1147 gefundene Dokumente zum Suchbegriff
"Schiene"
Drucksache 207/18 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Bundesfern-straßenmautgesetzes
... es (BFStrMG) wird die LKW-Maut mit Wirkung zum 1. Juli 2018 auf das gesamte Bundesfern-straßennetz ausgedehnt. Die Maut soll mit dem vorliegenden Gesetz angehoben werden. Das damit verbundene Ziel der Verlagerung des Gütertransports auf Schiene und Wasser ist nachvollziehbar und richtig. Im Falle des Transports von Haushalts- und Gewerbeabfällen zum Zweck der Sammlung, Sortierung und Verwertung ist eine Verlagerung jedoch häufig weder möglich noch sinnvoll.
Zum Gesetzentwurf allgemein
Zu den einzelnen Vorschriften
2. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a, Doppelbuchstabe aa � 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 6 BFStrMG
3. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb � 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 7 BFStrMG
4. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a � 1 Absatz 2 BFStrMG
5. Zu Artikel 1 Nummer 8 Anlage 1 zu � 3 Absatz 3 Nummer 3 BFStrMG
Drucksache 107/1/18
Antrag der Freien Hansestadt Bremen
Mitteilung der Kommission �ber die Europ�ische B�rgerinitiative "Verbot von Glyphosat und Schutz von Mensch und Umwelt vor giftigen Pestiziden" C(2017) 8414 final
... Das Freihalten von Schienenwegen kann bisher bei Einhaltung eines vern�nftigen Kostenrahmens nur durch Mittel auf Glyphosatbasis erfolgen. Insofern sollte dieser Bereich zun�chst von einem Anwendungsverbot ausgenommen bleiben. Allerdings werden bereits erste Alternativen auch in der Praxis erprobt. Auch vor dem Hintergrund, dass Schienenstrecken durch f�r Trinkwasser relevante Gebiete f�hren und l�ngs von ihnen oft noch eine hohe Biodiversit�t vorherrscht, sollte das Anwendungsverbot bei Vorliegen geeigneter Alternativen auch auf Gleisanlagen erstreckt werden.
Drucksache 175/1/18
Empfehlungen der Aussch�sse
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Familiennachzugs zu subsidi�r Schutzberechtigten (Familiennachzugsneu-regelungsgesetz)
... c) Unklar bleibt, auf welche Weise bzw. mit welcher Gewichtung Integrationsaspekte bei der Auswahlentscheidung besonders zu ber�cksichtigen sind. Da die aufgef�hrten humanit�ren Gr�nde schwer wiegen, erschiene es problematisch, wenn durchschnittliche oder geringere Integrationsleistungen faktisch zu einem - langj�hrigen - Ausschluss vom Familiennachzug nach � 36a AufenthG-E f�hren w�rden.
Drucksache 614/18
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur �nderung des Erneuerbare \-Energien\-Gesetzes, des Kraft -W�rme-Kopplungsgesetzes, des Energiewirtschaftsgesetz es und weiterer energierechtlicher Vorschriften
... 6b. "Dampfsammelschienen" Einrichtungen zur leitungsgebundenen Versorgung mit Dampf, an denen mindestens zwei Dampferzeuger und eine Dampfturbine oder ein Dampferzeuger und zwei Dampfturbinen angeschlossen sind; keine Dampfturbinen in diesem Sinn sind Dampfentspannungseinrichtungen sowie Endkundenanlagen,
Drucksache 107/3/18
Antrag der Freien Hansestadt Bremen
Mitteilung der Kommission �ber die Europ�ische B�rgerinitiative "Verbot von Glyphosat und Schutz von Mensch und Umwelt vor giftigen Pestiziden" C(2017) 8414 final
... Das Freihalten von Schienenwegen kann bisher bei Einhaltung eines vern�nftigen Kostenrahmens nur durch Mittel auf Glyphosatbasis erfolgen. Insofern sollte dieser Bereich zun�chst von einem Anwendungsverbot ausgenommen bleiben. Allerdings werden bereits erste Alternativen auch in der Praxis erprobt. Auch vor dem Hintergrund, dass Schienenstrecken durch trinkwasserrelevante Gebiete f�hren und l�ngs von ihnen oft noch eine hohe Biodiversit�t vorherrscht, sollte das Anwendungsverbot bei Vorliegen geeigneter Alternativen auch auf Gleisanlagen erstreckt werden.
Drucksache 563/18 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur �nderung des Erneuerbare \-Energien\-Gesetzes, des Kraft -W�rme-Kopplungsgesetzes, des Energiewirtschaftsgesetz es und weiterer energierechtlicher Vorschriften
... d) Bereits erfolgreich umgesetzte Pilotprojekte wie z.B. die Wasserstoffnutzung im Schienenverkehr sollten weiter vorangetrieben und ausgebaut werden. Dabei ist zu pr�fen, inwieweit Entlastungsregelungen, wie etwa die Besondere Ausgleichsregelung im EEG f�r Schienenbahnen, dazu einer Anpassung bed�rfen.
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zum Gesetzentwurf insgesamt
3. Zum Gesetzentwurf insgesamt
4. Zu Artikel 1 Nummer 3 � 9 Absatz 8 EEG 2017
5. Zu Artikel 1 Nummer 3 � 9 Absatz 8 Satz 3 und Satz 4 EEG 2017
6. Zu Artikel 1 Nummer 6a - neu - und Nummer 6b - neu - � 21 Absatz 3 Satz 1 und � 21b Absatz 4 Nummer 2 Buchstaben a, b und c EEG 2017
7. Zu Artikel 1 Nummer 6a - neu - � 21 Absatz 3 Satz 1a - neu - EEG 2017
8. Zu Artikel 1 Nummer 6a - neu - � 22 Absatz 2 EEG 2017
9. Zu Artikel 1 Nummer 6a - neu - � 22a Absatz 1 Satz 2 und 3 EEG 2017
10. Zu Artikel 1 Nummer 6a - neu - � 23b Absatz 1 EEG 2017
11. Zu Artikel 1 Nummer 6a - neu - � 23b Absatz 3 EEG 2017
12. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe b und d � 28 Absatz 1a Satz 1 und Absatz 2a Satz 1 EEG 2017
13. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe b � 28 Absatz 1a Satz 2 EEG 2017
14. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe e und Buchstabe e1 - neu - � 28 Absatz 3 und Absatz 3a Satz 2 EEG 2017
15. Zu Artikel 1 Nummer 13a - neu - � 39b Absatz 2 EEG 2017 , Nummer 16a - neu - � 44a Satz 3 - neu - EEG 2017
16. Zu Artikel 1 Nummer 16a - neu - � 44 Nummer 2 EEG 2017
17. Zu Artikel 1 Nummer 17 und 18 �� 48 und 49 EEG 2017
18. Zu Artikel 1 Nummer 17 � 48 Absatz 2 Nummer 3 EEG 2017
19. Zu Artikel 1 Nummer 18 Buchstabe d � 49 Absatz 5 EEG 2017
20. Zu Artikel 1 Nummer 26a - neu - � 61a Nummer 4 EEG 2017
21. Zu Artikel 1 Nummer 27 � 61c und � 61d EEG 2017
22. Zu Artikel 1 Nummer 27 � 61c Absatz 2 Satz 1 EEG 2017
23. Zu Artikel 1 Nummer 51 � 88d EEG 2017
24. Zu Artikel 1 Nummer 54 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa Dreifachbuchstabe bbb � 100 Absatz 2 Satz 1 Nummer 10 EEG 2017
25. Zu Artikel 1 Nummer 57 Anlage 3 Nummer I 5 EEG 2017
26. Zu Artikel 1 Nummer 57 Anlage 3 Nummer I 5 EEG 2017
27. Zu Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe d1 - neu - � 2 Nummer 9a KWKG
28. Zu Artikel 2 Nummer 5 Buchstabe a � 6 Absatz 1 KWKG
29. Zu Artikel 2 Nummer 6 Buchstabe b � 7 Absatz 6 KWKG Artikel 2 Nummer 6 Buchstabe b ist zu streichen.
30. Zu Artikel 2 Nummer 6 Buchstabe c - neu - � 7 Absatz 7 Satz 1 KWKG
31. Zu Artikel 2 Nummer 9a - neu - � 10 Absatz 6 Satz 1 KWKG
32. Zu Artikel 2 Nummer 11 � 13 Absatz 1 Satz 2 KWKG
33. Zu Artikel 3 Nummer 17a - neu - � 91 Absatz 2 Satz 3 - neu - EnWG
34. Zu Artikel 19
Drucksache 173/18
Unterrichtung durch die Europ�ische Kommission
Vorschlag f�r eine Richtlinie des Europ�ischen Parlaments und des Rates zum Schutz von Personen, die Verst��e gegen das Unionsrecht melden - COM(2018) 218 final
... (9) Der wesentliche Beitrag des Hinweisgeberschutzes zur Vermeidung von Verst��en gegen Unionsvorschriften auf dem Gebiet der Verkehrssicherheit, die das Leben von Menschen gef�hrden k�nnen, wurde bereits in den sektoralen Unionsinstrumenten f�r die Sicherheit im Luft-38 und im Seeverkehr39 anerkannt� die spezifische Ma�nahmen zum Schutz von Hinweisgebern sowie eigene Meldekan�le vorsehen. Zu diesen Instrumenten geh�rt auch der Schutz der Arbeitnehmer, die eigene unbeabsichtigte Fehler melden, vor Repressalien (sogenannte "Redlichkeitskultur"). Die bestehenden Elemente des Hinweisgeberschutzes in diesen beiden Sektoren m�ssen erg�nzt werden, und der Schutz muss auch auf andere Verkehrsbereiche, insbesondere den Stra�en- und Schienenverkehr, ausgedehnt werden, um die Durchsetzung der Sicherheitsstandards zu verbessern.
