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"Stoffe"
Drucksache 581/19
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes
... - und sonstigen Schadstoffemissionen und trägt damit zu Klimaschutz und Luftreinhaltung erheblich bei. Sehr große Verkehrsinvestitionsvorhaben, insbesondere in den Innenstädten und Verkehrsknoten, werden sich unter den gegebenen Rahmenbedingungen nicht immer als gesamtwirtschaftlich im Sinne des einheitlichen Bewertungsverfahrens des Bundes darstellen lassen. Es soll jedoch grundsätzlich die Fördermöglichkeit auch für diese Vorhaben eröffnet werden. Die Bundesfinanzhilfen bzw. die Investitionszuschüsse des Bundes können begrenzt werden auf das Investitionsvolumen, für das der gesamtwirtschaftliche Nachweis nach dem Verfahren des Bundes erbracht werden kann.
Drucksache 593/19
Allgemeine
Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung
... Die AVV Monitoring schließt sich an die zurückliegenden Verwaltungsvorschriften zur Durchführung des Monitorings an. Sie regelt ein System wiederholter Messungen und Bewertungen von Gehalten an gesundheitlich nicht erwünschten Stoffen in Lebensmitteln, kosmetischen Mitteln und Bedarfsgegenständen, das zum frühzeitigen Erkennen von Gefahren für die menschliche Gesundheit durchgeführt wird. In den bisherigen Verwaltungsvorschriften wurden jeweils für fünf Jahre die jährlichen Untersuchungen je Bundesland und die grundsätzlich zu untersuchenden Lebensmittel in den Anlagen 1 und 2 geregelt. Um eine Neufassung aufgrund der notwendigen Anpassungen alle fünf Jahre zu vermeiden, ist die hiesige AVV
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Allgemeine Verwaltungsvorschrift
Allgemeine Verwaltungsvorschrift
§ 1 Durchführung des Monitorings
§ 2 Ausschuss Monitoring
§ 3 Aufgaben des Ausschusses Monitoring
§ 4 Expertengruppen
§ 5 Monitoringplan des Ausschusses Monitoring
§ 6 Untersuchungsplan des Bundesamtes
§ 7 Probenahme, Probenvorbereitung und Analytik
§ 8 Qualitätssicherungsmaßnahmen
§ 9 Handbuch
§ 10 Datenübermittlung
§ 11 Berichterstattung
§ 12 Aufhebung der AVV Monitoring 2016-2020, Übergangsvorschrift
§ 13 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluierung
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Drucksache 529/19
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates "Verbesserung der Information der Öffentlichkeit und zur Vermeidung nachteiliger Auswirkungen bei Kerosin-Ablässen (Fuel-Dumping)"
... Weiterhin ist es dem Bundesrat ein wichtiges Anliegen, dass die Bundesregierung Forschungsaktivitäten zur Entwicklung und zum Einsatz von Substitutionskraftstoffen im zivilen Luftverkehr (synthetische Kraftstoffe) fördert, die mittelfristig Kerosin und die darin enthaltenen gesundheitsschädlichen Verbindungen, wie z.B. Benzol, ersetzen können. Die Bundesregierung wird gebeten, sich verstärkt dafür einzusetzen, dass bereits mittelfristig das im Weißbuch der EU-Kommission genannte Ziel, einen Anteil substitutiver Flugkraftstoffe von mindestens 40 Prozent zu erzielen, erreicht wird.
Drucksache 22/19 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates zur Einschränkung von Mikroplastikeinträgen und zum Verbot von Mikroplastik in Kosmetika
... 2. Die Quellen von Mikroplastik sind vielfältig. So gelangt Mikroplastik unter anderem als Abrieb von Reifen und Textilien, Kunstrasen sowie als bewusster Zusatz zu Kosmetika oder anderen Produkten über die Abwässer in Flüsse, Seen und Meere. Durch Klärschlämme, Agrarkunststoffe, belasteten Kompost, Verwehungen und Überschwemmungen ist ein Eintragsweg in die Böden gegeben. Über Aufnahme durch Lebewesen wird es Teil der Nahrungskette und damit auch zu einer Belastung der menschlichen Nahrungsgrundlagen sowie möglicherweise der menschlichen Gesundheit. Der Bundesrat hält daher weitergehende Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung dieser Einträge für dringend geboten.
Anlage Entschließung des Bundesrates zur Einschränkung von Mikroplastikeinträgen und zum Verbot von Mikroplastik in Kosmetika
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Drucksache 143/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Entschließung des Bundesrates: Fertigung von Batteriezellen als Speichermedium zur Stärkung von Wettbewerbsfähigkeit und Klimaschutz in Deutschland - Antrag der Länder Niedersachsen und Schleswig-Holstein -
... Es muss eine Gesamtbetrachtung des Produktions- und Recyclingprozess in einem geschlossenen Kreislauf stattfinden, in dem auf den Einsatz von Erneuerbaren Energien geachtet wird. Hier spielen auch andere klimapolitische, umwelttechnische und soziale Faktoren eine Rolle (z.B. die Beschaffung der Rohstoffe, Entsorgung und Lagerung der Batterien). Daher muss der gesamte Produktions- und Recyclingprozess auch klimaneutral und sozial gestaltet werden. Aufgrund der vorhandenen internationalen Dimension (u.a. bei der Beschaffung der Rohstoffe) sollten hier auch die Sustainable Development Goals (SDGs) der Vereinten Nationen Beachtung finden.
