55 gefundene Dokumente zum Suchbegriff
"Schwachpunkt"
Drucksache 325/20
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission zu einem Aktionsplan für eine umfassende Politik der Union zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
... Die von der FATF organisierten gegenseitigen Bewertungen tragen dazu bei, die Einhaltung internationaler Standards weltweit zu verbessern, da der von den Bewertungen ausgehende Konformitätsdruck nach wie vor wichtige Impulse für Veränderungen gibt. Bislang wurde bei den Bewertungen des Rahmens der EU-Mitgliedstaaten für die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung der supranationale Charakter der EU-Vorschriften nicht angemessen berücksichtigt. Dieser Schwachpunkt wird umso stärker ins Gewicht fallen, wenn neue Strukturen wie die EU-Aufsicht für die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung und ein Koordinierungs- und Unterstützungsmechanismus für zentrale Meldestellen geschaffen werden. Ziel der Kommission ist es, sicherzustellen, dass auf EU-Ebene eingeführte Standards einheitlich bewertet werden. In diesem Zusammenhang könnte auch geprüft werden, ob EU-Vorschriften von der FATF auf EU-Ebene bewertet werden sollten.
2 ÜBERMITTLUNGSVERMERK
Mitteilung
I. Einführung
II. Gewährleistung der WIRKSAMEN Umsetzung des bestehenden EU-RAHMENS zur Bekämpfung von GELDWÄSCHE und TERRORISMUSFINANZIERUNG
Gewährleistung der wirksamen Umsetzung und Anwendung der Geldwäscherichtlinie
Monitoring der Kapazitäten der Mitgliedstaaten für die Geldwäscheprävention und die Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung
Europäische Bankenaufsichtsbehörde EBA
III. Schaffung eines VERBESSERTEN REGELWERKS
IV. Einführung einer auf Ebene ANGESIEDELTEN Aufsicht zur Bekämpfung von GELDWÄSCHE und TERRORISMUSFINANZIERUNG
Die Aufgaben der auf EU-Ebene angesiedelten Aufsicht für die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
Anwendungsbereich einer Aufsicht auf EU-Ebene
Art der EU-Einrichtung
V. Einrichtung eines KOORDINIERUNGS-UND UNTERSTÜTZUNGSMECHANISMUS für zentrale MELDESTELLEN
Rolle eines Koordinierungs- und Unterstützungsmechanismus auf EU-Ebene
Die für einen Koordinierungs- und Unterstützungsmechanismus auf EU-Ebene zuständige Einrichtung
VI. DURCHSETZUNG der auf UNIONSEBENE geltenden STRAFRECHTLICHEN Bestimmungen und INFORMATIONSAUSTAUSCH
VII. STÄRKUNG der Internationalen Dimension des Rahmens zur Bekämpfung von GELDWÄSCHE und TERRORISMUSFINANZIERUNG
VIII. die nächsten Schritte: EIN Fahrplan
Â
Â
Â
Drucksache 6/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Durchsetzung der Richtlinie 2006/123 /EG
/EG über Dienstleistungen im Binnenmarkt, zur Festlegung eines Notifizierungsverfahrens für dienstleistungsbezogene Genehmigungsregelungen und Anforderungen sowie zur Änderung der Richtlinie 2006/123 /EG
/EG und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012
über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems - COM(2016) 821 final
... Der Rechnungshof hat die bestehende Notifizierungspflicht im Rahmen seiner Bewertung bezüglich der wirksamen Durchführung der Dienstleistungsrichtlinie untersucht.12 Im Zuge dessen ermittelte er eine Reihe von Schwachpunkten, darunter die mangelnde Klarheit des bestehenden Verfahrens, die fehlende Verpflichtung, eine Maßnahme im Entwurfsstadium zu notifizieren, und die mangelnde Transparenz der Notifizierungen.
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
- Gründe und Ziele des Vorschlags
- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich
- Übereinstimmung mit anderen Bereichen der Unionspolitik
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit
- Verhältnismäßigkeit
- Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
- Ex-post-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften
- Konsultation der Interessenträger
- Einholung und Nutzung von Expertenwissen
- Folgenabschätzung
- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung
- Grundrechte
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten
- Erläuternde Dokumente
- Ausführliche Erläuterung der einzelnen Bestimmungen des Vorschlags
Vorschlag
Artikel 1 Gegenstand und Anwendungsbereich
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Notifizierungspflicht
Artikel 4
Artikel 5 Konsultation
Artikel 6 Vorwarnung
Artikel 7 Beschluss
Artikel 8 Information der Öffentlichkeit
Artikel 9 Benennung der zuständigen Behörde
Artikel 10 Verknüpfung mit anderen Notifizierungs- oder Berichtsmechanismen
Artikel 11 Bericht und Überprüfung
Artikel 12 Änderungen der Richtlinie 2006/123/EG /EG
Artikel 13 Änderungen der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012
Artikel 14 Umsetzung
Artikel 15 Inkrafttreten
Artikel 16 Adressaten
Â
Â
Â
Drucksache 46/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat über eine externe Strategie für effektive Besteuerung - COM(2016) 24 final
... In diesem Zusammenhang ist die Anwendung der Standards für verantwortungsvolles Handeln im Steuerbereich aus zwei wesentlichen Gründen von Belang: Zum einem entspricht dies den allgemeinen Entwicklungszusagen, die die EU gegenüber diesen Ländern gemacht hat, nämlich Unterstützung bei der Sicherstellung nachhaltiger inländischer Einnahmen sowie bei der Abwehr von Bedrohungen für ihre Steuerbasis. Zum anderen kann durch die Einbeziehung der Entwicklungsländer in das globale Netz von Staaten, die die Standards verantwortungsvollen Handelns im Steuerbereich anwenden, Schwachpunkten in der internationalen Steuerstruktur vorgebeugt werden, die Möglichkeiten für Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung eröffnen könnten.
1. Einleitung
2. überprüfung der EU-KRITERIEN für VERANTWORTUNGSVOLLES Handeln
2.1 Mehr Steuertransparenz
2.2 Fairer Steuerwettbewerb
3. Förderung der Zusammenarbeit für VERANTWORTUNGSVOLLES Handeln IM STEUERBEREICH durch AB kommen mit Drittländern
3.1 Klauseln über das verantwortungsvolle Handeln im Steuerbereich
3.2. Bestimmungen über staatliche Beihilfen
4. Unterstützung von ENTWICKLUNGSLÄNDERN BEI der ERFÜLLUNG der STANDARDS für VERANTWORTUNGSVOLLES Handeln IM STEUERBEREICH
4.1 Steigerung der Einnahmen und Verbesserung der Mittelverwendung
4.2 Mit gutem Beispiel vorangehen
5. Entwicklung eines EU-VERFAHRENS zur Bewertung und AUFLISTUNG von Drittländern
5.1 Transparente Übersicht über nationale Vorgehensweisen bei der Aufstellung von Listen
5.2 Gemeinsamer EU-Ansatz für die Auflistung von Drittländern
5.3 Maßnahmen zur Förderung von Transparenz und fairer Besteuerung in gelisteten Staaten oder Gebieten
6. STÄRKUNG der VERBINDUNG zwischen EU-MITTELN und VERANTWORTUNGSVOLLEM Handeln IM STEUERBEREICH
7. Schlussfolgerung
ANHÄNGE der Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat über eine externe Strategie für effektive Besteuerung
Anhang 1 STANDARDS für VERANTWORTUNGSVOLLES Handeln IM STEUERBEREICH
1. Transparenz und INFORMATIONSAUSTAUSCH
1.1. Transparenz und Informationsaustausch auf Ersuchen
1.2. Automatischer Informationsaustausch über Finanzkonten
2. FAIRER STEUERWETTBEWERB
3. BEPS-STANDARDS der G20/OECD
4. Sonstige RELEVANTE STANDARDS
Anhang 2 AKTUALISIERUNG der STANDARDBESTIMMUNG über VERANTWORTUNGSVOLLES Handeln IM STEUERBEREICH für ABKOMMEN mit Drittländern
Â
Â
Â
Drucksache 583/14
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, die Europäische Zentralbank, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europäische Investitionsbank:: Jahreswachstumsbericht 2015 - COM(2014) 902 final
... Mit dem Europäischen Semester wurde zwar die wirtschaftspolitische Koordinierung auf EU-Ebene verbessert, aber seine Wirksamkeit wird durch die begrenzte und teilweise ausbleibende Umsetzung wesentlicher länderspezifischer Empfehlungen in Frage gestellt. Mit einem gestrafften, aufgewerteten Europäischen Semester sollten unter Ausnutzung der Vorteile des Verfahrens die Schwachpunkte beseitigt werden: Dafür gilt es, die einzelnen Phasen und die jeweiligen Ergebnisse einfacher zu gestalten, die Zusammenarbeit und den Dialog mit den Mitgliedstaaten zu verbessern, die Berichtspflichten zu beschränken, den multilateralen Charakter des Verfahrens herauszustellen und die Identifikation mit ihm auf allen Ebenen zu fördern.
2 Einleitung
Kasten 1 - Wesentliche Ergebnisse der Herbstprognose 2014 der Kommission2
1. EIN INTEGRIERTES Konzept
Abbildung 1: Ein integriertes Konzept
2. INVESTITIONSFÖRDERUNG
Schwache Investitionstätigkeit hemmt wirtschaftliche Erholung Europas
Abbildung 2: Jüngste Trends bei den Investitionen in der EU Reale Bruttoanlageinvestitionen, EU-28, in Preisen von 2013, in Mrd. EUR
Auf nationaler und regionaler Ebene kann viel getan werden
Ein Investitionsprogramm für Europa
Kasten 2 - Wichtigste Merkmale des Investitionsprogramms für Europa
Mobilisierung von mindestens 315 Mrd. EUR zusätzlicher Finanzmittel für Investitionen auf EU-Ebene
3. ERNEUTES ENGAGEMENT für STRUKTURREFORMEN
BESEITIGUNG Wesentlicher Hindernisse auf Ebene
STRUKTURREFORMEN auf der Ebene der Mitgliedstaaten
Kasten 3 - Beispiele für wirksame Strukturreformen in den Mitgliedstaaten
1. Stärkung der Dynamik auf den Arbeitsmärkten und Bekämpfung der hohen Arbeitslosigkeit.
2. Rentenreform.
3. Modernisierung der Sozialschutzsysteme.
4. Höhere Flexibilität der Waren- und Dienstleistungsmärkte.
5. Bessere Rahmenbedingungen für Unternehmensinvestitionen.
6. Verbesserung der Investitionen in Forschung und Innovation FuI .
7. Eine effizientere öffentliche Verwaltung.
4. VERANTWORTUNGSVOLLE FISKALPOLITIK
Kasten 4 - Verantwortliche wachstumsfördernde Haushaltskonsolidierung
5. STRAFFUNG UNSERES WIRTSCHAFTSPOLITISCHEN STEUERUNGSSYSTEMS zur ERHÖHUNG seiner WIRKSAMKEIT und zur STÄRKUNG der IDENTIFIKATION
6. Schlussfolgerung
Anhang Straffung und Aufwertung des Europäischen Semesters
Â
Â
Â
Drucksache 455/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Stellungnahme der Europäischen Kommission zu dem Beschluss des Bundesrates zur Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Freisetzung des Cloud-Computing-Potenzials in Europa - COM(2013) 3132 final
... Hinsichtlich der Entwicklung von Verschlüsselungsverfahren hält die Kommission die Verschlüsselung nicht nur für Daten auf dem Übermittlungsweg und bei der Speicherung für notwendig, sondern auch bei der Verarbeitung Sollte es daran fehlen, liegt ein entscheidender Schwachpunkt bzw. ein potenzielles Hemmnis für die Nutzung von Cloud-Diensten vor. Der Kommission sind die jüngsten Fortschritte der europäischen Forschung bei der Verarbeitung verschlüsselter Daten bekannt. Verschlüsselungsstandards sind Gegenstand der Erarbeitung von Sicherheitsstandards im Rahmen der in der Mitteilung angekündigten Aufstellung eines Plans der erforderlichen Normen unter Federführung des Europäischen Instituts für Telekommunikationsnormen (ETSI).
Drucksache 409/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die strafrechtliche Bekämpfung von gegen die finanziellen Interessen der Europäischen Union gerichtetem Betrug - COM(2012) 363 final
... Für den Schutz ihrer finanziellen Interessen unter Berücksichtigung der einschlägigen EU-Vorschriften ist die EU selbst am besten aufgestellt. Bei den letztgenannten Vorschriften handelt es sich um die haushaltstechnischen Vorschriften der Haushaltsordnung, die allgemeinen Vorschriften über den Schutz der finanziellen Interessen durch verwaltungsrechtliche Vorschriften und die sektorspezifischen Vorschriften über den Schutz der finanziellen Interessen in den verschiedenen Politikbereichen. Dies könnte auch gegebenenfalls einander angeglichene strafrechtliche Vorschriften über den Schutz der finanziellen Interessen der EU einschließen. Bei der Gesetzgebung der EU muss, was das Strafrecht anbelangt, dem allgemeinen Subsidiaritätsgrundsatz besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden. Dieser besagt, dass die EU einschlägige Rechtsvorschriften nur erlassen darf, wenn das damit verfolgte Ziel nicht durch Maßnahmen auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene wirksamer erreicht werden kann und daher wegen des Umfangs und der Wirkung dieser Maßnahmen besser auf Unionsebene zu erreichen ist. Nur die EU ist in der Lage, verbindliche, in allen Mitgliedstaaten anwendbare Angleichungsvorschriften zu erlassen und so einen Rechtsrahmen zu schaffen, der dazu beitragen könnte, die bestehenden Schwachpunkte zu beseitigen und insbesondere den Mangel an Gleichwertigkeit zu beheben, der mit den Zielen von Artikel 325 Absatz 4 AEUV nicht vereinbar ist.
