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"Spielangebote"
Drucksache 182/17 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie, zur Ausführung der EU-Geldtransferverordnung und zur Neuorganisation der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen
... Derartigen Glücksspielangeboten hat der Gesetzgeber schon im geltenden Recht mit § 16 Absatz 7 GWG
Drucksache 182/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie, zur Ausführung der EU-Geldtransferverordnung und zur Neuorganisation der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen
... Derartigen Glücksspielangeboten hat der Gesetzgeber schon im geltenden Recht mit § 16 Absatz 7 GWG
Drucksache 424/14 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein umfassender europäischer Rahmen für das Online-Glücksspiel - COM(2012) 596 final
... 1. Der Bundesrat bekräftigt seine Auffassung, dass die Zusammenarbeit zwischen den Behörden der Mitgliedstaaten bei der Regulierung und Aufsicht über Online-Glücksspiele weiter ausgebaut werden muss, um eine angemessene Überwachung und eine wirksame Durchsetzung der nationalen Rechtsvorschriften im Interesse der Spielerinnen und Spieler und der Allgemeinheit zu erreichen. Der Bundesrat fordert die Kommission auf, die Mitgliedstaaten beim Vorgehen gegen illegale Glücksspielangebote im Internet zu unterstützen; wie bereits in Nummer 1.2.3 der Mitteilung der Kommission erläutert, fallen darunter alle Glücksspielangebote im Internet, die mit dem geltenden Recht im jeweiligen Empfänger-Mitgliedstaat nicht im Einklang stehen.
Drucksache 424/14
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein umfassender europäischer Rahmen für das Online-Glücksspiel - COM(2012) 596 final
... 1. Der Bundesrat bekräftigt seine Auffassung, dass die Zusammenarbeit zwischen den Behörden der Mitgliedstaaten bei der Regulierung und Aufsicht über Online-Glücksspiele weiter ausgebaut werden muss, um eine angemessene Überwachung und eine wirksame Durchsetzung der nationalen Rechtsvorschriften im Interesse der Spielerinnen und Spieler und der Allgemeinheit zu erreichen. Der Bundesrat fordert die Kommission auf, die Mitgliedstaaten beim Vorgehen gegen illegale Glücksspielangebote im Internet zu unterstützen; wie bereits in Nummer 1.2.3 der Mitteilung der Kommission erläutert, fallen darunter alle Glücksspielangebote im Internet, die mit dem geltenden Recht im jeweiligen Empfänger-Mitgliedstaat nicht im Einklang stehen.
Drucksache 437/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse
Sechste Verordnung zur Änderung der Spielverordnung
... Eine Begrenzung der Gewinnanmutungen ist unter Berücksichtigung von Spielerschutzpunkten erforderlich: Gewinnaussichten machen eine wesentliche Attraktion der Geldspielgeräte aus. Vor diesem Hintergrund erscheint es sinnvoll, in Bezug auf das Punktespiel bzw. vergleichbare Spielangebote wegen des den Spieltrieb fördernden Charakters und des Missbrauchspotentials geeignete Beschränkungen zu erlassen, um so auch den Spielanreiz zu reduzieren.
