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0150/07
0321/1/07
0063/07
0682/07
0901/07
0439/07B
0380/07
0135/07B
0478/07
0080/07B
0059/07
0527/07
0209/07
0080/07
0296/07
0681/1/07
0555/07
0306/07B
0275/07
0022/07
0681/07B
0312/07
0350/07
0021/07
0233/07
0656/06
0818/06
0660/06B
0584/06B
0658/06
0247/06
0938/06
0465/06
0626/06B
0012/06B
0794/06
0206/06
0054/06
0642/06
0031/06
0626/3/06
0936/06
0764/06
0477/06B
0094/06
0094/2/06
0053/06
0246/06
0884/06
0477/1/06
0626/06
0723/06
0868/06
0332/1/06
0678/06
0029/06
0417/06
0348/06
0505/06B
0250/06
0257/06B
0507/06
0427/06
0280/06
0261/06
0073/06
0081/06
0668/06
0018/06
0584/1/06
0253/1/06
0910/06
0791/06
0094/1/06
0532/06B
0257/06
0253/06
0623/06
0257/1/06
0174/06B
0884/06B
0018/06B
0755/7/06
0174/1/06
0182/06
0094/06B
0818/06B
0141/06
0660/06
0918/06
0745/06
0052/06
0211/06
0012/1/06
0088/05
0626/05
0249/05B
0745/05
0396/05
0790/05
0194/05
0396/1/05
0710/05
0554/05B
0397/05B
0184/05
0329/05B
0250/05
0248/05
0554/1/05
0286/1/05
0397/05
0091/05B
0616/05B
0706/1/05
0813/05
0706/05
0932/05
0945/05
0464/05
0003/05
0710/1/05
0329/05
0091/05
0193/1/05
0091/1/05
0286/05B
0249/05
0401/05
0941/05
0729/05
0746/05
0002/05
0706/05B
0748/05
0642/05
0245/05
0396/05B
0089/05
0249/1/05
0397/1/05
0218/05
0245/05B
0186/05
0054/05
0588/05
0354/05
0603/05
0015/05
0766/05
0132/1/05
0363/05
0139/05
0876/05
0710/3/05
0002/05B
0014/05
0460/05
0002/1/05
0817/05
0944/05
0726/05
0132/05B
0924/05
0336/05
0136/05
0137/05
0193/05B
0853/05
0082/05
0710/05B
0132/05
0221/05
0329/1/05
0616/2/05
0654/05
0399/05
0348/05
0095/05
0764/05
0496/05
0238/04B
0269/04
0955/1/04
0618/04
0269/3/04
0940/1/04
0807/04
0361/04
0540/04B
0610/04
0466/04
0903/04
0985/04
0438/04
0891/04
0708/04B
0892/04
0586/04
0408/04
0238/04
0450/04
0332/04B
0894/04
0571/04
0734/04
0128/04B
0939/04
0269/2/04
0891/1/04
0708/1/04
0891/04B
0105/04
0955/04
0940/04B
0955/04B
0940/04
0955/2/04
0682/04
0709/04
0613/04
0889/04
0915/04
0818/04
0269/1/04
0269/04B
0244/03
0835/03B
Drucksache 207/18 (Beschluss)

... es (BFStrMG) wird die LKW-Maut mit Wirkung zum 1. Juli 2018 auf das gesamte Bundesfern-straßennetz ausgedehnt. Die Maut soll mit dem vorliegenden Gesetz angehoben werden. Das damit verbundene Ziel der Verlagerung des Gütertransports auf Schiene und Wasser ist nachvollziehbar und richtig. Im Falle des Transports von Haushalts- und Gewerbeabfällen zum Zweck der Sammlung, Sortierung und Verwertung ist eine Verlagerung jedoch häufig weder möglich noch sinnvoll.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 207/18 (Beschluss)




Zum Gesetzentwurf allgemein

Zu den einzelnen Vorschriften

2. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a, Doppelbuchstabe aa � 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 6 BFStrMG

3. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb � 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 7 BFStrMG

4. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a � 1 Absatz 2 BFStrMG

5. Zu Artikel 1 Nummer 8 Anlage 1 zu � 3 Absatz 3 Nummer 3 BFStrMG


 
 
 


Drucksache 107/1/18

... Das Freihalten von Schienenwegen kann bisher bei Einhaltung eines vern�nftigen Kostenrahmens nur durch Mittel auf Glyphosatbasis erfolgen. Insofern sollte dieser Bereich zun�chst von einem Anwendungsverbot ausgenommen bleiben. Allerdings werden bereits erste Alternativen auch in der Praxis erprobt. Auch vor dem Hintergrund, dass Schienenstrecken durch f�r Trinkwasser relevante Gebiete f�hren und l�ngs von ihnen oft noch eine hohe Biodiversit�t vorherrscht, sollte das Anwendungsverbot bei Vorliegen geeigneter Alternativen auch auf Gleisanlagen erstreckt werden.



Drucksache 175/1/18

... c) Unklar bleibt, auf welche Weise bzw. mit welcher Gewichtung Integrationsaspekte bei der Auswahlentscheidung besonders zu ber�cksichtigen sind. Da die aufgef�hrten humanit�ren Gr�nde schwer wiegen, erschiene es problematisch, wenn durchschnittliche oder geringere Integrationsleistungen faktisch zu einem - langj�hrigen - Ausschluss vom Familiennachzug nach � 36a AufenthG-E f�hren w�rden.



Drucksache 614/18

... 6b. "Dampfsammelschienen" Einrichtungen zur leitungsgebundenen Versorgung mit Dampf, an denen mindestens zwei Dampferzeuger und eine Dampfturbine oder ein Dampferzeuger und zwei Dampfturbinen angeschlossen sind; keine Dampfturbinen in diesem Sinn sind Dampfentspannungseinrichtungen sowie Endkundenanlagen,



Drucksache 107/3/18

... Das Freihalten von Schienenwegen kann bisher bei Einhaltung eines vern�nftigen Kostenrahmens nur durch Mittel auf Glyphosatbasis erfolgen. Insofern sollte dieser Bereich zun�chst von einem Anwendungsverbot ausgenommen bleiben. Allerdings werden bereits erste Alternativen auch in der Praxis erprobt. Auch vor dem Hintergrund, dass Schienenstrecken durch trinkwasserrelevante Gebiete f�hren und l�ngs von ihnen oft noch eine hohe Biodiversit�t vorherrscht, sollte das Anwendungsverbot bei Vorliegen geeigneter Alternativen auch auf Gleisanlagen erstreckt werden.



Drucksache 563/18 (Beschluss)

... d) Bereits erfolgreich umgesetzte Pilotprojekte wie z.B. die Wasserstoffnutzung im Schienenverkehr sollten weiter vorangetrieben und ausgebaut werden. Dabei ist zu pr�fen, inwieweit Entlastungsregelungen, wie etwa die Besondere Ausgleichsregelung im EEG f�r Schienenbahnen, dazu einer Anpassung bed�rfen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 563/18 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zum Gesetzentwurf insgesamt

3. Zum Gesetzentwurf insgesamt

4. Zu Artikel 1 Nummer 3 � 9 Absatz 8 EEG 2017

5. Zu Artikel 1 Nummer 3 � 9 Absatz 8 Satz 3 und Satz 4 EEG 2017

6. Zu Artikel 1 Nummer 6a - neu - und Nummer 6b - neu - � 21 Absatz 3 Satz 1 und � 21b Absatz 4 Nummer 2 Buchstaben a, b und c EEG 2017

7. Zu Artikel 1 Nummer 6a - neu - � 21 Absatz 3 Satz 1a - neu - EEG 2017

8. Zu Artikel 1 Nummer 6a - neu - � 22 Absatz 2 EEG 2017

9. Zu Artikel 1 Nummer 6a - neu - � 22a Absatz 1 Satz 2 und 3 EEG 2017

10. Zu Artikel 1 Nummer 6a - neu - � 23b Absatz 1 EEG 2017

11. Zu Artikel 1 Nummer 6a - neu - � 23b Absatz 3 EEG 2017

12. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe b und d � 28 Absatz 1a Satz 1 und Absatz 2a Satz 1 EEG 2017

13. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe b � 28 Absatz 1a Satz 2 EEG 2017

14. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe e und Buchstabe e1 - neu - � 28 Absatz 3 und Absatz 3a Satz 2 EEG 2017

15. Zu Artikel 1 Nummer 13a - neu - � 39b Absatz 2 EEG 2017 , Nummer 16a - neu - � 44a Satz 3 - neu - EEG 2017

16. Zu Artikel 1 Nummer 16a - neu - � 44 Nummer 2 EEG 2017

17. Zu Artikel 1 Nummer 17 und 18 �� 48 und 49 EEG 2017

18. Zu Artikel 1 Nummer 17 � 48 Absatz 2 Nummer 3 EEG 2017

19. Zu Artikel 1 Nummer 18 Buchstabe d � 49 Absatz 5 EEG 2017

20. Zu Artikel 1 Nummer 26a - neu - � 61a Nummer 4 EEG 2017

21. Zu Artikel 1 Nummer 27 � 61c und � 61d EEG 2017

22. Zu Artikel 1 Nummer 27 � 61c Absatz 2 Satz 1 EEG 2017

23. Zu Artikel 1 Nummer 51 � 88d EEG 2017

24. Zu Artikel 1 Nummer 54 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa Dreifachbuchstabe bbb � 100 Absatz 2 Satz 1 Nummer 10 EEG 2017

