[ Info ] [Aktuell ] [News ] [Bestellung/Preise (PDF)] [BR] [Kataster ] [Support ] [Kontakt ] [Beratersuche ]
Neu

29 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Sonderabgabe"


⇒ Schnellwahl ⇒

Drucksache 608/1/19

... Die Regelung zur Beteiligung von Kommunen an Windkrafterlösen (Artikel 5 Nummer 2) über die Grundsteuer könnte den Ausbau der Windkraft weiter gefährden. Stattdessen sollte eine bundeseinheitliche und wirksame Regelung im Sinne einer "Windprämie" eingeführt werden. In der Diskussion sind hier beispielsweise aktuell Vorschläge einer Sonderabgabe, einer Außenbereichsabgabe, einer Konzessionsabgabe oder einer sinnvoll ausgestalteten Steuer. Ziel muss es in jeglicher Ausgestaltungsform jedoch sein, dass die Standorte und möglichst auch Nachbargemeinden von Windkraftanlagen stärker an der Wertschöpfung der Windkraft beteiligt und zum Neubau von

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 608/1/19




1. Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit

a Steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung

b Erhöhung der Entfernungspauschale

c Senkung der Umsatzsteuer für den Fernverkehr der Bahn

d Einführung eines gesonderten kommunalen Hebesatzes für mit Windenergieanlagen überbaute Gebiete

e Kompensation über Stromsteuer und Energiegeld

f Zudem besteht ein Ungleichgewicht bei der Lastenverteilung zu Ungunsten der Länder.

2. Zum Gesetzentwurf insgesamt

3. Zur Mobilitätsprämie:


 
 
 


Drucksache 700/12 (Beschluss)

... b) Der Bundesrat begrüßt grundsätzlich die nunmehr geplante Finanzierung möglicher Verluste des Stabilisierungsfonds durch die Kreditwirtschaft. Der Bundesrat weist allerdings darauf hin, dass die hierfür vorgesehene Bankenabgabe sowie die Möglichkeit zur Erhebung einer Sonderabgabe eine erneute Haftung auch der Länder für weitere Bankenstützungsmaßnahmen nicht gänzlich ausschließen können. Zudem ist die Haftung der Banken nicht vorgesehen für Fälle, in denen der Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung eine Rekapitalisierungsmaßnahme oder Risikoübernahme gewährt, also Anteile am Kreditinstitut oder Wertpapiere erwirbt. Eine weitere Belastung durch neue Garantien und Rekapitalisierungen ist den Ländern angesichts der Spar- und Konsolidierungszwänge in den öffentlichen Haushalten, die sich insbesondere aus der Befolgung der Schuldenbremsen ergeben, nicht zuzumuten.



Drucksache 700/1/12

... [ ] =3. [b) Der Bundesrat begrüßt grundsätzlich die nunmehr geplante Finanzierung möglicher Verluste des Stabilisierungsfonds durch die Kreditwirtschaft. Der Bundesrat weist allerdings darauf hin, dass die hierfür vorgesehene Bankenabgabe sowie die Möglichkeit zur Erhebung einer Sonderabgabe eine erneute Haftung auch der Länder für weitere Bankenstützungsmaßnahmen nicht gänzlich ausschließen können. Zudem ist die Haftung der Banken nicht vorgesehen für Fälle, in denen der Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung eine Rekapitalisierungsmaßnahme oder Risikoübernahme gewährt, also Anteile am Kreditinstitut oder Wertpapiere erwirbt. Eine weitere Belastung durch neue Garantien und Rekapitalisierungen ist den Ländern angesichts der Spar- und Konsolidierungszwänge in den öffentlichen Haushalten, die sich insbesondere aus der Befolgung der Schuldenbremsen ergeben, nicht zuzumuten.]



Drucksache 229/1/11

... Auch wenn sich der Deutsche Bundestag gegen eine generelle Bereichsausnahme für Sparkassen und Genossenschaftsbanken entschieden hat, hält der Bundesrat im Hinblick auf die für Sonderabgaben notwendige Finanzierungsverantwortung der Abgabepflichtigen eine Entlastung kleinerer Institute für geboten. Insbesondere kleinere Institute mit einem geringen Interbankengeschäft sind weniger in die wechselseitigen Abhängigkeiten des Finanzmarktsystems einbezogen als andere Institute. Sie würden von den nach dem RStruktFG finanzierungsfähigen Maßnahmen lediglich indirekt profitieren.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 229/1/11




1. Zu § 1 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 Satz 1 Buchstabe 0a - neu - und a1 - neu -

2. Zu § 1 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 Buchstabe a01 - neu -

3. Zu § 1 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 Satz 2

4. Zu § 1 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 Satz 2

5. Zu § 1 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 Satz 4 und Nummer 2

6. Zu § 1 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 nach Satz 4

7. Zu § 1 Absatz 4 Satz 2*

8. Zu § 1 Absatz 4 Satz 2* und Satz 3

9. Zu § 3 Absatz 1 Satz 1

10. Zu § 3 Absatz 1 Satz 1

11. Zu § 3 Absatz 1 Satz 1 und Satz 4 - neu -, Absatz 3 Satz 1 und Absatz 4 Satz 3

12. Zu § 3 Absatz 1 Satz 1

13. Zu § 3 Absatz 1 nach Satz 1


 
 
