141 gefundene Dokumente zum Suchbegriff
"Schutzanforderungen"
Drucksache 520/20
Verordnungsantrag des Landes Hessen
Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung - BaustellV )
... - Entwicklung von vertraglichen Strukturen der auf Baustellen tätigen Unternehmen Zur Vermeidung von Missverständnissen wird unterstrichen, dass Unternehmer ohne Beschäftigte (UoB) ein wichtiger Teil der Wirtschaft sind und es nicht das Ziel der Initiative ist, UoB aus dem Markt zu verdrängen. Ziel ist es vielmehr, Sicherheit und Gesundheitsschutz für Alle auf der Baustelle sicherzustellen, indem sowohl an Betriebe mit Beschäftigten als auch an Unternehmer ohne Beschäftigte die gleichen Arbeitsschutzanforderungen gestellt werden. Aus ungleichen Arbeitsschutzanforderungen Aus ungleichen Arbeitsschutzanforderungen dürfen keine Wettbewerbsverzerrungen entstehen. Damit wird wirksam entgegengewirkt, dass Mitarbeiter/innen entlassen werden und als Subunternehmer wieder beschäftigt werden, um so Arbeitsschutzvorschriften nicht erfüllen zu müssen.
Drucksache 92/20
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung über den Lärmschutz bei öffentlichen Fernsehdarbietungen im Freien über die Fußball-Europameisterschaft 2020
... Die Durchführung von öffentlichen Fernsehdarbietungen im Freien über die Fußball-Europameisterschaft 2020 als internationale Sportveranstaltung von herausragender Bedeutung, deren Spiele bis in die Nachtstunden nach 22 Uhr hineinreichen, ist in Abhängigkeit von örtlichen Verhältnissen gefährdet, sofern die für die Nachtstunden im Vollzug zugrunde gelegten Lärmschutzanforderungen nicht eingehalten werden können. Mit dem Erlass einer Bundes-Verordnung soll die Durchführbarkeit von öffentlichen Fernsehdarbietungen im Freien über die Fußball-Europameisterschaft 2020, an denen ein herausragendes öffentliches Interesse besteht, bundesweit gewährleistet werden. Die Verordnung entspricht weitgehend den seinerzeit für die Fußball-Weltmeisterschaften 2006, 2010, 2014 und 2018 und die Fußball-Europameisterschaften 2008 und 2016 erlassenen Verordnungen, mit denen bereits analoge, auf die Dauer der seinerzeitigen Veranstaltungen befristete Ausnahmeregelungen getroffen worden waren.
Drucksache 255/20
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Tourismus und Verkehr im Jahr 2020 und darüber hinaus - COM(2020) 550 final
... Über die Unterstützung von Tourismusunternehmen bei der Anpassung an die Gesundheitsschutzanforderungen hinaus sollte finanzielle Unterstützung der EU und auf nationaler Ebene zur Verfügung stehen, um zusätzliche Investitionen zur Stärkung der Anpassungsfähigkeit zu stimulieren.
Drucksache 2/20
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Siebten Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
... Mit dem neuen Absatz 3a werden diese Verfahrensweisen gesetzlich verankert und damit Rechtssicherheit mit Blick auf die gesetzlichen Beweis- und Datenschutzanforderungen sowie auf die Duldungspflicht der Unternehmer bei systematischen Erhebungen an Arbeitsplätzen geschaffen. Bestehende gesetzliche Aufbewahrungsfristen für die Unternehmer bleiben hierdurch unberührt; neue Aufbewahrungsfristen werden nicht begründet.
Drucksache 1/20
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes über die Errichtung eines Bundesamts für Auswärtige Angelegenheiten und zur Änderung des Gesetzes über den Auswärtigen Dienst, des Aufenthaltsgesetz es und zur Anpassung anderer Gesetze an die Errichtung des Bundesamts
... Die Beträge wurden auf Grundlage der umfassenden Erfahrungswerte der Auslands-IT im Auswärtigen Amt ermittelt, die auf der Ausstattung und vergleichbaren Ertüchtigung der Standorte des Auswärtigen Amts in Deutschland sowie der rund 230 Auslandsvertretungen beruhen. Sie berücksichtigen die IT-Grundschutzanforderungen für Bundesbehörden und die Hochverfügbarkeits-Vorgaben des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik
Drucksache 283/19
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 715/2007
über die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen hinsichtlich der Emissionen von leichten Personenkraftwagen und Nutzfahrzeugen (Euro 5 und Euro 6) und über den Zugang zu Reparatur- und Wartungsinformationen für Fahrzeuge - COM(2019) 208 final
... Verringerungen sind auch Ergebnis der Erfolge bei der Emissionsminderung durch die Integration von Umweltschutzanforderungen in den Verkehrssektor.8
Drucksache 587/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Siebte Verordnung zur Änderung der Tierschutz -Nutztierhaltungsverordnung
... Die Landwirtschaft steht nach den Angaben der Bundesregierung vor Investitionen zur Anpassung der Ställe an die neuen Tierschutzanforderungen von über einer Milliarde Euro. Das sind im Durchschnitt pro Zuchtsauenhalter in Deutschland über 100 000 Euro. Diese Investitionen müssen auch durch höhere Erzeugerpreise finanziert werden, anderenfalls sind Strukturbrüche kaum zu vermeiden.
Drucksache 486/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2014/94 /EU
/EU und weiterer immissionsschutzrechtlicher Rechtsakte der Europäischen Union
... Innovationen und die Senkung der Treibhausgasemissionen zu bewirken. Die derzeitige Beschränkung der Basis von Schiffskraftstoffen allein auf Erdöl ist im Hinblick auf die Klimaschutzanforderungen nicht mehr zeitgemäß und deshalb zu streichen.
Drucksache 584/19
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Vereinheitlichung des Energieeinsparrechts für Gebäude
... Bewertung unterschiedlicher Arten von Lüftungsanlagen und deren Konstruktionsmerkmalen, Berücksichtigung der Brand- und Schallschutzanforderungen für lüftungstechnische Anlagen, Durchführung der Berechnungen nach DIN V 18599 oder DIN V 4701-10, Grundkenntnisse über Klimaanlagen.
Drucksache 410/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes
... Nach den Vorschlägen der Kommission zum MFR soll der ELER ab 2021 um 15 Prozent gekürzt werden. Damit besteht die Gefahr, dass der Status Quo der Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen, der Förderung des ökologischen Landbaus sowie weiterer wichtiger Maßnahmen in der 2. Säule nicht aufrechterhalten werden kann. Es besteht darüber hinaus zunehmend starker Handlungsbedarf, den Landwirtschaftssektor unter Berücksichtigung von Klima-, Umwelt- und Tierschutzanforderungen zu transformieren. Umgeschichtete Gelder aus der 1. Säule können für bestehende und neue, zielgerichtete Fördermaßnahmen im Rahmen der 2. Säule verausgabt werden und wichtige Anreize für die notwendige Transformation liefern.