25. Zu Artikel 1 Nummer 57 Anlage 3 Nummer I 5 EEG 2017

26. Zu Artikel 1 Nummer 57 Anlage 3 Nummer I 5 EEG 2017

27. Zu Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe d1 - neu - � 2 Nummer 9a KWKG

28. Zu Artikel 2 Nummer 5 Buchstabe a � 6 Absatz 1 KWKG

29. Zu Artikel 2 Nummer 6 Buchstabe b � 7 Absatz 6 KWKG Artikel 2 Nummer 6 Buchstabe b ist zu streichen.

30. Zu Artikel 2 Nummer 6 Buchstabe c - neu - � 7 Absatz 7 Satz 1 KWKG

31. Zu Artikel 2 Nummer 9a - neu - � 10 Absatz 6 Satz 1 KWKG

32. Zu Artikel 2 Nummer 11 � 13 Absatz 1 Satz 2 KWKG

33. Zu Artikel 3 Nummer 17a - neu - � 91 Absatz 2 Satz 3 - neu - EnWG

34. Zu Artikel 19


 
 
 


Drucksache 173/18

... (9) Der wesentliche Beitrag des Hinweisgeberschutzes zur Vermeidung von Verst��en gegen Unionsvorschriften auf dem Gebiet der Verkehrssicherheit, die das Leben von Menschen gef�hrden k�nnen, wurde bereits in den sektoralen Unionsinstrumenten f�r die Sicherheit im Luft-38 und im Seeverkehr39 anerkannt� die spezifische Ma�nahmen zum Schutz von Hinweisgebern sowie eigene Meldekan�le vorsehen. Zu diesen Instrumenten geh�rt auch der Schutz der Arbeitnehmer, die eigene unbeabsichtigte Fehler melden, vor Repressalien (sogenannte "Redlichkeitskultur"). Die bestehenden Elemente des Hinweisgeberschutzes in diesen beiden Sektoren m�ssen erg�nzt werden, und der Schutz muss auch auf andere Verkehrsbereiche, insbesondere den Stra�en- und Schienenverkehr, ausgedehnt werden, um die Durchsetzung der Sicherheitsstandards zu verbessern.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 173/18




Begr�ndung

1. Kontext des Vorschlags

- Gr�nde und Ziele des Vorschlags

- Koh�renz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Koh�renz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarit�t und Verh�ltnism�ssigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarit�t

- Verh�ltnism��igkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG25, der Konsultation der Interessentr�ger und der Folgenabsch�tzung

- Konsultation der Interessentr�ger

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabsch�tzung

- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Umsetzungspl�ne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalit�ten

- Ausf�hrliche Erl�uterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Vorschlag

Kapitel I
Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

Artikel 1
Sachlicher Anwendungsbereich

Artikel 2
Pers�nlicher Anwendungsbereich

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Kapitel II
INTERNE MELDUNGEN und Folgemassnahmen

Artikel 4
Pflicht zur Einrichtung interner Kan�le und Verfahren f�r Meldungen und Folgema�nahmen

Artikel 5
Verfahren f�r interne Meldungen und Folgema�nahmen

Kapitel III
EXTERNE MELDUNGEN und Folgemassnahmen

Artikel 6
Pflicht zur Einrichtung externer Meldekan�le und Ergreifung geeigneter Folgema�nahmen

Artikel 7
Gestaltung geeigneter externer Meldekan�le

Artikel 8
Zust�ndige Mitarbeiter

Artikel 9
Verfahrensvorschriften f�r externe Meldungen

Artikel 10
Informationen �ber die Entgegennahme von Meldungen und deren Weiterverfolgung

Artikel 11
Dokumentation eingehender Meldungen

Artikel 12
�berpr�fung der Verfahren durch die zust�ndigen Beh�rden

Kapitel IV
Schutz von HINWEISGEBERN und Betroffenen Personen

Artikel 13
Bedingungen f�r den Schutz von Hinweisgebern

Artikel 14
Verbot von Repressalien gegen Hinweisgeber

Artikel 15
Ma�nahmen zum Schutz von Hinweisgebern vor Repressalien

Artikel 16
Ma�nahmen zum Schutz betroffener Personen

Artikel 17
Sanktionen

Artikel 18
Verarbeitung personenbezogener Daten

Kapitel V
Schlussbestimmungen

Artikel 19
G�nstigere Behandlung

Artikel 20
Umsetzung

Artikel 21
Berichterstattung, Bewertung und �berpr�fung

Artikel 22
Inkrafttreten

Artikel 23
Adressaten

ANNEX 1 Anhang des Vorschlags f�r eine Richtlinie des Europ�ischen Parlaments und des Rates zum Schutz von Personen, die Verst��e gegen das Unionsrecht melden

Anhang

Teil I

A. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer i - �ffentliches Auftragswesen:

B. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer ii - Finanzdienstleistungen sowie Verh�tung von Geldw�sche und Terrorismusfinanzierung:

C. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer iii - Produktsicherheit:

D. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer iv - Verkehrssicherheit:

E. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer v - Umweltschutz:

F. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer vi - Kerntechnische Sicherheit:

G. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer vii - Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit, Tiergesundheit und Tierschutz:

H. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer viii - �ffentliche Gesundheit:

I. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer ix - Verbraucherschutz: Verbraucherrechte und Verbraucherschutzvorschriften nach Ma�gabe der

J. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer x - Schutz der Privatsph�re und personenbezogener Daten sowie Sicherheit von Netz- und Informationssystemen:

Teil II
Artikel 1 Absatz 2 der Richtlinie bezieht sich auf folgende Rechtsvorschriften der Union:

A. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer ii - Finanzdienstleistungen sowie Verh�tung von Geldw�sche und Terrorismusfinanzierung:

1. Finanzdienstleistungen:

2. Verh�tung von Geldw�sche und Terrorismusfinanzierung:

B. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer iv - Verkehrssicherheit:

C. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer v - Umweltschutz:


 
 
 


Drucksache 107/2/18

... Das Freihalten von Schienenwegen kann bisher bei Einhaltung eines vern�nftigen Kostenrahmens nur durch Mittel auf Glyphosatbasis erfolgen. Insofern sollte dieser Bereich zun�chst von einem Anwendungsverbot ausgenommen bleiben. Allerdings werden bereits erste Alternativen auch in der Praxis erprobt. Auch vor dem Hintergrund, dass Schienenstrecken durch trinkwasserrelevante Gebiete f�hren und l�ngs von ihnen oft noch eine hohe Biodiversit�t vorherrscht, sollte das Anwendungsverbot bei Vorliegen geeigneter Alternativen auch auf Gleisanlagen erstreckt werden.



Drucksache 81/18 (Beschluss)

Entwurf eines Gesetzes zur Gestaltung des Schienenpersonen-fernverkehrs (Schienenpersonenfernverkehrsgesetz -



Drucksache 228/18 (Beschluss)

... 30. Der Bundesrat fordert, dass Investitionen in die Abfallentsorgung, in Anlagen zur Behandlung von Restabf�llen sowie in die Beschaffung von Schienenfahrzeugen zuk�nftig aus dem EFRE und dem Koh�sionsfonds unterst�tzt werden k�nnen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 228/18 (Beschluss)




2 Allgemein

2 Vereinfachung

Schwerpunktsetzung und thematische Konzentration

2 Ausgestaltung

2 Klimaschutz

Integrierte Stadtentwicklung

2 Weiteres

Zu Artikel 2

Ber�cksichtigung der Stellungnahme und Direktzuleitung an die Kommission


 
 
 


Drucksache 348/1/18

... a) Der Bundesrat begr��t, dass das Bundesministerium f�r Verkehr und digitale Infrastruktur mit dem Masterplan Schieneng�terverkehr beschlossen hat, dass "bei der Novellierung der Eisenbahngeb�hrenverordnung ... Mehrbelastungen f�r die Unternehmen im Zusammenhang mit Amtshandlungen der Eisenbahnverwaltung des Bundes m�glichst vermieden werden" sollen.



Drucksache 562/1/18

... - die Verfahren f�r Ersatzneubauten wirksam zu beschleunigen, etwa indem Ersatzneubauten von Stra�en- und Schienenbr�cken ohne Kapazit�tserweiterungen grunds�tzlich nicht als Neubau, sondern als Instandsetzung aufgefasst werden.



Drucksache 352/18

... 8. darf Gefl�gel nur im Durchgangsverkehr auf Autobahnen, anderen Stra�en des Fernverkehrs oder Schienenverbindungen bef�rdert werden und nur, wenn das Fahrzeug nicht anh�lt und Gefl�gel nicht entladen wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 352/18




A. Problem und Ziel

B. L�sung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erf�llungsaufwand

E. Erf�llungsaufwand

E.1 Erf�llungsaufwand f�r B�rgerinnen und B�rger

E.2 Erf�llungsaufwand f�r die Wirtschaft

E.3 Erf�llungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Dritte Verordnung

Artikel 1
�nderung der Gefl�gelpest-Verordnung

� 13
Aufstallung.

