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"Schifffahrt"
Drucksache 15/20
Allgemeine
Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung
... Bei Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen auf dem küstennahen Festland und den sich anschließenden inneren Gewässern ist sicherzustellen, dass die Beeinträchtigung der Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffsverkehrs, insbesondere die Beeinträchtigung der Erkennbarkeit von Schifffahrtszeichen, vermieden wird.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
1. Bund
2. Länder und Kommunen
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
1. Bund
2. Länder und Kommunen
F. Weitere Kosten
Allgemeine Verwaltungsvorschrift
Allgemeine Verwaltungsvorschrift
Artikel 1
Teil 1 - Allgemeines
1 Gegenstand der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift
2 Anhänge
Teil 2 - Technische Spezifikationen
3 Feuer zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen
4 Tagesmarkierungen
Teil 3 - Allgemeine Luftfahrthindernisse
Abschnitt 1 - Kennzeichnungserfordernisse
5 Allgemeine Kennzeichnungserfordernisse
Abschnitt 2 - Tageskennzeichnung
6 Tagesmarkierung
7 Kennzeichnung durch Tagesfeuer
Abschnitt 3 - Nachtkennzeichnung
8 Allgemeines
9 Hindernisfeuer und Hindernisfeuer ES
10 Gefahrenfeuer
11 Zeitweilige Hindernisse
Teil 4 -Windenergieanlagen
Abschnitt 1 - Allgemeines
12 Anwendbare Vorschriften
13 Windenergieanlagen-Blöcke
Abschnitt 2 - Tageskennzeichnung
14 Tagesmarkierung
15 Kennzeichnung durch Tagesfeuer
Abschnitt 3 - Nachtkennzeichnung
16 Allgemeines
Teil 5 - Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen im Meeresbereich
17 Anwendungsbereich
18 Tagesmarkierung von Windenergieanlagen
Teil 6 - Verfahrens- und Schlussvorschriften
21 Beteiligung der Flugsicherungsorganisation nach § 31b Absatz 1 Satz 1 LuftVG und der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes
22 Eignung der Feuer
23 Übergangsvorschriften
24 Abweichung von der AVV
Artikel 2
Anhang 1 Spezifikation Hindernisfeuer und Hindernisfeuer ES
Abbildung 1 Mindestanforderungen Hindernisfeuer und Hindernisfeuer ES
Abbildung 2 Hindernisfeuer
Abbildung 3 Hindernisfeuer ES
Anhang 2 Spezifikation Feuer W, rot und Feuer W, rot ES
Abbildung 1 Mindestanforderungen Feuer W, rot und Feuer W, rot ES
Abbildung 2Vertikale Lichtstärkeverteilung Feuer W, rot
Abbildung 3 Feuer W, rot und Feuer W, rot ES
Abbildung 4 Maximalwerte für die vertikale Lichtstärkeverteilung des Feuer W, rot ES
Anhang 3 Spezifikation von Feuern zur Infrarotkennzeichnung
Anhang 4 Sichtweitenmessung
Anhang 5 Zeichnerische Darstellung
Abbildung 1 Tageskennzeichnung
Abbildung 2 Nachtkennzeichnung
Anhang 6 Anforderungen an die Bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung (BNK)
1. Allgemeine Anforderungen
2. Baumusterprüfung durch die benannte Stelle
a Transpondersignalen gilt folgendes:
b Radarsignalen gilt folgendes:
3. Verfahren bei der zuständigen Luftfahrtbehörde im Falle der §§ 12, 14-17 LuftVG
Begründung
A. Allgemeiner Teil
1. Zielsetzung
2. Sachverhalt / wesentlicher Inhalt
3. Alternativen
4. Gesetzesfolgen
a. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
b. Erfüllungsaufwand
c. Weitere Kosten
d. Nachhaltigkeit
e. Gleichstellungspolitische Auswirkungen
B. Besonderer Teil
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 3
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 5
Zu Nummer 5
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 6
Zu Nummer 6
Zu Nummer 6
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 8
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 9
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 10
Zu Nummer 10
Zu Nummer 10
Zu Nummern 11 bis 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 14
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 16
Zu Nummer 16
Zu Nummer 16
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummern 18 bis 20
Zu Nummer 21
Zu Nummer 21
Zu Nummer 21
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23
Zu Nummer 24
Zu den Anhängen:
Zu Anhang 4: Sichtweitenmessgeräte
Zu Anhang 5: Zeichnerische Darstellung
Zu Anhang 6: Anforderungen an die Bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung BNK-Systeme
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 4978, BMVI: Entwurf einer Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
II.1. Erfüllungsaufwand
II.2. Weitere Kosten
III. Ergebnis
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Drucksache 212/20 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates zur EEG-Reform: Ausbau der Erneuerbaren Energien voranbringen
... auf See bis 2035 auf 30 GW anzuheben. Dann können die für die weitere Fachplanung zuständigen Behörden, das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) und die
Drucksache 314/20 (Beschluss)
... c) Der Bundesrat bekräftigt, dass der zügige Netzausbau (auf See und an Land) Grundvoraussetzung für eine erfolgreiche Energiewende ist. Einen wesentlichen Beitrag zur Schaffung der notwendigen Netzanbindungskapazitäten kann die 525-kV-Technologie leisten. Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrologie sollte dafür Sorge tragen, dass die 525-kV-Technologie, wie in der Offshore-Vereinbarung vom 11. Mai 2020 dargestellt, bei der Flächenentwicklungs- und Anbindungsplanung in der Nordsee umgesetzt wird.
Drucksache 212/20
Antrag des Landes Schleswig-Holstein
Entschließung des Bundesrates zur EEG-Reform: Ausbau der Erneuerbaren Energien voranbringen
... auf See bis 2035 auf 30 GW anzuheben. Dann können die für die weitere Fachplanung zuständigen Behörden, das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) und die
Drucksache 59/20
Antrag der Länder Schleswig-Holstein,
Mecklenburg-Vorpommern
... Die deutschen Werften sind heute meist Generalunternehmen für den Besteller eines Schiffes. Dabei sichern sie die Anzahlungen des Bestellers ab und finanzieren die Bauzeit bis zur Ablieferung vor. Sie sehen sich hierbei sehr hohen Finanzierungsvolumina, langen Projekt- und Kreditlaufzeiten, bei Spezialschiffen begrenzten Einsatz- und Verwendungsmöglichkeiten sowie verschärften Anforderungen aus der Bankenregulierung und einem Rückzug vieler Geschäftsbanken aus dem Bereich Schiffbaufinanzierung gegenüber. Die wenigen Banken, die noch im Schiffsfinanzierungsbereich tätig sind, gehen jedoch als Folge der Schifffahrtskrise und den prominenten Werftinsolvenzen in den zurückliegenden Jahren, grundsätzlich von einem erhöhten Risikoprofil im Schiffbaubereich aus. Darüberhinaus führen punktuell noch bestehende Altlasten dazu, dass die Banken Neugeschäft nur in engen Grenzen zulassen. Dies erschwert die Fremdkapitalbeschaffung für einen Großteil der deutschen Werften erheblich, insbesondere, wenn diese sich in neuen Marktsegmenten positionieren.
Drucksache 59/20 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates zur Aufnahme der Schiffbaufinanzierung in das neue Programm für parallele Bund-/ Landesbürgschaften als gleichberechtigter Förderbereich
... Die deutschen Werften sind heute meist Generalunternehmen für den Besteller eines Schiffes. Dabei sichern sie die Anzahlungen des Bestellers ab und finanzieren die Bauzeit bis zur Ablieferung vor. Sie sehen sich hierbei sehr hohen Finanzierungsvolumina, langen Projekt- und Kreditlaufzeiten, bei Spezialschiffen begrenzten Einsatz- und Verwendungsmöglichkeiten sowie verschärften Anforderungen aus der Bankenregulierung und einem Rückzug vieler Geschäftsbanken aus dem Bereich Schiffbaufinanzierung gegenüber. Die wenigen Banken, die noch im Schiffsfinanzierungsbereich tätig sind, gehen jedoch als Folge der Schifffahrtskrise und den prominenten Werftinsolvenzen in den zurückliegenden Jahren, grundsätzlich von einem erhöhten Risikoprofil im Schiffbaubereich aus. Darüber hinaus führen punktuell noch bestehende Altlasten dazu, dass die Banken Neugeschäfte nur in engen Grenzen zulassen. Dies erschwert die Fremdkapitalbeschaffung für einen Großteil der deutschen Werften erheblich, insbesondere, wenn diese sich in neuen Marktsegmenten positionieren.