Begr�ndung
1. Kontext des Vorschlags
- Gr�nde und Ziele des Vorschlags
- Koh�renz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich
- Koh�renz mit der Politik der Union in anderen Bereichen
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarit�t und Verh�ltnism�ssigkeit
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarit�t
- Verh�ltnism��igkeit
- Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG25, der Konsultation der Interessentr�ger und der Folgenabsch�tzung
- Konsultation der Interessentr�ger
- Einholung und Nutzung von Expertenwissen
- Folgenabsch�tzung
- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung
- Grundrechte
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
- Umsetzungspl�ne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalit�ten
- Ausf�hrliche Erl�uterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags
Vorschlag
Kapitel I Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen
Artikel 1 Sachlicher Anwendungsbereich
Artikel 2 Pers�nlicher Anwendungsbereich
Artikel 3 Begriffsbestimmungen
Kapitel II INTERNE MELDUNGEN und Folgemassnahmen
Artikel 4 Pflicht zur Einrichtung interner Kan�le und Verfahren f�r Meldungen und Folgema�nahmen
Artikel 5 Verfahren f�r interne Meldungen und Folgema�nahmen
Kapitel III EXTERNE MELDUNGEN und Folgemassnahmen
Artikel 6 Pflicht zur Einrichtung externer Meldekan�le und Ergreifung geeigneter Folgema�nahmen
Artikel 7 Gestaltung geeigneter externer Meldekan�le
Artikel 8 Zust�ndige Mitarbeiter
Artikel 9 Verfahrensvorschriften f�r externe Meldungen
Artikel 10 Informationen �ber die Entgegennahme von Meldungen und deren Weiterverfolgung
Artikel 11 Dokumentation eingehender Meldungen
Artikel 12 �berpr�fung der Verfahren durch die zust�ndigen Beh�rden
Kapitel IV Schutz von HINWEISGEBERN und Betroffenen Personen
Artikel 13 Bedingungen f�r den Schutz von Hinweisgebern
Artikel 14 Verbot von Repressalien gegen Hinweisgeber
Artikel 15 Ma�nahmen zum Schutz von Hinweisgebern vor Repressalien
Artikel 16 Ma�nahmen zum Schutz betroffener Personen
Artikel 17 Sanktionen
Artikel 18 Verarbeitung personenbezogener Daten
Kapitel V Schlussbestimmungen
Artikel 19 G�nstigere Behandlung
Artikel 20 Umsetzung
Artikel 21 Berichterstattung, Bewertung und �berpr�fung
Artikel 22 Inkrafttreten
Artikel 23 Adressaten
ANNEX 1 Anhang des Vorschlags f�r eine Richtlinie des Europ�ischen Parlaments und des Rates zum Schutz von Personen, die Verst��e gegen das Unionsrecht melden
Anhang
Teil I
A. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer i - �ffentliches Auftragswesen:
B. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer ii - Finanzdienstleistungen sowie Verh�tung von Geldw�sche und Terrorismusfinanzierung:
C. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer iii - Produktsicherheit:
D. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer iv - Verkehrssicherheit:
E. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer v - Umweltschutz:
F. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer vi - Kerntechnische Sicherheit:
G. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer vii - Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit, Tiergesundheit und Tierschutz:
H. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer viii - �ffentliche Gesundheit:
I. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer ix - Verbraucherschutz: Verbraucherrechte und Verbraucherschutzvorschriften nach Ma�gabe der
J. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer x - Schutz der Privatsph�re und personenbezogener Daten sowie Sicherheit von Netz- und Informationssystemen:
Teil II Artikel 1 Absatz 2 der Richtlinie bezieht sich auf folgende Rechtsvorschriften der Union:
A. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer ii - Finanzdienstleistungen sowie Verh�tung von Geldw�sche und Terrorismusfinanzierung:
1. Finanzdienstleistungen:
2. Verh�tung von Geldw�sche und Terrorismusfinanzierung:
B. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer iv - Verkehrssicherheit:
C. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer v - Umweltschutz:
Drucksache 107/2/18
Antrag der Freien Hansestadt Bremen
Mitteilung der Kommission �ber die Europ�ische B�rgerinitiative "Verbot von Glyphosat und Schutz von Mensch und Umwelt vor giftigen Pestiziden" C(2017) 8414 final
... Das Freihalten von Schienenwegen kann bisher bei Einhaltung eines vern�nftigen Kostenrahmens nur durch Mittel auf Glyphosatbasis erfolgen. Insofern sollte dieser Bereich zun�chst von einem Anwendungsverbot ausgenommen bleiben. Allerdings werden bereits erste Alternativen auch in der Praxis erprobt. Auch vor dem Hintergrund, dass Schienenstrecken durch trinkwasserrelevante Gebiete f�hren und l�ngs von ihnen oft noch eine hohe Biodiversit�t vorherrscht, sollte das Anwendungsverbot bei Vorliegen geeigneter Alternativen auch auf Gleisanlagen erstreckt werden.
Drucksache 81/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Gestaltung des Schienenpersonen-fernverkehrs (Schienenpersonenfernverkehrsgesetz - SPFVG )
Entwurf eines Gesetzes zur Gestaltung des Schienenpersonen-fernverkehrs (Schienenpersonenfernverkehrsgesetz -
Drucksache 228/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag f�r eine Verordnung des Europ�ischen Parlaments und des Rates �ber den Europ�ischen Fonds f�r regionale Entwicklung und den Koh�sionsfonds
... 30. Der Bundesrat fordert, dass Investitionen in die Abfallentsorgung, in Anlagen zur Behandlung von Restabf�llen sowie in die Beschaffung von Schienenfahrzeugen zuk�nftig aus dem EFRE und dem Koh�sionsfonds unterst�tzt werden k�nnen.
Drucksache 348/1/18
... a) Der Bundesrat begr��t, dass das Bundesministerium f�r Verkehr und digitale Infrastruktur mit dem Masterplan Schieneng�terverkehr beschlossen hat, dass "bei der Novellierung der Eisenbahngeb�hrenverordnung ... Mehrbelastungen f�r die Unternehmen im Zusammenhang mit Amtshandlungen der Eisenbahnverwaltung des Bundes m�glichst vermieden werden" sollen.
Drucksache 562/1/18
Empfehlungen der Aussch�sse
Gesetz zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich
... - die Verfahren f�r Ersatzneubauten wirksam zu beschleunigen, etwa indem Ersatzneubauten von Stra�en- und Schienenbr�cken ohne Kapazit�tserweiterungen grunds�tzlich nicht als Neubau, sondern als Instandsetzung aufgefasst werden.
Drucksache 352/18
Verordnung des Bundesministeriums f�r Ern�hrung und Landwirtschaft
Dritte Verordnung zur �nderung der Gefl�gelpest -Verordnung
... 8. darf Gefl�gel nur im Durchgangsverkehr auf Autobahnen, anderen Stra�en des Fernverkehrs oder Schienenverbindungen bef�rdert werden und nur, wenn das Fahrzeug nicht anh�lt und Gefl�gel nicht entladen wird.
Drucksache 389/3/18
Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich
... Ma�nahmen des Schienenpersonenfernverkehrs und des Schieneng�terverkehrs k�nnen nicht isoliert von den Ma�nahmen des Schienenpersonennahverkehrs betrachtet werden, da die vorhandene Infrastruktur auf bestimmten Teilstrecken gemeinsam genutzt wird. Beeintr�chtigungen im Nahverkehr ziehen damit in der Regel auch Beeintr�chtigungen im Fern- und G�terverkehr nach sich und umgekehrt. Ma�nahmen, die formal dem Nahverkehr zu Gute kommen, haben daher gerade im Bereich von Gro�knoten in der Regel auch positive Auswirkungen auf den Fern- und G�terverkehr. Das rechtfertigt auch die Aufnahme von Nahverkehrsma�nahmen mit Bedeutung auch f�r den Personenfern- und G�terverkehr in den vorgenannten Katalog.
Drucksache 667/17
Unterrichtung durch die Europ�ische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europ�ische Parlament, den Rat, den Europ�ischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine funktionierende �ffentliche Auftragsvergabe in und f�r Europa - COM(2017) 572 final
... 44. Laut dem Bericht �ber Korruptionsbek�mpfung der Kommission aus dem Jahr 2014 verursacht die Korruption f�r die Gesellschaft in der EU jedes Jahr Kosten in H�he von 120 Mrd. EUR. Laut einer Studie aus dem Jahr 2013 (PWC und Ecorys f�r die Europ�ische Kommission), beliefen sich die direkten Kosten der Korruption im �ffentlichen Auftragswesen in nur f�nf Sektoren (Stra�en und Schienen, Wasser und Abfall, Raumplanung/Wohnungsbau, Bildung sowie Forschung und Entwicklung) und in nur acht Mitgliedstaaten auf 1,4 Mrd. bis 2,2 Mrd. EUR.
