[ Info ] [Aktuell ] [News ] [Bestellung/Preise (PDF)] [BR] [Kataster ] [Support ] [Kontakt ] [Beratersuche ]
Neu

420 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Schleppen"


⇒ Schnellwahl ⇒

0386/20B
0268/1/20
0268/20B
0107/20
0258/20B
0258/1/20
0268/20
0185/20
0386/20
0051/1/20
0033/20B
0107/20B
0087/20
0033/1/20
0147/20
0053/19B
0053/1/19
0359/1/19
0579/1/19
0532/19
0444/19
0075/19
0257/18
0285/18B
0345/1/18
0475/1/18
0376/18B
0551/18B
0216/18
0352/18B
0207/1/18
0157/18
0207/18B
0626/18
0380/18
0345/18B
0285/1/18
0595/18B
0352/1/18
0595/18
0556/18
0352/18
0376/2/18
0667/17
0184/1/17
0001/1/17
0127/1/17
0144/17
0385/17
0060/1/17
0060/17B
0001/17B
0127/17B
0385/2/17
0184/17
0212/17
0357/17
0385/17B
0378/1/17
0385/1/17
0118/16
0604/16
0654/1/16
0749/16B
0200/16
0312/16B
0021/16
0552/16
0103/16
0221/16
0422/1/16
0211/16
0138/16
0312/16
0075/16
0068/16
0094/15
0500/15B
0053/15
0241/15B
0260/15B
0439/1/15
0057/15
0119/15
0097/1/15
0559/1/15
0241/1/15
0063/15
0042/15
0097/15B
0260/1/15
0439/15B
0495/15
0583/14
0183/14
0303/14
0630/14B
0278/1/14
0421/14
0197/1/14
0331/1/14
0417/14B
0417/1/14
0630/1/14
0429/14
0002/14
0458/14
0150/13
0683/13
0175/13
0372/13
0325/13
0752/13
0699/13
0679/13B
0149/1/13
0149/13
0679/1/13
0757/13
0160/12
0490/12
0414/12
0687/12
0683/12
0661/1/12
0785/1/12
0367/12
0722/12
0661/12
0785/12B
0467/12
0310/12
0618/1/12
0555/12B
0661/12B
0021/12
0338/12
0618/12B
0535/12
0555/1/12
0599/12
0052/11
0627/11
0371/11
0035/11
0631/11
0092/11
0151/11B
0114/11
0189/2/11
0151/11
0370/11
0850/11
0705/11
0309/11
0054/11
0256/11
0087/11
0635/11
0059/11
0466/10
0466/1/10
0476/10B
0209/10
0170/10
0706/10
0723/10
0581/1/10
0306/10
0506/10
0104/10
0737/10
0482/10
0215/10
0754/10
0181/10
0129/10
0503/10
0466/10B
0704/10
0725/10
0476/10
0138/10
0784/10
0834/10
0018/10
0476/1/10
0581/10B
0113/10
0805/10
0476/3/10
0617/1/09
0568/09
0298/09
0107/09
0168/09B
0488/09
0429/09
0325/09
0795/09B
0603/09B
0795/1/09
0298/1/09
0503/09
0190/09
0229/09
0795/09
0313/09
0616/09
0144/09
0819/09
0178/09
0168/1/09
0386/09
0153/1/09
0603/09
0816/09
0391/09
0391/1/09
0164/09
0088/09
0391/09B
0081/09
0603/1/09
0781/09B
0135/09
0669/1/09
0087/1/09
0143/09
0165/09
0256/09
0187/09
0781/1/09
0174/08
0810/08
0952/1/08
0179/08
0697/08
0304/08B
0668/2/08
0615/08
0710/08
0113/08
0846/08
0378/08
0402/08
0952/08B
0952/08
0304/08
0452/08
0747/08
0779/08
0849/08
0809/08
0195/08
0396/08
0879/08
0847/08
0354/07B
0329/1/07
0109/07
0411/07
0353/07
0796/07
0224/1/07
0129/07B
0260/07
0544/07B
0446/07
0337/07
0018/07
0810/07
0127/07
0682/1/07
0129/2/07
0601/07
0211/07
0329/2/07
0075/07
0335/1/07
0512/07
0354/07
0275/07B
0601/07B
0497/07
0129/1/07
0129/07
0735/07
0797/07
0810/07B
0354/1/07
0929/07
0511/07
0275/1/07
0778/07
0601/1/07
0534/07
0682/07
0751/07
0810/1/07
0720/07C
0329/07
0722/07
0720/07A
0815/07
0080/07
0919/07
0435/07
0229/07
0231/07
0275/07
0682/07B
0224/07B
0336/07
0329/07B
0295/07
0563/07
0365/06
0660/06B
0572/06
0247/06
0780/06
0786/1/06
0206/06
0786/06B
0710/1/06
0359/06
0375/06
0173/06
0901/06
0285/06
0365/1/06
0865/06
0710/06B
0370/06B
0033/06
0507/06
0800/06
0788/06
0668/06
0804/06
0370/06
0330/1/06
0788/1/06
0498/06
0365/06B
0370/1/06
0521/06
0788/06B
0660/06
0755/06
0934/06
0758/3/05
0752/05
0593/05
0313/05
0286/1/05
0455/05
0283/05
0813/05
0704/4/05
0312/05
0003/05
0712/05
0076/2/05
0286/05B
0686/05
0546/05
0002/05
0811/1/05
0758/05B
0243/05
0873/05
0704/05B
0269/05
0704/05
0546/05B
0299/05B
0395/05
0588/05
0076/1/05
0811/05B
0565/05
0287/05
0615/05
0002/05B
0299/1/05
0705/05
0002/1/05
0758/05
0092/05
0924/05
0692/05
0636/05
0695/05
0301/05
0087/05
0436/05
0758/1/05
0317/05
0513/05
0672/05
0348/05
0508/05
0833/04
0767/04
0547/04B
0664/2/04
0782/04
0800/04B
0867/1/04
0763/04
0951/04
1006/04
0458/04B
0429/04
0763/04B
0867/04B
0800/1/04
0663/03
Drucksache 749/16 (Beschluss)

