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"Schifffahrt"


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0736/03
0244/03B
0679/03
0831/03
0560/1/03
0679/03B
Drucksache 15/20

... Bei Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen auf dem küstennahen Festland und den sich anschließenden inneren Gewässern ist sicherzustellen, dass die Beeinträchtigung der Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffsverkehrs, insbesondere die Beeinträchtigung der Erkennbarkeit von Schifffahrtszeichen, vermieden wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 15/20




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

1. Bund

2. Länder und Kommunen

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

1. Bund

2. Länder und Kommunen

F. Weitere Kosten

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

Artikel 1

Teil 1
- Allgemeines

1 Gegenstand der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift

2 Anhänge

Teil 2
- Technische Spezifikationen

3 Feuer zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen

4 Tagesmarkierungen

Teil 3
- Allgemeine Luftfahrthindernisse

Abschnitt 1
- Kennzeichnungserfordernisse

5 Allgemeine Kennzeichnungserfordernisse

Abschnitt 2
- Tageskennzeichnung

6 Tagesmarkierung

7 Kennzeichnung durch Tagesfeuer

Abschnitt 3
- Nachtkennzeichnung

8 Allgemeines

9 Hindernisfeuer und Hindernisfeuer ES

10 Gefahrenfeuer

11 Zeitweilige Hindernisse

Teil 4
-Windenergieanlagen

Abschnitt 1
- Allgemeines

12 Anwendbare Vorschriften

13 Windenergieanlagen-Blöcke

Abschnitt 2
- Tageskennzeichnung

14 Tagesmarkierung

15 Kennzeichnung durch Tagesfeuer

Abschnitt 3
- Nachtkennzeichnung

16 Allgemeines

Teil 5
- Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen im Meeresbereich

17 Anwendungsbereich

18 Tagesmarkierung von Windenergieanlagen

Teil 6
- Verfahrens- und Schlussvorschriften

21 Beteiligung der Flugsicherungsorganisation nach § 31b Absatz 1 Satz 1 LuftVG und der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes

22 Eignung der Feuer

23 Übergangsvorschriften

24 Abweichung von der AVV

Artikel 2

Anhang 1
Spezifikation Hindernisfeuer und Hindernisfeuer ES

Abbildung 1 Mindestanforderungen Hindernisfeuer und Hindernisfeuer ES

Abbildung 2 Hindernisfeuer

Abbildung 3 Hindernisfeuer ES

Anhang 2
Spezifikation Feuer W, rot und Feuer W, rot ES

Abbildung 1 Mindestanforderungen Feuer W, rot und Feuer W, rot ES

Abbildung 2Vertikale Lichtstärkeverteilung Feuer W, rot

Abbildung 3 Feuer W, rot und Feuer W, rot ES

Abbildung 4 Maximalwerte für die vertikale Lichtstärkeverteilung des Feuer W, rot ES

Anhang 3
Spezifikation von Feuern zur Infrarotkennzeichnung

Anhang 4
Sichtweitenmessung

Anhang 5
Zeichnerische Darstellung

Abbildung 1 Tageskennzeichnung

Abbildung 2 Nachtkennzeichnung

Anhang 6
Anforderungen an die Bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung (BNK)

1. Allgemeine Anforderungen

2. Baumusterprüfung durch die benannte Stelle

a Transpondersignalen gilt folgendes:

b Radarsignalen gilt folgendes:

3. Verfahren bei der zuständigen Luftfahrtbehörde im Falle der §§ 12, 14-17 LuftVG

Begründung

A. Allgemeiner Teil

1. Zielsetzung

2. Sachverhalt / wesentlicher Inhalt

3. Alternativen

4. Gesetzesfolgen

a. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

b. Erfüllungsaufwand

c. Weitere Kosten

d. Nachhaltigkeit

e. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 3

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 5

Zu Nummer 5

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 6

Zu Nummer 6

Zu Nummer 6

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 8

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 9

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 10

Zu Nummer 10

Zu Nummer 10

Zu Nummern 11 bis 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 14

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 16

Zu Nummer 16

Zu Nummer 16

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummern 18 bis 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 21

Zu Nummer 21

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu den Anhängen:

Zu Anhang 4: Sichtweitenmessgeräte

Zu Anhang 5: Zeichnerische Darstellung

Zu Anhang 6: Anforderungen an die Bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung BNK-Systeme

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 4978, BMVI: Entwurf einer Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1. Erfüllungsaufwand

II.2. Weitere Kosten

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 212/20 (Beschluss)

... auf See bis 2035 auf 30 GW anzuheben. Dann können die für die weitere Fachplanung zuständigen Behörden, das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) und die



Drucksache 314/20 (Beschluss)

... c) Der Bundesrat bekräftigt, dass der zügige Netzausbau (auf See und an Land) Grundvoraussetzung für eine erfolgreiche Energiewende ist. Einen wesentlichen Beitrag zur Schaffung der notwendigen Netzanbindungskapazitäten kann die 525-kV-Technologie leisten. Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrologie sollte dafür Sorge tragen, dass die 525-kV-Technologie, wie in der Offshore-Vereinbarung vom 11. Mai 2020 dargestellt, bei der Flächenentwicklungs- und Anbindungsplanung in der Nordsee umgesetzt wird.



Drucksache 212/20

... auf See bis 2035 auf 30 GW anzuheben. Dann können die für die weitere Fachplanung zuständigen Behörden, das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) und die



Drucksache 59/20

... Die deutschen Werften sind heute meist Generalunternehmen für den Besteller eines Schiffes. Dabei sichern sie die Anzahlungen des Bestellers ab und finanzieren die Bauzeit bis zur Ablieferung vor. Sie sehen sich hierbei sehr hohen Finanzierungsvolumina, langen Projekt- und Kreditlaufzeiten, bei Spezialschiffen begrenzten Einsatz- und Verwendungsmöglichkeiten sowie verschärften Anforderungen aus der Bankenregulierung und einem Rückzug vieler Geschäftsbanken aus dem Bereich Schiffbaufinanzierung gegenüber. Die wenigen Banken, die noch im Schiffsfinanzierungsbereich tätig sind, gehen jedoch als Folge der Schifffahrtskrise und den prominenten Werftinsolvenzen in den zurückliegenden Jahren, grundsätzlich von einem erhöhten Risikoprofil im Schiffbaubereich aus. Darüberhinaus führen punktuell noch bestehende Altlasten dazu, dass die Banken Neugeschäft nur in engen Grenzen zulassen. Dies erschwert die Fremdkapitalbeschaffung für einen Großteil der deutschen Werften erheblich, insbesondere, wenn diese sich in neuen Marktsegmenten positionieren.


