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"Schleuse"
Drucksache 51/20 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Reduzierung und zur Beendigung der Kohleverstromung und zur Änderung weiterer Gesetze (Kohleausstiegsgesetz)
... a) Der Bundesrat verweist auf seinen Beschluss in Sachen Gips-Recycling aus dem Jahr 2017 (BR-Drucksache 2/17, Teil B) und bittet die Bundesregierung in diesem Zusammenhang, die im Deutschen Ressourceneffizienzprogramm ProgRess II avisierte Steigerung beim Ausschleusen von Gips aus Bau- und Abbruchabfällen und bei dessen Recycling bis 2030 weiterhin voranzutreiben.
Drucksache 268/20
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Ausführungsgesetzes zum Übereinkommen vom 9. September 1996 über die Sammlung , Abgabe und Annahme von Abfällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt (Binnenschifffahrt-Abfallübereinkommen-Ausführungsgesetz - BinSchAbfÜbkAG )
... 2. für die Schleusen, Häfen, Umschlagsanlagen, Liege- und Anlegestellen, die an den Binnenwasserstraßen nach Nummer 1 liegen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
2 Inhaltsübersicht
§ 1 Räumlicher Geltungsbereich und Geltung der Begriffsbestimmungen
§ 2 Pflicht zur Einrichtung und zum Betrieb von Annahmestellen
§ 3 Vereinbarungen über gemeinsam zu nutzende Annahmestellen
§ 4 Bedarfsplan für gemeinsam zu nutzende Annahmestellen
§ 5 Weitere Entsorgung durch Annahmestellen nach der Annahme
§ 6 Allgemeine Auskunftspflichten
§ 7 Besondere Pflichten des Betreibers einer Bunkerstelle
§ 8 Besondere Pflichten des Schiffsbetreibers
§ 9 Besondere Pflichten der Betreiber der Annahmestellen und der Ladungsempfänger
§ 10 Besondere Pflichten des Schiffsführers
§ 11 Pflichten für Schiffsführer von Fahrzeugen, die kein Gasöl als Kraftstoff benutzen oder Gasöl außerhalb des Anwendungsbereiches der Anlage 1 zum Übereinkommen tanken
§ 12 Pflichten von Dritten, die mit der Annahme von Schiffbetriebsabfällen oder Dämpfen beauftragt wurden
§ 13 Ordnungswidrigkeitendatei
§ 14 Zuständige Behörden für Aufgaben des Bundes
§ 15 Zuständige Behörden der Länder
§ 16 Gleichwertigkeiten
§ 17 Eingriffsbefugnisse der zuständigen Behörden, Mitwirkungspflicht
§ 18 Verordnungsermächtigungen
§ 19 Übertragung von Aufgaben
§ 20 Datenübermittlung und Datenaustausch
§ 21 Befreiung der innerstaatlichen Institution von der Körperschaftssteuer
§ 22 Bußgeldvorschriften
§ 23 Übergangsbestimmungen
§ 24 Zeitliche Anwendungsvorschrift
§ 25 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Auswirkungen auf mittelständische Unternehmen KMU
4. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
5. Erfüllungsaufwand
a Erfüllungsaufwand der Wirtschaft
aa Einmaliger Erfüllungsaufwand
bb Jährlicher Erfüllungsaufwand
b Erfüllungsaufwand der Verwaltung
aa Einmaliger Erfüllungsaufwand auf Bundesebene
bb Einmaliger Erfüllungsaufwand auf Landesebene einschließlich Kommunen
cc Jährlicher Erfüllungsaufwand des Bundes
dd Jährlicher Erfüllungsaufwand der Länder einschließlich Kommunen
6. Weitere Kosten
7. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 15
Zu § 16
Zu § 17
Zu § 18
Zu § 19
Zu § 20
Zu § 21
Zu § 22
Zu § 23
Zu § 24
Zu § 25
Anlage Aktualisierte Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 4925, BMVI: Entwurf eines Ausführungsgesetzes zu dem Übereinkommen vom 9. September 1996 über die Sammlung, Abgabe und Annahme von Abfällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
II.1. Erfüllungsaufwand
5 Wirtschaft
Einmaliger Erfüllungsaufwand
Jährlicher Erfüllungsaufwand
5 Verwaltung
II.2. ‚One in one Out‘-Regel
II.3. Evaluierung
II.4. KMU-Betroffenheit
III. Ergebnis
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Drucksache 51/1/20
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Reduzierung und zur Beendigung der Kohleverstromung und zur Änderung weiterer Gesetze (Kohleausstiegsgesetz)
... a) Der Bundesrat verweist auf seinen Beschluss in Sachen Gips-Recycling aus dem Jahr 2017 (BR-Drucksache 2/17, Teil B) und bittet die Bundesregierung in diesem Zusammenhang, die im Deutschen Ressourceneffizienzprogramm ProgRess II avisierte Steigerung beim Ausschleusen von Gips aus Bau- und Abbruchabfällen und bei dessen Recycling bis 2030 weiterhin voranzutreiben.
Drucksache 579/19
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Vorbereitung der Schaffung von Baurecht durch Maßnahmengesetz im Verkehrsbereich (Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz - MgvG )
... 12. den Ausbau des Wesel-Datteln-Kanals bis Marl und den Ersatzneubau der "Großen Schleusen" sowie die Brückenhebung bei diesem Ersatzneubau.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
§ 1 Gegenstand des Gesetzes
§ 2 Verkehrsinfrastrukturprojekte
§ 3 Träger des Vorhabens; zuständige Behörde
§ 4 Vorbereitendes Verfahren
§ 5 Frühe Öffentlichkeitsbeteiligung
§ 6 Unterrichtung über den Untersuchungsrahmen
§ 7 Anhörungsverfahren
§ 8 Abschlussbericht und Anlagen zum Abschlussbericht
§ 9 Zusätzliche Zugänglichmachung und Bekanntgabe des Maßnahmengesetzes
§ 10 Vollzugskontrolle; Unterrichtung der Europäischen Kommission
§ 11 Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen für Änderungen des Maßnahmengesetzes
§ 12 Normenkontrollverfahren
§ 13 Zusätzliche Regelungen der Behörde
§ 14 Überleitung von Verfahren
§ 15 Gebühren
§ 16 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ausgangslage
II. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
III. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
IV. Alternativen
V. Gesetzgebungskompetenz
VI. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VII. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Gleichstellungspolitische Auswirkungen
3. Nachhaltigkeitsaspekte
4. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
5. Erfüllungsaufwand
Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
6. Weitere Kosten
7. Weitere Gesetzesfolgen
VIII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu § 1
Zu § 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Satz 2
Zu § 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu § 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 5
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 6
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absätze 3 bis 5
Zu § 7
Zu Absatz 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 8
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummern 1 bis 7
Zu § 9
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 10
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 11
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 12
Zu § 13
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu § 14
Zu § 15
Zu § 16
Anlage Aktualisierte Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 5016, BMVI: Entwurf eines Gesetzes zur Vorbereitung der Schaffung von Baurecht durch Maßnahmengesetz im Verkehrsbereich - Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
II.1. Erfüllungsaufwand
Bürgerinnen und Bürger
5 Wirtschaft
5 Verwaltung
II.2. Weitere Kosten
II.3. Evaluierung
III. Ergebnis
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Drucksache 352/19 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Änderungsrichtlinie zur Vierten EU-Geldwäscherichtlinie
... Neben Immobilienmaklern und Rechtsanwälten sind insbesondere Notare in diese Geschäfte eingebunden. Dennoch geht aus den jährlichen Jahresberichten der FIU hervor, dass aus dem Notarwesen so gut wie gar keine Geldwäscheverdachtsanzeigen kommen. Im Jahr 2018 gab es ausweislich des aktuellen Jahresberichts bundesweit gerade einmal acht Meldungen. Dieser Zustand ist in hohem Maße unbefriedigend, denn neben dem bereits skizzierten enormen Geldwäschevolumen hat das Einschleusen illegal erlangter Geldmittel in den Immobilienmarkt auch erhebliche Auswirkungen auf die Preisbildung und führt zu sozialpolitisch nicht hinnehmbaren Folgen für Wohnungssuchende.