... Zu beanstanden ist allerdings, dass Anfragen an die Kommission nur schleppend beantwortet werden und dass noch nicht alle EU-Programme �ber dieses Instrument abgewickelt werden k�nnen. Die einfache �bernahme der im "Participant Portal" eingegebenen Informationen aus der Antragstellung f�r den Vertragsabschluss ist nicht m�glich. Dies f�hrt zu unproduktiver Doppelarbeit. Die Benutzung des Portals ist nicht selbsterkl�rend und m�sste vereinfacht werden. Eine weitere Optimierung der Verfahren und Abl�ufe ist erforderlich.



Drucksache 312/16 (Beschluss)

... V). Dar�ber hinaus laufen die Verhandlungen sehr schleppend. Es ist nicht auszuschlie�en, dass eine oder beide Vereinbarungen per Schiedsverfahren festgesetzt werden m�ssen. In diesem Fall w�re nicht vor Ende 2016 mit einem Inkrafttreten der Regelungen zu rechnen. Gleichzeitig werden die Neuverhandlungen der Hochschulambulanzbudgets auf Ortsebene unter Verweis auf die ausstehenden Regelungen der Selbstverwaltung hinausgez�gert. Ob und wann die urspr�nglich im Eckpunktepapier zur Krankenhausreform vom Dezember 2014 in Aussicht gestellten Verbesserungen f�r die Hochschulambulanzen in H�he von 265 Millionen Euro pro Jahr eintreten, ist derzeit nicht absehbar.



Drucksache 422/1/16

... Die geplante Regelung des Artikel 2 Nummer 1 Buchstabe b Absatz 1 und des Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe b, dass Einwendungen auch nach Abschluss der �u�erungsfrist nicht ausgeschlossen sind, wenn sie f�r die Rechtm��igkeit der Entscheidung von Bedeutung sind, bedeutet de facto die Abschaffung der �u�erungsfrist. In Anbetracht dessen, dass in der Abw�gung eines Planfeststellungsbeschlusses alle relevanten Belange einzustellen und zu bewerten sind, d�rfte es kaum eine Einwendung geben, die nicht von Bedeutung f�r die Rechtm��igkeit der Entscheidung sein k�nnte. Gegen taktisch versierte Einwender, die z.B. alle drei Monate eine weitere Einwendung erheben, um das Verfahren zu verschleppen, w�rde es f�r die Planfeststellungsbeh�rde keine Handhabe mehr geben. Der Erlass eines Planfeststellungsbeschlusses w�rde sich entsprechend verz�gern. Auch dies steht kontr�r zu Bem�hungen, das Planfeststellungsverfahren zu beschleunigen. Aufgrund des Wegfalls der materiellen Pr�klusion mag es bei einigen an sich verfristeten Einwendungen sinnvoll sein, diese bereits im beh�rdlichen Zulassungsverfahren zu bearbeiten. Dies sollte jedoch im Ermessen der jeweiligen Zulassungsbeh�rde stehen.



