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"SpielV"
Drucksache 2/20
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Siebten Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
... Ein weiterer wichtiger Arbeitsgrundsatz amtlicher Statistiken ist das sogenannte Rückspielverbot. Personenbezogene Einzeldaten, die für statistische Zwecke aufbereitet und ggf. aus verschiedenen Quellen zusammengeführt wurden, dürfen nicht wieder für Verwaltungszwecke verwendet werden. Durch technische und organisatorische Maßnahmen ist innerhalb der Bundesagentur für Arbeit daher eine Trennung von Statistik und anderen Aufgabenbereichen sicherzustellen.
Drucksache 182/17 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie, zur Ausführung der EU-Geldtransferverordnung und zur Neuorganisation der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen
... Weitergehend sollen im Sinne dieser Intention die Wettvertriebsstätten als Teil der Veranstalterstruktur angesehen und somit aus dem Kreis der eigenständig verpflichteten Glücksspielvermittler herausgelöst werden. Die geldwäscherechtliche Einordnung würde somit konsequenterweise die praktischen Vertriebsabläufe abbilden, wonach die Wettvermittler als Erfüllungsgehilfen der Veranstalter fungieren. Vertragspartner des Spielteilnehmers für den Wettabschluss ist der Veranstalter. Sowohl für das stationäre Spiel (Vermittlung über die die Wettvertriebsstätte) als auch über das Internetspiel (direkt beim Veranstalter) greift der Spielteilnehmer auf ein und dasselbe Spielkonto beim Veranstalter zu.
1. Zu Artikel 1 Kurzbezeichnung - neu - GwG
2. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 8 GwG
3. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 9 GwG
4. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 11 GwG
5. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 16 i.V.m. § 9 GwG
6. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 20, Eingangssatz und Nummer 1 GwG
7. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 1 Nummer 6 GwG
8. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 1 Nummer 6 GwG
9. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 1 Nummer 15 Buchstabe a GwG
10. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 1 Nummer 15 Buchstabe b GwG
11. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 2, § 12 Absatz 3, § 13 Absatz 2, § 14 Absatz 4, § 15 Absatz 10, § 45 Absatz 4 GwG
12. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 4 Satz 3 - neu - GwG
13. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 7 Satz 1 und 2 GwG
14. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 3 Satz 2 GwG
15. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 3 GwG
16. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 1 Nummer 4 GwG
17. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 2 GwG
18. Zu Artikel 1 § 14 Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 GwG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
19. Zu Artikel 1 § 16 Absatz 4 Satz 2 - neu - GwG
20. Zu Artikel 1 § 16 Absatz 6 Satz 2 - neu - GwG
21. Zu Artikel 1 § 17 Absatz 1 Satz 1 GwG
22. Zu Artikel 1 § 18 GwG
23. Zu Artikel 1 § 23 Absatz 1 und 5 und § 56 Absatz 1 GWG-E
24. Zu Artikel 1 §§ 27 bis 42 GwG
25. Zu Artikel 1 § 32 GwG
26. Zu Artikel 1 § 32 Absatz 1, 2 Satz 3 GwG
27. Zu Artikel 1 § 32 Absatz 3 Satz 1, Absatz 4 Satz 1 GwG
28. Zu Artikel 1 § 41 Überschrift und Absatz 2 Satz 4 - neu - GwG
29. Zu Artikel 1 § 48 Absatz 1 GwG
30. Zu Artikel 1 § 50 Nummer 1 Buchstabe In Artikel 1 ist dem § 50 Nummer 1 folgender Buchstabe anzufügen: j Finanzunternehmen nach § 1 Absatz 3 des Kreditwesengesetzes,.
31. Zu Artikel 1 § 51 Absatz 4 GwG
32. Zu Artikel 1 § 51 Absatz 5 Satz 1 GwG
33. Zu Artikel 1 § 51 Absatz 9 - neu - GWG-E
34. Zu Artikel 1 § 53 Absatz 1 GwG
35. Zu Artikel 1 § 56 GwG
36. Zu Artikel 14 Nummer 3 Buchstabe c § 40 Absatz 4 GmbHG Artikel 14 Nummer 3 Buchstabe c ist wie folgt zu fassen:
37. Zu Artikel 14 Nummer 3 Buchstabe c § 40 Absatz 5 GmbHG Artikel 14 Nummer 3 Buchstabe c ist wie folgt zu fassen:
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Drucksache 182/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie, zur Ausführung der EU-Geldtransferverordnung und zur Neuorganisation der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen
... Weitergehend sollen im Sinne dieser Intention die Wettvertriebsstätten als Teil der Veranstalterstruktur angesehen und somit aus dem Kreis der eigenständig verpflichteten Glücksspielvermittler herausgelöst werden. Die geldwäscherechtliche Einordnung würde somit konsequenterweise die praktischen Vertriebsabläufe abbilden, wonach die Wettvermittler als Erfüllungsgehilfen der Veranstalter fungieren. Vertragspartner des Spielteilnehmers für den Wettabschluss ist der Veranstalter. Sowohl für das stationäre Spiel (Vermittlung über die die Wettvertriebsstätte) als auch über das Internetspiel (direkt beim Veranstalter) greift der Spielteilnehmer auf ein und dasselbe Spielkonto beim Veranstalter zu.
