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"Spielabenden"
Drucksache 233/08
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung über den Lärmschutz bei öffentlichen Fernsehdarbietungen im Freien über die Fußball EM 2008
... -Immissionsschutzgesetzes, wonach immissionsschutzrechtlich nichtgenehmigungsbedürftige Anlagen so zu errichten und zu betreiben sind, dass schädliche Umwelteinwirkungen durch Geräusche verhindert werden, die nach dem Stand der Technik vermeidbar sind, und unvermeidbare schädliche Umwelteinwirkungen auf ein Mindestmaß beschränkt werden. Nach den §§ 24 und 25 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes kann die zuständige Behörde im Einzelfall die zur Durchführung erforderlichen Anforderungen treffen bzw. soll sie die Errichtung oder den Betrieb einer Anlage ganz oder teilweise untersagen, wenn die schädlichen Umwelteinwirkungen das Leben oder die Gesundheit von Menschen oder bedeutende Sachwerte gefährden. Die Anforderungen werden für Freizeitanlagen und Freiluftgaststätten, wo öffentliche Fernsehdarbietungen im Freien angeboten werden können, zwar konkretisiert durch die sog. Freizeitlärmrichtlinie des Länderausschusses für Immissionsschutz (LAI) vom 2./4. Mai 1995, die in verschiedenen Ländern durch Erlass in den Vollzug eingeführt worden ist. Die LAI-Freizeitlärmrichtlinie kann aber trotz ihrer fachlichen Validität keine rechtliche Verbindlichkeit vermitteln. Insbesondere enthält sie keine Regelungen, die den Besonderheiten der Fußball Europameisterschaft 2008 und ihrer öffentlichen Fernsehdarbietung im Freien an 19 hintereinander folgenden Spielabenden (bei 4 spielfreien Tagen innerhalb von 23 Tagen) Rechnung trägt. Um die erforderliche Rechts- und Planungssicherheit für "
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Verordnung
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Anforderungen
§ 3 Landesvorschriften
§ 4 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Verordnungsentwurfes
II. Alternativen
III. Kosten
1. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentliche Haushalte
a Ausgaben ohne Vollzugsaufwand
b Ausgaben mit Vollzugsaufwand
2. Sonstige Kosten
3. Bürokratiekosten
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Verordnung über den Lärmschutz bei öffentlichen Fernsehdarbietungen im Freien
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Drucksache 205/06
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung über den Lärmschutz bei öffentlichen Fernsehdarbietungen im Freien über die Fußball WM 2006
... LAI-Freizeitlärmrichtlinie kann aber trotz ihrer fachlichen Validität keine rechtliche Verbindlichkeit vermitteln. Insbesondere enthält sie keine Regelungen, die den Besonderheiten der Fußball Weltmeisterschaft 2006 und ihrer öffentlichen Fernsehdarbietung im Freien an 25 hintereinander folgenden Spielabenden (bei 5 spielfreien Tagen innerhalb von 30 Tagen) Rechnung trägt. Um die erforderliche Rechts- und Planungssicherheit für die "
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
Verordnung
Verordnung
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Anforderungen
§ 3 Landesvorschriften
§ 4 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Verordnungsentwurfes
II. Alternativen
III. Kosten
1. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentliche Haushalte
2. Sonstige Kosten
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
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