Drucksache 576/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rahmenbedingungen luftsicherheitsrechtlicher Zuverlässigkeitsüberprüfungen
... es ausschließlich für die sprengstoffrechtliche Zuverlässigkeitsprüfung. In beiden Fällen handelt es sich um die Erteilung einer individuellen Ausnahmegenehmigung für den Umgang mit gefährlichen Gegenständen, ein ansonsten verbotenes Verhalten. Nur Vorsatzdelikte bzw. Verdachtsfälle im Zusammenhang mit dem Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen, Waffen oder Munition oder wegen einer fahrlässigen gemeingefährlichen Straftat, wegen Waffenoder Sprengstoffdelikten, Verstößen gegen das Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen oder das
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
2. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a0 § 7 Absatz 2 Satz 4 LuftSiG
3. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 7 Absatz 3 Satz 1 Nummer 3 LuftSiG
4. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc - neu - § 7 Absatz 3 Satz 1 Nummer 6 - neu - LuftSiG , Nummer 4 - neu - § 16a Absatz 2 Satz 3 - neu - LuftSiG
5. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc - neu -, dd - neu - § 7 Absatz 3 Satz 3, 4 - neu - LuftSiG
6. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe d1 - neu - § 7 Absatz 9 Satz 1 LuftSiG , Artikel 5 Nummer 6 Buchstabe a0 - neu - § 7 Absatz 1 Satz 1 LuftSiZÜV
7. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 7a Absatz 3 Nummer 2 Buchstabe d - neu - LuftSiG
8. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 7a Absatz 5 Satz 1 LuftSiG
9. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 7a Absatz 6a - neu - LuftSiG
10. Zu Artikel 5 Nummer 1 § 1 Absatz 2 Nummer 4 LuftSiZÜV
11. Zu Artikel 6 Nummer 1 Buchstabe b § 16 Absatz 3 LuftPersV
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Drucksache 461/19
Antrag des Landes Hessen
Entschließung des Bundesrates: Flüssiges und gelöstes Plastik vermeiden - Für eine umfassende Strategie zur Reduktion schwer abbaubarer Polymere
... -Verordnung verzichtet bisher ausdrücklich darauf, Polymere zu registrieren oder zu bewerten, was eine Regulierung dieser Stoffe in der Vergangenheit praktisch verhindert hat. Gleichzeitig ist die Europäische Kommission nach Artikel 138 Absatz 2 der
Drucksache 346/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Entschließung des Bundesrates für eine auf einen ambitionierten Aufbau einer erneuerbaren Wasserstoffwirtschaft in Deutschland ausgerichtete Umsetzung der Erneuerbaren Energien Richtlinie (Renewable Energy Directive, RED II) in nationales Recht - Antrag der Länder Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern -
... "Es gilt, die Vorgaben für erneuerbare Energien für das Jahr 2030 für alle Bereiche und für die Minderung der THG-Emissionen umzusetzen. Die in Artikel 25 der RED II beschlossenen Regelungen müssen mit ambitionierten nationalen Zielen und die Produktion von nachhaltigen Kraftstoffen zum Beispiel von erneuerbarem Wasserstoff anreizenden Regelungen umgesetzt werden."
Drucksache 578/19 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Verpackungsgesetzes
... Der Bundesrat bittet, im weiteren parlamentarischen Verfahren zu prüfen, ob in das Gesetz eine abschließende Liste mit allen unter das vorgesehene Verbot fallenden Stoffen aufgenommen werden kann.
1. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe c § 5 Absatz 2 VerpackG
2. Zu Artikel 1 Nummer 2a - neu - § 34a - neu - VerpackG
§ 34a Übergangsvorschrift zu § 5 Absatz 2
3. Zu Artikel 1 Nummer 2b - neu - § 34b - neu - VerpackG
§ 34b Einziehung
4. Zum Gesetzentwurf allgemein
5. Zum Gesetzentwurf allgemein
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Drucksache 137/2/19
Antrag des Landes Hessen
Verordnung zur Neuordnung des Rechts über die Sicherheitsstufen und Sicherheitsmaßnahmen bei gentechnischen Arbeiten in gentechnischen Anlagen
... § 12 Absatz 2(neu) erweitert diese ohnehin schon deutliche Absenkung des Schutzniveaus auf die Zuordnung zur Sicherheitsstufe 2, "sofern ein geringes Risiko" für die Schutzgüter gegeben sei. Nach der Definition in § 3 Nummer 5 n.F. handelt es sich bei hochwirksamen Toxinen um "sehr giftige" Stoffe, die "äußerst schwere Gesundheitsschäden oder den Tod" bewirken können, mithin Stoffe die eben gerade kein "geringes Risiko" bergen. Diesen besonderen Gefahren trägt die gegenwärtige Zuweisung solcher Arbeiten in Sicherheitsstufe 3 Rechnung, die daher beizubehalten ist. Dabei ist durchaus auch der Gesichtspunkt einer Gefährdung von Umwelt und Allgemeinheit bei missbräuchlicher Durchführung solcher Arbeiten oder der erzeugten Organismen unter dem Gesichtspunkt der Biosicherheit zu berücksichtigen. Nach der
1. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 5 Satz 1, Satz 1a - neu -, § 11 Absatz 6 Satz 1, Satz 1a - neu - GenTSV
2. Zu Artikel 1 § 12 Absatz 1, Absatz 2, Absatz 3 GenTSV
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Drucksache 607/2/19
Antrag des Freistaates Sachsen
Gesetz über einen nationalen Zertifikatehandel für Brennstoffemissionen (Brennstoffemissionshandelsgesetz - BEHG )
Gesetz über einen nationalen Zertifikatehandel für Brennstoffemissionen (Brennstoffemissionshandelsgesetz -
Drucksache 422/19
Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Entschließung des Bundesrates zu einer marktbasierten CO2 -Bepreisung in den Sektoren Gebäude und Verkehr
... -Ausstoßes im Verkehrsbereich ist es flankierend zwingend erforderlich, den Ausbau klimafreundlicher Mobilitätsangebote voranzutreiben. Darunter sind vor allem ein besseres Angebot der Bahn, der Ausbau von Schnellbuslinien und On-Demand-Angeboten, Forschung und Entwicklung an synthetischen Kraftstoffen, Implementierung von Wasserstoffantrieben, Ausbau von E-Mobilität und Ladeinfrastruktur, sowie Investitionen in vernetzte Mobilität und ein Systemupgrade für den ÖPNV zu fassen.