Drucksache 184/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung von Vorschriften zur Erleichterung der Nutzung von Finanz- und sonstigen Informationen für die Verhütung, Aufdeckung, Untersuchung oder Verfolgung bestimmter Straftaten und zur Aufhebung des Beschlusses 2000/642/JI des Rates
... Datenschutzanforderungen
Drucksache 221/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein Europa, das schützt: Saubere Luft für alle - COM(2018) 330 final
... Die EU setzt sich seit Jahrzehnten durch die Kontrolle der Emissionen von Schadstoffen in die Atmosphäre, die Verbesserung der Kraftstoffqualität sowie durch die Integration von Umweltschutzanforderungen in die Sektoren Verkehr, Industrie und Energie für eine bessere Luftqualität ein. Damit soll die Luftverschmutzung auf ein Niveau reduziert werden, bei dem die schädlichen Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt im gesamten Gebiet der EU minimiert werden. Da die Luftverschmutzung vor nationalen Grenzen nicht haltmacht, ist eine Koordinierung auf EU-Ebene so wichtig. Nach EU-Recht wird die Wahl der Mittel für die Einhaltung der auf EU-Ebene vereinbarten Grenzwerte den Mitgliedstaaten überlassen. Bei den wichtigsten Verschmutzungsquellen wird mit auf EU-Ebene geltenden Normen eine effiziente Funktionsweise des Binnenmarktes gewährleistet.
Drucksache 304/18
Gesetzesantrag des Freistaates Bayern
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung zivilrechtlicher Vorschriften an die Datenschutz -Grundverordnung
... Ein Anspruch kann dabei auch nicht auf eine Verletzung fachrechtlich besonders geregelter Datenschutzanforderungen gestützt werden, soweit diese nunmehr durch die DS-GVO verdrängt werden. Dies gilt zum Beispiel für die Datenschutzanforderungen an Telemediendienste nach den §§ 12 ff. des
Drucksache 55/18
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung über den Lärmschutz bei öffentlichen Fernsehdarbietungen im Freien über die Fußball-Weltmeisterschaft 2018
... Die Durchführung von öffentlichen Fernsehdarbietungen im Freien über die Fußball-Weltmeisterschaft 2018 als internationale Sportveranstaltung von herausragender Bedeutung, deren Spiele bis in die Nachtstunden nach 22 Uhr hineinreichen, ist in Abhängigkeit von örtlichen Verhältnissen gefährdet, sofern die für die Nachtstunden im Vollzug zugrunde gelegten Lärmschutzanforderungen nicht eingehalten werden können. Mit dem Erlass einer Bundes-Verordnung soll die Durchführbarkeit von öffentlichen Fernsehdarbietungen im Freien über die Fußball-Weltmeisterschaft 2018, an denen ein herausragendes öffentliches Interesse besteht, bundesweit gewährleistet werden. Die Verordnung entspricht weitgehend den seinerzeit für die Fußball-Weltmeisterschaften 2006, 2010 und 2014 und die Fußball-Europameisterschaften 2008 und 2016 erlassenen Verordnungen, mit denen bereits analoge, auf die Dauer der seinerzeitigen Veranstaltungen befristete Ausnahmeregelungen getroffen worden waren.
Drucksache 75/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Neufassung der Regelungen über Funkanlagen und zur Änderung des Telekommunikationsgesetz es sowie zur Aufhebung des Gesetzes über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen
... Daher erscheint es geboten, in den vorliegenden Gesetzentwurf Bestimmungen zur Gewährleistung derjenigen Datenschutzanforderungen aufzunehmen, die eng mit der Produktgestaltung und den Herstellerinformationen verbunden sind. Die im Gesetzentwurf vorgesehene Regelung in § 4 Absatz 3 Nummer 5 FuAG-E zielt vor allem auf die Datensicherheit ab, ohne jedoch umfassend die sich aus dem Datenschutzrecht ergebenden Anforderungen abzubilden. Da die Datenschutz-Grundverordnung von der mit dem vorliegenden Gesetzentwurf umzusetzenden Richtlinie
Drucksache 121/17
... Die geänderte Verordnung gewährleistet den Schutz vor etwaigen Gesundheitsgefahren, vor erheblichen Nachteilen und erheblichen Belästigungen für die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft durch die Geräusche von Sportanlagen. Zwar werden die Immissionsrichtwerte innerhalb der Ruhezeiten am Abend und am Nachmittag von Sonn- und Feiertagen um 5 Dezibel erhöht, gleichwohl sind die geänderten Lärmschutzanforderungen für die Ruhezeiten strenger als die Anforderungen für die sonstigen Zeiten des Tages, da für die Ruhezeiten eine rechnerische Mittelung der Geräuschimmissionen über Zeiträume mit gegebenenfalls geringeren Geräuschimmissionen außerhalb der Ruhezeiten ausgeschlossen ist. Die rechtliche Beurteilung von Geräuschimmissionen im Sinne der
Drucksache 243/17
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung zur Änderung der Telekommunikations -Überwachungsverordnung
... Absatz 1 schreibt den Verpflichteten vor, dass die Datenübermittlung an die berechtigten Stellen in einem digitalen Format erfolgen muss und dass die Daten so zu kennzeichnen sind, dass erkennbar ist, ob es sich um Daten handelt, die nach der Vorschrift des § 113b TKG gespeichert worden sind. Der Verweis auf § 14 Absatz 1 und 3 betrifft die dort verankerten Schutzanforderungen, die bei den Vorkehrungen für Auskünfte über Verkehrsdaten ebenfalls zu beachten sind.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Verordnung
Artikel 1 Änderung der Telekommunikations-Überwachungsverordnung
§ 4 Grenzen des Anwendungsbereichs
§ 23 Probeweise Anwendung der Überwachungsfunktionen.
