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2 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Spiritueux"


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Drucksache 590/06

... (Comite Vins, Confederation Europeenne des Producteurs de Spiritueux, Verwaltungsausschuss für Wein, Europäischer Verband der Spirituosenhersteller)

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 590/06




Begründung

1 Kontext des Vorschlages

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Geltende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Übereinstimmung mit anderen politischen Maßnahmen

2 Anhörung betroffener Kreise und Folgenabschätzung

Anhörung betroffener Kreise

1. Klarstellung des Anwendungsbereichs

2. Definition des Begriffs Aromen

2.1 Eingeschränkte Verwendung des Begriffs natürlich

2.2 Einführung der Kategorie sonstige Aromen

3. Neue Kennzeichnungsvorschriften

3.1 Kennzeichnungskosten

3.2 Verbraucherinformation

4. Höchstwerte für toxikologisch bedenkliche Stoffe

5. Monitoring der aufgenommenen Mengen

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Folgenabschätzung

1. Keine Maßnahmen

1.1 Wirtschaftliche Folgen

1.2 Soziale Folgen

2. Andere als gesetzgeberische Maßnahmen

2.1 Wirtschaftliche

2.2 Soziale Folgen

3. Deregulierung im Bereich Aromen

3.1 Wirtschaftliche Folgen

3.2 Soziale Folgen

4. Änderung der Richtlinie 88/388/EWG des Rates

4.1 Wirtschaftliche Folgen

4.2 Soziale Folgen

5. Vorschlag für eine neue Verordnung

5.1 Wirtschaftliche Folgen

5.1.1 Folgen für die Unternehmen unter dem Gesichtspunkt des Verwaltungsaufwands

5.1.2 Folgen für Innovation und Forschung

5.1.3 Folgen für die Haushalte

5.1.4 Folgen für Drittländer und die internationalen Beziehungen

5.1.5 Folgen für staatliche Behörden

5.2 Soziale Folgen

3 Rechtliche Aspekte des Vorschlags

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4 Auswirkungen auf den Haushalt

5 Weitere Angaben

Aufhebung geltender Rechtsvorschriften

Europäischer Wirtschaftsraum

Vorschlag

Kapitel I
Gegenstand, Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Anwendungsbereich

Artikel 3
Begrifsbestimmungen

Kapitel II
Bedingungen für die Verwendung von Aromen, Lebensmittelzutaten mit Aromaeigenschaften und Ausgangsstoffen

Artikel 4
Allgemeine Bedingungen für die Verwendung von Aromen oder Lebensmittelzutaten mit Aromaeigenschaften

Artikel 5
Vorhandensein bestimmter Stoffe

Artikel 6
Verwendung bestimmter Ausgangsstoffe

Artikel 7
Aromen, die nicht bewertet und zugelassen werden müssen

Kapitel III
Gemeinschaftsliste der für die Verwendung in oder auf Lebensmitteln zugelassenen Aromen und Ausgangsstoffen

Artikel 8
Aromen und Ausgangsstoffe, die bewertet und zugelassen werden müssen

Artikel 9
Gemeinschaftsliste der Aromen und Ausgangsstoffe

Artikel 10
Aufnahme von Aromen und Ausgangsstoffen in die Gemeinschaftsliste

Artikel 11
Aromen oder Ausgangsstoffe, die unter die Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 fallen

Kapitel IV
Kennzeichnung

Abschnitt 1
Kennzeichnung von Aromen, die nicht für den Verkauf an Endverbraucher bestimmt sind

Artikel 12
Kennzeichnung von Aromen, die nicht für den Verkauf an Endverbraucher bestimmt sind

Artikel 13
Allgemeine Informationspflichten bei der Kennzeichnung von Aromen

Artikel 14
Spezielle Informationspflichten für die Verkehrsbezeichnung von Aromen

Abschnitt 2
Kennzeichnung von Aromen, die für den Verkauf an den Endverbraucher bestimmt sind

Artikel 15
Kennzeichnung von Aromen, die für den Verkauf an den Endverbraucher bestimmt sind