 
 
 


Drucksache 59/20 (Beschluss)

... Die deutschen Werften sind heute meist Generalunternehmen für den Besteller eines Schiffes. Dabei sichern sie die Anzahlungen des Bestellers ab und finanzieren die Bauzeit bis zur Ablieferung vor. Sie sehen sich hierbei sehr hohen Finanzierungsvolumina, langen Projekt- und Kreditlaufzeiten, bei Spezialschiffen begrenzten Einsatz- und Verwendungsmöglichkeiten sowie verschärften Anforderungen aus der Bankenregulierung und einem Rückzug vieler Geschäftsbanken aus dem Bereich Schiffbaufinanzierung gegenüber. Die wenigen Banken, die noch im Schiffsfinanzierungsbereich tätig sind, gehen jedoch als Folge der Schifffahrtskrise und den prominenten Werftinsolvenzen in den zurückliegenden Jahren, grundsätzlich von einem erhöhten Risikoprofil im Schiffbaubereich aus. Darüber hinaus führen punktuell noch bestehende Altlasten dazu, dass die Banken Neugeschäfte nur in engen Grenzen zulassen. Dies erschwert die Fremdkapitalbeschaffung für einen Großteil der deutschen Werften erheblich, insbesondere, wenn diese sich in neuen Marktsegmenten positionieren.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 59/20 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates zur Aufnahme der Schiffbaufinanzierung in das neue Programm für parallele Bund-/ Landesbürgschaften als gleichberechtigter Förderbereich


 
 
 


Drucksache 391/20

... Binnenschifffahrt



Drucksache 268/1/20

... Binnenschifffahrt

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 268/1/20




1. Zu § 2 Absatz 5 Satz 2 BinSchAbfÜbkAG

2. Zu § 2 Absatz 6 BinSchAbfÜbkAG

3. Zu § 2 Absatz 10 - neu - BinSchAbfÜbkAG

4. Zu § 3 Absatz 2 BinSchAbfÜbkAG

5. Hilfsempfehlung zu Ziffer 4

Zu § 3

6. Zu § 4 Absatz 3 Nummer 5 BinSchAbfÜbkAG

7. Zu § 17 Absatz 1 Nummern 1 und 2, Absatz 2, Absatz 3 BinSchAbfÜbkAG

8. Zu § 17 Absatz 6 BinSchAbfÜbkAG

9. Zu § 17 Absatz 7 BinSchAbfÜbkAV

10. Zu § 18 Absatz 1 Nummer 4 BinSchAbfÜbkAV

11. Zu § 18 Absatz 5 und § 22 Absatz 2 Nummer 1 BinSchAbfÜbkAG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b


 
 
 


Drucksache 391/20 (Beschluss)

... Binnenschifffahrt



Drucksache 268/20 (Beschluss)

... Binnenschifffahrt

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 268/20 (Beschluss)




1. Zu § 2 Absatz 5 Satz 2 BinSchAbfÜbkAG

2. Zu § 2 Absatz 6 BinSchAbfÜbkAG

3. Zu § 3 Absatz 2 BinSchAbfÜbkAG

4. Zu § 4 Absatz 3 Nummer 5 BinSchAbfÜbkAG

5. Zu § 17 Absatz 1 Nummern 1 und 2, Absatz 2, Absatz 3 BinSchAbfÜbkAG

6. Zu § 17 Absatz 6 BinSchAbfÜbkAG

7. Zu § 17 Absatz 7 BinSchAbfÜbkAG

8. Zu § 18 Absatz 1 Nummer 4 BinSchAbfÜbkAG

9. Zu § 18 Absatz 5 und § 22 Absatz 2 Nummer 1 BinSchAbfÜbkAG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b


 
 
 


Drucksache 107/20

... es" durch die Wörter "im Straßen-, Bahn-, Schifffahrts- oder Luftverkehr unter der berauschenden Wirkung von Alkohol, Medikamenten oder unter das

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 107/20




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten

§ 80a
Abhilfe bei Verletzung des Anspruches auf rechtliches Gehör

Artikel 2
Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzesentwurfs

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Auswirkungen

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 262/1/20

... Angesichts der Tatsache, dass sich alle übrigen relevanten EU-Schifffahrtsstandorte durch eine deutlich geringere Belastung der Schifffahrt durch die Versicherungsteuer auszeichnen bzw. die Seeschiffsversicherungen teilweise keiner Versicherungsteuer unterliegen, ergibt sich durch diese Regelungen ein erheblicher Wettbewerbsnachteil für den Schifffahrtsstandort Deutschland.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 262/1/20




1. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a § 4 Absatz 1 Nummer 5 VersStG

2. Hauptempfehlung zu Ziffer 3

Zu Artikel 1 Nummer 5

3. Hilfsempfehlung zu Ziffer 2

Zu Artikel 1 Nummer 5


 
 
 


Drucksache 262/20 (Beschluss)

... Angesichts der Tatsache, dass sich alle übrigen relevanten EU-Schifffahrtsstandorte durch eine deutlich geringere Belastung der Schifffahrt durch die Versicherungsteuer auszeichnen bzw. die Seeschiffsversicherungen teilweise keiner Versicherungsteuer unterliegen, ergibt sich durch diese Regelungen ein erheblicher Wettbewerbsnachteil für den Schifffahrtsstandort Deutschland.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 262/20 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a § 4 Absatz 1 Nummer 5 VersStG

2. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 6 Absatz 2 Nummer 5 VersStG


 
 
 


Drucksache 268/20

... Binnenschifffahrt

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 268/20




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

2 Inhaltsübersicht

§ 1
Räumlicher Geltungsbereich und Geltung der Begriffsbestimmungen

§ 2
Pflicht zur Einrichtung und zum Betrieb von Annahmestellen

§ 3
Vereinbarungen über gemeinsam zu nutzende Annahmestellen

§ 4
Bedarfsplan für gemeinsam zu nutzende Annahmestellen

§ 5
Weitere Entsorgung durch Annahmestellen nach der Annahme

§ 6
Allgemeine Auskunftspflichten

§ 7
Besondere Pflichten des Betreibers einer Bunkerstelle

§ 8
Besondere Pflichten des Schiffsbetreibers

§ 9
Besondere Pflichten der Betreiber der Annahmestellen und der Ladungsempfänger

§ 10
Besondere Pflichten des Schiffsführers

§ 11
Pflichten für Schiffsführer von Fahrzeugen, die kein Gasöl als Kraftstoff benutzen oder Gasöl außerhalb des Anwendungsbereiches der Anlage 1 zum Übereinkommen tanken

§ 12
Pflichten von Dritten, die mit der Annahme von Schiffbetriebsabfällen oder Dämpfen beauftragt wurden

§ 13
Ordnungswidrigkeitendatei

§ 14
Zuständige Behörden für Aufgaben des Bundes

§ 15
Zuständige Behörden der Länder

§ 16
Gleichwertigkeiten

§ 17
Eingriffsbefugnisse der zuständigen Behörden, Mitwirkungspflicht

§ 18
Verordnungsermächtigungen

§ 19
Übertragung von Aufgaben

§ 20
Datenübermittlung und Datenaustausch

§ 21
Befreiung der innerstaatlichen Institution von der Körperschaftssteuer

§ 22
Bußgeldvorschriften

§ 23
Übergangsbestimmungen

§ 24
Zeitliche Anwendungsvorschrift

§ 25
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Auswirkungen auf mittelständische Unternehmen KMU

4. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

5. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand der Wirtschaft

aa Einmaliger Erfüllungsaufwand

bb Jährlicher Erfüllungsaufwand

b Erfüllungsaufwand der Verwaltung

aa Einmaliger Erfüllungsaufwand auf Bundesebene

bb Einmaliger Erfüllungsaufwand auf Landesebene einschließlich Kommunen

cc Jährlicher Erfüllungsaufwand des Bundes

dd Jährlicher Erfüllungsaufwand der Länder einschließlich Kommunen

6. Weitere Kosten

7. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Anlage
Aktualisierte Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 4925, BMVI: Entwurf eines Ausführungsgesetzes zu dem Übereinkommen vom 9. September 1996 über die Sammlung, Abgabe und Annahme von Abfällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1. Erfüllungsaufwand

5 Wirtschaft

Einmaliger Erfüllungsaufwand

Jährlicher Erfüllungsaufwand

5 Verwaltung

II.2. ‚One in one Out‘-Regel

II.3. Evaluierung

II.4. KMU-Betroffenheit

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 15/1/20

... Die derzeitige Formulierung besagt nicht eindeutig, wo der Radarreflektor für die Navigation in der Schifffahrt anzubringen ist. Des Weiteren wird klargestellt, dass es zu keiner Verwechslung zwischen den Markern für die Luftfahrt und die Schifffahrt kommen darf. Deshalb sind Marker für die Luftfahrt stets farbig zu markieren und Radarreflektoren, die nicht in diesen Markern integriert sind und an einem anderen als dem oberen Seil angebracht werden, unauffällig für die Luftfahrt, also olivgrün.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 15/1/20




