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168 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Schadstoffemission"


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Drucksache 344/20

... -und Schadstoffemissionen bewirkt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 344/20




A. Problem und Ziel

B. L�sung und Nutzen

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erf�llungsaufwand

E. Erf�llungsaufwand

E.1 Erf�llungsaufwand f�r B�rgerinnen und B�rger

E.2 Erf�llungsaufwand f�r die Wirtschaft

E.3 Erf�llungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
�nderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes

� 10b
Sonderregelung f�r besonders emissionsreduzierte Personenkraftwagen

� 14
Au�erbetriebsetzung von Amts wegen

Artikel 2
�nderung des Zweiten Verkehrsteuer�nderungsgesetzes

Artikel 3
Inkrafttreten

Begr�ndung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

1. Klimapolitische Lenkungszwecke

2. Rechtsbereinigungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europ�ischen Union und v�lkerrechtlichen Vertr�gen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Demografische Auswirkungen

4. Haushaltsausgaben ohne Erf�llungsaufwand

4 Zollverwaltung

4 ITZBund:

5. Erf�llungsaufwand

B�rgerinnen und B�rger

4 Wirtschaft

4 Verwaltung

Ver�nderung des einmaligen Aufwandes Verwaltung

Ver�nderung des j�hrlichen Aufwandes Verwaltung

6. Weitere Kosten

7. Weitere Gesetzesfolgen

8. Inkrafttreten, Befristung und Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 283/19

... Der Vorschlag ist verh�ltnism��ig, da er die notwendigen rechtlichen �nderungen vorsieht und gleichzeitig nicht �ber das hinausgeht, was zur Erreichung der Ziele, einerseits die Schadstoffemissionen von Kraftfahrzeugen zu senken und andererseits Rechtssicherheit f�r Fahrzeughersteller zu gew�hrleisten, notwendig ist. Er schafft die notwendigen rechtlichen Voraussetzungen, damit weiter m�glichst gleiche Wettbewerbsbedingungen zwischen den Herstellern herrschen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 283/19




Vorschlag

Begr�ndung

1. Kontext des Vorschlags

- Gr�nde und Ziele des Vorschlags

- Koh�renz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarit�t und VERH�LTNISM�ẞIGKEIT

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarit�t bei nicht ausschlie�licher Zust�ndigkeit

- Verh�ltnism��igkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessentr�ger und der Folgenabsch�tzung

- Expost-Bewertung/Eignungspr�fungen bestehender Rechtsvorschriften

- Konsultation der Interessentr�ger

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabsch�tzung

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Durchf�hrungspl�ne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalit�ten

- Erl�uternde Dokumente bei Richtlinien

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 8
Delegierte Rechtsakte �ber den Zugang zu Fahrzeug-Reparatur- und Wartungsinformationen

Artikel 14a
Aus�bung der Befugnis�bertragung

Artikel 15
Ausschussverfahren

Artikel 2

Artikel 3

2 ANNEX

Anhang

Table 2a �bereinstimmungsfaktoren f�r die Emissionen im praktischen Fahrbetrieb


 
 
 


Drucksache 491/19

... Liegen w�hrend der Messfahrt in einem bestimmten Zeitraum solche erweiterten Temperaturbedingungen vor, so sind die Schadstoffemissionswerte, die f�r diesen bestimmten Zeitraum nach der Verordnung (EU) Nr.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 491/19




A. Problem und Ziel

B. L�sung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erf�llungsaufwand

E. Erf�llungsaufwand

E.1 Erf�llungsaufwand f�r B�rgerinnen und B�rger

E.2 Erf�llungsaufwand f�r die Wirtschaft

E.3 Erf�llungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Dritte Verordnung

Artikel 1

Artikel 2

Anhang zu
Artikel 1 Nummer 3

Anlage XXII
(zu � 47 Abs�tze 3b und 3c) Anforderungen an Stickoxid-Minderungssysteme (NOx-Minderungssysteme) mit hoher Minderungsleistung zur Einhaltung eines Emissionswerts von weniger als 270 mg/km NOx f�r Kraftfahrzeuge mit Selbstz�ndungsmotor (NOxMS-Pkw)

3 Inhaltsverzeichnis

1. Allgemeines

1.1 Gegenstand und Anwendungsbereich

1.2 Begriffsbestimmungen

1.3 Abk�rzungsverzeichnis

2. Anforderungen an NOxMS-Pkw

2.1 Anforderungen bei Hardware-Nachr�stung

2.2 Anforderungen bei Software-Updates

2.3 Anforderungen an NOxMS-Pkw ohne technische �nderungen

3. �bereinstimmungskriterien f�r NOxMS-Pkw bei Hardware-Nachr�stung

4. PEMS-Pr�ffamilie

4.1 Fahrzeughersteller

4.2 Technische Kriterien

4.3 Messfahrzeug

5. Verwendungsbereich

6. Kraftstoff/Kraftstoffqualit�t

7. Pr�fung des NOxMS-Pkw

7.1 Einbau des zu pr�fenden NOxMS-Pkw

7.2 Messfahrten und Pr�fablauf

7.2.1 Randbedingungen

7.2.1.1 Fahrzeugnutzlast und Pr�fmasse

7.2.1.2 Umgebungsbedingungen

7.2.2 Fahrzeugkonditionierung - Pr�fung bei Start mit kaltem Motor

7.2.3 Dynamische Bedingungen

7.2.4 Zustand und Betrieb des Fahrzeugs

7.2.4.1 Nebenverbraucher

7.2.4.2 Fahrzeuge mit einem System mit periodischer Regenerierung

7.2.5 Anforderungen an die Messfahrt

7.2.5.1 Allgemeine Anforderungen

7.2.5.2 Fahrstreckenanteile und Durchf�hrung der Messfahrt

7.2.5.3 Geschwindigkeiten

7.2.5.4 Stadtanteil

7.2.5.5 Autobahnanteil

7.2.6 Anforderungen an den Betrieb

7.2.7 Kaltstart

7.2.8 Schmier�l, Kraftstoff und Reagens

7.3 Emissionen und Bewertung der Messfahrt

7.4 Berechnung des Emissionsergebnisses

8. Bewertungskriterien f�r NOxMS-Pkw

9. Messtechnik

9.1 Messtechnische Ausr�stung

9.2 Validierung der Messtechnik

10. �berwachungsma�nahmen

10.1 Dauerhaltbarkeitsnachweis durch den Hersteller

10.2 Best�tigungspr�fungen durch die Genehmigungsbeh�rde

10.3 �bereinstimmungsfaktor

11. Allgemeine Betriebserlaubnis f�r Hardware-Nachr�stung oder Software-Updates

12. Aufhebung der Allgemeinen Betriebserlaubnis f�r NOxMS-Pkw

13. Zus�tzliche Anforderungen zur Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis f�r NOxMS-Pkw

13.1 Einhaltung der Typgenehmigungsvorschriften

13.2 Betriebsverhalten und Sicherheit

13.3 Ger�uschverhalten

13.4 Elektromagnetische Vertr�glichkeit

13.5 Austausch vorhandener PMS/Nachr�stung bislang nicht vorhandener PMS

13.6 Anforderungen an das PMS als Bestandteil des NOxMS-Pkw

13.7 Warn- und Aufforderungssysteme bei reagensgest�tzten Hardware-Nachr�stsystemen

13.7.1 Vorhandene OBD- und NC-Systeme sowie Warn- und Aufforderungssysteme

13.7.2 Anzeige-, Warn- und Aufforderungssysteme f�r NOxMS-Pkw

13.8 NH3-Emissionen bei reagensgest�tzten Hardware-Nachr�stsystemen

13.9 Sekund�remissionen

13.10 �nderungen an emissionsrelevanten Bauteilen und Systemkomponenten

13.11 Einbau- und Installationsanweisungen sowie Halterinformationen

13.12 Eingriff in die Motorsteuerung, in das OBD-System und in Kommunikationsschnittstellen

13.13 Ermittlung der �nderung der CO2-Emissionen 13.13.1 Testverfahren und Bewertung der Messergebniss

13.13.2 Verwendungsbereich

14. Einbau und Abnahme des NOxMS-Pkw bei technischen �nderungen

14.1 Einbau

14.2 Abnahme

15. Vorgehensweise bei Gleichwertigkeitsbescheinigungen des Fahrzeugherstellers bei NOxMS-Pkw ohne technische �nderungen

Anhang I
(zu Nummer 2) Beschreibungsbogen / Informations-Dokument

Anhang II
(zu Nummer 5) Verwendungsbereich

Anhang III
Antrag auf Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis f�r ein NOxMS-Pkw bei einer Hardware-Nachr�stung oder bei einem Software-Update

Anhang IV
(zu Nummer 14.2) Bescheinigung der Abnahme des ordnungsgem��en Einbaus eines NOxMS-Pkw (Hardware-Nachr�stung oder Software-Update) zur Vorlage bei der Zulassungsbeh�rde

Begr�ndung

A. Allgemeiner Teil

I. Wesentlicher Inhalt der Verordnung

II. Haushaltsausgaben ohne Erf�llungsaufwand

III. Erf�llungsaufwand

1. Erf�llungsaufwand f�r B�rgerinnen und B�rger

2. Erf�llungsaufwand f�r die Wirtschaft

3. Erf�llungsaufwand der Verwaltung

V. Weitere Kosten

VI. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

VII. Nachhaltigkeit

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

1. Zu Artikel 1 Nr. 1

2. Zu Artikel 1 Nr. 2 � 47 Abs�tze 3b und 3c

3. Zu Artikel 1 Nr. 3 Anlage XXII zu � 47 Abs�tze 3b und 3c StVZO

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 581/19

... - und sonstigen Schadstoffemissionen und tr�gt damit zu Klimaschutz und Luftreinhaltung erheblich bei. Sehr gro�e Verkehrsinvestitionsvorhaben, insbesondere in den Innenst�dten und Verkehrsknoten, werden sich unter den gegebenen Rahmenbedingungen nicht immer als gesamtwirtschaftlich im Sinne des einheitlichen Bewertungsverfahrens des Bundes darstellen lassen. Es soll jedoch grunds�tzlich die F�rderm�glichkeit auch f�r diese Vorhaben er�ffnet werden. Die Bundesfinanzhilfen bzw. die Investitionszusch�sse des Bundes k�nnen begrenzt werden auf das Investitionsvolumen, f�r das der gesamtwirtschaftliche Nachweis nach dem Verfahren des Bundes erbracht werden kann.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 581/19




A. Problem und Ziel

B. L�sung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erf�llungsaufwand

E. Erf�llungsaufwand

E.1 Erf�llungsaufwand f�r B�rgerinnen und B�rger

E.2 Erf�llungsaufwand f�r die Wirtschaft

E.3 Erf�llungsaufwand f�r die Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

� 2
F�rderungsf�hige Vorhaben

Artikel 2

Begr�ndung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelung

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europ�ischen Union und v�lkerrechtlichen Vertr�gen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erf�llungsaufwand

4. Erf�llungsaufwand

4.1. Erf�llungsaufwand f�r B�rgerinnen und B�rger

4.2. Erf�llungsaufwand f�r die Wirtschaft

4.3. Erf�llungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1 Nummer 1

Zu Artikel 1 Nummer 2

Zu Artikel 1 Nummer 3

Zu Artikel 1 Nummer 4

Zu Artikel 1 Nummer 5

Zu Artikel 1 Nummer 6

Zu Artikel 1 Nummer 7

Zu Artikel 1 Nummer 8

Zu Artikel 1 Nummer 9

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. � 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 5019, BMVI: Entwurf eines Gesetzes zur �nderung des Gesetzes �ber Finanzhilfen des Bundes zur Verbesserung der Verkehrsverh�ltnisse der Gemeinden

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1. Erf�llungsaufwand

5 Verwaltung

II.2. Evaluierung

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 491/1/19

... -MS lediglich bei "normalen Temperaturbedingungen" von 5�C bis 30�C bzw. bei "erweiterten Temperaturbedingungen 2" von -3�C bis 5�C durchzuf�hren. Demgegen�ber sieht die g�ltige EU-Verordnung einen normalen (hier als gem��igt bezeichneten) Temperaturbereich von 0�C bis 30�C bzw. einen erweiterten Temperaturbereich von -7�C bis 0�C vor. Entsprechend sieht die Verordnung vor, dass die Schadstoffemissionswerte "bei erweiterten Temperaturbereich 2" verdoppelt werden d�rfen (540 mg (NO



Drucksache 221/18

... Dar�ber hinaus wurde im Nachgang zum Skandal um die Schadstoffemissionen durch Kraftfahrzeuge im Jahr 2015 das Legislativpaket zur Kontrolle der Emissionen von Fahrzeugen im praktischen Fahrbetrieb16 erlassen, mit dem gew�hrleistet wird, dass die Emissionsnormen ordnungsgem�� umgesetzt und die Typgenehmigungsanforderungen versch�rft werden. Das Paket umfasst Tests f�r Stickstoffoxid- und Partikelemissionen sowie neu einzuf�hrende Regeln f�r die Pr�fung der �bereinstimmung in Betrieb befindlicher Fahrzeuge, mit denen die Pr�fungen bereits in Betrieb befindlicher Fahrzeuge verbessert werden sollen. Mit den letzten, am 3. Mai erlassenen �nderungen wurden die Spielr�ume technischer Unsicherheiten bei den Pr�fungen der Emissionen unter realen Fahrbedingungen reduziert, die Emissionspr�fungen bereits im Verkehr eingesetzter Fahrzeuge ausgeweitet sowie Pr�fungen durch unabh�ngige und zugelassene Dritte eingef�hrt. Dar�ber hinaus m�ssen seit September 2017 neue Typen von leichten Nutzfahrzeugen ein neuartiges Pr�fverfahren f�r Labortests im Rahmen von Typgenehmigungen durchlaufen, das den realen Fahrbedingungen n�herkommt.17

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 221/18




Mitteilung

1. Herausforderung LUFTQUALIT�T

2. EU-STRATEGIE f�r SAUBERE LUFT

3. Beispiele f�r Ma�nahmen zur Verringerung der LUFTVERSCHMUTZUNG

3.1. Ma�nahmen zur Verringerung verkehrsbedingter Emissionen

3.2. Ma�nahmen zur Verringerung von Emissionen aus Strom- und W�rmeerzeugung

3.3. Ma�nahmen zur Verringerung von Emissionen aus der Industrie

3.4. Ma�nahmen zur Verringerung von Emissionen aus der Landwirtschaft

4. Zusammenarbeit f�r eine SAUBERE LUFT f�r alle EUROP�ERINNEN und EUROP�ER

4.1. Ausweitung der Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten im Rahmen von Dialogen �ber saubere Luft

4.2. Mitgliedstaaten, Regionen und St�dte zusammenbringen

4.3. Bereitstellung von EU-Finanzmitteln f�r die Unterst�tzung von Ma�nahmen zur Verbesserung der Luftqualit�t

4.4. Staatliche Beihilfen zur Erleichterung inl�ndischer Investitionen in emissionsarme und emissionsfreie Mobilit�t

4.5. Fortgesetzte Durchsetzungsma�nahmen

�berm��ige Luftverschmutzung durch Partikel und Stickstoffdioxid

Aktueller Stand

Weitere Ma�nahmen

Sicherstellung der vollst�ndigen Einhaltung der Schadstoffemissionsnormen f�r Fahrzeuge

Einhaltung der geltenden Vorschriften durch die Mitgliedstaaten

Weitere Ma�nahmen

Neue Vorschriften f�r eine bessere Markt�berwachung

5. Das weitere Vorgehen


 
 
 


Drucksache 216/18

... sieht f�r die Mitgliedstaaten unterschiedliche nationale Verpflichtungen zur Reduktion der Emissionen der Luftschadstoffe SO2, NOx, NMVOC, NH3 und Feinstaub (PM2,5) vor, die ab dem Jahr 2020 und ab dem Jahr 2030 erreicht werden m�ssen. Ferner enth�lt die Richtlinie Regelungen zur Erstellung und Aktualisierung von nationalen Luftreinhalteprogrammen, zur Berichterstattung und zur �berwachung der Auswirkungen der Luftschadstoffemissionen auf die �kosysteme. Ziel der Richtlinie ist es, die negativen Auswirkungen von Luftschadstoffbe-lastungen auf die menschliche Gesundheit und �kosysteme in der Europ�ischen Union bis zum Jahr 2030 im Vergleich zum Jahr 2005 signifikant zu reduzieren; das wichtigste quantitative Ziel der Richtlinie ist eine Reduktion der durch Luftverunreinigungen, insbesondere durch Feinstaub, bedingten vorzeitigen Todesf�lle in der Europ�ischen Union um ann�hernd die H�lfte. Die Richtlinie ist im Wesentlichen bis zum 1. Juli 2018 in nationales Recht umzusetzen; Regelungen zur Emissionsberichterstattung an die Europ�ische Kommission und an die



Drucksache 551/18

... Richtlinien zur Kontrolle der Schadstoffemissionen der Anlagen durch Mess- und �berwachungsverfahren. Sofern die vorliegende Verordnung die in dem genannten technischen Regelwerk zum Stand der Technik beschriebenen Anforderungen lediglich kodifiziert, wird f�r diese Anlagen kein Erf�llungsaufwand verursacht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 551/18




