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"Station"
Drucksache 380/20 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates - Ambulante Vorsorgeeinrichtungen und Rehabilitationszentren in der COVID-19-Pandemie wirtschaftlich absichern
... \-19-Krankenhausentlastungsgesetzes war es möglich, die wirtschaftliche Situation der Krankenhäuser und der stationären Rehabilitationseinrichtungen zu stabilisieren. Eine vergleichbare Stabilisierungswirkung kommt der COVID-19-Versorgungsstrukturen-Schutzverordnung zu.
Drucksache 295/20
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Die Stunde Europas - Schäden beheben und Perspektiven für die nächste Generation eröffnen COM(2020) 456 final
... Die Krise hat außerdem gezeigt, welch bedeutende Rolle der Verkehr spielt und wie sehr eine Unterbrechung von Verkehrsanbindungen und Logistikrouten unabhängig von der Verkehrsart unsere Wertschöpfungsketten und Volkswirtschaften beeinträchtigt. Um die Schaffung von Arbeitsplätzen zu fördern, wird schwerpunktmäßig die Herstellung und der Einsatz nachhaltiger Fahrzeuge und Schiffe sowie alternativer Treibstoffe gefördert. Die Fazilität "Connecting Europe", "InvestEU" und andere Fonds werden die Einrichtung von einer Million Ladestationen mitfinanzieren, Städte und Unternehmen bei der Erneuerung ihres Fuhrparks durch saubere Fahrzeuge unterstützen, den Aufbau einer nachhaltigen Verkehrsinfrastruktur fördern und den Übergang zu einer sauberen urbanen Mobilität ermöglichen. Öffentliche Investitionen zur Unterstützung der Erholung im Verkehrssektor sollten an eine verbindliche Zusage seitens der Industrie geknüpft sein, in sauberere und nachhaltigere Mobilität zu investieren.
Drucksache 380/1/20
Empfehlungen der Ausschüsse
Entschließung des Bundesrates - Ambulante Rehabilitationszentren in der COVID-19-Pandemie wirtschaftlich absichern - Antrag des Landes Hessen -
... \-19-Krankenhausentlastungsgesetzes war es möglich, die wirtschaftliche Situation der Krankenhäuser und der stationären Rehabilitationseinrichtungen zu stabilisieren. Eine vergleichbare Stabilisierungswirkung kommt der COVID-19-Versorgungsstrukturen-Schutzverordnung zu.
Drucksache 380/20
Antrag des Landes Hessen
Entschließung des Bundesrates - Ambulante Rehabilitationszentren in der COVID-19-Pandemie wirtschaftlich absichern
... Die durch die von der Bundesregierung ergriffenen Maßnahmen zu Abmilderung der wirtschaftlichen Folgen der COVID-19 Pandemie haben einer Vielzahl von Leistungserbringern im Gesundheitswesen in der schwierigen Zeit sehr geholfen. Mittels des COVID-19 Krankenhausentlastungsgesetzes war es möglich, die wirtschaftliche Situation der Krankenhäuser und der stationären Rehabilitationseinrichtungen zu stabilisieren. Eine vergleichbare Stabilisierungswirkung kommt der COVID-19-Versorgungsstrukturen-Schutzverordnung zu.
Drucksache 469/1/20
Empfehlungen der Ausschüsse
Gesetz zur Stärkung von intensivpflegerischer Versorgung und medizinischer Rehabilitation in der gesetzlichen Krankenversicherung (Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz - GKV-IPReG)
... Menschen mit Behinderungen und ihre Angehörigen sind seit Beginn der öffentlichen Diskussion um das neue Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz in großer Sorge, dass ihre Rechte auf Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe, insbesondere bei der Entscheidung über ihren Wohnort, eingeschränkt werden könnten. Sie befürchten, dass Menschen mit Bedarf an Intensivpflege - insbesondere beatmete Menschen - von den Krankenkassen zunehmend gegen ihren Willen auf stationäre Pflegeeinrichtungen verwiesen werden und nicht mehr im eigenen Haushalt bleiben können.
Drucksache 86/1/20
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von intensivpflegerischer Versorgung und medizinischer Rehabilitation in der gesetzlichen Krankenversicherung (Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz - GKV-IPReG)
... Vor diesem Hintergrund ist es jedoch unverständlich, warum Kurzeitpflegeeinrichtungen neben den Einrichtungen der stationären Dauerpflege nach § 43
Drucksache 497/20
Antrag des Landes Niedersachsen
Entschließung des Bundesrates zur Bekämpfung des grenzüberschreitenden Handels mit nicht rechtskonformen E-Zigaretten
... b. Einführung einer Rechtsverpflichtung, Angebote im Online-Handel genauso zu kennzeichnen wie Produkte im stationären Handel
Drucksache 368/20
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zur Einführung einer Haftung der Betreiber von E-Commerce-Plattformen
... Wie im stationären Handel erfolgt die Marktüberwachung im Online-Handel vor allem durch Länderbehörden (eine Ausnahme beim Bund ist u.a. die
Drucksache 91/20
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Verordnung der Bundesregierung
... "Wer gewerbsmäßig Verbrennungsmotoren- oder Getriebeöle an Endverbraucher abgibt, hat vor einer Abgabe eine Annahmestelle nach Abs. 1a für solche gebrauchten Öle einzurichten oder eine solche durch entsprechende vertragliche Vereinbarung nachzuweisen." Mit der Ergänzung soll klargestellt werden, dass an die Abgabe des Altöls über den Internet- und Versandhandel dieselben Anforderungen an die Annahme des Altöls und deren Entsorgung zu stellen sind, wie auch für den stationären Handel. Der Internethändler, der gewerbsmäßig Motoren- oder Getriebeöl an Endverbraucher verkauft, ist bereits jetzt zur kostenlosen Rücknahme der Altöle bis zu der verkauften Abgabemenge verpflichtet. Um der Rücknahmeverpflichtung nachzukommen, soll der Internethändler auf seiner Plattform den Verbraucher auf eine Rückgabestelle hinweisen. Das Altöl kann unter anderem an einer Tankstelle, einer Altölsammelstelle, einem Kaufhaus oder in einem sonstigen Gewerbebetrieb abgegeben werden. Viele Vertreiber von Frischöl über den Internethandel führen bereits jetzt Hinweise auf ihren Inter-netseiten zur umweltgerechten Entsorgung von Altöl. Sie machen konkrete Angaben, wie und wo das Altöl umweltgerecht entsorgt werden kann.
Drucksache 71/20
Antrag des Saarlandes
Entschließung des Bundesrates zur Einführung einer Härtefallregelung in § 74 Absatz 2 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX)
... 1. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass insbesondere Alleinerziehende, die auf eine stationäre Leistung zur medizinischen Rehabilitation angewiesen sind, auf Antrag und sofern die Betreuung und Unterbringung nicht anders gewährleistet werden kann, von ihrem Kind bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres in die Reha-Einrichtung begleitet werden dürfen. Die Kosten hierfür sollen vom jeweiligen Träger der Reha-Maßnahme übernommen werden.