Teil 4 Vorkehrungen für die Erteilung von Auskünften über Verkehrsdaten
§ 30 Kreis der Verpflichteten
§ 31 Grundsätze
§ 32 Auskünfte über zurückliegende Verkehrsdaten, zukünftige Verkehrsdaten, Verkehrsdaten in Echtzeit
§ 33 Verschwiegenheit
§ 34 Nachweis, probeweise Anwendungen
§ 35 Protokollierung
Teil 5 Ergänzende technische Festlegungen, Übergangsvorschriften, Schlussbestimmungen
§ 36 Technische Richtlinie
§ 37 Übergangsvorschrift
Artikel 2 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
IV. Verordnungsfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
a Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger
b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
c Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
V. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23
Zu Nummer 24
Zu Nummer 25
Zu Nummer 26
Zu § 30
Zu § 31
Zu § 32
Zu § 100g
Zu § 33
Zu § 34
Zu § 35
Zu § 36
Zu § 37
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 4076, BMWi: Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Telekommunikations-Überwachungsverordnung
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
II.1 Erfüllungsaufwand
II.2 KMU-Betroffenheit
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Drucksache 75/17 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Neufassung der Regelungen über Funkanlagen und zur Änderung des Telekommunikationsgesetz es sowie zur Aufhebung des Gesetzes über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen
... Daher erscheint es geboten, in den vorliegenden Gesetzentwurf Bestimmungen zur Gewährleistung derjenigen Datenschutzanforderungen aufzunehmen, die eng mit der Produktgestaltung und den Herstellerinformationen verbunden sind. Die im Gesetzentwurf vorgesehene Regelung in § 4 Absatz 3 Nummer 5 FuAG-E zielt vor allem auf die Datensicherheit ab, ohne jedoch umfassend die sich aus dem Datenschutzrecht ergebenden Anforderungen abzubilden. Da die Datenschutz-Grundverordnung von der mit dem vorliegenden Gesetzentwurf umzusetzenden Richtlinie
Drucksache 148/16
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung über den Lärmschutz bei öffentlichen Fernsehdarbietungen im Freien über die Fußball-EM 2016
... Die Durchführung von öffentlichen Fernsehdarbietungen im Freien über die Fußball-EM 2016 als internationale Sportveranstaltung von herausragender Bedeutung, deren Spiele bis in die Nachtstunden nach 22 Uhr hineinreichen, ist in Abhängigkeit von örtlichen Verhältnissen gefährdet, sofern die für die Nachtstunden im Vollzug zugrunde gelegten Lärmschutzanforderungen nicht eingehalten werden können. Mit dem Erlass einer Bundes-Verordnung soll die Durchführbarkeit von öffentlichen Fernsehdarbietungen im Freien über die Fußball-EM 2016, an denen ein herausragendes öffentliches Interesse besteht, bundesweit gewährleistet werden. Die Verordnung entspricht weitgehend den seinerzeit für die Fußball-WM 2006, die Fußball-EM 2008 und die Fußball-WM 2010 und 2014 erlassenen Verordnungen, mit denen bereits analoge, auf die Dauer der seinerzeitigen Veranstaltungen befristete Ausnahmeregelungen getroffen worden waren.
Drucksache 302/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2009/45 /EG über Sicherheitsvorschriften und -normen für Fahrgastschiffe COM(2016) 369 final
... /EG Aluminium gegenüber Stahl ein gleichwertiger Werkstoff ist, und Präzisierung der entsprechenden Brandschutzanforderungen (z.B. Festlegung von Räumen, die zusätzlich vor Brand geschützt werden sollten).
Drucksache 132/16
Antrag der Länder Niedersachsen, Saarland, Sachsen
Entschließung des Bundesrates - Faire Rahmenbedingungen für die heimische Stahlindustrie schaffen
... Einerseits bestehen auf den internationalen Stahlmärkten, insbesondere in China, massive Überkapazitäten, mit der Folge, dass chinesische Stahlprodukte zu sehr niedrigen und gedumpten Preisen in den EU-Markt drängen. Andererseits drohen zusätzliche Kostenbelastungen für die europäische Stahlindustrie durch verschärfte Klimaschutzanforderungen im Kontext der Reform des Treibhausgas-Emissionshandels und veränderte energiepolitische Rahmenbedingungen auf europäischer und nationaler Ebene.
Drucksache 142/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europäische Investitionsbank: Die Stahlindustrie - Erhaltung von dauerhaften Arbeitsplätzen und nachhaltigem Wachstum in Europa - COM(2016) 155 final
... 4. Andererseits drohen zusätzliche Kostenbelastungen für die europäische Stahlindustrie durch verschärfte Klimaschutzanforderungen im Kontext der Reform des Treibhausgas-Emissionshandels und veränderte energiepolitische Rahmenbedingungen auf europäischer und nationaler Ebene.
Drucksache 49/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Genehmigung und die Marktüberwachung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern sowie von Systemen, Bauteilen und selbständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge - COM(2016) 31 final
... -Grenzwertsetzung einer grundlegenden Änderung bedarf. Durch die aufgedeckte Missachtung der Typgenehmigungsvorgaben für Schadstoffemissionen hat das bestehende Typgenehmigungssystem beträchtlichen Schaden genommen und ist die Glaubwürdigkeit der dafür zuständigen Stellen erheblich infrage gestellt. Angesichts der massiven Probleme der Städte bei der Einhaltung der gemeinschaftlich festgelegten Luftqualitätsgrenzwerte einerseits sowie der Klimaschutzanforderungen andererseits ist ein Mess- und Genehmigungsregime zu Kfz-Emissionen notwendig, durch das die verbindlichen Vorgaben der einschlägigen EU-Rechtsvorschriften für den Ausstoß von Luftschadstoffen und Klimagasen in der Realität und nicht nur im Labor eingehalten werden.
Drucksache 154/16
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zu dem Beschluss des Bundesrates zum Entwurf einer ... Verordnung zur Änderung der Sportanlagenlärmschutzverordnung
... soll um eine Länderöffnungsklausel ergänzt werden, die den Ländern jede Abweichung von den bundesrechtlichen Lärmschutzanforderungen ermöglichen soll.
Drucksache 138/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anerkennung von Berufsqualifikationen in der Binnenschifffahrt und zur Aufhebung der Richtlinie 96/50/EG des Rates und der Richtlinie 91/672/EWG des Rates - COM(2016) 82 final
... - für die Einhaltung der Umweltschutzanforderungen zu sorgen.
Drucksache 401/1/15
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2003/87 /EG zwecks Verbesserung der Kosteneffizienz von Emissionsminderungsmaßnahmen und zur Förderung von Investitionen in CO2 -effiziente Technologien - COM(2015) 337 final
... 18. Der Bundesrat begrüßt die Fortführung der Entlastungen für Carbon-Leakagegefährdete Unternehmen, die im internationalen Wettbewerb mit Unternehmen konkurrieren, die keine vergleichbaren Klimaschutzanforderungen zu erfüllen haben.
Drucksache 401/15 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2003/87 /EG zwecks Verbesserung der Kosteneffizienz von Emissionsminderungsmaßnahmen und zur Förderung von Investitionen in CO2 effiziente Technologien - COM(2015) 337 final
... Der Bundesrat begrüßt die Fortführung der Entlastungen für Carbon-Leakagegefährdete Unternehmen, die im internationalen Wettbewerb mit Unternehmen konkurrieren, die keine vergleichbaren Klimaschutzanforderungen zu erfüllen haben.