A. Problem und Ziel

B. L�sung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erf�llungsaufwand

E. Erf�llungsaufwand

E.1 Erf�llungsaufwand f�r B�rgerinnen und B�rger

E.2 Erf�llungsaufwand f�r die Wirtschaft

E.3 Erf�llungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Vierundvierzigste Verordnung zur Durchf�hrung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung �ber mittelgro�e Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen - 44. BlmSchV) *

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

� 1
Anwendungsbereich

� 2
Begriffsbestimmungen

� 3
Bezugssauerstoffgehalt

� 4
Aggregationsregeln

� 5
Emissionsrelevante �nderung in einer Feuerungsanlage

� 6
Registrierung von Feuerungsanlagen

� 7
Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten des Betreibers

� 8
An- und Abfahrzeiten

Abschnitt 2
Anforderungen a n die Errichtung und den Betrieb

� 9
Emissionsgrenzwerte f�r Ammoniak

� 10
Emissionsgrenzwerte f�r Feuerungsanlagen bei Einsatz von festen Brennstoffen

� 11
Emissionsgrenzwerte bei Einsatz von fl�ssigen Brennstoffen in nicht genehmigungsbed�rftigen mittelgro�en Feuerungsanlagen mit einer Feuerungsw�rmeleistung von 10 Megawatt oder mehr oder in genehmigungsbed�rftigen mittelgro�en Feuerungsanlagen

� 12
Emissionsgrenzwerte bei Einsatz von fl�ssigen Brennstoffen in nicht genehmigungsbed�rftigen mittelgro�en Feuerungsanlagen mit einer Feuerungsw�rmeleistung von weniger als 10 Megawatt

� 13
Emissionsgrenzwerte bei Einsatz von gasf�rmigen Brennstoffen in nicht genehmigungsbed�rftigen mittelgro�en Feuerungsanlagen mit einer Feuerungsw�rmeleistung von mindestens 10 Megawatt oder in genehmigungsbed�rftigen mittelgro�en Feuerungsanlagen

� 14
Emissionsgrenzwerte bei Einsatz von gasf�rmigen Brennstoffen in nicht genehmigungsbed�rftigen mittelgro�en Feuerungsanlagen mit einer Feuerungsw�rmeleistung von weniger als 10 Megawatt

� 15
Emissionsgrenzwerte f�r Gasturbinenanlagen

� 16
Emissionsgrenzwerte f�r Verbrennungsmotoranlagen

� 17
Anforderungen an die Abgasverluste von nicht genehmigungsbed�rftigen mittelgro�en �l- und Gasfeuerungsanlagen

� 18
Anforderungen an Mischfeuerungen und Mehrstofffeuerungen

� 1g
Ableitbedingungen

� 20
Abgasreinigungseinrichtungen

Abschnitt 3
Messung und �berwachung

� 21
Messungen an mittelgro�en Feuerungsanlagen bei Einsatz von festen Brennstoffen

� 22
Messungen an mittelgro�en Feuerungsanlagen bei Einsatz von gasf�rmigen Brennstoffen

� 23
Messungen an mittelgro�en Feuerungsanlagen bei Einsatz von fl�ssigen Brennstoffen

� 24
Messungen an Verbrennungsmotoranlagen

� 25
Messungen an Gasturbinenanlagen

� 26
Messungen an Feuerungsanlagen mit Abgasreinigungseinrichtung f�r Stickstoffoxide

� 27
Messpl�tze

� 28
Messverfahren und Messeinrichtungen

� 29
Kontinuierliche Messungen

� 30
Auswertung und Beurteilung von kontinuierlichen Messungen, Messbericht

� 31
Einzelmessungen

Abschnitt 4
Gemeinsame Vorschriften

� 32
Zulassung von Ausnahmen

� 33
Weitergehende Anforderungen

� 34
Verh�ltnis zu anderen Vorschriften

� 35
Ordnungswidrigkeiten

Abschnitt 5
Anlagenregister und Berichterstattung

� 36
Anlagenregister

Abschnitt 6
Schlussvorschriften

� 37
Zug�nglichkeit und Gleichwertigkeit von Normen

� 38
�bergangsregelungen

Anlage 1
(zu � 6) Informationen, die der Betreiber der zust�ndigen Beh�rde vorzulegen hat

Anlage 2
(zu � 28) Anforderungen an die Probenahme und Analyse, an die kontinuierlichen Messeinrichtungen und an die Validierung der Messergebnisse

Anlage 3
(zu � 30) Umrechnungsformel

Artikel 2
�nderung der Verordnung �ber kleine und mittlere Feuerungsanlagen

Artikel 3
Inkrafttreten

Begr�ndung

A. Allgemeiner Teil

I. Zweck der Verordnung

II. Regelungsnotwendigkeit, Alternativen

III. Gender Mainstreaming

IV. Befristung

V. Erf�llungsaufwand

1. Gesamtergebnis

2. Vorgaben

3. Erf�llungsaufwand f�r B�rgerinnen und B�rger

4. Erf�llungsaufwand f�r die Wirtschaft

Feste Brennstoffe:

Gasf�rmige Brennstoffe:

Fl�ssige Brennstoffe:

5 Verbrennungsmotoren:

Dazu im Einzelnen:

5 Gasturbinen:

5 Informationsdefizit:

5 Wirtschaftlichkeit:

5 Ver�nderungswillen:

5. Erf�llungsaufwand der Verwaltung

VI. Evaluation

VII. Nachhaltige Entwicklung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften

Zu � 1

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 9

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu � 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu Absatz 10

Zu Absatz 11

Zu Absatz 12

Zu Absatz 13

Zu Absatz 14

Zu Absatz 15

Zu Absatz 16

Zu Absatz 17

Zu Absatz 18

Zu Absatz 19

Zu Absatz 20

Zu Absatz 21

Zu Absatz 22

Zu Absatz 23

Zu Absatz 24

Zu Absatz 25

Zu Absatz 26

Zu � 3

Zu � 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu � 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu � 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu � 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu � 8

Zu Abschnitt 2 Anforderungen an die Errichtung und den Betrieb

Zu � 9

Zu � 10

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu Absatz 10

Zu Absatz 11

Zu Absatz 12

Zu Absatz 13

Zu Absatz 14

Zu Absatz 15

Zu Absatz 16

Zu Absatz 17

Zu Absatz 18

Zu Absatz 19

Zu � 11

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu � 12

Zu Absatz 1

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Absatz 2

Zu � 13

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu � 14

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 2

Zu � 15

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu Absatz 10

Zu � 16

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu Absatz 10

Zu Absatz 11

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Absatz 12

Zu Absatz 13

Zu Absatz 14

Zu Absatz 15

Zu Absatz 16

Zu � 17

Zu � 18

Zu � 19

Zu � 20

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Abschnitt 3 Messung und �berwachung

Zu � 21

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu � 22

Zu Absatz 1

Zu Absatz 6

Zu � 23

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 6

Zu Absatz 10

Zu � 24

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu Absatz 10

Zu Absatz 11

Zu Absatz 12

Zu Absatz 13

Zu Absatz 14

Zu � 25

Zu Absatz 3

Zu � 26

Zu � 27

Zu � 28

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu � 29

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu � 30

Zu Absatz 2

Zu � 31

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu Abschnitt 4 Gemeinsame Vorschriften

Zu � 32

Zu � 33

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu � 34

Zu � 35

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Abschnitt 5 Anlagenregister und Berichterstattung

Zu � 36

Zu Abschnitt 6 Schlussvorschriften

Zu � 37

Zu � 38

Zu Absatz 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Anlage 1 Informationen, die der Betreiber der zust�ndigen Beh�rde vorzulegen hat

Zu Anlage 2 Anforderungen an die Probenahme und Analyse, an die kontinuierlichen Messeinrichtungen und an die Validierung der Messergebnisse

Zu Anlage 3 Umrechnungsformel

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. � 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 4468, BMU: Entwurf einer Verordnung zur Einf�hrung der Verordnung �ber mittelgro�e Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen sowie zur �nderung der Verordnung �ber kleine und mittlere Feuerungsanlagen

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

- Registrierungspflicht f�r alle betroffenen Anlagen und Schaffung eines Anlagenregisters

- Festlegung von Emissionsgrenzwerten f�r

- Messungs- und �berwachungspflichten:

II.1 Erf�llungsaufwand

5 Wirtschaft

5 Registrierung

5 Grenzwerte

5 Messung

5 Verwaltung

II.2 1:1- Umsetzung

II.3 �One in one out�-Regel

II.4 KMU-Betroffenheit

II.5 Evaluation

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 185/18

... Ziel ist es, Europa zu einem weltweiten Vorreiter beim Einsatz vernetzter und automatisierter Mobilit�t zu machen, die Anzahl der Unfalltoten drastisch zu senken, die verkehrsbedingten Schadstoffemissionen zu reduzieren sowie die �berlastung der Stra�en zu mindern. Die fahrerlose Mobilit�t wird voraussichtlich wesentlich zur Verwirklichung dieser wichtigen gesellschaftlichen Ziele beitragen, sofern sie vollst�ndig in das Gesamtverkehrssystem eingebunden und von den richtigen Ma�nahmen flankiert wird und Synergien zwischen der fahrerlosen Mobilit�t und den Entkarbonisierungsma�nahmen entstehen. Am Ende soll damit die sogenannte "Vision Null" erreicht werden, d.h. null Unfalltote auf europ�ischen Stra�en ab 2050.10 Um dieses Ziel f�r Europa zu verwirklichen, m�ssen die EU, privatwirtschaftliche Akteure, die Mitgliedstaaten, regionale sowie lokale Beh�rden im Schulterschluss an einer gemeinsamen Vision f�r eine vernetzte und automatisierte Mobilit�t arbeiten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 185/18




Mitteilung

1. VERNETZTE und AUTOMATISIERTE Mobilit�t als neue CHANCE f�r Europa

2. Die EU-VISION f�r eine VERNETZTE und AUTOMATISIERTE Mobilit�t

Abbildung: Verschiedene Stufen der Automatisierung Quelle: Verband der Automobilingenieure Society of Automotive Engineers, SAE 11

3. AKTUELLER STAND

Strategien in den Vereinigten Staaten und Asien

4. ST�RKUNG der EU Hinsichtlich Technologien und Infrastrukturen f�r die AUTOMATISIERTE Mobilit�t

Automatisierte Autos

LKW -Platooning

5. Schaffung eines Binnenmarktes f�r die sichere Einf�hrung AUTOMATISIERTER Mobilit�t

Erm�glichung von Innovation

Gew�hrleistung der Sicherheit automatisierter Mobilit�t

Behandlung von Haftungsfragen

F�rderung der Fahrzeugkonnektivit�t zur Unterst�tzung der Automatisierung

Sicherstellung der Cybersicherheit, des Datenschutzes und des Datenzugangs

6. Auswirkungen AUTOMATISIERTER Mobilit�t auf die Gesellschaft und die Wirtschaft ANTIZIPIEREN

7. Schlussfolgerung


 
 
 


Drucksache 726/1/17

... - und Luftschadstoffemissionsgrenzen nicht derart niedrig angesetzt werden, dass Plug-in-Hybrid-Technologien von vornherein ausgeschlossen sind. Plug-in-Hybrid-Modelle sollten durch die Aufnahme eines Kriteriums der elektrischen Mindestreichweite Ber�cksichtigung finden.



Drucksache 647/17 (Beschluss)

... Der zu streichende Einschub zielt auf eine Einschr�nkung der sogenannten Glockenregelung ab, die es Raffinerien erm�glicht, die Reduzierung von Schadstoffemissionen dort zu erzielen, wo dies am kosteng�nstigsten ist. Diese Einschr�nkung ist europarechtlich nicht erforderlich (siehe Durchf�hrungsbeschluss der Kommission vom 9. Oktober 2014 �ber Schlussfolgerungen zu den besten verf�gbaren Techniken (BVT) in Bezug auf das Raffinieren von Mineral�l und Gas; BVT 58) und widerspricht damit der Forderung nach einer 1 : 1-Umsetzung von EU-Recht. Um deutsche Raffinerien im Wettbewerb mit Raffinerien in anderen EU-Mitgliedstaaten nicht zu benachteiligen, ist hierauf zu verzichten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 647/17 (Beschluss)




Anlage
�nderungen und Entschlie�ung zur Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Umsetzung des Durchf�hrungsbeschlusses der Kommission vom 9. Oktober 2014 �ber Schlussfolgerungen zu den besten verf�gbaren Techniken gem�� der Richtlinie 2010/75/EU /EU des Europ�ischen Parlamentes und des Rates �ber Industrieemissionen in Bezug auf das Raffinieren von Mineral�l und Gas (2014/738/EU) (REF-VwV)

A �nderungen

1. Zu Nummer 8 Besondere Regelungen f�r Mineral�l-, Schmierstoff- und Gasraffinerien Abschnitt Kompensationsm�glichkeit f�r Schwefeloxide Satz 1

2. Zu Nummer 8 Besondere Regelungen f�r Mineral�l-, Schmierstoff- und Gasraffinerien Abschnitt Kompensationsm�glichkeit f�r Schwefeloxide Satz 6 - neu -

3. Zu Nummer 8 Besondere Regelungen f�r Mineral�l-, Schmierstoff- und Gasraffinerien Abschnitt Kontinuierliche Messungen Absatz 4 - neu -

4. Zu Nummer 8 Besondere Regelungen f�r Mineral�l-, Schmierstoff- und Gasraffinerien Abschnitt ALTANLAGEN Unterabschnitt Katalytisches Spalten Satz 4 Buchstabe b

B Entschlie�ung


 
 
 


Drucksache 157/17 (Beschluss)

... (Autogas) leisten einen signifikanten Beitrag zum Klimaschutz und zur Verringerung der Luftschadstoffemissionen durch den Kfz-Verkehr in Deutschland. Durch die vorgesehene geringere Steuererm��igung f�r Erdgas und die vorgesehene erhebliche Reduzierung der Steuererm��igung f�r



Drucksache 721/17

... -Emissionen (Dekarbonisierung) weltweit f�hrend werden. Damit die EU die Verpflichtungen, die sie auf der 21. Konferenz der Vertragsparteien des Rahmen�bereinkommens der Vereinten Nationen �ber KlimA �nderungen in Paris �bernommen hat, einhalten kann, muss die Dekarbonisierung des Verkehrssektors schneller vorangetrieben und gew�hrleistet werden, dass sich Treibhausgasemissionen und Luftschadstoffemissionen auf einem stabilen Abw�rtspfad in Richtung Emissionsfreiheit bis zur Jahrhundertmitte befinden.



Drucksache 647/1/17

... Der zu streichende Einschub zielt auf eine Einschr�nkung der sogenannten Glockenregelung ab, die es Raffinerien erm�glicht, die Reduzierung von Schadstoffemissionen dort zu erzielen, wo dies am kosteng�nstigsten ist. Diese Einschr�nkung ist europarechtlich nicht erforderlich (siehe Durchf�hrungsbeschluss der Kommission vom 9. Oktober 2014 �ber Schlussfolgerungen zu den besten verf�gbaren Techniken (BVT) in Bezug auf das Raffinieren von Mineral�l und Gas; BVT 58) und widerspricht damit der Forderung nach einer 1 : 1-Umsetzung von EU-Recht. Um deutsche Raffinerien im Wettbewerb mit Raffinerien in anderen EU-Mitgliedstaaten nicht zu benachteiligen, ist hierauf zu verzichten.

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Drucksache 647/1/17




1. Zu Nummer 3 Besondere Regelungen f�r Anlagen usw. Abschnitt ALTANLAGEN Unterabschnitt Kontinuierliche Messungen �berschrift, Satz 1

2. Zu Nummer 3 Besondere Regelungen f�r Anlagen usw. Abschnitt ALTANLAGEN Unterabschnitt Auswertung der Messergebnisse f�r den Monatsmittelwert Absatz 2 - neu -

3. Zu Nummer 5.2 Destillations- oder Konversionsr�ckst�nde Abschnitt ALTANLAGEN Unterabschnitt Stickstoffoxide - neu -

4. Zu Nummer 8 Besondere Regelungen f�r Mineral�l-, Schmierstoff- und Gasraffinerien Abschnitt Kompensationsm�glichkeit f�r Stickstoffoxide Satz 1

5. Zu Nummer 8 Besondere Regelungen f�r Mineral�l-, Schmierstoff- und Gasraffinerien Abschnitt Kompensationsm�glichkeit f�r Schwefeloxide Satz 1

6. Zu Nummer 8 Besondere Regelungen f�r Mineral�l-, Schmierstoff- und Gasraffinerien Abschnitt Kompensationsm�glichkeit f�r Schwefeloxide Satz 1

7. Zu Nummer 8 Besondere Regelungen f�r Mineral�l-, Schmierstoff- und Gasraffinerien Abschnitt Kompensationsm�glichkeit f�r Schwefeloxide Satz 2

8. Zu Nummer 8 Besondere Regelungen f�r Mineral�l-, Schmierstoff- und Gasraffinerien Abschnitt Kompensationsm�glichkeit f�r Schwefeloxide Satz 6 - neu -

9. Zu Nummer 8 Besondere Regelungen f�r Mineral�l-, Schmierstoff- und Gasraffinerien Abschnitt Kontinuierliche Messungen Absatz 4 - neu -

10. Zu Nummer 8 Besondere Regelungen f�r Mineral�l-, Schmierstoff- und Gasraffinerien Abschnitt ALTANLAGEN Unterabschnitt Katalytisches Spalten Satz 4 Buchstabe b


 
 
 


Drucksache 646/1/17

... Der jeweils zu streichende Einschub zielt auf eine Einschr�nkung der sogenannten Glockenregelung ab, die es Raffinerien erm�glicht, die Reduzierung von Schadstoffemissionen dort zu erzielen, wo dies am kosteng�nstigsten ist. Diese Einschr�nkung ist europarechtlich nicht erforderlich (siehe Durchf�hrungsbeschluss der Kommission vom 9. Oktober 2014 �ber Schlussfolgerungen zu den besten verf�gbaren Techniken (BVT) in Bezug auf das Raffinieren von Mineral�l und Gas, BVT 58) und widerspricht damit der Forderung nach einer 1 : 1-Umsetzung von EU-Recht. Um deutsche Raffinerien im Wettbewerb mit Raffinerien in anderen EU-Mitgliedstaaten nicht zu benachteiligen, ist hierauf zu verzichten.