� 14
Weitere Anordnungen.

� 14a
Abgabe im Reisegewerbe

� 50
Schutzma�regeln f�r weitere Best�nde

� 55
Verdacht auf Gefl�gelpest, Gefl�gelpest

� 56
Schutzma�regeln in Bezug auf den Sperrbezirk und das Beobachtungsgebiet

Artikel 2
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 3
Inkrafttreten

Begr�ndung

A. Allgemeiner Teil

Haushaltsausgaben ohne Erf�llungsaufwand

3 Erf�llungsaufwand

Erf�llungsaufwand f�r B�rgerinnen und B�rger

Erf�llungsaufwand f�r die Wirtschaft

Erf�llungsaufwand der Verwaltung

3 Evaluation

Weitere Kosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Nummer 1

Nummer 2

Nummer 3

Nummer 4

Nummer 5

Nummer 6

Nummer 7

Nummer 8

Nummer 9

Nummer 10

Nummer 11

Nummer 12

Nummer 13

Nummer 14

Nummer 15

Nummer 16

Nummer 17

Nummer 18

Nummer 19

Nummer 20

Nummer 21

Nummer 22

Nummer 23

Nummer 24

Nummer 25

Nummer 26

Nummer 27

Nummer 28

Nummer 29

Nummer 30

Nummer 31

Nummer 32

Nummer 33

Nummer n

Nummer 39

Nummer 40

Nummer 41

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. � 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nummer 4221, BMEL: Entwurf einer Dritten Verordnung zur �nderung der Gefl�gelpest-Verordnung

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1. Erf�llungsaufwand

5 Wirtschaft

Verwaltung Bund, L�nder/Kommunen

II.2. Weitere Kosten der Wirtschaft Geb�hren

II.3. Umsetzung von EU-Recht

II.4. Evaluierung

II.5. KMU Test

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 389/3/18

... Ma�nahmen des Schienenpersonenfernverkehrs und des Schieneng�terverkehrs k�nnen nicht isoliert von den Ma�nahmen des Schienenpersonennahverkehrs betrachtet werden, da die vorhandene Infrastruktur auf bestimmten Teilstrecken gemeinsam genutzt wird. Beeintr�chtigungen im Nahverkehr ziehen damit in der Regel auch Beeintr�chtigungen im Fern- und G�terverkehr nach sich und umgekehrt. Ma�nahmen, die formal dem Nahverkehr zu Gute kommen, haben daher gerade im Bereich von Gro�knoten in der Regel auch positive Auswirkungen auf den Fern- und G�terverkehr. Das rechtfertigt auch die Aufnahme von Nahverkehrsma�nahmen mit Bedeutung auch f�r den Personenfern- und G�terverkehr in den vorgenannten Katalog.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 389/3/18




Zu Artikel 2 Nummer 9


 
 
 


Drucksache 667/17

... 44. Laut dem Bericht �ber Korruptionsbek�mpfung der Kommission aus dem Jahr 2014 verursacht die Korruption f�r die Gesellschaft in der EU jedes Jahr Kosten in H�he von 120 Mrd. EUR. Laut einer Studie aus dem Jahr 2013 (PWC und Ecorys f�r die Europ�ische Kommission), beliefen sich die direkten Kosten der Korruption im �ffentlichen Auftragswesen in nur f�nf Sektoren (Stra�en und Schienen, Wasser und Abfall, Raumplanung/Wohnungsbau, Bildung sowie Forschung und Entwicklung) und in nur acht Mitgliedstaaten auf 1,4 Mrd. bis 2,2 Mrd. EUR.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 667/17




3 Einf�hrung

1. Auf die �ffentliche Auftragsvergabe KOMMT ES MEHR DENN JE AN

2. VERGABE �ffentlicher Auftr�ge HEUTE: der Wandel VOLLZIEHT SICH, ABER WIR stehen VOR weiteren Herausforderungen

3. Den FORTSCHRITT VORANTREIBEN: eine UMFASSENDE Partnerschaft f�r den gemeinsamen Erfolg

4. WAS VERBESSERT werden MUSS - SECHS Strategische Priorit�ten

a. F�rderung einer strategischen �ffentlichen Auftragsvergabe

b. Professionalisierung �ffentlicher K�ufer

c. Verbesserung des Zugangs zu M�rkten f�r �ffentliche Auftr�ge

d. Mehr Transparenz, Koh�renz und bessere Datenqualit�t

e. Verst�rkte Digitalisierung der �ffentlichen Auftragsvergabe

f. Bei der Auftragsvergabe zusammenarbeiten

5. Schlussfolgerung

Anlage
�berblick �ber die Initiativen der EU f�r die Durchf�hrung �ffentlicher Auftr�ge bis Ende 2018

1. F�rderung einer breiteren strategischen �ffentlichen Auftragsvergabe

2. Professionalisierung �ffentlicher K�ufer

3. Verbesserung des Zugangs zu M�rkten f�r �ffentliche Auftr�ge

6. Bei der Auftragsvergabe zusammenarbeiten


 
 
 


Drucksache 315/1/17

... � 10 TMG enth�lt bereits jetzt Regelungen zur Haftung des Betreibers. Zwar l�sst sich die Begr�ndung des Gesetzentwurfs zum NetzDG (etwa auf Seite 19 letzter Absatz oder auf Seite 21 erster Absatz) so verstehen, dass die Gesetze nebeneinander anwendbar sein sollen. Eine ausdr�ckliche Klarstellung im Gesetzestext erschiene aber aus Gr�nden der Rechtssicherheit w�nschenswert und sinnvoll.



Drucksache 298/17

... Der Deutsche Bundestag hat in seiner 228. Sitzung am 30. M�rz 2017 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses f�r Verkehr und digitale Infrastruktur - Drucksache 18/11769 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zum Verbot des Betriebs lauter G�terwagen (Schienenl�rmschutzgesetz -

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 298/17




Artikel 1
Gesetz zum Verbot des Betriebs lauter G�terwagen (Schienenl�rmschutzgesetz - Schl�rmschG).

�Artikel 2 �nderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes

Artikel 3
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 71/17 (Beschluss)

... Die A 45 ist eine wichtige Nord-S�d-Verbindung zur Entlastung der Rheinschiene und eine wichtige Verbindung des �stlichen Ruhrgebiets zum RheinMain-Gebiet. Hier ist wegen vieler abg�ngiger Bauwerke die Funktion bzw. der Bestand der Verbindung gef�hrdet, so dass die Verfahren zum Ersatz der Bauwerke und zum Ausbau m�glichst schnell und effizient betrieben werden sollten. Das Vorhaben ist im Bundesverkehrswegeplan 2030 und im Bedarfsplan f�r die Bundesfernstra�en im Vordringlichen Bedarf und teilweise (vom AK Hagen bis zur AS L�denscheid-Nord und von der AS Haiger-Burbach bis zur AS Wilnsdorf) im Vordringlichen Bedarf - Engpassbeseitigung eingestuft. Der Ausbau hat eine besondere Funktion zur Beseitigung schwerwiegender Verkehrsengp�sse und zur Sicherung der Funktion unseres Verkehrsnetzes.



Drucksache 443/1/17

... 3. Auch wenn die Kommission sich in diesem wichtigen programmatischen Legislativpaket auf den Stra�enverkehr konzentrieren m�chte, vermisst der Bundesrat darin konkrete Bez�ge zur F�rderung des nicht motorisierten Verkehrs und des umweltvertr�glichen Verkehrstr�gers Schiene sowie zur Begrenzung des klimaschutzpolitisch bedenklichen Wachstums des Luftverkehrs.



Drucksache 157/17 (Beschluss)

... es (StromStG) betr�gt die Steuer auf Strom 20,50 Euro f�r jede Megawattstunde. Nach � 9 Absatz 2 des StromStG unterliegt Strom einem erm��igten Steuersatz von 11,42 Euro f�r eine Megawattstunde, wenn er im Verkehr mit Oberleitungsomnibussen oder f�r den Fahrbetrieb im Schienenbahnverkehr entnommen wird.

