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"Sonderabgabe"
Drucksache 608/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht
... Die Regelung zur Beteiligung von Kommunen an Windkrafterlösen (Artikel 5 Nummer 2) über die Grundsteuer könnte den Ausbau der Windkraft weiter gefährden. Stattdessen sollte eine bundeseinheitliche und wirksame Regelung im Sinne einer "Windprämie" eingeführt werden. In der Diskussion sind hier beispielsweise aktuell Vorschläge einer Sonderabgabe, einer Außenbereichsabgabe, einer Konzessionsabgabe oder einer sinnvoll ausgestalteten Steuer. Ziel muss es in jeglicher Ausgestaltungsform jedoch sein, dass die Standorte und möglichst auch Nachbargemeinden von Windkraftanlagen stärker an der Wertschöpfung der Windkraft beteiligt und zum Neubau von
1. Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit
a Steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung
b Erhöhung der Entfernungspauschale
c Senkung der Umsatzsteuer für den Fernverkehr der Bahn
d Einführung eines gesonderten kommunalen Hebesatzes für mit Windenergieanlagen überbaute Gebiete
e Kompensation über Stromsteuer und Energiegeld
f Zudem besteht ein Ungleichgewicht bei der Lastenverteilung zu Ungunsten der Länder.
2. Zum Gesetzentwurf insgesamt
3. Zur Mobilitätsprämie:
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Drucksache 700/12 (Beschluss)
... b) Der Bundesrat begrüßt grundsätzlich die nunmehr geplante Finanzierung möglicher Verluste des Stabilisierungsfonds durch die Kreditwirtschaft. Der Bundesrat weist allerdings darauf hin, dass die hierfür vorgesehene Bankenabgabe sowie die Möglichkeit zur Erhebung einer Sonderabgabe eine erneute Haftung auch der Länder für weitere Bankenstützungsmaßnahmen nicht gänzlich ausschließen können. Zudem ist die Haftung der Banken nicht vorgesehen für Fälle, in denen der Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung eine Rekapitalisierungsmaßnahme oder Risikoübernahme gewährt, also Anteile am Kreditinstitut oder Wertpapiere erwirbt. Eine weitere Belastung durch neue Garantien und Rekapitalisierungen ist den Ländern angesichts der Spar- und Konsolidierungszwänge in den öffentlichen Haushalten, die sich insbesondere aus der Befolgung der Schuldenbremsen ergeben, nicht zuzumuten.
Drucksache 700/1/12
... [ ] =3. [b) Der Bundesrat begrüßt grundsätzlich die nunmehr geplante Finanzierung möglicher Verluste des Stabilisierungsfonds durch die Kreditwirtschaft. Der Bundesrat weist allerdings darauf hin, dass die hierfür vorgesehene Bankenabgabe sowie die Möglichkeit zur Erhebung einer Sonderabgabe eine erneute Haftung auch der Länder für weitere Bankenstützungsmaßnahmen nicht gänzlich ausschließen können. Zudem ist die Haftung der Banken nicht vorgesehen für Fälle, in denen der Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung eine Rekapitalisierungsmaßnahme oder Risikoübernahme gewährt, also Anteile am Kreditinstitut oder Wertpapiere erwirbt. Eine weitere Belastung durch neue Garantien und Rekapitalisierungen ist den Ländern angesichts der Spar- und Konsolidierungszwänge in den öffentlichen Haushalten, die sich insbesondere aus der Befolgung der Schuldenbremsen ergeben, nicht zuzumuten.]
Drucksache 229/1/11
Empfehlungen der Ausschüsse
Verordnung über die Erhebung der Beiträge zum Restrukturierungsfonds für Kreditinstitute (Restrukturierungsfonds-Verordnung - RStruktFV )
... Auch wenn sich der Deutsche Bundestag gegen eine generelle Bereichsausnahme für Sparkassen und Genossenschaftsbanken entschieden hat, hält der Bundesrat im Hinblick auf die für Sonderabgaben notwendige Finanzierungsverantwortung der Abgabepflichtigen eine Entlastung kleinerer Institute für geboten. Insbesondere kleinere Institute mit einem geringen Interbankengeschäft sind weniger in die wechselseitigen Abhängigkeiten des Finanzmarktsystems einbezogen als andere Institute. Sie würden von den nach dem RStruktFG finanzierungsfähigen Maßnahmen lediglich indirekt profitieren.