Drucksache 137/19 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung zur Neuordnung des Rechts über die Sicherheitsstufen und Sicherheitsmaßnahmen bei gentechnischen Arbeiten in gentechnischen Anlagen
... § 12 Absatz 2(neu) erweitert diese ohnehin schon deutliche Absenkung des Schutzniveaus auf die Zuordnung zur Sicherheitsstufe 2, "sofern ein geringes Risiko" für die Schutzgüter gegeben sei. Nach der Definition in § 3 Nummer 5 n.F. handelt es sich bei hochwirksamen Toxinen um "sehr giftige" Stoffe, die "äußerst schwere Gesundheitsschäden oder den Tod" bewirken können, mithin Stoffe die eben gerade kein "geringes Risiko" bergen. Diesen besonderen Gefahren trägt die gegenwärtige Zuweisung solcher Arbeiten in Sicherheitsstufe 3 Rechnung, die daher beizubehalten ist. Dabei ist durchaus auch der Gesichtspunkt einer Gefährdung von Umwelt und Allgemeinheit bei missbräuchlicher Durchführung solcher Arbeiten oder der erzeugten Organismen unter dem Gesichtspunkt der Biosicherheit zu berücksichtigen. Nach der
Anlage Änderungen und Entschließung zur Verordnung zur Neuordnung des Rechts über die Sicherheitsstufen und Sicherheitsmaßnahmen bei gentechnischen Arbeiten in gentechnischen Anlagen
A Änderungen
1. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 4 Satz 3, § 11 Absatz 4 Satz 2 GenTSV
2. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 5 Satz 1, Satz 1a - neu -, § 11 Absatz 6 Satz 1, Satz 1a - neu - GenTSV
3. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 5 Satz 2 GenTSV
4. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 6 Satz 2 GenTSV
5. Zu Artikel 1 § 12 Absatz 1, Absatz 2, Absatz 3 GenTSV
6. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 3 GenTSV
7. Zu Artikel 1 § 17 Absatz 2 Satz 1 GenTSV
8. Zu Artikel 1 § 17 Absatz 6 Satz 2 - neu - GenTSV
9. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 3 Satz 1 und Satz 2 GenTSV
10. Zu Artikel 1 § 20 Absatz 1a - neu - GenTSV
11. Zu Artikel 1 § 24 Absatz 3 GenTSV
12. Zu Artikel 1 § 25 Absatz 1 Satz 2, Sätze 3 und 4 - neu - GenTSV
13. Zu Artikel 1 § 26 Absatz 1 Satz 2 GenTSV
14. Zu Artikel 1 § 26 Absatz 1 Satz 3, Sätze 4 und 5 - neu - GenTSV
15. Zu Artikel 1 § 27 Absatz 1 Satz 2 Nummer 6 GenTSV
16. Zu Artikel 1 § 28 Absatz 3 GenTSV
17. Zu Artikel 1 § 28 Absatz 4 GenTSV
18. Zu Artikel 1 § 31 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 GenTSV
19. Zu Artikel 1 Anlage 2 A Teil I Buchstabe b Nummer 9 Satz 2, Anlage 2 B Teil I Buchstabe b Nummer 9 Satz 2, Anlage 2 A Teil II Buchstabe b Nummer 10 Satz 2, Anlage 2 B Teil II Buchstabe b Nummer 12 Satz 2, Anlage 3 Teil II Buchstabe b Nummer 4 Satz 2, Anlage 4 Teil II Buchstabe b Nummer 16 Satz 2 GenTSV
20. Zu Artikel 1 Anlage 2 A Teil III Buchstabe b Nummer 3, Anlage 2 A Teil IV Buchstabe b Nummer 3, Anlage 2 B Teil III Buchstabe b Nummer 3, Anlage 2 B Teil IV Buchstabe b Nummer 3, Anlage 3 Teil IV Buchstabe b Nummer 3, Anlage 4 Teil III Buchstabe b Nummer 3 GenTSV
21. Zu Artikel 1 Anlage 2 B Teil I Buchstabe b Nummer 9 Satz 1 GenTSV
22. Zu Artikel 1 Anlage 3 Teil I Buchstabe a Nummer 3 - neu - GenTSV
23. Zu Artikel 1 Anlage 3 Teil I Buchstabe c Nummer 2 - neu - GenTSV
24. Zu Artikel 1 Anlage 3 Teil III Buchstabe b Nummer 2
25. Zu Artikel 1 Anlage 4 Teil I Buchstabe c Nummer 2 Satz 2 - neu - GenTSV
26. Zu Artikel 1 Anlage 4 Teil III Buchstabe a Nummer 14 Satz 2 GenTSV
27. Zu Artikel 1 Anlage 4 Teil IV Buchstabe b Nummer 13 Satz 1a - neu - GenTSV
28. Zu Artikel 1 Anlage 4 Teil IV Buchstabe b Nummer 21 GenTSV
29. Zu Artikel 1 Anlage 4 Teil IV Buchstabe b Nummer 22 GenTSV
B Entschließung
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Drucksache 13/19 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung zur Berechnung der Offshore-Netzumlage und zu Anpassungen im Regulierungsrecht
... 4. Der Bundesrat begrüßt, dass künftig Strom- und Gasnetz verstärkt gemeinsam geplant und betrachtet werden sollen. Er fordert die Bundesregierung auf, künftig auch Wasserstofferzeugung, -speicherung und -bedarf für Mobilitätszwecke und die Industrie in die Betrachtungen noch eingehender zu integrieren.