 


Drucksache 229/2/11

... Im Hinblick auf die für Sonderabgaben notwendige

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 229/2/11




1. Zu § 1 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 Satz 3

2. Zu § 1 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 Satz 5 und Nummer 2

3. Zu § 1 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 nach Satz 5

4. Zu § 1 Absatz 4 Satz 2 und 3

5. Zu § 3 Absatz 1 Satz 1

6. Zu § 3 Absatz 1 Satz 1

7. Zu § 3 Absatz 3

8. Zu §§ 4,8


 
 
 


Drucksache 229/11

... Die Beiträge der Kreditinstitute zum Restrukturierungsfonds stellen eine Sonderabgabe dar. Die Erhebung der Sonderabgabe ist ein Eingriff in die Grundrechte der betroffenen Kreditinstitute, namentlich das Recht auf freie Berufsausübung (Artikel 12 Absatz 1 Satz 1 GG). Wie jeder Eingriff muss auch die Erhebung der Sonderabgabe verhältnismäßig sein. Bei der Abwägung zwischen der Schwere eines Eingriffs und dem Gewicht der ihn rechtfertigenden Gründe ist die Grenze der Zumutbarkeit zu wahren. Zugleich gilt bei der Erhebung von Sonderabgaben auch ein im Hinblick auf Artikel 14 Absatz 1 Satz 1 GG zu beachtender Schutz vor „erdrosselnden Wirkungen“ im Einzelfall (vgl. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 24. November 2009 - 2 BvR 1387/04). Gemäß diesen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts an die Zulässigkeit der Erhebung von Sonderabgaben enthält § 3 Zumutbarkeitsvorgaben für die Erhebung von Jahresbeiträgen sowie eine Belastungsobergrenze für die kumulierte Erhebung von Jahres- und Sonderbeiträgen in einem Kalenderjahr. Die Zumutbarkeitsgrenze für die Erhebung von Sonderbeiträgen legt § 12 Absatz 4 Satz 3 und 4 RStruktFG fest.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 229/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Verordnung

§ 1
Jahresbeitrag

§ 2
Sonderbeiträge

§ 3
Zumutbarkeitsgrenze, Mindestbeitrag und Belastungsobergrenze

§ 4
Mitteilungspflichten

§ 5
Berichtspflichten bei Erreichen der Zielgröße, Aussetzung der Beiträge

§ 6
Fälligkeit der Beitragsforderungen, Säumniszuschläge, Beitreibung

§ 7
Festsetzungs- und Zahlungsverjährung

§ 8
Übergangsregelungen

§ 9
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Anlage 1
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Nr. 1484: Verordnung über die Beiträge zum Restrukturierungsfonds für Kreditinstitute

Anlage 2
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrats (NKR) vom 17. Februar 2011 zu der Verordnung über die Erhebung der Beiträge zum Restrukturierungsfonds für Kreditinstitute


 
 
 


Drucksache 229/11 (Beschluss)

... Im Hinblick auf die für Sonderabgaben notwendige Finanzierungsverantwortung der Abgabepflichtigen ist eine Entlastung kleinerer Institute geboten. Insbesondere kleinere Institute mit einem geringen Interbankengeschäft sind weniger in die wechselseitigen Abhängigkeiten des Finanzmarktsystems einbezogen als andere Institute. Sie würden von den nach dem RStruktFG finanzierungsfähigen Maßnahmen lediglich indirekt profitieren.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 229/11 (Beschluss)




1. Zu § 1 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 Satz 2

2. Zu § 1 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 Satz 4 und Nummer 2

3. Zu § 1 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 nach Satz 4

4. Zu § 1 Absatz 4 Satz 2 und 3

5. Zu § 3 Absatz 1 Satz 1

6. Zu § 3 Absatz 1 Satz 1 und nach Satz 1

7. Zu § 3 Absatz 3

8. Zu § 4 Absatz 3 Satz 2 und § 8 Absatz 1 Nummer 2 und Absatz 3 - neua In § 4 Absatz 3 Satz 2 sind die Wörter dem Beitragsjahr jeweils folgenden Jahres durch das Wort Beitragsjahres zu ersetzen.


 
 
 


Drucksache 259/11

... b) in der Republik Zypern: die Einkommensteuer, die Körperschaftsteuer, die Sonderabgabe für die Verteidigung der Republik, die Steuer auf unbewegliches Vermögen und die Steuer vom Veräußerungsgewinn einschließlich der hierauf erhobenen Zuschläge (im Folgenden als „zyprische Steuer“ bezeichnet).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 259/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

