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"Schlepp"
Drucksache 386/20 (Beschluss)
... Das Gefährdungspotenzial für die Schweinegesundheit sowie die zu erwartenden wirtschaftlichen Auswirkungen eines Eintrages der Afrikanischen Schweinepest (ASP) nach Deutschland sind von einem enormen Ausmaß. Daher muss auch die Entwicklung in benachbarten Gebieten verfolgt und auf diese angemessen reagiert werden können. Sollten beispielweise in einem benachbarten Mitgliedstaat nicht alle erforderlichen Maßnahmen zur Feststellung, Bekämpfung oder Verhinderung einer Weiterverschleppung der ASP durch Wildschweine im ausreichenden Umfang ergriffen werden (können), muss die zuständige Behörde in dem betroffenen Land die Möglichkeit haben, durch den präventiven Bau eines Zaunes die Einschleppung der ASP durch Wildschweine aus dem benachbarten Mitgliedstaat zu verhindern. Die Erfahrungen Belgiens und Frankreichs zeigen, dass die präventive Errichtung von festen Wildschutzzäunen dabei ein wirksames Mittel ist.
Drucksache 268/1/20
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Ausführungsgesetzes zum Übereinkommen vom 9. September 1996 über die Sammlung , Abgabe und Annahme von Abfällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt (Binnenschifffahrt-Abfallübereinkommen-Ausführungsgesetz - BinSchAbfÜbkAG )
... Auch die Begründung des Regierungsentwurfs zu § 17 Absatz 6 bezieht sich im Wesentlichen auf die in der Praxis häufig festgestellten Verstöße durch Schiffsbetreiber, insbesondere die Entsorgung des häuslichen Abwassers betreffend. Hinsichtlich der Annahmestellen wird hier lediglich auf die über Jahre verschleppte Errichtung einer solchen eingegangen. Wird bereits die Errichtung einer Annahmestelle verschleppt, kann deren Weiterbetrieb jedoch nicht untersagt werden. Auch aus der Begründung werden insoweit keine praktisch relevanten Fälle ersichtlich, die eine Untersagung des Weiterbetriebs einer Annahmestelle erfordern.
Drucksache 268/20 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Ausführungsgesetzes zum Übereinkommen vom 9. September 1996 über die Sammlung , Abgabe und Annahme von Abfällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt (Binnenschifffahrt-Abfallübereinkommen-Ausführungsgesetz - BinSchAbfÜbkAG )
... Auch die Begründung des Regierungsentwurfs zu § 17 Absatz 6 bezieht sich im Wesentlichen auf die in der Praxis häufig festgestellten Verstöße durch Schiffsbetreiber, insbesondere die Entsorgung des häuslichen Abwassers betreffend. Hinsichtlich der Annahmestellen wird hier lediglich auf die über Jahre verschleppte Errichtung einer solchen eingegangen. Wird bereits die Errichtung einer Annahmestelle verschleppt, kann deren Weiterbetrieb jedoch nicht untersagt werden. Auch aus der Begründung werden insoweit keine praktisch relevanten Fälle ersichtlich, die eine Untersagung des Weiterbetriebs einer Annahmestelle erfordern.
Drucksache 107/20
Gesetzesantrag des Landes Hessen
Entwurf eines Gesetzes zur Effektivierung des Bußgeldverfahrens
... Mit der Vorschrift soll der Prozessverschleppung und dem Missbrauch prozessualer Rechte in Gestalt bewussten Zurückhaltens von Beweismitteln begegnet werden. Die praktische Bedeutsamkeit der Vorschrift ist zweifelhaft. Insbesondere wird eine Aussetzung der Hauptverhandlung unter Beachtung der Unterbrechungsfrist der §§ 71 Absatz 1 OWiG, 229 Absatz 1 StPO in vielen Fällen nicht erforderlich sein. Eine Ablehnung eines Beweisantrages nach § 77 Absatz 2 Nummer 2 OWiG kommt nur dann in Betracht, wenn auch unter Berücksichtigung der Möglichkeit von mehreren Fortsetzungsterminen eine Beweiserhebung nicht möglich ist. Dies ist in aller Regel nicht der Fall, da das Gericht durch geschickte Anberaumung von kurzen Fortsetzungsterminen auch unter Berücksichtigung des Terminvorlaufes insbesondere bei den Amtsgerichten eine Aussetzung der Hauptverhandlung verhindern kann.
Drucksache 258/20 (Beschluss)
... Die Möglichkeit zur Ergreifung von Maßnahmen zur Absperrung ist nach der geltenden Rechtslage nicht in allen Bereichen der Pufferzone möglich, in denen dies aus Gründen der Tierseuchenbekämpfung erforderlich sein kann. Sollten in einem benachbarten Mitgliedstaat nicht alle erforderlichen Maßnahmen zur Feststellung, Bekämpfung oder Verhinderung einer Weiterverschleppung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) durch Wildschweine ergriffen werden (können), ist für die zuständige Behörde die Möglichkeit erforderlich, weitreichendere Maßnahmen in Verbindung mit dem Bau von Zäunen in der Pufferzone anwenden zu können. Aktuell wird diese Notwendigkeit beispielsweise daraus ersichtlich, dass der nächstgelegene Fund eines ASP-Virus positiven Wildschweins in Polen gerade einmal mehr als zehn Kilometer von der deutschen Grenze entfernt ist; zudem ist die Anwendung von Maßnahmen zur Bekämpfung der ASP in Westpolen (u a. jagdliche Maßnehmen, Kadaversuche) derzeit nahezu völlig zum Erliegen gekommen. Es ist deshalb zu befürchten, dass auch in anderen Gebieten Polens grenznah zu Deutschland bereits infizierte Wildschweine vorhanden sind, auf Grund fehlender Maßnahmen von polnischer Seite jedoch kein umfassender Überblick über die tatsächliche Situation im grenznahen Bereich gegeben ist. Insoweit ist eine Änderung der geltenden Rechtslage erforderlich. Die bisherige Voraussetzung einer hohen Wahrscheinlichkeit, dass die Wildschweine das Virus der Afrikanischen Schweinepest aufgenommen haben, soll daher auf eine niedrigere Schwelle abgesenkt werden. Mit der Änderung wird nunmehr auf ansteckungsverdächtige Tiere im Sinne von § 2 Nummer 8 des
Drucksache 258/1/20
