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4 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Solvency-II-Richtlinie"


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Drucksache 90/1/12

... Die nicht festgelegte RfB ist ein zentraler Eigenmittelbestandteil innerhalb der aktuellen Solvabilitätsvorschriften. Deren Anteil an den gesamten Eigenmitteln lag in den letzten Jahren relativ konstant bei 80 Prozent. Die Anerkennung der nicht festgelegten RfB als Eigenmittel der höchsten Qualitätsklasse ist für Versicherungsunternehmen eine zentrale Voraussetzung, um künftige Kapitalanforderungen nach Solvency-II erfüllen zu können. In der Solvency-II-Richtlinie ist die Zuordnung der nicht festgelegten RfB zu den aufsichtsrechtlichen Eigenmitteln höchster Qualität in Artikel 96 festgelegt. Bei der Umsetzung der Richtlinie in deutsches Recht sollte daher ebenfalls eine klare Festlegung auf Gesetzesebene erfolgen, dass die gesamte nicht festgelegte RfB als Tier 1-Eigenmittel zählt. Im Gesetzentwurf ist dagegen in § 84 Absatz 1 Satz 2 VAG vorgesehen, dass die Aufsichtsbehörde zusätzlich festlegt, wie der eigenmittelfähige Teil der handelsrechtlichen RfB jeweils zu berechnen ist. Eine separate Festlegung der Eigenmittelfähigkeit durch die Aufsichtsbehörde entspricht nicht den Vorgaben der Solvency-II-Richtlinie und stellt die Qualität der nicht festgelegten RfB als Eigenmittel in Frage. Um Rechtssicherheit zu schaffen und Belastungen der Solvabilität der Versicherungsunternehmen zu vermeiden, sollte die Eigenmitteleinstufung in Qualitätsklassen auf Gesetzesebene geregelt werden und eine separate Festlegung durch die Aufsichtsbehörde entfallen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 90/1/12




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zum Gesetzentwurf allgemein

3. Zu Artikel 1 Nummer 28 §§ 24 bis 33 VAG

4. Zu Artikel 1 Nummer 28 § 28 Absatz 3 Satz 1 VAG

5. Zu Artikel 1 Nummer 28 § 32 VAG

6. Zu Artikel 1 Nummer 28 § 32 VAG

7. Zu Artikel 1 Nummer 35 § 45 Absatz 2 VAG

8. Zu Artikel 1 Nummer 35 § 45 Absatz 2 VAG

9. Zu Artikel 1 Nummer 70,112 und 114 §§ 84,131 und 135 Absatz 2 VAG

Zu a :

Zu b :

10. Zu Artikel 1 Nummer 70 § 84 Absatz 1 VAG *

11. Zu Artikel 1 Nummer 103 § 121 Absatz 2 Satz 2 VAG

12. Zu Artikel 1 Nummer 122 § 151 Absatz 1 Satz 1 VAG

13. Zu Artikel 1 Nummer 130 §§ 205 und 207 VAG

14. Zu Artikel 1 Nummer 131 § 221 VAG

Zu a :

Zu b :

15. Zu Artikel 1 Nummer 133 § 276 Absatz 4 VAG

16. Zu Artikel 1 Nummer 141 § 292 Absatz 3 VAG-E § 81 Absatz 3 VAG geltende Fassung

17. Zu Artikel 1 Nummer 144 § 326 VAG


 
 
 


Drucksache 90/12 (Beschluss)

... Die nicht festgelegte RfB ist ein zentraler Eigenmittelbestandteil innerhalb der aktuellen Solvabilitätsvorschriften. Deren Anteil an den gesamten Eigenmitteln lag in den letzten Jahren relativ konstant bei 80 Prozent. Die Anerkennung der nicht festgelegten RfB als Eigenmittel der höchsten Qualitätsklasse ist für Versicherungsunternehmen eine zentrale Voraussetzung, um künftige Kapitalanforderungen nach Solvency II erfüllen zu können. In der Solvency-II-Richtlinie ist die Zuordnung der nicht festgelegten RfB zu den aufsichtsrechtlichen Eigenmitteln höchster Qualität in Artikel 96 festgelegt. Bei der Umsetzung der Richtlinie in deutsches Recht sollte daher ebenfalls eine klare Festlegung auf Gesetzesebene erfolgen, dass die gesamte nicht festgelegte RfB als Tier 1-Eigenmittel zählt. Im Gesetzentwurf ist dagegen in § 84 Absatz 1 Satz 2 VAG vorgesehen, dass die Aufsichtsbehörde zusätzlich festlegt, wie der eigenmittelfähige Teil der handelsrechtlichen RfB jeweils zu berechnen ist. Eine separate Festlegung der Eigenmittelfähigkeit durch die Aufsichtsbehörde entspricht nicht den Vorgaben der Solvency-II-Richtlinie und stellt die Qualität der nicht festgelegten RfB als Eigenmittel in Frage. Um Rechtssicherheit zu schaffen und Belastungen der Solvabilität der Versicherungsunternehmen zu vermeiden, sollte die Eigenmitteleinstufung in Qualitätsklassen auf Gesetzesebene geregelt werden und eine separate Festlegung durch die Aufsichtsbehörde entfallen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 90/12 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zum Gesetzentwurf allgemein