3 Einf�hrung
1. Auf die �ffentliche Auftragsvergabe KOMMT ES MEHR DENN JE AN
2. VERGABE �ffentlicher Auftr�ge HEUTE: der Wandel VOLLZIEHT SICH, ABER WIR stehen VOR weiteren Herausforderungen
3. Den FORTSCHRITT VORANTREIBEN: eine UMFASSENDE Partnerschaft f�r den gemeinsamen Erfolg
4. WAS VERBESSERT werden MUSS - SECHS Strategische Priorit�ten
a. F�rderung einer strategischen �ffentlichen Auftragsvergabe
b. Professionalisierung �ffentlicher K�ufer
c. Verbesserung des Zugangs zu M�rkten f�r �ffentliche Auftr�ge
d. Mehr Transparenz, Koh�renz und bessere Datenqualit�t
e. Verst�rkte Digitalisierung der �ffentlichen Auftragsvergabe
f. Bei der Auftragsvergabe zusammenarbeiten
5. Schlussfolgerung
Anlage �berblick �ber die Initiativen der EU f�r die Durchf�hrung �ffentlicher Auftr�ge bis Ende 2018
1. F�rderung einer breiteren strategischen �ffentlichen Auftragsvergabe
2. Professionalisierung �ffentlicher K�ufer
3. Verbesserung des Zugangs zu M�rkten f�r �ffentliche Auftr�ge
6. Bei der Auftragsvergabe zusammenarbeiten
Drucksache 315/1/17
Empfehlungen der Aussch�sse
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken (Netzwerkdurchsetzungsgesetz - NetzDG )
... � 10 TMG enth�lt bereits jetzt Regelungen zur Haftung des Betreibers. Zwar l�sst sich die Begr�ndung des Gesetzentwurfs zum NetzDG (etwa auf Seite 19 letzter Absatz oder auf Seite 21 erster Absatz) so verstehen, dass die Gesetze nebeneinander anwendbar sein sollen. Eine ausdr�ckliche Klarstellung im Gesetzestext erschiene aber aus Gr�nden der Rechtssicherheit w�nschenswert und sinnvoll.
Drucksache 298/17
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zum Verbot des Betriebs lauter G�terwagen und zur �nderung des Allgemeinen Eisenbahngesetz es
... Der Deutsche Bundestag hat in seiner 228. Sitzung am 30. M�rz 2017 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses f�r Verkehr und digitale Infrastruktur - Drucksache 18/11769 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zum Verbot des Betriebs lauter G�terwagen (Schienenl�rmschutzgesetz -
Artikel 1 Gesetz zum Verbot des Betriebs lauter G�terwagen (Schienenl�rmschutzgesetz - Schl�rmschG).
�Artikel 2 �nderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes
Artikel 3 Inkrafttreten
Drucksache 71/17 (Beschluss)
... Die A 45 ist eine wichtige Nord-S�d-Verbindung zur Entlastung der Rheinschiene und eine wichtige Verbindung des �stlichen Ruhrgebiets zum RheinMain-Gebiet. Hier ist wegen vieler abg�ngiger Bauwerke die Funktion bzw. der Bestand der Verbindung gef�hrdet, so dass die Verfahren zum Ersatz der Bauwerke und zum Ausbau m�glichst schnell und effizient betrieben werden sollten. Das Vorhaben ist im Bundesverkehrswegeplan 2030 und im Bedarfsplan f�r die Bundesfernstra�en im Vordringlichen Bedarf und teilweise (vom AK Hagen bis zur AS L�denscheid-Nord und von der AS Haiger-Burbach bis zur AS Wilnsdorf) im Vordringlichen Bedarf - Engpassbeseitigung eingestuft. Der Ausbau hat eine besondere Funktion zur Beseitigung schwerwiegender Verkehrsengp�sse und zur Sicherung der Funktion unseres Verkehrsnetzes.
Drucksache 443/1/17
Empfehlungen der Aussch�sse
Mitteilung der Kommission an das Europ�ische Parlament, den Rat, den Europ�ischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Europa in Bewegung - Agenda f�r einen sozial vertr�glichen �bergang zu sauberer, wettbewerbsf�higer und vernetzter Mobilit�t f�r alle - COM(2017) 283 final
... 3. Auch wenn die Kommission sich in diesem wichtigen programmatischen Legislativpaket auf den Stra�enverkehr konzentrieren m�chte, vermisst der Bundesrat darin konkrete Bez�ge zur F�rderung des nicht motorisierten Verkehrs und des umweltvertr�glichen Verkehrstr�gers Schiene sowie zur Begrenzung des klimaschutzpolitisch bedenklichen Wachstums des Luftverkehrs.
Drucksache 157/17 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur �nderung des Energiesteuer-und des Stromsteuergesetz es
... es (StromStG) betr�gt die Steuer auf Strom 20,50 Euro f�r jede Megawattstunde. Nach � 9 Absatz 2 des StromStG unterliegt Strom einem erm��igten Steuersatz von 11,42 Euro f�r eine Megawattstunde, wenn er im Verkehr mit Oberleitungsomnibussen oder f�r den Fahrbetrieb im Schienenbahnverkehr entnommen wird.
1. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe d und Nummer 32 Inhalts�bersicht und � 60 EnergieStG
2. Zu Artikel 1 Nummer 3 � 2 Absatz 2 EnergieStG
3. Zu Artikel 1 Nummer 12 � 26 Absatz 1 Nummer 1 und 2 sowie Absatz 3 EnergieStG
4. Zu Artikel 1 Nummer 20 � 46 Absatz 1 Satz 1 Nummer 01 - neu - und Absatz 2 EnergieStG
5. Zu Artikel 1 Nummer 26 � 53a EnergieStG , Artikel 2 Nummer 5 � 53a EnergieStG
6. Zu Artikel 3 Nummer 7 � 9a Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 und Satz 2 - neu - StromStG
7. Zu Artikel 3 Nummer 8 Buchstabe b,
8. Zu Artikel 4 Nummer 2 � 9c Absatz 1 Satz 1 StromStG
9. Zu Artikel 4 Nummer 2 � 9c Absatz 2 StromStG
Drucksache 721/17
Unterrichtung durch die Europ�ische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europ�ische Parlament, den Rat, den Europ�ischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Hin zu einer m�glichst breiten Verwendung alternativer Kraftstoffe - ein Aktionsplan zur Infrastruktur f�r alternative Kraftstoffe nach Artikel 10 Absatz 6 der Richtlinie 2014/94 /EU, einschlie�lich einer Bewertung der nationalen Strategierahmen nach Artikel 10 Absatz 2 der Richtlinie 2014/94 /EU - COM(2017) 652 final
... Die Kommission wird weitere Anstrengungen f�r einen verst�rkten Einsatz alternativer Kraftstoffe - z.B. Wasserstoff oder andere erneuerbare Kraftstoffe in Verbindung mit Brennstoffzellen - f�rdern, um die Bandbreite umweltfreundlicher Antriebstechnologien f�r den Schienenverkehr zu erweitern. Synergien bestehen auch zwischen Wasserstoff und LNG im Schiffsverkehrssektor, in dem auch fortschrittliche
Mitteilung
1. Einf�hrung: WIE Europa zu einer weltweiten VORREITERIN BEI der Verringerung der CO2-EMISSIONEN werden KANN
2. WO stehen WIR?
2.1. Lage heute und Bedarfssch�tzungen
2.2. Nationale Strategierahmen f�r die Infrastruktur f�r alternative Kraftstoffe
5 Strom
Der NPF
5 Erdgas
Im NPF
5 Wasserstoff
Der NPF
2.3. Sind wir auf dem richtigen Weg?
3. HIN zu einer m�glichst breiten Verwendung ALTERNATIVER KRAFTSTOFFE - EIN Aktionsplan
3.1. Vervollst�ndigung und schnellere Umsetzung der NPF
3.2. Investitionsf�rderung
Umfassende Nutzung des TEN-V-Netzkorridoransatzes
Erh�hung von Umfang und Wirksamkeit der Finanzierung
Bessere Nutzung von EU-Finanzmitteln
Aufbau von Kapazit�ten
3.3. Wegbereitende Ma�nahmen in St�dten
3.4. Verst�rkte Einbindung der Verbraucher
3.5. Integration von Elektrofahrzeugen in das Stromnetz
3.6. Neue Fragestellungen
4. Schlussfolgerungen
Drucksache 127/1/17
Empfehlungen der Aussch�sse
Entwurf eines Gesetzes zur Einf�hrung eines Anspruchs auf Hinterbliebenengeld |
... Dies spricht daf�r, den Kreis der Anspruchsberechtigten bereits klar und eindeutig im Gesetz festzulegen. Sinnvoll erschiene es dabei, den Kreis der Anspruchsberechtigten auf diejenigen zu begrenzen, f�r die im Gesetzentwurf der Bundesregierung in � 844 Absatz 3 Satz 2 BGB-E die Vermutungsregelung vorgeschlagen wird (n�mlich Ehegatte, Lebenspartner, Elternteil oder Kind) und diesen Kreis ma�voll zu erweitern, insbesondere um Partner nichtehelicher Lebensgemeinschaften und Geschwister (gegebenenfalls begrenzt auf minderj�hrige Geschwister oder solche, die in einem gemeinsamen Haushalt gelebt hatten). Damit w�ren die wesentlichen Konstellationen von Betroffenen, die unter dem Tod des Angeh�rigen besonders zu leiden haben, erfasst und die oben dargestellten Probleme w�rden vermieden.
Drucksache 612/17
... ff) im Sektor Transport und Verkehr Software zum Betrieb von Anlagen oder Systemen zur Bef�rderung von Personen und G�tern im Luftverkehr, im Schienenverkehr, in der See- und
A. Problem und Ziel
B. L�sung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erf�llungsaufwand
E. Erf�llungsaufwand
E.1 Erf�llungsaufwand f�r B�rgerinnen und B�rger
E.2 Erf�llungsaufwand f�r die Wirtschaft
E.3 Erf�llungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Neunte Verordnung
Artikel 1
Artikel 2
Begr�ndung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europ�ischen Union und v�lkerrechtlichen Vertr�gen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erf�llungsaufwand
4. Erf�llungsaufwand
a Erf�llungsaufwand f�r B�rgerinnen und B�rger
b Erf�llungsaufwand f�r die Wirtschaft
c Erf�llungsaufwand f�r die Verwaltung
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 4
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 5
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 7
Zu Artikel 2
Drucksache 707/1/17
Empfehlungen der Aussch�sse
Vorschlag f�r eine Verordnung des Europ�ischen Parlaments und des Rates zur �nderung der Verordnung (EG) Nr. 1073/2009
�ber gemeinsame Regeln f�r den Zugang zum grenz�berschreitenden Personenkraftverkehrsmarkt - COM(2017) 647 final; Ratsdok. 14184/17
... /EG /EG Verkehrsverlagerungen von der Bahn zum Fernbus verhindert werden k�nnen, da die Erhebung von Stra�enbenutzungsgeb�hren weiterhin auf freiwilliger Basis erfolgen soll. Der Bundesrat bittet daher die Bundesregierung sich daf�r einzusetzen, dass die Wettbewerbsbedingungen einschlie�lich der Sozialvorschriften zwischen Fernbus- und Schienenverkehren harmonisiert werden und dass der Schienenverkehr durch die Ausweitung von Fernbusverkehren nicht geschw�cht wird. Insbesondere f�r den von den L�ndern mit Regionalisierungsmitteln zu finanzierenden Schienenpersonennahverkehr bedarf es aus Sicht des Bundesrates tragf�higer Schutznormen.