Kapitel V
Verfahrensvorschriften und Durchführung

Artikel 16
Berichterstattung durch die Lebensmittelunternehmer

Artikel 17
Überwachung und Berichterstattung durch die Mitgliedstaaten

Artikel 18
Ausschuss

Artikel 19
Änderung der Anhänge II bis V

Artikel 20
Gemeinschaftliche Finanzierung der Harmonisierung

Kapitel VI
Übergangs- und Schlussbestimmungen

Artikel 21
Aufhebung von Rechtsvorschriften

Artikel 22
Erstellung einer Gemeinschaftsliste für Aromen und Ausgangsstoffe sowie Übergangsregelung

Artikel 23
Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1576/89

Artikel 24
Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1601/91

Artikel 25
Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2232/96

Artikel 26
Änderung der Richtlinie 2000/13/EG

Artikel 27
Inkrafttreten

Anhang I
Gemeinschaftsliste der zur Verwendung in und auf Lebensmitteln zugelassenen Aromen und Ausgangsstoffe

Anhang II
Liste herkömmliche Lebensmittelzubereitungsverfahren zur Gewinnung von natürlichen Aromastoffen und natürlichen Aromaextrakten

Anhang III
Vorhandensein bestimmter Stoffe

Teil
A Stoffe, die Lebensmitteln nicht als solche zugesetzt werden dürfen

Teil
B Höchstmengen für bestimmte Stoffe, die von Natur aus in Aromen und Lebensmittelzutaten mit Aromaeigenschaften vorkommen, in bestimmten zusammengesetzten Lebensmitteln, denen Aromen und/oder Lebensmittelzutaten mit Aromaeigenschaften zugesetzt worden sind

Anhang IV
Liste der Ausgangsstoffe, deren Verwendung bei der Herstellung von Aromen und Lebensmittelzutaten mit Aromaeigenschaften Einschränkungen unterliegt

Teil
A Ausgangsstoffe, die nicht zur Herstellung von Aromen und Lebensmitteln mit Aromaeigenschaften verwendet werden dürfen

Teil
B Bedingungen für die Verwendung von Aromen und Lebensmittelzutaten mit Aromaeigenschaften, die aus bestimmten Ausgangsstoffen hergestellt wurden

Anhang V
Bedingungen für die Herstellung thermisch gewonnener Aromen und Höchstmengen bestimmter Stoffe in thermisch gewonnenen Aromen

Teil
A Herstellungsbedingungen:

Teil
B Höchstmengen bestimmter Stoffe


 
 
 


Drucksache 947/05

... -für in Belgien vermarkteten „Ginebra“ oder „Genebra“ wird die Bezeichnung „Spiritueux au genitivre“/“met jeneverbessen gearomatiseerde gedistilleerde drank“, in den Niederlanden die Bezeichnung „met jeneverbessen gearomatiseerde gedistilleerde drank“ und in Frankreich die Bezeichnung „spiritueux au genitivre“ verwendet.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 947/05




Begründung

Aufbau des Verordnungsentwurfs

Vorschlag

Kapitel I
Begriffsbestimmung und Klassifizierung von Spirituosen

Artikel 1
Definition des Begriffs Spirituose

Artikel 2
Ursprung des Ethylalkohols

Artikel 3
Kategorien von Spirituosen

Artikel 4
Allgemeine Regeln betreffend die Kategorien von Spirituosen

Artikel 5
Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten

Kapitel II
Bezeichnung, Aufmachung und Etikettierung von Spirituosen

Artikel 6
Verkehrsbezeichnung

Artikel 7
Besondere Vorschriften für die Verkehrsbezeichnungen

Artikel 8
Spezielle Vorschriften für die Verwendung von Verkehrsbezeichnungen und geografischen Angaben

Artikel 9
Beschreibung, Aufmachung und Etikettierung von Mischungen

Artikel 10
Besondere Bestimmungen für die Bezeichnung, Aufmachung und Etikettierung von Spirituosen

