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7 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Schienen- und Luftverkehr"


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Drucksache 138/16

... Die Folgenabschätzung enthielt zwei Varianten der bevorzugten Option; bei der einen waren die rechtlichen Anforderungen für die Beurteilung der Befähigung auf die obligatorische Verwaltungsprüfung beschränkt, bei der anderen war zudem die gegenseitige Anerkennung von zugelassenen Ausbildungsprogrammen vorgesehen. Nach der ersten Variante sind alle Matrosen und Schiffsführer verpflichtet, sich zwecks unionsweiter Anerkennung ihrer Qualifikationen einer von einer zuständigen Behörde durchgeführten Verwaltungsprüfung zu unterziehen, auch wenn sie bereits ein Zeugnis oder Patent einer Binnenschifffahrtsausbildungseinrichtung besitzen. Die zweite Variante erhielt den Vorzug, da bei ihr der Verwaltungsaufwand für Antragsteller, die die erforderlichen Fähigkeiten bereits erworben und ihre Befähigung im Verlauf der von ihnen absolvierten Ausbildung nachgewiesen haben, gering ist und ihnen zusätzliche Prüfungen erspart bleiben. Daraus ergeben sich nicht zuletzt positive Auswirkungen im Hinblick auf die Attraktivität des Berufs, die Mobilität der Arbeitskräfte, den Zugang zum Beruf sowie die Einsparung von Verwaltungsmitteln. Aufgrund eben dieser Auswirkungen ist die zweite Variante zudem effizienter als die erste. Schließlich ergibt sich bei der zweiten Variante ein höheres Maß an Kohärenz, da ähnliche rechtliche Anforderungen auf EU-Ebene bereits für Bildungseinrichtungen im Schienen- und Luftverkehrssektor bestehen. Die Anforderungen in diesen Sektoren reichen insofern sogar noch weiter, als sie eine kontinuierliche Weiterbildung vorsehen. Alles in allem verspricht die zweite Variante ein höheres Maß an Kohärenz, ist wirksamer und effizienter und steht mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gemäß Abschnitt 2.3 im Einklang.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 138/16




Begründung

1. Kontext des Vorschlags

1.1. Gründe und Ziele des Vorschlags

1.2. Kohärenz mit bestehenden Maßnahmen in diesem Bereich

1.3. Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

2.1. Rechtsgrundlage

2.2. Subsidiarität

2.3. Verhältnismäßigkeit

2.4. Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

3.1. Expost-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften

3.2. Konsultation der Interessenträger

3.3. Folgenabschätzung

3.4. Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. FAKULTATIVE Angaben

5.1. Regelungen in Bezug auf die Beobachtung, die Bewertung und die Berichterstattung

5.2. Erläuternde Dokumente

Vorschlag

Kapitel 1
Gegenstand, Begriffsbestimmungen und Geltungsbereich

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Geltungsbereich

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Kapitel 2
Unionsbefähigungszeugnisse

Artikel 4
Verpflichtung der Mitglieder einer Decksmannschaft zum Mitführen eines Unionsbefähigungszeugnisses

Artikel 5
Verpflichtung zum Mitführen eines Unionsbefähigungszeugnisses bei besonderen Tätigkeiten

Artikel 6
Verpflichtung für Schiffsführer zum Besitz besonderer Zulassungen

Artikel 7
Klassifizierung von Binnenwasserstraßen mit maritimem Charakter

Artikel 8
Binnenwasserstraßenabschnitte mit besonderen Risiken

Artikel 9
Anerkennung

Kapitel 3
NACHWEIS von BERUFSQUALIFIKATIONEN

Abschnitt I
Verfahren für die Ausstellung von Unionsbefähigungszeugnissen und besonderen Zulassungen