Drucksache 443/17 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europ�ische Parlament, den Rat, den Europ�ischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Europa in Bewegung - Agenda f�r einen sozial vertr�glichen �bergang zu sauberer, wettbewerbsf�higer und vernetzter Mobilit�t f�r alle - COM(2017) 283 final
... 2. Er vermisst in der Mitteilung der Kommission konkrete Bez�ge zur F�rderung des nicht motorisierten Verkehrs, insbesondere des Radverkehrs, und des umweltvertr�glichen Verkehrstr�gers Schiene. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, sich bei der Kommission daf�r einzusetzen, dass der nicht motorisierte Verkehr und der �ffentliche Personenverkehr st�rkere Ber�cksichtigung in der Agenda finden. Dies gilt sowohl f�r die grunds�tzliche planerische Ber�cksichtigung als auch f�r die technologischen Entwicklungen.
Drucksache 643/17
Gesetzesantrag des Landes Niedersachsen
Entwurf eines Gesetzes zur �nderung des
... Mit dem zum 13. August 2013 in Kraft getretenen Gesetz zur F�rderung der Schienenwege der �ffentlichen nicht bundeseigenen Eisenbahnen f�r den Schieneng�terfernverkehr (Schieneng�terfernverkehrsnetzf�rderungsgesetz -
A. Problem und Ziel
B. L�sung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erf�llungsaufwand
E. Erf�llungsaufwand
E.1 Erf�llungsaufwand f�r B�rgerinnen und B�rger
E.2 Erf�llungsaufwand f�r die Wirtschaft
E.3 Erf�llungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzesantrag
Entwurf
Artikel 1 �nderung des Schieneng�terfernverkehrsnetzf�rderungsgesetzes
Artikel 2 Inkrafttreten
Begr�ndung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europ�ischen Union und v�lkerrechtlichen Vertr�gen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Demografische Auswirkungen
4. Haushaltsausgaben ohne Erf�llungsaufwand
5. Erf�llungsaufwand
5.1 Erf�llungsaufwand f�r B�rgerinnen und B�rger
5.2 Erf�llungsaufwand f�r die Wirtschaft
6. Weitere Kosten
7. Weitere Gesetzesfolgen
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 2
Drucksache 501/17
Verordnung des Bundesministeriums f�r Verkehr und digitale Infrastruktur
Zw�lfte Verordnung zur �nderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften
... a) der Unternehmer beim Eisenbahninfrastrukturunternehmer nach dem in dessen Schienennetz-Nutzungsbedingungen ver�ffentlichten Verfahren eine Freistellung f�r dort eingesetzte Triebfahrzeugf�hrer beantragt,
A. Problem und Ziel
B. L�sung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erf�llungsaufwand
E. Erf�llungsaufwand
E.1 Erf�llungsaufwand f�r B�rgerinnen und B�rger
E.2 Erf�llungsaufwand f�r die Wirtschaft
E.3 Erf�llungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Zw�lfte Verordnung zur �nderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften1
Artikel 1 �nderung der Triebfahrzeugf�hrerscheinverordnung
Artikel 2 �nderung der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung
Artikel 3 Inkrafttreten
Begr�ndung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Erm�chtigungsgrundlagen
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europ�ischen Union und v�lkerrechtlichen Vertr�gen
VI. Regelungsfolgen
1. Nachhaltigkeitsaspekte
2. Haushaltsausgaben ohne Erf�llungsaufwand
3. Erf�llungsaufwand
3.1 F�r B�rgerinnen und B�rger
3.2 F�r die Wirtschaft
3.2.1 Erg�nzung der Regelungen zu den sprachlichen Anforderungen f�r Triebfahrzeugf�hrer auf Grenzbetriebsstrecken und Durchgangsstrecken, Anlage 7 Nummer 6 Satz 5 der Triebfahrzeugf�hrerscheinverordnung
3.2.2 Streichung der Regelung, Untersuchungen von Fahrzeugen alle sechs Jahre Frist auf h�chstens acht Jahre verl�ngerbar durchzuf�hren, ex � 32 Absatz 3 der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung
3.3 F�r die Verwaltung
4. Weitere Kosten
VII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Artikel 3
Drucksache 71/1/17
... Die A 45 ist eine wichtige Nord-S�d-Verbindung zur Entlastung der Rheinschiene und eine wichtige Verbindung des �stlichen Ruhrgebiets zum Rhein-Main-Gebiet. Hier ist wegen vieler abg�ngiger Bauwerke die Funktion bzw. der Bestand der Verbindung gef�hrdet, so dass die Verfahren zum Ersatz der Bauwerke und zum Ausbau m�glichst schnell und effizient betrieben werden sollten. Das Vorhaben ist im Bundesverkehrswegeplan 2030 und im Bedarfsplan f�r die Bundesfernstra�en im Vordringlichen Bedarf und teilweise (vom AK Hagen bis zur AS L�denscheid-Nord und von der AS Haiger-Burbach bis zur AS Wilnsdorf) im Vordringlichen Bedarf - Engpassbeseitigung eingestuft. Der Ausbau hat eine besondere Funktion zur Beseitigung schwerwiegender Verkehrsengp�sse und zur Sicherung der Funktion unseres Verkehrsnetzes.
Drucksache 85/1/17
Empfehlungen der Aussch�sse
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur �nderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Stra�enverkehrs -Ordnung (VwV -StVO)
... Die Erforderlichkeit der Anh�rung der Betreiber der Schienenwege bei �berqueren von h�hengleichen Bahn�berg�ngen ist unter anderem davon abh�ngig, welche fahrzeugbezogene Bodenfreiheit besteht (Randnummer 114). Deshalb sind die tats�chlichen technischen Daten vom Antragsteller auch diesbez�glich zu �bermitteln.
1. Zu Artikel 1 Nummer 1 Randnummer 96 Satz 1 VwV zu � 29 Absatz 3 StVO
2. Zu Artikel 1 Nummer 1 Randnummer 96 Satz 2 und 3 VwV zu � 29 Absatz 3 StVO
3. Zu Artikel 1 Nummer 1 Randnummer 100 VwV zu � 29 Absatz 3 StVO
4. Zu Artikel 1 Nummer 1 Randnummer 102 VwV zu � 29 Absatz 3 StVO
5. Zu Artikel 1 Nummer 1 Randnummer 104 VwV zu � 29 Absatz 3 StVO
6. Zu Artikel 1 Nummer 1 Randnummer 113 VwV zu � 29 Absatz 3 StVO
7. Zu Artikel 1 Nummer 1 Randnummer 114 Satz 2, 3 und 4 VwV zu � 29 Absatz 3 StVO
8. Zu Artikel 1 Nummer 1 Randnummer 114 Satz 4
9. Zu Artikel 1 Nummer 1 Randnummer 121 VwV zu � 29 Absatz 3 StVO
10. Zu Artikel 1 Nummer 1 Randnummer 132 VwV zu � 29 Absatz 3 StVO
11. Zu Artikel 1 Nummer 1 �berschrift Randnummer 146 VwV zu � 29 Absatz 3 StVO
12. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a1 - neu - Randnummer 4a - neu - VwV Zu Zeichen 274 Zul�ssige H�chstgeschwindigkeit der VwV zu � 41 StVO
13. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe b Randnummer 13 VwV Zu Zeichen 274 Zul�ssige H�chstgeschwindigkeit der VwV zu � 41 StVO
14. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe b Randnummer 13 Satz 2 VwV Zu Zeichen 274 Zul�ssige H�chstgeschwindigkeit der VwV zu � 41 StVO
15. Zu Artikel 1 Nummer 7 Teil 1 Nummer 2 Absatz 5 letzter Spiegelstrich VzKat
16. Zu Artikel 1 Nummer 2 Neufassung VwV zu � 30 Absatz 3 StVO
17. Zu Artikel 1 Nummer 7 Teil 7 VzKat
Drucksache 452/17
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Zweites Gesetz zur �nderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetz es
... : das Nutzen elektrisch betriebener Fahrzeuge, ausgenommen schienen- oder leitungsgebundener Fahrzeuge;
Drucksache 643/1/17
Empfehlungen der Aussch�sse
Entwurf eines Gesetzes zur �nderung des Schieneng�terfernverkehrsnetzf�rderungsgesetzes (SGFFG-�nderungsgesetz) - Antrag des Landes Niedersachsen -
Entwurf eines Gesetzes zur �nderung des Schieneng�terfernverkehrsnetzf�rderungsgesetzes (SGFFG-�nderungsgesetz) - Antrag des Landes Niedersachsen -
1. Zu Artikel 1 Nummer 1 - neu - � 1 Absatz 1 Satz 1, Absatz 4 Satz 1 Nummer 3 SGFFG
2. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe d � 2 Absatz 1 Satz 4 SGFFG Nummer 2 Buchstabe
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Drucksache 770/1/17
Empfehlungen der Aussch�sse
Vorschlag f�r eine Verordnung des Europ�ischen Parlaments und des Rates �ber die gegenseitige Anerkennung von Waren, die in einem anderen Mitgliedstaat rechtm��ig in Verkehr gebracht worden sind - COM(2017) 796 final; Ratsdok. 15965/17
... in Deutschland bew�hrt hat. Innovative Unternehmen mit einer modernen Fahrzeugpalette sind Ausdruck der Wettbewerbsf�higkeit der deutschen Schienenfahrzeughersteller. Leistungsf�hige Verkehrsunternehmen tragen mit modernen Fahrzeugkonzepten und einer ausgepr�gten Kundenorientierung zu einem leistungsf�higen, sicheren und wirtschaftlichen �ffentlichen Personennahverkehr bei. Die im Verordnungsvorschlag durch die Kommission bezeichneten Schwierigkeiten bei Beh�rden oder Wirtschaftsakteuren sind in diesem Sektor in Deutschland bislang nicht aufgetreten.