... Die Möglichkeit zur Ergreifung von Maßnahmen zur Absperrung ist nach der geltenden Rechtslage nicht in allen Bereichen der Pufferzone möglich, in denen dies aus Gründen der Tierseuchenbekämpfung erforderlich sein kann. Sollten in einem benachbarten Mitgliedstaat nicht alle erforderlichen Maßnahmen zur Feststellung, Bekämpfung oder Verhinderung einer Weiterverschleppung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) durch Wildschweine ergriffen werden (können), ist für die zuständige Behörde die Möglichkeit erforderlich, weitreichendere Maßnahmen in Verbindung mit dem Bau von Zäunen in der Pufferzone anwenden zu können. Aktuell wird diese Notwendigkeit beispielsweise daraus ersichtlich, dass der nächstgelegene Fund eines ASP-Virus positiven Wildschweins in Polen gerade einmal mehr als zehn Kilometer von der deutschen Grenze entfernt ist; zudem ist die Anwendung von Maßnahmen zur Bekämpfung der ASP in Westpolen (u a. jagdliche Maßnehmen, Kadaversuche) derzeit nahezu völlig zum Erliegen gekommen. Es ist deshalb zu befürchten, dass auch in anderen Gebieten Polens grenznah zu Deutschland bereits infizierte Wildschweine vorhanden sind, auf Grund fehlender Maßnahmen von polnischer Seite jedoch kein umfassender Überblick über die tatsächliche Situation im grenznahen Bereich gegeben ist. Insoweit ist eine Änderung der geltenden Rechtslage erforderlich. Die bisherige Voraussetzung einer hohen Wahrscheinlichkeit, dass die Wildschweine das Virus der Afrikanischen Schweinepest aufgenommen haben, soll daher auf eine niedrigere Schwelle abgesenkt werden. Mit der Änderung wird nunmehr auf ansteckungsverdächtige Tiere im Sinne von § 2 Nummer 8 des
Drucksache 268/20
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Ausführungsgesetzes zum Übereinkommen vom 9. September 1996 über die Sammlung , Abgabe und Annahme von Abfällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt (Binnenschifffahrt-Abfallübereinkommen-Ausführungsgesetz - BinSchAbfÜbkAG )
... Absatz 6 bestimmt, dass bei schweren oder wiederholten Rechtsverstößen ein Weiterfahrverbot bzw. ein Weiterbetriebsverbot ausgesprochen werden kann. Dies gilt, bis die verlangte Maßnahme von dem Betroffenen getroffen oder der Verstoß beseitigt wurde. Hiermit soll schweren und wiederholten Verstößen gegen das Übereinkommen, dieses Gesetz und nach diesem Gesetz erlassenen Rechtsverordnungen vorgebeugt bzw. diese angemessen verfolgt werden. Schwere Verstöße sind beispielsweise illegale Einleitungen von Waschwasser oder häuslichen Abwässern in großer Menge, eine über Jahre verschleppte Einrichtung einer Annahmestelle oder illegale Umgehungen von Bordkläranlage oder Abwassersammeltanks. Zuständig für die Anordnung des Weiterfahr- und -betriebsverbot sind die Wasserschutzpolizeien, die insoweit in eigener Zuständigkeit für das jeweilige Land handeln. Angesicht der Parallele zum schweren Verstoß setzt die Anordnung beim wiederholten Verstoß in der Regel voraus, dass bereits mehrfach gegen Vorgaben verstoßen wurde. Gibt es landesrechtlich geregelte Weiterfahr- und Weiterbetriebsverbote, gelten die landesrechtlich vorgesehenen Voraussetzungen hierfür, siehe Absatz 7. Im Falle eines Weiterbetriebsverbotes bleibt die Pflicht zur Zuweisung einer Annahmestelle nach Artikel 7.05 der Anlage 2 zum Übereinkommen bestehen.
Drucksache 185/20
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zum Transport von Gefahrgut auf Großcontainerschiffen
... Im Rahmen der Evaluierung des deutschen Notschleppkonzeptes1 hat die Universität Duisburg-Essen in Zusammenarbeit mit dem DNV GL ermittelt, dass ein Großcontainerschiff bei Windstärke 9 aus Nordwest nach einem Maschinenausfall aufgrund seiner großen Überwasserfläche mit einer Geschwindigkeit von bis zu 6 Knoten in Richtung der Küste verdriften kann.
3 Inhalt:
1. Einführung
2. Wegeführung und Schiffskonzentration anhand von Verkehrsdaten des Schiffsaufkommens für den deutschen Bereich der Verkehrstrennungsgebiete VTG Terschelling - German Bight und German Bight - Western Approach
3. Meeresbedingungen in der deutschen Bucht
3.1 Bathymetrische Seegebietsanalyse
3.2 Hydrologische Analyse und Bewertung der Seegebiete Terschelling - German Bight und German Bight - Western Approach;
4 Seegang
Container über Bord
4. Unfallaufkommen
5. Verhalten von Ultra Large Container Ships ULCS im Seegang
Beförderung von Containern an Deck
Zurren von Containern an Deck
Masse der Container
Stauung im Container
4 Zusammenfassung:
6. Schlussfolgerungen
3 Fazit:
1. Schifffahrtsroute:
2. Containerverfolgung:
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Drucksache 386/20
Gesetzesantrag der Länder Rheinland-Pfalz, Sachsen
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tiergesundheitsgesetz es
... Das Gefährdungspotenzial für die Schweinegesundheit sowie die zu erwartenden wirtschaftlichen Auswirkungen eines Eintrages der Afrikanischen Schweinepest (ASP) nach Deutschland sind von einem enormen Ausmaß. Daher muss auch die Entwicklung in benachbarten Gebieten verfolgt und auf diese angemessen reagiert werden können. Sollten beispielweise in einem benachbarten Mitgliedstaat nicht alle erforderlichen Maßnahmen zur Feststellung, Bekämpfung oder Verhinderung einer Weiterverschleppung der ASP durch Wildschweine im ausreichenden Umfang ergriffen werden (können), muss die zuständige Behörde in dem betroffenen Land die Möglichkeit haben, durch den präventiven Bau eines Zaunes die Einschleppung der ASP durch Wildschweine aus dem benachbarten Mitgliedstaat zu verhindern. Die Erfahrungen Belgiens und Frankreichs zeigen, dass die präventive Errichtung von festen Wildschutzzäunen dabei ein wirksames Mittel ist.
Drucksache 51/1/20
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Reduzierung und zur Beendigung der Kohleverstromung und zur Änderung weiterer Gesetze (Kohleausstiegsgesetz)
... Die Regelung ist daher notwendiger denn je, um zu verhindern, dass erneuerbarer Strom abgeregelt wird. Sie sollte deshalb von Netzausbaugebieten auf Gebiete, in denen Maßnahmen nach § 13a durchgeführt werden, ausgeweitet werden. Vor dem Hintergrund, dass der Netzausbau nur schleppend vorankommt und in den nächsten Jahren Abregelungen auf ähnlichem Niveau vermutet werden, sollte die Regelung außerdem verlängert werden. Um einen klaren Rechtsrahmen analog zu den Ausbauzielen Erneuerbarer Energien zu bieten und Investitionssignale zu setzen, sollte die Regelung bis 2030 verlängert werden.
Drucksache 33/20 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung zur Änderung der Viehverkehrsverordnung und sonstiger tierseuchenrechtlicher Verordnungen
... Neben Personen und Fahrzeugen können auch Hunde und Gegenstände, die mit dem Virus kontaminiert sind, zu einer Seuchenverschleppung beitragen.