1. Zu Artikel 1 Kurzbezeichnung - neu - GwG
2. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 8 GwG
3. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 9 GwG
4. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 11 GwG
5. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 16 i.V.m. § 9 GwG
6. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 20, Eingangssatz und Nummer 1 GwG
7. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 1 Nummer 6 GwG
8. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 1 Nummer 6 GwG
9. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 1 Nummer 15 Buchstabe a GwG
10. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 1 Nummer 15 Buchstabe b GwG
11. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 2, § 12 Absatz 3, § 13 Absatz 2, § 14 Absatz 4, § 15 Absatz 10, § 45 Absatz 4 GwG
12. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 4 Satz 3 - neu - GwG
13. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 7 Satz 1 und 2 GwG
14. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 3 Satz 2 GwG
15. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 3 GwG
16. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 1 Nummer 4 GwG
17. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 2 GwG
18. Zu Artikel 1 § 14 Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 GwG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
19. Zu Artikel 1 § 16 Absatz 4 Satz 2 - neu - GwG
20. Zu Artikel 1 § 16 Absatz 6 Satz 2 - neu - GwG
21. Zu Artikel 1 § 17 Absatz 1 Satz 1 GwG
22. Zu Artikel 1 § 18 GwG
23. Zu Artikel 1 § 23 Absatz 1 und 5 und § 56 Absatz 1 GWG-E
24. Zu Artikel 1 §§ 27 bis 42 GwG
25. Zu Artikel 1 § 32 GwG
26. Zu Artikel 1 § 32 Absatz 1, 2 Satz 3 GwG
27. Zu Artikel 1 § 32 Absatz 3 Satz 1, Absatz 4 Satz 1 GwG
28. Zu Artikel 1 § 41 Überschrift und Absatz 2 Satz 4 - neu - GwG
29. Zu Artikel 1 § 48 Absatz 1 GwG
30. Zu Artikel 1 § 50 Nummer 1 Buchstabe In Artikel 1 ist dem § 50 Nummer 1 folgender Buchstabe anzufügen: j Finanzunternehmen nach § 1 Absatz 3 des Kreditwesengesetzes,.
31. Zu Artikel 1 § 51 Absatz 4 GwG
32. Zu Artikel 1 § 51 Absatz 5 Satz 1 GwG
33. Zu Artikel 1 § 51 Absatz 9 - neu - GWG-E
34. Zu Artikel 1 § 53 Absatz 1 GwG
35. Zu Artikel 1 § 56 GwG
36. Zu Artikel 14 Nummer 3 Buchstabe c § 40 Absatz 4 GmbHG
37. Zu Artikel 14 Nummer 3 Buchstabe c § 40 Absatz 5 GmbHG
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Drucksache 181/17 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Verbraucherschutzes bei Telefonwerbung
... Die Neuregelung berücksichtigt zum einen die Kritik der Bundesregierung an den bisherigen Vorschlägen zur Einführung einer Bestätigungslösung und zum anderen die durch den Gesetzgeber gewählte Ausgestaltung der sektoralen Lösung für Gewinnspielverträge in § 675 Absatz 3 BGB. Sie verzichtet deshalb darauf, die neuen Anforderungen nur auf die Fälle einer unlauteren Telefonwerbung im Sinne des § 7 Absatz 2 Nummer 2 oder 3 des
Drucksache 181/17
Gesetzesantrag des Landes Baden-Württemberg
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Verbraucherschutzes bei Telefonwerbung
... Die vorliegende Regelung berücksichtigt zum einen die Kritik der Bundesregierung an der bisherigen Form der Bestätigungslösung und zum anderen die von der Bundesregierung gewählte Ausgestaltung der sektoralen Lösung für Gewinnspielverträge in § 675 Absatz 3 BGB. Sie verzichtet deshalb darauf, die neuen Anforderungen nur auf die Fälle einer unlauteren Telefonwerbung im Sinne des § 7 Absatz 2 Nummer 2 oder 3 des
Drucksache 181/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Verbraucherschutzes bei Telefonwerbung - Antrag der Länder Baden-Württemberg und Hessen, Saarland -