Drucksache 53/19 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung
... 33. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, zeitnah eine gesetzliche Regelung zur strikten Trennung von pharmazeutischem Großhandel und Apotheke sowie ein Verbot des namensgleichen Großhandels zu schaffen, um die notwendige vollständige Nachvollziehbarkeit der Vertriebswege zu gewährleisten. Damit sollen die Import- und Vertriebswege transparent gestaltet und die Einschleusung von gefälschten Arzneimitteln (einschließlich solcher aus illegaler Bezugsquelle) verhindert werden.
Drucksache 53/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung
... Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, zeitnah eine gesetzliche Regelung zur strikten Trennung von pharmazeutischem Großhandel und Apotheke sowie ein Verbot des namensgleichen Großhandels zu schaffen, um die notwendige vollständige Nachvollziehbarkeit der Vertriebswege zu gewährleisten. Damit sollen die Import- und Vertriebswege transparent gestaltet und die Einschleusung von gefälschten Arzneimitteln (einschließlich solcher aus illegaler Bezugsquelle) verhindert werden.
Drucksache 137/19 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung zur Neuordnung des Rechts über die Sicherheitsstufen und Sicherheitsmaßnahmen bei gentechnischen Arbeiten in gentechnischen Anlagen
... Das Sicherheitskonzept von S3 und S4 Bereichen basiert auf einem maximalen Abschluss der gentechnischen Anlage nach außen. Die Vorstellung, dass nur während der Arbeiten die Türen geschlossen sein müssen, widerspricht dem völlig. Um den Verschlusszustand dauerhaft aufrecht zu erhalten, wird schon bei S3 in der Regel eine Schleuse eingerichtet und vor Wartungsarbeiten muss die Anlage durch eine Raumdesinfektion in einen sicheren Zustand gebracht werden oder das Wartungspersonal muss mit Schutzkleidung den Bereich betreten.
Anlage Änderungen und Entschließung zur Verordnung zur Neuordnung des Rechts über die Sicherheitsstufen und Sicherheitsmaßnahmen bei gentechnischen Arbeiten in gentechnischen Anlagen
A Änderungen
1. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 4 Satz 3, § 11 Absatz 4 Satz 2 GenTSV
2. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 5 Satz 1, Satz 1a - neu -, § 11 Absatz 6 Satz 1, Satz 1a - neu - GenTSV
3. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 5 Satz 2 GenTSV
4. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 6 Satz 2 GenTSV
5. Zu Artikel 1 § 12 Absatz 1, Absatz 2, Absatz 3 GenTSV
6. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 3 GenTSV
7. Zu Artikel 1 § 17 Absatz 2 Satz 1 GenTSV
8. Zu Artikel 1 § 17 Absatz 6 Satz 2 - neu - GenTSV
9. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 3 Satz 1 und Satz 2 GenTSV
10. Zu Artikel 1 § 20 Absatz 1a - neu - GenTSV
11. Zu Artikel 1 § 24 Absatz 3 GenTSV
12. Zu Artikel 1 § 25 Absatz 1 Satz 2, Sätze 3 und 4 - neu - GenTSV
13. Zu Artikel 1 § 26 Absatz 1 Satz 2 GenTSV
14. Zu Artikel 1 § 26 Absatz 1 Satz 3, Sätze 4 und 5 - neu - GenTSV
15. Zu Artikel 1 § 27 Absatz 1 Satz 2 Nummer 6 GenTSV
16. Zu Artikel 1 § 28 Absatz 3 GenTSV
17. Zu Artikel 1 § 28 Absatz 4 GenTSV
18. Zu Artikel 1 § 31 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 GenTSV
19. Zu Artikel 1 Anlage 2 A Teil I Buchstabe b Nummer 9 Satz 2, Anlage 2 B Teil I Buchstabe b Nummer 9 Satz 2, Anlage 2 A Teil II Buchstabe b Nummer 10 Satz 2, Anlage 2 B Teil II Buchstabe b Nummer 12 Satz 2, Anlage 3 Teil II Buchstabe b Nummer 4 Satz 2, Anlage 4 Teil II Buchstabe b Nummer 16 Satz 2 GenTSV
20. Zu Artikel 1 Anlage 2 A Teil III Buchstabe b Nummer 3, Anlage 2 A Teil IV Buchstabe b Nummer 3, Anlage 2 B Teil III Buchstabe b Nummer 3, Anlage 2 B Teil IV Buchstabe b Nummer 3, Anlage 3 Teil IV Buchstabe b Nummer 3, Anlage 4 Teil III Buchstabe b Nummer 3 GenTSV
21. Zu Artikel 1 Anlage 2 B Teil I Buchstabe b Nummer 9 Satz 1 GenTSV
22. Zu Artikel 1 Anlage 3 Teil I Buchstabe a Nummer 3 - neu - GenTSV
23. Zu Artikel 1 Anlage 3 Teil I Buchstabe c Nummer 2 - neu - GenTSV
24. Zu Artikel 1 Anlage 3 Teil III Buchstabe b Nummer 2
25. Zu Artikel 1 Anlage 4 Teil I Buchstabe c Nummer 2 Satz 2 - neu - GenTSV
26. Zu Artikel 1 Anlage 4 Teil III Buchstabe a Nummer 14 Satz 2 GenTSV
27. Zu Artikel 1 Anlage 4 Teil IV Buchstabe b Nummer 13 Satz 1a - neu - GenTSV
28. Zu Artikel 1 Anlage 4 Teil IV Buchstabe b Nummer 21 GenTSV
29. Zu Artikel 1 Anlage 4 Teil IV Buchstabe b Nummer 22 GenTSV
B Entschließung
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Drucksache 486/19 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2014/94 /EU
/EU und weiterer immissionsschutzrechtlicher Rechtsakte der Europäischen Union
... Aus technischer Sicht sind weder Luftschleieranlagen noch Schnelllauftore als Einzelmaßnahmen gleichwertig zu Schleusen einzustufen. Luftschleieranlagen sind nur als gleichwertig zu Schleusen einzustufen, wenn zusätzlich Schnelllauftore eingesetzt werden und die Tore nur für Durchfahrten geöffnet werden. Schnelllauftore sind ebenfalls keine gleichwertigen Einrichtungen im Vergleich zu Schleusen.
