Begründung
1 Kontext des Vorschlages
• Gründe und Ziele des Vorschlags
• Allgemeiner Kontext
• Geltende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet
• Übereinstimmung mit anderen politischen Maßnahmen
2 Anhörung betroffener Kreise und Folgenabschätzung
• Anhörung betroffener Kreise
1. Klarstellung des Anwendungsbereichs
2. Definition des Begriffs Aromen
2.1 Eingeschränkte Verwendung des Begriffs natürlich
2.2 Einführung der Kategorie sonstige Aromen
3. Neue Kennzeichnungsvorschriften
3.1 Kennzeichnungskosten
3.2 Verbraucherinformation
4. Höchstwerte für toxikologisch bedenkliche Stoffe
5. Monitoring der aufgenommenen Mengen
• Einholung und Nutzung von Expertenwissen
• Folgenabschätzung
1. Keine Maßnahmen
1.1 Wirtschaftliche Folgen
1.2 Soziale Folgen
2. Andere als gesetzgeberische Maßnahmen
2.1 Wirtschaftliche
2.2 Soziale Folgen
3. Deregulierung im Bereich Aromen
3.1 Wirtschaftliche Folgen
3.2 Soziale Folgen
4. Änderung der Richtlinie 88/388/EWG des Rates
4.1 Wirtschaftliche Folgen
4.2 Soziale Folgen
5. Vorschlag für eine neue Verordnung
5.1 Wirtschaftliche Folgen
5.1.1 Folgen für die Unternehmen unter dem Gesichtspunkt des Verwaltungsaufwands
5.1.2 Folgen für Innovation und Forschung
5.1.3 Folgen für die Haushalte
5.1.4 Folgen für Drittländer und die internationalen Beziehungen
5.1.5 Folgen für staatliche Behörden
5.2 Soziale Folgen
3 Rechtliche Aspekte des Vorschlags
• Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme
• Rechtsgrundlage
• Subsidiaritätsprinzip
• Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
• Wahl des Instruments
4 Auswirkungen auf den Haushalt
5 Weitere Angaben
• Aufhebung geltender Rechtsvorschriften
• Europäischer Wirtschaftsraum
Vorschlag
Kapitel I
Gegenstand, Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen
Artikel 1
Gegenstand
Artikel 2
Anwendungsbereich
Artikel 3
Begrifsbestimmungen
Kapitel II
Bedingungen für die Verwendung von Aromen, Lebensmittelzutaten mit Aromaeigenschaften und Ausgangsstoffen
Artikel 4
Allgemeine Bedingungen für die Verwendung von Aromen oder Lebensmittelzutaten mit Aromaeigenschaften
Artikel 5
Vorhandensein bestimmter Stoffe
Artikel 6
Verwendung bestimmter Ausgangsstoffe
Artikel 7
Aromen, die nicht bewertet und zugelassen werden müssen
Kapitel III
Gemeinschaftsliste der für die Verwendung in oder auf Lebensmitteln zugelassenen Aromen und Ausgangsstoffen
Artikel 8
Aromen und Ausgangsstoffe, die bewertet und zugelassen werden müssen
Artikel 9
Gemeinschaftsliste der Aromen und Ausgangsstoffe
Artikel 10
Aufnahme von Aromen und Ausgangsstoffen in die Gemeinschaftsliste
Artikel 11
Aromen oder Ausgangsstoffe, die unter die Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 fallen
Kapitel IV
Kennzeichnung
Abschnitt 1
Kennzeichnung von Aromen, die nicht für den Verkauf an Endverbraucher bestimmt sind
Artikel 12
Kennzeichnung von Aromen, die nicht für den Verkauf an Endverbraucher bestimmt sind
Artikel 13
Allgemeine Informationspflichten bei der Kennzeichnung von Aromen
Artikel 14
Spezielle Informationspflichten für die Verkehrsbezeichnung von Aromen
Abschnitt 2
Kennzeichnung von Aromen, die für den Verkauf an den Endverbraucher bestimmt sind
Artikel 15
Kennzeichnung von Aromen, die für den Verkauf an den Endverbraucher bestimmt sind
Kapitel V
Verfahrensvorschriften und Durchführung
Artikel 16
Berichterstattung durch die Lebensmittelunternehmer
Artikel 17
Überwachung und Berichterstattung durch die Mitgliedstaaten
Artikel 18
Ausschuss
Artikel 19
Änderung der Anhänge II bis V
Artikel 20
Gemeinschaftliche Finanzierung der Harmonisierung
Kapitel VI
Übergangs- und Schlussbestimmungen
Artikel 21
Aufhebung von Rechtsvorschriften
Artikel 22
Erstellung einer Gemeinschaftsliste für Aromen und Ausgangsstoffe sowie Übergangsregelung
Artikel 23
Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1576/89
Artikel 24
Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1601/91
Artikel 25
Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2232/96
Artikel 26
Änderung der Richtlinie 2000/13/EG
Artikel 27
Inkrafttreten
Anhang I
Gemeinschaftsliste der zur Verwendung in und auf Lebensmitteln zugelassenen Aromen und Ausgangsstoffe
Anhang II
Liste herkömmliche Lebensmittelzubereitungsverfahren zur Gewinnung von natürlichen Aromastoffen und natürlichen Aromaextrakten
Anhang III
Vorhandensein bestimmter Stoffe
Teil
A Stoffe, die Lebensmitteln nicht als solche zugesetzt werden dürfen
Teil
B Höchstmengen für bestimmte Stoffe, die von Natur aus in Aromen und Lebensmittelzutaten mit Aromaeigenschaften vorkommen, in bestimmten zusammengesetzten Lebensmitteln, denen Aromen und/oder Lebensmittelzutaten mit Aromaeigenschaften zugesetzt worden sind
Anhang IV
Liste der Ausgangsstoffe, deren Verwendung bei der Herstellung von Aromen und Lebensmittelzutaten mit Aromaeigenschaften Einschränkungen unterliegt
Teil
A Ausgangsstoffe, die nicht zur Herstellung von Aromen und Lebensmitteln mit Aromaeigenschaften verwendet werden dürfen
Teil
B Bedingungen für die Verwendung von Aromen und Lebensmittelzutaten mit Aromaeigenschaften, die aus bestimmten Ausgangsstoffen hergestellt wurden
Anhang V
Bedingungen für die Herstellung thermisch gewonnener Aromen und Höchstmengen bestimmter Stoffe in thermisch gewonnenen Aromen
Teil
A Herstellungsbedingungen:
Teil
B Höchstmengen bestimmter Stoffe