Vorschlag
Begründung
1. Hintergrund des Vorschlags
1.1 Allgemeiner Kontext
1.2 Rechtlicher Kontext
2. Ergebnisse der Anhörung interessierter Kreise der Folgenabschätzung
2.1 Anhörung interessierter Kreise
2.2 Folgenabschätzung
3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
3.1 Rechtsgrundlage
3.2 Subsidiarität, Verhältnismäßigkeit und Achtung der Grundrechte
3.3 Wahl des Instruments
3.4 Die Bestimmungen im Einzelnen
4. Auswirkungen auf den Haushalt
Vorschlag
Titel I Gegenstand und Begriffsbestimmungen
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Definition der finanziellen Interessen der Union
Titel II Verhütung und Bekämpfung von Betrug zum Nachteil der finanziellen Interessen der Union
Artikel 3 Betrug zum Nachteil der finanziellen Interessen der Union
Artikel 4 Gegen die finanziellen Interessen der Union gerichtete betrugsähnliche Straftaten
Titel III Allgemeine Bestimmungen zur Verhütung und Bekämpfung von Betrug zum Nachteil der finanziellen Interessen der Union
Artikel 5 Anstiftung, Beihilfe und Versuch
Artikel 6 Haftung juristischer Personen
Artikel 7 Sanktionen gegen natürliche Personen
Artikel 8 Freiheitsstrafen
Artikel 9 Mindestsanktionen für juristische Personen
Artikel 10 Sicherstellung und Einziehung
Artikel 11 Zuständigkeit
Artikel 12 Verjährung von gegen die finanziellen Interessen der Union gerichteten Straftaten
Artikel 13 Wiedereinziehung zu Unrecht gezahlter Beträge
Artikel 14 Verhältnis zu anderen Rechtsvorschriften der Union
Titel IV Schlussbestimmungen
Artikel 15 Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und der Europäischen Kommission (Europäisches Amt für Betrugsbekämpfung)
Artikel 16 Aufhebung der Übereinkommen zum Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften
Artikel 17 Umsetzung
Artikel 18 Inkrafttreten
Artikel 19 Adressaten
Â
Â
Â
Drucksache 165/12
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 2. Februar 2012 zur Einrichtung des Europäischen Stabilitätsmechanismus
... - mit dem betreffenden ESM-Mitglied ein Memorandum of Understanding ("MoU") auszuhandeln, in dem die mit der Finanzhilfefazilität verbundenen Auflagen im Einzelnen ausgeführt werden. Der Inhalt des MoU spiegelt den Schweregrad der zu behebenden Schwachpunkte und das gewählte Finanzhilfeinstrument wider. Gleichzeitig arbeitet der Geschäftsführende Direktor des ESM einen Vorschlag für eine Vereinbarung über eine Finanzhilfefazilität aus, der unter anderem die Finanzierungsbedingungen sowie die gewählten Instrumente enthält und vom Gouverneursrat anzunehmen ist.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3
Begründung
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Artikel 3
Schlussbemerkung
1. Wesentliche Auswirkungen
2. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
3. Erfüllungsaufwand
4. Sonstige Kosten
Vertrag zur Einrichtung des Europäischen Stabilitätsmechanismus zwischen dem Königreich Belgien, der Bundesrepublik Deutschland, der Republik Estland, Irland, der Hellenischen Republik, dem Königreich Spanien, der Französischen Republik, der Italienischen Republik, der Republik Zypern, dem Großherzogtum Luxemburg, Malta, dem Königreich der Niederlande, der Republik Österreich, der Portugiesischen Republik, der Republik Slowenien, der Slowakischen Republik und der Republik Finnland
Kapitel 1 Mitgliedschaft und Zweck
Artikel 1 Einrichtung und Mitglieder
Artikel 2 Neue Mitglieder
Artikel 3 Zweck
Kapitel 2 Geschäftsführung
Artikel 4 Aufbau und Abstimmungsregeln
Artikel 5 Gouverneursrat
Artikel 6 Direktorium
Artikel 7 Geschäftsführender Direktor
Kapitel 3 Kapital
Artikel 8 Genehmigtes Stammkapital
Artikel 9 Kapitalabrufe
Artikel 10 Veränderungen des genehmigten Stammkapitals
Artikel 11 Beitragsschlüssel
Kapitel 4 Tätigkeit
Artikel 12 Grundsätze
Artikel 13 Verfahren für die Gewährung von Stabilitätshilfe
Artikel 14 Vorsorgliche ESM-Finanzhilfe
Artikel 15 Finanzhilfe zur Rekapitalisierung von Finanzinstituten eines ESM-Mitglieds
Artikel 16 ESM-Darlehen
Artikel 17 Primärmarkt-Unterstützungsfazilität
Artikel 18 Sekundärmarkt-Unterstützungsfazilität
Artikel 19 Überprüfung der Liste der Finanzhilfeinstrumente
Artikel 20 Preisgestaltung
Artikel 21 Anleiheoperationen
Kapitel 5 Finanzmanagement
Artikel 22 Anlagepolitik
Artikel 23 Dividendenpolitik
Artikel 24 Reserve- und weitere Fonds
Artikel 25 Deckung von Verlusten
Artikel 26 Haushalt
Artikel 27 Jahresabschluss
Artikel 28 Interne Revision
Artikel 29 Externe Prüfung
Artikel 30 Prüfungsausschuss
Kapitel 6 Allgemeine Bestimmungen
Artikel 31 Sitz
Artikel 32 Rechtsstatus, Vorrechte und Befreiungen
Artikel 33 Bedienstete des ESM
Artikel 34 Berufliche Schweigepflicht
Artikel 35 Persönliche Immunitäten
Artikel 36 Steuerbefreiung
Artikel 37 Auslegung und Streitbeilegung
Artikel 38 Internationale Zusammenarbeit
Kapitel 7 Übergangsregelungen
Artikel 39 Darlehensvergabe des EFSF
Artikel 40 Übertragung der EFSF-Hilfen
Artikel 41 Einzahlung des Anfangskapitals
Artikel 42 Zeitweilige Korrektur des Beitragsschlüssels
Artikel 43 Ersternennungen
Kapitel 8 Schlussbestimmungen
Artikel 44 Beitritt
Artikel 45 Anhänge
Artikel 46 Hinterlegung
Artikel 47 Ratifikation, Genehmigung oder Annahme
Artikel 48 Inkrafttreten
Anhang I Beitragsschlüssel des ESM
Anhang II Zeichnungen des genehmigten Stammkapitals
Denkschrift
I. Allgemeines
1. Gesamtansatz der Bundesregierung
2. Entstehungsgeschichte des ESM
II. Besonderes
1. Ziel und Aufgaben des ESM
2. Mitgliedschaft
3. Bedingungen und Verfahren für die Gewährung von Stabilitätshilfe
a. Grundsätze
b. Verfahren
c. Eilverfahren
4. Instrumente
a. Vorsorgliche Finanzhilfe
b. Darlehen zur Rekapitalisierung von Banken
c. Darlehen
d. Primärmarktkäufe
e. Sekundärmarktkäufe
f. Kosten der Finanzhilfe
5. Organisation und Entscheidungsprozesse
6. Kapital
a. Stammkapital
b. Kapitalabruf
c. Anlagepolitik/Finanzmanagement
d. Ausleihvolumen des ESM
7. Sonstige Vorschriften
8. Voraussetzungen für das Inkrafttreten
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2084: Gesetz zu dem Vertrag vom 2. März 2012 zur Einrichtung des Europäischen Stabilitätsmechanismus
Â
Â
Â
Drucksache 387/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2009/65 /EG des Rates zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) im Hinblick auf die Aufgaben der Verwahrstelle, die Vergütungspolitik und Sanktionen COM(2012) 350 final
... Schließlich analysierte die Kommission in Zusammenarbeit mit den Ausschüssen der Aufsichtsbehörden (mittlerweile Europäische Aufsichtsbehörden) nationale Sanktionsregelungen und stellte dabei Abweichungen und Schwachpunkte fest, die negative Auswirkungen auf die ordnungsgemäße Anwendung des EU-Rechts, die Wirksamkeit der Finanzaufsicht und letztlich auf Wettbewerb, Stabilität und Integrität der Finanzmärkte und des Verbraucherschutzes haben könnten. Deshalb schlug die Kommission in ihrer Mitteilung "Stärkung der Sanktionsregelungen im Finanzdienstleistungssektor"2 vom 9. Dezember 2010 die Festlegung gemeinsamer EU-Mindeststandards für bestimmte Schlüsselthemen vor, um die nationalen Sanktionsregelungen besser aufeinander abzustimmen und zu stärken. Die Kommission hat solche gemeinsamen, an die Eigenheiten der einzelnen Branchen angepassten Vorschriften in all ihre aktuellen Vorschläge für sektorale EU-Vorschriften aufgenommen (Eigenkapitalrichtlinie IV, MiFID, Marktmissbrauch-Richtlinie, Transparenz-Richtlinie). Die Ausweitung dieser Arbeiten auf den OGAW-Rahmen ist in diesem Prozess ein natürlicher ergänzender Schritt.
Drucksache 38/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Grünbuch der Kommission: Umstrukturierung und Antizipierung von Veränderungen - Lehren aus den jüngsten Erfahrungen KOM (2012) 7 endg.
... Die jüngste Wirtschafts- und Finanzkrise und die damit verbundene Notwendigkeit struktureller Veränderungen machen es wichtiger denn je, sich derartiger Schwachpunkte anzunehmen. Im Einklang mit dem Flexicurity-Ansatz und der Strategie Europa 202011 ist die Kommission bestrebt, die fortlaufende Anpassung von Unternehmen an sich rasch verändernde wirtschaftliche Umstände zu fördern und gleichzeitig im Wege geeigneter Unterstützungsmaßnahmen ein hohes Beschäftigungs- und Sozialschutzniveau anzuvisieren. Dringend benötigt werden Maßnahmen, die eine Reallokation der Ressourcen zwischen Unternehmen und Beschäftigungen unterstützen. Diese Maßnahmen umfassen die Änderung von Bestimmungen zum Kündigungsschutz und von Praktiken zur Unternehmensumstrukturierung, damit diese einer Reallokation von Ressourcen hin zu Tätigkeiten mit einem größeren Mehrwert und einem stärkeren Wachstumspotenzial nicht entgegenstehen, aber auch angemessene Schulungs- und Aktivierungsmaßnahmen, die freigesetzte Arbeitskräfte zusammen mit angemessenen Unterstützungssystemen auf dem Weg in andere Arbeitsstellen und Berufe begleiten.
Grünbuch Umstrukturierung und Antizipierung von Veränderungen: Lehren aus den jüngsten Erfahrungen
1. Einleitung: Proaktives umstrukturieren für Wettbewerbsfähigkeit Wachstum in der Zukunft
Lehren aus der Krise
Herausforderungen im Hinblick auf die Wettbewerbsfähigkeit
Anpassungsfähigkeit von Unternehmen und Beschäftigungsfähigkeit von Arbeitnehmern - Unternehmen im Mittelpunkt des Umstrukturierungsprozesses
Die Rolle der regionalen und lokalen Behörden bei der wirtschaftlichen und sozialen Umstellung
Auch der öffentliche Dienst ist ein wichtiger Arbeitgeber
2. Lehren aus der Krise
3. Herausforderungen IM Hinblick auf die Wettbewerbsfähigkeit: Bedeutung der Förderung der wirtschaftlichen Industriellen Anpassung
Unterschiedliche Anpassungsmöglichkeiten für Unternehmen
Notwendige Rahmenbedingungen für eine effiziente Anpassung
4 Umstrukturierung
4. Anpassungsfähigkeit von Unternehmen Beschäftigungsfähigkeit von Arbeitnehmern als Herausforderung - Unternehmen IM Mittelpunkt des Umstrukturierungsprozesses
5. Erzeugung von Synergieeffekten im Zuge des wirtschaftlichen Wandels
a Antizipierung von Umstrukturierungsprozessen Langfristige strategische Planung
b Vorbereitung und Bewältigung von Umstrukturierungsprozessen Frühzeitige Vorbereitung
Aufbau von gegenseitigem Vertrauen und gemeinsame Beurteilung der Sachlage
Minimierung der sozialen Auswirkungen
Minimierung externer wirtschaftlicher, sozialer, umweltbezogener und regionaler Auswirkungen
c Evaluierung und Berichterstattung
d Die Rolle der Sozialpartner
e Neubewertung des passiven Schutzes
6. die Rolle der regionalen lokalen Behörden
4 Konsultation
Europäische Kommission
Â
Â
Â
Drucksache 409/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Grünbuch der Kommission: Den Verbraucher auf den Geschmack bringen - eine Strategie mit hohem europäischen Mehrwert zur Absatzförderung für Europas Agrarerzeugnisse KOM (2011) 436 endg.
... - Auch der Europäische Rechnungshof hat 2009 bei seiner Prüfung der Wirksamkeit der Informations- und Absatzförderungspolitik2 Schwachpunkte beanstandet.
1. Einleitung: Warum ein Grünbuch über die Informations- und Absatzförderungspolitik für Agrarerzeugnisse?
2. Europäischer Mehrwert bei der Informations- und Absatzförderungspolitik
2.1. Vor welchen Herausforderungen steht die Informations- und Absatzförderungspolitik für Agrarerzeugnisse?
2.1.1. Stärken und Schwächen der bislang durchgeführten Maßnahmen
2.1.2. Mit welchen Zielen lässt sich der größte europäische Mehrwert erreichen?
Frage 1:
3. Der Binnenmarkt: Aufwertung des landwirtschaftlichen Binnen-Markts durch seine Erzeugnisse
3.1. Der regionale und örtliche Markt
3.1.1. Chancen auf den regionalen und lokalen Märkten
3.1.2. Instrumente zur Entwicklung der regionalen und lokalen Märkte
3.1.3. Verwaltungsmodalitäten der Förderung für den regionalen und lokalen Markt
Frage 2:
3.2. Der europäische Binnenmarkt: die Bindung zwischen den Europäern und der Landwirtschaft stärken
3.2.1. Spezielle Erfordernisse und Ziele für die Förderung im Binnenmarkt nicht regional und lokal
Frage 3:
3.2.2. Maßnahmenfür den Binnenmarkt ohne regionalen und lokalen Markt
Frage 4:
4. Der Aussenmarkt mit seiner immer Stärkeren Konkurrenz: Ein Vorzugsplatz der Absatzförderung für Europäische Erzeugnisse
4.1. Die Stellung der europäischen Landwirtschaft auf dem Weltmarkt festigen
Frage 5:
4.2. Maßnahmen für den Außenmarkt
Frage 6:
5. Programminhalt Verwaltungsmodalitäten für den Binnen- und den Aussenmarkt
5.1. Wer sollten die Begünstigten sein?
Frage 7:
5.2. Mehr Kohärenz mit den übrigen GAP-Instrumenten
Frage 8:
5.3. Maßnahmen besser abgrenzen und klarer definieren
Frage 9:
Frage 10:
5.4. Geografische Herkunft und/oder Markennamen stärker zur Geltung bringen
Frage 11:
Frage 12:
5.5. Wie kann man eine Programmverwaltung durch mehrere Länder fördern?
Frage 13:
Frage 14:
5.6. Wie sollte die Programmumsetzung aussehen?
Frage 15:
5.7. Wie hoch sollte die europäische Mittelausstattung zur Erreichung unserer Ziele sein?
6. Schlussbemerkungen: öffentliche Debatte weitere Massnahmen
Frage 16:
Â
Â
Â
Drucksache 85/1/11
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Jahreswachstumsbericht - Gesamtkonzept der EU zur Krisenbewältigung nimmt weiter Gestalt an KOM(201 1) 11 endg.; Ratsdok. 18066/10
... 18. Der Bundesrat bemängelt die einseitige, äußerst negative Darstellung der bildungspolitischen Situation in dem dem Jahreswachstumsbericht anhängenden Entwurf des gemeinsamen Beschäftigungsberichts. So hat die Kommission selbst erst vor kurzem in ihrer Mitteilung "Bekämpfung des Schulabbruchs ein wichtiger Beitrag zur Agenda Europa 2020" festgestellt, dass seit dem Jahr 2000 die durchschnittliche Schulabbrecherquote in Europa um 3,2 Prozentpunkte gesunken ist und die Leistung der Mitgliedstaaten Raum für Optimismus lässt. Darüber hinaus wird jedenfalls für Deutschland die Einschätzung der Kommission, dass ein wesentlicher Schwachpunkt der beruflichen Aus- und Weiterbildung die Qualität und Attraktivität auf allen Ebenen sei, nicht geteilt. Zutreffend ist zwar, dass weitere Anstrengungen zur Verbesserung der Bildungssysteme unternommen werden sollten; dies steht aber einer Wertschätzung der erzielten Fortschritte und Leistungen nicht entgegen. Die Herausstellung allein der bestehenden Schwachpunkte kann insoweit sogar eine kontraproduktive Wirkung haben.