Zu Artikel 1 Nummer 1
3. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b - neu - § 1 Absatz 2 Nummer 4 - neu - SpielV
4. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a § 3 Absatz 1 Satz 1, Satz 1a, Satz 2 SpielV , Artikel 3 SpielV , Artikel 5 SpielV und Artikel 7 Absatz 3 und 5 SpielV
5. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe a § 7 Absatz 1 SpielV
6. Hauptempfehlung
Zu Artikel 1 Nummer 9
7. Hilfsempfehlung zu Ziffer 6
Zu Artikel 1 Nummer 9
8. Hilfsempfehlung zu Ziffer 6
Zu Artikel 1 Nummer 9
9. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe b § 12 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 SpielV
10. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe b § 12 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 SpielV
11. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe b § 12 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 SpielV
12. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe a1 - neu - § 13 Nummer 01 - neu - SpielV
13. Hauptempfehlung
Zu Artikel 1 Nummer 10
14. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe a4 - neu - § 13 Nummer 3 SpielV
15. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe a5 - neu - § 13 Nummer 4 Satz 1 und Satz 2 - neu - SpielV
16. Hauptempfehlung
Zu Artikel 1 Nummer 10
17. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe c § 13 Nummer 5a SpielV
18. Hauptempfehlung
Zu Artikel 1 Nummer 10
19. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe d Doppelbuchstabe aa § 13 Nummer 6 Satz 1 SpielV
20. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe d Doppelbuchstabe bb § 13 Nummer 6 Satz 3 und 3a - neu - SpielV
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
21. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe d Doppelbuchstabe bb 13 Nummer 6 Satz 3 SpielV
22. Hilfsempfehlung zu Ziffer 20 und Ziffer 21
Zu Artikel 1 Nummer 10
23. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe d Doppelbuchstabe cc - neu - § 13 Nummer 6 Satz 5 - neu - SpielV
24. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe e § 13 Nummer 7a SpielV
25. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe e § 13 Nummer 7a SpielV *
26. Zu Artikel 1 Nummer 14 § 20 Absatz 2 Satz 1 und 2, Absatz 3 SpielV
27. Zu Artikel 4 Nummer 1 § 6 Absatz 6 - neu - SpielV
28. Zu Artikel 4 Nummer 2 § 12 Absatz 2 SpielV
29. Zu Artikel 5 Nummer 1 Buchstabe a und b § 3 Absatz 1 Satz 1 und 2, Absatz 2 Satz 2 SpielV Nummer 2 Buchstabe a und b § 19 Absatz 1 Nummer 1 und 1a SpielV
30. Zu Artikel 5 Nummer 1 Buchstabe a § 3 Absatz 1 Satz 2 SpielV , Buchstabe b § 3 Absatz 2 Satz 2 SpielV , Nummer 2 § 19 Absatz 1 Nummer 1, 1a SpielV
31. Hilfsempfehlung zu Ziffer 4
Zu Artikel 5 Nummer 1
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Drucksache 234/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse
a) Neunzehntes Hauptgutachten der Monopolkommission 2010/2011 b) Neunzehntes Hauptgutachten der Monopolkommission 2010/2011 Stellungnahme der Bundesregierung
... d) Der Bundesrat betont, dass die Länder in Ausübung ihrer Gesetzgebungszuständigkeit neben der Kanalisierung unerlaubter Glücksspielangebote alle weiteren gleichrangigen Ziele des Glücksspielstaatsvertrags verfolgen. Hierunter sind neben Suchtprävention, Spieler- und Jugendschutz auch die Abwehr von Folge- und Begleitkriminalität, Manipulationsgefahren sowie Gefahren für die Integrität des sportlichen Wettbewerbs zu berücksichtigen.
Drucksache 234/13 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
a) Neunzehntes Hauptgutachten der Monopolkommission 2010/2011 Drucksache: 423/12 (neu) b) Neunzehntes Hauptgutachten der Monopolkommission 2010/2011
... d) Der Bundesrat betont, dass die Länder in Ausübung ihrer Gesetzgebungszuständigkeit neben der Kanalisierung unerlaubter Glücksspielangebote alle weiteren gleichrangigen Ziele des Glücksspielstaatsvertrags verfolgen. Hierunter sind neben Suchtprävention, Spieler- und Jugendschutz auch die Abwehr von Folge- und Begleitkriminalität, Manipulationsgefahren sowie Gefahren für die Integrität des sportlichen Wettbewerbs zu berücksichtigen.
Drucksache 651/1/12
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein umfassender europäischer Rahmen für das Online-Glücksspiel - COM(2012) 596 final
... 4. Der Bundesrat weist darauf hin, dass angesichts der spezifischen Gefahren des Glücksspiels im nationalen Recht Regelungen zum Schutz der gefährdeten Spieler, der Jugendlichen und der Allgemeinheit notwendig sind. Bei der Durchsetzung dieser Regelungen kommt der Zusammenarbeit unter den Mitgliedstaaten, aber vor allem auch dem von der Kommission vorgesehenen Dialog mit Drittstaaten, von denen derzeit in erheblichem Umfang illegale Glücksspielangebote im Internet ausgehen, große Bedeutung zu.