Drucksache 107/20 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Effektivierung des Bußgeldverfahrens
... Mit der Vorschrift soll der Prozessverschleppung und dem Missbrauch prozessualer Rechte in Gestalt bewussten Zurückhaltens von Beweismitteln begegnet werden. Die praktische Bedeutsamkeit der Vorschrift ist zweifelhaft. Insbesondere wird eine Aussetzung der Hauptverhandlung unter Beachtung der Unterbrechungsfrist von § 71 Absatz 1 OWiG, § 229 Absatz 1 StPO in vielen Fällen nicht erforderlich sein. Eine Ablehnung eines Beweisantrages nach § 77 Absatz 2 Nummer 2 OWiG kommt nur dann in Betracht, wenn auch unter Berücksichtigung der Möglichkeit von mehreren Fortsetzungsterminen eine Beweiserhebung nicht möglich ist. Dies ist in aller Regel nicht der Fall, da das Gericht durch geschickte Anberaumung von kurzen Fortsetzungsterminen auch unter Berücksichtigung des Terminvorlaufes insbesondere bei den Amtsgerichten eine Aussetzung der Hauptverhandlung verhindern kann.
Drucksache 87/20
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität
... Zudem sollen Bedrohungen nach § 241 StGB unter die Meldepflicht fallen, in denen mit einem Verbrechen gedroht wird, das sich gegen ein persönliches Rechtsgut wie das Leben, die sexuelle Selbstbestimmung, die körperliche Unversehrtheit oder die persönliche Freiheit richtet. Hierunter fallen die Bedrohung mit folgenden Verbrechenstatbeständen: Mord nach § 211 StGB und vorsätzlicher Totschlag nach § 212 StGB, der schwere sexuelle Missbrauch von Kindern nach § 176a StGB, der sexuelle Missbrauch von Kindern mit Todesfolge nach § 176b StGB, der sexuelle Übergriff im Fall des § 177 Absatz 4 StGB, die sexuelle Nötigung nach § 177 Absatz 5 StGB, der sexuelle Übergriff, die sexuelle Nötigung oder die Vergewaltigung in den Fällen des § 177 Absatz 7 bis 9 StGB, der sexuelle Übergriff oder die sexuelle Nötigung und Vergewaltigung mit Todesfolge nach § 178 StGB, schwere Körperverletzung nach § 226 StGB, die Verstümmelung weiblicher Genitalien nach § 226a StGB, die Körperverletzung mit Todesfolge nach § 227 StGB, die Zwangsprostitution in den Fällen des § 232a Absatz 3 und 4 StGB, Zwangsarbeit in den Fällen des § 232b Absatz 3 StGB, die Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung nach § 233a Absatz 3 StGB, der Menschenraub nach § 234 StGB, die Verschleppung nach § 234a Absatz 1 StGB, die Entziehung Minderjähriger in den Fällen des § 235 Absatz 4 StGB, die Freiheitsberaubung in den Fällen des § 239 Absatz 3 und 4 StGB, erpresserischer Menschenraub nach § 239a StGB und die Geiselnahme nach § 239b.
Drucksache 33/1/20
Empfehlungen der Ausschüsse
Verordnung zur Änderung der Viehverkehrsverordnung und sonstiger tierseuchenrechtlicher Verordnungen
... Neben Personen und Fahrzeugen können auch Hunde und Gegenstände, die mit dem Virus kontaminiert sind, zu einer Seuchenverschleppung beitragen.
Drucksache 147/20
Unterrichtung durch das Bundesministerium der Finanzen Haushaltsführung 2020
Unterrichtung gemäß § 4 Absatz 1 Satz 2 Haushaltsgesetz (HG) 2020 über die Einwilligung in eine überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 0502 Titel 687 01 - Hilfe für Deutsche im Ausland und für nicht vertretene Unionsbürgerinnen und Unionsbürger in Drittstaaten - bis zur Höhe von 50 000 T Euro
... Aus einigen Ländern (Marokko, Indien) werden zudem Übergriffe der lokalen Bevölkerung auf Europäer berichtet, da diese für das Einschleppen des Virus verantwortlich gemacht werden. Besonders viele betroffene deutsche Touristen befinden sich derzeit in Marokko (Schätzung: höhere vierstellige Zahl), der Dominikanischen Republik und auf den Philippinen. Kritisch ist die Situation auch in Peru, Ägypten, Indonesien und Indien, weitere Länder mit hohen Touristenzahlen könnten folgen (allein Thailand mit aktuell schätzungsweise 30.000 deutschen Touristen).
Drucksache 53/19 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung
... Mittlerweile liegen Hinweise vor, dass die Verunreinigungen nicht nur bei der Wirkstoffsynthese entstehen, sondern auch über kontaminierte Ausrüstungsgegenstände und Lösungsmittel eingeschleppt werden können. Insoweit ist eine aussagekräftige Analytik ein entscheidender Garant für die Qualität der Arzneimittel.
Drucksache 53/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung
... Mittlerweile liegen Hinweise vor, dass die Verunreinigungen nicht nur bei der Wirkstoffsynthese entstehen, sondern auch über kontaminierte Ausrüstungsgegenstände und Lösungsmittel eingeschleppt werden können. Insoweit ist eine aussagekräftige Analytik ein entscheidender Garant für die Qualität der Arzneimittel.
Drucksache 359/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes für bessere und unabhängigere Prüfungen (MDK-Reformgesetz)
... Die Schlichtungskommission kann den Parteien Vergleichsvorschläge in Textform unterbreiten. Durch das Formerfordernis, das bei Durchführung einer mündlichen Verhandlung auch durch einen entsprechenden Protokollvermerk erfüllt werden kann, ist gewährleistet, dass alle Beteiligten eine gleichlautende Fassung des Vergleichsvorschlags erhalten. Um eine Verschleppung des Schlichtungsverfahrens durch eine der Parteien zu verhindern, sieht Absatz 7 Satz 2 eine Fiktionswirkung vor; die Parteien werden durch das Erfordernis eines entsprechenden Hinweises hinreichend geschützt. Satz 3 regelt klarstellend, dass vor der Schlichtungskommission geschlossene Vergleiche vollstreckbare Titel sind.
Drucksache 579/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Vorbereitung der Schaffung von Baurecht durch Maßnahmengesetz im Verkehrsbereich (Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz - MgvG )
... Der Offshore erzeugte Strom muss in die Lastzentren im Süden und Westen Deutschlands gebracht werden, der Netzausbau verläuft jedoch schleppend. Der Ausbau der Stromnetze ist eine der zentralen Herausforderungen der Energiewende. Netzengpässe innerhalb Deutschlands erfordern es, dass die Netzbetreiber regelmäßig in den Betrieb von Stromerzeugungsanlagen eingreifen müssen.
Drucksache 532/19
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Strafverfahrens
... "Einer Ablehnung nach Satz 1 bedarf es nicht, wenn die beantragte Beweiserhebung nichts Sachdienliches zu Gunsten des Antragstellers erbringen kann, der Antragsteller sich der Nutzlosigkeit der Beweiserhebung bewusst ist und er die Verschleppung des Verfahrens bezweckt; die Verfolgung anderer verfahrensfremder Ziele steht der Verschleppungsabsicht nicht entgegen."