Artikel 11
Verbot der Verwendung von Bleikapseln

Artikel 12
Verwendete Sprachen bei der Bezeichnung, Aufmachung und Etikettierung von Spirituosen

Kapitel III
Geografische Angaben

Artikel 13
Geografische Angaben

Artikel 14
Schutz geografischer Angaben

Artikel 15
Eintragung geografischer Angaben

Artikel 16
Nach der Verordnung (EG) Nr. 1576/89 geschützte geografische Angaben

Kapitel IV
allgemeine, Übergangs- und Schlussbestimmungen

Artikel 17
Kontrolle und Schutz von Spirituosen

Artikel 18
Ausfuhr von Spirituosen

Artikel 19
Ausschuss

Artikel 20
Änderung der Anhänge

Artikel 21
Durchführungsbestimmungen

Artikel 22
Übergangs- und andere spezifische Maßnahmen

Artikel 23
Aufhebung

Artikel 24
Inkrafttreten

Anhang I
Technische Begriffsbestimmungen und Vorschriften

3 Begriffsbestimmungen:

1. Süßung:

2. Mischung:

3. Ethylalkohol landwirtschaftlichen Ursprungs:

4. Zusatz von Wasser:

5. Zusammenstellung, Blend, Blending:

6. Reifung:

7. Aromatisierung:

8. Färbung:

9. Destillat landwirtschaftlichen Ursprungs :

10. Alkoholgehalt:

11. Gehalt an flüchtigen Bestandteilen:

12. Herstellungsort:

13. Bezeichnung:

14. Etikettierung:

15. Aufmachung:

16. Verpackung:

Anhang II
Kategorien von Spirituosen

Kategorie A: Brände

1. Rum

2. Whisky oder Whiskey

3. Getreidespirituose

4. Branntwein

5. Brandy oder Weinbrand

6. Tresterbrand oder Trester

7. Brand aus Obsttrester

8. Korinthenbrand oder Raisin Brandy

9. Obstbrand

10. Brand aus Apfel- oder Birnenwein

11. Hefebrand

12. Bierbrand oder Eau de vie de biere

Kategorie B: Spezifische Spirituosen

13. Brände unter Voranstellung der Bezeichnung der verwendeten Frucht , die durch Mazerieren und Destillieren gewonnen werden

14. Geist mit der Bezeichnung der verwendeten Frucht

15. Obstspirituose

16. Enzian

17. Spirituose mit Wacholder

18. Gin

19. Destillierter Gin

20. London Gin

21. Kümmel oder Spirituose mit Kümmel

22. Akvavit oder Aquavit

23. Spirituose mit Anis

24. Pastis

25. Pastis de Marseille

26. Anis

27. Destillierter Anis

28. Spirituosen mit bitterem Geschmack oder Bitter

29. Wodka

30. Aromatisierter Wodka

31. Likör

32. -creme unter Voranstellung der Bezeichnung der verwendeten Frucht oder des verwendeten Ausgangsstoffes

33. Creme de cassis

34. Guignolet

35. Punch au rhum

36. Sloe Gin

37. Sambuca

38. Misträ

39. Maraschino oder Marrasquino

40. Nocino

41. Eierlikör oder Advocaat/Avocat/Advokat

42. Likör mit Eizusatz

43. Väkevä glögi oder Spritglögg

44. Berenburg oder Beerenburg

45. Topinambur

Kategorie C: Sonstige Spirituosen

Anhang III
Geografische Ursprungsbezeichnungen

A. Brände

1. Rum

2. Whisky / Whiskey

3. Getreidebrand

4. Branntwein

5. Brandy

6. Tresterbrand

9. Obstbrand

10. Brand aus Apfel- oder Birnenwein

B. Spezifische Spirituosen

15. Obstspirituosen

16. Enzian

17. Spirituosen mit Wacholder

21. Kümmel oder Spirituose mit Kümmel

23. Spirituosen mit Anis

28. Spirituosen mit bitterem Geschmack oder Bitter

29. Wodka

31. Likör

C. Sonstige Spirituosen


 
 
 


Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.