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"Schuld"
Drucksache 424/19
Gesetzesantrag des Freistaats Th�ringen
Entwurf eines Gesetzes zur �nderung des Strafgesetzbuch es und des Gesetzes �ber Ordnungswidrigkeiten - "Fahren ohne Fahrschein" als Ordnungswidrigkeit -
... Bei Verkehrsverst��en verzichtet der Staat in weiten Teilen auf eine Kriminalisierung massenhaften Fehlverhaltens und beschr�nkt sich in diesem wichtigen Bereich des allt�glichen Lebens mit guten Gr�nden auf das Instrumentarium des Ordnungswidrigkeitenrechts. Beim "Fahren ohne Fahrschein" als einem Massendelikt mit einem im Einzelfall nur sehr geringen Schaden, der insbesondere in Gro�st�dten das schuldig gebliebene Entgelt bei einem Parkversto� des �fteren unterschreiten d�rfte, kann unter rationalen Gesichtspunkten nichts anderes gelten.
Drucksache 306/19
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschlie�ung des Bundesrates zum Gesetz zur Verbesserung der Sachaufkl�rung in der Verwaltungsvollstreckung
... Nach nochmaliger Pr�fung der Sach- und Rechtslage wird davonausgegangen, dass das Interesse des Schuldners an der Geheimhaltung seiner Sozialdaten gegen�ber dem Interesse des Gl�ubigers an der Vollstreckung seiner Forderung nicht �berwiegt. Zur Vollstreckung von Forderungen ist sogar der Freiheitsentzug gem�� � 802g
Drucksache 196/1/19
Empfehlungen der Aussch�sse
Entwurf eines Gesetzes zur �nderung des Neunten und des Zw�lften Buches Sozialgesetzbuch und anderer Rechtsvorschriften
... Auch der Kostenersatz bei schuldhaftem Verhalten gem�� � 103 Absatz 1 Satz 1
Drucksache 542/19
Gesetzesantrag des Landes Schleswig-Holstein
Entwurf eines Gesetzes zur zul�ssigen Mieth�he bei geringem Angebot an vergleichbarem Wohnraum
... 2. wenn die Mieth�he der zuletzt geschuldeten Vormiete entspricht, wobei Mietminderungen bei der Ermittlung der Vormiete unber�cksichtigt bleiben,
Drucksache 358/1/19
Empfehlungen der Aussch�sse
Entwurf eines Gesetzes f�r den Schutz vor Masern und zur St�rkung der Impfpr�vention (Masernschutzgesetz)
... "Die zust�ndige Beh�rde kann bestimmen, dass im Rahmen der Einstellungsuntersuchung f�r den Vorbereitungsdienst von Lehrkr�ften sowie f�r die Einstellungsuntersuchung f�r die Besch�ftigung als Lehrkraft im staatlichen Schuldienst der Nachweis nach Satz 1 dem Gesundheitsamt gegen�ber zu erbringen ist."
1. Zur Eingangsformel
2. Zu Artikel 1 Nummer 3 � 4a IfSG
3. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe b � 6 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1a Buchstabe b IfSG
4. Zu Artikel 1 Nummer 7 � 13 Absatz 4 IfSG
5. Zu Artikel 1 Nummer 7 � 13 Absatz 4 IfSG
6. Hilfsempfehlung zu Ziffer 4
Zu Artikel 1 Nummer 7
7. Hilfsempfehlung zu Ziffer 4
8. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe e � 20 Absatz 8 Satz 1 Nummer 1, Nummer 2 Buchstabe a und Nummer 3, Absatz 9 Satz 1 und Satz 4, Absatz 10 Satz 1, Absatz 11 Satz 1 und Absatz 12 Satz 1 Nummer 1, Nummer 2 Buchstabe a und Nummer 3 IfSG
9. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe e � 20 Absatz 8 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe a IfSG
10. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe e � 20 Absatz 9 Satz 1, Satz 2, Satz 2a - neu -, Satz 3, Satz 4, Satz 6 und Satz 7 - neu - IfSG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
11. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe e � 20 Absatz 9 Satz 6 IfSG
12. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe e � 20 Absatz 10 Satz 1, Satz 2, Satz 3 - neu - und Satz 4 - neu - und Absatz 12 Satz 5 - neu - und Satz 6 - neu - IfSG
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 1 Nummer 8
Zu Artikel 1 Nummer 8
17. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe e � 20 Absatz 9 Satz 1 Nummer 2 IfSG
Zu Artikel 1 Nummer 8
20. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe e � 20 Absatz 9 Satz 3a - neu - IfSG
21. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe e � 20 Absatz 9 Satz 4 IfSG
22. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe e � 20 Absatz 9 Satz 4a - neu - IfSG
23. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe e � 20 Absatz 9 Satz 7 - neu - und Absatz 10 Satz 3 - neu - IfSG
24. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe e � 20 Absatz 11 Satz 1 einleitender Satzteil und Nummer 1 IfSG
25. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe e � 20 Absatz 11 Satz 3 - neu - IfSG
26. Zu Artikel 1 Nummer 8 � 20 IfSG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
27. Zu Artikel 1 Nummer 8 � 20 IfSG
28. Zu Artikel 1 Nummer 12 a - neu - � 56 Absatz 1 Satz 3 - neu - IfSG
29. Zu Artikel 1 Nummer 13 Buchstabe a � 73 Absatz 1a Nummer 7a und Nummer 7b IfSG
30. Zu Artikel 1 Nummer 13 Buchstabe a � 73 Absatz 1a Nummer 7c IfSG
Zu Artikel 1
33. Zu Artikel 1 im Allgemeinen
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
34. Zu Artikel 2a - neu - � 45 Absatz 3 Nummer 2 SGB VIII
�Artikel 2a �nderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch
35. Hilfsempfehlung zu Ziffer 4 *
Zu Artikel 4
Artikel 4 Inkrafttreten
Drucksache 134/1/19
Empfehlungen der Aussch�sse
Entwurf eines Gesetzes zur St�rkung der Rechte von Betroffenen bei Fixierungen im Rahmen von Freiheitsentziehungen
... ). Der blo�e Hinweis im Sinne des � 127 Absatz 6 StVollz-E w�re - mangels Hinweises auf diese Fristen - insoweit unvollst�ndig. Dies k�nnte alsdann bei s�mtlichen Fixierungsentscheidungen im Falle einer Fristvers�umung zu regelm��ig erfolgreichen Wiedereinsetzungsantr�gen f�hren, da im Falle fehlerhafter Rechtsbehelfsbelehrungen ein fehlendes Verschulden vermutet wird (� 17 Absatz 2
Drucksache 134/19 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur St�rkung der Rechte von Betroffenen bei Fixierungen im Rahmen von Freiheitsentziehungen
... ). Der blo�e Hinweis im Sinne des � 127 Absatz 6 StVollz-E w�re - mangels Hinweises auf diese Fristen - insoweit unvollst�ndig. Dies k�nnte alsdann bei s�mtlichen Fixierungsentscheidungen im Falle einer Fristvers�umung zu regelm��ig erfolgreichen Wiedereinsetzungsantr�gen f�hren, da im Falle fehlerhafter Rechtsbehelfsbelehrungen ein fehlendes Verschulden vermutet wird (� 17 Absatz 2
Drucksache 502/19
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur �nderung des Neunten und des Zw�lften Buches Sozialgesetzbuch und anderer Rechtsvorschriften
... "Die in Satz 1 genannten Personen haben dem Tr�ger der Eingliederungshilfe die Aufwendungen im Umfang des Beitrages zu ersetzen; mehrere Verpflichtete haften als Gesamtschuldner." `
Drucksache 630/19
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Weiterentwicklung des Berufsbildes und der Ausbildung der pharmazeutischtechnischen Assistentinnen und pharmazeutischtechnischen Assistenten (PTA-Reformgesetz)
... 2. sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht hat, aus dem sich die Unzuverl�ssigkeit zur Aus�bung des Berufs ergibt,
Drucksache 97/19 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes gegen illegale Besch�ftigung und Sozialleistungsmissbrauch
... Einbeziehung des Wach- und Sicherheitsgewerbes in das "Reverse-Charge-Verfahren" (Steuerschuldnerschaft des Leistungsempf�ngers) nach � 13b
Drucksache 469/19
Gesetzesantrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Schriftformerfordernisses im Mietrecht
... Die Einf�hrung einer speziellen Haftungsnorm f�r den Ver�u�erer erscheint zudem deshalb �berfl�ssig, weil er dem Erwerber ohnehin �ber die allgemeinen Vorschriften der �� 311 Abs. 2, 241 Abs. 2, 280 Abs. 1 BGB f�r eine schuldhafte Pflichtverletzung haftet. Hier hat er zwar die M�glichkeit, sich zu befreien, wenn er die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. Aber auch in Zusammenhang mit der Einf�hrung einer entsprechenden Haftungsnorm d�rfte es wohl notwendig sein, eine Exkulpationsm�glichkeit f�r den Ver�u�erer aufzunehmen, so dass ein �ber die bisherige Haftung hinausgehender Regelungsgehalt nicht gegeben w�re.
