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17 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Spielangebote"


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Drucksache 182/17 (Beschluss)

... Derartigen Glücksspielangeboten hat der Gesetzgeber schon im geltenden Recht mit § 16 Absatz 7 GWG



Drucksache 182/1/17

... Derartigen Glücksspielangeboten hat der Gesetzgeber schon im geltenden Recht mit § 16 Absatz 7 GWG



Drucksache 424/14 (Beschluss)

... 1. Der Bundesrat bekräftigt seine Auffassung, dass die Zusammenarbeit zwischen den Behörden der Mitgliedstaaten bei der Regulierung und Aufsicht über Online-Glücksspiele weiter ausgebaut werden muss, um eine angemessene Überwachung und eine wirksame Durchsetzung der nationalen Rechtsvorschriften im Interesse der Spielerinnen und Spieler und der Allgemeinheit zu erreichen. Der Bundesrat fordert die Kommission auf, die Mitgliedstaaten beim Vorgehen gegen illegale Glücksspielangebote im Internet zu unterstützen; wie bereits in Nummer 1.2.3 der Mitteilung der Kommission erläutert, fallen darunter alle Glücksspielangebote im Internet, die mit dem geltenden Recht im jeweiligen Empfänger-Mitgliedstaat nicht im Einklang stehen.



Drucksache 424/14

... 1. Der Bundesrat bekräftigt seine Auffassung, dass die Zusammenarbeit zwischen den Behörden der Mitgliedstaaten bei der Regulierung und Aufsicht über Online-Glücksspiele weiter ausgebaut werden muss, um eine angemessene Überwachung und eine wirksame Durchsetzung der nationalen Rechtsvorschriften im Interesse der Spielerinnen und Spieler und der Allgemeinheit zu erreichen. Der Bundesrat fordert die Kommission auf, die Mitgliedstaaten beim Vorgehen gegen illegale Glücksspielangebote im Internet zu unterstützen; wie bereits in Nummer 1.2.3 der Mitteilung der Kommission erläutert, fallen darunter alle Glücksspielangebote im Internet, die mit dem geltenden Recht im jeweiligen Empfänger-Mitgliedstaat nicht im Einklang stehen.



Drucksache 437/1/13

... Eine Begrenzung der Gewinnanmutungen ist unter Berücksichtigung von Spielerschutzpunkten erforderlich: Gewinnaussichten machen eine wesentliche Attraktion der Geldspielgeräte aus. Vor diesem Hintergrund erscheint es sinnvoll, in Bezug auf das Punktespiel bzw. vergleichbare Spielangebote wegen des den Spieltrieb fördernden Charakters und des Missbrauchspotentials geeignete Beschränkungen zu erlassen, um so auch den Spielanreiz zu reduzieren.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 437/1/13




Zu Artikel 1 Nummer 1

3. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b - neu - § 1 Absatz 2 Nummer 4 - neu - SpielV

4. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a § 3 Absatz 1 Satz 1, Satz 1a, Satz 2 SpielV , Artikel 3 SpielV , Artikel 5 SpielV und Artikel 7 Absatz 3 und 5 SpielV

5. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe a § 7 Absatz 1 SpielV

6. Hauptempfehlung

Zu Artikel 1 Nummer 9

7. Hilfsempfehlung zu Ziffer 6

Zu Artikel 1 Nummer 9

8. Hilfsempfehlung zu Ziffer 6

Zu Artikel 1 Nummer 9

9. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe b § 12 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 SpielV

10. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe b § 12 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 SpielV

11. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe b § 12 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 SpielV

12. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe a1 - neu - § 13 Nummer 01 - neu - SpielV

13. Hauptempfehlung

Zu Artikel 1 Nummer 10

14. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe a4 - neu - § 13 Nummer 3 SpielV

15. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe a5 - neu - § 13 Nummer 4 Satz 1 und Satz 2 - neu - SpielV

16. Hauptempfehlung

Zu Artikel 1 Nummer 10

17. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe c § 13 Nummer 5a SpielV