Drucksache 131/14
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung über den Lärmschutz bei öffentlichen Fernsehdarbietungen im Freien über die Fußball-WM 2014
... Die Durchführung von öffentlichen Fernsehdarbietungen im Freien über die Fußball-WM 2014 als internationale Sportveranstaltung von herausragender Bedeutung, deren Spiele - auch wegen der Zeitverschiebung gegenüber dem Austragungsland Brasilien - bis in die Nachtstunden nach 22 Uhr hineinreichen, ist in Abhängigkeit von örtlichen Verhältnissen gefährdet, sofern die für die Nachtstunden im Vollzug zugrunde gelegten Lärmschutzanforderungen nicht eingehalten werden können. Mit dem Erlass einer Bundes-Verordnung soll die Durchführbarkeit von öffentlichen Fernsehdarbietungen im Freien über die Fußball-WM 2014, an denen ein herausragendes öffentliches Interesse besteht, bundesweit gewährleistet werden. Die Verordnung entspricht weitgehend den seinerzeit für die Fußball-WM 2006, die Fußball-EM 2008 und die Fußball-WM 2010 erlassenen Verordnungen, mit denen bereits analoge, auf die Dauer der seinerzeitigen Veranstaltungen befristete Ausnahmeregelungen getroffen worden waren.
Drucksache 77/14 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV )
... Die vorgeschlagene Änderung vermeidet eine unverhältnismäßige Belastung der an der Beförderung beteiligten Unternehmen. Sie gefährdet nicht das Schutzziel der Verordnung, da die Grundanforderungen an Umschlaganlagen gemäß § 29 unabhängig von der Wassergefährdungsklasse zu beachten sind. Ferner gelten die Ausnahmen von dem Erfordernis der Eignungsfeststellung nach § 41 für alle Umschlagsanlagen, in denen wassergefährdende Stoffe in verpackter Form umgeschlagen werden, unabhängig von der Wassergefährdungsklasse bzw. der darauf basierenden Gefährdungsstufe, sofern die Erfüllung der allgemeinen Gewässerschutzanforderungen durch einen Sachverständigen bescheinigt wird.
Drucksache 400/14
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung zur Neuregelung der Anforderungen an den Arbeitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln und Gefahrstoffe n
... (1) Der Arbeitgeber hat Instandhaltungsmaßnahmen zu treffen, damit die Arbeitsmittel während der gesamten Verwendungsdauer den für sie geltenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen entsprechen und in einem sicheren Zustand erhalten werden. Dabei sind die Angaben des Herstellers zu berücksichtigen. Notwendige Instandhaltungsmaßnahmen nach Satz 1 sind unverzüglich durchzuführen und die dabei erforderlichen Schutzmaßnahmen zu treffen.
Drucksache 429/14
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur
Verordnung zur Anpassung luftrechtlicher Bestimmungen in Bezug auf das fliegende Personal in der Zivilluftfahrt an die Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 der Kommission vom 3. November 2011 zur Festlegung technischer Vorschriften und von Verwaltungsverfahren in Bezug auf das fliegende Personal in der Zivilluftfahrt gemäß der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates
... Mit dem "Gesetz zur Verbesserung des Schutzes vor Fluglärm in der Umgebung von Flugplätzen", das am 7. Juni 2007 in Kraft getreten ist, wurde nicht nur das Fluglärmgesetz aus dem Jahre 1971 umfassend novelliert, sondern auch das Ziel verfolgt, für das Zulassungsrecht verbindliche Vorgaben zu normieren. Aus diesem Grunde sieht § 13 Absatz 1 des novellierten Fluglärmgesetzes vor, dass das Fluglärmgesetz nunmehr in der Umgebung von Flugplätzen mit Wirkung auch für das Genehmigungsverfahren nach § 6 Luftverkehrsgesetz sowie das Planfeststellungsverfahren nach § 8 Luftverkehrsgesetz die Erstattung von Aufwendungen für bauliche Schallschutzmaßnahmen, einschließlich der zu Grunde liegenden Schallschutzanforderungen und die Entschädigung für Beeinträchtigungen des Außenwohnbereichs in der Umgebung neuer und wesentlich baulich erweiterter Flugplätze, regelt. Darüber hinaus wurde § 8 Absatz 1 Luftverkehrsgesetz dahingehend ergänzt, dass zum Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Fluglärm die jeweils anwendbaren Werte des § 2 Absatz 2 des Fluglärmgesetzes zu beachten sind. Damit wurde eine erhöhte Rechts- und Planungssicherheit für alle Beteiligten geschaffen, so dass auf die bislang gemäß § 40 Absatz 1 Nummer 10 Buchstabe b im Genehmigungsverfahren generell vorgeschriebene Vorlage eines Gutachtens eines medizinischen Sachverständigen über die Auswirkung des Fluglärms auf die Bevölkerung zukünftig verzichtet werden kann.
Drucksache 4/1/13
... Die Nichtumsetzung des nach der EU-Richtlinie obligatorischen Genehmigungserfordernisses bedeutet zudem eine Verletzung von Artikel 288 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union. Die Nichteinhaltung der in EU-Richtlinien festgelegten Tierschutzanforderungen verletzt zudem das in Artikel 13 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union enthaltene Rücksichtnahmegebot auf das Wohlergehen von Tieren. Dieses wird durch die EU-Richtlinien, die auf dem Gebiet des Tierschutzes ergehen, näher konkretisiert.
Drucksache 819/2/13
Antrag der Freistaaten Sachsen, Bayern
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Verringerung der nationalen Emissionen bestimmter Luftschadstoffe und zur Änderung der Richtlinie 2003/35 /EG
... Methanemissionen aus der Tierhaltung entstehen überwiegend im Verdauungstrakt von Wiederkäuern und können nur in sehr begrenztem Maße gemindert werden. Die sehr hohen Emissionsminderungsziele für Ammoniak und Methan können zu einem Abbau der Tierbestände und einer massiven Verlagerung der tierischen Erzeugung in Drittländer mit geringeren Umweltschutzanforderungen führen. Dies stellt aus globaler Sicht keinen sinnvollen Lösungsansatz dar und sollte vermieden werden.