Anlage Änderung und Entschließung zur Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2014/94/EU /EU und weiterer immissionsschutzrechtlicher Rechtsakte der Europäischen Union
Zu Artikel 2 Nummer 1
B Entschließung
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Drucksache 486/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2014/94 /EU
/EU und weiterer immissionsschutzrechtlicher Rechtsakte der Europäischen Union
... Aus technischer Sicht sind weder Luftschleieranlagen noch Schnelllauftore als Einzelmaßnahmen gleichwertig zu Schleusen einzustufen. Luftschleieranlagen sind nur als gleichwertig zu Schleusen einzustufen, wenn zusätzlich Schnelllauftore eingesetzt werden und die Tore nur für Durchfahrten geöffnet werden. Schnelllauftore sind ebenfalls keine gleichwertigen Einrichtungen im Vergleich zu Schleusen.
1. Hauptempfehlung zu Ziffer 5
Zu Artikel 1 Nummer 1
Anlage 16 Zeichen Paraffinischer Diesel (zu § 13 Absatz 1 Satz 1 Nummer 11)
2. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 1 Absatz 5 der 10. BImSchV
3. Zu Artikel 2 Nummer 1 § 4 Absatz 1 Satz 1 der 30. BImSchV
5. Hilfsempfehlung zu Ziffer 1
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Drucksache 547/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht
... es verletzt hat, indem sie es unterlassen hat, ihm den ihr am 30. April 2015 vorliegenden Entwurf für das Krisenmanagementkonzept für eine GSVP-Operation zur Zerschlagung des Geschäftsmodells der Schleuser im südlichen zentralen Mittelmeer vor der Beschlussfassung des Rates der Europäischen Union am 18. Mai 2015 über die Militäroperation EUNAVFOR MED zuzuleiten
Drucksache 352/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Änderungsrichtlinie zur Vierten EU-Geldwäscherichtlinie
... Neben Immobilienmaklern und Rechtsanwälten sind insbesondere Notare in diese Geschäfte eingebunden. Dennoch geht aus den jährlichen Jahresberichten der FIU hervor, dass aus dem Notarwesen so gut wie gar keine Geldwäscheverdachtsanzeigen kommen. Im Jahr 2018 gab es ausweislich des aktuellen Jahresberichts bundesweit gerade einmal acht Meldungen. Dieser Zustand ist in hohem Maße unbefriedigend, denn neben dem bereits skizzierten enormen Geldwäschevolumen hat das Einschleusen illegal erlangter Geldmittel in den Immobilienmarkt auch erhebliche Auswirkungen auf die Preisbildung und führt zu sozialpolitisch nicht hinnehmbaren Folgen für Wohnungssuchende.
Drucksache 175/18
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten (Familiennachzugsneuregelungsgesetz)
... Integrationsaspekte zu berücksichtigen. Humanitäre Gründe können dabei sowohl bei dem bereits im Bundesgebiet befindlichen Schutzberechtigten als auch bei dem noch im Ausland befindlichen Angehörigen der Kernfamilie vorliegen. Im Gesetzentwurf werden darüber hinaus konkrete Regelausschlussgründe für diesen Familiennachzug festgelegt. Weiterhin sollen durch die Einführung eines weiteren Qualifikationstatbestands zum Straftatbestand des Einschleusens von Ausländern Anreize reduziert werden, die dazu führen können, dass Minderjährige von ihren Eltern auf die gefährliche unbegleitete Reise vorgeschickt werden.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Aufenthaltsgesetzes
§ 36a Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten
Artikel 2 Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes
Artikel 3 Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 4 Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes
Artikel 5 Einschränkungen von Grundrechten
Artikel 6 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung, Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 4
Zu Absatz 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 12
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nummer 4442, BMI: Entwurf eines Gesetzes für die Regelung des Familiennachzugs subsidiär Schutzberechtigter
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
II.1 Erfüllungsaufwand
II.2 Weitere Kosten
II.3 Erwägungen zur Rechts- und Verwaltungsvereinfachung und zu anderen Lösungsmöglichkeiten
II.4 Evaluierung
III. Ergebnis
Anlage 2 Stellungnahme der Bundesregierung zur Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates zum Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten (Familiennachzugsneuregelungsgesetz) (NKR-Nummer 4442, BMI)
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Drucksache 143/18
Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit und des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
Verordnung zur Anpassung arzneimittelrechtlicher und weiterer Vorschriften an die delegierte Verordnung (EU) Nr. 2016/161 der Kommission vom 2. Oktober 2015 zur Ergänzung der Richtlinie 2001/83 /EG des Europäischen Parlaments und des Rates durch die Festlegung genauer Bestimmungen über die Sicherheitsmerkmale auf der Verpackung von Humanarzneimitteln und an die Verordnung (EU) Nr. 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46 /EG (Datenschutz -Grundverordnung) und zur Änderung arzneimittel- und apothekenrechtlicher Vorschriften
... Des Weiteren erfolgen fachlich und rechtlich notwendige Änderungen von Vorschriften zum Umgang mit und zur Überwachung von Verdachtsfällen von Arzneimittelfälschungen, die das Einschleusen gefälschter Arzneimittel in die legale Lieferkette verhindern sollen.