1. Zu § 1 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 Satz 1 Buchstabe 0a - neu - und a1 - neu -
2. Zu § 1 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 Buchstabe a01 - neu -
3. Zu § 1 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 Satz 2
4. Zu § 1 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 Satz 2
5. Zu § 1 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 Satz 4 und Nummer 2
6. Zu § 1 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 nach Satz 4
7. Zu § 1 Absatz 4 Satz 2*
8. Zu § 1 Absatz 4 Satz 2* und Satz 3
9. Zu § 3 Absatz 1 Satz 1
10. Zu § 3 Absatz 1 Satz 1
11. Zu § 3 Absatz 1 Satz 1 und Satz 4 - neu -, Absatz 3 Satz 1 und Absatz 4 Satz 3
12. Zu § 3 Absatz 1 Satz 1
13. Zu § 3 Absatz 1 nach Satz 1
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Drucksache 229/2/11
Antrag der Länder Bayern, Rheinland-Pfalz
Verordnung über die Erhebung der Beiträge zum Restrukturierungsfonds für Kreditinstitute (Restrukturierungsfonds-Verordnung - RStruktFV )
... Im Hinblick auf die für Sonderabgaben notwendige
1. Zu § 1 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 Satz 3
2. Zu § 1 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 Satz 5 und Nummer 2
3. Zu § 1 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 nach Satz 5
4. Zu § 1 Absatz 4 Satz 2 und 3
5. Zu § 3 Absatz 1 Satz 1
6. Zu § 3 Absatz 1 Satz 1
7. Zu § 3 Absatz 3
8. Zu §§ 4,8
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Drucksache 229/11
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung über die Erhebung der Beiträge zum Restrukturierungsfonds für Kreditinstitute (Restrukturierungsfonds-Verordnung - RStruktFV )
... Die Beiträge der Kreditinstitute zum Restrukturierungsfonds stellen eine Sonderabgabe dar. Die Erhebung der Sonderabgabe ist ein Eingriff in die Grundrechte der betroffenen Kreditinstitute, namentlich das Recht auf freie Berufsausübung (Artikel 12 Absatz 1 Satz 1 GG). Wie jeder Eingriff muss auch die Erhebung der Sonderabgabe verhältnismäßig sein. Bei der Abwägung zwischen der Schwere eines Eingriffs und dem Gewicht der ihn rechtfertigenden Gründe ist die Grenze der Zumutbarkeit zu wahren. Zugleich gilt bei der Erhebung von Sonderabgaben auch ein im Hinblick auf Artikel 14 Absatz 1 Satz 1 GG zu beachtender Schutz vor „erdrosselnden Wirkungen“ im Einzelfall (vgl. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 24. November 2009 - 2 BvR 1387/04). Gemäß diesen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts an die Zulässigkeit der Erhebung von Sonderabgaben enthält § 3 Zumutbarkeitsvorgaben für die Erhebung von Jahresbeiträgen sowie eine Belastungsobergrenze für die kumulierte Erhebung von Jahres- und Sonderbeiträgen in einem Kalenderjahr. Die Zumutbarkeitsgrenze für die Erhebung von Sonderbeiträgen legt § 12 Absatz 4 Satz 3 und 4 RStruktFG fest.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Verordnung
§ 1 Jahresbeitrag
§ 2 Sonderbeiträge
§ 3 Zumutbarkeitsgrenze, Mindestbeitrag und Belastungsobergrenze
§ 4 Mitteilungspflichten
§ 5 Berichtspflichten bei Erreichen der Zielgröße, Aussetzung der Beiträge
§ 6 Fälligkeit der Beitragsforderungen, Säumniszuschläge, Beitreibung
§ 7 Festsetzungs- und Zahlungsverjährung
§ 8 Übergangsregelungen
§ 9 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Anlage 1 Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Nr. 1484: Verordnung über die Beiträge zum Restrukturierungsfonds für Kreditinstitute
Anlage 2 Stellungnahme der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrats (NKR) vom 17. Februar 2011 zu der Verordnung über die Erhebung der Beiträge zum Restrukturierungsfonds für Kreditinstitute
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Drucksache 229/11 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung über die Erhebung der Beiträge zum Restrukturierungsfonds für Kreditinstitute (Restrukturierungsfonds-Verordnung - RStruktFV )
... Im Hinblick auf die für Sonderabgaben notwendige Finanzierungsverantwortung der Abgabepflichtigen ist eine Entlastung kleinerer Institute geboten. Insbesondere kleinere Institute mit einem geringen Interbankengeschäft sind weniger in die wechselseitigen Abhängigkeiten des Finanzmarktsystems einbezogen als andere Institute. Sie würden von den nach dem RStruktFG finanzierungsfähigen Maßnahmen lediglich indirekt profitieren.
1. Zu § 1 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 Satz 2
2. Zu § 1 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 Satz 4 und Nummer 2
3. Zu § 1 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 nach Satz 4
4. Zu § 1 Absatz 4 Satz 2 und 3
5. Zu § 3 Absatz 1 Satz 1
6. Zu § 3 Absatz 1 Satz 1 und nach Satz 1
7. Zu § 3 Absatz 3
8. Zu § 4 Absatz 3 Satz 2 und § 8 Absatz 1 Nummer 2 und Absatz 3 - neua In § 4 Absatz 3 Satz 2 sind die Wörter dem Beitragsjahr jeweils folgenden Jahres durch das Wort Beitragsjahres zu ersetzen.
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Drucksache 259/11
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 18. Februar 2011 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Zypern zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen
... b) in der Republik Zypern: die Einkommensteuer, die Körperschaftsteuer, die Sonderabgabe für die Verteidigung der Republik, die Steuer auf unbewegliches Vermögen und die Steuer vom Veräußerungsgewinn einschließlich der hierauf erhobenen Zuschläge (im Folgenden als „zyprische Steuer“ bezeichnet).
Drucksache 702/1/10
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Auflösung und Abwicklung der Anstalt Absatzförderungsfonds der deutschen Land- und Ernährungswirtschaft und der Anstalt Absatzförderungsfonds der deutschen Forst- und Holzwirtschaft
... Die Sonderabgabe zur Finanzierung des Absatzfonds bzw. des Holzabsatzfonds wurde von den Betrieben der Land- und Ernährungswirtschaft bzw. der Forst- und Holzwirtschaft erbracht. Die Beitragszahler mussten davon ausgehen, dass die Mittel im Brancheninteresse verwendet werden.