Drucksache 232/19
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur St�rkung des fairen Wettbewerbs
... (1) Die zur Geltendmachung eines Unterlassungsanspruchs Berechtigten sollen den Schuldner vor der Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens abmahnen und ihm Gelegenheit geben, den Streit durch Abgabe einer mit einer angemessenen Vertragsstrafe bewehrten Unterlassungsverpflichtung beizulegen.
A. Problem und Ziel
B. L�sung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erf�llungsaufwand
E. Erf�llungsaufwand
E.1 Erf�llungsaufwand f�r B�rgerinnen und B�rger
E.2 Erf�llungsaufwand f�r die Wirtschaft
E.3 Erf�llungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 �nderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb
� 8a Liste der qualifizierten Wirtschaftsverb�nde
� 8b Verbot der missbr�uchlichen Geltendmachung von Anspr�chen; Haftung
� 12 Einstweiliger Rechtsschutz; Ver�ffentlichungsbefugnis; Streitwertminderung.
� 13 Abmahnung; Unterlassungsverpflichtung; Haftung
� 13a Vertragsstrafe
� 14 Sachliche und �rtliche Zust�ndigkeit; Verordnungserm�chtigung
� 15a �berleitungsvorschrift zu dem Gesetz zur St�rkung des fairen Wettbewerbs
� 20 Bu�geldvorschriften
Artikel 2 �nderung des Unterlassungsklagengesetzes
� 4 Liste der qualifizierten Einrichtungen
� 4a �berpr�fung der Eintragung
� 4b Berichtspflichten und Mitteilungspflichten
� 4c Aufhebung der Eintragung
� 4d Verordnungserm�chtigung
� 16 Bu�geldvorschriften
� 17 �berleitungsvorschriften zu dem Gesetz zur St�rkung des fairen Wettbewerbs
Artikel 3 �nderung des Gerichtskostengesetzes
Artikel 4 �nderung des Urheberrechtsgesetzes
Artikel 5 �nderung des Designgesetzes
� 40a Reparaturklausel
Artikel 6 �nderung des EG-Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetzes
Artikel 7 �nderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschr�nkungen
Artikel 8 �nderung des Buchpreisbindungsgesetzes
Artikel 9 �nderung des F�nften Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 10 Inkrafttreten
Begr�ndung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
1. �nderungen im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb UWG , im Unterlas-sungsklagengesetz UKlaG und im Gerichtskostengesetz GKG
2. �nderungen im Urheberrechtsgesetz UrhG
3. �nderungen im Gesetz �ber den rechtlichen Schutz von Design DesignG
II. Wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs
1. �nderungen in UWG, UKlaG und GKG
2. �nderungen im UrhG
3. �nderungen im DesignG
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europ�ischen Union und v�lkerrechtlichen Vertr�gen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erf�llungsaufwand
4. Erf�llungsaufwand
a Erf�llungsaufwand f�r B�rgerinnen und B�rger
b Erf�llungsaufwand f�r die Wirtschaft
5 Belastung
5 Entlastung
c Erf�llungsaufwand der Verwaltung
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu � 8
Zu � 8
Zu � 8
Zu � 8
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu � 8a
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu � 8b
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 5
Zu � 13
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu � 13a
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu � 14
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu � 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 4
Zu � 4a
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu � 4b
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu � 4c
Zu � 4d
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 5
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 8
Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Anlage Aktualisierte Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. � 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 4575; BMJV: Entwurf eines Gesetzes zur St�rkung des fairen Wettbewerbs
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
II.1 Erf�llungsaufwand
5 Wirtschaft
5 Verwaltung
II.2 �One in one Out�-Regel
II.3 Evaluierung
II.4 KMU-Betroffenheit
III. Ergebnis
Drucksache 1/19
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu �bergangsregelungen in den Bereichen Arbeit, Bildung, Gesundheit, Soziales und Staatsangeh�rigkeit nach dem Austritt des Vereinigten K�nigreichs Gro�britannien und Nordirland aus der Europ�ischen Union
... (1) F�r die Berechnung des geschuldeten Rentenbetrags sowohl f�r eine rein innerstaatliche Rente (autonome Leistung) als auch f�r eine zwischenstaatliche Rente (anteilige Leistung) gilt Artikel 52 Absatz 1 bis 3 der Verordnung (EG) Nr.
Drucksache 94/1/19
Empfehlungen der Aussch�sse
Entwurf eines Gesetzes zur Ausweitung der Auskunftsrechte der Gerichtsvollzieher - Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen -
... "5. bei Vorliegen tats�chlicher Anhaltspunkte, die die Vermutung begr�nden, dass ein eingetragenes Recht des Schuldners an einem Grundst�ck besteht, durch Einsichtnahme in ein vom Gl�ubiger bezeichnetes Grundbuch die dort eingetragenen Rechte des Schuldners an Grundst�cken erheben. " '
1. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b � 755 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 Buchstabe b ZPO , Nummer 3 Buchstabe a � 802l Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 ZPO , Buchstabe d � 802l Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 ZPO
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe b
2. Zu Artikel 1 Nummer 4 � 802m Absatz 1 Satz 2 Nummer 4, Satz 3, 4 ZPO , [ Artikel 2 Nummer 1 � 98 Absatz 2 InsO , Artikel 4 Nummer 2 Buchstabe b � 74a Absatz 2 Satz 3 SGB X , Nummer 3 - neu - � 74a Absatz 3 - neu - SGB X ]
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Drucksache 603/19
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Neuregelung des Rechts der notwendigen Verteidigung
... "3. im Vorverfahren ersichtlich ist, dass sich der Beschuldigte, insbesondere bei einer Vernehmung des Beschuldigten oder einer Gegen�berstellung mit ihm, nicht selbst verteidigen kann, oder".
Drucksache 397/19
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung des Berufsbildes und der Ausbildung der pharmazeutischtechnischen Assistentinnen und pharmazeutischtechnischen Assistenten (PTA-Reformgesetz)
... 2. sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht hat, aus dem sich die Unzuverl�ssigkeit zur Aus�bung des Berufs ergibt,
Drucksache 663/19
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung zur Bestimmung von Mindestanforderungen f�r energetische Ma�nahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Geb�uden nach � 35c des Einkommensteuergesetz es (Energetische Sanierungsma�nahmen-Verordnung - ESanMV )
... i) Eine F�rderung f�r W�rmepumpen bei gleichzeitiger Errichtung einer Erdsondenbohrung setzt voraus, dass die Bohrung nach den Qualit�tsanforderungen der Technischen Regel DVGW W120-2 installiert wurde und daf�r eine verschuldensunabh�ngige Versicherung gegen unvorhergesehene Sachsch�den abgeschlossen wurde.
Drucksache 628/19
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz �ber die Feststellung des Bundeshaushaltsplans f�r das Haushaltsjahr 2020 (Haushaltsgesetz 2020)
... Bundesschuld..................................................................
Gesamtplan - Teil I Haushalts�bersicht
A. Einnahmen
Gesamtplan - Teil I Haushalts�bersicht
A. Einnahmen
Gesamtplan - Teil I Haushalts�bersicht
B. Ausgaben
Gesamtplan - Teil I Haushalts�bersicht
B. Ausgaben
Gesamtplan - Teil I Haushalts�bersicht
B. Ausgaben
Gesamtplan - Teil I Haushalts�bersicht
C. Verpflichtungserm�chtigungen und deren F�lligkeiten
Gesamtplan - Teil I Haushalts�bersicht
D. Flexibilisierte Ausgaben nach � 5 des Haushaltsgesetzes
Gesamtplan - Teil II
Berechnung der zul�ssigen Kreditaufnahme nach � 5 des Artikel 115-Gesetzes sowie der Verordnung �ber das Verfahren zur Bestimmung der Konjunkturkomponente nach � 5 des Artikel 115-Gesetzes
Gesamtplan - Teil III
3 Finanzierungs�bersicht
Gesamtplan - Teil IV
3 Kreditfinanzierungsplan
Gesamtplan - Teil IV
3 Kreditfinanzierungsplan
Drucksache 634/19
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung �ber die Standards f�r die Erstellung elektronischer Dokumente und f�r deren �bermittlung zwischen Strafverfolgungsbeh�rden und Gerichten (Dokumentenerstellungs- und -�bermittlungsverordnung - DokErst�bV )
... Untersuchungshandlungen der Ermittlungsbeh�rden sind regelm��ig nicht schriftlich abzufassen, sondern gem�� � 168b Absatz 1 StPO lediglich aktenkundig zu machen. Protokolle �ber die Vernehmung des Beschuldigten, der Zeugen oder Sachverst�ndigen werden zwar derzeit in der Praxis regelm��ig von allen Beteiligten unterschrieben, ausdr�cklich vorgeschrieben ist in der Strafprozessordnung jedoch weder die Unterschrift der vernommenen Person unter einem Vernehmungsprotokoll, noch die Unterschrift des Vernehmungsbeamten oder der Vernehmungsbeamtin.