18. Hauptempfehlung

Zu Artikel 1 Nummer 10

19. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe d Doppelbuchstabe aa § 13 Nummer 6 Satz 1 SpielV

20. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe d Doppelbuchstabe bb § 13 Nummer 6 Satz 3 und 3a - neu - SpielV

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

21. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe d Doppelbuchstabe bb 13 Nummer 6 Satz 3 SpielV

22. Hilfsempfehlung zu Ziffer 20 und Ziffer 21

Zu Artikel 1 Nummer 10

23. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe d Doppelbuchstabe cc - neu - § 13 Nummer 6 Satz 5 - neu - SpielV

24. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe e § 13 Nummer 7a SpielV

25. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe e § 13 Nummer 7a SpielV *

26. Zu Artikel 1 Nummer 14 § 20 Absatz 2 Satz 1 und 2, Absatz 3 SpielV

27. Zu Artikel 4 Nummer 1 § 6 Absatz 6 - neu - SpielV

28. Zu Artikel 4 Nummer 2 § 12 Absatz 2 SpielV

29. Zu Artikel 5 Nummer 1 Buchstabe a und b § 3 Absatz 1 Satz 1 und 2, Absatz 2 Satz 2 SpielV Nummer 2 Buchstabe a und b § 19 Absatz 1 Nummer 1 und 1a SpielV

30. Zu Artikel 5 Nummer 1 Buchstabe a § 3 Absatz 1 Satz 2 SpielV , Buchstabe b § 3 Absatz 2 Satz 2 SpielV , Nummer 2 § 19 Absatz 1 Nummer 1, 1a SpielV

31. Hilfsempfehlung zu Ziffer 4

Zu Artikel 5 Nummer 1


 
 
 


Drucksache 234/1/13

... d) Der Bundesrat betont, dass die Länder in Ausübung ihrer Gesetzgebungszuständigkeit neben der Kanalisierung unerlaubter Glücksspielangebote alle weiteren gleichrangigen Ziele des Glücksspielstaatsvertrags verfolgen. Hierunter sind neben Suchtprävention, Spieler- und Jugendschutz auch die Abwehr von Folge- und Begleitkriminalität, Manipulationsgefahren sowie Gefahren für die Integrität des sportlichen Wettbewerbs zu berücksichtigen.



Drucksache 234/13 (Beschluss)

... d) Der Bundesrat betont, dass die Länder in Ausübung ihrer Gesetzgebungszuständigkeit neben der Kanalisierung unerlaubter Glücksspielangebote alle weiteren gleichrangigen Ziele des Glücksspielstaatsvertrags verfolgen. Hierunter sind neben Suchtprävention, Spieler- und Jugendschutz auch die Abwehr von Folge- und Begleitkriminalität, Manipulationsgefahren sowie Gefahren für die Integrität des sportlichen Wettbewerbs zu berücksichtigen.



Drucksache 651/1/12

... 4. Der Bundesrat weist darauf hin, dass angesichts der spezifischen Gefahren des Glücksspiels im nationalen Recht Regelungen zum Schutz der gefährdeten Spieler, der Jugendlichen und der Allgemeinheit notwendig sind. Bei der Durchsetzung dieser Regelungen kommt der Zusammenarbeit unter den Mitgliedstaaten, aber vor allem auch dem von der Kommission vorgesehenen Dialog mit Drittstaaten, von denen derzeit in erheblichem Umfang illegale Glücksspielangebote im Internet ausgehen, große Bedeutung zu.



