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22 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Schlechterbehandlung"


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Drucksache 316/1/18

... Eine Schlechterbehandlung von Rentnerinnen und Rentnern ist nach Ansicht des Bundesrates rational nicht nachvollziehbar. Rentnerinnen und Rentner haben die gleichen Lebenshaltungskosten wie Berufstätige (Miete), haben in der Regel aber ein geringeres Einkommen (Rente), dem höhere Ausgaben (Krankheit, Pflege, medizinische Hilfsmittel) gegenüberstehen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 316/1/18




‘Entschließung des Bundesrates zur Verbesserung der sozialen Lage anerkannter politisch Verfolgter durch Novellierung der SED-Unrechtsbereinigungsgesetze

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Buchstabe h


 
 
 


Drucksache 316/18 (Beschluss)

... Eine Schlechterbehandlung von Rentnerinnen und Rentnern ist nach Ansicht des Bundesrates rational nicht nachvollziehbar. Rentnerinnen und Rentner haben die gleichen Lebenshaltungskosten wie Berufstätige (Miete), haben in der Regel aber ein geringeres Einkommen (Rente), dem höhere Ausgaben (Krankheit, Pflege, medizinische Hilfsmittel) gegenüberstehen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 316/18 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates zur Verbesserung der sozialen Lage anerkannter politisch Verfolgter durch Novellierung der SED-Unrechtsbereinigungsgesetze

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Buchstabe h


 
 
 


Drucksache 68/11

... Hier ist der Grundsatz der Inländerbehandlung und Meistbegünstigung niedergelegt. Danach dürfen vorgenommene Kapitalanlagen nicht weniger günstig behandelt werden als eigene Kapitalanlagen oder solche dritter Staaten. Es werden einige Beispiele einer unzulässigen Schlechterbehandlung aufgeführt sowie Tatbestände erläutert, die nicht im Widerspruch zum Gebot der Inländerbehandlung stehen. Enthalten sind ferner eine Klarstellung zur steuerlichen Behandlung von Investoren, eine Wohlwollensklausel zur Anwendung der innerstaatlichen Rechtsvorschriften für Einreise, Aufenthalt und Arbeitsgenehmigung sowie ein Diskriminierungsverbot bei Beförderungen von Gütern und Personen im Zusammenhang mit einer Kapitalanlage.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 68/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

Artikel 1
Begriffsbestimmungen

Artikel 2
Zulassung, Förderung und Schutz von Kapitalanlagen

Artikel 3
Inländerbehandlung und Meistbegünstigung

Artikel 4
Entschädigung bei Enteignung

Artikel 5
Freier Transfer

Artikel 6
Subrogation

Artikel 7
Anwendung sonstiger Regeln

Artikel 8
Geltungsbereich

Artikel 9
Beilegung von Streitigkeiten zwischen den Vertragsstaaten

Artikel 10
Beilegung von Streitigkeiten zwischen einem Vertragsstaat und einem Investor des anderen Vertragsstaats

Artikel 11
Beziehungen zwischen den Vertragsstaaten

Artikel 12
Registrierungsklausel

Artikel 13
Inkrafttreten, Geltungsdauer und Kündigung

Denkschrift

I. Allgemeines

II. Besonderes

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1504: Gesetz zu dem Abkommen vom 1. Dezember 2009 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Islamischen Republik Pakistan über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen


 
 
 


Drucksache 62/11

... Es wird festgelegt, für welche Fallgestaltungen Allgemeine Genehmigungen erteilt werden können. Die in den Nummern 1 bis 3 und 6 genannten Fälle ergeben sich zwingend aus den Vorgaben der Verteidigungsgüterrichtlinie. Zugleich wird durch die Aufnahme der Nummern 4 und 5 sicher gestellt, dass rein innerdeutsche Beförderungsvorgänge, die von der Verteidigungsgüterrichtlinie nicht erfasst werden, gegenüber Beförderungsvorgängen mit Bezügen zu anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union keine Schlechterbehandlung erfahren.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 62/11




A. Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Informationspflichten für die Wirtschaft:

Informationspflichten für die Verwaltung:

Informationspflichten für Bürger:

G. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes

§ 2a
Erteilung von Zertifikaten

Artikel 2
Änderung der Außenwirtschaftsverordnung

§ 2a
Zertifikate nach § 2a Außenwirtschaftsgesetz

§ 2b
Formerfordernisse

§ 17a
Informations- und Buchführungspflichten

§ 21a
Zertifizierungsverfahren

Artikel 3
Änderung der Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten im Außenwirtschaftsverkehr

Artikel 4
Änderung des Ausführungsgesetzes zu Artikel 26 Absatz 2 des Grundgesetzes (Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen)

Artikel 5
Änderung der Ersten Verordnung über Allgemeine Genehmigungen nach dem Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen

Begründung

A. Allgemeines

B. Im Einzelnen

Artikel 1
Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes

Nummer 1

Nummer 2

Nummer 3

Buchstabe a

Buchstabe b

Buchstabe n

Buchstabe n

Buchstabe c

Nummer 4

Artikel 2
Änderung der Außenwirtschaftsverordnung

Nummer 1

Nummer 2

Nummer 3

Nummer 4

Nummer 5

Nummer 7

Nummer 8

Artikel 3
Änderung der Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten im Außenwirtschaftsverkehr

Artikel 4
Änderung des Ausführungsgesetzes zu Artikel 26 Absatz 2 des Grundgesetzes (Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen)

Nummer 1

Buchstabe a

Buchstabe b

Nummer 2

Nummer 3

Buchstabe a

Buchstabe b

Nummer 4

Nummer 5

Nummer 6

Nummer 7

Buchstabe a

Buchstabe n

Buchstabe n

Nummer 7

Nummer 8

Buchstabe a

Buchstabe n

Buchstabe n

Buchstabe b

Artikel 5
Änderung der Ersten Verordnung über Allgemeine Genehmigungen nach dem Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen

Nummer 1

Nummer 2

Buchstabe a

Buchstabe b

Buchstabe c

Nummer 3

Artikel 6
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 7
Inkrafttreten

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2009/43/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Mai 2009 zur Vereinfachung der Bedingungen für die innergemeinschaftliche Verbringung von Verteidigungsgütern (NKR-Nr.: 1578)


 
 
 


Drucksache 22/08

... Hier ist der Grundsatz der Inländerbehandlung und Meistbegünstigung niedergelegt. Danach dürfen vorgenommene Kapitalanlagen nicht weniger günstig behandelt werden als eigene Kapitalanlagen oder solche dritter Staaten. Außerdem werden Tatbestände erläutert, die nicht im Widerspruch zum Gebot der Inländerbehandlung stehen. Protokollnummer 3 enthält einige Beispiele einer unzulässigen Schlechterbehandlung, eine Klarstellung zur steuerlichen Behandlung von Staatsangehörigen und Gesellschaften sowie eine Wohlwollensklausel zur Anwendung der innerstaatlichen Rechtsvorschriften für Einreise, Aufenthalt und Arbeitsgenehmigung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 22/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Bahrain über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7

Artikel 8

Artikel 9

Artikel 10

Artikel 11

Artikel 12

Artikel 13

Artikel 14

Protokoll zum
Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Bahrain über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen

1. Zu Artikel 1

2. Zu Artikel 2

3. Zu Artikel 3

4. Zu Artikel 4

5. Zu Artikel 7

Denkschrift

I. Allgemeines

II. Besonderes

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zum Protokoll

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Gesetzentwürfe zu den Investitionsförderungs- und -schutzverträgen der Bundesrepublik Deutschland


 
 
 


Drucksache 19/08

... Die Bestimmung enthält den Grundsatz der Inländerbehandlung und Meistbegünstigung. Danach dürfen vorgenommene Kapitalanlagen nicht weniger günstig behandelt werden als eigene Kapitalanlagen oder solche dritter Staaten. Es werden einige Beispiele einer unzulässigen Schlechterbehandlung aufgeführt und Tatbestände erläutert die nicht im Widerspruch zum Gebot der Inländerbehandlung stehen. Ferner ist eine Regelung zur steuerlichen Behandlung von Staatsangehörigen und Gesellschaften enthalten, eine Wohlwollensklausel zur Anwendung der innerstaatlichen Rechtsvorschriften für Einreise, Aufenthalt und Arbeitsgenehmigung sowie ein Behinderungsverbot bei Beförderungen von Gütern und Personen im Zusammenhang mit einer Kapitalanlage.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 19/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Trinidad und Tobago über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen

Artikel 1
Begriffsbestimmungen

Artikel 2
Förderung von Kapitalanlagen

Artikel 3
Schutz von Kapitalanlagen

Artikel 4
Inländerbehandlung und Meistbegünstigung

Artikel 5
Enteignung

Artikel 6
Entschädigung für Verluste

Artikel 7
Rückführung von Kapitalanlagen und Erträgen

Artikel 8
Eintritt in Rechte

Artikel 9
Wechselkurs und Transfermodalitäten

Artikel 10
Anwendung sonstiger Bestimmungen

Artikel 11
Anwendungsbereich des Vertrags

Artikel 12
Beilegung von Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien

Artikel 13
Beilegung von Streitigkeiten zwischen einer Vertragspartei und einem Staatsangehörigen oder einer Gesellschaft der anderen Vertragspartei bezüglich Kapitalanlagen

Artikel 14
Inkrafttreten, Geltungsdauer und Außerkrafttreten

Denkschrift

I. Allgemeines

II. Besonderes

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14


 
 
 


Drucksache 21/08

... Hier ist der Grundsatz der Inländerbehandlung und Meistbegünstigung niedergelegt. Danach dürfen vorgenommene Kapitalanlagen nicht weniger günstig behandelt werden als eigene Kapitalanlagen oder solche dritter Staaten. Zur Klarstellung werden einige Beispiele einer unzulässigen Schlechterbehandlung aufgeführt. Ferner werden Tatbestände erläutert, die nicht im Widerspruch zum Gebot der Inländerbehandlung stehen. Enthalten ist außerdem eine Wohlwollensklausel zur Anwendung der innerstaatlichen Rechtsvorschriften für Einreise, Aufenthalt und Arbeitsgenehmigung im Zusammenhang mit einer Kapitalanlage sowie die Verpflichtung beider Seiten, die Beförderung von Gütern und Personen im Zusammenhang mit einer Kapitalanlage nicht zu behindern.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 21/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Abkommen

Artikel 1
Begriffsbestimmungen

Artikel 2
Förderung und Schutz von Kapitalanlagen

Artikel 3
Inländerbehandlung und Meistbegünstigung

Artikel 4
Entschädigung bei Verlusten

Artikel 5
Entschädigung im Fall von Enteignung

Artikel 6
Transfers

Artikel 7
Rechtseintritt

Artikel 8
Beilegung von Streitigkeiten zwischen den Vertragsstaaten

Artikel 9
Beilegung von Streitigkeiten zwischen einem Vertragsstaat und den Investoren des anderen Vertragsstaats

Artikel 10
Anwendungsbereich des Abkommens

Artikel 11
Anwendung anderer Bestimmungen

Artikel 12
Konsultationen

Artikel 13
Inkrafttreten, Geltungsdauer und Außerkrafttreten des Abkommens

Denkschrift

I. Allgemeines

II. Besonderes

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13


 
 
 


Drucksache 833/08

... Hier ist der Grundsatz der Inländerbehandlung und Meistbegünstigung niedergelegt. Danach dürfen vorgenommene Kapitalanlagen nicht weniger günstig behandelt werden als eigene Kapitalanlagen oder solche dritter Staaten. Es werden außerdem einige Tatbestände erläutert, die nicht im Widerspruch zum Gebot der Inländerbehandlung stehen. In Protokollnummer 3 Buchstabe a werden einige Beispiele einer unzulässigen Schlechterbehandlung sowie Tatbestände erläutert, die nicht im Widerspruch zum Gebot der Inländerbehandlung stehen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 833/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

Abkommen

Artikel 1
Begriffsbestimmungen

Artikel 2
Förderung und Zulassung

Artikel 3
Inländerbehandlung und Meistbegünstigung

Artikel 4
Entschädigung im Falle von Enteignung

Artikel 5
Freier Transfer

Artikel 6
Subrogation

Artikel 7
Transfermodalitäten

Artikel 8
Sonstige Verpflichtungen

Artikel 9
Geltungsbereich

Artikel 10
Beilegung von Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien

Artikel 11
Beilegung von Streitigkeiten zwischen einer Vertragspartei und einem Investor der anderen Vertragspartei