Drucksache 70/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, die Europäische Zentralbank, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: FinTech-Aktionsplan - Für einen wettbewerbsfähigeren und innovativeren EU-Finanzsektor COM(2018) 109 final
... 38. ENISA, Review of the Cyber Hygiene practices, Dezember 2016, S. 14, hier abrufbar (EN). Cyberhygiene ist ein Grundprinzip der Informationssicherheit [...], sie beinhaltet die Einführung einfacher Routinemaßnahmen, um die von Cyberbedrohungen ausgehenden Risiken zu minimieren. Dem liegt die Annahme zugrunde, dass Unternehmen durch gute Cyberhygiene zunehmend immun werden können und so das Risiko verringert wird, dass eine verwundbare Organisation ins Visier genommen wird, um darüber Angriffe durchzuführen oder sich in Lieferketten einzuschleusen.
Drucksache 488/17
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung zur Überwachung von nicht gefährlichen Abfällen mit persistenten organischen Schadstoffen und zur Änderung der Abfallverzeichnis -Verordnung
... vorrangig nicht um die Überwachung von aus dem Wirtschaftskreislauf auszuschleusenden Abfällen, sondern um die Förderung des Recyclings und der sonstigen Verwertung durch Stärkung der Getrenntsammlung und der Verbesserung der Vorbehandlung bzw. Aufbereitung. So enthalten die §§ 3 und 8
Drucksache 2/17 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung über die Bewirtschaftung von gewerblichen Siedlungsabfällen und von bestimmten Bau- und Abbruchabfällen (Gewerbeabfallverordnung - GewAbfV )
... 3. Der Bundesrat bittet in diesem Zusammenhang die Bundesregierung, ihr im Deutschen Ressourceneffizienzprogramm II (ProgRess II) formuliertes Ziel zum deutlich verbesserten Einsatz von Recyclingbaustoffen bis 2030 mit Nachdruck zu verfolgen. Dabei sollten, über rein ordnungsrechtliche Instrumente hinaus, Abfallvermeidungs- und Abfallverwertungsanforderungen stärker mit Ressourceneffizienzstrategien verknüpft werden, um einen nachhaltigen Ressourcenschutz zu erreichen. Insbesondere bei der Nutzung von Naturgips besteht Handlungsbedarf. Daher wird die Bundesregierung gebeten, die in ProgRess II avisierte Steigerung beim Ausschleusen von Gips aus Bau- und Abbruchabfällen und bei dessen Recycling bis 2030 weiterhin voranzutreiben und ergänzende Rahmenbedingungen für einen weitergehenden Schutz der Ressource Gips zu schaffen.
Drucksache 2/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Verordnung über die Bewirtschaftung von gewerblichen Siedlungsabfällen und von bestimmten Bau- und Abbruchabfällen (Gewerbeabfallverordnung - GewAbfV )
... c) Der Bundesrat bittet in diesem Zusammenhang die Bundesregierung, ihr im Deutschen Ressourceneffizienzprogramm II (ProgRess II) formuliertes Ziel zum deutlich verbesserten Einsatz von Recyclingbaustoffen bis 2030 mit Nachdruck zu verfolgen. Dabei sollten, über rein ordnungsrechtliche Instrumente hinaus, Abfallvermeidungs- und Abfallverwertungsanforderungen stärker mit Ressourceneffizienzstrategien verknüpft werden, um einen nachhaltigen Ressourcenschutz zu erreichen. Insbesondere bei der Nutzung von Naturgips besteht Handlungsbedarf. Daher wird die Bundesregierung gebeten, die in ProgRess II avisierte Steigerung beim Ausschleusen von Gips aus Bau- und Abbruchabfällen und bei dessen Recycling bis 2030 weiterhin voranzutreiben und ergänzende Rahmenbedingungen für einen weitergehenden Schutz der Ressource Gips zu schaffen.
Drucksache 39/17
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur
Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten
... Das Verbot des Betriebs über Bundeswasserstraßen (Nummer 5) ist erforderlich, um Gefahren für die Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffsverkehrs abzuwenden. Solche mit dem Betrieb von unbemanntem Fluggerät verbundenen Gefahren können z.B. auftreten, wenn das Gerät in das Sichtfeld des Schiffsführers gelangt, diesen irritiert und behindert. Zudem kann ein solches Gerät geeignet sein, den Funkverkehr zu stören; es besteht daneben die Gefahr von Kollisionen mit Funk- oder Signalmasten zB. an einer Schleusenbetriebsstelle, wodurch ein Anlagenausfall ausgelöst werden kann, und mit einem Schiff. Letzteres kann sowohl zu Personenschäden an Deck des Schiffes, als auch zu sehr gefährlichen Situationen im Bereich der Gefahrgutschifffahrt führen. Nicht zuletzt kann das Erscheinen eines unbemannten Fluggeräts auf dem Radarbild zu Fehlinterpretationen des Radars führen (z.B. Interpretation als Fahrwassertonne), was wiederum zu gefährlichen Kursmanövern oder einer Havarie führen kann.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
1. Länder
2. Bund
F. Weitere Kosten
Verordnung
Verordnung
Artikel 1 Änderung der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung
Artikel 2 Änderung der Luftverkehrs-Ordnung
Abschnitt 5a Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen und Flugmodellen
§ 20 Erlaubnisbedürftige Nutzung des Luftraums
Abschnitt 5a Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen und Flugmodellen
§ 21a Erlaubnisbedürftiger Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen und Flugmodellen
§ 21b Verbotener Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen und Flugmodellen
§ 21c Zuständige Behörde
§ 21d Bescheinigungen zum Nachweis ausreichender Kenntnisse und Fertigkeiten; anerkannte Stellen
§ 21e Bescheinigungen zum Nachweis ausreichender Kenntnisse und Fertigkeiten zum Betrieb von Flugmodellen
§ 21f Ausweichregeln für unbemannte Fluggeräte
Artikel 3 Änderung der Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Inhalt
Im Einzelnen:
- Einführung einer Kennzeichnungspflicht:
- Betriebsbeschränkungen:
- Auswirkungen auf unbemannte Luftfahrtsysteme:
- Einführung einer Pflicht zum Nachweis bestimmter Kenntnisse und Fertigkeiten:
II. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
III. Erfüllungsaufwand
1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
2. Erfüllungsaufwand für Wirtschaft
3. Erfüllungsaufwand Verwaltung
a Erfüllungsaufwand für den Bund
b Erfüllungsaufwand für Länder
IV. Sonstige Auswirkungen
1. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
2. Nachhaltigkeit
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Absatz 1
Nummer 2
Nummer 3
Nummer 4
Nummer 5
§ 21a
b § 21b
Absatz 1
Nummer 1
Nummer 2
Nummer n
Nummer 6
Nummer 7
Nummer 8
Nummer 9
Nummer 10
Absatz 2
Absatz 3
c § 21c
d § 21d
e § 21
f § 21f
Zu Nummer 6
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3614, BMVI: Entwurf einer Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten
I. Zusammenfassung
Bürgerinnen und Bürger
II. Im Einzelnen
II.1 Erfüllungsaufwand
Bürgerinnen und Bürger
4 Wirtschaft
Weitere Kosten
Verwaltung Bund, Länder/Kommunen
4 Bund
4 Länder
II.2 ‚One in one out‘-Regelung
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Drucksache 527/17
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens
... a) Einschleusen von Ausländern nach § 96 Absatz 2,
Drucksache 501/16 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines Neuansiedlungsrahmens der Union und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 516/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates - COM(2016) 468 final
... 1. Der Bundesrat spricht sich unter dem Eindruck weltweit steigender Flüchtlingszahlen ausdrücklich dafür aus, dass unionsweit sichere und legale Wege in die EU für Personen geschaffen werden, die internationalen Schutz benötigen. Dies ist ein wirksames Mittel, irreguläre Migrationsbewegungen über gefährliche Fluchtrouten und die Ausbeutung durch Schleusernetze einzudämmen und so Menschenleben zu retten.