Drucksache 444/19
Antrag des Freistaates Bayern
Entschließung des Bundesrates: "Arbeitszeiten familienfreundlich und unbürokratisch gestalten - Digitalisierung im Sinn von Beschäftigten und Unternehmen nutzen"
... es für die Belange von Familien zeitnah umgesetzt werden kann, damit es Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ermöglicht wird, Familie und Beruf besser miteinander zu vereinbaren. Dabei sind ein Großteil unserer Unternehmen Klein- und Mittelbetriebe. Deshalb ist zu berücksichtigen, dass Lösungen auch für kleine und mittlere Unternehmen wie z.B. im Hotel- und Gaststättengewerbe oder stark von äußeren Umständen geprägte Unternehmen wie z.B. in der Abschleppbranche (Autobahnnotdienste), die keiner Tarifbindung unterliegen, nutzbar sein müssen. Vor allem für Betriebe im ländlichen Raum, die in der Regel ohnehin eine angespannte Personalsituation haben, ist eine Flexibilisierung der Arbeitszeit von existentieller Bedeutung. Hier sind sowohl gesetzliche Regelungen selbst bzw. die Eröffnung tariflicher und kollektivrechtlicher Optionen zu prüfen, um möglichst passgenaue Arbeitszeitmodelle zu finden.
Drucksache 75/19
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
Erste Verordnung zur Änderung der Pflanzenschutz-Geräteverordnung
... b) In Nummer 2 werden vor dem Wort "Granulatstreugeräte" die Wörter "schleppergetragene oder aufgebaute" eingefügt.
Drucksache 257/18
... Der Gesetzentwurf ist besonders eilbedürftig, weil die Gefahr einer Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) nach Deutschland nach wie vor gegeben ist. Im Ereignisfall ist daher ein unverzügliches Eingreifen erforderlich.
Drucksache 285/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über den Europäischen Meeres- und Fischereifonds und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 508/2014
des Europäischen Parlaments und des Rates
... - die Existenzgründerförderung für Jungfischer zukünftig nur noch im Bereich der kleinen Küstenfischerei (Schiffe kleiner 12 m und ohne geschleppte Fanggeräte) möglich sein soll und
Drucksache 345/1/18
... Begründet wurde die Wiedereinführung von Standardpflanzgut mit der Notwendigkeit, einem Rückgang der genetischen Vielfalt innerhalb der Rebsorten durch ein weniger aufwändiges Verfahren der amtlichen Anerkennung entgegenzuwirken. Unberücksichtigt blieben hingegen die potenziell negativen Auswirkungen auf den phytosanitären Zustand des im Inland verwendeten Rebenpflanzguts, beispielweise die Gefahr der Einschleppung und Ausbreitung von Rebkrankheiten und Schaderregern wie Flavescence dorée, Xylella fastidiosa u.a.
Drucksache 475/1/18
... es in eigener Verantwortung und auf eigene Kosten dafür Sorge zu tragen, dass Tierseuchen weder in seinen Bestand eingeschleppt noch aus seinem Bestand verschleppt werden (Biosicherheitsmaßnahmen). Im Bereich der Jagd bedingt der Schutz vor dem Eintrag einer Tierseuche in den Wildbestand die Reduzierung der empfänglichen Tierarten und damit die Erhöhung des Abschusses. Mit der vorgesehenen Regelung soll nun - im Gegensatz zum Tierhalter - der Jagdausübungsberechtigte für die ihm obliegende Pflicht zur Gesunderhaltung des ausschließlich von ihm nutzbaren Wildbestandes eine Aufwandsentschädigung erhalten.
Drucksache 376/18 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Pflegepersonals (Pflegepersonal-Stärkungsgesetz - PpSG )
... Soweit intensivpflegerische Maßnahmen erfolgen - also pflegerische Maßnahmen bei Personen mit eingeschränkten, künstlich aufrechterhaltenen, bedrohten oder überwachungsbedürftigen Vitalfunktionen, insbesondere künstliche Beatmung - wird schwerwiegend in lebenswichtige Körperfunktionen eingegriffen. Hierzu benötigte Geräte verbleiben längere Zeit unmittelbar am oder im Körper der Betroffenen, kommen vielfach mit Körpersekreten in Kontakt und können potentiell von Krankheitserregern besiedelt werden. Dabei droht nicht nur die Erkrankung des Betroffenen, auch ein Weitertragen der Erreger aus der Einrichtung hinaus, etwa über das Pflegepersonal oder Besuch, ist leicht vorstellbar. Da intensivpflegerische Maßnahmen sowohl in stationären Pflegeeinrichtungen als auch ambulant betreuten Wohngemeinschaften identisch sind, ist es nicht nachvollziehbar, dass die stationären Pflegeeinrichtungen infektionshygienisch überwacht werden können, ambulant betreute Wohngemeinschaften mit gleichartigem Infektionsrisiko hingegen nicht. Handlungsbedarf besteht insbesondere auch aufgrund der Tatsache, dass betroffene Patienten mit Bedarf an intensivpflegerischer Versorgung zunehmend unmittelbar aus dem Krankenhaus in ambulant betreuten Wohngemeinschaften verlegt werden mit der Gefahr der Einschleppung nosokomialer Erreger.
Drucksache 551/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung zur Einführung der Verordnung über mittelgroße Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen sowie zur Änderung der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen
... Luft wieder greifen. Diese Vorgehensweise konterkariert die Bemühungen, NO<sub>x</sub> zu mindern. In der Praxis kommt es bei einigen der Anlagen zwar zu Grenzwertüberschreitungen, die jedoch durch einfache Maßnahmen wie Wartung und Brennereinstellung zu beheben sind. Auch sind viele Anlagen bereits sehr alt. Eine Abschwächung des Emissionsgrenzwerts würde zu einer Vernachlässigung der Anlagen und zu einer Verschleppung des Austauschs von Anlagen jenseits der technischen Lebensdauer führen.