1. Zu Artikel 1 und 2
2. Zu Artikel 1
3. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 1 , Artikel 2 § 1 Absatz 1
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Drucksache 702/10 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Auflösung und Abwicklung der Anstalt Absatzförderungsfonds der deutschen Land- und Ernährungswirtschaft und der Anstalt Absatzförderungsfonds der deutschen Forst- und Holzwirtschaft
... Die Sonderabgabe zur Finanzierung des Absatzfonds bzw. des Holzabsatzfonds wurde von den Betrieben der Land- und Ernährungswirtschaft bzw. der Forst- und Holzwirtschaft erbracht. Die Beitragszahler mussten davon ausgehen, dass die Mittel im Brancheninteresse verwendet werden.
1. Zu Artikel 1 und 2
2. Zu Artikel 1
3. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 1 ,
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Drucksache 534/10 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Restrukturierung und geordneten Abwicklung von Kreditinstituten, zur Errichtung eines Restrukturierungsfonds für Kreditinstitute und zur Verlängerung der Verjährungsfrist der aktienrechtlichen Organhaftung (Restrukturierungsgesetz)
... e) Eine Sonderabgabe darf nach verfassungsrechtlichen Grundsätzen nur dann erhoben werden, wenn die Mittel gruppennützig verwendet werden. Nutznießer des Rettungsfonds werden vor allem die Kreditinstitute sein, die aufgrund ihrer Größe oder Vernetzung systemische Risiken bergen. Indem der Gesetzgeber vor allem die großen systemrelevanten Kreditinstitute absichert, braucht er eine Gefährdung anderer – in der Regel kleinerer – Institute mit eigenständiger Institutssicherung nicht zu befürchten. Über bewährte und funktionierende Sicherungseinrichtungen verfügen vor allem die Sparkassen und Genossenschaftsbanken. Diese Einrichtungen sichern die von den Mitgliedsunternehmen selbst ausgehenden Systemrisiken umfassend ab.
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zu Artikel 1 KredReorgG
3. Zu Artikel 1 § 2 KredReorgG
4. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 2 Satz 3 bis 6 KredReorgG
5. Zu Artikel 1 § 2 bis 7, 9, 11, 16 bis 18, 20 bis 22 KredReorgG , Artikel 15a - neu - § 3 Absatz 3 - neu - InsO , Artikel 15b - neu - 103e - neu - EGInsO
Artikel 15a Änderung der Insolvenzordnung
Artikel 15b Änderung des Einführungsgesetzes zur Insolvenzordnung
Artikel 103e Überleitungsvorschrift zum Restrukturierungsgesetz
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe n
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Buchstabe b
6. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 3 Satz 2 KredReorgG
7. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 4 KredReorgG
8. Zu Artikel 1 § 9 KredReorgG
9. Zu Artikel 1 § 14 Absatz 1 Satz 1, § 16 Satz 2 KredReorgG
10. Zu Artikel 1 § 20 Absatz 4 Satz 2 KredReorgG
11. Zu Artikel 1 § 21 Absatz 1 Satz 2, 3 KredReorgG
12. Zu Artikel 2 Nummer 9 § 45c Absatz 1 Satz 1 KWG
13. Zu Artikel 2 Nummer 15 § 48g Absatz 1, 3 Satz 1, Absatz 7 Satz 2 KWG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
14. Zu Artikel 2 Nummer 15 § 481 Absatz 4 KWG
15. Zu Artikel 3 § 2 Satz 2 RStruktFG
16. Zu Artikel 3 § 2 Satz 2 RStruktFG
17. Zu Artikel 3 § 12 Absatz 10 Satz 1 RStruktFG
18. Zu Artikel 3 § 12 Absatz 10 Satz 2 RStruktFG allgemein
19. Zu Artikel 3 § 12 Absatz 10 RStruktFG allgemein
20. Zu Artikel 4 Nummer 9 § 13 Absatz 1b Satz 2 FMStFG
21. Zu Artikel 8 Nummer 1 § 4 Absatz 5 Satz 1 Nummer 13 EStG
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Drucksache 131/10
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. Februar 2010 zur Förderung des verantwortungsvollen Handelns im Steuerbereich (2009/2174(INI))
... 27. fordert die Europäische Union mit Nachdruck auf, eine breite Palette von Optionen für Sanktionen und Anreize zur Förderung des verantwortungsvollen Handelns im Steuerbereich zu prüfen, zum Beispiel eine Sonderabgabe auf alle Transaktionen in oder aus kooperationsunwilligen Gebieten, die Nichtanerkennung innerhalb der Europäischen Union des Rechtsstatus von Unternehmen, die in kooperationsunwilligen Gebieten gegründet werden, und das für EU-Finanzinstitutionen geltende Verbot, Tochtergesellschaften und Zweigniederlassungen in kooperationsunwilligen Gebieten zu gründen oder zu unterhalten;
Eine Gelegenheit, die ergriffen werden muss
Auf der Ebene der Europäischen Union
Auf internationale Ebene
Hin zu einer wirklichen EU-Politik des verantwortungsvollen Handelns im Steuerbereich
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Drucksache 534/1/10
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Restrukturierung und geordneten Abwicklung von Kreditinstituten, zur Errichtung eines Restrukturierungsfonds für Kreditinstitute und zur Verlängerung der Verjährungsfrist der aktienrechtlichen Organhaftung (Restrukturierungsgesetz)
... e) Eine Sonderabgabe darf nach verfassungsrechtlichen Grundsätzen nur dann erhoben werden, wenn die Mittel gruppennützig verwendet werden. Nutznießer des Rettungsfonds werden vor allem die Kreditinstitute sein, die aufgrund ihrer Größe oder Vernetzung systemische Risiken bergen. Indem der Gesetzgeber vor allem die großen systemrelevanten Kreditinstitute absichert, braucht er eine Gefährdung anderer – in der Regel kleinerer – Institute mit eigenständiger Institutssicherung nicht zu befürchten. Über bewährte und funktionierende Sicherungseinrichtungen verfügen vor allem die Sparkassen und Genossenschaftsbanken. Diese Einrichtungen sichern die von den Mitgliedsunternehmen selbst ausgehenden Systemrisiken umfassend ab.
