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"Schleuse"
Drucksache 488/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 22. April 2009 zu der gemeinsamen Einwanderungspolitik für Europa: Grundsätze, Maßnahmen und Instrumente (2008/2331(INI))
... 51. erinnert daran, dass illegale Einwanderung häufig von kriminellen Netzen organisiert wird, die sich bislang als leistungsfähiger erweisen als das gemeinsame europäische Vorgehen; ist davon überzeugt, dass diese Netze für den Tod Hunderter von Menschen verantwortlich sind, die jedes Jahr auf dem Seeweg tödlich verunglücken; weist darauf hin, dass die Mitgliedstaaten unter Einhaltung der internationalen Verpflichtungen eine gemeinsame Verantwortung für die Seenotrettung haben; fordert die Kommission und den Rat daher auf, ihre Anstrengungen bei der Bekämpfung des organisierten Verbrechens, des Menschenhandels und der Schleuserkriminalität, die in verschiedenen Teilen der Europäischen Union vorkommen, zu verdoppeln und insbesondere auf eine vollständige Zerschlagung der Netze hinzuwirken und nicht nur gegen die Schleuser vorzugehen, die nur ein Rad im Getriebe sind, sondern gegen diejenigen, die an der Spitze stehen und den größten Profit aus diesen kriminellen Handlungen ziehen;
Drucksache 333/09
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Europol-Gesetzes, des Europol-Auslegungsprotokollgesetzes und des Gesetzes zu dem Protokoll vom 27. November 2003 zur Änderung des Europol-Übereinkommens und zur Änderung des Europol-Gesetzes
... Diese Behörden sind nun auch innerstaatlich befugt, in einem automatisierten Verfahren über das Bundeskriminalamt Daten in das Europol-Informationssystem einzugeben und abzurufen. Grund für die Berechtigung der Bundespolizei ist, dass der Anhang des Europol-Beschlusses als Formen schwerer Kriminalität, für die Europol gemäß Artikel 4 Absatz 1 des Europol-Beschlusses zuständig ist, die Schleusungskriminalität und die Fälschung von amtlichen Dokumenten und Handel damit aufführt. In beiden Deliktsfeldern besitzt die Bundespolizei gemäß § 12 Absatz 1 Nummer 1 in Verbindung mit § 2 Absatz 2 Nummer 2 und 3 des
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Europol-Gesetzes
§ 9 Verordnungsermächtigung
§ 10 Anwendung des Beschlusses 2009/.../JI
Artikel 2 Aufhebung des Europol-Auslegungsprotokollgesetzes
Artikel 3 Aufhebung des Gesetzes zu dem Protokoll vom 27. November 2003 zur Änderung des Europol-Übereinkommens und zur Änderung des Europol-Gesetzes
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
I. Allgemeines
II. Einzelbegründung
Zu Artikel 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Buchstabe g
Zu Buchstabe h
Zu Buchstabe i
Zu Buchstabe j
Zu § 9
Zu § 10
Zu Nummer 4
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 884: Gesetz zur Änderung des Europol-Gesetzes, des Europol-Auslegungsprotokollgesetzes und des Gesetzes zum dem Protokoll vom 27. November 2003 zur Änderung des Europol-Übereinkommens und zur Änderung des Europol-Gesetzes
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Drucksache 616/1/09
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament und den Rat: Ein Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts im Dienste der Bürger KOM (2009) 262 endg.; Ratsdok. 11060/09
... 64. Der Bundesrat unterstützt das Anliegen der Kommission, Schleusertum und Menschenhandel effektiv und nachhaltig zu bekämpfen (Nummer 5.1.4 der Mitteilung). Er weist aber darauf hin, dass die Richtlinie 2004/81/EG - Opferschutzrichtlinie - und die Richtlinie
2 I.
2 II.
2 III.
2 IV.
2 V.
2 VI.
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Drucksache 616/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament und den Rat: Ein Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts im Dienste der Bürger KOM (2009) 262 endg.; Ratsdok. 11060/09
... Um den Menschenhandel zu unterbinden, muss wirksamer gegen Schleuserorganisationen vorgegangen werden. Dies erfordert eine Verbesserung der nachrichtendienstlichen Tätigkeit und der strategischen Analyse, die Bereitstellung geeigneter Verfahren für die Beweiserhebung und eine bessere Unterstützung der Opfer.
Mitteilung
1. Einleitung
Ein neues Mehrjahresprogramm
Die politischen Prioritäten
Die Instrumente
2. Förderung der Rechte der Bürger: Europa als Garant der Grundrechte und Grundfreiheiten
2.1. Uneingeschränkte Ausübung des Rechts auf Freizügigkeit
2.2. Zusammenleben in einem Raum, in dem die Vielfalt respektiert und Schutzbedürftige geschützt werden
2.3. Schutz personenbezogener Daten und Schutz der Privatsphäre
2.4. Aktive Teilhabe am demokratischen Leben der Union
2.5. Schutz in Drittländern
2.6. Ausbau des Zivilschutzes
3. Erleichterungen für die Bürger: Europa als Raum des Rechts und der justiziellen Zusammenarbeit
3.1. Weitere Umsetzung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung
3.2. Stärkung des Vertrauens
3.3. Schaffung eines gemeinsamen Sockels an Mindestnormen
3.4. Die Vorteile eines europäischen Rechtsraums für die Bürger
3.4.1. Erleichterung des Zugangs zur Justiz
3.4.2. Unterstützung der Wirtschaft
3.5. Stärkung der internationalen Präsenz der EU in rechtlichen Fragen
4. Ein Europa, das Schutz bietet
4.1. Ausbau des Instrumentariums
4.1.1. Entwicklung einer gemeinsamen Sicherheitskultur
4.1.2. Informationsmanagement
4.1.3. Mobilisierung der erforderlichen technischen Instrumente
4.2. Wirksame Strategien
4.2.1. Wirksamere Zusammenarbeit der Polizeibehörden in Europa
4.2.2. Eine Strafjustiz zum Schutz der Bürger
4.2.3. Bessere Sicherung des Zugangs zur EU
4.2.3.1. Kontrolle und Überwachung der Grenzen
4.2.3.2. Informationssysteme
4.2.3.3. Visumpolitik
4.3. Gemeinsame Ziele
4.3.1. Bekämpfung der internationalen organisierten Kriminalität
5 Menschenhandel
Sexuelle Ausbeutung von Kindern und Kinderpornographie
5 Cyberkriminalität
5 Wirtschaftskriminalität
Strategie zur Drogenbekämpfung
4.3.2. Verringerung der terroristischen Bedrohung