Drucksache 216/18
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung zum Erlass der Verordnung über nationale Verpflichtungen zur Reduktion der Emissionen bestimmter Luftschadstoffe
... cc) Gülle wird auf Grünflächen mittels Schleppschlauch, Schleppschuh oder durch flache oder tiefe Injektion ausgebracht,
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Verordnung
Artikel 1 Dreiundvierzigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über nationale Verpflichtungen zur Reduktion der Emissionen bestimmter Luftschadstoffe - 43. BImSchV)
§ 1 Begriffsbestimmungen
§ 2 Verpflichtungen zur Emissionsreduktion
§ 3 Indikative Emissionsmengen
§ 4 Nationales Luftreinhalteprogramm
§ 5 Aktualisierung des nationalen Luftreinhalteprogramms
§ 6 Beteiligung der Öffentlichkeit
§ 7 Nationales Emissionsinventar
§ 8 Nationale Emissionsprognose
§ 9 Informativer Inventarbericht
§ 10 Anpassung des nationalen Emissionsinventars im Hinblick auf die Einhaltung der Verpflichtungen zur Emissionsreduktion
§ 11 Mittelung von Emissionen im Fall außergewöhnlicher meteorologischer Bedingungen
§ 12 Kompensation der Verpflichtungen zur Emissionsreduktion für SO2, NOx und Feinstaub PM2,5 ab dem Jahr 2030
§ 13 Einhaltung der Verpflichtungen zur Emissionsreduktion bei unvorhersehbaren Entwicklungen im Energiesektor
§ 14 Inanspruchnahme der Flexibilisierungsregelungen im Hinblick auf die Einhaltung der Verpflichtungen zur Emissionsreduktion
§ 15 Monitoring der Auswirkungen der Luftverschmutzung
§ 16 Übermittlung des nationalen Luftreinhalteprogramms
§ 17 Übermittlung des nationalen Emissionsinventars und der nationalen Emissionsprognose sowie des informativen Inventarberichts
§ 18 Übermittlung von Informationen zum Monitoring der Auswirkungen der Luftverschmutzung an die Europäische Kommission
§ 19 Veröffentlichung des nationalen Luftreinhalteprogramms
§ 20 Veröffentlichung des nationalen Emissionsinventars und der nationalen Emissionsprognose sowie des informativen Inventarberichts
Anlage 1 Überwachung von und Berichterstattung über Emissionen
Tabelle
Tabelle
Tabelle
Anlage 2 Methoden für die Erstellung und Aktualisierung des nationalen Emissionsinventars und der nationalen Emissionsprognose
I. Nationales Emissionsinventar
II. Nationale Emissionsprognose
Artikel 2 Änderung der Neununddreißigsten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen - 39. BImSchV)
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Verordnungsermächtigung
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Verordnungsfolgen
1. Nachhaltigkeitsaspekte
2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
3. Erfüllungsaufwand
a Für Bürgerinnen und Bürger
b Für die Wirtschaft
c Für die Verwaltung
4. Weitere Kosten
5. Weitere Verordnungsfolgen
6. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu § 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 5
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 6
Zu Absatz 4
Zu § 7
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 8
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 9
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 10
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 15
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 16
Zu § 17
Zu § 18
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 19
Zu § 20
Zu Anlage 1 Überwachung von und Berichterstattung über Emissionen Anlage 1 setzt Anhang I der Richtlinie EU Nr. 2016/2284 in nationales Recht um.
Zu Anlage 2 Methoden für die Erstellung und Aktualisierung des nationalen Emissionsinventars und der nationalen Emissionsprognose
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 4324, BMUB: Entwurf einer Verordnung zum Erlass der Verordnung über nationale Verpflichtungen zur Emissionsreduktion bestimmter Luftschadstoffe
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
II.1 Erfüllungsaufwand
Bürgerinnen und Bürger
5 Wirtschaft
5 Verwaltung
II.2 Weitere Kosten
II.3 Alternativen
II.4 Evaluation
III. Ergebnis
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Drucksache 352/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Dritte Verordnung zur Änderung der Geflügelpest -Verordnung
... "Ferner kann die zuständige Behörde, soweit dies zur Erkennung der Einschleppung oder Verschleppung des aviären Influenzavirus erforderlich ist, anordnen, dass die virologischen Untersuchungen nach Satz 1 Nummer 2 in einem kürzeren als dem in Kapitel IV Nummer 8.17 Buchstabe c des Anhangs der Entscheidung
Drucksache 207/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Bundesfern-straßenmautgesetzes
... es (BFStrMG) die Mautpflicht für Bundesstraßen ab dem 1. Juli 2018 beschlossen wurde, sollten nach Absicht des Gesetzgebers die Transporte der landwirtschaftlichen Betriebe unter anderem mit klassischen land- oder forstwirtschaftlichen (lof) Zugmaschinen (Ackerschlepper, Geräteträger) für eigene Zwecke weiterhin umfänglich von der Maut befreit sein. Zusätzlich wurde ein Befreiungstatbestand für den geschäftsmäßigen (entgeltlichen) Güterverkehr im landwirtschaftlichen Bereich bis zu einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h eingeführt (§ 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 6 BFStrMG).
Drucksache 157/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über die Ermöglichung der digitalen Umgestaltung der Gesundheitsversorgung und Pflege im digitalen Binnenmarkt, die aufgeklärte Mitwirkung der Bürger und den Aufbau einer gesünderen Gesellschaft COM(2018) 233 final
... Die Einführung digitaler Lösungen für Gesundheits- und Pflegedienste verläuft nach wie vor schleppend und weist große Unterschiede zwischen den einzelnen Mitgliedstaaten und Regionen auf. Weitere Maßnahmen auf EU-Ebene sind daher von entscheidender Bedeutung, um den sinnvollen Einsatz digitaler Lösungen im öffentlichen Gesundheitswesen und in der Gesundheitsversorgung in Europa zu beschleunigen. In ihrer Halbzeitüberprüfung der Umsetzung der Strategie für den digitalen Binnenmarkt24 legte die Kommission ihre Absicht dar, in drei Bereichen weitere Maßnahmen zu ergreifen:
Drucksache 207/18 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Bundesfern-straßenmautgesetzes
... es (BFStrMG) die Mautpflicht für Bundesstraßen ab dem 1. Juli 2018 beschlossen wurde, sollten nach Absicht des Gesetzgebers die Transporte der landwirtschaftlichen Betriebe unter anderem mit klassischen land- oder forstwirtschaftlichen (lof) Zugmaschinen (Ackerschlepper, Geräteträger) für eigene Zwecke weiterhin umfänglich von der Maut befreit sein. Zusätzlich wurde ein Befreiungstatbestand für den geschäftsmäßigen (entgeltlichen) Güterverkehr im landwirtschaftlichen Bereich bis zu einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h eingeführt (§ 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 6 BFStrMG).