... Die Neuregelung berücksichtigt zum einen die Kritik der Bundesregierung an den bisherigen Vorschlägen zur Einführung einer Bestätigungslösung und zum anderen die durch den Gesetzgeber gewählte Ausgestaltung der sektoralen Lösung für Gewinnspielverträge in § 675 Absatz 3 BGB. Sie verzichtet deshalb darauf, die neuen Anforderungen nur auf die Fälle einer unlauteren Telefonwerbung im Sinne des § 7 Absatz 2 Nummer 2 oder 3 des
Drucksache 235/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuch es - Strafbarkeit von Sportwettbetrug und der Manipulation von berufssportlichen Wettbewerben
... Darüber hinaus erfasst der Tatbestand nur solche Unrechtsvereinbarungen, die eine Beeinflussung des Verlaufs oder des Ergebnisses des Wettbewerbs zugunsten des Wettbewerbsgegners beinhalten. Eine Beeinflussung des Wettbewerbs erfasst alle Verhaltensweisen vor einem Wettbewerb oder während desselben, die darauf gerichtet sind, den Verlauf des Wettbewerbs zu manipulieren und die auf eine Aufhebung oder Einschränkung der Unvorhersehbarkeit des Wettbewerbsgeschehens zielen. Gegenstand einer Unrechtsvereinbarung kann beispielsweise ein bestimmter Spielstand zum Ende oder zur Halbzeit des Wettbewerbs sein, den der Sportler durch ein bewusstes Zurückbleiben hinter seinen Leistungsgrenzen oder durch ein bewusstes Vergeben von Gewinnchancen erreichen soll. Neben dem Ausgang des Wettbewerbs können auch bestimmte Wettbewerbsverläufe Gegenstand einer Unrechtsvereinbarung sein. Erforderlich ist, dass die Ereignisse einen unmittelbaren Zusammenhang mit dem sportlichen Wettbewerb aufweisen. Die Unrechtsvereinbarung muss mithin auf eine sportspezifische Beeinflussung durch den Vorteilsnehmer abzielen. Tatbestandsmäßig können danach neben dem sportlichen Verlauf einzelner Wettbewerbsabschnitte (etwa die Abfolge der gewonnenen Spiele innerhalb eines Satzes bei einem Tennisspiel) beispielsweise provozierte Einwürfe oder ein bestimmter Spielzug sein. Eine Beeinflussung des Wettbewerbs durch den Trainer kann beispielsweise dadurch erfolgen, dass er bewusst schwächere Sportler im Wettbewerb einsetzt oder Anweisungen im Spielverlauf gibt, die die eigene Mannschaft schwächen.
Drucksache 546/16 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Vorbereitung eines registergestützten Zensus einschließlich einer Gebäude- und Wohnungszählung 2021 (Zensusvorbereitungsgesetz 2021 - ZensVorbG 2021)
... Ein Verstoß gegen das verfassungsrechtliche Rückspielverbot sowie die statistische Geheimhaltung liegt nicht vor, wenn ausschließlich Anschriftendaten (Straße, Hausnummer, Hausnummernzusatz, Postleitzahl, Ort) an kommunale Stellen zur Prüfung übermittelt werden. Allein aufgrund dieser Angaben lassen sich keine Rückschlüsse auf persönliche und sachliche Verhältnisse eines einzelnen Betroffenen ziehen (vgl. die Regelung in § 16 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 BStatG, nach der Einzelangaben, die dem Einzelnen nicht zuzuordnen sind, nicht geheimhaltungsbedürftig sind und daher an Dritte übermittelt werden dürfen).
Drucksache 546/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Vorbereitung eines registergestützten Zensus einschließlich einer Gebäude- und Wohnungszählung 2021 (Zensusvorbereitungsgesetz 2021 - ZensVorbG 2021)
... Ein Verstoß gegen das verfassungsrechtliche Rückspielverbot sowie die statistische Geheimhaltung liegt nicht vor, wenn ausschließlich Anschriftendaten (Straße, Hausnummer, Hausnummernzusatz, Postleitzahl, Ort) an kommunale Stellen zur Prüfung übermittelt werden. Allein aufgrund dieser Angaben lassen sich keine Rückschlüsse auf persönliche und sachliche Verhältnisse eines einzelnen Betroffenen ziehen (vgl. die Regelung in § 16 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 BStatG, nach der Einzelangaben, die dem Einzelnen nicht zuzuordnen sind, nicht geheimhaltungsbedürftig sind und daher an Dritte übermittelt werden dürfen).