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Drucksache 646/1/17




1. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a1 - neu - � 5 Absatz 5a - neu -

2. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe c Doppelbuchstabe bb � 5 Absatz 7 Nummer 1a

3. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe

4. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe 0a - neu - � 6 Absatz 1 Satz 1

5. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe c � 6 Absatz 7a Satz 2 - neu -

6. Zu Artikel 1 Nummer 7 � 10a Absatz 1 Satz 1

7. Zu Artikel 1 Nummer 7 � 10a Absatz 2 Satz 1 und 2

8. Zu Artikel 1 Nummer 7 � 10a Absatz 2 Satz 1

9. Zu Artikel 1 Nummer 7 � 10a Absatz 2 Satz 2 , Nummer 10 Buchstabe a � 22 Absatz 1b

10. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe b � 20 Absatz 1a

11. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe a Doppelbuchstabe 0aa - neu - � 29 Absatz 1 Nummer 1

12. Hauptempfehlung zu Ziffer 13

Zu Artikel 1 Nummer 12

13. Hilfsempfehlung zu Ziffer 12

Zu Artikel 1 Nummer 12

14. Hauptempfehlung zu Ziffer 15

Zu Artikel 1 Nummer 12

15. Hilfsempfehlung zu Ziffer 14

Zu Artikel 1 Nummer 12


 
 
 


Drucksache 726/17 (Beschluss)

... - und Luftschadstoffemissionsgrenzen nicht derart niedrig angesetzt werden, dass Plug-in-Hybrid-Technologien von vornherein ausgeschlossen sind. Plug-in-Hybrid-Modelle sollten durch die Aufnahme eines Kriteriums der elektrischen Mindestreichweite Ber�cksichtigung finden.



Drucksache 157/1/17

... (Autogas) leisten einen signifikanten Beitrag zum Klimaschutz und zur Verringerung der Luftschadstoffemissionen durch den Kfz-Verkehr in Deutschland. Durch die vorgesehene geringere Steuererm��igung f�r Erdgas und die vorgesehene erhebliche Reduzierung der Steuererm��igung f�r



Drucksache 726/17

... - und Luftschadstoffemissionen zu leisten und die Energieeffizienz zu steigern.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 726/17




Vorschlag

Begr�ndung

1. Kontext des Vorschlags

- Gr�nde und Ziele des Vorschlags

- Koh�renz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarit�t und Verh�ltnism�ssigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarit�t bei nicht ausschlie�licher Zust�ndigkeit

- Verh�ltnism��igkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessentr�ger und der Folgenabsch�tzung

- Ex-post-Evaluierung der geltenden Rechtsvorschriften

- Folgenabsch�tzung

4 Politikoptionen

Option 1: Aufhebung der Richtlinie

Option 2: Einf�hrung einer Definition des Ausdrucks saubere Fahrzeuge und Verpflichtung der Mitgliedstaaten zur Aufstellung nationaler Strategiepl�ne oder zur Anwendung der Methode der Monetisierung

Option 3: Einf�hrung einer Definition des Ausdrucks sauberes Fahrzeug auf der Grundlage von Schwellenwerten f�r die Emissionen und Festlegung von Mindestzielen f�r die �ffentliche Auftragsvergabe in Bezug auf leichte Nutzfahrzeuge bei gleichzeitiger Ausweitung des Anwendungsbereichs.

Option 4: Einf�hrung einer Definition auf der Grundlage alternativer Kraftstoffe und Festlegung entsprechender Mindestziele f�r die �ffentliche Auftragsvergabe in Bezug auf alle Fahrzeuge, bei gleichzeitiger Ausweitung des Anwendungsbereichs.

Option 5: Annahme einer Verordnung, mit der allein die Methodik der Monetisierung bei der �ffentlichen Auftragsvergabe f�r Fahrzeuge zugrunde gelegt wird, bei gleichzeitiger Ausweitung des Anwendungsbereichs

Option 6: Einf�hrung einer Definition des Ausdrucks sauberes Fahrzeug anhand von Schwellenwerten f�r die Emissionen und eines Mindestziels f�r die �ffentliche Auftragsvergabe in Bezug auf leichte Nutzfahrzeuge sowie Einf�hrung einer Definition auf der Grundlage alternativer Kraftstoffe und von Mindestzielen f�r die �ffentliche Auftragsvergabe in Bezug auf schwere Nutzfahrzeuge.

- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Durchf�hrungspl�ne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalit�ten

- Ausf�hrliche Erl�uterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 3
Anwendungsbereich

Artikel 4
Definitionen

Artikel 4a
Befugnis�bertragung

Artikel 5
Mindestziele f�r die �ffentliche Auftragsvergabe

Artikel 8a
Aus�bung der Befugnis�bertragung

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

ANNEX 1 Anhang des Vorschlags f�r eine Richtlinie des Europ�ischen Parlaments und des Rates zur �nderung der Richtlinie 2009/33/EG �ber die F�rderung sauberer und energieeffizienter Stra�enfahrzeuge

Anhang Informationen
f�r die Verwirklichung der Mindestziele f�r die Beschaffung sauberer Stra�enfahrzeuge zur F�rderung der emissionsarmen Mobilit�t in den Mitgliedstaaten

Tabelle

Tabelle

Tabelle

Tabelle

Tabelle


 
 
 


Drucksache 436/1/17

... -Emissionen und nicht nach Luftschadstoffemissionen bewerteten Differenzierung zielf�hrend sind, solange die Luftqualit�tsgrenzwerte, insbesondere f�r Stickoxide, noch vielfach �berschritten werden. Die Verschlechterung hinsichtlich der Ber�cksichtigung von Schadstoffemissionen w�rde weniger Anreize f�r sauberere Fahrzeuge setzen und so dem Ziel einer m�glichst raschen Einhaltung der Luftqualit�tsgrenz-werte entgegenstehen.



Drucksache 541/17

... Das Bundesministerium f�r Verkehr und digitale Infrastruktur und das vom Bundesministerium f�r Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit haben am 27. Juni 2017 die Einrichtung eines "Nationalen Forum Diesel" verk�ndet. Das Forum solle Ma�nahmen zur Reduzierung von Schadstoffemissionen bei Diesel-PKW vereinbaren. Ziel sei eine Reduktion der NOx-Emissionen bei gleichzeitiger Gew�hrleistung der Mobilit�t.



Drucksache 533/16

... - Nach den Enth�llungen �ber die Nutzung von "Abschaltger�ten" (zur Umgehung der Kontrolle von Schadstoffemissionen von Personenkraftwagen) wurden neue, strengere und transparentere Typgenehmigungsanforderungen f�r Kraftfahrzeuge vorgelegt, die auch eine st�rkere Kontrolle und �berwachung vorsehen22.

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Drucksache 533/16




Br�ssel, den 14.9.2016 COM 2016 615 final

2 Einleitung

Abbildung 1: Bessere Rechtsetzung 2015-2016 in Zahlen

Abbildung 2: Zahl der Legislativvorschl�ge 2011-2015

Gro�es bei den gro�en Themen leisten

Beispiele f�r Gro�es bei den gro�en Themen leisten

Bessere Rechtsetzung f�r bessere Ergebnisse

Beispiele f�r Kommissionsvorschl�ge zur Verringerung des Regulierungsaufwands und der Verwaltungslasten

Abbildung 3: �berblick �ber die Aktivit�ten zur besseren Rechtsetzung seit ihrer Einf�hrung in der Kommission

Beispiele f�r angemessenere Herangehensweisen aufgrund von �berlegungen zur besseren Rechtsetzung

Blick in die Zukunft

2 Kommission

2 Zusammenarbeiten:

Europ�isches Parlament/Rat:

Das Europ�ische Parlament und der Rat sind aufgefordert, mit der Kommission zusammenarbeiten, um Methoden und Instrumente zur Anwendung einer besseren

2 Mitgliedstaaten:

Vorrangige Ma�nahmen


 
 
 


Drucksache 79/16

... Wie in der Einleitung erw�hnt, hat LNG in einigen F�llen das Potenzial, Umweltauswirkungen zu reduzieren, beispielsweise im Verkehrssektor, wenn es Kraftstoffe wie Diesel oder Schwer�l ersetzt. Die Nutzung von LNG in Lkw und in der Schifffahrt kann zur Reduzierung verschiedener Schadstoffemissionen beitragen und es dem Schiffsverkehrssektor erm�glichen, die Anforderungen hinsichtlich der Absenkung des Schwefel- und Stickstoffgehalts in Schiffskraftstoffen zu erf�llen, die in Emissions-�berwachungsgebieten eingesetzt werden. In beiden F�llen k�nnen Treibhausgasemissionen durch die Nutzung von LNG verringert werden, vor allem wenn fl�ssiges Biomethan beigemischt wird, vorausgesetzt, dass die Methan-Emissionen minimiert werden (s. unten). �hnliche Erw�gungen gelten f�r den Einsatz von LNG im kleinen Ma�stab f�r die W�rme- und Stromerzeugung, und die EU sollte die vermehrte Nutzung von LNG als Alternativkraftstoff weiter unterst�tzen, soweit es umweltsch�dlichere konventionelle Kraftstoffe ersetzt und nicht an die Stelle erneuerbarer Energiequellen tritt, wie es mit den Nachhaltigkeitszielen im Einklang steht.

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Drucksache 79/16




Mitteilung

Einleitung: AUSSCH�PFUNG des VOLLEN Potenzials von LNG und GASSPEICHERN IM Binnenmarkt

1. ERRICHTUNG der FEHLENDEN Infrastrukturen LNG-Infrastruktur

4 Speicherinfrastruktur

Anbindung von LNG-Anlagen und Speicheranlagen an die M�rkte

4 Aktionslinien:

2. Vollendung des ERDGASBINNENMARKTES: KOMMERZIELLE, RECHTLICHE und REGULATORISCHE Aspekte

Die EU zu einem attraktiven Markt f�r LNG machen

4 Aktionslinien:

Gasspeicherung im Binnenmarkt

4 Aktionslinien:

Optimierung der Rolle der Speicherung bei der Sicherheit der Erdgasversorgung

4 Aktionslinien:

3. Die EU als AKTEUR auf Internationalen LNG-M�RKTEN

4 Aktionslinien:

4. Nachhaltigkeit und Nutzung von LNG als ALTERNATIVEM BRENNSTOFF in den Bereichen Verkehr sowie W�RME-UND STROMERZEUGUNG

4 Aktionslinien:

Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 49/1/16

... -Grenzwertsetzung einer grundlegenden �nderung bedarf. Durch die aufgedeckte Missachtung der Typgenehmigungsvorgaben f�r Schadstoffemissionen hat das bestehende Typgenehmigungssystem betr�chtlichen Schaden genommen und ist die Glaubw�rdigkeit der daf�r zust�ndigen Stellen erheblich infrage gestellt. Angesichts der massiven Probleme der St�dte bei der Einhaltung der gemeinschaftlich festgelegten Luftqualit�tsgrenzwerte einerseits sowie der Klimaschutzanforderungen andererseits ist ein Mess- und Genehmigungsregime zu Kfz-Emissionen notwendig, durch das die verbindlichen Vorgaben der einschl�gigen EU-Rechtsvorschriften f�r den Aussto� von Luftschadstoffen und Klimagasen in der Realit�t und nicht nur im Labor eingehalten werden.

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Drucksache 49/1/16




Zur Vorlage allgemein

Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 2

Zu Artikel 6

Zu den Artikeln 6

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 30

Zu Artikel 33

Zu Artikel 34

Zu Artikel 35

Zu Artikel 42

Zu Artikel 46

Zu Artikel 47

Artikel 55

Zu Artikel 91

Zu Anhang IV Teil I Nummer 4A

Zu Anhang IV Teil I Nummer 44A und 48A

Zu Anhang IV Teil III Anlage 6

Zur Vorlage im �brigen

Zu weiteren Ma�nahmen


 
 
 


Drucksache 617/16

... Dieselru�partikelfiltern nachger�steten Euro 3/ III-Fahrzeugen wird bisher einheitlich eine gr�ne Plakette zugeteilt. Da Euro 6/ VI Fahrzeuge aber vor allem weniger Stickstoffoxide emittieren, ist es erforderlich hier eine Unterscheidung zu treffen und auf eine schnellere Verbreitung von Euro 6/ VI Fahrzeugen hinzuwirken. Um f�r Fahrzeuge mit h�heren Luftschadstoffemissionen Verkehrsverbote in Umweltzonen festlegen zu k�nnen, ist es erforderlich das Plakettensystem um eine zus�tzliche Plakette zu erweitern. Die Festlegung von Verkehrsbeschr�nkungen auf der Grundlage einer neuen Plakette steht im Ermessen der unteren Verkehrsbeh�rden und ist nicht unmittelbare Folge des vorliegenden Verordnungsantrags.



Drucksache 281/1/16

... Der Bundesrat bittet die Bundesregierung zu pr�fen, ob die Mautpflicht nach n�herer Bestimmung durch Rechtsverordnung auf genau bezeichnete Abschnitte von anderen als den in Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a des Gesetzentwurfs bezeichneten Stra�en auszudehnen ist, wenn dies zur Vermeidung von Luftschadstoffemissionen und infolge dessen zur Verringerung der Luftschadstoffimmissionsbelastung gerechtfertigt ist.



Drucksache 332/1/16

... a) Der Bundesrat stellt fest, dass das Absenken der H�chstgeschwindigkeit auf �rtlichen Hauptverkehrsstra�en reale Pegel�nderungen zwischen 1 bis 4 Dezibel und einen besseren Verkehrsfluss ohne Stopand-Go-Verkehre mit verminderten Schadstoffemissionen bewirkt. Damit stellen Geschwindigkeitsbegrenzungen ein wirksames Mittel zum Schutz der Wohn- und Arbeitsbev�lkerung vor L�rm und Abgasen dar.

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Drucksache 332/1/16




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe b � 2 Absatz 5 Satz 1

Zu Artikel 1 Nummer 2a

Zu Nummer 2a

Zu Nummer 2b

3. Zu Artikel 1 Nummer 4 � 45 Absatz 1 Satz 2 Nummer 7 - neu -, 8 - neu -, Absatz 1f Satz 2, Absatz 9 StVO

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

4. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a � 45 Absatz 9 Satz 4 Nummer 2a - neu - StVO, Satz 5 StVO

5. Hilfsempfehlung zu Ziffer 3

Zu Artikel 1 Nummer 4


 
 
 


Drucksache 701/16

... Das Pariser �bereinkommen vom vergangenen Jahr ist ein historischer Meilenstein im Kampf gegen den Klimawandel (Entwicklungsziel 13). Es ist ein Erfolg f�r die ganze Welt und eine Best�tigung des Kurses der EU hin zu einer kohlenstoffarmen und klimavertr�glichen Wirtschaft. F�r 2030 hat sich die EU das ambitionierte Ziel gesetzt, die Treibhausgasemissionen der gesamten Wirtschaft um mindestens 40 % zu senken. Diese Zielvorgabe beruht auf weltweiten Projektionen, die mit dem mittelfristigen Horizont des Pariser �bereinkommens in Einklang stehen. Die EU wird weiter mit gutem Beispiel vorangehen und auf dem Regulierungsweg Schadstoffemissionen senken und die Anpassung an den Klimawandel und den Katastrophenschutz st�rken, aber auch die Voraussetzungen f�r mehr �ffentliche und private Investitionen in Innovations- und Modernisierungsvorhaben in s�mtlichen wichtigen Wirtschaftszweigen verbessern. Die Strategie f�r emissionsarme Mobilit�t tr�gt zu einem wettbewerbsf�higen und ressourcenschonenden Verkehrswesen bei. Im Bereich des Luftverkehrs und des Seefrachtverkehrs hat die EU ma�geblich zum Zustandekommen der diesj�hrigen einschl�gigen weltweiten Abkommen zum Emissionsabbau beigetragen. S�mtliche Wirtschaftszweige betreffende Vorschl�ge zur Beschleunigung des Umstiegs auf eine emissionsarme Wirtschaft24 befinden sich zurzeit im Gesetzgebungsprozess.