Drucksache 138/16

... (c) Schlepp- und Schubbooten, die ausgelegt sind zum

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 138/16




Begr�ndung

1. Kontext des Vorschlags

1.1. Gr�nde und Ziele des Vorschlags

1.2. Koh�renz mit bestehenden Ma�nahmen in diesem Bereich

1.3. Koh�renz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarit�t und Verh�ltnism�ssigkeit

2.1. Rechtsgrundlage

2.2. Subsidiarit�t

2.3. Verh�ltnism��igkeit

2.4. Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessentr�ger und der Folgenabsch�tzung

3.1. Expost-Bewertung/Eignungspr�fungen bestehender Rechtsvorschriften

3.2. Konsultation der Interessentr�ger

3.3. Folgenabsch�tzung

3.4. Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. FAKULTATIVE Angaben

5.1. Regelungen in Bezug auf die Beobachtung, die Bewertung und die Berichterstattung

5.2. Erl�uternde Dokumente

Vorschlag

Kapitel 1
Gegenstand, Begriffsbestimmungen und Geltungsbereich

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Geltungsbereich

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Kapitel 2
Unionsbef�higungszeugnisse

Artikel 4
Verpflichtung der Mitglieder einer Decksmannschaft zum Mitf�hren eines Unionsbef�higungszeugnisses

Artikel 5
Verpflichtung zum Mitf�hren eines Unionsbef�higungszeugnisses bei besonderen T�tigkeiten

Artikel 6
Verpflichtung f�r Schiffsf�hrer zum Besitz besonderer Zulassungen

Artikel 7
Klassifizierung von Binnenwasserstra�en mit maritimem Charakter

Artikel 8
Binnenwasserstra�enabschnitte mit besonderen Risiken

Artikel 9
Anerkennung

Kapitel 3
NACHWEIS von BERUFSQUALIFIKATIONEN

Abschnitt I
Verfahren f�r die Ausstellung von Unionsbef�higungszeugnissen und besonderen Zulassungen

Artikel 10
Ausstellung und G�ltigkeit von Unionsbef�higungszeugnissen

Artikel 11
Ausstellung von besonderen Zulassungen f�r Schiffsf�hrer

Artikel 12
Verl�ngerung von Unionsbef�higungszeugnissen

Artikel 13
Entzug von Unionsbef�higungszeugnissen und besonderen Zulassungen

Abschnitt II
Bef�higungen

Artikel 14
Anforderungen f�r Bef�higungen

Artikel 15
Beurteilung der Bef�higung

Artikel 16
Pr�fung unter der Zust�ndigkeit einer Verwaltungsbeh�rde

Artikel 17
Zulassung von Ausbildungsprogrammen

Artikel 18
Beurteilung der Bef�higung in Bezug auf besondere Risiken

Artikel 19
Einsatz von Simulatoren

Abschnitt III
Fahrzeiten und medizinische Tauglichkeit

Artikel 20
Schifferdienstbuch und Bordbuch

Artikel 21
Medizinische Tauglichkeit

Kapitel 4
VERWALTUNGSBESTIMMUNGEN

Artikel 22
Schutz personenbezogener Daten

Artikel 23
Register

Artikel 24
Zust�ndige Beh�rden

Artikel 25
�berwachung

Artikel 26
Evaluierung

Artikel 27
Bek�mpfung von Betrug und sonstigen rechtswidrigen Praktiken

Artikel 28
Sanktionen

Kapitel 5
Schlussbestimmungen

Artikel 29
Aus�bung der Befugnis�bertragung

Artikel 30
Ausschuss

Artikel 31
�berpr�fung

Artikel 32
Schrittweise Einf�hrung

Artikel 33
Aufhebung

Artikel 34
�bergangsbestimmungen

Artikel 35
Umsetzung

Artikel 36
Inkrafttreten

Artikel 37
Adressaten

ANH�NGE zur Richtlinie des Europ�ischen Parlaments und des Rates �ber die Anerkennung von Berufsqualifikationen in der Binnenschifffahrt und zur Aufhebung der Richtlinie 96/50/EG des Rates und der Richtlinie 91/672/EWG des Rates

