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"Sports"
Drucksache 205/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Schwerpunkte der IKT-Normung für den digitalen Binnenmarkt - COM(2016) 176 final
... Hochwertige Normen für künftige automatisierte Fahrzeuge, die auf der Arbeit an den Normen für vernetzte Fahrzeuge aufbauen und zuverlässige und sichere automatisierte Fahrzeugfunktionen ermöglichen, sind ebenfalls erforderlich. Die digitale Technik ist bereits ein Schlüsselelement des Eisenbahnverkehrs, und europäische Unternehmen zählen hier zu den führenden Anbietern. Auch der Schienenverkehr einschließlich des verkehrsträgerübergreifenden Transports wird von der IKT-Normung profitieren.
Drucksache 114/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 96/71 /EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 1996 über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen COM(2016) 128 final
... Darüber hinaus unterstützt die Entsenderichtlinie die Initiativen für den Straßenverkehrssektor, die die Kommission in ihrem Arbeitsprogramm 2016 angekündigt hat. Die entsprechenden Maßnahmen zielen insbesondere auf eine weitere Verbesserung der sozialen und arbeitsbezogenen Bedingungen der im Straßentransport beschäftigten Arbeitnehmer ab und fördern gleichzeitig die wirksame und faire Dienstleistungserbringung im Straßenverkehr. Die zwei Millionen Arbeitnehmer, die im internationalen Straßenverkehrswesen beschäftigt sind, üben ihre Tätigkeit regelmäßig - über kurze Zeiträume - im Hoheitsgebiet verschiedener Mitgliedstaaten aus. Vor diesem Hintergrund sollten die anstehenden Initiativen für den Straßenverkehrssektor Klarheit und Durchsetzung der Vorschriften verbessern, die auf Arbeitsverträge im Transportsektor anzuwenden sind; mit ihnen könnten auch die besonderen Herausforderungen angegangen werden, die die Anwendung der Entsenderichtlinie in diesem Sektor mit sich bringt.
Drucksache 126/1/15
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung von Doping im Sport
... Tathandlung des Straftatbestandes des Selbstdopings gemäß § 4 Absatz 1 Nummer 4 AntiDopG-E in Verbindung mit § 3 Absatz 1 AntiDopG-E ist allein das Anwenden oder Anwendenlassen von Doping, nicht dagegen auch die gedopte Teilnahme an einem Wettbewerb. Die Wettkampfteilnahme ist über die "Absicht, sich in einem Wettbewerb des organisierten Sports einen Vorteil zu verschaffen" lediglich Bestandteil des subjektiven Tatbestandes.
1. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 1 Nummer 4 in Verbindung mit § 3 Absatz 1 AntiDopG
2. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 1 Nummer 4 in Verbindung mit § 3 Absatz 1 AntiDopG
3. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 4 Nummer 2 Buchstabe a AntiDopG
4. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 4a - neu - AntiDopG
5. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 6 Nummer 2 AntiDopG
6. Zu Artikel 1 § 4 AntiDopG - Schaffung einer Kronzeugenregelung
10. Zu Artikel 1 § 8 AntiDopG
11. Zu Artikel 1 §§ 9 und 10 AntiDopG
12. Zu Artikel 1 §§ 9 und 10 AntiDopG
13. Zu Artikel 1 Aufnahme einer Verjährungsregelung
14. Zu Artikel 1 Anlage [zu § 2 Absatz 3] AntiDopG
15. Zu Artikel 2 Nummer 2a -neu- § 11 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 Buchstabe d AMG und Nummer 2b -neu- § 11a Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 Buchstabe j - neu - AMG
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Drucksache 126/15 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung von Doping im Sport
... Tathandlung des Straftatbestandes des Selbstdopings gemäß § 4 Absatz 1 Nummer 4 AntiDopG-E in Verbindung mit § 3 Absatz 1 AntiDopG-E ist allein das Anwenden oder Anwendenlassen von Doping, nicht dagegen auch die gedopte Teilnahme an einem Wettbewerb. Die Wettkampfteilnahme ist über die "Absicht, sich in einem Wettbewerb des organisierten Sports einen Vorteil zu verschaffen" lediglich Bestandteil des subjektiven Tatbestandes.
1. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 1 Nummer 4 in Verbindung mit § 3 Absatz 1 AntiDopG
2. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 1 Nummer 4 in Verbindung mit § 3 Absatz 1 AntiDopG
3. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 4 Nummer 2 Buchstabe a AntiDopG
4. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 4a - neu - AntiDopG
5. Zu Artikel 1 § 8 AntiDopG
6. Zu Artikel 1 § 9 und § 10 AntiDopG
7. Zu Artikel 1 Anlage [zu § 2 Absatz 3] AntiDopG
8. Zu Artikel 2 Nummer 2a -neu- § 11 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 Buchstabe d AMG und Nummer 2b -neu- § 11a Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 Buchstabe j - neu - AMG
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Drucksache 432/15 (Beschluss)
Verordnungsentwurf des Bundesrates
Entwurf einer ... Verordnung zur Änderung der Fahrzeug -Zulassungsverordnung
... Diese Entwicklung steht in Widerspruch zu den praktischen Bedürfnissen der Fahrzeughersteller und -händler. Denn die Fahrzeuge müssen, bevor sie an die Händler bzw. die Kundinnen und Kunden ausgeliefert werden, betriebsfähig gemacht werden. Die entsprechenden Einrichtungen und Dienstleistungen sind meist nicht unmittelbar vor Ort beim Fahrzeughersteller oder -händler verfügbar. Die Zulassung eines Fahrzeugs allein zu diesem Zweck würde zu einem unverhältnismäßig großen Wertverlust führen. Die Verwendung eines Kurzzeitkennzeichens scheidet ebenfalls aus, weil auch dieses gemäß § 16a Fahrzeug-Zulassungsverordnung nur für Überführungs- und Probefahrten genutzt werden darf. Den finanziellen Aufwand eines Transports mit einem Anhänger können insbesondere die vielen mittelständischen Unternehmen nicht leisten. Diese Fahrten können auch nicht immer mit einer gemäß § 16 Fahrzeug-Zulassungsverordnung zulässigen Fahrt verbunden werden.
Drucksache 556/15
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Bekämpfung von Doping im Sport
... "Das Verbot nach Satz 1 gilt nicht, wenn das Dopingmittel außerhalb eines Wettbewerbs des organisierten Sports angewendet wird und das Dopingmittel ein Stoff ist oder einen solchen enthält, der nach der Anlage I des Internationalen Übereinkommens gegen Doping nur im Wettbewerb verboten ist."