Drucksache 498/19 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines ... Gesetzes zur �nderung des Strafgesetzbuch s - Strafzumessung bei antisemitischen Straftaten
... Ein demokratischer Rechtsstaat kann und darf es nicht hinnehmen, dass ein bedeutsamer Teil seiner Bev�lkerung zum Angriffspunkt von Hass und �bergriffen gemacht wird. Wo sich Antisemitismus ausbreitet und Juden aus Sorge vor �bergriffen davon absehen, ihre Zugeh�rigkeit zum Judentum offen zu zeigen, findet soziale Ausgrenzung statt, welche die kollektive Identit�t der j�dischen Gemeinschaft in ihrem Kern ber�hrt und deren Lebensqualit�t nachhaltig beeintr�chtigt. Dar�ber hinaus sch�digen derartige Taten den Zusammenhalt der Gemeinschaft und gef�hrden die Stabilit�t der Gesellschaft insgesamt. Der Staat ist hier daher in besonderem Ma�e zum Handeln aufgerufen. Gerade eingedenk der menschenverachtenden Verfolgung und Ermordung von Millionen Juden w�hrend der nationalsozialistischen Gewalt- und Willk�rherrschaft tr�gt die Bundesrepublik Deutschland eine besondere Verantwortung und Verpflichtung daf�r, den wiedererstarkenden Antisemitismus entschlossen zu bek�mpfen und sich sch�tzend vor die j�dischen Mitb�rgerinnen und Mitb�rger zu stellen. Dies beinhaltet insbesondere auch eine nachdr�ckliche Strafverfolgung antisemitischer Straftaten. Nicht zuletzt unter generalpr�ventiven Gesichtspunkten ist es von herausragender Bedeutung, dass antisemitische Straftaten als solche erkannt und benannt wie auch konsequent verfolgt und schuldangemessen geahndet werden.
Drucksache 397/19 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung des Berufsbildes und der Ausbildung der pharmazeutischtechnischen Assistentinnen und pharmazeutischtechnischen Assistenten (PTA-Reformgesetz)
... (2) Besteht die oder der Auszubildende die staatliche Pr�fung nicht oder kann sie oder er ohne eigenes Verschulden die staatliche Pr�fung nicht vor Ablauf der Ausbildung ablegen, so verl�ngert sich das Ausbildungsverh�ltnis auf schriftliches Verlangen gegen�ber der Apotheke bis zur n�chstm�glichen Wiederholungspr�fung, h�chstens jedoch um ein halbes Jahr."
Drucksache 8/19 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes �ber Duldung bei Ausbildung und Besch�ftigung
... Die Begriffe "nicht betrieben oder abgebrochen" werden im Gesetzeswortlaut nicht n�her definiert. Auch die Einzelbegr�ndung zu � 60b Absatz 5 und Absatz 6 AufenthG-E ist insbesondere mit Blick auf die Erweiterung des Begriffs der Bildungseinrichtungen um die Schulen nicht aussagekr�ftig. F�r den schulischen Bereich ist von einem Nicht-Betreiben der Ausbildung auszugehen, wenn aufgrund unentschuldigter Fehltage eine Teilnahme an der Abschlusspr�fung ausgeschlossen ist, eine vorzeitige Beendigung liegt vor, wenn eine entsprechende schulische Ordnungsma�nahme erfolgt, ein Abbruch der Ausbildung, wenn das Schulverh�ltnis einvernehmlich oder sch�lerseitig f�r beendet erkl�rt wird."
Drucksache 604/19
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur St�rkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten im Jugendstrafverfahren
Gesetz zur St�rkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten im Jugendstrafverfahren
Drucksache 469/19 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Schriftformerfordernisses im Mietrecht
... Die Einf�hrung einer speziellen Haftungsnorm f�r den Ver�u�erer erscheint zudem deshalb �berfl�ssig, weil er dem Erwerber ohnehin �ber die allgemeinen Vorschriften des � 311 Absatz 2, des � 241 Absatz 2 und des � 280 Absatz 1 BGB f�r eine schuldhafte Pflichtverletzung haftet. Hier hat er zwar die M�glichkeit, sich zu befreien, wenn er die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. Aber auch in Zusammenhang mit der Einf�hrung einer entsprechenden Haftungsnorm d�rfte es wohl notwendig sein, eine Exkulpationsm�glichkeit f�r den Ver�u�erer aufzunehmen, so dass ein �ber die bisherige Haftung hinausgehender Regelungsgehalt nicht gegeben w�re.
Drucksache 501/19
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz �ber die Vorrechte, Immunit�ten, Befreiungen und Erleichterungen in der Bundesrepublik Deutschland als Gaststaat internationaler Einrichtungen (Gaststaatgesetz)
... 3. es sich um die gesetzlich geschuldete Umsatzsteuer handelt, die der Organisation in Rechnung gestellt und gesondert ausgewiesen wurde,
Drucksache 532/19
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Strafverfahrens
... Die Aufkl�rung von Straftaten, die Ermittlung des T�ters, die Feststellung seiner Schuld und seine Bestrafung wie auch der Freispruch des Unschuldigen sind die wesentlichen Aufgaben der Strafrechtspflege, die zum Schutz der B�rger den staatlichen Strafanspruch in einem justizf�rmigen und auf die Ermittlung der Wahrheit ausgerichteten Verfahren in gleichf�rmiger Weise durchsetzen soll. Die Umsetzung dieser Aufgaben verlangt nach Verfahrensvorschriften, welche die Funktionst�chtigkeit der Strafrechtspflege sicherstellen. Zuletzt wurden die Verfahrensvorschriften durch das Gesetz zur effektiveren und praxistauglicheren Gestaltung des Strafverfahrens vom 17. August 2017 (BGBl. I S. 3202, 3630) an die sich wandelnden Rahmenbedingungen angepasst. Zahlreiche �nderungen des Verfahrensrechts dienten der Effektivierung und Steigerung der Praxistauglichkeit des Strafverfahrens. Der vorliegende Entwurf kn�pft an diese Regelungsziele an. Er enth�lt Vorschl�ge, die dem auch weiterhin bestehenden Regelungsbed�rfnis im Strafverfahrensrecht nachkommen sollen.
A. Problem und Ziel
B. L�sung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erf�llungsaufwand
E. Erf�llungsaufwand
E.1 Erf�llungsaufwand f�r B�rgerinnen und B�rger
E.2 Erf�llungsaufwand f�r die Wirtschaft
E.3 Erf�llungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 �nderung der Strafprozessordnung
� 29 Verfahren nach Ablehnung eines Richters
� 397b Gemeinschaftliche Nebenklagevertretung
Artikel 2 Weitere �nderung der Strafprozessordnung
Artikel 3 �nderung des Gerichtsverfassungsgesetzes
Artikel 4 Weitere �nderung des Gerichtsverfassungsgesetzes
Artikel 5 Gesetz �ber die allgemeine Beeidigung von gerichtlichen Dolmetschern (Gerichtsdolmetschergesetz - GDolmG)
� 1 Allgemeine Beeidigung gerichtlicher Dolmetscher
� 2 Zust�ndigkeit f�r die allgemeine Beeidigung
� 3 Antrag auf allgemeine Beeidigung
� 4 Alternativer Bef�higungsnachweis
� 5 Beeidigung des Dolmetschers
� 6 Bezeichnung der allgemein beeidigten Gerichtsdolmetscher
� 7 Befristung der allgemeinen Beeidigung; Verzicht; Widerruf
� 8 Verlust und R�ckgabe der Beeidigungsurkunde
� 9 Datenverarbeitung
� 10 Anzeigepflichten des allgemein beeidigten Dolmetschers
� 11 Bu�geldvorschriften
� 12 Kosten
Artikel 6 �nderung des Zeugenschutz-Harmonisierungsgesetzes
Artikel 7 �nderung des Rechtsanwaltsverg�tungsgesetzes
� 53a Verg�tungsanspruch bei gemeinschaftlicher Nebenklagevertretung
Artikel 8 Einschr�nkung eines Grundrechts
Artikel 9 Inkrafttreten
Begr�ndung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
1. Verfahrensvereinfachung und Verfahrensbeschleunigung
2. Erweiterung der Ermittlungs- und Daten�bertragungsbefugnisse
3. St�rkung des Opferschutzes
4. Einf�hrung eines Gerichtsdolmetschergesetzes
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europ�ischen Union und v�lkerrechtlichen Vertr�gen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erf�llungsaufwand
4. Erf�llungsaufwand
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Evaluierung und Befristung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Vorbemerkung zu den Nummern 2 bis 4 �� 25, 26 und 29
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Satz 1
Zu Satz 2
Zu Satz 3
Zu Absatz 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Vorbemerkung zu den Nummern 11 und 12
Zu Nummer 11
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 12
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Satz 1
Zu den S�tzen 2 bis 4
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Buchstabe a
Zu Satz 1
Zu Satz 2
Zu Satz 3
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe aa
Zu Buchstabe bb
Zu Buchstabe cc
Zu Nummer 18
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 19
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Satz 1
Zu Satz 2
Zu Nummer 4
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu � 1
Zu � 2
Zu � 3
Zu � 4
Zu � 5
Zu � 6
Zu � 7
Zu � 8
Zu � 9
Zu � 10
Zu � 11
Zu � 12
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Zu Artikel 9
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. � 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 4970 [BMJV]: Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Strafverfahrens
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
II.1. Erf�llungsaufwand
II.2. Weitere Kosten
III. Ergebnis
Drucksache 645/1/19
Empfehlungen der Aussch�sse
Entwurf eines ... Gesetzes zur �nderung des Bundeszentralregistergesetzes - Zeitlich unbegrenzte Aufnahme von Verurteilungen wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern u.a. in das erweiterte F�hrungszeugnis - Antrag der L�nder Baden-W�rttemberg und Nordrhein-Westfalen, Saarland -
... Um den Schutz der Kinder zu gew�hrleisten, darf die Tilgungsfrist f�r die Besitzdelikte allerdings nicht zu kurz bemessen werden. Erweist sich aber nach Ablauf von 20 Jahren die Straftat dauerhaft als einmalige Verfehlung, kommt dem verfassungsrechtlich garantierten Resozialisierungsinteresse des Beschuldigten der Vorrang zu.