Drucksache 651/12

... Der EuGH hat bekräftigt, dass es sich bei der Bereitstellung und Nutzung grenzüberschreitender Glücksspielangebote um eine wirtschaftliche Tätigkeit handelt, die in den Geltungsbereich der Grundfreiheiten des AEUV fällt. Laut Artikel 56 AEUV sind insbesondere Beschränkungen der Freiheit, Dienstleistungen für Leistungsempfänger in anderen Mitgliedstaaten bereitzustellen, verboten. Es wurde festgestellt, dass durch nationale Vorschriften, die die Erbringung von Glücksspieldienstleistungen, die in anderen Mitgliedstaaten zugelassen sind, untersagen, die Freiheit von Gebietsansässigen, über das Internet die in anderen Mitgliedstaaten angebotenen Dienstleistungen zu erhalten, eingeschränkt wird. Sie schränken auch die Freiheit von in anderen Mitgliedstaaten ansässigen Veranstaltern, Glücksspieldienstleistungen anzubieten, ein.



Drucksache 651/12 (Beschluss)

... 4. Der Bundesrat weist darauf hin, dass angesichts der spezifischen Gefahren des Glücksspiels im nationalen Recht Regelungen zum Schutz der gefährdeten Spieler, der Jugendlichen und der Allgemeinheit notwendig sind. Bei der Durchsetzung dieser Regelungen kommt der Zusammenarbeit unter den Mitgliedstaaten, aber vor allem auch dem von der Kommission vorgesehenen Dialog mit Drittstaaten, von denen derzeit in erheblichem Umfang illegale Glücksspielangebote im Internet ausgehen, große Bedeutung zu.



Drucksache 176/1/11

... ) hat sich in den letzten Jahren ein erheblicher illegaler Glücksspielmarkt in Deutschland etabliert. Illegale Glücksspiele werden vor allem im Bereich der Sportwetten sowie im Bereich von Casinospielen und Poker veranstaltet, vertrieben oder vermittelt. Der Lotteriebereich ist in weit geringerem Maße von illegalen Angeboten betroffen. Dem Spieler werden illegale Glücksspielangebote überwiegend über das Internet (Sportwetten, Casinospiele, Poker, Lotterien) und Sportwettbüros (Sportwetten) zugänglich gemacht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 176/1/11




Zu 1 :

Zu 2 :

Zu 3 und 4 :

Zu 5 :

Zu 6 :

Zu 7 :

Zu 8 :

Zu 9 :

Zu 10 :

Zu 11 :

Zu 14 und 24 :

Zu 15 :

Zu 16 :

Zu 17 :

Zu 18 :

Zu 19 :

Zu 20 :

Zu 21 :

Zu 23 :

Zu 25 und 26 :

Zu 27 :

Zu 29 und 32 :

Zu 30 :

Zu 31 :

Zu 35 :

Zu 38 :

Zu 40 :

Zu 44 :

Zu 46 :

Zu 48 :

Zu 50 :

Zu 51 :


 
 
 


Drucksache 761/11 (Beschluss)

... Das Lotterieangebot ist nur in den durch den Glücksspielstaatsvertrag regulierten Bereichen möglich. Da es sich um einen staatlich regulierten Teilbereich handelt, ist eine höhere Besteuerung dieser Glücksspielangebote gerechtfertigt. Demgegenüber ist die Wettbewerbssituation durch die Internationalisierung des Sportwettenbereichs derart ausgeprägt, dass eine Kanalisierung des Spielangebotes im Inland nur mit einem abgesenkten Steuersatz möglich ist. Der geringere Steuersatz für Sportwetten ist gerechtfertigt, da er einem Gemeinwohlinteresse dient und zu diesem Zweck geeignet, erforderlich und insgesamt verhältnismäßig ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 761/11 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Besteuerung von Sportwetten

Artikel 1
Änderung des Rennwett- und Lotteriegesetzes

§ 3

§ 17
Steuerpflicht

§ 19
Steuerschuldner, Steuerentstehung

§ 20
Aufzeichnungspflichten

§ 24
Zerlegung des Aufkommens

§ 26
Offenbarungsbefugnis

§ 27
Mitteilungspflicht

Artikel 2
Änderung der Ausführungsbestimmungen zum Rennwett- und Lotteriegesetz

Artikel 3
Änderung des Finanzausgleichsgesetzes

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

I. Allgemeiner Teil

II. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4


 
 