Drucksache 540/15
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Designgesetz es und weiterer Vorschriften des gewerblichen Rechtsschutzes
... ) sieht vor, dass bei einer elektronischen Zustellung das zu übermittelnde Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur zu versehen ist. Vom DPMA werden im Rahmen einer Zustellung qualifiziert signierte Dokumente (z.B. Beschlüsse und Niederschriften) gemeinsam mit nicht signierten Dokumenten (z.B. Anlagen zu Beschlüssen) übermittelt. Als zusätzliche Transportsicherung für die Übermittlung sämtlicher elektronischer Dokumente sollen im automatisierten Betrieb im Rechenzentrum des DPMA fortgeschrittene elektronische Signaturen eingesetzt werden. Um den elektronischen Rechtsverkehr beim DPMA zu erleichtern und eine elektronische Zustellung in Schutzrechtsverfahren in naher Zukunft realisieren zu können, soll die virtuelle Poststelle (VPS) des DPMA als ein sicherer Übermittlungsweg für eine elektronische Zustellung etabliert werden. Hierzu ist eine Regelung erforderlich, aus der hervorgeht, dass die Übermittlung von Dokumenten im Rahmen einer elektronischen Zustellung mit einer fortgeschrittenen Signatur als Transportsignatur gesichert werden kann. Diese Transportsignatur ist geeignet, die Authentizität und Integrität des Versands zu sichern.
Drucksache 432/15
Verordnungsantrag des Landes Baden-Württemberg
Entwurf einer ... Verordnung zur Änderung der Fahrzeug -Zulassungsverordnung
... Diese Entwicklung steht in Widerspruch zu den praktischen Bedürfnissen der Fahrzeughersteller und -händler. Denn die Fahrzeuge müssen, bevor sie an die Händler bzw. die Kundinnen und Kunden ausgeliefert werden, betriebsfähig gemacht werden. Die entsprechenden Einrichtungen und Dienstleistungen sind meist nicht unmittelbar vor Ort beim Fahrzeughersteller oder -händler verfügbar. Die Zulassung eines Fahrzeugs allein zu diesem Zweck würde zu einem unverhältnismäßig großen Wertverlust führen. Die Verwendung eines Kurzzeitkennzeichens scheidet ebenfalls aus, weil auch dieses gemäß § 16a FZV nur für Überführungs- und Probefahrten genutzt werden darf. Den finanziellen Aufwand eines Transports mit einem Anhänger können insbesondere die vielen mittelständischen Unternehmen nicht leisten. Diese Fahrten können auch nicht immer mit einer gemäß § 16 FZV zulässigen Fahrt verbunden werden.
Drucksache 236/14
Verordnung des Bundesministeriums des Innern
Verordnung zu Voraussetzungen von automatisierten
... (4) Bei der Datenübermittlung innerhalb von Rechenzentren und besonders gesicherter verwaltungseigener Netze kann auf die Verwendung des Übermittlungsprotokolls OSCI-Transport verzichtet werden, wenn durch technische und organisatorische Maßnahmen gewährleistet ist, dass die Sicherheitseigenschaften denen des OSCITransports gleichwertig sind.
Drucksache 218/14 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates zur Sicherung von "Jugend trainiert für Olympia" und "Jugend trainiert für Paralympics"
... Gegenwärtig werden durch den Vorstand der Deutschen Schulsportstiftung, die Kultusministerkonferenz und den Deutschen Olympischen Sportbund große Anstrengungen im politischen Raum unternommen, um in den laufenden Haushaltsberatungen noch Veränderungen herbeizuführen.
Anlage Entschließung des Bundesrates zur Sicherung von Jugend trainiert für Olympia und Jugend trainiert für Paralympics
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Drucksache 541/14
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (5. SGB IV-ÄndG)
... Die Änderung stellt klar, dass sich der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung auf Teilnehmerinnen und Teilnehmer aller Veranstaltungen erstreckt, die Hilfeleistungsorganisationen in Ausführung ihrer satzungsmäßigen Aufgaben im Rahmen ihrer Nachwuchsförderung durchführen. Dabei umfasst die Nachwuchsförderung auch jugendpflegerische Aktivitäten zur Gewinnung von Nachwuchskräften. Damit wird - die langjährige Praxis entsprechend dem Rundschreiben der Bundesarbeitsgemeinschaft der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand (BAGUV) vom 21. Mai 1991 aufgreifend - gesetzlich klargestellt, dass neben reinen Ausbildungs- und Übungsmaßnahmen auch Aktivitäten versichert sind, die zum Zwecke der Körperschulung und des Sports sowie zur Pflege des Gemeinschaftslebens (wie Wanderungen, Jugendtreffen im In- und Ausland, Zeltlager, Musikumzüge etc.) gemäß den satzungsmäßigen Aufgaben der Organisation veranstaltet werden. Es handelt sich hierbei auch um solche Freizeitaktivitäten, die den spezifischen Belangen und Interessen der Kinder gerecht werden, soweit es sich um offizielle Veranstaltungen der Hilfeleistungsorganisationen handelt. Auch diese stärken die Identifikation mit den Hilfeleistungsunternehmen und sind daher eine wichtige Handlungsform, um Verantwortung zu übertragen und zu übernehmen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Fünftes Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze 5. SGB IV-ÄndG
Artikel 1 Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch
Sechster Abschnitt
Erster Titel Übermittlung von Daten zu und innerhalb der Sozialversicherung
§ 95 Gemeinsame Grundsätze Technik
Zweiter Titel Annahme, Weiterleitung und Verarbeitung der Daten der Arbeitgeber durch die Sozialversicherungsträger
§ 96 Kommunikationsserver
§ 97 Annahmestellen
§ 98 Weiterleitung der Daten durch die Einzugsstellen
Artikel 2 Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 3 Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch
§ 196a Elektronische Bescheinigungen
Artikel 4 Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 5 Änderung des Unfallversicherungsmodernisierungsgesetzes
Artikel 6 Änderung des Aufwendungsausgleichsgesetzes
Artikel 7 Änderung des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte
§ 102b Abschlagsfreiheit vorzeitig in Anspruch genommener Altersrenten
Artikel 8 Änderung des Sozialgerichtsgesetzes
Artikel 9 Änderung des Gesetzes zur Errichtung der Deutschen Rentenversicherung Bund und der Deutschen Rentenversicherung
§ 6 Stellenbörse
Artikel 10 Änderung der Gewerbeordnung
Artikel 11 Änderung der Beitragsverfahrensverordnung
Artikel 12 Änderung der Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung
§ 22a Testverfahren
Artikel 13 Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung
Artikel 14 Folgeänderungen
Artikel 15 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentliche Inhalte des Gesetzentwurfes
1. Optimierung der Meldeverfahren in der sozialen Sicherung OMS
2. Weitere Regelungsinhalte
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluation
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe g
Zu Nummer 8
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe g
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu § 95
Zu § 96
Zu § 97
Zu § 98
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 19
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 2
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe b
Zu Absatz 2a
Zu Absatz 2b
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 13
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Artikel 5
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 6
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 7
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Artikel 8
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
Zu Artikel 11
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Artikel 12
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 13
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Artikel 13
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Artikel 14
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 15
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3073: Entwurf eines fünften Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
11.1 Auswirkungen des Regelungsvorhabens auf den Erfüllungsaufwand 11.1.1 Erfüllungsaufwand der Bürgerinnen und Bürge
11.1.2 Erfüllungsaufwand der Wirtschaft
11.1.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
11.2 Auswirkungen auf kleine und mittlere Unternehmen
11.3 Einheitliche Beschreibungen für Meldeverfahren
11.4 Fortführung des papiergebundenen Verfahrens in der Unfallversicherung
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Drucksache 303/14
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Durchführung der von der Europäischen Binnenschifffahrt s Union (EBU), der Europäischen Schifferorganisation (ESO) und der Europäischen Transportarbeiter-Föderation (ETF) geschlossenen Europäischen Vereinbarung über die Regelung bestimmter Aspekte der Arbeitszeitgestaltung in der Binnenschifffahrt COM(2014) 452 final
... 4. Die Europäische Union hat sich mit Blick auf die Bedeutung des Transportsektors für die wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit zum Ziel gesetzt, denjenigen Verkehrsträgern stärkeres Gewicht zu verleihen, die sich durch eine geringere Energieintensität, größere Umweltfreundlichkeit und höhere Sicherheit auszeichnen1. Die Binnenschifffahrt als umweltfreundlicher Verkehrsträger mit noch freien Kapazitäten kann zur Entlastung des europäischen Straßen- und Schienengüterverkehrs in nachhaltiger Weise beitragen.