3. Zu Artikel 1 Nummer 28 §§ 24 bis 33 VAG

4. Zu Artikel 1 Nummer 28 § 28 Absatz 3 Satz 1 VAG

5. Zu Artikel 1 Nummer 28 § 32 VAG

6. Zu Artikel 1 Nummer 28 § 32 VAG

7. Zu Artikel 1 Nummer 35 § 45 Absatz 2 VAG

8. Zu Artikel 1 Nummer 70, 112 und 114 §§ 84, 131 und 135 Absatz 2 VAG

Zu a :

Zu b :

9. Zu Artikel 1 Nummer 70 § 84 Absatz 1 VAG *

10. Zu Artikel 1 Nummer 103 § 121 Absatz 2 Satz 2 VAG

11. Zu Artikel 1 Nummer 122 § 151 Absatz 1 Satz 1 VAG

12. Zu Artikel 1 Nummer 130 §§ 205 und 207 VAG

13. Zu Artikel 1 Nummer 131 § 221 VAG

Zu a :

Zu b :

14. Zu Artikel 1 Nummer 133 § 276 Absatz 4 VAG

15. Zu Artikel 1 Nummer 141 § 292 Absatz 3 VAG-E § 81 Absatz 3 VAG geltende Fassung

16. Zu Artikel 1 Nummer 144 § 326 VAG


 
 
 


Drucksache 337/10

... Die in diesem Grünbuch behandelten Ansätze können die zur Konsolidierung des Finanzsystems getroffenen oder ins Auge gefassten rechtlichen Vorkehrungen, insbesondere im Rahmen der Reform der europäischen Aufsichtsstruktur3, der Eigenkapitalrichtlinie4, der Solvency-II-Richtlinie5 für Versicherungsgesellschaften, der OGAW-Neuordnung und der Vorschriften für Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFM), begleiten und ergänzen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 337/10




Grünbuch Corporate Governance in Finanzinstituten und Vergütungspolitik {KOM 2010 285 endgültig} {KOM 2010 286 endgültig} {SEK 2010 669} Text von Bedeutung für den EWR

1. Einleitung

2. der Begriff der Corporate Governance und die Finanzinstitute

3. Mängel und Schwächen der Corporate Governance in Finanzinstituten

3.1. Interessenkonflikte

3.2. Das Problem der wirksamen Anwendung der Corporate-Governance-Grundsätze durch Finanzinstitute

3.3. Verwaltungsrat15

3.4. Risikomanagement

3.5. Rolle der Aktionäre

3.6. Rolle der Aufsichtsorgane

3.7. Rolle der Revisoren

4. Erste Antworten

5. Ansätze für die zukunft

5.1. Verwaltungsrat

Allgemeine Frage 1:

Spezifische Fragen:

5.2. Funktionen mit Risikorelevanz

Allgemeine Frage 2:

Spezifische Fragen:

5.3. Externe Revisoren

Allgemeine Frage 3:

Spezifische Fragen:

5.4. Aufsichtsbehörden

Allgemeine Frage 4:

Spezifische Fragen:

5.5. Aktionäre

Allgemeine Frage 5:

Spezifische Fragen:

5.6. Wirksame Anwendung der Corporate-Governance-Grundsätze in der Praxis

Allgemeine Frage 6:

Spezifische Fragen:

5.7. Vergütung

Allgemeine Frage 7:

Spezifische Fragen:

Allgemeine Frage 7a:

Spezifische Frage:

5.8. Interessenkonflikte

Allgemeine Frage 8:

Spezifische Fragen:

6. Die nächsten Schritte


 
 
 


Drucksache 605/08 Solvency-II-Richtlinie


Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.