Drucksache 86/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Grünbuch der Kommission: Von Herausforderungen zu Chancen - Entwicklung einer gemeinsamen Strategie für die EU-Finanzierung von Forschung und Innovation KOM (2011) 48 endg.
... EU-weite Programme sind auch von zentraler Bedeutung, um unseren Rückstand gegenüber internationalen Konkurrenten aufzuholen. Das Investitionsdefizit Europas bei Forschung und Innovation, vor allem im Privatsektor, ist ein wesentlicher Schwachpunkt. EU-Programme sollten als Hebel für private Investitionen wirken und Europa zu einem attraktiveren Investitionsstandort machen.
Grünbuch Von Herausforderungen zu Chancen: Entwicklung einer gemeinsamen Strategie für die EU-Finanzierung von Forschung und Innovation
1. Zweck
2. Forschung und Innovation in der EU: von Herausforderungen zu Chancen
3. Lehren aus den derzeitigen Forschungs- und Innovationsprogrammen der EU
4. Entwicklung einer gemeinsamen Strategie für die EU-Finanzierung von Forschung und Innovation
4.1. Gemeinsame Anstrengung für das Gelingen der Strategie Europa 2020
4.2. Bewältigung gesellschaftlicher Herausforderungen
4.3. Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit
4.4. Stärkung der Wissenschaftsbasis Europas und des europäischen Forschungsraums
5. öffentliche Diskussion weitere Schritte
Â
Â
Â
Drucksache 129/11 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Regelungen
... ermöglicht bereits eine Kostenkontrolle bei Kurzwahldiensten. Der Teilnehmer kann einen Hinweis verlangen, sobald seine Entgeltansprüche aus Dauerschuldverhältnissen für Kurzwahldienste im jeweiligen Kalendermonat eine Summe von 20 Euro überschreiten. Ein Schwachpunkt ist jedoch, dass die Regelung als "Opt-in"-Modell ausgestaltet ist und der Anbieter nicht über den Informationsanspruch aufklären muss. Viele Teilnehmer sind sich dieser Möglichkeit der Kostenkontrolle nicht bewusst. Daher sollte der Warnhinweis bei Überschreiten der Preisgrenze automatisch versandt werden.
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zum Gesetzentwurf insgesamt
3. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 2 Absatz 2 Nummer 1 Satz 2 TKG und Nummer 15 Buchstabe a und b § 20 Absatz 1 und 3 TKG
4. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b Doppelbuchstabe ee § 2 Absatz 2 Nummer 4 TKG
5. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b Doppelbuchstabe ff § 2 Absatz 2 Nummer 5 TKG allgemein
6. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b Doppelbuchstabe gg - neu - § 2 Absatz 2 Nummer 7 TKG
7. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe c § 2 Absatz 3 Nummer 4 TKG
8. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe e § 2 Absatz 6 Satz 1 und Satz x - neu - TKG
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe e
9. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe e § 3 Nummer 4c - neu - TKG
10. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe h Doppelbuchstabe bb § 3 Nummer 9 Satz 2 TKG und Nummer 49 § 53 Absatz 2 Satz x - neu - TKG
11. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 3 TKG
12. Zu Artikel 1 Nummer 16 Buchstabe d § 21 Absatz 5 Satz 1 TKG
13. Zu Artikel 1 Nummer 33 § 43a Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 TKG
14. Zu Artikel 1 Nummer 34 § 43b Überschrift, Absatz 2 - neu - TKG
15. Zu Artikel 1 Nummer 34 § 43b Absatz 1 Satz 2 TKG
16. Zu § 45a TKG allgemein
17. Zu Artikel 1 Nummer 39 Buchstabe a § 45h Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, Buchstabe b - neu - § 45h Absatz 5 - neu - TKG
18. Zu Artikel 1 Nummer 40 Buchstabe b § 45k Absatz 2 Satz 3, Satz 5 TKG
19. Zu Artikel 1 Nummer 40a - neu - § 45l Absatz 1 Satz 1, 3, Absatz 4 - neu - TKG
20. Zu Artikel 1 Nummer 41 § 45n Absatz 1, Absatz 6 Satz 2 und 3 - neu - TKG Nummer 42 § 45o Absatz 1, Absatz 5 Satz 2 und 3 - neu - TKG
21. Zu Artikel 1 Nummer 41 § 45n Absatz 2 Nummer 1, Absatz 4 Satz 1 Nummer 1, Absatz 5 Satz 2 TKG
22. Zu Artikel 1 Nummer 41 § 45n Absatz 4 Satz 1 Nummer 5, 6 und 7 - neu - TKG
23. Zu Artikel 1 Nummer 41 § 45n TKG
24. Zu Artikel 1 Nummer 44 § 46 Absatz 4 Satz 5 TKG
25. Zu Artikel 1 Nummer 44 § 46 Absatz 8 Satz 1 und 2 TKG
26. Zu Artikel 1 Nummer 44 § 46 Absatz 8 Satz 4 TKG
27. Zu Artikel 1 Nummer 45 Buchstabe c - neu - § 47a Absatz 5 - neu -, 6 - neu - TKG
28. Zu Artikel 1 Nummer 47 § 48 Absatz 3 TKG
29. Zu Artikel 1 Nummer 49 § 53 Absatz 1 TKG
30. Zu Artikel 1 Nummer 50 § 54 Absatz 4 - neu - TKG
31. Zu Artikel 1 Nummer 51 Buchstabe b § 55 Absatz 1 Satz 5 TKG
32. Zu Artikel 1 Nummer 51 Buchstabe e § 55 Absatz 5 Satz 3TKG , Nummer 53 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa0 und aa1 - neu - § 57 Absatz 1 Satz 1 und 6 TKG , Nummer 54 § 58 Absatz 2 Satz 3 TKG , Nummer 56 Buchstabe b Doppelbuchstabe cc - neu - § 60 Absatz 2 Satz 3 TKG und Buchstabe d - neu - § 60 Absatz 4 TKG sowie Nummer 59 Buchstabe a und b § 63 Absatz 1 Satz 3 und Absatz 2 Satz 2 TKG
33. Zu Artikel 1 Nummer 53 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb § 57 Absatz 1 Satz 7 bis 9 TKG
34. Zu Artikel 1 Nummer 57 Buchstabe d und Buchstabe i - neu - § 61 Absatz 3 Satz 2 Nummer 4 und Absatz 8 - neu - TKG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
35. Zu Artikel 1 Nummer 57 § 61 TKG allgemein
36. Zu Artikel 1 Nummer 59 Buchstabe d § 63 Absatz 4 TKG
37. Zu Artikel 1 Nummer 63 § 66h - neu - TKG
38. Zu Abschnitt 3 § § 68 ff. TKG allgemein
39. Zu Artikel 1 Nummer 70 § 77a TKG allgemein
40. Zu Artikel 1 Nummer 70 § 77a Absatz 1 TKG allgemein
41. Zu Artikel 1 Nummer 70 § 77a Absatz 3 Satz 1 TKG
42. Zu Artikel 1 Nummer 70 § 77a Absatz 3 Satz 4 - neu - TKG
43. Zu Artikel 1 Nummer 82 § 100 Absatz 2 Satz 3 TKG
44. Zu Artikel 1 Nummer 84 Buchstabe a § 108 Absatz 1 Satz 3 Nummer 2 TKG
45. Zu Artikel 1 Nummer 98 § 138 Absatz 2 Satz 1 und 2 TKG
46. Zu Artikel 1 Nummer 104 Buchstabe a Doppelbuchstabe oo § 149 Absatz 1 Nummer 21b TKG
47. Zu Artikel 1 Nummer 104 Buchstabe c § 149 Absatz 2 Satz 1 TKG
48. Zu Artikel 4 Absatz 2 Satz 2 Inkrafttreten
Â
Â
Â
Drucksache 129/1/11
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Regelungen
... ermöglicht bereits eine Kostenkontrolle bei Kurzwahldiensten. Der Teilnehmer kann einen Hinweis verlangen, sobald seine Entgeltansprüche aus Dauerschuldverhältnissen für Kurzwahldienste im jeweiligen Kalendermonat eine Summe von 20 Euro überschreiten. Ein Schwachpunkt ist jedoch, dass die Regelung als "Opt-in"-Modell ausgestaltet ist und der Anbieter nicht über den Informationsanspruch aufklären muss. Viele Teilnehmer sind sich dieser Möglichkeit der Kostenkontrolle nicht bewusst. Daher sollte der Warnhinweis bei Überschreiten der Preisgrenze automatisch versandt werden.
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zum Gesetzentwurf insgesamt
3. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 2 Absatz 2 Nummer 1 Satz 2 TKG und Nummer 15 Buchstabe a und b § 20 Absatz 1 und 3 TKG
4. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b Doppelbuchstabe ee § 2 Absatz 2 Nummer 4 TKG
5. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b Doppelbuchstabe ff § 2 Absatz 2 Nummer 5 TKG allgemein
6. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b Doppelbuchstabe gg - neu - § 2 Absatz 2 Nummer 7 TKG
7. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe c § 2 Absatz 3 Nummer 4 TKG
8. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe e § 2 Absatz 6 Satz 1 und Satz xneu - TKG
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe e
9. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe e § 3 Nummer 4cneu - TKG
10. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe h Doppelbuchstabe bb § 3 Nummer 9 Satz 2 TKG und Nummer 49 § 53 Absatz 2 Satz xneu - TKG
11. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 3 Nummer 9 TKG
12. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 3 TKG
13. Zu Artikel 1 Nummer 16 Buchstabe d § 21 Absatz 5 Satz 1 TKG
14. Zu Artikel 1 Nummer 33 § 43a Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 TKG
15. Zu Artikel 1 Nummer 34 § 43b Überschrift, Absatz 2 - neu - TKG
16. Zu Artikel 1 Nummer 34 § 43b Satz 2 TKG *
17. Zu § 45a TKG allgemein
18. Zu Artikel 1 Nummer 39 Buchstabe a § 45h Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, Buchstabe bneu - § 45h Absatz 5 - neu - TKG
19. Zu Artikel 1 Nummer 40 Buchstabe b § 45k Absatz 2 Satz 3, Satz 5 TKG
20. Zu Artikel 1 Nummer 40aneu - § 45l Absatz 1 Satz 1, 3, Absatz 4 - neu - TKG
Zu Artikel 1 Nummer 41
29. Zu Artikel 1 Nummer 41 § 45n Absatz 2 Nummer 1, Absatz 4 Satz 1 Nummer 1, Absatz 5 Satz 2 TKG
30. Zu Artikel 1 Nummer 41 § 45n Absatz 4 Satz 1 Nummer 5, 6 und 7 - neu - TKG
Zu Artikel 1 Nummer 41
33. Zu Artikel 1 Nummer 41 § 45n TKG
34. Zu Artikel 1 Nummer 44 § 46 Absatz 4 Satz 5 TKG
35. Zu Artikel 1 Nummer 44 § 46 Absatz 8 Satz 1, 2, 3 TKG
36. Zu Artikel 1 Nummer 44 § 46 Absatz 8 Satz 4 TKG
37. Zu Artikel 1 Nummer 45 Buchstabe cneu - § 47a Absatz 5 - neu -, 6 - neu - TKG
38. Zu Artikel 1 Nummer 47 § 48 Absatz 3 TKG
39. Zu Artikel 1 Nummer 49 § 53 Absatz 1 TKG
40. Zu Artikel 1 Nummer 50 § 54 Absatz 4 - neu - TKG
41. Zu Artikel 1 Nummer 51 Buchstabe b § 55 Absatz 1 Satz 5 TKG
42. Zu Artikel 1 Nummer 51 Buchstabe b und e § 55 Absatz 1 Satz 5 und Absatz 5 Satz 3TKG , Nummer 53 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa0 und aa1 - neu - § 57 Absatz 1 Satz 1 und 6 TKG , Nummer 54 § 58 Absatz 2 Satz 3 TKG , Nummer 56 Buchstabe b Doppelbuchstabe cc - neu - § 60 Absatz 2 Satz 3 TKG und Buchstabe dneu - § 60 Absatz 4 TKG sowie Nummer 59 Buchstabe a und b § 63 Absatz 1 Satz 3 und Absatz 2 Satz 2 TKG
43. Zu Artikel 1 Nummer 53 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb § 57 Absatz 1 Satz 7 bis 9 TKG
Zu Artikel 1 Nummer 57
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
46. Zu Artikel 1 Nummer 57 § 61 TKG allgemein a
47. Zu Artikel 1 Nummer 59 Buchstabe d § 63 Absatz 4 TKG
48. Zu Artikel 1 Nummer 63 § 66hneu - TKG
49. Zu Abschnitt 3 §§ 68 ff. TKG allgemein
50. Zu Artikel 1 Nummer 70 § 77a TKG allgemein
51. Zu Artikel 1 Nummer 70 § 77a Absatz 1 TKG allgemein
52. Zu Artikel 1 Nummer 70 § 77a Absatz 3 Satz 1 TKG
53. Zu Artikel 1 Nummer 70 § 77a Absatz 3 Satz 4 - neu - TKG
54. Zu Artikel 1 Nummer 82 § 100 Absatz 2 Satz 3 TKG
55. Zu Artikel 1 Nummer 84 Buchstabe a § 108 Absatz 1 Satz 3 Nummer 2 TKG
56. Zu Artikel 1 Nummer 98 § 138 Absatz 2 Satz 1 und 2 TKG
57. Zu Artikel 1 Nummer 104 Buchstabe a Doppelbuchstabe oo § 149 Absatz 1 Nummer 21b TKG
58. Zu Artikel 1 Nummer 104 Buchstabe c § 149 Absatz 2 Satz 1 TKG
59. Zu Artikel 4 Absatz 2 Satz 2 Inkrafttreten
60. Zu Artikel 4 Absatz 2 Satz 3 Inkrafttreten
Â
Â
Â
Drucksache 818/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Europäische Fonds für soziales Unternehmertum KOM (2011) 862 endg.