1. Zu Artikel 1 Nummer 6.3 Satz 4, 5 und 5a - neu - AVV

2. Zu Artikel 1 Anhang 6 Nummer 1 Absatz 1 Satz 2 und 3, Absatz 2 Satz 1, Absatz 4 Satz 5, Nummer 2 Absatz 3 Buchstabe a Nummer 6 und 7 - neu -,

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe b

3. Hilfsempfehlung zu Ziffer 2

Zu Artikel 1

4. Zu Artikel 1 Anhang 6 Nummer 2 Absatz 6 - neu - und Nummer 3 Absatz 1 Satz 2 AVV


 
 
 


Drucksache 185/20

... Gemäß der Empfehlung des Bundesrats in Beschluss 68/19 hat das BMVI zusammen mit dem Verkehrsministerium der Niederlande die Schifffahrtstauglichkeit des Verkehrstrennungsgebiets Terschelling - German Bight überprüft. Die völkerrechtlich verbindliche Verlagerung von großen, nicht tiefgehenden Containerschiffen auf das Verkehrstrennungsgebiet Germany Bight - Western Approach wird derzeit nicht für erforderlich gehalten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 185/20




3 Inhalt:

1. Einführung

2. Wegeführung und Schiffskonzentration anhand von Verkehrsdaten des Schiffsaufkommens für den deutschen Bereich der Verkehrstrennungsgebiete VTG Terschelling - German Bight und German Bight - Western Approach

3. Meeresbedingungen in der deutschen Bucht

3.1 Bathymetrische Seegebietsanalyse

3.2 Hydrologische Analyse und Bewertung der Seegebiete Terschelling - German Bight und German Bight - Western Approach;

4 Seegang

Container über Bord

4. Unfallaufkommen

5. Verhalten von Ultra Large Container Ships ULCS im Seegang

Beförderung von Containern an Deck

Zurren von Containern an Deck

Masse der Container

Stauung im Container

4 Zusammenfassung:

6. Schlussfolgerungen

3 Fazit:

1. Schifffahrtsroute:

2. Containerverfolgung:


 
 
 


Drucksache 255/20

... Binnenschifffahrt



Drucksache 52/20 (Beschluss)

... Binnenschifffahrt



Drucksache 107/20 (Beschluss)

... es" durch die Wörter "im Straßen-, Bahn-, Schifffahrtsoder Luftverkehr unter der berauschenden Wirkung von Alkohol, Medikamenten oder unter das

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 107/20 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Effektivierung des Bußgeldverfahrens

Artikel 1
Änderung des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten

Artikel 2
Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Auswirkungen

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 2/20

... Binnenschifffahrt



Drucksache 15/20 (Beschluss)

... Die derzeitige Formulierung besagt nicht eindeutig, wo der Radarreflektor für die Navigation in der Schifffahrt anzubringen ist. Des Weiteren wird klargestellt, dass es zu keiner Verwechslung zwischen den Markern für die Luftfahrt und die Schifffahrt kommen darf. Deshalb sind Marker für die Luftfahrt stets farbig zu markieren und Radarreflektoren, die nicht in diesen Markern integriert sind und an einem anderen als dem oberen Seil angebracht werden, unauffällig für die Luftfahrt, also olivgrün.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 15/20 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 6.3 Satz 4, 5 und 5a - neu - AVV

2. Zu Artikel 1 Anhang 6 Nummer 1 Absatz 4 Satz 5 AVV

3. Zu Artikel 1 Anhang 6 Nummer 2 Absatz 6 - neu - und Nummer 3 Absatz 1 Satz 2 AVV


 
 
 


Drucksache 314/1/20

... c) Der Bundesrat bekräftigt, dass der zügige Netzausbau (auf See und an Land) Grundvoraussetzung für eine erfolgreiche Energiewende ist. Einen wesentlichen Beitrag zur Schaffung der notwendigen Netzanbindungskapazitäten kann die 525-kV-Technologie leisten. Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrologie sollte dafür Sorge tragen, dass die 525-kV-Technologie, wie in der Offshore-Vereinbarung vom 11. Mai 2020 dargestellt, bei der Flächenentwicklungs- und Anbindungsplanung in der Nordsee umgesetzt wird.



Drucksache 552/1/19

... ) zu prüfen, die ohne eine finanzielle Belastung der maritimen Wirtschaft in Deutschland (hier: Reedereiwirtschaft) auskommt und das Ziel der Sicherung des Schifffahrtstandortes Deutschland einbezieht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 552/1/19




2. Zur Förderung ehrenamtlichen Engagements

3. Zu Wohnen für Hilfe

4. Zur Fortführung der Regelungen des § 51a des Bewertungsgesetzes

5. Zur Sicherung der maritimen Wirtschaft


 
 
 


Drucksache 521/19

... Die auf Deutschland bzw. den Luft- und Schiffsverkehr unter deutscher Flagge entfallenden Treibhausgasemissionen des internationalen zivilen Luftverkehrs und der internationalen Seeschifffahrt werden Deutschland nach dem Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über KlimA Änderungen (UNFCCC) nicht zugerechnet. Die schnell wachsenden Emissionen des internationalen Luft- und Seeverkehrs müssen deshalb in Klimaschutzinstrumente außerhalb des Klimaschutzgesetzes einbezogen werden. Die Bundesregierung setzt sich auf europäischer Ebene im Rahmen des EU-ETS und in den zuständigen UN-Organisationen ICAO und IMO für die Reduktion dieser Emissionen ein.



Drucksache 579/19

... 2. für die in § 2 Satz 1 Nummern 8 bis 12 genannten Verkehrsinfrastrukturprojekte die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 579/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

§ 1
Gegenstand des Gesetzes

§ 2
Verkehrsinfrastrukturprojekte

§ 3
Träger des Vorhabens; zuständige Behörde

§ 4
Vorbereitendes Verfahren

§ 5
Frühe Öffentlichkeitsbeteiligung

§ 6
Unterrichtung über den Untersuchungsrahmen

§ 7
Anhörungsverfahren

§ 8
Abschlussbericht und Anlagen zum Abschlussbericht

§ 9
Zusätzliche Zugänglichmachung und Bekanntgabe des Maßnahmengesetzes

§ 10
Vollzugskontrolle; Unterrichtung der Europäischen Kommission

§ 11
Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen für Änderungen des Maßnahmengesetzes

§ 12
Normenkontrollverfahren

§ 13
Zusätzliche Regelungen der Behörde

§ 14
Überleitung von Verfahren

§ 15
Gebühren

§ 16
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage

II. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

III. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

IV. Alternativen

V. Gesetzgebungskompetenz

VI. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VII. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

3. Nachhaltigkeitsaspekte

4. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

5. Erfüllungsaufwand

Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

6. Weitere Kosten

7. Weitere Gesetzesfolgen

VIII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Satz 2

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absätze 3 bis 5

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummern 1 bis 7

Zu § 9

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 10

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 11

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 12

Zu § 13

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Anlage
Aktualisierte Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 5016, BMVI: Entwurf eines Gesetzes zur Vorbereitung der Schaffung von Baurecht durch Maßnahmengesetz im Verkehrsbereich - Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1. Erfüllungsaufwand

Bürgerinnen und Bürger

5 Wirtschaft

5 Verwaltung

II.2. Weitere Kosten

II.3. Evaluierung

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 533/19

... Binnenschifffahrt

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 533/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