Drucksache 258/16
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Aktualisierung der Strukturreform des Gebührenrechts des Bundes
... (61) § 17 der Spielverordnung
Drucksache 389/16
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Bericht der Bund-Länder-Arbeitsgruppe "Einwohnerzahlen" vom 31. März 2016
... Unabhängig von den Ergebnissen des aktuell laufenden EU-weiten Zensus 2011 müssen schon jetzt erste Überlegungen dahingehend angestellt werden, ob das seit Jahrzehnten bestehende Verfahren zur Ermittlung der amtlichen Einwohnerzahlen - allein schon angesichts der heute gegebenen technischen Möglichkeiten - nicht grundlegend verbessert werden kann. Diese Überlegungen müssen bereits jetzt erfolgen, um im Hinblick auf den nächsten EU-weiten Zensus um das Jahr 2020 ggf. notwendige Arbeiten und Entscheidungen frühzeitig und umfassend vorbereiten zu können. Dabei dürfen die anzustellenden Überlegungen keinerlei Restriktionen unterworfen werden; d.h., auch die Aufgabe der heutigen sogenannten Zweigleisigkeit bei der Einwohnerzahlenermittlung (Meldeämter und Statistische Landesämter) und damit eine Einwohnerzahlenermittlung im Verwaltungsbereich selbst muss eine Option bei den anzustellenden Überlegungen sein, zumal dadurch das sogenannte Rückspielverbot nicht mehr tangiert würde."
Drucksache 471/14
Verordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie
Siebte Verordnung zur Änderung der Spielverordnung
Siebte Verordnung zur Änderung der Spielverordnung
Drucksache 471/14 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Siebte Verordnung zur Änderung der Spielverordnung
Siebte Verordnung zur Änderung der Spielverordnung
Drucksache 437/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse
Sechste Verordnung zur Änderung der Spielverordnung
Sechste Verordnung zur Änderung der Spielverordnung
Zu Artikel 1 Nummer 1
3. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b - neu - § 1 Absatz 2 Nummer 4 - neu - SpielV
4. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a § 3 Absatz 1 Satz 1, Satz 1a, Satz 2 SpielV , Artikel 3 SpielV , Artikel 5 SpielV und Artikel 7 Absatz 3 und 5 SpielV
5. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe a § 7 Absatz 1 SpielV
6. Hauptempfehlung
Zu Artikel 1 Nummer 9
7. Hilfsempfehlung zu Ziffer 6
Zu Artikel 1 Nummer 9
8. Hilfsempfehlung zu Ziffer 6
Zu Artikel 1 Nummer 9
9. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe b § 12 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 SpielV
10. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe b § 12 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 SpielV
11. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe b § 12 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 SpielV
12. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe a1 - neu - § 13 Nummer 01 - neu - SpielV
13. Hauptempfehlung
Zu Artikel 1 Nummer 10
14. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe a4 - neu - § 13 Nummer 3 SpielV
15. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe a5 - neu - § 13 Nummer 4 Satz 1 und Satz 2 - neu - SpielV
16. Hauptempfehlung
Zu Artikel 1 Nummer 10
17. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe c § 13 Nummer 5a SpielV
18. Hauptempfehlung
Zu Artikel 1 Nummer 10
19. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe d Doppelbuchstabe aa § 13 Nummer 6 Satz 1 SpielV
20. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe d Doppelbuchstabe bb § 13 Nummer 6 Satz 3 und 3a - neu - SpielV
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
21. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe d Doppelbuchstabe bb 13 Nummer 6 Satz 3 SpielV
22. Hilfsempfehlung zu Ziffer 20 und Ziffer 21
Zu Artikel 1 Nummer 10
23. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe d Doppelbuchstabe cc - neu - § 13 Nummer 6 Satz 5 - neu - SpielV
24. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe e § 13 Nummer 7a SpielV
25. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe e § 13 Nummer 7a SpielV *
26. Zu Artikel 1 Nummer 14 § 20 Absatz 2 Satz 1 und 2, Absatz 3 SpielV
27. Zu Artikel 4 Nummer 1 § 6 Absatz 6 - neu - SpielV
28. Zu Artikel 4 Nummer 2 § 12 Absatz 2 SpielV
29. Zu Artikel 5 Nummer 1 Buchstabe a und b § 3 Absatz 1 Satz 1 und 2, Absatz 2 Satz 2 SpielV Nummer 2 Buchstabe a und b § 19 Absatz 1 Nummer 1 und 1a SpielV
30. Zu Artikel 5 Nummer 1 Buchstabe a § 3 Absatz 1 Satz 2 SpielV , Buchstabe b § 3 Absatz 2 Satz 2 SpielV , Nummer 2 § 19 Absatz 1 Nummer 1, 1a SpielV
31. Hilfsempfehlung zu Ziffer 4
Zu Artikel 5 Nummer 1
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Drucksache 12/13
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Einführung eines Zulassungsverfahrens für Bewachungsunternehmen auf Seeschiffen
... (1) In § 19 Absatz 1 der Spielverordnung
Drucksache 234/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse
a) Neunzehntes Hauptgutachten der Monopolkommission 2010/2011 b) Neunzehntes Hauptgutachten der Monopolkommission 2010/2011 Stellungnahme der Bundesregierung
... f) Der Bundesrat weist insbesondere darauf hin, dass der im Hauptgutachten zur Definition von so genannten Graumärkten vorangestellte Widerspruch von europarechtlicher Zulässigkeit und glücksspielrechtlicher Unzulässigkeit gerade nicht besteht. Unzutreffend ist auch die Behauptung, dass es im neuen Glücksspielstaatsvertrag keine zentrale Zuständigkeit hinsichtlich des Erlaubnisverfahrens für gewerbliche Spielvermittler gebe (vgl. § 19 Absatz 2 GlüStV).
