Drucksache 693/04
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat und das Europäische Parlament: Stärkung der Economic Governance und Klärung der Umsetzung des Stabilitäts- und Wachstumspakts KOM (2004) 581 endg.; Ratsdok. 12197/04
... Was das Schuldenstandskriterium angeht, so könnte der Stabilitäts- und Wachstumspakt klarstellen, wie die im Vertrag enthaltene Formulierung ,rasch genug" in Bezug auf die Rückführung der Schuldenquote zu verstehen ist. Bei der Entscheidung darüber, wo die erforderliche Schuldenabbaurate angesetzt werden soll, muss berücksichtigt werden, dass die Schuldenquoten auf ein sicheres Niveau gesenkt werden müssen, bevor die Auswirkungen der Bevölkerungsalterung in vollem Umfang zum Tragen kommen, und dass dem Ausgangsschuldenstand und dem Potenzialwachstum der einzelnen Länder Rechnung zu tragen ist. Letzteres sollte gegebenenfalls durch eine Bewertung zusätzlicher alterungsbezogener Faktoren und Eventualverbindlichkeiten ergänzt werden.
1. auf dem WEG ZU einer besseren Economic Governance und soliden öffentlichen Finanzen
2. Neufokussierung des Stabilitäts- und Wachtumspakts
3. HAUSHALTSPOLITISCHE Koordinierung
4. VERBESSERTE Durchsetzung
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