Drucksache 626/18
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
Fünfte Verordnung zur Änderung der Seefischereiverordnung
... werden einige Anpassungen und Änderungen vorgenommen. Diese betreffen: eine Erhöhung der Bruttoraumzahl für Fischereifahrzeuge in der Ostsee und der östlichen Nordsee, Änderungen der Zuständigkeit zwischen dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft und der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung, die Konkretisierung von Überprüfungsvorschriften für technische Ausrüstung, Änderungen der Logbuchvorschriften für bestimmte Fischereifahrzeuge in der Ostsee, die Einführung von Monatsmeldungen, Änderungen der Ausnahmeregelungen für die küstennahe Fischerei und die Tagesfischerei, Bestimmungen zur Fischerei auf Nordseekrabben mit Grundschleppnetzen, eine Anpassung der Ordnungswidrigkeitstatbestände und der Anlagen sowie weitere Änderungen redaktioneller Art.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Fünfte Verordnung zur Änderung der Seefischereiverordnung
Artikel 1 Änderung der Seefischereiverordnung
§ 9 Überprüfung von Satellitenortungsanlagen und elektronischen Aufzeichnungs- und Meldesystemen
Abschnitt 3 Technische Beschreibung eines Siebnetzes/Trichternetzes und eines Sortiergitternetzeinsatzes, eines Trichternetzes und eines Netzes mit Sortiergittern
Anlage 5 (zu § 16 Absatz 1) Bezeichnung und Bewertung der Straftaten und Ordnungswidrigkeiten im Rahmen des Punktesystems
Artikel 2 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Regelungsfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
5. Weitere Kosten
6. Weitere Regelungsfolgen
VII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 8
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 16
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
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Drucksache 380/18
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Einstufung Georgiens, der Demokratischen Volksrepublik Algerien, des Königreichs Marokko und der Tunesischen Republik als sichere Herkunftsstaaten
... Die in der Verfassung garantierte Unabhängigkeit von Gerichten und Richtern ist in der Praxis nicht immer gewährleistet. Geltende Gesetze und Vorschriften werden nicht immer einheitlich und flächendeckend angewandt. Die von Präsident Bouteflika bereits im Juni 2000 eingesetzte Justizreformkommission führte zwar zur Entlassung der Mehrheit der Präsidenten der erst- und zweitinstanzlichen Gerichte und zu massiven Umbesetzungen im Justizsystem. Strukturelle Verbesserungen sind dadurch jedoch nicht eingetreten. Den Bürgerinnen und Bürgern fehlt nach wie vor das Vertrauen in die Justiz, sie sehen vor allem in politisch relevanten Strafverfahren Handlungsbedarf. Nach Einschätzung von Menschenrechtsorganisationen und Journalisten nimmt die Exekutive in solchen Fällen unmittelbar Einfluss auf die Entscheidungen des Gerichts. Die Justizreform wird zudem nur äußerst schleppend umgesetzt.
Drucksache 345/18 (Beschluss)
... Begründet wurde die Wiedereinführung von Standardpflanzgut mit der Notwendigkeit, einem Rückgang der genetischen Vielfalt innerhalb der Rebsorten durch ein weniger aufwändiges Verfahren der amtlichen Anerkennung entgegenzuwirken. Unberücksichtigt blieben hingegen die potenziell negativen Auswirkungen auf den phytosanitären Zustand des im Inland verwendeten Rebenpflanzguts, beispielweise die Gefahr der Einschleppung und Ausbreitung von Rebkrankheiten und Schaderregern wie Flavescence dorée, Xylella fastidiosa u.a.
Drucksache 285/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über den Europäischen Meeres- und Fischereifonds und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 508/2014
des Europäischen Parlaments und des Rates
... - die Existenzgründerförderung für Jungfischer zukünftig nur noch im Bereich der kleinen Küstenfischerei (Schiffe kleiner 12 m und ohne geschleppte Fanggeräte) möglich sein soll und
Drucksache 595/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates: Wirksame Unterstützung der Forstbetriebe in Folge klimawandelbedingter Extremwetterereignisse
... 7. Darüber hinaus bittet der Bundesrat die Bundesregierung zu prüfen, inwieweit weitere Unterstützungsaktivitäten, wie beispielsweise angesichts aktueller Ausbreitungs- und Einschleppungsgefahren von Schaderregern durch Importe, amtlich verfügte Phytosanitärmaßnahmen in Form eines Entrindungsgebots für potenziell mit hier nicht heimischen Schaderregern infiziertem Importholz ergriffen werden sollten.
Drucksache 352/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Dritte Verordnung zur Änderung der Geflügelpest -Verordnung
... "Ferner kann die zuständige Behörde, soweit dies zur Erkennung der Einschleppung oder Verschleppung des aviären Influenzavirus erforderlich ist, anordnen, dass die virologischen Untersuchungen nach Satz 1 Nummer 2 in einem kürzeren als dem in Kapitel IV Nummer 8.17 Buchstabe c des Anhangs der Entscheidung
Drucksache 595/18
Antrag des Landes Rheinland-Pfalz
Entschließung des Bundesrates: Wirksame Unterstützung der Forstbetriebe in Folge klimawandelbedingter Extremwetterereignisse
... 6. Darüber hinaus bittet der Bundesrat die Bundesregierung zu prüfen, inwieweit weitere Unterstützungsaktivitäten, wie beispielsweise angesichts aktueller Ausbreitungs- und Einschleppungsgefahren von Schaderregern durch Importe, amtlich verfügte Phytosanitärmaßnahmen in Form eines Entrindungsgebots für potenziell mit hier nicht heimischen Schaderregern infiziertem Importholz ergriffen werden sollten.
Drucksache 556/18
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
Erste Verordnung zur Änderung der Schweinepest -Verordnung
... Diese Maßnahmen dienen damit zum einen dem vorbeugenden Schutz, zum anderen aber auch im Ereignisfall der Vermeidung einer Weiterverschleppung der Tierseuche. Somit werden insbesondere auch die Schweine haltenden Betriebe und die dahinter stehende Wirtschaft vor einer Einschleppung der ASP in die Nutztierbestände geschützt, welches eine Unterstützung von Nachhaltigkeitsziel 12 (nachhaltige Produktionsmuster sicherstellen) bietet sowie im Sinne eines One Health Ansatzes zu Unterziel 3.d "Die Kapazitäten [...] in den Bereichen Frühwarnung, Risikominderung und Management nationaler und globaler Gesundheitsrisiken stärken" beiträgt. Die Regelungen dienen der Sicherung der landwirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, da eine Einschleppung der ASP in Nutztierbestände große wirtschaftliche Folgeschäden verursachen würde. Somit ist insbesondere der Nachhaltigkeitsindikator Nummer 8.4 (wirtschaftliche Leistungsfähigkeit) betroffen. Ferner wird der Managementregel 9 (nachhaltige Landwirtschaft) Rechnung getragen.
Drucksache 352/18
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
Dritte Verordnung zur Änderung der Geflügelpest -Verordnung
... "Der Tierhalter hat sicherzustellen, dass jede Person, die Geflügel impft oder gewerbsmäßig in einer Geflügelhaltung tätig ist, insbesondere Geflügel ein- oder ausstallt, vor Beginn der jeweiligen Tätigkeit zur Vermeidung der Ein- oder Verschleppung der Geflügelpest oder der niedrigpathogenen aviären Influenza gereinigte und desinfizierte Schutzkleidung oder Einwegschutzkleidung anlegt und diese während der jeweiligen Tätigkeit trägt."