Anlage Entschließung des Bundesrates zur Aufnahme der Schiffbaufinanzierung in das neue Programm für parallele Bund-/ Landesbürgschaften als gleichberechtigter Förderbereich
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Drucksache 391/20
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Änderung des Übereinkommens vom 9. September 1996 über die Sammlung , Abgabe und Annahme von Abfällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt
... Binnenschifffahrt
Drucksache 268/1/20
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Ausführungsgesetzes zum Übereinkommen vom 9. September 1996 über die Sammlung , Abgabe und Annahme von Abfällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt (Binnenschifffahrt-Abfallübereinkommen-Ausführungsgesetz - BinSchAbfÜbkAG )
... Binnenschifffahrt
1. Zu § 2 Absatz 5 Satz 2 BinSchAbfÜbkAG
2. Zu § 2 Absatz 6 BinSchAbfÜbkAG
3. Zu § 2 Absatz 10 - neu - BinSchAbfÜbkAG
4. Zu § 3 Absatz 2 BinSchAbfÜbkAG
5. Hilfsempfehlung zu Ziffer 4
Zu § 3
6. Zu § 4 Absatz 3 Nummer 5 BinSchAbfÜbkAG
7. Zu § 17 Absatz 1 Nummern 1 und 2, Absatz 2, Absatz 3 BinSchAbfÜbkAG
8. Zu § 17 Absatz 6 BinSchAbfÜbkAG
9. Zu § 17 Absatz 7 BinSchAbfÜbkAV
10. Zu § 18 Absatz 1 Nummer 4 BinSchAbfÜbkAV
11. Zu § 18 Absatz 5 und § 22 Absatz 2 Nummer 1 BinSchAbfÜbkAG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
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Drucksache 391/20 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Änderung des Übereinkommens vom 9. September 1996 über die Sammlung , Abgabe und Annahme von Abfällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt
... Binnenschifffahrt
Drucksache 268/20 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Ausführungsgesetzes zum Übereinkommen vom 9. September 1996 über die Sammlung , Abgabe und Annahme von Abfällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt (Binnenschifffahrt-Abfallübereinkommen-Ausführungsgesetz - BinSchAbfÜbkAG )
... Binnenschifffahrt
1. Zu § 2 Absatz 5 Satz 2 BinSchAbfÜbkAG
2. Zu § 2 Absatz 6 BinSchAbfÜbkAG
3. Zu § 3 Absatz 2 BinSchAbfÜbkAG
4. Zu § 4 Absatz 3 Nummer 5 BinSchAbfÜbkAG
5. Zu § 17 Absatz 1 Nummern 1 und 2, Absatz 2, Absatz 3 BinSchAbfÜbkAG
6. Zu § 17 Absatz 6 BinSchAbfÜbkAG
7. Zu § 17 Absatz 7 BinSchAbfÜbkAG
8. Zu § 18 Absatz 1 Nummer 4 BinSchAbfÜbkAG
9. Zu § 18 Absatz 5 und § 22 Absatz 2 Nummer 1 BinSchAbfÜbkAG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
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Drucksache 107/20
Gesetzesantrag des Landes Hessen
Entwurf eines Gesetzes zur Effektivierung des Bußgeldverfahrens
... es" durch die Wörter "im Straßen-, Bahn-, Schifffahrts- oder Luftverkehr unter der berauschenden Wirkung von Alkohol, Medikamenten oder unter das
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzesantrag
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten
§ 80a Abhilfe bei Verletzung des Anspruches auf rechtliches Gehör
Artikel 2 Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzesentwurfs
II. Gesetzgebungskompetenz
III. Auswirkungen
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
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Drucksache 262/1/20
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Versicherungsteuerrechts und zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften
... Angesichts der Tatsache, dass sich alle übrigen relevanten EU-Schifffahrtsstandorte durch eine deutlich geringere Belastung der Schifffahrt durch die Versicherungsteuer auszeichnen bzw. die Seeschiffsversicherungen teilweise keiner Versicherungsteuer unterliegen, ergibt sich durch diese Regelungen ein erheblicher Wettbewerbsnachteil für den Schifffahrtsstandort Deutschland.
1. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a § 4 Absatz 1 Nummer 5 VersStG
2. Hauptempfehlung zu Ziffer 3
Zu Artikel 1 Nummer 5
3. Hilfsempfehlung zu Ziffer 2
Zu Artikel 1 Nummer 5
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Drucksache 262/20 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Versicherungsteuerrechts und zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften
... Angesichts der Tatsache, dass sich alle übrigen relevanten EU-Schifffahrtsstandorte durch eine deutlich geringere Belastung der Schifffahrt durch die Versicherungsteuer auszeichnen bzw. die Seeschiffsversicherungen teilweise keiner Versicherungsteuer unterliegen, ergibt sich durch diese Regelungen ein erheblicher Wettbewerbsnachteil für den Schifffahrtsstandort Deutschland.
1. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a § 4 Absatz 1 Nummer 5 VersStG
2. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 6 Absatz 2 Nummer 5 VersStG
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Drucksache 268/20
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Ausführungsgesetzes zum Übereinkommen vom 9. September 1996 über die Sammlung , Abgabe und Annahme von Abfällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt (Binnenschifffahrt-Abfallübereinkommen-Ausführungsgesetz - BinSchAbfÜbkAG )
... Binnenschifffahrt
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
2 Inhaltsübersicht
§ 1 Räumlicher Geltungsbereich und Geltung der Begriffsbestimmungen
§ 2 Pflicht zur Einrichtung und zum Betrieb von Annahmestellen
§ 3 Vereinbarungen über gemeinsam zu nutzende Annahmestellen
§ 4 Bedarfsplan für gemeinsam zu nutzende Annahmestellen
§ 5 Weitere Entsorgung durch Annahmestellen nach der Annahme
§ 6 Allgemeine Auskunftspflichten
§ 7 Besondere Pflichten des Betreibers einer Bunkerstelle
§ 8 Besondere Pflichten des Schiffsbetreibers
§ 9 Besondere Pflichten der Betreiber der Annahmestellen und der Ladungsempfänger
§ 10 Besondere Pflichten des Schiffsführers
§ 11 Pflichten für Schiffsführer von Fahrzeugen, die kein Gasöl als Kraftstoff benutzen oder Gasöl außerhalb des Anwendungsbereiches der Anlage 1 zum Übereinkommen tanken
§ 12 Pflichten von Dritten, die mit der Annahme von Schiffbetriebsabfällen oder Dämpfen beauftragt wurden
§ 13 Ordnungswidrigkeitendatei
§ 14 Zuständige Behörden für Aufgaben des Bundes
§ 15 Zuständige Behörden der Länder
§ 16 Gleichwertigkeiten
§ 17 Eingriffsbefugnisse der zuständigen Behörden, Mitwirkungspflicht
§ 18 Verordnungsermächtigungen
§ 19 Übertragung von Aufgaben
§ 20 Datenübermittlung und Datenaustausch
§ 21 Befreiung der innerstaatlichen Institution von der Körperschaftssteuer
§ 22 Bußgeldvorschriften
§ 23 Übergangsbestimmungen
§ 24 Zeitliche Anwendungsvorschrift
§ 25 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Auswirkungen auf mittelständische Unternehmen KMU
4. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
5. Erfüllungsaufwand
a Erfüllungsaufwand der Wirtschaft
aa Einmaliger Erfüllungsaufwand
bb Jährlicher Erfüllungsaufwand
b Erfüllungsaufwand der Verwaltung
aa Einmaliger Erfüllungsaufwand auf Bundesebene
bb Einmaliger Erfüllungsaufwand auf Landesebene einschließlich Kommunen
cc Jährlicher Erfüllungsaufwand des Bundes
dd Jährlicher Erfüllungsaufwand der Länder einschließlich Kommunen
6. Weitere Kosten
7. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 15
Zu § 16
Zu § 17
Zu § 18
Zu § 19
Zu § 20
Zu § 21
Zu § 22
Zu § 23
Zu § 24
Zu § 25
Anlage Aktualisierte Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 4925, BMVI: Entwurf eines Ausführungsgesetzes zu dem Übereinkommen vom 9. September 1996 über die Sammlung, Abgabe und Annahme von Abfällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
II.1. Erfüllungsaufwand
5 Wirtschaft
Einmaliger Erfüllungsaufwand
Jährlicher Erfüllungsaufwand
5 Verwaltung
II.2. ‚One in one Out‘-Regel
II.3. Evaluierung
II.4. KMU-Betroffenheit
III. Ergebnis
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Drucksache 15/1/20
Empfehlungen der Ausschüsse
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen
... Die derzeitige Formulierung besagt nicht eindeutig, wo der Radarreflektor für die Navigation in der Schifffahrt anzubringen ist. Des Weiteren wird klargestellt, dass es zu keiner Verwechslung zwischen den Markern für die Luftfahrt und die Schifffahrt kommen darf. Deshalb sind Marker für die Luftfahrt stets farbig zu markieren und Radarreflektoren, die nicht in diesen Markern integriert sind und an einem anderen als dem oberen Seil angebracht werden, unauffällig für die Luftfahrt, also olivgrün.