Artikel 1
Unter das Abkommen fallende Personen

Artikel 2
Unter das Abkommen fallende Steuern

Artikel 3
Allgemeine Begriffsbestimmungen

Artikel 4
Ansässige Person

Artikel 5
Betriebsstätte

Artikel 6
Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen

Artikel 7
Unternehmensgewinne

Artikel 8
Seeschifffahrt, Binnenschifffahrt und Luftfahrt

Artikel 9
Verbundene Unternehmen

Artikel 10
Dividenden

Artikel 11
Zinsen

Artikel 12
Lizenzgebühren

Artikel 13
Gewinne aus der Veräußerung von Vermögen

Artikel 14
Einkünfte aus unselbständiger Arbeit

Artikel 15
Aufsichtsrats- und Verwaltungsratsvergütungen

Artikel 16
Künstler und Sportler

Artikel 17
Ruhegehälter, Renten und ähnliche Vergütungen

Artikel 18
Öffentlicher Dienst

Artikel 19
Gastprofessoren, Lehrer und Studenten

Artikel 20
Andere Einkünfte

Artikel 21
Vermögen

Artikel 22
Vermeidung der Doppelbesteuerung im Wohnsitzstaat

Artikel 23
Gleichbehandlung

Artikel 24
Verständigungsverfahren

Artikel 25
Austausch von Informationen

Artikel 26
Verfahrensregeln für die Quellenbesteuerung

Artikel 27
Anwendung des Abkommens in bestimmten Fällen

Artikel 28
Mitglieder diplomatischer Missionen und konsularischer Vertretungen

Artikel 29
Protokoll

Artikel 30
Inkrafttreten

Artikel 31
Kündigung

Artikel 32
Registrierung des Abkommens bei den Vereinten Nationen

Protokoll zum
Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Zypern zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen

1. Zu den Artikeln 3, 4, 8, 13, 14 und 21:

2. Zu Artikel 7:

3. Zu Artikel 8:

4. Zu Artikel 14:

5. Zu Artikel 25:

6. Rechtsakte der Europäischen Union werden durch dieses Abkommen nicht berührt.

Denkschrift

I. Allgemeines

II. Besonderes

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17

Zu Artikel 18

Zu Artikel 19

Zu Artikel 20

Zu Artikel 21

Zu Artikel 22

Zu Artikel 23

Zu Artikel 24

Zu Artikel 25

Zu Artikel 26

Zu Artikel 27

Zu Artikel 28

Zu Artikel 29

Zu Artikel 30

Zu Artikel 31

Zu Nummer 7


 
 
 


Drucksache 702/1/10

... Die Sonderabgabe zur Finanzierung des Absatzfonds bzw. des Holzabsatzfonds wurde von den Betrieben der Land- und Ernährungswirtschaft bzw. der Forst- und Holzwirtschaft erbracht. Die Beitragszahler mussten davon ausgehen, dass die Mittel im Brancheninteresse verwendet werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 702/1/10




1. Zu Artikel 1 und 2

2. Zu Artikel 1

3. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 1 , Artikel 2 § 1 Absatz 1


 
 
 


Drucksache 702/10 (Beschluss)

... Die Sonderabgabe zur Finanzierung des Absatzfonds bzw. des Holzabsatzfonds wurde von den Betrieben der Land- und Ernährungswirtschaft bzw. der Forst- und Holzwirtschaft erbracht. Die Beitragszahler mussten davon ausgehen, dass die Mittel im Brancheninteresse verwendet werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 702/10 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 und 2

2. Zu Artikel 1

3. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 1 ,


 
 
 


Drucksache 534/10 (Beschluss)

... e) Eine Sonderabgabe darf nach verfassungsrechtlichen Grundsätzen nur dann erhoben werden, wenn die Mittel gruppennützig verwendet werden. Nutznießer des Rettungsfonds werden vor allem die Kreditinstitute sein, die aufgrund ihrer Größe oder Vernetzung systemische Risiken bergen. Indem der Gesetzgeber vor allem die großen systemrelevanten Kreditinstitute absichert, braucht er eine Gefährdung anderer – in der Regel kleinerer – Institute mit eigenständiger Institutssicherung nicht zu befürchten. Über bewährte und funktionierende Sicherungseinrichtungen verfügen vor allem die Sparkassen und Genossenschaftsbanken. Diese Einrichtungen sichern die von den Mitgliedsunternehmen selbst ausgehenden Systemrisiken umfassend ab.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 534/10 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu Artikel 1 KredReorgG

3. Zu Artikel 1 § 2 KredReorgG

4. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 2 Satz 3 bis 6 KredReorgG

5. Zu Artikel 1 § 2 bis 7, 9, 11, 16 bis 18, 20 bis 22 KredReorgG , Artikel 15a - neu - § 3 Absatz 3 - neu - InsO , Artikel 15b - neu - 103e - neu - EGInsO

Artikel 15a
Änderung der Insolvenzordnung

Artikel 15b
Änderung des Einführungsgesetzes zur Insolvenzordnung

Artikel 103e
Überleitungsvorschrift zum Restrukturierungsgesetz

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe n

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe b

6. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 3 Satz 2 KredReorgG

7. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 4 KredReorgG

8. Zu Artikel 1 § 9 KredReorgG

9. Zu Artikel 1 § 14 Absatz 1 Satz 1, § 16 Satz 2 KredReorgG

10. Zu Artikel 1 § 20 Absatz 4 Satz 2 KredReorgG

11. Zu Artikel 1 § 21 Absatz 1 Satz 2, 3 KredReorgG

12. Zu Artikel 2 Nummer 9 § 45c Absatz 1 Satz 1 KWG

13. Zu Artikel 2 Nummer 15 § 48g Absatz 1, 3 Satz 1, Absatz 7 Satz 2 KWG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

