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141 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Schutzanforderungen"


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Drucksache 158/10

... Die Ergänzungen des § 103 Absatz 1 sowie die Änderung in § 103 Absatz 2 stellen sicher, dass auch Verstöße gegen Schutzanforderungen für Wasserschutzgebiete und Heilquellenschutzgebiete nach § 52 Absatz 1 Satz 1, auch in Verbindung mit § 53 Absatz 5, die in der Festsetzungsverordnung geregelt sind, als Ordnungswidrigkeit geahndet werden können. Nach der derzeitigen Fassung des § 103 Absatz 1 Nummer 8 sind derartige Verstöße nur dann eine Ordnungswidrigkeit, wenn die Anforderung auf einer behördlichen Entscheidung beruht. Die Änderungen entsprechen dem derzeit geltenden Recht (§ 41 Absatz 1 Nummer 2

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 158/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Abwasserabgabengesetzes

Artikel 2
Änderung des Batteriegesetzes

Artikel 3
Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

Artikel 4
Änderung des Chemikaliengesetzes

Artikel 5
Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes

Artikel 6
Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes

Artikel 7
Änderung des Gesetzes zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen

Artikel 8
Änderung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes

Artikel 9
Änderung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes

Artikel 10
Änderung des Umweltauditgesetzes

§ 10a
Ausländische Unterlagen und Nachweise; Verfahren

Artikel 11
Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung

Artikel 12
Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes

Artikel 13
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 14
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Inhalt

II. Gesetzgebungskompetenz

1. Kompetenztitel

2. Erfordernis einer bundesgesetzlichen Regelung

III. Gesetzesfolgen

1. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1.1 Finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt

1.2 Finanzielle Auswirkungen auf die Haushalte der Länder und Kommunen

2. Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen

IV. Bürokratiekosten

1. Bürokratiekosten der Wirtschaft

2. Bürokratiekosten der Verwaltung

3. Bürokratiekosten der Bürger und Bürgerinnen

V. Befristung

VI. Auswirkungen des Gesetzesentwurfs im Hinblick auf eine nachhaltige Entwicklung

VII. Auswirkungen auf die Gleichstellung von Männern und Frauen

B. Besonderer Teil

Zu den einzelnen Vorschriften:

1. Zu Artikel 1 Änderung des Abwasserabgabengesetzes :

2. Zu Artikel 2 Änderung des Batteriegesetzes :

3. Zu Artikel 3 Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe b

4. Zu Artikel 4 Änderung des Chemikaliengesetzes

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

5. Zu Artikel 5 Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes

6. Zu Artikel 6 Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

7. Zu Artikel 7 Änderung des Gesetzes zum Schutz vor nichtionisierender

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

8. Zu Artikel 8 Änderung des KrW-/AbfG

Zu Nummer n

Zu Nummer 3

9. Zu Artikel 9 Änderung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

10. Zu Artikel 10 Änderung des Umweltauditgesetzes

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

11. Zu Artikel 11 Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 6

12. Zu Artikel 12 Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

13. Zu Artikel 13 Bekanntmachungserlaubnis

14. Zu Artikel 14 Inkrafttreten

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1133: Gesetz zur Anpassung umweltrechtlicher Vorschriften mit Bezug zu Dienstleistungen


 
 
 


Drucksache 521/1/09

... die Erstattung von Aufwendungen, einschließlich der zu Grunde liegenden Schallschutzanforderungen,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 521/1/09




1. Zu § 1 Satz 1

2. Zu § 2 Überschrift, Absatz 1 und 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

4. Zu § 2 Absatz 2* Nummer 1

5. Zu § 3 Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 Satz 2, Absatz 5 Satz 1, Satz 2 und 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe c

6. Zu § 3 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und 2

7. Zu § 3 Absatz 6 Satz 3 - neu -

8. Zu § 4 Absatz 1 und 2 Satz 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

9. Zu § 4 Absatz 2 Satz 2

10. Hauptempfehlung zu Ziffer 13

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

11. Zu § 5 Absatz 2 Satz 1

12. Zu § 5 Absatz 3

13. Hilfsempfehlung zu Ziffer 10

Zu § 5

14. Zu § 5 Absatz 3 Satz 2 - neu -*

15. Zu § 5 Absatz 4 Satz 1

16. Zu § 5 Absatz 6 - neu -Dem § 5 ist folgender Absatz 6 anzufügen:


 
 
 


Drucksache 4/1/09

... Die jüngsten Vorfälle geben Anlass zu der Überlegung, ob die stärkere Inpflichtnahme der Auftraggeber durch Vorgabe konkreter Kontrollmaßnahmen vorgesehen werden sollte. Deren Häufigkeit und Dokumentation ist geboten, um sicherzustellen, dass die selbst für die Wahrung der Datenschutzanforderungen nicht verantwortlichen Auftragnehmer die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben gewährleisten.



Drucksache 648/09 (Beschluss)

... - Der Vorschlag enthält keine ausdrückliche Klarstellung, dass die Übertragung des Betriebsmanagements auf die Agentur sich nicht auf die für die betroffenen IT-Großsysteme geltenden besonderen Vorschriften auswirken darf; dies gilt insbesondere für die Vorschriften, die Zweckgebundenheit, Zugangsrechte, Sicherheitsmaßnahmen und Datenschutzanforderungen in Bezug auf diese Systeme regeln.



Drucksache 278/09 (Beschluss)

... /EWG) unterstellt werden sollen. Diese vom Gesetzentwurf vorgesehene Erweiterung der Verordnungsermächtigung verkennt, dass der Artenschutz in den Ländern, u. a. auf Grund der anspruchsvollen Regelungen in den europäischen Naturschutzrichtlinien, an einem erheblichen Vollzugsdefizit leidet. Da sich das Vollzugsdefizit mit der Ausfüllung der Ermächtigung erheblich vergrößern würde und die Regelung über die 1:1-Umsetzung europäischen Rechts hinausgeht, wird die Verordnungsermächtigung abgelehnt. Diese Ausweitung des strengen Schutzregimes auf weitere Arten bedeutet für die Naturschutzverwaltungen eine ganz erhebliche Mehrbelastung. Angesichts der umfangreichen Aufgaben, die im Zusammenhang mit der Ausweitung der europäischen Schutzanforderungen nach dem Urteil des EuGH vom 10. Januar 2006 (Rs. C-98/03) aktuell zu bewältigen sind, würden die "

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 278/09 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 5 Satz 2 - neu - BNatSchG

2. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 3 BNatSchG

3. Zu Artikel 1 § 4 Satz 1 Nummer 6 BNatSchG

4. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 2 Nummer 4 BNatSchG

5. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 4 Satz 2 und 3 BNatSchG

6. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 2 Nummer 3 BNatSchG

7. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 6 BNatSchG

8. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 2 BNatSchG

9. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 4 BNatSchG

10. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 3 BNatSchG

11. Zu Artikel 1 § 13 BNatSchG

12. Zu Artikel 1 § 14 Absatz 3 Nummer 1 BNatSchG

13. Zu Artikel 1 § 15 Absatz 2 Satz 4 BNatSchG

14. Zu Artikel 1 § 15 Absatz 3 Satz 2 BNatSchG

15. Zu Artikel 1 § 15 Absatz 6 Satz 2 - neu - BNatSchG

16. Zu Artikel 1 § 15 Absatz 6 Satz 2, Satz 3 BNatSchG

17. Zu Artikel 1 § 15 Absatz 6 Satz 7 BNatSchG

18. Zu Artikel 1 § 15 Absatz 7 BNatSchG

19. Zu Artikel 1 § 16 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5, Satz 2 - neu - BNatSchG

20. Zu Artikel 1 § 16 Absatz 2 BNatSchG

21. Zu Artikel 1 § 17 Absatz 5 Satz 3 - neu - BNatSchG

22. Zu Artikel 1 § 20 Absatz 4 - neu - BNatSchG

23. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 2 Satz 1, Satz 2 - neu - BNatSchG

24. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 3 BNatSchG

25. Zu Artikel 1 § 24 Absatz 1 Nummer 3 BNatSchG

26. Zu Artikel 1 § 24 Absatz 3 BNatSchG

27. Zu Artikel 1 § 29 Absatz 2 Satz 2 - neu - BNatSchG

28. Zu Artikel 1 § 29 Absatz 2 Satz 3 - neu - BNatSchG

29. Zu Artikel 1 § 30 Absatz 5 BNatSchG

30. Zu Artikel 1 § 30 Absatz 5 Satz 2 - neu - BNatSchG

31. Zu Artikel 1 § 30 Absatz 6 BNatSchG

32. Zu Artikel 1 § 34 Absatz 1 Satz 2 - neu - BNatSchG

33. Zu Artikel 1 § 34 Absatz 2 Satz 2 - neu - BNatSchG

34. Zu Artikel 1 § 35 Nummer 2 BNatSchG

35. Zu Artikel 1 § 37 Absatz 2 Satz 1 BNatSchG

36. Zu Artikel 1 § 39 Absatz 5 Satz 1 Nummer 1 BNatSchG

37. Zu Artikel 1 § 39 Absatz 5 Satz 1 Nummer 3 BNatSchG

38. Zu Artikel 1 § 39 Absatz 5 Satz 2 Nummer 4 - neu - BNatSchG

39. Zu Artikel 1 § 39 Absatz 7 BNatSchG

40. Zu Artikel 1 § 40 Absatz 1 BNatSchG

41. Zu Artikel 1 § 40 Absatz 4 Satz 3 Nummer 4 BNatSchG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

42. Zu Artikel 1 § 41 Satz 3 BNatSchG

43. Zu Artikel 1 § 42 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3 BNatSchG

44. Zu Artikel 1 § 42 Absatz 3 Nummer 2 BNatSchG

45. Zu Artikel 1 § 43 BNatSchG

46. Zu Artikel § 45 Absatz 7 Satz 1 Nummer 1 BNatschG

47. Zu Artikel 1 § 49 Absatz 1 Satz 3 - neu - und 4 - neu - BNatschG

48. Zu Artikel 1 § 54 Absatz 1 BNatSchG

49. Zu Artikel 1 § 54 Absatz 7 BNatschG

50. Zu Artikel 1 § 54 Absatz 7 Satz 2 - neu - BNatSchG

51. Zu Artikel 1 § 60 Satz 2 - neu - BNatSchG

52. Zu Artikel 1 § 61 Absatz 1 Satz 1 BNatSchG

53. Zu Artikel 1 § 63 Absatz 2 BNatSchG

54. Zu Artikel 1 § 69 Absatz 2 Nummer 2, § 71 Absatz 2 BNatSchG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

55. Zu Artikel 1 § 69 Absatz 3 Nummer 7, 9 BNatSchG

56. Zu Artikel 4 Nummer 1a - neu - § 243 Überschrift und Absatz 3 - neu - BauGB

57. Zu Artikel 5 Nummer 1 - neu - § 5 Absatz 3 Satz 3 WaStrG

58. Zu Artikel 17 Nummer 2 § 5 Absatz 2 Satz 1 UmwRG


 
 
 


Drucksache 278/1/09

... /EWG) unterstellt werden sollen. Diese Ausweitung des strengen Schutzregimes auf weitere Arten bedeutet für die Naturschutzverwaltungen eine ganz erhebliche Mehrbelastung. Angesichts der umfangreichen Aufgaben, die im Zusammenhang mit der Ausweitung der europäischen Schutzanforderungen nach dem Urteil des EuGH vom 10. Januar 2006 (Rs. C-98/03) aktuell zu bewältigen sind, würden die "

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 278/1/09




1. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 4 Nummer 1 BNatSchG

2. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 5 Satz 2 - neu - BNatSchG

3. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 6 Satz 1 BNatSchG *

4. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 3 BNatSchG

5. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 3 BNatSchG

6. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 3 BNatSchG

7. Zu Artikel 1 § 4 Satz 1 Nummer 6 BNatSchG

8. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 2 Nummer 4 BNatSchG

9. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 4 Satz 2 und 3 BNatSchG

10. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 1 Nummer 6 und 7 BNatSchG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

11. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 2 Nummer 3 BNatSchG

12. Zu Artikel 1 § 8 BNatSchG

§ 8
Aufgaben der Landschaftsplanung

13. Hauptempfehlung*

Zu Artikel 1

14. Hilfsempfehlung zu Ziffer 13*

Zu Artikel 1

15. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 3 Satz 4 BNatSchG

16. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 5 Satz 1 BNatSchG

17. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 5 Satz 3 BNatSchG

18. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 6 BNatSchG

19. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 6 Satz 3 - neu -, 3 und 4 BNatSchG

20. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 2 BNatSchG

21. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 2 und 4 BNatSchG

22. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 2 BNatSchG

23. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 4 BNatSchG

24. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 3 BNatSchG

25. Hauptempfehlung

Zu Artikel 1

§ 13
Allgemeiner Grundsatz

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

26. Hilfsempfehlung zu Ziffer 25

Zu Artikel 1

§ 13
Allgemeiner Grundsatz

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

27. Zu Artikel 1 § 13 BNatSchG

28. Zu Artikel 1 § 14 Absatz 3 BNatSchG

29. Zu Artikel 1 § 14 Absatz 3 Nummer 1 BNatSchG *

30. Zu Artikel 1 § 14 Absatz 4 - neu - BNatSchG

31. Zu Artikel 1 § 14 Absatz 4 - neu - BNatSchG

32. Zu Artikel 1 § 15 Absatz 2 Satz 4 BNatSchG

33. Zu Artikel 1 § 15 Absatz 3 Satz 2 BNatSchG

34. Zu Artikel 1 § 15 Absatz 3a - neu - BNatSchG

35. Zu Artikel 1 § 15 Absatz 6 Satz 2 - neu - BNatSchG

36. Zu Artikel 1 § 15 Absatz 6 Satz 2,* Satz 3 BNatSchG

37. Zu Artikel 1 § 15 Absatz 6 Satz 2 BNatSchG

38. Zu Artikel 1 § 15 Absatz 6 Satz 7 BNatSchG

39. Zu Artikel 1 § 15 Absatz 6a - neu -, Absatz 6b - neu - BNatSchG

Zu Absatz 6a

Zu Absatz 6b

40. Zu Artikel 1 § 15 Absatz 7 BNatSchG

41. Zu Artikel 1 § 16 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5, Satz 2 - neu - BNatSchG

42. Zu Artikel 1 § 16 Absatz 2 BNatSchG

43. Zu Artikel 1 § 17 Absatz 3 BNatSchG

44. Zu Artikel 1 § 17 Absatz 5 Satz 3 - neu - BNatSchG

45. Zu Artikel 1 § 19 Absatz 1 Satz 3 - neu - BNatSchG

46. Zu Artikel 1 § 20 Überschrift und Absatz 1 BNatSchG

47. Zu Artikel 1 § 20 Absatz 4 - neu - BNatSchG

Zu Artikel 1

50. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 3 BNatSchG

51. Zu Artikel 1 § 24 Absatz 1 Nummer 3 BNatSchG

52. Zu Artikel 1 § 24 Absatz 3 BNatSchG

53. Zu Artikel 1 § 29 Absatz 2 Satz 2 - neu - BNatSchG

54. Zu Artikel 1 § 29 Absatz 2 Satz 2 - neu - BNatSchG *

55. Zu Artikel 1 § 30 Absatz 4 Satz 2 BNatSchG

56. Zu Artikel 1 § 30 Absatz 5 BNatSchG *

57. Zu Artikel 1 § 30 Absatz 5 BNatSchG *

58. Zu Artikel 1 § 30 Absatz 5 Satz 2 - neu - BNatSchG

59. Zu Artikel 1 § 30 Absatz 5 Satz 2 - neu - BNatSchG

60. Zu Artikel 1 § 30 Absatz 6 BNatSchG

61. Zu Artikel 1 § 34 Absatz 1 Satz 2 - neu - BNatSchG

62. Zu Artikel 1 § 34 Absatz 2 Satz 2 - neu - BNatSchG

63. Zu Artikel 1 § 35 Nummer 2 BNatSchG

64. Zu Artikel 1 § 37 Absatz 2 Satz 1 BNatSchG

65. Zu Artikel 1 § 39 Absatz 5 Satz 1 Nummer 1 BNatschG

66. Zu Artikel 1 § 39 Absatz 5 Satz 1 Nummer 3 BNatschG

67. Zu Artikel 1 § 39 Absatz 5 Satz 2 Nummer 4 - neu - BNatSchG

68. Zu Artikel 1 § 39 Absatz 7 BNatSchG

69. Zu Artikel 1 § 40 Absatz 1 BNatSchG

70. Zu Artikel 1 § 40 Absatz 4 Satz 3 Nummer 4 BNatSchG

Zu Artikel 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

73. Zu Artikel 1 § 41 Satz 3 BNatSchG

74. Zu Artikel 1 § 42 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3 BNatSchG

75. Zu Artikel 1 § 42 Absatz 3 Nummer 2 BNatSchG

76. Hauptempfehlung

Zu Artikel 1

77. Zu Artikel 1 § 43 Absatz 1 Satz 2 - neu - BNatSchG

78. Zu Artikel 1 § 43 Absatz 2 bis 5 BNatSchG

79. Zu Artikel § 45 Absatz 7 Satz 1 Nummer 1 BNatschG

80. Zu Artikel 1 § 49 Absatz 1 Satz 3 - neu - und 4 - neu - BNatschG

81. Zu Artikel 1 § 54 Absatz 1 BNatSchG

82. Zu Artikel 1 § 54 Absatz 7 BNatschG

83. Zu Artikel 1 § 54 Absatz 7 BNatschG

84. Zu Artikel 1 § 54 Absatz 7 Satz 2 - neu - BNatSchG

85. Zu Artikel 1 § 56 Absatz 2 BNatSchG

86. Zu Artikel 1 § 60 Satz 2 - neu - BNatSchG

87. Zu Artikel 1 § 61 Absatz 1 Satz 1 BNatSchG

88. Zu Artikel 1 § 63 Absatz 2 BNatSchG

89. Zu Artikel 1 § 66 Absatz 1 Satz 1, Satz 2 BNatSchG

90. Zu Artikel 1 § 69 Absatz 2 Nummer 2, § 71 Absatz 2 BNatSchG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

91. Zu Artikel 1 § 69 Absatz 3 Nummer 7, 9 BNatSchG

92. Zu Artikel 4 Nummer 1a - neu - § 243 Überschrift und Absatz 3 - neu - BauGB

93. Zu Artikel 5 Nummer 1 - neu - § 5 Absatz 3 Satz 3 WaStrG

94. Zu Artikel 17 Nummer 2 § 5 Absatz 2 Satz 1 UmwRG


 
 
 


Drucksache 616/09

... – die Grundlinien einer Politik für den grenzüberschreitenden Informationsaustausch im Zusammenhang mit Sicherheitsmaßnahmen unter Beachtung der strengen Datenschutzanforderungen.



Drucksache 892/1/09

... 4. Vor diesem Hintergrund muss den technischorganisatorischen und rechtlichen Datenschutzanforderungen bei der Umsetzung des ELENA-Verfahrens mit der gebotenen Sensibilität Rechnung getragen werden. Hier sind weitere Verbesserungen möglich. Dies zeigt auch die aktuelle Diskussion um die ELENA-Datensatzverordnung sowie die "



Drucksache 648/09

... Der Umstand, dass die Verantwortung für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Bereich Freiheit, Sicherheit und Recht einer Agentur übertragen wird, hat keine Auswirkungen auf die Vorschriften, die Zweckgebundenheit, Zugriffsrechte, Sicherheitsmaßnahmen und weitere Datenschutzanforderungen in Bezug auf diese Systeme regeln.



Drucksache 4/09 (Beschluss)

... Die jüngsten Vorfälle geben Anlass zu der Überlegung, ob die stärkere Inpflichtnahme der Auftraggeber durch Vorgabe konkreter Kontrollmaßnahmen vorgesehen werden sollte. Deren Häufigkeit und Dokumentation ist geboten, um sicherzustellen, dass die selbst für die Wahrung der Datenschutzanforderungen nicht verantwortlichen Auftragnehmer die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben gewährleisten.



Drucksache 338/09

... Die Gemeinschaft wird darauf achten, dass die Entwicklung des Aquakultursektors mit der Gewährleistung eines hohen Schutzniveaus der natürlichen Umwelt vereinbar ist. Ebenso werden die in der EU hergestellten oder in die EU importierten aquatischen Nahrungsmittel hohen Schutzanforderungen in Bezug auf Verbrauchergesundheit und –sicherheit unterliegen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 338/09




1. Einleitung

2. Eine Vision für die Zukunft der Aquakultur in der EU

2.1. Herausforderungen und Aussichten

2.2. Gestaltung der Zukunft der EU-Aquakulturindustrie

3. Förderung der Wettbewerbsfähigkeit der Aquakulturproduktion in der EU

3.1. Forschung und technologische Entwicklung

3.2. Gleichberechtigter Wettbewerb um geeignete Standorte

3.3. Schaffung der Voraussetzungen, damit die Aquakultur der Nachfrage nachkommen kann

3.4. Internationale Dimension

4. Schaffung der Voraussetzungen für ein nachhaltiges Wachstum der Aquakultur

4.1. Vereinbarkeit zwischen Aquakultur und Umwelt

4.1.1. Für eine umweltverträgliche Aquakultur

4.1.2. Günstige Rahmenbedingungen für die Aquakultur

4.2. Ein leistungsstarker Aquakultursektor

4.2.1. Gewährleistung der Tiergesundheit

4.2.2. Tierschutz

4.2.3. Bedarf an Tierarzneimitteln

4.2.4. Hochwertiges und nachhaltig erzeugtes Fischfutter

4.3. Schutz der Verbrauchergesundheit und Anerkennung des gesundheitlichen Nutzens aquatischer Nahrungsmittel

5. Verbesserung des Images und der Verwaltung des Sektors

5.1. Bessere Umsetzung der Gemeinschaftsvorschriften

5.2. Reduzierung des Verwaltungsaufwands

5.3. Einbindung der Interessenträger und angemessene Unterrichtung der Öffentlichkeit

5.4. Angemessene Überwachung des Aquakultursektors

6. Fazit


 
 
 


Drucksache 892/09 (Beschluss)

... 2. Vor diesem Hintergrund muss den technischorganisatorischen und rechtlichen Datenschutzanforderungen bei der Umsetzung des ELENA-Verfahrens mit der gebotenen Sensibilität Rechnung getragen werden. Hier sind weitere Verbesserungen möglich. Dies zeigt auch die aktuelle Diskussion um die ELENA-Datensatzverordnung sowie die "



Drucksache 521/09

... 1974 die Schallschutzanforderungen weitestgehend in der Verordnung selbst zu treffen, sondern auf technische Regelwerke zum baulichen Schallschutz zu verweisen. Eine solche Konzeption wäre allerdings mit Nachteilen



Drucksache 648/1/09

... - Der Vorschlag enthält keine ausdrückliche Klarstellung, dass die Übertragung des Betriebsmanagements auf die Agentur sich nicht auf die für die betroffenen IT-Großsysteme geltenden besonderen Vorschriften auswirken darf; dies gilt insbesondere für die Vorschriften, die Zweckgebundenheit, Zugangsrechte, Sicherheitsmaßnahmen und Datenschutzanforderungen in Bezug auf diese Systeme regeln.