Drucksache 513/20
Antrag der Länder Mecklenburg-Vorpommern, Bremen, Sachsen-Anhalt
Entschließung des Bundesrates zur Herausnahme der Kinder- und Jugendmedizin sowie Kinderchirurgie aus dem Fallpauschalensystem in der Krankenhausfinanzierung
... Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, unter Einbeziehung der Selbstverwaltungsorgane im Gesundheitswesen ein System für eine flächendeckende stationäre pädiatrische sowie eine kinderchirurgische Versorgung außerhalb des Fallpauschalensystems im 4. Quartal 2020 zu entwickeln, welches eine auskömmliche Finanzierung und die erhöhten Qualitäts- und Personalbedarfe in der Geburtsmedizin einschließt.
Drucksache 164/20
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur (Patientendaten-Schutz-Gesetz - PDSG )
... Die Anbindung der Vorsorgeeinrichtungen und Rehabilitationseinrichtungen an die Telematikinfrastruktur führt zu einmaligen und laufenden Mehrausgaben in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung. Da die Anbindung freiwillig ist, ist die Höhe der Kosten abhängig von der Zahl der Anbindungen. Die Anreizregelung zur Speicherung medizinischer Daten in der elektronischen Patientenakte im Krankenhausbereich führt in Abhängigkeit von der Nutzung der elektronischen Patientenakte durch die Versicherten ab dem Jahr 2021 ausgehend von rund 20 Millionen voll- und teilstationären Krankenhausfällen zu jährlichen Mehrausgaben in Höhe von bis zu ca. 100 Millionen Euro. Dem stehen Einsparungen in unbekannter Höhe durch die Nutzung der elektronischen Patientenakte im Krankenhaus und bei den weiterbehandelnden Leistungserbringern gegenüber.
Drucksache 86/2/20
Antrag des Landes Schleswig-Holstein
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von intensivpflegerischer Versorgung und medizinischer Rehabilitation in der gesetzlichen Krankenversicherung (Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz - GKV-IPReG)
... Die Wirksamkeit von Rehabilitationsleistungen konnte bereits anhand verschiedener Studien nachgewiesen werden. So zeigt sich, dass sowohl die Mortalitätsrate, aber auch die Zahl folgender Krankenhausaufenthalte deutlich gesenkt werden konnten. Hinzu kommen die deutlich höhere Lebensqualität und die damit mögliche Teilhabe der Patienten und Patientinnen am Alltagsleben. Dies bestätigen auch die Krankenkassen. Eine Auswertung der AOK-Versichertendaten von 2014 zeigt: Stationäre Rehabilitation im Alter erfolgt selten ohne vorhergehende Krankenhausbehandlung. Bei den untersuchten Versicherten, die eine Rehabilitationsbehandlung erhielten, konnte Pflegebedürftigkeit überwiegend verhindert werden. Und auch die Barmer BEK veröffentlichte in ihrem Pflegereport 2014, dass Länder mit hohen Kapazitäten an Reha-Einrichtungen geringere Pflegeeintrittswahrscheinlichkeiten aufweisen.
Drucksache 246/20
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Zweites Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite
... (5) Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 lässt völkerrechtliche Verträge über die Stationierung ausländischer Streitkräfte in der Bundesrepublik Deutschland unberührt.
Zweites Gesetz
2 Inhaltsübersicht
Artikel 1 Änderung des Infektionsschutzgesetzes
§ 16 Allgemeine Maßnahmen zur Verhütung übertragbarer Krankheiten.
§ 17 Besondere Maßnahmen zur Verhütung übertragbarer Krankheiten, Verordnungsermächtigung.
§ 30 Absonderung.
§ 54a Vollzug durch die Bundeswehr
§ 54b Vollzug durch das Eisenbahn-Bundesamt
Artikel 2 Weitere Änderung des Infektionsschutzgesetzes
Artikel 3 Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes
§ 25 Ausnahmen von Prüfungen bei Krankenhausbehandlungen, Verordnungsermächtigung
§ 26 Zusatzentgelt für Testungen auf das Coronavirus SARS-CoV-2 im Krankenhaus
Artikel 3a Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes
Artikel 4 Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
§ 20i Leistungen zur Verhütung übertragbarer Krankheiten, Verordnungsermächtigung.
Artikel 5 Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch
§ 150a Sonderleistung während der Coronavirus-SARS-CoV-2-Pandemie
Artikel 5a Änderung des Familienpflegezeitgesetzes
§ 16 Sonderregelungen aus Anlass der COVID-19-Pandemie
Artikel 5b Änderung des Pflegezeitgesetzes
§ 9 Sonderregelungen aus Anlass der COVID-19-Pandemie
Artikel 6 Änderung des Versicherungsvertragsgesetzes
Artikel 7 Änderung des Ergotherapeutengesetzes
Artikel 8 Änderung des Gesetzes über den Beruf des Logopäden
Artikel 9 Änderung des Pflegeberufegesetzes
Artikel 10 Änderung der Pflegeberufe-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung
Artikel 11 Änderung des Transfusionsgesetzes
Artikel 12 Änderung des Gesetzes für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung
Artikel 13 (weggefallen)
Artikel 14 Änderung des Gesetzes über die Ausübung der Zahnheilkunde
§ 21 Inkrafttreten der Approbationsordnung für Zahnärzte und Zahnärztinnen und Außerkrafttreten der Approbationsordnung für Zahnärzte, Übergangsregelung
Artikel 15 Änderung der Approbationsordnung für Zahnärzte und Zahnärztinnen
Artikel 16 (weggefallen)
Artikel 17 Änderungen aus Anlass der Verschiebung des Geltungsbeginns der Verordnung (EU) Nr. 2017/745
Artikel 18 Änderung des Transplantationsgesetzes
Artikel 19 Änderung des Psychotherapeutengesetzes
§ 27 Abschluss von Ausbildungen.
Artikel 20 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
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Drucksache 71/1/20
Empfehlungen der Ausschüsse
Entschließung des Bundesrates zur Einführung einer Härtefallregelung in § 74 Absatz 2 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) - Antrag des Saarlandes -
... Das Anliegen des Entschließungsantrags wird grundsätzlich unterstützt. Es erscheint nachvollziehbar, dass gerade Alleinerziehende auf stationäre Rehabilitationsmaßnahmen verzichten müssen, wenn sie keine Möglichkeit haben, ihr zwölf- bis 15-jähriges Kind mitzunehmen.