1. Zu Artikel 1 Nummer 6.3 Satz 4, 5 und 5a - neu - AVV
2. Zu Artikel 1 Anhang 6 Nummer 1 Absatz 1 Satz 2 und 3, Absatz 2 Satz 1, Absatz 4 Satz 5, Nummer 2 Absatz 3 Buchstabe a Nummer 6 und 7 - neu -,
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe b
3. Hilfsempfehlung zu Ziffer 2
Zu Artikel 1
4. Zu Artikel 1 Anhang 6 Nummer 2 Absatz 6 - neu - und Nummer 3 Absatz 1 Satz 2 AVV
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Drucksache 185/20
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zum Transport von Gefahrgut auf Großcontainerschiffen
... Gemäß der Empfehlung des Bundesrats in Beschluss 68/19 hat das BMVI zusammen mit dem Verkehrsministerium der Niederlande die Schifffahrtstauglichkeit des Verkehrstrennungsgebiets Terschelling - German Bight überprüft. Die völkerrechtlich verbindliche Verlagerung von großen, nicht tiefgehenden Containerschiffen auf das Verkehrstrennungsgebiet Germany Bight - Western Approach wird derzeit nicht für erforderlich gehalten.
3 Inhalt:
1. Einführung
2. Wegeführung und Schiffskonzentration anhand von Verkehrsdaten des Schiffsaufkommens für den deutschen Bereich der Verkehrstrennungsgebiete VTG Terschelling - German Bight und German Bight - Western Approach
3. Meeresbedingungen in der deutschen Bucht
3.1 Bathymetrische Seegebietsanalyse
3.2 Hydrologische Analyse und Bewertung der Seegebiete Terschelling - German Bight und German Bight - Western Approach;
4 Seegang
Container über Bord
4. Unfallaufkommen
5. Verhalten von Ultra Large Container Ships ULCS im Seegang
Beförderung von Containern an Deck
Zurren von Containern an Deck
Masse der Container
Stauung im Container
4 Zusammenfassung:
6. Schlussfolgerungen
3 Fazit:
1. Schifffahrtsroute:
2. Containerverfolgung:
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Drucksache 255/20
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Tourismus und Verkehr im Jahr 2020 und darüber hinaus - COM(2020) 550 final
... Binnenschifffahrt
Drucksache 52/20 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Übereinkommens vom 9. September 1996 über die Sammlung , Abgabe und Annahme von Abfällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt
... Binnenschifffahrt
Drucksache 107/20 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Effektivierung des Bußgeldverfahrens
... es" durch die Wörter "im Straßen-, Bahn-, Schifffahrtsoder Luftverkehr unter der berauschenden Wirkung von Alkohol, Medikamenten oder unter das
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Anlage Entwurf eines Gesetzes zur Effektivierung des Bußgeldverfahrens
Artikel 1 Änderung des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten
Artikel 2 Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs
II. Gesetzgebungskompetenz
III. Auswirkungen
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
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Drucksache 2/20
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Siebten Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
... Binnenschifffahrt
Drucksache 15/20 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen
... Die derzeitige Formulierung besagt nicht eindeutig, wo der Radarreflektor für die Navigation in der Schifffahrt anzubringen ist. Des Weiteren wird klargestellt, dass es zu keiner Verwechslung zwischen den Markern für die Luftfahrt und die Schifffahrt kommen darf. Deshalb sind Marker für die Luftfahrt stets farbig zu markieren und Radarreflektoren, die nicht in diesen Markern integriert sind und an einem anderen als dem oberen Seil angebracht werden, unauffällig für die Luftfahrt, also olivgrün.
1. Zu Artikel 1 Nummer 6.3 Satz 4, 5 und 5a - neu - AVV
2. Zu Artikel 1 Anhang 6 Nummer 1 Absatz 4 Satz 5 AVV
3. Zu Artikel 1 Anhang 6 Nummer 2 Absatz 6 - neu - und Nummer 3 Absatz 1 Satz 2 AVV
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Drucksache 314/1/20
... c) Der Bundesrat bekräftigt, dass der zügige Netzausbau (auf See und an Land) Grundvoraussetzung für eine erfolgreiche Energiewende ist. Einen wesentlichen Beitrag zur Schaffung der notwendigen Netzanbindungskapazitäten kann die 525-kV-Technologie leisten. Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrologie sollte dafür Sorge tragen, dass die 525-kV-Technologie, wie in der Offshore-Vereinbarung vom 11. Mai 2020 dargestellt, bei der Flächenentwicklungs- und Anbindungsplanung in der Nordsee umgesetzt wird.
Drucksache 552/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften
... ) zu prüfen, die ohne eine finanzielle Belastung der maritimen Wirtschaft in Deutschland (hier: Reedereiwirtschaft) auskommt und das Ziel der Sicherung des Schifffahrtstandortes Deutschland einbezieht.
2. Zur Förderung ehrenamtlichen Engagements
3. Zu Wohnen für Hilfe
4. Zur Fortführung der Regelungen des § 51a des Bewertungsgesetzes
5. Zur Sicherung der maritimen Wirtschaft
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Drucksache 521/19
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Bundes-Klimaschutzgesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften
... Die auf Deutschland bzw. den Luft- und Schiffsverkehr unter deutscher Flagge entfallenden Treibhausgasemissionen des internationalen zivilen Luftverkehrs und der internationalen Seeschifffahrt werden Deutschland nach dem Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über KlimA Änderungen (UNFCCC) nicht zugerechnet. Die schnell wachsenden Emissionen des internationalen Luft- und Seeverkehrs müssen deshalb in Klimaschutzinstrumente außerhalb des Klimaschutzgesetzes einbezogen werden. Die Bundesregierung setzt sich auf europäischer Ebene im Rahmen des EU-ETS und in den zuständigen UN-Organisationen ICAO und IMO für die Reduktion dieser Emissionen ein.