Artikel 10
Ausstellung und Gültigkeit von Unionsbefähigungszeugnissen

Artikel 11
Ausstellung von besonderen Zulassungen für Schiffsführer

Artikel 12
Verlängerung von Unionsbefähigungszeugnissen

Artikel 13
Entzug von Unionsbefähigungszeugnissen und besonderen Zulassungen

Abschnitt II
Befähigungen

Artikel 14
Anforderungen für Befähigungen

Artikel 15
Beurteilung der Befähigung

Artikel 16
Prüfung unter der Zuständigkeit einer Verwaltungsbehörde

Artikel 17
Zulassung von Ausbildungsprogrammen

Artikel 18
Beurteilung der Befähigung in Bezug auf besondere Risiken

Artikel 19
Einsatz von Simulatoren

Abschnitt III
Fahrzeiten und medizinische Tauglichkeit

Artikel 20
Schifferdienstbuch und Bordbuch

Artikel 21
Medizinische Tauglichkeit

Kapitel 4
VERWALTUNGSBESTIMMUNGEN

Artikel 22
Schutz personenbezogener Daten

Artikel 23
Register

Artikel 24
Zuständige Behörden

Artikel 25
Überwachung

Artikel 26
Evaluierung

Artikel 27
Bekämpfung von Betrug und sonstigen rechtswidrigen Praktiken

Artikel 28
Sanktionen

Kapitel 5
Schlussbestimmungen

Artikel 29
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 30
Ausschuss

Artikel 31
Überprüfung

Artikel 32
Schrittweise Einführung

Artikel 33
Aufhebung

Artikel 34
Übergangsbestimmungen

Artikel 35
Umsetzung

Artikel 36
Inkrafttreten

Artikel 37
Adressaten

ANHÄNGE zur Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anerkennung von Berufsqualifikationen in der Binnenschifffahrt und zur Aufhebung der Richtlinie 96/50/EG des Rates und der Richtlinie 91/672/EWG des Rates

Anhang I
Mindestanforderungen in Bezug auf Alter, Einhaltung der Verwaltungsvorschriften, Befähigung und Fahrzeiten