14. Zu Artikel 2 Nummer 15 § 481 Absatz 4 KWG

15. Zu Artikel 3 § 2 Satz 2 RStruktFG

16. Zu Artikel 3 § 2 Satz 2 RStruktFG

17. Zu Artikel 3 § 12 Absatz 10 Satz 1 RStruktFG

18. Zu Artikel 3 § 12 Absatz 10 Satz 2 RStruktFG allgemein

19. Zu Artikel 3 § 12 Absatz 10 RStruktFG allgemein

20. Zu Artikel 4 Nummer 9 § 13 Absatz 1b Satz 2 FMStFG

21. Zu Artikel 8 Nummer 1 § 4 Absatz 5 Satz 1 Nummer 13 EStG


 
 
 


Drucksache 131/10

... 27. fordert die Europäische Union mit Nachdruck auf, eine breite Palette von Optionen für Sanktionen und Anreize zur Förderung des verantwortungsvollen Handelns im Steuerbereich zu prüfen, zum Beispiel eine Sonderabgabe auf alle Transaktionen in oder aus kooperationsunwilligen Gebieten, die Nichtanerkennung innerhalb der Europäischen Union des Rechtsstatus von Unternehmen, die in kooperationsunwilligen Gebieten gegründet werden, und das für EU-Finanzinstitutionen geltende Verbot, Tochtergesellschaften und Zweigniederlassungen in kooperationsunwilligen Gebieten zu gründen oder zu unterhalten;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 131/10




Eine Gelegenheit, die ergriffen werden muss

Auf der Ebene der Europäischen Union

Auf internationale Ebene

Hin zu einer wirklichen EU-Politik des verantwortungsvollen Handelns im Steuerbereich


 
 
 


Drucksache 534/1/10

... e) Eine Sonderabgabe darf nach verfassungsrechtlichen Grundsätzen nur dann erhoben werden, wenn die Mittel gruppennützig verwendet werden. Nutznießer des Rettungsfonds werden vor allem die Kreditinstitute sein, die aufgrund ihrer Größe oder Vernetzung systemische Risiken bergen. Indem der Gesetzgeber vor allem die großen systemrelevanten Kreditinstitute absichert, braucht er eine Gefährdung anderer – in der Regel kleinerer – Institute mit eigenständiger Institutssicherung nicht zu befürchten. Über bewährte und funktionierende Sicherungseinrichtungen verfügen vor allem die Sparkassen und Genossenschaftsbanken. Diese Einrichtungen sichern die von den Mitgliedsunternehmen selbst ausgehenden Systemrisiken umfassend ab.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 534/1/10




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu Artikel 1 KredReorgG allgemein

3. Zu Artikel 1 KredReorgG

4. Zu Artikel 1 § 2 KredReorgG

5. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 2 Satz 3 bis 6 KredReorgG

6. Zu Artikel 1 § 2 bis 7, 9, 11, 16 bis 18, 20 bis 22 KredReorgG , Artikel 15a - neu - § 3 Absatz 3 - neu - InsO , Artikel 15b - neu - 103e - neu - EGInsO

Artikel 15a
Änderung der Insolvenzordnung

Artikel 15b
Änderung des Einführungsgesetzes zur Insolvenzordnung

Artikel 103e
Überleitungsvorschrift zum Restrukturierungsgesetz

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe b

7. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 3 Satz 2 KredReorgG

8. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 4 KredReorgG

9. Zu Artikel 1 § 9 KredReorgG

10. Zu Artikel 1 § 14 Absatz 1 Satz 1, § 16 Satz 2 KredReorgG

11. Zu Artikel 1 § 20 Absatz 4 Satz 2 KredReorgG

12. Zu Artikel 1 § 21 Absatz 1 Satz 2, 3 KredReorgG

13. Zu Artikel 2 Nummer 9 § 45c Absatz 1 Satz 1 KWG

14. Zu Artikel 2 Nummer 15 § 48g Absatz 1, 3 Satz 1, Absatz 7 Satz 2 KWG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

15. Zu Artikel 2 Nummer 15 § 481 Absatz 4 KWG

16. Zu Artikel 3 § 2 Satz 2 RStruktFG

17. Zu Artikel 3 § 2 Satz 2 RStruktFG

18. Zu Artikel 3 § 2 Satz 2 RStruktFG

19. Zu Artikel 3 § 2 Satz 2 RStruktFG

20. Zu Artikel 3 § 12 Absatz 10 Satz 1 RStruktFG

23. Zu Artikel 3 § 12 Absatz 10 Satz 2 RStruktFG allgemein

24. Zu Artikel 3 § 12 Absatz 10 Satz 2 RStruktFG

25. Zu Artikel 3 § 12 Absatz 10 RStruktFG allgemein

26. Zu Artikel 4 Nummer 9 § 13 Absatz 1b Satz 2 FMStFG

27. Zu Artikel 8 Nummer 1 § 4 Absatz 5 Satz 1 Nummer 13 EStG

28. Zu Artikel 8 Nummer 1 § 4 Absatz 5 Satz 1 Nummer 13 EStG


 
 
 


Drucksache 231/10

... " erfolgt, führt keine Sonderabgabe ein, sondern dient der Klarstellung. Erfasst sind die Kosten, die mit der mangels ausreichender anderer Anbieter erforderlichen Schaffung eines Marktangebots verbunden sind.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 231/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

a Unternehmen

b Bürgerinnen und Bürger

c Verwaltung

Entwurf

Artikel 1
Gesetz über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen (EDL-G)