Drucksache 180/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Einreise-/Ausreisesystem (EES) zur Erfassung der Ein- und Ausreisedaten von Drittstaatsangehörigen an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union COM(2013) 95 final
... Nach zwei Jahren sollte das EES bewertet werden. Dabei wird die Kommission - auch anhand der Erfahrungen mit dem VIS - prüfen, ob zu Strafverfolgungszwecken Zugang zu dem System gewährt werden sollte. Überprüft wird außerdem auch die Speicherfrist. Der Bewertung wird gegebenenfalls ein Vorschlag der Kommission zur Änderung der Verordnung beigefügt, in dem die Zugangsvoraussetzungen festgelegt sind. Der Zugang zum System müsste streng geregelt werden, um den Datenschutzanforderungen zu genügen. Er könnte der VIS-Regelung nachgebildet werden. der Ausschuss für Folgenabschätzung überprüfte die vorläufige Folgenabschätzung und gab seine Stellungnahme am 14. März 2012 und (zu einer überarbeiteten Fassung) am 8. Juni 2012 ab. Die empfohlenen Nachbesserungen wurden in die überarbeitete Fassung des Berichts übernommen. Besonders in folgenden Punkten wurden Änderungen vorgenommen: Nähere Informationen zur Anhörung interessierter Kreise werden bereitgestellt; die Logik des Vorgehens wurde überprüft und gestrafft; die Problemstellung wurde sowohl in Bezug auf das allgemeine Problem der irregulären Migration als auch in Bezug auf spezifische Umsetzungsprobleme weiterentwickelt und präzisiert; das Basisszenario wurde erweitert, um besser zu beschreiben, wie es sich ohne weitere EU-Maßnahmen entwickeln würde; die Optionen wurden neu strukturiert und vereinfacht; die Bewertung der Optionen wurde verbessert und nach logischeren Kriterien vorgenommen, so dass ersichtlich wird, welche Optionen miteinander verknüpft sind und welche nicht; es wurde ausführlicher erläutert, nach welchem Verfahren die Kosten berechnet wurden; die Analyse und Beschreibung der vorzuziehenden Option wurden überarbeitet und direkter auf die künftig verfügbaren Daten ausgerichtet.
Drucksache 511/12
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Krebsfrüherkennung und zur Qualitätssicherung durch klinische Krebsregister (Krebsfrüherkennungs- und -registergesetz - KFRG )
... Absatz 4 regelt die datenschutzrechtlichen Voraussetzungen für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten für das Einladungswesen, die Qualitätssicherung und den Datenabgleich mit den Krebsregistern. Gemäß Satz 1 dürfen die vom Gemeinsamen Bundesausschuss bestimmten Stellen, die für die Wahrnehmung der oben genannten Aufgaben erforderlichen und in der Richtlinie genannten Daten nach den dort beschriebenen Vorgaben erheben, verarbeiten und nutzen. Die in diesem Absatz getroffenen datenschutzrechtlichen Vorgaben sind Ausdruck der gesetzgeberischen Güterabwägung zwischen den verschiedenen Zielen, die bei der Etablierung von organisierten Krebsfrüherkennungsprogrammen wesentlich sind. Als in einen angemessenen Ausgleich zu bringende Interessen stehen auf der einen Seite die Bekämpfung von Krebs als einer lebensbedrohlichen Erkrankung und die Gewinnung wichtiger Erkenntnisse, auf der anderen Seite die Patientenautonomie, die Freiwilligkeit der Untersuchungsteilnahme und der Datenverwendung. In Bezug auf den Datenschutz ist zu berücksichtigen, dass das Konzept der organisierten Krebsfrüherkennungsprogramme - wie in der Empfehlung (2003/878/EG) des Rates der Europäischen Union vom 2. Dezember 2003 zur Krebsfrüherkennung gefordert - durch eine systematische Nutzung zentralisierter Datenverarbeitungssysteme gekennzeichnet ist, die die Daten und Auswertungen aller Früherkennungsuntersuchungen erfassen und deren Erhebung, Verarbeitung und Nutzung uneingeschränkt die Schutzanforderungen nach der Richtlinie 95/46EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 1995 erfüllen müssen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
D.1 Bund, Länder und Gemeinden
D.2 Gesetzliche Krankenversicherung
a Früherkennungsuntersuchungen
b Klinische Krebsregister
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
a Früherkennungsuntersuchungen
b Klinische Krebsregister
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
E.3.1. Länder
a Früherkennungsuntersuchungen
b Klinische Krebsregister
E.3.2. Gesetzliche Krankenversicherung
a Früherkennungsuntersuchungen
b Klinische Krebsregister
F. Weitere Kosten
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
§ 25a Organisierte Früherkennungsprogramme
§ 65c Klinische Krebsregister
Artikel 2 Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes
Artikel 3 Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Handlungsbedarf
1. Weiterentwicklung der Krebsfrüherkennung
2. Flächendeckende Etablierung klinischer Krebsregister
II. Wesentliche Inhalte des Gesetzes
1. Weiterentwicklung der Krebsfrüherkennung
1.1. Flexibilisierung von Inanspruchnahme und Altersgrenzen
1.2. Verpflichtung zur Durchführung organisierter Krebsfrüherkennungsprogramme
1.3. Erprobung der Ausgestaltung von organisierten Krebsfrüherkennungsprogrammen
1.4. Regelung der datenschutzrechtlichen Anforderungen für Einladungswesen und Qualitätssicherung
1.5. Trennung von Krebsfrüherkennung und Anspruch auf reduzierte Belastungsgrenze
2. Flächendeckender Ausbau klinischer Krebsregister
2.1. Notwendige bundeseinheitliche Vorgaben
2.1.1. Festlegung eines einheitlichen Aufgabenprofils
2.1.2. Einrichtung klinischer Krebsregister durch die Länder
2.2. Förderung klinischer Krebsregister durch die gesetzlichen Krankenkassen
2.2.1. Festlegung von Fördervoraussetzungen
2.2.2. Förderung durch eine fallbezogene Krebsregisterpauschale und Meldevergütungen
2.2.3 Finanzierungsbeteiligung der privaten Krankenversicherungen und der Beihilfe
2.3 Übergangsregelungen
2.4. Aufgabenverteilung bei der Qualitätssicherung der onkologischen Versorgung
2.5 Angleichung der Dokumentationsanforderungen in strukturierten Behandlungsprogrammen für Brustkrebs
2.6. Transparenz über die Ergebnisse der klinischen Krebsregistrierung
III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
IV. Vereinbarkeit mit EU-Recht
V. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
V.1. Bund, Länder und Gemeinden
V.2. Gesetzliche Krankenversicherung
a Früherkennungsuntersuchungen
b Klinische Krebsregister
VI. Erfüllungsaufwand VI.1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
a Früherkennungsuntersuchungen
b Klinische Krebsregister
VI.2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
a Früherkennungsuntersuchungen
b Klinische Krebsregister
VI.3. Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
1. Länder
a Früherkennungsuntersuchungen
b Klinische Krebsregister
2. Gesetzliche Krankenversicherung
a Früherkennungsuntersuchungen
b Klinische Krebsregister
VII. Weitere Kosten
VIII. Nachhaltigkeit
IX. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Nummer 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Doppelbuchstabe dd
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Nummer 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
Zu Absatz 9
Zu Absatz 10
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Nummer 6
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2234: Entwurf eines Krebsfrüherkennungs- und registergesetzes
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
1. Weiterentwicklung der Krebsfrüherkennung
1.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
1.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
1.3.1 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung - Länder
1.3.2 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung - Träger im Bereich der Gesetzlichen Krankenversicherung
2. Flächendeckende Einführung klinischer Krebsregister
2.1 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
2.3.1 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung - Länder
2.3.2 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung - Träger im Bereich der Gesetzlichen Krankenversicherung
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Drucksache 651/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein umfassender europäischer Rahmen für das Online-Glücksspiel - COM (2012) 596 final
... Mehrere der in dieser Mitteilung angekündigten Initiativen beinhalten die Verarbeitung personenbezogener Daten. In diesem Zusammenhang wird die Konformität mit dem EU-Besitzstand im Bereich des Datenschutzes gewährleistet13. Dies erfordert insbesondere eine klare Definition der speziellen Zwecke der Datenverarbeitung, um Datenqualität und - minimierung sowie die Einhaltung der übrigen Datenschutzanforderungen sicherzustellen.