1. BEFÄHIGUNGEN von MITGLIEDERN einer DECKSMANNSCHAFT auf dem EINSTIEGSNIVEAU

1.1. Mindestanforderungen für Befähigungszeugnisse für Decksleute

1.2. Mindestanforderungen für Befähigungszeugnisse für Auszubildende

2. BEFÄHIGUNGEN für MITGLIEDER einer DECKSMANNSCHAFT auf der BETRIEBSEBENE

2.1. Mindestanforderungen für Befähigungszeugnisse für Matrosen

2.2. Mindestanforderungen für Befähigungszeugnisse für Vollmatrosen

2.3. Mindestanforderungen für Befähigungszeugnisse für Steuerleute

3. BEFÄHIGUNGEN für MITGLIEDER einer DECKSMANNSCHAFT auf der FÜHRUNGSEBENE

3.1. Mindestanforderungen für Unionsbefähigungszeugnisse für Schiffsführer Unionsschiffsführerpatente

3.2. Anforderungen für besondere Zulassungen für das Schiffsführerbefähigungszeugnis Schiffsführerpatent

3.2.1. Wasserstraßen mit maritimem Charakter

3.2.2. Radar

3.2.3. Als Brennstoff verwendetes Flüssigerdgas Jeder Bewerber muss

3.2.4. Großverbände

4. BEFÄHIGUNGEN für besondere Tätigkeiten

4.1. Sachkundiger für die Fahrgastschifffahrt

4.2. Sachkundiger für die Verwendung von Flüssigerdgas LNG als Brennstoff

Anhang II
Grundlegende Anforderungen an die Befähigung

1. GRUNDLEGENDE BEFÄHIGUNGSANFORDERUNGEN auf der BETRIEBSEBENE

1.1. Navigation

1.2. Schiffsbetrieb

1.3. Ladungsumschlag, Ladungsstauung und Fahrgastbeförderung

1.4. Schiffsbetriebstechnik und Elektrotechnik, Elektronik und Leittechnik

1.5. Wartung und Instandsetzung

1.6. Kommunikation

1.7. Gesundheit, Sicherheit und Umweltschutz

2. GRUNDLEGENDE BEFÄHIGUNGSANFORDERUNGEN auf der FÜHRUNGSEBENE

2.1. Navigation

2.2. Schiffsbetrieb

2.3. Ladungsumschlag, Ladungsstauung und Fahrgastbeförderung

2.4. Schiffsbetriebstechnik und Elektrotechnik, Elektronik und Leittechnik

2.5. Wartung und Instandsetzung

2.6. Kommunikation

2.7. Gesundheit, Sicherheit und Umweltschutz

3. GRUNDLEGENDE BEFÄHIGUNGSANFORDERUNGEN für besondere ZULASSUNGEN

3.1. Befahren von Wasserstraßen mit maritimem Charakter

3.2. Radarnavigation

4. GRUNDLEGENDE BEFÄHIGUNGSANFORDERUNGEN für besondere Tätigkeiten

4.1. Sachkundige für die Fahrgastschifffahrt

4.2. Sachkundige für die Verwendung von Flüssigerdgas LNG als Brennstoff

Anhang III
Grundlegende Anforderungen an die medizinische Tauglichkeit


 
 
 


Drucksache 650/11

... a) für den Personenverkehr: Verknüpfung der Schienen- und Luftverkehrsinfrastruktur und ggf. der Binnenschifffahrts-, Straßen- und Seeverkehrsinfrastrukturen des Gesamtnetzes;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 650/11




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund des vorgeschlagenen Rechtsakts

1.1. Hintergrund und Ziele

1.2. Behandelte Fragen

1.3. Aktionsbereiche

1.4. Kohärenz mit anderen Politikbereichen und Zielen der EU

2. Ergebnisse der Anhörungen interessierter Kreise der Folgenabschätzungen

2.1. Anhörung interessierter Kreise

2.2. Einholung und Nutzung von Expertenwissen

2.3. Folgenabschätzung

2.4. Methodik für den Entwurf des Kernnetzes

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

3.1. Zusammenfassung des Vorschlags

3.2. Rechtsgrundlage

3.4. Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

3.5. Wahl des Instruments

3.6. Europäischer Wirtschaftsraum

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Fazilität CONNECTING EUROPE

6. Vereinfachung

Vorschlag

Kapitel I
Allgemeine Grundsätze

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Anwendungsbereich

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Artikel 4
Ziele des transeuropäischen Verkehrsnetzes