Drucksache 166/19
Verordnung des Bundesministeriums der Finanzen
Verordnung zur �nderung der CRS-Ausdehnungsverordnung
... Der Entwurf entspricht einer nachhaltigen Entwicklung, indem er das Steueraufkommen des Gesamtstaates sichert. Er betrifft das Prinzip Nr. 4d) einer nachhaltigen Entwicklung (Nachhaltiges Wirtschaften st�rken) und unterst�tzt den Indikatorenbereich 8.2 (Staatsverschuldung - Staatsfinanzen konsolidieren, Generationengerechtigkeit schaffen). Eine Nachhaltigkeitsrelevanz bez�glich anderer Indikatoren ist nicht gegeben.
Drucksache 4/19
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes �ber steuerliche und weitere Begleitregelungen zum Austritt des Vereinigten K�nigreichs Gro�britannien und Nordirland aus der Europ�ischen Union (Brexit-Steuerbegleitgesetz - Brexit-StBG)
... 2. sich gegen das Vereinigte K�nigreich Gro�britannien und Nordirland oder dort ans�ssige Schuldner richten oder f�r die von diesen Stellen die Gew�hrleistung �bernommen worden ist und vor dem 30. M�rz 2019 gem�� den vorgenannten Vorschriften zur Deckung verwendet worden sind, weiterhin f�r die entsprechende Pfandbriefgattung deckungsf�hig. F�r Sichteinlagen und Geldforderungen mit t�glicher F�lligkeit gilt dies bis zu einem Monat nach dem Tag, an dem erstmalig �ber die vorgenannten Guthaben seitens der Pfandbriefbank verf�gt werden konnte.
A. Problem und Ziel
B. L�sung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erf�llungsaufwand
E. Erf�llungsaufwand
E.1 Erf�llungsaufwand f�r B�rgerinnen und B�rger
E.2 Erf�llungsaufwand f�r die Wirtschaft
E.3 Erf�llungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
2 Inhalts�bersicht
Artikel 1 �nderung des Einkommensteuergesetzes
Artikel 2 �nderung des K�rperschaftsteuergesetzes
Artikel 3 �nderung des Umwandlungssteuergesetzes
Artikel 4 �nderung des Au�ensteuergesetzes
Artikel 5 �nderung des Pfandbriefgesetzes
Artikel 6 �nderung des Kreditwesengesetzes
� 25a Besondere organisatorische Pflichten, Bestimmungen f�r Risikotr�ger; Verordnungserm�chtigung.
� 25n Einstufung als bedeutendes Institut
� 64m �bergangsvorschrift zum Brexit-Steuerbegleitgesetz
Artikel 7 �nderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes
� 66a Entsprechende Anwendung des EU-Passregimes
Artikel 8 �nderung des Gesetzes �ber Bausparkassen
Artikel 9 �nderung der Anlageverordnung
Artikel 10 �nderung der Pensionsfonds-Aufsichtsverordnung
Artikel 11 Inkrafttreten
Begr�ndung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europ�ischen Union und v�lkerrechtlichen Vertr�gen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erf�llungsaufwand
4. Erf�llungsaufwand
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 4
� 25n Die eingef�gte Vorschrift entspricht dem � 17 InstVergV.
Zu Nummer 5
� 49 Ma�nahmen nach dem neuen � 53b Absatz 12 KWG (siehe Begr�ndung zu Nummer 2.) werden nur dann immer die gew�nschte Wirkung haben, wenn sie von Gesetzes wegen sofort vollziehbar sind. In diesem Sinne ist � 49 KWG zu erg�nzen.
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Artikel 7
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 8
Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
Zu Artikel 11
Drucksache 443/19 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines ... Gesetzes zur �nderung des Strafgesetzbuch s - Strafbarkeit der Bildaufnahme des Intimbereichs (sog. Upskirting)
... Die Einstufung des "Upskirtings" als Sexualdelikt entspricht dem Opferinteresse. Eine Tat mit sexuellem Bezug sollte vom Gesetzgeber als Sexualdelikt eingestuft werden, da nur die Feststellung und Sanktionierung als solches das Strafbed�rfnis hinreichend befriedigt. So wurde es vor Inkrafttreten des � 184i StGB am 10. November 2016 als unbefriedigend empfunden, dass selbst im Falle der Bestrafungsm�glichkeit eines "Grapschers" wegen K�rperverletzung oder Beleidung die vom Opfer zu Recht als Schwerpunkt der Rechtsverletzung empfundene sexuelle Komponente nicht zum Ausdruck kam. Dieser Gesichtspunkt tr�gt auch die im "Entwurf eines ... Gesetzes zur �nderung des Strafgesetzbuches - Versuchsstrafbarkeit des Cybergroomings" der Bundesregierung (BR-Drucksache 365/19) vorgesehene Beschr�nkung der Subsidiarit�tsklausel des � 184i StGB auf Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung. Ausweislich der Begr�ndung des Gesetzentwurfs ist es unbefriedigend, wenn in F�llen, in denen die sexuelle Bel�stigung zum Beispiel mit einer K�rperverletzung, einer N�tigung oder einem Diebstahl einhergehe, die vom Opfer oft als schwerwiegender empfundene Verletzung des Rechtsguts der sexuellen Selbstbestimmung im Schuldspruch unber�cksichtigt bleibe.
A. Problem und Ziel
B. L�sung
C. Alternativen
D. Haushaltsaufgaben ohne Erf�llungsaufwand
E. Erf�llungsaufwand
E.1 Erf�llungsaufwand f�r B�rgerinnen und B�rger
E.2 Erf�llungsaufwand f�r die Wirtschaft
E.3 Erf�llungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Anlage Entwurf eines ... Gesetzes zur �nderung des Strafgesetzbuchs - Strafbarkeit der Bildaufnahme des Intimbereichs (sog. Upskirting)
Artikel 1 �nderung des Strafgesetzbuches
� 184k Bildaufnahme des Intimbereichs
Artikel 2 Folge�nderungen
Artikel 3 Inkrafttreten
Begr�ndung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung des Entwurfs und Notwendigkeit der Regelungen
Im Einzelnen:
a Strafrecht
b Ordnungswidrigkeitenrecht
c Zivilrecht
d Zusammenfassung
II. Gesetzgebungskompetenz; Vereinbarkeit mit EU-Recht
III. Auswirkungen
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu � 184k
Zu � 184k
Zu � 184k
Zu � 184k
Zu Artikel 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
Zu Artikel 3
Drucksache 453/19
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Einf�hrung einer Nachunternehmerhaftung in der Kurier-, Express- und Paketbranche zum Schutz der Besch�ftigten (Paketboten-Schutz-Gesetz)
... Buches Sozialgesetzbuch genannten schwarzarbeitsgef�hrdeten Branchen, seit 2002 in der Bauwirtschaft und seit 2017 auch in der Fleischwirtschaft und hat sich bew�hrt. Im Rahmen der Nachunternehmerhaftung (auch Generalunternehmerhaftung genannt) haftet der Generalunternehmer, hier also insbesondere die gro�en Paketdienstleister, f�r von seinen Nachunternehmern abzuf�hrende Versicherungsbeitr�ge gesamtschuldnerisch. Damit soll die Solidargemeinschaft der Beitragszahler gesch�tzt und Schwarzarbeit sowie illegale Besch�ftigung einged�mmt werden. Der Generalunternehmer setzt gegebenenfalls �ber eine aggressive Preispolitik gerade erst die Ursache f�r verbreiteten Missbrauch. Die Nachunternehmerhaftung soll dagegen bewirken, dass er Druck auf seine Nachunternehmer aus�bt oder sich vergewissert, dass sie seri�s sind. Dies soll mittelbar auch die Nachunternehmer davor sch�tzen, dass sie sich selbst einem Risiko aussetzen.
Drucksache 4/1/19
Empfehlungen der Aussch�sse
Entwurf eines Gesetzes �ber steuerliche und weitere Begleitregelungen zum Austritt des Vereinigten K�nigreichs Gro�britannien und Nordirland aus der Europ�ischen Union (Brexit-Steuerbegleitgesetz - Brexit-StBG)
... (3) Abweichend von � 4 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3, � 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2, � 20 Absatz 2 Nummer 2, � 26 Absatz 1 Nummer 3 sowie � 26f Absatz 1 Nummer 3 sind Forderungen, die sich gegen das Vereinigte K�nigreich Gro�britannien und Nordirland oder dort ans�ssige Schuldner richten oder f�r die von diesen Stellen die Gew�hrleistung �bernommen worden ist und vor dem 30. M�rz 2019 gem�� den vorgenannten Vorschriften zur Deckung verwendet worden sind, weiterhin f�r die entsprechende Pfandbriefgattung deckungsf�hig. F�r Sichteinlagen und Geldforderungen mit t�glicher F�lligkeit gilt dies bis zu einem Monat nach dem Tag, an dem erstmalig �ber die vorgenannten Guthaben seitens der Pfandbriefbank verf�gt werden konnte.
