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"Schulautonomie"
Drucksache 210/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zur Förderung der automatischen gegenseitigen Anerkennung von im Ausland erworbenen Hochschulabschlüssen und Abschlüssen der Sekundarstufe II sowie der Ergebnisse von Lernzeiten im Ausland
... 17. Auch der Hochschulbereich ist im Vergleich der Mitgliedstaaten von Diversität geprägt. Eine automatische gegenseitige Anerkennung unter Ausschluss jeglichen Prüfverfahrens würde eine weitgehende Angleichung der Lerninhalte erfordern. Eine solche Angleichung ist nicht gewünscht und kann schon aufgrund des verfassungsrechtlich verankerten Grundsatzes der Hochschulautonomie den Hochschulen nicht vorgegeben werden. Der Bundesrat fordert daher dazu auf, in der Empfehlung klarzustellen, dass eine automatische Anerkennung von Hochschulabschlüssen bzw. von Ergebnissen einer Auslandslern-zeit auf Hochschulebene ausschließlich meint, dass in einem anderen Mitgliedstaat erworbene Lernergebnisse auf der Basis der Prinzipien des Lissabon-Übereinkommens anzuerkennen sind. Dabei ist sicherzustellen, dass dieselben Verfahrensgrundsätze gelten wie bei der Anerkennung von im jeweiligen Mitgliedstaat erworbenen Kompetenzen.
Drucksache 210/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zur Förderung der automatischen gegenseitigen Anerkennung von im Ausland erworbenen Hochschulabschlüssen und Abschlüssen der Sekundarstufe II sowie der Ergebnisse von Lernzeiten im Ausland
... 17. Auch der Hochschulbereich ist im Vergleich der Mitgliedstaaten von Diversität geprägt. Eine automatische gegenseitige Anerkennung unter Ausschluss jeglichen Prüfverfahrens würde eine weitgehende Angleichung der Lerninhalte erfordern. Eine solche Angleichung ist nicht gewünscht und kann schon aufgrund des verfassungsrechtlich verankerten Grundsatzes der Hochschulautonomie den Hochschulen nicht vorgegeben werden. Der Bundesrat fordert daher dazu auf, in der Empfehlung klarzustellen, dass eine automatische Anerkennung von Hochschulabschlüssen bzw. von Ergebnissen einer Auslandslern-zeit auf Hochschulebene ausschließlich meint, dass in einem anderen Mitgliedstaat erworbene Lernergebnisse auf der Basis der Prinzipien des Lissabon-Übereinkommens anzuerkennen sind. Dabei ist sicherzustellen, dass dieselben Verfahrensgrundsätze gelten wie bei der Anerkennung von im jeweiligen Mitgliedstaat erworbenen Kompetenzen.
Drucksache 428/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein guter Start ins Leben durch Schulentwicklung und hervorragenden Unterricht COM(2017) 248 final
... Das Zusammenspiel von Schulautonomie und Verantwortlichkeit erfordert starke, aber flexible Qualitätssicherungssysteme.54 In jüngster Zeit ging ein wesentlicher Trend in Richtung Dezentralisierung und erhöhter Schulautonomie. Mehr Autonomie im Hinblick auf Schulpraxis und -organisation oder auf die Verwendung von Finanzmitteln eröffnet den Schulen mehr Möglichkeiten, sich an ihre besonderen Bedürfnisse und die lokalen Rahmenbedingungen anzupassen. Allerdings hängt der Nutzen davon ab, inwiefern die Schulen in der Lage sind, effektiv zu planen und ihre eigene Entwicklung zu steuern sowie davon, inwieweit sie gegenüber Eltern, lokalen Gemeinden und Bildungsbehörden Rechenschaft ablegen müssen.55 Die PISA-Ergebnisse zeigen, dass Schulautonomie zu besseren Ergebnissen bei den Grundkompetenzen führt, wenn sie mit einer Rechenschaftspflicht verknüpft ist. Die Mechanismen zur Qualitätssicherung sind innerhalb Europas56 sehr unterschiedlich, stehen aber vor einigen gemeinsamen Herausforderungen. Dazu gehören: Zielsetzung und Messung der Fortschritte bei Bildungssystemen und Lernerfolg; Entwicklung einer Qualitätssicherung für zunehmend dezentralisierte und mehrstufige Bildungssysteme; Förderung des Dialogs sowie Schaffung einer Vertrauenskultur zwischen den Interessenvertretern im Bildungssektor und Priorisierung von Human- und Finanzressourcen.
Mitteilung
1. Einleitung
2. Entwicklung besserer und inklusiverer Schulen
2.1 Unterstützung aller Lernenden und Entwicklung ihrer Kompetenzen
2.2. Verbessertes Lernen durch neue Formen der Zusammenarbeit
2.3 Verbesserter Zugang zu frühkindlicher Betreuung, Bildung und Erziehung sowie erhöhte Qualität
3. Unterstützung von Lehrkräften und Schulleitungen, um ausgezeichneten Unterricht und eine exzellente Bildung zu gewährleisten
3.1. Attraktivere Gestaltung der Lehrtätigkeit
3.2. Lehrkräfte: Lernen und Zusammenarbeit über die gesamte Berufslaufbahn hinweg
3.3. Unterstützung der Schulleitung
4. Governance der schulischen Bildungssysteme, um leistungsfähiger, gerechter und effizienter zu werden
4.1. Schulressourcen: angemessen und effizient investieren
4.2. Verknüpfung von Autonomie und Qualitätssicherung
5. Fazit - Ausblick
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Drucksache 748/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Verbesserung und Modernisierung der Bildung - COM(2016) 941 final
... Durch enge Verbindungen zu ihrem Umfeld können sich Schulen besser an die spezifischen lokalen Gegebenheiten anpassen. So können die Schulen ihre Zusammenarbeit mit der lokalen Gemeinschaft verstärken und den jungen Menschen relevantere Lernerfahrungen ermöglichen, die über das schulische Umfeld und formale Lernstrukturen hinausgehen. Ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Rechenschaftspflicht und Schulautonomie trägt dazu bei, die Bildungssysteme zu verbessern und hochwertige Ergebnisse hervorzubringen.