Drucksache 218/14
Antrag der Länder Berlin, Baden-Württemberg, Brandenburg, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein
Entschließung des Bundesrates zur Sicherung von "Jugend trainiert für Olympia" und "Jugend trainiert für Paralympics"
... Gegenwärtig werden durch den Vorstand der Deutschen Schulsportstiftung, die Kultusministerkonferenz und den Deutschen Olympischen Sportbund große Anstrengungen im politischen Raum unternommen, um in den laufenden Haushaltsberatungen noch Veränderungen herbeizuführen.
Drucksache 270/14
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Verbreitung der Daten von Erdbeobachtungssatelliten für kommerzielle Zwecke COM(2014) 344 final
... (1) "Erdbeobachtungssystem" ein Transportsystem im Orbit, einen Satelliten oder eine Konstellation von Satelliten, die durch den Einsatz von einem Sensor oder mehreren Sensoren imstande sind, Erdbeobachtungsdaten zu generieren;
Drucksache 199/14
Antrag der Freien und Hansestadt Hamburg
Entschließung des Bundesrates zur Förderung der Sportentwicklung im städtischen Raum
... Der Bundesrat ist der Auffassung, dass es im Interesse des Sports dringend einer Änderung der nicht mehr zeitgemäßen Regelungen der Achtzehnten Verordnung zur Durchführung des
Drucksache 113/13
... Der neue Satz 3 nimmt Gebäudezonen mit mehr als 4 m Raumhöhe, die durch dezentrale Gebläse- oder Strahlungsheizungen beheizt werden, von der Anhebung der Neubauanforderungen aus. Nach vorliegenden Untersuchungen besteht bei Gebäudezonen, die in der Baupraxis aus Gründen der Energieeinsparung normalerweise durch dezentrale Strahlungs- oder Gebläseheizungen mit Wärme versorgt werden, regelmäßig allenfalls ein geringer Spielraum für eine Verschärfung der Anforderungen. Der Grund liegt darin, dass in solchen Fällen (z.B. Sportstätten, Handels- und Logistikgebäude) die Anforderungen des EEWärmeG mangels anderer Alternativen durch eine Ersatzmaßnahme nach § 7 Absatz 1 Nummer 2 EEWärmeG (Maßnahmen zur Einsparung von Energie) erfüllt werden müssen. Gebäudezonen mit mehr als 4 m Raumhöhe, die durch dezentrale Gebläse- oder Strahlungsheizungen beheizt werden, sind daher von der Anwendung des verschärften Faktors nach Zeile 1.0 Satz 1 und 2 ausgenommen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der öffentlichen Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Zweite Verordnung
Artikel 1 Änderung der Energieeinsparverordnung
§ 1 Zweck und Anwendungsbereich.
§ 5 Anrechnung von Strom aus erneuerbaren Energien
§ 16a Pflichtangaben in Immobilienanzeigen
§ 20 Empfehlungen für die Verbesserung der Energieeffizienz
§ 26b Aufgaben des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers.
§ 26c Registriernummern
§ 26d Stichprobenkontrollen von Energieausweisen und Inspektionsberichten über Klimaanlagen
§ 26e Erfahrungsberichte der Länder
§ 26f Stichprobenkontrollen bei der Errichtung von Gebäuden
§ 30 Übergangsvorschrift über die vorläufige Wahrnehmung von Vollzugsaufgaben der Länder durch das Deutsche Institut für Bautechnik
Tabelle
Tabelle
Tabelle
3.1 Grundsätze
3.2 Begrenzung der Sonneneintragskennwerte
3.3 Begrenzung der Ãœbertemperatur-Gradstunden
Tabelle
Tabelle
2.1.5 Werden in Nichtwohngebäuden bauliche oder anlagentechnische Komponenten eingesetzt, für deren energetische Bewertung keine anerkannten Regeln der Technik oder keine gemäß § 9 Absatz 2 Satz 2 dritter Teilsatz bekannt gemachten gesicherten Erfahrungswerte vorliegen, so dürfen die energetischen Eigenschaften dieser Komponenten unter Verwendung derselben Randbedingungen wie in den Berechnungsverfahren nach DIN V 18599: 2011-12 durch dynamischthermische Simulationsrechnungen ermittelt werden.
Tabelle
2.1.9 Im Falle gemeinsamer Heizungsanlagen für mehrere Gebäude darf für die Berechnung Anlage 1 Nummer 2.8 sinngemäß angewendet werden.
3.2.4 Der im vereinfachten Verfahren nach Maßgaben der Nummern 3.2.1 bis 3.2.3 ermittelte Jahres-Primärenergiebedarf des Referenzgebäudes nach Nummer 1.1 ist um 10 Prozent zu reduzieren; der reduzierte Wert ist der Höchstwert des Jahres-Primärenergiebedarfs des zu errichtenden Gebäudes.