Drucksache 579/19
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Vorbereitung der Schaffung von Baurecht durch Maßnahmengesetz im Verkehrsbereich (Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz - MgvG )
... 2. für die in § 2 Satz 1 Nummern 8 bis 12 genannten Verkehrsinfrastrukturprojekte die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
§ 1 Gegenstand des Gesetzes
§ 2 Verkehrsinfrastrukturprojekte
§ 3 Träger des Vorhabens; zuständige Behörde
§ 4 Vorbereitendes Verfahren
§ 5 Frühe Öffentlichkeitsbeteiligung
§ 6 Unterrichtung über den Untersuchungsrahmen
§ 7 Anhörungsverfahren
§ 8 Abschlussbericht und Anlagen zum Abschlussbericht
§ 9 Zusätzliche Zugänglichmachung und Bekanntgabe des Maßnahmengesetzes
§ 10 Vollzugskontrolle; Unterrichtung der Europäischen Kommission
§ 11 Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen für Änderungen des Maßnahmengesetzes
§ 12 Normenkontrollverfahren
§ 13 Zusätzliche Regelungen der Behörde
§ 14 Überleitung von Verfahren
§ 15 Gebühren
§ 16 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ausgangslage
II. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
III. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
IV. Alternativen
V. Gesetzgebungskompetenz
VI. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VII. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Gleichstellungspolitische Auswirkungen
3. Nachhaltigkeitsaspekte
4. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
5. Erfüllungsaufwand
Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
6. Weitere Kosten
7. Weitere Gesetzesfolgen
VIII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu § 1
Zu § 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Satz 2
Zu § 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu § 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 5
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 6
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absätze 3 bis 5
Zu § 7
Zu Absatz 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 8
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummern 1 bis 7
Zu § 9
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 10
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 11
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 12
Zu § 13
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu § 14
Zu § 15
Zu § 16
Anlage Aktualisierte Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 5016, BMVI: Entwurf eines Gesetzes zur Vorbereitung der Schaffung von Baurecht durch Maßnahmengesetz im Verkehrsbereich - Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
II.1. Erfüllungsaufwand
Bürgerinnen und Bürger
5 Wirtschaft
5 Verwaltung
II.2. Weitere Kosten
II.3. Evaluierung
III. Ergebnis
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Drucksache 533/19
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes über einen nationalen Zertifikatehandel für Brennstoffemissionen (Brennstoffemissionshandelsgesetz - BEHG )
... Binnenschifffahrt
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
2 Inhaltsübersicht
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
§ 1 Zweck des Gesetzes
§ 2 Anwendungsbereich
§ 3 Begriffsbestimmungen
Abschnitt 2 Mengenplanung
§ 4 Jährliche Emissionsmengen
§ 5 Flexibilisierungsinstrumente nach der EU-Klimaschutzverordnung
Abschnitt 3 Grundpflichten der Verantwortlichen
§ 6 Überwachungsplan; vereinfachter Überwachungsplan
§ 7 Ermittlung und Bericht über Brennstoffemissionen
§ 8 Abgabe von Emissionszertifikaten
Abschnitt 4 Emissionszertifikate, Veräußerung und Register
§ 9 Emissionszertifikate
§ 10 Veräußerung von Emissionszertifikaten
§ 11 Ausgleich indirekter Belastungen
§ 12 Nationales Emissionshandelsregister
Abschnitt 5 Gemeinsame Vorschriften
§ 13 Zuständigkeiten
§ 14 Überwachung, Datenübermittlung
§ 15 Prüfstellen
§ 16 Gebühren für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen
§ 17 Elektronische Kommunikation
§ 18 Änderung der Identität oder Rechtsform des Verantwortlichen
§ 19 Ausschluss der aufschiebenden Wirkung
Abschnitt 6 Sanktionen
§ 20 Durchsetzung der Berichtspflicht
§ 21 Durchsetzung der Abgabepflicht
§ 22 Bußgeldvorschriften
Abschnitt 7 Evaluierung
§ 23 Erfahrungsbericht
Abschnitt 8 Schlussvorschriften
§ 24 Inkrafttreten
Anlage 1 (zu § 2 Absatz 2) Brennstoffe
Anlage 2 (zu § 7 Absatz 2) Brennstoffe für die Emissionsberichterstattung in den Jahren 2021 und 2022
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
aa Anwendung vorhandener Messwerte und Abschätzungen zum Treibhausgasemissionshandelsgesetz TEHG auf das BEHG
bb Ausgangslage und strukturelle Unterschiede der Verantwortlichen
cc Vorgabe Nr. 1: Emissionsberichterstattung und Abgabe
1 Aufwand
2 Fallzahl
3 Abschätzung des Erfüllungsaufwands
Vorgabe 1: Brennstoffemissionsberichterstattung nach § 7
Vorgabe Nr. 2: Erstellung und Anpassung des Überwachungsplans
1 Aufwand
2 Fallzahl
3 Abschätzung des Erfüllungsaufwands
Vorgabe 2: Erstellung und Anpassung eines Überwachungsplans nach § 6 interne Kosten Gesamt
Vorgabe Nr. 3: Einrichtung eines Registerkontos
1 Aufwand
2 Fallzahl
3 Abschätzung des Erfüllungsaufwands
Vorgabe 3: Einrichtung eines Registerkontos nach § 12
dd Ergebnis
c Erfüllungsaufwand der Verwaltung
aa Initialisierung der Geschäftsprozesse
bb Laufende Geschäftsprozesse
cc Weiterer Erfüllungsaufwand
dd Ergebnis: Erfüllungsaufwand der Verwaltung
5. Weitere Kosten
6. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 15
Zu § 16
Zu § 17
Zu § 18
Zu § 19
Zu § 20
Zu § 21
Zu § 22
Zu § 23
Zu § 24
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 5021, BMU: Gesetz über ein nationales Emissionshandelssystem für Brennstoffemissionen
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
II.1. Erfüllungsaufwand
5 Wirtschaft
Verwaltung Bund
II.2. Weitere Kosten
II.4. ‚One in one out‘-Regel
II.5. Evaluierung
III. Ergebnis
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Drucksache 11/19 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung des Energieleitungsausbaus
... "(2a0) Der Flächenentwicklungsplan kann für den Zeitraum ab 2021 Bereiche im Küstenmeer als Offshore-Testflächen festlegen, wenn diese im Geltungsbereich eines für die Windenergienutzung auf See zu Testzwecken raumordnerisch festgelegten Eignungs- oder Vorranggebietes liegen. Nach Maßgabe einer Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Bund, vertreten durch das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie, und dem zuständigen Land werden die einzelnen Festlegungen näher bestimmt." ‘
Drucksache 383/19
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen
... ", ausgenommen Flugzeugtreibstoffe und Bunkeröle für die Seeschifffahrt;".
Drucksache 68/19 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates zum Transport von Gefahrgut auf Containerschiffen
... 1. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, sich für weitreichendere Regelungen für den containerisierten Transport von Gefahrgut mit Containerschiffen mit dem Ziel eines verbesserten Schutzes der Meeresumwelt sowie der deutschen Küsten und Inseln einzusetzen. Dabei sind die Belange der Schifffahrt, der Hafenwirtschaft sowie einer möglichen Havariebekämpfung angemessen zu berücksichtigen.
Anlage Entschließung des Bundesrates zum Transport von Gefahrgut auf Containerschiffen
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Drucksache 150/19
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Beschleunigung des Energieleitungsausbaus
... 2. die Errichtung und der Betrieb sowie die Änderung eines Erdkabels für Hochspannungsleitungen mit einer Nennspannung von 110 Kilovolt im Küstenbereich von Nord- und Ostsee, die in einem 20 Kilometer breiten Korridor, der längs der Küstenlinie landeinwärts verläuft, verlegt werden sollen; Küstenlinie ist die in der Seegrenzkarte Nummer 2920 "Deutsche Nordseeküste und angrenzende Gewässer", Ausgabe 1994, XII, und in der Seegrenzkarte Nummer 2921 "Deutsche Ostseeküste und angrenzende Gewässer", Ausgabe 1994, XII, des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie jeweils im Maßstab 1 : 375 000 dargestellte Küstenlinie,*
Drucksache 489/19 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen
... Dennoch gewann die Problematik im November 2017 durch die Veröffentlichung der sog. "Paradise Papers" sowie die vom Bundeskriminalamt seit Juli 2017 angekauften Daten aus verschiedenen Datenquellen (sog. "Leaks") weiter an Bedeutung und Tragweite. Es wurde erneut deutlich, dass die Einschaltung von Offshore-Gesellschaften neben legalen Zwecken (z.B. in der Schifffahrtsbranche) vielfach der Steuerhinterziehung, aber auch der Geldwäsche und hierüber der Finanzierung totalitärer und korrupter Regime, sowie dem organisierten Drogen- und Waffenhandel dient. In Anbetracht dieser Umstände muss eine möglichst wirksame Bekämpfung von rechtswidrigen Tätigkeiten über Offshore-Gesellschaften gewährleistet werden. Die bestehenden gesetzlichen Regelungen reichen hierfür nicht aus. Denn die Überprüfung der genannten Strukturen wird entscheidend dadurch verhindert, dass bereits zum Gründungszeitpunkt bzw. bei Erwerb einer solchen Gesellschaft durch einen inländischen Steuerpflichtigen die gesetzlichen Vorgaben umgangen werden.
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zum Erfüllungsaufwand
3. Zu Artikel 1
4. Zu Artikel 1 Nummer 1 §§ 29c Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, 30 Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe a AO
Zu Artikel 1 Nummer 1a
Zu Artikel 1 Nummer 1b
5. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 138d Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 AO
6. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 138i AO
7. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 138i AO
8. Zu Artikel 1 Nummer 3 §§ 138i, 138j Absatz 3 AO
9. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 138j Absatz 3 AO
10. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 138j Absatz 3 AO
11. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 138j Absatz 3 Satz 2 - neu - AO
12. Zu Artikel 4 Nummer 4 Buchstabe d § 7 Absatz 14 Satz 2 EUAHiG
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Drucksache 489/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen
... Dennoch gewann die Problematik im November 2017 durch die Veröffentlichung der sog. "Paradise Papers" sowie die vom Bundeskriminalamt seit Juli 2017 angekauften Daten aus verschiedenen Datenquellen (sog. "Leaks") weiter an Bedeutung und Tragweite. Es wurde erneut deutlich, dass die Einschaltung von Offshore-Gesellschaften neben legalen Zwecken (z.B. in der Schifffahrtsbranche) vielfach der Steuerhinterziehung, aber auch der Geldwäsche und hierüber der Finanzierung totalitärer und korrupter Regime, sowie dem organisierten Drogen- und Waffenhandel dient. In Anbetracht dieser Umstände muss eine möglichst wirksame Bekämpfung von rechtswidrigen Tätigkeiten über Offshore-Gesellschaften gewährleistet werden. Die bestehenden gesetzlichen Regelungen reichen hierfür nicht aus. Denn die Überprüfung der genannten Strukturen wird entscheidend dadurch verhindert, dass bereits zum Gründungszeitpunkt bzw. bei Erwerb einer solchen Gesellschaft durch einen inländischen Steuerpflichtigen die gesetzlichen Vorgaben umgangen werden.
