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"Schutzverordnung"


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Drucksache 469/1/16

... /EU und zur Änderung von Arbeitsschutzverordnungen



Drucksache 580/16 (Beschluss)

... -Klimaschutzverordnung



Drucksache 154/16

... Sportanlagenlärmschutzverordnung



Drucksache 103/16 (Beschluss)

... -Tierseuchenschutzverordnung



Drucksache 533/16

... - Eine neue Datenschutzverordnung ist jetzt unionsweit gültig und ersetzt die 28 verschiedenen Regelungen der Mitgliedstaaten. Dies bedeutet für viele Unternehmen weniger Verwaltungslasten und macht es ihnen leichter, neue Märkte zu erschließen. Der finanzielle Nutzen der neuen Vorschriften wird mit 2,3 Mrd. EUR pro Jahr beziffert10.



Drucksache 120/1/16

... Strahlenschutzverordnung



Drucksache 501/16

... /EG (allgemeine Datenschutzverordnung) erfolgen.



Drucksache 768/16

... Strahlenschutzverordnung



Drucksache 470/16 (Beschluss)

... /EU und zur Änderung von Arbeitsschutzverordnungen



Drucksache 620/1/16

... Strahlenschutzverordnung



Drucksache 580/1/16

... -Klimaschutzverordnung



Drucksache 620/16 (Beschluss)

... Strahlenschutzverordnung



Drucksache 347/16

... Strahlenschutzverordnung



Drucksache 332/1/16

... Soweit die Grenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung (16.



Drucksache 469/16 (Beschluss)

... /EU und zur Änderung von Arbeitsschutzverordnungen



Drucksache 148/16

... Sportanlagenlärmschutzverordnung



Drucksache 103/16

... -Tierseuchenschutzverordnung werden die Anforderungen insbesondere an eine Zulassung und eine Überwachung für Samendepots von Samen von Pferden, Schafen und Ziegen sowie Embryo-Entnahmeeinheiten und -Erzeugungseinheiten für diese Tierarten redaktionell an das einschlägige Gemeinschaftsrecht angepasst (Artikel 9).



Drucksache 506/16

Entwurf einer Verordnung zur Änderung von Arbeitsschutzverordnungen



Drucksache 499/15

... /EU wird durch eine Ablösung der geltenden Explosionsschutzverordnung (11. ProdSV) umgesetzt.



Drucksache 456/15

... Strahlenschutzverordnung



Drucksache 300/1/15

... -Mail-Gesetzes Gesetzesrang. Als Spezialregelung für die Eröffnung von Postfächern geht sie, soweit sie Regelungen enthält, der Postdienste-Datenschutzverordnung vor.



Drucksache 136/15

... Strahlenschutzverordnung



Drucksache 551/15

... Es ist allgemein politischer Konsens, dass die Akzeptanz für Mobilität und die weitere Modernisierung der Infrastruktur wie auch für Verkehrszuwächse entscheidend davon abhängen, dass die Lärmbelastung reduziert wird. Denn der Lärm durch Schienengüterverkehr nimmt trotz teilweise bereits erfolgter Lärmsanierung insbesondere auf stark befahrenen Bestandsstrecken wie etwa dem Mittelrheintal, welche nicht unter den Anwendungsbereich der Verkehrslärmschutzverordnung fallen, zum Teil immer noch gesundheitsgefährdende Ausmaße an. Es werden Spitzenpegel bis über 105 dB(A) in der Nacht in Wohngebieten ermittelt, bei weit über 100 Güterzugdurchfahrten pro Nacht. Die ermittelten nächtlichen Mittelungspegel liegen auch nach Abschluss der Lärmsanierung und weiterer Maßnahmen zum aktiven Schallschutz zum Teil über 25 dB(A) über den Grenzwerten der Lärmvorsorge und dem von der WHO empfohlenen Minimal-Ziel, das zum Schutz der Gesundheit kurzfristig erreicht werden sollte. Auch die Grenzwerte der Lärmsanierung werden um über 20 dB(A) überschritten. Die prognostizierten Zuwachsraten für den Güterverkehr auf der Schiene bis zum Jahre 2025 liegen bei bis zu 50%.