Drucksache 437/13 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Sechste Verordnung zur Änderung der Spielverordnung
Sechste Verordnung zur Änderung der Spielverordnung
1. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 1 Absatz 1 Nummer 3, § 2 Nummer 3, § 3 Absatz 1 Satz 1 SpielV , Nummer 1a - neu - § 1 Absatz 1 Nummer 3, § 2 Nummer 3 SpielV
2. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b - neu - § 1 Absatz 2 Nummer 4 - neu - SpielV
3. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe a § 7 Absatz 1 SpielV
4. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe b § 12 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 SpielV
5. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe b § 12 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 SpielV
6. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe b § 12 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 SpielV
7. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe a1 - neu - § 13 Nummer 01 - neu - SpielV
8. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe a2 - neu - 13 Nummer 3 SpielV a3 - neu - 13 Nummer 4 SpielV
9. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe c § 13 Nummer 5a SpielV
10. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe d Doppelbuchstabe aa § 13 Nummer 6 Satz 1 SpielV
11. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe d Doppelbuchstabe bb, Doppelbuchstabe cc - neu - § 13 Nummer 6 Satz 3 bis 5 - neu - SpielV
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
12. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe e § 13 Nummer 7a SpielV
13. Zu Artikel 1 Nummer 14 § 20 Absatz 2 Satz 1 und 2, Absatz 3 SpielV
14. Zu Artikel 4 Nummer 2 § 12 Absatz 2 SpielV
15. Zu Artikel 5 Nummer 1 Buchstabe a und b § 3 Absatz 1 Satz 1 und 2, Absatz 2 Satz 2 SpielV Nummer 2 Buchstabe a und b § 19 Absatz 1 Nummer 1 und 1a SpielV
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Drucksache 234/13 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
a) Neunzehntes Hauptgutachten der Monopolkommission 2010/2011 Drucksache: 423/12 (neu) b) Neunzehntes Hauptgutachten der Monopolkommission 2010/2011
... f) Der Bundesrat weist insbesondere darauf hin, dass der im Hauptgutachten zur Definition von so genannten Graumärkten vorangestellte Widerspruch von europarechtlicher Zulässigkeit und glücksspielrechtlicher Unzulässigkeit gerade nicht besteht. Unzutreffend ist auch die Behauptung, dass es im neuen Glücksspielstaatsvertrag keine zentrale Zuständigkeit hinsichtlich des Erlaubnisverfahrens für gewerbliche Spielvermittler gebe (vgl. § 19 Absatz 2 GlüStV).
Drucksache 472/12 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Gewerbeordnung und anderer Gesetze
... Der Bundesrat bittet, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, ob § 33c Absatz 2 Nummer 2 dahingehend ergänzt werden kann, dass der Unterrichtungsnachweis betreffend die notwendigen Kenntnisse zum Spieler- und Jugendschutz auf die für den Aufsteller relevanten technischen Gebiete insbesondere gemäß § 3 Absatz 2 der Spielverordnung
Drucksache 472/3/12
Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Gewerbeordnung und anderer Gesetze
... Die Prüfung der mit einem personengebundenen Identifikationsmittel verbundenen Risiken etwa im Hinblick auf das so genannte Player-Tracking oder datenschutzrechtliche Aspekte wird sorgfältig, aber auch zeitnah erfolgen müssen. Dies darf jedoch keinesfalls die vorrangig anstehende Novellierung der Spielverordnung
Drucksache 472/12
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Gewerbeordnung und anderer Gesetze
... Der Bericht des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie zur Evaluierung der Novelle der Spielverordnung
Drucksache 472/1/12
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Gewerbeordnung und anderer Gesetze
... Der Bundesrat bittet, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, ob § 33c Absatz 2 Nummer 2 dahingehend ergänzt werden kann, dass der Unterrichtungsnachweis betreffend die notwendigen Kenntnisse zum Spieler- und Jugendschutz auf die für den Aufsteller relevanten technischen Gebiete insbesondere gemäß § 3 Absatz 2 der Spielverordnung
Drucksache 651/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein umfassender europäischer Rahmen für das Online-Glücksspiel - COM (2012) 596 final
... Aus Gründen des Schutzes von Zielen des öffentlichen Interesses in Zusammenhang mit Glücksspielen können die Mitgliedstaaten die grenzüberschreitende Erbringung aller oder bestimmter Arten von Online-Glücksspieldienstleistungen einschränken oder begrenzen sie. Die nationalen Vorschriften konzentrieren sich vorwiegend auf Verbraucherschutzziele, insbesondere auf die Vermeidung problematischen Spielverhaltens und den Schutz Minderjähriger sowie auf Kriminalitäts- und Betrugsprävention. Die Mitgliedstaaten nennen meist legitime Gründe für die Beschränkung grenzüberschreitender Glücksspieldienstleistungen, sollten aber dennoch auch den Nachweis der Eignung und Notwendigkeit der fraglichen Maßnahme erbringen, insbesondere das Vorliegen eines Problems im Zusammenhang mit dem betreffenden Ziel des öffentlichen Interesses und der Kohärenz des Regulierungsrahmens. Die Mitgliedstaaten müssen den Nachweis erbringen, dass die Ziele des öffentlichen Interesses, die sie aus freien Stücken gewährleisten wollen, gut abgestimmt und systematisch verfolgt werden und sie dürfen keine Maßnahmen ergreifen, erleichtern oder tolerieren, die dem Erreichen dieser Ziele zuwiderlaufen würden.