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zum Erfüllungsaufwand
3. Zum Gesetzentwurf allgemein
4. Zu Artikel 1
5. Zum Titel des Gesetzes und
Zu Artikel 1 Nummer 1a
Artikel 1a Weitere Änderung der Abgabenordnung
§ 138l Pflicht zur Mitteilung innerstaatlicher Steuergestaltungen
Artikel 2a Weitere Änderung des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung
Artikel 3a Weitere Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes
Artikel 5 Inkrafttreten
Begründung
3 Allgemein:
Begründung
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Satz 1 wird auf die Begründung zu Dreifachbuchstabe aaa verwiesen. Satz 2 entspricht der bereits an anderer Stelle in der Abgabenordnung verwendeten Formulierung. s.§ 154 Absatz 2a Satz AO .
Zu Buchstabe c
3 Allgemein:
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Absatz 1
Zu den Absätzen 2 bis 4:
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Satz 1 bis 3:
Zu Satz 4:
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
6. Zu Artikel 1 Nummer 1 §§ 29c Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, 30 Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe a AO
Zu Artikel 1 Nummer 1a
Zu Artikel 1 Nummer 1b
7. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 138d Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 AO
8. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 138i AO
9. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 138i AO
10. Zu Artikel 1 Nummer 3 §§ 138i, 138j Absatz 3 AO
11. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 138j Absatz 3 AO
12. Zu Artikel 1Nummer 3 § 138j Absatz 3 AO
13. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 138j Absatz 3 Satz 2 - neu - AO
14. Zu Artikel 4 Nummer 4 Buchstabe d § 7 Absatz 14 Satz 2 EUAHiG
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Drucksache 394/19
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur
Zwölfte Verordnung zur Änderung gefahrgutrechtlicher Verordnungen
... Binnenschifffahrt
Drucksache 486/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2014/94 /EU
/EU und weiterer immissionsschutzrechtlicher Rechtsakte der Europäischen Union
... Regenerative Energieträger müssen zur Einhaltung der deutschen Klimaschutzziele auch im Verkehrssektor verstärkt genutzt werden. Davon kann der Schifffahrtssektor nicht ausgenommen werden. Kraftstoffe aus
1. Hauptempfehlung zu Ziffer 5
Zu Artikel 1 Nummer 1
Anlage 16 Zeichen Paraffinischer Diesel (zu § 13 Absatz 1 Satz 1 Nummer 11)
2. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 1 Absatz 5 der 10. BImSchV
3. Zu Artikel 2 Nummer 1 § 4 Absatz 1 Satz 1 der 30. BImSchV
5. Hilfsempfehlung zu Ziffer 1
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Drucksache 548/19
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zur Verordnung zum Erlass seearbeitsrechtlicher Vorschriften im Bereich der medizinischen Betreuung auf Seeschiffen
... Die Gleichbehandlung und Vergleichbarkeit der Anbieter durch die für schifffahrtsmedizinische Angelegenheiten zuständige Einrichtung des Bundes, dem Seeärztlichen Dienst der BG Verkehr, wird sichergestellt.
Bericht
I. Ausgangslage
1. Entschließung des Bundesrates
2. Zugrundliegende rechtliche Änderungen
II. Bericht zu den Auswirkungen der einzelnen Regelungen auf die Praxis
1. Zulassung medizinischer Wiederholungslehrgänge § 16 MariMedV
1.1. Verfahren vor dem Inkrafttreten des SeeArbG und der MariMedV
1.2. Zweck der Regelung
1.4. Erfahrungen
1.5. Bewertung
2. Überwachung der Anbieter von medizinischen Wiederholungslehrgängen § 17 MariMedV
2.1. Verfahren vor dem Inkrafttreten des SeeArbG und der MariMedV
2.2. Zweck der Regelung
2.3. Verfahren
2.4. Erfahrungen
Die Ergebnisse im Einzelnen:
2.5. Bewertung
3. Inhalt und Durchführung der medizinischen Wiederholungslehrgänge § 18, Anlage 4, Anlage 5 MariMedV
3.1. Verfahren vor dem Inkrafttreten des SeeArbG und der MariMedV
3.2. Zweck der Regelung
3.3. Verfahren
3.4. Erfahrungen
3.5. Bewertung
4. Registrierung von Schiffsärzten § 19 MariMedV
4.1. Verfahren vor dem Inkrafttreten der MariMedV
4.2. Zweck der Regelung
4.3. Verfahren
4.4. Erfahrungen
4.5. Bewertung
5. Betriebseigene Kontrollen der medizinischen Ausstattung § 14 MariMedV
5.1. Verfahren vor dem Inkrafttreten des SeeArbG und der MariMedV
5.2. Zweck der Regelung
5.3. Verfahren
5.4. Erfahrungen
a Überprüfungen der medizinischen Ausstattung:
b Beschaffung von Medikamenten im Ausland unter Mitwirkung schiffsausrüstender Apotheken:
5.5. Bewertung
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Drucksache 592/19
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung über Netzentgelte bei der Landstromversorgung und zur redaktionellen Anpassung von Vorschriften im Regulierungsrecht
... Die Nutzung von Schiffsdieseln während der Liegezeiten trägt in den Häfen und betroffenen Regionen spürbar zu Treibhausgas-, Schadstoff- und Lärmemissionen bei. Der Koalitionsvertrag enthält daher das Ziel einer flächendeckenden Etablierung von Landstrom (Koalitionsvertrag vom 12. März 2018, Ziffern 3770 bis 3779 und 2646 bis 2648). Eine Versorgung mit Landstrom aus stationären Anlagen ist derzeit aber bereits aufgrund der Betriebs- bzw. Stromkosten im Vergleich zur Eigenstromversorgung mit Schiffsdiesel an Bord wirtschaftlich nicht konkurrenzfähig. Die anfallenden Netzentgelte sind bei Seeschiffen eine wesentliche Ursache der Wirtschaftlichkeitslücke zwischen Landstrombezug und Eigenstromversorgung über Schiffsdieselgeneratoren. Bezogen auf die aus dem Netz entnommene Kilowattstunde sind die Netzentgelte für Landstrom aufgrund des aktuell ungünstigen Abnahmeprofils gerade für die Seeschifffahrt deutlich höher als die durchschnittlichen Netzentgelte.
Drucksache 68/19
Antrag der Länder Niedersachsen, Schleswig-Holstein
Entschließung des Bundesrates zum Transport von Gefahrgut auf Großcontainerschiffen
... 1.) Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, sich für weitreichendere Regelungen für den containerisierten Transport von Gefahrgut mit Großcontainerschiffen mit dem Ziel eines verbesserten Schutzes der Meeresumwelt sowie der deutschen Küsten und Inseln einzusetzen. Dabei sind die Belange der Schifffahrt, der Hafenwirtschaft sowie einer möglichen Havariebekämpfung angemessen zu berücksichtigen.
Drucksache 66/19
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 2015/757
zwecks angemessener Berücksichtigung des globalen Datenerhebungssystems für den Kraftstoffverbrauch von Schiffen
... Aufgrund des beträchtlichen Verbrauchs fossiler Kraftstoffe verursacht die weltweite Schifffahrt erhebliche Mengen an THG-Emissionen und trägt zum Klimawandel bei. Die THG-Emissionen aus dem internationalen Seeverkehr machen schätzungsweise 2-3 % der gesamten weltweiten THG-Emissionen aus und übertreffen damit Emissionen jedes beliebigen EU-Mitgliedstaats. Wäre der Schifffahrtsektor ein Land, läge er weltweit an sechster Stelle auf der Liste der größten Emittenten. Der Anteil des Sektors auf EU-Ebene ist genauso erheblich: im Jahr 2015 entfielen 13 % der gesamten EU-Treibhausgasemissionen aus dem Verkehrssektor auf den Seeverkehr.1 Der Seeverkehr ist der einzige Sektor, der nicht ausdrücklich im Rahmen eines Emissionsreduktionsziels der EU oder spezifischer Klimaschutzmaßnahmen behandelt wird.