Drucksache 432/16 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes über den Ausbau der Bundeswasserstraßen und zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetz es
... a) Der Bundesrat weist darauf hin, dass der Sanierungsstau bei den Bundeswasserstraßen erheblich größer als im Straßenbereich ist und hier erhebliche Anstrengungen erforderlich sind, um die Wasserwege - insbesondere die Kanäle - und die Schleusen so instandzusetzen bzw. auszubauen, dass die
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zum Gesetzentwurf allgemein
3. Zu Artikel 2 Nummer 2 § 35 Absatz 1 Satz 1 WaStrG
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Drucksache 604/16
... Der Gesetzentwurf schafft eine Rechtsgrundlage für die WSV, die von den Binnenschiffen ausgesendeten AIS-Daten z.B. für Verkehrs-, Unfall-, Schleusen- und Liegestellenmanagement oder für eigene statistische Zwecke nutzen zu können. Damit werden die Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffsverkehrs sowie die Umweltfreundlichkeit, Interoperabilität und Effizienz des Verkehrssystems Binnenschiff/Wasserstraße erhöht. Gleichzeitig sollen die Daten auch für die amtliche Verkehrsstatistik sowie für die Erhebung von Schifffahrtsgebühren nutzbar gemacht werden.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1
§ 3c Angleichung der Wettbewerbsbedingungen.
§ 3d Berufszulassung von Unternehmern.
§ 8 Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Daten im Binnenschiffsverkehr
§ 13 Datei über Befähigungszeugnisse und sonstige Befähigungsnachweise
Artikel 2
Artikel 3
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Inhalt und Ziel des Gesetzes
II. Gesetzgebungszuständigkeit
III. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
VI. Erfüllungsaufwand
1. Bürgerinnen und Bürger
2. Wirtschaft
3. Verwaltung
Weitere Kosten
4 Nachhaltigkeit
B. Besonderer Teil
Zu den einzelnen Vorschriften:
Artikel 1
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 3a
Zu § 3c
Zu § 3d
Zu § 3e
Zu § 6
Zu § 6a
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 8
Zu § 11
Zu § 13
Zu § 14
Artikel 2
Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 3492, BMVI: Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Binnenschifffahrtsaufgabengesetzes
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
II.1 Erfüllungsaufwand:
5 Wirtschaft
Verwaltung WSV :
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Drucksache 244/16
Verordnung der Bundesregierung
Vierte Verordnung zur Änderung der Elektro - und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung
... Die Änderungsverordnung hat im Wesentlichen Auswirkungen auf die Managementregeln 1, 4 und 5 der Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung (niedergelegt in "Perspektiven für Deutschland" aus dem Jahr 2002 und "Nationale Nachhaltigkeitsstrategie - Fortschrittsbericht 2012" aus dem Jahr 2012): Durch die getroffenen Regelungen zu den zusätzlichen Stoffbeschränkungen wird dafür Sorge getragen, dass zukünftig noch mehr schädliche Stoffe aus dem Stoffkreislauf ausgeschleust werden. Durch diese Ausschleusung werden entsprechend der Managementregel 1 somit absehbare Belastungen für kommende Generationen bereits bei der Konzeption und Produktion der Elektro- und Elektronikgeräte reduziert. Entsprechend der Managementregel 4 wird durch die Beschränkung der Verwendung der gefährlichen Stoffe verhindert, dass diese während der Nutzungs- und Entsorgungsphase aus Elektro- und Elektronikgeräten freigesetzt werden. Insofern werden hierdurch Gefahren und Risiken für die menschliche Gesundheit vermieden. Durch die Gewährung von gerätekategoriespezifischen Übergangsfristen zur Eröffnung eines angemessenen Übergangszeitraumes zur Umsetzung der neuen Stoffbeschränkungen wird zudem entsprechend der Managementregel 5 die Berücksichtigung und Integration der unterschiedlichen Politikfelder sichergestellt.
Drucksache 432/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes über den Ausbau der Bundeswasserstraßen und zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetz es
... Neubau Schleuse Minden
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Bundeswasserstraßenausbaugesetz (WaStrAbG)
§ 1
§ 2
§ 3
§ 4
§ 5
§ 6
Anlage (zu § 1 Absatz 1) Bedarfsplan für die Bundeswasserstraßen
Abschnitt 1 Laufende und fest disponierte Vorhaben
Abschnitt 2 Neue Vorhaben, Vordringlicher Bedarf (VB-E u. VB)
Artikel 2 Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung des Gesetzes
II. Wesentlicher Inhalt des Gesetzes
1. Bundesverkehrswegeplan 2030
a Bundesverkehrswegeplan als zentrales Element der Infrastrukturplanung
b Leistungsfähige Verkehrsnetze als oberstes Ziel
c Stärkung der Infrastruktur in einem größer werdenden Europa
d Investitionen für Ersatz und Erhaltung
2. Rahmenbedingungen für das Bundeswasserstraßenausbaugesetz
3. Verkehrsnachfrage und -prognosen 2030
4. Methodik zur Bewertung von Aus- und Neubauprojekten
a Weiterentwicklung der Kosten-Nutzen-Analyse Modul A
b Umwelt- und naturschutzfachliche Beurteilung Modul B
c Weitere Module
5. Finanzpolitische und haushaltsrechtliche Bedeutung
III. Alternative
IV. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Nachhaltigkeit
VII. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
VIII. Erfüllungsaufwand
IX. Weitere Kosten
X. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
XI. Geschlechterspezifische Auswirkungen
XII. Demografie-Check
XIII. Zeitliche Geltung; Befristung
B. Besonderer Teil zu den Einzelbestimmungen
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu § 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 6
Zu Anlage 1 zu § 1 Absatz 1
I. Einstufungen der Vorhaben in die Dringlichkeitskategorien des BVWP
1. Vordringlicher Bedarf VB und Vordringlicher Bedarf-Engpassbeseitigung VB-E
2. Weiterer Bedarf WB
II. Auswirkungen auf die weiteren Planungsstufen
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 3
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Drucksache 501/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines Neuansiedlungsrahmens der Union und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 516/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates - COM(2016) 468 final
... 1. Der Bundesrat spricht sich unter dem Eindruck weltweit steigender Flüchtlingszahlen ausdrücklich dafür aus, dass unionsweit sichere und legale Wege in die EU für Personen geschaffen werden, die internationalen Schutz benötigen. Dies ist ein wirksames Mittel, irreguläre Migrationsbewegungen über gefährliche Fluchtrouten und die Ausbeutung durch Schleusernetze einzudämmen und so Menschenleben zu retten.