5. Förderung des gesellschaftlichen Zusammenhalts: Europa übernimmt im Bereich Einwanderung und Asyl Verantwortung und beweist Solidarität
5.1. Eine dynamische Einwanderungspolitik
5.1.1. Konsolidierung des globalen Ansatzes
5.1.2. Eine konzertierte Politik im Einklang mit den Arbeitsmarktbedürfnissen
5.1.3. Eine proaktive Politik auf der Grundlage einer europäischen Rechtsstellung für legale Einwanderer
5.1.4. Wirkungsvollere Eindämmung der illegalen Einwanderung
5.2. Asyl: ein gemeinsamer Raum für Schutz und Solidarität
5.2.1. Ein einziger Raum für Schutz
5.2.2. Teilung der Verantwortung sowie Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten
5.2.3. Solidarität mit Drittländern
6. Schlussfolgerung
Anhang Künftige Handlungsschwerpunkte
Förderung der Rechte der Bürger: Europa als Garant der Grundrechte und Grundfreiheiten
4 Grundrechte
4 Freizügigkeit
Achtung der Vielfalt
Schutzbedürftige Personen
4 Datenschutz
Teil habe am demokratischen Leben
Konsularischer Schutz
Erleichterungen für die Bürger: Europa als Raum des Rechts und der justiziellen Zusammenarbeit
Ein Europa, das Schutz bietet
Förderung des gesellschaftlichen Zusammenhalts: Europa übernimmt im Bereich Einwanderung und Asyl Verantwortung und beweist Solidarität
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Drucksache 670/09
Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Freizügigkeitsgesetz /EU
... – Einschleusen von Ausländern,
Drucksache 102/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 18. Dezember 2008 zu der Evaluierung und künftigen Entwicklung der Agentur FRONTEX und des Europäischen Grenzüberwachungssystems (EUROSUR) (2008/2157(INI))
... ) – und der Bekämpfung der zur organisierten Kriminalität gehörenden Schleusernetze, begleitet werden muss,
Drucksache 153/09 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
46. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
... Als Radverkehrsführungen über Kreuzungen und Einmündungen hinweg dienen markierte Radwegefurten. Radverkehrsführungen können ferner das Linksabbiegen für den Radverkehr erleichtern (aufgeweitete Radaufstellstreifen, Radfahrerschleusen). Der Radverkehr muss diesen Radverkehrsführungen nach Maßgabe des § 9 Absatz 2
Drucksache 153/1/09
Empfehlungen der Ausschüsse
46. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
... Als Radverkehrsführungen über Kreuzungen und Einmündungen hinweg dienen markierte Radwegefurten. Radverkehrsführungen können ferner das Linksabbiegen für den Radverkehr erleichtern (aufgeweitete Radaufstellstreifen, Radfahrerschleusen). Der Radverkehr muss diesen Radverkehrsführungen nach Maßgabe des § 9 Absatz 2
Drucksache 154/09
Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs -Ordnung (VwV-StVO)
... "3 I. Als Radverkehrsführung über Kreuzungen und Einmündungen hinweg dienen markierte Radwegefurten. Radverkehrsführungen können ferner das Linksabbiegen für den Radverkehr erleichtern. Das Linksabbiegen im Kreuzungsbereich kann durch Abbiegestreifen für den Radverkehr, aufgeweitete Radaufstellstreifen und Radfahrerschleusen gesichert werden. Das Linksabbiegen durch Queren hinter einer Kreuzung/Einmündung kann durch Markierung von Aufstellbereichen am Fahrbahnrand bzw. im Seitenraum gesichert werden.
Drucksache 137/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 14. Januar 2009 zu der Lage der Grundrechte in der Europäischen Union 2004–2008 (2007/2145(INI))
... 90. ist entsetzt über das tragische Schicksal der Menschen, die bei dem Versuch, auf europäisches Gebiet zu gelangen, umkommen oder in die Hände von Schleusern oder Menschenhändlern fallen;
2 Einleitung
Allgemeine Empfehlungen
Zusammenarbeit mit dem Europarat und den anderen internationalen Institutionen und Organisationen für den Schutz der Grundrechte
Menschenrechte, Freiheit, Sicherheit und Recht
2 Diskriminierung
Allgemeine Erwägungen
2 Minderheiten
2 Roma
2 Chancengleichheit
Sexuelle Ausrichtung
2 Fremdenfeindlichkeit
Junge, ältere und behinderte Menschen
2 Kultur
2 Streitkräfte
Migranten und Flüchtlinge
Zugang zu internationalem Schutz und legale Einwanderung
2 Aufnahme
Kinder von Einwanderern, Asylbewerbern und Flüchtlingen
2 Integration
2 Rückkehr
Gewahrsam und Rückübernahmeabkommen
2 Meinungsfreiheit
Rechte des Kindes
Gewalt, Armut und Arbeit
2 Diskriminierung
2 Jugendgerichtsbarkeit
Unterstützung für Kinder
Teil habe
Soziale Rechte
2 Armut
2 Obdachlosigkeit
Wohnraum
2 Gesundheit
2 Arbeitnehmer
Nicht gemeldete Arbeitnehmer
2 Senioren
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Drucksache 81/09
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, und Verbraucherschutz
Verordnung zum Schutz gegen bestimmte Salmonelleninfektionen beim Haushuhn (Hühner -Salmonellen-Verordnung) sowie zur Änderung der Verordnung über meldepflichtige Tierkrankheiten und der Verordnung über anzeigepflichtige Tierseuchen
... 6. Personen, die ein nicht in Betriebsabteilungen unterteiltes Stallgebäude oder eine Betriebsabteilung betreten müssen vor dem Betreten der jeweiligen Einrichtung die Schuhe in der dafür vorgesehenen Hygieneschleuse reinigen und desinfizieren und die Hände gründlich waschen. Gerätschaften, die in ein nicht in Betriebsabteilungen unterteiltes Stallgebäude oder eine Betriebsabteilung verbracht werden sollen, sind zuvor in der dafür vorgesehenen Hygieneschleuse zu reinigen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Verordnung
Artikel 1 Verordnung zum Schutz gegen bestimmte Salmonelleninfektionen beim Haushuhn (Hühner-Salmonellen-Verordnung)
Abschnitt 1 Allgemeines
§ 1 Begriffsbestimmungen
§ 2 Hygiene
§ 3 Impfung
§ 4 Mitteilungspflicht
§ 5 Untersuchungseinrichtung
§ 6 Ursachenermittlung im Betrieb
§ 7 Reinigung und Desinfektion
Abschnitt 2 Zuchtbetriebe
§ 8 Betriebseigene Kontrollen, sonstige Mitteilungspflichten
§ 9 Maßregeln vor amtlicher Feststellung
§ 10 Amtliche Untersuchung
§ 11 Maßregeln nach amtlicher Feststellung
§ 12 Aufhebung der Schutzmaßregeln
Abschnitt 3 Aufzuchtbetriebe
§ 13 Impfungen
§ 14 Betriebseigene Kontrollen
§ 15 Maßregeln vor amtlicher Feststellung