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
- Gründe und Ziele des Vorschlags
- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich
- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit
- Verhältnismäßigkeit
- Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
- Ex-post-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften
- Konsultation der Interessenträger
- Einholung und Nutzung von Expertenwissen
- Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen
- Folgenabschätzung
Option 1 - Ausgangsszenario
Option 2 - Anpassung
Option 3 - Weitreichende Konvergenz
- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung
- Grundrechte
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Andere NÄHER zu behandelnde Aspekte
- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags
Vorschlag
Artikel 1
Artikel 2
ANNEX Anhang des Vorschlags für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 2015/757 zwecks angemessener Berücksichtigung des globalen Datenerhebungssystems für den Kraftstoffverbrauch von Schiffen
Anhang
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Drucksache 398/19
... Binnenschifffahrt
Drucksache 158/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Künstliche Intelligenz für Europa - COM(2018) 237 final
... 48. Die Zusammenarbeit konzentriert sich gegenwärtig auf die Bereiche Automobilindustrie, maritime Technologie, Raumfahrt, Textilien und Tourismus und wird sich künftig auf die sechs folgenden Bereiche beziehen: additive Fertigung; Baugewerbe; umweltfreundliche Technologien für erneuerbare Energien; Seeschifffahrt; Papierwertschöpfungskette; Stahlindustrie.
Drucksache 347/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, die Europäische Zentralbank, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europäische Investitionsbank: Vorbereitung auf den Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union am 30. März 2019
... Binnenschifffahrt
Drucksache 423/18
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung zur weiteren Modernisierung des Strahlenschutzrechts
... Binnenschifffahrt
Drucksache 216/18
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung zum Erlass der Verordnung über nationale Verpflichtungen zur Reduktion der Emissionen bestimmter Luftschadstoffe
... Binnenschifffahrt
Drucksache 386/18
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Beschränkung des marinen Geo-Engineerings
... "(3) Für die Erteilung und Überwachung der Einhaltung der Erlaubnis für das Einbringen von Stoffen und Gegenständen im Rahmen des marinen Geo-Engineerings sowie für nachträgliche Anordnungen, die die Einhaltung der Anforderungen nach § 5a sicherstellen, ist das Umweltbundesamt zuständig. Absatz 1 Satz 5 gilt entsprechend. Das Umweltbundesamt soll nachträgliche Anordnungen im Sinne von Satz 1 treffen, wenn nach Erteilung der Erlaubnis festgestellt wird, dass die Meeresumwelt oder die menschliche Gesundheit nicht ausreichend vor schädlichen Auswirkungen oder sonstigen Gefahren geschützt sind. Das Umweltbundesamt holt vor der Erteilung einer Erlaubnis und vor einer nachträglichen Anordnung im Sinne von Satz 1 Stellungnahmen des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie, des Bundesamtes für Naturschutz, der zuständigen Behörden der Länder sowie der Deutschen Forschungsgemeinschaft ein."
Drucksache 387/18
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Rechtsgrundlagen für die Fortentwicklung des Europäischen Emissionshandels
... Die im TEHG geregelten Vollzugsaufgaben betreffen jedoch auch andere Berichterstattungssysteme für Treibhausgase. So werden die internationalen Flüge, die bislang nicht dem EU-Emissionshandelssystem unterliegen, nunmehr ab 2019 über den globalen marktbasierten Mechanismus der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) erfasst. Im Bereich der internationalen Seeschifffahrt bestehen Berichterstattungspflichten nach der europäischen MRV-Seeverkehrsverordnung zur Überwachung, Berichterstattung und Prüfung von Kohlendioxidemissionen aus dem Seeverkehr. Über diese Berichterstattungspflichten hinaus besteht in der Seeschifffahrt keine Pflicht zur Abgabe von Emissionsberechtigungen. Für die MRV-Seeverkehrsverordnung ist für 2018 eine Überprüfung durch die Kommission vorgesehen, die gegebenenfalls eine Angleichung an die ab 2019 zu erfüllenden Berichterstattungspflichten der Internationalen Seeschifffahrts-Organisation (IMO) zur Folge hat. Die möglichen Auswirkungen dieser veränderten Rahmenbedingungen auf den Verwaltungsaufwand können derzeit noch nicht abgeschätzt werden. Die Kosten werden durch die Veräußerung von Emissionszertifikaten in voller Höhe refinanziert. Die etwaigen Mehrbedarfe werden in den betroffenen Einzelplänen im Rahmen der geltenden Finanzplanung gedeckt.
Drucksache 156/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Aufbau eines gemeinsamen europäischen Datenraums - COM(2018) 232 final
... Informationen des öffentlichen Sektors können als Grundlage für vielfältige Produkte und Dienstleistungen verwendet werden. So verwertet beispielsweise die Anwendung iMar Informationen, die von staatlichen Häfen in Spanien veröffentlicht werden, und kombiniert diese mit Windprognosen des spanischen nationalen Wetterdienstes. Dadurch erhalten die Nutzer der Anwendung sowohl Echtzeitinformationen als auch Vorhersagen für die Schifffahrt, mit denen sie ihre Seereiseroute sicher planen können. Ebenso wurden bathymetrische Daten, die ursprünglich von nationalen hydrografischen Diensten für eine sichere Seenavigation erhoben worden waren, von der EMODnet-Partnerschaft zur Erstellung topografischer Karten weiterverwendet, um Sturmvorhersagen in der Nordsee deutlich zu verbessern.
Mitteilung
1 Einführung
2 Erschließung des sozioökonomischen Nutzens der datengesteuerten Innovation
3 Öffentliche und öffentlich finanzierte Daten im Dienste der datengesteuerten Innovation
a Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors
b Zugang zu wissenschaftlichen Informationen und deren Bewahrung
4 Daten des Privatsektors als wichtige Triebkraft für Innovation und Wettbewerbsfähigkeit in Europa
a Gemeinsame Datennutzung zwischen Unternehmen B2B
b Zugang zu Daten des Privatsektors im öffentlichen Interesse - gemeinsame Datennutzung zwischen Unternehmen und Behörden B2G
5 Schlussfolgerung
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Drucksache 389/18 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich
... (2) Ist das Planfeststellungsverfahren eingeleitet, kann die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt auf Antrag des Vorhabenträgers und nach Anhörung der zuständigen Landesbehörde und der anliegenden Gemeinden und Gemeindeverbänden und sonstigen Betroffenen eine vorläufige Anordnung erlassen, in der vorbereitende Maßnahmen zum Ausbau oder Neubau festgesetzt werden, wenn
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zum Gesetzentwurf allgemein
3. Zum Gesetzentwurf allgemein
4. Zum Gesetzentwurf allgemein
5. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe c § 17 Absatz 2 Satz 1, 1a - neu -, 2, 3, 5 und 7 FStrG
6. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe c § 17 Absatz 2 FStrG
7. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 17g FStrG
8. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 17h Satz 1 FStrG
9. Zu Artikel 1 Nummer 6a - neu - § 17i - neu - FStrG Nummer 9a - neu - Anlage zu § 17e Absatz 1 FStrG *
§ 17i Feste Fehmarnbeltquerung
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
10. Zu Artikel 1 Nummer 6b - neu - § 18f Absatz 1 FStrG
11. Zu Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe c § 18 Absatz 2 Satz 1, 2, 3, 5 und 7 AEG
12. Zu Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe c § 18 Absatz 2 AEG
13. Zu Artikel 2 Nummer 6 § 18f AEG
14. Zu Artikel 2 Nummer 6a - neu - § 18h - neu - AEG *
§ 18h Feste Fehmarnbeltquerung
15. Zu Artikel 2 Nummer 6b - neu - § 21 Absatz 1 Satz 1 AEG
16. Zu Artikel 3 Nummer 1 § 3 Absatz 2 Satz 2 - neu - BEVVG
17. Zu Artikel 3 Nummer 1 § 3 Absatz 2 BEVVG
18. Zu Artikel 4 Nummer 1 § 14 Absatz 2 WaStrG
19. Zu Artikel 4 Nummer 6a - neu - § 20 Absatz 1 Satz 1 WaStrG
20. Zu Artikel 4a - neu - § 48 Absatz 1 Satz 1 Nummer 8, § 87b Absatz 1, 2 und 3 Satz 1 VwGO , Artikel 5 Absatz 2 Satz 2 - neu - Inkrafttreten
‚Artikel 4a Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung
Zu Buchstabe a
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe b
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Drucksache 562/18
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich
... "Ist das Planfeststellungsverfahren eingeleitet, kann die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt nach Anhörung der zuständigen Landesbehörde und der anliegenden Gemeinden und Gemeindeverbände eine vorläufige Anordnung erlassen, in der vorbereitende Maßnahmen oder Teilmaßnahmen zum Ausbau oder Neubau festgesetzt werden,
‚Artikel 5 Änderung des Infrastrukturgesellschaftserrichtungsgesetzes
Artikel 6 Änderung des Fernstraßenbauprivatfinanzierungsgesetzes
§ 2 Mautgebührenerhebung durch Private; Verordnungsermächtigung.