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Drucksache 701/16




Mitteilung

1. Einleitung: das ENGAGEMENT der EU f�r eine Nachhaltige Entwicklung

1.1 Die Agenda 2030 f�r nachhaltige Entwicklung und die Ziele f�r die nachhaltige Entwicklung

1.2 N�chste Schritte f�r eine nachhaltige Zukunft Europas

2. Die Antwort EUROPAS auf die Agenda 2030

2.1 Darstellung der EU-Politikfelder, die zu den Nachhaltigkeitszielen beitragen

2.2. Beitrag der zehn Kommissionspriorit�ten zur Agenda 2030

2.3. Die Europ�ische Union als engagierter globaler Partner bei der Umsetzung der Agenda 2030

3. WIE die EU die Umsetzung der Agenda 2030 VORANTREIBEN M�CHTE

3.1. Politische Steuerung

3.2. Finanzierung

3.3. Messung der auf nationaler Ebene, auf Ebene der UN-Regionen, auf EU-Ebene und auf globaler Ebene erzielten Fortschritte

3.4. Gemeinsame Verantwortung f�r die Umsetzung und Anerkennung hervorragender Leistungen

4. Fazit


 
 
 


Drucksache 550/16

... Es ist dringend erforderlich, die statistische Erhebung des Energieangebots durch eine Erfassung der Energieverwendung zu erg�nzen. Insbesondere um Erkenntnisse �ber die M�glichkeiten der rationellen Energienutzung, �ber Einsparpotentiale und mit der Energienutzung verbundene Schadstoffemissionen zu erlangen, ist eine Verbesserung der Datenlage f�r die Energieverwendung unentbehrlich. Allerdings werden gegenw�rtig keine Realisierungsm�glichkeiten f�r eine umfassende Verwendungsstatistik gesehen, weil z.B. die Energienutzung im au�erordentlich heterogenen "Kleinverbraucherbereich" (Gewerbe, Handel, Dienstleistungen) oder im Haushaltsbereich nur mit gro�em Aufwand erfasst werden kann. Die Erhebung der Energieverwendung konzentriert sich deshalb auf den Bereich der industriellen Energienutzung (Bergbau, Gewinnung von Steinen und Erden und Verarbeitendes Gewerbe).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 550/16




A. Problem und Ziel

B. L�sung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erf�llungsaufwand

E. Erf�llungsaufwand

E.1 Erf�llungsaufwand f�r B�rgerinnen und B�rger

E.2 Erf�llungsaufwand f�r die Wirtschaft

E.3 Erf�llungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

� 1
Zweck der Erhebungen und Erhebungsbereiche

� 2
Begriffsbestimmungen

� 3
Erhebungen in der Elektrizit�tswirtschaft einschlie�lich der erneuerbaren Energien

� 4
Erhebungen in der Gaswirtschaft einschlie�lich der erneuerbaren Energien

� 5
Erhebungen in der W�rmewirtschaft einschlie�lich der erneuerbaren Energien

� 6
Erhebungen �ber Kohleeinfuhr und -ausfuhr

� 7
Erhebungen �ber Fl�ssiggas, Kl�rgas, Kl�rschlamm, Tiefengeothermie und Biokraftstoffe

� 8
Erhebungen �ber die Energieverwendung einschlie�lich der erneuerbaren Energien

� 9
Hilfsmerkmale

� 10
Auskunftspflicht

� 11
Durchf�hrung der Erhebung, �bermittlungsfrist

� 12
Verordnungserm�chtigung

� 13
Daten�bermittlung

� 14
Nutzung von nach energierechtlichen Vorschriften erhobenen Daten

� 15
�bergangsregelung

� 16
Inkrafttreten, Au�erkrafttreten

Begr�ndung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Gegenstand des Gesetzentwurfs

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europ�ischen Union und v�lkerrechtlichen

IV. Gesetzesfolgen

1. Nachhaltigkeitsaspekte

2. Haushaltsausgaben ohne Erf�llungsaufwand

3. Erf�llungsaufwand

E.1 Erf�llungsaufwand f�r B�rgerinnen und B�rger

E.2 Erf�llungsaufwand f�r die Wirtschaft

E2.1 � 3 Absatz 1 Nummer 1 EnStatG

E2.2 � 3 Absatz 1 Nummer 2 EnStatG

E2.3 � 3 Absatz 1 Nummer 3 EnStatG

E2.4 � 3 Absatz 2 EnStatG

E2.5 � 3 Absatz 3 EnStatG

E2.6 � 3 Absatz 4 EnStatG

E2.7 � 3 Absatz 5 EnStatG

E2.8 � 3 Absatz 6 EnStatG

E2.9 � 4 Absatz 1 EnStatG

E2.10 � 4 Absatz 2 EnStatG

E2.11 � 4 Absatz 3 EnStatG

E2.12 � 5 EnStatG

E2.13 � 6 EnStatG

E2.14 � 7 Nummer 1 EnStatG

E2.15 � 7 Nummer 2 EnStatG

E2.16 � 7 Nummer 3 EnStatG

E2.17 � 7 Nummer 4 EnStatG

E2.18 � 8 EnStatG

E.3 Erf�llungsaufwand der Verwaltung

4. Weitere Kosten

5. Weitere Gesetzesfolgen

V. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu � 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu � 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu � 3

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu � 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu � 5

Zu � 6

Zu � 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu � 8

Zu � 9

Zu � 10

Zu � 11

Zu � 12

Zu Absatz 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 2

Zu � 13

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu � 14

Zu � 15

Zu � 16

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. � 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3149: Entwurf eines Energiestatistikgesetzes

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Regelungsinhalt

II.2 Vorgaben, Erf�llungsaufwand und Weitere Kosten

II.3 One in one out

II.4 Evaluierung


 
 
 


Drucksache 510/1/15

... 73. Neben der NEC-Richtlinie sollen 2016 ebenfalls die Verordnungsvorschl�ge f�r Schadstoffemissionen von Stra�enfahrzeugen bzw. von nicht f�r den Verkehr bestimmten mobilen Ger�ten und Maschinen zu einem Abschluss gebracht werden. Der Bundesrat spricht sich bei beiden Verordnungsvorschl�gen sowie beim Komitologieverfahren zu den Pr�fmethoden bei Kfz-Emissionen f�r ambitionierte Grenzwerte und die schnellstm�gliche Einf�hrung von realistischen Pr�fverfahren aus. Ohne wirkungsvolle Minimierung von Schadstoffemissionen an der Schadstoffquelle werden die Ziele der Richtlinie "�ber Luftqualit�t und saubere Luft f�r Europa" nicht zu erreichen sein.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 510/1/15




Zur Vorlage insgesamt

REFIT - Programm gesellschaftlich gestalten

Andere Dinge in Angriff nehmen - Die Dinge anders angehen

EU -Haushalt

Neue Impulse f�r Arbeitspl�tze, Wachstum und Investitionen Bildung

2 Geschlechtergleichstellung

Gemeinsame Agrarpolitik

2 Tierschutzstrategie

2 Milchmarkt

2 Gentechnik

Ein vernetzter digitaler Binnenmarkt

Eine robuste Energieunion mit einer zukunftsorientierten Klimaschutzpolitik Umwelt-, Natur- und Klimaschutz

Nachhaltigkeitsstrategie f�r Europa

Natura 2000

Schutz der Umweltmedien Wasser, Luft und Boden

2 Kreislaufwirtschaftsstrategie

2 Energieunion

86. Hauptempfehlung des U:

87. Hilfsempfehlung des U:

Horizont 2020

Ein vertiefter und fairerer Binnenmarkt mit gest�rkter industrieller Basis

Auf gegenseitigem Vertrauen fu�ender Raum des Rechts und der Grundrechte

Hin zu einer neuen Migrationspolitik

Eine Union des demokratischen Wandels

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 510/15 (Beschluss)

... 47. Neben der NEC-Richtlinie sollen 2016 ebenfalls die Verordnungsvorschl�ge f�r Schadstoffemissionen von Stra�enfahrzeugen bzw. von nicht f�r den Verkehr bestimmten mobilen Ger�ten und Maschinen zu einem Abschluss gebracht werden. Der Bundesrat spricht sich bei beiden Verordnungsvorschl�gen sowie beim Komitologieverfahren zu den Pr�fmethoden bei Kfz-Emissionen f�r ambitionierte Grenzwerte und die schnellstm�gliche Einf�hrung von realistischen Pr�fverfahren aus. Ohne wirkungsvolle Minimierung von Schadstoffemissionen an der Schadstoffquelle werden die Ziele der Richtlinie "�ber Luftqualit�t und saubere Luft f�r Europa" nicht zu erreichen sein.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 510/15 (Beschluss)




Zur Vorlage insgesamt

REFIT - Programm gesellschaftlich gestalten

EU -Haushalt

Neue Impulse f�r Arbeitspl�tze, Wachstum und Investitionen Bildung

2 Geschlechtergleichstellung

Gemeinsame Agrarpolitik

2 Tierschutzstrategie

2 Milchmarkt

2 Gentechnik

Ein vernetzter digitaler Binnenmarkt

Eine robuste Energieunion mit einer zukunftsorientierten Klimaschutzpolitik Umwelt-, Natur- und Klimaschutz

Nachhaltigkeitsstrategie f�r Europa

Natura 2000

Schutz der Umweltmedien Wasser, Luft und Boden

2 Kreislaufwirtschaftsstrategie

2 Energieunion

Horizont 2020

Ein vertiefter und fairerer Binnenmarkt mit gest�rkter industrieller Basis

Eine vertiefte und fairere Wirtschafts- und W�hrungsunion

Ein vern�nftiges und ausgewogenes Freihandelsabkommen mit den Vereinigten Staaten

Auf gegenseitigem Vertrauen fu�ender Raum des Rechts und der Grundrechte

Hin zu einer neuen Migrationspolitik

Eine Union des demokratischen Wandels

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 490/15

... Bestellte ZugKm, betriebene Strecken-Kilometer, erbrachte Zugkilometer, erbrachte Personenkilometer, Reduzierung Energieverbrauch und L�rm- und Schadstoffemissionen im Berichtsjahr und den beiden Vorjahren

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 490/15




Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses zu dem Dritten Gesetz zur �nderung des Regionalisierungsgesetzes - Drucksachen 18/3785, 18/3993, 18/4164, 18/4189, 18/4514 -

Anlage
Drittes Gesetz zur �nderung des Regionalisierungsgesetzes

Artikel 1
�nderung des Regionalisierungsgesetzes.

,Artikel 2 Weitere �nderung des Regionalisierungsgesetzes

� 5
Finanzierung und Verteilung

� 6
Verwendung

Anlage
(zu � 6 Absatz 2) Verwendungsnachweis

Artikel 3
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 607/1/14

... - und Luftschadstoffemissionen sollten kurzfristig aus dem Markt genommen werden.



Drucksache 436/14 (Beschluss)

... -Aussto� von �ber 100 Tonnen entspricht. Gemessen an den Schadstoffemissionen erbringt ein Elektrobus eine Entlastung, wie sonst erst durch 60 bis 100 Elektro-PKW erreicht werden w�rden. Derzeit sind weit �ber 90 Prozent der Stadtbusse in Deutschland mit Dieselantrieben ausgestattet. Der Bundesrat fordert daher die Bundesregierung auf, die Elektrifizierung des �PNV deutlich verst�rkt zu f�rdern, um hiermit �ber das Antriebskonzept hinaus ein Zeichen f�r nachhaltige Mobilit�t zu setzen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 436/14 (Beschluss)




Zum Gesetzentwurf allgemein

Zu den einzelnen Vorschriften


 
 
 


Drucksache 34/14

... hinsichtlich der Verringerung der Schadstoffemissionen von Stra�enfahrzeugen - COM(2014) 28 final

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 34/14




Vorschlag

Begr�ndung

1. Kontext des VORSCHLAGS

2. Ergebnisse der Konsultationen der interessierten Kreise und der FOLGENABSCH�TZUNGEN

3. RECHTLICHE ASPEKTE

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 8
Delegierte Rechtsakte �ber den Zugang zu Reparatur- und Wartungsinformationen f�r Fahrzeuge

Artikel 14a
Aus�bung der Befugnis�bertragung

Artikel 15
Ausschussverfahren

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4


 
 
 


Drucksache 34/1/14

... hinsichtlich der Verringerung der Schadstoffemissionen von Stra�enfahrzeugen - COM(2014) 28 final



Drucksache 362/1/14

... d) Die m�glichen h�heren Betr�ge f�r die Anlastung der Kosten der Luftverschmutzung f�r Vorstadtstra�en bleiben zugunsten der geringeren Kosten f�r Fernstra�en unber�cksichtigt, obwohl Lkw im Stadtverkehr nachweislich deutlich h�here Luftschadstoffemissionen verursachen als auf den Fernstra�en.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 362/1/14




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

3 2.


 
 
 


Drucksache 436/1/14

... -Aussto� von �ber 100 Tonnen entspricht. Gemessen an den Schadstoffemissionen erbringt ein Elektrobus eine Entlastung, wie sonst erst durch 60 bis 100 Elektro-PKW erreicht werden w�rden. Derzeit sind weit �ber 90 Prozent der Stadtbusse in Deutschland mit Dieselantrieben ausgestattet. Der Bundesrat fordert daher die Bundesregierung auf, die Elektrifizierung des �PNV deutlich verst�rkt zu f�rdern, um hiermit �ber das Antriebskonzept hinaus ein Zeichen f�r nachhaltige Mobilit�t zu setzen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 436/1/14




Zum Gesetzentwurf allgemein

Zu den einzelnen Vorschriften

Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 441/1/14

... 15. Der Bundesrat h�lt an dem Grundsatz fest, dass die mit der Durchf�hrung der Typpr�fung betrauten technischen Dienste von den Maschinen- bzw. Motorenherstellern institutionell getrennt und unabh�ngig sein sollten. Der Bundesrat sieht mit Sorge, dass der Verordnungsvorschlag von diesem Grundsatz abweicht und erstmals bei der Pr�fung der Konformit�t mit Schadstoffemissionsgrenzwerten eine Selbstpr�fung durch die Motoren- bzw. Maschinenhersteller erm�glicht wird. Der Bundesrat bittet daher die Bundesregierung sich daf�r einzusetzen, dass die technischen Dienste wie bisher von den Herstellern institutionell getrennt und unabh�ngig t�tig sein m�ssen.



Drucksache 157/14 (Beschluss)

... Die �nderungen beseitigen eine weitere Benachteiligung der Solarenergie, die die Solarwirtschaft auch im Vergleich zu den anderen EE-Sparten belastet. Die �nderungen sind auch erforderlich und geeignet, die Umsetzung der EU-Geb�udeenergierichtlinie zu bef�rdern. Ohne die �nderungen werden weitere Arbeitspl�tze gef�hrdet und private Investitionen in PV-Anlagen gehemmt. Die �nderungen sind auch aus Gr�nden der verabredeten Technologieoffenheit geboten. Nicht zuletzt sind sie auch aus Gr�nden des Umweltschutzes zweckm��ig, da allein die Solarstromerzeugung auf Geb�uden weder zus�tzliche Fl�che verbraucht noch L�rmemissionen oder Luftschadstoffemissionen verursacht.



Drucksache 34/14 (Beschluss)

... hinsichtlich der Verringerung der Schadstoffemissionen von Stra�enfahrzeugen - COM(2014) 28 final



Drucksache 441/14 (Beschluss)

... 14. Der Bundesrat h�lt an dem Grundsatz fest, dass die mit der Durchf�hrung der Typpr�fung betrauten technischen Dienste von den Maschinen- bzw. Motorenherstellern institutionell getrennt und unabh�ngig sein sollten. Er sieht mit Sorge, dass der Verordnungsvorschlag von diesem Grundsatz abweicht und erstmals bei der Pr�fung der Konformit�t mit Schadstoffemissionsgrenzwerten eine Selbstpr�fung durch die Motoren- bzw. Maschinenhersteller erm�glicht wird. Der Bundesrat bittet daher die Bundesregierung sich daf�r einzusetzen, dass die technischen Dienste wie bisher von den Herstellern institutionell getrennt und unabh�ngig t�tig sein m�ssen.



Drucksache 671/1/13

... -Emissionen entsprechen oder deren Luftschadstoffemissionen besonders gering sind. Somit fallen unter die Definition nicht nur alle vollst�ndig emissionsfrei fahrenden Kraftfahrzeuge mit Elektroantrieb, wie z.B. reine Elektrofahrzeuge, Brennstoffzellenfahrzeuge und Elektrofahrzeuge, die neben ihrem elektrochemischen Energiespeicher �ber andere emissionsfrei betriebene Energiewandler und/oder emissionsfreie Energiequellen (Kondensatoren, Schwungrad/Generator, einem anderen Energiespeichersystem) verf�gen, sondern auch besonders emissionsarme Kraftfahrzeuge ohne Elektroantrieb.