Drucksache 204/09

... 31 Die Frequenzbereiche oberhalb von 30 MHz können von Funkanlagen geringster Leistung mitgenutzt werden. Bei der Auswahl der Frequenzbereiche sind die erhöhten Schutzanforderungen von sicherheitsrelevanten Funkanwendungen zu gewährleisten. Die Frequenzbereiche, Grenzwerte der zulässigen Strahlungsleistung und sonstigen störrelevanten Parameter von Funkanlagen geringster Leistung werden im Frequenznutzungsplan oder der erforderlichen Frequenzzuteilung festgelegt. Funkanlagen geringster Leistung dürfen keine Störungen bei anderen gegenwärtig und zukünftig betriebenen Funkanlagen und Funkdiensten, denen die entsprechenden Frequenzbereiche auf primärer oder sekundärer Basis zugewiesen sind, verursachen. Störungen durch diese anderen Funkanlagen und Funkdienste müssen von Funkanlagen geringster Leistung hingenommen werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 204/09




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand:

2. Vollzugsaufwand:

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

G. Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung

Verordnung

Zweite Verordnung

Artikel 1
Die Frequenzbereichszuweisungsplanverordnung vom 28. September 2004 (BGBl. I S. 2499), die durch die Verordnung vom 23. August 2006 (BGBl. I S. 1977) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1. § 2 wird wie folgt geändert:

2. In § 3 Absatz 1 Satz 2 wird das Wort durchgehende gestrichen.

3. Die Anlage wird wie folgt gefasst:

Anlage
Frequenzbereichszuweisungsplan mit Nutzungsbestimmungen

Teil
A: Tabelle

Teil
B: Nutzungsbestimmungen

Artikel 2
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zur Praxis der Frequenzbereichszuweisung

II. Notwendigkeit der Verordnung

III. Kosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 641: Zweite Verordnung zur Änderung der Frequenzbereichszuweisungsplanverordnung


 
 
 


Drucksache 9/1/08

... Für den Gebäudebestand sind die Anforderungen an die Ersatzmaßnahmen nach § 7 Nr. 2 in Verbindung mit Nummer V der Anlage zu § 7 (Maßnahmen zur Einsparung von Energie) aus Gründen der Verhältnismäßigkeit abgestuft nach Gebäudealter zu bestimmen. Dies ist dadurch begründet, dass für modernere Bestandsgebäude Wärmeschutzstandards in der Regel wesentlich leichter zu erfüllen sind als für ältere Bestandsgebäude, da sie bereits nach höheren Wärmeschutzanforderungen gebaut wurden. Auch hier gilt: Um die Beiträge zur CO



Drucksache 9/2/08

... Für den Gebäudebestand sind die Anforderungen an die Ersatzmaßnahmen nach § 7 Nr. 2 in Verbindung mit Nummer V der Anlage zu § 7 (Maßnahmen zur Einsparung von Energie) aus Gründen der Verhältnismäßigkeit, abgestuft nach Gebäudealter zu bestimmen. Dies ist dadurch begründet, dass für modernere Bestandsgebäude Wärmeschutzstandards in der Regel wesentlich leichter zu erfüllen sind als für ältere Bestandsgebäude, da sie bereits nach höheren Wärmeschutzanforderungen gebaut wurden. Auch hier gilt: um die Beiträge zur CO



Drucksache 499/08 (Beschluss)

... 5. Nach Ansicht des Bundesrates lässt sich mit dem Argument, dass einige Mitgliedstaaten einen über die bisherigen Regelungen hinausgehenden rechtlichen Schutz vor Diskriminierungen gewähren (wie in Deutschland das AGG), eine Ausdehnung der europäischen Antidiskriminierungsmaßnahmen nicht rechtfertigen. Denn dann käme es zu einer unzulässigen schrittweisen Harmonisierung auf höchstem Niveau, obwohl eine 1:1-Umsetzung der durch die Richtlinien vorgegebenen Mindestschutzanforderungen genügt. Hinzu kommt, dass ein europäischer Konsens zur Art und Weise des Diskriminierungsschutzes offensichtlich nicht besteht - was nicht zuletzt die Vielzahl der Vertragsverletzungsverfahren zeigt, die im Hinblick auf die Umsetzung der Antidiskriminierungsrichtlinien aus dem Jahr 2000 gegen etwa die Hälfte der Mitgliedstaaten von der Kommission initiiert wurde.



Drucksache 569/08 (Beschluss)

... Wärmeschutzanforderungen



Drucksache 667/1/08

... 3. Der Bundesrat erkennt daher den Vorschlag an, [als einen ersten Schritt] einheitliche Regelungen zu Umweltschutzanforderungen für [Pestizidausbringungsmaschinen] (Pflanzenschutzgeräte) einzuführen, um ein einheitliches hohes Schutzniveau für Anwender und Umwelt EU-weit sicherzustellen.



Drucksache 667/08

... Im Zusammenhang mit dem erstgenannten Ziel und insbesondere Pestizidausbringungsgeräten führt der Vorschlag für eine Rahmenrichtlinie die Verpflichtung für die Mitgliedstaaten ein, ein System der regelmäßigen Wartung und Kontrolle in Gebrauch befindlicher Geräte einzurichten. Ergänzend dazu müssen jedoch noch zusätzliche Maßnahmen zur Einführung von Umweltschutzanforderungen ergriffen werden, die neue Pestizidausbringungsgeräte vor Inverkehrbringen und Inbetriebnahme erfüllen müssen.



Drucksache 229/08

... /EG aufgeführten für sie geltenden grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen entspricht,



Drucksache 404/08

... " gegen unbefugte Nutzung zu schützen, bedeutet, dass sich das BKA der fortschrittlichsten technischen Verfahren bedienen muss, die nach Auffassung führender Fachleute aus Wissenschaft und Technik auf der Grundlage neuester wissenschaftlicher Erkenntnisse erforderlich sind. Hierfür muss es die einschlägigen Aktivitäten auf den Gebieten der Wissenschaft und Technik umfassend und sorgfältig beobachten und auswerten. Diese gegenüber § 14 TKÜV erhöhten Schutzanforderungen tragen dem besonderen Gewicht des Eingriffs in die Integrität privat oder geschäftlich genutzter IT-Systeme (BVerfG, Urteil vom 27. Februar 2008, 1 BvR 370/ 07, 1 BvR 595/ 07, Absatz-Nr. 200) Rechnung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 404/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Bundeskriminalamtgesetzes

§ 4a
Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus

Unterabschnitt 3a
Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus

§ 20a
Allgemeine Befugnisse

§ 20b
Erhebung personenbezogener Daten

§ 20c
Befragung und Auskunftspflicht

§ 20d
Identitätsfeststellung und Prüfung von Berechtigungsscheinen

§ 20e
Erkennungsdienstliche Maßnahmen

§ 20f
Vorladung

§ 20g
Besondere Mittel der Datenerhebung

§ 20h
Besondere Bestimmungen über den Einsatz technischer Mittel in oder aus Wohnungen

§ 20i
Ausschreibung zur polizeilichen Beobachtung

§ 20j
Rasterfahndung

§ 20k
Verdeckter Eingriff in informationstechnische Systeme

§ 20l
Überwachung der Telekommunikation

§ 20m
Erhebung von Telekommunikationsverkehrsdaten und Nutzungsdaten

§ 20n
Identifizierung und Lokalisierung von Mobilfunkkarten und -endgeräten

§ 20o
Platzverweisung

§ 20p
Gewahrsam

§ 20q
Durchsuchung von Personen

§ 20r
Durchsuchung von Sachen

§ 20s
Sicherstellung

§ 20t
Betreten und Durchsuchen von Wohnungen

§ 20u
Schutz zeugnisverweigerungsberechtigter Personen

§ 20v
Gerichtliche Zuständigkeit, Kennzeichnung, Verwendung und Löschung

§ 20w
Benachrichtigung

§ 20x
Übermittlung an das Bundeskriminalamt

Artikel 2
Änderung des Telemediengesetzes

Artikel 3
Änderung des Telekommunikationsgesetzes

Artikel 4
Änderung der Telekommunikations-Überwachungsverordnung

Artikel 5
Einschränkung von Grundrechten

Artikel 6
Inkrafttreten

Begründung

Erster Teil

A. Anlass und Zielsetzung des Entwurfs

B. Wesentliche Schwerpunkte des Entwurfs

C. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

D. Finanzielle Auswirkung

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

1. Bürokratiekosten der Wirtschaft

2. Bürokratiekosten der Bürgerinnen und Bürger

3. Bürokratiekosten der Verwaltung

G. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgenabschätzung

Zweiter Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu § 20a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 20b