Anhang I
Mindestanforderungen in Bezug auf Alter, Einhaltung der Verwaltungsvorschriften, Bef�higung und Fahrzeiten

1. BEF�HIGUNGEN von MITGLIEDERN einer DECKSMANNSCHAFT auf dem EINSTIEGSNIVEAU

1.1. Mindestanforderungen f�r Bef�higungszeugnisse f�r Decksleute

1.2. Mindestanforderungen f�r Bef�higungszeugnisse f�r Auszubildende

2. BEF�HIGUNGEN f�r MITGLIEDER einer DECKSMANNSCHAFT auf der BETRIEBSEBENE

2.1. Mindestanforderungen f�r Bef�higungszeugnisse f�r Matrosen

2.2. Mindestanforderungen f�r Bef�higungszeugnisse f�r Vollmatrosen

2.3. Mindestanforderungen f�r Bef�higungszeugnisse f�r Steuerleute

3. BEF�HIGUNGEN f�r MITGLIEDER einer DECKSMANNSCHAFT auf der F�HRUNGSEBENE

3.1. Mindestanforderungen f�r Unionsbef�higungszeugnisse f�r Schiffsf�hrer Unionsschiffsf�hrerpatente

3.2. Anforderungen f�r besondere Zulassungen f�r das Schiffsf�hrerbef�higungszeugnis Schiffsf�hrerpatent

3.2.1. Wasserstra�en mit maritimem Charakter

3.2.2. Radar

3.2.3. Als Brennstoff verwendetes Fl�ssigerdgas Jeder Bewerber muss

3.2.4. Gro�verb�nde

4. BEF�HIGUNGEN f�r besondere T�tigkeiten

4.1. Sachkundiger f�r die Fahrgastschifffahrt

4.2. Sachkundiger f�r die Verwendung von Fl�ssigerdgas LNG als Brennstoff

Anhang II
Grundlegende Anforderungen an die Bef�higung

1. GRUNDLEGENDE BEF�HIGUNGSANFORDERUNGEN auf der BETRIEBSEBENE

1.1. Navigation

1.2. Schiffsbetrieb

1.3. Ladungsumschlag, Ladungsstauung und Fahrgastbef�rderung

1.4. Schiffsbetriebstechnik und Elektrotechnik, Elektronik und Leittechnik

1.5. Wartung und Instandsetzung

1.6. Kommunikation

1.7. Gesundheit, Sicherheit und Umweltschutz

2. GRUNDLEGENDE BEF�HIGUNGSANFORDERUNGEN auf der F�HRUNGSEBENE

2.1. Navigation

2.2. Schiffsbetrieb

2.3. Ladungsumschlag, Ladungsstauung und Fahrgastbef�rderung

2.4. Schiffsbetriebstechnik und Elektrotechnik, Elektronik und Leittechnik

2.5. Wartung und Instandsetzung

2.6. Kommunikation

2.7. Gesundheit, Sicherheit und Umweltschutz

3. GRUNDLEGENDE BEF�HIGUNGSANFORDERUNGEN f�r besondere ZULASSUNGEN

3.1. Befahren von Wasserstra�en mit maritimem Charakter

3.2. Radarnavigation

4. GRUNDLEGENDE BEF�HIGUNGSANFORDERUNGEN f�r besondere T�tigkeiten

4.1. Sachkundige f�r die Fahrgastschifffahrt

4.2. Sachkundige f�r die Verwendung von Fl�ssigerdgas LNG als Brennstoff

Anhang III
Grundlegende Anforderungen an die medizinische Tauglichkeit


 
 
 


Drucksache 312/16

... V). Dar�ber hinaus laufen die Verhandlungen sehr schleppend. Es ist nicht auszuschlie�en, dass eine oder beide Vereinbarungen per Schiedsverfahren festgesetzt werden m�ssen. In diesem Fall w�re nicht vor Ende 2016 mit einem Inkrafttreten der Regelungen zu rechnen. Gleichzeitig werden die Neuverhandlungen der Hochschulambulanzbudgets auf Ortsebene unter Verweis auf die ausstehenden Regelungen der Selbstverwaltung hinausgez�gert. Ob und wann die urspr�nglich im Eckpunktepapier zur Krankenhausreform vom Dezember 2014 in Aussicht gestellten Verbesserungen f�r die Hochschulambulanzen in H�he von 265 Millionen Euro pro Jahr eintreten, ist derzeit nicht absehbar.