Drucksache 817/12 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie und zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung
... Schließlich handelt es sich bei den Förderungen der genannten Förderinstitute, die an Verbraucher gerichtet sind, ganz überwiegend um Maßnahmen im Rahmen von Dienstleistungen im allgemeinen wirtschaftlichen Interesse (DAWI). Hier hat ausschließlich der jeweilige Mitgliedstaat und nicht die Kommission die Definitionsfreiheit darüber, wie die DAWI zu organisieren und zu finanzieren ist und welche spezifischen Verpflichtungen gelten sollen. Wie sich aus Nummer 18 der Erwägungsgründe der Richtlinie ergibt, beabsichtigt die Kommission auch gar nicht, in diesem Zusammenhang Vorgaben zu machen oder zum Beispiel durch überzogene Verbraucherschutzanforderungen Maßnahmen der DAWI zu verteuern. Die Richtlinie lässt an dieser Stelle ausdrücklich das Recht der Mitgliedstaaten unberührt, "welche Leistungen sie als von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse erachten, wie diese Dienstleistungen unter Beachtung der Vorschriften über staatliche Beihilfen organisiert und finanziert werden sollten und welchen spezifischen Verpflichtungen sie unterliegen sollten."
Drucksache 575/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Medizinprodukte und zur Änderung der Richtlinie 2001/83 /EG, der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 und der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 - COM(2012) 542 final
... /EG59 festgelegten Rückverfolgbarkeits- und Datenschutzanforderungen ergänzen und mit ihnen vereinbar sind.
Drucksache 573/1/12
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Freisetzung des Cloud-Computing-Potenzials in Europa - COM(2012) 529 final
... - Der Bundesrat bittet, bei dem angestrebten internationalen Dialog über Cloud-Computing mit Nachdruck Lösungen für diese bestehenden Datenschutz-Konflikte voranzutreiben und in der Zwischenzeit im Einvernehmen mit den Datenschutzaufsichtsbehörden tragfähige Übergangslösungen zu entwickeln. Die Gewährleistung eines angemessenen Datenschutzniveaus für Verarbeitungsprozesse in Drittstaaten ist derzeit einer der zentralen Problempunkte bei der datenschutzrechtlichen Beurteilung von Cloud-Computing-Angeboten. Der Vorschlag der Datenschutz-Grundverordnung enthält zwar Instrumente zur Flexibilisierung des außereuropäischen Datenverkehrs, aber keine tragfähigen Lösungsansätze für Konflikte zwischen europäischen Datenschutzanforderungen und öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen der Diensteanbieter in Drittstaaten etwa im Bereich des Sicherheits- oder Strafverfolgungsrechts. Der Abschluss völkerrechtlicher Verträge, die verbindliche Garantien für die im Rahmen von Cloud-Computing-Diensten verarbeiteten Daten schaffen, ist Aufgabe der EU.
Drucksache 573/12 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Freisetzung des Cloud-Computing-Potenzials in Europa - COM(2012) 529 final
... - Der Bundesrat bittet, bei dem angestrebten internationalen Dialog über Cloud-Computing mit Nachdruck Lösungen für diese bestehenden Datenschutz-Konflikte voranzutreiben und in der Zwischenzeit im Einvernehmen mit den Datenschutzaufsichtsbehörden tragfähige Übergangslösungen zu entwickeln. Die Gewährleistung eines angemessenen Datenschutzniveaus für Verarbeitungsprozesse in Drittstaaten ist derzeit einer der zentralen Problempunkte bei der datenschutzrechtlichen Beurteilung von Cloud-Computing-Angeboten. Der Vorschlag der Datenschutz-Grundverordnung enthält zwar Instrumente zur Flexibilisierung des außereuropäischen Datenverkehrs, aber keine tragfähigen Lösungsansätze für Konflikte zwischen europäischen Datenschutzanforderungen und öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen der Diensteanbieter in Drittstaaten etwa im Bereich des Sicherheits- oder Strafverfolgungsrechts. Der Abschluss völkerrechtlicher Verträge, die verbindliche Garantien für die im Rahmen von Cloud-Computing-Diensten verarbeiteten Daten schaffen, ist Aufgabe der EU.
Drucksache 265/12
Verordnung des Bundesministeriums der Justiz
Verordnung über das Vermögensverzeichnis (Vermögensverzeichnisverordnung - VermVV )
... die Verantwortung für die Zulässigkeit der Einsichtnahme. Hiermit soll klargestellt werden, dass das zentrale Vollstreckungsgericht vor der Datenübermittlung keine Detailüberprüfung der Zweckbestimmung mehr vorzunehmen hat. Für die Einsichtnahme in das Vermögensverzeichnis regelt § 7 Absatz 3 die bundesweite Einheitlichkeit von Transportprotokollen und Datensätzen. Die Regelung dient insbesondere der vereinfachten elektronischen Abfrage von Datensätzen für Einsichtsberechtigte aus dem gesamten Bundesgebiet. Die Vorschrift stellt den erforderlichen Standard an Datenschutz und Datensicherheit entsprechend den Bestimmungen des § 4 sicher. Geeignete organisatorische und technische Maßnahmen sind insbesondere solche, die in den laufend fortgeschriebenen IT-Grundschutzkatalogen des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik oder den organisatorisch technischen Leitlinien für den elektronischen Rechtsverkehr mit Gerichten und Staatsanwaltschaften (OT-Leit-ERV) der Bund-Länder-Kommission für Datenverarbeitung und Rationalisierung in der Justiz beispielhaft genannt sind. Satz 2 stellt klar, dass die Datenschutzanforderungen aus § 4 Absatz 2 auch für die Datenübermittlungen zu beachten sind, die vom zentralen Vollstreckungsgericht an registrierte Nutzer nach § 8 Absatz 2 erfolgen.