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 20c

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 20d

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 20e

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 20f

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 20g

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 20h

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 20i

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu den Absätzen 3 bis 5

Zu § 20j

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 20k

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu § 20l

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 20m

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 20n

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 20o

Zu § 20p

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 20q

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 20r

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 20s

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 20t

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 20u

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 20v

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 20w

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 20x

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 136: Gesetz zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalamt


 
 
 


Drucksache 233/08

... Die Durchführung von öffentlichen Fernsehdarbietungen im Freien über die Fußball EM 2008 als internationale Sportveranstaltung von herausragender Bedeutung, deren Spiele bis in die Nachtstunden nach 22 Uhr hinein reichen, ist in Abhängigkeit von örtlichen Verhältnissen gefährdet, sofern die für die Nachtstunden im Vollzug zugrunde gelegten Lärmschutzanforderungen nicht eingehalten werden können. Mit dem Erlass einer Bundes-Verordnung soll die Durchführbarkeit von öffentlichen Fernsehdarbietungen im Freien über die Fußball EM 2008 bundesweit gewährleistet werden. Die Verordnung entspricht einer seinerzeit für die Fußball WM 2006 erlassenen Verordnung, mit der bereits eine analoge auf die Dauer der seinerzeitigen Veranstaltung befristete Ausnahmeregelung getroffen worden war.



Drucksache 853/08

... (9) Außerdem wird ein hohes Schutzniveau für die Umwelt durch die Gemeinschaftspolitik gewährleistet: sowohl durch direkte Umweltschutzmaßnahmen selbst als auch durch die Einbeziehung von Umweltschutzanforderungen in die Gestaltung und Umsetzung der Gemeinschaftspolitik in anderen Bereichen.



Drucksache 667/08 (Beschluss)

... 2. Der Bundesrat erkennt an, das verfolgte Ziel des Richtlinienvorschlags durch die Festschreibung von grundlegenden Anforderungen an Pestizidausbringungsmaschinen zu erreichen. Er erkennt daher den Vorschlag an, als einen ersten Schritt einheitliche Regelungen zu Umweltschutzanforderungen für Pestizidausbringungsmaschinen (Pflanzenschutzgeräte) einzuführen, um ein einheitliches hohes Schutzniveau für Anwender und Umwelt EU-weit sicherzustellen. Allerdings hält der Bundesrat das gewählte Mittel, Maßgaben in der Richtlinie



Drucksache 499/1/08

... 12. Nach Ansicht des Bundesrates lässt sich mit dem Argument, dass einige Mitgliedstaaten einen über die bisherigen Regelungen hinausgehenden rechtlichen Schutz vor Diskriminierungen gewähren (wie in Deutschland das AGG), eine Ausdehnung der europäischen Antidiskriminierungsmaßnahmen nicht rechtfertigen. Denn dann käme es zu einer unzulässigen schrittweisen Harmonisierung auf höchstem Niveau, obwohl eine 1:1-Umsetzung der durch die Richtlinien vorgegebenen Mindestschutzanforderungen genügt. Hinzu kommt, dass ein europäischer Konsens zur Art und Weise des Diskriminierungsschutzes offensichtlich nicht besteht - was nicht zuletzt die Vielzahl der Vertragsverletzungsverfahren zeigt, die im Hinblick auf die Umsetzung der Antidiskriminierungsrichtlinien aus dem Jahr 2000 gegen etwa die Hälfte der Mitgliedstaaten von der Kommission initiiert wurde.



Drucksache 53/07

... Mit dem vorliegenden Gesetz werden deshalb zum einen die Regelungen des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm, dessen wesentlicher Regelungsgehalt in Vorschriften über die Festsetzung von Lärmschutzbereichen in der Umgebung von Flugplätzen und über dort geltende bauliche Beschränkungen, Schallschutzanforderungen und diesbezügliche Erstattungsansprüche besteht, novelliert und zum anderen Anpassungen der in engem Zusammenhang mit dem Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm stehenden Vorschriften des



Drucksache 669/07 (Beschluss)

... sowie das Planfeststellungsverfahren nach § 8 Luftverkehrsgesetz die Erstattung von Aufwendungen für bauliche Schallschutzmaßnahmen, einschließlich der zu Grunde liegenden Schallschutzanforderungen und die Entschädigung für Beeinträchtigungen des Außenwohnbereichs in der Umgebung neuer und wesentlich baulich erweiterter Flugplätze, regelt.



Drucksache 148/07

... Im Übrigen kann die Sensibilisierung – insbesondere in KMU – durch direkte oder indirekte wirtschaftliche Anreize verstärkt werden. Als Anreize kämen u. a. eine Verringerung der Sozialabgaben oder der Versicherungsbeiträge im Verhältnis zu den getätigten Investitionen in den Arbeitsschutz und/oder in die Unfallverhütung, wirtschaftliche Hilfen für die Einführung von Systemen des Arbeitsschutzmanagements oder die Aufnahme von Arbeitsschutzanforderungen in Ausschreibungen öffentlicher Aufträge in Frage.



Drucksache 660/07

... Andererseits erfolgt auf der Ebene der Veterinärbehörden und der Wirtschaft eine Entlastung, da die Einzelfallprüfung der Übereinstimmung mit Tierschutzanforderungen im Rahmen der Typenprüfung entfallen kann.



Drucksache 669/1/07

... sowie das Planfeststellungsverfahren nach § 8 Luftverkehrsgesetz die Erstattung von Aufwendungen für bauliche Schallschutzmaßnahmen, einschließlich der zu Grunde liegenden Schallschutzanforderungen und die Entschädigung für Beeinträchtigungen des Außenwohnbereichs in der Umgebung neuer und wesentlich baulich erweiterter Flugplätze, regelt. Darüber hinaus wurde der § 8 Abs. 1 Luftverkehrsgesetz in diesem Sinne entsprechend ergänzt. Damit wird sichergestellt, dass bei der Bewältigung der durch Fluglärm hervorgerufenen Probleme im Rahmen von Planfeststellungs- und Genehmigungsverfahren für Flugplätze keine anderen als die nach dem Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm maßgeblichen Werte für die Lärmschutzbereiche zu Grunde gelegt werden. Auf die gemäß § 40 Abs. 1 Nr. 10



Drucksache 119/1/06

... Auch Großbetrieben muss - um ein Abwandern der Legehennenhaltung in Staaten mit geringeren Tierschutzstandards möglichst zu verhindern - die Chance eingeräumt werden, gegenüber der Legehennenhaltung in anderen EUMitgliedstaaten wettbewerbsfähig zu sein. Nach derzeitigem Wissensstand und Abwägung der Tierschutzanforderungen mit den berechtigten Interessen der Tierhalter bei Einhaltung der o. a. Vorgaben wird sowohl dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 6. Juli 1999 (Az.: 2 BvF 3/ 90), als auch der Aufnahme des Tierschutzes als Staatsziel in das



Drucksache 417/06

... "Visa" kristallisierte sich heraus, dass die Mitgliedstaaten diese Option aufnehmen wollen. Interessengruppen erklärten, dass wegen der steigenden Zahl von Anträgen in bestimmten konsularischen Vertretungen und wegen Haushaltsengpässen neue Methoden eingeführt werden müssen. Verschiedene Methoden stehen zur Verfügung: von der Terminvereinbarung durch Call-Center bis zur Entgegennahme von Visumanträgen. Daher bedarf es eines gemeinsamen Rechtsrahmens, durch den die besonderen Datenschutzanforderungen festgelegt werden. Die ersten Erfahrungen damit sind positiv, selbst für die Antragsteller, da sie einen besseren und kundenfreundlicheren Service erhalten.