Drucksache 32/12 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes über die Statistik der Bevölkerungsbewegung und die Fortschreibung des Bevölkerungsstandes (Bevölkerungsstatistikgesetz - BevStatG )
... ob das seit Jahrzehnten bestehende Verfahren zur Ermittlung der amtlichen Einwohnerzahlen - allein schon angesichts der heute gegebenen technischen Möglichkeiten - nicht grundlegend verbessert werden kann. Diese Überlegungen müssen bereits jetzt erfolgen, um im Hinblick auf den nächsten EU-weiten Zensus um das Jahr 2020 ggf. notwendige Arbeiten und Entscheidungen frühzeitig und umfassend vorbereiten zu können. Dabei dürfen die anzustellenden Überlegungen keinerlei Restriktionen unterworfen werden; d.h., auch die Aufgabe der heutigen sogenannten Zweigleisigkeit bei der Einwohnerzahlenermittlung (Meldeämter und Statistische Landesämter) und damit eine Einwohnerzahlenermittlung im Verwaltungsbereich selbst muss eine Option bei den anzustellenden Überlegungen sein, zumal dadurch das sogenannte Rückspielverbot nicht mehr tangiert würde.
Drucksache 32/1/12
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes über die Statistik der Bevölkerungsbewegung und die Fortschreibung des Bevölkerungsstandes (Bevölkerungsstatistikgesetz - BevStatG )
... Unabhängig von den Ergebnissen des aktuell laufenden EU-weiten Zensus 2011 müssen schon jetzt erste Überlegungen dahingehend angestellt werden, ob das seit Jahrzehnten bestehende Verfahren zur Ermittlung der amtlichen Einwohnerzahlen - allein schon angesichts der heute gegebenen technischen Möglichkeiten - nicht grundlegend verbessert werden kann. Diese Überlegungen müssen bereits jetzt erfolgen, um im Hinblick auf den nächsten EU-weiten Zensus um das Jahr 2020 ggf. notwendige Arbeiten und Entscheidungen frühzeitig und umfassend vorbereiten zu können. Dabei dürfen die anzustellenden Überlegungen keinerlei Restriktionen unterworfen werden; d.h., auch die Aufgabe der heutigen sogenannten Zweigleisigkeit bei der Einwohnerzahlenermittlung (Meldeämter und Statistische Landesämter) und damit eine Einwohnerzahlenermittlung im Verwaltungsbereich selbst muss eine Option bei den anzustellenden Überlegungen sein, zumal dadurch das sogenannte Rückspielverbot nicht mehr tangiert würde.
Drucksache 466/12
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes über die weitere Bereinigung von Übergangsrecht aus dem Einigungsvertrag
... Zu aa) - Nummer 1 (Spielverordnung
Drucksache 176/1/11
Empfehlungen der Ausschüsse
Grünbuch der Kommission: Online-Glücksspiele im Binnenmarkt KOM (2011) 128 endg.
... sowie der Spielverordnung
Drucksache 80/11
... Seit der Novellierung der Spielverordnung
Drucksache 176/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Grünbuch der Kommission: Online-Gewinnspiele im Binnenmarkt KOM (2011) 128 endg.
... Da der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) mittlerweile eine Reihe von Leitprinzipien erarbeitet hat, ist ein signifikanter Anteil der Mitgliedstaaten, gegen die Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet worden waren, dazu übergegangen, ihre Glücksspielvorschriften auf nationaler Ebene zu reformieren, und wurden der Kommission über 150 Entwürfe für Rechts- und Verwaltungsvorschriften notifiziert23.
Drucksache 176/11 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Grünbuch der Kommission: Online-Glücksspiele im Binnenmarkt KOM (2011) 128 endg.