Drucksache 68/16

... Die in der Verfassung garantierte Unabh�ngigkeit von Gerichten und Richtern ist in der Praxis nicht immer gew�hrleistet. Geltende Gesetze und Vorschriften werden nicht immer einheitlich und fl�chendeckend angewandt. Die von Pr�sident Bouteflika bereits im Juni 2000 eingesetzte Justizreformkommission f�hrte zwar zur Entlassung der Mehrheit der Pr�sidenten der erst- und zweitinstanzlichen Gerichte und zu massiven Umbesetzungen im Justizsystem. Strukturelle Verbesserungen sind dadurch jedoch nicht eingetreten. Den B�rgerinnen und B�rgern fehlt nach wie vor das Vertrauen in die Justiz, sie sehen vor allem in politisch relevanten Strafverfahren Handlungsbedarf. Nach belastbarer Einsch�tzung von Menschenrechtsorganisationen und Journalisten nimmt die Exekutive in solchen F�llen unmittelbar Einfluss auf die Entscheidungen des Gerichts. Die Justizreform wird zudem nur �u�erst schleppend umgesetzt.



Drucksache 500/15 (Beschluss)

... 26. Die schleppende wirtschaftliche Entwicklung f�hrt zu Armut in gro�en Teilen der Bev�lkerung und ist neben B�rgerkriegsereignissen eine Hauptursache f�r die aktuellen Fluchtbewegungen. Der Bundesrat vertritt daher die Auffassung, dass es im Interesse der Industriestaaten ist, Handelsabkommen so auszugestalten, dass diese nicht nur dem Wachstum der eigenen Volkwirtschaft dienen, sondern auch einen positiven Effekt auf die wirtschaftliche Entwicklung in der s�dlichen Hemisph�re haben.



Drucksache 63/15

... Auch wenn die Gespr�che �ber eine Harmonisierung wesentlicher Insolvenzvorschriften in den letzten rund drei�ig Jahren aufgrund deren Komplexit�t nur schleppend vorangekommen sind, hat es bei den Kollisionsnormen f�r grenz�bergreifende Insolvenzverfahren doch betr�chtliche Fortschritte gegeben.36 Die zugrundeliegenden Rahmenvorschriften des nationalen Insolvenzrechts weisen jedoch immer noch unterschiedliche Grundmerkmale auf und sind nicht gleicherma�en effektiv.37 Eine Angleichung k�nnte zur Entstehung europaweiter Aktien- und Schuldverschreibungsm�rkte beitragen, da Unsicherheiten f�r Investoren, die Risiken in verschiedenen Mitgliedstaaten bewerten m�ssen, verringert w�rden. Dar�ber hinaus k�nnen in vielen Mitgliedstaaten fehlende oder unzureichende Vorschriften �ber fr�hzeitige Umschuldungen, das Fehlen von Regelungen f�r eine "zweite Chance" und die �berm��ig langen und teuren f�rmlichen Insolvenzverfahren dazu f�hren, dass Gl�ubiger nur niedrige Beitreibungsquoten erzielen und Investoren abgeschreckt werden. Um in Sachen Insolvenz voranzukommen, hat die Kommission eine Empfehlung f�r einen neuen Ansatz im Umgang mit unternehmerischem Scheitern und Unternehmensinsolvenzen38 angenommen, in der sie die Mitgliedstaaten aufruft, fr�he Restrukturierungsverfahren und Bestimmungen �ber eine "zweite Chance" einzuf�hren. Des Weiteren fordert sie die Mitgliedstaaten darin auf, eine Anwendung dieser Prinzipien auf die �berschuldung von Verbrauchern und Verbraucherinsolvenzen in Erw�gung zu ziehen. Eine Evaluierung der Empfehlung ist f�r 2015 geplant.



Drucksache 42/15

... W�rde der vorliegende Vorschlag nicht angenommen, so h�tte dies zur Folge, dass die YEI - entgegen dem Aufruf des Europ�ischen Rates zu dringendem Handeln - weiterhin �u�erst schleppend umgesetzt wird. Wegen des Mangels an leicht verf�gbaren Finanzmitteln w�rden entscheidende und dringend ben�tigte politische Ma�nahmen zur Eingliederung junger Menschen in den Arbeitsmarkt ernstlich beeintr�chtigt.