... Angesichts dieser Situation hat sich die Kommission in der Binnenmarktakte4 verpflichtet, mehrere Maßnahmen zu initiieren, mit denen dafür gesorgt wird, dass Sozialunternehmen florieren können. Auch solche Finanzierungsschwachpunkte sollen beseitigt werden. Der Ziel der vorgeschlagenen Verordnung ist die Schaffung eines Rechtsrahmens, der auf die Erfordernisse von Sozialunternehmen, die Anleger, die solche Unternehmen finanzieren möchten, und die spezialisierten Investmentfonds, die als Vermittler zwischen den beiden auftreten wollen, zugeschnitten ist. Mit ihr soll ein hohes Maß an Klarheit entstehen in Bezug auf die Merkmale, die Fonds für soziales Unternehmertum von der weiter gefassten Kategorie alternativer Investmentfonds unterscheiden. Nur Fonds, auf die diese Merkmale zutreffen, können sich mit Hilfe des vorgeschlagenen europäischen Rahmens für Fonds für soziales Unternehmertum Finanzmittel beschaffen.
Drucksache 85/11 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Jahreswachstumsbericht - Gesamtkonzept der EU zur Krisenbewältigung nimmt weiter Gestalt an KOM (2011) 11 endg.; Ratsdok. 18066/10
... 13. Der Bundesrat bemängelt die einseitige, äußerst negative Darstellung der bildungspolitischen Situation in dem dem Jahreswachstumsbericht anhängenden Entwurf des gemeinsamen Beschäftigungsberichts. So hat die Kommission selbst erst vor kurzem in ihrer Mitteilung "Bekämpfung des Schulabbruchs ein wichtiger Beitrag zur Agenda Europa 2020" festgestellt, dass seit dem Jahr 2000 die durchschnittliche Schulabbrecherquote in Europa um 3,2 Prozentpunkte gesunken ist und die Leistung der Mitgliedstaaten Raum für Optimismus lässt. Darüber hinaus wird jedenfalls für Deutschland die Einschätzung der Kommission, dass ein wesentlicher Schwachpunkt der beruflichen Aus- und Weiterbildung die Qualität und Attraktivität auf allen Ebenen sei, nicht geteilt. Zutreffend ist zwar, dass weitere Anstrengungen zur Verbesserung der Bildungssysteme unternommen werden sollten; dies steht aber einer Wertschätzung der erzielten Fortschritte und Leistungen nicht entgegen. Die Herausstellung allein der bestehenden Schwachpunkte kann insoweit sogar eine kontraproduktive Wirkung haben.
Drucksache 667/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: Eine entschlossenere Reaktion auf das Drogenproblem KOM (2011) 689 endg.
... Die Kommission arbeitet weiterhin eng mit den EU-Agenturen zusammen, um das Verständnis für dieses Problem zu verbessern und wirksamere Antworten, u.a. im Bereich der Prävention, zu ermitteln. Die aktuellen EU-Vorschriften sind unzureichend, um gegen das Problem vorzugehen. In ihrer Bewertung der Wirksamkeit des Beschlusses 2005/387/JI des Rates24 ermittelte die Kommission drei wichtige Schwachpunkte:
Mitteilung
1. eine entschlossenere Europäische Reaktion auf das Drogenproblem
2. Drogenhandel
3. Drogenausgangsstoffe
4. Sicherstellung Einziehung von Vermögenswerten aus Straftaten
5. Neue psychoaktive Substanzen
6. Nachfrageverringerung
7. Führen von Fahrzeugen unter dem Einfluss von Drogen
8. Internationale Zusammenarbeit
9. Fazit
Â
Â
Â
Drucksache 482/10
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Zweiten E-Geld-Richtlinie
... Schwachpunkt der bestehenden Strafandrohungen von bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe bei Vorsatztaten ist, dass sie die gesamte Bandbreite von minder bis zu besonders schweren Fällen abbildet. Bereits durchschnittlich gelagerte Fälle des Handelns ohne Erlaubnis bergen die Gefahr, dass einzelne Kunden/Anleger massive Vermögensschäden erleiden, und bieten ein hohes Nachahmungspotential. Gerade in diesen Fällen bewegt sich die zu erwartende Strafe zwangsläufig in einer Höhe, die eine Einstellung des Ermittlungsverfahrens nach §§ 153 ff.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
a Bürokratiekosten der Wirtschaft
b Bürokratiebelastungen für Bürgerinnen und Bürger
c Bürokratiekosten für die Verwaltung
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes
Abschnitt 4 Vorschriften über die Beaufsichtigung von Instituten, sofortige Vollziehbarkeit
Abschnitt 4a Sondervorschriften für das E-Geld-Geschäft und den Vertrieb und die Rücktauschbarkeit von E-Geld
Abschnitt 7 Anzeigen, Zahlungsinstituts-Register, E-Geld-Instituts-Register, Strafbestimmungen, Bußgeldvorschriften und Übergangsvorschriften
§ 1 Begriffsbestimmungen; Ausnahmen für bestimmte Zahlungsinstitute
§ 1a Zusätzliche Begriffsbestimmungen für das E-Geld-Geschäft; Ausnahmen für bestimmte E-Geld-Institute
§ 4 Einschreiten gegen unerlaubte Zahlungsdienste sowie das unerlaubte Betreiben des E-Geld-Geschäfts
§ 5 Verfolgung unerlaubter Zahlungsdienste sowie des unerlaubten Betreibens des E-Geld-Geschäfts
§ 8a Erlaubnis für E-Geld-Institute
§ 9a Versagung der Erlaubnis für E-Geld-Institute
§ 12a Eigenkapital bei E-Geld-Instituten
Abschnitt 4 Vorschriften über die Beaufsichtigung von Instituten, sofortige Vollziehbarkeit
§ 13a Sicherungsanforderungen für die Entgegennahme von Geldbeträgen für die Ausgabe von E-Geld
§ 17a Anzeigepflicht bei Bestellung des Abschlussprüfers; Bestellung in besonderen Fällen
Abschnitt 4a Sondervorschriften für das E-Geld-Geschäft und den Vertrieb und die Rücktauschbarkeit von E-Geld
§ 23a Verbot der Ausgabe von E-Geld über andere Personen
§ 23b Verpflichtungen des E-Geld-Emittenten bei der Ausgabe und dem Rücktausch von E-Geld
§ 23c Vertrieb und Rücktausch von E-Geld durch E-Geld-Agenten
§ 28a Beschwerden über E-Geld-Emittenten
Abschnitt 7 Anzeigen, Zahlungsinstituts-Register, E-Geld-Instituts-Register, Strafbestimmungen, Bußgeldvorschriften und Übergangsvorschriften
§ 30a E-Geld-Instituts-Register
§ 30b Werbung
§ 36 Übergangsvorschriften für E-Geld-Institute
Artikel 2 Änderung des Kreditwesengesetzes
§ 12 Begrenzung von qualifizierten Beteiligungen
§ 25b Einhaltung der besonderen organisatorischen Pflichten im bargeldlosen Zahlungsverkehr
§ 25c Interne Sicherungsmaßnahmen
§ 60a Beteiligung der Bundesanstalt und Mitteilungen in Strafsachen
Artikel 3 Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes
§ 80d Interne Sicherungsmaßnahmen
§ 80g Verstärkte Sorgfaltspflichten
Artikel 4 Änderung des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes
Artikel 5 Änderung der Verordnung über die Erhebung von Gebühren und die Umlegung von Kosten nach dem Finanzdienstleitungsaufsichtsgesetz
Artikel 6 Änderung des Investmentgesetzes
Artikel 7 Änderung des Geldwäschegesetzes
Artikel 8 Änderung des Handelsgesetzbuchs
§ 340m Strafvorschriften
Artikel 9 Änderung der Zahlungsinstituts-Rechnungslegungsverordnung
Artikel 10 Änderung des Unterlassungsklagengesetzes
Artikel 11 Änderung der Zahlungsinstituts-Eigenkapitalverordnung
Abschnitt 1 Angemessenheit
Abschnitt 2 Regelungen für die Eigenkapitalberechnung von Zahlungsinstituten
Abschnitt 3 Regelungen für die Eigenkapitalberechung von E-Geld-Instituten
§ 6a Berechnung der Eigenkapitalanforderungen
§ 6b Berechnung bei Erbringung von Zahlungsdiensten
§ 6c Berechnung nach Methode D für die Ausgabe von E-Geld
Abschnitt 4 Melde- und Anzeigepflichten
Artikel 12 Änderung der Großkredit- und Millionenkreditverordnung
Artikel 13 Änderung der Liquiditätsverordnung
Artikel 14 Änderung der Prüfungsberichtsverordnung
§ 21 Darstellung und Beurteilung der getroffenen Vorkehrungen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sowie von sonstigen strafbaren Handlungen
Anlage 6 (zu § 21 PrüfbV) Fragebogen gemäß § 21 PrüfbV
Artikel 15 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ziel des Gesetzes
II. Wesentlicher Inhalt
1. Änderung des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes ZAG
2. Weitere Änderungen
III. Alternativen, Folgen und Auswirkungen des Gesetzes
1. Alternativen
2. Folgen und Auswirkungen
3. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgenabschätzung:
IV. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
V. Auswirkungen des Gesetzes auf die Einnahmen und Ausgaben der öffentlichen Haushalte, Kosten für die Wirtschaftsunternehmen und Auswirkungen auf das Preisniveau
IV. Bürokratiekosten
1. Vorbemerkung
2. Bürokratiekosten für die Wirtschaft
3. Bürokratiebelastungen für Bürgerinnen und Bürger
4. Bürokratiekosten für die Verwaltung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Buchstabe g
Zu Buchstabe h
Zu Buchstabe i
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 15
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 16
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23
Zu Buchstabe a
Zu Nummer 24
Zu Nummer 25
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 26
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 27
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 28
Zu Nummer 29
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Buchstabe g
Zu Nummer 30
Zu Nummer 31
Zu Nummer 32
Zu Nummer 33
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 34
Zu Buchstabe n
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Nummer 35
Zu Buchstabe a
Zu Nummer 36
Zu Nummer 38
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 39
Zu Buchstabe a
Zu Nummer 40
Zu Nummer 41
Zu Nummer 42
Zu Buchstabe a
Zu Nummer 43
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 44
Zu Nummer 45
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Buchstabe a
Zu § 24a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 24
Zu Nummer 25
Zu Nummer 26
Zu Nummer 27
Zu Nummer 28
Zu Nummer 29
Zu Nummer 30
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 31
Zu Nummer 32
Zu Nummer 33
Zu Nummer 34
Zu Nummer 35
Zu Nummer 36
Zu Nummer 37
Zu Nummer 38
Zu Buchstabe a
Zu Nummer 39
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 5
Zu Nummer 1
Zu Nummer 4
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Artikel 8
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
Zu Artikel 11
Zu Nummer 1
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Artikel 12
Zu Artikel 13
Zu Artikel 14
Zu Nummer 1
Zu § 21
Zu Nummer 3
Zu Artikel 15
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Nr. 1344: Gesetz zur Umsetzung der Zweiten E-Geld-Richtlinie
Â
Â
Â
Drucksache 100/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2007/2004 des Rates zur Errichtung einer Europäischen Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (FRONTEX) KOM (2010) 61 endg.
... Gegenstand dieses Vorschlags sind Änderungen der Verordnung (EG) Nr. 2007/2004 des Rates zur Errichtung einer Europäischen Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (FRONTEX). Diese sind notwendig um ein klar definiertes und ordnungsgemäßes Funktionieren der Agentur FRONTEX in den nächsten Jahren zu gewährleisten. Ziel des Vorschlags ist es, die Verordnung vor dem Hintergrund der durchgeführten Evaluierungen und der praktischen Erfahrungen anzupassen, das Mandat der Agentur zu präzisieren und festgestellte Schwachpunkte zu beheben.