Mitteilung
1. Bildung ist für unsere Gesellschaft und für die wirtschaftliche Entwicklung von strategischer Bedeutung
2. Modernisierung der Schul- und Hochschulbildung: bessere Unterstützung der Mitgliedstaaten durch die EU
2.1. Schulbildung und frühkindliche Bildung Frühkindliche Betreuung, Bildung und Erziehung
3 Schulbildung
2.2. Hochschulbildung
3. Reformen zur Verbesserung der Bildungssysteme: stärkere Unterstützung der Mitgliedstaaten
4. Fazit
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Drucksache 837/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Wissen, Kreativität und Innovation durch lebenslanges Lernen - Entwurf des gemeinsamen Fortschrittsberichts 2008 des Rates und der Kommission über die Umsetzung des Arbeitsprogramms "Allgemeine und berufliche Bildung 2010 " KOM (2007) 703 endg.; Ratsdok. 15292/07
... Bei der Verbesserung der Hochschulautonomie wurden beträchtliche Fortschritte erzielt, etwa in puncto finanzielle Unabhängigkeit und neue Mechanismen der Eigenverantwortung. Derzeit werden neue Modelle für die Einbindung der Stakeholder – vor allem in das Hochschulmanagement, aber auch in die Lehrplanentwicklung16 und die Definition von Lernergebnissen17 – erprobt.
1. Einleitung
2. Bereiche, in denen Fortschritte zu verzeichnen sind
2.1. Strategien für lebenslanges Lernen und Qualifikationssysteme
2.2. Vorschulbildung
2.3. Hochschulen: eine klare Rolle in der Lissabon-Agenda
2.4. Allgemeine und berufliche Bildung im allgemeinen Kontext der EU-Politik
3. Bereiche, in denen die Fortschritte unzureichend sind
3.1. Praktische Umsetzung des lebenslangen Lernens
3.2. Grundfertigkeiten für alle
3.3. Aus- und Weiterbildung von Lehrkräften
3.4. Hochschulbildung: Spitzenleistungen, Partnerschaften und Finanzierung
3.5. Beteiligung Erwachsener am lebenslangen Lernen
3.6. Attraktivität und Relevanz der beruflichen Aus- und Weiterbildung
3.7. Auslandsmobilität
4. Blick nach vorn
4.1. Lebenslanges Lernen für mehr Effizienz und Gerechtigkeit verwirklichen
4.2. Innovation und Kreativität: Bildung als Schlüsselelement des Wissensdreiecks
4.3. Verbesserte Governance: die Ergebnisse des Programms Allgemeine und berufliche Bildung 2010 optimal nutzen
4.4. Was kommt nach 2010?
Anhang 1 Situation in den Ländern in Bezug auf Folgendes:
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Drucksache 141/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Finanzplan des Bundes 2005 bis 2009
... " zur Verfügung. Ziel ist es, die Studienbedingungen zu verbessern, die Zahl der Studienabbrecher zu senken und lange Studienzeiten zu verkürzen. Seine Kernbereiche sind die umfassende Verbesserung der Studienbedingungen, ein schlüssiges System der Nachwuchsförderung, die weitere Internationalisierung unserer Hochschulen, die Stärkung der Hochschulautonomie und der Profilbildung sowie ein vergleichendes Hochschulranking.
Drucksache 319/1/05
Empfehlungen der Ausschüsse 815. Sitzung des Bundesrates am 14. Oktober 2005
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften: "Das intellektuelle Potenzial Europas wecken" - So können die Universitäten ihren vollen Beitrag zur Lissabonner Strategie leisten - KOM (2005) 152 endg.; Ratsdok. 8437/05
... 7. Vor dem Hintergrund eines stärker auf Hochschulautonomie und Eigenverantwortung gerichteten Verhältnisses zwischen Staat und Hochschule sieht die Kommission die Hochschulen als Träger der Qualitätssicherung in ihrem Bereich. Sie regt u. a. eine stärkere Professionalisierung des Managements und eine Imageentwicklung der Hochschulen an. Diese und weitere Forderungen der Kommission sind der Sache nach aus deutscher Sicht zutreffend und werden bereits weit gehend umgesetzt.
Drucksache 319/05 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften: "Das intellektuelle Potenzial Europas wecken" - So können die Universitäten ihren vollen Beitrag zur Lissabonner Strategie leisten KOM (2005) 152 endg.; Ratsdok. 8437/05
... 6. Vor dem Hintergrund eines stärker auf Hochschulautonomie und Eigenverantwortung gerichteten Verhältnisses zwischen Staat und Hochschule sieht die Kommission die Hochschulen als Träger der Qualitätssicherung in ihrem Bereich. Sie regt u. a. eine stärkere Professionalisierung des Managements und eine Imageentwicklung der Hochschulen an. Diese und weitere Forderungen der Kommission sind der Sache nach aus deutscher Sicht zutreffend und werden bereits weit gehend umgesetzt.
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.