§ 16 Amtliche Untersuchung
§ 17 Maßregeln nach amtlicher Feststellung
§ 18 Aufhebung der Schutzmaßregeln
Abschnitt 4 Legehennenbetriebe
§ 19 Einstallen von Junghennen
§ 20 Betriebseigene Kontrollen
§ 21 Maßregeln vor amtlicher Feststellung
§ 22 Amtliche Untersuchung
§ 23 Maßregeln nach amtlicher Feststellung
§ 24 Aufhebung der Schutzmaßregeln
Abschnitt 5 Masthähnchenbetriebe
§ 25 Betriebseigene Kontrollen
§ 26 Maßregeln vor amtlicher Feststellung
§ 27 Amtliche Untersuchung
§ 28 Maßregeln nach amtlicher Feststellung
§ 29 Aufhebung der Schutzmaßregeln
Abschnitt 6 Brütereien
§ 30 Betriebseigene Kontrollen
§ 31 Maßregeln vor amtlicher Feststellung
§ 32 Amtliche Untersuchung
§ 33 Maßregeln nach amtlicher Feststellung
§ 34 Aufhebung der Schutzmaßregeln
Abschnitt 7 Weitergehende Maßnahmen
§ 35 Schutzmaßregeln bei Salmonella Gallinarum Pullorum
§ 36 Mitteilungen der Länder
Abschnitt 8 Ordnungswidrigkeiten, Schlussvorschriften
§ 37 Ordnungswidrigkeiten
§ 38 Übergangsregelungen
Anlage (zu § 2 Abs. 1) Anforderungen an gewerbsmäßige Geflügelhaltungen
Abschnitt 1 Anforderungen an den Betrieb
Abschnitt 2 Bauliche Anforderungen
Artikel 2 Änderung der Verordnung über meldepflichtige Tierkrankheiten
Artikel 3 Änderung der Verordnung über anzeigepflichtige Tierseuchen
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
Sonstige Kosten
4 Bürokratiekosten
B. Spezieller Teil
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 15
Zu § 16
Zu § 17
Zu § 18
Zu § 19
Zu § 20
Zu § 21
Zu § 22
Zu § 23
Zu § 24
Zu § 25
Zu § 26
Zu § 27
Zu § 28
Zu § 29
Zu § 30
Zu § 31
Zu § 32
Zu § 33
Zu § 34
Zu § 35
Zu § 36
Zu § 37
Zu § 38
Artikel 2
Artikel 3
Artikel 4
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Verordnung zum Schutz gegen bestimmte Salmonelleninfektionen beim Haushuhn sowie zur Änderung tierseuchenrechtlicher Pflichten
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Drucksache 202/09
Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung von Verwaltungsvorschriften im Bereich des Lebensmittelrecht s
... Durch die unter Buchstabe a vorgesehene Änderung soll verdeutlicht werden, dass hinsichtlich der Forderung einer Hygieneschleuse ein weiter Ermessens- und Beurteilungsspielraum besteht und der Beurteilung des Einzelfalls auch mit Blick auf die Art der Lebensmittel tierischen Ursprungs und der Größe des Betriebes entscheidende Bedeutung beizumessen ist.
Drucksache 84/09
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Melamin -Lebensmittel-Futtermittel-Einfuhrverbotsverordnung
... HZA Hamburg-Hafen – ZA Waltershof (Abfertigung Ernst-August-Schleuse),
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Melamin -Lebensmittel-Futtermittel-Einfuhrverbotsverordnung
§ 1 Einfuhrverbot
§ 2 Ausnahmen vom Einfuhrverbot
§ 3 Bereits in den Verkehr gebrachte Erzeugnisse
§ 4 Kosten
§ 5 Straftaten
§ 6 Ordnungswidrigkeiten
§ 7 Inkrafttreten;
Anlage (zu § 2 Abs. 1 Satz 1) Liste der nach Artikel 2 Abs. 3 der Entscheidung 2008/798/EG der Kommission in Deutschland benannten Kontrollstellen
Begründung
I. Gründe für Änderung der Verordnung
II. Kosten
III. Bürokratiekosten
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 839: Entwurf einer Melamin-Lebensmittel-Futtermittel-Einfuhrverbotsverordnung
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Drucksache 965/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung der Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des Mitgliedstaats, der für die Prüfung eines von einem Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen in einem Mitgliedstaat gestellten Antrags auf internationalen Schutz zuständig ist (Neufassung) KOM (2008) 820 endg.; Ratsdok. 16929/08
... 2. Der Bundesrat weist aber darauf hin, dass die Harmonisierung des Asylrechts und damit auch die Neufassung der Dublin-Verordnung unter Berücksichtigung der nationalen Besonderheiten und des - auch im Europäischen Pakt für Einwanderung und Asyl vom 16. Oktober 2008 - erklärten Ziels, die illegale Zuwanderung in die EU zu bekämpfen, auf das erforderliche Maß zu beschränken ist. Administrative Maßnahmen zur Statusverbesserung von Asylbewerbern und Schutzsuchenden dürfen nicht kontraproduktiv zu den gleichzeitig eingeleiteten Maßnahmen zur Sicherung der EU-Außengrenzen und zur Bekämpfung der Schleuserkriminalität wirken.
Drucksache 965/08 (Beschluss)
Beschluss Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung der Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des Mitgliedstaats, der für die Prüfung eines von einem Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen in einem Mitgliedstaat gestellten Antrags auf internationalen Schutz zuständig ist (Neufassung) KOM (2008) 820 endg.; Ratsdok. 16929/08
... 2. Der Bundesrat weist aber darauf hin, dass die Harmonisierung des Asylrechts und damit auch die Neufassung der Dublin-Verordnung unter Berücksichtigung der nationalen Besonderheiten und des - auch im Europäischen Pakt für Einwanderung und Asyl vom 16. Oktober 2008 - erklärten Ziels, die illegale Zuwanderung in die EU zu bekämpfen, auf das erforderliche Maß zu beschränken sind. Administrative Maßnahmen zur Statusverbesserung von Asylbewerbern und Schutzsuchenden dürfen nicht kontraproduktiv zu den gleichzeitig eingeleiteten Maßnahmen zur Sicherung der EU-Außengrenzen und zur Bekämpfung der Schleuserkriminalität wirken.
Drucksache 963/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Passagierrechte im See- und Binnenschiffsverkehr und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 über die Zusammenarbeit zwischen den für die Durchsetzung der Verbraucherschutzgesetze zuständigen nationalen Behörden KOM (2008) 816 endg.; Ratsdok. 11990/08
... zählen auch durch höhere Gewalt verursachte Umstände, wie zum Beispiel extreme Tidenverhältnisse, starke Winde, Überschreitung signifikanter Wellenhöhen und Eisgang, Wartezeiten an den Schleusen sowie die verspätete Abfahrt des Schiffs durch das Warten auf für die Reise gebuchte Passagiere, die mit anderen Verkehrsträgern verspätet anreisen.