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen Im Sinne dieses Gesetzes sind

§ 3
Energieeinsparziele

§ 4
Information und Beratung der Endkunden; Verordnungsermächtigung

§ 5
Sorgepflicht der Energieunternehmen; Verordnungsermächtigung

§ 6
Information der Marktteilnehmer

§ 7
Anbieterliste; Verordnungsermächtigung

§ 8
Energieaudits

§ 9
Bundesstelle für Energieeffizienz

§ 10
Beirat

§ 11
Datenerhebung; Verordnungsermächtigung

§ 12
Bußgeldvorschriften

§ 13
Zwischenüberprüfung

Artikel 2
Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes

Artikel 3
Änderung der Stromgrundversorgungsverordnung

Artikel 4
Änderung der Gasgrundversorgungsverordnung

Artikel 5
Änderung der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme

Artikel 6
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

I. Zielsetzung und Notwendigkeit des Gesetzes

II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

III. Wesentlicher Inhalt

IV. Alternativen

V. Gesetzesfolgen

1. Kosten für die öffentlichen Haushalte

1.1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

1.2. Vollzugsaufwand

2. Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen

2.1 Folgen für die Wirtschaft

2.2. Bürokratiekosten

VI. Zeitliche Geltung

VII. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

VIII. Änderungen zur geltenden Rechtslage

IX. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 8

Zu § 9

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 10

Zu § 11

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 12

Zu § 13

Zu Artikel 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu Artikel 3

Zu Artikel 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Artikel 6

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 567: Entwurf eines Gesetzes zur Steigerung der Energieeffizienz


 
 
 


Drucksache 702/10

... Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 3. Februar 2009 die gesetzliche Aufgabenstellung des Absatzfonds, die Durchführung seiner Aufgaben durch zentrale Einrichtungen der Wirtschaft sowie die Finanzierung über die Sonderabgabe für verfassungswidrig und nichtig erklärt hat.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 702/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz zur Auflösung und Abwicklung der Anstalt Absatzförderungsfonds der deutschen Land- und Ernährungswirtschaft

§ 1
Auflösung und Abwicklung

§ 2
Kostentragung und Vermögensüberschussverteilung

§ 3
Aufhebung des Absatzfondsgesetzes und der Verordnung über die Beiträge nach dem Absatzfondsgesetz

Artikel 2
Gesetz zur Auflösung und Abwicklung der Anstalt Absatzförderungsfonds der deutschen Forst- und Holzwirtschaft

§ 1
Auflösung und Abwicklung

§ 2
Kostentragung und Vermögensüberschussverteilung

§ 3
Aufhebung des Holzabsatzfondsgesetzes und der Holzabsatzfondsverordnung

Artikel 3
Inkrafttreten

A. Allgemeines

B. Zu den einzelnen Vorschriften

I. Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

II. Zu Artikel 2

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

III. Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Gesetz zur Auflösung und Abwicklung der Anstalt Absatzförderungsfonds der deutschen Land- und Ernährungswirtschaft und der Anstalt Absatzförderungsfonds der deutschen Forst- und Holzwirtschaft sowie über die Zweckvermögen des Bundes bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (NKR-Nr.: 1155)


 
 
 


Drucksache 75/10

... . Der Begriff der Wirtschaft ist in einem weiten Sinn zu verstehen und umfasst alle das wirtschaftliche Leben und die wirtschaftliche Betätigung als solche regelnden Normen. Dabei deckt der Kompetenztitel nicht nur die Fördertätigkeit der FFA, sondern umfasst auch die Erhebung der Filmabgabe, bei der es sich um eine Sonderabgabe mit Finanzierungsfunktion handelt. Die Gesetzgebungskompetenz für eine solche Abgabe folgt als Annexkompetenz aus der jeweiligen Sachzuständigkeit.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 75/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten der öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Filmförderungsgesetzes

§ 67
Filmabgabe der Fernsehveranstalter und sonstige Zuwendungen

§ 67b
Verwendung der Filmabgabe der Fernsehveranstalter

§ 73
Übergangsregelungen

Artikel 2
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

I. Ausgangssituation und Zielsetzung

II. Gesetzgebungszuständigkeit und Erforderlichkeit einer bundesgesetzlichen Regelung

III. Finanzielle Auswirkungen

1. Sonstige Kosten für die Wirtschaft

2. Bürokratiekosten der Wirtschaft

3. Bürokratiekosten für die Verwaltung

IV. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Gemeinschaft

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu § 20

Zu § 25

Zu § 66a

Zu § 67

Zu § 67b

Zu § 70

Zu § 73

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1100: Sechstes Gesetz zur Änderung des Filmförderungsgesetzes


 
 
 


Drucksache 391/08

... (1b) Damit sich auf den Seychellen auch tatsächlich eine Politik für den Fischereisektor entwickelt, müssen die Hafeninfrastrukturen, die heute praktisch überlastet sind, verbessert und modernisiert werden und es muss möglichst auch die Sonderabgabe für das Anlanden von Thunfisch abgeschafft werden, die es in keinem anderen Hafen der Welt gibt.