Artikel 7 Änderung des Gesetzes über die vermögensrechtlichen Verhältnisse der Bundesautobahnen und sonstigen Bundesstraßen des Fernverkehrs
§ 10a Übergangsbestimmungen
Artikel 8 Änderung des Gesetzes zur Neuregelung des bundesstaatlichen Finanzausgleichssystems ab dem Jahr 2020 und zur Änderung haushaltsrechtlicher Vorschriften
Artikel 9 Inkrafttreten
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Drucksache 563/18
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare \-Energien\-Gesetzes, des Kraft -Wärme-Kopplungsgesetzes, des Energiewirtschaftsgesetz es und weiterer energierechtlicher Vorschriften
... \-auf\-See\-Gesetz (WindSeeG) und im Seeanlagengesetz
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Erneuerbare\-Energien\-Gesetzes
§ 61b Verringerung der EEG-Umlage bei Anlagen
§ 61c Verringerung der EEG-Umlage bei hocheffizienten KWK-Anlagen
§ 61d Verringerung der EEG-Umlage bei hocheffizienten neueren KWK-Anlagen
§ 62a Messung und Schätzung
§ 88d Verordnungsermächtigung zu Innovationsausschreibungen
Artikel 2 Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes
§ 26c Messung und Schätzung
Artikel 3 Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
Artikel 4 Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes
Artikel 5 Änderung des Messstellenbetriebsgesetzes
Artikel 6 Änderung der Stromnetzentgeltverordnung
Artikel 7 Änderung der Stromnetzzugangsverordnung
§ 11a Bilanzkreis für den energetischen und bilanziellen Ausgleich von Systemsicherheitsmaßnahmen
Artikel 8 Änderung der Niederspannungsanschlussverordnung
Artikel 9 Änderung der Niederdruckanschlussverordnung
Artikel 10 Änderung der Netzreserveverordnung
Artikel 11 Änderung der SINTEG-Verordnung
Artikel 12 Änderung der Erneuerbare-Energien-Ausführungsverordnung
Artikel 13 Änderung der Erneuerbare-Energien-Verordnung
Artikel 14 Änderung der Grenzüberschreitende-Erneuerbare-EnergienVerordnung
Artikel 15 Änderung der Verordnung zu den gemeinsamen Ausschreibungen
§ 4 Ausschreibungsvolumen und Gebotstermine
Artikel 16 Änderung der KWK-Ausschreibungsverordnung
Artikel 17 Änderung des Windenergie\-auf\-See\-Gesetzes
Artikel 18 Änderung des Seeanlagengesetzes
Artikel 19 Änderung der Verordnung über die Flugsicherungsausrüstung der Luftfahrzeuge
Artikel 20 Änderung des Netzentgeltmodernisierungsgesetzes
Artikel 21 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
Tabelle
Tabelle
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Buchstabe g
Zu Nummer 9
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 14
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23
Zu Nummer 24
Zu Nummer 25
Zu § 61b
Zu § 61c
Zu § 61d
Zu Nummer 26
Zu Nummer 27
Zu Nummer 28
Zu Nummer 29
Zu Nummer 30
Zu Nummer 31
Zu Nummer 32
Zu Nummer 33
Zu Nummer 34
Zu Nummer 35
Zu Nummer 36
Zu Nummer 37
Zu Nummer 38
Zu Nummer 39
Zu Nummer 40
Zu Nummer 41
Zu Nummer 42
Zu Nummer 43
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 44
Zu Nummer 45
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Nummer 46
Zu Nummer 47
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 48
Zu Nummer 49
Zu Nummer 50
Zu Nummer 51
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 52
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Dreifachbuchstabe bbb
Zu Dreifachbuchstabe ccc
Zu Dreifachbuchstabe ddd
Zu Dreifachbuchstabe eee
Zu Dreifachbuchstabe fff
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 53
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 54
Zu Nummer 55
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Buchstabe g
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe c
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Doppelbuchstabe dd
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Doppelbuchstabe dd
Zu Doppelbuchstabe ee
Zu Doppelbuchstabe ff
Zu Doppelbuchstabe gg
Zu Doppelbuchstabe hh
Zu Doppelbuchstabe ii
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 12
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 8
Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
Zu Artikel 11
Zu Artikel 12
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 13
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Artikel 14
Zu Artikel 14
Zu Artikel 15
Zu Artikel 16
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Dreifachbuchstabe aaa
Zu Dreifachbuchstabe bbb
Zu Dreifachbuchstabe ccc
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 9
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 17
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 18
Zu Artikel 19
Zu Artikel 20
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
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Drucksache 388/18
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Seearbeitsgesetz es
... Die Änderungen betreffen die Regelungen in Bezug auf das Seearbeitszeugnis eines Seeschiffes. Bei einem Seearbeitszeugnis handelt es sich um ein schiffsbezogenes Dokument, mit dessen Hilfe die Einhaltung der Anforderungen des Seearbeitsübereinkommens überprüft werden kann. Das Seearbeitszeugnis ist im Original nach den Vorgaben des Seearbeitsübereinkommens an Bord eines Schiffes mitzuführen. Die Änderungen haben zum Ziel, die Verlängerung eines Seearbeitszeugnisses eines Schiffes für den Fall zu ermöglichen, in dem ein neues Seearbeitszeugnis nach einer Erneuerungsprüfung nicht sofort ausgestellt und an Bord verfügbar gemacht werden kann. Somit existiert nun auch international eine Regelung für die Überbrückung der Zeitspanne zwischen einer bereits durchgeführten Erneuerungsprüfung und der Ausstellung und Übermittlung des neuen Zeugnisses an Bord des Schiffes. Damit trägt auch das Seearbeitsübereinkommen den praktischen Bedürfnissen der Schifffahrt Rechnung. Gleichzeitig wird das Verfahren zur Erneuerung von Seearbeitszeugnissen an die Verfahren angepasst, welche die Übereinkommen der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation an die Erneuerung von Zeugnissen stellt.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Seearbeitsgesetzes
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Nachhaltigkeitsaspekte
2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
3. Erfüllungsaufwand
4. Weitere Kosten
5. Weitere Gesetzesfolgen
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Artikel 2
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Drucksache 201/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Sechste Verordnung zu dem Übereinkommen vom 9. September 1996 über die Sammlung , Abgabe und Annahme von Abfällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt (6. CDNI -Verordnung - 6. CDNI-V)
... Binnenschifffahrt
Drucksache 12/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Hafenauffangeinrichtungen für die Entladung von Abfällen von Schiffen, zur Aufhebung der Richtlinie 2000/59 /EG
/EG und zur Änderung der Richtlinien 2009/16 /EG
/EG und 2010/65 /EU
/EU - COM(2018) 33 final
... Anlage V zur Verhütung einer Meeresverschmutzung durch schiffsbasierten Müll und sieht mit der Richtlinie die Grundsätze des EU-Umweltrechtes, insbesondere das Vorsorgeprinzip und das Verursacherprinzip, umgesetzt. Da die Schifffahrt eine internationale Branche ist, deren Tätigkeiten in internationalen Gewässern und Häfen weltweit durchgeführt wird, sind internationale und europaweit harmonisierte Regeln notwendig, um das Problem der Meeresverschmutzung, welches in allen europäischen Gewässern auftritt, wirksam zu bekämpfen. So kann vermieden werden, dass in den Häfen eine Vielzahl von unterschiedlichen Strategien für die Entladung der Abfälle von Schiffen verfolgt werden und dadurch ungleiche Wettbewerbsbedingungen für Häfen und Hafennutzer entstehen. Gleichzeitig sollte gewährleistet sein, dass die Größe eines Hafens und seine Wirtschaftsstruktur als wichtige Aspekte miteinbezo-gen werden. Den Vorschlag, die Hafenabgaben zur Entsorgung der Abfälle von Schiffen durch eine Konkretisierung des "No-Special-Fee"-System zu harmonisieren, und dass auch Kosten für die Entladung von Abfällen gemäß Anhang V des MARPOL-Übereinkommens einschließlich des Abfälle, die bei Fischfang-tätigkeiten in Netzen gesammelt werden, in dieser Gebühr enthalten sind, hält der Bundesrat für zielführend.