1. Zu Artikel 4
Artikel 4a �nderung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes
2. Zu Artikel 5 Nummer 1 bis 3 - neu - und Nummer 4 � 4 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1, � 13 Absatz 1 Satz 2, � 20 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe d, � 49 Absatz 3 und 4 PfandBG
Artikel 5 �nderung des Pfandbriefgesetzes
3. Zu Artikel 7 Nummer 2 � 66a Absatz 1 Satz 2 VAG
4. Zum Gesetzentwurf allgemein
Drucksache 168/19
Gesetzesantrag des Freistaates Bayern
Entwurf eines Strafrechts�nderungsgesetz | es - Gesetz zur Verbesserung der Bek�mpfung der Cyberkriminalit�t
... Es ist Aufgabe des Strafrechts, die f�r solche Angriffe verantwortlichen Personen z�gig zu ermitteln und schuldangemessen zu bestrafen - nicht zuletzt um andere potentielle T�ter abzuschrecken, die Gesellschaft zu sch�tzen und das Vertrauen in die staatliche Handlungsf�higkeit zu erhalten. Diese Aufgabe kann das Strafrecht derzeit jedoch nur bedingt erf�llen.
A. Problem und Ziel
B. L�sung
C. Alternativen
E. Erf�llungsaufwand
E.1 Erf�llungsaufwand f�r B�rgerinnen und B�rger
E.2 Erf�llungsaufwand f�r die Wirtschaft
E.3 Erf�llungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzesantrag
Entwurf
Artikel 1 �nderung des Strafgesetzbuchs
Artikel 2 �nderung der Strafprozessordnung
Artikel 3 Inkrafttreten
Begr�ndung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung des Entwurfs und Notwendigkeit der Regelungen
II. Gesetzgebungskompetenz
III. Auswirkungen
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe aa
Zu Buchstabe bb
Zu Buchstabe cc
Zu Buchstabe dd
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 3
Drucksache 368/1/19
Empfehlungen der Aussch�sse
Entwurf eines Gesetzes zur St�rkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten im Jugendstrafverfahren
Entwurf eines Gesetzes zur St�rkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten im Jugendstrafverfahren
Drucksache 594/19 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Medizinprodukterechts an die Verordnung (EU) Nr. 2017/745
und die Verordnung (EU) Nr. 2017/746
(Medizinprodukte-EU-Anpassungsgesetz - MPEUAnpG )
... Die Einbindung der Ethik-Kommission ist erforderlich, auch in den F�llen, in denen die zust�ndige Bundesoberbeh�rde dem Sponsor nahelegt, den Pr�fplan zu �ndern. Gegebenenfalls k�nnen ethische Bedenken auftreten, sodass auch in diesem Fall eine Einbeziehung der Ethik-Kommission vorzusehen ist. Der Verzicht auf die Einbindung der Ethik-Kommission war der Intention geschuldet, das Verfahren zu straffen. Um das Verfahren straff zu halten, wird lediglich eine Frist von f�nf Arbeitstagen f�r die Ethik-Kommission vorgesehen. Dies kann jedoch nicht ausschlie�en, dass bei einem Versagen der Zustimmung durch die Ethik-Kommission das laufende Verfahren gestoppt wird. Dieser Umstand kann jedoch nicht den Ausschluss der Ethik-Kommission bei �nderungen des Pr�fplans durch den Sponsor bedingen.
Drucksache 557/19
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz f�r eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation (Digitale-Versorgung-Gesetz - DVG )
... (2) Das Bundesministerium f�r Gesundheit wird erm�chtigt, durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates die geb�hrenpflichtigen Tatbest�nde zu bestimmen und dabei feste S�tze oder Rahmens�tze vorzusehen sowie Regelungen �ber die Geb�hrenentstehung, die Geb�hrenerhebung, die Erstattung von Auslagen, den Geb�hrenschuldner, Geb�hrenbefreiungen, die F�lligkeit, die Stundung, die Niederschlagung, den Erlass, S�umniszuschl�ge, die Verj�hrung und die Erstattung zu treffen. Das Bundesministerium f�r Gesundheit kann die Erm�chtigung durch Rechtsverordnung auf die �ffentliche Stelle, die vom Bundesministerium f�r Gesundheit nach � 303a Absatz 1 als Forschungsdatenzentrum nach � 303d bestimmt ist, �bertragen."
Drucksache 94/19
Gesetzesantrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Entwurf eines Gesetzes zur Ausweitung der Auskunftsrechte der Gerichtsvollzieher
... Ergeben sich im Rahmen der Verm�gensauskunft Anhaltspunkte �ber Rechte der Schuldner an Grundst�cken, so ist es den Gerichtsvollziehern regelm��ig verwehrt, durch eine Einsichtnahme in das Grundbuch Grundst�cksrechte der Schuldner zu ermitteln.
A. Problem
B. L�sung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die �ffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
Gesetzesantrag
Entwurf
Artikel 1 �nderung der Zivilprozessordnung
Artikel 2 �nderung der Insolvenzordnung
Artikel 3 �nderung der Grundbuchverf�gung
Artikel 4 �nderung des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 5 Inkrafttreten
Begr�ndung
A. Allgemeines
I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzesentwurfs
II. Gesetzgebungskompetenz
III. Auswirkungen
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 4
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Artikel 5
Drucksache 498/19
Gesetzesantrag des Freistaates Bayern
Entwurf eines ... Gesetzes zur �nderung des Strafgesetzbuch s - Strafzumessung bei antisemitischen Straftaten
... Ein demokratischer Rechtsstaat kann und darf es nicht hinnehmen, dass ein bedeutsamer Teil seiner Bev�lkerung zum Angriffspunkt von Hass und �bergriffen gemacht wird. Wo sich Antisemitismus ausbreitet und Juden aus Sorge vor �bergriffen davon absehen, ihre Zugeh�rigkeit zum Judentum offen zu zeigen, findet soziale Ausgrenzung statt, welche die kollektive Identit�t der j�dischen Gemeinschaft in ihrem Kern ber�hrt und deren Lebensqualit�t nachhaltig beeintr�chtigt. Dar�ber hinaus sch�digen derartige Taten den Zusammenhalt der Gemeinschaft und gef�hrden die Stabilit�t der Gesellschaft insgesamt. Der Staat ist hier daher in besonderem Ma�e zum Handeln aufgerufen. Gerade eingedenk der menschenverachtenden Verfolgung und Ermordung von Millionen Juden w�hrend der nationalsozialistischen Gewalt- und Willk�rherrschaft tr�gt die Bundesrepublik Deutschland eine besondere Verantwortung und Verpflichtung daf�r, den wiedererstarkenden Antisemitismus entschlossen zu bek�mpfen und sich sch�tzend vor die j�dischen Mitb�rgerinnen und Mitb�rger zu stellen. Dies beinhaltet insbesondere auch eine nachdr�ckliche Strafverfolgung antisemitischer Straftaten. Nicht zuletzt unter generalpr�ventiven Gesichtspunkten ist es von herausragender Bedeutung, dass antisemitische Straftaten als solche erkannt und benannt wie auch konsequent verfolgt und schuldangemessen geahndet werden.
Drucksache 134/19
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur St�rkung der Rechte von Betroffenen bei Fixierungen im Rahmen von Freiheitsentziehungen
... Unter Aufrechterhaltung seiner st�ndigen Rechtsprechung hat das Bundesverfassungsgericht in der Entscheidung vom 24. Juli 2018 erneut betont, die Freiheit der Person sei ein derart hohes Rechtsgut, dass sie nur aus besonders gewichtigem Grund angetastet werden k�nne (2 BvR 309/15, 2 BvR 502/16 Rz. 73). Die Einschr�nkung dieser Freiheit sei daher stets einer strengen Pr�fung am Grundsatz der Verh�ltnism��igkeit zu unterziehen. Dies gelte in besonderem Ma�e f�r pr�ventive Eingriffe, die nicht dem Schuldausgleich dienten. Die Einschr�nkung der Freiheit der Person k�nne nur mit dem Schutz anderer, der Allgemeinheit oder mit dem Schutz des Betroffenen selbst gerechtfertigt werden (2 BvR 309/15, 2 BvR 502/16 Rz. 73, 74).