Artikel 12
Beziehungen zwischen den Vertragsparteien

Artikel 13
Protokoll

Artikel 14
Inkrafttreten, Geltungsdauer und Kündigung

Protokoll zum
Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Haschemitischen Königreich Jordanien über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen

1. Zu Artikel 1

2. Zu Artikel 2

3. Zu Artikel 3

4. Zu Artikel 7

Denkschrift

I. Allgemeines

II. Besonderes

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zum Protokoll

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gemäß § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 651: Zustimmungsgesetze zu den Investitionsförderungs- und -schutzverträgen (IFV) der Bundesrepublik Deutschland vom 15. Oktober 2004 mit Libyen und vom 13. November 2007 mit Jordanien


 
 
 


Drucksache 23/08

... Hier ist der Grundsatz der Inländerbehandlung und Meistbegünstigung niedergelegt. Danach dürfen vorgenommene Kapitalanlagen nicht weniger günstig behandelt werden als eigene Kapitalanlagen oder solche dritter Staaten. Es werden einige Beispiele einer unzulässigen Schlechterbehandlung aufgeführt sowie Tatbestände erläutert die nicht im Widerspruch zum Gebot der Inländerbehandlung stehen. Insbesondere sind Land- und Grundbesitz sowie die Gewährung von Fördermitteln im Zusammenhang mit Entwicklungs- und Sozialprogrammen in Oman von der Inländergleichbehandlung ausgenommen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 23/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Sultanat Oman über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen

Artikel 1
Begriffsbestimmungen

Artikel 2
Förderung und Schutz von Kapitalanlagen

Artikel 3
Inländerbehandlung und Meistbegünstigung von Kapitalanlagen

Artikel 4
Entschädigung im Fall von Enteignung und Verstaatlichung

Artikel 5
Entschädigung für Verluste

Artikel 6
Transfers

Artikel 7
Subrogation

Artikel 8
Anwendbarkeit anderer Regeln und Bestimmungen

Artikel 9
Beilegung von Streitigkeiten zwischen den Vertragsstaaten

Artikel 10
Beilegung von Streitigkeiten zwischen einem Investor und einem Vertragsstaat

Artikel 11
Geltungsbereich des Vertrags

Artikel 12
Inkrafttreten, Geltungsdauer und Kündigung

Denkschrift

I. Allgemeines

II. Besonderes

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Gesetzentwürfe zu den Investitionsförderungs- und -schutzverträgen der Bundesrepublik Deutschland


 
 
 


Drucksache 832/08

... Hier ist der Grundsatz der Inländerbehandlung und Meistbegünstigung niedergelegt. Danach dürfen vorgenommene Kapitalanlagen nicht weniger günstig behandelt werden als eigene Kapitalanlagen oder solche dritter Staaten. Zur Klarstellung werden einige Beispiele einer unzulässigen Schlechterbehandlung aufgeführt. Ferner werden Tatbestände erläutert, die nicht im Widerspruch zum Gebot der Inländerbehandlung stehen. Enthalten sind außerdem eine Wohlwollensklausel zur Anwendung der innerstaatlichen Rechtsvorschriften für Einreise, Aufenthalt und Arbeitsgenehmigung sowie ein Behinderungsverbot bei Beförderungen von Gütern und Personen im Zusammenhang mit einer Kapitalanlage.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 832/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

Abkommen

Artikel 1
Begriffsbestimmungen

Artikel 2
Förderung und Schutz von Kapitalanlagen

Artikel 3
Behandlung von Kapitalanlagen

Artikel 4
Entschädigung bei Enteignung

Artikel 5
Freier Transfer

Artikel 6
Subrogation

Artikel 7
Transferbestimmungen

Artikel 8
Sonstige Bestimmungen

Artikel 9
Anwendungsbereich

Artikel 10
Beilegung von Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien

Artikel 11
Beilegung von Streitigkeiten zwischen einer Vertragspartei und einem Investor der anderen Vertragspartei