Tabelle
Anlage 4 (zu § 6 Absatz 1) Anforderungen an die Dichtheit des gesamten Gebäudes
Anlage 6 (zu § 16) Muster Energieausweis Wohngebäude
Anlage 7 (zu § 16) Muster Energieausweis Nichtwohngebäude
Anlage 8 (zu § 16) Muster Aushang Energieausweis auf der Grundlage des Energiebedarfs
Anlage 9 (zu § 16) Muster Aushang Energieausweis auf der Grundlage des Energieverbrauchs
Artikel 2 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 3 Inkrafttreten
2 Begründung
A. Allgemeines
I. Zielsetzung
II. Wesentliche Regelungen im Ãœberblick
III. Wirtschaftliche Vertretbarkeit und Zumutbarkeit
IV. Alternativen
V. Gesetzesfolgen
1. Allgemeine Folgen der Verordnung
2. Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
a Ohne Erfüllungsaufwand
b Erfüllungsaufwand der öffentlichen Verwaltung
aa Anhebung der Energieeffizienzstandards für Neubauten
bb Energieausweise
cc Stichprobenkontrollen
aaa Unabhängiges Kontrollsystem
bbb Stichprobenkontrollen bei Neubauten
3. Kosten für die Wirtschaft
a Ohne Erfüllungsaufwand
b Erfüllungsaufwand der Wirtschaft
aa Anhebung der Energieeffizienzstandards für Neubauten
bb Energieausweise, Berichte über die Inspektion von Klimaanlagen
c Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
aa Anhebung der Energieeffizienzstandards für Neubauten
bb Energieausweise
VI. Zeitliche Geltung
VII. Gemeinschaftsrechtliche Fragen
VIII. Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
IX. Geschlechterdifferenzierte Gesetzesfolgenabschätzung
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 10
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 11
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 12
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 13
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 14
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 15
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 20
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 21
Zu § 26c Registriernummern
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 26d Stichprobenkontrollen von Energieausweisen und Inspektionsberichten über Klimaanlagen
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
Zu § 26e Erfahrungsberichte der Länder
Zu § 26f Stichprobenkontrollen bei der Errichtung von Gebäuden
Zu Nummer 22
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe b
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 23
Zu Nummer 24
Zu Buchstabe a
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 3a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 25
Zu Nummer 26
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Doppelbuchstabe dd
Zu Doppelbuchstabe ee
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Doppelbuchstabe dd
Zu Doppelbuchstabe ee
Zu Doppelbuchstabe ff
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 27
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Buchstabe c
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 28
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Doppelbuchstabe dd
Zu Buchstabe c
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Nummer 29
Zu Nummer 30
Zu Nummer 31
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Nummer 32
Zu Nummer 33
Zu Nummer 34
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2462: Zweite Verordnung zur Änderung der Energieeinsparverordnung (BMVBS/BMWi)
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen:
4 Erfüllungsaufwand:
Bürgerinnen und Bürger
5 Wirtschaft
Verwaltung Bund/Länder/Gemeinden
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Drucksache 737/13
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließungen des Europäischen Parlaments
... 46. unterstützt in hohem Maße Initiativen zur Bündelung und gemeinsamen Nutzung im Bereich der Ausbildung und Schulung, wenn im Falle operativer Einsätze beträchtliche Einsparungen ohne Beeinträchtigung der nationalen Souveränität erzielt werden können; würdigt den Erfolg des Hubschrauberausbildungsprogramms der EDA und begrüßt den Beginn ihres Trainingsprogramms zu taktischem Lufttransport, das zur Einrichtung einer ständigen europäischen Schulungsmaßnahme für die Taktik des Lufttransports führen sollte; sieht weiterem Fortschritt bei der Entwicklung eines gemeinsamen integrierten Ausbildungssystems für die Schulung künftiger Jagdflieger erwartungsvoll entgegen; begrüßt die Aktivitäten der EDA zur Stärkung gebündelter und gemeinsam genutzter Ausbildungsmaßnahmen im Bereich der Abwehr von Cyberangriffen sowie von improvisierten Sprengkörpern und bei Marineoperationen; weist darauf hin, dass die EDA den Bedarf an Ausbildungsmaßnahmen in den Mitgliedstaaten berücksichtigen muss, deren Luftfahrzeuge von nicht in der EU ansässigen Unternehmen hergestellt wurden;
Drucksache 689/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Maßnahmen zum europäischen Binnenmarkt der elektronischen Kommunikation und zur Verwirklichung des vernetzten Kontinents und zur Änderung der Richtlinien 2002/20/EG, 2002/21 /EG und 2002/22 //EG und der Verordnungen (EG) Nr. 1211/2009 und (EU) Nr. 531/2012 - COM(2013) 627 final
... 37. Der Bundesrat bekennt sich zu dem Best-Effort-Prinzip als fundierendes Element des Internets und bekräftigt noch einmal den Grundsatz des für jedermann offenen Zugangs zu den weltweiten Netzen des Internets und des unterschiedslosen Transports der Datenpakete von Computer zu Computer, die zwei zentrale Grundpfeiler des offenen Internets sind. Sie sind wesentlich für dessen Erfolg und eine wichtige Voraussetzung für Freiheit, Innovation und Medienpluralismus. Vor diesem Hintergrund lehnt der Bundesrat die in dem Verordnungsvorschlag enthaltenen Regelungen in dieser Form ab.
Drucksache 110/13
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Schiffsunfalldatenbankgesetzes (SchUnfDatG)
... es ab ("Binnenwasserstraßen des Bundes, die dem allgemeinen Verkehr dienen"), sondern orientiert sich an § 1 Absatz 1 i.V.m. Anhang 1 der Binnenschiffsuntersuchungsordnung. Erfasst werden also alle Binnenwasserstraßen des Bundes. Dies ist sachgerecht, da gerade auch Unfälle der Sportschifffahrt, die häufig auf den sonstigen Binnenwasserstraßen des Bundes verkehrt, erfasst und ausgewertet werden sollen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
a Erfüllungsaufwand für den Bund
b Länder und Gemeinden
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 3 Errichtung
§ 4 Datenerhebung
§ 5 Datenspeicherung und Datennutzung
§ 6 Datenübermittlung
§ 7 Löschung
§ 8 Verordnungsermächtigung
§ 9 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Inhalt und Ziel des Gesetzes
II. Gesetzgebungszuständigkeit
III. Zustimmungsbedürftigkeit
IV. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
V. Erfüllungsaufwand
Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
Erfüllungsaufwand der Verwaltung
a Erfüllungsaufwand für den Bund
b Länder und Gemeinden
VI. Weitere Kosten
VII. Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit
VIII. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
B. Besonderer Teil
Zu den einzelnen Vorschriften:
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2464: Schiffsunfalldatenbankgesetz (SchUnfDatG) (BMVBS)
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen:
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Drucksache 266/13 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der strafrechtlichen Dopingbekämpfung
... In den letzten Jahrzehnten ist das Bewusstsein dafür gewachsen, dass Doping im Sport ein ernsthaftes Problem ist, dem nachdrücklich entgegengetreten werden muss. Dies ist einerseits Aufgabe des Sports, insbesondere der Verbände, die den organisierten Sport tragen. Andererseits ist aber auch der Staat gefordert, besonders dort, wo die Möglichkeiten der Verbände für eine effektive Bekämpfung nicht ausreichen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Anlage Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der strafrechtlichen Dopingbekämpfung
Artikel 1 Änderung des Arzneimittelgesetzes
Artikel 2 Änderung des Strafgesetzbuches
Artikel 3 Änderung der Strafprozessordnung
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Anlass und Zielsetzung des Gesetzentwurfs
II. Gesetzgebungskompetenz
III. Gesetzesfolgen
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu § 6a
Zu § 6a
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu den Buchstabe n
Zu Buchstabe c
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Nummer 5
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
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Drucksache 175/13
Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung
Zweite Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung der amtlichen Überwachung der Einhaltung lebensmittelrechtlicher, weinrechtlicher und tabakrechtlicher Vorschriften (AVV Rahmen-Überwachung - AVV RÜb)
... Die Risikobetriebsart eines Futtermittelunternehmens orientiert sich am Risikopotenzial der durchgeführten Tätigkeiten im Bereich der Erzeugung, der Herstellung, der Lagerung, des Transports, des Inverkehrbringens sowie der Verwendung von Futtermitteln für Nutz- und Heimtiere.