Drucksache 21/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung der Haftungsbeschränkung in der Binnenschifffahrt
... In § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 werden nach dem Wort "Sachen" die Wörter "einschließlich Hafenanlagen, Hafenbecken, Wasserstraßen, Schleusen, Wehren, Brücken und Navigationshilfen" eingefügt.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Binnenschifffahrtsgesetzes
§ 5n
Artikel 2 Änderung der Zivilprozessordnung
Artikel 3 Änderung der Schifffahrtsrechtlichen Verteilungsordnung
Artikel 4 Änderung des Umweltschadensgesetzes
Artikel 5 Änderung des Handelsgesetzbuchs
Artikel 6 Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes
Artikel 7 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 10
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 11
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
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Drucksache 120/16 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften
... Gefälschte Arzneimittel bergen für Patientinnen und Patienten Gesundheitsund Lebensgefahren. Besorgniserregend ist, dass Arzneimittelfälschungen nicht nur über illegale Internetangebote zunehmen. Kriminelle versuchen verstärkt, gefälschte Arzneimittel auch in die legale Lieferkette einzuschleusen.
Drucksache 432/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes über den Ausbau der Bundeswasserstraßen und zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetz es
... a) Der Bundesrat weist darauf hin, dass der Sanierungsstau bei den Bundeswasserstraßen erheblich größer als im Straßenbereich ist und hier erhebliche Anstrengungen erforderlich sind, um die Wasserwege - insbesondere die Kanäle - und die Schleusen so instandzusetzen bzw. auszubauen, dass die
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zum Gesetzentwurf allgemein
3. Zu Artikel 2 Nummer 2 § 35 Absatz 1 Satz 1 WaStrG
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Drucksache 752/16
Verordnungsantrag des Saarlandes
Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (Abfallverzeichnis -Verordnung - AVV )
... Die im Stockholmer Übereinkommen gelisteten Verbindungen müssen in die EU-POPVerordnung übernommen werden. Auf europäischer Ebene werden Grenzwerte festgelegt, um diese POP aus dem Wertstoffkreislauf durch Zerstörung auszuschleusen. Im Bereich der Behandlung und Entsorgung POP-haltiger Abfälle gilt insbesondere Artikel 7 i.V.m. Anhang IV der EU-POP-VO. Hiernach sind Abfälle, deren POP-Gehalt größer oder gleich dem Grenzwert in Anhang IV ist, so zu beseitigen oder zu verwerten, dass der POP-Gehalt zerstört oder unumkehrbar umgewandelt wird2. In diesem Anhang wurde für HBCD dieser Grenzwert auf 1.000 mg/kg mit qualifizierter Mehrheit im Komitologieverfahren festgelegt. Dieser Grenzwert ist seit dem 30. September 2016 rechtswirksam.
Drucksache 752/16 (Beschluss)
Verordnungsentwurf des Bundesrates
Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Abfallverzeichnis -Verordnung
... 1. persistente organische Schadstoffe (POP), die durch die sog. POP-Verordnung der EU geregelt werden, die dort genannten Konzentrationsgrenzen zur Bewertung der Gefährlichkeit von Abfällen zu verwenden sind. Enthalten Abfälle diese gefährlichen Stoffe in Konzentrationen über den in der POP-Verordnung festgelegten Grenzen, bedeutet dies, dass sie so beseitigt werden müssen, dass der Schadstoff zerstört oder unumkehrbar umgewandelt wird. Damit soll gewährleistet werden, dass die besonders kritischen persistenten organischen Schadstoffe aus dem Wirtschaftskreislauf ausgeschleust werden. Im März 2016 wurde das Flammschutzmittel Hexabromcyclododecan (HBCD/HBCDD) wegen seiner umweltschädlichen Eigenschaften neu in die POP-Verordnung der EU aufgenommen.
Drucksache 120/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften
... Gefälschte Arzneimittel bergen für Patientinnen und Patienten Gesundheitsund Lebensgefahren. Besorgniserregend ist, dass Arzneimittelfälschungen nicht nur über illegale Internetangebote zunehmen. Kriminelle versuchen verstärkt, gefälschte Arzneimittel auch in die legale Lieferkette einzuschleusen.