Zur Vorlage insgesamt
Zum gesundheitlichen Verbraucherschutz
Zu Stra�enbahnfahrzeugen und Stra�enbahnsystemen
Zu den Bauprodukten
Zu einzelnen Vorschriften
2 Weiteres
Drucksache 644/17 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschlie�ung des Bundesrates zur F�rderung der Schienenwege der �ffentlichen nicht bundeseigenen Eisenbahnen f�r den Schieneng�terfernverkehr durch das Schieneng�terfernverkehrsnetzf�rderungsgesetz (SGFFG)
Entschlie�ung des Bundesrates zur F�rderung der Schienenwege der �ffentlichen nicht bundeseigenen Eisenbahnen f�r den Schieneng�terfernverkehr durch das Schieneng�terfernverkehrsnetzf�rderungsgesetz (SGFFG)
Anlage Entschlie�ung des Bundesrates zur F�rderung der Schienenwege der �ffentlichen nicht bundeseigenen Eisenbahnen f�r den Schieneng�terfernverkehr durch das Schieneng�terfernverkehrsnetzf�rderungsgesetz (SGFFG)
Drucksache 770/17 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag f�r eine Verordnung des Europ�ischen Parlaments und des Rates �ber die gegenseitige Anerkennung von Waren, die in einem anderen Mitgliedstaat rechtm��ig in Verkehr gebracht worden sind - COM(2017) 796 final; Ratsdok. 15965/17
... in Deutschland bew�hrt hat. Innovative Unternehmen mit einer modernen Fahrzeugpalette sind Ausdruck der Wettbewerbsf�higkeit der deutschen Schienenfahrzeughersteller. Leistungsf�hige Verkehrsunternehmen tragen mit modernen Fahrzeugkonzepten und einer ausgepr�gten Kundenorientierung zu einem leistungsf�higen, sicheren und wirtschaftlichen �ffentlichen Personennahverkehr bei. Die im Verordnungsvorschlag durch die Kommission bezeichneten Schwierigkeiten bei Beh�rden oder Wirtschaftsakteuren sind in diesem Sektor in Deutschland bislang nicht aufgetreten.
Zur Vorlage insgesamt
Zum gesundheitlichen Verbraucherschutz
Zu Stra�enbahnfahrzeugen und Stra�enbahnsystemen
Zu den Bauprodukten
Zu einzelnen Vorschriften
2 Weiteres
Drucksache 644/17
Antrag des Landes Niedersachsen
Entschlie�ung des Bundesrates zur F�rderung der Schienenwege der �ffentlichen nicht bundeseigenen Eisenbahnen f�r den Schieneng�terfernverkehr durch das Schieneng�terfernverkehrsnetzf�rderungsgesetz (SGFFG)
Entschlie�ung des Bundesrates zur F�rderung der Schienenwege der �ffentlichen nicht bundeseigenen Eisenbahnen f�r den Schieneng�terfernverkehr durch das Schieneng�terfernverkehrsnetzf�rderungsgesetz (SGFFG)
Drucksache 643/17 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur �nderung des Schieneng�terfernverkehrsnetzf�rderungsgesetzes (SGFFG-�nderungsgesetz)
Entwurf eines Gesetzes zur �nderung des Schieneng�terfernverkehrsnetzf�rderungsgesetzes (SGFFG-�nderungsgesetz)
A. Problem und Ziel
B. L�sung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erf�llungsaufwand
E. Erf�llungsaufwand
E.1 Erf�llungsaufwand f�r B�rgerinnen und B�rger
E.2 Erf�llungsaufwand f�r die Wirtschaft
E.3 Erf�llungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Anlage Entwurf eines Gesetzes zur �nderung des Schieneng�terfernverkehrsnetzf�rderungsgesetzes (SGFFG-�nderungsgesetz)
Artikel 1 �nderung des Schieneng�terfernverkehrsnetzf�rderungsgesetzes
Artikel 2 Inkrafttreten
Begr�ndung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europ�ischen Union und v�lkerrechtlichen Vertr�gen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Demografische Auswirkungen
4. Haushaltsausgaben ohne Erf�llungsaufwand
5. Erf�llungsaufwand
5.1 Erf�llungsaufwand f�r B�rgerinnen und B�rger
5.2 Erf�llungsaufwand f�r die Wirtschaft
6. Weitere Kosten
7. Weitere Gesetzesfolgen
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Artikel 2
Drucksache 675/17
Verordnung des Bundesministeriums f�r Verkehr und digitale Infrastruktur
Zehnte Verordnung zur �nderung gefahrgutrechtlicher Verordnungen
... In � 2 Absatz 1 werden die Fundstellen entsprechend den jeweils letzten �nderungen der internationalen Regelungen aktualisiert. Hierzu geh�rt u.a. das 38. Amendment des IMDG-Codes. Durch den Verweis auf die Fundstellen der amtlichen deutschen �bersetzungen dieser Vorschriften wird in Verbindung mit � 3 eine Bestimmtheit der Regelungen erreicht, die eine Ahndung von Verst��en gegen die Rechtsnormen der genannten internationalen Regelungen erm�glicht. Es wird auch eine neue Begriffsbestimmung f�r die Gefahrgutverordnung Stra�e, Schiene und
A. Problem und Ziel
B. L�sung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erf�llungsaufwand
E. Erf�llungsaufwand
E.1 Erf�llungsaufwand f�r B�rgerinnen und B�rger
E.2 Erf�llungsaufwand f�r die Wirtschaft
E.3 Erf�llungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Zehnte Verordnung
Artikel 1 �nderung der Gefahrgutverordnung See
� 16a Zust�ndigkeiten der Wasserstra�en- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes
Artikel 2 �nderung der Gefahrgutkostenverordnung
Artikel 3 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 4 Inkrafttreten
Begr�ndung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europ�ischen Union und v�lkerrechtlichen Vertr�gen
V. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erf�llungsaufwand
4. Erf�llungsaufwand
4.1 Erf�llungsaufwand f�r B�rgerinnen und B�rger
4.2 Erf�llungsaufwand f�r die Wirtschaft
4.3 Erf�llungsaufwand der Verwaltung
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VI. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 16
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe c
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Doppelbuchstabe dd
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. � 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf einer Zehnten Verordnung zur �nderung gefahrgutrechtlicher Vorschriften (NKR-Nr. 4172, BMVI)
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen:
II.1 Erf�llungsaufwand:
5 Wirtschaft
Weitere Kosten:
5 Verwaltung
III. Votum
Drucksache 157/1/17
Empfehlungen der Aussch�sse
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur �nderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetz es
... es (StromStG) betr�gt die Steuer auf Strom 20,50 Euro f�r jede Megawattstunde. Nach � 9 Absatz 2 des StromStG unterliegt Strom einem erm��igten Steuersatz von 11,42 Euro f�r eine Megawattstunde, wenn er im Verkehr mit Oberleitungsomnibussen oder f�r den Fahrbetrieb im Schienenbahnverkehr entnommen wird.
1. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe d und Nummer 32 Inhalts�bersicht und � 60 EnergieStG
2. Zu Artikel 1 Nummer 3 � 2 Absatz 2 EnergieStG
3. Zu Artikel 1 Nummer 12 � 26 Absatz 1 Nummer 1 und 2 sowie Absatz 3 EnergieStG
4. Zu Artikel 1 Nummer 20 � 46 Absatz 1 Satz 1 Nummer 01 - neu - und Absatz 2 EnergieStG
5. Zu Artikel 1 Nummer 26 � 53a EnergieStG , Artikel 2 Nummer 5 � 53a EnergieStG
6. Zu Artikel 3 Nummer 7 � 9a Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 und Satz 2 - neu - StromStG
7. Zu Artikel 3 Nummer 8 Buchstabe b,
8. Zu Artikel 4 Nummer 2 � 9c Absatz 1 Satz 1 StromStG
9. Zu Artikel 4 Nummer 2 � 9c Absatz 2 StromStG
Zu Artikel 4 Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
12. Zum Gesetzentwurf allgemein
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
13. Hilfsempfehlung zu Ziffer 12 Zum Gesetzentwurf allgemein
Drucksache 127/17
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Einf�hrung eines Anspruchs auf Hinterbliebenengeld
... Eine Erstreckung des Anspruchs auf Hinterbliebenengeld kommt dar�ber hinaus auch f�r die Passagierschadenshaftung im Eisenbahn- und Seeverkehr in Betracht. Zwar gelten in diesem Bereich weitgehend internationale Regelungen. Diese stehen jedoch der Zubilligung eines Anspruchs auf Hinterbliebenengeld zumindest nicht entgegen. Denn die im innerstaatlichen Recht enthaltenen Regelungen �ber die au�ervertragliche Haftung im Seeverkehr sind bei der Beurteilung der Frage heranzuziehen, wie ein auf diese internationalen Regelungen gest�tzter Schadensersatzanspruch zu bemessen ist, auch wenn es sich dabei letztlich um vertragliche Anspr�che handelt (vgl. f�r den Seeverkehr: BGH, Urteil vom 16. Dezember 1996 - Az. II ZR 271/95; BGH, Urteil vom 16. Dezember 1996 - Az. II ZR 266/95). Entsprechendes wird auch f�r die Passagierschadenshaftung im Eisenbahnverkehr vertreten (vgl. J�rgen Basedow, Der Transportvertrag, 1987, S. 448 f.). Der neu geschaffene Anspruch auf Hinterbliebenengeld ist deshalb vor diesem Hintergrund auch bei der Passagierschadenshaftung im See- und Schienenverkehr sowie im Eisenbahnverkehr zu ber�cksichtigen.