Drucksache 819/1/13

... 21. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, gegen�ber der Kommission auf eine �nderung der in Artikel 4 Absatz 2 und dem Anhang II genannten Emissionsmengenberechnung auf der Basis der Kraftstoffverk�ufe hinzuwirken. Schadstoffemissionen entstehen unabh�ngig von der Menge des verkauften Kraftstoffs auch aus anderen Quellen und m�ssen entsprechend ermittelt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 819/1/13




Zur Vorlage allgemein und zu den Minderungszielen

Zu einzelnen Vorschriften

2 Weiteres


 
 
 


Drucksache 671/13 (Beschluss)

... � 6a1 definiert eingangs die zu bevorrechtigenden Kraftfahrzeuge als besonders emissionsarm und beinhaltet damit eine Abgrenzung im Sinne einer Wirkvorschrift. Als besonders emissionsarm sind solche Kraftfahrzeuge anzusehen, deren CO2- Emissionen dem in Artikel 5 Verordnung (EG) Nr. 443/2009 festgelegten Wert f�r eine Beg�nstigung der Hersteller von Personenkraftwagen bei der Berechnung der durchschnittlichen spezifischen CO2-Emissionen entsprechen oder deren Luftschadstoffemissionen besonders gering sind. Somit fallen unter die Definition nicht nur alle vollst�ndig emissionsfrei fahrenden Kraftfahrzeuge mit Elektroantrieb, wie z.B. reine Elektrofahrzeuge, Brennstoffzellenfahrzeuge und Elektrofahrzeuge, die neben ihrem elektrochemischen Energiespeicher �ber andere emissionsfrei betriebene Energiewandler und/oder emissionsfreie Energiequellen (Kondensatoren, Schwungrad/Generator, einem anderen Energiespeichersystem) verf�gen, sondern auch besonders emissionsarme Kraftfahrzeuge ohne Elektroantrieb.



Drucksache 48/13

... Im Einklang mit dem Grundsatz der Verh�ltnism��igkeit betrifft die vorgeschlagene Ma�nahme ausschlie�lich die alternativen Kraftstoffe Elektrizit�t, Wasserstoff und Erdgas (LNG und CNG), bei denen das Marktversagen eine �ffentliche Intervention erfordert, und ausschlie�lich zwei Verkehrstr�ger (Stra�enverkehr und Schifffahrt), bei denen der Aufbau des mindestens erforderlichen Netzes nicht ohne Unterst�tzung der Union bewerkstelligt werden kann. Diese Sektoren haben einen Anteil von �ber 80 % am Fracht- und Fahrgastaufkommen. Der Einsatz alternativer Kraftstoffe ist in diesen Sektoren von grundlegender Bedeutung, wenn die Erd�labh�ngigkeit abgebaut, Europas Wettbewerbsf�higkeit verbessert und Treibhausgas- und Schadstoffemissionen verringert werden sollen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 48/13




Vorschlag

Begr�ndung

1. Hintergrund und Ziele des Vorschlags

2. Anh�rung interessierter Kreise und Folgenabsch�tzung

3. Rechtliche Aspekte

3.1. Rechtsgrundlage - Form des Rechtsakts

3.2 Inhalt des Vorschlags

4 Subsidiarit�tsprinzip

Grundsatz der Verh�ltnism��igkeit

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Nationaler Strategierahmen

Artikel 4
Stromversorgung f�r den Verkehrsbereich

Artikel 5
Wasserstoffversorgung f�r den Verkehrsbereich

Artikel 6
Erdgasversorgung f�r den Verkehrsbereich

Artikel 7
Verbraucherinformationen �ber Kraftstoffe im Verkehrsbereich

Artikel 8
Aus�bung der Befugnis�bertragung

Artikel 9
Ausschuss

Artikel 10
Berichterstattung und �berpr�fung

Artikel 11
Umsetzung

Artikel 12
Inkrafttreten

Artikel 13
Adressaten

Anhang I
Nationaler Strategierahmen

1. Einen Regelungsrahmen

2. Politische Ma�nahmen zur Unterst�tzung der Umsetzung des nationalen Strategierahmens

3. F�rderung von Verbreitung und Produktion

4. Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration

5. Ziele

Anhang II
Mindestanzahl der Ladestationen f�r Elektrofahrzeuge je Mitgliedstaat

Anhang III
Technische Spezifikationen

1. Technische Spezifikationen f�r Strom-Ladestationen

1.1. Langsamladestationen f�r Kraftfahrzeuge

1.2. Schnellladestationen f�r Kraftfahrzeuge

1.3. Landseitige Stromversorgung f�r Schiffe

2. Technische Spezifikationen f�r Wasserstofftankstellen f�r Kraftfahrzeuge

3. Technische Spezifikationen f�r Erdgas-Tankstellen

3.3. Technische Spezifikationen f�r CNG-Tankstellen komprimiertes Erdgas f�r Kraftfahrzeuge

4. Technische Spezifikationen f�r Otto- und Dieselkraftstoffe, die Biokraftstoffe enthalten

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 819/13 (Beschluss)

... 17. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung ferner, gegen�ber der Kommission auf eine �nderung der in Artikel 4 Absatz 2 und dem Anhang II genannten Emissionsmengenberechnung auf der Basis der Kraftstoffverk�ufe hinzuwirken. Schadstoffemissionen entstehen unabh�ngig von der Menge des verkauften Kraftstoffs auch aus anderen Quellen und m�ssen entsprechend ermittelt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 819/13 (Beschluss)




Zur Vorlage allgemein und zu den Minderungszielen

Zu einzelnen Vorschriften

2 Weiteres


 
 
 


Drucksache 319/12 (Begründung)

... /EG des Europ�ischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2001 zur Begrenzung von Schadstoffemissionen von Gro�feuerungsanlagen in die Luft, die Richtlinie 2000/76/EG des Europ�ischen Parlaments und des Rates vom 4. Dezember 2000 �ber die Verbrennung von Abf�llen, die Richtlinie

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 319/12 (Begründung)




Begr�ndung

A. Allgemeiner Teil

I. Umsetzung der Richtlinie �ber Industrieemissionen 2010/75/EU

1. Europarechtliche Vorgaben

a Allgemein

b Wesentlicher Inhalt der IVU-Richtlinie und der sektoralen Richtlinien

c Zielsetzung und wesentlicher Inhalt der Richtlinie �ber Industrieemissionen

aa Horizontale Regelungen der Richtlinie �ber Industrieemissionen Kapitel I, II und VII der Richtlinie

bb Grunds�tzliche Aussagen zum Umsetzungsbedarf im deutschen Recht

2. Darstellung der Regelungsschwerpunkte der Richtlinie �ber Industrieemissionen und deren Umsetzungsbedarf

a St�rkung europ�ischer Vorgaben bei der Festlegung von Emissionsgrenzwerten

b Auflagen�berwachung und Umweltinspektionen

c Bericht �ber den Ausgangszustand; R�ckf�hrungspflicht in den Ausgangszustand bei Betriebsstilllegungen

d Weitere umsetzungsbed�rftige Regelungen in Kapitel I und II der Richtlinie

II. Wesentlicher Inhalt des Verordnungsentwurfs

1. Umsetzung der Richtlinie 2010/75/EG durch Mantelgesetz und Mantelverordnung

2. Immissionsschutzrecht

a Umsetzung der Richtlinie �ber Industrieemissionen - Konzeption der Umsetzung

aa. Umsetzung der St�rkung der BVT-Merkbl�tter bei der Festlegung von Emissionsgrenzwerten

bb. Auflagen�berwachung und Umweltinspektionen

cc. R�ckf�hrungspflicht bei Betriebsstilllegungen

dd. Sonstige Regelungen der Kapitel I und II

b Neufassung der Verordnung �ber genehmigungsbed�rftige Anlagen

c �nderung der Verordnung �ber Immissionsschutz- und St�rfallbeauftragte

d Erlass der Bekanntgabeverordnung

3. Umsetzung der Richtlinie 2010/75/EG im Wasserrecht

4. Umsetzung der Richtlinie 2010/75/EG im Abfallrecht

a Kreislaufwirtschaftsgesetz

b Deponieverordnung

III. Alternativen/Nachhaltige Entwicklung

IV. Richtliniengetreue Umsetzung von Europarecht

V. Gleichstellung von Frauen und M�nnern

VI. Befristung

VII. Haushaltausgaben ohne Erf�llungsaufwand

VIII. Erf�llungsaufwand

1. Gesamtergebnis = Angaben des Vorblattes

2. Vorgaben/Prozesse des Verordnungsentwurfs

a Vorgaben

b Prozesse

3. Erf�llungsaufwand f�r B�rgerinnen und B�rger

a Anpassung der 4. BImSchV

4. Erf�llungsaufwand f�r die Wirtschaft

a Anpassung der 4. BImSchV

b Anhang I der 5. BImSchV Anlagenkatalog

c � 4a Absatz 4 Satz 1 der 9. BImSchV Bericht �ber den Ausgangszustand: Neugenehmigung

d � 4a Absatz 4 Satz 5 der 9. BImSchV Bericht �ber den Ausgangszustand: �nderungsgenehmigung

Im Einzelnen

e � 21 Absatz 2a Satz 2 9. BImSchV �berwachungsfrist f�r Grundwasser und Boden

f Neuerlass 41. BImSchV

g � 3 IZ�V Antragsunterlagen

h � 7 Absatz 1 bis 3 IZ�V Besondere Pflichten des Inhabers der Erlaubnis oder Genehmigung

i � 8 Absatz 3 IZ�V �berwachung und �berpr�fung der Erlaubnis oder Genehmigung

j � 9 IZ�V �berwachungspl�ne und �berwachungsprogramme Inhalt, �berpr�fung und Aktualisierung sowie Zeitrahmen

k Dritter Abschnitt �� 11 bis 14 Sonderregelungen f�r Abwasser aus Abfallverbrennungsanlagen

l Vierter Abschnitt � 16 Ordnungswidrigkeiten

m �� 1 und 6 AbwV �nderung der Abwasserverordnung

n � 12 Absatz 6 Satz 1 DepV Folgenbegrenzungspflicht

o � 12 Absatz 6 Satz 2 DepV Folgenbegrenzungspflicht f�r weitere Ereignisse

p � 13 Absatz 7 DepV Pflicht zur Informations�bermittlung

q � 13 Absatz 8 DepV Anzeigepflicht bei Versto� gegen Zulassung

r � 22a Absatz 2 und 3 DepV �berwachungsprogramme: Inhalt sowie Zeitrahmen

s � 22a Absatz 4 DepV Anlass�berwachung

t � 22a Absatz 5 DepV �berwachungsbericht

5. Erf�llungsaufwand f�r die Verwaltung

a Anpassung der 4. BImSchV

b � 11a Absatz 6 Satz 1 der 9. BImSchV Bezeichnung BVT-Merkblatt

c � 21 Absatz 1 Nummer 3 der 9. BImSchV Inhalt des Genehmigungsbescheids: Bericht �ber den Ausgangszustand

d � 21 Absatz 1 Nummer 3a der 9. BImSchV Inhalt des Genehmigungsbescheids: Emissionsbegrenzung; Begr�ndung der Abweichung

e � 21 Absatz 2a der 9. BImSchV Inhalt des Genehmigungsbescheids: Angaben der IED

f � 21 Absatz 2a Satz 2 9. BImSchV �berwachungsfrist f�r Grundwasser und Boden

g Neuerlass 41. BImSchV

h � 2 Absatz 2 IZ�V Koordinierung der Verfahren

i � 3 IZ�V Antragsunterlagen und Entscheidungsfristen

j � 4 IZ�V �ffentlichkeitsbeteiligung und Zugang zu Informationen

k � 5 IZ�V Grenz�berschreitende Beteiligung von Beh�rden und �ffentlichkeit

l � 6 IZ�V Inhalt der Erlaubnis und der Genehmigung

m � 7 Absatz 3 IZ�V J�hrliche Berichtspflicht

n � 8 Absatz 3 IZ�V �berwachung und �berpr�fung der Genehmigung oder Erlaubnis

o � 8 Absatz 4 IZ�V Untersagung

p � 8 Absatz 5 IZ�V Aufstellpflicht �berwachungspl�ne und �berwachungsprogramme

q � 10 IZ�V Unterrichtung durch die L�nder

r Dritter Abschnitt, �� 11 bis 14 Sonderregelungen f�r Abwasser aus Abfallverbrennungsanlagen

s Vierter Abschnitt � 16 Ordnungswidrigkeiten

t �� 1 und 6 AbwV �nderung der Abwasserverordnung

u � 12 Absatz 6 DepV Folgenbegrenzungspflicht f�r weitere Ereignisse

v � 13 Absatz 7 DepV Informations�bermittlung auf Anfrage der Beh�rde

w � 13 Absatz 8 DepV Anzeigepflicht des Betreibers bei Versto� gegen Zulassung

x � 21a Absatz 1 und 2 DepV Bekanntmachung der Entscheidungen und Anordnungen im Internet

y � 22 DepV Anlassbezogene �berpr�fung beh�rdlicher Entscheidungen

z � 22a Absatz 1 DepV �berwachungspl�ne: Inhalt sowie �berpr�fung und Aktualisierung

za � 22a Absatz 4 DepV Anlass�berwachung

zb � 22a Absatz 5 DepV �berwachungsbericht

IX. Weitere Kosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu � 1

Zu � 2

Zu � 3

Zu Anhang 1 Zur Mischungsregel

1. W�rmeerzeugung, Bergbau und Energie

Zu Nr. 1

Zu Nr. 1

Zu Nr. 1

2. Steine und Erden, Glas, Keramik, Baustoffe

Zu Nr. 2

Zu Nr. 2

Zu Nr. 2

Zu Nr. 2

Zu Nr. 2

3. Stahl, Eisen und sonstige Metalle einschlie�lich Verarbeitung

Zu Nr. 3

Zu Nr. 3

Zu Nr. 3

Zu Nr. 3

Zu Nr. 3

4. Chemische Erzeugnisse, Arzneimittel, Mineral�lraffination und Weiterverarbeitung

Zu Nr. 4

Zu Nr. 4

5. Oberfl�chenbehandlung mit organischen Stoffen, Herstellung von bahnenf�rmigen Materialien aus Kunststoffen, sonstige Verarbeitung von Harzen und Kunststoffen

Zu Nr. 5

6. Holz, Zellstoff

Zu Nr. 6

7. Nahrungs-, Genuss- und Futtermittel, landwirtschaftliche Erzeugnisse

Zu Nr. 7

Zu Nr. 7

Zu Nr. 7

Zu Nr. 7

Zu Nr. 7

Zu Nr. 7

8. Verwertung und Beseitigung von Abf�llen und sonstigen Stoffen

Zu Nr. 8

Zu Nr. 8

Zu Nr. 8

Zu Nr. 8

Zu Nr. 8

9. Lagerung, Be- und Entladen von Stoffen, Gemischen

Zu Nr. 9

Zu Nr. 9

Zu Nr. 9

Zu Nr. 9

10. Sonstige Anlagen

Zu Nr. 10

Zu Nr. 10

Zu Nr. 10

Zu Nr. 10

Zu Nr. 10

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Artikel 4

Zu � 1

Zu � 2

Zu � 3

Zu � 4

Zu � 5

Zu � 6

Zu � 7

Zu � 8

Zu � 9

Zu � 10

Zu � 11

Zu � 12

Zu � 13

Zu � 14

Zu � 15

Zu � 16

Zu � 17

Zu � 18

Zu � 19

Zu � 20

Zu � 21

Zu Anlage 1 Pr�fbereiche f�r Stellen :

Zu Anlage 2 Pr�fungsbereiche f�r Sachverst�ndige :

Anlage 2
basiert auf dem Anhang 1 der LAI-Richtlinie �ber die Bekanntgabe von Sachverst�ndigen nach � 29a des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (vgl. unter A. II.2 e) und wird zur Definition der Pr�fungsbereiche �bernommen. Die Anlagenarten nach der Verordnung �ber genehmigungsbed�rftige Anlagen (4. BImSchV) werden zur Vermeidung des Erfordernisses von st�ndiger Aktualisierungen der vorliegenden Anlage 2 nicht explizit genannt.