Drucksache 594/19 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Medizinprodukterechts an die Verordnung (EU) Nr. 2017/745
und die Verordnung (EU) Nr. 2017/746
(Medizinprodukte-EU-Anpassungsgesetz - MPEUAnpG )
... "Stoffe, Kombinationen von Stoffen oder Artikel, die zur Verwendung als Gesichts- oder sonstige Haut- oder Schleimhautfüller durch subkutane, submuköse oder intrakutane Injektion oder andere Arten der Einführung bestimmt sind, mit Ausnahme derjenigen für Tätowierungen, ...". Demnach wäre zum Beispiel das Produkt Hyaluron selbst als Faltenfüller ein Anhang-XVI-Produkt. Notwendiges Zubehör für die Verabreichung (zum Beispiel spezielle wiederauffüllbare Pens bzw. Zubehör zum Befüllen) würde der Regelung aber nicht unterliegen. Gleiches gilt zum Beispiel für Liposuktionskanülen als Zubehör zu den in Anhang XVI genannten Liposuktionsgeräten. Um in Einzelfällen bei Gesundheitsgefährdungen gegen mangelhafte Aufbereitung vorgehen zu können, ist diese Anpassung notwendig.
1. Zu Artikel 1 § 3 Nummer 1 MPDG
2. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 2 Satz 2 - neu - und Satz 3 - neu - MPDG
Zu Satz 2:
Zu Satz 3:
3. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 3 MPDG
4. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 2 einleitender Satzteil und Nummer 2 MPDG
5. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 2 einleitender Satzteil MPDG
6. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 1 Satz 1 MPDG
7. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 3 einleitender Satzteil MPDG
8. Zu Artikel 1 § 10 Satz 2 MPDG
9. Zu Artikel 1 § 11 Satz 2 MPDG
10. Zu Artikel 1 § 33 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 MPDG
11. Zu Artikel 1 § 39 Absatz 2 MPDG
12. Zu Artikel 1 § 43 Absatz 3 MPDG
13. Zu Artikel 1 § 50 Absatz 1 MPDG
14. Zu Artikel 1 § 52 Absatz 2 Nummer 3 MPDG
15. Zu Artikel 1 § 60 Absatz 4 - neu - MPDG
16. Zu Artikel 1 § 64 Absatz 2 Satz 1 MPDG
17. Zu Artikel 1 § 66 Absatz 2 MPDG
18. Zu Artikel 1 § 68 Absatz 1 Satz 1 MPDG
19. Zu Artikel 1 § 69 Absatz 3 MPDG
20. Zu Artikel 1 § 71 und § 74 sowie §§ 77 und 78 MPDG
21. Zu Artikel 1 § 71 Absatz 3 MPDG
22. Zu Artikel 1 § 71 Absatz 6 Satz 1 MPDG
23. Zu Artikel 1 § 74 Absatz 1 MPDG
24. Zu Artikel 1 § 74 Absatz 2 Satz 01 - neu - und Satz 1 MPDG
25. Zu Artikel 1 § 74 Absatz 3 - neu - MPDG
26. Zu Artikel 1 § 76 Absatz 3 MPDG
27. Zu Artikel 1 § 77 Absatz 1 Satz 01 - neu - MPDG
28. Zu Artikel 1 § 77 Absatz 1 Nummer 1 MPDG
29. Zu Artikel 1 § 77 Absatz 1 Nummer 4 - neu - und Nummer 5 - neu - MPDG
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
30. Zu Artikel 1 § 77 Absatz 2 MPDG
31. Zu Artikel 1 § 77 Absatz 3 MPDG
32. Zu Artikel 1 § 77 Absatz 4 Satz 1 MPDG
33. Zu Artikel 1 § 77 Absatz 6 Satz 1 und Satz 2 MPDG
34. Zu Artikel 1 § 78 Überschrift und Absatz 1 Satz 1 MPDG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
35. Zu Artikel 1 § 80 Absatz 1 Satz 1 MPDG
36. Zu Artikel 1 § 81 MPDG
§ 81 Zuständige Behörden für die Meldepflichten der Importeure und Händler
37. Zu Artikel 1 § 85 Absatz 2 Nummer 1 MPDG
38. Zu Artikel 1 § 85 Absatz 2 Nummer 9 MPDG
39. Zu Artikel 1 § 85 Absatz 2 Nummer 12 MPDG
40. Zu Artikel 1 § 85 Absatz 2 Nummer 13 MPDG
41. Zu Artikel 1 § 86 MPDG
42. Zu Artikel 1 § 86 und § 97 MPDG
43. Zu Artikel 1 § 88 Absatz 1 Satz 1 Nummer 6 MPDG
44. Zu Artikel 1 § 92 Absatz 1 Nummer 3 MPDG
45. Zu Artikel 1 § 92 Absatz 4a - neu - MPDG
46. Zu Artikel 1 § 92 Absatz 5 MPDG
47. Zu Artikel 1 § 93 Absatz 1 Nummer 1 MPDG
48. Zu Artikel 1 § 94 Absatz 2 Nummer 01 - neu - MPDG
49. Zu Artikel 1 § 94 Absatz 2 Nummer 5a - neu - MPDG
50. Zu Artikel 1 § 94 Absatz 3 Nummer 4a - neu - MPDG
51. Zu Artikel 1 § 97 Absatz 2 Nummer 3 Buchstabe a MPDG
52. Zu Artikel 1 § 99 Absatz 2 Satz 1 und Satz 2 MPDG