2 Inhaltsübersicht

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1
Zweck des Gesetzes

§ 2
Anwendungsbereich

§ 3
Begriffsbestimmungen

Abschnitt 2
Mengenplanung

§ 4
Jährliche Emissionsmengen

§ 5
Flexibilisierungsinstrumente nach der EU-Klimaschutzverordnung

Abschnitt 3
Grundpflichten der Verantwortlichen

§ 6
Überwachungsplan; vereinfachter Überwachungsplan

§ 7
Ermittlung und Bericht über Brennstoffemissionen

§ 8
Abgabe von Emissionszertifikaten

Abschnitt 4
Emissionszertifikate, Veräußerung und Register

§ 9
Emissionszertifikate

§ 10
Veräußerung von Emissionszertifikaten

§ 11
Ausgleich indirekter Belastungen

§ 12
Nationales Emissionshandelsregister

Abschnitt 5
Gemeinsame Vorschriften

§ 13
Zuständigkeiten

§ 14
Überwachung, Datenübermittlung

§ 15
Prüfstellen

§ 16
Gebühren für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen

§ 17
Elektronische Kommunikation

§ 18
Änderung der Identität oder Rechtsform des Verantwortlichen

§ 19
Ausschluss der aufschiebenden Wirkung

Abschnitt 6
Sanktionen

§ 20
Durchsetzung der Berichtspflicht

§ 21
Durchsetzung der Abgabepflicht

§ 22
Bußgeldvorschriften

Abschnitt 7
Evaluierung

§ 23
Erfahrungsbericht

Abschnitt 8
Schlussvorschriften

§ 24
Inkrafttreten

Anlage 1
(zu § 2 Absatz 2) Brennstoffe

Anlage 2
(zu § 7 Absatz 2) Brennstoffe für die Emissionsberichterstattung in den Jahren 2021 und 2022

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

aa Anwendung vorhandener Messwerte und Abschätzungen zum Treibhausgasemissionshandelsgesetz TEHG auf das BEHG

bb Ausgangslage und strukturelle Unterschiede der Verantwortlichen

cc Vorgabe Nr. 1: Emissionsberichterstattung und Abgabe

1 Aufwand

2 Fallzahl

3 Abschätzung des Erfüllungsaufwands

Vorgabe 1: Brennstoffemissionsberichterstattung nach § 7

Vorgabe Nr. 2: Erstellung und Anpassung des Überwachungsplans

1 Aufwand

2 Fallzahl

3 Abschätzung des Erfüllungsaufwands

Vorgabe 2: Erstellung und Anpassung eines Überwachungsplans nach § 6 interne Kosten Gesamt

Vorgabe Nr. 3: Einrichtung eines Registerkontos

1 Aufwand

2 Fallzahl

3 Abschätzung des Erfüllungsaufwands

Vorgabe 3: Einrichtung eines Registerkontos nach § 12

dd Ergebnis

c Erfüllungsaufwand der Verwaltung

aa Initialisierung der Geschäftsprozesse

bb Laufende Geschäftsprozesse

cc Weiterer Erfüllungsaufwand

dd Ergebnis: Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 5021, BMU: Gesetz über ein nationales Emissionshandelssystem für Brennstoffemissionen

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1. Erfüllungsaufwand

5 Wirtschaft

Verwaltung Bund

II.2. Weitere Kosten

II.4. ‚One in one out‘-Regel

II.5. Evaluierung

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 11/19 (Beschluss)

... "(2a0) Der Flächenentwicklungsplan kann für den Zeitraum ab 2021 Bereiche im Küstenmeer als Offshore-Testflächen festlegen, wenn diese im Geltungsbereich eines für die Windenergienutzung auf See zu Testzwecken raumordnerisch festgelegten Eignungs- oder Vorranggebietes liegen. Nach Maßgabe einer Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Bund, vertreten durch das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie, und dem zuständigen Land werden die einzelnen Festlegungen näher bestimmt." ‘



Drucksache 383/19

... ", ausgenommen Flugzeugtreibstoffe und Bunkeröle für die Seeschifffahrt;".



Drucksache 68/19 (Beschluss)

... 1. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, sich für weitreichendere Regelungen für den containerisierten Transport von Gefahrgut mit Containerschiffen mit dem Ziel eines verbesserten Schutzes der Meeresumwelt sowie der deutschen Küsten und Inseln einzusetzen. Dabei sind die Belange der Schifffahrt, der Hafenwirtschaft sowie einer möglichen Havariebekämpfung angemessen zu berücksichtigen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 68/19 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates zum Transport von Gefahrgut auf Containerschiffen


 
 
 


Drucksache 150/19

... 2. die Errichtung und der Betrieb sowie die Änderung eines Erdkabels für Hochspannungsleitungen mit einer Nennspannung von 110 Kilovolt im Küstenbereich von Nord- und Ostsee, die in einem 20 Kilometer breiten Korridor, der längs der Küstenlinie landeinwärts verläuft, verlegt werden sollen; Küstenlinie ist die in der Seegrenzkarte Nummer 2920 "Deutsche Nordseeküste und angrenzende Gewässer", Ausgabe 1994, XII, und in der Seegrenzkarte Nummer 2921 "Deutsche Ostseeküste und angrenzende Gewässer", Ausgabe 1994, XII, des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie jeweils im Maßstab 1 : 375 000 dargestellte Küstenlinie,*



Drucksache 489/19 (Beschluss)

... Dennoch gewann die Problematik im November 2017 durch die Veröffentlichung der sog. "Paradise Papers" sowie die vom Bundeskriminalamt seit Juli 2017 angekauften Daten aus verschiedenen Datenquellen (sog. "Leaks") weiter an Bedeutung und Tragweite. Es wurde erneut deutlich, dass die Einschaltung von Offshore-Gesellschaften neben legalen Zwecken (z.B. in der Schifffahrtsbranche) vielfach der Steuerhinterziehung, aber auch der Geldwäsche und hierüber der Finanzierung totalitärer und korrupter Regime, sowie dem organisierten Drogen- und Waffenhandel dient. In Anbetracht dieser Umstände muss eine möglichst wirksame Bekämpfung von rechtswidrigen Tätigkeiten über Offshore-Gesellschaften gewährleistet werden. Die bestehenden gesetzlichen Regelungen reichen hierfür nicht aus. Denn die Überprüfung der genannten Strukturen wird entscheidend dadurch verhindert, dass bereits zum Gründungszeitpunkt bzw. bei Erwerb einer solchen Gesellschaft durch einen inländischen Steuerpflichtigen die gesetzlichen Vorgaben umgangen werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 489/19 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zum Erfüllungsaufwand

3. Zu Artikel 1

4. Zu Artikel 1 Nummer 1 §§ 29c Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, 30 Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe a AO

Zu Artikel 1 Nummer 1a

Zu Artikel 1 Nummer 1b

5. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 138d Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 AO

6. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 138i AO

7. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 138i AO

8. Zu Artikel 1 Nummer 3 §§ 138i, 138j Absatz 3 AO

9. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 138j Absatz 3 AO

10. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 138j Absatz 3 AO

11. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 138j Absatz 3 Satz 2 - neu - AO

12. Zu Artikel 4 Nummer 4 Buchstabe d § 7 Absatz 14 Satz 2 EUAHiG


 
 
 