Zu Artikel 5

Zu Abschnitt 1

Zu � 1

Zu Abschnitt 2

Zu � 2

Zu � 3

Zu � 4

Zu � 5

Zu � 6

Zu � 7

Zu � 8

Zu � 9

Zu � 10

Zu Abschnitt 3

Zu � 11

Zu � 12

Zu � 13

Zu � 14

Zu � 15

Abschnitt 4

Zu � 16

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Im Einzelnen

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. � 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2062 - Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie �ber Industrieemissionen


 
 
 


Drucksache 676/12

... /EG des Europ�ischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2001 zur Begrenzung von Schadstoffemissionen von Gro�feuerungsanlagen in die Luft (ABl. EU Nummer L 309 S. 1), die zuletzt durch Richtlinie

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 676/12




A. Problem und Ziel

B. L�sung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erf�llungsaufwand

E. Erf�llungsaufwand

1. Erf�llungsaufwand f�r B�rgerinnen und B�rger

2. Erf�llungsaufwand f�r die Wirtschaft

3. Erf�llungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
�nderung der Verordnung zur Emissionsbegrenzung von leichtfl�chtigen halogenierten organischen Verbindungen

� 15
An- und Abfahren von Anlagen

Artikel 2
Dreizehnte Verordnung zur Durchf�hrung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung �ber Gro�feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen -13. BImSchV)

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

� 1
Anwendungsbereich

� 2
Begriffsbestimmungen

� 3
Aggregationsregeln

Abschnitt 2
Anforderungen an die Errichtung und den Betrieb

� 4
Emissionsgrenzwerte f�r Gro�feuerungsanlagen bei Einsatz fester Brennstoffe, ausgenommen Biobrennstoffe

� 5
Emissionsgrenzwerte f�r Gro�feuerungsanlagen bei Einsatz von Biobrennstoffen

� 6
Emissionsgrenzwerte f�r Gro�feuerungsanlagen bei Einsatz fl�ssiger Brennstoffe

� 7
Emissionsgrenzwerte f�r Gro�feuerungsanlagen bei Einsatz gasf�rmiger Brennstoffe

� 8
Emissionsgrenzwerte f�r Gasturbinenanlagen

� 9
Emissionsgrenzwerte f�r Gasmotoranlagen

� 10
Emissionsgrenzwerte bei Betrieb mit mehreren Brennstoffen

� 11
Im Jahresmittel einzuhaltende Emissionsgrenzwerte

� 12
Kraft-W�rme-Kopplung

� 13
Wesentliche �nderung von Anlagen

� 14
Anlagen zur Abscheidung und Kompression von Kohlendioxid

� 15
Begrenzung von Emissionen bei Lagerungs- und Transportvorg�ngen

� 16
Ableitbedingungen f�r Abgase

� 17
Abgasreinigungseinrichtungen

Abschnitt 3
Messung und �berwachung

� 18
Messpl�tze

� 19
Messverfahren und Messeinrichtungen

� 20
Kontinuierliche Messungen

� 21
Ausnahmen vom Erfordernis kontinuierlicher Messungen

� 22
Auswertung und Beurteilung von kontinuierlichen Messungen

� 23
Einzelmessungen

� 24
Berichte und Beurteilung von Einzelmessungen

� 25
J�hrliche Berichte �ber Emissionen

Abschnitt 4
Gemeinsame Vorschriften

� 26
Zulassung von Ausnahmen

� 27
Weitergehende Anforderungen

Abschnitt 5
Schlussvorschriften

� 28
Zug�nglichkeit und Gleichwertigkeit von Normen und Arbeitsbl�ttern

� 29
Ordnungswidrigkeiten

� 30
�bergangsregelungen

Anlage 1
(zu � 4 Absatz 1 und 2, � 5 Absatz 1, � 6 Absatz 1 und � 23 Absatz 4) Emissionsgrenzwerte f�r krebserzeugende Stoffe

Anlage 2
(zu Anlage 1 Buchstabe d) �quivalenzfaktoren

Anlage 3
(zu � 19 Absatz 1 und � 22 Absatz 4) Anforderungen an die kontinuierlichen Messeinrichtungen und die Validierung der Messergebnisse

Anlage 4
(zu � 2 Absatz 5) Umrechnungsformel

Artikel 3
Siebzehnte Verordnung zur Durchf�hrung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung �ber die Verbrennung und die Mitverbrennung von Abf�llen -17. BImSchV)

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

� 1
Anwendungsbereich

� 2
Begriffsbestimmungen

Abschnitt 2
Anforderungen an die Errichtung, die Beschaffenheit und den Betrieb

� 3
Anforderungen an die Anlieferung, die Annahme und die Zwischenlagerung der Einsatzstoffe

� 4
Errichtung und Beschaffenheit der Anlagen

� 5
Betriebsbedingungen

� 6
Verbrennungsbedingungen f�r Abfallverbrennungsanlagen

� 7
Verbrennungsbedingungen f�r Abfallmitverbrennungsanlagen

� 8
Emissionsgrenzwerte f�r Abfallverbrennungsanlagen

� 9
Emissionsgrenzwerte f�r Abfallmitverbrennungsanlagen

� 10
Im Jahresmittel einzuhaltende Emissionsgrenzwerte

� 11
Ableitungsbedingungen f�r Abgase

� 12
Behandlung der bei der Abfallverbrennung und Abfallmitverbrennung entstehenden R�ckst�nde

� 13
W�rmenutzung

Abschnitt 3
Messung und �berwachung

� 14
Messpl�tze

� 15
Messverfahren und Messeinrichtungen

� 16
Kontinuierliche Messungen

� 17
Auswertung und Beurteilung von kontinuierlichen Messungen

� 18
Einzelmessungen

� 19
Berichte und Beurteilung von Einzelmessungen

� 20
Besondere �berwachung der Emissionen an Schwermetallen

� 21
St�rungen des Betriebs

� 22
J�hrliche Berichte �ber Emissionen

Abschnitt 4
Gemeinsame Vorschriften

� 23
Ver�ffentlichungspflichten

� 24
Zulassung von Ausnahmen

� 25
Weitergehende Anforderungen und wesentliche �nderungen

Abschnitt 5
Schlussvorschriften

� 26
Zug�nglichkeit und Gleichwertigkeit von Normen und Arbeitsbl�ttern

� 27
Ordnungswidrigkeiten

� 28
�bergangsregelungen

Anlage 1
(zu � 8 Absatz 1, � 18 Absatz 5 und � 20 Absatz 1) Emissionsgrenzwerte f�r krebserzeugende Stoffe

Anlage 2
(zu Anlage 1 Buchstabe d) �quivalenzfaktoren

Anlage 3
(zu � 9, � 10 Absatz 2, � 16 Absatz 1 und 4, � 17 Absatz 1 und 5, � 18 Absatz 2, � 19 Absatz 2, � 21 Absatz 3, � 22 Absatz 1 und � 28 Absatz 5 und 6) Emissionsgrenzwerte f�r die Mitverbrennung von Abf�llen

1. Rechnerische Festlegung der Emissionsgrenzwerte f�r die Mitverbrennung von Abf�llen

2. Anlagen zur Herstellung von Zementklinker oder Zementen sowie Anlagen zum Brennen von Kalk, in denen Abf�lle oder Stoffe nach � 1 Absatz 1 mitverbrannt werden

2.1 Feste Emissionsgrenzwerte Tagesmittelwerte in mg/m3

2.2 Feste Emissionsgrenzwerte Halbstundenmittelwerte in mg/m3

2.3 Feste Emissionsgrenzwerte Jahresmittelwerte in mg/m3

2.4 Emissionsgrenzwert f�r Kohlenmonoxid

3. Feuerungsanlagen, in denen Abf�lle oder Stoffe gem�� � 1 Absatz 1 mitverbrannt werden

3.1 Emissionswerte CVerfahren bei Verwendung von festen fossilen Brennstoffen Tagesmittelwerte in mg/m3 bei unterschiedlichen Feuerungsw�rmeleistungen in MW

3.2 Emissionswerte CVerfahren bei Verwendung von Biobrennstoffen Tagesmittelwerte in mg/m3 bei unterschiedlichen Feuerungsw�rmeleistungen in MW

3.3 Emissionswerte CVerfahren bei Verwendung von fl�ssigen Brennstoffen Tagesmittelwerte in mg/m3 bei unterschiedlichen Feuerungsw�rmeleistungen in MW

3.4 Feuerungsanlagen f�r gasf�rmige Brennstoffe

3.5 Feste Emissionsgrenzwerte f�r alle Brennstoffe Tagesmittelwert in mg/m3

3.6 Feste Emissionsgrenzwerte f�r alle Brennstoffe Halbstundenmittelwerte in mg/m3

3.7 Feste Emissionsgrenzwerte bei Einsatz von festen Brennstoffen, Biobrennstoffen und fl�ssigen Brennstoffen in Anlagen mit einer Feuerw�rmeleistung von 50 MW oder mehr Jahresmittelwerte in mg/m3

4. Sonstige Anlagen, d.h. Anlagen, die nicht in Nummer 2 oder 3 aufgef�hrt sind und in denen Abf�lle oder Stoffe nach � 1 Absatz 1 mitverbrannt werden

4.1 Feste Emissionsgrenzwerte Tagesmittelwert in mg/m3

4.2 Feste Emissionsgrenzwerte Halbstundenmittelwerte in mg/m3

4.3 Feste Emissionsgrenzwerte f�r feste ausgenommen bei ausschlie�lichem Einsatz von Biobrennstoffen und fl�ssige Brennstoffe f�r Anlagen mit einer Feuerungsw�rmeleistung von mehr als 50 MW Jahresmittelwerte in mg/m3

Anlage 4
(zu � 15 Absatz 1, � 16 Absatz 1 und � 17 Absatz 5) Anforderungen an die kontinuierlichen Messeinrichtungen und die Validierung der Messergebnisse

Anlage 5
(zu � 2 Absatz 10) Umrechnungsformel

Artikel 4
�nderung der Verordnung zur Begrenzung der Emissionen fl�chtiger organischer Verbindungen beim Umf�llen oder Lagern von Ottokraftstoffen, Kraftstoffgemischen oder Rohbenzin

Artikel 5
�nderung der Verordnung zur Begrenzung der Kohlenwasserstoffemissionen bei der Betankung von Kraftfahrzeugen

Artikel 6
�nderung der Verordnung zur Begrenzung von Emissionen aus der Titandioxid-Industrie

� 1
Anwendungsbereich

� 6
Andere oder weitergehende Anforderungen

Artikel 7
�nderung der Verordnung zur Begrenzung der Emissionen fl�chtiger organischer Verbindungen bei der Verwendung organischer L�semittel in bestimmten Anlagen

Artikel 8
Folge�nderungen

� 5
Wiederkehrende Messungen, Funktionspr�fungen

Artikel 9
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 10
Inkrafttreten; Au�erkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

1. Umsetzung der Richtlinie �ber Industrieemissionen 2010/75/EU

1.1. Europarechtliche Vorgaben

1.1.1. Wesentlicher Inhalt der IVU-Richtlinie und der sektoralen Richtlinien 1.1.1.1. Die IVU-Richtlinie

1.1.1.2. Die sektoralen Richtlinien

1.1.2. Darstellung der anlagenbezogenen Regelungsschwerpunkte der Richtlinie �ber Industrieemissionen

2. Wesentlicher Inhalt der Verordnung

2.1. Umsetzung der Richtlinie 2010/75/EG durch Mantelgesetz und Mantelverordnungen

2.2. Konzeption der Umsetzung der Richtlinie �ber Industrieemissionen

2.3. �nderung der Verordnung zur Emissionsbegrenzung von leichtfl�chtigen halogenierten organischen Verbindungen 2. BImSchV

2.4. Neufassung der Verordnung �ber Gro�feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen 13. BImSchV

2.5. Neufassung der Verordnung �ber die Verbrennung und die Mitverbrennung von Abf�llen 17. BImSchV

2.6. �nderung der Verordnung zur Begrenzung der Emissionen fl�chtiger organischer Verbindungen beim Umf�llen und Lagern von Ottokraftstoffen, Kraftstoffgemischen oder Rohbenzin 20. BImSchV

2.7. �nderung der Verordnung zur Begrenzung von Kohlenwasserstoffemissionen bei der Betankung von Kraftfahrzeugen 21. BImSchV

2.8. Neufassung der Verordnung zur Begrenzung von Emissionen aus der Titandioxid-Industrie 25. BImSchV

2.9. Neufassung der Verordnung zur Begrenzung der Emissionen fl�chtiger organischer Verbindungen bei der Verwendung organischer L�semittel in bestimmten Anlagen 31. BImSchV

2.10. Folge�nderungen

2.11. Verfahrensregelung

3. Alternativen/Nachhaltige Entwicklung

4. Richtliniengetreue Umsetzung von Europarecht

5. Gleichstellung von Frauen und M�nnern

6. Befristung

7. Haushaltsausgaben ohne Erf�llungsaufwand

8. Erf�llungsaufwand

8.1. Gesamtergebnis = Angaben des Vorblattes

8.2. Vorgaben der Verordnung

8.3. Erf�llungsaufwand f�r B�rgerinnen und B�rgen 8.3.1. �nderung der 2. BImSchV

8.3.2. Neufassung der 13. BImSchV

8.3.3. Neufassung der 17. BImSchV

8.3.4. �nderung der 20. BImSchV

8.3.5. �nderung der 21. BImSchV

8.3.6. �nderung der 25. BImSchV

8.3.7. �nderung der 31. BImSchV

8.4. Erf�llungsaufwand f�r die Wirtschaft

8.4.1. �nderung der 2. BImSchV

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

8.4.2. Neufassung der 13. BImSchV

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

Zu Nummer 34

Zu Nummer 35

Zu Nummer 36

Zu Nummer 37

Zu Nummer 38

Zu Nummer 39

Zu Nummer 40

Zu Nummer 41

Zu Nummer 42

Zu Nummer 43

Zu Nummer 44

Zu Nummer 45

Zu Nummer 47

Zu Nummer 49

Zu Nummer 50

Zu Nummer 51

Zu Nummer 52

Zu Nummer 53

Zu Nummer 54

Zu Nummer 55

8.4.3. Neufassung der 17. BImSchV

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

8.4.4. �nderung der 20. BImSchV

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

8.4.5. �nderung der 21. BImSchV

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

8.4.6. �nderung der 25. BImSchV

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

8.4.7. �nderung der 31. BImSchV

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

8.5. Erf�llungsaufwand f�r die Verwaltung

8.5.1. �nderung der 2. BImSchV

8.5.3. Neufassung der 17. BImSchV

8.5.5. �nderung der 21. BImSchV

8.5.6. �nderung der 25. BImSchV

Zu Nummer 1

8.5.7. �nderung der 31. BImSchV

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

9. Weitere Kosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nr. 1

Zu Nr. 2

Zu Nr. 6

Zu Nr. 7

Zu Nr. 8

Zu Nr. 13

Zu Artikel 2

Zu � 1

Zu � 2

Zu � 3

Zu � 4

Zu � 5

Zu � 6

Zu � 7

Zu � 8

Zu � 9

Zu � 10

Zu � 11

Zu � 12

Zu � 13

Zu � 14

Zu � 15

Zu � 16

Zu � 17

Zu � 18

Zu � 19

Zu � 20

Zu � 20

Zu � 21

Zu � 22

Zu � 23

Zu � 24

Zu � 25

Zu � 26

Zu � 27

Zu � 28

Zu � 29

Zu � 30

Zu Anlage 1

Zu Anlage 2

Zu Anlage 3

Zu Anlage 4

Zu Artikel 3

Zu � 1

Zu � 2

Zu � 3

Zu � 4

Zu � 5

Zu � 6

Zu � 7

Zu � 8

Zu � 9

Zu � 10

Zu � 11

Zu � 15

Zu � 16

Zu � 17

Zu � 18

Zu � 21

Zu � 22

Zu � 23

Zu � 24

Zu � 25

Zu � 26

Zu � 27

Zu � 28

Zu Anlage 1

Zu Anlage 2

Zu Anlage 3

Zu Anlage 4

Zu Anlage 5

Zu Artikel 4

Zu Nr. 1

Zu Nr. 2

Zu Nr. 3

Zu Nr. 4

Zu Nr. 5

Zu Nr. 6

Zu Artikel 5

Zu Nr. 1

Zu Nr. 2

Zu Nr. 3

Zu Nr. 4

Zu Artikel 6

Zu Nr. 1

Zu Nr. 2

Zu Nr. 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nr. 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nr. 5

Zu Nr. 6

Zu Artikel 7

Zu Nr. 1

Zu Nr. 2

Zu Nr. 3a

Zu Nr. 3b

Zu Nr. 4

Zu Nr. 5

Zu Nr. 6

Zu Nr. 9

Zu Nr. 10

Zu Nr. 11

Zu Nr. 12

Zu Nr. 13

Zu Nr. 14

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. � 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2123: Zweite Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie �ber Industrieemissionen

Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 720/12

... Die Hauptursachen des schlechten Wasserzustands sind eng miteinander verflochten. Sie umfassen Klimawandel, Fl�chennutzung, Wirtschaftst�tigkeiten wie Energieerzeugung, Industrie, Landwirtschaft und Tourismus sowie St�dteplanung und demografischen Wandel. Die Gew�sserbelastung erfolgt durch Schadstoffemissionen, �berm��ige Wassernutzung (Wasserstress), physische �nderungen der Wasserk�rper und Klimaextreme wie Hochwasser und D�rre, mit deren Zunahme gerechnet werden muss, wenn nicht gehandelt wird. Im Ergebnis ist das �kologische und chemische Gleichgewicht europ�ischer Gew�sser gef�hrdet, immer mehr Teile der EU sind von Wasserknappheit bedroht und die aquatischen �kosysteme von deren Dienstleistungen unsere Gesellschaften abh�ngen k�nnen gegen�ber Klimaextremen wie Hochwasser und D�rre anf�lliger werden. Diese Probleme m�ssen unbedingt gel�st werden, um die lebenswichtige Ressource Wasser f�r Mensch, Natur und Wirtschaft zu erhalten und auch die menschliche Gesundheit zu sch�tzen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 720/12