2 Allgemeines
Zu einzelnen Punkten des Verordnungsvorschlags:
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 6
Zu Artikel 8
Zu Artikel 9
Zu Artikel 9
Zu Artikel 9
Zu Artikel 16
Zu Artikel 17
Zu Artikel 18
Zu Artikel 19
Zu Artikel 20
Zu Artikel 23
Zu Artikel 21
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Drucksache 168/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung der Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung (Geldwäschebekämpfungsergänzungsgesetz - GwBekErgG )
... In diesem Fall wurde der Kunde als Inhaber des Referenzkontos bereits identifiziert, so dass die Herkunft der zurückgezahlten Beträge ohne weiteres zurückverfolgt werden kann. Zudem besteht gerade bei der Absatzfinanzierung ein noch geringeres Gefährdungspotenzial hinsichtlich der Geldwäsche. Ein Einschleusen illegaler Gelder in den legalen Finanzablauf kann nur unter großem Aufwand bzw. mit Umwegen stattfinden weil auf diesem Weg nur Waren erworben werden können, dem Kreditgeschäft also ein konkreter Warenwert gegenübersteht. In Verbindung mit dem in Satz 2 genannten Schwellenwert ist deshalb die Erfüllung vereinfachter Sorgfaltspflichten gerechtfertigt.
Drucksache 365/08
Gesetzesantrag des Freistaates Bayern
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung der Strafprozessordnung (Verdeckter Zugriff auf Informationssysteme)
... Einschleusen mit Todesfolge oder gewerbs- und bandenmäßiges Einschleusen nach § 97,
Drucksache 97/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 15. Dezember 2003 über Politischen Dialog und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Andengemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten (Bolivien, Ecuador, Kolumbien, Peru und Venezuela) andererseits
... (1) Die Vertragsparteien bestätigen erneut die Bedeutung, die sie der gemeinsamen Steuerung der Migrationsströme zwischen ihren Gebieten beimessen. Zur Intensivierung der Zusammenarbeit führen die Vertragsparteien einen umfassenden Dialog über alle mit der Migration zusammenhängenden Fragen, einschließlich insbesondere der illegalen Einwanderung, der Schleuserkriminalität und des Menschenhandels, und über die Einbeziehung dieser Fragen in die nationalen Strategien zur wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung der Gebiete, aus denen die Migranten stammen, unter Berücksichtigung der historischen und kulturellen Bindungen zwischen den beiden Regionen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3
Artikel 4
Begründung
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Schlussbemerkung
Abkommen
Titel I Ziele, Art und Geltungsbereich des Abkommens
Artikel 1 Grundsätze
Artikel 2 Ziele und Geltungsbereich
Titel II Politischer Dialog
Artikel 3 Ziele
Artikel 4 Mechanismen
Artikel 5 Zusammenarbeit im Bereich der Außen- und Sicherheitspolitik
Titel III Zusammenarbeit
Artikel 6 Ziele
Artikel 7 Mittel
Artikel 8 Zusammenarbeit im Bereich der Menschenrechte, der Demokratie und der verantwortungsvollen Staatsführung
Artikel 9 Zusammenarbeit im Bereich der Konfliktprävention
Artikel 10 Zusammenarbeit bei der Modernisierung des Staats und der öffentlichen Verwaltung
Artikel 11 Zusammenarbeit im Bereich der regionalen Integration
Artikel 12 Regionale Zusammenarbeit
Artikel 13 Zusammenarbeit im Handelsbereich
Artikel 14 Zusammenarbeit im Dienstleistungsbereich
Artikel 15 Zusammenarbeit im Bereich geistiges Eigentum
Artikel 16 Zusammenarbeit im Bereich des öffentlichen Beschaffungswesens
Artikel 17 Zusammenarbeit im Bereich Wettbewerbspolitik
Artikel 18 Zusammenarbeit im Zollbereich
Artikel 19 Zusammenarbeit im Hinblick auf technische Vorschriften und Konformitätsbewertung
Artikel 20 Industrielle Zusammenarbeit
Artikel 21 Zusammenarbeit bei der Förderung von Kleinst-, Klein- und Mittelunternehmen
Artikel 22 Zusammenarbeit in den Bereichen Landwirtschaft, Forstwirtschaft und ländliche Entwicklung
Artikel 23 Zusammenarbeit im Bereich Fischerei und Aquakultur
Artikel 24 Zusammenarbeit im Bergbaubereich
Artikel 25 Zusammenarbeit im Energiebereich
Artikel 26 Zusammenarbeit im Verkehrsbereich
Artikel 27 Zusammenarbeit in den Bereichen Informationsgesellschaft, Informationstechnologie und Telekommunikation
Artikel 28 Zusammenarbeit im audiovisuellen Bereich
Artikel 29 Zusammenarbeit im Tourismusbereich
Artikel 30 Zusammenarbeit zwischen Finanzinstitutionen
Artikel 31 Zusammenarbeit im Bereich der Investitionsförderung
Artikel 32 Gesamtwirtschaftlicher Dialog
Artikel 33 Zusammenarbeit im Bereich der Statistik
Artikel 34 Zusammenarbeit im Bereich Verbraucherschutz
Artikel 35 Zusammenarbeit im Bereich Datenschutz
Artikel 36 Zusammenarbeit in Wissenschaft und Technologie
Artikel 37 Zusammenarbeit im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung
Artikel 38 Zusammenarbeit im Bereich Umwelt und biologische Vielfalt
Artikel 39 Zusammenarbeit im Bereich Naturkatastrophen
Artikel 40 Kulturelle Zusammenarbeit und Schutz des Kulturerbes
Artikel 41 Zusammenarbeit im Gesundheitsbereich
Artikel 42 Zusammenarbeit im sozialen Bereich
Artikel 43 Beteiligung der organisierten Zivilgesellschaft an der Zusammenarbeit
Artikel 44 Zusammenarbeit im Bereich Gleichstellung
Artikel 45 Zusammenarbeit in Bezug auf indigene Völker
Artikel 46 Zusammenarbeit im Hinblick auf
Artikel 47 Zusammenarbeit im Kampf gegen illegale Drogen und die damit verbundene organisierte Kriminalität
Artikel 48 Zusammenarbeit im Kampf gegen die Geldwäsche und die damit verbundene Kriminalität
Artikel 49 Zusammenarbeit im Bereich der Migration
Artikel 50 Zusammenarbeit im Bereich der Terrorismusbekämpfung
Titel IV Allgemeine Bestimmungen
Artikel 51 Ressourcen
Artikel 52 Institutioneller Rahmen
Artikel 53 Bestimmung des Begriffs Vertragspartei
Anhang Einseitige Erklärungen der Europäischen Union
Erklärung der Kommission und des Rates der Europäischen Union zur Klausel über die Rückführung und die Rückübernahme illegaler Migranten Artikel 49 des Abkommens
Erklärung der Kommission und des Rates der Europäischen Union zur Klausel über die Bestimmung des Begriffs Vertragsparteien Artikel 53 des Abkommens
Denkschrift
I. Allgemeines
II. Besonderes
Titel I Ziele, Art und Geltungsbereich des Abkommens (Artikel 1 und 2)
Titel II Politischer Dialog (Artikel 3 bis 5)
Titel III Zusammenarbeit (Artikel 6 bis 50)
Titel IV Allgemeine Bestimmungen (Artikel 51 bis 60)
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Drucksache 168/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse Entwurf
eines Gesetzes zur Ergänzung der Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung (Geldwäschebekämpfungsergänzungsgesetz - GwBekErgG )
... Der Wegfall der Identifizierungspflicht beim persönlich Auftretenden (Vertreter oder Bote) würde die Beweisführung in Ermittlungsverfahren wegen Geldwäsche erheblich beeinträchtigen, wenn nicht sogar gänzlich unmöglich machen und sich negativ auf die Effektivität der Geldwäschebekämpfung insgesamt auswirken. Zur Verschleierung inkriminierter Gewinne werden bekanntermaßen Scheinfirmen gegründet oder Strohmänner als Geschäftsführer von Mantelfirmen eingesetzt, um die Gelder in den regulären Wirtschaftskreislauf einzuschleusen. Die Nichtidentifizierung von Vertretern/ Boten bewirkt, dass die eigentlichen Akteure der Transaktionen nicht erkannt und damit auch nicht festgestellt werden können.