53. Zu Artikel 3 Nummer 4a - neu - § 4 Absatz 2 Satz 2 - neu - MPDG
54. Zum Gesetzentwurf allgemein
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Drucksache 546/19 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates für eine erhebliche Erweiterung der Angebote im öffentlichen Personennahverkehr durch die schrittweise Erhöhung von Regionalisierungsmitteln
... Aus Sicht der Länder müssen zudem die alternativen Angebote zum motorisierten Individualverkehr deutlich erhöht werden. Damit Bürgerinnen und Bürger vor allem tägliche Wege mit einem umweltfreundlichen Verkehrsmittel statt mit fossilen Brennstoffen betriebenen Pkw zurücklegen, muss das öffentliche Mobilitätsangebot flächendeckend, leistungsfähig, bezahlbar und nutzerorientiert ausgebaut werden. Dies betrifft sowohl die schienen- als auch die straßengebundenen Angebote des öffentlichen Personennahverkehrs.
Drucksache 523/19
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung der Handwerksordnung und anderer handwerksrechtlicher Vorschriften
... Gefahrstoffe
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung der Handwerksordnung
§ 126
Anlage A Verzeichnis der Gewerbe, die als zulassungspflichtige Handwerke betrieben werden können (§ 1 Absatz 2)
Anlage B Verzeichnis der Gewerbe, die als zulassungsfreie Handwerke oder handwerksähnliche Gewerbe betrieben werden können (§ 18 Absatz 2)
Artikel 2 Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 3 Änderung des Übergangsgesetzes aus Anlaß des Zweiten Gesetzes zur Änderung der Handwerksordnung und anderer handwerksrechtlicher Vorschriften
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Demographische Auswirkungen
4. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
5. Erfüllungsaufwand
a Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger
b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
c Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
6. Weitere Kosten
7. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Fliesen -, Platten- und Mosaikleger:
5 Estrichleger:
Behälter - und Apparatebauer:
5 Parkettleger:
Rollladen - und Sonnenschutztechniker:
Drechsler Elfenbeinschnitzer und Holzspielzeugmacher:
5 Böttcher:
5 Glasveredler:
5 Raumausstatter:
Orgel - und Harmoniumbauer:
Zu Nummer 5
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Artikel 4
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 4988, BMWi: Entwurf des Vierten Gesetzes zur Änderung der Handwerksordnung und anderer handwerksrechtlicher Vorschriften
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
II.1. Erfüllungsaufwand
Bürgerinnen und Bürgern
Verwaltung Länder
II.2. Weitere Kosten
II.4. Evaluierung
III. Ergebnis
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Drucksache 533/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes über einen nationalen Zertifikatehandel für Brennstoffemissionen (Brennstoffemissionshandelsgesetz - BEHG )
Entwurf eines Gesetzes über einen nationalen Zertifikatehandel für Brennstoffemissionen (Brennstoffemissionshandelsgesetz -
Drucksache 486/19 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2014/94 /EU
/EU und weiterer immissionsschutzrechtlicher Rechtsakte der Europäischen Union
... 1. Der Bundesrat sieht in aus erneuerbaren Energiequellen hergestellten Kraftstoffen eines von mehreren Schlüsselelementen für eine erfolgreiche Energiewende, die darüber hinaus erhebliche wirtschaftliche Chancen bieten. Er verweist hierzu auf seine Entschließung vom 11. Oktober 2019 für eine auf einen ambitionierten Aufbau einer erneuerbaren Wasserstoffwirtschaft in Deutschland ausgerichtete Umsetzung der Erneuerbaren Energien Richtlinie (Renewable Energy Directive, RED II) in nationales Recht (BR-Drucksache 346/19(B) -).