Mitteilung

1. Begr�ndung: der ZUSTAND der Europ�ischen Gew�sser k�nnte besser SEIN!

1.1. Politischer Hintergrund

2. GUTER Gew�sserzustand und WIE ER mit besseren, zus�tzlichen und neuen Mitteln erreicht werden KANN

2.1. Fl�chennutzung und �kologischer Zustand von EU-Gew�ssern: Probleme und L�sungen

Tabelle

2.2. Chemischer Zustand und Verunreinigung von EU-Gew�ssern: Probleme und L�sungen

Tabelle

2.3. Wassereffizienz in der EU: Probleme und L�sungen

Tabelle

2.4. Anf�lligkeit von EU-Gew�ssern: Probleme und L�sungen

Tabelle

2.5. Querschnittsl�sungen

Tabelle

2.6. Globale Aspekte

Tabelle

3. Schlussfolgerungen und Perspektiven f�r die Europ�ische Wasserpolitik


 
 
 


Drucksache 548/12

... Die blaue Wirtschaft muss nachhaltig sein und angesichts des empfindlichen Charakters der Meeresumwelt auf m�gliche Umweltanliegen eingehen. Es sind Anstrengungen erforderlich, um die negativen Umweltauswirkungen von Meerest�tigkeiten wie z.B. Schadstoffemissionen oder Aussto� sch�dlicher Substanzen zu verringern.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 548/12




1. Einleitung

2. Was ist die BLAUE Wirtschaft?

3. F�rderung der BLAUEN Wirtschaft durch die Mitgliedstaaten

4. Laufende Initiativen der EU

5. Schwerpunktbereiche f�r BLAUES Wachstum

5.1. Blaue Energie

5.2. Aquakultur

5.3. Meeres-, K�sten- und Kreuzfahrttourismus

5.4. Meeresbodensch�tze

5.5. Blaue Biotechnologie

6. Fazit


 
 
 


Drucksache 692/12

... - wird vor 2014 erg�nzende, auf einer eingehenden Analyse beruhende Ma�nahmen zur Kontrolle der Emissionen von Fahrzeugen beim Betrieb vorschlagen; Ziel ist dabei eine baldige Verringerung der tats�chlichen Schadstoffemissionen und somit ein Beitrag zu besserer Luft;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 692/12




1. Eine Schl�sselbranche AM Scheideweg

2. CARS 21: eine Gemeinsame Strategie f�r die Industrie IM JAHR 2020

3. eine Wirtschaftslage, die UNS VOR Herausforderungen stellt

4. EIN Aktionsplan zur F�rderung der Wettbewerbsf�higkeit

4.1. Investitionen in fortgeschrittene Technologien und Finanzierung der Innovation

Forschung, Entwicklung und Innovation

Zugang zu Finanzmitteln

Verringerung der CO2-Emissionen

Schadstoff - und Ger�uschemissionen

2 Stra�enverkehrssicherheit

Alternative Kraftstoffe und Infrastruktur

4.2. Verbesserung der Marktbedingungen

Ein st�rkerer Binnenmarkt

Intelligente Regulierung

4.3. Verbesserung der Wettbewerbsf�higkeit auf globalen M�rkten

2 Handelspolitik

Internationale Harmonisierung

4.4. Vorwegnahme der Anpassung und Bew�ltigung von Umstrukturierungen

Humankapital und Qualifikationen

Anpassung der Industrie

5. �berwachung und Governance


 
 
 


Drucksache 605/12

... ) ist eine Partnerschaft, die die Bereiche Energie, Verkehr und Informations- und Kommunikationstechnologien umspannt und als Katalysator f�r Fortschritte in Bereichen dienen soll, in denen Energieerzeugung, -verteilung und -nutzung, Mobilit�t und Verkehr sowie Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) eng miteinander verzahnt sind und neue interdisziplin�re M�glichkeiten bieten, um das Dienstleistungsangebot bei gleichzeitiger Reduzierung des Energie- und Ressourcenverbrauchs sowie der Treibhausgas-und sonstigen Schadstoffemissionen zu optimieren (Abb. 1). Die EIP ist der logische n�chste Schritt, um in umfassender und integrierter Form die Anstrengungen zu verst�rken, die 2011 im Rahmen der verwandten Komponente "st�dtische Energieeffizienz" des Strategieplans f�r Energietechnologie3 unternommen wurden. Die SCC-Partnerschaft setzt auf industriegetriebene Innovation als Hauptmotor des wirtschaftlichen und sozialen Wandels in st�dtischen Gebieten und f�rdert Ma�nahmen entlang des gesamten Innovationszyklus und in verschiedenen Sektoren. Sie wird bestehende und k�nftige auf st�dtische Gebiete abzielende EU-Initiativen im Umweltbereich (Ressourceneffizienz, Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Umweltverschmutzung, umweltgerechte Infrastrukturen) und in der Klimapolitik untermauern.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 605/12




1. Einleitung

2. Konvergenz der Massnahmen in den Bereichen Energie, Verkehr IKT IM St�dtischen Kontext

3. Umsetzung der EIP Intelligente St�dte-Gemeinschaften

3.1. Leuchtturmprojekte

3.2. Horizontale Ma�nahmen f�r die Zusammenarbeit bei zentralen Herausforderungen

3.3. Indikatoren und Folgenabsch�tzung

3.4. Internationale Zusammenarbeit

3.5. Bezug zur EU-Unterst�tzung f�r Stadtentwicklung und Energieeffizienz insgesamt

3.6. Anerkennung von Erfolgen

4. Lenkung und Governance

4.1. Hochrangige Gruppe

5. Fazit

Anhang I
Voraussetzungen f�r SCC-Leuchtturmprojekte

Anhang II
Bereichs�bergreifende Themen der EIP SCC

Intelligente Geb�ude und Stadtviertel

Intelligente Versorgungs- und Nachfragesysteme und -dienste sowie bessere Information der B�rger

Nachhaltige st�dtische Mobilit�t

Intelligente und nachhaltige digitale Infrastrukturen

Strategische Planung zur Ermittlung, Integration und Optimierung von Fl�ssen Energie, Emissionen, Menschen, G�ter und Dienstleistungen


 
 
 


Drucksache 652/12

... - Modernisierung der europ�ischen Verkehrssysteme und Logistik, damit Unternehmen Zeit und Energie sparen und die Schadstoffemissionen gesenkt werden, mit Hilfe von Vorschl�gen zum Schienen- und G�terverkehr, zur Frachtgutbef�rderung zwischen EU-H�fen und zum einheitlichen europ�ischen Luftraum; - Beseitigung der Hindernisse im elektronischen Zahlungsverkehr;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 652/12




Mitteilung

Das richtige Fundament schaffen: der Weg zu einer echten Wirtschafts- und W�hrungsunion

F�rderung der Wettbewerbsf�higkeit durch den Binnenmarkt und die Industriepolitik

Sich vernetzen, um wettbewerbsf�hig zu bleiben: heute die Netze von morgen schaffen

Besch�ftigungswirksames Wachstum: Integration und Exzellenz

Mehr Wettbewerbsf�higkeit durch Europas Ressourcen

Errichtung eines sicheren und gesch�tzten Europa

Unser Gewicht zur Geltung bringen: Europa als globaler Akteur

Anhang
Mitteilung der Kommission an das Europ�ische Parlament, den Rat, den Europ�ischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen

Anhang I
K�nftige Initiativent

Anhang II
Initiativen zur Vereinfachung und Verringerung des Verwaltungsaufwands

Anhang III
Liste der zur�ckzuziehenden Vorschl�ge3


 
 
 


Drucksache 70/11 (Beschluss)

... 2. Der Bundesrat stellt jedoch fest, dass das vorgeschriebene Verfahren zur Berechnung der Emissionen f�r die gesamte Lebensdauer f�r schwere Nutzfahrzeuge und Busse, die in den Anwendungsbereich der Richtlinie 88/77/EWG fallen, nicht anwendbar ist, sofern die Schadstoffemissionen aus dem Testverfahren der Typgenehmigung verwendet werden sollen. Denn f�r die genannten Fahrzeuge werden in dem Verfahren nur Emissionen in g/kWh bestimmt. Diese lassen sich nicht direkt in den erforderlichen Emissionsfaktor in g/km umrechnen. Der Bundesrat fordert daher die Bundesregierung auf, ein geeignetes Verfahren f�r die Berechnung der Emissionen der genannten Fahrzeuge bekanntzugeben.



Drucksache 214/11

... /EG des Europ�ischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2001 zur Begrenzung von Schadstoffemissionen von Gro�feuerungsanlagen in die Luft (ABl. L 309 vom 27.11.2001, S. 1, L 319 vom 23.11.2002, S. 30), die zuletzt durch die Richtlinie 2009/31/EG (ABl. L 140 vom 5.6.2009, S. 114) ge�ndert worden ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 214/11




A. Problem und Ziel

B. L�sung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die �ffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben des Bundes

2. Haushaltsausgaben der L�nder

E. Sonstige Kosten

F. B�rokratiekosten

Gesetzentwurf

Kapitel 1
Allgemeine Bestimmungen

� 1
Zweck des Gesetzes

� 2
Geltungsbereich, landesrechtliche Gebietsbestimmung

� 3
Begriffsbestimmungen

Kapitel 2
Transport

� 4
Planfeststellung f�r Kohlendioxidleitungen; Verordnungserm�chtigung

Kapitel 3
Dauerhafte Speicherung

Abschnitt 1
Bundesweite Bewertung und Register

� 5
Analyse und Bewertung der Potenziale f�r die dauerhafte Speicherung

� 6
Register; Verordnungserm�chtigung; Bericht an die Kommission

Abschnitt 2
Genehmigung und Betrieb

Unterabschnitt 1
Untersuchung

� 7
Untersuchungsgenehmigung

� 8
Verfahrens- und Formvorschriften

� 9
Nebenbestimmungen und Widerruf der Genehmigung

� 10
Benutzung fremder Grundst�cke

Unterabschnitt 2
Errichtung und Betrieb

� 11
Planfeststellung f�r Errichtung und Betrieb eines Kohlendioxidspeichers

� 12
Antrag auf Planfeststellung

� 13
Planfeststellung

� 14
Duldungspflicht

� 15
Enteignungsrechtliche Vorwirkung

� 16
Widerruf der Planfeststellung

Unterabschnitt 3
Stilllegung und Nachsorge

� 17
Stilllegung

� 18
Nachsorge

Unterabschnitt 4
Nachweise und Programme

� 19
Sicherheitsnachweis

� 20
�berwachungskonzept

Unterabschnitt 5
Betreiberpflichten

� 21
Anpassung

� 22
Eigen�berwachung

� 23
Ma�nahmen bei Leckagen oder erheblichen Unregelm��igkeiten

� 24
Anforderungen an Kohlendioxidstr�me

Unterabschnitt 6
Verordnungserm�chtigungen

� 25
Regelung von Anforderungen an Kohlendioxidspeicher

� 26
Regelung von Anforderungen an das Verfahren

Abschnitt 3
�berpr�fung durch die zust�ndige Beh�rde; Aufsicht

� 27
�berpr�fung durch die zust�ndige Beh�rde

� 28
Aufsicht

Kapitel 4
Haftung und Vorsorge

� 29
Haftung

� 30
Deckungsvorsorge

� 31
�bertragung der Verantwortung

� 32
Verordnungserm�chtigung f�r die Deckungsvorsorge und die �bertragung der Verantwortung

Kapitel 5
Anschluss und Zugang Dritter

� 33
Anschluss und Zugang; Verordnungserm�chtigung

� 34
Befugnisse der Bundesnetzagentur; Verordnungserm�chtigung

� 35
Beh�rdliches und gerichtliches Verfahren f�r den Anschluss und den Zugang Dritter; Verordnungserm�chtigung

Kapitel 6
Forschungsspeicher

� 36
Geltung von Vorschriften

� 37
Genehmigung von Forschungsspeichern

� 38
Anwendung von Vorschriften

Kapitel 7
Schlussbestimmungen

� 39
Zust�ndige Beh�rden

� 40
Wissensaustausch; Verordnungserm�chtigung

� 41
Geb�hren und Auslagen; Verordnungserm�chtigung

� 42
Landesrechtliche Speicherabgaben

� 43
Bu�geldvorschriften

� 44
Evaluierungsbericht

� 45
�bergangsvorschrift

� 46
Ausschluss abweichenden Landesrechts

Anlage 1
(zu � 7 Absatz 1 Satz 2 Nr. 2, Absatz 3 Satz 1, � 22 Absatz 2 Nr. 1) Kriterien f�r die Charakterisierung und Bewertung der potenziellen Kohlendioxidspeicher und der potenziellen Speicherkomplexe sowie ihrer Umgebung

1. Datenerhebung Stufe 1 :

1.1 Es sind die erforderlichen Daten zu erheben,

1.2 Die folgenden Merkmale der Umgebung des Speicherkomplexes sind zu dokumentieren:

2. Erstellung eines 3-D-Erdmodells Stufe 2

3. Charakterisierung des dynamischen Speicherverhaltens, Charakterisierung der Sensibilit�t, Risikobewertung Stufe 3

3.1 Charakterisierung des dynamischen Speicherverhaltens Stufe 3.1

3.1.1 Es sind mindestens folgende Faktoren zu beachten:

3.1.2 Die dynamische Modellierung liefert Erkenntnisse �ber

3.2 Charakterisierung der Sensibilit�t Stufe 3.2

3.3 Risikobewertung Stufe 3.3

3.3.2. Bewertung der Gef�hrdung

3.3.3. Folgenabsch�tzung

3.3.4. Risikocharakterisierung

Anlage 2
(zu � 17 Absatz 2 Satz 2 und � 20 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 Satz 1) Kriterien f�r die Aufstellung und Aktualisierung des �berwachungskonzepts und f�r die Nachsorge

1. Aufstellung und Aktualisierung des �berwachungsplans

1.1. Aufstellung des �berwachungskonzepts

1.1.1 Das �berwachungskonzept regelt die �berwachung in den wesentlichen Projektphasen,

1.1.2 Es wird festgestellt,

1.1.3 Die Wahl der �berwachungsmethode

1.2. Aktualisierung des Plans

2. Nachsorge�berwachung

Artikel 2
�nderung des Gesetzes �ber die Umweltvertr�glichkeitspr�fung2)

Artikel 3
�nderung des Umweltschadensgesetzes3)

Artikel 4
�nderung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes4

Artikel 5
�nderung des Gerichtskostengesetzes

Artikel 6
�nderung des Rechtsanwaltsverg�tungsgesetzes

Artikel 7
�nderung der Verordnung �ber genehmigungsbed�rftige Anlagen5)

Artikel 8
�nderung der Verordnung �ber Gro�feuerungs- und Gasturbinenanlagen6)

Artikel 9
Inkrafttreten

Begr�ndung

A. Allgemeiner Teil

IV. Gesetzesfolgen

1. Haushaltsausgaben des Bundes

2. Haushaltsausgaben der L�nder

3. Kosten f�r die Wirtschaft

4. B�rokratiekosten

V. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

VI. Europarechtskonformit�t

VII. Nachhaltigkeit

B. Besonderer Teil

Artikel 1
Kapitel 1 Einleitende Bestimmungen

Zu � 1

Zu � 2

Zu � 3

Teil 2
Transport

Zu � 4

Teil 3
Genehmigung und Betrieb

Zu � 5

Zu � 6

Zu � 7

Zu � 8

Zu � 9

Zu � 10

Zu � 11

Zu � 12

Zu � 13

Zu � 14

Zu � 15

Zu � 16

Zu � 17

Zu � 18

Zu � 19

Zu � 20

Zu � 21

Zu � 22

Zu � 23

Zu � 24

Zu � 25

Zu � 26

Zu � 27

Zu � 28

Teil 4
Haftung und Vorsorge

Zu � 29

Zu � 30

Zu � 32

Zu � 33

Zu � 34

Zu � 35

Zu � 36

Zu � 37

Zu � 38

Zu � 39

Zu � 40

Zu � 41

Zu � 42

Zu � 43

Zu � 44

Zu � 45

Zu � 46

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 9

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. � 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 856: Gesetz zur Demonstration und Anwendung von Technologien zur Abscheidung, zum Transport und zur dauerhaften Speicherung von Kohlendioxid


 
 
 


Drucksache 70/1/11

... b) Der Bundesrat stellt jedoch fest, dass das vorgeschriebene Verfahren zur Berechnung der Emissionen f�r die gesamte Lebensdauer f�r schwere Nutzfahrzeuge und Busse, die in den Anwendungsbereich der Richtlinie 88/77/EWG fallen, nicht anwendbar ist, sofern die Schadstoffemissionen aus dem Testverfahren der Typgenehmigung verwendet werden sollen. Denn f�r die genannten Fahrzeuge werden in dem Verfahren nur Emissionen in g/kWh bestimmt. Diese lassen sich nicht direkt in den erforderlichen Emissionsfaktor in g/km umrechnen. Der Bundesrat fordert daher die Bundesregierung auf, ein geeignetes Verfahren f�r die Berechnung der Emissionen der genannten Fahrzeuge bekanntzugeben.



