15 gefundene Dokumente zum Suchbegriff
"Steuer- und Sozialversicherungsrecht"
Drucksache 65/18
Antrag des Landes Hessen
Entschließung des Bundesrates zur Stärkung der ergänzenden kapitalgedeckten Altersvorsorge
... Ziel dieses Entschließungsantrags ist vor allem, den Beschäftigten der KMU einen erheblich vereinfachten und kostengünstigen Zugang zur privaten Altersvorsorge zu verschaffen. Dabei wird das System der betrieblichen Altersversorgung nicht ersetzt, sondern vielmehr gestärkt. Der vorliegende Entschließungsantrag ist eine konsequente Ergänzung der Reformüberlegungen des Betriebsrentenstärkungsgesetzes. Steuer- und sozialversicherungsrechtliche Regelungen des Riesterverfahrens sollen sich jedoch nicht ändern.
Drucksache 438/12
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung zur Aussetzung und Ergänzung von Merkmalen nach dem Verdienststatistikgesetz (Verdienststatistikverordnung 2012 - VerdStatV 2012)
... Es besteht ein großer Bedarf an statistischen Daten zu Anwartschaften aus der betrieblichen Altersversorgung. Von besonderer Bedeutung sind bessere Kenntnisse über die Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung unter den Beschäftigten. Diese werden unter anderem für die Vorbereitung und Erfolgskontrolle gesetzlicher Maßnahmen benötigt, etwa auf den Gebieten des Steuer- und Sozialversicherungsrechts, die eine Förderung der betrieblichen Altersversorgung zum Ziel haben. Sie bilden zudem eine Basis für Verhandlungen der Tarifparteien über Versorgungssysteme.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Verordnung
§ 1
§ 2
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Inhalt
II. Gesetzesfolgen
1. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1.1 Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
1.2 Vollzugsaufwand
2. Kosten und Preiswirkungen
3. Erfüllungsaufwand, Bürokratiekosten
III. Gleichstellungsspezifische Auswirkungen
IV. Nachhaltigkeit
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union
B. Besonderer Teil
Zu § 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu § 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2187: Verordnung zur Aussetzung und Ergänzung von Merkmalen nach dem Verdienststatistikgesetz
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Drucksache 295/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung von Kindern unter drei Jahren in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege (Kinderförderungsgesetz - KiföG )
... Steuer- und sozialversicherungsrechtliche Behandlung der Geldleistungen für Kinder in Kindertagespflege
Drucksache 599/08
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung zur Aussetzung und Ergänzung von Merkmalen nach dem Verdienststatistikgesetz (Verdienststatistikverordnung 2009 - VerdStatV 2009)
... Es besteht ein großer Bedarf an statistischen Daten zu Anwartschaften aus der betrieblichen Altersversorgung, der mit den derzeit durchführbaren Erhebungen nur unzureichend gedeckt werden kann. Von besonderer Bedeutung sind bessere Kenntnisse über die Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung unter den Beschäftigten. Sie werden benötigt für die Vorbereitung und Erfolgskontrolle gesetzlicher Maßnahmen, etwa auf den Gebieten des Steuer- und Sozialversicherungsrechts, die eine Förderung der betrieblichen Altersversorgung zum Ziel haben. Derartige Daten bilden zudem eine Basis für Verhandlungen der Tarifparteien über Versorgungssysteme.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen Keine. Die Aufnahme der benötigten Angaben in die Erhebung der Struktur der
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Verordnung
§ 1
§ 2
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Problem und Ziel
II. Lösung
III. Alternativen
IV. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte.
V. Sonstige Kosten
VI. Bürokratiekosten
VII. Gleichstellungspolitische Auswirkungen
VIII. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union
B. Besonderer Teil
Zu § 1
Zu § 1
Zu § 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 587: Erste Verdienststatistikverordnung
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Drucksache 295/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung von Kindern unter drei Jahren in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege (Kinderförderungsgesetz - KiföG )
... • Als steuer- und sozialversicherungsrechtlich relevantes Einkommen, auf dessen Grundlage sich die Beträge zur Unfall-, Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung errechnen lassen, wird also pro Betreuungsplatz ein verbleibender Betrag von 4.458 EUR zugrunde gelegt.
Drucksache 295/08 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung von Kindern unter drei Jahren in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege (Kinderförderungsgesetz - KiföG )
... Steuer- und sozialversicherungsrechtliche Behandlung der Geldleistungen für Kinder in Kindertagespflege
Drucksache 544/07 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2008 (JStG 2008)
... 60. Zur einkommensteuer- und sozialversicherungsrechtlichen Problematik für Tagespflegepersonen
Drucksache 819/1/06
Antrag des Landes Berlin
Verordnung zur Neuordnung der Regelungen über die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung von Zuwendungen des Arbeitgebers als Arbeitsentgelt
... Es wird daher eine eingehende Prüfung der Frage für erforderlich gehalten, ob die durch die Beitragspflicht der Sanierungsgelder entstehende Ungleichbehandlung im Steuer- und Sozialversicherungsrecht, die vom allgemeinen Grundsatz abweicht, tatsächlich gewollt und ggf. rechtlich zulässig ist, zumal hier Leistungen dem Arbeitsentgelt zugeordnet werden, die keine Einnahmen des Arbeitnehmers sind.