Drucksache 43/1/20
Empfehlungen der Ausschüsse 985. Sitzung des Bundesrates am 14. Februar 2020
Fünftes Gesetz zur Änderung des Regionalisierungsgesetz es
... Die vom Deutschen Bundestag beschlossene Regelung ist mit Blick auf die den Ländern für den Ausbau des SPNV zur Verfügung stehenden Mittel nicht ausgewogen und daher überarbeitungsbedürftig. Durch den im bisherigen § 37 Absatz 2 des Eisenbahnregulierungsgesetzes festgelegten inhaltlichen Zusammenhang zwischen der absoluten Höhe der Regionalisierungsmittel sowie der zu zahlenden Trassen- und Stationsentgelte würde die Erhöhung der Regionalisierungsmittel den Ländern nicht im vollen Umfang zur Erreichung der Klimaschutzziele zur Verfügung stehen. Vielmehr würde ein Großteil der Erhöhung der Regionalisierungsmittel durch die gleichzeitige Erhöhung der Trassen- und Stationsentgelte mittelbar zurück an den Bund fließen. Daher ist die Steigerung der Trassen- und Stationsentgelte auf den in § 5 Absatz 3 des
Drucksache 348/20 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung zur Anpassung der Ausgleichszahlungen an Krankenhäuser aufgrund von Sonderbelastungen durch das Coronavirus SARS-CoV-2 (COVID-19-Ausgleichszahlungs-Anpassungs-Verordnung - AusglZAV )
... d) Der Bundesrat weist darauf hin, dass die vorgesehene Erhöhung des Zuschlags zur pauschalen Abgeltung von COVID-19 bedingten Preis- und Mengensteigerungen insbesondere bei persönlicher Schutzausrüstung (PSA) pro voll- oder teilstationär behandelter Patientin bzw. behandeltem Patient von 50 auf 100 Euro nach wie vor nicht als kostendeckend gelten kann. Insofern hält der Bundesrat an seiner bisherigen Forderung fest, den PSA-Zuschlag auf 160 Euro zu erhöhen.
Drucksache 469/20 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Stärkung von intensivpflegerischer Versorgung und medizinischer Rehabilitation in der gesetzlichen Krankenversicherung (Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz - GKV-IPReG)
... Menschen mit Behinderungen und ihre Angehörigen sind seit Beginn der öffentlichen Diskussion um das neue Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz in großer Sorge, dass ihre Rechte auf Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe, insbesondere bei der Entscheidung über ihren Wohnort, eingeschränkt werden könnten. Sie befürchten, dass Menschen mit Bedarf an Intensivpflege - insbesondere beatmete Menschen - von den Krankenkassen zunehmend gegen ihren Willen auf stationäre Pflegeeinrichtungen verwiesen werden und nicht mehr im eigenen Haushalt bleiben können.
Drucksache 71/20 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates zur Anhebung der Altersgrenze in § 74 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX)
... 1. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass insbesondere Alleinerziehende, die auf eine stationäre Leistung zur medizinischen Rehabilitation angewiesen sind, auf Antrag und sofern die Betreuung und Unterbringung nicht anders gewährleistet werden kann, von ihrem Kind bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres in die Rehabilitationseinrichtung begleitet werden dürfen. Die Kosten hierfür sollen vom jeweiligen Träger der Rehabilitationsmaßnahme übernommen werden.
Drucksache 274/20
Verordnung der Bundesregierung
Zweite Verordnung zur Änderung der Sechzehnten Verordnung zur Durchführung des Bundes -Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung - 16 . BImSchV )
... - In den RLS-19 erfolgt eine Aufteilung der Lkw in leichte Lkw (Lkw1) und schwere Lkw (Lkw2). Als Grundlage für die Gruppierung der Fahrzeuge dient die Grundklassifizierung (Grundklassen) für Fahrzeuge nach den "Technischen Lieferbedingungen für Streckenstationen" - Ausgabe 2012 (TLS 2012). Die festgelegte Zuordnung in die Fahrzeuggruppen Pkw, Lkw1 und Lkw2 erfolgt aus Gründen der Praktikabilität im Zusammenhang mit der Verkehrszählung nicht anhand der Differenzierung nach der "Consilidaded Resolution on the Construction of Vehicles (R. E.3)" der UNECE und somit auch nicht nach der kleinteiligeren Grenzwertklassifizierung nach der EU-Verordnung Nr. 540/2014 bzw. den UN-Regelungen Nr. 41 und 51. Folgende Zuordnung in Fahrzeuggruppen wurde gewählt:
Drucksache 348/20
Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit
Verordnung zur Anpassung der Ausgleichszahlungen an Krankenhäuser aufgrund von Sonderbelastungen durch das Coronavirus SARS-CoV-2 (COVID-19-Ausgleichszahlungs-Anpassungs-Verordnung - AusglZAV )
... Zu den Maßnahmen gehören insbesondere Ausgleichszahlungen als Kompensation für die Freihaltung von Bettenkapazitäten für die Versorgung von Patientinnen und Patienten, die mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infiziert sind. Zudem erhalten Krankenhäuser einen Zuschlag zur pauschalen Abgeltung von COVID-19 bedingten Preis- und Mengensteigerungen insbesondere bei persönlicher Schutzausrüstung (PSA) pro voll- oder teilstationär behandelter Patientin bzw. behandeltem Patient.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
a Bund, Länder und Gemeinden
b Gesetzliche Krankenversicherung
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Verordnung
§ 1 Änderung der Höhe der tagesbezogenen Pauschale nach § 21 Absatz 3 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes
§ 2 Änderungen des Zuschlags nach § 21 Absatz 6 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes
§ 3 Inkrafttreten
Anlage Höhe der tagesbezogenen Pauschale nach § 1 Absatz 1 Nummer 1
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Regelungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Regelungsfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
a Bund, Länder und Gemeinden
b Gesetzliche Krankenversicherung
4. Erfüllungsaufwand
Bürgerinnen und Bürger
4 Wirtschaft
4 Verwaltung
5. Weitere Kosten
6. Weitere Regelungsfolgen
VII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu § 1
Zu Absatz 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Absatz 2
Zu § 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 3
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Drucksache 268/20
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Ausführungsgesetzes zum Übereinkommen vom 9. September 1996 über die Sammlung , Abgabe und Annahme von Abfällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt (Binnenschifffahrt-Abfallübereinkommen-Ausführungsgesetz - BinSchAbfÜbkAG )
... Nach Auskunft verschiedener Ansprechpartner innerhalb der Branche wird von zwei neuen stationären Entgasungsanlagen in Deutschland ausgegangen. Die Höhe der einmaligen Umstellungskosten für eine Entgasungsanlage wird von den Befragten sehr unterschiedlich eingeschätzt, liegt aber schätzungsweise bei 2,5 Millionen Euro je Anlage.