Vorschlag
Begründung
1. Hintergrund des Vorschlags
Gründe und Ziele des Vorschlags
Allgemeiner Kontext
Geltende Bestimmungen
2. Konsultation beteiligter Kreise und Folgenabschätzung
4 Folgenabschätzung
3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
4 Zusammenfassung
4 Rechtsgrundlage
4 Subsidiaritätsprinzip
4 Verhältnismäßigkeitsprinzip
Wahl des Instruments
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Informationen
Vereinigtes Königreich und Irland
5 Dänemark
Island und Norwegen
5 Schweiz
5 Liechtenstein
Genauer Überblick über die vorgeschlagenen Änderungen
Artikel 1 – Errichtung der Agentur
Artikel 1a – Begriffsbestimmungen
Artikel 2 – Wesentliche Aufgaben
Artikel 3 – Gemeinsame Aktionen und Pilotprojekte an den Außengrenzen
Artikel 3a – Organisatorische Aspekte gemeinsamer Aktionen und Pilotprojekte (neu)
Artikel 3b – Zusammensetzung und Einsatz von FRONTEX-Unterstützungsteams (neu)
Artikel 4 – Risikoanalyse
Artikel 5 – Ausbildung
Artikel 6 – Forschung
Artikel 7 – Technische Ausrüstung
Artikel 8 – Unterstützung von Mitgliedstaaten in einer Situation, die eine verstärkte technische und operative Unterstützung an den Außengrenzen erfordert
Artikel 8e – Einsatzplan
Artikel 8h – Kosten
Artikel 9 – Zusammenarbeit bei der Rückführung
Artikel 11 – Informationsaustausch
Artikel 11a – Datenschutz (neu)
Artikel 11b – Sicherheitsvorschriften für den Schutz von Verschlusssachen und nicht als Verschlusssache eingestuften sensiblen Informationen (neu)
Artikel 13 – Zusammenarbeit mit Agenturen und Einrichtungen der Europäischen Union und internationalen Organisationen
Artikel 14 – Erleichterung der operativen Zusammenarbeit mit Drittstaaten und Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden von Drittstaaten
Artikel 15a – Sitzabkommen (neu)
Artikel 17 – Personal
Artikel 20 – Befugnisse des Verwaltungsrats
Artikel 21 – Zusammensetzung des Verwaltungsrats
Artikel 25 – Aufgaben und Befugnisse des Direktors
Vorschlag
Artikel 1 Geänderter Text
Artikel 3 Gemeinsame Aktionen und Pilotprojekte an den Außengrenzen
Artikel 3a Organisatorische Aspekte gemeinsamer Aktionen und Pilotprojekte
Artikel 3b Zusammensetzung und Einsatz von FRONTEX-Unterstützungsteams
Artikel 3c Anweisungen für die FRONTEX-Unterstützungsteams
Artikel 4 Risikoanalyse
Artikel 6 Verfolgung und Beteiligung an der Forschungsarbeit
Artikel 7 Technische Ausrüstung
Artikel 9 Zusammenarbeit bei der Rückführung
Artikel 11 Systeme für den Informationsaustausch
Artikel 11a Datenschutz
Artikel 11b Sicherheitsvorschriften für den Schutz von Verschlusssachen und nicht als Verschlusssache
Artikel 13 Zusammenarbeit mit Agenturen und Einrichtungen der Europäischen Union und internationalen Organisationen
Artikel 14 Erleichterung der operativen Zusammenarbeit mit Drittstaaten und Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden von Drittstaaten
Artikel 15a Sitzabkommen
Artikel 2 Inkrafttreten
Â
Â
Â
Drucksache 693/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Arbeitsprogramm der Kommission für 2011 KOM (2010) 623 endg.
... Medizinprodukte: Ziel ist die Vereinfachung und Stärkung der Vorschriften, um ein hohes Gesundheitsschutzniveau sicherzustellen und gleichzeitig ein reibungsloses Funktionieren des Binnenmarktes sowie die Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit des Sektors zu gewährleisten. Aus der Bewertung der geltenden Vorschriften geht hervor, dass bei Produkten, die keinen speziellen Rechtsvorschriften der Union unterliegen, rechtliche Lücken vorhanden sind und es notwendig ist, einige Schwachpunkte des Systems zu beseitigen. In-vitro-Diagnostika: Ziel ist die Vereinfachung und Stärkung der Vorschriften, um ein hohes Gesundheitsschutzniveau sicherzustellen und gleichzeitig ein reibungsloses Funktionieren des Binnenmarktes sowie die Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit des Sektors zu gewährleisten. Aus der Bewertung der geltenden Vorschriften geht hervor, dass bei einigen Fragen Klärungsbedarf besteht, bestimmte Aspekte in die Vorschriften
Anhänge zur Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Arbeitsprogramm der Kommission für 2011
Anhang I : Strategische Initiativen, deren Annahme für 2011 vorgesehen ist
Anhang II : Vorläufiges Verzeichnis möglicher, zur Prüfung vorliegender Initiativen*
Arbeitsprogramm der Kommission für 2011 - Anhang II Fortlaufendes Vereinfachungsprogramm und Initiativen zur Verringerung des Verwaltungsaufwands
Anhang IV : Liste der zurückzuziehenden Vorschläge
Â
Â
Â
Drucksache 87/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 479/2009 im Hinblick auf die Qualität der statistischen Daten im Rahmen des Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit KOM (2010) 53 endg.
... Wird gegen diesen Schwachpunkt nichts unternommen, werden solche Fälle, in denen einzelne Mitgliedstaaten die Regeln nicht einhalten, weiterhin die Verlässlichkeit des Governance-Systems für seine Teilnehmer auf europäischer und auf der Ebene der Mitgliedstaaten beeinträchtigen. Es ist daher beim derzeitigen Stand der Entwicklung sowohl angezeigt als auch politisch kohärent, gewisse Änderungen des Governance-Rahmens für die Haushaltsstatistik vorzuschlagen. Mit der geänderten Verordnung soll es der Kommission und den Mitgliedstaaten ermöglicht werden, durch eine effizientere Zusammenarbeit die Qualität und Zuverlässigkeit der Statistiken zu den öffentlichen Finanzen mit Hilfe eines auf zwei Säulen beruhenden Ansatzes zu verbessern: Erstens sollen häufigere und umfassendere regelmäßige Besuche im Kontext des standardmäßigen VÜD-Verfahrens stattfinden, zweitens soll Eurostat zusätzliche methodenbezogene Besuche durchführen können, wenn bei einer Bewertung der Risiken spezifische und bedeutende Probleme festgestellt werden.
Drucksache 791/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Mindestnormen für die Anerkennung und den Status von Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen als Personen mit Anspruch auf internationalen Schutz und über den Inhalt des zu gewährenden Schutzes (Neufassung) KOM (2009) 551 endg./2; Ratsdok. 14863/1/09
... Aufgrund des grenzübergreifenden Charakters der Probleme im Asylbereich ist die EU in einer guten Position, um insbesondere für Probleme betreffend die Anerkennung und den Status von Schutzberechtigten Lösungen vorzuschlagen. Obwohl mit dem Erlass der derzeitigen Richtlinie bereits ein hohes Maß an Harmonisierung erreicht worden ist, bedarf es weiterer EU-Maßnahmen, um bessere und einheitlichere Schutznormen zu erreichen und weitere Fortschritte im Hinblick auf einen einheitlichen Status zu erzielen. Vor allem müssen unbedingt weitere Anstrengungen unternommen werden, um gleiche Ausgangsbedingungen zu schaffen, damit das Dublin-System fair und effizient funktionieren kann. Wie in der Asylstrategie hervorgehoben wird, muss, um die Schwachpunkte dieses Systems zu beseitigen, sichergestellt werden, dass die unter das System fallenden Asylbewerber gleichen Anspruch auf Schutz haben.
Drucksache 130/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften TEN-V: Überprüfung der Politik - ein besser integriertes transeuropäisches Verkehrsnetz im Dienst der gemeinsamen Verkehrspolitik KOM (2009) 44 endg.; Ratsdok. 6135/09
... " wesentlich und hat seine Bedeutung als Grundlage für die Förderung im Rahmen des Kohäsionsfonds bewiesen. Des Weiteren bildete es eine wichtige Basis für die Umsetzung des Gemeinschaftsrechts im Verkehrssektor, z.B. bei der Interoperabilität im Schienenverkehr und der Straßentunnelsicherheit. Seine Schwachpunkte lagen in der Diskrepanz zwischen den allgemeinen Planungszielen und den Möglichkeiten zur Stimulation und Überwachung der Durchführung sowie aus europäischer Sicht in einem Mangel an Zielgerichtetheit.
Grünbuch TEN-V: Überprüfung der Politik - Ein besser integriertes Transeuropäisches Verkehrsnetz im Dienst der gemeinsamen Verkehrspolitik
1. Einführung
2. Grundlagen der künftigen TEN-V-Politik
• EG-Vertrag
• Besonderheiten
• Bislang erzielte Erfolge
• Stärken und Schwächen
5 Netzplanung
Realisierung des Netzes
• Erwartete Verkehrsnachfrage
3. Aspekte der Weiterentwicklung Des TEN-V
3.1 Netzplanung
• Die Zukunft des Gesamtnetzes
• Mögliche Einbindung eines vorrangigen Netzes?
• Eine konzeptionelle Säule
• Infrastrukturaspekte von besonderer Bedeutung für den künftigen TEN-V-Aufbau
Unterschiedliche Erfordernisse von Personen- und Güterverkehr
Flughäfen und Häfen als wichtigste Verbindungspunkte Europas mit der Welt
Verkehr auf Wasserwegen in der EU
5 Güterverkehrslogistik
Intelligente Verkehrssysteme
• Innovation
• Ein TEN-V-Kernnetz?
3.2. Durchführungsebene
• In den TEN-V-Plänen aufgestellte Gesamtfinanzierung der Vorhaben von gemeinsamem Interesse
• Finanzierungsinstrumente der Gemeinschaft zur Förderung der TEN-V-Durchführung
• Gemeinschaftsinstrumente nichtfinanzieller Art zur Förderung der TEN-V-Durchführung
Koordinierung – Europäische Koordinatoren und Korridorkoordinierung
Methode der offenen Koordinierung
4. Optionen für den künftigen TEN-V-Aufbau
5. Informationen im Hinblick auf Stellungnahmen zu diesem Grünbuch
Â
Â
Â
Drucksache 758/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - "An die Zukunft denken: Entwicklung einer gemeinsamen EU-Strategie für Schlüsseltechnologien" KOM (2009) 512 endg.; Ratsdok. 13000/09
... • Die Fragmentierung der politischen Maßnahmen der EU wird häufig durch das Fehlen einer langfristigen Perspektive und Koordinierung verursacht. Um eine Verbesserung der Bedingungen für die industrielle Verwertung der Technologie in der EU zu erzielen, ist eine bessere Arbeitsteilung erforderlich. Die technologiepolitischen Maßnahmen der einzelnen Mitgliedstaaten können häufig trotz einer ähnlichen Ausrichtung die Synergien und die Größen- und Verbundvorteile nicht nutzen, die sich aus stärker koordinierten gemeinsamen Aktionen ergeben. Das Instrument Gemeinsame Technologieinitiativen könnte weiter vereinfacht und ausgebaut und die Rolle der Technologieplattformen14 erweitert werden; durch eine bessere Koordinierung zwischen den Plattformen könnte dafür gesorgt werden, dass die Schlüsseltechnologien einen Beitrag zur Bewältigung der großen gesellschaftlichen Herausforderungen leisten. Je nachdem, wie ausgereift die Schlüsseltechnologien sind, ist eine starke Integration der Bereiche experimentelle Forschung, Innovation und industrielle Verwertung von entscheidender Bedeutung. Hierzu gehört beispielsweise die Notwendigkeit, sehr kostspielige Konzeptnachweise und Testproduktionsprojekte in der Vorproduktionsphase durchzuführen, bevor eine Schlüsseltechnologie eingeführt wird. Diese Demonstrationsprojekte könnten von einer gemeinsamen Planung und EU-weiten Teilnahme profitieren und somit die effektive Mindestgröße für die Verbreitung dieser Technologien erreichen. Die Fragmentierung der Märkte für Innovationen stellt einen großen Schwachpunkt dar, der unter anderem durch unterschiedliche Vorschriften und Verfahren der Normung, Zertifizierung und öffentlichen Auftragsvergabe in den Mitgliedstaaten verursacht wird.
Mitteilung
1. Die Gesellschaftliche und wirtschaftliche Bedeutung von Schlüsseltechnologien
2. Ermittlung von Schlüsseltechnologien
3. Bericht über Fortschritte, verwirklichte Ziele und Herausforderungen
4. Förderung der Schlüsseltechnologien in der EU
4.1. Mehr Gewicht auf die Innovation für Schlüsseltechnologien
4.2. Mehr Gewicht auf Technologietransfer und EU-weite Lieferketten
4.3. Mehr Gewicht auf gemeinsame strategische Planung und Demonstrationsprojekte
4.4. Staatliche Beihilfepolitik
4.5. Kombination des Einsatzes von Schlüsseltechnologien mit der Klimaschutzpolitik
4.6. Leitmärkte und öffentliches Auftragswesen
4.7. Internationaler Vergleich der politischen Maßnahmen im Bereich Spitzentechnologie und verstärkte internationale Zusammenarbeit
4.8. Handelspolitik
4.9. Finanzierungsinstrument der EIB und Risikokapitalfinanzierung
4.10. Qualifikationen, Hochschulbildung und Ausbildung
5. Zukunftsperspektiven
Â
Â
Â
Drucksache 324/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 12. März 2009 zu einem Konzept für die Entwicklungshilfe der EG für die Gesundheitsversorgung in afrikanischen Ländern südlich der Sahara
... 10. fordert die Kommission nachdrücklich auf, die allgemeine Budgethilfe in höherem Maße zur Stärkung der Gesundheitsversorgung zu verwenden, indem Leistungsindikatoren festgesetzt werden, an denen die Fortschritte auf dem Weg zu dem Abuja-Ziel von 15% gemessen werden, und die Umsetzungsraten (im Einzelnen die Schwachpunkte bei der Verwaltung der öffentlichen Finanzen und bei der Beschaffung) geprüft werden, technische Hilfe im Rahmen des Dialogs über die Gesundheitspolitik geleistet wird und solide Statistikverfahren eingeführt werden;
Drucksache 773/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über die Ermittlung und Ausweisung europäischer kritischer Infrastrukturen und die Bewertung der Notwendigkeit, ihren Schutz zu verbessern
... 5. Der Bundesrat sieht den Schutz kritischer Infrastrukturen vorrangig als nationale Aufgabe an. Ein integrierter und EU-weiter Ansatz zur Ermittlung von Schwachpunkten und Sicherheitslücken kann nur eine sinnvolle Ergänzung zu den auf nationaler Ebene bestehenden Programmen zum Schutz kritischer Infrastrukturen sein.
Drucksache 810/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 23. September 2008 zu den Beratungen des Petitionsausschusses im Jahr 2007 und Bericht über die Beratungen des Petitionsausschusses in der Sitzungsperiode 2007
... 20. räumt ebenfalls ein, dass in vielen Fällen zufrieden stellende Lösungen für die Petenten nicht erzielt werden können aufgrund der Schwachpunkte in den anwendbaren gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften selbst;
Drucksache 452/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Künftige Asylstrategie - ein integriertes Konzept für EU-weiten Schutz KOM (2008) 360 endg.; Ratsdok. 11022/08
... Die Kommission ist der Auffassung, dass die Eckpfeiler des Dublin-Systems beibehalten werden sollten und dass das mit der Vollendung des gemeinsamen europäischen Asylsystems einhergehende höhere gemeinsame Schutzniveau auf längere Sicht die meisten Schwachpunkte des gegenwärtigen Systems beseitigen wird, weil in andere Mitgliedstaaten überstellte Personen dort den gleichen Anspruch auf Schutz haben werden.