Drucksache 183/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Registrierungsprogramm für Reisende - COM(2013) 97 final
... (j) das unbefugte Lesen, Kopieren, Ändern oder Löschen von personenbezogenen Daten während der Übermittlung von personenbezogenen Daten an das oder aus dem Zentralregister oder während des Transports von Datenträgern zu verhindern, insbesondere durch geeignete Verschlüsselungstechniken (Übertragungskontrolle);
Drucksache 728/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse
Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter (NotSan-APrV)
... d) Maßnahmen zur fachgerechten Lagerung, Betreuung und Überwachung von unterschiedlichen Patientengruppen unter Einbeziehung der Grundregeln der Hygiene während des Transports durchzuführen
Drucksache 318/13
Verordnungsantrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Tierschutz -Nutztierhaltungsverordnung
... Bereits nach geltendem Recht müssen Ferkel grundsätzlich ein Körpergewicht von 5 kg aufweisen, wenn sie von der Sau abgesetzt werden und in die Aufzuchtphase gehen; das Körpergewicht ist ein wichtiges Maß für die körperliche Entwicklung und damit für die Fitness der Ferkel. Bei einem zu geringen Entwicklungsstand sind die Ferkel gegenüber den Belastungen der Umstallung, dem Sozialstress durch Neugruppierungen und dem Transportstress bei einer Aufzucht in einem anderen Betrieb weniger widerstandsfähig.
Drucksache 326/13
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung über die Arbeitszeit bei Offshore-Tätigkeiten (Offshore-Arbeitszeitverordnung - Offshore-ArbZV)
... Die Vorschriften zur Berücksichtigung der Transportzeiten sind nicht anzuwenden, wenn die einzelne Transportzeit vom Land zum Arbeitsort oder zurück mindestens sechs Stunden beträgt und jeder Arbeitnehmerin und jedem Arbeitnehmer während der an Bord eines Schiffes verbrachten Transportzeit ein geeigneter Schlafplatz zur Verfügung steht. Die Schlafplätze müssen sich in einer Schlafkabine befinden, nicht erforderlich ist eine Einzelschlafkabine für jede Person. Durch den Zeitraum von mindestens sechs Stunden und die Schlafgelegenheit ist gewährleistet, dass die Beschäftigten sich während des Transports erholen können.
Drucksache 22/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Stellungnahme der Europäischen Kommission zu dem Beschluss des Bundesrates zum Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung des EU-Programms "ERASMUS für ALLE" für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport - COM(2011) 788 final; Ratsdok. 17188/11
... Die Kommission erinnert daran, dass aus Artikel 12 des Verordnungsentwurfs deutlich hervorgeht, dass die Förderung transnationaler Kooperationsprojekte das wichtigste Instrument der EU ist, um die Einzelziele im Bereich Sport zu erreichen. Dieses Instrument fördert die Vernetzung und den Austausch bewährter Verfahren zwischen den Akteuren in den verschiedenen Mitgliedstaaten. Die vorgeschlagenen Ziele und Instrumente sollen daher nicht zu einer Änderung der besonderen Merkmale des Sports oder der bestehenden nationalen Strukturen führen, sondern zu einer engeren grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, um Probleme im Zusammenhang mit dem Sport auf EU-Ebene besser lösen zu können.
Drucksache 688/13 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zur sektorübergreifenden Unterstützung gesundheitsfördernder körperlicher Aktivität - COM(2013) 603 final; Ratsdok. 13277/13
... 1. Der Bundesrat teilt die Auffassung über die hohe Bedeutung von körperlicher Betätigung und Bewegung in allen Altersgruppen zur Verringerung gesundheitlicher Risiken. Artikel 165 AEUV stellt im Hinblick auf die "Förderung der europäischen Dimension des Sports" jedoch keine geeignete Rechtsgrundlage für den Vorschlag dar. Körperliche Aktivität und Bewegung haben in ihrer gesundheitsfördernden Wirkung weit über den Sport hinausreichende Bezüge, was sich auch in den im Anhang vorgeschlagenen Indikatoren widerspiegelt. Die hierüber im Schwerpunkt ins Auge gefassten Zielgruppen sind demnach nicht im organisierten Sport zu finden und wohl auch nicht dafür zu begeistern. Zudem sind in einem Großteil der Mitgliedstaaten und vor allem auch in Deutschland der staatliche Einfluss und die Beteiligungsmöglichkeiten im organisierten Sport zur Implementierung von Aktionsplänen und Programmen nur begrenzt gegeben.
Drucksache 689/13 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Maßnahmen zum europäischen Binnenmarkt der elektronischen Kommunikation und zur Verwirklichung des vernetzten Kontinents und zur Änderung der Richtlinien 2002/20/EG, 2002/21/EG und 2002/22/EG und der Verordnungen (EG) Nr. 1211/2009 und (EU) Nr. 531/2012 - COM(2013) 627 final
... 27. Der Bundesrat bekennt sich zu dem Best-Effort-Prinzip als fundierendes Element des Internets und bekräftigt noch einmal den Grundsatz des für jedermann offenen Zugangs zu den weltweiten Netzen des Internets und des unterschiedslosen Transports der Datenpakete von Computer zu Computer, die zwei zentrale Grundpfeiler des offenen Internets sind. Sie sind wesentlich für dessen Erfolg und eine wichtige Voraussetzung für Freiheit, Innovation und Medienpluralismus. Vor diesem Hintergrund lehnt der Bundesrat die in dem Verordnungsvorschlag enthaltenen Regelungen in dieser Form ab.
Drucksache 158/13
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz über den Beruf der Notfallsanitäterin und des Notfallsanitäters sowie zur Änderung weiterer Vorschriften
... f) Auswählen des geeigneten Transportzielortes sowie Überwachen des medizinischen Zustands der Patientinnen und Patienten und seiner Entwicklung während des Transports,
Drucksache 636/13
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Förderung der Prävention
... (3) Leistungen nach Absatz 1 werden als Leistungen zur individuellen Verhaltensprävention, als Leistungen zur Prävention in Lebenswelten für in der gesetzlichen Krankenversicherung Versicherte und als Leistungen zur Gesundheitsförderung in Betrieben nach § 20a erbracht. Lebenswelten im Sinne des Satzes 1 sind abgrenzbare soziale Systeme insbesondere des Wohnens, des Lernens, des Studierens, der medizinischen und pflegerischen Versorgung sowie der Freizeitgestaltung einschließlich des Sports und des Spielens, in denen die Versicherten große Teile ihres Lebens verbringen. Die Krankenkassen fördern mit Leistungen zur Prävention in Lebenswelten unter Berücksichtigung der regionalen Erfordernisse und im Zusammenwirken mit den in den Ländern zuständigen Stellen insbesondere den Aufbau und die Stärkung gesundheitsförderlicher Strukturen in den Lebenswelten, indem sie unter Beteiligung der Versicherten und der Verantwortlichen für die Lebenswelt die gesundheitliche Situation einschließlich ihrer Risiken und Potenziale erheben und Vorschläge zur Verbesserung der gesundheitlichen Situation sowie zur Stärkung der gesundheitlichen Ressourcen und Fähigkeiten entwickeln und deren Umsetzung unterstützen.