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zu Artikel 1 KredReorgG allgemein
3. Zu Artikel 1 KredReorgG
4. Zu Artikel 1 § 2 KredReorgG
5. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 2 Satz 3 bis 6 KredReorgG
6. Zu Artikel 1 § 2 bis 7, 9, 11, 16 bis 18, 20 bis 22 KredReorgG , Artikel 15a - neu - § 3 Absatz 3 - neu - InsO , Artikel 15b - neu - 103e - neu - EGInsO
Artikel 15a Änderung der Insolvenzordnung
Artikel 15b Änderung des Einführungsgesetzes zur Insolvenzordnung
Artikel 103e Überleitungsvorschrift zum Restrukturierungsgesetz
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Buchstabe b
7. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 3 Satz 2 KredReorgG
8. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 4 KredReorgG
9. Zu Artikel 1 § 9 KredReorgG
10. Zu Artikel 1 § 14 Absatz 1 Satz 1, § 16 Satz 2 KredReorgG
11. Zu Artikel 1 § 20 Absatz 4 Satz 2 KredReorgG
12. Zu Artikel 1 § 21 Absatz 1 Satz 2, 3 KredReorgG
13. Zu Artikel 2 Nummer 9 § 45c Absatz 1 Satz 1 KWG
14. Zu Artikel 2 Nummer 15 § 48g Absatz 1, 3 Satz 1, Absatz 7 Satz 2 KWG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
15. Zu Artikel 2 Nummer 15 § 481 Absatz 4 KWG
16. Zu Artikel 3 § 2 Satz 2 RStruktFG
17. Zu Artikel 3 § 2 Satz 2 RStruktFG
18. Zu Artikel 3 § 2 Satz 2 RStruktFG
19. Zu Artikel 3 § 2 Satz 2 RStruktFG
20. Zu Artikel 3 § 12 Absatz 10 Satz 1 RStruktFG
23. Zu Artikel 3 § 12 Absatz 10 Satz 2 RStruktFG allgemein
24. Zu Artikel 3 § 12 Absatz 10 Satz 2 RStruktFG
25. Zu Artikel 3 § 12 Absatz 10 RStruktFG allgemein
26. Zu Artikel 4 Nummer 9 § 13 Absatz 1b Satz 2 FMStFG
27. Zu Artikel 8 Nummer 1 § 4 Absatz 5 Satz 1 Nummer 13 EStG
28. Zu Artikel 8 Nummer 1 § 4 Absatz 5 Satz 1 Nummer 13 EStG
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Drucksache 231/10
... " erfolgt, führt keine Sonderabgabe ein, sondern dient der Klarstellung. Erfasst sind die Kosten, die mit der mangels ausreichender anderer Anbieter erforderlichen Schaffung eines Marktangebots verbunden sind.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
a Unternehmen
b Bürgerinnen und Bürger
c Verwaltung
Entwurf
Artikel 1 Gesetz über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen (EDL-G)
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen Im Sinne dieses Gesetzes sind
§ 3 Energieeinsparziele
§ 4 Information und Beratung der Endkunden; Verordnungsermächtigung
§ 5 Sorgepflicht der Energieunternehmen; Verordnungsermächtigung
§ 6 Information der Marktteilnehmer
§ 7 Anbieterliste; Verordnungsermächtigung
§ 8 Energieaudits
§ 9 Bundesstelle für Energieeffizienz
§ 10 Beirat
§ 11 Datenerhebung; Verordnungsermächtigung
§ 12 Bußgeldvorschriften
§ 13 Zwischenüberprüfung
Artikel 2 Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
Artikel 3 Änderung der Stromgrundversorgungsverordnung
Artikel 4 Änderung der Gasgrundversorgungsverordnung
Artikel 5 Änderung der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme
Artikel 6 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
I. Zielsetzung und Notwendigkeit des Gesetzes
II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
III. Wesentlicher Inhalt
IV. Alternativen
V. Gesetzesfolgen
1. Kosten für die öffentlichen Haushalte
1.1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
1.2. Vollzugsaufwand
2. Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen
2.1 Folgen für die Wirtschaft
2.2. Bürokratiekosten
VI. Zeitliche Geltung
VII. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union
VIII. Änderungen zur geltenden Rechtslage
IX. Gleichstellungspolitische Auswirkungen
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 5
Zu Absatz 1
Zu Absatz 3
Zu § 6
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 7
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 8
Zu § 9
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 10
Zu § 11
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 12
Zu § 13
Zu Artikel 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 3
Zu Artikel 3
Zu Artikel 5
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Artikel 6
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 567: Entwurf eines Gesetzes zur Steigerung der Energieeffizienz
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Drucksache 702/10
