8 bis 12

Zu Nummer n

Zu Nummer 14b

Zu Nummer 16

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1a

Zu Nummer 1b

Zu § 42a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 42b

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 42c

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 42d

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 42e

Zu § 42f

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 42g

Zu § 42h

Zu § 42i

Zu § 42j

Zu § 42k

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer n

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 80a

Zu § 80b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 4


 
 
 


Drucksache 194/05

... 6. Maßnahmen der Schadensbeseitigung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 194/05




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Gender Mainstreaming

Entwurf

Artikel 1
Umweltstatistikgesetz - UStatG

§ 1
Zwecke der Umweltstatistik, Anordnung als Bundesstatistik

§ 2
Erhebungen, Berichtsjahr

§ 3
Erhebung der Abfallentsorgung

§ 4
Erhebung der Abfälle, über die Nachweise zu führen sind

§ 5
Erhebung der Entsorgung bestimmter Abfälle

§ 6
Aufbereitung und Veröffentlichung der abfallstatistischen Erhebungen

§ 7
Erhebung der öffentlichen Wasserversorgung und der öffentlichen Abwasserbeseitigung

§ 8
Erhebung der nichtöffentlichen Wasserversorgung und der nichtöffentlichen Abwasserbeseitigung

§ 9
Erhebungen der Unfälle beim Umgang mit und bei der Beförderung von sowie der Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

§ 10
Erhebung der Luftverunreinigungen

§ 11
Erhebung bestimmter ozonschichtschädigender und klimawirksamer Stoffe

§ 12
Erhebung der Arten und Lebensräumen von gemeinschaftlicher Bedeutung

§ 13
Erhebung der Landschaftsprogramme, Landschaftsrahmenpläne und Landschaftspläne sowie bestimmter naturschutzrelevanter Flächenkategorien

§ 14
Erhebungen der Umweltschäden und Haftungsfälle

§ 15
Erhebung der Aufwendungen für den Umweltschutz.

§ 16
Erhebung der Waren und Dienstleistungen für den Umweltschutz

§ 17
Hilfsmerkmale

§ 18
. Auskunftspflicht

§ 19
Anschriftenübermittlung

§ 20
Übermittlung

§ 21
Verordnungsermächtigung

Artikel 2
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21


 
 
 


Drucksache 524/05

... 6. Maßnahmen der Schadensbeseitigung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 524/05




Gesetz

Artikel 1
Umweltstatistikgesetz (UStatG)

§ 1
Zwecke der Umweltstatistik, Anordnung als Bundesstatistik

§ 2
Erhebungen, Berichtsjahr

§ 3
Erhebung der Abfallentsorgung

§ 4
Erhebung der Abfälle, über die Nachweise zu führen sind

§ 5
Erhebung der Entsorgung bestimmter Abfälle

§ 6
Aufbereitung und Veröffentlichung der abfallstatistischen Erhebungen

§ 7
Erhebung der öffentlichen Wasserversorgung und der öffentlichen Abwasserbeseitigung

§ 8
Erhebung der nichtöffentlichen Wasserversorgung und der nichtöffentlichen Abwasserbeseitigung

§ 9
Erhebungen der Unfälle beim Umgang mit und bei der Beförderung von sowie der Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

§ 10
Erhebung bestimmter klimawirksamer Stoffe

§ 11
Erhebung der Aufwendungen für den Umweltschutz

§ 12
Erhebung der Waren und Dienstleistungen für den Umweltschutz

§ 13
Hilfsmerkmale

§ 14
Auskunftspflicht

§ 15
Anschriftenübermittlung

§ 16
Übermittlung

§ 17
Verordnungsermächtigung

Artikel 2
Inkrafttreten, Außerkrafttreten


 
 
 


Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.