Drucksache 614/18
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Änderung des Erneuerbare \-Energien\-Gesetzes, des Kraft -Wärme-Kopplungsgesetzes, des Energiewirtschaftsgesetz es und weiterer energierechtlicher Vorschriften
... Artikel 12 Änderung des Seeanlagengesetz
Drucksache 224/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt COM(2018) 340 final
... Kunststoffe sind weithin verfügbar, langlebig und haben häufig toxische und andere schädliche Auswirkungen. Aufgrund der Langlebigkeit werden die Auswirkungen des Plastikmülls immer gravierender, denn die Menge dieser Abfälle in den Ozeanen nimmt jährlich zu. Kunststoffrückstände sind mittlerweile in vielen Meerestieren zu finden - in Meeresschildkröten, Robben, Walen, Vögeln und verschiedenen Arten von Fischen und Schalentieren - und gelangen so in die Nahrungskette. Neben der Schädigung der Umwelt und möglicherweise der menschlichen Gesundheit hat Plastikmüll im Meer auch nachteilige Folgen für Wirtschaftstätigkeiten wie Tourismus, Fischerei oder Schifffahrt.
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
- Gründe und Ziele des Vorschlags
- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich
- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit
- Verhältnismäßigkeit
- Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
- Ex-post-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften
- Konsultation der Interessenträger
- Einholung und Nutzung von Expertenwissen
- Folgenabschätzung
5 Einwegkunststoffartikel
Szenario 2a - Geringere Auswirkungen auf die Verringerung der Meeresabfälle
Szenario 2b - Mittlere Auswirkungen auf die Verringerung der Meeresabfälle
Szenario 2c - Mittlere bis starke Auswirkungen auf die Verringerung der Meeresabfälle gewählte Option
Szenario 2d - Stärkste Auswirkungen auf die Verringerung der Meeresabfälle
5 Fanggerät
- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung
- Grundrechte
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten
- Erläuternde Dokumente bei Richtlinien
- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags
Artikel 1 Ziele
Artikel 2 Geltungsbereich
Artikel 3 Begriffsbestimmungen
Artikel 4 Verbrauchsminderung
Artikel 5 Beschränkung des Inverkehrbringens
Artikel 6 Produktanforderungen
Artikel 7 Kennzeichnungsvorschriften
Artikel 8 Erweiterte Herstellerverantwortung
Artikel 9 Getrenntsammlung
Artikel 10 Sensibilisierungsmaßnahmen
Artikel 11 Maßnahmenkoordinierung
Artikel 12 Zugang zu Gerichten
Artikel 13 Angaben zur Durchführungsüberwachung
Artikel 14 Sanktionen
Artikel 15 Evaluierung und Überprüfung
Artikel 16 Ausschussverfahren
Artikel 17 Umsetzung
Artikel 18 Inkrafttreten
Artikel 19 Adressaten
ANNEX Anhang zum Vorschlag der Kommission für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt
Anhang
Teil A Einwegkunststoffartikel im Sinne von Artikel 4 (Verminderung des Verbrauchs)
Teil B Einwegkunststoffartikel im Sinne von Artikel 5 (Beschränkung des Inverkehrbringens)
Teil C Einwegkunststoffartikel im Sinne von Artikel 6 (Produktanforderungen)
Teil D Einwegkunststoffartikel im Sinne von Artikel 7 (Kennzeichnungsvorschriften)
Teil E Einwegkunststoffartikel im Sinne von Artikel 8 (Erweiterte Herstellerverantwortung)
Teil F Einwegkunststoffartikel im Sinne von Artikel 9 (Getrenntsammlung)
Teil G Einwegkunststoffartikel im Sinne von Artikel 10 (Sensibilisierung)
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Drucksache 12/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Hafenauffangeinrichtungen für die Entladung von Abfällen von Schiffen, zur Aufhebung der Richtlinie 2000/59 /EG
/EG und zur Änderung der Richtlinien 2009/16 /EG
/EG und 2010/65 /EU
/EU - COM(2018) 33 final
... Anlage V zur Verhütung einer Meeresverschmutzung durch schiffsbasierten Müll und sieht mit der Richtlinie die Grundsätze des EU-Umweltrechtes, insbesondere das Vorsorgeprinzip und das Verursacherprinzip, umgesetzt. Da die Schifffahrt eine internationale Branche ist, deren Tätigkeiten in internationalen Gewässern und Häfen weltweit durchgeführt wird, sind internationale und europaweit harmonisierte Regeln notwendig, um das Problem der Meeresverschmutzung, welches in allen europäischen Gewässern auftritt, wirksam zu bekämpfen. So kann vermieden werden, dass in den Häfen eine Vielzahl von unterschiedlichen Strategien für die Entladung der Abfälle von Schiffen verfolgt werden und dadurch ungleiche Wettbewerbsbedingungen für Häfen und Hafennutzer entstehen. Gleichzeitig sollte gewährleistet sein, dass die Größe eines Hafens und seine Wirtschaftsstruktur als wichtige Aspekte miteinbezo-gen werden. Den Vorschlag, die Hafenabgaben zur Entsorgung der Abfälle von Schiffen durch eine Konkretisierung des "No-Special-Fee"-System zu harmonisieren, und dass auch Kosten für die Entladung von Abfällen gemäß Anhang V des MARPOL-Übereinkommens einschließlich des Abfälle, die bei Fischfang-tätigkeiten in Netzen gesammelt werden, in dieser Gebühr enthalten sind, hält der Bundesrat für zielführend.
Drucksache 27/18
Antrag der Länder Schleswig-Holstein, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern
Entschließung des Bundesrates zur Anhebung des Ausbauziels Windenergie auf See
... Im Frühjahr 2015 hat das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) die Planungen für weitere Offshore Windparks in der Außenwirtschaftszone eingestellt und erklärt, lediglich die Planungen in den Zonen 1 und 2 zunächst umsetzen zu wollen. Die Nutzung und Weiterentwicklung weiterer Flächen (Zonen 3-5) wurde seitens des Bundes zunächst "auf Eis gelegt", obwohl schon die von der Bundesregierung angestrebte Steigerung der Leistung auf 15 GW in 2030 eine weitere Flächenbereitstellung und -planung in den Zonen 3-5 durch BSH im Rahmen der Flächenentwicklungsplanung erforderlich macht. Insgesamt bleibt die Offshore-Windkraft mit der im EEG 2017 erfolgten Festlegung des Ziels 6,5 GW Offshore im Jahr 2020 und 15 GW im Jahr 2030 (§ 4 EEG) erheblich unter ihrem wirtschaftlichen Potenzial (https://www.fraunhofer.de/content/dam/zv/de/forschungsthemen/energie/Energiewirtschaftliche\-Bedeutung\-von\-Offshore\-Windenergie.pdf).
Drucksache 206/17
... Binnenschifffahrtsaufgabengesetz
Drucksache 721/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Hin zu einer möglichst breiten Verwendung alternativer Kraftstoffe - ein Aktionsplan zur Infrastruktur für alternative Kraftstoffe nach Artikel 10 Absatz 6 der Richtlinie 2014/94 /EU, einschließlich einer Bewertung der nationalen Strategierahmen nach Artikel 10 Absatz 2 der Richtlinie 2014/94 /EU - COM(2017) 652 final
... Binnenschifffahrt
Mitteilung
1. Einführung: WIE Europa zu einer weltweiten VORREITERIN BEI der Verringerung der CO2-EMISSIONEN werden KANN
2. WO stehen WIR?
2.1. Lage heute und Bedarfsschätzungen
2.2. Nationale Strategierahmen für die Infrastruktur für alternative Kraftstoffe
5 Strom
Der NPF
5 Erdgas
Im NPF
5 Wasserstoff
Der NPF
2.3. Sind wir auf dem richtigen Weg?
3. HIN zu einer möglichst breiten Verwendung ALTERNATIVER KRAFTSTOFFE - EIN Aktionsplan
3.1. Vervollständigung und schnellere Umsetzung der NPF
3.2. Investitionsförderung
Umfassende Nutzung des TEN-V-Netzkorridoransatzes
Erhöhung von Umfang und Wirksamkeit der Finanzierung
Bessere Nutzung von EU-Finanzmitteln
Aufbau von Kapazitäten
3.3. Wegbereitende Maßnahmen in Städten
3.4. Verstärkte Einbindung der Verbraucher
3.5. Integration von Elektrofahrzeugen in das Stromnetz
3.6. Neue Fragestellungen
4. Schlussfolgerungen
Â
Â
Â
Drucksache 612/17
... Binnenschifffahrt
Drucksache 206/17 (Beschluss)
... Binnenschifffahrtsaufgabengesetz
>> Weitere Fundstellen >>
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.