Artikel 1 Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
§ 20 Primäre Prävention
§ 20e Ständige Präventionskonferenz; Bericht über die Entwicklung von Gesundheitsförderung und Prävention
§ 307c Strafvorschriften
Artikel 2 Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte
§ 58 Strafvorschriften
Artikel 3 Inkrafttreten
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Drucksache 348/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Technologien und Innovationen im Energiebereich - COM(2013) 253 final
... Innovationen sind erforderlich, um durch einen kosteneffizienten Ausgleich von Leistungsungleichgewichten bei regenerativ erzeugtem Strom die Kontinuität der Stromversorgung zu gewährleisten und die nachgefragten Infrastrukturen besser auszulasten. Auf lokaler Ebene soll dies durch Laststeuerung und Flexibilität und auf der Übertragungsebene durch Innovationen im Bereich des Stromtransports über große Entfernungen erfolgen, um einen Ausgleich zwischen mehreren Erneuerbare-Energien-Standorten zu ermöglichen, z.B. durch die Anbindung von Offshore-Windkraftanlagen.
Drucksache 68/13
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung zur Beschränkung der Verwendung gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung - ElektroStoffV )
... , Paket-Transportsysteme und Gepäcktransportbänder (siehe auch Ausführungen zu § 2 Nummer 3).
Drucksache 520/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Anforderungen für die Typgenehmigung zur Einführung des bordeigenen eCall-Systems in Fahrzeuge und zur Änderung von Richtlinie 2007/46 /EG - COM(2013) 316 final
... (a) EN 16072 "Intelligente Transportsysteme - eSicherheit - Paneuropäische Notruf-Betriebsanforderungen"
Drucksache 688/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zur sektorübergreifenden Unterstützung gesundheitsfördernder körperlicher Aktivität - COM(2013) 603 final; Ratsdok. 13277/13
... Artikel 165 AEUV stellt im Hinblick auf die "Förderung der europäischen Dimension des Sports" jedoch keine geeignete Rechtsgrundlage für den Vorschlag dar. Körperliche Aktivität und Bewegung haben in ihrer gesundheitsfördernden Wirkung weit über den Sport hinausreichende Bezüge, was sich auch in den im Anhang vorgeschlagenen Indikatoren widerspiegelt. Die hierüber im Schwerpunkt ins Auge gefassten Zielgruppen sind demnach nicht im organisierten Sport zu finden und wohl auch nicht dafür zu begeistern. Zudem sind in einem Großteil der Mitgliedstaaten und vor allem auch in Deutschland der staatliche Einfluss und die Beteiligungsmöglichkeiten im organisierten Sport zur Implementierung von Aktionsplänen und Programmen nur begrenzt gegeben.
Drucksache 728/13 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter (NotSan-APrV)
... d) Maßnahmen zur fachgerechten Lagerung, Betreuung und Überwachung von unterschiedlichen Patientengruppen unter Einbeziehung der Grundregeln der Hygiene während des Transports durchzuführen
Drucksache 180/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Einreise-/Ausreisesystem (EES) zur Erfassung der Ein- und Ausreisedaten von Drittstaatsangehörigen an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union COM(2013) 95 final
... j) das unbefugte Lesen, Kopieren, Ändern oder Löschen von personenbezogenen Daten während der Übermittlung von personenbezogenen Daten an das oder aus dem EES oder während des Transports von Datenträgern zu verhindern, insbesondere durch geeignete Verschlüsselungstechniken (Übertragungskontrolle);
Drucksache 761/1/12
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 994/98 des Rates vom 7. Mai 1998 über die Anwendung der Artikel 92 und 93 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft auf bestimmte Gruppen horizontaler Beihilfen und der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße - COM(2012) 730 final
... 13. Der Bundesrat erwartet, dass bei Erstellung einer Gruppenfreistellungsverordnung klargestellt wird, dass die finanzielle Unterstützung des Amateur- und Breitensports keine staatliche Beihilfe darstellt, da es sich hierbei nicht um die Förderung von wirtschaftlichen Tätigkeiten handelt.
Drucksache 535/1/12
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zur Validierung der Ergebnisse nichtformalen und informellen Lernens - COM(2012) 485 final; Ratsdok. 13228/12
... 3. Nichtformales und informelles Lernen in den Bereichen der Jugendarbeit, der Kultur, des Sports und/oder im Rahmen eines bürgerschaftlichen Engagements spielt insbesondere für junge Menschen eine wichtige Rolle und ist wesentlich für ihre Lernbiographien. Im Hinblick auf eine Einführung angestrebter nationaler Validierungsverfahren fordert der Bundesrat unter Anwendung des in Ziffer 1 genannten umsichtigen Umgangs mit formalisierten Validierungsverfahren nachdrücklich eine Berücksichtigung aller Settings, die einen darstellbaren und validierbaren Beitrag zum nichtformalen und informellen Lernen leisten.
Drucksache 651/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein umfassender europäischer Rahmen für das Online-Glücksspiel - COM (2012) 596 final
... - Schutz der Integrität des Sports und Verhütung von Spielabsprachen Der Schwerpunkt der vorgeschlagenen Maßnahmen liegt angesichts der Zunahme des Online-Glücksspiels in der EU und des gut entwickelten grenzüberschreitenden Diensteangebots auf Online-Glücksspieldienstleistungen und Fragen in Verbindung mit der Dienstleistungsfreiheit (Artikel 56 AEUV) und der Niederlassungsfreiheit (Artikel 49 AEUV). Einige Maßnahmen beziehen sich jedoch sowohl auf Online- als auch auf Offline-Glücksspieldienstleistungen7.