Drucksache 86/20 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von intensivpflegerischer Versorgung und medizinischer Rehabilitation in der gesetzlichen Krankenversicherung (Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz - GKV-IPReG)
... Vor diesem Hintergrund ist es jedoch unverständlich, warum Kurzeitpflegeeinrichtungen neben den Einrichtungen der stationären Dauerpflege nach § 43
1. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 37c Absatz 1 Satz 8 SGB V
2. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 37c Absatz 3 Satz 1 SGB V
3. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 37c Absatz 3 Satz 2 SGB V
4. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 40 Absatz 3 Satz 2 bis 8 und 10 SGB V , Doppelbuchstabe bb § 40 Absatz 3 Satz 13 SGB V , Doppelbuchstabe ff § 40 Absatz 3 Satz 20 SGB V und Nummer 15 Buchstabe a § 275 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 SGB V
5. Zu Artikel 1 Nummer 6a - neu - § 67 Absatz 3 - neu - SGB V und Nummer 6b - neu - § 68c - neu - SGB V
§ 68c Regionale Versorgungsinnovationen
Zu Nummer 6a
Zu Nummer 6b
6. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe c § 111 Absatz 7 Satz 1 Nummer 2 SGB V
7. Zu Artikel 1 Nummer 14 § 132l Absatz 1 Satz 2 SGB V
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe c
8. Zu Artikel 1 Nummer 16 Buchstabe d - neu - § 275b Absatz 2a - neu - SGB V
9. Zu Artikel 1 Nummer 16a - neu - § 279 Absatz 5 Satz 7 SGB V
10. Zu Artikel 4a - neu - § 7 Absatz 6 PflBG
‚Artikel 4a Änderung des Pflegeberufegesetzes
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Drucksache 421/20 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates: Neuregelung der Kostenheranziehung nach dem SGB VIII
... Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, zeitnah die Heranziehung junger Menschen, die sich in vollstationärer Betreuung durch eine Pflegefamilie oder eine Pflegeeinrichtung befinden, zu einem Kostenbeitrag (§ 94 Absatz 6 SGB VIII) neu zu regeln. Dabei sollen die Jugendlichen von der Abführung an das Jugendamt freigestellt werden.
Drucksache 246/4/20
Antrag der Länder Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein, Saarland
Zweites Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite
... d) Der Bundesrat fordert zur kurzfristigen Sicherung der Liquidität für die Universitätskliniken und andere vergleichbare Maximalversorger, die von den Ländern bestimmt werden, eine Nachbesserung an der Ausgleichspauschale für (teil-) stationäre Behandlungen in Höhe von derzeit 560 Euro. Die Pauschale für Universitätskliniken und andere vergleichbare Maximalversorger, die von den Ländern bestimmt werden, soll auf 800 Euro/Tag pro Bett angehoben werden. Die Pauschale soll als Abschlagszahlung gewährt werden.
Drucksache 246/20 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Zweites Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite
... d) Der Bundesrat fordert zur kurzfristigen Sicherung der Liquidität für die Universitätskliniken und andere vergleichbare Maximalversorger, die von den Ländern bestimmt werden, eine Nachbesserung an der Ausgleichspauschale für (teil-) stationäre Behandlungen in Höhe von derzeit 560 Euro. Die Pauschale für Universitätskliniken und andere vergleichbare Maximalversorger, die von den Ländern bestimmt werden, soll auf 800 Euro/Tag pro Bett angehoben werden. Die Pauschale soll als Abschlagszahlung gewährt werden.
Drucksache 233/20
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Siebtes Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
... "§ 109a Abruf von Arbeitsunfähigkeitsdaten und Daten zur stationären Krankenhausbehandlung durch die Bundesagentur für Arbeit".‘
Drucksache 348/1/20
Empfehlungen der Ausschüsse
Verordnung zur Anpassung der Ausgleichszahlungen an Krankenhäuser aufgrund von Sonderbelastungen durch das Coronavirus SARS-CoV-2 (COVID-19-Ausgleichszahlungs-Anpassungs-Verordnung - AusglZAV )
... d) Der Bundesrat weist darauf hin, dass die vorgesehene Erhöhung des Zuschlags zur pauschalen Abgeltung von COVID-19 bedingten Preis- und Mengensteigerungen insbesondere bei persönlicher Schutzausrüstung (PSA) pro voll- oder teilstationär behandelter Patientin bzw. behandeltem Patient von 50 auf 100 Euro nach wie vor nicht als kostendeckend gelten kann. Insofern hält der Bundesrat an seiner bisherigen Forderung fest, den PSA-Zuschlag auf 160 Euro zu erhöhen.
Drucksache 246/2/20
Antrag des Freistaats Thüringen
Zweites Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite
... Sozialpädiatrische Zentren (SPZ), Medizinische Behandlungszentren für Erwachsene mit geistiger Behinderung oder schweren Mehrfachbehinderungen (MZEB) und ambulante Rehabilitationseinrichtungen leisten einen wichtigen Beitrag zur Versorgung kranker und schwerkranker Menschen. Die pandemiebedingte geringere Anzahl von ambulanten und stationären Behandlungsmaßnahmen wirken sich direkt negativ auf die Inanspruchnahme von Leistungen der SPZ, MZEB und der ambulanten Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen aus. Die ersatzweise Leistungserbringung durch Telefon- und Videosprechstunden und die wesentlich geringere Inanspruchnahme der Leistungserbringung vor Ort reicht nicht aus, um den ökonomischen Fortbestand der SPZ, MZEB und ambulanten Rehabilitationseinrichtungen zu sichern. Ambulante Vorsorgemaßnahmen in anerkannten Kurorten werden wegen der Thermenschließungen nicht mehr erbracht. Es ist daher unabdingbar, dass diese Leistungserbringer ebenso wie Ärztinnen und Ärzte, stationäre Rehabilitationseinrichtungen und Heilmittelerbringer finanzielle Unterstützung zur Sicherung des Fortbestehens in der Zeit der pandemiebedingten Leistungsbeschränkungen erhalten. In den bisherigen Unterstützungsmaßnahmen fanden diese Leistungserbringer noch keine Berücksichtigung.
Drucksache 265/20 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Batteriegesetz es
... Über die rein redaktionelle Anpassung hinaus bedarf die bestehende Regel einer deutlichen inhaltlichen Änderung. Die bisher geltende und auch im vorliegenden Gesetzentwurf beibehaltene Regelung würde bedeuten, dass ein Versandhändler - ungeachtet der Menge an verkauften Batterien - Altbatterien nur im Versandlager oder in dessen unmittelbarer Nähe zurücknehmen muss. Die Versandlager großer Versandhändler sind jedoch nicht auf Publikumsverkehr eingestellt. Sie befinden sich regelmäßig in großen, von den Endnutzern der Batterien und somit vom Entstehungsort der Altbatterien weit entfernten Logistikstandorten. So betreibt etwa der Marktführer des Onlinehandels in Deutschland nur an zehn Standorten Versandlager und müsste nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung nur an diesen Standorten (bzw. in deren unmittelbarer Nähe) Altbatterien annehmen. Angesichts des erheblichen Marktanteils beim Vertrieb von Batterien ist die derzeitige Regelung nicht angemessen und bedeutet einen massiven Wettbewerbsnachteil für den stationären Handel von Batterien.