Drucksache 522/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat und den Rat: Mehr Sicherheit in einer von Mobilität geprägten Welt - Besserer Informationsaustausch bei der Terrorismusbekämpfung und ein stärkerer Schutz der Außengrenzen; - COM(2016) 602 final
... Die Europäische Grenz- und Küstenwache wird außerdem von zentraler Bedeutung für die Sicherheit sein. Sie wird mit anderen EU-Agenturen wie Europol und Eurojust zusammenarbeiten, um grenzüberschreitende Kriminalität, wie zum Beispiel Migrantenschleusung, Menschenhandel und Terrorismus, zu verhindern oder aufzudecken.12 Darüber hinaus wird sie die Mitgliedstaaten an den Außengrenzen mit ihrem Knowhow unterstützen, beispielsweise bei Einsätzen gegen Schleuser. Die Mitglieder der Teams, die im Rahmen des Grenzmanagements operativ tätig sind, werden nunmehr auch die Möglichkeit haben, die einschlägigen europäischen Datenbanken, einschließlich
1. Einleitung
2. Mobilität und Sicherheit durch den Schutz der GRENZEN und einen EFFEKTIVEN INFORMATIONSAUSTAUSCH
3. Die wichtigsten operativen Schritte
3.1 Einführung eines integrierten europäischen Managements der Außengrenzen: die Europäische Grenz- und Küstenwache
3.2 Strengere Kontrollen durch das Einreise-/Ausreisesystem EES
3.3 Vorab-Kontrolle nicht visumpflichtiger Reisender: ein EU-weites Reiseinformations- und -Genehmigungssystem ETIAS
3.4 Verbessertes Identitätsmanagement und verstärkte Bekämpfung von Dokumentenbetrug: Dokumentensicherheit
3.5 Entwicklung der Sicherheitsunion: Stärkung von Europol
- Verbesserter Zugang von Europol zu EU-Datenbanken
- Stärkung der internen Governance des Europäischen Zentrums zur Terrorismusbekämpfung
- Maximierung des Nutzens der Zusammenarbeit
- Zusätzliche finanzielle und personelle Ressourcen
4. Schlussfolgerung
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Drucksache 30/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 768/2005 zur Errichtung einer Europäischen Fischereiaufsichtsagentur COM(2015) 669 final
... 1. Die Verordnung regelt den Austausch von Informationen, die durch die Zusammenführung und Analyse von Daten aus Schiffsmeldesystemen und anderen von den Agenturen unterhaltenen oder für sie zugänglichen Informationssystemen generiert werden. Zudem wird der Austausch von Erkenntnissen zwischen den Agenturen gefördert. Dadurch wird die EFCA in die Lage versetzt werden, Systeme für den Austausch zwischen Agenturen einzurichten, alle damit verbundenen Machbarkeitsstudien auf den Weg zu bringen sowie einen ständigen Datendienst und einen EU-Datenknoten bereitzustellen. Durch Rückgriff auf ihre Erfahrungen mit den anhand von gemeinsamen Einsatzplänen und mit Hilfe von EU-Inspektoren durchgeführten Überwachungs- und Kontrollmaßnahmen in der Fischerei sowie durch einen erweiterten Geltungsbereich und die Durchführung gemeinsamer Einsätze mit Inspektoren, die mit den entsprechenden Befugnissen in verschiedenen Bereichen (Menschenhandel, Schleuserkriminalität, Fischerei, Grenzschutz, Umwelt, Drogen- und Waffenhandel, Schiffssicherheit usw.) ausgestattet sind, wird die EFCA besser in der Lage sein, den Austausch der Daten zu fördern, die sie anlässlich ihrer Kontroll- und Inspektionstätigkeiten, u.a. über Schiffsüberwachungssysteme (Vessel Monitoring Systems, VMS) und elektronische Berichterstattungssysteme (Electronic Reporting Systems, ERS), erfasst. Bei VMS-Daten handelt es sich um satellitengestützte Überwachungssysteme. Dadurch können für jedes Schiff jederzeit die aktuelle Position und alle erfolgten Bewegungen auf See festgestellt werden. Diese Daten sind bei der Migrationskontrolle sehr hilfreich, da sie sowohl Grenzkontrollen als auch Such- und Rettungseinsätze ermöglichen. Zudem kann dadurch festgestellt werden, wenn ein Fischereifahrzeug in einen Hafen einläuft, um Migranten an Bord zu nehmen. Da aus diesen Daten auch die Geschwindigkeit des Schiffes abzulesen ist, kann beispielsweise festgestellt werden, wenn ein Schiff langsamer fährt, weil es schwer mit Migranten beladen ist oder weil es ein anderes Schiff hinter sich herzieht. Die ERS werden von Fischern genutzt, um Daten über ihre Fangtätigkeiten elektronisch aufzuzeichnen und zu melden. Somit können durch Vergleich mit ähnlichen Daten über ähnliche Tätigkeiten in einem bestimmten Gebiet ungewöhnliche oder illegale Tätigkeiten festgestellt werden. Da diese Daten auch eine Anlandeerklärung umfassen, lässt sich feststellen, wo ein Schiff seine Fänge angelandet und eventuell illegale Migranten an Bord genommen hat.
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
• Gründe und Ziele des Vorschlags
• Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich
• Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
• Rechtsgrundlage
• Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit
• Verhältnismäßigkeit
• Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
• Expost-Bewertungen/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften
• Konsultation der Interessenträger
• Einholung und Nutzung von Expertenwissen
• Folgenabschätzung
• Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung
• Grundrechte Entfällt
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
• Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten
• Erläuternde Dokumente bei Richtlinien
• Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags
Vorschlag
Artikel 1 Änderungen
Artikel 7a Europäische Zusammenarbeit im Bereich der Küstenwache
Artikel 2 Inkrafttreten
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Drucksache 295/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zum besseren Informationsaustausch bei der Bekämpfung des internationalen Terrorismus
... Deutschland ist bevorzugtes Ziel- und Transitland illegaler Migration. Schleusernetzwerke sind arbeitsteilig, international organisiert und agieren hoch konspirativ. Gefahren für Leib und Leben der Geschleusten bis hin zum Tod werden teilweise billigend in Kauf genommen, wie der Fund von 71 Leichen in einem Kühllastwagen auf einer österreichischen Autobahn am 27. August 2015 deutlich beweist.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Bundesverfassungsschutzgesetzes
§ 22b Errichtung gemeinsamer Dateien mit ausländischen Nachrichtendiensten
§ 22c Teilnahme an gemeinsamen Dateien mit ausländischen Nachrichtendiensten
Artikel 2 Änderung des BND-Gesetzes
§ 2a Besondere Auskunftsverlangen
Artikel 3 Änderung des Bundespolizeigesetzes
§ 28a Einsatz technischer Mittel zur Eigensicherung
Artikel 4 Änderung des VIS-Zugangsgesetzes
Artikel 5 Änderung des Artikel 10-Gesetzes
Artikel 6 Änderung des Vereinsgesetzes
Artikel 7 Änderung des Bundeskriminalamtgesetzes
Artikel 8 Änderung des Strafgesetzbuchs
Artikel 9 Änderung des Telekommunikationsgesetzes
§ 111 Daten für Auskunftsersuchen der Sicherheitsbehörden
Artikel 10 Einschränkung eines Grundrechts
Artikel 11 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ziel des Gesetzes
II. Wesentlicher Inhalt
III. Alternativen, Folgen und Auswirkungen
1. Alternativen
2. Folgen und Auswirkungen
3. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgenabschätzung
IV. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Erfüllungsaufwand
1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
3. Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
VII. Sonstige Kosten
VIII. Weitere Gesetzesfolgen