Drucksache 119/3/06

... Auch Großbetrieben muss - um ein Abwandern der Legehennenhaltung in Staaten mit geringeren Tierschutzstandards möglichst zu verhindern - die Chance eingeräumt werden, gegenüber der Legehennenhaltung in anderen EUMitgliedstaaten wettbewerbsfähig zu sein. Nach derzeitigem Wissensstand und Abwägung der Tierschutzanforderungen mit den berechtigten Interessen der Tierhalter bei Einhaltung der o. a. Vorgaben wird sowohl dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 6. Juli 1999 (Az.: 2 BvF 3/ 90), als auch der Aufnahme des Tierschutzes als Staatsziel in das



Drucksache 680/06

... in diesen Normungsgremien gewährleistet die Bundesrepublik Deutschland bei der Ausgestaltung der Schutzanforderungen die Berücksichtigung der Interessen der Allgemeinheit. Auch ist nach Artikel 45 Abs. 3 der Konstitution der Internationalen Fernmeldeunion (BGBl. 2001 II S. 1121) die Bundesrepublik Deutschland als Mitgliedstaat zur Sicherung des bestimmungsgemäßen Betriebs von Funkdiensten vor Beeinträchtigungen durch elektrische Geräte und Anlagen angehalten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 680/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte, getrennt für Bund, Länder und Kommunen, aufgeteilt in

E. Sonstige Kosten (z.B. Kosten für die Wirtschaft, Kosten für soziale Sicherungssysteme, Auswirkungen auf das Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau)

Gesetzentwurf

Entwurf

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Ausnahmen

§ 3
Begriffsbestimmungen

§ 4
Grundlegende Anforderungen

§ 5
Vermutungswirkung

§ 6
Inverkehrbringen, Inbetriebnahme und Betrieb

§ 7
Konformitätsbewertungsverfahren für Geräte

§ 8
CE-Kennzeichnung

§ 9
Sonstige Kennzeichen und Informationen

§ 10
Benannte Stellen

§ 11
Besondere Regelungen

§ 12
Ortsfeste Anlagen

Abschnitt 2
Marktaufsicht der Bundesnetzagentur

§ 13
Aufgaben und Zuständigkeiten der Bundesnetzagentur

§ 14
Befugnisse der Bundesnetzagentur

§ 15
Auskunfts- und Beteiligungspflicht

§ 16
Zwangsgeld

§ 17
Kostenregelung

§ 18
Vorverfahren

§ 19
Beitragsregelung

Abschnitt 3
Bußgeldvorschriften

§ 20
Bußgeldvorschriften

Abschnitt 4
Schlussbestimmungen

§ 21
Übergangsbestimmungen

§ 22
Aufhebung und Änderungen von Rechtsvorschriften

§ 23
Neufassung der Beleihungs- und Anerkennungs-Verordnung

§ 24
Inkrafttreten

Anlage 1
Technische Unterlagen, EG-Konformitätserklärung

1. Technische Unterlagen

2. EG-Konformitätserklärung

Anlage 2
CE-Kennzeichnung

Begründung

A. Allgemeiner Teil

Ausgangslage und Ziel der Neufassung

Zum Inhalt des Gesetzesentwurfs

Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

Auswirkungen auf die Wirtschaft

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 2

Zu § 2

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 3

Zu § 3

Zu § 3

Zu § 3

Zu § 3

Zu § 3

Zu § 3

Zu § 3

Zu § 3

Zu § 3

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 14

Zu § 14

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 20

Zu § 20

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu den Anlagen


 
 
 


Drucksache 291/06

... Die Grenzwerte der Stufe II sollten die Industrie in der EU mit herausfordernden Lärmschutzanforderungen konfrontieren, die aufgrund des verfügbaren technischen Wissens zur Zeit ihrer Verabschiedung, des erwarteten technischen Fortschritts im Bereich des Lärmschutzes und der in der EG-Richtlinie vorgesehenen Vorlaufzeit als erreichbar galten. Bei den meisten Geräten und Maschinen, für die Lärmgrenzwerte gelten, hat sich die Technik auch wie erwartet entwickelt, nicht jedoch bei geführten Vibrationswalzen, Rüttelplatten, Vibrationsstampfern, Planierraupen, Kettenladern (> 55 kW), Gegengewichtsstaplem mit Verbrennungsmotor, Straßenfertigern mit (einfacher) Verdichtungsbohle, handgeführten Betonbrechern, Abbau-, Aufbruch- und Spatenhämmern (15 kg



Drucksache 205/06

... Die Durchführung von öffentlichen Fernsehdarbietungen im Freien über die Fußball WM 2006 als internationale Sportveranstaltung von herausragender Bedeutung, deren Spiele bis in die Nachtstunden nach 22 Uhr hinein reichen, ist in Abhängigkeit von örtlichen Verhältnissen gefährdet, sofern die für die Nachtstunden im Vollzug zugrunde gelegten Lärmschutzanforderungen nicht eingehalten werden können. Mit dem Erlass einer Bundes-Verordnung, die entsprechend der Ersten Verordnung zur Änderung der Sportanlagenlärmschutzverordnung auch eine Ausnahmeregelung enthält, soll die Durchführbarkeit von öffentlichen Fernsehdarbietungen im Freien über die Fußball WM2006 bundesweit gewährleistet werden.



Drucksache 203/06

... Das ist umso mehr von Bedeutung, als sich im Bereich der Legehennenhaltung einschließlich der Erzeugung und Vermarktung von Eiern seit vielen Jahren internationale Strukturen entwickelt haben. Nationale Sondervorschriften benötigen eine solide Grundlage und einen entsprechenden Vorlauf. Sie beinhalten das Risiko der Abwanderung, um Tierschutzanforderungen zu umgehen, mit nachteiligen Effekten für den Wirtschaftsstandort, aber auch für den Tierschutz selbst.



Drucksache 119/06 (Beschluss)

... Auch Großbetrieben muss - um ein Abwandern der Legehennenhaltung in Staaten mit geringeren Tierschutzstandards möglichst zu verhindern - die Chance eingeräumt werden, gegenüber der Legehennenhaltung in anderen EUMitgliedstaaten wettbewerbsfähig zu sein. Nach derzeitigem Wissensstand und Abwägung der Tierschutzanforderungen mit den berechtigten Interessen der Tierhalter bei Einhaltung der o. a. Vorgaben wird sowohl dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 6. Juli 1999 (Az.: 2 BvF 3/ 90), als auch der Aufnahme des Tierschutzes als Staatsziel in das



Drucksache 552/06

... ) eine Ausnahme von den Anforderungen bzw. ein Ausschluss der Anwendung des UVPG zugelassen worden ist. Hier wird voraussichtlich mit einem etwaigen Rechtsbehelf gegen die Zulassungsentscheidung insbesondere die Überprüfung einer solchen Ausnahme vom bzw. der Nichtanwendung des UVPG gerügt werden. In einem solchen Rechtsbehelfsverfahren ist den besonderen Geheimschutzanforderungen nach den Vorgaben des geltenden Rechts, insbesondere § 99



Drucksache 710/05

... Für Flughäfen sind nach dem Fluglärmgesetz von 1971 Lärmschutzbereiche festzusetzen. Die Lärmschutzbereiche sind bei wesentlichen Veränderungen der Lärmbelastung neu festzusetzen. Spätestens zehn Jahre nach der letzten Festsetzung ist eine Überprüfung vorzunehmen. Karten und Pläne sind Bestandteil der Festsetzung. In den Lärmschutzbereichen kommen Beschränkungen der baulichen Nutzung sowie Schallschutzanforderungen zur Anwendung. Ferner sind Entschädigungs- und Erstattungsansprüche für die Betroffenen eingeräumt.



