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9 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Stelleneinsparungen"


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Drucksache 525/12

... erforderliche Aufwand für die Überwachung gewerblicher, nicht öffentlicher untersuchungspflichtiger Großanlagen zur Trinkwassererwärmung (in Bezug auf Legionellen) rechnerisch um rund 35 Millionen Euro jährlich reduziert. Tatsächliche Stelleneinsparungen sind jedoch nicht quantifizierbar, da der durch die Erste Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung nötige Mehrbedarf an Stellen in vielen Fällen noch gar nicht gedeckt wurde.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 525/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Zweite Verordnung

Artikel 1
Änderung der Trinkwasserverordnung

§ 12
Ausnahmegenehmigungen

§ 17
Anforderungen an Anlagen für die Gewinnung, Aufbereitung oder Verteilung von Trinkwasser

Artikel 2
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Doppelbuchstabe ee

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 12

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

Absatz 4

Absatz 5

Absatz 6

Zu Nummer 13

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 14

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 15

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 16

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Nummer 17

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 18

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 19

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe n

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 20

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 21

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2017: Entwurf einer Zweiten Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Erfüllungsaufwand der Wirtschaft

II.2. Erfüllungsaufwand der Verwaltung


 
 
 


Drucksache 703/10

... Auf Grund der Erweiterung des Aufgabenbereiches beim BVL ergibt sich dort ein personeller Mehrbedarf. Dieser umfasst eine halbe Stelle des höheren Dienstes und eine Stelle des gehobenen Dienstes. Der Personalmehrbedarf wird durch Umschichtung im Kapitel 1009 beziehungsweise durch entsprechende Stelleneinsparungen in finanziell gleichwertigem Umfang im Einzelplan 10 erbracht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 703/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des BVL-Gesetzes (NKR-Nr. 1427)


 
 
 


Drucksache 328/07

... Die Zielsetzung wurde erreicht. Ein Vergleich der Stellensituation beim Bundesamt vor Inkrafttreten des neuen KDVG und drei Jahre später führte zu dem Ergebnis, dass aufgrund zwischenzeitlich erfolgter Umstrukturierungs- und Modernisierungsmaßnahmen im Bundesamt sowie der jährlich vorgesehenen Stelleneinsparungen insgesamt die veranschlagten Personalzahlen unterschritten werden. Das Bundesamt hat nach der KDV-Erstattungsverordnung vom 3. November 2003 (BGBl. I S. 2162) zum 31. Dezember 2006 Kosten in einer Gesamthöhe von 2.602,15 Euro erstattet. Sonstige Mehraufwendungen sind nicht zu verzeichnen. Auch diese Kosten bewegen sich weit unterhalb des Ansatzes im Gesetzgebungsverfahren (280.000 Euro).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 328/07




Bericht

1 Einführung

2 Früheres Anerkennungsverfahren

a Formale Voraussetzungen

b Verfahrensabläufe

aa Ausschüsse für Kriegsdienstverweigerung

bb Bundesamt

3 Heutiges Anerkennungsverfahren

a Formale Voraussetzungen

b Entscheidende Behörde

c Geschlechtergerechte Formulierung

d Bürokratieabbau

e Folgen des neuen Verfahrens für die Bundeswehr

f Folgen des neuen Verfahrens für das Bundesamt

4 Bewertung im Einzelnen

a KDV-Antragstellung

aa Führungszeugnis

bb Schriftliches Verfahren

cc Tabellarischer Lebenslauf

b Musterungen und KDV-Anträge

aa Entwicklung der Musterungszahlen

bb Entwicklung der KDV-Antragszahlen insgesamt

cc Zahlenentwicklung bei den Wehrpflichtigen

dd Zahlenentwicklung bei den Soldatinnen, Soldaten, Reservisten, Reservistinnen und Grundwehrdienstleistenden

c Zeitpunkt der Antragstellung

d Zusammenarbeit der Kreiswehrersatzämter mit dem Bundesamt

e Vorverfahren beim Bundesamt

f Klageverfahren

g Interessenwahrnehmung durch Bevollmächtigte sowie Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte

h Kostenerstattungen

i Widerrufe der Anerkennungen und Aberkennungen

5 Zusammenfassung


 
 
 


Drucksache 75/05

Gebührenerhöhung kann aber durch Verfahrensvereinfachungen und mögliche Stelleneinsparungen

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 75/05




A. Problem

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten für die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Entwurf

Der Bundestag hat mit der Mehrheit seiner Mitglieder und mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:

Artikel 1
Änderung des Saatgutverkehrsgesetzes

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil


 
 
 


Drucksache 235/05

... Durch die Errichtung des Bundeszentralamtes für Steuern und des Bundesamtes für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen ergibt sich kein Mehrbedarf an Planstellen/Stellen. Die Strukturentwicklung ermöglicht vielmehr Arbeitsprozesse zu optimieren und trägt dazu bei, die jährlichen linearen Stelleneinsparungen zu erbringen. Die Umsetzung der Maßnahmen der Strukturentwicklung sichert zudem die in der mittelfristigen Finanzplanung vorgesehenen Haushaltsentlastungen. Für den Fall, dass im Zusammenhang mit der Errichtung des ZIVIT (vorübergehend) Mehrausgaben entstehen, werden diese im Einzelplan 08 erwirtschaftet. Soweit zusätzliche Stellen oder Stellenhebungen erforderlich werden, werden diese durch Wegfall oder Absenkung von Stellen an anderer Stelle im Einzelplan 08 in finanziell gleichwertigem Umfang ausgeglichen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 235/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes

Artikel 2
Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes

Artikel 3
Änderung der Bundeshaushaltsordnung

Artikel 4
Anpassung sonstigen Bundesrechts

Artikel 5
Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang

Artikel 6
Inkrafttreten Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2006 in Kraft.

Begründung

Allgemeiner Teil

Besonderer Teil


 
 
 


Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.