 


Drucksache 761/11

... Das Lotterieangebot ist nur in den durch den Glücksspielstaatsvertrag regulierten Bereichen möglich. Da es sich um einen staatlichen regulierten Teilbereich handelt, ist eine höhere Besteuerung dieser Glücksspielangebote gerechtfertigt. Demgegenüber ist die Wettbewerbssituation durch die Internationalisierung des Sportwettenbereichs derart ausgeprägt, dass eine Kanalisierung des Spielangebotes im Inland nur mit einem abgesenkten Steuersatz möglich ist. Der geringere Steuersatz für Sportwetten ist gerechtfertigt, da er einem Gemeinwohlinteresse dient und zu diesem Zweck geeignet, erforderlich und insgesamt verhältnismäßig ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 761/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Bürokratiekosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Rennwett- und Lotteriegesetzes

§ 17
Steuerpflicht

§ 19
Steuerschuldner, Steuerentstehung

§ 20
Aufzeichnungspflichten

§ 24
Zerlegung des Aufkommens

§ 26
Offenbarungsbefugnis

§ 27
Mitteilungspflicht

Artikel 2
Änderung der Ausführungsbestimmungen zum Rennwett- und Lotteriegesetz

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

I. Allgemeiner Teil

II. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 176/11

... Laut Artikel 56 AEUV sind Beschränkungen der Freiheit, Dienstleistungen für Leistungsempfänger in anderen Mitgliedstaaten bereitzustellen, verboten. In der Rechtssache Schindler27 bestätigte der Gerichtshof erstmalig, dass die Bereitstellung und Nutzung grenzüberschreitender Gewinnspielangebote eine wirtschaftliche Tätigkeit ist, die unter den Vertrag fällt. In der Rechtssache Gambelli28 befand der Gerichtshof ferner, dass die einschlägigen Bestimmungen auch für auf elektronischem Wege angebotene Dienstleistungen gelten und dass nationale Rechtsvorschriften, die in einem Mitgliedstaat niedergelassene Veranstalter daran hindern, Online-Gewinnspieldienste Verbrauchern in anderen Mitgliedstaaten anzubieten, oder die die Freiheit, die Dienste eines in einem anderen Mitgliedstaat niedergelassenen Anbieters zu empfangen oder als Leistungsempfänger zu nutzen, einschränken, als Beschränkung des freien Dienstleistungsverkehr zu betrachten sind. Beschränkungen sind nur als außergewöhnliche Maßnahmen in den in Artikel 51 und 52 AEUV explizit genannten Fällen zugelassen oder wenn sie im Einklang mit der Rechtsprechung des Gerichtshofs aus zwingenden Gründen des Allgemeininteresses gerechtfertigt sind. Der Gerichtshof hat verschiedene zwingende Gründe des Allgemeininteresses anerkannt, darunter den Verbraucherschutz, die Betrugsvorbeugung und die Vermeidung von Anreizen zu überhöhten Spielausgaben sowie generell die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung. Die Höhe des Steueraufkommens kann dagegen nicht als einer der in Artikel 52 AEUV aufgelisteten Gründen angeführt werden und gilt nicht als zwingender Grund des Allgemeininteresses. Die anerkannten gesellschaftsrelevanten



Drucksache 176/11 (Beschluss)

... ) hat sich in den letzten Jahren ein erheblicher illegaler Glücksspielmarkt in Deutschland etabliert. Illegale Glücksspiele werden vor allem im Bereich der Sportwetten sowie im Bereich von Casinospielen und Poker veranstaltet, vertrieben oder vermittelt. Der Lotteriebereich ist in weit geringerem Maße von illegalen Angeboten betroffen. Dem Spieler werden illegale Glücksspielangebote überwiegend über das Internet (Sportwetten, Casinospiele, Poker, Lotterien) und Sportwettbüros (Sportwetten) zugänglich gemacht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 176/11 (Beschluss)