Artikel 5
Ressourcenschonendes Netz

Artikel 6
Zwei -Ebenen -Struktur des transeuropäischen Verkehrsnetzes

Artikel 7
Vorhaben von gemeinsamem Interesse

Artikel 8
Zusammenarbeit mit Drittländern

Kapitel II
das Gesamtnetz

Artikel 9
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 10
Prioritäten

Artikel 11
Karten

Artikel 12
Infrastrukturkomponenten

Artikel 13
Anforderungen an die Verkehrsinfrastruktur

Artikel 14
Rahmen für den vorrangigen Infrastrukturaufbau

Abschnitt 2
Binnenschifffahrtsinfrastruktur

Artikel 15
Karten

Artikel 16
Infrastrukturkomponenten

Artikel 17
Anforderungen an die Verkehrsinfrastruktur

Artikel 18
Rahmen für den vorrangigen Infrastrukturaufbau

Abschnitt 3
Straßenverkehrsinfrastruktur

Artikel 19
Karten

Artikel 20
Infrastrukturkomponenten

Artikel 21
Anforderungen an die Verkehrsinfrastruktur

Artikel 22
Rahmen für den vorrangigen Infrastrukturaufbau

Abschnitt 4
Seeverkehrsinfrastruktur

Artikel 23
Karten

Artikel 24
Infrastrukturkomponenten

Artikel 25
Meeresautobahnen

Artikel 26
Anforderungen an die Verkehrsinfrastruktur

Artikel 27
Rahmen für den vorrangigen Infrastrukturaufbau

Abschnitt 5
Luftverkehrsinfrastruktur

Artikel 28
Karten

Artikel 29
Infrastrukturkomponenten

Artikel 30
Anforderungen an die Verkehrsinfrastruktur

Artikel 31
Rahmen für den vorrangigen Infrastrukturaufbau

Abschnitt 6
Infrastruktur für den multimodalen Verkehr

Artikel 32
Karten

Artikel 33
Infrastrukturkomponenten

Artikel 34
Anforderungen an die Verkehrsinfrastruktur

Artikel 35
Rahmen für den vorrangigen Infrastrukturaufbau

Abschnitt 7
Gemeinsame Bestimmungen

Artikel 36
Städtische Knoten

Artikel 37
Intelligente Verkehrssysteme

Artikel 38
Güterverkehrsdienste

Artikel 39
Neue Technologien und Innovation

Artikel 40
Sichere Infrastrukturen

Artikel 41
Klimaresistenz der Infrastrukturen und Ausfallsicherheit

Artikel 42
Umweltschutz

Artikel 43
Barrierefreie Zugänglichkeit für alle Benutzer

Kapitel III
das Kernnetz

Artikel 44
Festlegung des Kernnetzes

Artikel 45
Anforderungen

Artikel 46
Aufbau des Kernnetzes

Artikel 47
Knoten des Kernnetzes

Kapitel IV
Verwirklichung des Kernnetzes durch Kernnetzkorridore

Artikel 48
Allgemeiner Zweck der Kernnetzkorridore

Artikel 49
Begriff der Kernnetzkorridore

Artikel 50
Liste der Kernnetzkorridore

Artikel 51
Koordinierung der Kernnetzkorridore

Artikel 52
Leitung der Kernnetzkorridore

Artikel 53
Korridorentwicklungsplan

Kapitel V
Gemeinsame Bestimmungen

Artikel 54
Überarbeitung und Berichterstattung

Artikel 55
Ausschuss

Artikel 56
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 57
Überprüfung

Artikel 58
Einheitliche Kontaktstelle

Artikel 59
Verzögerte Fertigstellung des Kernnetzes

Artikel 60
Vereinbarkeit mit dem Unionsrecht und der Unionspolitik

Artikel 61
Förderung und Bewertung

Artikel 62
Aufhebung

Artikel 63
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 810/10

... Straßen-, Schienen- und Luftverkehrsinfrastrukturen sind oft unzulänglich oder fehlen ganz, insbesondere grenzüberschreitende Verbindungen. Die Umsetzung der vorrangigen TEN-V-Projekte und der Güterverkehrskorridore gemäß der Verordnung (EG) Nr. 913/2010 muss rechtzeitig erfolgen. Der künftige Vertrag zur Errichtung einer Verkehrsgemeinschaft sieht die bessere Integration der Region des westlichen Balkans vor. Multimodalität und Interoperabilität unter Nutzung des Potenzials des Flusses als Kernelement einer modernen Logistik sind wesentlich. Nord-Süd-Verbindungen werden ebenfalls gebraucht. Der funktionale Luftraumblock für den Donauraum ist wesentlich für das Management der Flüge sowie für die Stärkung der Kapazitäten der Regionalflughäfen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 810/10




Mitteilung

1. Einleitung

2. Herausforderungen und Chancen

2.1. Herausforderungen

2.2. Chancen

3. Die Reaktion: Ein Aktionsplan

3.1. Anbindung des Donauraums

Die wichtigsten Themen Verkehr

5 Energie

Kultur und Tourismus

3.2. Umweltschutz im Donauraum

Die wichtigsten Themen

5 Wasser

5 Risiken

Biologische Vielfalt, Boden

3.3. Aufbau von Wohlstand im Donauraum

Forschung und Innovation

5 Unternehmen

5 Beschäftigungsmarkt

Marginalisierte Bevölkerungsgruppen

3.4. Stärkung des Donauraums

Die wichtigsten Themen

Institutionelle Kapazität und Zusammenarbeit

5 Sicherheit

4. Durchführung und politische Steuerung

5. Zusammenhang mit der EU-Politik

6. Schlussfolgerung


 
 