Drucksache 78/15

... Mutterschutzverordnung



Drucksache 260/15

... Strahlenschutzverordnung



Drucksache 551/15 (Beschluss)

... Es ist allgemein politischer Konsens, dass die Akzeptanz für Mobilität und die weitere Modernisierung der Infrastruktur wie auch für Verkehrszuwächse entscheidend davon abhängen, dass die Lärmbelastung reduziert wird. Denn der Lärm durch Schienengüterverkehr nimmt trotz teilweise bereits erfolgter Lärmsanierung insbesondere auf stark befahrenen Bestandsstrecken wie etwa dem Mittelrheintal, welche nicht unter den Anwendungsbereich der Verkehrslärmschutzverordnung fallen, zum Teil immer noch gesundheitsgefährdende Ausmaße an. Es werden Spitzenpegel bis über 105 dB(A) in der Nacht in Wohngebieten ermittelt, bei weit über 100 Güterzugdurchfahrten pro Nacht. Die ermittelten nächtlichen Mittelungspegel liegen auch nach Abschluss der Lärmsanierung und weiterer Maßnahmen zum aktiven Schallschutz zum Teil über 25 dB(A) über den Grenzwerten der Lärmvorsorge und dem von der WHO empfohlenen Minimal-Ziel, das zum Schutz der Gesundheit kurzfristig erreicht werden sollte. Auch die Grenzwerte der Lärmsanierung werden um über 20 dB(A) überschritten. Die prognostizierten Zuwachsraten für den Güterverkehr auf der Schiene bis zum Jahre 2025 liegen bei bis zu 50 Prozent.



Drucksache 531/15

Entschließung des Bundesrates zum Entwurf einer Verordnung zur Änderung von Arbeitsschutzverordnungen



Drucksache 531/15 (Beschluss)

Entschließung des Bundesrates zum Entwurf einer Verordnung zur Änderung von Arbeitsschutzverordnungen



Drucksache 319/14 (Begründung)

... -Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung - 16.



Drucksache 199/1/14

... Der Bundesrat ist der Auffassung, dass für ein gedeihliches Miteinander von Wohnen und Sport im städtischen Raum die mit der Sportanlagenlärmschutzverordnung bestehende Regelung vereinfacht und mit anderen bewährten Regelungen so weit wie möglich unter Wahrung des Schutzniveaus harmonisiert werden sollte.



Drucksache 509/14 (Beschluss)

Verordnung zur Änderung von Arbeitsschutzverordnungen



Drucksache 458/14

... -Tierseuchenschutzverordnung wird die Richtlinie 2013/31/EU in nationales Recht umgesetzt (Artikel 9).



Drucksache 400/14 (Beschluss)

... Die bisherige Formulierung gibt das Gewollte nicht richtig wieder und weicht von den Formulierungen der Vermutungswirkung in allen anderen Arbeitsschutzverordnungen ab.



Drucksache 400/1/14

... Die bisherige Formulierung gibt das Gewollte nicht richtig wieder und weicht von den Formulierungen der Vermutungswirkung in allen anderen Arbeitsschutzverordnungen ab.



Drucksache 319/2/14

... -Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung - 16.



Drucksache 131/14

... Mit der Verordnung werden Vorschriften geschaffen, die die einschlägigen Regelungen der Sportanlagenlärmschutzverordnung (18.



Drucksache 400/14

... konzeptionell und strukturell neu gestaltet. Dabei trägt sie besonderen Unfallschwerpunkten Rechnung (Instandhaltung, besondere Betriebszustände, Betriebsstörungen, Manipulationen). Zudem werden erstmals besondere Vorgaben zur alters- und alternsgerechten Gestaltung sowie zu ergonomischen und psychischen Belastungen bei der Verwendung von Arbeitsmitteln aufgenommen. Damit soll u.a. dem Anliegen der Bundesregierung Rechnung getragen werden, die Beschäftigungsfähigkeit älterer Menschen zu verbessern. Konzeptionell und strukturell erfolgt eine Angleichung an andere moderne Arbeitsschutzverordnungen, insbesondere die



Drucksache 319/14 (Beschluss)

... -Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung - 16.