Drucksache 551/08

... Unter Einbeziehung aller Förderungsmaßnahmen wie Produktions-, Kino- und Verleihförderung sowie Preisen und Stipendien fördern Bund und Länder den deutschen Kinofilm derzeit mit etwa 308 Mio. € pro Jahr. Auf Bundesebene nimmt die Filmförderung durch die Filmförderungsanstalt (FFA) mit einem Fördervolumen von 76,98 Mio. € (2007) die wichtigste Stellung ein. Gesetzliche Grundlage der Filmförderung durch die FFA ist das Filmförderungsgesetz (FFG). Als Sonderabgabe ist die Filmabgabe nach dem FFG in seiner geltenden Fassung bis zum 31. Dezember 2008 befristet.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 551/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten der öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Filmförderungsgesetzes

§ 14a
Begriffsbestimmungen

§ 20
Sperrfristen

§ 32
Förderungshilfen

§ 35
Bewilligungsbescheid

§ 41
Referenzförderung

§ 47
Förderungshilfen

§ 48
Antrag

§ 49
Auszahlung

§ 50
Verwendung

§ 51
Schlussprüfung

§ 56
Förderungshilfen

Artikel 2
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

I. Ausgangssituation und Zielsetzung

II. Notwendigkeit einer bundesgesetzlichen Regelung

III. Inhalt der Novelle

IV. Finanzielle Auswirkungen

1. Bürokratiekosten der Wirtschaft

a Bürokratiekosten neuer Informationspflichten

b Bürokratiekosten geänderter Informationspflichten

2. Bürokratiekosten für die Verwaltung

V. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

VI. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Gemeinschaft

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu § 2

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 8a

Zu § 9

Zu § 12

Zu § 14

Zu § 14a

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 16a

Zu § 17

Zu § 17a

Zu § 20

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 28

Zu § 29

Zu § 30

Zu § 30a

Zu § 31

Zu § 32

Zu § 33

Zu § 34

Zu § 35

Zu § 36

Zu § 37

Zu § 38

Zu § 39

Zu § 41

Zu § 42

Zu § 44

Zu § 45

Zu § 47

Zu § 48

Zu § 49

Zu § 50

Zu § 51

Zu § 52

Zu § 53

Zu § 53a

Zu § 53b

Zu § 54

Zu § 55

Zu § 56

Zu § 56a

Zu § 57

Zu § 58

Zu § 59

Zu § 60

Zu § 63

Zu § 64

Zu § 65

Zu § 66

Zu § 66a

Zu § 67

Zu § 67a

Zu § 67b

Zu § 68

Zu § 68a

Zu § 69

Zu § 70

Zu § 73

Zu § 74

Zu § 75

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 487: Fünftes Gesetz zur Änderung des Filmförderungsgesetzes


 
 
 


Drucksache 9/08

... Das Gesetz steht in Einklang mit den finanzverfassungsrechtlichen Vorgaben. Geldleistungspflichten gegenüber dem Staat oder Sonderabgaben werden nicht erhoben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 9/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Teil 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 1
Zweck und Ziel des Gesetzes

§ 2
Begriffsbestimmungen

Teil 2
Nutzung Erneuerbarer Energien

§ 3
Nutzungspflicht

§ 4
Geltungsbereich der Nutzungspflicht

§ 5
Anteil Erneuerbarer Energien

§ 6
Versorgung mehrerer Gebäude

§ 7
Ersatzmaßnahmen

§ 8
Kombination

§ 9
Ausnahmen

§ 10
Nachweise

§ 11
Überprüfung

§ 12
Zuständigkeit

Teil 3
Finanzielle Förderung

§ 13
Fördermittel

§ 14
Geförderte Maßnahmen

§ 15
Verhältnis zur Nutzungspflicht

Teil 4
Schlussbestimmungen

§ 17
Bußgeldvorschriften

§ 18
Erfahrungsbericht

§ 19
Übergangsvorschrift

§ 20
Inkrafttreten

Anlage
(zu §§ 3 und 7): Anforderungen an die Nutzung von Erneuerbaren Energien und Kraft-Wärme-Kopplung sowie an Energieeinsparmaßnahmen

I. Solare Strahlungsenergie

II. Biomasse

III. Geothermie und Umweltwärme

IV. Kraft-Wärme-Kopplung

V. Maßnahmen zur Einsparung von Energie

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit des Gesetzes

II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

III. Wesentlicher Inhalt

IV. Alternativen

V. Folgen

1. Gewollte und ungewollte Auswirkungen

a Überblick

b Preiswirkungen

c Beschäftigungsimpulse

2. Kosten für die öffentlichen Haushalte

3. Kosten für Private

a Überblick

b Investitionskosten 6

c Investitionsvolumen

d Amortisation

e Nachweiskosten

4. Kosten für die Wirtschaft

5. Bürokratiekosten

a Überblick

b Informationspflicht nach §§ 9 und 10

c Alternativenprüfung

d Kosten der Informationspflicht nach §§ 9 und 10

e Weitere Kosten

f Überprüfung

VI. Zeitliche Geltung

VII. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

VIII. Vereinbarkeit mit höherrangigem nationalen Recht

IX. Änderungen zur geltenden Rechtslage

X. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Teil 1
. Allgemeine Bestimmungen

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Absatz 2

Teil 2
. Nutzung Erneuerbarer Energien

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 4

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 6

Zu § 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu § 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 9