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Auflösung und Abwicklung der Anstalt Absatzförderungsfonds der deutschen Land- und Ernährungswirtschaft und der Anstalt Absatzförderungsfonds der deutschen Forst- und Holzwirtschaft
... Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 3. Februar 2009 die gesetzliche Aufgabenstellung des Absatzfonds, die Durchführung seiner Aufgaben durch zentrale Einrichtungen der Wirtschaft sowie die Finanzierung über die Sonderabgabe für verfassungswidrig und nichtig erklärt hat.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Gesetz zur Auflösung und Abwicklung der Anstalt Absatzförderungsfonds der deutschen Land- und Ernährungswirtschaft
§ 1 Auflösung und Abwicklung
§ 2 Kostentragung und Vermögensüberschussverteilung
§ 3 Aufhebung des Absatzfondsgesetzes und der Verordnung über die Beiträge nach dem Absatzfondsgesetz
Artikel 2 Gesetz zur Auflösung und Abwicklung der Anstalt Absatzförderungsfonds der deutschen Forst- und Holzwirtschaft
§ 1 Auflösung und Abwicklung
§ 2 Kostentragung und Vermögensüberschussverteilung
§ 3 Aufhebung des Holzabsatzfondsgesetzes und der Holzabsatzfondsverordnung
Artikel 3 Inkrafttreten
A. Allgemeines
B. Zu den einzelnen Vorschriften
I. Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu § 2
II. Zu Artikel 2
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
III. Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Gesetz zur Auflösung und Abwicklung der Anstalt Absatzförderungsfonds der deutschen Land- und Ernährungswirtschaft und der Anstalt Absatzförderungsfonds der deutschen Forst- und Holzwirtschaft sowie über die Zweckvermögen des Bundes bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (NKR-Nr.: 1155)
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Drucksache 75/10
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Filmförderungsgesetzes
... . Der Begriff der Wirtschaft ist in einem weiten Sinn zu verstehen und umfasst alle das wirtschaftliche Leben und die wirtschaftliche Betätigung als solche regelnden Normen. Dabei deckt der Kompetenztitel nicht nur die Fördertätigkeit der FFA, sondern umfasst auch die Erhebung der Filmabgabe, bei der es sich um eine Sonderabgabe mit Finanzierungsfunktion handelt. Die Gesetzgebungskompetenz für eine solche Abgabe folgt als Annexkompetenz aus der jeweiligen Sachzuständigkeit.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Kosten der öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Filmförderungsgesetzes
§ 67 Filmabgabe der Fernsehveranstalter und sonstige Zuwendungen
§ 67b Verwendung der Filmabgabe der Fernsehveranstalter
§ 73 Übergangsregelungen
Artikel 2 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
I. Ausgangssituation und Zielsetzung
II. Gesetzgebungszuständigkeit und Erforderlichkeit einer bundesgesetzlichen Regelung
III. Finanzielle Auswirkungen
1. Sonstige Kosten für die Wirtschaft
2. Bürokratiekosten der Wirtschaft
3. Bürokratiekosten für die Verwaltung
IV. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Gemeinschaft
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu § 20
Zu § 25
Zu § 66a
Zu § 67
Zu § 67b
Zu § 70
Zu § 73
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1100: Sechstes Gesetz zur Änderung des Filmförderungsgesetzes
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Drucksache 391/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 8. Mai 2008 zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Rates über den Abschluss des Abkommens in Form eines Briefwechsels über die Änderung des Protokolls zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und des Finanzbeitrags nach dem Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Republik Seychellen für die Zeit vom 18. Januar 2005 bis zum 17. Januar 2011 (KOM (2007) 0664 – C6-0430/2007 – 2007/0232(CNS)) (Verfahren der Konsultation)
... (1b) Damit sich auf den Seychellen auch tatsächlich eine Politik für den Fischereisektor entwickelt, müssen die Hafeninfrastrukturen, die heute praktisch überlastet sind, verbessert und modernisiert werden und es muss möglichst auch die Sonderabgabe für das Anlanden von Thunfisch abgeschafft werden, die es in keinem anderen Hafen der Welt gibt.