IX. Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu § 22b
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu § 22c
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
Zu Absatz 9
Zu Nummer 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Nummer 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 9
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu § 150
Zu § 150
Zu Artikel 10
Zu Artikel 11
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3751: Entwurf eines Gesetzes zum besseren Informationsaustausch bei der Bekämpfung des internationalen Terrorismus
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
Auswirkungen auf den Erfüllungsaufwand
5 Wirtschaft
5 Verwaltung
4 Gesamtbetrachtung
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Drucksache 727/16
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz über den Ausbau der Bundeswasserstraßen und zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetz es
... Neubau Schleuse Minden
Anlage (zu § 1 Absatz 1)
Abschnitt 1 Laufende und fest disponierte Vorhaben des Vordringlichen Bedarfs
Abschnitt 2 Neue Vorhaben des Vordringlichen Bedarfs (VB-E (in Fettdruck) u. VB)
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Drucksache 338/16 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines ... Strafrechtsänderungsgesetzes - Strafbarkeit der unbefugten Benutzung informationstechnischer Systeme - Digitaler Hausfriedensbruch
... Die Infiltration der Opfersysteme geschieht auf unterschiedliche Weise. Neben dem Anklicken von Links in Spam-E-Mails oder dem Öffnen infizierter Dateianhänge kann eine Infektion etwa auch dadurch erfolgen, dass der rechtmäßige Nutzer mit seinem informationstechnischen System eine legitime Internetseite aufsucht, die zuvor von den Tätern unerkannt präpariert wurde (sogenannte "driveby infection"). Die Täter schleusen dabei einen Schadcode in die Webseite ein, der dazu führt, dass auf dem Opfersystem im Hintergrund heimlich Schadprogramme aufgespielt werden und er so zum "Bot" (von englischen "robot") wird, also zu einem durch Dritte unerkannt fernsteuerbaren Zombie-Computer, dessen sämtliche Funktionen und Daten nunmehr eben jenem Dritten, der ihn infiziert hat, offenstehen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Anlage Entwurf eines ... Strafrechtsänderungsgesetzes - Strafbarkeit der unbefugten Benutzung informationstechnischer Systeme - Digitaler Hausfriedensbruch
Artikel 1 Änderung des Strafgesetzbuches
§ 202e Unbefugte Benutzung informationstechnischer Systeme
Artikel 2 Änderung der Strafprozessordnung
Artikel 3 Inkrafttreten
2 Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs
II. Gesetzgebungskompetenz
III. Auswirkungen
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Nummer 3
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
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Drucksache 338/16
Gesetzesantrag des Landes Hessen
Entwurf eines ... Strafrechtsänderungsgesetz es - Strafbarkeit der unbefugten Benutzung informationstechnischer Systeme - Digitaler Hausfriedensbruch
... Die Infiltration der Opfersysteme geschieht auf unterschiedliche Weise. Neben dem Anklicken von Links in Spam-Emails oder dem Öffnen infizierter Dateianhänge kann eine Infektion etwa auch dadurch erfolgen, dass der rechtmäßige Nutzer mit seinem informationstechnischen System eine legitime Internetseite aufsucht, die zuvor von den Tätern unerkannt präpariert wurde (sog. "driveby infection"). Die Täter schleusen dabei Schadcode in die Webseite ein, der dazu führt, dass auf dem Opfersystem im Hintergrund heimlich Schadprogramme aufgespielt werden und er so zum "Bot" (von engl. "robot") wird, also zu einem durch Dritte unerkannt fernsteuerbaren Zombie-Computer, dessen sämtliche Funktionen und Daten nunmehr eben jenem Dritten, der ihn infiziert hat, offenstehen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzesantrag
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Strafgesetzbuches
§ 202e Unbefugte Benutzung informationstechnischer Systeme
Artikel 2 Änderung der Strafprozessordnung
Artikel 3 Inkrafttreten
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs
Artikel 2 Rechtswidriger Zugang
II. Gesetzgebungskompetenz
III. Auswirkungen
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Nummer 3
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
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Drucksache 501/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines Neuansiedlungsrahmens der Union und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 516/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates - COM(2016) 468 final
... Die Neuansiedlung ist fester Bestandteil des übergeordneten Ziels, denjenigen Schutz zu bieten, die ihn benötigen, und gleichzeitig die Schutzsuchenden von der Nutzung irregulärer und gefährlicher Routen abzuhalten, sodass die Schleusernetze nicht mehr von dieser Situation profitieren können. Sie ist auch als Zeichen der Solidarität mit Ländern in Regionen zu verstehen, in die bzw. innerhalb deren eine große Zahl von Personen, die internationalen Schutz benötigen, vertrieben wurde, denn die Neuansiedlung soll zur Entlastung dieser Länder beitragen.
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
- Gründe und Ziele des Vorschlags
- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität
- Verhältnismäßigkeit
- Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der Konsultation der Interessenträger
- Grundrechte
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Elemente
- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags
- Neuansiedlung
- Regionen oder Drittstaaten, aus denen eine Neuansiedlung erfolgen soll
- Neu anzusiedelnde Personen
a Zulassungskriterien
b Ausschluss
a Regelverfahren
b Eilverfahren
c Übertragung von Befugnissen zwecks Änderung der Standardverfahren
- Beschlussfassungsverfahren
a Hochrangiger Ausschuss für Neuansiedlung
b Durchführungsrechtsakt des Rates zur Festlegung des jährlichen Neuansiedlungsplans der Union
c Durchführungsrechtsakt der Kommission zur Festlegung gezielter Neuansiedlungsregelungen der Union
- Zusammenarbeit
- Assoziierte Staaten
- Finanzielle Unterstützung
- Evaluierung und Überprüfung
Vorschlag
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Neuansiedlung
Artikel 3 Neuansiedlungsrahmen der Union
Artikel 4 Regionen oder Drittstaaten, aus denen eine Neuansiedlung vorgenommen werden soll
Artikel 5 Zulassungskriterien
Artikel 6 Ausschlussgründe
Artikel 7 Jährlicher Neuansiedlungsplan der Union
Artikel 8 Gezielte Neuansiedlungsregelungen der Union
Artikel 9 Einwilligung
Artikel 10 Regelverfahren
Artikel 11 Eilverfahren
Artikel 12 Operative Zusammenarbeit
Artikel 13 Hochrangiger Ausschuss für Neuansiedlung
Artikel 14 Ausübung übertragener Befugnisse
Artikel 15 Ausschussverfahren
Artikel 16 Assoziierung von Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz
Artikel 17 Änderungen der Verordnung (EU) Nr. 516/2014
Artikel 17 Mittel für den Neuansiedlungsrahmen der Union
Artikel 18 Evaluierung und Überprüfung
Artikel 19 Inkrafttreten
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Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
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Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
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