3 Einleitung
1. Wichtigste Herausforderungen und vorgeschlagene Massnahmen
1.1. Vereinbarkeit der nationalen Regulierungsrahmen mit dem EU-Recht
1.2. Verbesserung von Überwachung, Verwaltungszusammenarbeit und wirksamer Durchsetzung
1.2.1. Angemessene Überwachung und Kontrolle in den Mitgliedstaaten
1.2.2. Förderung der grenzübergreifenden Verwaltungszusammenarbeit
1.2.3. Gewährleistung einer wirksamen Durchsetzung auf nationaler Ebene
1.3. Schutz der Verbraucher und Bürger
1.3.1. Schaffung eines hohen Verbraucherschutzniveaus in der gesamten EU
1.3.2. Gewährleistung des Jugendschutzes
1.3.3. Verantwortungsvollere Werbung
1.3.4. Prävention von problematischem Spielverhalten oder Spielsucht
1.4. Vorbeugung gegen Betrug und Geldwäsche
1.4.1. Ausweitung der Maßnahmen zur Bekämpfung der Geldwäsche
1.4.2. Bekämpfung von Identitätsdiebstahl und anderer Formen der Cyber-Kriminalität
1.4.3. Gewährleistung der Sicherheit von Glücksspielgeräten
1.5. Schutz der Integrität des Sports und Verhütung von Spielabsprachen
1.5.1. Förderung der Zusammenarbeit zwischen den Beteiligten
1.5.2. Entwicklung von Maßnahmen gegen Spielabsprachen
1.5.3. Wirksame Abschreckung vor Spielabsprachen
1.5.4. Förderung der internationalen Zusammenarbeit
2. Fazit
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Drucksache 761/12 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 994/98 des Rates vom 7. Mai 1998 über die Anwendung der Artikel 92 und 93 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft auf bestimmte Gruppen horizontaler Beihilfen und der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße - COM(2012) 730 final
... 9. Er erwartet, dass bei Erstellung einer Gruppenfreistellungsverordnung klargestellt wird, dass die finanzielle Unterstützung des Amateur- und Breitensports keine staatliche Beihilfe darstellt, da es sich hierbei nicht um die Förderung von wirtschaftlichen Tätigkeiten handelt.
Drucksache 661/12
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Vorbeugung vor und Bekämpfung von Tierseuchen (Tiergesundheitsgesetz - TierGesG )
... Zudem werden die Personen aufgeführt, denen hinsichtlich einer Seuche bei Fischen die gleichen Anzeigepflichten wie sie dem Halter der übrigen Tiere obliegen. Die Anzeigepflicht für Fischereiberechtigte, Fischereiausübungsberechtigte und den Betreiber von Anlagen zur Zucht, Haltung oder Hälterung von Fischen entspricht der bei Haustieren wegen ihrer unmittelbaren Tätigkeit bei oder mit Tieren verpflichtenden Personen. Neu aufgenommen wurden sonstige Personen, die zur Fischerei befugt sind (ohne Fischereiberechtigte oder Fischereiausübungsberechtigte zu sein). Die Verpflichtung zur Anzeige einer Tierseuche gilt während des Transports von Tieren und für Haustiere, die sich in fremden Gewahrsam befinden.
Drucksache 310/12
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Seehandelsrechts
... Nach Absatz 1 ist das Konnossement vom Verfrachter zu unterzeichnen, wobei eine Nachbildung der Unterschrift durch Druck oder Stempel genügt. Die Formanforderungen an das Konnossement sind damit geringer als nach § 126 BGB. Dies erscheint trotz des Wertpapiercharakters des Konnossements gerechtfertigt, weil eine eigenhändige Unterschrift im Massengeschäft des Transports oft schwierig ist. Dementsprechend erachten es auch die Einheitlichen Richtlinien und Gebräuche für Dokumenten-Akkreditive (ERA 600) in ihrem Artikel 17 für ausreichend, dass ein Konnossement vom Aussteller mit der Maschine unterschrieben, perforiert oder gestempelt wird. Im Landfrachtrecht finden sich entsprechende Formanforderungen für den Frachtbrief in § 408 Absatz 2 Satz 3
Drucksache 631/12
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zum Vorschlag für eine Verordnung des Rates über die Erweiterung des Geltungsbereichs der Verordnung (EU) Nummer 1214/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates über den gewerbsmäßigen grenzüberschreitenden Straßentransport von Euro-Bargeld zwischen Mitgliedstaaten des Euroraums
... Arbeitsbedingungen im Gewerbe des grenzüberschreitenden Straßentransports von Euro-Bargeld
Drucksache 672/1/12
Empfehlungen der Ausschüsse
Verordnung zum Schutz von Tieren im Zusammenhang mit der Schlachtung oder Tötung und zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1099/2009 des Rates (Tierschutz -Schlachtverordnung - TierSchlV )
... In § 10 Satz 2 ist das Wort "vorübergehend" durch die Wörter "nur vorübergehend während des Transports in unmittelbarem Zusammenhang mit der Abgabe an den Endverbraucher" zu ersetzen.
Drucksache 292/12
... 7. für den Transport der Organe, um ihre Unversehrtheit während des Transports und eine angemessene Transportdauer sicherzustellen,
Drucksache 428/12 (Begründung)
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung und des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Verordnung zur Neufassung der Straßenverkehrs -Ordnung (StVO )
... nicht möglich. Der Sinngehalt des Zeichens 269 sollte daher in einem generellen Verbot des Transports wassergefährdender Stoffe bestehen; durch Zusatzbeschilderung könnte dann eine höhere Ladung zugelassen werden (VkBl. 1988, 226).
Drucksache 608/12
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes über den Beruf der Notfallsanitäterin und des Notfallsanitäters sowie zur Änderung weiterer Vorschriften
... f) Auswählen des geeigneten Transportzielortes sowie Überwachen des medizinischen Zustands der Patientinnen und Patienten und seiner Entwicklung während des Transports,
Drucksache 672/12 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung zum Schutz von Tieren im Zusammenhang mit der Schlachtung oder Tötung und zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1099/2009 des Rates (Tierschutz -Schlachtverordnung - TierSchlV )
... In § 10 Satz 2 ist das Wort "vorübergehend" durch die Wörter "nur vorübergehend während des Transports in unmittelbarem Zusammenhang mit der Abgabe an den Endverbraucher" zu ersetzen.
Drucksache 761/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 994/98 des Rates vom 7. Mai 1998 über die Anwendung der Artikel 92 und 93 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft auf bestimmte Gruppen horizontaler Beihilfen und der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße COM(2012) 730 final
... Zahlreiche Maßnahmen zugunsten des Amateursports stellen keine staatliche Beihilfen dar. Die meisten anderen haben nur geringe Auswirkungen auf den Handel innerhalb der Union und bewirken keine schwerwiegenden Wettbewerbsverfälschungen. Darüber hinaus sind die gewährten Beträge in der Regel gering. Die Verordnung (EG) Nr. 994/98 des Rates sollte dahingehend geändert werden, dass diese Gruppe staatlicher Beihilfen künftig von der Anmeldepflicht freigestellt werden kann.
Drucksache 165/11
... "1. Aufgaben insbesondere in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, einschließlich der Einrichtungen für außerschulische Jugendbildung und für Jugendarbeit, in Einrichtungen der Wohlfahrts-, Gesundheits- und Altenpflege, der Behindertenhilfe, der Kultur und Denkmalpflege, des Sports, der Integration, des Zivil- und Katastrophenschutzes und in Einrichtungen, die im Bereich des Umweltschutzes einschließlich des Naturschutzes und der Bildung zur Nachhaltigkeit tätig sind, wahrnimmt,".
‚Artikel 6 Änderung des Arbeitsgerichtsgesetzes
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Drucksache 713/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Sicherheit von Offshore-Aktivitäten zur Prospektion, Exploration und Förderung von Erdöl und Erdgas KOM (2011) 688 endg.