Drucksache 551/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Filmförderungsgesetzes
... Unter Einbeziehung aller Förderungsmaßnahmen wie Produktions-, Kino- und Verleihförderung sowie Preisen und Stipendien fördern Bund und Länder den deutschen Kinofilm derzeit mit etwa 308 Mio. € pro Jahr. Auf Bundesebene nimmt die Filmförderung durch die Filmförderungsanstalt (FFA) mit einem Fördervolumen von 76,98 Mio. € (2007) die wichtigste Stellung ein. Gesetzliche Grundlage der Filmförderung durch die FFA ist das Filmförderungsgesetz (FFG). Als Sonderabgabe ist die Filmabgabe nach dem FFG in seiner geltenden Fassung bis zum 31. Dezember 2008 befristet.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Kosten der öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Filmförderungsgesetzes
§ 14a Begriffsbestimmungen
§ 20 Sperrfristen
§ 32 Förderungshilfen
§ 35 Bewilligungsbescheid
§ 41 Referenzförderung
§ 47 Förderungshilfen
§ 48 Antrag
§ 49 Auszahlung
§ 50 Verwendung
§ 51 Schlussprüfung
§ 56 Förderungshilfen
Artikel 2 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
I. Ausgangssituation und Zielsetzung
II. Notwendigkeit einer bundesgesetzlichen Regelung
III. Inhalt der Novelle
IV. Finanzielle Auswirkungen
1. Bürokratiekosten der Wirtschaft
a Bürokratiekosten neuer Informationspflichten
b Bürokratiekosten geänderter Informationspflichten
2. Bürokratiekosten für die Verwaltung
V. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
VI. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Gemeinschaft
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu § 2
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 8a
Zu § 9
Zu § 12
Zu § 14
Zu § 14a
Zu § 15
Zu § 16
Zu § 16a
Zu § 17
Zu § 17a
Zu § 20
Zu § 20
Zu § 21
Zu § 22
Zu § 23
Zu § 24
Zu § 25
Zu § 26
Zu § 28
Zu § 29
Zu § 30
Zu § 30a
Zu § 31
Zu § 32
Zu § 33
Zu § 34
Zu § 35
Zu § 36
Zu § 37
Zu § 38
Zu § 39
Zu § 41
Zu § 42
Zu § 44
Zu § 45
Zu § 47
Zu § 48
Zu § 49
Zu § 50
Zu § 51
Zu § 52
Zu § 53
Zu § 53a
Zu § 53b
Zu § 54
Zu § 55
Zu § 56
Zu § 56a
Zu § 57
Zu § 58
Zu § 59
Zu § 60
Zu § 63
Zu § 64
Zu § 65
Zu § 66
Zu § 66a
Zu § 67
Zu § 67a
Zu § 67b
Zu § 68
Zu § 68a
Zu § 69
Zu § 70
Zu § 73
Zu § 74
Zu § 75
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 487: Fünftes Gesetz zur Änderung des Filmförderungsgesetzes
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Drucksache 9/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich (Erneuerbare -Energien-Wärmegesetz - EEWärmeG )
... Das Gesetz steht in Einklang mit den finanzverfassungsrechtlichen Vorgaben. Geldleistungspflichten gegenüber dem Staat oder Sonderabgaben werden nicht erhoben.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Teil 1 Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Zweck und Ziel des Gesetzes
§ 2 Begriffsbestimmungen
Teil 2 Nutzung Erneuerbarer Energien
§ 3 Nutzungspflicht
§ 4 Geltungsbereich der Nutzungspflicht
§ 5 Anteil Erneuerbarer Energien
§ 6 Versorgung mehrerer Gebäude
§ 7 Ersatzmaßnahmen
§ 8 Kombination
§ 9 Ausnahmen
§ 10 Nachweise
§ 11 Überprüfung
§ 12 Zuständigkeit
Teil 3 Finanzielle Förderung
§ 13 Fördermittel
§ 14 Geförderte Maßnahmen
§ 15 Verhältnis zur Nutzungspflicht
Teil 4 Schlussbestimmungen
§ 17 Bußgeldvorschriften
§ 18 Erfahrungsbericht
§ 19 Übergangsvorschrift
§ 20 Inkrafttreten
Anlage (zu §§ 3 und 7): Anforderungen an die Nutzung von Erneuerbaren Energien und Kraft-Wärme-Kopplung sowie an Energieeinsparmaßnahmen
I. Solare Strahlungsenergie
II. Biomasse
III. Geothermie und Umweltwärme
IV. Kraft-Wärme-Kopplung
V. Maßnahmen zur Einsparung von Energie
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit des Gesetzes
II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
III. Wesentlicher Inhalt
IV. Alternativen
V. Folgen
1. Gewollte und ungewollte Auswirkungen
a Überblick
b Preiswirkungen
c Beschäftigungsimpulse
2. Kosten für die öffentlichen Haushalte
3. Kosten für Private
a Überblick
b Investitionskosten 6
c Investitionsvolumen
d Amortisation
e Nachweiskosten
4. Kosten für die Wirtschaft
5. Bürokratiekosten
a Überblick
b Informationspflicht nach §§ 9 und 10
c Alternativenprüfung
d Kosten der Informationspflicht nach §§ 9 und 10
e Weitere Kosten
f Überprüfung
VI. Zeitliche Geltung
VII. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union
VIII. Vereinbarkeit mit höherrangigem nationalen Recht
IX. Änderungen zur geltenden Rechtslage
X. Gleichstellungspolitische Auswirkungen
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Teil 1 . Allgemeine Bestimmungen
Zu § 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 2
Zu Absatz 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Absatz 2
Teil 2 . Nutzung Erneuerbarer Energien
Zu § 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 4
Zu § 5
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 6
Zu § 7
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu § 8
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 9
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu § 10
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu § 11
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 12
Teil 3 . Finanzielle Förderung
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 15
Teil 4 . Schlussbestimmungen
Zu § 16
Zu § 17
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 18
Zu § 19
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 20
Zur Anlage zu §§ 3 und 7
Zu Nummer I der Anlage (zu §§ 3 und 7)
Zu Nummer II der Anlage (zu §§ 3 und 7)
Zu Nummer III der Anlage (zu §§ 3 und 7)
Zu Nummer IV der Anlage (zu §§ 3 und 7)
Zu Nummer V der Anlage (zu §§ 3 und 7)
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Gesetz zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich (Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz – EEWärmeG)
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Drucksache 14/07
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Absatzfondsgesetzes und des Holzabsatzfondsgesetzes
... Ziel des Gesetzentwurfs ist es, dem Absatzfonds und dem Holzabsatzfonds eine Erstattung der Personal- und Sachkosten aufzuerlegen, die der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung für die Erhebung der Beiträge nach § 10 Abs. 3 und 4 des Absatzfondsgesetzes und der Abgaben nach § 10 Abs. 2 des Holzabsatzfondsgesetzes, derer sich beide Anstalten zur Erhebung der Sonderabgabe bedienen, entstehen.