Drucksache 817/1/12
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie und zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung
... Schließlich handelt es sich bei den Förderungen der genannten Förderinstitute, die an Verbraucher gerichtet sind, ganz überwiegend um Maßnahmen im Rahmen von Dienstleistungen im allgemeinen wirtschaftlichen Interesse (DAWI). Hier hat ausschließlich der jeweilige Mitgliedstaat und nicht die Kommission die Definitionsfreiheit darüber, wie die DAWI zu organisieren und zu finanzieren ist und welche spezifischen Verpflichtungen gelten sollen. Wie sich aus Nummer 18 der Erwägungsgründe der Richtlinie ergibt, beabsichtigt die Kommission auch gar nicht, in diesem Zusammenhang Vorgaben zu machen oder zum Beispiel durch überzogene Verbraucherschutzanforderungen Maßnahmen der DAWI zu verteuern. Die Richtlinie lässt an dieser Stelle ausdrücklich das Recht der Mitgliedstaaten unberührt, "welche Leistungen sie als von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse erachten, wie diese Dienstleistungen unter Beachtung der Vorschriften über staatliche Beihilfen organisiert und finanziert werden sollten und welchen spezifischen Verpflichtungen sie unterliegen sollten."
Drucksache 713/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Sicherheit von Offshore-Aktivitäten zur Prospektion, Exploration und Förderung von Erdöl und Erdgas KOM (2011) 688 endg.
... (35) Erfahrungsgemäß sollte die Vertraulichkeit sensibler Daten sichergestellt werden, um einen offenen Dialog zwischen der zuständigen Behörde und dem Betreiber zu fördern. Der Dialog zwischen den Offshore-Betreibern und allen Mitgliedstaaten sollte daher vorbehaltlich vorrangiger Sicherheits- und Umweltschutzanforderungen auf den bestehenden internationalen Rechtsinstrumenten und den EU-Vorschriften über den Zugang zu umweltrelevanten Informationen beruhen.
Drucksache 129/11
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Regelungen
... Mit Blick auf die neuen, europarechtlich vorgegebenen Kundenschutzanforderungen (Transparenz- und Qualitätsvorgaben) ergeben sich keine unmittelbaren Auswirkungen aus dem Gesetz, da mögliche Umsetzungsmaßnahmen erst in den Verordnungen der
Drucksache 590/1/11
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Fahrplan für ein ressourcenschonendes Europa KOM (2011) 571 endg.; Ratsdok. 14632/11
... 12. Dazu gehört, dass die unterschiedlichen geografischen Gegebenheiten der Mitgliedstaaten sowie die zum Teil jetzt schon hohen Umweltschutzanforderungen einbezogen werden. Beispielsweise könnten sich in Deutschland mit seinem hohen technischen Standard bei der Wasserver- und -entsorgung durch noch strengere Anforderungen die Verbraucherpreise erhöhen, ohne dass eine relevante Nachhaltigkeitssteigerung bei der Ressource Wasser zu verzeichnen wäre. Im Rahmen der Umsetzung des EU-Fahrplans sollte daher geprüft werden, ob bei der Ausgestaltung der Indikatoren ein differenziertes Vorgehen sinnvoll ist.
Drucksache 314/11
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes über die Neuordnung des Geräte- und Produktsicherheitsrechts
... "12. Die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen sind die verbindlichen Vorschriften für die Konstruktion und den Bau von Produkten, für die diese Verordnung gilt. Zweck dieser Anforderungen ist es, ein hohes Maß an Sicherheit und Gesundheitsschutz von Personen und gegebenenfalls von Haustieren, die Sicherheit von Sachen sowie, soweit anwendbar, den Schutz der Umwelt zu gewährleisten. Die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen sind in Anhang I der Richtlinie
Drucksache 228/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 2003/96 /EG zur Restrukturierung der gemeinschaftlichen Rahmenvorschriften zur Besteuerung von Energieerzeugnissen und elektrischem Strom KOM (2011) 169 endg.
... -Protokolls in diese Richtlinie Umweltschutzanforderungen aufgenommen.
Drucksache 632/11 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates mit Vorschriften über Direktzahlungen an Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe im Rahmen von Stützungsregelungen der Gemeinsamen Agrarpolitik KOM (2011) 625 endg.; Ratsdok. 15396/11 Drucksache: 632/11 und zu632/11
... III. Gewässerrandstreifen und Flächen mit besonderen Schutzanforderungen gemäß dem europäischen Recht zur Verbesserung der Wasserqualität (
Zu den Vorlagen insgesamt
2 Finanzrahmen
Weitere Finanzaspekte
2 Vereinfachung
2 Direktzahlungen
2 Marktmaßnahmen/Risikomanagement
Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums
Zur Drucksache 633/11
Zur Vorlage insgesamt
Zum Milchsektor
Zu Artikel 11
Zu Artikeln 16
Zum Weinsektor
Zur Drucksache 634/11
Zur Vorlage insgesamt
Zu den Übergangsregelungen und Kofinanzierungssätzen
Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 5
Zu Artikel 18
Zu Artikel 29
Zu Artikel 21
Zu Artikel 35
Zu Artikel 50
Zu Artikel 82
Zur Drucksache 635/11
Zur Vorlage insgesamt
Zu Artikel 7
Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
Zu Artikel 29
Zu Artikel 42
Zu Artikel 34
Zu Artikel 43
Zu Artikel 56
Zu Artikel 57
Zu Artikel 76
Zu Artikel 100
Zu Artikel 110
2 Weiteres
Direktzuleitung der Stellungnahme
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Drucksache 216/11
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrecht s
... 4. die weitere Verwendung rechtmäßig ist; dies ist der Fall, wenn der Stoff oder Gegenstand alle für seine jeweilige Verwendung anzuwendenden Produkt-, Umwelt- und Gesundheitsschutzanforderungen erfüllt und insgesamt nicht zu schädlichen Auswirkungen auf Mensch und Umwelt führt.