Drucksache 168/08 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung der Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung (Geldwäschebekämpfungsergänzungsgesetz - GwBekErgG )
... Der Wegfall der Identifizierungspflicht beim persönlich Auftretenden (Vertreter oder Bote) würde die Beweisführung in Ermittlungsverfahren wegen Geldwäsche erheblich beeinträchtigen, wenn nicht sogar gänzlich unmöglich machen und sich negativ auf die Effektivität der Geldwäschebekämpfung insgesamt auswirken. Zur Verschleierung inkriminierter Gewinne werden bekanntermaßen Scheinfirmen gegründet oder Strohmänner als Geschäftsführer von Mantelfirmen eingesetzt, um die Gelder in den regulären Wirtschaftskreislauf einzuschleusen. Die Nichtidentifizierung von Vertretern/ Boten bewirkt, dass die eigentlichen Akteure der Transaktionen nicht erkannt und damit auch nicht festgestellt werden können.
Drucksache 544/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
... Der Bundesrat führte in seiner Begründung beispielhaft auf, dass dieses Recht für polizeiliche Ermittlungen wegen des Einschleusens von Ausländern oder wegen Menschenhandels zweckmäßig sei. Die Polizei sei sonst verpflichtet, Erkenntnisse im Zusammenhang mit Schwarzarbeit der Zollverwaltung mitzuteilen, im Gegenzug aber nicht berechtigt, Auskunft aus der zentralen Datei zu erhalten. Diese Inkongruenz wurde durch die Einräumung eines Auskunftsrechts an die Polizeivollzugsbehörden der Länder beseitigt.
Drucksache 404/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalamt
... Die Ausbildung Verdeckter Ermittler, die Schaffung der erforderlichen Legende und das – nicht ohne weiteres reproduzierbare - Heranführen und Einschleusen eines Verdeckten Ermittlers in Kreise des internationalen Terrorismus sind mit einem ganz erheblichen zeitlichen organisatorischen und finanziellen Aufwand verbunden. Gründe, die dennoch gegen die Beibehaltung dieses Zurückstellungsgrundes sprechen, sind demgegenüber nicht von gleichem Gewicht: Der Einsatz eines Verdeckten Ermittlers ist typischerweise nicht mit einem derart intensiven Grundrechtseingriff verbunden, wie dies etwa bei der akustischen Wohnraumüberwachung regelmäßig der Fall sein wird. Zudem ist zu berücksichtigen dass der Zurückstellungsgrund einer –gegebenenfalls auch wiederholten – gerichtlichen Überprüfung unterstellt wird (vgl. § 20w Abs. 3) und damit der Rechtsschutz Betroffener hinreichend abgesichert ist.
Drucksache 154/08
Gesetzesantrag des Freistaates Bayern
Entwurf eines Gesetzes zur Erleichterung ausländerrechtlicher Maßnahmen bei der Bekämpfung von Jugendgewalt und Kriminalität
... 2. wegen Einschleusens von Ausländern gemäß § 96 oder § 97 rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe verurteilt und die Vollstreckung der Strafe nicht zur Bewährung ausgesetzt worden ist,
Drucksache 963/08 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Passagierrechte im See- und Binnenschiffsverkehr und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 über die Zusammenarbeit zwischen den für die Durchsetzung der Verbraucherschutzgesetze zuständigen nationalen Behörden KOM (2008) 816 endg.; Ratsdok. 11990/08
... zählen auch durch höhere Gewalt verursachte Umstände, wie zum Beispiel extreme Tidenverhältnisse, starke Winde, Überschreitung signifikanter Wellenhöhen und Eisgang, Wartezeiten an den Schleusen sowie die verspätete Abfahrt des Schiffs durch das Warten auf für die Reise gebuchte Passagiere, die mit anderen Verkehrsträgern verspätet anreisen.
2 Allgemeines
Zu einzelnen Punkten des Verordnungsvorschlags:
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 6
Zu Artikel 8
Zu Artikel 9
Zu Artikel 9
Zu Artikel 9
Zu Artikel 16
Zu Artikel 17
Zu Artikel 18
Zu Artikel 19
Zu Artikel 20
Zu Artikel 23
Zu Artikel 21
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Drucksache 451/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine gemeinsame Einwanderungspolitik für Europa - Grundsätze, Maßnahmen und Instrumente KOM (2008) 359 endg.; Ratsdok. 11017/08
... Die Verhinderung und Verringerung der illegalen Einwanderung in all ihren Ausprägungen ist von entscheidender Bedeutung für die Glaubwürdigkeit und öffentliche Akzeptanz der Maßnahmen zur legalen Einwanderung. Die Kontrolle des Zugangs zum EU-Gebiet muss verstärkt werden, um eine wirklich integrierte Grenzverwaltung zu fördern; gleichzeitig muss sichergestellt werden, dass Bona-fide-Reisende und schutzbedürftige Personen problemlos Zugang zum EU-Gebiet erhalten und Europa weltoffen bleibt. Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung können als Pull-Faktoren der illegalen Einwanderung wirken und müssen daher bekämpft werden, auch wenn hiervon viele EU-Bürger ebenfalls betroffen sind. Eine intensivere Bekämpfung der Schleuserkriminalität und aller Aspekte des Menschenhandels ist eine Hauptpriorität der EU und ihrer Mitgliedstaaten. Im Rahmen einer nachhaltigen und wirksamen Rückführungspolitik, die sich auf klare, transparente und faire Regeln stützt, sollten diejenigen Mitgliedstaaten unterstützt werden, die die Rückführung von Drittstaatsangehörigen veranlassen müssen, die nicht oder nicht mehr die Bedingungen für einen Aufenthalt in der EU erfüllen. Die undifferenzierte massenhafte Legalisierung illegal aufhältiger Einwanderer ist kein langfristig geeignetes und wirksames Instrument zur Steuerung der Migration und sollte daher vermieden werden. Bei all diesen Vorgehensweisen und Maßnahmen sind die Würde sowie die Grundrechte und -freiheiten der Betroffenen uneingeschränkt zu achten.