Artikel 12
Beziehungen zwischen den Vertragsparteien

Artikel 13
Inkrafttreten, Geltungsdauer und Außerkrafttreten

Denkschrift

I. Allgemeines

II. Besonderes

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Anlage zur
Denkschrift

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gemäß § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 651: Zustimmungsgesetze zu den Investitionsförderungs- und -schutzverträgen (IFV) der Bundesrepublik Deutschland vom 15. Oktober 2004 mit Libyen und vom 13. November 2007 mit Jordanien


 
 
 


Drucksache 20/08

... Hier ist der Grundsatz der Inländerbehandlung und Meistbegünstigung niedergelegt. Danach dürfen vorgenommene Kapitalanlagen nicht weniger günstig behandelt werden als eigene Kapitalanlagen oder solche dritter Staaten. In Protokollnummer 3 Buchstabe a werden einige Beispiele einer unzulässigen Schlechterbehandlung aufgeführt und Tatbestände erläutert, die nicht im Widerspruch zum Gebot der Inländerbehandlung stehen. Protokollnummer 3 Buchstabe b enthält eine Klarstellung über die steuerliche Behandlung von Investoren. Protokollnummer 3 Buchstabe c enthält eine Wohlwollensklausel zur Anwendung der innerstaatlichen Rechtsvorschriften für Einreise, Aufenthalt und Arbeitsgenehmigung im Zusammenhang mit einer Kapitalanlage.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 20/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Madagaskar über die gegenseitige Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen

Artikel 1
Begriffsbestimmungen

Artikel 2
Förderung und Zulassung von Kapitalanlagen

Artikel 3
Inländerbehandlung und Meistbegünstigungsklausel

Artikel 4
Schutz von Kapitalanlagen, Enteignung und Entschädigung

Artikel 5
Freier Transfer

Artikel 6
Eintritt in Rechte

Artikel 7
Transfergarantie

Artikel 8
Verhältnis zu anderen Bestimmungen

Artikel 9
Geltungsbereich

Artikel 10
Beilegung von Streitigkeiten zwischen den Vertragstaaten

Artikel 11
Beilegung von Streitigkeiten zwischen einem Investor und einem Vertragsstaat

Artikel 12
Diplomatische Beziehungen

Artikel 13
Protokoll

Artikel 14
Inkrafttreten, Geltungsdauer und Beendigung des Vertrags

Protokoll zum
Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Madagaskar über die gegenseitige Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen

1. Zu Artikel 1

2. Zu Artikel 2

3. Zu Artikel 3

4. Zu Artikel 7

Denkschrift

I. Allgemeines

II. Besonderes

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zum Protokoll


 
 
 


Drucksache 915/1/06

... Ziel der Verordnung ist es, die Diskriminierung blinder und sehbehinderter Personen in gerichtlichen Verfahren dadurch zu beseitigen, dass diese Personen in die Lage versetzt werden sollen, sie betreffende Schriftstücke selbst und unmittelbar zur Kenntnis nehmen zu können. Ist eine blinde oder sehbehinderte Person durch einen gewillkürten oder gesetzlichen Vertreter in dem sie betreffenden gerichtlichen Verfahren vertreten, so erscheint eine Schlechterbehandlung dieser Person auf Grund ihrer Behinderung ausgeschlossen, weil eine insoweit nicht behinderte Person in der Lage ist, ihr die sie betreffenden Informationen zukommen zu lassen. Vor diesem Hintergrund ist § 4 Abs. 2 Satz 3 ZMV zu verstehen, dessen Rechtsfolge die Unzulässigkeit eines Antrages nach § 4 Abs. 2 Satz 1 ZMV durch den Blinden oder Sehbehinderten selbst ist, wenn der Prozessvertreter diesen Antrag nicht unterstützt. Eine solche Regelung erscheint auch prozessökonomisch, weil es in der Regel nicht nötig sein dürfte, dem Blinden oder Sehbehinderten Kenntnis von Dingen zu verschaffen, über die er von seinem Vertreter genauso gut informiert werden kann.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 915/1/06




1. Zu § 3 Abs. 3 Satz 1a - neu -In § 3 Abs. 3 ist nach Satz 1 folgender Satz einzufügen:

2. Zu § 4 Abs. 2 Satz 3


Ergänzende Texte: § 3 BITV


 
 
 