Drucksache 376/2/18
Antrag des Freistaates Bayern
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Pflegepersonals (Pflegepersonal-Stärkungsgesetz - PpSG )
... Soweit intensivpflegerische Maßnahmen erfolgen - also pflegerische Maßnahmen bei Personen mit eingeschränkten, künstlich aufrechterhaltenen, bedrohten oder überwachungsbedürftigen Vitalfunktionen, insbesondere künstliche Beatmung - wird schwerwiegend in lebenswichtige Körperfunktionen eingegriffen. Hierzu benötigte Geräte verbleiben längere Zeit unmittelbar am oder im Körper der Betroffenen, kommen vielfach mit Körpersekreten in Kontakt und können potentiell von Krankheitserregern besiedelt werden. Dabei droht nicht nur die Erkrankung des Betroffenen, auch ein Weitertragen der Erreger aus der Einrichtung hinaus, etwa über das Pflegepersonal oder Besuch, ist leicht vorstellbar. Da intensivpflegerische Maßnahmen sowohl in stationären Pflegeeinrichtungen als auch ambulant betreuten Wohngemeinschaften identisch sind, ist es nicht nachvollziehbar, dass die stationären Pflegeeinrichtungen infektionshygienisch überwacht werden können, ambulant betreute Wohngemeinschaften mit gleichartigem Infektionsrisiko hingegen nicht. Handlungsbedarf besteht insbesondere auch aufgrund der Tatsache, dass betroffene Patienten mit Bedarf an intensivpflegerischer Versorgung zunehmend unmittelbar aus dem Krankenhaus in ambulant betreuten Wohngemeinschaften verlegt werden mit der Gefahr der Einschleppung nosokomialer Erreger.
Drucksache 667/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine funktionierende öffentliche Auftragsvergabe in und für Europa - COM(2017) 572 final
... Ebenso verläuft die Digitalisierung der Vergabe öffentlicher Aufträge schleppend. Nach einer Umfrage von 2016 stützten sich in nur vier Mitgliedstaaten alle wichtigen Schritte des Verfahrens auf digitale Technologie.21 Die Mitgliedstaaten nutzen das Aufkommen neuer Technologien noch nicht als Gelegenheit zur Vereinfachung und Beschleunigung ihrer Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge.
Drucksache 184/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014
über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten
... Durch den zunehmenden weltweiten Warenverkehr, den fortschreitenden anthropogen verursachten Klimawandel und die Anpassungsfähigkeit der Stechmücke erweitert sich in Europa das Verbreitungsgebiet der Aedes albopictus (Asiatische Tigermücke). Aus den von ihr besiedelten Gebieten in den südlichen Regionen Europas (Italien, Frankreich) wird seit einigen Jahren eine Einschleppung nach Deutschland, insbesondere in solche Länder beobachtet, die entlang den aus Südeuropa kommenden Autobahnen liegen (Baden-Württemberg und Bayern). In Deutschland trägt hauptsächlich der internationale Handel mit Gebrauchtreifen zur Einschleppung bei. Aedes albopictus gilt als kompetente Überträgermücke für Dengue- und Chikungunyaviren sowie das West-Nil-Fiebervirus.
Drucksache 1/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über präventive Restrukturierungsrahmen, die zweite Chance und Maßnahmen zur Steigerung der Effizienz von Restrukturierungs-, Insolvenz- und Entschuldungsverfahren und zur Änderung der Richtlinie 2012/30 /EU
/EU - COM(2016) 723 final; Ratsdok. 14875/16
... 41. Auch die in Artikel 22 Absatz 4 des Richtlinienvorschlags vorgesehene Anknüpfung an in Strafverfahren erlassene Berufsverbote als Ausnahme von der Koppelung an die Restschuldbefreiung ist zu eng formuliert. Nicht erfasst sind hiervon nämlich die zumindest in Deutschland häufigen Fälle, in denen eine Sperre nur tatbestandlich an eine strafgerichtliche Verurteilung (zum Beispiel wegen Insolvenzverschleppung) anknüpft, nicht aber unmittelbar im Urteil des Strafgerichts ausgesprochen wird, sondern sich aus dem Gesetz ergibt. Solche auf Gesetz beruhenden Verbote müssen auch weiterhin möglich sein. Außerdem sollte eine Anknüpfung nicht nur an strafrechtliche Verurteilungen erfolgen, sondern an alle gerichtlichen und behördlichen Maßnahmen, die eine Sperre unmittelbar oder mittelbar nach sich ziehen. Von dem jetzigen Vorschlag nicht erfasst wäre beispielsweise eine berufsgerichtliche Verurteilung oder eine behördliche Entziehung einer Erlaubnis wegen Unzuverlässigkeit des Unternehmers.
Drucksache 127/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Anspruchs auf Hinterbliebenengeld |
... Der Begriff "Anhänger" umfasst dabei alle hinter Kraftfahrzeugen mitgeführten Fahrzeuge, mit Ausnahme von betriebsunfähigen Fahrzeugen, die abgeschleppt werden. Somit unterliegen die Halter aller Kfz-Anhänger, ob mit einem Kfz verbunden oder nicht, der Gefährdungshaftung; dies giltauch für Anhänger, die nach § 2 Absatz 1 Nummer 6c PflVG in Verbindung mit § 3 Absatz 2 Nummer 2 FZV nicht der Versicherungspflicht unterliegen wie zum Beispiel Pferdesportanhänger und Sportbootstrailer (vgl. Burmann in: Burmann/Heß/Jahnke/Janker, Straßenverkehrsrecht, 23. Auflage 2014, § 7 StVG, Rn. 4).
Drucksache 144/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen:
... In ihrer Mitteilung von 2012 über den "Schutz der Privatsphäre in einer vernetzten Welt - Ein europäischer Datenschutzrahmen für das 21. Jahrhundert"6 und ihrer Mitteilung "Für eine florierende datengesteuerte Wirtschaft"7 aus dem Jahr 2014 verwies die Kommission darauf, dass für den freien Datenfluss zwischen den Mitgliedstaaten unionsweit moderne und kohärente Regeln benötigt werden, sowie dass im Vergleich zu den USA die Datenrevolution von der digitalen Wirtschaft in Europa nur schleppend aufgenommen wurde und es zudem an vergleichbaren industriellen Kapazitäten fehlte. Zusammenfassend stellte sie fest, dass ein nicht an den Handel mit Daten innerhalb der EU angepasstes rechtliches Umfeld zu einem unzureichenden Zugang zu großen Datensätzen, zu Zutrittsbeschränkungen für Marktneulinge und zu Hemmnissen für Investitionen führen kann.
Drucksache 385/17
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
Erste Verordnung zur Änderung der MKS -Verordnung
... - und Klauenseuche inaktiviert wird und während des Zeitraums bis zur Behandlung eine Verschleppung des Virus der
Drucksache 60/1/17
... Bereits 1999 wurden in einer EU-Richtlinie Grenzwerte für fünf wichtige Luftschadstoffe festgelegt, darunter auch der Grenzwert für Stickoxid. Die Grenzwerte müssen seit dem 1. Januar 2010 eingehalten werden. Verantwortlich für die viel zu schleppende Verbesserung der realen Emissionswerte der Fahrzeugflotten ist, durch die inzwischen offenkundig gewordene bisherige laxe Fahrzeug-Typ-Genehmigung, der Bund.
Drucksache 60/17 (Beschluss)
... Bereits 1999 wurden in einer EU-Richtlinie Grenzwerte für fünf wichtige Luftschadstoffe festgelegt, darunter auch der Grenzwert für Stickoxid. Die Grenzwerte müssen seit dem 1. Januar 2010 eingehalten werden. Verantwortlich für die viel zu schleppende Verbesserung der realen Emissionswerte der Fahrzeugflotten ist, durch die inzwischen offenkundig gewordene bisherige laxe Fahrzeug-Typ-Genehmigung, der Bund.