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Drucksache 157/17 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe d und Nummer 32 Inhalts�bersicht und � 60 EnergieStG

2. Zu Artikel 1 Nummer 3 � 2 Absatz 2 EnergieStG

3. Zu Artikel 1 Nummer 12 � 26 Absatz 1 Nummer 1 und 2 sowie Absatz 3 EnergieStG

4. Zu Artikel 1 Nummer 20 � 46 Absatz 1 Satz 1 Nummer 01 - neu - und Absatz 2 EnergieStG

5. Zu Artikel 1 Nummer 26 � 53a EnergieStG , Artikel 2 Nummer 5 � 53a EnergieStG

6. Zu Artikel 3 Nummer 7 � 9a Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 und Satz 2 - neu - StromStG

7. Zu Artikel 3 Nummer 8 Buchstabe b,

8. Zu Artikel 4 Nummer 2 � 9c Absatz 1 Satz 1 StromStG

9. Zu Artikel 4 Nummer 2 � 9c Absatz 2 StromStG


 
 
 


Drucksache 721/17

... Die Kommission wird weitere Anstrengungen f�r einen verst�rkten Einsatz alternativer Kraftstoffe - z.B. Wasserstoff oder andere erneuerbare Kraftstoffe in Verbindung mit Brennstoffzellen - f�rdern, um die Bandbreite umweltfreundlicher Antriebstechnologien f�r den Schienenverkehr zu erweitern. Synergien bestehen auch zwischen Wasserstoff und LNG im Schiffsverkehrssektor, in dem auch fortschrittliche

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Drucksache 721/17




Mitteilung

1. Einf�hrung: WIE Europa zu einer weltweiten VORREITERIN BEI der Verringerung der CO2-EMISSIONEN werden KANN

2. WO stehen WIR?

2.1. Lage heute und Bedarfssch�tzungen

2.2. Nationale Strategierahmen f�r die Infrastruktur f�r alternative Kraftstoffe

5 Strom

Der NPF

5 Erdgas

Im NPF

5 Wasserstoff

Der NPF

2.3. Sind wir auf dem richtigen Weg?

3. HIN zu einer m�glichst breiten Verwendung ALTERNATIVER KRAFTSTOFFE - EIN Aktionsplan

3.1. Vervollst�ndigung und schnellere Umsetzung der NPF

3.2. Investitionsf�rderung

Umfassende Nutzung des TEN-V-Netzkorridoransatzes

Erh�hung von Umfang und Wirksamkeit der Finanzierung

Bessere Nutzung von EU-Finanzmitteln

Aufbau von Kapazit�ten

3.3. Wegbereitende Ma�nahmen in St�dten

3.4. Verst�rkte Einbindung der Verbraucher

3.5. Integration von Elektrofahrzeugen in das Stromnetz

3.6. Neue Fragestellungen

4. Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 127/1/17

... Dies spricht daf�r, den Kreis der Anspruchsberechtigten bereits klar und eindeutig im Gesetz festzulegen. Sinnvoll erschiene es dabei, den Kreis der Anspruchsberechtigten auf diejenigen zu begrenzen, f�r die im Gesetzentwurf der Bundesregierung in � 844 Absatz 3 Satz 2 BGB-E die Vermutungsregelung vorgeschlagen wird (n�mlich Ehegatte, Lebenspartner, Elternteil oder Kind) und diesen Kreis ma�voll zu erweitern, insbesondere um Partner nichtehelicher Lebensgemeinschaften und Geschwister (gegebenenfalls begrenzt auf minderj�hrige Geschwister oder solche, die in einem gemeinsamen Haushalt gelebt hatten). Damit w�ren die wesentlichen Konstellationen von Betroffenen, die unter dem Tod des Angeh�rigen besonders zu leiden haben, erfasst und die oben dargestellten Probleme w�rden vermieden.



Drucksache 612/17

... ff) im Sektor Transport und Verkehr Software zum Betrieb von Anlagen oder Systemen zur Bef�rderung von Personen und G�tern im Luftverkehr, im Schienenverkehr, in der See- und

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Drucksache 612/17




A. Problem und Ziel

B. L�sung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erf�llungsaufwand

E. Erf�llungsaufwand

E.1 Erf�llungsaufwand f�r B�rgerinnen und B�rger

E.2 Erf�llungsaufwand f�r die Wirtschaft

E.3 Erf�llungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Neunte Verordnung

Artikel 1

Artikel 2

Begr�ndung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europ�ischen Union und v�lkerrechtlichen Vertr�gen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erf�llungsaufwand

4. Erf�llungsaufwand

a Erf�llungsaufwand f�r B�rgerinnen und B�rger

b Erf�llungsaufwand f�r die Wirtschaft

c Erf�llungsaufwand f�r die Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 4

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 5

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 7

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 707/1/17

... /EG /EG Verkehrsverlagerungen von der Bahn zum Fernbus verhindert werden k�nnen, da die Erhebung von Stra�enbenutzungsgeb�hren weiterhin auf freiwilliger Basis erfolgen soll. Der Bundesrat bittet daher die Bundesregierung sich daf�r einzusetzen, dass die Wettbewerbsbedingungen einschlie�lich der Sozialvorschriften zwischen Fernbus- und Schienenverkehren harmonisiert werden und dass der Schienenverkehr durch die Ausweitung von Fernbusverkehren nicht geschw�cht wird. Insbesondere f�r den von den L�ndern mit Regionalisierungsmitteln zu finanzierenden Schienenpersonennahverkehr bedarf es aus Sicht des Bundesrates tragf�higer Schutznormen.



Drucksache 443/17 (Beschluss)

... 2. Er vermisst in der Mitteilung der Kommission konkrete Bez�ge zur F�rderung des nicht motorisierten Verkehrs, insbesondere des Radverkehrs, und des umweltvertr�glichen Verkehrstr�gers Schiene. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, sich bei der Kommission daf�r einzusetzen, dass der nicht motorisierte Verkehr und der �ffentliche Personenverkehr st�rkere Ber�cksichtigung in der Agenda finden. Dies gilt sowohl f�r die grunds�tzliche planerische Ber�cksichtigung als auch f�r die technologischen Entwicklungen.



Drucksache 643/17

... Mit dem zum 13. August 2013 in Kraft getretenen Gesetz zur F�rderung der Schienenwege der �ffentlichen nicht bundeseigenen Eisenbahnen f�r den Schieneng�terfernverkehr (Schieneng�terfernverkehrsnetzf�rderungsgesetz -

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Drucksache 643/17




A. Problem und Ziel

B. L�sung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erf�llungsaufwand

E. Erf�llungsaufwand

E.1 Erf�llungsaufwand f�r B�rgerinnen und B�rger

E.2 Erf�llungsaufwand f�r die Wirtschaft

E.3 Erf�llungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
�nderung des Schieneng�terfernverkehrsnetzf�rderungsgesetzes

Artikel 2
Inkrafttreten

Begr�ndung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europ�ischen Union und v�lkerrechtlichen Vertr�gen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Demografische Auswirkungen

4. Haushaltsausgaben ohne Erf�llungsaufwand

5. Erf�llungsaufwand

5.1 Erf�llungsaufwand f�r B�rgerinnen und B�rger

5.2 Erf�llungsaufwand f�r die Wirtschaft

6. Weitere Kosten

7. Weitere Gesetzesfolgen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 501/17

... a) der Unternehmer beim Eisenbahninfrastrukturunternehmer nach dem in dessen Schienennetz-Nutzungsbedingungen ver�ffentlichten Verfahren eine Freistellung f�r dort eingesetzte Triebfahrzeugf�hrer beantragt,

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Drucksache 501/17




A. Problem und Ziel

B. L�sung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erf�llungsaufwand

E. Erf�llungsaufwand

E.1 Erf�llungsaufwand f�r B�rgerinnen und B�rger

E.2 Erf�llungsaufwand f�r die Wirtschaft

E.3 Erf�llungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Zw�lfte Verordnung zur �nderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften1

Artikel 1
�nderung der Triebfahrzeugf�hrerscheinverordnung

Artikel 2
�nderung der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung

Artikel 3
Inkrafttreten

Begr�ndung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Erm�chtigungsgrundlagen

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europ�ischen Union und v�lkerrechtlichen Vertr�gen

VI. Regelungsfolgen

1. Nachhaltigkeitsaspekte

2. Haushaltsausgaben ohne Erf�llungsaufwand

3. Erf�llungsaufwand

3.1 F�r B�rgerinnen und B�rger

3.2 F�r die Wirtschaft

3.2.1 Erg�nzung der Regelungen zu den sprachlichen Anforderungen f�r Triebfahrzeugf�hrer auf Grenzbetriebsstrecken und Durchgangsstrecken, Anlage 7 Nummer 6 Satz 5 der Triebfahrzeugf�hrerscheinverordnung

3.2.2 Streichung der Regelung, Untersuchungen von Fahrzeugen alle sechs Jahre Frist auf h�chstens acht Jahre verl�ngerbar durchzuf�hren, ex � 32 Absatz 3 der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung

3.3 F�r die Verwaltung

4. Weitere Kosten

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 71/1/17

... Die A 45 ist eine wichtige Nord-S�d-Verbindung zur Entlastung der Rheinschiene und eine wichtige Verbindung des �stlichen Ruhrgebiets zum Rhein-Main-Gebiet. Hier ist wegen vieler abg�ngiger Bauwerke die Funktion bzw. der Bestand der Verbindung gef�hrdet, so dass die Verfahren zum Ersatz der Bauwerke und zum Ausbau m�glichst schnell und effizient betrieben werden sollten. Das Vorhaben ist im Bundesverkehrswegeplan 2030 und im Bedarfsplan f�r die Bundesfernstra�en im Vordringlichen Bedarf und teilweise (vom AK Hagen bis zur AS L�denscheid-Nord und von der AS Haiger-Burbach bis zur AS Wilnsdorf) im Vordringlichen Bedarf - Engpassbeseitigung eingestuft. Der Ausbau hat eine besondere Funktion zur Beseitigung schwerwiegender Verkehrsengp�sse und zur Sicherung der Funktion unseres Verkehrsnetzes.