Drucksache 569/06

... Hier ist der Grundsatz der Inländerbehandlung und Meistbegünstigung niedergelegt. Danach dürfen vorgenommene Kapitalanlagen nicht weniger günstig behandelt werden als eigene Kapitalanlagen oder solche dritter Staaten. In Protokollnummer 3 Buchstabe a werden einige Beispiele einer nach dem Vertrag unzulässigen Schlechterbehandlung aufgeführt. Protokollnummer 3

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 569/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Demokratischen Republik Timor-Leste über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7

Artikel 8

Artikel 9

Artikel 10

Artikel 11

Artikel 12

Artikel 13

Artikel 14

Protokoll zum
Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Demokratischen Republik Timor-Leste über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen

1. Zu Artikel 1

2. Zu Artikel 2

3. Zu Artikel 3

4. Zu Artikel 7

Denkschrift

I. Allgemeines

II. Besonderes

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14


 
 
 


Drucksache 9/05

... Hier ist der Grundsatz der Inländerbehandlung und Meistbegünstigung niedergelegt. Danach dürfen vorgenommene Kapitalanlagen nicht weniger günstig behandelt werden als eigene Kapitalanlagen oder solche dritter Staaten. Anreize, die Nigeria nur den eigenen Investoren zur Schaffung lokaler Industrien gewährt, unterliegen dem Gebot der Inländerbehandlung nicht. In Protokollnummer 3 werden einige Beispiele einer unzulässigen Schlechterbehandlung aufgeführt sowie weitere Klarstellungen zur Inländerbehandlung getroffen. Darüber hinaus enthält sie eine Wohlwollensklausel zur Anwendung der innerstaatlichen Rechtsvorschriften für Einreise, Aufenthalt und Arbeitsgenehmigung im Zusammenhang mit einer Kapitalanlage.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 9/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Bundesrepublik Nigeria über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen

Artikel 1
Begriffsbestimmungen Für die Zwecke dieses Vertrags

Artikel 2
Geltungsbereich des Vertrags

Artikel 3
Förderung von Kapitalanlagen

Artikel 4
Inländerbehandlung und Meistbegünstigungsbestimmungen

Artikel 5
Schutz von Kapitalanlagen

Artikel 6
Transferierungen

Artikel 7
Eintritt in Rechte

Artikel 8
Günstigere Bestimmungen und andere Verpflichtungen

Artikel 9
Anwendbarkeit

Artikel 10
Beilegung von Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien

Artikel 11
Beilegung von Streitigkeiten zwischen einem Investor und einer Vertragspartei

Artikel 12
Protokoll

Artikel 13
Änderung oder Revision

Artikel 14
Inkrafttreten, Dauer und Beendigung

Protokoll zum
Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Bundesrepublik Nigeria über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen

1. Zu Artikel 1

2. Zu Artikel 3

3. Zu Artikel 4

4. Zu Artikel 6

Denkschrift

I. Allgemeines

I I . B e s o n d e r e s

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zum Protokoll


 
 
 


Drucksache 13/05

... Hier ist der Grundsatz der Inländerbehandlung und Meistbegünstigung niedergelegt. Danach dürfen vorgenommene Kapitalanlagen nicht weniger günstig behandelt werden als eigene Kapitalanlagen oder solche dritter Staaten. Zur Klarstellung werden einige Beispiele einer unzulässigen Schlechterbehandlung aufgeführt. Ferner werden Tatbestände erläutert, die nicht im Widerspruch zum Gebot der Inländerbehandlung stehen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 13/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Demokratischen Bundesrepublik Äthiopien über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen

Artikel 1
Begriffsbestimmungen Für die Zwecke dieses Vertrags

Artikel 2
Förderung und Schutz von Kapitalanlagen

Artikel 3
Inländerbehandlung und Meistbegünstigung

Artikel 4
Schutz der Kapitalanlagen und Entschädigung bei Enteignung

Artikel 5
Entschädigung für Verluste

Artikel 6
Freier Transfer von Zahlungen

Artikel 7
Eintritt in Rechte

Artikel 8
Anwendbarkeit sonstiger Regeln und Bestimmungen

Artikel 9
Geltungsbereich

Artikel 10
Beilegung von Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien

Artikel 11
Beilegung von Streitigkeiten zwischen einer Vertragspartei und einem Investor der anderen Vertragspartei