Drucksache 571/11

... Eine Differenzierung der Entgelte zur Verfolgung von �ffentlichen oder allgemeinen Interessen ist f�r Verkehrsflugh�fen und - landepl�tze zul�ssig; die hierf�r herangezogenen Kriterien m�ssen geeignet, objektiv und transparent sein. In der Entgeltordnung von Verkehrsflugh�fen ist eine Differenzierung der Entgelte nach L�rmschutzgesichtspunkten vorzunehmen; daneben soll eine Differenzierung nach Schadstoffemissionen erfolgen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 571/11




A. Problem und Ziel

B. L�sung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erf�llungsaufwand

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Erf�llungsaufwand

1. B�rgerinnen und B�rger

2. Wirtschaft

3. Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
�nderung des Luftverkehrsgesetzes

� 19b

� 20a

� 23c

Artikel 2
�nderung der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung

Artikel 3
�nderung der Luftverkehrs-Ordnung

Artikel 4
�nderung der Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung

Artikel 5
Inkrafttreten

Begr�ndung

A. Allgemeiner Teil

1. Inhalt des Gesetzes

2. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

3. Kosten

4. Erf�llungsaufwand

1. B�rgerinnen und B�rger

2. Wirtschaft

3. Verwaltung

5. Sonstige Auswirkungen

a Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

b Nachhaltigkeit

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. � 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1387: Entwurf eines Vierzehnten Gesetzes zur �nderung des Luftverkehrsgesetzes


 
 
 


Drucksache 70/11

... - und Schadstoffemissionen zu bewegen. Diese Belebung h�tte in erheblichem Ma� positive Umweltauswirkungen.

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Drucksache 70/11




A. Allgemeines

B. L�sung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die �ffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. B�rokratiekosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
�nderung der Vergabeverordnung

Anlage 1
*

Teil
A1

Teil
B

Anlage 2
Daten zur Berechnung der �ber die Lebensdauer von Stra�enverkehrsfahrzeugen anfallenden externen Kosten (entspricht dem Anhang zur RL 2009/33/EG)

Anlage 3
Methode zur Berechnung der �ber die Lebensdauer von Stra�enverkehrsfahrzeugen anfallenden Betriebskosten

Artikel 2
�nderung der Sektorenverordnung

Anhang 4
Daten zur Berechnung der �ber die Lebensdauer von Stra�enverkehrsfahrzeugen anfallenden externen Kosten (entspricht dem Anhang zur RL 2009/33/EG)

Anhang 5
Methode zur Berechnung der �ber die Lebensdauer von Stra�enverkehrsfahrzeugen anfallenden Betriebskosten

Artikel 3
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 4

Begr�ndung

A. Allgemeines

B. Begr�ndung im Einzelnen

Zu Artikel 1

Zu Nr. 1

Zu Nr. 2

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu Absatz 10

Zu Nr. 3

Zu Nr. 4

Zu Artikel 2

Zu Nr. 1

Zu Nr. 2

Zu Nr. 3

Zu Nr. 4

Zu Nr. 5

Zu Nr. 6

Zu Nr. 7

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. � 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1375: Verordnung zur Anpassung der Vergabeverordnung sowie der Sektorenverordnung


 
 
 


Drucksache 179/11

... 33. Die Schnittstelle zwischen dem G�terfernverkehr und dem Verteilerverkehr �ber die letzten Kilometer sollte effizienter organisiert werden. Ziel ist es, individuelle Lieferfahrten, den �ineffizientesten� Teil der Bef�rderung, auf die k�rzestm�gliche Strecke zu begrenzen. Der Einsatz intelligenter Verkehrssysteme tr�gt zu einem Verkehrsmanagement in Echtzeit bei und verringert die Bef�rderungszeiten und Staus im Verteilerverkehr �ber die letzten Kilometer. Dieser Verteilerverkehr k�nnte mit emissionsarmen Stadt-LKW erfolgen. Die Nutzung von Elektro-, Wasserstoff- und Hybrid-Technologien w�rde nicht nur die Luftschadstoffemissionen, sonders auch die L�rmbelastung verringern, so dass ein gr��erer Anteil des G�terverkehrs in Stadtgebieten auch nachts abgewickelt werden k�nnte. Dies w�rde das Stauproblem zu den Hauptverkehrszeiten morgens und nachmittags entsch�rfen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 179/11




Weissbuch
Fahrplan zu einem einheitlichen europ�ischen Verkehrsraum � Hin zu einem wettbewerbsorientierten und ressourcenschonenden Verkehrssystem

1. Zukunftsausrichtung des Europ�ischen Verkehrsraums

2. Eine Vision f�r ein wettbewerbsorientiertes nachhaltiges Verkehrssystem

2.1. Verkehrswachstum gew�hrleisten und Mobilit�t unterst�tzen bei Erreichung des Emissionsminderungsziels von 60 %

2.2. Ein effizientes Kernnetz f�r die multimodale Bef�rderung von Personen und G�tern zwischen St�dten

2.3. Weltweit faire Wettbewerbsbedingungen f�r den Personenfernverkehr und interkontinentalen G�terverkehr

2.4. Umweltfreundlicher Stadt- und Pendlerverkehr

2.5. Zehn Ziele f�r ein wettbewerbsorientiertes und ressourcenschonendes Verkehrssystem: Orientierungswerte zur Erreichung des Ziels einer Verringerung der Treibhausgasemissionen um 60 %

Entwicklung und Einf�hrung neuer und nachhaltiger Kraftstoffe und Antriebssysteme

Optimierung der Leistung multimodaler Logistikketten, unter anderem durch st�rkere Nutzung energieeffizienterer Verkehrstr�ger

Steigerung der Effizienz des Verkehrs und der Infrastrukturnutzung durch Informationssysteme und marktgest�tzte Anreize

3. Die Strategie - Was zu tun ist

3.1. Ein einheitlicher europ�ischer Verkehrsraum

3.2. Innovationen f�r die Zukunft � Technologie und Verhalten

Eine europ�ische Forschungs-, Innovations- und Einf�hrungsstrategie f�r den Verkehr

Innovative Mobilit�tsmuster

3.3. Moderne Infrastruktur, intelligente Bepreisung und Finanzierung

Ein europ�isches Mobilit�tsnetz

Richtige Preissetzung und Vermeidung von Verzerrungen

3.4. Die externe Dimension

4. Fazit

Anhang I
Liste der Initiativen

1. Effizientes integriertes Mobilit�tssystem

1.1. Einheitlicher europ�ischer Verkehrsraum

1. Ein wirklicher Binnenmarkt f�r Schienenverkehrsdienste

2. Vollendung des einheitlichen europ�ischen Luftraums

3. Kapazit�t und Qualit�t der Flugh�fen

4. �Blauer G�rtel� im Seeverkehr und Marktzugang in den H�fen

5. Geeignete Rahmenbedingungen f�r die Binnenschifffahrt

6. G�terkraftverkehr

7. Multimodaler G�terverkehr: e-Freight

1.2. F�rderung hochwertiger Arbeitspl�tze und Arbeitsbedingungen

8. Sozialregelungen f�r Berufskraftfahrer

9. Sozialagenda f�r den Seeverkehr

10. Sozial verantwortlicher Luftverkehrssektor

11. Evaluierung des verkehrstr�ger�bergreifenden EU-Konzepts f�r Besch�ftigung und Arbeitsbedingungen

1.3. Sicherer Verkehr

12. Gefahrenabwehr im Frachtverkehr

13. Hohes Sicherheitsniveau f�r Flugg�ste bei m�glichst geringer Bel�stigung

14. Gefahrenabwehr im Landverkehr

15. Durchg�ngige Gefahrenabwehr

1.4. Ma�nahmen im Bereich der Verkehrssicherheit zur Rettung Tausender von Menschenleben

16. Ziel einer �Vision Null� f�r die Stra�enverkehrssicherheit

17. Europ�ische Strategie f�r die Sicherheit der Zivilluftfahrt

18. Sicherheit im Seeverkehr

19. Eisenbahnsicherheit

20. Bef�rderung gef�hrlicher G�ter

1.5. Qualit�t und Zuverl�ssigkeit der Dienstleistung

21. Passagierrechte

22. Nahtlose T�r-zu-T�r-Bef�rderungen

23. Pl�ne zur Aufrechterhaltung der Mobilit�t

2. Innovation f�r die Zukunft: Technologie Verhaltensweisen

2.1. Europ�ische Forschungs- und Innovationspolitik f�r den Verkehr

24. Technologiefahrplan

25. Innovations- und Umsetzungsstrategie

26. Rechtsrahmen f�r innovativen Verkehr

2.2. F�rderung eines nachhaltigeren Verhaltens

27. Reiseinformationen

28. Kennzeichnung der CO2-Emissionen und Kraftstoffeffizienz von Fahrzeugen

29. Rechner f�r den CO2-Fu�abdruck

30. Umweltbewusstes Fahren und Geschwindigkeitsbegrenzungen

2.3. Integrierte urbane Mobilit�t

31. Pl�ne f�r urbane Mobilit�t

32. EU-Rahmen f�r die Innenstadt-Maut

33. Strategie zur ann�hernd emissionsfreien Stadtlogistik bis 2030

3. Moderne Infrastruktur intelligente Finanzierung

3.1. Verkehrsinfrastruktur: territorialer Zusammenhalt und Wirtschaftswachstum

34. Kernnetz einer strategischen europ�ischen Infrastruktur � ein europ�isches Mobilit�tsnetz

35. Multimodale G�terverkehrskorridore f�r nachhaltige Verkehrsnetze

36. Kriterien f�r die Ex-ante-Evaluierung von Projekten

3.2. Koh�renter Finanzierungsrahmen

37. Neuer Finanzierungsrahmen f�r Verkehrsinfrastruktur

38. Einbeziehung der Privatwirtschaft

3.3. Richtige Preissetzung und Vermeidung von Verzerrungen

39. Intelligente Preisgestaltung und Besteuerung

Phase I bis 2016

Phase II 2016 bis 2020

4. Externe Dimension

40. Der Verkehr in der Welt und seine externe Dimension


 
 
 


Drucksache 874/11

... (j) externe Umweltkosten, die direkt mit dem Lebenszyklus in Verbindung stehen und die Kosten der Emission von Treibhausgasen und anderer Schadstoffemissionen sowie sonstige Kosten f�r die Eind�mmung des Klimawandels umfassen k�nnen, sofern ihr Geldwert bestimmt und gepr�ft werden kann.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 874/11




Vorschlag

Begr�ndung

1. Kontext des Vorschlags

2. Ergebnisse der Anh�rungen interessierter Kreise der Folgenabsch�tzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

Rechtsgrundlage

Subsidiarit�tsprinzip

Grundsatz der Verh�ltnism��igkeit

Wahl des Rechtsinstruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. weitere Angaben

�berpr�fungs-/Revisions-/Verfallsklausel

Einzelerl�uterungen zum Vorschlag

5 Rechtssicherheit

Besserer Zugang zu den Konzessionsm�rkten

Vorschlag

Richtlinie �ber Konzessionen

Titel I
Begriffsbestimmungen, Allgemeine Grunds�tze Anwendungsbereich

Kapitel I
Begriffsbestimmungen, allgemeine Grunds�tze und Anwendungsbereich

Abschnitt I
Begriffsbestimmungen Anwendungsbereich

Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
�ffentliche Auftraggeber

Artikel 4
Vergabestellen

Artikel 5
Schwellenwerte

Artikel 6
Methoden zur Berechnung des gesch�tzten Werts von Konzessionen

Artikel 7
Allgemeine Grunds�tze

Abschnitt II
Ausschl�sse

Artikel 8
F�r von �ffentlichen Auftraggebern und Vergabestellen vergebene Konzessionen geltende Ausschl�sse

Artikel 9
Besondere Ausschl�sse im Bereich der elektronischen Kommunikation

Artikel 10
F�r von Vergabestellen vergebene Konzessionen geltende Ausschl�sse

Artikel 11
Konzessionsvergabe an ein verbundenes Unternehmen

Artikel 12
Konzessionsvergabe an ein Gemeinschaftsunternehmen oder an eine Vergabestelle, die an einem Gemeinschaftsunternehmen beteiligt ist

Artikel 13
Mitteilungen von Vergabestellen

Artikel 14
Ausschluss von T�tigkeiten, die unmittelbar dem Wettbewerb ausgesetzt sind

Artikel 15
Beziehungen zwischen �ffentlichen Stellen

Abschnitt III
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 16
Laufzeit der Konzession

Artikel 17
Soziale und andere besondere Dienstleistungen

Artikel 18
Gemischte Konzessionen

Artikel 19
Konzessionen, die mehrere T�tigkeiten betreffen

Abschnitt IV
Besondere Sachverhalte

Artikel 20
Vorbehaltene Konzessionen

Artikel 21
Forschung und Entwicklung

Kapitel II
Grunds�tze

Artikel 22
Wirtschaftsteilnehmer

Artikel 23
Nomenklaturen

Artikel 24
Vertraulichkeit

Artikel 25
Vorschriften �ber Mitteilungen

Titel II
Vorschriften f�r die Konzessionsvergabe

Kapitel I
Ver�ffentlichung und Transparenz

Artikel 26
Konzessionsbekanntmachungen

Artikel 27
Vergabebekanntmachungen

Artikel 28
Abfassung und Modalit�ten der Ver�ffentlichung von Bekanntmachungen

Artikel 29
Ver�ffentlichung auf nationaler Ebene

Artikel 30
Elektronische Verf�gbarkeit der Konzessionsunterlagen

Kapitel II
Ablauf des Verfahrens

Abschnitt I
Gemeinsame Konzessionen, Fristen, technische Spezifikationen

Artikel 31
Von �ffentlichen Auftraggebern bzw. Vergabestellen aus unterschiedlichen Mitgliedstaaten gemeinsam vergebene Konzessionen

Artikel 32
Technische Spezifikationen

Artikel 33
Testberichte, Zertifizierung und sonstige Nachweise

Abschnitt II
Auswahl der Teilnehmer Konzessionsvergabe

Artikel 34
Allgemeine Grunds�tze

Artikel 35
Verfahrensgarantien

Artikel 36
Auswahl und qualitative Bewertung der Bewerber

Artikel 37
Fristsetzung

Artikel 38
Fristen f�r die Einreichung von Teilnahmeantr�gen

Artikel 39
Zuschlagskriterien

Artikel 40
Lebenszykluskostenrechnung

Titel III
Vorschriften f�r die Durchf�hrung von Konzessionen

Artikel 41
Vergabe von Unterauftr�gen

Artikel 42
�nderung von Konzessionen w�hrend ihrer Laufzeit

Artikel 43
Beendigung von Konzessionen

Titel V
�nderungen der Richtlinien 89/665/EWG (Nr.) 92/13/EWG

Artikel 44
�nderungen der Richtlinie 89/665/EWG

Artikel 45
�nderungen der Richtlinie 92/13/EWG

Titel VI
Befugnis�bertragung, Durchf�hrungsbefugnisse und Schlussbestimmungen

Artikel 46
Aus�bung der �bertragenen Befugnisse

Artikel 47
Dringlichkeitsverfahren

Artikel 48
Ausschussverfahren

Artikel 49
Umsetzung

Artikel 50
�bergangsbestimmungen

Artikel 51
�berpr�fung

Artikel 52
Inkrafttreten

Artikel 53
Adressaten

Anhang I
Verzeichnis der T�tigkeiten nach Artikel 2 Absatz 1 Nummer 536 NACE Rev. 1

Anhang II
Verzeichnis der EU-Rechtsvorschriften nach Artikel 40 Absatz 3

Anhang III
Von Vergabestellen gem�ss Artikel 4 ausge�bte T�tigkeiten

Anhang IV
in den Konzessionsbekanntmachungen Aufzuf�hrende Angaben

Anhang V
in den Vergabebekanntmachungen Aufzuf�hrende Angaben

I in den Vergabebekanntmachungen gem�ss Artikel 27 Absatz 1 aufzuf�hrende Angaben

II. in den Vergabebekanntmachungen GEM�SS Artikel 27 Absatz 2 Aufzuf�hrende Angaben

Anhang VI
in den Vergabebekanntmachungen in Bezug auf Konzessionen f�r soziale andere besondere Dienstleistungen Aufzuf�hrende Angaben (Artikel 27 Absatz 1)

Anhang VII
in den �nderungsbekanntmachungen w�hrend der Laufzeit einer Konzession gem�ss Artikel 42 Aufzuf�hrende Angaben

Anhang VIII
technische Spezifikationen - Begriffsbestimmungen

Anhang IX
Vorgaben f�r die Ver�ffentlichung

1. Ver�ffentlichung der Bekanntmachungen

2. Ver�ffentlichung zus�tzlicher bzw. erg�nzender Informationen

3. Muster und Verfahren f�r die elektronische �bermittlung der Bekanntmachungen

Anhang X
Dienstleistungen Gem�ss Artikel 17

Anhang XI
Verzeichnis der Rechtsvorschriften der Union nach Artikel 4 Absatz 3 Buchstabe B

Anhang XII
Anforderungen an Vorrichtungen f�r die elektronische Entgegennahme von Angeboten Teilnahmeantr�gen

Anhang XIII
in der Vorinformation in Bezug auf Konzessionen f�r soziale andere besondere Dienstleistungen Aufzuf�hrende Angaben (Artikel 26 Absatz 3)


 
 
 


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Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.