Drucksache 199/14

... der Senat der Freien und Hansestadt Hamburg hat am 6. Mai 2014 beschlossen, dem Bundesrat den als Anlage mit Begründung beigefügten Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Sportanlagenlärmschutzverordnung (18.



Drucksache 509/14

Verordnung zur Änderung von Arbeitsschutzverordnungen



Drucksache 509/1/14

Verordnung zur Änderung von Arbeitsschutzverordnungen



Drucksache 589/14

... Wärmeschutzverordnung



Drucksache 319/1/14

... -Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung - 16.



Drucksache 198/14 (Beschluss)

Entwurf einer ... Verordnung zur Änderung der Sportanlagenlärmschutzverordnung



Drucksache 198/1/14

Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Sportanlagenlärmschutzverordnung (18.



Drucksache 198/14

Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Sportanlagenlärmschutzverordnung (18.



Drucksache 109/1/13

... Der Bundesrat ist der Auffassung, dass der vorliegende Gesetzentwurf im weiteren Gesetzgebungsverfahren um Vorschriften ergänzt werden sollte, die einen ausreichenden Lärmschutz der Betroffenen sicherstellen. Dies könnte beispielsweise dadurch geschehen, dass die Immissionsgrenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung (16.



Drucksache 535/13

... Strahlenschutzverordnung



Drucksache 484/13

... (2) Die Entschädigung nach den §§ 5 und 6 wird um die Hälfte gemindert, sofern der Flugplatzhalter nachweist, dass der Außenwohnbereich der Wohnung eine nichtfluglärmbedingte Vorbelastung aufweist, deren äquivalenter Dauerschallpegel für den Tag (LAeq Tag) um mehr als 6 Dezibel (A) höher ist als der fluglärmbedingte Dauerschallpegel. Der Nachweis einer Vorbelastung nach Satz 1 kann für Verkehrsgeräusche von Straßen und Schienenwegen nach der Verkehrslärmschutzverordnung und für Geräusche von Anlagen nach der Sechsten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum



Drucksache 219/13 (Beschluss)

... -Mail-Gesetzes (De-Mail-G) Gesetzesrang. Als Spezialregelung für die Eröffnung von Postfächern geht sie, soweit sie hierzu Regelungen enthält, der Postdienste-Datenschutzverordnung vor.



Drucksache 315/13 (Beschluss)

... /EWG und des Arbeitsschutzgesetzes. Sektorale Ausnahmen für den Bergbau und die Seeschifffahrt sind für diese Verordnung nicht erforderlich, da es an branchenspezifischen Regelungen im Bergbau und der Seeschifffahrt fehlt. Dagegen enthält die Verordnung in Übereinstimmung mit den neueren Arbeitsschutzverordnungen eine Ermächtigungsgrundlage für den Bundesminister der Verteidigung zu spezifischen Regelungen. In den letzten Jahren hat sich gezeigt, dass die Tätigkeit in der Bundeswehr mit spezifischer psychischer Belastung verbunden sein kann, so dass eine spezielle Regulierung ermöglicht wird. In Anlehnung an Artikel 2 Absatz 2 der Rahmenrichtlinie



Drucksache 325/13

... § 19 wird in enger Anlehnung an die entsprechende Vorschrift der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge sowie der Gefahrstoffverordnung umformuliert. Klargestellt wird darüber hinaus, dass das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die rechtliche Verantwortung für seine Bekanntmachungen trägt und deshalb diese vorab zu prüfen hat. Dies erfolgt auch mit dem Ziel, die parallelen Regelungen in den unterschiedlichen Arbeitsschutzverordnungen zu vereinheitlichen. Ansonsten entsprechen die Regelungen der Absätze 1 bis 6 inhaltlich den Regelungen der Absätze 1 bis 6 des § 17 der bisherigen Verordnung.