1. Einführung
1.1. Hintergrund
1.2. Tendenzen
2. Übergeordnete Ziele des gemeinsamen Europäischen Asylsystems
3. Qualitativ bessere und stärker vereinheitlichte Standards im Bereich des internationalen Schutzes
3.1. Richtlinie über Mindestnormen für die Aufnahme von Asylbewerbern Mindestnormen-Richtlinie
3.2. Asylverfahrensrichtlinie
3.3. Anerkennungsrichtlinie
4. Praktische Zusammenarbeit
5. Förderung von Verantwortung und Solidarität
5.1. Solidarität und gerechte Aufteilung der Verantwortlichkeiten innerhalb der EU
5.1.1. Änderung des Dublin-Systems
5.1.2. Solidaritätsmechanismen
5.2. Solidarität nach außen
5.2.1. Regionale Schutzprogramme
5.2.2. Wiederansiedlung
5.2.3. Gut organisierte und regelgerechte Ankunft von Schutzbedürftigen
6. SCHLUSSFOLGERUNG
Â
Â
Â
Drucksache 773/08 (Beschluss)
Beschluss Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über die Ermittlung und Ausweisung europäischer kritischer Infrastrukturen und die Bewertung der Notwendigkeit, ihren Schutz zu verbessern
... 3. Der Bundesrat sieht den Schutz kritischer Infrastrukturen vorrangig als nationale Aufgabe an. Ein integrierter und EU-weiter Ansatz zur Ermittlung von Schwachpunkten und Sicherheitslücken kann nur eine sinnvolle Ergänzung zu den auf nationaler Ebene bestehenden Programmen zum Schutz kritischer Infrastrukturen sein.
Drucksache 762/1/07
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen zur Ausübung einer hochqualifizierten Beschäftigung KOM (2007) 637 endg.; Ratsdok. 14490/07
... " wird nicht zuletzt auch das Risiko für den Endverbraucher hinsichtlich Gesundheit und Sicherheit verstärkt. Dies ist bereits jetzt ein Schwachpunkt der Richtlinie
Drucksache 377/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat und den Ausschuss der Regionen: Eine allgemeine Politik zur Bekämpfung der Internetkriminalität KOM (2007) 267 endg.; Ratsdok. 10089/07
... Ein großer Schwachpunkt auf dem Gebiet der Justiz, Freiheit und Sicherheit ist nach wie vor, dass es an geeigneten Strukturen für eine unmittelbare grenzübergreifende operative Zusammenarbeit mangelt bzw. die vorhandenen Strukturen nicht ausreichend genutzt werden. Die herkömmliche Amtshilfe hat sich in dringenden Fällen von Internetkriminalität als langsam und ineffizient erwiesen, und neue Kooperationsstrukturen sind noch nicht ausreichend entwickelt worden. Zwar erfolgt in Europa eine enge Zusammenarbeit zwischen den nationalen Justiz- und Strafverfolgungsbehörden im Rahmen von Europol, Eurojust und anderen Strukturen, doch besteht die klare Notwendigkeit, die Zuständigkeiten zu verstärken und zu klären. Die Ergebnisse der von der Kommission diesbezüglich unternommenen Konsultation legen den Schluss nahe, dass diese wichtigen Kooperationskanäle nicht optimal genutzt werden. Daher bedarf es eines besser koordinierten operativen und strategischen Ansatzes der EU, der auch den Austausch von Informationen und bewährten Praktiken einschließt.
1. Einführung
1.1. Was ist Internetkriminalität?
1.2. Die aktuelle Entwicklung auf dem Gebiet der Internetkriminalität
1.2.1. Allgemeine Entwicklungstrends
1.2.2. Herkömmliche Straftaten im Zusammenhang mit elektronischen Netzen
1.2.3. Illegale Inhalte
1.2.4. Straftaten gegen elektronische Netze
1.3. Ziele
2. Geltende Rechtsinstrumente zur Bekämpfung der Internetkriminalität
2.1. Bestehende Instrumente und Maßnahmen auf EU-Ebene
2.2. Bestehende internationale Instrumente
3. Weiterentwicklung spezifischer Instrumente zur Bekämpfung der Internetkriminalität
3.1. Verstärkung der operativen Zusammenarbeit zwischen Strafverfolgungsbehörden und der Schulungsmaßnahmen auf EU-Ebene
3.2. Verstärkter Dialog mit der Wirtschaft
3.3. Rechtsvorschriften
3.4. Erhebung von statistischen Daten
4. Das weitere Vorgehen
4.1. Allgemeine Bekämpfung der Internetkriminalität
4.2. Bekämpfung von über elektronische Netze begangenen herkömmlichen Straftaten
4.3. Illegale Inhalte
4.4. Folgemaßnahmen
Â
Â
Â
Drucksache 792/07 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über ein einheitliches Antragsverfahren für eine kombinierte Erlaubnis für Drittstaatsangehörige zum Aufenthalt und zur Arbeit im Gebiet eines Mitgliedstaates und über ein gemeinsames Bündel von Rechten für Drittstaatsangehörige, die sich rechtmäßig in einem Mitgliedstaat aufhalten KOM (2007) 638 endg.; Ratsdok. 14491/07
... /EG auf Drittstaatsangehörige wird nicht zuletzt auch das Risiko für den Endverbraucher hinsichtlich Gesundheit und Sicherheit verstärkt. Dies ist bereits jetzt ein Schwachpunkt der Richtlinie
Drucksache 333/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Rates über die Gründung des gemeinsamen Unternehmens ARTEMIS zur Durchführung einer gemeinsamen "Technologieinitiative für eingebettete IKT-Systeme " KOM (2007) 243 endg.; Ratsdok. 9685/07
... Von der Initiative verspricht man sich folgende Vorteile: o Integration der nationalen Anstrengungen durch die Verfolgung der auf europäischer Ebene im Rahmen der Strategischen Forschungsagenda festgelegten gemeinsamen Ziele und durch Auswahl von FuE-Projekten nach einem einheitlichen, europäischen Verfahren. Eine solche Integration wird dazu beitragen, einen europäischen Forschungsraum bei eingebetteten IKT-Systemen zu schaffen. o Größere Flexibilität bei der Mobilisierung von Ressourcen der Mitgliedstaaten, die bereit sind, für gemeinsame Ziele einzutreten. o Hebelwirkung durch den Finanzbeitrag der Gemeinschaft, wodurch Anreize für die Industrie und die Mitgliedstaaten geboten werden, ihre Mittel zu erhöhen und somit unmittelbar einen Beitrag zu den Barcelona-Zielen zu leisten. o Programmeffizienz durch Bündelung der Stärken von Eureka- und europäischen Programmen bei gleichzeitiger Überwindung ihrer Schwachpunkte; im Vergleich zu Eureka werden hierdurch Ungewissheiten in den Haushalten der Mitgliedstaaten und Doppelaufwand bei den Evaluierungs- und Kontrollverfahren vermieden. o Wirtschaftliche Effizienz durch Verringerung der Bearbeitungszeit, wodurch die Industrie Vorhaben rascher durchführen und somit die Markteinführung der Forschungsergebnisse beschleunigen kann. o Wirtschaftliche Auswirkungen durch Verwirklichung der technischen Ziele im Hinblick auf eine verbesserte Wettbewerbsfähigkeit der EU-Industrie.
Drucksache 792/1/07
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über ein einheitliches Antragsverfahren für eine kombinierte Erlaubnis für Drittstaatsangehörige zum Aufenthalt und zur Arbeit im Gebiet eines Mitgliedstaates und über ein gemeinsames Bündel von Rechten für Drittstaatsangehörige, die sich rechtmäßig in einem Mitgliedstaat aufhalten KOM (2007) 638 endg.; Ratsdok. 14491/07
... /EG auf Drittstaatsangehörige wird nicht zuletzt auch das Risiko für den Endverbraucher hinsichtlich Gesundheit und Sicherheit verstärkt. Dies ist bereits jetzt ein Schwachpunkt der Richtlinie
Drucksache 444/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Rates über die Gründung des gemeinsamen Unternehmens ENIAC (Technologieinitiative Nanoelektronik) KOM (2007) 356 endg.; Ratsdok. 10149/07
... - Programmeffizienz durch Bündelung der Stärken von EUREKA- und europäischen Programmen bei gleichzeitiger Überwindung ihrer Schwachpunkte. Im Vergleich zu EUREKA werden hierdurch Ungewissheiten in den Haushalten der Mitgliedstaaten und Doppelaufwand bei den Evaluierungs- und Kontrollverfahren vermieden.
Drucksache 762/07 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen zur Ausübung einer hochqualifizierten Beschäftigung KOM (2007) 637 endg.; Ratsdok. 14490/07
... " wird nicht zuletzt auch das Risiko für den Endverbraucher hinsichtlich Gesundheit und Sicherheit verstärkt. Dies ist bereits jetzt ein Schwachpunkt der Richtlinie
Drucksache 938/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über die Ermittlung und Ausweisung kritischer europäischer Infrastrukturen und die Bewertung der Notwendigkeit, ihren Schutz zu verbessern KOM (2006) 787 endg. Ratsdok. 16933/06
... Wegen der genannten länderübergreifenden Bedeutung könnte ein derartiger integrierter und EU-weiter Ansatz zur Ermittlung von Schwachpunkten und Sicherheitslücken eine sinnvolle Ergänzung zu den bestehenden nationalen Programmen zum Schutz wichtiger Infrastrukturen bilden und erheblich zum Fortbestand des europäischen Binnenmarkts und des durch diesen generierten Wohlstands beitragen.
Begründung
1 Hintergrund des Vorschlags
• Gründe und Ziele des Vorschlags
• Allgemeiner Kontext
• Die Notwendigkeit eines gemeinsamen Rahmens
• Sektorspezifischer Dialog mit allen Beteiligten
• Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet
• im IT-Bereich
• im Gesundheitswesen:
• im Finanzsektor:
• im Verkehrssektor:
• im Chemiesektor:
• im Nuklearsektor:
• Übereinstimmung mit anderen Politikfeldern und Zielen der Europäischen Union
2 Anhörung interessierter Kreise und Folgenabschätzung
3 Rechtliche Aspekte des Vorschlags
4 Auswirkungen auf den Haushalt
5 Ergänzende Informationen
• Aufhebung geltender Rechtsvorschriften
• Einzelerläuterung zum Vorschlag
Vorschlag
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Ermittlung kritischer europäischer Infrastrukturen
Artikel 4 Ausweisung kritischer europäischer Infrastrukturen
Artikel 5 Sicherheitspläne
Artikel 6 Sicherheitsbeauftragte
Artikel 7 Berichterstattung
Artikel 8 Unterstützung der Kommission für kritische europäische Infrastrukturen
Artikel 9 Kontaktstellen für Fragen des Schutzes kritischer Infrastrukturen
Artikel 10 Vertraulichkeit und Austausch von Informationen über den Schutz kritischer Infrastrukturen
Artikel 11 Ausschuss
Artikel 12 Durchführung
Artikel 13 Inkrafttreten
Artikel 14 Adressaten
Anhang I List von Sektoren mit kritischen Infrastrukturen
Anhang II Sicherheitsplan
Â
Â
Â
Drucksache 209/06 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates zu einem Gemeinschaftspatentsystem in Europa
... Mit der Entschließung werden die wesentlichen Schwachpunkte der bisherigen Verhandlungsergebnisse aufgezeigt, nämlich insbesondere der Verzicht auf das vom Bundesrat stets befürwortete Regionalkammersystem mit der Einbindung der gut funktionierenden nationalen Patentgerichte zu Gunsten einer zentralen Gemeinschaftspatentgerichtsbarkeit, das teure Sprachen-Regime mit dem Erfordernis von derzeit 21 Übersetzungen der Patentansprüche und die damit verbundene Problematik der Rechtswirkungen der (fehlerhaften) Übersetzungen.
Anlage Entschließung des Bundesrates zu einem Gemeinschaftspatentsystem in Europa
Â
Â
Â
Drucksache 863/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften über die Erwachsenenbildung: Man lernt nie aus KOM (2006) 614 endg. Ratsdok. 14600/06
... Die Umsetzung ist jedoch – von einigen Ausnahmen abgesehen – weiterhin ein Schwachpunkt1. Die meisten Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung sind nach wie vor weitgehend auf junge Menschen ausgerichtet, und bei der Anpassung der Systeme an das Erfordernis des lebenslangen Lernens wurden bislang nur begrenzte Fortschritte erzielt. Um die Benchmark für die Teilnahmequote Erwachsener am lebenslangen Lernen zu erreichen, die die Mitgliedstaaten im Rahmen des Arbeitsprogramms „Allgemeine und berufliche Bildung 2010“ festgelegt haben, müsste die Zahl der Teilnehmer an der Erwachsenenbildung um vier Millionen steigen2. Jüngste Forschungsergebnisse3 untermauern die große Bedeutung von Investitionen in die Erwachsenenbildung. Zu den öffentlichen und privaten Nutzeffekten der Erwachsenenbildung gehören die Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit, eine höhere Produktivität, qualitativ bessere Beschäftigungsmöglichkeiten, weniger Ausgaben für Arbeitslosenunterstützung, Sozialleistungen und vorgezogene Altersrenten, aber auch ein höherer sozialer Nutzen in Form einer stärkeren Teilhabe an der Gesellschaft, besserer Gesundheit und geringerer Kriminalität. Hinzu kommt, dass die Betroffenen zufriedener sind und sich stärker selbst verwirklichen können. Wissenschaftliche Untersuchungen über ältere Erwachsene bestätigen, dass diejenigen, die aktiv lernen, gesünder sind, so dass bei ihnen weniger Kosten für die Gesundheitsversorgung anfallen4.
Mitteilung
1. Einleitung
2. Die Herausforderungen
3. Die nächsten Schritte
1. Zugangsschranken beseitigen
2. Die Qualität der Erwachsenenbildung sicherstellen
3. Anerkennung und Validierung der Lernergebnisse
4. In ältere Bürger und Migranten investieren Angesichts der alternden Bevölkerung und der Migrantenströme müssen gezielte Investitionen getätigt werden.
5. Indikatoren und Benchmarks
4. Maßnahmen der Europäischen Union
Anhang Teilnahme an der Erwachsenenbildung
Â
Â
Â
Drucksache 750/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften: Die Rolle der Zivilgesellschaft in der Drogenpolitik der Europäischen Union KOM (2006) 316 endg.; Ratsdok. 12147/06
... (2) Worin liegen Ihrer Meinung nach die Vorzüge, der zusätzliche Nutzen oder die Schwachpunkte des in diesem Grünbuch angeregten Drogenforums? Stimmen Sie den vorgesehenen wesentlichen Bestandteilen zu?