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu § 10

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu § 11

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 12

Teil 3
. Finanzielle Förderung

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Teil 4
. Schlussbestimmungen

Zu § 16

Zu § 17

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 18

Zu § 19

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 20

Zur Anlage zu §§ 3 und 7

Zu Nummer I der Anlage (zu §§ 3 und 7) Zu Nummer II der Anlage (zu §§ 3 und 7) Zu Nummer III der Anlage (zu §§ 3 und 7) Zu Nummer IV der Anlage (zu §§ 3 und 7) Zu Nummer V der Anlage (zu §§ 3 und 7)

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Gesetz zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich (Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz – EEWärmeG)


 
 
 


Drucksache 14/07

... Ziel des Gesetzentwurfs ist es, dem Absatzfonds und dem Holzabsatzfonds eine Erstattung der Personal- und Sachkosten aufzuerlegen, die der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung für die Erhebung der Beiträge nach § 10 Abs. 3 und 4 des Absatzfondsgesetzes und der Abgaben nach § 10 Abs. 2 des Holzabsatzfondsgesetzes, derer sich beide Anstalten zur Erhebung der Sonderabgabe bedienen, entstehen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 14/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Absatzfondsgesetzes

Artikel 2
Änderung des Holzabsatzfondsgesetzes

Artikel 3
Neubekanntmachung

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

B. Zu den Vorschriften im Einzelnen

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 5

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 5

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4


 
 
 


Drucksache 308/07

... ob § 10 Abs. 3 Nr. 2, 7 und 8 i.V.m. den §§ 1 und 2 des Gesetzes über die Errichtung eines zentralen Fonds zur Absatzförderung der deutschen Land- und Ernährungswirtschaft i.d.F. der Bekanntmachung vom 21. Juni 1993 (Absatzfondsgesetz - AbsFondsG - BGBl. I S. 998) wegen Unvereinbarkeit mit Artikel 2 Abs. 1 GG i.V.m. den Artikeln 105 und 110 GG als Sonderabgabe verfassungswidrig ist



Drucksache 830/06

... 25 Einführung einer Sonderabgabe auf oder zwingend vorgeschriebene Kennzeichnung von Produkten wie "

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 830/06




1. Einleitung

2. Handlungsauftrag

3. Handlungsbedarf

4. Konsultations- und Folgenabschätzungsprozess

5. Fünf Schwerpunkte und entsprechende bewährte Verfahren

5.1. Schutz von Jugendlichen, Kindern und des Kindes im Mutterleib Ziele

5.1.1. Begründung

5.1.2. Bewährte Verfahren

5.2. Senkung der Zahl der Verletzungen durch alkoholbedingte Straßenverkehrsunfälle27

5.2.1. Begründung

5.2.2. Bewährte Verfahren

5.3. Vorbeugung alkoholbedingter Schädigung bei Erwachsenen und Verringerung der negativen Auswirkungen auf den Arbeitsplatz

5.3.1. Begründung

5.3.2. Bewährte Verfahren

5.4. Information, Aufklärung und Bewusstseinsbildung in Bezug auf die Auswirkungen schädlichen und riskanten Alkoholkonsums und angemessene Konsummuster

5.4.1. Begründung

5.4.2. Bewährte Verfahren

5.5. Aufbau und Aktualisierung einer gemeinsamen Grundlage wissenschaftlich gesicherter Erkenntnisse auf EU-Ebene

5.5.1. Begründung

5.5.2. Was erforderlich ist

6. Drei Aktionsebenen

6.1. Maßnahmen der Europäischen Kommission

6.2. Subsidiarität: Erfassung der von den Mitgliedstaaten eingeführten Maßnahmen

6.2.1. Einzelstaatliche Maßnahmen

6.2.2. Lokale Maßnahmen

6.3. Maßnahmenkoordinierung auf EU-Ebene

6.3.1. Alkohol und das Gesundheitsforum

6.3.2. Alkohol am Steuer

6.3.3. Werbung

7. Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 179/06

... , der Rennwett- und Lotteriesteuer mit Ausnahme der Totalisatorsteuer, der Feuerschutzsteuer und der Spielbankabgabe mit Ausnahme der Sonderabgabe und der Troncabgabe.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 179/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzesantrag

Artikel 1
Änderung des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes

Artikel 2
Änderung des Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bund und Ländern in Angelegenheiten der Europäischen Union

Artikel 3
Änderung des Baugesetzbuchs

Artikel 4
Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes

Artikel 5
Änderung der Bundespflegesatzverordnung

Artikel 6
Gesetz zur Überleitung der sozialen Wohnraumförderung auf die Länder (Wohnraumförderung-Überleitungsgesetz - WoFÜG)

§ 1
Verzinsung und Tilgung der den Ländern zur Förderung des Wohnungsbaus gewährten Darlehen des Bundes

§ 2
Wohnungsfürsorge des Bundes, Bergarbeiterwohnungsbau

Artikel 7
Änderung des Wohnungsbindungsgesetzes

Artikel 8
Änderung des Gesetzes über den Abbau der Fehlsubventionierung im Wohnungswesen

Artikel 9
Änderung des Wohnraumförderungsgesetzes

Artikel 10
Änderung der Finanzgerichtsordnung

Artikel 11
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

Artikel 12
Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes

Artikel 13
Gesetz zur Entflechtung von Gemeinschaftsaufgaben und Finanzhilfen (Entflechtungsgesetz - EntflechtG)