... 25. "Förderung von Erdöl und Erdgas" die zu gewerblichen Zwecken erfolgende Förderung von Erdöl und Erdgas aus den unterirdischen Schichten des Lizenzgebiets, einschließlich der Offshore-Aufbereitung von Erdöl und Erdgas und des Transports von Erdöl und Erdgas durch angebundene Infrastruktur, darunter
Drucksache 858/11
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der Arbeitszeit von selbständigen Kraftfahrern
... /EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2002 zur Regelung der Arbeitszeit von Personen, die hauptsächlich Fahrtätigkeiten im Bereich des Straßentransports ausüben (ABl. L 80 vom 23.3.2002, S. 35) bei Beförderungen im Straßenverkehr im Sinne der Verordnung (EG) Nr.
Drucksache 176/1/11
Empfehlungen der Ausschüsse
Grünbuch der Kommission: Online-Glücksspiele im Binnenmarkt KOM (2011) 128 endg.
... Nationale Regelungen für Online-Glücksspielveranstalter gibt es nach der derzeitigen Rechtslage nicht (aufgrund des Internetverbots gemäß § 4 Absatz 4 GlüStV). Für Sportwetten gilt nach § 21 Absatz 2 GlüStV das Gebot der organisatorischen, rechtlichen, wirtschaftlichen und personellen Trennung von Veranstaltung und Vermittlung von Sportwetten einerseits und Veranstaltung und Organisation von Sportereignissen andererseits (siehe Antwort zu Frage 29). Mit Hilfe dieser Vorschrift soll die Integrität des Sports gesichert werden.
Drucksache 767/1/11
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung des EU-Programms "ERASMUS für ALLE" für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport KOM (2011) 788 endg.; Ratsdok. 17188/11
... 3. Der Bundesrat begrüßt grundsätzlich die von der Kommission angekündigte Aufstockung des Gesamtbudgets für die Förderung der allgemeinen und beruflichen Bildung einschließlich der Erwachsenenbildung, des Jugendbereichs und des Sports. Allerdings wird aufgrund des hohen Abstraktionsgrads des Programmvorschlags, vor allem hinsichtlich der konkreten Einzelmaßnahmen, nach Ansicht des Bundesrates bislang noch nicht erkennbar, inwiefern der Mittelaufwuchs durch einen tatsächlich erhöhten Nutzen der Maßnahmen für jeden der umfassten Bereiche und für jede Zielgruppe gerechtfertigt ist.
Drucksache 214/11
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Demonstration und Anwendung von Technologien zur Abscheidung, zum Transport und zur dauerhaften Speicherung von Kohlendioxid
... 2. die den Anschluss oder den Zugang beantragende Partei die Kosten dieser Maßnahmen übernimmt und diese Maßnahmen die Sicherheit des Kohlendioxidtransports und der Kohlendioxidspeicherung nicht beeinträchtigen.
Drucksache 597/11
Mitteilung der Präsidentin
Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union (Expertengruppen der Kommission im Rahmen des Arbeitsplans der Europäischen Union für den Sport (2011 - 2014))
... d) "Sportstatistik" sowie
Drucksache 27/11 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Entwicklung der europäischen Dimension des Sports KOM (2011) 12 endg.
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Entwicklung der europäischen Dimension des Sports KOM (2011)
Drucksache 767/11 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung des EU-Programms "ERASMUS für ALLE" für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport KOM (2011) 788 endg.; Ratsdok. 17188/11
... 3. Der Bundesrat begrüßt grundsätzlich die von der Kommission angekündigte Aufstockung des Gesamtbudgets für die Förderung der allgemeinen und beruflichen Bildung einschließlich der Erwachsenenbildung, des Jugendbereichs und des Sports. Allerdings wird aufgrund des hohen Abstraktionsgrads des Programmvorschlags, vor allem hinsichtlich der konkreten Einzelmaßnahmen, nach Ansicht des Bundesrates bislang noch nicht erkennbar, inwiefern der Mittelaufwuchs durch einen tatsächlich erhöhten Nutzen der Maßnahmen für jeden der umfassten Bereiche und für jede Zielgruppe gerechtfertigt ist.
Drucksache 370/11
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließungen des Europäischen Parlaments
... G. in der Erwägung, dass kulturelle Güter einschließlich des Sports zu der ideellen Entwicklung und Wirtschaft der EU beitragen und die Verwirklichung einer wissensbasierten Gesellschaft insbesondere durch Kulturwirtschaft und Tourismus fördern,
Entschließung
Allgemeine Fragen
3 Warenverkehr
Dienstleistungsverkehr, Niederlassung
3 Investitionen
Öffentliche Aufträge
Handel und Wettbewerb
Handel und nachhaltige Entwicklung
Die Rolle des Europäischen Parlaments
Sonstige Erwägungen
Entschließung
Entschließung
Sicherheit und Außenpolitik
Sicherheit und Verteidigung
Innen - und außenpolitische Sicherheit
Sicherheit durch Einsätze
Sicherheit in Partnerschaften
Entschließung
Stärkung der Rolle der EU im multilateralen System
Die Rolle der EU im System der Vereinten Nationen
Die UN-Generalversammlung UNGA
Der UN-Sicherheitsrat UNSC
Der UN-Menschenrechtsrat UNHRC
Die Rolle der EU in den internationalen Finanzinstitutionen IFI
Der Internationale Währungsfond IWF
Die Weltbank WB und die wichtigsten multilateralen Entwicklungsbanken
Die Bank für Internationalen Zahlungsausgleich BIZ
Die Rolle der EU in multilateralen Sicherheitsorganisationen - Der Nordatlantikpakt NATO
Die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa OSZE
Die Rolle der EU in anderen multilateralen Organisationen - Der Europarat
Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung OECD
Die Welthandelsorganisation WTO
Die Rolle der EU in der „Gipfeldiplomatie“ - Ambitionen im G8- und G20-Prozess
Entschließung
Entschließung
Kultur und europäische Werte
EU -Programme
Medien und neue Informationstechnologien
Kulturdiplomatie und kulturelle Zusammenarbeit
EU -Außenbeziehungen und Europäischer Auswärtiger Dienst EAD
UNESCO -Übereinkommen über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen
GD Bildung und Kultur der Kommission, März 2009
Entschließung
Entschließung
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Drucksache 150/2/11
Antrag des Freistaates Bayern
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Infektionsschutzgesetz es und weiterer Gesetze
... Der Anwendungsbereich sollte zudem um die Einrichtungen des Rettungswesens einschließlich der Rettungsfahrzeuge erweitert werden. Im Rahmen von Krankentransporten besteht eine erhöhte Gefahr der Erregerübertragung, da auch während des Transports invasive Eingriffe stattfinden können. Um einen umfangreichen und lückenlosen Schutz zu gewährleisten, ist daher auch das Krankentransportwesen zur Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Hygiene nach dem aktuellen Stand der medizinischen Wissenschaft zu verpflichten.
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Allgemeines ,
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Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
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Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
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Arbeitsschutz
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