Drucksache 168/1/20
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Elektromobilität und zur Modernisierung des Wohnungseigentumsgesetz es und zur Änderung von kosten- und grundbuchrechtlichen Vorschriften (Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz - WEMoG )
... Der Gesetzgeber ist bestrebt, den in § 554 BGB geregelten Anspruch des Mieters auf Erlaubnis mit den wohnungseigentumsrechtlichen Vorschriften über bauliche Veränderungen zu harmonisieren (siehe Begründung zu § 554 allgemein, dritter Absatz). Analog zu den in Artikel 1 dieses Gesetzes für das Wohnungseigentumsrecht getroffenen Feststellungen (siehe Begründung zu § 20 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 - neu -WEG), ist der Rechtsanspruch des Mieters deshalb nicht nur auf die Erlaubnis zur Anbringung einer Ladestation beschränkt, sondern betrifft zum Beispiel auch die Zustimmung des Vermieters zur Verlegung der Leitungen und zu Eingriffen in die Stromversorgung oder die Telekommunikationsinfrastruktur, die dafür notwendig sind, dass die Lademöglichkeit sinnvoll genutzt werden kann. Je nach Dimensionierung des Hausanschlusses und der Auslastung des örtlichen Stromverteilnetzes kann eine intelligente Steuerbarkeit eine entscheidende Voraussetzung dafür sein, dass eine Ladeeinrichtung an das Stromnetz angeschlossen werden kann. Dem Laden elektrisch betriebener Fahrzeuge dienen daher insbesondere bauliche Veränderungen, die zur Umsetzung von Vorgaben des
Drucksache 86/20
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von intensivpflegerischer Versorgung und medizinischer Rehabilitation in der gesetzlichen Krankenversicherung (Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz - GKV-IPReG)
... Allerdings liegen Hinweise auf eine bestehende Fehlversorgung vor. Dies betrifft insbesondere die ambulante Versorgung von Beatmungspatientinnen und -patienten sowie Patientinnen und Patienten mit Tracheostoma und die fehlende Ausschöpfung von Potenzialen zur Beatmungsentwöhnung sowie zur Dekanülierung. Erhebliche Unterschiede bzgl. der Höhe der durch die Versicherten zu leistenden Eigenanteile bei Leistungen der außerklinischen Intensivpflege im ambulanten Bereich einerseits und im stationären Bereich andererseits führen überdies zu Fehlanreizen in der Leistungsinanspruchnahme. Gleichzeitig sehen sich Versicherte angesichts des Mangels an Pflegefachkräften in zunehmender Häufigkeit mit Schwierigkeiten konfrontiert, einen geeigneten Pflegedienst zur Deckung ihres Versorgungsbedarfs zu finden.
Drucksache 98/20
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
Verordnung zur Änderung der Düngeverordnung und anderer Vorschriften
... Zu 7: Das Verbot der Ausbringung von N-haltigen Düngemitteln auf gefrorenen Boden wird auf die Ausnahmefälle ausgeweitet. Eine Ausbringung auf oberflächig gefrorene Böden, die tagsüber auftauen, ist damit nicht mehr möglich. Diese Möglichkeit war bisher eine bodenschonende Option, im Februar und März eine Düngung zu Beginn der Vegetationsperiode durchzuführen. Auf schweren Böden ist eine Ausbringung dann aufgrund der eingeschränkten Befahrbarkeit erst viele Wochen später möglich. Eine Sonderauswertung von Daten des Deutschen Wetterdienstes (Agrarwetterstationen, 1971 bis 2010) zeigt, dass in den meisten Regionen Deutschlands in ca. 7 von 10 Jahren im Februar und März im Mittel an 4 bis 6 Tagen oberflächig gefrorene Böden auftreten, die tagsüber auftauen. Die Anzahl der Jahre und Tage hat seit 1971 etwas zugenommen. Durch die Einschränkung der ersten Düngung von Winterkulturen auf schweren Böden ergeben sich in 7 von 10 Jahren Ertragsrückgänge aufgrund späterer, erster Düngung (Winterweizen: Annahme zum Ertragsrückgang 4%, Wintergerste und Winterraps 6%). Die Flächenumfänge wurden auf Grundlage von GIS-Auswertungen am Thünen-Institut für Ländliche Räume ermittelt. Die Erlösverluste wurden anhand der Ertragsverluste und Angaben zu Produktpreisen in aktuellen KTBL-Kalkulationsdaten berechnet.
Drucksache 55/20
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Sichere 5G-Einführung in der EU - Umsetzung des EU-Instrumentariums - COM(2020) 50 final
... - Wegen der erweiterten Funktionen am Rand des Netzes und einer weniger zentralisierten Architektur als in früheren Generationen von Mobilfunknetzen werden einige Kernnetzfunktionen möglicherweise in andere Netzteile integriert, wodurch die betreffenden Ausrüstungen anfälliger werden (z.B. Basisstationen oder MANO-Funktionen).
Drucksache 370/20
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Zweites Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Zweites Corona-Steuerhilfegesetz)
... "Die Einmalbeträge werden weder im Rahmen der Anrechnung nach § 39 Absatz 6 des Achten Buches Sozialgesetzbuch noch im Rahmen der Einkommensberechnung nach den §§ 90 und 93 Absatz 1 Satz 1 oder bei der Bestimmung des Kostenbeitrags bei vollstationären Leistungen nach § 94 Absatz 3 des Achten Buches Sozialgesetzbuch berücksichtigt und stellen keine Geldleistung im Sinne des § 93 Absatz 1 Satz 3 des Achten Buches Sozialgesetzbuch dar."
Drucksache 75/20
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz für einen fairen Kassenwettbewerb in der gesetzlichen Krankenversicherung (Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz - GKV-FKG)
... "(11) Das Krankenhaus berechnet bei Patientinnen und Patienten, die im Zeitraum vom 1. Mai 2020 bis zum 31. Dezember 2020 zur voll- oder teilstationären Krankenhausbehandlung in das Krankenhaus aufgenommen werden, einen Zuschlag in Höhe von 0,42 Prozent des Rechnungsbetrags und weist diesen gesondert in der Rechnung aus. Der Zuschlag wird bei der Ermittlung der Erlösausgleiche nicht berücksichtigt."