Drucksache 495/15

... Vollstreckende Gl�ubiger sollen besser davor gesch�tzt werden, dass sie einen errungenen Vollstreckungserfolg wieder herausgeben m�ssen. Die Verzinsung des Anfechtungsanspruchs soll neu geregelt werden, um die bestehenden Fehlanreize zu einer schleppenden Durchsetzung von begr�ndeten Anfechtungsanspr�chen zu beseitigen und den Rechtsverkehr besser vor einer �berm��igen Zinsbelastung zu sch�tzen.



Drucksache 583/14

... Nachdem wir die schwerste Finanz- und Wirtschaftskrise seit Generationen �berwunden haben, hat die EU viel getan, um die Grundlagen f�r solideres und nachhaltiges Wachstum zu schaffen. Doch trotz der Anstrengungen auf nationaler und auf europ�ischer Ebene verl�uft der Aufschwung schleppender als noch vor einem Jahr erwartet; im Fr�hjahr 2014 begann er an Dynamik zu verlieren. Die Wirtschaftskrise l�ste eine anhaltende soziale Krise aus, und die nur langsame Erholung erschwert die Anstrengungen zum Abbau der hohen Arbeitslosigkeit.



Drucksache 183/14

... konkretisiert das Strafma� f�r einzelne Vergehen. Wird die Tat "im Amt" begangen, erh�ht sich das Strafma�. Bei Verletzung wird der Rechtsweg, bis hin zum Rekurs zum EGMR, auch in der Praxis eingeschlagen. Einzelne Verfahren k�nnen jedoch - wegen �berlastung der Gerichte - schleppend verlaufen.



Drucksache 630/14 (Beschluss)

... "(5) Jede mechanische Bodenbearbeitung, die auf umweltsensiblem Dauergr�nland durchgef�hrt werden soll, ist der Landesstelle mindestens drei Tage vor Beginn der Durchf�hrung anzuzeigen. In der Anzeige ist die Art der vorgesehenen Ma�nahme zu beschreiben. Satz 1 gilt nicht f�r das Walzen, Schleppen und Striegeln des Bodens sowie f�r die Aussaat oder D�ngung mit Schlitzverfahren oder jede vergleichbare Ma�nahme der Bodenbearbeitung."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 630/14 (Beschluss)




Anlage
�nderungen und Entschlie�ung zur Verordnung zum Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystem und zur �nderung marktorganisationsrechtlicher Vorschriften

1. Zu Artikel 1 � 5 InVeKoSV

2. Zu Artikel 1 � 6 Absatz 1 Satz 3 Nummer 2, Satz 4, Satz 5 InVeKoSV

3. Zu Artikel 1 � 6 Absatz 2 InVeKoSV

4. Zu Artikel 1 � 7 Absatz 1 Satz 1 InVeKoSV

5. Zu Artikel 1 � 10 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 InVeKoSV

6. Zu Artikel 1 � 10 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 InVeKoSV

7. Zu Artikel 1 � 15 Absatz 2 Nummer 1 InVeKoSV

8. Zu Artikel 1 � 16 Absatz 1 Nummer 1 InVeKoSV

9. Zu Artikel 1 � 16 Absatz 1 Nummer 3 InVeKoSV

10. Zu Artikel 1 � 16 Absatz 1 Nummer 6, Nummer 7 InVeKoSV

11. Zu Artikel 1 � 30 Absatz 1a - neu - InVeKoSV

12. Zu Artikel 1 � 30 Absatz 4, Absatz 5 - neu - InVeKoSV

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe c

13. Zu Artikel 1 � 31 Absatz 2 Satz 1, Satz 2 - neu - InVeKoSV

14. Zu Artikel 2 Nummer 3 � 28 Absatz 2 DirektZahlDurchfV

15. Zu Artikel 2 Nummer 4 - neu - � 32 Absatz 2 - neu - und 3 - neu DirektZahlDurchfV


 
 
 


Drucksache 630/1/14

... "(5) Jede mechanische Bodenbearbeitung, die auf umweltsensiblem Dauergr�nland durchgef�hrt werden soll, ist der Landesstelle mindestens drei Tage vor Beginn der Durchf�hrung anzuzeigen. In der Anzeige ist die Art der vorgesehenen Ma�nahme zu beschreiben. Satz 1 gilt nicht f�r das Walzen, Schleppen und Striegeln des Bodens sowie f�r die Aussaat oder D�ngung mit Schlitzverfahren oder jede vergleichbare Ma�nahme der Bodenbearbeitung."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 630/1/14