Drucksache 651/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein umfassender europäischer Rahmen für das Online-Glücksspiel - COM (2012) 596 final
... Der EuGH hat bekräftigt, dass es sich bei der Bereitstellung und Nutzung grenzüberschreitender Glücksspielangebote um eine wirtschaftliche Tätigkeit handelt, die in den Geltungsbereich der Grundfreiheiten des AEUV fällt. Laut Artikel 56 AEUV sind insbesondere Beschränkungen der Freiheit, Dienstleistungen für Leistungsempfänger in anderen Mitgliedstaaten bereitzustellen, verboten. Es wurde festgestellt, dass durch nationale Vorschriften, die die Erbringung von Glücksspieldienstleistungen, die in anderen Mitgliedstaaten zugelassen sind, untersagen, die Freiheit von Gebietsansässigen, über das Internet die in anderen Mitgliedstaaten angebotenen Dienstleistungen zu erhalten, eingeschränkt wird. Sie schränken auch die Freiheit von in anderen Mitgliedstaaten ansässigen Veranstaltern, Glücksspieldienstleistungen anzubieten, ein.
Drucksache 651/12 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein umfassender europäischer Rahmen für das Online-Glücksspiel - COM(2012) 596 final
... 4. Der Bundesrat weist darauf hin, dass angesichts der spezifischen Gefahren des Glücksspiels im nationalen Recht Regelungen zum Schutz der gefährdeten Spieler, der Jugendlichen und der Allgemeinheit notwendig sind. Bei der Durchsetzung dieser Regelungen kommt der Zusammenarbeit unter den Mitgliedstaaten, aber vor allem auch dem von der Kommission vorgesehenen Dialog mit Drittstaaten, von denen derzeit in erheblichem Umfang illegale Glücksspielangebote im Internet ausgehen, große Bedeutung zu.
Drucksache 176/1/11
Empfehlungen der Ausschüsse
Grünbuch der Kommission: Online-Glücksspiele im Binnenmarkt KOM (2011) 128 endg.
... ) hat sich in den letzten Jahren ein erheblicher illegaler Glücksspielmarkt in Deutschland etabliert. Illegale Glücksspiele werden vor allem im Bereich der Sportwetten sowie im Bereich von Casinospielen und Poker veranstaltet, vertrieben oder vermittelt. Der Lotteriebereich ist in weit geringerem Maße von illegalen Angeboten betroffen. Dem Spieler werden illegale Glücksspielangebote überwiegend über das Internet (Sportwetten, Casinospiele, Poker, Lotterien) und Sportwettbüros (Sportwetten) zugänglich gemacht.