Drucksache 819/06 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung zur Neuordnung der Regelungen über die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung von Zuwendungen des Arbeitgebers als Arbeitsentgelt
... Es wird daher eine eingehende Prüfung der Frage für erforderlich gehalten, ob die durch die Beitragspflicht der Sanierungsgelder entstehende Ungleichbehandlung im Steuer- und Sozialversicherungsrecht, die vom allgemeinen Grundsatz abweicht, tatsächlich gewollt und ggf. rechtlich zulässig ist, zumal hier Leistungen dem Arbeitsentgelt zugeordnet werden, die keine Einnahmen des Arbeitnehmers sind.
Drucksache 901/05
Antrag des Landes Rheinland-Pfalz
Entschließung des Bundesrates zur Förderung von Dienstleistungen im haushaltsnahen Bereich
... 4) Da mit der Neuregelung finanzwirksame Sondertatbestände im Steuer- und Sozialversicherungsrecht verbunden und genaue Aussagen über ihre Wirkungsweise und die finanziellen Folgen derzeit nicht möglich sind, wird die Neuregelung auf maximal vier Jahre begrenzt. Zudem ist - wie bei arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen neuerdings üblich - eine wissenschaftliche Begleitforschung zur Begutachtung der Effektivität und Effizienz der Neuregelung (analog zu § 282 Satz 3 SGB III) vorzusehen. Die Ergebnisse der wissenschaftlichen Begleitforschung sollen ein Jahr vor Ablauf der Frist vorliegen, um genügend Zeit für eine politische Bewertung mit entsprechenden Konsequenzen zu gewähren.
Drucksache 77/05
weitgehender Übereinstimmung von Steuer- und Sozialversicherungsrecht Rechnung.
Drucksache 57/05 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Agrarpolitischer Bericht 2005 der Bundesregierung
... - Sonderbelastungen der deutschen Landwirte im Steuer- und Sozialversicherungsrecht zu unterlassen bzw. zurückzufahren und
Drucksache 140/05
Gesetzesantrag des Freistaates Bayern
Entwurf eines ... Strafrechtsänderungsgesetzes - Menschenhandel - (... StrÄndG )
... ) unter Bezugnahme auf Buchstaben und Geist des Prostitutionsgesetzes so restriktiv aus (BGH NStZ-RR 2003, 361; NJW 2004, 81; BayObLG StV 2004, 210), dass eine Verurteilung kaum mehr erwirkt werden kann. Für den Tatnachweis reicht es danach nicht mehr aus, wenn der Zuhälter Arbeitszeiten, Einsatzorte und Preise festsetzt. Dies gilt selbst dann, wenn gegen sonstige Rechtsvorschriften namentlich steuer- und sozialversicherungsrechtlicher Art verstoßen wird sowie wenn die Prostituierte sich illegal in Deutschland aufhält und sich im Hinblick darauf in einer sehr ungesicherten Position befindet. Dies führt faktisch zu einem Schutz der Zuhälter und im Ergebnis zu einer verstärkten Abhängigkeit der Prostituierten.
Drucksache 57/1/05
Empfehlungen der Ausschüsse A 809. Sitzung des Bundesrates am 18. März 2005
Agrarpolitischer Bericht 2005 der Bundesregierung
... - Sonderbelastungen der deutschen Landwirte im Steuer- und Sozialversicherungsrecht zu unterlassen bzw. zurückzufahren und
Drucksache 140/05 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Strafrechtsänderungsgesetzes - Menschenhandel - (… StrÄndG )
... zunächst wird auf die Begründung zu Nummer 5 verwiesen. Die Rechtsprechung legt den Tatbestand der dirigistischen Zuhälterei (§ 18la Abs. 2) unter Bezugnahme auf Buchstaben und Geist des Prostitutionsgesetzes so restriktiv aus (vgl. BGH, NStZ-RR 2003, 361; NJW 2004, 81; BayObLG StV 2004, 210), dass eine Verurteilung kaum mehr erwirkt werden kann. Für den Tatnachweis reicht es danach nicht mehr aus, wenn der Zuhälter Arbeitszeiten, Einsatzorte und Preise festsetzt. Dies gilt selbst dann, wenn gegen sonstige Rechtsvorschriften namentlich steuer- und sozialversicherungsrechtlicher Art verstoßen wird sowie wenn die Prostituierte sich illegal in Deutschland aufhält und sich im Hinblick darauf in einer sehr ungesicherten Position befindet. Dies führt faktisch zu einem Schutz der Zuhälter und im Ergebnis zu einer verstärkten Abhängigkeit der Prostituierten.
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
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