Drucksache 667/05

... Die Grenzwerte der Stufe II sollten die Industrie der EU mit herausfordernden Lärmschutzanforderungen konfrontieren, die auf Grund des verfügbaren technischen Wissens zur Zeit ihrer Verabschiedung durch die gesetzgebenden Institutionen, des erwarteten technischen Fortschritts im Bereich des Lärmschutzes und der in der Richtlinie vorgesehenen Vorlaufzeit als erreichbar galten. Bei den meisten der Geräte und Maschinen, für die Lärmgrenzwerte gelten, hat sich die Technik auch wie erwartet entwickelt.



Drucksache 851/05

... Auf der Grundlage des Programms werden Gemeinschaftsmittel für Projekte nationaler, regionaler und kommunaler Behörden zum Schutz kritischer Infrastrukturen bereitgestellt. Im Mittelpunkt des Programms stehen eine Bedarfsanalyse sowie die Bereitstellung von Informationen für die Entwicklung einheitlicher Standards und Gefahren- und Risikobewertungen im Hinblick auf den Schutz kritischer Infrastrukturen oder zur Ausarbeitung spezieller Notfallpläne. Die Kommission kann vorhandenes Fachwissen einbringen oder zur Finanzierung von Studien beitragen, die sich mit den Interdependenzen in bestimmten Sektoren beschäftigen. Die Verstärkung der Sicherheit kritischer Infrastrukturen anhand der festgestellten Schutzanforderungen ist dann in erster Linie Sache der Mitgliedstaaten oder der Eigentümer/Betreiber. Diese Arbeiten können nicht aus dem Programm finanziert werden. Für die Verstärkung der Sicherheit von Infrastruktureinrichtungen in den Mitgliedstaaten entsprechend den mit Hilfe des Programms ermittelten Sicherheitsanforderungen und die Anwendung einheitlicher Sicherheitsstandards können u.a. Bankkredite in Anspruch genommen werden. Die Kommission ist bereit, sektorspezifische Studien zu unterstützen, um die finanziellen Auswirkungen solcher Sicherheitsinvestitionen in dem betreffenden Wirtschaftszweig zu ermitteln.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 851/05




Grünbuch über EIN Europäisches Programm für den Schutz kritischer Infrastrukturen

1. Hintergrund

2. Zielsetzung

3. ZWECK und Anwendungsbereich des EPSKI

3.1. Was das EPSKI insgesamt bezwecken soll

3.2. Wovor das EPSKI schützen sollte

4. wesentliche Grundsätze

5. EIN gemeinsamer EPSKI-Rahmen

6. kritische EU-Infrastrukturen EUKI

6.1. Definition kritischer EU-Infrastrukturen

6.2. Interdependenzen

6.3. Vorgehen in Bezug auf EUKI

7. nationale kritische Infrastrukturen NKI

7.1. Rolle der NKI im EPSKI

7.2. Nationale Programme für den Schutz kritischer Infrastrukturen

7.3. Eine einzige nationale Aufsichtsbehörde

7.4. Vorgehen in Bezug auf NKI

8. ROLLE der Eigentümer/Betreiber und Nutzer kritischer Infrastrukturen

8.1. Aufgaben der Eigentümer/Betreiber und Nutzer kritischer Infrastrukturen

8.2. Dialog mit den Eigentümern/Betreibern und Nutzern kritischer Infrastrukturen

9. Massnahmen zur Unterstützung des EPSKI

9.1. Das Warn- und Informationsnetz für kritische Infrastrukturen WINKI

9.2. Einheitliche Methodik

9.3. Finanzierung

9.4. Kontrolle und Bewertung


 
 
 


Drucksache 911/05

... o Mit der Richtlinie 97/5/EG zur Erleichterung grenzüberschreitender Überweisungen wurden gemeinsame Kundenschutzanforderungen eingeführt.



Drucksache 401/05

... b) Nach dem Wort "Schallschutzanforderungen" werden die Wörter "einschließlich Anforderungen an Belüftungseinrichtungen" eingefügt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 401/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm

1. Vor § 1 wird die Überschrift Erster Abschnitt gestrichen.

2. § 1 wird wie folgt gefasst:

3. § 2 wird wie folgt gefasst:

§ 2
Einrichtung von Lärmschutzbereichen

4. § 3 wird wie folgt geändert:

5. § 4 wird wie folgt geändert:

6. § 5 wird wie folgt geändert:

7. In § 6

8. § 7 wird wie folgt geändert:

9. § 8 wird wie folgt geändert:

10. § 9 wird wie folgt geändert:

11. § 11 Abs. 1 wird wie folgt gefasst:

12. § 12 Abs. 1 wird wie folgt gefasst:

13. Die bisherigen §§ 13 bis 18 werden durch die folgenden §§ 13 bis 15 ersetzt:

§ 13
Weitergehende planungs- und entschädigungsrechtliche Vorschriften

§ 14
Schutzziele für die Lärmminderungsplanung

§ 15
Anhörung beteiligter Kreise

14. Die Anlage zu § 3 wird wie folgt gefasst:

Artikel 2
Änderung des Luftverkehrsgesetzes

Artikel 3
Fortgeltung von Vorschriften

Artikel 4
Übergangsvorschrift

Artikel 5
Neufassung des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm

Artikel 6
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

II. Gesetzgebungskompetenzen des Bundes

III. Gesetzesfolgen, Kosten

1. Ermittlungsverfahren und Resultate

2. Kosten für die öffentlichen Haushalte

3. Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen

B. Zu den einzelnen Artikeln

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6


 
 
 


Drucksache 466/05 (Beschluss)

... Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, sich bei den weiteren Beratungen dafür einzusetzen, dass anstelle einer Richtlinie die Rechtsform einer Verordnung gewählt wird. Nur so können unter den Gesichtspunkten des Tierschutzes, aber auch des Wettbewerbs, einheitliche hohe Tierschutzanforderungen durchgesetzt werden. Dies gilt umso mehr, weil in der Hähnchenmast in Europa weit gehend normierte Produktionsbedingungen vorherrschen, so dass die Notwendigkeit entfällt, spezifischen nationalen Umständen Rechnung zu tragen.



Drucksache 631/05

... c) die Schutzanforderungen gemäß § 14 Abs. 2 werden unterstützt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 631/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten der öffentlichen Haushalte und der betroffenen Wirtschaftsunternehmen

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Verordnung

Teil 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1
Gegenstand der Verordnung

§ 2
Begriffsbestimmungen

Teil 2
Maßnahmen nach den § § 100a, 100b der Strafprozeßordnung, § 3 des Artikel 10-Gesetzes, den § § 23a bis 23c und 23e des Zollfahndungsdienstgesetzes oder nach Landesrecht

§ 3
Kreis der Verpflichteten

§ 4
Grenzen des Anwendungsbereichs

§ 5
Grundsätze

§ 6
Grundlegende Anforderungen an die technischen Einrichtungen

§ 7
Bereitzustellende Daten

§ 8
Übergabepunkt

§ 9
Übermittlung der Überwachungskopie

§ 10
Zeitweilige Übermittlungshindernisse

§ 11
Technische Richtlinie

§ 12
Entgegennahme der Anordnung, Rückfragen

§ 13
Störung und Unterbrechung

§ 14
Schutzanforderungen

§ 15
Verschwiegenheit

§ 16
Protokollierung

§ 17
Prüfung und Löschung der Protokolldaten, Vernichtung von Unterlagen

§ 18
(weggefallen)

§ 19
Nachweis

§ 20
Änderungen der Telekommunikationsanlage oder der Überwachungseinrichtung

§ 21
Abweichungen für Betreiber kleiner Telekommunikationsanlagen

§ 22
Sonstige Abweichungen, Feldversuche, Probebetriebe

§ 23
Funktionsprüfungen der Überwachungseinrichtungen oder der Aufzeichnungs- und Auswertungseinrichtungen der berechtigten Stellen

§ 24
Anforderungen an Aufzeichnungsanschlüsse

§ 25
Statistik

Teil 3
Maßnahmen nach den § § 5 und 8 des Artikel 10-Gesetzes

§ 26
Kreis der Verpflichteten

§ 27
Grundsätze, technische und organisatorische Umsetzung von Anordnungen, Verschwiegenheit