 


Drucksache 130/09

... Was intelligente Verkehrssysteme angeht, so hat die TEN-V-Politik bisher insbesondere zur Vorbereitung von Galileo und des Luftverkehrsleitsystems für den einheitlichen europäischen Luftraum (SESAR) beigetragen. Bei beiden handelt es sich um große europäische Vorhaben, die, sobald sie vollständig abgeschlossen sind, die Nutzung der Verkehrsinfrastruktur weit effizienter machen sollen. Im Straßen-, Schienen- und Luftverkehr, etwa im Seeverkehrsmanagementsystem und den Flussinformationsdiensten, wurden IVS-Vorhaben auf der Grundlage der in den TEN-V-Leitlinien festgelegten Merkmale flexibel entwickelt. Dieser konzeptionelle Ansatz ermöglicht es, technologische Entwicklungen, Markterfordernisse und Kooperationsinitiativen zwischen Partnern aus verschiedenen Mitgliedstaaten zu integrieren und hatte in Verbindung mit der Möglichkeit zur 50%igen Finanzierung der Projektvorbereitung maßgeblichen Anteil an der Entwicklung grenzübergreifender Vorhaben, die anderenfalls möglicherweise nicht ins Leben gerufen worden wären. Dieser flexible Ansatz bei der Entwicklung von Vorhaben auf zuvor aufgestellten Zielen und Kriterien dürfte sich auch zum Erreichen anderer verkehrspolitischer Ziele eignen – der Bereitstellung von (sowohl ökonomisch als auch ökologisch) effizienten, sicheren, verlässlichen und leistungsfähigen Verkehrsdienstleistungen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 130/09




Grünbuch TEN-V: Überprüfung der Politik - Ein besser integriertes Transeuropäisches Verkehrsnetz im Dienst der gemeinsamen Verkehrspolitik

1. Einführung

2. Grundlagen der künftigen TEN-V-Politik

EG-Vertrag

Besonderheiten

Bislang erzielte Erfolge

Stärken und Schwächen

5 Netzplanung

Realisierung des Netzes

Erwartete Verkehrsnachfrage

3. Aspekte der Weiterentwicklung Des TEN-V

3.1 Netzplanung

Die Zukunft des Gesamtnetzes

Mögliche Einbindung eines vorrangigen Netzes?

Eine konzeptionelle Säule

Infrastrukturaspekte von besonderer Bedeutung für den künftigen TEN-V-Aufbau

Unterschiedliche Erfordernisse von Personen- und Güterverkehr

Flughäfen und Häfen als wichtigste Verbindungspunkte Europas mit der Welt

Verkehr auf Wasserwegen in der EU

5 Güterverkehrslogistik

Intelligente Verkehrssysteme

Innovation

Ein TEN-V-Kernnetz?

3.2. Durchführungsebene

In den TEN-V-Plänen aufgestellte Gesamtfinanzierung der Vorhaben von gemeinsamem Interesse

Finanzierungsinstrumente der Gemeinschaft zur Förderung der TEN-V-Durchführung

Gemeinschaftsinstrumente nichtfinanzieller Art zur Förderung der TEN-V-Durchführung

Koordinierung – Europäische Koordinatoren und Korridorkoordinierung

Methode der offenen Koordinierung

4. Optionen für den künftigen TEN-V-Aufbau

5. Informationen im Hinblick auf Stellungnahmen zu diesem Grünbuch


 
 
 