Drucksache 761/11 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Besteuerung von Sportwetten
... Das Lotterieangebot ist nur in den durch den Glücksspielstaatsvertrag regulierten Bereichen möglich. Da es sich um einen staatlich regulierten Teilbereich handelt, ist eine höhere Besteuerung dieser Glücksspielangebote gerechtfertigt. Demgegenüber ist die Wettbewerbssituation durch die Internationalisierung des Sportwettenbereichs derart ausgeprägt, dass eine Kanalisierung des Spielangebotes im Inland nur mit einem abgesenkten Steuersatz möglich ist. Der geringere Steuersatz für Sportwetten ist gerechtfertigt, da er einem Gemeinwohlinteresse dient und zu diesem Zweck geeignet, erforderlich und insgesamt verhältnismäßig ist.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Anlage Entwurf eines Gesetzes zur Besteuerung von Sportwetten
Artikel 1 Änderung des Rennwett- und Lotteriegesetzes
§ 3
§ 17 Steuerpflicht
§ 19 Steuerschuldner, Steuerentstehung
§ 20 Aufzeichnungspflichten
§ 24 Zerlegung des Aufkommens
§ 26 Offenbarungsbefugnis
§ 27 Mitteilungspflicht
Artikel 2 Änderung der Ausführungsbestimmungen zum Rennwett- und Lotteriegesetz
Artikel 3 Änderung des Finanzausgleichsgesetzes
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
I. Allgemeiner Teil
II. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Absatz 1
Zu Absatz 3
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
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Drucksache 761/11
Gesetzesantrag des Landes Sachsen-Anhalt
Entwurf eines Gesetzes zur Besteuerung von Sportwetten
... Das Lotterieangebot ist nur in den durch den Glücksspielstaatsvertrag regulierten Bereichen möglich. Da es sich um einen staatlichen regulierten Teilbereich handelt, ist eine höhere Besteuerung dieser Glücksspielangebote gerechtfertigt. Demgegenüber ist die Wettbewerbssituation durch die Internationalisierung des Sportwettenbereichs derart ausgeprägt, dass eine Kanalisierung des Spielangebotes im Inland nur mit einem abgesenkten Steuersatz möglich ist. Der geringere Steuersatz für Sportwetten ist gerechtfertigt, da er einem Gemeinwohlinteresse dient und zu diesem Zweck geeignet, erforderlich und insgesamt verhältnismäßig ist.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Bürokratiekosten
Gesetzesantrag
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Rennwett- und Lotteriegesetzes
§ 17 Steuerpflicht
§ 19 Steuerschuldner, Steuerentstehung
§ 20 Aufzeichnungspflichten
§ 24 Zerlegung des Aufkommens
§ 26 Offenbarungsbefugnis
§ 27 Mitteilungspflicht
Artikel 2 Änderung der Ausführungsbestimmungen zum Rennwett- und Lotteriegesetz
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
I. Allgemeiner Teil
II. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Artikel 3
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Drucksache 176/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Grünbuch der Kommission: Online-Gewinnspiele im Binnenmarkt KOM (2011) 128 endg.
... Laut Artikel 56 AEUV sind Beschränkungen der Freiheit, Dienstleistungen für Leistungsempfänger in anderen Mitgliedstaaten bereitzustellen, verboten. In der Rechtssache Schindler27 bestätigte der Gerichtshof erstmalig, dass die Bereitstellung und Nutzung grenzüberschreitender Gewinnspielangebote eine wirtschaftliche Tätigkeit ist, die unter den Vertrag fällt. In der Rechtssache Gambelli28 befand der Gerichtshof ferner, dass die einschlägigen Bestimmungen auch für auf elektronischem Wege angebotene Dienstleistungen gelten und dass nationale Rechtsvorschriften, die in einem Mitgliedstaat niedergelassene Veranstalter daran hindern, Online-Gewinnspieldienste Verbrauchern in anderen Mitgliedstaaten anzubieten, oder die die Freiheit, die Dienste eines in einem anderen Mitgliedstaat niedergelassenen Anbieters zu empfangen oder als Leistungsempfänger zu nutzen, einschränken, als Beschränkung des freien Dienstleistungsverkehr zu betrachten sind. Beschränkungen sind nur als außergewöhnliche Maßnahmen in den in Artikel 51 und 52 AEUV explizit genannten Fällen zugelassen oder wenn sie im Einklang mit der Rechtsprechung des Gerichtshofs aus zwingenden Gründen des Allgemeininteresses gerechtfertigt sind. Der Gerichtshof hat verschiedene zwingende Gründe des Allgemeininteresses anerkannt, darunter den Verbraucherschutz, die Betrugsvorbeugung und die Vermeidung von Anreizen zu überhöhten Spielausgaben sowie generell die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung. Die Höhe des Steueraufkommens kann dagegen nicht als einer der in Artikel 52 AEUV aufgelisteten Gründen angeführt werden und gilt nicht als zwingender Grund des Allgemeininteresses. Die anerkannten gesellschaftsrelevanten
Drucksache 176/11 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Grünbuch der Kommission: Online-Glücksspiele im Binnenmarkt KOM (2011) 128 endg.