I. Einleitung
II. Gemeinsame Grundsätze für die Weiterentwicklung der gemeinsamen Einwanderungspolitik
1. Wohlstand und Einwanderung:
2. Wohlstand und Einwanderung:
3. Wohlstand und Einwanderung:
4. Solidarität und Einwanderung:
5. Solidarität und Einwanderung:
6. Solidarität und Einwanderung:
7. Sicherheit und Einwanderung:
8. Sicherheit und Einwanderung:
9. Sicherheit und Einwanderung:
10. Sicherheit und Einwanderung:
III. Schlussfolgerungen: verantwortungsvolles Regieren im Bereich Einwanderung
1. Koordinierte und kohärente Maßnahmen der EU und ihrer Mitgliedstaaten:
2. Eine gemeinsame Methodik für die EU und ihre Mitgliedstaaten, um Transparenz, gegenseitiges Vertrauen und Kohärenz zu gewährleisten.
Anhang Zusammenfassung – Die zehn gemeinsamen Grundsätze
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Drucksache 242/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 31. August 2006 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Sozialistischen Republik Vietnam über die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von schwerwiegenden Straftaten und der Organisierten Kriminalität
... 4. unerlaubte Einschleusung von Personen und unerlaubte Migration,
Drucksache 59/07 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates zur Optimierung der Lebensmittelsicherheit
... 3. Einführung einer verbesserten K3-Kennzeichnung Durch die Einführung einer verbesserten EU-weiten Kennzeichnung von K3-Material muss das Einschleusen von K3-Material in die Lebensmittelschiene erschwert werden. Notwendig ist die Kennzeichnung des Materials selbst (z.B. durch Einfärben oder Geruchsstoffe), der Transportbehälter und der Frachtbegleitpapiere. Dabei soll nach Möglichkeit die Gewährleistung der weiteren Verwendungsmöglichkeit außerhalb der Lebensmittelschiene beachtet werden. Die Wirtschaft wird bei der Entwicklung der Verfahren beteiligt. Der Bundesrat verweist insoweit auch auf seinen Beschluss vom 10. März 2006, BR-Drs. 2/06 (Beschluss).
Drucksache 66/07
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 15. Dezember 2003 über Politischen Dialog und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Costa Rica, der Republik El Salvador, der Republik Guatemala, der Republik Honduras, der Republik Nicaragua und der Republik Panama andererseits
... (1) Die Vertragsparteien bestätigen erneut die Bedeutung, die sie der gemeinsamen Steuerung der Migrationsströme zwischen ihren Gebieten beimessen. Zur Intensivierung der Zusammenarbeit nehmen die Vertragsparteien einen umfassenden Dialog über alle mit der Migration zusammenhängenden Fragen auf, unter anderem über illegale Einwanderung, Schleuserkriminalität und Menschenhandel und Flüchtlingsströme. Migrationsfragen sind auch in die nationalen Strategien für die wirtschaftliche und soziale Entwicklung der Herkunfts-, Transit- und Bestimmungsländer der Migranten einzubeziehen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1
Artikel 2
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Schlussbemerkung
Abkommen
Titel I Grundsätze, Ziele und Geltungsbereich des Abkommens
Artikel 1 Grundsätze
Artikel 2 Ziele und Geltungsbereich
Titel II Politischer Dialog
Artikel 3 Ziele
Artikel 4 Mechanismen
Artikel 5 Zusammenarbeit in der Außen- und Sicherheitspolitik
Titel III Zusammenarbeit
Artikel 6 Ziele
Artikel 7 Methoden
Artikel 8 Zusammenarbeit im Bereich Menschenrechte,
Artikel 9 Zusammenarbeit bei der Konfliktprävention
Artikel 10 Zusammenarbeit bei der Modernisierung des Staates und der öffentlichen Verwaltung
Artikel 11 Zusammenarbeit im Bereich der regionalen Integration
Artikel 12 Regionale Zusammenarbeit
Artikel 13 Zusammenarbeit im Handelsbereich
Artikel 14 Zusammenarbeit im Dienstleistungsbereich
Artikel 15 Zusammenarbeit im Bereich des geistigen Eigentums
Artikel 16 Zusammenarbeit im Bereich des öffentlichen Beschaffungswesens
Artikel 17 Zusammenarbeit im Bereich der Wettbewerbspolitik
Artikel 18 Zusammenarbeit im Zollbereich
Artikel 19 Zusammenarbeit im Bereich technische Vorschriften und Konformitätsbewertung
Artikel 20 Industrielle Zusammenarbeit
Artikel 21 Zusammenarbeit im Bereich kleine und mittlere Unternehmen und Kleinstunternehmen
Artikel 22 Zusammenarbeit in den Bereichen Landwirtschaft und ländlicher Raum, Forstwirtschaft sowie Gesundheits- und Pflanzenschutz
Artikel 23 Zusammenarbeit im Bereich Fischerei und Aquakultur
Artikel 24 Zusammenarbeit im Bergbaubereich
Artikel 25 Zusammenarbeit im Energiebereich
Artikel 26 Zusammenarbeit im Verkehrsbereich
Artikel 27 Zusammenarbeit in den Bereichen Informationsgesellschaft, Informationstechnologie und Telekommunikation
Artikel 28 Zusammenarbeit im audiovisuellen Bereich
Artikel 29 Zusammenarbeit im Tourismusbereich
Artikel 30 Zusammenarbeit zwischen den Finanzinstitutionen
Artikel 31 Zusammenarbeit im Bereich der Investitionsförderung
Artikel 32 Gesamtwirtschaftlicher Dialog
Artikel 33 Zusammenarbeit im Bereich der Statistik
Artikel 34 Zusammenarbeit im Bereich des Verbraucherschutzes
Artikel 35 Zusammenarbeit im Bereich des Datenschutzes
Artikel 36 Zusammenarbeit in Wissenschaft und Technologie
Artikel 37 Zusammenarbeit im Bereich Bildung und Ausbildung
Artikel 38 Zusammenarbeit im Bereich Umwelt und biologische Vielfalt
Artikel 39 Zusammenarbeit im Bereich der Naturkatastrophen
Artikel 40 Kulturelle Zusammenarbeit
Artikel 41 Zusammenarbeit im Gesundheitsbereich
Artikel 42 Zusammenarbeit im Sozialbereich
Artikel 43 Beteiligung der Zivilgesellschaft an der Zusammenarbeit
Artikel 44 Zusammenarbeit in geschlechterspezifischen Fragen
Artikel 45 Zusammenarbeit im Bereich der indigenen Völker und der anderen ethnischen Gruppen in Zentralamerika
Artikel 46 Zusammenarbeit im Bereich der entwurzelten Bevölkerungsgruppen und der aus der Armee entlassenen Soldaten
Artikel 47 Zusammenarbeit bei der Bekämpfung illegaler Drogen und der Folgekriminalität
Artikel 48 Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der Geldwäsche und der damit zusammenhängenden Straftaten