Drucksache 373/19 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken
... Arzneimittel oder Ausgangsstoffe nicht nach den anerkannten pharmazeutischen Regeln herstellt oder prüft," ‘
1. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 31 Absatz 1 Satz 6 SGB V
2. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe c - neu - § 130a Absatz 8 Satz 9 SGB V
3. Zu Artikel 2 Nummer 1 Buchstabe b - neu - § 11 Absatz 3 Satz 1 ApoG
4. Zu Artikel 3 § 17 Absatz 1b Satz 1 ApBetrO
5. Zu Artikel 3 § 17 Absatz 1b Satz 2 ApBetrO
6. Zu Artikel 3 Nummer 2 - neu - § 36 Nummer 2 Buchstabe d1 - neu - ApBetrO
‚Artikel 3 Änderung der Apothekenbetriebsordnung
7. Zu Artikel 3 Nummer 2 - neu - § 36 Nummer 3 Buchstabe a ApBetrO
‚Artikel 3 Änderung der Apothekenbetriebsordnung
8. Zu Artikel 5 Nummer 01 - neu - § 43 Absatz 1 Satz 1 und Satz 2 - neu - AMG und Nummer 3 - neu - § 95 Absatz 1 Nummer 4 AMG
9. Zu Artikel 6 Nummer 2 - neu - § 5 Absatz 3 Satz 3 - neu - AMPreisV
‚Artikel 6 Änderung der Arzneimittelpreisverordnung
10. Zu Artikel 8 § 22 Absatz 1, Absatz 2 und Absatz 3 Satz 2 IfSG
11. Zu Artikel 9a - neu - § 4 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe f BtMG
‚Artikel 9a Änderung des Betäubungsmittelgesetzes
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Drucksache 346/19 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates für eine auf einen ambitionierten Aufbau einer erneuerbaren Wasserstoffwirtschaft in Deutschland ausgerichtete Umsetzung der Erneuerbaren Energien Richtlinie (Renewable Energy Directive, RED II) in nationales Recht
... Es gilt, die Vorgaben für erneuerbare Energien für das Jahr 2030 für alle Bereiche und für die Minderung der THG-Emissionen umzusetzen. Die in Artikel 25 der RED II beschlossenen Regelungen müssen mit ambitionierten nationalen Zielen und die Produktion von nachhaltigen Kraftstoffen zum Beispiel von erneuerbarem Wasserstoff anreizenden Regelungen umgesetzt werden.
Drucksache 115/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat und den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss: Strategischer Ansatz der Europäischen Union für Arzneimittel in der Umwelt - COM(2019) 128 final
... 3. Der Bundesrat weist darauf hin, dass die genannten Maßnahmen zur Sicherung einer gesundheitlich unbedenklichen Trinkwasserversorgung bei den öffentlichen Trinkwasserversorgern und Betreibern von Eigenwasserversorgungsanlagen hohe Kosten verursachen, die von der Allgemeinheit getragen werden müssen. Er hält es für erforderlich, dass die entstehenden Kosten, die aus einem diffusen Stoffeintrag entstehen, verursachergerecht angelastet werden. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass Schadstoffeinträge in die Gewässer und Böden, wo immer es möglich ist, schon an der Quelle verhindert werden müssen. Die Schwerpunkte einer Reduzierung von Arzneimitteln in der Umwelt müssen daher bei der Vermeidung von Einträgen, der ökologischen Verträglichkeit und der Abbaubarkeit von Arzneimitteln liegen.
Drucksache 307/19 (Beschluss)
... "Im Waschprozess dürfen ausschließlich Wasser, reine Schwefelsäure, reine Natronlauge (technische Reinheit) sowie Nitrifikationshemmstoffe gemäß den Vorgaben nach Anlage 2 Tabelle 2 Nummer 2.1 zugegeben werden."
Drucksache 394/19
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur
Zwölfte Verordnung zur Änderung gefahrgutrechtlicher Verordnungen
... 3.1 Für alle an Bord befindlichen gefährlichen Güter müssen die auf die jeweiligen Stoffe und Gegenstände zutreffenden
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Zwölfte Verordnung zur Änderung gefahrgutrechtlicher Verordnungen
Artikel 1 Änderung der Gefahrgutverordnung See
Artikel 2 Änderung der Gefahrgut-Ausnahmeverordnung
1. Art der Beförderungsdurchführung
2. Verpackung und Kennzeichnung von Versandstücken
3. Dokumentation
4. Ladung
5. Menge der Güter
6. Von der Freistellung ausgenommene Güter
Artikel 3 Änderung der Gefahrgutkostenverordnung
Artikel 4 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 5 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
V. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
4.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
4.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
4.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VI. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
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Drucksache 281/19 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates zur Stärkung der bedarfsgerechten und netzdienlichen Stromerzeugung sowie der klimaneutralen Wärmenutzung aus Biomasse im EEG
... anlagen stellen ein beträchtliches Potenzial zur bedarfsgerechten Erzeugung von Strom sowie Wärme und Kraftstoffen und zur Erreichung der Klimaziele 2030 der Bundesregierung dar, welches es gilt, möglichst umfänglich zu erhalten und weiterzuentwickeln.
Drucksache 128/19
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz für schnellere Termine und bessere Versorgung (Terminservice- und Versorgungsgesetz - TSVG )
... "§ 35a Bewertung des Nutzens von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen, Verordnungsermächtigung".