A. Problem und Ziel
B. L�sung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erf�llungsaufwand
E. Erf�llungsaufwand
E.1 Erf�llungsaufwand f�r B�rgerinnen und B�rger
E.2 Erf�llungsaufwand f�r die Wirtschaft
E.3 Erf�llungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 �nderung des B�rgerlichen Gesetzbuchs
Artikel 2 �nderung des Arzneimittelgesetzes
Artikel 3 �nderung des Gentechnikgesetzes
Artikel 4 �nderung des Einf�hrungsgesetzes zum B�rgerlichen Gesetzbuche
Artikel 5 �nderung des Produkthaftungsgesetzes
Artikel 6 �nderung des Umwelthaftungsgesetzes
Artikel 7 �nderung des Atomgesetzes
Artikel 8 �nderung des Stra�enverkehrsgesetzes
Artikel 9 �nderung des Haftpflichtgesetzes
Artikel 10 �nderung des Luftverkehrsgesetzes
Artikel 11 �nderung des Gesetzes zur Durchf�hrung des Ersten Abkommens zur Vereinheitlichung des Luftprivatrechts
Artikel 12 Inkrafttreten
Begr�ndung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Anwendungsbereich
III. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
IV. Alternativen
V. Gesetzgebungskompetenz
VI. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europ�ischen Union und v�lkerrechtlichen
VII. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erf�llungsaufwand
4. Erf�llungsaufwand
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VIII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Satz 1
Zu Satz 2
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 11
Zu Artikel 12
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. � 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 4007, BMJV: Entwurf eines Gesetzes zur Einf�hrung eines Anspruchs auf Hinterbliebenengeld
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
II.1. Erf�llungsaufwand
II.2 Weitere Kosten
II.3 Evaluierung
III. Votum
Drucksache 726/17
Unterrichtung durch die Europ�ische Kommission
Vorschlag f�r eine Richtlinie des Europ�ischen Parlaments und des Rates zur �nderung der Richtlinie 2009/33 /EG �ber die F�rderung sauberer und energieeffizienter Stra�enfahrzeuge; COM(2017) 653 final
... 1. Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass Kauf, Leasing, Miete oder Mietkauf von Stra�enfahrzeugen und �ffentliche Dienstleistungsauftr�ge f�r den �ffentlichen Personenverkehr auf Stra�e und Schiene sowie �ffentliche Dienstleistungsauftr�ge gem�� Artikel 3 dieser Richtlinie den Mindestzielen f�r die �ffentliche Auftragsvergabe entsprechen, die in Bezug auf leichte Nutzfahrzeuge in Tabelle 4 des Anhangs und in Bezug auf schwere Nutzfahrzeuge in Tabelle 5 des Anhangs festgelegt sind.
Vorschlag
Begr�ndung
1. Kontext des Vorschlags
- Gr�nde und Ziele des Vorschlags
- Koh�renz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarit�t und Verh�ltnism�ssigkeit
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarit�t bei nicht ausschlie�licher Zust�ndigkeit
- Verh�ltnism��igkeit
- Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessentr�ger und der Folgenabsch�tzung
- Ex-post-Evaluierung der geltenden Rechtsvorschriften
- Folgenabsch�tzung
4 Politikoptionen
Option 1: Aufhebung der Richtlinie
Option 2: Einf�hrung einer Definition des Ausdrucks saubere Fahrzeuge und Verpflichtung der Mitgliedstaaten zur Aufstellung nationaler Strategiepl�ne oder zur Anwendung der Methode der Monetisierung
Option 3: Einf�hrung einer Definition des Ausdrucks sauberes Fahrzeug auf der Grundlage von Schwellenwerten f�r die Emissionen und Festlegung von Mindestzielen f�r die �ffentliche Auftragsvergabe in Bezug auf leichte Nutzfahrzeuge bei gleichzeitiger Ausweitung des Anwendungsbereichs.
Option 4: Einf�hrung einer Definition auf der Grundlage alternativer Kraftstoffe und Festlegung entsprechender Mindestziele f�r die �ffentliche Auftragsvergabe in Bezug auf alle Fahrzeuge, bei gleichzeitiger Ausweitung des Anwendungsbereichs.
Option 5: Annahme einer Verordnung, mit der allein die Methodik der Monetisierung bei der �ffentlichen Auftragsvergabe f�r Fahrzeuge zugrunde gelegt wird, bei gleichzeitiger Ausweitung des Anwendungsbereichs
Option 6: Einf�hrung einer Definition des Ausdrucks sauberes Fahrzeug anhand von Schwellenwerten f�r die Emissionen und eines Mindestziels f�r die �ffentliche Auftragsvergabe in Bezug auf leichte Nutzfahrzeuge sowie Einf�hrung einer Definition auf der Grundlage alternativer Kraftstoffe und von Mindestzielen f�r die �ffentliche Auftragsvergabe in Bezug auf schwere Nutzfahrzeuge.
- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
- Durchf�hrungspl�ne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalit�ten
- Ausf�hrliche Erl�uterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags
Vorschlag
Artikel 1
Artikel 3 Anwendungsbereich
Artikel 4 Definitionen
Artikel 4a Befugnis�bertragung
Artikel 5 Mindestziele f�r die �ffentliche Auftragsvergabe
Artikel 8a Aus�bung der Befugnis�bertragung
Artikel 2
Artikel 3
Artikel 4
ANNEX 1 Anhang des Vorschlags f�r eine Richtlinie des Europ�ischen Parlaments und des Rates zur �nderung der Richtlinie 2009/33/EG �ber die F�rderung sauberer und energieeffizienter Stra�enfahrzeuge
Anhang Informationen f�r die Verwirklichung der Mindestziele f�r die Beschaffung sauberer Stra�enfahrzeuge zur F�rderung der emissionsarmen Mobilit�t in den Mitgliedstaaten
Tabelle
Tabelle
Tabelle
Tabelle
Tabelle
Drucksache 73/4/17
Antrag des Landes Niedersachsen
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der Netzentgeltstruktur (Netzentgeltmodernisierungsgesetz)
... Der Bundesrat weist darauf hin, dass die - grunds�tzlich als sachgerecht einzusch�tzende - Abschaffung der vermiedenen Netzentgelte auch Auswirkungen auf die Wettbewerbsposition des Schienenverkehrs im intermodalen Wettbewerb haben kann. Vor dem Hintergrund der klimapolitischen Bedeutung des Schienenverkehrs bittet der Bundesrat die Bundesregierung, die Zeit bis zum Beginn des Abschmelzungsprozesses zu nutzen, um die konkreten Auswirkungen auf die Wettbewerbssituation des Schienenverkehrs zu evaluieren und entstehende Nachteile gegebenenfalls vollst�ndig auszugleichen.
Zum Gesetzentwurf allgemein
Drucksache 129/17
Verordnung des Bundesministeriums f�r Ern�hrung und Landwirtschaft
Zweite Verordnung zur �nderung der Direktzahlungen-Durchf�hrungsverordnung und der InVeKoS-Verordnung
... ). In diesen F�llen ist bereits als ausdr�ckliches Ziel festgelegt, dass eine Fl�che nicht l�nger Dauergr�nland sondern nichtlandwirtschaftliche Fl�che sein soll. Es erschiene daher �berzogen, Betriebsinhaber in Bezug auf solche Fl�chen der Durchf�hrung eines gesonderten Verwaltungsverfahrens zur Aufhebung der Bestimmung einer Dauergr�nlandfl�che als umweltsensibel zu unterziehen. Zudem sind die in Frage kommenden Fl�chen im Rahmen der Durchf�hrung der Direktzahlungen oder aufgrund der umweltrechtlichen Vorgaben den zust�ndigen Stellen bereits bekannt. Daher soll mit Absatz 1 geregelt werden, dass die Aufhebung der Bestimmung von Dauergr�nland als umweltsensibel in diesen F�llen als erteilt gilt.
Drucksache 717/1/17
Empfehlungen der Aussch�sse
Mitteilung der Kommission an das Europ�ische Parlament, den Rat, den Europ�ischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Verwirklichung emissionsarmer Mobilit�t - Eine Europ�ische Union, die den Planeten sch�tzt, seine B�rger st�rkt und seine Industrie und Arbeitnehmer verteidigt - COM(2017) 675 final; Ratsdok. 14215/17
... 1. Der Bundesrat begr��t den strategischen Ansatz der Kommission, durch ein Paket aus angebots- und nachfrageorientierten Ma�nahmen Europa auf den Weg zu einer emissionsarmen Mobilit�t zu bringen und die Wettbewerbsf�higkeit der europ�ischen Automobilindustrie und des europ�ischen Mobilit�ts�kosystems zu st�rken. Er vermisst allerdings in diesem wichtigen programmatischen Legislativpaket Ma�nahmen zur F�rderung des nicht motorisierten Verkehrs und des umweltvertr�glichen Verkehrstr�gers Schiene sowie Ans�tze zur Begrenzung des klimaschutzpolitisch bedenklichen Wachstums des Luftverkehrs.