Drucksache 554/08

... g) Verkehrsnetze (Verkehrsnetze und zugehörige Infrastruktureinrichtungen für Straßen-, Schienen- und Luftverkehr sowie Schifffahrt; dies umfasst auch die Verbindungen zwischen den verschiedenen Netzen und das transeuropäische Verkehrsnetz im Sinne der Entscheidung Nr. 1692/96/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 1996 über gemeinschaftliche Leitlinien für den Aufbau eines transeuropäischen Verkehrsnetzes (ABl. L 228 vom 9.9.1996, S. 1. Zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1791/2006 des Rates (ABl. L 363 vom 20.12.2006, S. 1) und künftige Überarbeitungen dieser Entscheidung),

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 554/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Abschnitt 1
Ziel und Anwendungsbereich

§ 1
Ziel des Gesetzes

§ 2
Anwendungsbereich

Abschnitt 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Allgemeine Begriffe

§ 4
Betroffene Geodaten und Geodatendienste

Abschnitt 3
Anforderungen

§ 5
Bereitstellung von Geodaten

§ 6
Bereitstellung der Geodatendienste und Netzdienste

§ 7
Bereitstellung von Metadaten

§ 8
Interoperabilität

Abschnitt 4
Elektronisches Netzwerk

§ 9
Geodateninfrastruktur und Geoportal

§ 10
Nationale Anlaufstelle

Abschnitt 5
Nutzung von Geodaten

§ 11
Allgemeine Nutzung

§ 12
Schutz öffentlicher und sonstiger Belange

§ 13
Geldleistungen und Lizenzen

Abschnitt 6
Schlussbestimmungen

§ 14
Verordnungsermächtigung

§ 15
Inkrafttreten

Begründung

A Allgemeiner Teil

1. Ziel der Richtlinie 2007/2/EG

2. Instrumente der Richtlinie 2007/2/EG

3. Die aktuelle Situation in Deutschland

4. Gesetzgebungskompetenz

5. Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte und die Preise

6. Gender-Mainstreaming

B Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 4

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 4

Zu § 8

Zu § 9

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 13

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu § 14

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 627: Gesetz über den Zugang zu digitalen Geodaten (Geodatenzugangsgesetz – GeoZG)


 
 
 


Drucksache 80/07 (Beschluss)

... Der Bundesrat hält eine verbesserte Vernetzung von Luft und Schiene im Fernverkehr generell für sinnvoll. Dadurch können Kurzstreckenzubringerflüge ersetzt werden. Eine dirigistische Substitution von Schienen- und Luftverkehr im Sinne einer Verkehrslenkung wird jedoch strikt abgelehnt. Die Aussage der Kommission, Finanzmittel u. a. des TEN-V-Programms für eine engere Vernetzung zur Verfügung zu stellen, ist zu begrüßen. Allerdings bedauert es der Bundesrat, dass durch das TEN-V-Programm auf Grund der Unterfinanzierung nicht alle verkehrlich bedeutenden und wünschenswerten Vorhaben zur Verknüpfung von Schiene und Luft adäquat finanziert werden können.



Drucksache 80/1/07

... ", der Integration und Zusammenarbeit der verschiedenen Verkehrsträger Der Bundesrat hält eine verbesserte Vernetzung von Luft und Schiene im Fernverkehr generell für sinnvoll. Dadurch können Kurzstreckenzubringerflüge ersetzt werden. Eine dirigistische Substitution von Schienen- und Luftverkehr im Sinne einer Verkehrslenkung wird jedoch strikt abgelehnt. Die Aussage der Kommission, Finanzmittel u. a. des TEN-V-Programms für eine engere Vernetzung zur Verfügung zu stellen, ist zu begrüßen. Allerdings bedauert es der Bundesrat, dass durch das TEN-V-Programm auf Grund der Unterfinanzierung nicht alle verkehrlich bedeutenden und wünschenswerten Vorhaben zur Verknüpfung von Schiene und Luft adäquat finanziert werden können.



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.