... sowie der Spielverordnung
Drucksache 208/06
Gesetzesantrag des Landes Hessen
Entwurf eines Gesetzes zur Verwaltungsvereinfachung in den Ländern
... Mit Nummer 21 soll die Grundlage für die zeitnahe Auswertung von Lotto- und Totoergebnissen geschaffen werden. In der Bevölkerung besteht ein dringendes Informationsbedürfnis, so dass ein entsprechender Regelungsbedarf anzuerkennen ist. Ferner ergibt sich dieser Regelungsbedarf auch aufgrund der im Online-Verfahren bundesweit stattfindenden Spielvertragsabwicklung.
Drucksache 655/05
Verordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit
Fünfte Verordnung zur Änderung der Spielverordnung
Fünfte Verordnung zur Änderung der Spielverordnung
A. Zielsetzung
B. Lösung
C. Alternativen
D. Kosten
Verordnung
Fünfte Verordnung zur Änderung der Spielverordnung
Artikel 1
1. § 3 wird wie folgt gefasst:
2. § 6 wird wie folgt geändert:
3. Nach § 6 wird folgender § 6a eingefügt:
4. § 7 wird wie folgt gefasst:
5. § 9 wird wie folgt gefasst:
6. § 12 wird wie folgt geändert:
7. § 13 wird wie folgt gefasst:
8. § 14 wird wie folgt geändert:
9. § 15 wird wie folgt geändert:
10. § 16 Abs. 1 wird wie folgt geändert:
11. § 19 wird wie folgt geändert:
12. § 20 wird wie folgt gefasst:
Artikel 2
Artikel 3
Begründung
A. Allgemeines
I. Ausgangslage
II. Ziel einer Neuregelung
B. Besonderer Teil
Zu Nr. 1
Zu Absatz l
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nr. 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 4
Zu Nr. 3
Zu Nr, 4 § 7 :
Zu den Absätzen 1 bis 3:
Zu Absatz 4
Zu Nr. 5
Zu Nr. 6
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nr. 7
Zu Nummer l
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu den Nummer n
Zu Nummer 10
Zu Absatz 2
Zu Nr. 8
Zu Nr. 9
Zu Nr. 10
Zu Nr. 11
Zu Nr. 12
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
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Drucksache 479/05 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes über die Besteuerung des Spieleinsatzes (Spieleinsatzsteuergesetz - SpEStG )
... 2. Spiele nach § 5a Spielverordnung
Drucksache 479/2/05
Empfehlungen der Ausschüsse 819. Sitzung des Bundesrates am 10. Februar 2006
Entwurf eines Gesetzes über die Besteuerung des Spieleinsatzes (Spieleinsatzsteuergesetz - SpEStG ) - Antrag des Länder Niedersachsen und Schleswig-Holstein -
... 2. Spiele nach § 5a Spielverordnung
A. Zielsetzung
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
Entwurf
Artikel 1 Gesetz über die Besteuerung des Spieleinsatzes(Spieleinsatzsteuergesetz - SpEStG)
§ 1 Steuergegenstand, Steuerpflicht
§ 2 Steuerbefreiungen
§ 3 Bemessungsgrundlage
§ 4 Steuersatz
§ 5 Steuerschuldner
§ 6 Entstehung der Steuer
§ 7 Umrechnung fremder Währungen
§ 8 Anmeldung, Fälligkeit
§ 9 Örtliche Zuständigkeit
§ 10 Mitteilungs- und Anzeigepflichten
§ 11 Mitteilung an die Genehmigungsbehörde
§ 12 Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten
§ 13 Nachschau
§ 14 Ermächtigung
§ 15 Übergangsvorschriften
Artikel 2 Änderung des Rennwett- und Lotteriegesetzes
Artikel 3 Änderung des Umsatzsteuergesetzes
Artikel 4 Änderung des Finanzausgleichsgesetzes
Artikel 5 Änderung der Ausführungsbestimmungen zum Rennwett- und Lotteriegesetz
Artikel 6 Aufhebung der Verordnung über die Versteuerung von Wettscheinen im Abrechnungsverfahren
Artikel 7 Aufhebung der Verordnung zur Vereinfachung der Steuererhebung bei der Lotteriesteuer
Artikel 8 Änderung der Kleinbetragsverordnung
Artikel 9 Änderung der Spielverordnung
Artikel 10 Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang
Artikel 11 Inkrafttreten
Begründung
I. Allgemeiner Teil
II. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 15
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
Zu Artikel 11
2. Zu Artikel 1 § 4 Abs. 3 - neu - SpEStG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
3. Zur Begründung II. Besonderer Teil Artikel 2
4. Zur Begründung II. Besonderer Teil Artikel 2 Abs. 3 - neu -
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Drucksache 655/05 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Fünfte Verordnung zur Änderung der Spielverordnung
Fünfte Verordnung zur Änderung der Spielverordnung