Drucksache 216/11 (Begründung)
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrecht s - Gesetz zur Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrecht s
... Absatz 1 normiert, dass in einem Herstellungsverfahren unbeabsichtigt anfallende Stoffe oder Gegenstände als Nebenprodukt und nicht als Abfall anzusehen sind, wenn sie als integraler Bestandteil eines Herstellungsprozesses erzeugt werden und sichergestellt ist, dass sie weiter verwendet werden, und zwar ohne eine weitere, über ein normales industrielles Verfahren hinausgehende Verarbeitung. Zudem muss gewährleistet sein, dass die weitere Verwendung rechtmäßig ist, das heißt unter Beachtung der entsprechenden Produkt-, Umwelt- und Gesundheitsschutzanforderungen erfolgt und nicht zu schädlichen Auswirkungen auf Mensch und Umwelt führt.
Drucksache 639/11
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Festlegung grundlegender Sicherheitsnormen für den Schutz vor den Gefahren einer Exposition gegenüber ionisierender Strahlung - Vorlage eines Entwurfs nach Artikel 31 Euratom-Vertrag zur Stellungnahme durch den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss KOM (2011) 593 endg.; Ratsdok. 14450/11
... 3. Die Mitgliedstaaten sorgen dafür, dass Personen, die an den in Absatz 2 genannten Orten arbeiten und normalerweise nicht an Tätigkeiten beteiligt sind, die Strahlenschutzanforderungen unterliegen, umgehend fachlich beraten und unterstützt werden. Diese Beratung und Unterstützung dient vor allem dem Strahlenschutz der Arbeitskräfte und der Bevölkerung und der Sicherheit der Strahlenquelle.
Drucksache 632/1/11
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates mit Vorschriften über Direktzahlungen an Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe im Rahmen von Stützungsregelungen der Gemeinsamen Agrarpolitik
... III. Gewässerrandstreifen und Flächen mit besonderen Schutzanforderungen gemäß dem europäischen Recht zur Verbesserung der Wasserqualität (
Zu den Vorlagen insgesamt
2 Finanzrahmen
Weitere Finanzaspekte
2 Vereinfachung
2 Direktzahlungen
2 Marktmaßnahmen/Risikomanagement
Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums
Zur Drucksache 633/11
Zum Milchsektor
Zu Artikel 11
Zu Artikeln 16
Zum Weinsektor
Zur Drucksache 634/11
Zur Vorlage insgesamt
Zu den Gebietskategorien und Kofinanzierungssätzen
Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 5
Zu Artikel 18
Zu Artikel 29
Zu Artikel 21
Zu Artikel 35
Zu Artikel 50
Zu Artikel 82
Weiterer Ergänzungsbedarf
Zur Drucksache 635/11
Zur Vorlage insgesamt
Zu Artikel 7
Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
Zu Artikel 29
Zu Artikel 42
Zu Artikel 34
Zu Artikel 43
Zu Artikel 56
Zu Artikel 57
Zu Artikel 76
Zu Artikel 100
Zu Artikel 110
Direktzuleitung der Stellungnahme
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Drucksache 590/11 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Fahrplan für ein ressourcenschonendes Europa KOM(201 1) 571 endg.; Ratsdok. 14632/11
... Dazu gehört, dass die unterschiedlichen geografischen Gegebenheiten der Mitgliedstaaten sowie die zum Teil jetzt schon hohen Umweltschutzanforderungen einbezogen werden. Beispielsweise könnten sich in Deutschland mit seinem hohen technischen Standard bei der Wasserver- und -entsorgung durch noch strengere Anforderungen die Verbraucherpreise erhöhen, ohne dass eine relevante Nachhaltigkeitssteigerung bei der Ressource Wasser zu verzeichnen wäre. Im Rahmen der Umsetzung des EU-Fahrplans sollte daher geprüft werden, ob bei der Ausgestaltung der Indikatoren ein differenziertes Vorgehen sinnvoll ist.
Drucksache 168/10
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung über den Lärmschutz bei öffentlichen Fernsehdarbietungen im Freien über die Fußball WM 2010
... Die Durchführung von öffentlichen Fernsehdarbietungen im Freien über die Fußball WM2010 als internationale Sportveranstaltung von herausragender Bedeutung, deren Spiele bis in die Nachtstunden nach 22 Uhr hinein reichen, ist in Abhängigkeit von örtlichen Verhältnissen gefährdet, sofern die für die Nachtstunden im Vollzug zugrunde gelegten Lärmschutzanforderungen nicht eingehalten werden können. Mit dem Erlass einer Bundes-Verordnung soll die Durchführbarkeit von öffentlichen Fernsehdarbietungen im Freien über die Fußball WM 2010 bundesweit gewährleistet werden. Die Verordnung entspricht den seinerzeit für die
Drucksache 438/10
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zu den Tätigkeitsberichten 2008/2009 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen für die Bereiche Telekommunikation und Post und zu den Sondergutachten 56 und 57 der Monopolkommission "Telekommunikation 2009: Klaren Wettbewerbskurs halten" und "Post 2009: Auf Wettbewerbskurs gehen" Bundesministerium Berlin, den 7. Juli 2010 für Wirtschaft und Technologie
... dazu ermächtigt werden, Unternehmen, die öffentlich zugängliche Telekommunikationsnetze oder -dienste anbieten, detaillierte Verbraucherschutzanforderungen vorzugeben. So soll sie die Befugnis erhalten, Telekommunikationsunternehmen eine Reihe von Informationspflichten u.a. über Preise, Zugangsbedingungen und -beschränkungen sowie Verfahren zur Sicherung der Funktionsfähigkeit der Dienste aufzuerlegen.
Drucksache 262/10
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2006/25/EG zum Schutz der Arbeitnehmer vor Gefährdungen durch künstliche optische Strahlung und zur Änderung von Arbeitsschutzverordnungen
... b) Vollzugsaufwand: Es ist kein höherer Vollzugsaufwand bei den Vollzugsbehörden der Länder zu erwarten, da entsprechende Arbeitsschutzanforderungen und daraus resultierender Vollzugsaufwand schon jetzt bestehen.
Drucksache 693/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Arbeitsprogramm der Kommission für 2011 KOM (2010) 623 endg.
... Die Euratom-Rechtsvorschriften über Strahlenschutz sind zu aktualisieren, damit sie den jüngsten wissenschaftlichen Erkenntnissen und den betrieblichen Erfahrungen entsprechen. Die Strahlenschutzanforderungen sind zu vereinfachen und klarer darzulegen (Einführung eines kohärenten Systems zum Schutz der Arbeitnehmer, externen Arbeitskräfte, Patienten und Öffentlichkeit; Einführung eines kohärenten Bündels an Definitionen; Erleichterung der Freizügigkeit der externen Arbeitskräfte; Erleichterung der gegenseitigen Anerkennung der grenzüberschreitenden Erfahrungen im Bereich des Strahlenschutzes). Die Vorschriften der Richtlinie sind so weit wie möglich mit internationalen grundlegenden Sicherheitsnormen in Einklang zu bringen.
>> Weitere Fundstellen >>
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.