Drucksache 489/1/19

... Dennoch gewann die Problematik im November 2017 durch die Veröffentlichung der sog. "Paradise Papers" sowie die vom Bundeskriminalamt seit Juli 2017 angekauften Daten aus verschiedenen Datenquellen (sog. "Leaks") weiter an Bedeutung und Tragweite. Es wurde erneut deutlich, dass die Einschaltung von Offshore-Gesellschaften neben legalen Zwecken (z.B. in der Schifffahrtsbranche) vielfach der Steuerhinterziehung, aber auch der Geldwäsche und hierüber der Finanzierung totalitärer und korrupter Regime, sowie dem organisierten Drogen- und Waffenhandel dient. In Anbetracht dieser Umstände muss eine möglichst wirksame Bekämpfung von rechtswidrigen Tätigkeiten über Offshore-Gesellschaften gewährleistet werden. Die bestehenden gesetzlichen Regelungen reichen hierfür nicht aus. Denn die Überprüfung der genannten Strukturen wird entscheidend dadurch verhindert, dass bereits zum Gründungszeitpunkt bzw. bei Erwerb einer solchen Gesellschaft durch einen inländischen Steuerpflichtigen die gesetzlichen Vorgaben umgangen werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 489/1/19




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zum Erfüllungsaufwand

3. Zum Gesetzentwurf allgemein

4. Zu Artikel 1

5. Zum Titel des Gesetzes und

Zu Artikel 1 Nummer 1a

Artikel 1a
Weitere Änderung der Abgabenordnung

§ 138l
Pflicht zur Mitteilung innerstaatlicher Steuergestaltungen

Artikel 2a
Weitere Änderung des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung

Artikel 3a
Weitere Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

3 Allgemein:

Begründung

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Satz 1 wird auf die Begründung zu Dreifachbuchstabe aaa verwiesen. Satz 2 entspricht der bereits an anderer Stelle in der Abgabenordnung verwendeten Formulierung. s.§ 154 Absatz 2a Satz AO .

Zu Buchstabe c

3 Allgemein:

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 1

Zu den Absätzen 2 bis 4:

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Satz 1 bis 3:

Zu Satz 4:

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

6. Zu Artikel 1 Nummer 1 §§ 29c Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, 30 Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe a AO

Zu Artikel 1 Nummer 1a

Zu Artikel 1 Nummer 1b

7. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 138d Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 AO

8. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 138i AO

9. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 138i AO

10. Zu Artikel 1 Nummer 3 §§ 138i, 138j Absatz 3 AO

11. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 138j Absatz 3 AO

12. Zu Artikel 1Nummer 3 § 138j Absatz 3 AO

13. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 138j Absatz 3 Satz 2 - neu - AO

14. Zu Artikel 4 Nummer 4 Buchstabe d § 7 Absatz 14 Satz 2 EUAHiG


 
 
 


Drucksache 394/19

... Binnenschifffahrt



Drucksache 486/1/19

... Regenerative Energieträger müssen zur Einhaltung der deutschen Klimaschutzziele auch im Verkehrssektor verstärkt genutzt werden. Davon kann der Schifffahrtssektor nicht ausgenommen werden. Kraftstoffe aus

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 486/1/19




1. Hauptempfehlung zu Ziffer 5

Zu Artikel 1 Nummer 1

Anlage 16
Zeichen Paraffinischer Diesel (zu § 13 Absatz 1 Satz 1 Nummer 11)

2. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 1 Absatz 5 der 10. BImSchV

3. Zu Artikel 2 Nummer 1 § 4 Absatz 1 Satz 1 der 30. BImSchV

5. Hilfsempfehlung zu Ziffer 1


 
 
 


Drucksache 548/19

... Die Gleichbehandlung und Vergleichbarkeit der Anbieter durch die für schifffahrtsmedizinische Angelegenheiten zuständige Einrichtung des Bundes, dem Seeärztlichen Dienst der BG Verkehr, wird sichergestellt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 548/19




Bericht

I. Ausgangslage

1. Entschließung des Bundesrates

2. Zugrundliegende rechtliche Änderungen

II. Bericht zu den Auswirkungen der einzelnen Regelungen auf die Praxis

1. Zulassung medizinischer Wiederholungslehrgänge § 16 MariMedV

1.1. Verfahren vor dem Inkrafttreten des SeeArbG und der MariMedV

1.2. Zweck der Regelung

1.4. Erfahrungen

1.5. Bewertung

2. Überwachung der Anbieter von medizinischen Wiederholungslehrgängen § 17 MariMedV

2.1. Verfahren vor dem Inkrafttreten des SeeArbG und der MariMedV

2.2. Zweck der Regelung

2.3. Verfahren

2.4. Erfahrungen

Die Ergebnisse im Einzelnen:

2.5. Bewertung

3. Inhalt und Durchführung der medizinischen Wiederholungslehrgänge § 18, Anlage 4, Anlage 5 MariMedV

3.1. Verfahren vor dem Inkrafttreten des SeeArbG und der MariMedV

3.2. Zweck der Regelung

3.3. Verfahren

3.4. Erfahrungen

3.5. Bewertung

4. Registrierung von Schiffsärzten § 19 MariMedV

4.1. Verfahren vor dem Inkrafttreten der MariMedV

4.2. Zweck der Regelung

4.3. Verfahren

4.4. Erfahrungen

4.5. Bewertung

5. Betriebseigene Kontrollen der medizinischen Ausstattung § 14 MariMedV

5.1. Verfahren vor dem Inkrafttreten des SeeArbG und der MariMedV

5.2. Zweck der Regelung

5.3. Verfahren

5.4. Erfahrungen

a Überprüfungen der medizinischen Ausstattung:

b Beschaffung von Medikamenten im Ausland unter Mitwirkung schiffsausrüstender Apotheken:

5.5. Bewertung


 
 
 


Drucksache 592/19

... Die Nutzung von Schiffsdieseln während der Liegezeiten trägt in den Häfen und betroffenen Regionen spürbar zu Treibhausgas-, Schadstoff- und Lärmemissionen bei. Der Koalitionsvertrag enthält daher das Ziel einer flächendeckenden Etablierung von Landstrom (Koalitionsvertrag vom 12. März 2018, Ziffern 3770 bis 3779 und 2646 bis 2648). Eine Versorgung mit Landstrom aus stationären Anlagen ist derzeit aber bereits aufgrund der Betriebs- bzw. Stromkosten im Vergleich zur Eigenstromversorgung mit Schiffsdiesel an Bord wirtschaftlich nicht konkurrenzfähig. Die anfallenden Netzentgelte sind bei Seeschiffen eine wesentliche Ursache der Wirtschaftlichkeitslücke zwischen Landstrombezug und Eigenstromversorgung über Schiffsdieselgeneratoren. Bezogen auf die aus dem Netz entnommene Kilowattstunde sind die Netzentgelte für Landstrom aufgrund des aktuell ungünstigen Abnahmeprofils gerade für die Seeschifffahrt deutlich höher als die durchschnittlichen Netzentgelte.



Drucksache 68/19

... 1.) Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, sich für weitreichendere Regelungen für den containerisierten Transport von Gefahrgut mit Großcontainerschiffen mit dem Ziel eines verbesserten Schutzes der Meeresumwelt sowie der deutschen Küsten und Inseln einzusetzen. Dabei sind die Belange der Schifffahrt, der Hafenwirtschaft sowie einer möglichen Havariebekämpfung angemessen zu berücksichtigen.


 
 
 


Drucksache 66/19

... Aufgrund des beträchtlichen Verbrauchs fossiler Kraftstoffe verursacht die weltweite Schifffahrt erhebliche Mengen an THG-Emissionen und trägt zum Klimawandel bei. Die THG-Emissionen aus dem internationalen Seeverkehr machen schätzungsweise 2-3 % der gesamten weltweiten THG-Emissionen aus und übertreffen damit Emissionen jedes beliebigen EU-Mitgliedstaats. Wäre der Schifffahrtsektor ein Land, läge er weltweit an sechster Stelle auf der Liste der größten Emittenten. Der Anteil des Sektors auf EU-Ebene ist genauso erheblich: im Jahr 2015 entfielen 13 % der gesamten EU-Treibhausgasemissionen aus dem Verkehrssektor auf den Seeverkehr.1 Der Seeverkehr ist der einzige Sektor, der nicht ausdrücklich im Rahmen eines Emissionsreduktionsziels der EU oder spezifischer Klimaschutzmaßnahmen behandelt wird.