Drucksache 491/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Dritte Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs -Zulassungs-Ordnung
... -MS lediglich bei "normalen Temperaturbedingungen" von 5°C bis 30°C bzw. bei "erweiterten Temperaturbedingungen 2" von -3°C bis 5°C durchzuführen. Demgegenüber sieht die gültige EU-Verordnung einen normalen (hier als gemäßigt bezeichneten) Temperaturbereich von 0°C bis 30°C bzw. einen erweiterten Temperaturbereich von -7°C bis 0°C vor. Entsprechend sieht die Verordnung vor, dass die Schadstoffemissionswerte "bei erweiterten Temperaturbereich 2" verdoppelt werden dürfen (540 mg (NO
Drucksache 373/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken
... "a) entgegen § 6 Absatz 1 Satz 2, auch in Verbindung mit § 11 Absatz 1, Arzneimittel oder Ausgangsstoffe nicht nach den anerkannten pharmazeutischen Regeln herstellt oder prüft," ‘
1. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 31 Absatz 1 Satz 6 SGB V
2. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe c - neu - § 130a Absatz 8 Satz 9 SGB V :
3. Zu Artikel 2 Nummer 1 Buchstabe b - neu - § 11 Absatz 3 Satz 1 ApoG
4. Zu Artikel 3 § 17 Absatz 1b Satz 1 ApBetrO
Zu Artikel 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
7. Zu Artikel 3 § 17 Absatz 1b Satz 2 ApBetrO
8. Zu Artikel 3 Nummer 2 - neu - § 36 Nummer 2 Buchstabe d1 - neu - ApBetrO
‚Artikel 3 Änderung der Apothekenbetriebsordnung
9. Zu Artikel 3 Nummer 2 - neu - § 36 Nummer 3 Buchstabe a ApBetrO
‚Artikel 3 Änderung der Apothekenbetriebsordnung
10. Zu Artikel 5 Nummer 01 - neu - § 21 Absatz 2 Nummer 1 AMG
11. Zu Artikel 5 Nummer 01 - neu - § 43 Absatz 1 Satz 1 und Satz 2 - neu - AMG und Nummer 3 - neu - § 95 Absatz 1 Nummer 4 AMG
12. Zu Artikel 6 Nummer 2 - neu - § 5 Absatz 3 Satz 3 - neu - AMPreisV
‚Artikel 6 Änderung der Arzneimittelpreisverordnung
13. Zu Artikel 8 § 22 Absatz 1, Absatz 2 und Absatz 3 Satz 2 IfSG
14. Zu Artikel 9a - neu - § 4 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe f BtMG
‚Artikel 9a Änderung des Betäubungsmittelgesetzes
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Drucksache 472/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Entschließung des Bundesrates zur Anwendung der EFSA-Bienenleitlinien bei der Prüfung von Pflanzenschutzmitteln - Antrag der Länder Berlin und Bremen -
... Die Entschließung ist neu zu fassen, da unter anderem die Einbeziehung von Bioziden als notwendig angesehen wird; dies hat die Kommission in ihrem Mandat vom März 2019 an die EFSA deutlich gemacht und diese zur engen Zusammenarbeit mit der Europäischen Chemikalien-Agentur (ECHA) aufgefordert, da viele Pflanzenschutzmittelwirkstoffe auch in Bioziden enthalten sind. Weiterhin ist auch auf die inhaltlichen Vorgaben im Mandat zur Überarbeitung der EFSA-Leitlinie mit den entsprechenden Maßgaben einzugehen. Auch die Einbeziehung kompetenter wissenschaftlicher Einrichtungen in den Überarbeitungsprozess, wie zum Beispiel das Institut für Bienenschutz des Julius-Kühn-Instituts oder auch die Bienen-Institute der Länder, ist hierbei erforderlich.
Drucksache 484/19 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates - Verbot des Einbaus nicht wechselbarer Batterien bzw. Akkumulatoren in Elektrokleinstfahrzeugen
... 3. Der Bundesrat erinnert an seinen Beschluss in BR-Drucksache 143/19(B), in dem er Aktivitäten zur Forschung, Entwicklung und Realisierung von Recyclingmöglichkeiten von Fahrzeugbatterien forderte und regt in diesem Zusammenhang an, aus Gründen des Umweltschutzes und zur Rückgewinnung von Batterierohstoffen auch für Batteriezellen aus Kleinfahrzeugen gesonderte Recyclingziele zu definieren und ein verpflichtendes Pfandsystem für Antriebsbatterien (Industriebatterien im Sinne des § 2 Absatz 5
Drucksache 43/19
Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit und des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
Siebzehnte Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung
... Für Arzneimittel mit bestimmten Stoffen oder mit Zubereitungen aus bestimmten Stoffen, die besonders hohe Anwendungsrisiken aufweisen, gilt die Verschreibungspflicht nach § 48 des
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Siebzehnte Verordnung
Artikel 1
§ 3b
Artikel 2
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Regelungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Rechtsfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
1. Unterstellung von Distickstoffmonoxid unter die Verschreibungspflicht
2. Entlassung von Diclofenac-Pflastern aus der Verschreibungspflicht
3. Entlassung bestimmter Kombinationen aus Hydrocortison und Natriumbituminosulfonat hell aus der Verschreibungspflicht
4. Entlassung von Levocetiricin 5 mg orale Anwendung aus der Verschreibungspflicht
1. Unterstellung von Distickstoffmonoxid unter die Verschreibungspflicht
2. Entlassung von Diclofenac-Pflastern aus der Verschreibungspflicht
3. Entlassung bestimmter Kombinationen aus Hydrocortison und Natriumbituminosulfonat hell aus der Verschreibungspflicht
4. Entlassung von Levocetiricin 5 mg orale Anwendung aus der Verschreibungspflicht
1. Unterstellung von Distickstoffmonoxid unter die Verschreibungspflicht
2. Entlassung von Diclofenac-Pflastern aus der Verschreibungspflicht
3. Entlassung bestimmter Kombinationen aus Hydrocortison und Natriumbituminosulfonat hell aus der Verschreibungspflicht
4. Entlassung von Levocetiricin 5 mg orale Anwendung aus der Verschreibungspflicht
5. Weitere Kosten
6. Weitere Rechtsfolgen
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu § 3b
Zu § 3b
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Buchstabe g
Zu Artikel 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
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Drucksache 573/19
Verordnung der Bundesregierung
Achtundzwanzigste Verordnung zur Durchführung des Bundes -Immissionsschutzgesetzes (Verordnung zur Durchführung der unionsrechtlichen Verordnung über Emissionsgrenzwerte und die Typgenehmigung für Verbrennungsmotoren für nicht für den Straßenverkehr bestimmte mobile Maschinen und Geräte - 28. BImSchV )
... des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. September 2016 über die Anforderungen in Bezug auf die Emissionsgrenzwerte für gasförmige Schadstoffe und luftverunreinigende Partikel und die Typgenehmigung für Verbrennungsmotoren für nicht für den Straßenverkehr bestimmte mobile Maschinen und Geräte, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr.