Artikel 49 Zusammenarbeit im Bereich der Migration
Artikel 50 Zusammenarbeit bei der Bekämpfung des Terrorismus
Titel IV Allgemeine und Schlussbestimmungen
Artikel 51 Mittel
Artikel 52 Institutioneller Rahmen
Artikel 53 Bestimmung des Begriffs Vertragsparteien
Artikel 54 Inkrafttreten
Artikel 55 Laufzeit
Artikel 56 Erfüllung der Verpflichtungen
Artikel 57 Künftige Entwicklungen
Artikel 58 Datenschutz
Artikel 59 Räumlicher Geltungsbereich
Artikel 60 Verbindlicher Wortlaut
Anhang
Einseitige Erklärungen der Europäischen Union Erklärung der Kommission und des Rates der Europäischen Union zur Klausel über die Rückführung und die Rückübernahme illegaler Migranten Artikel 49 des Abkommens
Erklärung der Kommission und des Rates der Europäischen Union zur Klausel über die Bestimmung des Begriffs Vertragsparteien Artikel 53 des Abkommens
Gemeinsame Erklärung zu Titel II, Politischer Dialog
Denkschrift
I. Allgemeines
II. Besonderes
Titel I Grundsätze, Ziele und Geltungsbereich des Abkommens (Artikel 1 und 2)
Titel II Politischer Dialog (Artikel 3 bis 5)
Titel III Zusammenarbeit (Artikel 6 bis 50)
Titel IV Allgemeine und Schlussbestimmungen (Artikel 51 bis 60)
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Drucksache 646/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament und den Rat über den Dialog zwischen öffentlichem und privatem Sektor im Bereich Sicherheitsforschung und Innovation KOM (2007) 511 endg.; Ratsdok. 12918/07
... Mit entsprechenden Technologien können gefährliche Stoffe, mit denen Handel getrieben wird, leichter aufgefunden werden. Auch im Fall der Grenzkontrollen soll damit verhindert werden, dass illegale Einwanderer, Schleuser, Drogenhändler und Terroristen von der Aufhebung der Kontrollen an den Binnengrenzen im Schengen-Raum profitieren. Durch innovative und ausgeklügelte Lösungen und Systeme – wie etwa biometrische Angaben in Sichtvermerken, Pässen, Aufenthaltsgenehmigungen und sonstigen Dokumenten – lässt sich die Fälschung von Ausweispapieren eindämmen.
Mitteilung
3 Einleitung
1. Über Bedarf und Prioritäten im Bereich der europäischen Sicherheitsforschung muss allen ein klarer Überblick gegeben werden
- Internationale Zusammenarbeit
2. Sicherheitsforschung im Dienste eines EU-weiten Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts
- Mehr Sicherheit für Infrastrukturen und Versorgungseinrichtungen
- Organisierte Kriminalität und Terrorismus
- Sicherheit und Gesellschaft
- Intelligente Überwachung und bessere Grenzkontrollen
- Wiederherstellung der Sicherheit in einer Krisensituation
3. Die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie in der Sicherheitsforschung
4. Der Kontakt zwischen Sicherheitsforschung und öffentlichen und privaten Interressenträgern muss hergestellt werden
5. Bündelung der Kräfte: Einrichtung des Europäischen Forums für Sicherheitsforschung und Innovation ESRIF
1. Aufgaben und Ziele
2. Struktur
6. Schlussfolgerungen und wichtigste Massnahmen
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Drucksache 798/07
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24 /EG
... a) Einschleusen von Ausländern nach § 96 Abs. 2,
Drucksache 88/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Bericht der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zum Zwölften Gesetz zur Änderung des Arzneimittelgesetz es
... Durch die Dokumentationspflichten (Chargendokumentation, § 6 Abs. 2 GroßhandelsbetriebsV0) ließen sich Arzneimittelfälschungen nur schwer in den Markt einschleusen. Der Bezug der Arzneimittel von einer deutschen Apotheke, sei es eine Offizinapotheke, Versandapotheke oder Krankenhausapotheke, könne als sicher klassifiziert werden. Nach § 7 GroßhandelsbetriebsV0 seien vom Großhandel über jeden Bezug und jede Abgabe von Arzneimitteln Aufzeichnungen in Form von Einkaufs-/Verkaufsrechnungen zu führen.
Drucksache 500/07
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 21. Juni 2007 zum Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts: Strategie für die Außendimension, Aktionsplan zur Umsetzung des Haager Programms (2006/2111(INI))
... 32. fordert diejenigen Staaten, die dies bisher versäumt haben, auf, Instrumente wie das UN-Übereinkommen gegen Korruption, das UN-Übereinkommen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität und seine drei Protokolle über das Einschleusen von Migranten, den Menschenhandel sowie die unerlaubte Herstellung von und den unerlaubten Handel mit Schusswaffen und das internationale Übereinkommen zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen zu unterzeichnen und/oder zu ratifizieren;
Drucksache 778/07
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 26. September 2007 zu politischen Prioritäten bei der Bekämpfung der illegalen Einwanderung von Drittstaatsangehörigen (2006/2250(INI))
... 33. vertritt die Ansicht, dass die Gewährung von Finanzhilfen, die Drittländer bei der Europäischen Union beantragen, um Schleusernetze und Unternehmen zur Beförderung illegaler Migranten zu bekämpfen, die in ihrem Hoheitsgebiet tätig sind, von der Bereitschaft dieser Länder zur Mitarbeit und den Bemühungen abhängig gemacht werden sollte, die sie selbst in dieser Hinsicht unternehmen;
Drucksache 116/1/07
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zollfahndungsdienstgesetzes und anderer Gesetze
... Die durch den Zoll im Rahmen verdeckter Maßnahmen im Sinne von §§ 18, 19, 29, 20, 30, 21, 31, 22, 32, 22a, 32a gewonnenen personenbezogenen Daten können wichtig für Ermittlungen der Landespolizei sein. Dies gilt zum Beispiel bei Ermittlungen im Bereich der Organisierten Kriminalität, der Rauschgift oder Schleuserkriminalität. Eine Übermittlung der personenbezogenen Daten an Länderpolizeibehörden kommt daher bei allen in dem Zollfahndungsdienstgesetzentwurf geregelten verdeckten Informationsgewinnungsmaßnahmen in Betracht. Pflichten zur Kennzeichnung personenbezogener Daten würden Bundesbehörden und mittelbar auch Landesbehörden treffen.