Drucksache 85/1/17

... Die Erforderlichkeit der Anh�rung der Betreiber der Schienenwege bei �berqueren von h�hengleichen Bahn�berg�ngen ist unter anderem davon abh�ngig, welche fahrzeugbezogene Bodenfreiheit besteht (Randnummer 114). Deshalb sind die tats�chlichen technischen Daten vom Antragsteller auch diesbez�glich zu �bermitteln.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 85/1/17




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 Randnummer 96 Satz 1 VwV zu � 29 Absatz 3 StVO

2. Zu Artikel 1 Nummer 1 Randnummer 96 Satz 2 und 3 VwV zu � 29 Absatz 3 StVO

3. Zu Artikel 1 Nummer 1 Randnummer 100 VwV zu � 29 Absatz 3 StVO

4. Zu Artikel 1 Nummer 1 Randnummer 102 VwV zu � 29 Absatz 3 StVO

5. Zu Artikel 1 Nummer 1 Randnummer 104 VwV zu � 29 Absatz 3 StVO

6. Zu Artikel 1 Nummer 1 Randnummer 113 VwV zu � 29 Absatz 3 StVO

7. Zu Artikel 1 Nummer 1 Randnummer 114 Satz 2, 3 und 4 VwV zu � 29 Absatz 3 StVO

8. Zu Artikel 1 Nummer 1 Randnummer 114 Satz 4

9. Zu Artikel 1 Nummer 1 Randnummer 121 VwV zu � 29 Absatz 3 StVO

10. Zu Artikel 1 Nummer 1 Randnummer 132 VwV zu � 29 Absatz 3 StVO

11. Zu Artikel 1 Nummer 1 �berschrift Randnummer 146 VwV zu � 29 Absatz 3 StVO

12. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a1 - neu - Randnummer 4a - neu - VwV Zu Zeichen 274 Zul�ssige H�chstgeschwindigkeit der VwV zu � 41 StVO

13. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe b Randnummer 13 VwV Zu Zeichen 274 Zul�ssige H�chstgeschwindigkeit der VwV zu � 41 StVO

14. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe b Randnummer 13 Satz 2 VwV Zu Zeichen 274 Zul�ssige H�chstgeschwindigkeit der VwV zu � 41 StVO

15. Zu Artikel 1 Nummer 7 Teil 1 Nummer 2 Absatz 5 letzter Spiegelstrich VzKat

16. Zu Artikel 1 Nummer 2 Neufassung VwV zu � 30 Absatz 3 StVO

17. Zu Artikel 1 Nummer 7 Teil 7 VzKat


 
 
 


Drucksache 452/17

... : das Nutzen elektrisch betriebener Fahrzeuge, ausgenommen schienen- oder leitungsgebundener Fahrzeuge;



Drucksache 643/1/17

Entwurf eines Gesetzes zur �nderung des Schieneng�terfernverkehrsnetzf�rderungsgesetzes (SGFFG-�nderungsgesetz) - Antrag des Landes Niedersachsen -

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 643/1/17




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 - neu - � 1 Absatz 1 Satz 1, Absatz 4 Satz 1 Nummer 3 SGFFG

2. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe d � 2 Absatz 1 Satz 4 SGFFG Nummer 2 Buchstabe

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b


 
 
 


Drucksache 770/1/17

... in Deutschland bew�hrt hat. Innovative Unternehmen mit einer modernen Fahrzeugpalette sind Ausdruck der Wettbewerbsf�higkeit der deutschen Schienenfahrzeughersteller. Leistungsf�hige Verkehrsunternehmen tragen mit modernen Fahrzeugkonzepten und einer ausgepr�gten Kundenorientierung zu einem leistungsf�higen, sicheren und wirtschaftlichen �ffentlichen Personennahverkehr bei. Die im Verordnungsvorschlag durch die Kommission bezeichneten Schwierigkeiten bei Beh�rden oder Wirtschaftsakteuren sind in diesem Sektor in Deutschland bislang nicht aufgetreten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 770/1/17




Zur Vorlage insgesamt

Zum gesundheitlichen Verbraucherschutz

Zu Stra�enbahnfahrzeugen und Stra�enbahnsystemen

Zu den Bauprodukten

Zu einzelnen Vorschriften

2 Weiteres


 
 
 


Drucksache 644/17 (Beschluss)

Entschlie�ung des Bundesrates zur F�rderung der Schienenwege der �ffentlichen nicht bundeseigenen Eisenbahnen f�r den Schieneng�terfernverkehr durch das Schieneng�terfernverkehrsnetzf�rderungsgesetz (SGFFG)

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 644/17 (Beschluss)




Anlage
Entschlie�ung des Bundesrates zur F�rderung der Schienenwege der �ffentlichen nicht bundeseigenen Eisenbahnen f�r den Schieneng�terfernverkehr durch das Schieneng�terfernverkehrsnetzf�rderungsgesetz (SGFFG)


 
 
 


Drucksache 770/17 (Beschluss)

... in Deutschland bew�hrt hat. Innovative Unternehmen mit einer modernen Fahrzeugpalette sind Ausdruck der Wettbewerbsf�higkeit der deutschen Schienenfahrzeughersteller. Leistungsf�hige Verkehrsunternehmen tragen mit modernen Fahrzeugkonzepten und einer ausgepr�gten Kundenorientierung zu einem leistungsf�higen, sicheren und wirtschaftlichen �ffentlichen Personennahverkehr bei. Die im Verordnungsvorschlag durch die Kommission bezeichneten Schwierigkeiten bei Beh�rden oder Wirtschaftsakteuren sind in diesem Sektor in Deutschland bislang nicht aufgetreten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 770/17 (Beschluss)




Zur Vorlage insgesamt

Zum gesundheitlichen Verbraucherschutz

Zu Stra�enbahnfahrzeugen und Stra�enbahnsystemen

Zu den Bauprodukten

Zu einzelnen Vorschriften

2 Weiteres


 
 
 


Drucksache 644/17

Entschlie�ung des Bundesrates zur F�rderung der Schienenwege der �ffentlichen nicht bundeseigenen Eisenbahnen f�r den Schieneng�terfernverkehr durch das Schieneng�terfernverkehrsnetzf�rderungsgesetz (SGFFG)



Drucksache 643/17 (Beschluss)

Entwurf eines Gesetzes zur �nderung des Schieneng�terfernverkehrsnetzf�rderungsgesetzes (SGFFG-�nderungsgesetz)

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 643/17 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. L�sung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erf�llungsaufwand

E. Erf�llungsaufwand

E.1 Erf�llungsaufwand f�r B�rgerinnen und B�rger

E.2 Erf�llungsaufwand f�r die Wirtschaft

E.3 Erf�llungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur �nderung des Schieneng�terfernverkehrsnetzf�rderungsgesetzes (SGFFG-�nderungsgesetz)

Artikel 1
�nderung des Schieneng�terfernverkehrsnetzf�rderungsgesetzes

Artikel 2
Inkrafttreten

Begr�ndung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europ�ischen Union und v�lkerrechtlichen Vertr�gen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Demografische Auswirkungen

4. Haushaltsausgaben ohne Erf�llungsaufwand

5. Erf�llungsaufwand

5.1 Erf�llungsaufwand f�r B�rgerinnen und B�rger

5.2 Erf�llungsaufwand f�r die Wirtschaft

6. Weitere Kosten

7. Weitere Gesetzesfolgen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 675/17

... In � 2 Absatz 1 werden die Fundstellen entsprechend den jeweils letzten �nderungen der internationalen Regelungen aktualisiert. Hierzu geh�rt u.a. das 38. Amendment des IMDG-Codes. Durch den Verweis auf die Fundstellen der amtlichen deutschen �bersetzungen dieser Vorschriften wird in Verbindung mit � 3 eine Bestimmtheit der Regelungen erreicht, die eine Ahndung von Verst��en gegen die Rechtsnormen der genannten internationalen Regelungen erm�glicht. Es wird auch eine neue Begriffsbestimmung f�r die Gefahrgutverordnung Stra�e, Schiene und

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 675/17




A. Problem und Ziel

B. L�sung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erf�llungsaufwand

E. Erf�llungsaufwand

E.1 Erf�llungsaufwand f�r B�rgerinnen und B�rger

E.2 Erf�llungsaufwand f�r die Wirtschaft

E.3 Erf�llungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Zehnte Verordnung

Artikel 1
�nderung der Gefahrgutverordnung See

� 16a
Zust�ndigkeiten der Wasserstra�en- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes

Artikel 2
�nderung der Gefahrgutkostenverordnung

Artikel 3
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 4
Inkrafttreten

Begr�ndung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europ�ischen Union und v�lkerrechtlichen Vertr�gen

V. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erf�llungsaufwand

4. Erf�llungsaufwand

4.1 Erf�llungsaufwand f�r B�rgerinnen und B�rger

4.2 Erf�llungsaufwand f�r die Wirtschaft

4.3 Erf�llungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VI. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 16

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. � 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf einer Zehnten Verordnung zur �nderung gefahrgutrechtlicher Vorschriften (NKR-Nr. 4172, BMVI)

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen:

II.1 Erf�llungsaufwand:

5 Wirtschaft

Weitere Kosten:

5 Verwaltung

III. Votum


 
 
 