4 Vorbemerkung:

Zu 1 :

Zu 2 :

Zu 3 und 4 :

Zu 5 :

Zu 6 :

Zu 7 :

Zu 8 :

Zu 9 :

Zu 10 :

Zu 11 :

Zu 14 und 24 :

Zu 15 :

Zu 16 :

Zu 17 :

Zu 18 :

Zu 19 :

Zu 20 :

Zu 21 :

Zu 23 :

Zu 25 und 26 :

Zu 27 :

Zu 29 und 32 :

Zu 30 :

Zu 31 :

Zu 35 :

Zu 38 :

Zu 40 :

Zu 44 :

Zu 46 :

Zu 48 :

Zu 50 :

Zu 51 :


 
 
 


Drucksache 655/05

... Die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Betrieb und die Zulassung von gewerblich betriebenen Geldspielgeräten sollen umgestellt und - in engen Schranken - liberalisiert werden, um die eindeutige Prüfbarkeit der heutzutage voll elektronifizierten Geräte durch die Physikalisch-Technische Bundesanstalt wiederherzustellen. Weiterhin soll die missbräuchliche Entwicklung im Bereich der sog. Fun Games gestoppt werden. Mit beiden Maßnahmen soll auch eine klare Grenze zwischen den gewinn- und verlustmäßig unbeschränkten staatlich konzessionierten Spielangeboten, insbesondere bei den dort verwandten Spielautomaten (slot machines), und dem gewerblichen „kleinen" Spiel gezogen werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 655/05




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten

Verordnung

Fünfte Verordnung zur Änderung der Spielverordnung

Artikel 1

1. § 3 wird wie folgt gefasst:

2. § 6 wird wie folgt geändert:

3. Nach § 6 wird folgender § 6a eingefügt:

4. § 7 wird wie folgt gefasst:

5. § 9 wird wie folgt gefasst:

6. § 12 wird wie folgt geändert:

7. § 13 wird wie folgt gefasst:

8. § 14 wird wie folgt geändert:

9. § 15 wird wie folgt geändert:

10. § 16 Abs. 1 wird wie folgt geändert:

11. § 19 wird wie folgt geändert:

12. § 20 wird wie folgt gefasst:

Artikel 2

Artikel 3

Begründung

A. Allgemeines

I. Ausgangslage

II. Ziel einer Neuregelung

B. Besonderer Teil

Zu Nr. 1

Zu Absatz l

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nr. 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 4

Zu Nr. 3

Zu Nr, 4 § 7 :

Zu den Absätzen 1 bis 3:

Zu Absatz 4

Zu Nr. 5

Zu Nr. 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nr. 7

Zu Nummer l

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu den Nummer n

Zu Nummer 10

Zu Absatz 2

Zu Nr. 8

Zu Nr. 9

Zu Nr. 10

Zu Nr. 11

Zu Nr. 12

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 128/04 (Beschluss)

... Die Kommission vernachlässigt in dem Vorschlag auch die Tatsache, dass Glücksspielangebote allein wegen des hohen Betrugsrisikos mit anderen wirtschaftlichen Aktivitäten nicht zu vergleichen sind. Außerdem stimmen im Unterschied zu sonstigen Produkten und Dienstleistungen die unternehmerischen Ziele mit den objektiven Interessen der Verbraucher in diesem Bereich von Dienstleistungen nicht überein. An einer flächendeckenden Versorgung mit Glückspiel "rund um die Uhr" besteht angesichts der erheblichen negativen Begleiterscheinungen für die individuelle Gesundheit und das allgemein gültige Wertesystem kein gesellschaftliches Interesse. In diesem Zusammenhang wird auf den im Juni 2003 von der Bundesregierung verabschiedeten Aktionsplan Drogen und Sucht verwiesen, wonach zur Zeit zwischen 50.000 und 80.000 Menschen in Deutschland wegen pathologischer Spielsucht behandlungsbedürftig sind.



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.