Drucksache 528/20
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz für ein Zukunftsprogramm Krankenhäuser (Krankenhauszukunftsgesetz - KHZG )
... 1. Einzelheiten für die Ermittlung der Erlöse für allgemeine stationäre und teilstationäre Krankenhausleistungen für die Jahre 2019 und 2020,
Gesetz
Artikel 1 Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes
§ 14a Krankenhauszukunftsfonds
§ 14b Evaluierung des Reifegrades der Krankenhäuser hinsichtlich der Digitalisierung
§ 26a Sonderleistung an Pflegekräfte auf Grund von besonderen Belastungen durch die SARS-CoV-2-Pandemie
Artikel 2 Änderung der Krankenhausstrukturfonds-Verordnung
Teil 3 Förderung nach § 14a des Krankenhausfinanzierungsgesetzes
§ 19 Förderungsfähige Vorhaben
§ 20 Förderungsfähige Kosten
§ 21 Verwaltungsaufgaben des Bundesamtes für Soziale Sicherung
§ 22 Antragstellung
§ 23 Auszahlungsbescheide des Bundesamtes für Soziale Sicherung
§ 24 Rückforderung, Verzinsung und Bewirtschaftung von Fördermitteln
§ 25 Nachweis über die zweckentsprechende Verwendung der Fördermittel
Artikel 3 Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 4 Weitere Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 5 Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch
§ 150b Nichtanrechnung von Arbeitstagen mit Bezug von Pflegeunterstützungsgeld, Betriebshilfe oder Kostenerstattung gemäß § 150 Absatz 5d
Artikel 6 Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes
Artikel 7 Änderung der Bundespflegesatzverordnung
Artikel 8 Änderung des Familienpflegezeitgesetzes
§ 2b Erneute Familienpflegezeit nach Inanspruchnahme einer Freistellung auf Grundlage der Sonderregelungen aus Anlass der COVID-19-Pandemie
§ 16 Sonderregelungen aus Anlass der COVID-19-Pandemie
Artikel 9 Weitere Änderung des Familienpflegezeitgesetzes
Artikel 10 Änderung des Pflegezeitgesetzes
§ 4a Erneute Pflegezeit nach Inanspruchnahme einer Freistellung auf Grundlage der Sonderregelungen aus Anlass der COVID-19-Pandemie
§ 9 Sonderregelungen aus Anlass der COVID-19-Pandemie
Artikel 11 Weitere Änderung des Pflegezeitgesetzes
Artikel 12 Änderung des Bundeskindergeldgesetzes
Artikel 13 Inkrafttreten
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Drucksache 265/1/20
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Batteriegesetz es
... Versandlager großer Versandhändler sind jedoch nicht auf Publikumsverkehr eingestellt. Sie befinden sich regelmäßig in großen, von den Endnutzern der Batterien und somit vom Entstehungsort der Altbatterien weit entfernten Logistikstandorten. So betreibt etwa der Marktführer des Onlinehandels in Deutschland nur an zehn Standorten Versandlager und müsste nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung nur an diesen Standorten (bzw. in deren unmittelbarer Nähe) Altbatterien annehmen. Angesichts des erheblichen Marktanteils beim Vertrieb von Batterien ist die derzeitige Regelung nicht angemessen und bedeutet einen massiven Wettbewerbsnachteil für den stationären Handel von Batterien.
Drucksache 521/19
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Bundes-Klimaschutzgesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften
... b. Quellkategorie CRF 1.A.3.e "übriger Transport" (Pipelinetransport): Hier werden insbesondere die Emissionen aus der Verbrennung von Brennstoffen in Gasturbinen der Verdichterstationen an Gaspipelines berichtet.
Drucksache 360/19 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation (Digitale-Versorgung-Gesetz - DVG )
... Bei der Entwicklung von digitalen Innovationen, wie insbesondere digitalen Medizinprodukten, künstlicher Intelligenz sowie telemedizinischer oder IT-gestützter Verfahren sowie Versorgungsinnovationen, die auf den individuellen Bedarf der Versicherten abgestimmte Leistungen und Informationen zu individuell geeigneten Versorgungsangeboten anbieten können, ermöglichen § 68a Absatz 5 und § 68b SGB V den Krankenkassen, zu diesem Zweck von ihnen bereits nach § 284 Absatz 1 SGB V rechtmäßig erhobene und gespeicherte versichertenbezogene Daten auszuwerten und individuelle Gesundheitsprofile der Versicherten zu erstellen. Für die Durchführung von Angeboten nach § 68b SGB V sollen Krankenkassen zudem nach § 284 Absatz 1 Satz 1 Nummer 19 SGB V personenbezogene Daten erheben und speichern dürfen. Durch die Verwendung neuer unbestimmter Rechtsbegriffe (digitale Innovationen, Versorgungsinnovationen) bleibt unklar, was umfasst ist und was jeweils der Zweck der Datenverarbeitung ist. Unklar bleibt auch die Menge der potenziell zu verarbeitenden Daten. Nach der Gesetzesbegründung sollen die Krankenkassen die Abrechnungsdaten aus der vertragsärztlichen Versorgung (§ 295 Absatz 2 SGB V), der Arzneimittelverordnung (§ 300 Absatz 1 Nummer 2 SGB V), der stationären Versorgung (§ 301 Absatz 1 SGB V) und die Abrechnung sonstiger Leistungserbringer (§ 302 Absatz 1 SGB V) versichertenbezogen zusammenführen, um tragfähige Erkenntnisse für eine zielgerichtete Förderung der Entwicklung bedarfsgerechter digitaler Innovationen gewinnen zu können. Die personenbezogene Zusammenführung und Auswertung ermöglicht den Krankenkassen, in großem Umfang individuelle Gesundheitsprofile ihrer Versicherten zu erstellen. Dies birgt erhebliche Risiken für die Persönlichkeitsrechte der Versicherten und die Gefahr der Diskriminierung von einzelnen oder bestimmten Risikogruppen. Gerade angesichts der Weite der potenziellen Nutzungen der Daten bestehen ganz erhebliche Zweifel, ob der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt bleibt. Rechtsgrundlagen müssen zwar hinreichend Raum für künftige notwendige Entwicklungen und Innovationen schaffen, gleichzeitig muss der Gesetzgeber jedoch die wesentlichen Entscheidungen für den Ausgleich der widerstreitenden Interessen selbst treffen. Hierzu bedarf es ausdifferenzierterer Regelungen als bislang vorgesehen.
Drucksache 347/19
Gesetzesantrag der Länder Baden-Württemberg, Bayern
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs und des Wohnungseigentumsgesetz es zur Förderung der Elektromobilität
... Gesetzbuchs zur Förderung der Barrierefreiheit und Elektromobilität" (BR-Drs. 340/16(B)), den der Bundesrat mit Beschluss vom 15. Dezember 2017 (BR-Drs. 730/17(B)) erneut in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht hat, zwei weitere Diskussionsentwürfe: Zum einen der von Bayern erarbeitete "Diskussionsentwurf für ein Gesetz für zukunftsfähiges Wohnen im Wohneigentum", der neben Regelungen zum Einbau von Ladestationen eine umfassendere Reform des Wohnungseigentumsrechts vorsieht. Zum anderen der vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz im Sommer 2018 veröffentlichte "Diskussionsentwurf eines Gesetzes zur Förderung von Barrierefreiheit und Elektromobilität im Miet- und Wohnungseigentumsrecht".