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Drucksache 66/19




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Ex-post-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften

- Konsultation der Interessenträger

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

- Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen

- Folgenabschätzung

Option 1 - Ausgangsszenario

Option 2 - Anpassung

Option 3 - Weitreichende Konvergenz

- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Andere NÄHER zu behandelnde Aspekte

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 2

ANNEX Anhang des Vorschlags für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 2015/757 zwecks angemessener Berücksichtigung des globalen Datenerhebungssystems für den Kraftstoffverbrauch von Schiffen

Anhang


 
 
 


Drucksache 398/19

... Binnenschifffahrt



Drucksache 158/18

... 48. Die Zusammenarbeit konzentriert sich gegenwärtig auf die Bereiche Automobilindustrie, maritime Technologie, Raumfahrt, Textilien und Tourismus und wird sich künftig auf die sechs folgenden Bereiche beziehen: additive Fertigung; Baugewerbe; umweltfreundliche Technologien für erneuerbare Energien; Seeschifffahrt; Papierwertschöpfungskette; Stahlindustrie.



Drucksache 347/18

... Binnenschifffahrt



Drucksache 423/18

... Binnenschifffahrt



Drucksache 216/18

... Binnenschifffahrt



Drucksache 386/18

... "(3) Für die Erteilung und Überwachung der Einhaltung der Erlaubnis für das Einbringen von Stoffen und Gegenständen im Rahmen des marinen Geo-Engineerings sowie für nachträgliche Anordnungen, die die Einhaltung der Anforderungen nach § 5a sicherstellen, ist das Umweltbundesamt zuständig. Absatz 1 Satz 5 gilt entsprechend. Das Umweltbundesamt soll nachträgliche Anordnungen im Sinne von Satz 1 treffen, wenn nach Erteilung der Erlaubnis festgestellt wird, dass die Meeresumwelt oder die menschliche Gesundheit nicht ausreichend vor schädlichen Auswirkungen oder sonstigen Gefahren geschützt sind. Das Umweltbundesamt holt vor der Erteilung einer Erlaubnis und vor einer nachträglichen Anordnung im Sinne von Satz 1 Stellungnahmen des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie, des Bundesamtes für Naturschutz, der zuständigen Behörden der Länder sowie der Deutschen Forschungsgemeinschaft ein."



Drucksache 387/18

... Die im TEHG geregelten Vollzugsaufgaben betreffen jedoch auch andere Berichterstattungssysteme für Treibhausgase. So werden die internationalen Flüge, die bislang nicht dem EU-Emissionshandelssystem unterliegen, nunmehr ab 2019 über den globalen marktbasierten Mechanismus der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) erfasst. Im Bereich der internationalen Seeschifffahrt bestehen Berichterstattungspflichten nach der europäischen MRV-Seeverkehrsverordnung zur Überwachung, Berichterstattung und Prüfung von Kohlendioxidemissionen aus dem Seeverkehr. Über diese Berichterstattungspflichten hinaus besteht in der Seeschifffahrt keine Pflicht zur Abgabe von Emissionsberechtigungen. Für die MRV-Seeverkehrsverordnung ist für 2018 eine Überprüfung durch die Kommission vorgesehen, die gegebenenfalls eine Angleichung an die ab 2019 zu erfüllenden Berichterstattungspflichten der Internationalen Seeschifffahrts-Organisation (IMO) zur Folge hat. Die möglichen Auswirkungen dieser veränderten Rahmenbedingungen auf den Verwaltungsaufwand können derzeit noch nicht abgeschätzt werden. Die Kosten werden durch die Veräußerung von Emissionszertifikaten in voller Höhe refinanziert. Die etwaigen Mehrbedarfe werden in den betroffenen Einzelplänen im Rahmen der geltenden Finanzplanung gedeckt.



Drucksache 156/18

... Informationen des öffentlichen Sektors können als Grundlage für vielfältige Produkte und Dienstleistungen verwendet werden. So verwertet beispielsweise die Anwendung iMar Informationen, die von staatlichen Häfen in Spanien veröffentlicht werden, und kombiniert diese mit Windprognosen des spanischen nationalen Wetterdienstes. Dadurch erhalten die Nutzer der Anwendung sowohl Echtzeitinformationen als auch Vorhersagen für die Schifffahrt, mit denen sie ihre Seereiseroute sicher planen können. Ebenso wurden bathymetrische Daten, die ursprünglich von nationalen hydrografischen Diensten für eine sichere Seenavigation erhoben worden waren, von der EMODnet-Partnerschaft zur Erstellung topografischer Karten weiterverwendet, um Sturmvorhersagen in der Nordsee deutlich zu verbessern.

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Drucksache 156/18




Mitteilung

1 Einführung

2 Erschließung des sozioökonomischen Nutzens der datengesteuerten Innovation

3 Öffentliche und öffentlich finanzierte Daten im Dienste der datengesteuerten Innovation

a Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors

b Zugang zu wissenschaftlichen Informationen und deren Bewahrung

4 Daten des Privatsektors als wichtige Triebkraft für Innovation und Wettbewerbsfähigkeit in Europa

a Gemeinsame Datennutzung zwischen Unternehmen B2B

b Zugang zu Daten des Privatsektors im öffentlichen Interesse - gemeinsame Datennutzung zwischen Unternehmen und Behörden B2G

5 Schlussfolgerung


 
 
 


Drucksache 389/18 (Beschluss)

... (2) Ist das Planfeststellungsverfahren eingeleitet, kann die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt auf Antrag des Vorhabenträgers und nach Anhörung der zuständigen Landesbehörde und der anliegenden Gemeinden und Gemeindeverbänden und sonstigen Betroffenen eine vorläufige Anordnung erlassen, in der vorbereitende Maßnahmen zum Ausbau oder Neubau festgesetzt werden, wenn

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Drucksache 389/18 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zum Gesetzentwurf allgemein

3. Zum Gesetzentwurf allgemein

4. Zum Gesetzentwurf allgemein

5. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe c § 17 Absatz 2 Satz 1, 1a - neu -, 2, 3, 5 und 7 FStrG

6. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe c § 17 Absatz 2 FStrG

7. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 17g FStrG

8. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 17h Satz 1 FStrG

9. Zu Artikel 1 Nummer 6a - neu - § 17i - neu - FStrG Nummer 9a - neu - Anlage zu § 17e Absatz 1 FStrG *

§ 17i
Feste Fehmarnbeltquerung

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

10. Zu Artikel 1 Nummer 6b - neu - § 18f Absatz 1 FStrG

11. Zu Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe c § 18 Absatz 2 Satz 1, 2, 3, 5 und 7 AEG

12. Zu Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe c § 18 Absatz 2 AEG

13. Zu Artikel 2 Nummer 6 § 18f AEG

14. Zu Artikel 2 Nummer 6a - neu - § 18h - neu - AEG *

§ 18h
Feste Fehmarnbeltquerung

15. Zu Artikel 2 Nummer 6b - neu - § 21 Absatz 1 Satz 1 AEG

16. Zu Artikel 3 Nummer 1 § 3 Absatz 2 Satz 2 - neu - BEVVG

17. Zu Artikel 3 Nummer 1 § 3 Absatz 2 BEVVG

18. Zu Artikel 4 Nummer 1 § 14 Absatz 2 WaStrG

19. Zu Artikel 4 Nummer 6a - neu - § 20 Absatz 1 Satz 1 WaStrG

20. Zu Artikel 4a - neu - § 48 Absatz 1 Satz 1 Nummer 8, § 87b Absatz 1, 2 und 3 Satz 1 VwGO , Artikel 5 Absatz 2 Satz 2 - neu - Inkrafttreten

‚Artikel 4a Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe b


 
 
 


Drucksache 562/18

... "Ist das Planfeststellungsverfahren eingeleitet, kann die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt nach Anhörung der zuständigen Landesbehörde und der anliegenden Gemeinden und Gemeindeverbände eine vorläufige Anordnung erlassen, in der vorbereitende Maßnahmen oder Teilmaßnahmen zum Ausbau oder Neubau festgesetzt werden,

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Drucksache 562/18




‚Artikel 5 Änderung des Infrastrukturgesellschaftserrichtungsgesetzes

Artikel 6
Änderung des Fernstraßenbauprivatfinanzierungsgesetzes

§ 2
Mautgebührenerhebung durch Private; Verordnungsermächtigung.