Drucksache 157/1/17

... es (StromStG) betr�gt die Steuer auf Strom 20,50 Euro f�r jede Megawattstunde. Nach � 9 Absatz 2 des StromStG unterliegt Strom einem erm��igten Steuersatz von 11,42 Euro f�r eine Megawattstunde, wenn er im Verkehr mit Oberleitungsomnibussen oder f�r den Fahrbetrieb im Schienenbahnverkehr entnommen wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 157/1/17




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe d und Nummer 32 Inhalts�bersicht und � 60 EnergieStG

2. Zu Artikel 1 Nummer 3 � 2 Absatz 2 EnergieStG

3. Zu Artikel 1 Nummer 12 � 26 Absatz 1 Nummer 1 und 2 sowie Absatz 3 EnergieStG

4. Zu Artikel 1 Nummer 20 � 46 Absatz 1 Satz 1 Nummer 01 - neu - und Absatz 2 EnergieStG

5. Zu Artikel 1 Nummer 26 � 53a EnergieStG , Artikel 2 Nummer 5 � 53a EnergieStG

6. Zu Artikel 3 Nummer 7 � 9a Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 und Satz 2 - neu - StromStG

7. Zu Artikel 3 Nummer 8 Buchstabe b,

8. Zu Artikel 4 Nummer 2 � 9c Absatz 1 Satz 1 StromStG

9. Zu Artikel 4 Nummer 2 � 9c Absatz 2 StromStG

Zu Artikel 4 Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

12. Zum Gesetzentwurf allgemein

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

13. Hilfsempfehlung zu Ziffer 12 Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 127/17

... Eine Erstreckung des Anspruchs auf Hinterbliebenengeld kommt dar�ber hinaus auch f�r die Passagierschadenshaftung im Eisenbahn- und Seeverkehr in Betracht. Zwar gelten in diesem Bereich weitgehend internationale Regelungen. Diese stehen jedoch der Zubilligung eines Anspruchs auf Hinterbliebenengeld zumindest nicht entgegen. Denn die im innerstaatlichen Recht enthaltenen Regelungen �ber die au�ervertragliche Haftung im Seeverkehr sind bei der Beurteilung der Frage heranzuziehen, wie ein auf diese internationalen Regelungen gest�tzter Schadensersatzanspruch zu bemessen ist, auch wenn es sich dabei letztlich um vertragliche Anspr�che handelt (vgl. f�r den Seeverkehr: BGH, Urteil vom 16. Dezember 1996 - Az. II ZR 271/95; BGH, Urteil vom 16. Dezember 1996 - Az. II ZR 266/95). Entsprechendes wird auch f�r die Passagierschadenshaftung im Eisenbahnverkehr vertreten (vgl. J�rgen Basedow, Der Transportvertrag, 1987, S. 448 f.). Der neu geschaffene Anspruch auf Hinterbliebenengeld ist deshalb vor diesem Hintergrund auch bei der Passagierschadenshaftung im See- und Schienenverkehr sowie im Eisenbahnverkehr zu ber�cksichtigen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 127/17




A. Problem und Ziel

B. L�sung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erf�llungsaufwand

E. Erf�llungsaufwand

E.1 Erf�llungsaufwand f�r B�rgerinnen und B�rger

E.2 Erf�llungsaufwand f�r die Wirtschaft

E.3 Erf�llungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
�nderung des B�rgerlichen Gesetzbuchs

Artikel 2
�nderung des Arzneimittelgesetzes

Artikel 3
�nderung des Gentechnikgesetzes

Artikel 4
�nderung des Einf�hrungsgesetzes zum B�rgerlichen Gesetzbuche

Artikel 5
�nderung des Produkthaftungsgesetzes

Artikel 6
�nderung des Umwelthaftungsgesetzes

Artikel 7
�nderung des Atomgesetzes

Artikel 8
�nderung des Stra�enverkehrsgesetzes

Artikel 9
�nderung des Haftpflichtgesetzes

Artikel 10
�nderung des Luftverkehrsgesetzes

Artikel 11
�nderung des Gesetzes zur Durchf�hrung des Ersten Abkommens zur Vereinheitlichung des Luftprivatrechts

Artikel 12
Inkrafttreten

Begr�ndung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Anwendungsbereich

III. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

IV. Alternativen

V. Gesetzgebungskompetenz

VI. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europ�ischen Union und v�lkerrechtlichen

VII. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erf�llungsaufwand

4. Erf�llungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VIII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Satz 1

Zu Satz 2

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. � 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 4007, BMJV: Entwurf eines Gesetzes zur Einf�hrung eines Anspruchs auf Hinterbliebenengeld

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1. Erf�llungsaufwand

II.2 Weitere Kosten

II.3 Evaluierung

III. Votum


 
 
 


Drucksache 726/17

... 1. Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass Kauf, Leasing, Miete oder Mietkauf von Stra�enfahrzeugen und �ffentliche Dienstleistungsauftr�ge f�r den �ffentlichen Personenverkehr auf Stra�e und Schiene sowie �ffentliche Dienstleistungsauftr�ge gem�� Artikel 3 dieser Richtlinie den Mindestzielen f�r die �ffentliche Auftragsvergabe entsprechen, die in Bezug auf leichte Nutzfahrzeuge in Tabelle 4 des Anhangs und in Bezug auf schwere Nutzfahrzeuge in Tabelle 5 des Anhangs festgelegt sind.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 726/17




Vorschlag

Begr�ndung

1. Kontext des Vorschlags

- Gr�nde und Ziele des Vorschlags

- Koh�renz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarit�t und Verh�ltnism�ssigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarit�t bei nicht ausschlie�licher Zust�ndigkeit

- Verh�ltnism��igkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessentr�ger und der Folgenabsch�tzung

- Ex-post-Evaluierung der geltenden Rechtsvorschriften

- Folgenabsch�tzung

4 Politikoptionen

Option 1: Aufhebung der Richtlinie

Option 2: Einf�hrung einer Definition des Ausdrucks saubere Fahrzeuge und Verpflichtung der Mitgliedstaaten zur Aufstellung nationaler Strategiepl�ne oder zur Anwendung der Methode der Monetisierung

Option 3: Einf�hrung einer Definition des Ausdrucks sauberes Fahrzeug auf der Grundlage von Schwellenwerten f�r die Emissionen und Festlegung von Mindestzielen f�r die �ffentliche Auftragsvergabe in Bezug auf leichte Nutzfahrzeuge bei gleichzeitiger Ausweitung des Anwendungsbereichs.

Option 4: Einf�hrung einer Definition auf der Grundlage alternativer Kraftstoffe und Festlegung entsprechender Mindestziele f�r die �ffentliche Auftragsvergabe in Bezug auf alle Fahrzeuge, bei gleichzeitiger Ausweitung des Anwendungsbereichs.

Option 5: Annahme einer Verordnung, mit der allein die Methodik der Monetisierung bei der �ffentlichen Auftragsvergabe f�r Fahrzeuge zugrunde gelegt wird, bei gleichzeitiger Ausweitung des Anwendungsbereichs

Option 6: Einf�hrung einer Definition des Ausdrucks sauberes Fahrzeug anhand von Schwellenwerten f�r die Emissionen und eines Mindestziels f�r die �ffentliche Auftragsvergabe in Bezug auf leichte Nutzfahrzeuge sowie Einf�hrung einer Definition auf der Grundlage alternativer Kraftstoffe und von Mindestzielen f�r die �ffentliche Auftragsvergabe in Bezug auf schwere Nutzfahrzeuge.

- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Durchf�hrungspl�ne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalit�ten

- Ausf�hrliche Erl�uterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 3
Anwendungsbereich

Artikel 4
Definitionen

Artikel 4a
Befugnis�bertragung

Artikel 5
Mindestziele f�r die �ffentliche Auftragsvergabe

Artikel 8a
Aus�bung der Befugnis�bertragung

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

ANNEX 1 Anhang des Vorschlags f�r eine Richtlinie des Europ�ischen Parlaments und des Rates zur �nderung der Richtlinie 2009/33/EG �ber die F�rderung sauberer und energieeffizienter Stra�enfahrzeuge

Anhang Informationen
f�r die Verwirklichung der Mindestziele f�r die Beschaffung sauberer Stra�enfahrzeuge zur F�rderung der emissionsarmen Mobilit�t in den Mitgliedstaaten

Tabelle

Tabelle

Tabelle

Tabelle

Tabelle


 
 
 


Drucksache 73/4/17

... Der Bundesrat weist darauf hin, dass die - grunds�tzlich als sachgerecht einzusch�tzende - Abschaffung der vermiedenen Netzentgelte auch Auswirkungen auf die Wettbewerbsposition des Schienenverkehrs im intermodalen Wettbewerb haben kann. Vor dem Hintergrund der klimapolitischen Bedeutung des Schienenverkehrs bittet der Bundesrat die Bundesregierung, die Zeit bis zum Beginn des Abschmelzungsprozesses zu nutzen, um die konkreten Auswirkungen auf die Wettbewerbssituation des Schienenverkehrs zu evaluieren und entstehende Nachteile gegebenenfalls vollst�ndig auszugleichen.