Grünbuch Die Rolle der Zivilgesellschaft in der Drogenpolitik der Europäischen Union
1. Hintergrund
2. Der Begriff Zivilgesellschaft”
3. Zusammenarbeit Kommission - Zivilgesellschaft: Stand der Dinge
4. Politik und Rechtsvorschriften der EU auf dem Gebiet der Drogenbekämpfung
5. Akteure der Zivilgesellschaft auf dem Gebiet der Drogenbekämpfung
6. Weiteres Vorgehen Optionen
6.1. Drogenforum der Zivilgesellschaft
6.2. Thematische Verknüpfung bestehender Netze
7. Schlussfolgerung
Anhang Beispiele für die Zusammenarbeit zwischen der Kommission und der Zivilgesellschaft
1. Konsultation im Internet
2. Offene Konsultation mit interessierten Kreisen, Anmeldung erforderlich
3. Repräsentatives Netz der Zivilgesellschaft NRO
4. Kombination von zweistufigen Foren
4.1. Forum zur Gesundheitspolitik und Offenes Forum
4.2. HIV-Thinktank und Forum der Zivilgesellschaft
Â
Â
Â
Drucksache 349/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften: Europäische Transparenzinitiative KOM (2006) 194 endg.; Ratsdok. 9412/06
... Im Zuge der Europäischen Transparenzinitiative hat die Kommission mit der Überprüfung ihres gesamten Transparenzkonzepts begonnen. Da Schwachpunkte identifiziert und diskutiert werden sollen, deckt die Initiative ein breites Themenspektrum ab. Dieses reicht von einer umfassenderen Information über die Verwaltung und Verwendung von EU-Geldern, über berufsethische Regeln für die europäischen Organe und Einrichtungen bis hin zum Rahmen, in dem Lobbyisten und Organisationen der Zivilgesellschaft ihre Tätigkeit ausüben.
Grünbuch Europäische Transparenzinitiative
I. Einführung
• Die Notwendigkeit eines strukturierteren Rahmens für die Lobbyarbeit
• Feedback zu den Mindeststandards für die Konsultation
• Offenlegungspflicht für Informationen über Empfänger von EU-Geldern im Rahmen der geteilten Mittelverwaltung
II. Transparenz und Interessenvertretung Lobbyarbeit
1. Definitionen und Rahmenbestimmungen
2. Mögliche Problembereiche
3. Bestehende Maßnahmen und Möglichkeiten ihrer Weiterentwicklung
3.1. Kontrollmöglichkeiten durch die Öffentlichkeit
Allgemeine Grundsätze und Mindeststandards für die Konsultation
Verstärkte Kontrollmöglichkeiten durch die Öffentlichkeit
Umfassendere Informationen
3.2. Integrität und Lobbyarbeit: Verhaltenskodizes für Lobbyisten
3 Fragen:
III. FEEDBACK zur Anwendung der Mindeststandards für die Konsultation
3 Frage:
IV. OFFENLEGUNG von Informationen über Empfänger von EU-Geldern
3 Fragen:
Anhang 1 Gewährleistung der Integrität: Der EG-Vertrag und das Beamtenstatut Artikel 213 Absatz 2 des EG-Vertrags
Anhang 2 Die Allgemeinen Grundsätze und Mindeststandards im Einzelnen21
Â
Â
Â
Drucksache 209/06
Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Entschließung des Bundesrates zu einem Gemeinschaftspatentsystem in Europa
... In dem Entschließungsantrag werden die wesentlichen Schwachpunkte der bisherigen Verhandlungsergebnisse aufgezeigt, nämlich insbesondere der Verzicht auf das vom Bundesrat stets befürwortete Regionalkammersystem mit der Einbindung der gut funktionierenden nationalen Patentgerichte zu Gunsten einer zentralen Gemeinschaftspatentgerichtsbarkeit, das teure Sprachen-Regime mit dem Erfordernis von derzeit 21 Übersetzungen der Patentansprüche und die damit verbundene Problematik der Rechtswirkungen der (fehlerhaften) Übersetzungen.
Drucksache 209/1/06
Empfehlungen der Ausschüsse 821. Sitzung des Bundesrates am 7. April 2006
Entschließung des Bundesrates zu einem Gemeinschaftspatentsystem in Europa - Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen -
... Mit der Entschließung werden die wesentlichen Schwachpunkte der bisherigen Verhandlungsergebnisse aufgezeigt, nämlich insbesondere der Verzicht auf das vom Bundesrat stets befürwortete Regionalkammersystem mit der Einbindung der gut funktionierenden nationalen Patentgerichte zu Gunsten einer zentralen Gemeinschaftspatentgerichtsbarkeit, das teure Sprachen-Regime mit dem Erfordernis von derzeit 21 Übersetzungen der Patentansprüche und die damit verbundene Problematik der Rechtswirkungen der (fehlerhaften) Übersetzungen.
Drucksache 527/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über einen Aktionsrahmen der Gemeinschaft für den nachhaltigen Einsatz von Pestiziden KOM (2006) 373 endg. Ratsdok. 11896/06
... Einer der Schwachpunkte des geltenden Rechtsrahmens besteht darin, dass die eigentliche Anwendungsphase, die ein Schlüsselelement für die Bestimmung der Gesamtrisiken der Pestizidverwendung sind, in den geltenden Vorschriften kaum angesprochen wird. Aufgrund des Geltungsbereichs der bestehenden Rechtsinstrumente lassen sich nicht alle Ziele des 6. UAP erreichen, selbst wenn die Rechtsinstrumente überarbeitet werden. Diese Lücke soll daher mit den Maßnahmen der thematischen Strategie und insbesondere den Maßnahmen dieses Richtlinienentwurfs geschlossen werden.
Begründung
1. Inhalt
• Begründung und Ziele des Vorschlags
• Allgemeiner Hintergrund
• Auf dem Gebiet des Vorschlags bereits existierende Vorschriften
• Übereinstimmung mit anderen Politiken und Zielen der Union
2. Konsultation von Interessengruppen und Folgenabschätzung
• Konsultation von Interessengruppen
Konsultationsmethoden, Hauptzielgruppen und allgemeines Profil der Befragten
Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung
• Einholung und Nutzung von Expertenwissen
Relevante wissenschaftliche/fachliche Bereiche
5 Methodik
Zusammenfassung der Stellungnahmen und ihre Berücksichtigung
Form der Veröffentlichung der Stellungnahmen
• Folgenabschätzung
3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
• Zusammenfassung der vorgeschlagenen Aktion
• Rechtsgrundlage
• Subsidiaritätsprinzip
• Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
• Wahl der Instrumente
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
2 Anhänge
Kapitel I Allgemeine Bestimmungen
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Geltungsbereich
Artikel 3 Begriffsbestimmungen
Artikel 4 Nationale Aktionspläne zur Verringerung der Risiken und der Abhängigkeit von Pestiziden
Kapitel II Fortbildung, Sensibilisierungsprogramme und Verkauf von Pestiziden
Artikel 5 Fortbildung
Artikel 6 Auflagen für den Verkauf von Pestiziden
Artikel 7 Sensibilisierungsprogramme
Kapitel III Ausbringungsgeräte für Pestizide
Artikel 8 Prüfung von in Gebrauch befindlichen Geräten
Kapitel IV Spezifische Verfahren und Anwendungen
Artikel 9 Sprühen aus der Luft
Artikel 10 Spezifische Maßnahmen zum Schutz der aquatischen Umwelt
Artikel 11 Verringerung des Einsatzes von Pestiziden in empfindlichen Gebieten
Artikel 12 Handhabung und Lagerung von Pestiziden sowie von deren Verpackungen und Restmengen
Artikel 13 Integrierter Pflanzenschutz
Kapitel V Indikatoren, Berichterstattung und Informationsaustausch
Artikel 14 Indikatoren
Artikel 15 Berichterstattung
Kapitel VI Schlussbestimmungen
Artikel 16 Sanktionen
Artikel 17 Festlegung von Normen
Artikel 18 Ausschüsse
Artikel 19 Ausgaben
Artikel 20 Umsetzung
Artikel 21 Inkrafttreten
Artikel 22
Anhang I Fortbildungsprogramme
Anhang II Gesundheits-, Sicherheits- und Umweltanforderungen bei der Prüfung von Ausbringungsgeräten für Pestizide
Â
Â
Â
Drucksache 900/05
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat, das Europäische Parlament und den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss über die Prävention und Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung durch bessere Koordinierung auf nationaler Ebene und größere Transparenz des gemeinnützigen Sektors KOM (2005) 620 endg.; Ratsdok. 15203/05
... - Die Zusammenarbeit bzw. der Informationsaustausch auf EU- und internationaler Ebene sollte insbesondere über ein Netz von Ansprechpartnern in den Strafverfolgungsbehörden erfolgen (je ein über Erfahrung mit der Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung und Fachkenntnisse über den gemeinnützigen Sektor verfügender Ansprechpartner pro Behörde). Die Kommission wird sich dafür einsetzen, dass diesbezüglich auf die bestehenden Netze für die Zusammenarbeit und den Informationsaustausch zwischen den Strafverfolgungsbehörden auf EU-Ebene und gegebenenfalls weiteren Stellen, die für die Untersuchung möglicher Fälle von Missbrauch der gemeinnützigen Organisationen zuständig sind, zurückgegriffen werden kann. Das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) könnte eine wichtige Rolle bei dieser Zusammenarbeit und dem Informationsaustausch spielen. Zudem könnte die Europäische Polizeiakademie einen wichtigen Beitrag zur Unterrichtung ranghoher Polizeibeamter über Schwachpunkte des gemeinnützigen Sektors und Missbrauchstypologien sowie zur Ausweitung der Zusammenarbeit bzw. des Informationsaustausches leisten.
2 Einleitung
Teil I - nationale Koordinierungsstrukturen
1. HORIZONTALE Koordinierungsstrukturen für ALLE Beteiligten
2. Die Koordinierung zwischen bestimmten Beteiligten
Förderung des gegenseitigen Verständnisses aller Beteiligten
Optimale Nutzung von Finanzinformationen
Kombinierung von Fähigkeiten
Einbindung der breiten Öffentlichkeit
3. Die Beteiligten und der Privatsektor
Zugang zu Finanzinformationen des Privatsektors
Ausbau der Zusammenarbeit mit dem Privatsektor
Teil II - Missbrauch von gemeinnützigen Organisationen zur Unterstützung der Terrorismusfinanzierung und anderer Straftaten
1. europäischer und internationaler Kontext
2. Umsetzung auf europäischer Ebene
Anhang
1. Einleitung
2. Empfehlung an die Mitgliedstaaten zur Beseitigung der Anfälligkeit des gemeinnützigen Sektors für dessen Missbrauch zur Terrorismusfinanzierung und ZU anderen Straftaten
2.1. Überwachung des gemeinnützigen Sektors
2.2 Einhaltung des Verhaltenskodexes
2.3 Sensibilisierung der für einen Missbrauch zur Terrorismusfinanzierung und zur Begehung anderer Straftaten anfälligen gemeinnützigen Organisationen
2.4 Untersuchungen über den Missbrauch gemeinnütziger Organisationen
3. Vorschläge für den gemeinnützigen Sektor - Entwurf eines Verhaltenskodexes für gemeinnützige Organisationen zur FÖRDERUNG bewährter Transparenz- und Buchführungspraktiken
Â
Â
Â
Drucksache 323/05 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Verbesserung des Gemeinschaftsverfahrens für den Katastrophenschutz KOM (2005) 137 endg.; Ratsdok. 8430/05
... - Erstellung einer kritischen Defizitanalyse, um eventuelle Schäden und Schwachpunkte festzustellen mit dem Ziel, gegenseitig die Katastrophenschutzkapazitäten zu nutzen;
Drucksache 313/05
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zu den Beratungen des Petitionsausschusses in der Sitzungsperiode 2003-2004
... 3. hebt hervor, dass das Europäische Parlament durch die Petitionsverfahren unklare politische Zielsetzungen, Lücken in der Rechtsordnung, Probleme bei der praktischen Umsetzung von Maßnahmen oder sonstige Schwachpunkte der Europäischen Union sowie mögliche Verstöße der Mitgliedstaaten erkennen und gegebenenfalls öffentlich machen kann;
Drucksache 725/05
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Entscheidung des Rates über das von der Gemeinsamen Forschungsstelle innerhalb des siebten Rahmenprogramms der Europäischen Gemeinschaft (2007-2013) im Bereich der Forschung, technologischen Entwicklung und Demonstration durch direkte Maßnahmen durchzuführende spezifische Programm KOM (2005) 439 endg.; Ratsdok. 12727/05
... - Bewertung von Bedrohungen und Schwachpunkten bei kritischen Infrastrukturen in Schlüsselbereichen auf Unionsebene (z.B. Informationssysteme, Finanzsysteme, Industrieanlagen, öffentliche Gebäude, Verkehrssysteme und -infrastrukturen, Kommunikationsnetze, Finanznetze, Navigationssysteme, Elektrizitäts- und Erdgas- /Erdölinfrastrukturen, Lebensmittelverteilungssysteme usw.);
Begründung
1. Hintergrund der Vorschläge
2. VORHERIGE Konsultation
3. rechtliche Aspekte
4. Verwendung der Haushaltsmittel
5. EINHEITLICHE und flexible Durchführung
5.1. Anpassung an neue Erfordernisse und Möglichkeiten
5.2. Querschnittsthemen
6. Vereinfachung der Verwaltungsverfahren
7. Inhalt der spezifischen Programme
7.1. Zusammenarbeit
7.2. Ideen
7.3. Menschen
7.4. Kapazitäten
7.5. Tätigkeiten der Gemeinsamen Forschungsstelle
8. der Aufbau des EFR des Wissens für Wachstum
Anhang 1 ESFRI-„Liste der Möglichkeiten“7
Vorschlag
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3
Artikel 4
Artikel 5
Artikel 6
Artikel 7
Artikel 8
Anhang - EG-Programm
1. ZIEL
2. Ansatz
3. Tätigkeiten
3.1. Strategisches Ziel 1: Wohlstand in einer wissensintensiven Gesellschaft
3.1.1. Agenda 1.1 Wettbewerbsfähigkeit und Innovation
3.1.2. Agenda 1.2 Europäischer Forschungsraum
3.1.3. Agenda 1.3 Energie und Verkehr
3.1.4. Agenda 1.4 Informationsgesellschaft
3.1.5. Agenda 1.5 Biowissenschaften und Biotechnologie
3.2. Strategisches Ziel 2: Solidarität und verantwortungsvolle Bewirtschaftung der Ressourcen
3.2.1. Agenda 2.1: Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Fischerei
3.2.2. Agenda 2.2 Natürliche Ressourcen
3.2.3. Agenda 2.3 Umwelt und Gesundheit
3.2.4. Agenda 2.4 Klimaänderung
3.3. Strategisches Ziel 3: Sicherheit und Freiheit
3.3.1. Agenda 3.1 Innere Sicherheit
3.3.2. Agenda 3.2 Katastrophen und Hilfsmaßnahmen
3.3.3. Agenda 3.3 Sicherheit und Qualität von Lebens- und Futtermitteln
3.4. Strategisches Ziel 4: Europa als Weltpartner
3.4.1. Agenda 4.1 Globale Sicherheit
3.4.2. Agenda 4.2 Entwicklungszusammenarbeit
Ethische Aspekte
Â
Â
Â
Drucksache 218/05
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Bericht der Kommission der Europäischen Gemeinschaften "Bessere Rechtsetzung 2004" gemäß Artikel 9 des Protokolls über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit (12. Bericht)
KOM (2005) 98 endg.; Ratsdok. 7583/05
... Die Verringerung des Umfangs des Gemeinschaftsrechts ist immer noch ein relativer Schwachpunkt (Kodifizierung und Eliminierung veralteter Rechtsvorschriften). Die Kommission muss auch originelle Lösungen finden, um die schwerwiegenden Verzögerungen bei der Übersetzung zu überwinden und einem erneuten Auftreten derartiger Situationen bei zukünftigen Erweiterungen vorzubeugen. Außerdem sollte eine Aktualisierung der Interinstitutionellen Vereinbarung von 1994 über die Kodifizierung in Erwägung gezogen werden.