A. Problem und Ziel
B. L�sung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erf�llungsaufwand
E. Erf�llungsaufwand
E.1 Erf�llungsaufwand f�r B�rgerinnen und B�rger
E.2 Erf�llungsaufwand f�r die Wirtschaft
E.3 Erf�llungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 �nderung des Strafvollzugsgesetzes
Siebzehnter Titel Fixierung
� 127 Fixierung
� 128 Zust�ndigkeit
� 128a Gerichtliches Verfahren
Artikel 2 �nderung der Strafprozessordnung
Artikel 3 �nderung des Gesetzes �ber das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
Artikel 4 �nderung des Gerichtsverfassungsgesetzes
Artikel 5 �nderung des Gesetzes �ber Gerichtskosten in Familiensachen
Artikel 6 �nderung des Rechtsanwaltsverg�tungsgesetzes
Artikel 7 �nderung des Jugendgerichtsgesetzes
� 93 Gerichtliche Zust�ndigkeit und gerichtliches Verfahren bei nicht nur kurzfristiger Fixierung
Artikel 8 Einschr�nkung eines Grundrechts
Artikel 9 Inkrafttreten
Begr�ndung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
1. Feststellungen des Bundesverfassungsgerichts
a Vorbehalt des Gesetzes
b Richtervorbehalt
2. Schlussfolgerungen f�r den Straf- und Ma�regelvollzug
3. Einbeziehung freiheitsentziehender Fixierungen aufgrund der Landesgesetze �ber die Unterbringung psychisch Kranker
II. Alternativen
III. Gesetzgebungskompetenz
IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europ�ischen Union und v�lkerrechtlichen Vertr�gen
V. Gesetzesfolgen
1. Nachhaltigkeitsaspekte
2. Haushaltsausgaben ohne Erf�llungsaufwand
3. Erf�llungsaufwand
4. Weitere Kosten
5. Weitere Gesetzesfolgen
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
� 127 StVollzG
� 128 StVollzG
� 128a StVollzG
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Artikel 3
Zu den Nummern 1 bis 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 6
Zu Nummer 8
Zu Nummer 12
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 3
Zu Artikel 5
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Zu Artikel 9
Drucksache 433/19
Antrag der L�nder Berlin, Bremen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Th�ringen
Entschlie�ung des Bundesrates "Deutschkurse f�r Migrantinnen und Migranten erneuern"
... k) die bestehenden Sanktionsm�glichkeiten bei unentschuldigter Nicht-Teilnahme am Integrationskurs sachgerecht einzusetzen und die Tr�ger der Integrationskurse st�rker in die Pflicht zu nehmen, unentschuldigte Nicht-Teilnahmen am Integrationskurs korrekt zu dokumentieren;
Drucksache 94/19 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Ausweitung der Auskunftsrechte der Gerichtsvollzieher
... Ergeben sich im Rahmen der Verm�gensauskunft Anhaltspunkte �ber Rechte der Schuldner an Grundst�cken, so ist es den Gerichtsvollziehern regelm��ig verwehrt, durch eine Einsichtnahme in das Grundbuch Grundst�cksrechte der Schuldner zu ermitteln.
A. Problem und Ziel
B. L�sung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die �ffentlichen Haushalte
E. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Anlage Entwurf eines Gesetzes zur Ausweitung der Auskunftsrechte der Gerichtsvollzieher
Artikel 1 �nderung der Zivilprozessordnung
Artikel 2 �nderung der Insolvenzordnung
Artikel 3 �nderung der Grundbuchverf�gung
Artikel 4 �nderung des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 5 Inkrafttreten
Begr�ndung
A. Allgemeines
I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzesentwurfs
II. Gesetzgebungskompetenz
III. Auswirkungen
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 4
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 5
Drucksache 368/19 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur St�rkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten im Jugendstrafverfahren
Entwurf eines Gesetzes zur St�rkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten im Jugendstrafverfahren
Drucksache 351/1/19
Empfehlungen der Aussch�sse
Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Sozialen Entsch�digungsrechts
... In F�llen von Gewalt im Nahbereich sehen Opfer oft keine Alternative zur R�ckkehr bzw. zum Verbleib in diesem Nahbereich. Neben emotionalen Verstrickungen spielen hierbei auch (vermeintliche) gesellschaftliche Erwartungen, Bed�rfnisse von gemeinsamen Kindern oder anderen Angeh�rigen, das den Betroffenen vermittelte Rollenbild, begr�ndete �ngste vor weiterer Eskalation, aber auch fehlende Ausweichm�glichkeiten wegen fehlender Pl�tze in Frauenh�usern oder wirtschaftliche Abh�ngigkeit eine Rolle. Eine Anwendung von Leistungsausschl�ssen in diesen F�llen w�rde eine sachlich nicht gerechtfertigte Benachteiligung der Betroffenen darstellen. Es ist sicherzustellen, dass die Tatsache, dass eine Person in einer gewaltt�tigen Beziehung verbleibt, nicht als Mitverursachung, die Leistungen ausschlie�t, gewertet wird. In der Regel kann hieraus kein Schuldvorwurf, der nach der Begr�ndung zum Gesetzentwurf Voraussetzung f�r die Anwendung von � 16 Absatz 1 SGB XIV-E ist, abgeleitet werden. Dies sollte im Gesetz klargestellt werden.
1. Zu Artikel 1 SGB XIV
2. Zu Artike1 � 5 Absatz 1 Satz 6 und 7 SGB XIV
3. Zu Artikel 1 � 8 Absatz 3 Satz 3 - neu - SGB XIV
4. Zu Artikel 1 � 12 Absatz 3 - neu - SGB XIV
5. Zu Artikel 1 � 13 Absatz 1 Nummer 2, Absatz 2 SGB XIV
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
6. Zu Artikel 1 �� 13 und 14 SGB XIV
7. Zu Artikel 1 � 16 Absatz 1 Satz 2 - neu - SGB XIV
8. Zu Artikel 1 � 16 Absatz 2 SGB XIV
9. Zu Artikel 1 � 17 Absatz 3 - neu - SGB XIV
10. Zu Artikel 1 � 30 Absatz 6 Satz 2 - neu - SGB XIV
11. Zu Artikel 1 � 34 Absatz 1 Satz 2 - neu -, Absatz 2 Satz 1 SGB XIV
12. Zu Artikel 1 � 34 Absatz 3 Satz 2 SGB XIV
13. Zu Artikel 1 � 35 SGB XIV
14. Zu Artikel 1 � 35 SGB XIV *
� 35 Weiterer psychotherapeutischer Behandlungsbedarf
15. Zu Artikel 1 � 37 Absatz 2 Satz 3 SGB XIV
16. Zu Artikel 1 � 38 SGB XIV
17. Zu Artikel 1 �� 39 und 40 SGB XIV
18. Zu Artikel 1 � 40 SGB XIV *
19. Zu Artikel 1 �� 41 bis 61 SGB XIV
20. Zu Artikel 1 � 43 Absatz 2 Nummer 4 SGB XIV
21. Zu Artikel 1 � 60 Absatz 3 Satz 3, Absatz 4, � 80 Absatz 3 Satz 3, Absatz 4 SGB XIV
22. Zu Artikel 1 � 61 Absatz 3 - neu -, � 81 Absatz 3 - neu - SGB XIV
23. Zu Artikel 1 � 63 SGB XIV , Artikel 58 Nummer 5 KF�rsV
24. Zu Artikel 1 � 73 SGB XIV
25. Zu Artikel 1 � 83 Absatz 2 und 3 SGB XIV
26. Zu Artikel 1 � 84 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 Satz 1 SGB XIV
27. Zu Artikel 1 � 88 SGB XIV
28. Zu Artikel 1 � 89 Absatz 5 Satz 1 SGB XIV
29. Zu Artikel 1 � 101 Absatz 7 Satz 1 - neu - SGB XIV
30. Zu Artikel 1 � 110 Absatz 4 - neu - SGB XIV
31. Zu Artikel 1 � 113 Absatz 2, � 136 Satz 2 - neu - SGB XIV
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
32. Zu Artikel 1 � 113 Absatz 2 SGB XIV *
33. Zu Artikel 1 � 115 Absatz 4 SGB XIV
34. Zu Artikel 1 � 118 Absatz 1 Satz 3 SGB XIV
35. Zu Artikel 1 � 124 Absatz 4 Nummer 6, � 126 Absatz 1, 2 und 3, � 131 Absatz 2, 3 und 4, Satz 1 und 3 SGB XIV
36. Zu Artikel 1 � 127 Absatz 1 Nummer 2, 4 Buchstabe a, Nummer 5, 6, 7, 8, � 128 Nummer 1 und 2, � 131 Absatz 2 Satz 1, Absatz 3, Absatz 4 Satz 1 SGB XIV
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
38. Zu Artikel 1 �� 133 ff. SGB XIV
39. Zu Artikel 1 � 133 Satz 1 SGB XIV
41. Zu Artikel 1 � 133 Absatz 2 - neu - SGB XIV
42. Zu Artikel 1 � 144 Absatz 1 Satz 5 - neu - SGB XIV
43. Zu Artikel 1 � 148 Absatz 1a - neu -, 1b - neu -, 1c - neu - SGB XIV
44. Zu Artikel 1 � 152 Absatz 1 Satz 1 SGB XIV
45. Zu Artikel 1 � 152 Absatz 1 Satz 2 SGB XIV
46. Zu Artikel 1 � 152 Absatz 3 - neu - SGB XIV
47. Zu Artikel 6 Nummer 3 Buchstabe c1 - neu - � 88 Absatz 7 Satz 1 SVG , Artikel 16 Nummer 22 � 220 SGG , Artikel 56 Nummer 3 � 194 Absatz 6 VwGO
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
48. Zu Artikel 9 Nummer 1 Buchstabe f � 4 Absatz 6 HHG
49. Zu Artikel 9 Nummer 6 - neu - � 25a Absatz 9 - neu - HHG Artikel 12 Nummer 6 - neu - � 26 Absatz 4 - neu - StrRehaG Artikel 13 Nummer 8 - neu - � 18 Absatz 2 - neu - VwRehaG
50. Zu Artikel 12 Nummer 01 - neu - � 20 StrRehaG
� 20 Kostenregelung
� 156 Pauschaliertes Abrechnungsverfahren
51. Zu Artikel 12 Nummer 1 Buchstabe f � 21 Absatz 6 StrRehaG
52. Zu Artikel 13 Nummer 1 Buchstabe f � 3 Absatz 6 VwRehaG
53. Zu Artikel 26 Nummer 2 Buchstabe b Anlage zu � 2 Teil C Nummer 3.4.2 VersMedV
Drucksache 524/19
... � 91 Absatz 8 EnWG erm�chtigt das Bundesministerium f�r Wirtschaft und Energie, im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen mit Zustimmung des Bundesrates die Geb�hrens�tze und die Festsetzung von Kosten vom Geb�hrenschuldner zu regeln, soweit es die Bundesnetzagentur betrifft. Die vorliegende Verordnung betrifft die Kostenfestsetzung durch die Bundesnetzagentur. Die Geb�hrenerhebung erfolgt aufgrund von geb�hrenpflichtigen Leistungen nach � 91 Absatz 1 Satz 1 Nummer 8 EnWG, die die Bundesnetzagentur in ihrer Funktion als Regulierungsbeh�rde gem�� � 54 Absatz 1 EnWG wahrzunehmen hat. Das
Drucksache 265/19
Gesetzesantrag des Freistaates Sachsen
Entwurf eines Gesetzes zur �nderung des Strafgesetzbuch es - Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes bei Rauschtaten
... herabgesetzte Strafrahmen zu Grunde gelegt wird und bei rauschbedingter Schuldunf�higkeit im Anwendungsbereich des � 323a
A. Problem und Ziel
B. L�sung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die �ffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. B�rokratiekosten
Gesetzesantrag
Entwurf
Artikel 1 �nderung des Strafgesetzbuchs
Artikel 2 �nderung des Gerichtsverfassungsgesetzes
Artikel 3 Inkrafttreten
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Drucksache 515/19
... "� 6 Steuer- und Haftungsschuldner".