Drucksache 1/17 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über präventive Restrukturierungsrahmen, die zweite Chance und Maßnahmen zur Steigerung der Effizienz von Restrukturierungs-, Insolvenz- und Entschuldungsverfahren und zur Änderung der Richtlinie 2012/30 /EU
/EU - COM(2016) 723 final; Ratsdok. 14875/16
... 40. Auch die in Artikel 22 Absatz 4 des Richtlinienvorschlags vorgesehene Anknüpfung an in Strafverfahren erlassene Berufsverbote als Ausnahme von der Koppelung an die Restschuldbefreiung ist zu eng formuliert. Nicht erfasst sind hiervon nämlich die zumindest in Deutschland häufigen Fälle, in denen eine Sperre nur tatbestandlich an eine strafgerichtliche Verurteilung (zum Beispiel wegen Insolvenzverschleppung) anknüpft, nicht aber unmittelbar im Urteil des Strafgerichts ausgesprochen wird, sondern sich aus dem Gesetz ergibt. Solche auf Gesetz beruhenden Verbote müssen auch weiterhin möglich sein. Außerdem sollte eine Anknüpfung nicht nur an strafrechtliche Verurteilungen erfolgen, sondern an alle gerichtlichen und behördlichen Maßnahmen, die eine Sperre unmittelbar oder mittelbar nach sich ziehen. Von dem jetzigen Vorschlag nicht erfasst wäre beispielsweise eine berufsgerichtliche Verurteilung oder eine behördliche Entziehung einer Erlaubnis wegen Unzuverlässigkeit des Unternehmers.
Drucksache 127/17 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Anspruchs auf Hinterbliebenengeld |
... Der Begriff "Anhänger" umfasst dabei alle hinter Kraftfahrzeugen mitgeführten Fahrzeuge, mit Ausnahme von betriebsunfähigen Fahrzeugen, die abgeschleppt werden. Somit unterliegen die Halter aller Kfz-Anhänger, ob mit einem Kfz verbunden oder nicht, der Gefährdungshaftung; dies gilt auch für Anhänger, die nach § 2 Absatz 1 Nummer 6c PflVG in Verbindung mit § 3 Absatz 2 Nummer 2 FZV nicht der Versicherungspflicht unterliegen wie zum Beispiel Pferdesportanhänger und Sportbootstrailer (vgl. Burmann in: Burmann/Heß/Jahnke/Janker, Straßenverkehrsrecht, 23. Auflage 2014, § 7 StVG, Rn. 4).
Drucksache 385/2/17
Antrag des Landes Niedersachsen
Erste Verordnung zur Änderung der MKS -Verordnung
... "Personen, die mit Tieren empfänglicher Arten seit dem 21. Tag vor der mutmaßlichen Einschleppung des Virus der Maul-und Klauenseuche in den Seuchenbetrieb in Kontakt gekommen sind, dürfen an Veranstaltungen mit anderen Personen nicht teilnehmen."
Drucksache 184/17
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014
über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten
... Ferner sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, innerhalb von 18 Monaten nach Annahme der Unionsliste eine Untersuchung der Pfade der nicht vorsätzlichen Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten in ihrem Hoheitsgebiet sowie in ihren Meeresgewässern durchzuführen und diejenigen Pfade zu ermitteln, die aufgrund des Artvolumens oder des potenziellen Schadens, den die über diese Pfade in die Union gelangenden Arten verursachen, prioritäre Maßnahmen erfordern ("prioritäre Pfade"). Sodann sind binnen drei Jahren Aktionspläne für die ermittelten prioritären Pfade auszuarbeiten und zu implementieren, um die nicht vorsätzliche Einschleppung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten zu verhindern (Artikel 13 der Verordnung (EU) Nr.
Drucksache 212/17
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
Verordnung zur Änderung der Rinder -Leukose-Verordnung, der Tuberkulose -Verordnung und der Brucellose -Verordnung
... Durch die Einführung der Trennung der Maßnahmen beim Ausbruch der Brucellose und beim Verdacht auf Brucellose bei Schweine-, Schaf- und Ziegenbeständen kann die zuständige Behörde die durchzuführenden Maßnahmen bei den betroffenen Schweine-, Schaf- und Ziegenbeständen den Gegebenheiten anpassen. Dies dient dazu, die Einschleppung und Ausbreitung der Brucellose zu vermeiden. Die Gesunderhaltung der Schweine, Schaf und Ziegen haltenden Betriebe dient damit der Aufrechterhaltung einer produktiven und wettbewerbsfähigen Landwirtschaft. In einem unmittelbaren Zusammenhang dazu wird auch dem vorsorgenden und gesundheitlichen Verbraucherschutz Rechnung getragen, denn nur ein gesundes Tier kann auch ein gesundes Lebensmittel liefern. Damit wird der Managementregel 8 der Nachhaltigkeitsstrategie entsprochen.
Drucksache 357/17
... Die Digitalisierung des Hörfunks bietet für Anbieter von Rundfunkprogrammen zahlreiche Möglichkeiten, ihre Angebotsvielfalt zu steigern und den Nutzern ein in der Tonqualität höherwertigeres Produkt anzubieten. Die Marktdurchdringung mit entsprechenden Endgeräten, die zum Empfang digitaler Sender geeignet sind, verläuft im Gegensatz zu den Entwicklungen in anderen Mitgliedstaaten der EU sehr schleppend. Auch entsprechende Initiativen von Bund und Ländern haben nicht zu einer spürbaren Steigerung der Marktdurchdringung mit Digitalgeräten geführt. Ziel der gesetzlichen Regelung ist es, die Verbreitung von Digitalgeräten zu fördern.
Drucksache 385/17 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Erste Verordnung zur Änderung der MKS -Verordnung
... "Personen, die mit Tieren empfänglicher Arten seit dem 21. Tag vor der mutmaßlichen Einschleppung des Virus der Maul-und Klauenseuche in den Seuchenbetrieb in Kontakt gekommen sind, dürfen an Veranstaltungen mit anderen Personen nicht teilnehmen."
Drucksache 378/1/17
... Die Möglichkeit, Standardpflanzgut von Reben in Deutschland in Verkehr zu bringen, sowie der daraus resultierende Aufbau und Betrieb entsprechender Anlagen zur Vermehrung von Standardpflanzgut im Inland erhöht in erheblichem Maße die Gefahr der Einschleppung und Ausbreitung von Rebkrankheiten und Schaderregern wie Flavescence doree, Xylella fastidiosa u.a..
Drucksache 385/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Erste Verordnung zur Änderung der MKS -Verordnung
... Gemäß § 9 Absatz 5 Satz 1 Nummer 9 ist nach der Feststellung der MKS die Teilnahme für Personen, die seit dem 21. Tag vor der mutmaßlichen Einschleppung Kontakt mit empfänglichen Tieren hatten, an Veranstaltungen mit anderen Personen verboten. Dieser Sachverhalt könnte im Extremfall z.B. dazu führen, dass Kinder monatelang nicht zur Schule gehen dürften.
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Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.