Drucksache 113/13

... Aus diesen Gründen wird die Verwendbarkeit älterer Energieausweise, also bis zum 30. September 2007 ausgestellter Energieausweise nach der EnEV 2002/2004, und der Wärmebedarfsausweise, sei es nach der EnEV 2002/2004 für Gebäude mit niedrigen Innentemperaturen als auch nach der früheren Wärmeschutzverordnung, gegenüber dem bisherigen § 29 Absatz 3 wie folgt eingeschränkt:



Drucksache 11/1/13

... "(11) Für Verwaltungsverfahren zum Bau oder bei wesentlicher Änderung von Schienenwegen sind § 43 Absatz 1 Satz 2 und die Verkehrslärmschutzverordnung vom 12. Juni 1990 (BGBl. I S. 1036), die durch Artikel 3 des Gesetzes vom 19. September 2006 (BGBl. I S. 2146) geändert worden ist, in den bis dahin geltenden Fassungen weiter anzuwenden, sofern die Pläne vor dem [einsetzen: Datum des Inkrafttretens dieses Gesetzes] ausgelegt worden sind. Wird auf eine Auslegung verzichtet, gilt Satz 1 entsprechend, sofern den Betroffenen Gelegenheit gegeben wurde, den Plan einzusehen." '



Drucksache 321/13

... für elektronische Kommunikation und der Vorschlag für eine Datenschutzverordnung zur Änderung der derzeitigen



Drucksache 165/13

... Strahlenschutzverordnung



Drucksache 187/13

... • In einer neuen allgemeinen Datenschutzverordnung 10 wird vorgeschlagen, dass Unternehmen mit weniger als 250 Arbeitnehmern keinen Datenschutzbeauftragten einsetzen müssen und dass spezielle Maßnahmen für KMU zu prüfen sind, wenn die Kommission delegierte Rechtsakte zur Präzisierung der Kriterien für die Notwendigkeit einer Datenschutz-Folgenabschätzung verabschiedet.



Drucksache 627/13

... Der neu angefügte Absatz 3 will im Interesse der Verbraucherinnen und Verbraucher eine kundenfreundliche, reibungslose Zustellung von Briefsendungen auch in Fällen des Umzugs bzw. der Nachsendung sicherstellen. Dazu ist es erforderlich, dass auch nicht marktbeherrschende Lizenznehmer verpflichtet werden können, Informationen über Adressänderungen und den Zugang zu Postfachanlagen "netzübergreifend" bereitzustellen und diese ggf. auch abzufragen. Die bisherige, auf Freiwilligkeit beruhende Praxis, durch Abfragen beim marktbeherrschenden Unternehmen Adressen zu aktualisieren und damit die von Verbrauchern gewünschte Nachsendung von Postsendungen sicherzustellen, weist ein hohes Fehlerpotenzial auf. Mit der neuen Regelung soll mit Blick auf einen reibungslosen, von den Verbrauchern im Einzelfall erlaubten Adressenaustausch und den Zugang zu Postfächern die notwendige Zusammenarbeit der am Markt tätigen Unternehmen sichergestellt werden. Die Bundesnetzagentur erhält hierzu die erforderlichen Befugnisse. Bei der Ausgestaltung des Verfahrens des Informationsaustauschs über Adressänderungen sind die datenschutzrechtlichen Regelungen der Postdienste-Datenschutzverordnung, insbesondere des § 7, zu beachten.



Drucksache 151/13

... Strahlenschutzverordnung



Drucksache 315/13

... /EWG und des Arbeitsschutzgesetzes. Sektorale Ausnahmen für den Bergbau und Seeschifffahrt sind für diese Verordnung nicht erforderlich, da es an branchenspezifischen Regelungen im Bergbau und der Seeschifffahrt fehlt. Dagegen enthält die Verordnung in Übereinstimmung mit den neueren Arbeitsschutzverordnungen eine Ermächtigungsgrundlage für den Bundesminister der Verteidigung zu spezifischen Regelungen. In den letzten Jahren hat sich gezeigt, dass die Tätigkeit in der Bundeswehr mit spezifischer psychischer Belastung verbunden sein kann, so dass eine spezielle Regulierung ermöglicht wird. In Anlehnung an Artikel 2 Absatz 2 der Rahmenrichtlinie



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