Drucksache 505/19
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Reform der Psychotherapeutenausbildung
... 2. sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht hat, aus dem sich die Unw�rdigkeit oder Unzuverl�ssigkeit zur Aus�bung des Berufs ergibt,
Drucksache 275/19
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Zweites Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht
... 1. seine Mitwirkungspflichten nach � 15 Absatz 2 Nummer 4 bis 7 ohne gen�gende Entschuldigung verletzt oder die unverschuldet unterbliebene Mitwirkungshandlung nicht unverz�glich nachgeholt hat,
Drucksache 420/19
Gesetzesantrag der Freien und Hansestadt Hamburg
Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Mietrechts
... Die derzeitige Regelung beg�nstigt Vermieterinnen und Vermieter, die das Gesetz missachten und Mieten verlangen, die nach den Regelungen der Mietpreisbremse gesetzeswidrig sind. Dem ist dadurch Rechnung zu tragen, dass die R�ckforderung zu viel gezahlter Miete nicht mehr von einer zuvor erfolgten R�ge der Mieterin oder des Mieters abh�ngt. Zwar wurde durch den Wegfall der Qualifizierung der R�ge mit dem Mietrechtsanpassungsgesetz - MietAnpG vom 18.12.2018 die R�ge f�r die Mieterinnen und Mieter erleichtert. Dies reicht allerdings nach dem Ergebnis der Evaluierung nicht aus, zumal es bei lebensnaher Betrachtung �u�erst unwahrscheinlich ist, dass eine Mieterin oder ein Mieter, die/der froh ist, in einem Gebiet mit einem angespannten Wohnungsmarkt �berhaupt eine Wohnung bekommen zu haben, gegen�ber seiner Vermieterin oder seinem Vermieter sogleich eine R�ge erheben wird. Damit w�rde sie oder er das Verh�ltnis zur Vermieterin oder zum Vermieter von Beginn an belasten und das Risiko eingehen, dass die Vermieterin oder der Vermieter versuchen k�nnte, das Mietverh�ltnis zu beenden. Die R�geobliegenheit stellt daher einen wesentlichen Grund f�r die geringe Wirkung der Mietpreisbremse dar und entf�llt. Die �nderung f�hrt zudem dazu, dass die Regelung nunmehr mit den allgemeinen Grunds�tzen des BGB, wonach die R�ckforderung rechtsgrundloser Zahlungen nur in seltenen Ausnahmef�llen ausscheidet (insbes. Kenntnis der Nichtschuld gem. � 814 BGB sowie � 815 BGB), in Einklang steht. Dem Schutzbed�rfnis der Vermieterinnen und Vermieter wird hinreichend dadurch Rechnung getragen, dass eine R�ckforderung nur in den Grenzen der regelm��igen Verj�hrungsfrist von drei Jahren (� 195 BGB), die f�r Anspr�che aus ungerechtfertigter Bereicherung gilt, m�glich ist.
Drucksache 215/1/19
Empfehlungen der Aussch�sse
Gesetz zur �nderung des Bundeswahlgesetz es und anderer Gesetze
... in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebrachte schuldunf�hige Personen k�nftig an Wahlen teilnehmen k�nnen.
Drucksache 604/19 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur St�rkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten im Jugendstrafverfahren
Gesetz zur St�rkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten im Jugendstrafverfahren
Drucksache 636/19
... Mit den einheitlichen Kostentatbest�nden f�r die genannten Aufgaben des Bundesamtes f�r Strahlenschutzes werden klare und transparente Regelungen geschaffen, die eine Kostenerhebung im Rahmen von gesetzlich festgelegten Geb�hrens�tzen f�r die Amtshandlungen des Bundesamtes f�r Strahlenschutz erm�glichen. Dadurch entf�llt die Notwendigkeit, nach anderen Wegen f�r die Erstattung der Kosten zu suchen, um insgesamt kostendeckend arbeiten zu k�nnen. So wird es, wie es zum Beispiel bisher bei der Durchf�hrung von Kontrollmessungen in kerntechnischen Anlagen der Fall war, nicht mehr erforderlich sein, vertragliche Vereinbarungen mit den zust�ndigen Beh�rden �ber die Verg�tung der erbrachten Leistungen zu schlie�en. Dadurch wird auch eine Gleichbehandlung der Kostenschuldner hergestellt. Auch k�nnen Kosten direkt durch Kostenbescheid bei denjenigen erhoben werden, die die Amtshandlung veranlassen oder zu deren Gunsten sie vorgenommen wird. Dies bedeutet eine erhebliche Vereinfachung des Verwaltungsverfahrens.
Drucksache 670/19
Verordnung des Bundesministeriums f�r Gesundheit
Approbationsordnung f�r Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (PsychThApprO)
... (2) Werden im Herkunftsstaat der antragstellenden Person keine Erkl�rungen nach Absatz 1 ausgestellt, so ist dem Antrag eine eidesstattliche Erkl�rung der antragstellenden Person dar�ber beizuf�gen, dass sie sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht hat, aus dem sich ihre Unw�rdigkeit oder Unzuverl�ssigkeit zur Aus�bung des Berufs der Psychotherapeutin und des Psychotherapeuten ergibt.
Drucksache 532/1/19
Empfehlungen der Aussch�sse
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Strafverfahrens
... Angestrebt wird eine Ausweitung des � 81e StPO um die M�glichkeit der molekulargenetischen Untersuchung f�r die Altersfeststellung bei Beschuldigten.
Drucksache 443/19
Gesetzesantrag der L�nder Bayern, Baden-W�rttemberg, Nordrhein-Westfalen, Saarland
Entwurf eines ... Gesetzes zur �nderung des Strafgesetzbuch s - Strafbarkeit der Bildaufnahme des Intimbereichs (sog. Upskirting)
... Die Einstufung des "Upskirtings" als Sexualdelikt entspricht dem Opferinteresse. Eine Tat mit sexuellem Bezug sollte vom Gesetzgeber als Sexualdelikt eingestuft werden, da nur die Feststellung und Sanktionierung als solches das Strafbed�rfnis hinreichend befriedigt. So wurde es vor Inkrafttreten des � 184i StGB am 10. November 2016 als unbefriedigend empfunden, dass selbst im Falle der Bestrafungsm�glichkeit eines "Grapschers" wegen K�rperverletzung oder Beleidung die vom Opfer zu Recht als Schwerpunkt der Rechtsverletzung empfundene sexuelle Komponente nicht zum Ausdruck kam. Dieser Gesichtspunkt tr�gt auch die im "Entwurf eines ... Gesetzes zur �nderung des Strafgesetzbuches - Versuchsstrafbarkeit des Cybergroomings" der Bundesregierung (Bundesrats-Drucksache 365/19) vorgesehene Beschr�nkung der Subsidiarit�tsklausel des � 184i StGB auf Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung. Ausweislich der Gesetzesbegr�ndung ist es unbefriedigend, wenn in F�llen, in denen die sexuelle Bel�stigung zum Beispiel mit einer K�rperverletzung, einer N�tigung oder einem Diebstahl einhergehe, die vom Opfer oft als schwerwiegender empfundene Verletzung des Rechtsguts der sexuellen Selbstbestimmung im Schuldspruch unber�cksichtigt bleibe.