Artikel 7
Änderung des Gesetzes über die vermögensrechtlichen Verhältnisse der Bundesautobahnen und sonstigen Bundesstraßen des Fernverkehrs

§ 10a
Übergangsbestimmungen

Artikel 8
Änderung des Gesetzes zur Neuregelung des bundesstaatlichen Finanzausgleichssystems ab dem Jahr 2020 und zur Änderung haushaltsrechtlicher Vorschriften

Artikel 9
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 563/18

... \-auf\-See\-Gesetz (WindSeeG) und im Seeanlagengesetz

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 563/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Erneuerbare\-Energien\-Gesetzes

§ 61b
Verringerung der EEG-Umlage bei Anlagen

§ 61c
Verringerung der EEG-Umlage bei hocheffizienten KWK-Anlagen

§ 61d
Verringerung der EEG-Umlage bei hocheffizienten neueren KWK-Anlagen

§ 62a
Messung und Schätzung

§ 88d
Verordnungsermächtigung zu Innovationsausschreibungen

Artikel 2
Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes

§ 26c
Messung und Schätzung

Artikel 3
Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes

Artikel 4
Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes

Artikel 5
Änderung des Messstellenbetriebsgesetzes

Artikel 6
Änderung der Stromnetzentgeltverordnung

Artikel 7
Änderung der Stromnetzzugangsverordnung

§ 11a
Bilanzkreis für den energetischen und bilanziellen Ausgleich von Systemsicherheitsmaßnahmen

Artikel 8
Änderung der Niederspannungsanschlussverordnung

Artikel 9
Änderung der Niederdruckanschlussverordnung

Artikel 10
Änderung der Netzreserveverordnung

Artikel 11
Änderung der SINTEG-Verordnung

Artikel 12
Änderung der Erneuerbare-Energien-Ausführungsverordnung

Artikel 13
Änderung der Erneuerbare-Energien-Verordnung

Artikel 14
Änderung der Grenzüberschreitende-Erneuerbare-EnergienVerordnung

Artikel 15
Änderung der Verordnung zu den gemeinsamen Ausschreibungen

§ 4
Ausschreibungsvolumen und Gebotstermine

Artikel 16
Änderung der KWK-Ausschreibungsverordnung

Artikel 17
Änderung des Windenergie\-auf\-See\-Gesetzes

Artikel 18
Änderung des Seeanlagengesetzes

Artikel 19
Änderung der Verordnung über die Flugsicherungsausrüstung der Luftfahrzeuge

Artikel 20
Änderung des Netzentgeltmodernisierungsgesetzes

Artikel 21
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

Tabelle

Tabelle

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 14

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu § 61b

Zu § 61c

Zu § 61d

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

Zu Nummer 34

Zu Nummer 35

Zu Nummer 36

Zu Nummer 37

Zu Nummer 38

Zu Nummer 39

Zu Nummer 40

Zu Nummer 41

Zu Nummer 42

Zu Nummer 43

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 44

Zu Nummer 45

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Nummer 46

Zu Nummer 47

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 48

Zu Nummer 49

Zu Nummer 50

Zu Nummer 51

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 52

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Dreifachbuchstabe bbb

Zu Dreifachbuchstabe ccc

Zu Dreifachbuchstabe ddd

Zu Dreifachbuchstabe eee

Zu Dreifachbuchstabe fff

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 53

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 54

Zu Nummer 55

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe c

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Doppelbuchstabe ee

Zu Doppelbuchstabe ff

Zu Doppelbuchstabe gg

Zu Doppelbuchstabe hh

Zu Doppelbuchstabe ii

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 13

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Artikel 14

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Dreifachbuchstabe aaa

Zu Dreifachbuchstabe bbb

Zu Dreifachbuchstabe ccc

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 17

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 18

Zu Artikel 19

Zu Artikel 20

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5


 
 
 


Drucksache 388/18

... Die Änderungen betreffen die Regelungen in Bezug auf das Seearbeitszeugnis eines Seeschiffes. Bei einem Seearbeitszeugnis handelt es sich um ein schiffsbezogenes Dokument, mit dessen Hilfe die Einhaltung der Anforderungen des Seearbeitsübereinkommens überprüft werden kann. Das Seearbeitszeugnis ist im Original nach den Vorgaben des Seearbeitsübereinkommens an Bord eines Schiffes mitzuführen. Die Änderungen haben zum Ziel, die Verlängerung eines Seearbeitszeugnisses eines Schiffes für den Fall zu ermöglichen, in dem ein neues Seearbeitszeugnis nach einer Erneuerungsprüfung nicht sofort ausgestellt und an Bord verfügbar gemacht werden kann. Somit existiert nun auch international eine Regelung für die Überbrückung der Zeitspanne zwischen einer bereits durchgeführten Erneuerungsprüfung und der Ausstellung und Übermittlung des neuen Zeugnisses an Bord des Schiffes. Damit trägt auch das Seearbeitsübereinkommen den praktischen Bedürfnissen der Schifffahrt Rechnung. Gleichzeitig wird das Verfahren zur Erneuerung von Seearbeitszeugnissen an die Verfahren angepasst, welche die Übereinkommen der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation an die Erneuerung von Zeugnissen stellt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 388/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Seearbeitsgesetzes

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Nachhaltigkeitsaspekte

2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

3. Erfüllungsaufwand

4. Weitere Kosten

5. Weitere Gesetzesfolgen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 201/18 (Beschluss)

... Binnenschifffahrt



Drucksache 12/18 (Beschluss)

... Anlage V zur Verhütung einer Meeresverschmutzung durch schiffsbasierten Müll und sieht mit der Richtlinie die Grundsätze des EU-Umweltrechtes, insbesondere das Vorsorgeprinzip und das Verursacherprinzip, umgesetzt. Da die Schifffahrt eine internationale Branche ist, deren Tätigkeiten in internationalen Gewässern und Häfen weltweit durchgeführt wird, sind internationale und europaweit harmonisierte Regeln notwendig, um das Problem der Meeresverschmutzung, welches in allen europäischen Gewässern auftritt, wirksam zu bekämpfen. So kann vermieden werden, dass in den Häfen eine Vielzahl von unterschiedlichen Strategien für die Entladung der Abfälle von Schiffen verfolgt werden und dadurch ungleiche Wettbewerbsbedingungen für Häfen und Hafennutzer entstehen. Gleichzeitig sollte gewährleistet sein, dass die Größe eines Hafens und seine Wirtschaftsstruktur als wichtige Aspekte miteinbezo-gen werden. Den Vorschlag, die Hafenabgaben zur Entsorgung der Abfälle von Schiffen durch eine Konkretisierung des "No-Special-Fee"-System zu harmonisieren, und dass auch Kosten für die Entladung von Abfällen gemäß Anhang V des MARPOL-Übereinkommens einschließlich des Abfälle, die bei Fischfang-tätigkeiten in Netzen gesammelt werden, in dieser Gebühr enthalten sind, hält der Bundesrat für zielführend.