Drucksache 308/07
Empfehlungen der Ausschüsse
Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht
... ob § 10 Abs. 3 Nr. 2, 7 und 8 i.V.m. den §§ 1 und 2 des Gesetzes über die Errichtung eines zentralen Fonds zur Absatzförderung der deutschen Land- und Ernährungswirtschaft i.d.F. der Bekanntmachung vom 21. Juni 1993 (Absatzfondsgesetz - AbsFondsG - BGBl. I S. 998) wegen Unvereinbarkeit mit Artikel 2 Abs. 1 GG i.V.m. den Artikeln 105 und 110 GG als Sonderabgabe verfassungswidrig ist
Drucksache 830/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine EU-Strategie zur Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Verringerung alkoholbedingter Schäden KOM (2006) 625 endg.; Ratsdok. 14851/06
... 25 Einführung einer Sonderabgabe auf oder zwingend vorgeschriebene Kennzeichnung von Produkten wie "
1. Einleitung
2. Handlungsauftrag
3. Handlungsbedarf
4. Konsultations- und Folgenabschätzungsprozess
5. Fünf Schwerpunkte und entsprechende bewährte Verfahren
5.1. Schutz von Jugendlichen, Kindern und des Kindes im Mutterleib Ziele
5.1.1. Begründung
5.1.2. Bewährte Verfahren
5.2. Senkung der Zahl der Verletzungen durch alkoholbedingte Straßenverkehrsunfälle27
5.2.1. Begründung
5.2.2. Bewährte Verfahren
5.3. Vorbeugung alkoholbedingter Schädigung bei Erwachsenen und Verringerung der negativen Auswirkungen auf den Arbeitsplatz
5.3.1. Begründung
5.3.2. Bewährte Verfahren
5.4. Information, Aufklärung und Bewusstseinsbildung in Bezug auf die Auswirkungen schädlichen und riskanten Alkoholkonsums und angemessene Konsummuster
5.4.1. Begründung
5.4.2. Bewährte Verfahren
5.5. Aufbau und Aktualisierung einer gemeinsamen Grundlage wissenschaftlich gesicherter Erkenntnisse auf EU-Ebene
5.5.1. Begründung
5.5.2. Was erforderlich ist
6. Drei Aktionsebenen
6.1. Maßnahmen der Europäischen Kommission
6.2. Subsidiarität: Erfassung der von den Mitgliedstaaten eingeführten Maßnahmen
6.2.1. Einzelstaatliche Maßnahmen
6.2.2. Lokale Maßnahmen
6.3. Maßnahmenkoordinierung auf EU-Ebene
6.3.1. Alkohol und das Gesundheitsforum
6.3.2. Alkohol am Steuer
6.3.3. Werbung
7. Schlussfolgerungen
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Drucksache 179/06
Gesetzesantrag der Länder Nordrhein-Westfalen, Bayern, Berlin, Bremen
Entwurf eines Föderalismusreform-Begleitgesetzes
... , der Rennwett- und Lotteriesteuer mit Ausnahme der Totalisatorsteuer, der Feuerschutzsteuer und der Spielbankabgabe mit Ausnahme der Sonderabgabe und der Troncabgabe.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
Gesetzesantrag
Artikel 1 Änderung des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes
Artikel 2 Änderung des Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bund und Ländern in Angelegenheiten der Europäischen Union
Artikel 3 Änderung des Baugesetzbuchs
Artikel 4 Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes
Artikel 5 Änderung der Bundespflegesatzverordnung
Artikel 6 Gesetz zur Überleitung der sozialen Wohnraumförderung auf die Länder (Wohnraumförderung-Überleitungsgesetz - WoFÜG)
§ 1 Verzinsung und Tilgung der den Ländern zur Förderung des Wohnungsbaus gewährten Darlehen des Bundes
§ 2 Wohnungsfürsorge des Bundes, Bergarbeiterwohnungsbau
Artikel 7 Änderung des Wohnungsbindungsgesetzes
Artikel 8 Änderung des Gesetzes über den Abbau der Fehlsubventionierung im Wohnungswesen
Artikel 9 Änderung des Wohnraumförderungsgesetzes
Artikel 10 Änderung der Finanzgerichtsordnung
Artikel 11 Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs
Artikel 12 Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes
Artikel 13 Gesetz zur Entflechtung von Gemeinschaftsaufgaben und Finanzhilfen (Entflechtungsgesetz - EntflechtG)
§ 1 Allgemein
§ 2 Finanzierung beendeter Gemeinschaftsaufgaben
§ 3 Finanzierung beendeter Finanzhilfen
§ 4 Verteilung
§ 5 Zweckbindung
§ 6 Revisionsklausel
§ 7 Verordnungsermächtigung
Artikel 14 Gesetz zur innerstaatlichen Aufteilung von unverzinslichen Einlagen und Geldbußen gemäß Artikel 104 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (Sanktionszahlungs-Aufteilungsgesetz - SZAG)
§ 1 Gegenstand
§ 2 Aufteilung
§ 3 Grundlagen
§ 4 Rückerstattungen; Einlagen anderer Mitgliedstaaten
§ 5 Verordnungsermächtigung
Artikel 15 Gesetz zur Lastentragung im Bund-Länder-Verhältnis bei Verletzung von supranationalen oder völkerrechtlichen Verpflichtungen (Lastentragungsgesetz - LastG)
§ 1 Grundsätze der Lastentragung
§ 2 Länderübergreifende Finanzkorrekturen der Europäischen Gemeinschaften
§ 3 Sanktionen auf Grund von Artikel 228 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft
§ 4 Verletzungen von Verpflichtungen durch die Gerichte