Drucksache 206/2/19
Antrag des Landes Schleswig-Holstein
Entschließung des Bundesrates zur Verbesserung der Patientenorientierung - Antrag der Länder Brandenburg, Berlin und Hamburg -
... "1. Vor dem Hintergrund der Achtung des Prinzips der Selbstbestimmung über medizinische Maßnahmen sind Information und Einwilligung der Patientinnen und Patienten unbestritten notwendig. Die informierte Einwilligung kann nur auf der Grundlage einer verständlichen Aufklärung gegeben werden. Patientinnen und Patienten können Informationen aus dem Gespräch mit den Behandelnden besser behalten und verarbeiten, wenn sie diese nicht nur mündlich, sondern auf dauerhafte Weise mitgeteilt bekommen. Patientinnen und Patienten sollten daher nach jeder stationären Behandlung und nach jeder Untersuchung mit Diagnosestellung und Behandlungsplanung in einer für sie verständlichen Weise über die Diagnose, die Behandlung, die Einnahme von Medikamenten und über angemessenes Gesundheitsverhalten informiert werden. Die Informationen sollten den Patientinnen und Patienten in vollelektronischer Form zur Verfügung gestellt werden, welche für eine Übernahme in eine elektronische Gesundheitsoder Patientenakte geeignet ist. Auf besonderen Wunsch des Patienten oder der Patientin kann auch eine Information in Schriftform erfolgen. Der der Ärztin oder dem Arzt für die Erstellung und Zusammenstellung der notwendigen Informationen entstehende Aufwand ist angemessen zu vergüten."
Drucksache 623/19 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Kooperation und Information im Kinderschutz
... Früher wurden Kinder in aller Regel in Familien hineingeboren, in denen Vater und Mutter verheiratet waren oder - ohne miteinander verheiratet zu sein - zusammengelebt haben. Dieses "klassische" Familienmodell ist in den vergangenen Jahren durch eine Vielzahl individueller Familienmodelle ergänzt worden. Zwar leben auch heute noch die meisten Kinder in dieser Familienform, doch haben der Anteil und die Zahl der Kinder, die in anderen familiären Kontexten leben, erheblich zugenommen. Das ist für die Bedarfe an Frühen Hilfen insoweit von Bedeutung, als aus Berichten (zum Beispiel des Kommunalverbands für Jugend und Soziales Baden-Württemberg - KVJS/ Landesjugendamt) bekannt ist, dass diese Bedarfe im Bereich der Hilfe zur Erziehung nach dem SGB VIII maßgeblich vom familiären Kontext abhängen, in dem Kinder aufwachsen. So ist zum Beispiel die Häufigkeit von stationären Hilfen zur Erziehung nach §§ 33 und 34 SGB VIII abhängig von der Familienform. Die Hilfehäufigkeit von Kindern und Jugendlichen, die im Haushalt von Alleinerziehenden aufwachsen, liegt um den Faktor 18 höher als die von Kindern aus Familien mit beiden Elternteilen. Bei Kindern, die in Stiefelternkonstellationen leben, beträgt der entsprechende Faktor sogar 54.
Drucksache 352/19 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Änderungsrichtlinie zur Vierten EU-Geldwäscherichtlinie
... Nichtdeutsche Händler, die in der Bundesrepublik Deutschland Ladengeschäfte betreiben oder auf Messen tätig sind, sind rechtlich den deutschen Händlern gleich zu stellen. Das ergibt sich aus der Rechtsprechung, beispielsweise für das Fernabsatzgeschäft oder aber auch für den stationären Handel (KG, BeckRS 2015, 16208, Rn. 23). Auf ausländische Unternehmen, die sich klar an den deutschen Verbrauchermarkt richten und dort auch eine Auswirkung haben, ist dann auch deutsches Recht anwendbar (vgl. LG Karlsruhe vom 6. Dezember 2011, Az.: O 27/11 KfH III). Daher ist eine Anpassung erforderlich.
Drucksache 580/19
... (Trassen- und Stationspreissystem 2020) ergeben. Eine konkrete Bezifferung des Aufwandes ist jedoch noch nicht möglich.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
Haushaltsausgaben des Bundes
Haushaltsausgaben der Länder
Haushaltsausgaben der Kommunen
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1
Anlage 3 (zu § 5 Absatz 11 und 12) Verteilung der zusätzlichen Regionalisierungsmittel auf alle Länder in absoluten Zahlbeträgen für die Jahre 2020 bis einschließlich 2031
Artikel 2
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelung
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
4.1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
4.2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
4.3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1 Nummer 1
Zu Artikel 1 Nummer 2
Zu Artikel 1 Nummer 3
Zu Artikel 1 Nummer 4
Zu Artikel 2
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Drucksache 621/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zum Schutz von Kindern und Jugendlichen in stationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe: Änderung des Sozialgesetzbuches (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe - Antrag der Länder Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Schleswig-Holstein -
Entwurf eines Gesetzes zum Schutz von Kindern und Jugendlichen in stationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe: Änderung des Sozialgesetzbuches (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe - Antrag der Länder Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Schleswig-Holstein -
Drucksache 580/19 (Beschluss)
... Durch den im bisherigen § 37 Absatz 2 des Eisenbahnregulierungsgesetzes festgelegten inhaltlichen Zusammenhang zwischen der absoluten Höhe der Regionalisierungsmittel sowie der zu zahlenden Trassen- und Stationsentgelte würde die Erhöhung der Regionalisierungsmittel den Ländern nicht im vollen Umfang zur Erreichung der Klimaschutzziele zur Verfügung stehen. Vielmehr würde ein Großteil der Erhöhung der Regionalisierungsmittel durch die gleichzeitige Erhöhung der Trassen- und Stationsentgelte mittelbar zurück an den Bund fließen.
1. Zu Artikel 1a - neu - § 37 Absatz 2 Satz 2 ERegG
‚Artikel 1a
2. Zum Gesetzentwurf insgesamt
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Drucksache 544/19 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates - Geburtshilfe vor Ort stärken
... Vor dem Hintergrund der benannten Probleme in der stationären Hebammenversorgung würde eine Ausweitung der Regelungen des Pflegepersonal-Stärkungsgesetzes auf angestellte Hebammen zu einer nachhaltig spürbaren Entlastung und Sicherstellung der Versorgung in der Geburtshilfe führen, da hieraus unmittelbar der Anreiz einer vermehrten Einstellung von Hebammen und damit ein besserer Betreuungsschlüssel für die werdenden Mütter folgt. Zur Verbesserung der Stellensituation müssen die Tarifsteigerungen für Hebammen vollständig von den Kostenträgern refinanziert werden.
Drucksache 257/19
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur nachhaltigen Stärkung der personellen Einsatzbereitschaft der Bundeswehr (Bundeswehr-Einsatzbereitschaftsstärkungsgesetz - BwEinsatzBerStG )
... "(2) Bei stationären Rehabilitationsmaßnahmen werden die Aufwendungen für eine Bezugsperson für bis zu drei Maßnahmen von jeweils höchstens dreiwöchiger Dauer erstattet."
Drucksache 504/19
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Reform der Hebammenausbildung und zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (Hebammenreformgesetz - HebRefG )
... (1) Das Hebammenstudium vermittelt die fachlichen und personalen Kompetenzen, die für die selbständige und umfassende Hebammentätigkeit im stationären sowie im ambulanten Bereich erforderlich sind. Die Vermittlung erfolgt auf wissenschaftlicher Grundlage und nach wissenschaftlicher Methodik. Lebenslanges Lernen wird dabei als ein Prozess der eigenen beruflichen Biographie verstanden und die fortlaufende persönliche und fachliche Weiterentwicklung als notwendig anerkannt.