Drucksache 535/17
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Angleichung des Urheberrechts an die aktuellen Erfordernisse der Wissensgesellschaft (Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz - UrhWissG )
... (5) Auf Einzelbestellung an Nutzer zu nicht kommerziellen Zwecken �bermitteln d�rfen Bibliotheken Vervielf�ltigungen von bis zu 10 Prozent eines erschienenen Werkes sowie einzelne Beitr�ge, die in Fachzeitschriften oder wissenschaftlichen Zeitschriften erschienen sind.
Drucksache 11/17
... "(2) Die Ausgangszollstelle lehnt die zollamtliche Behandlung ab, wenn die Waren nicht gem�� � 12 gestellt und angemeldet worden sind. In diesen F�llen verweigert bei Versand durch einen Postbetreiber die Poststelle oder bei Versand durch ein Unternehmen des Schienenverkehrs die Versandstelle die �bernahme der Waren."
A. Problem und Ziel
B. L�sung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erf�llungsaufwand
E. Erf�llungsaufwand
E.1 Erf�llungsaufwand f�r B�rgerinnen und B�rger
E.2 Erf�llungsaufwand f�r die Wirtschaft
E.3 Erf�llungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Siebte Verordnung
Artikel 1 �nderung der Au�enwirtschaftsverordnung
� 15 Vereinfachte Zollanmeldung
� 20 Wiederausfuhren
� 20a Summarische Ausgangsanmeldung
� 20b Wiederausfuhrmitteilung
� 76a Ausnahmen von � 74 Absatz 1 und � 75 in Einzelf�llen
Artikel 2 Inkrafttreten
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Verordnungsgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europ�ischen Union und v�lkerrechtlichen Vertr�gen
VI. Verordnungsfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erf�llungsaufwand
4. Erf�llungsaufwand
a Erf�llungsaufwand f�r B�rgerinnen und B�rger
b Erf�llungsaufwand f�r die Wirtschaft
c Erf�llungsaufwand f�r die Verwaltung
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 3
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 12
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 15
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Nummer 20
Zu Nummer 20
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23
Zu Nummer 23
Zu Nummer 23
Zu Nummer 24
Zu Nummer 25
Zu Nummer 25
Zu Nummer 25
Zu Nummer 25
Zu Nummer 26
Zu Nummer 27
Zu Nummer 28
Zu Nummer 29
Zu Nummer 29
Zu Nummer 29
Zu Nummer 29
Zu Nummer 29
Zu Nummer 29
Zu Nummer 30
Zu Nummer 31
Artikel 2
Drucksache 110/17 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) Nr. 2016/679
und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) Nr. 2016/680
(Datenschutz-Anpassungs- und -Umsetzungsgesetz EU - DSAnpUG-EU)
... 2. Fahrzeugen und �ffentlich zug�nglichen gro�fl�chigen Einrichtungen des �ffentlichen Schienen-, Schiffs- und Busverkehrs,
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zum Gesetzentwurf allgemein
3. Zum Gesetzentwurf allgemein
4. Zum Gesetzentwurf allgemein
5. Zu Artikel 1 Teil 1 und 3 BDSG
6. Zu Artikel 1 � 1 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 BDSG
7. Zu Artikel 1 � 2 Absatz 6 - neu - BDSG
8. Zu Artikel 1 � 4 Absatz 1 Satz 2, Absatz 5 Satz 1
9. Zu Artikel 1 � 6 Absatz 6 Satz 3 BDSG
10. Zu Artikel 1 � 13 Absatz 3 Satz 3 BDSG
11. Zu Artikel 1 � 17 Absatz 2, � 18 Absatz 2 Satz 2 BDSG
12. Zu Artikel 1 � 19 Absatz 1 Satz 1a - neu -, Satz 1b - neu -, Satz 3 BDSG
13. Zu Artikel 1 � 20 Absatz 1 BDSG
14. Zu Artikel 1 � 20 Absatz 4, 5 Nummer 1, 2, Absatz 7 BDSG
15. Zu Artikel 1 � 20 Absatz 5, � 21 Absatz 4 Satz 2 BDSG
16. Zu Artikel 1 � 20 Absatz 7 BDSG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
17. Zu Artikel 1 � 22 Absatz 1 BDSG
18. Zu Artikel 1 � 22 Absatz 2 Satz 1 BDSG
19. Zu Artikel 1 � 22 Absatz 2 Satz 3 BDSG
20. Zu Artikel 1 � 23 Absatz 1 Nummer 7 BDSG
21. Zu Artikel 1 � 24 Absatz 1 Nummer 2 BDSG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
22. Zu Artikel 1 � 24 Absatz 1 Nummer 2 BDSG
23. Zu Artikel 1 � 24 Absatz 1 Nummer 2 BDSG
24. Zu Artikel 1 � 26 Absatz 1 Satz 2 BDSG
25. Zu Artikel 1 � 26 Absatz 2 Satz 3 BDSG
26. Zu Artikel 1 � 26 BDSG
27. Zum Gesetzentwurf allgemein
28. Zu Artikel 1 � 27 Absatz 1 Satz 1 BDSG
29. Zu Artikel 1 � 27 Absatz 3 Satz 1 BDSG
30. Zu Artikel 1 � 29 Satz 1, 2 BDSG
31. Zu Artikel 1 � 29 Absatz 1 Satz 2a - neu -, Satz 2b - neu -, Absatz 2 Satz 2 neu - BDSG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
32. Zu Artikel 1 � 29 Absatz 3 BDSG
33. Zum Gesetzentwurf allgemein
34. Zum Gesetzentwurf allgemein
35. Zu Artikel 1 � 31 Absatz 1 BDSG
36. Zu Artikel 1 � 31 Absatz 1 Nummer 2 BDSG
37. Zu Artikel 1 � 31 Absatz 1 Nummer 3, 4 BDSG
38. Zu Artikel 1 � 31 Absatz 3 - neu - BDSG
39. Zu Artikel 1 � 32 Absatz 1 Nummer 1 BDSG
40. Zu Artikel 1 � 32 Absatz 1 Nummer 2 BDSG
41. Zu Artikel 1 � 32 Absatz 1 Nummer 4 BDSG
42. Zu Artikel 1 � 32 Absatz 1 Nummer 4 BDSG
43. Zu Artikel 1 � 32 Absatz 2 Satz 3 BDSG
44. Zu Artikel 1 � 33 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a BDSG
45. Zu Artikel 1 � 33 Absatz 1 Nummer 2 BDSG
46. Zu Artikel 1 � 34 Absatz 1 Nummer 2 BDSG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
47. Zu Artikel 1 � 35 BDSG
� 35 Recht auf L�schung
48. Zu Artikel 1 � 36 BDSG
49. Zu Artikel 1 � 37 Absatz 1 Nummer 2 Satz 2 BDSG
50. Zu Artikel 1 � 37 BDSG
51. Zu Artikel 1 � 50 Satz 2 BDSG
52. Zu Artikel 1 � 51 BDSG
53. Zu Artikel 1 � 83 Absatz 1 und 2 BDSG
54. Zu Artikel 2 Nummer 5 Buchstabe a � 13 Absatz 2 BVerfSchG , Nummer 7 Buchstabe a � 22a Absatz 5 BVerfSchG , Nummer 9 � 25 Absatz 3 BVerfSchG
55. Zu Artikel 2 Nummer 10 � 26a Absatz 2 Satz 2 BVerfSchG
56. Zu Artikel 6 Nummer 2 � 6 Absatz 1 Satz 7 G10
57. Zum Gesetzentwurf insgesamt
Drucksache 607/17
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
... Strafrechts�nderungsgesetz | - Strafbarkeit nicht genehmigter Kraftfahrzeugrennen im Stra�enverkehr
... � 315e Schienenbahnen im Stra�enverkehr � 315f Einziehung".
,Artikel 1 �nderung des Strafgesetzbuches
� 315d Verbotene Kraftfahrzeugrennen
� 315f Einziehung
Artikel 2 �nderung der Fahrerlaubnis-Verordnung
Artikel 3 �nderung der Bu�geldkatalog-Verordnung
Artikel 4 �nderung der Stra�enverkehrs-Ordnung
Drucksache 496/17
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Bericht der Bundesregierung zur Vergabepraxis im Schienenpersonennahverkehr nach der �nderung der Vergabeverordnung vom 1. Dezember 2002
Bericht der Bundesregierung zur Vergabepraxis im Schienenpersonennahverkehr nach der �nderung der
Drucksache 696/17
Unterrichtung durch die Europ�ische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europ�ische Parlament, den Rat, den Europ�ischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Aktionsplan f�r einen besseren Schutz des �ffentlichen Raums - COM(2017) 612 final; Ratsdok. 13489/17
... 11. Das von der EU finanzierte europ�ische Netz von Bahnpolizeibeh�rden und -organisationen befasst sich vor dem Hintergrund der zunehmenden Internationalisierung des Eisenbahnverkehrs in Europa mit der Sicherheit im Schienenverkehr.
I. Einf�hrung
II. EU-FINANZIERUNG f�r den Schutz des �ffentlichen RAUMS
III. PRAKTIKERNETZE und EU-LEITF�DEN f�r den Schutz des �ffentlichen RAUMS
IV. Einbeziehung lokaler Akteure und des Privatsektors
V. Fazit
Drucksache 73/17 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der Netzentgeltstruktur (Netzentgeltmodernisierungsgesetz)
... 6. Der Bundesrat weist darauf hin, dass die - grunds�tzlich als sachgerecht einzusch�tzende - Abschaffung der vermiedenen Netzentgelte auch Auswirkungen auf die Wettbewerbsposition des Schienenverkehrs im intermodalen Wettbewerb haben kann. Vor dem Hintergrund der klimapolitischen Bedeutung des Schienenverkehrs bittet der Bundesrat die Bundesregierung, die Zeit bis zum Beginn des Abschmelzungsprozesses zu nutzen, um die konkreten Auswirkungen auf die Wettbewerbssituation des Schienenverkehrs zu evaluieren und entstehende Nachteile gegebenenfalls vollst�ndig auszugleichen.
1. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe b Inhalts�bersicht EnWG
2. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a1 - neu -, Buchstabe b Doppelbuchstabe aa, Buchstabe b Doppelbuchstabe aa, Buchstabe d - neu - � 24 Satz 1 Nummer 1, Satz 2 Nummer 4, Satz 6 - neu - EnWG
3. Zu Artikel 1 Nummer 3a - neu - und Artikel 3a - neu - � 54 Absatz 3 Satz 3 Nummer 4 - neu - EnWG und � 9 Absatz 4 ARegV
Artikel 3a �nderung der Anreizregulierungsverordnung
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
4. Zu Artikel 1 Nummer 3a - neu - � 91 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 EnWG
5. Zu Artikel 1 Nummer 4 � 120 Absatz 9 EnWG
Zum Gesetzentwurf allgemein
Drucksache 315/17 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken (Netzwerkdurchsetzungsgesetz - NetzDG )
... � 10 TMG enth�lt bereits jetzt Regelungen zur Haftung des Betreibers. Zwar l�sst sich die Begr�ndung des Gesetzentwurfs zum NetzDG (etwa auf Seite 19 letzter Absatz oder auf Seite 21 erster Absatz) so verstehen, dass die Gesetze nebeneinander anwendbar sein sollen. Eine ausdr�ckliche Klarstellung im Gesetzestext erschiene aber aus Gr�nden der Rechtssicherheit w�nschenswert und sinnvoll.
Drucksache 725/17
Unterrichtung durch die Europ�ische Kommission
Vorschlag f�r eine Richtlinie des Europ�ischen Parlaments und des Rates zur �nderung der Richtlinie 92/106/EWG �ber die Festlegung gemeinsamer Regeln f�r bestimmte Bef�rderungen im kombinierten G�terverkehr zwischen Mitgliedstaaten - COM(2017) 648 final
... , Seeverkehr und Schienenverkehr enth�lt. Das Ziel der Richtlinie besteht darin, die Wettbewerbsf�higkeit des grenz�berschreitenden intermodalen (konkret des "kombinierten") Verkehrs im Vergleich zum ausschlie�lich auf der Stra�e abgewickelten G�terverkehr zu erh�hen.
Vorschlag
Begr�ndung
1. Kontext des Vorschlags
- Gr�nde und Ziele des Vorschlags
- Koh�renz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich
- Koh�renz mit anderen Politikbereichen der EU
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarit�t und Verh�ltnism�ssigkeit
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarit�t bei nicht ausschlie�licher Zust�ndigkeit
- Verh�ltnism��igkeit
- Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessentr�ger und der Folgenabsch�tzung
- Ex-post-Bewertung/Eignungspr�fungen bestehender Rechtsvorschriften
- Konsultationen der Interessentr�ger
Zusammenfassung der Beitr�ge und der Nutzung der Ergebnisse
- Datenerhebung und Nutzung von Expertenwissen
- Folgenabsch�tzung
- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung
- Grundrechte
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
- Durchf�hrungspl�ne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalit�ten
- Erl�uternde Dokumente bei Richtlinien
- Ausf�hrliche Erl�uterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags
Artikel 1
Artikel 3
Artikel 5
Artikel 6
Artikel 7 und Artikel 9
Artikel 9a
Artikel 10a
Vorschlag
Artikel 1
Artikel 1
Artikel 3
Artikel 5
Artikel 9a
Artikel 10a
Artikel 2
Artikel 3
Artikel 4
Drucksache 254/17
Gesetzesantrag des Freistaates Bayern
Entwurf eines ... Gesetzes zur �nderung des Strafgesetzbuch s - Verbotene Bild- und Tonaufnahmen in Gerichtsverhandlungen
... Die Vorschrift enth�lt dar�ber hinaus keine Begrenzung auf bestimmte Gerichtszweige oder Verfahrensarten (abweichend � 353d Nummer 3 StGB). Heimliche Ton- und Bildaufnahmen bzw. -�bertragungen k�nnen zwar bislang vor allem im Bereich der ordentlichen Gerichtsbarkeit, namentlich der Strafgerichtsbarkeit, festgestellt werden. Im Einzelfall k�nnen aber auch Verhandlungen im Bereich der Verwaltungs-, Arbeits-, Sozial- und m�glicherweise auch der Finanzgerichtsbarkeit betroffen sein. Es erschiene willk�rlich, bestimmte Verfahrensarten prinzipiell auszunehmen, zumal es h�ufig mehr von dem konkreten Fall und der Person des T�ters abh�ngt, ob entsprechende Tathandlungen vorgenommen werden, als von dem betroffenen Gerichtszweig oder der betroffenen Verfahrensart.
Drucksache 375/17
Verordnung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Verordnung über die Führung einer Bundesstatistik nach dem Prostituiertenschutzgesetz (Prostitutions-Statistikverordnung - ProstStatV )
... Nach Nummer 3 werden die Länder oder Kreise und kreisfreien Städte erfasst, in denen die anmeldepflichtige Person plant, tätig zu werden. Zur Anmeldung nach � 4 Absatz 1 Nummer 5 des Prostituiertenschutzgesetzes müssen Angaben darüber gemacht werden, in welchen Ländern oder Kommunen die zur Anmeldung erschienene Person plant, die Prostitution künftig auszuüben. Die genannten Länder oder Kommunen werden in die Anmeldebescheinigung eingetragen. Die Angaben sind nach dem amtlichen Gemeindeschlüssel (AGS) bis auf Kreisebene zu erfassen.
Drucksache 371/16
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur St�rkung des Wettbewerbs im Eisenbahnbereich
... "� 37 Ausgestaltung der Entgelte f�r Schienenwege und Personenbahnh�fe f�r Personenverkehrsdienste im Rahmen eines �ffentlichen Dienstleistungsauftrags".
� 33 Ermittlung und Genehmigung der Entgelte in Ausnahmef�llen
� 37 Ausgestaltung der Entgelte f�r Schienenwege und Personenbahnh�fe f�r Personenverkehrsdienste im Rahmen eines �ffentlichen Dienstleistungsauftrags
� 81 Befristungen
Drucksache 49/16 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag f�r eine Verordnung des Europ�ischen Parlaments und des Rates �ber die Genehmigung und die Markt�berwachung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganh�ngern sowie von Systemen, Bauteilen und selbst�ndigen technischen Einheiten f�r diese Fahrzeuge - COM(2016) 31 final
... 7. In Artikel 2 Absatz 2 Buchstabe c ist der Begriff "Schienenfahrzeuge" durch "Gleiskettenfahrzeuge" zu ersetzen, da Schienenfahrzeuge nicht in den Geltungsbereich der EU-Verordnung zur Genehmigung von Stra�enfahrzeugen fallen (gegebenenfalls �bersetzungsfehler).
Zur Vorlage allgemein
Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 2
Zu Artikel 6
Zu den Artikeln 6
Zu Artikel 30
Zu Artikel 33
Zu Artikel 34
Zu Artikel 35
Zu Artikel 42
Zu Artikel 46
Zu Artikel 47
Zu Artikel 55
Zu Artikel 91
Zu Anhang IV Teil I Nummer 4A
Zu Anhang IV Teil I Nummer 44A und 48A
Zu Anhang IV Teil III Anlage 6
Zur Vorlage im �brigen
Zu weiteren Ma�nahmen
Drucksache 432/16 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes �ber den Ausbau der Bundeswasserstra�en und zur �nderung des Bundeswasserstra�engesetz es
... Der Bundesrat begr��t, dass der am 3. August 2016 vom Kabinett beschlossene Bundesverkehrswegeplan 2030, im Vergleich zu fr�heren Pl�nen, das Investitionsvolumen f�r die Erhaltung der Verkehrswege von Stra�e, Schiene und Wasserstra�e mit 69 Prozent am Gesamtvolumen deutlich erh�ht. Diese Erh�hung ist die notwendige Antwort auf die Herausforderungen einer dauerhaften Sicherung und Werterhaltung der Infrastrukturen in Deutschland und kann dazu f�hren, dass im Stra�enbereich der Sanierungsstau deutlich sinkt. Der Bundesrat begr��t das Bekenntnis der Bundesregierung zum Klimaschutz und die Unterzeichnung des Pariser Klimaschutzabkommens. Auch der Verkehrssektor muss einen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Hierzu sind die Sanierung, Modernisierung und der Aus- und Neubau der Verkehrsinfrastruktur wesentliche Voraussetzungen. Hierzu geh�rt auch, dass das Netz der Bundeswasserstra�en unter Wahrung der Umwelt- und Gew�sservertr�glichkeit leistungsf�hig ausgebaut wird.
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zum Gesetzentwurf allgemein
3. Zu Artikel 2 Nummer 2 � 35 Absatz 1 Satz 1 WaStrG
Drucksache 803/1/16
Empfehlungen der Aussch�sse
Entwurf eines Gesetzes zum Verbot des Betriebs lauter G�terwagen (Schienenl�rmschutzgesetz - Schl�rmschG )
Entwurf eines Gesetzes zum Verbot des Betriebs lauter G�terwagen (Schienenl�rmschutzgesetz -
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zu � 1
3. Zu � 5 Absatz 3
4. Zu � 9
5. Zu � 10 Absatz 3
6. Zu � 10 Absatz 4 - neu -
Drucksache 371/16 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur St�rkung des Wettbewerbs im Eisenbahnbereich
... 1. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf sicherzustellen, dass die in � 2 Absatz 9 Eisenbahnregulierungsgesetz vorgesehene Ausnahmeregelung f�r Betreiber der Schienenwege von den Vorgaben des � 37 nur im Einvernehmen mit den betroffenen L�ndern und Aufgabentr�gern erfolgen kann.
>> Weitere Fundstellen >>
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.