A. Problem und Ziel
B. L�sung
C. Alternativen
D. Haushaltsaufgaben ohne Erf�llungsaufwand
E. Erf�llungsaufwand
E.1 Erf�llungsaufwand f�r B�rgerinnen und B�rger
E.2 Erf�llungsaufwand f�r die Wirtschaft
E.3 Erf�llungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzesantrag
Entwurf
Artikel 1 �nderung des Strafgesetzbuchs
� 184k Bildaufnahme des Intimbereichs
Artikel 2 Folge�nderungen
Artikel 3 Inkrafttreten
Begr�ndung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung des Entwurfs und Notwendigkeit der Regelungen
Im Einzelnen:
a Strafrecht
Im Einzelnen:
b Ordnungswidrigkeitenrecht
c Zivilrecht
d Zusammenfassung
II. Gesetzgebungskompetenz; Vereinbarkeit mit EU-Recht
III. Auswirkungen
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu � 184k
Zu � 184k
Zu � 184k
Zu � 184k
Zu Artikel 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
Zu Artikel 3
Drucksache 364/19 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der notwendigen Verteidigung
... (3) Erfolgt die Vorf�hrung zur Entscheidung �ber den Erlass eines Haftbefehls nach � 127b Absatz 2 oder beruht der Freiheitsentzug auf einem Haftbefehl gem�� � 127b Absatz 2, � 230 Absatz 2 oder � 329 Absatz 3, kann die Bestellung eines Verteidigers unterbleiben, wenn der Beschuldigte auf die Bestellung eines Pflichtverteidigers verzichtet. Der Verzicht kann auch gegen�ber Beamten des Polizeidienstes erkl�rt und jederzeit widerrufen werden. Der Verzicht ist nur wirksam, wenn der Beschuldigte ihn ausdr�cklich erkl�rt und er �ber die Folgen des Verzichts und dessen Widerruflichkeit belehrt wurde. Hat sich der Beschuldigte mindestens drei Monate auf Grund richterlicher Anordnung oder mit richterlicher Genehmigung in einer Anstalt befunden und ist er nicht mindestens zwei Wochen zuvor entlassen worden, ist der Verzicht unwirksam."
Drucksache 90/19
Verordnung des Bundesministeriums f�r Wirtschaft und Energie
Verordnung �ber das Bewachungsgewerbe (Bewachungsverordnung - BewachV )
... 6. Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis.
A. Problem und Ziel
B. L�sung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erf�llungsaufwand
E. Erf�llungsaufwand
E.1 Erf�llungsaufwand f�r B�rgerinnen und B�rger
E.2 Erf�llungsaufwand f�r die Wirtschaft
E.3 Erf�llungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Verordnung
2 Inhalts�bersicht
Abschnitt 1 Zust�ndigkeit, Unterrichtung der Gewerbe�mter, Antragsstellung
� 1 �rtliche Zust�ndigkeit
� 2 Unterrichtung in Strafsachen
� 3 Angaben bei der Antragsstellung
Abschnitt 2 Unterrichtungsverfahren
� 4 Zweck
� 5 Zust�ndige Stelle
� 6 Verfahren
� 7 Inhalt der Unterrichtung
� 8 Anerkennung anderer Nachweise
Abschnitt 3 Sachkundepr�fung
� 9 Zweck und Gegenstand der Sachkundepr�fung
� 10 Zust�ndige Stelle und Pr�fungsausschuss
� 11 Pr�fung, Verfahren
� 12 Anerkennung anderer Nachweise
Abschnitt 4 Anerkennung von ausl�ndischen Bef�higungsnachweisen
� 13 Gebrauch der Dienstleistungsfreiheit
Abschnitt 5 Anforderungen a n die Haftpflichtversicherung
� 14 Umfang der Versicherung
� 15 Versicherungsbest�tigung, Anzeigepflicht des Versicherungsunternehmens
Abschnitt 6 Verpflichtungen bei der Aus�bung des Gewerbes
� 16 Besch�ftigte, An- und Abmeldung von Wach- und Leitungspersonal
� 17 Dienstanweisung
� 18 Ausweis, Kennzeichnung der Wachperson
� 19 Dienstkleidung
� 20 Behandlung der Waffen und Anzeigepflicht nach Waffengebrauch
� 21 Buchf�hrung und Aufbewahrung
Abschnitt 7 Ordnungswidrigkeiten
� 22 Ordnungswidrigkeiten
Abschnitt 8 Schlussvorschriften
� 23 �bergangsvorschriften
� 24 Inkrafttreten, Au�erkrafttreten
Anlage 1 (zu � 6 Absatz 2) Bescheinigung �ber die Unterrichtung nach � 34a Absatz 1a Satz 1 Nummer 2 der Gewerbeordnung (Familienname und Vorname)
Anlage 2 (zu � 7) Sachgebiete f�r das Unterrichtungsverfahren im Bewachungsgewerbe
Anlage 3 (zu � 11 Absatz 7) Bescheinigung �ber die erfolgreiche Ablegung einer Sachkundepr�fung nach � 34a Absatz 1 Satz 3 Nummer 3 und Absatz 1a Satz 2 der Gewerbeordnung
Begr�ndung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Verordnungserm�chtigung
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europ�ischen Union und v�lkerrechtlichen Vertr�gen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erf�llungsaufwand
4. Erf�llungsaufwand
4.1 Erf�llungsaufwand f�r B�rgerinnen und B�rger
4.2 Erf�llungsaufwand f�r die Wirtschaft
4.3 Erf�llungsaufwand der Verwaltung
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu � 1
Zu � 2
Zu � 3
Zu � 4
Zu � 5
Zu � 6
Zu � 7
Zu � 8
Zu � 9
Zu � 10
Zu � 11
Zu � 12
Zu � 13
Zu �� 14
Zu � 16
Zu � 17
Zu � 18
Zu � 19
Zu � 20
Zu � 21
Zu � 22
Zu � 23
Zu � 24
Zu Anlage 1 bis 3:
Drucksache 345/1/19
Empfehlungen der Aussch�sse
Entschlie�ung des Bundesrates zur Einf�hrung einer Haftung der Betreiber von E-Commerce-Plattformen - Antrag des Freistaates Bayern -
... Durch die Etablierung einer Haftung von Plattformbetreibern f�r fremdes Verschulden kommen auf die Betreiber erhebliche Aufwendungen und Haftungsrisiken zu. Dies w�rde die Wettbewerbsf�higkeit der bereits regulierten deutschen und europ�ischen Plattformen weiter beschr�nken. Unklar bleibt zudem, wie die - eigentlich erstrebte - Haftung chinesischer Plattformen, wie Wish, Shein oder AliExpress, etabliert und durchgesetzt werden kann. Mit der Markt�berwachungsverordnung scheint hier ein gangbarer Weg gefunden worden zu sein.
Drucksache 556/19
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz f�r bessere und unabh�ngigere Pr�fungen (MDK-Reformgesetz)
... (6) Die Meldungen der Hochschulen nach den Abs�tzen 2 bis 4 sind durch gesicherte und verschl�sselte Daten�bertragung zu erstatten. Nimmt die staatliche oder staatlich anerkannte Hochschule noch nicht an der Daten�bertragung teil, tritt an die Stelle der maschinellen Meldungen nach den Abs�tzen 2 bis 5 eine Meldung in Textform. Zur Teilnahme am elektronischen Meldeverfahren haben die staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen eine Absendernummer nach � 18n des Vierten Buches beim Spitzenverband Bund der Krankenkassen zu beantragen. Die gesonderte Absendernummer und alle Angaben, die zur Vergabe der Absendernummer notwendig sind, werden in einer elektronischen Hochschuldatei beim Spitzenverband Bund der Krankenkassen verarbeitet. Die Krankenkassen d�rfen die Hochschuldatei und deren Inhalte verarbeiten, soweit dies f�r die Durchf�hrung des Meldeverfahrens erforderlich ist.
Drucksache 431/19
Antrag des Freistaates Bayern
Entschlie�ung des Bundesrates "Impuls zur energetischen Modernisierung von Wohngeb�uden: Steuerliche F�rderung jetzt!"
... -Minderungszielen eine F�hrungsrolle im Kampf gegen den Klimawandel. Klimaschutz dient dem Erhalt unserer Lebensgrundlagen. Klimaschutz ist vor allem auch der Verantwortung f�r unseren Planeten geschuldet. Klimaschutz bietet nicht zuletzt auch Chancen f�r die deutsche Wirtschaft, die mit Innovationen in gr�nen Technologien punkten kann.
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Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.