Drucksache 405/19
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zur Verordnung zur Einführung der Verordnung über mittelgroße Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen sowie zur Änderung der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen
... Bitte des Bundesrates, eine Regelungslücke bezüglich emissionsbegrenzender Anforderungen an Klein-Blockheizkraftwerke und stationäre Verbrennungsmotoranlagen bis 1 Megawatt Feuerungswärmeleistung zu schließen
Drucksache 347/19 (Beschluss)
... Gesetzbuchs zur Förderung der Barrierefreiheit und Elektromobilität", BR-Drucksache 340/16(B), den der Bundesrat mit Beschluss vom 15. Dezember 2017, BR-Drucksache 730/17(B) erneut in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht hat, zwei weitere Diskussionsentwürfe: Zum einen der von Bayern erarbeitete "Diskussionsentwurf für ein Gesetz für zukunftsfähiges Wohnen im Wohneigentum", der neben Regelungen zum Einbau von Ladestationen eine umfassendere Reform des Wohnungseigentumsrechts vorsieht. Zum anderen der vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz im Sommer 2018 veröffentlichte "Diskussionsentwurf eines Gesetzes zur Förderung von Barrierefreiheit und Elektromobilität im Miet- und Wohnungseigentumsrecht".
Drucksache 517/19
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes für einen fairen Kassenwettbewerb in der gesetzlichen Krankenversicherung (Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz - GKV-FKG)
... "(11) Bei Patientinnen oder Patienten, die zur voll- oder teilstationären Krankenhausbehandlung in das Krankenhaus aufgenommen werden, ist im Zeitraum vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 ein Zuschlag in Höhe von 0,3 Prozent des Rechnungsbetrags zu berechnen und gesondert auf der Rechnung auszuweisen. Der Zuschlag wird bei der Ermittlung der Erlösausgleiche nicht berücksichtigt."
Drucksache 425/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Entschließung des Bundesrates - Änderung rechtlicher Bestimmungen zum Handel mit Tieren im Internet (Online-Handel) und in Printmedien - Antrag der Länder Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein -
... "Hierbei wird die Bundesregierung gebeten, einen möglichst gleichen Schutzstandard wie beim erlaubnispflichtigen stationären Handel mit Heimtieren oder Wirbeltieren wildlebender Arten sowie bei Tierbörsen herzustellen und zu prüfen, welche Verpflichtungen den Betreibern eines Onlineportals auferlegt werden können, um die Einhaltung von tierschutz- und tiergesundheitsrechtlichen Vorschriften durch Anbieter von Heimtieren oder Wirbeltieren wildlebender Arten auf Onlineportalen sicherzustellen. Die Möglichkeit entsprechender Verpflichtungen auch für Printmedien ist in die Erwägungen einzubeziehen.
Drucksache 53/19 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung
... Insbesondere die Ausweitung der Umsatzberechnung (auch) auf den stationären Sektor scheint problematisch. So gilt bisher der medizinische Zusatznutzen von Orphan Drugs durch die Zulassung als belegt; erst bei Überschreitung einer Umsatzschwelle von 50 Millionen Euro muss der pharmazeutische Unternehmer den Zusatznutzen gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie nachweisen. Durch die geplante Einbeziehung der stationären Umsätze wird die Umsatzschwelle faktisch abgesenkt, der Aufwand für den pharmazeutischen Unternehmer größer und der Erstattungspreis für Orphan Drugs voraussichtlich niedriger ausfallen.
Drucksache 196/19 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Neunten und des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und anderer Rechtsvorschriften
... Die Einbeziehung dieses Personenkreises in den Kostenbeitrag nach § 142 Absatz 1 SGB IX-E bei Inanspruchnahme von Leistungen in bisherigen teilstationären Einrichtungen durch die vorgeschlagene Ergänzung des § 142 Absatz 4 Nummer 2 SGB IX-E wird als sachlich gerechtfertigt erachtet.
Drucksache 629/19
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention (Masernschutzgesetz)
... bb) der Erkrankte zur Behandlung der Clostridioidesdifficile-Infektion oder ihrer Komplikationen auf eine Intensivstation verlegt wird,
Drucksache 359/2/19
Antrag des Freistaates Bayern
Entwurf eines Gesetzes für bessere und unabhängigere Prüfungen (MDK-Reformgesetz)
... Da etwa ein Drittel aller GKV-Ausgaben in die akutstationäre Versorgung der GKV-Versicherten in Krankenhäusern fließt, ist die gesetzliche Möglichkeit für Krankenkassen, die Krankenhausabrechnungen zu prüfen, sinnvoll und wichtig. Gemäß GKV-Spitzenverband Bund zeigen auch aktuelle Auswertungen der Krankenkassen für das Jahr 2017, dass jede zweite geprüfte Rechnung (mehr als 56 Prozent, also bundesdurchschnittlich 9,4 Prozent aller Rechnungen) fehlerhaft war. Dabei lagen die Prüfquoten der Kostenträger (Falldialoge und MDK-Prüfungen) bundesweit bei durchschnittlich 18,8 Prozent im Jahr 2017 mit steigender Tendenz für das Jahr 2018 (20 Prozent) (Quelle: Herbstumfrage 2018, medinfoweb.de).
Drucksache 425/19 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates - Änderung rechtlicher Bestimmungen zum Handel mit Tieren im Internet (Online-Handel) und in Printmedien
... Hierbei wird die Bundesregierung gebeten, einen möglichst gleichen Schutzstandard wie beim erlaubnispflichtigen stationären Handel mit Heimtieren oder Wirbeltieren wildlebender Arten sowie bei Tierbörsen herzustellen und zu prüfen, welche Verpflichtungen den Betreibern eines Onlineportals auferlegt werden können, um die Einhaltung von tierschutz- und tiergesundheitsrechtlichen Vorschriften durch Anbieter von Heimtieren oder Wirbeltieren wildlebender Arten auf Onlineportalen sicherzustellen. Die Möglichkeit entsprechender Verpflichtungen auch für Printmedien ist in die Erwägungen einzubeziehen.
Drucksache 53/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung
... Insbesondere die Ausweitung der Umsatzberechnung (auch) auf den stationären Sektor scheint problematisch. So gilt bisher der medizinische Zusatznutzen von Orphan Drugs durch die Zulassung als belegt; erst bei Überschreitung einer Umsatzschwelle von 50 Millionen Euro muss der pharmazeutische Unternehmer den Zusatznutzen gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie nachweisen. Durch die geplante Einbeziehung der stationären Umsätze wird die Umsatzschwelle faktisch abgesenkt, der Aufwand für den pharmazeutischen Unternehmer größer und der Erstattungspreis für Orphan Drugs voraussichtlich niedriger ausfallen.
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Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.