§ 28
Verfahren

§ 29
Bereitstellung von Übertragungswegen zum Bundesnachrichtendienst

Teil 4
Übergangsvorschriften, Schlussbestimmungen

§ 30
Übergangsvorschriften

§ 31
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Anlage
(zu § 25)( U n t e r n e h m e n )

Begründung

3 Allgemeines

1. Umsetzung der EU-Genehmigungsrichtlinie und des neuen Telekommunikationsgesetzes

2. Berücksichtigung landesgesetzlicher Vorschriften zu präventivpolizeilichen Maßnahmen zur Überwachung der Telekommunikation

3. Lösung des Problems der sog. Auslandskopf-Überwachung

4. Administrative Erleichterung für die betroffenen Betreiber

5. Klarstellungen bezüglich der Anwendbarkeit einzelner Vorschriften und der Verpflichtungen zur Information der berechtigten Stellen bei Entschleierungen von Überwachungsmaßnahmen

6. Redaktionelle Bereinigungen

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

Zu den geänderten Vorschriften im Einzelnen

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 3

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu den § § 18 und 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Zu § 29

Zu § 30

Zu § 31


 
 
 


Drucksache 466/1/05

... 3. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, sich bei den weiteren Beratungen dafür einzusetzen, dass anstelle einer Richtlinie die Rechtsform einer Verordnung gewählt wird. Nur so können unter den Gesichtspunkten des Tierschutzes, aber auch des Wettbewerbs, einheitliche hohe Tierschutzanforderungen durchgesetzt werden. Dies gilt umso mehr, weil in der Hähnchenmast in Europa weit gehend normierte Produktionsbedingungen vorherrschen, so dass die Notwendigkeit entfällt, spezifischen nationalen Umständen Rechnung zu tragen.



Drucksache 95/05

... Für Flughäfen sind nach dem Fluglärmgesetz von 1971 Lärmschutzbereiche festzusetzen. Die Lärmschutzbereiche sind bei wesentlichen Veränderungen der Lärmbelastung neu festzusetzen. Spätestens zehn Jahre nach der letzten Festsetzung ist eine Überprüfung vorzunehmen. Karten und Pläne sind Bestandteil der Festsetzung. In den Lärmschutzbereichen kommen Beschränkungen der baulichen Nutzung sowie Schallschutzanforderungen zur Anwendung. Ferner sind Entschädigungs- und Erstattungsansprüche für die Betroffenen eingeräumt.



Drucksache 268/04

... -Wasserrahmenrichtlinie ausgerichtet (Aufstellung der Maßnahmenprogramme zur Erreichung eines guten Gewässerzustands bis Ende 2009, Umsetzung der Programme bis Ende 2012, Zielerreichung bis Ende 2015). Die Einstellung des Ackerbaus trägt dazu bei, die durch EG-Recht verbindlich vorgegebenen Gewässerschutzanforderungen zu erfüllen. Da ein vollständiges Verbot des Ackerbaus in den gesamten Überschwemmungsgebieten aber sehr weitreichende wirtschaftliche Konsequenzen hätte, können die Länder nach Satz 2 Ausnahmen vom Ackerbauverbot zulassen, allerdings nur außerhalb der aufgrund der hohen Fließgeschwindigkeit besonders erosionsgefährdeten Abflussbereiche. Auch auf den Flächen, für die die Länder Ausnahmen zulassen, darf es nicht zu Erosionen oder erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf die Gewässer insbesondere durch Schadstoffeinträge kommen, Um dies zu verhindern, müssen die Länder für diese Flächen besondere Anforderungen an die Bewirtschaftung stellen. So ist eine ganzjährige Bodenbedeckung (etwa durch Maßnahmen wie Zwischenfruchtanbau, Winterbegrünung und Mulchsaat) und eine konservierende Bodenbearbeitung vorzuschreiben. Eine ganzjährige Bodenbedeckung schließt kurzzeitige, durch die ackerbauliche Nutzung implizierte Unterbrechungen in der Bodenbedeckung nicht aus. Weiterhin müssen Einschränkungen der Ausbringung von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln geregelt werden, soweit dies erforderlich ist, insbesondere um Schadstoffeinträge im Zusammenhang mit Überflutungen zu vermeiden.



Drucksache 336/04

... Die Sicherstellung eines hohen Gesundheitsschutzniveaus und des Wohlergehens der Bürger in ganz Europa ist eine Wertvorstellung, die von der gesamten EU geteilt wird. Einige europäische Maßnahmen wie das Programm im Bereich der öffentlichen Gesundheit oder die Rechtsvorschriften über die Sicherheit von Blut und Blutprodukten zielen unmittelbar auf die Gesundheit ab. Andere Maßnahmen haben andere vorrangige Ziele, beziehen aber, wie im Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (Artikel 152 Absatz 1) vorgeschrieben, auch die Gesundheitsschutzanforderungen in ihre Festlegung und Durchführung mit ein.



Drucksache 610/04

... Für Flughäfen sind nach dem Fluglärmgesetz von 1971 Lärmschutzbereiche festzusetzen. Die Lärmschutzbereiche sind bei wesentlichen Veränderungen der Lärmbelastung neu festzusetzen. Spätestens zehn Jahre nach der letzten Festsetzung ist eine Überprüfung vorzunehmen. Karten und Pläne sind Bestandteil der Festsetzung. In den Lärmschutzbereichen kommen Beschränkungen der baulichen Nutzung sowie Schallschutzanforderungen zur Anwendung. Ferner sind Entschädigungs- und Erstattungsansprüche für die Betroffenen eingeräumt. Für die Berechnung der Lärmbelastung wird die AzB herangezogen. Die Richtlinie wird derzeit überarbeitet, um sie neueren Entwicklungen anzupassen. -



Drucksache 450/04

... Mit Artikel 3 wird die Verordnung über besondere Arbeitsschutzanforderungen bei Arbeiten im Freien in der Zeit vom 1. November bis 31. März aufgehoben, deren Anforderungen in die novellierte



Drucksache 732/04

... erfassten Einrichtungen und Betrieben, für die gewerbsmäßige Gehegewildhaltung ein erleichtertes Verfahren einzuführen und die Erlaubnispflicht durch eine Anzeigepflicht zu ersetzen. Die materiellen Tierschutzanforderungen bleiben gewahrt. Ebenso bleibt die Untersagungsmöglichkeit erhalten.



Drucksache 441/04

... Mit der Novelle wird die Ausgestaltung des Verbots wettbewerbsbeschränkender Vereinbarungen und der Ausnahmen von diesem Verbot an das europäische Recht (Art. 81 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft) angepasst. Wie im europäischen Recht wird das bisherige Anmelde- und Genehmigungssystem für wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen abgeschafft. Auch die kartellbehördlichen Befugnisse werden dem europäischen Recht angepasst. Damit verbunden ist die Verbesserung der zivilrechtlichen Rechtsschutzmöglichkeiten von Marktbeteiligten und Verbänden sowie der bußgeldrechtlichen Sanktionen. Im Bereich der Zusammenschlusskontrolle wird der vorläufige Rechtsschutz gegen Freigabeentscheidungen des Bundeskartellamts und Erlaubnisse des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit an die Rechtsschutzanforderungen des allgemeinen Verwaltungsprozessrechts angeglichen. Für Presseunternehmen werden Anzeigenkooperationen vom Kartellverbot freigestellt. Außerdem ermöglicht das Gesetz den Zusammenschluss von Zeitungen und Zeitungsverlagen, auch wenn dieser zu einer marktbeherrschenden Stellung führt. Voraussetzung ist, dass die beteiligten Zeitungen langfristig als publizistische Einheiten erhalten bleiben.



Drucksache 45/18 PDF-Dokument



Drucksache 46/18 PDF-Dokument



Drucksache 86/17 PDF-Dokument



Drucksache 109/17 PDF-Dokument



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