§ 5 Erstattung durch die Länder
Artikel 16 Änderung des Maßstäbegesetzes
Artikel 17 Änderung des Finanzausgleichsgesetzes
Artikel 18 Änderung der Abgabenordnung
Artikel 19 Änderung des Einkommensteuergesetzes
Artikel 20 Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 21 Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes
Artikel 22 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 2
1. Vorfeldphase:
2. Verhandlungs- und Entscheidungsphase im Rat und AstV:
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 4
Zu Artikel 6
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 7
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 8
Zu Nummer 1
Zu den Nummer n
Zu Artikel 9
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
§ 38 Bereitstellung und Verteilung von Finanzhilfen
§ 39 Verzinsung und Tilgung
§ 40 Rückflüsse an den Bund
§ 41 Berichterstattung
§ 42 Förderstatistik
§ 43 Maßnahmen zur Baukostensenkung
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Artikel 10
Zu Artikel 11
Zu Artikel 12
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 13
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu Artikel 14
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu Artikel 15
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu Artikel 16
Zu Artikel 17
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 18
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 19
Zu Artikel 20
Zu Nummer n
Zu Artikel 21
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 22
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Drucksache 326/05
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Zwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetz es
... Durch die Einführung der Umsatzsteuerpflicht auf die bisher umsatzsteuerfreien Umsätze der zugelassenen öffentlichen Spielbanken, die durch den Betrieb der Spielbank bedingt sind, entstehen den Betreibern dieser Spielbanken zusätzliche Kosten (u.a. Verwaltungsaufwand durch Umstellung der Abrechnungssysteme, Steuerlast). Ob bei den Regelungsadressaten infolge dessen einzelpreiswirksame Kostenschwellen überschritten werden, die sich erhöhend auf deren Angebotspreise auswirken, und, ob die Regelungsadressaten ihre Kostenüberwälzungsmöglichkeiten in Abhängigkeit von der konkreten Wettbewerbssituation auf ihren Teilmärkten einzelpreiserhöhend ausschöpfen, lässt sich zwar nicht abschätzen, aber auch nicht ausschließen. Durch eine zumindest mittelbare Weitergabe der Umsatzsteuer an den Endverbraucher (z.B. bei Serviceleistungen), könnten die Spielbanken diese Belastungen mindern. Zudem könnte den Belastungen durch eine Senkung der Spielbankabgabe, der Sonderabgaben oder der zusätzlichen Gewinnabschöpfungen entgegengewirkt werden. Mögliche Einzelpreisänderungen dürften aufgrund ihrer Gewichtung jedoch nicht ausreichen, um messbare Effekte auf das allgemeine Preis- bzw. Verbraucherpreisniveau zu induzieren. Die öffentlichen Haushalte können durch die Neuregelung per Saldo mit vergleichsweise geringen Mehreinnahmen rechnen, die jedoch keine mittelbar preisrelevanten Effekte auslösen dürften.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Zwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Umsatzsteuergesetzes
Artikel 2 In-Kraft-Treten
Begründung
I. Allgemeiner Teil
II. Besonderer Teil
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Drucksache 937/05
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Eindämmung missbräuchlicher Steuergestaltungen
... Die bislang umsatzsteuerfreien Umsätze der zugelassenen öffentlichen Spielbanken, die durch den Betrieb der Spielbank bedingt sind, sind künftig umsatzsteuerpflichtig. Durch eine zumindest mittelbare Weitergabe der Umsatzsteuer an den Endverbraucher (z.B. bei Serviceleistungen), könnten die Spielbanken die dadurch eintretenden Belastungen mindern. Zudem könnte diesen durch eine Senkung der Spielbankabgabe, der Sonderabgaben oder der zusätzlichen Gewinnabschöpfungen entgegengewirkt werden.
Drucksache 402/16
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zur Insolvenzsicherung der Rückstellungen für Stilllegung, Abbau und Entsorgung im Atombereich
Drucksache 450/07
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2008 (Haushaltsgesetz 2008)
Drucksache 480/06
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2007 (Haushaltsgesetz 2007)
Drucksache 637/14
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2014/49 /EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über Einlagensicherungssysteme (DGSD-Umsetzungsgesetz)
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.