Artikel 12
Inkrafttreten, Geltungsdauer, Außerkrafttreten

Denkschrift

I. Allgemeines

II. B e s o n d e r e s

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12


 
 
 


Drucksache 11/05

... Hier ist der Grundsatz der Inländerbehandlung und Meistbegünstigung niedergelegt. Danach dürfen vorgenommene Kapitalanlagen nicht weniger günstig behandelt werden als eigene Kapitalanlagen oder solche dritter Staaten. Zur Klarstellung werden einige Beispiele einer unzulässigen Schlechterbehandlung aufgeführt. Ferner werden Tatbestände erläutert, die nicht im Widerspruch zum Gebot der Inländerbehandlung stehen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 11/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Zu Artikel 2

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12


 
 
 


Drucksache 10/05

... Hier ist der Grundsatz der Inländerbehandlung und Meistbegünstigung niedergelegt. Danach dürfen vorgenommene Kapitalanlagen nicht weniger günstig behandelt werden als eigene Kapitalanlagen oder solche dritter Staaten. Zur Klarstellung werden einige Beispiele einer unzulässigen Schlechterbehandlung aufgeführt. Ferner werden Tatbestände erläutert, die nicht im Widerspruch zum Gebot der Inländerbehandlung stehen. Enthalten ist außerdem eine Wohlwollensklausel zur Anwendung der innerstaatlichen Rechtsvorschriften für Einreise, Aufenthalt und Arbeitsgenehmigung im Zusammenhang mit einer Kapitalanlage.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 10/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11


 
 
 


Drucksache 12/05

... Hier sind das Prinzip einer gerechten und billigen Behandlung sowie der Grundsatz der Inländerbehandlung und Meistbegünstigung niedergelegt. Danach dürfen vorgenommene Kapitalanlagen nicht weniger günstig behandelt werden als eigene Kapitalanlagen oder solche dritter Staaten. In Protokollnummer 3 werden im Hinblick auf die Volksrepublik China derzeit noch bestehende Ausnahmen von der Inländerbehandlung (nicht mit dem Abkommen übereinstimmende Maßnahmen) zugestanden. Gleichzeitig wird die Zusage Chinas zur schrittweisen Beseitigung dieser Ausnahmen festgeschrieben. In Protokollnummer 4 Buchstabe a werden einige Beispiele einer unzulässigen Schlechterbehandlung aufgeführt. Protokollnummer 4 Buchstabe b stellt klar, dass die Gewährung bestimmter steuerlicher Vergünstigungen nur an Gebietsansässige nicht im Widerspruch zum Gebot der Inländerbehandlung steht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 12/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16


 
 
 


Drucksache 596/04

... In Artikel 3 ist der Grundsatz der Inländerbehandlung und der Meistbegünstigung niedergelegt. Danach dürfen vorgenommene Kapitalanlagen nicht weniger günstig behandelt werden als eigene Kapitalanlagen oder solche dritter Staaten. In Protokollnummer 3 Buchstabe a werden einige Beispiele einer unzulässigen Schlechterbehandlung aufgeführt. Protokollnummer 3 Buchstabe b stellt klar, dass die Gewährung bestimmter steuerlicher Vergünstigungen nur an Gebietsansässige nicht im Widerspruch zum Gebot der Inländerbehandlung steht. Protokollnummer 3 Buchstabe c enthält eine Wohlwollensklausel zur Anwendung der innerstaatlichen Rechtsvorschriften hinsichtlich Einreise, Aufenthalt und Arbeitsgenehmigung im Zusammenhang mit einer Kapitalanlage.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 596/04




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7

Artikel 8

Artikel 9

Artikel 10

Artikel 11

Artikel 12

Artikel 13

Artikel 14

1. Zu Artikel 1

2. Zu Artikel 2

3. Zu Artikel 3

4. Zu Artikel 7

5. Bei Beförderungen von Gütern und Personen,

I. Allgemeines

II . Besonderes

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Denkschrift

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14


 
 
 


Drucksache 566/06 PDF-Dokument



Drucksache 567/06 PDF-Dokument



Drucksache 568/06 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
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Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

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