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Drucksache 73/4/17




Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 129/17

... ). In diesen F�llen ist bereits als ausdr�ckliches Ziel festgelegt, dass eine Fl�che nicht l�nger Dauergr�nland sondern nichtlandwirtschaftliche Fl�che sein soll. Es erschiene daher �berzogen, Betriebsinhaber in Bezug auf solche Fl�chen der Durchf�hrung eines gesonderten Verwaltungsverfahrens zur Aufhebung der Bestimmung einer Dauergr�nlandfl�che als umweltsensibel zu unterziehen. Zudem sind die in Frage kommenden Fl�chen im Rahmen der Durchf�hrung der Direktzahlungen oder aufgrund der umweltrechtlichen Vorgaben den zust�ndigen Stellen bereits bekannt. Daher soll mit Absatz 1 geregelt werden, dass die Aufhebung der Bestimmung von Dauergr�nland als umweltsensibel in diesen F�llen als erteilt gilt.



Drucksache 717/1/17

... 1. Der Bundesrat begr��t den strategischen Ansatz der Kommission, durch ein Paket aus angebots- und nachfrageorientierten Ma�nahmen Europa auf den Weg zu einer emissionsarmen Mobilit�t zu bringen und die Wettbewerbsf�higkeit der europ�ischen Automobilindustrie und des europ�ischen Mobilit�ts�kosystems zu st�rken. Er vermisst allerdings in diesem wichtigen programmatischen Legislativpaket Ma�nahmen zur F�rderung des nicht motorisierten Verkehrs und des umweltvertr�glichen Verkehrstr�gers Schiene sowie Ans�tze zur Begrenzung des klimaschutzpolitisch bedenklichen Wachstums des Luftverkehrs.



Drucksache 535/17

... (5) Auf Einzelbestellung an Nutzer zu nicht kommerziellen Zwecken �bermitteln d�rfen Bibliotheken Vervielf�ltigungen von bis zu 10 Prozent eines erschienenen Werkes sowie einzelne Beitr�ge, die in Fachzeitschriften oder wissenschaftlichen Zeitschriften erschienen sind.



Drucksache 11/17

... "(2) Die Ausgangszollstelle lehnt die zollamtliche Behandlung ab, wenn die Waren nicht gem�� � 12 gestellt und angemeldet worden sind. In diesen F�llen verweigert bei Versand durch einen Postbetreiber die Poststelle oder bei Versand durch ein Unternehmen des Schienenverkehrs die Versandstelle die �bernahme der Waren."

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Drucksache 11/17




A. Problem und Ziel

B. L�sung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erf�llungsaufwand

E. Erf�llungsaufwand

E.1 Erf�llungsaufwand f�r B�rgerinnen und B�rger

E.2 Erf�llungsaufwand f�r die Wirtschaft

E.3 Erf�llungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Siebte Verordnung

Artikel 1
�nderung der Au�enwirtschaftsverordnung

� 15
Vereinfachte Zollanmeldung

� 20
Wiederausfuhren

� 20a
Summarische Ausgangsanmeldung

� 20b
Wiederausfuhrmitteilung

� 76a
Ausnahmen von � 74 Absatz 1 und � 75 in Einzelf�llen

Artikel 2
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Verordnungsgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europ�ischen Union und v�lkerrechtlichen Vertr�gen

VI. Verordnungsfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erf�llungsaufwand

4. Erf�llungsaufwand

a Erf�llungsaufwand f�r B�rgerinnen und B�rger

b Erf�llungsaufwand f�r die Wirtschaft

c Erf�llungsaufwand f�r die Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 3

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 12

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 15

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 20

Zu Nummer 20

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 23

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 25

Zu Nummer 25

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Nummer 29

Zu Nummer 29

Zu Nummer 29

Zu Nummer 29

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Artikel 2


 
 
 


Drucksache 110/17 (Beschluss)

... 2. Fahrzeugen und �ffentlich zug�nglichen gro�fl�chigen Einrichtungen des �ffentlichen Schienen-, Schiffs- und Busverkehrs,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 110/17 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zum Gesetzentwurf allgemein

3. Zum Gesetzentwurf allgemein

4. Zum Gesetzentwurf allgemein

5. Zu Artikel 1 Teil 1 und 3 BDSG

6. Zu Artikel 1 � 1 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 BDSG

7. Zu Artikel 1 � 2 Absatz 6 - neu - BDSG

8. Zu Artikel 1 � 4 Absatz 1 Satz 2, Absatz 5 Satz 1

9. Zu Artikel 1 � 6 Absatz 6 Satz 3 BDSG

10. Zu Artikel 1 � 13 Absatz 3 Satz 3 BDSG

11. Zu Artikel 1 � 17 Absatz 2, � 18 Absatz 2 Satz 2 BDSG

12. Zu Artikel 1 � 19 Absatz 1 Satz 1a - neu -, Satz 1b - neu -, Satz 3 BDSG

13. Zu Artikel 1 � 20 Absatz 1 BDSG

14. Zu Artikel 1 � 20 Absatz 4, 5 Nummer 1, 2, Absatz 7 BDSG

15. Zu Artikel 1 � 20 Absatz 5, � 21 Absatz 4 Satz 2 BDSG

16. Zu Artikel 1 � 20 Absatz 7 BDSG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

17. Zu Artikel 1 � 22 Absatz 1 BDSG

18. Zu Artikel 1 � 22 Absatz 2 Satz 1 BDSG

19. Zu Artikel 1 � 22 Absatz 2 Satz 3 BDSG

20. Zu Artikel 1 � 23 Absatz 1 Nummer 7 BDSG

21. Zu Artikel 1 � 24 Absatz 1 Nummer 2 BDSG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

22. Zu Artikel 1 � 24 Absatz 1 Nummer 2 BDSG

23. Zu Artikel 1 � 24 Absatz 1 Nummer 2 BDSG

24. Zu Artikel 1 � 26 Absatz 1 Satz 2 BDSG

25. Zu Artikel 1 � 26 Absatz 2 Satz 3 BDSG

26. Zu Artikel 1 � 26 BDSG

27. Zum Gesetzentwurf allgemein

28. Zu Artikel 1 � 27 Absatz 1 Satz 1 BDSG

29. Zu Artikel 1 � 27 Absatz 3 Satz 1 BDSG

30. Zu Artikel 1 � 29 Satz 1, 2 BDSG

31. Zu Artikel 1 � 29 Absatz 1 Satz 2a - neu -, Satz 2b - neu -, Absatz 2 Satz 2 neu - BDSG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

32. Zu Artikel 1 � 29 Absatz 3 BDSG

33. Zum Gesetzentwurf allgemein

34. Zum Gesetzentwurf allgemein

35. Zu Artikel 1 � 31 Absatz 1 BDSG

36. Zu Artikel 1 � 31 Absatz 1 Nummer 2 BDSG

37. Zu Artikel 1 � 31 Absatz 1 Nummer 3, 4 BDSG

38. Zu Artikel 1 � 31 Absatz 3 - neu - BDSG

39. Zu Artikel 1 � 32 Absatz 1 Nummer 1 BDSG

40. Zu Artikel 1 � 32 Absatz 1 Nummer 2 BDSG

41. Zu Artikel 1 � 32 Absatz 1 Nummer 4 BDSG

42. Zu Artikel 1 � 32 Absatz 1 Nummer 4 BDSG

43. Zu Artikel 1 � 32 Absatz 2 Satz 3 BDSG

44. Zu Artikel 1 � 33 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a BDSG

45. Zu Artikel 1 � 33 Absatz 1 Nummer 2 BDSG

46. Zu Artikel 1 � 34 Absatz 1 Nummer 2 BDSG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

47. Zu Artikel 1 � 35 BDSG

� 35
Recht auf L�schung

48. Zu Artikel 1 � 36 BDSG

49. Zu Artikel 1 � 37 Absatz 1 Nummer 2 Satz 2 BDSG

50. Zu Artikel 1 � 37 BDSG

51. Zu Artikel 1 � 50 Satz 2 BDSG

52. Zu Artikel 1 � 51 BDSG

53. Zu Artikel 1 � 83 Absatz 1 und 2 BDSG

54. Zu Artikel 2 Nummer 5 Buchstabe a � 13 Absatz 2 BVerfSchG , Nummer 7 Buchstabe a � 22a Absatz 5 BVerfSchG , Nummer 9 � 25 Absatz 3 BVerfSchG

55. Zu Artikel 2 Nummer 10 � 26a Absatz 2 Satz 2 BVerfSchG

56. Zu Artikel 6 Nummer 2 � 6 Absatz 1 Satz 7 G10

57. Zum Gesetzentwurf insgesamt


 
 
 


Drucksache 607/17

... � 315e Schienenbahnen im Stra�enverkehr � 315f Einziehung".