§ 1
Allgemein

§ 2
Finanzierung beendeter Gemeinschaftsaufgaben

§ 3
Finanzierung beendeter Finanzhilfen

§ 4
Verteilung

§ 5
Zweckbindung

§ 6
Revisionsklausel

§ 7
Verordnungsermächtigung

Artikel 14
Gesetz zur innerstaatlichen Aufteilung von unverzinslichen Einlagen und Geldbußen gemäß Artikel 104 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (Sanktionszahlungs-Aufteilungsgesetz - SZAG)

§ 1
Gegenstand

§ 2
Aufteilung

§ 3
Grundlagen

§ 4
Rückerstattungen; Einlagen anderer Mitgliedstaaten

§ 5
Verordnungsermächtigung

Artikel 15
Gesetz zur Lastentragung im Bund-Länder-Verhältnis bei Verletzung von supranationalen oder völkerrechtlichen Verpflichtungen (Lastentragungsgesetz - LastG)

§ 1
Grundsätze der Lastentragung

§ 2
Länderübergreifende Finanzkorrekturen der Europäischen Gemeinschaften

§ 3
Sanktionen auf Grund von Artikel 228 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft

§ 4
Verletzungen von Verpflichtungen durch die Gerichte

§ 5
Erstattung durch die Länder

Artikel 16
Änderung des Maßstäbegesetzes

Artikel 17
Änderung des Finanzausgleichsgesetzes

Artikel 18
Änderung der Abgabenordnung

Artikel 19
Änderung des Einkommensteuergesetzes

Artikel 20
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 21
Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes

Artikel 22
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2

1. Vorfeldphase:

2. Verhandlungs- und Entscheidungsphase im Rat und AstV:

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 4

Zu Artikel 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 8

Zu Nummer 1

Zu den Nummer n

Zu Artikel 9

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

§ 38
Bereitstellung und Verteilung von Finanzhilfen

§ 39
Verzinsung und Tilgung

§ 40
Rückflüsse an den Bund

§ 41
Berichterstattung

§ 42
Förderstatistik

§ 43
Maßnahmen zur Baukostensenkung

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 13

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu Artikel 14

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu Artikel 15

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 18

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 19

Zu Artikel 20

Zu Nummer n

Zu Artikel 21

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 22


 
 
 


Drucksache 326/05

... Durch die Einführung der Umsatzsteuerpflicht auf die bisher umsatzsteuerfreien Umsätze der zugelassenen öffentlichen Spielbanken, die durch den Betrieb der Spielbank bedingt sind, entstehen den Betreibern dieser Spielbanken zusätzliche Kosten (u.a. Verwaltungsaufwand durch Umstellung der Abrechnungssysteme, Steuerlast). Ob bei den Regelungsadressaten infolge dessen einzelpreiswirksame Kostenschwellen überschritten werden, die sich erhöhend auf deren Angebotspreise auswirken, und, ob die Regelungsadressaten ihre Kostenüberwälzungsmöglichkeiten in Abhängigkeit von der konkreten Wettbewerbssituation auf ihren Teilmärkten einzelpreiserhöhend ausschöpfen, lässt sich zwar nicht abschätzen, aber auch nicht ausschließen. Durch eine zumindest mittelbare Weitergabe der Umsatzsteuer an den Endverbraucher (z.B. bei Serviceleistungen), könnten die Spielbanken diese Belastungen mindern. Zudem könnte den Belastungen durch eine Senkung der Spielbankabgabe, der Sonderabgaben oder der zusätzlichen Gewinnabschöpfungen entgegengewirkt werden. Mögliche Einzelpreisänderungen dürften aufgrund ihrer Gewichtung jedoch nicht ausreichen, um messbare Effekte auf das allgemeine Preis- bzw. Verbraucherpreisniveau zu induzieren. Die öffentlichen Haushalte können durch die Neuregelung per Saldo mit vergleichsweise geringen Mehreinnahmen rechnen, die jedoch keine mittelbar preisrelevanten Effekte auslösen dürften.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 326/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Zwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Umsatzsteuergesetzes

Artikel 2
In-Kraft-Treten

Begründung

I. Allgemeiner Teil

II. Besonderer Teil


 
 
 


Drucksache 937/05

... Die bislang umsatzsteuerfreien Umsätze der zugelassenen öffentlichen Spielbanken, die durch den Betrieb der Spielbank bedingt sind, sind künftig umsatzsteuerpflichtig. Durch eine zumindest mittelbare Weitergabe der Umsatzsteuer an den Endverbraucher (z.B. bei Serviceleistungen), könnten die Spielbanken die dadurch eintretenden Belastungen mindern. Zudem könnte diesen durch eine Senkung der Spielbankabgabe, der Sonderabgaben oder der zusätzlichen Gewinnabschöpfungen entgegengewirkt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 937/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Einkommensteuergesetzes

Artikel 2
Änderung des Umsatzsteuergesetzes

Artikel 3
Änderung der Abgabenordnung

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

I. Allgemeiner Teil

II. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2


 
 
 


Drucksache 402/16 PDF-Dokument



Drucksache 450/07 PDF-Dokument



Drucksache 480/06 PDF-Dokument



Drucksache 637/14 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.