... ) hat sich in den letzten Jahren ein erheblicher illegaler Glücksspielmarkt in Deutschland etabliert. Illegale Glücksspiele werden vor allem im Bereich der Sportwetten sowie im Bereich von Casinospielen und Poker veranstaltet, vertrieben oder vermittelt. Der Lotteriebereich ist in weit geringerem Maße von illegalen Angeboten betroffen. Dem Spieler werden illegale Glücksspielangebote überwiegend über das Internet (Sportwetten, Casinospiele, Poker, Lotterien) und Sportwettbüros (Sportwetten) zugänglich gemacht.
Drucksache 655/05
Verordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit
Fünfte Verordnung zur Änderung der Spielverordnung
... Die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Betrieb und die Zulassung von gewerblich betriebenen Geldspielgeräten sollen umgestellt und - in engen Schranken - liberalisiert werden, um die eindeutige Prüfbarkeit der heutzutage voll elektronifizierten Geräte durch die Physikalisch-Technische Bundesanstalt wiederherzustellen. Weiterhin soll die missbräuchliche Entwicklung im Bereich der sog. Fun Games gestoppt werden. Mit beiden Maßnahmen soll auch eine klare Grenze zwischen den gewinn- und verlustmäßig unbeschränkten staatlich konzessionierten Spielangeboten, insbesondere bei den dort verwandten Spielautomaten (slot machines), und dem gewerblichen „kleinen" Spiel gezogen werden.
A. Zielsetzung
B. Lösung
C. Alternativen
D. Kosten
Verordnung
Fünfte Verordnung zur Änderung der Spielverordnung
Artikel 1
1. § 3 wird wie folgt gefasst:
2. § 6 wird wie folgt geändert:
3. Nach § 6 wird folgender § 6a eingefügt:
4. § 7 wird wie folgt gefasst:
5. § 9 wird wie folgt gefasst:
6. § 12 wird wie folgt geändert:
7. § 13 wird wie folgt gefasst:
8. § 14 wird wie folgt geändert:
9. § 15 wird wie folgt geändert:
10. § 16 Abs. 1 wird wie folgt geändert:
11. § 19 wird wie folgt geändert:
12. § 20 wird wie folgt gefasst:
Artikel 2
Artikel 3
Begründung
A. Allgemeines
I. Ausgangslage
II. Ziel einer Neuregelung
B. Besonderer Teil
Zu Nr. 1
Zu Absatz l
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nr. 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 4
Zu Nr. 3
Zu Nr, 4 § 7 :
Zu den Absätzen 1 bis 3:
Zu Absatz 4
Zu Nr. 5
Zu Nr. 6
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nr. 7
Zu Nummer l
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu den Nummer n
Zu Nummer 10
Zu Absatz 2
Zu Nr. 8
Zu Nr. 9
Zu Nr. 10
Zu Nr. 11
Zu Nr. 12
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
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Drucksache 128/04 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Dienstleistungen im Binnenmarkt KOM (2004) 2 endg.; Ratsdok. 6174/04
... Die Kommission vernachlässigt in dem Vorschlag auch die Tatsache, dass Glücksspielangebote allein wegen des hohen Betrugsrisikos mit anderen wirtschaftlichen Aktivitäten nicht zu vergleichen sind. Außerdem stimmen im Unterschied zu sonstigen Produkten und Dienstleistungen die unternehmerischen Ziele mit den objektiven Interessen der Verbraucher in diesem Bereich von Dienstleistungen nicht überein. An einer flächendeckenden Versorgung mit Glückspiel "rund um die Uhr" besteht angesichts der erheblichen negativen Begleiterscheinungen für die individuelle Gesundheit und das allgemein gültige Wertesystem kein gesellschaftliches Interesse. In diesem Zusammenhang wird auf den im Juni 2003 von der Bundesregierung verabschiedeten Aktionsplan Drogen und Sucht verwiesen, wonach zur Zeit zwischen 50.000 und 80.000 Menschen in Deutschland wegen pathologischer Spielsucht behandlungsbedürftig sind.
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.