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 607/17




,Artikel 1 �nderung des Strafgesetzbuches

� 315d
Verbotene Kraftfahrzeugrennen

� 315f
Einziehung

Artikel 2
�nderung der Fahrerlaubnis-Verordnung

Artikel 3
�nderung der Bu�geldkatalog-Verordnung

Artikel 4
�nderung der Stra�enverkehrs-Ordnung


 
 
 


Drucksache 496/17

Bericht der Bundesregierung zur Vergabepraxis im Schienenpersonennahverkehr nach der �nderung der



Drucksache 696/17

... 11. Das von der EU finanzierte europ�ische Netz von Bahnpolizeibeh�rden und -organisationen befasst sich vor dem Hintergrund der zunehmenden Internationalisierung des Eisenbahnverkehrs in Europa mit der Sicherheit im Schienenverkehr.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 696/17




I. Einf�hrung

II. EU-FINANZIERUNG f�r den Schutz des �ffentlichen RAUMS

III. PRAKTIKERNETZE und EU-LEITF�DEN f�r den Schutz des �ffentlichen RAUMS

IV. Einbeziehung lokaler Akteure und des Privatsektors

V. Fazit


 
 
 


Drucksache 73/17 (Beschluss)

... 6. Der Bundesrat weist darauf hin, dass die - grunds�tzlich als sachgerecht einzusch�tzende - Abschaffung der vermiedenen Netzentgelte auch Auswirkungen auf die Wettbewerbsposition des Schienenverkehrs im intermodalen Wettbewerb haben kann. Vor dem Hintergrund der klimapolitischen Bedeutung des Schienenverkehrs bittet der Bundesrat die Bundesregierung, die Zeit bis zum Beginn des Abschmelzungsprozesses zu nutzen, um die konkreten Auswirkungen auf die Wettbewerbssituation des Schienenverkehrs zu evaluieren und entstehende Nachteile gegebenenfalls vollst�ndig auszugleichen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 73/17 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe b Inhalts�bersicht EnWG

2. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a1 - neu -, Buchstabe b Doppelbuchstabe aa, Buchstabe b Doppelbuchstabe aa, Buchstabe d - neu - � 24 Satz 1 Nummer 1, Satz 2 Nummer 4, Satz 6 - neu - EnWG

3. Zu Artikel 1 Nummer 3a - neu - und Artikel 3a - neu - � 54 Absatz 3 Satz 3 Nummer 4 - neu - EnWG und � 9 Absatz 4 ARegV

Artikel 3a
�nderung der Anreizregulierungsverordnung

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

4. Zu Artikel 1 Nummer 3a - neu - � 91 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 EnWG

5. Zu Artikel 1 Nummer 4 � 120 Absatz 9 EnWG

Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 315/17 (Beschluss)

... � 10 TMG enth�lt bereits jetzt Regelungen zur Haftung des Betreibers. Zwar l�sst sich die Begr�ndung des Gesetzentwurfs zum NetzDG (etwa auf Seite 19 letzter Absatz oder auf Seite 21 erster Absatz) so verstehen, dass die Gesetze nebeneinander anwendbar sein sollen. Eine ausdr�ckliche Klarstellung im Gesetzestext erschiene aber aus Gr�nden der Rechtssicherheit w�nschenswert und sinnvoll.



Drucksache 725/17

... , Seeverkehr und Schienenverkehr enth�lt. Das Ziel der Richtlinie besteht darin, die Wettbewerbsf�higkeit des grenz�berschreitenden intermodalen (konkret des "kombinierten") Verkehrs im Vergleich zum ausschlie�lich auf der Stra�e abgewickelten G�terverkehr zu erh�hen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 725/17




Vorschlag

Begr�ndung

1. Kontext des Vorschlags

- Gr�nde und Ziele des Vorschlags

- Koh�renz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Koh�renz mit anderen Politikbereichen der EU

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarit�t und Verh�ltnism�ssigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarit�t bei nicht ausschlie�licher Zust�ndigkeit

- Verh�ltnism��igkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessentr�ger und der Folgenabsch�tzung

- Ex-post-Bewertung/Eignungspr�fungen bestehender Rechtsvorschriften

- Konsultationen der Interessentr�ger

Zusammenfassung der Beitr�ge und der Nutzung der Ergebnisse

- Datenerhebung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabsch�tzung

- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Durchf�hrungspl�ne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalit�ten

- Erl�uternde Dokumente bei Richtlinien

- Ausf�hrliche Erl�uterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Artikel 1

Artikel 3

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7
und Artikel 9

Artikel 9a

Artikel 10a

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 1

Artikel 3

Artikel 5

Artikel 9a

Artikel 10a

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4


 
 
 


Drucksache 254/17

... Die Vorschrift enth�lt dar�ber hinaus keine Begrenzung auf bestimmte Gerichtszweige oder Verfahrensarten (abweichend � 353d Nummer 3 StGB). Heimliche Ton- und Bildaufnahmen bzw. -�bertragungen k�nnen zwar bislang vor allem im Bereich der ordentlichen Gerichtsbarkeit, namentlich der Strafgerichtsbarkeit, festgestellt werden. Im Einzelfall k�nnen aber auch Verhandlungen im Bereich der Verwaltungs-, Arbeits-, Sozial- und m�glicherweise auch der Finanzgerichtsbarkeit betroffen sein. Es erschiene willk�rlich, bestimmte Verfahrensarten prinzipiell auszunehmen, zumal es h�ufig mehr von dem konkreten Fall und der Person des T�ters abh�ngt, ob entsprechende Tathandlungen vorgenommen werden, als von dem betroffenen Gerichtszweig oder der betroffenen Verfahrensart.



Drucksache 375/17

... Nach Nummer 3 werden die Länder oder Kreise und kreisfreien Städte erfasst, in denen die anmeldepflichtige Person plant, tätig zu werden. Zur Anmeldung nach � 4 Absatz 1 Nummer 5 des Prostituiertenschutzgesetzes müssen Angaben darüber gemacht werden, in welchen Ländern oder Kommunen die zur Anmeldung erschienene Person plant, die Prostitution künftig auszuüben. Die genannten Länder oder Kommunen werden in die Anmeldebescheinigung eingetragen. Die Angaben sind nach dem amtlichen Gemeindeschlüssel (AGS) bis auf Kreisebene zu erfassen.



Drucksache 371/16

... "� 37 Ausgestaltung der Entgelte f�r Schienenwege und Personenbahnh�fe f�r Personenverkehrsdienste im Rahmen eines �ffentlichen Dienstleistungsauftrags".

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 371/16




� 33
Ermittlung und Genehmigung der Entgelte in Ausnahmef�llen

� 37
Ausgestaltung der Entgelte f�r Schienenwege und Personenbahnh�fe f�r Personenverkehrsdienste im Rahmen eines �ffentlichen Dienstleistungsauftrags

� 81
Befristungen


 
 
 


Drucksache 49/16 (Beschluss)

... 7. In Artikel 2 Absatz 2 Buchstabe c ist der Begriff "Schienenfahrzeuge" durch "Gleiskettenfahrzeuge" zu ersetzen, da Schienenfahrzeuge nicht in den Geltungsbereich der EU-Verordnung zur Genehmigung von Stra�enfahrzeugen fallen (gegebenenfalls �bersetzungsfehler).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 49/16 (Beschluss)




Zur Vorlage allgemein

Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 2

Zu Artikel 6

Zu den Artikeln 6

Zu Artikel 30

Zu Artikel 33

Zu Artikel 34

Zu Artikel 35

Zu Artikel 42

Zu Artikel 46

Zu Artikel 47

Zu Artikel 55

Zu Artikel 91

Zu Anhang IV Teil I Nummer 4A

Zu Anhang IV Teil I Nummer 44A und 48A

Zu Anhang IV Teil III Anlage 6

Zur Vorlage im �brigen

Zu weiteren Ma�nahmen


 
 
 


Drucksache 432/16 (Beschluss)

... Der Bundesrat begr��t, dass der am 3. August 2016 vom Kabinett beschlossene Bundesverkehrswegeplan 2030, im Vergleich zu fr�heren Pl�nen, das Investitionsvolumen f�r die Erhaltung der Verkehrswege von Stra�e, Schiene und Wasserstra�e mit 69 Prozent am Gesamtvolumen deutlich erh�ht. Diese Erh�hung ist die notwendige Antwort auf die Herausforderungen einer dauerhaften Sicherung und Werterhaltung der Infrastrukturen in Deutschland und kann dazu f�hren, dass im Stra�enbereich der Sanierungsstau deutlich sinkt. Der Bundesrat begr��t das Bekenntnis der Bundesregierung zum Klimaschutz und die Unterzeichnung des Pariser Klimaschutzabkommens. Auch der Verkehrssektor muss einen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Hierzu sind die Sanierung, Modernisierung und der Aus- und Neubau der Verkehrsinfrastruktur wesentliche Voraussetzungen. Hierzu geh�rt auch, dass das Netz der Bundeswasserstra�en unter Wahrung der Umwelt- und Gew�sservertr�glichkeit leistungsf�hig ausgebaut wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 432/16 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zum Gesetzentwurf allgemein

3. Zu Artikel 2 Nummer 2 � 35 Absatz 1 Satz 1 WaStrG


 
 
 


Drucksache 803/1/16

Entwurf eines Gesetzes zum Verbot des Betriebs lauter G�terwagen (Schienenl�rmschutzgesetz -

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 803/1/16




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu � 1

3. Zu � 5 Absatz 3

4. Zu � 9

5. Zu � 10 Absatz 3

6. Zu � 10 Absatz 4 - neu -


 
 
 


Drucksache 371/16 (Beschluss)

... 1. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf sicherzustellen, dass die in � 2 Absatz 9 Eisenbahnregulierungsgesetz vorgesehene Ausnahmeregelung f�r Betreiber der Schienenwege von den Vorgaben des � 37 nur im Einvernehmen mit den betroffenen L�ndern und Aufgabentr�gern erfolgen kann.



>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.