1. Zu Artikel 1 Änderung des Zollfahndungsdienstgesetzes
2. Zu Artikel 1 Nr. 7 Buchstabe c, Nummer 8 Buchstabe b, Nummer 12 und 23 § 18 Abs. 4 Satz 1 und 2, § 19 Abs. 4 Satz 1 und 2, § 22a Abs. 4 Satz 2 und 3 - neu - sowie § 32a Abs. 4 Satz 2 und 3 - neu - ZFdG
3. Zu Artikel 1 Nr. 11 Buchstabe e - neu - § 22 Abs. 4 Satz 1 ZFdG , Nr. 22 Buchstabe e - neu - § 32 Abs. 4 Satz 1 ZFdG
4. Zu Artikel 1 Nr. 16 § 23g Abs. 4 Satz 4 und 5 ZFdG
5. Zu Artikel 4a - neu - Zitiergebot
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Drucksache 116/07 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zollfahndungsdienstgesetzes und anderer Gesetze
... Die durch den Zoll im Rahmen verdeckter Maßnahmen im Sinne von §§ 18, 19, 29, 20, 30, 21, 31, 22, 32, 22a, 32a gewonnenen personenbezogenen Daten können wichtig für Ermittlungen der Landespolizei sein. Dies gilt zum Beispiel bei Ermittlungen im Bereich der Organisierten Kriminalität, der Rauschgift- oder Schleuserkriminalität. Eine Übermittlung der personenbezogenen Daten an Länderpolizeibehörden kommt daher bei allen in dem Zollfahndungsdienstgesetzentwurf geregelten verdeckten Informationsgewinnungsmaßnahmen in Betracht. Pflichten zur Kennzeichnung personenbezogener Daten würden Bundesbehörden und mittelbar auch Landesbehörden treffen.
1. Zu Artikel 1 Nr. 7 Buchstabe c, Nr. 8 Buchstabe b, Nr. 12 und 23 § 18 Abs. 4 Satz 1 und 2, § 19 Abs. 4 Satz 1 und 2, § 22a Abs. 4 Satz 2 und 3 - neu - sowie § 32a Abs. 4 Satz 2 und 3 - neu - ZFdG
2. Zu Artikel 1 Nr. 11 Buchstabe e - neu - § 22 Abs. 4 Satz 1 ZFdG , Nr. 22 Buchstabe e - neu - § 32 Abs. 4 Satz 1 ZFdG
3. Zu Artikel 1 Nr. 16 § 23g Abs. 4 Satz 4 und 5 ZFdG
4. Zu Artikel 4a - neu - Zitiergebot
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Drucksache 59/07
Antrag des Freistaates Bayern
Entschließung des Bundesrates zur Optimierung der Lebensmittelsicherheit
... c) Durch die Einführung einer verbesserten EU-weiten Kennzeichnung von K3Material soll das Einschleusen von K3-Material in die Lebensmittelschiene erschwert werden.
Drucksache 275/07
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24 /EG
... a) Einschleusen von Ausländern nach § 96 Abs. 2,
Drucksache 572/06
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Verordnung über Sera, Impfstoffe und Antigene nach dem Tierseuchengesetz (Tierimpfstoff -Verordnung)
... (2) Der isolierte Teil und der nicht isolierte Teil müssen durch eine geschlossene Wand vollständig voneinander getrennt sein. In die Wand dürfen Schleusen eingelassen sein.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
Verordnung
Verordnung
Abschnitt 1 Algemeines
§ 1 Begriffsbestimmungen
§ 2 Zuständige Behörden
Abschnitt 2 Herstellung von Mitteln
§ 3 Herstellungserlaubnis
§ 4 Inhalt der Herstellungserlaubnis
§ 5 Sachkundige Personen
§ 6 Anzeigepflichten
§ 7 Ruhen der Erlaubnis
§ 8 Anforderungen an die Herstellung oder das Lagern von Mitteln
§ 9 Besondere Anforderungen an Betriebe, die Mittel unter Verwendung exotischer Tierseuchenerreger herstellen
§ 10 Besondere Vorschriften für die Tierhaltung
§ 11 Verwendung von Tieren zur Herstellung oder Prüfung von Mitteln
§ 12 Wartezeiten
§ 13 Farbstoffe Bei der Herstellung von Mitteln, die zur Anwendung am Tier bestimmt sind, dürfen zur Färbung nur verwendet werden
§ 14 Abfüllen der Charge
§ 15 Aufbewahrung von Proben abgefüllter Chargen
§ 16 Arzneibuch
§ 17 Reinigung und Desinfektion, Beseitigung von Abfällen
§ 18 Bescheinigung der Guten Herstellungspraxis
§ 19 Prüfung des Betriebs
Abschnitt 3 Zulassung von Mitteln
§ 20 Zulassungsantrag
§ 21 Zusammenfassung der Merkmale des Mittels
§ 22 Zulassungsverfahren
§ 23 Zulassung
§ 24 Zulassung in sonstigen Fällen
§ 25 Erlöschen der Zulassung
§ 26 Verlängern der Zulassung
§ 27 Rücknahme, Widerruf oder Ruhen der Zulassung
§ 28 Pflichten des Zulassungsinhabers
§ 29 Änderung der Zulassung, Neuzulassung
§ 30 Erfassen und Auswerten von Risiken
§ 31 Bekanntmachung, Veröffentlichung
Abschnitt 4 Staatliche Chargenprüfung
§ 32 Durchführung der staatlichen Chargenprüfung
§ 33 Umfang der staatlichen Chargenprüfung
§ 34 Rücknahme der Freigabe
Abschnitt 5 Kennzeichnung
§ 35 Kennzeichnung
§ 36 Packungsbeilage
Abschnitt 6 Großhandel und Einfuhr
§ 37 Pflichten des Großhändlers
§ 38 Einfuhrerlaubnis
§ 39 Bescheinigung
Abschnitt 7 Abgabe und Anwendung von Mitteln
§ 40 Vertriebsweg, Nachweispflicht
§ 41 Abgabe durch Apotheken und zentrale Beschaffungsstellen, Verschreibungspflicht
§ 42 Abgabeverbote
§ 43 Anwendung von Mitteln
§ 44 Anwendung durch den Tierhalter
§ 45 Vorrätighalten von Mitteln
§ 46 Befugnisse tierärztlicher Bildungsstätten
Abschnitt 8 Schlussbestimmungen
§ 47 Ordnungswidrigkeiten
§ 48 Übergangsvorschriften
§ 49 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Anlage 1 (zu § 20 Abs. 4) Angaben und Unterlagen, die einem Antrag nach § 20 Abs. 4 beizufügen sind:
Anlage 2 (zu § 21 Abs. 2) Zusammenfassung der Merkmale, die einem Antrag nach § 20 Abs. 4 beizufügen ist:
Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu den §§ 9
Zu § 12
Zu § 13
Zu den §§ 14
Zu § 17
Zu § 18
Zu § 20
Zu § 21
Zu § 22
Zu § 24
Zu den §§ 25
Zu § 28
Zu § 29
Zu § 30
Zu § 31
Zu den §§ 32
Zu § 35
Zu § 36
Zu § 37
Zu § 38
Zu § 40
Zu § 42
Zu den §§ 43
Zu § 46
Zu § 47
Zu § 48
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Drucksache 556/06
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Vereinheitlichung von Vorschriften über bestimmte elektronische Informations- und Kommunikationsdienste (Elektronischer-Geschäftsverkehr-Vereinheitlichungsgesetz - ElGVG )
... Darüber hinaus sind Spam-Mails mit bestimmten besonders schwerwiegenden Rechtsverletzungen bereits strafrechtlich erfasst, z.B. bei Verbreitung von Kinderpornographie, bei Datenveränderung und Computersabotage durch Einschleusen schädlicher Software wie Computerviren oder sog. "
>> Weitere Fundstellen >>
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.