Drucksache 614/18

... Artikel 12 Änderung des Seeanlagengesetz



Drucksache 224/18

... Kunststoffe sind weithin verfügbar, langlebig und haben häufig toxische und andere schädliche Auswirkungen. Aufgrund der Langlebigkeit werden die Auswirkungen des Plastikmülls immer gravierender, denn die Menge dieser Abfälle in den Ozeanen nimmt jährlich zu. Kunststoffrückstände sind mittlerweile in vielen Meerestieren zu finden - in Meeresschildkröten, Robben, Walen, Vögeln und verschiedenen Arten von Fischen und Schalentieren - und gelangen so in die Nahrungskette. Neben der Schädigung der Umwelt und möglicherweise der menschlichen Gesundheit hat Plastikmüll im Meer auch nachteilige Folgen für Wirtschaftstätigkeiten wie Tourismus, Fischerei oder Schifffahrt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 224/18




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Ex-post-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften

- Konsultation der Interessenträger

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabschätzung

5 Einwegkunststoffartikel

Szenario 2a - Geringere Auswirkungen auf die Verringerung der Meeresabfälle

Szenario 2b - Mittlere Auswirkungen auf die Verringerung der Meeresabfälle

Szenario 2c - Mittlere bis starke Auswirkungen auf die Verringerung der Meeresabfälle gewählte Option

Szenario 2d - Stärkste Auswirkungen auf die Verringerung der Meeresabfälle

5 Fanggerät

- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

- Erläuternde Dokumente bei Richtlinien

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Artikel 1
Ziele

Artikel 2
Geltungsbereich

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Artikel 4
Verbrauchsminderung

Artikel 5
Beschränkung des Inverkehrbringens

Artikel 6
Produktanforderungen

Artikel 7
Kennzeichnungsvorschriften

Artikel 8
Erweiterte Herstellerverantwortung

Artikel 9
Getrenntsammlung

Artikel 10
Sensibilisierungsmaßnahmen

Artikel 11
Maßnahmenkoordinierung

Artikel 12
Zugang zu Gerichten

Artikel 13
Angaben zur Durchführungsüberwachung

Artikel 14
Sanktionen

Artikel 15
Evaluierung und Überprüfung

Artikel 16
Ausschussverfahren

Artikel 17
Umsetzung

Artikel 18
Inkrafttreten

Artikel 19
Adressaten

ANNEX Anhang zum Vorschlag der Kommission für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt

Anhang

Teil
A Einwegkunststoffartikel im Sinne von Artikel 4 (Verminderung des Verbrauchs)

Teil
B Einwegkunststoffartikel im Sinne von Artikel 5 (Beschränkung des Inverkehrbringens)

Teil
C Einwegkunststoffartikel im Sinne von Artikel 6 (Produktanforderungen)

Teil
D Einwegkunststoffartikel im Sinne von Artikel 7 (Kennzeichnungsvorschriften)

Teil
E Einwegkunststoffartikel im Sinne von Artikel 8 (Erweiterte Herstellerverantwortung)

Teil
F Einwegkunststoffartikel im Sinne von Artikel 9 (Getrenntsammlung)

Teil
G Einwegkunststoffartikel im Sinne von Artikel 10 (Sensibilisierung)


 
 
 


Drucksache 12/1/18

... Anlage V zur Verhütung einer Meeresverschmutzung durch schiffsbasierten Müll und sieht mit der Richtlinie die Grundsätze des EU-Umweltrechtes, insbesondere das Vorsorgeprinzip und das Verursacherprinzip, umgesetzt. Da die Schifffahrt eine internationale Branche ist, deren Tätigkeiten in internationalen Gewässern und Häfen weltweit durchgeführt wird, sind internationale und europaweit harmonisierte Regeln notwendig, um das Problem der Meeresverschmutzung, welches in allen europäischen Gewässern auftritt, wirksam zu bekämpfen. So kann vermieden werden, dass in den Häfen eine Vielzahl von unterschiedlichen Strategien für die Entladung der Abfälle von Schiffen verfolgt werden und dadurch ungleiche Wettbewerbsbedingungen für Häfen und Hafennutzer entstehen. Gleichzeitig sollte gewährleistet sein, dass die Größe eines Hafens und seine Wirtschaftsstruktur als wichtige Aspekte miteinbezo-gen werden. Den Vorschlag, die Hafenabgaben zur Entsorgung der Abfälle von Schiffen durch eine Konkretisierung des "No-Special-Fee"-System zu harmonisieren, und dass auch Kosten für die Entladung von Abfällen gemäß Anhang V des MARPOL-Übereinkommens einschließlich des Abfälle, die bei Fischfang-tätigkeiten in Netzen gesammelt werden, in dieser Gebühr enthalten sind, hält der Bundesrat für zielführend.



Drucksache 27/18

... Im Frühjahr 2015 hat das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) die Planungen für weitere Offshore Windparks in der Außenwirtschaftszone eingestellt und erklärt, lediglich die Planungen in den Zonen 1 und 2 zunächst umsetzen zu wollen. Die Nutzung und Weiterentwicklung weiterer Flächen (Zonen 3-5) wurde seitens des Bundes zunächst "auf Eis gelegt", obwohl schon die von der Bundesregierung angestrebte Steigerung der Leistung auf 15 GW in 2030 eine weitere Flächenbereitstellung und -planung in den Zonen 3-5 durch BSH im Rahmen der Flächenentwicklungsplanung erforderlich macht. Insgesamt bleibt die Offshore-Windkraft mit der im EEG 2017 erfolgten Festlegung des Ziels 6,5 GW Offshore im Jahr 2020 und 15 GW im Jahr 2030 (§ 4 EEG) erheblich unter ihrem wirtschaftlichen Potenzial (https://www.fraunhofer.de/content/dam/zv/de/forschungsthemen/energie/Energiewirtschaftliche\-Bedeutung\-von\-Offshore\-Windenergie.pdf).



Drucksache 206/17

... Binnenschifffahrtsaufgabengesetz



Drucksache 721/17

... Binnenschifffahrt

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 721/17




Mitteilung

1. Einführung: WIE Europa zu einer weltweiten VORREITERIN BEI der Verringerung der CO2-EMISSIONEN werden KANN

2. WO stehen WIR?

2.1. Lage heute und Bedarfsschätzungen

2.2. Nationale Strategierahmen für die Infrastruktur für alternative Kraftstoffe

5 Strom

Der NPF

5 Erdgas

Im NPF

5 Wasserstoff

Der NPF

2.3. Sind wir auf dem richtigen Weg?

3. HIN zu einer möglichst breiten Verwendung ALTERNATIVER KRAFTSTOFFE - EIN Aktionsplan

3.1. Vervollständigung und schnellere Umsetzung der NPF

3.2. Investitionsförderung

Umfassende Nutzung des TEN-V-Netzkorridoransatzes

Erhöhung von Umfang und Wirksamkeit der Finanzierung

Bessere Nutzung von EU-Finanzmitteln

Aufbau von Kapazitäten

3.3. Wegbereitende Maßnahmen in Städten

3.4. Verstärkte Einbindung der Verbraucher

3.5. Integration von Elektrofahrzeugen in das Stromnetz

3.6. Neue Fragestellungen

4. Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 612/17

... Binnenschifffahrt



Drucksache 206/17 (Beschluss)

... Binnenschifffahrtsaufgabengesetz



>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.