1. Zu Artikel 1 Nr. 1, 3, 5 und 11 Buchstabe a Doppelbuchstabe ff - neu - § 3 Abs. 2 Satz 1, § 6a Satz 1, § 9 Abs. 2 - neu -, § 19 Abs. 1 Nr. 8, 8a - neu - SpielV
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
2. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 7 Abs. 1 SpielV
3. Zu Artikel 1 Nr. 6, 7, 8 Buchstabe b § 12 Abs. 2 Buchstabe d, § 13 Abs. 1 Nr. 8, § 14 Abs. 1 Nr. 1 SpielV
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Drucksache 655/2/05
Antrag des Freistaates Bayern
Fünfte Verordnung zur Änderung der Spielverordnung Punkt 25 der 815. Sitzung des Bundesrates am 14. Oktober 2005
Fünfte Verordnung zur Änderung der Spielverordnung
Drucksache 479/1/05
Empfehlungen der Ausschüsse zu Punkt 56 der 818. Sitzung des Bundesrates am 21. Dezember 2005
Entwurf eines Gesetzes über die Besteuerung des Spieleinsatzes (Spieleinsatzsteuergesetz - SpEStG ) - Antrag des Landes Niedersachsen -
... 2. Spiele nach § 5a Spielverordnung
A. Zielsetzung
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
Entwurf
Artikel 1 Gesetz über die Besteuerung des Spieleinsatzes (Spieleinsatzsteuergesetz - SpEStG)
§ 1 Steuergegenstand, Steuerpflicht
§ 2 Steuerbefreiungen
§ 3 Bemessungsgrundlage
§ 4 Steuersatz
§ 5 Steuerschuldner
§ 6 Entstehung der Steuer
§ 7 Umrechnung fremder Währungen
§ 8 Anmeldung, Fälligkeit
§ 9 Örtliche Zuständigkeit
§ 10 Mitteilungs- und Anzeigepflichten
§ 11 Mitteilung an die Genehmigungsbehörde
§ 12 Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten
§ 13 Nachschau
§ 14 Ermächtigung
§ 15 Übergangsvorschriften
Artikel 2 Änderung des Rennwett- und Lotteriegesetzes
Artikel 3 Änderung des Umsatzsteuergesetzes
Artikel 4 Änderung des Finanzausgleichsgesetzes
Artikel 5 Änderung der Ausführungsbestimmungen zum Rennwett- und Lotteriegesetz
Artikel 6 Aufhebung der Verordnung über die Versteuerung von Wettscheinen im
Artikel 7 Aufhebung der Verordnung zur Vereinfachung der Steuererhebung bei der Lotteriesteuer
Artikel 8 Änderung der Kleinbetragsverordnung
Artikel 9 Änderung der Spielverordnung
Artikel 10 Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang
Artikel 11 Inkrafttreten
Begründung
I. Allgemeiner Teil
II. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 15
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
Zu Artikel 11
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Drucksache 479/4/05
Antrag des Freistaates Bayern
Entwurf eines Gesetzes über die Besteuerung des Spieleinsatzes (Spieleinsatzsteuergesetz - SpEStG ) - Antrag der Länder Niedersachsen und Schleswig-Holstein -Punkt 12 der 819. Sitzung des Bundesrates am 10. Februar 2006
... Zu Artikel 9 (Änderung der Spielverordnung
Drucksache 479/3/05
Antrag des Freistaates Bayern
Entwurf eines Gesetzes über die Besteuerung des Spieleinsatzes (Spieleinsatzsteuergesetz - SpEStG ) - Antrag der Länder Niedersachsen und Schleswig-Holstein -Punkt 12 der 819. Sitzung des Bundesrates am 10. Februar 2006
... Zu Artikel 9 (Änderung der Spielverordnung
Drucksache 655/1/05
Empfehlungen der Ausschüsse zu Punkt .. der 815. Sitzung des Bundesrates am 14. Oktober 2005
Fünfte Verordnung zur Änderung der Spielverordnung
Fünfte Verordnung zur Änderung der Spielverordnung
1. Zu Artikel 1 Nr. 1 bis 5, 8, 9, 11 und 12 §§ 3, 6, 6a Satz 1, §§ 7, 9 Abs. 1 und 2 - neu -, §§ 14, 15, 19 und 20 SpielV
2. Zu Artikel 1 Nr. 1 bis 5, 8, 9, 11 und 12 §§ 3, 6, 6a Satz 1, 7, 9, 14, 15, 19, 20 SpielV
3. Zu Artikel 1 Nr. 6, 7 und 10 §§ 12, 13, 16a - neu - SpielV
4. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 7 Abs. 1 SpielV
5. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 7 Abs. 1 SpielV
6. Zu Artikel 1 Nr. 6, 7, 8 Buchstabe b § 12 Abs. 2 Buchstabe d, § 13 Abs. 1 Nr. 8, § 14 Abs. 1 Nr. 1 SpielV
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Drucksache 69/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Aktualisierung der Strukturreform des Gebührenrechts des Bundes
Drucksache 182/17
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie, zur Ausführung der EU-Geldtransferverordnung und zur Neuorganisation der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
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