1. BESSERE Rechtsetzung
1.1. Maßnahmen der Kommission
1.2. Maßnahmen auf der Ebene der sonstigen Gemeinschaftsorgane
1.3. Maßnahmen der Mitgliedstaaten
2. Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit
Â
Â
Â
Drucksache 323/05
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Verbesserung des Gemeinschaftsverfahrens für den Katastrophenschutz KOM (2005) 137 endg.; Ratsdok. 8430/05
... In den vergangenen Monaten hat die Kommission Szenarios ausgearbeitet, anhand derer die Ressourcen bestimmt werden sollen, die in den Mitgliedstaaten im Fall eines schweren Terroranschlags verfügbar sind. Die Evaluierung ermöglicht es den Mitgliedstaaten, Lücken und Schwachpunkte der europäischer Katastrophenhilfe zu bestimmen und ist unverzichtbar im Hinblick auf die Verbesserung der Interoperabilität der verfügbaren Mittel.
Mitteilung
1. Hintergrund und Zweck
1.1. Hintergrund
1.2. Ersuchen des Rates und des Europäischen Parlaments
1.3. Zweck der Mitteilung
1.4. Geltungsbereich dieser Mitteilung
2. Der bestehende Rahmen für den Katastrophenschutz
2.1. Die Rechtsinstrumente für den Katastrophenschutz
2.2. Die Rolle des Verfahrens
3. Verbesserung des Gemeinschaftsverfahrens für den Katastrophenschutz
3.1. Bessere Vorsorge
Die Evaluierung der Katastrophenschutzressourcen
Ein modulares Konzept
Schulung und Übungen
3.2. Bedarfsanalyse und -evaluierung Frühwarnung und Analyse
Stärkung der Bedarfsermittlung vor Ort
3.3. Stärkere Koordinierung
Koordinierte europäische Katastrophenhilfe
Ergänzung und Koordinierung mit den Vereinten Nationen
Ergänzung und Koordinierung mit der humanitären Hilfe
Stärkung der operativen Planungskapazität
Verstärkte Koordinierung vor Ort
Koordinierung mit militärischen Stellen
Verstärkte Koordinierung innerhalb der Kommission
Finanzierung der Beförderung
3.4. Ausrichtung des Verfahrens auf die Anforderungen der GASP
3.5. Verbesserte Hilfe für EU-Bürger
4. Langfristige Maßnahmen zum Ausbau der Katastrophenschutzressourcen der Europäischen Union
4.1. Zusammenlegung der Katastrophenschutzressourcen
4.2. Ein aktives Konzept
4.3. Bereitschaftsteams
4.4. Stärkung der logistischen Grundlage
4.5. Förderung der internationalen Koordinierung der Katastrophenhilfe
5. Schlussfolgerung
Â
Â
Â
Drucksache 54/05
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Bericht über die Anwendung des Subsidiaritätsprinzips im Jahr 2003 ("Subsidiaritätsbericht 2003")
einiger konkreter Schwachpunkte und Defizite bei der Umsetzung
Bericht
I. Überblick
II. Subsidiaritätsprüfungen durch die Bundesressorts und den Bundesrat
1. Rechtliche Grundlagen
2. Subsidiaritätsprüfung durch die Bundesressorts
3. Subsidiaritätsprüfung durch den Bundesrat
4. Unterschiede bei der Beurteilung durch Bundesregierung und Bundesrat
5. Stellungnahmen des Bundestages
III. Jahresbericht Bessere Rechtsetzung 2003 der Europäischen Kommission
1. Inhalt des Kommissionsberichtes
2. Bewertung des Kommissionsberichts durch die Bundesregierung
3. Bewertung des Kommissionsberichts durch den Bundesrat
IV. Das neue Subsidiaritätsprotokoll nach der Europäischen Verfassung
V. Gesamtbewertung
Â
Â
Â
Drucksache 323/1/05
Empfehlungen der Ausschüsse 813. Sitzung des Bundesrates am 8. Juli 2005
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Verbesserung des Gemeinschaftsverfahrens für den Katastrophenschutz KOM (2005) 137 endg.; Ratsdok. 8430/05
... - Erstellung einer kritischen Defizitanalyse, um eventuelle Schäden und Schwachpunkte festzustellen mit dem Ziel, gegenseitig die Katastrophenschutzkapazitäten zu nutzen;
Drucksache 232/04
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften: Die neue Generation von Programmen in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung nach 2006 KOM (2004) 156 endg.; Ratsdok. 7351/04
... 4.11 Die Aktion Verbreitung und Verwertung von Ergebnissen ist als eigenständige Programmkomponente vollkommen neu. Sie soll insbesondere auf den im Rahmen von Leonardo da Vinci gesammelten Erfahrungen aufbauen und ist darauf ausgerichtet, den Prozess der Verbreitung und Verwertung von Ergebnissen und Produkten des integrierten Programms systematischer und wirksamer als bisher zu gestalten. Sowohl die Berichte über die öffentliche Konsultation als auch die Evaluierungsberichte deuten darauf hin, dass dieser Aspekt einer der großen Schwachpunkte bei der Umsetzung der bestehenden Programme ist. Deshalb will die Kommission für diese Aktivitäten eine eigene Aktion mit eigenem Budget und klar definierten Zielen einrichten. Dies ermöglicht es, solides Fachwissen in diesem Bereich aufzubauen, und schafft zudem die notwendige finanzielle Kontinuität, um die langfristige Wirksamkeit der Aktivitäten zu gewährleisten. Die Umsetzung der Aktion erfolgt über multilaterale Projekte und das Zusammentragen bzw. die Auswertung von Daten, bewährten Verfahren und Produkten des Programms.
Mitteilung
2 Zusammenfassung
2 Einleitung
Teil I Politischer Kontext
Der Lissabon-Prozess
Der Ziele-Prozess – Verbesserung der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung in Europa
Lebenslanges Lernen
Wandel in der Hochschulbildung - Der Bologna-Prozess
Steigerung von Qualität und Attraktivität der beruflichen Aus- und Weiterbildung - Der Kopenhagen-Prozess
Die EU im Wandel und mit neuen Grenzen
Teil II Notwendigkeit von Gemeinschaftsmassnahmen
3 Mobilität
Erlernen von Fremdsprachen
Informations - und Kommunikationstechnologien IKT
Veränderung der Gesellschaft
Alternde Gesellschaft = länger lernen
Schneller Wandel des Arbeitsmarktes
Größere soziale Vielfalt
Entwicklung der externen Dimension im Bereich allgemeine und berufliche Bildung
Künftige Bedürfnisse
Teil III Im Rahmen der Programme gesammelte Erfahrungen
Sokrates und Leonardo da Vinci – Zwischenevaluierungen
Tempus III Zwischenevaluierung
Teil IV Gemeinschaftsinterne Politik: Das integrierte Programm für Mobilität und Zusammenarbeit im Bereich lebenslanges lernen
Leitgedanken für die neue Programmgeneration
Das Querschnittsprogramm
Das Programm Jean Monnet
Teil V Aussenpolitik: Tempus PLUS
Tempus Plus – ein Förderprogramm für lebenslanges Lernen
Teil VI Vereinfachung der Verfahren
Nächste Schritte und Zeitplan für die Annahme des Vorschlags
Â
Â
Â
Drucksache 715/03
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat und das Europäische Parlament: Forscher im europäischen Forschungsraum - ein Beruf, vielfältige Karrieremöglichkeiten KOM (2003) 436 endg.; Ratsdok. 12420/03
... Unter Bezugnahme auf die Bereiche, in denen die Forscher tätig sind, oder das geografische rechtliche, administrative und kulturelle Umfeld, in dem sie arbeiten, zeigt die Mitteilung sowohl strukturelle Schwachpunkte als auch ausgeprägte Unterschiede bei all diesen Komponenten auf. Diese Unterschiede und die mangelnde Offenheit der Forscherlaufbahnen in Europa führen dazu, dass sich in Europa weder interessante Karriereaussichten noch ein wirklicher Beschäftigungsmarkt entwickeln können, ungeachtet dessen, ob der Aspekt der geografischen Lage, der Tätigkeitsbereiche oder der Chancengleichheit betrachtet wird. Diese Unterschiede wirken sich auch nachteilig auf die Attraktivität einer beruflichen Laufbahn im F&E-Bereich für junge Wissenschaftler und auf die Anerkennung von Forschern durch die Allgemeinheit aus.
3 Einleitung
1. Politischer Kontext für Humanressourcen in F&E
2. Definition eines Forschers
3. Karriereaussichten im F&E-Bereich
3.1. Voraussichtlicher Personalbedarf in F&E
3.2. Die Anerkennung der Forscherberufe durch die Allgemeinheit
3.3. Wege zwischen akademischem Bereich und Industrie
3.4. Die europäische Dimension in den Forscherberufen
3.5. Geschlechtsspezifische Unterschiede bei den Forscherberufen
4. Faktoren, die eine F&E-Laufbahn beeinflussen
4.1. Forschungsausbildung
4.1.1. Ein sich änderndes Umfeld
4.1.2. Folgen für Doktoratsprogramme
4.2. Eine Vielzahl von Rekrutierungsverfahren
4.3. Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen
4.3.1. Tendenz zur Liberalisierung im System der akademischen Laufbahnen
4.3.2. Finanzielle Anreize für den Beruf des Forschers
4.3.3. Wachsende Nachfrage nach alternativen Beschäftigungsverhältnissen
4.3.4. Systeme zur Evaluierung der beruflichen Laufbahn
5. Vorgeschlagene Massnahmen und Initiativen
Â
Â
Â
Drucksache 856/03
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften: "Allgemeine und berufliche Bildung 2010" die Dringlichkeit von Reformen für den Erfolg der Lissabon-Strategie (Entwurf eines gemeinsamen Zwischenberichts über die Maßnahmen im Rahmen des detaillierten Arbeitsprogramms zur Umsetzung der Ziele der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung in Europa) KOM (2003) 685 endg.
... Zwei Jahre nach Annahme des Arbeitsprogramms ist es noch zu früh, die bereits erzielten Fortschritte genau zu bewerten. Es ist in diesem Stadium jedoch möglich und wichtig, den weiteren Weg für die Verwirklichung der ehrgeizigen und doch realistischen gemeinsam festgelegten Ziele abzustecken. Alle verfügbaren Berichte und Indikatoren zeigen eines auf: Wenn die Reformen im derzeitigen Tempo fortgeführt werden, wird die Union ihre Ziele für die allgemeine und berufliche Bildung nicht erreichen können. Nach wie vor gibt es zu viele Schwachpunkte, die das Entwicklungspotenzial der EU hemmen. Zudem müssen die Beitrittsländer ihren Rückstand bei der Entwicklung einer wissensbestimmten Wirtschaft und Gesellschaft aufholen.
Einleitung: EIN maßgebliches Element der Lissabon-Strategie
Teil I NOCH VIEL ZU TUN IN der kurzen verbliebenen ZEIT
1.1 Unzureichende Fortschritte
1.1.1 Das Fundament für die Zusammenarbeit ist gelegt
1.1.2 Mangel an kohärenten Strategien für lebenslanges Lernen
1.1.3 Keine europäische Wissensgesellschaft ohne ein Europa der Hochschulen
1.1.4 Qualität und Attraktivität der beruflichen Erstausbildung und Weiterbildung weiter unzureichend
1.1.5 Unzureichendes Mobiliätsniveau in der allgemeinen und beruflichen Bildung
1.2 EU im Vergleich zu den wichtigsten Wettbewerbern weiter im Hintertreffen
1.3 Weiterhin Alarmsignale in vielen Bereichen
Teil II VIER Ansatzpunkte für den Erfolg
2.1 Sämtliche Reformen und Investitionen auf die Schlüsselfragen ausrichten
2.1.1 Festlegung nationaler politischen Strategien zur Erreichung der Ziele von Lissabon
2.1.2 Mobilisierung der benötigten Ressourcen in efizienter Weise
2.1.3 Steigerung der Attraktivität des Lehrer- und Ausbilderberufs
2.2 Lebenslanges Lernen Realität werden lassen
2.2.1 Festlegung umfassender, kohärenter und konzertierter Strategien
2.2.2 Ausrichtung der Maßnahmen auf benachteiligte Gruppen
2.2.3 Gemeinsame europäische Grundsätze und Bezugspunkte
2.3 Endlich ein Europa der Bildung schaffen
2.3.1 Unverzügliche Einrichtung eines europäischen Bezugsrahmens für Qualifikationen
2.3.2 Ausbau der europäischen Dimension im Bildungswesen
2.4 Dem Programm „Allgemeine und berufliche Bildung 2010“ den ihm gebührenden Stellenwert einräumen
2.4.1 Aufwertung des Arbeitsprogramms
2.4.2 Efizientere Umsetzung
Fazit: INTENSIVERE Kooperation und genauere Beobachtung der Fortschritte
STATISTISCHER Anhang
Â
Â
Â
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.