1. Zu Artikel 1 � 5 InVeKoSV

2. Zu Artikel 1 � 6 Absatz 1 Satz 3 Nummer 2, Satz 4, Satz 5 InVeKoSV

3. Zu Artikel 1 � 6 Absatz 2 InVeKoSV

4. Zu Artikel 1 � 7 Absatz 1 Satz 1 InVeKoSV

5. Zu Artikel 1 � 10 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 InVeKoSV

6. Zu Artikel 1 � 10 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 InVeKoSV

7. Zu Artikel 1 � 15 Absatz 2 Nummer 1 InVeKoSV

8. Zu Artikel 1 � 16 Absatz 1 Nummer 1 InVeKoSV

9. Zu Artikel 1 � 16 Absatz 1 Nummer 3 InVeKoSV

10. Zu Artikel 1 � 16 Absatz 1 Nummer 6, Nummer 7 InVeKoSV

11. Zu Artikel 1 � 30 Absatz 1a - neu - InVeKoSV

12. Zu Artikel 1 � 30 Absatz 4, Absatz 5 - neu - InVeKoSV

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe c

13. Zu Artikel 1 � 31 Absatz 2 Satz 1, Satz 2 - neu - InVeKoSV

14. Zu Artikel 2 Nummer 3 � 28 Absatz 2 DirektZahlDurchfV

15. Zu Artikel 2 Nummer 4 - neu - � 32 Absatz 2 - neu -, 3 - neu -, 4 - neu DirektZahlDurchfV

16. Zu Artikel 2 Nummer 4 - neu - � 32 Absatz 2 - neu - und 3 - neu DirektZahlDurchfV


 
 
 


Drucksache 683/13

... (c) "Schleppboot" ein eigens zum Schleppen gebautes Schiff;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 683/13




Vorschlag

Begr�ndung

1. Kontext des Vorschlags

2. Ergebnisse der Konsultationen

3. Rechtliche Aspekte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Artikel 1
Klassifizierung der Wasserstra�en

Artikel 2
Begriffsbestimmungen und Geltungsbereich

Artikel 3
Verpflichtung zur Mitf�hrung eines Zeugnisses

Artikel 4
Zus�tzliche Unionszeugnisse f�r Binnenschiffe

Artikel 5
Zus�tzliche oder eingeschr�nkte technische Vorschriften f�r bestimmte Zonen

Artikel 6
Abweichungen

Artikel 7
Erteilung von Unionszeugnissen f�r Binnenschiffe

Artikel 8
Zust�ndige Beh�rden

Artikel 9
Durchf�hrung technischer Untersuchungen

Artikel 10
G�ltigkeitsdauer der Unionszeugnisse f�r Binnenschiffe

Artikel 11
Ersetzung von Unionszeugnissen f�r Binnenschiffe

Artikel 12
Erneuerung von Unionszeugnissen f�r Binnenschiffe

Artikel 13
Verl�ngerung der G�ltigkeitsdauer der Unionszeugnisse f�r Binnenschiffe

Artikel 14
Erteilung neuer Unionszeugnisse f�r Binnenschiffe

Artikel 15
Ablehnung der Ausstellung oder Erneuerung und Entziehung von Unionszeugnissen f�r Binnenschiffe

Artikel 16
Zus�tzliche Untersuchungen

Artikel 17
Einheitliche europ�ische Schiffsnummer

Artikel 18
Gleichwertigkeit und Abweichungen

Artikel 19
Anerkennung von Schiffszeugnissen aus Drittl�ndern

Artikel 20
Fortgeltung der Richtlinie 2009/100/EG

Artikel 21
�bergangsbestimmungen f�r die Verwendung von Dokumenten

Artikel 22
Anpassung der Anh�nge

Artikel 23
Befristete Vorschriften

Artikel 24
Befugnis�bertragung

Artikel 25
Ausschussverfahren

Artikel 26
Sanktionen

Artikel 27
Umsetzung

Artikel 28
Aufhebung

Artikel 29
Inkrafttreten

Artikel 30
Adressaten

VERZEICHNIS der Anh�nge


 
 
 


>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.