Drucksache 324/19
... Die Abgabe von Betäubungsmitteln und Arzneimitteln mit den Wirkstoffen Lenalidomid, Pomalidomid oder Thalidomid ist aus Sicherheitsgründen mit verschiedenen Dokumentationspflichten verbunden. Die Praxis hat gezeigt, dass der bisherige Betrag für die Apotheken nicht auskömmlich war. Der zusätzliche Betrag für die Abgabe von Betäubungsmitteln und Arzneimitteln mit den Wirkstoffen Lenalidomid, Pomalidomid oder Thalidomid wird daher auf 4,26 Euro angehoben, um dem unter anderem erhöhten Dokumentationsaufwand besser Rechnung zu tragen.
Drucksache 486/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2014/94 /EU
/EU und weiterer immissionsschutzrechtlicher Rechtsakte der Europäischen Union
... Um die bestehenden deutschen Klimaschutzziele zu erreichen, ist eine Reduzierung der Treibhausgasemissionen in allen Sektoren und Anwendungen in Industrie, Haushalten und Verkehr erforderlich. Power\-to-Liquid-Kraftstoffe (PtL) sind eine Möglichkeit, regenerativ gewonnenen Strom in den Verkehrssektor zu integrieren. Der durch PtL synthetisierte paraffinische Diesel ist zudem im Vergleich zu Diesel der Norm DIN EN 590 schadstoffärmer und kann zur Luftreinhaltung in den Städten beitragen. Im Unterschied zu anderen regenerativ gewonnenen Kraftstoffen wie Wasserstoff und Biogas kann paraffinischer Diesel unter Verwendung der vorhandenen Infrastruktur an allen Tankstellen vertrieben werden.
Drucksache 484/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Entschließung des Bundesrates - "Verbot des Einbaus nicht wechselbarer Batterien bzw. Akkumulatoren in Elektro-Scooter, Elektro-Roller, E-Bikes und Pedelecs" - Antrag des Freistaats Thüringen -
... "3. Der Bundesrat erinnert an seinen Beschluss in BR-Drucksache 143/19(B) -, in dem er Aktivitäten zur Forschung, Entwicklung und Realisierung von Recyclingmöglichkeiten von Fahrzeugbatterien forderte und regt in diesem Zusammenhang an, aus Gründen des Umweltschutzes und zur Rückgewinnung von Batterierohstoffen auch für Batteriezellen aus Kleinfahrzeugen gesonderte Recyclingziele zu definieren und ein verpflichtendes Pfandsystem für Antriebsbatterien [(Industriebatterien im Sinne des § 2 Absatz 5
Drucksache 450/19
Antrag des Landes Niedersachsen
Entschließung des Bundesrates für den umfassenden Aufbau einer Wasserstoffwirtschaft auf Basis erneuerbarer Energien
... 2. Der Bundesrat hebt hervor, dass der Aufbau einer Wasserstoffwirtschaft auf Basis erneuerbarer Energien auch vielfältige Chancen für den Wirtschafts- und Industriestandort bietet. "Grüner" Wasserstoff spielt dabei nicht nur für die Versorgung mit Energie und Kraftstoffen eine wichtige Rolle, sondern ist auch unabdingbar für die Vermeidung von Prozessemissionen im Bereich der Grundstoffindustrie. Aus Sicht des Bundesrates ist "grüner" Wasserstoff daher ein Schlüsselrohstoff für eine auf Wachstum und Klimaschutz ausgerichtete Industrie.
Drucksache 644/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Ermittlung der Exposition von Einzelpersonen der Bevölkerung durch genehmigungs- oder anzeigebedürftige Tätigkeiten (AVV Tätigkeiten)
... Normen zum baulichen Strahlenschutz als Einflussgröße für die Berechnung der Exposition herangezogen werden dürfen, kann an dieser Stelle die Anwendung der DIN 54115-1 "Zerstörungsfreie Prüfung - Strahlenschutzregeln für die technische Anwendung umschlossener radioaktiver Stoffe - Teil 1: Ortsfester und ortsveränderlicher Umgang in der Gammaradiographie" als ein geeignetes Instrument für eine zuverlässige Aussage zur Exposition herangezogen werden.
1. Zu Nummer 4.2.1 Satz 1 Nummer 4.2.4
2. Zu Nummer 4.2.2 Satz 1
3. Hauptempfehlung zu Ziffer 4
Zu Nummer 10
4. Hilfsempfehlung zu Ziffer 3
Zu Nummer 10
5. Zu Nummer 10.1 Absatz 2 Aufzählungspunkt 3, Aufzählungspunkt 3a - neu -
6. Zu Nummer 10.1 Absatz 3
7. Zu Nummer 10.2 Absatz 2 Satz 2
8. Zu Nummer 10.4 Absatz 1
9. Zu Nummer 10.4 Absatz 4
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Drucksache 594/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Medizinprodukterechts an die Verordnung (EU) Nr. 2017/745
und die Verordnung (EU) Nr. 2017/746
(Medizinprodukte-EU-Anpassungsgesetz - MPEUAnpG )
... "Stoffe, Kombinationen von Stoffen oder Artikel, die zur Verwendung als Gesichts- oder sonstige Haut- oder Schleimhautfüller durch subkutane, submuköse oder intrakutane Injektion oder andere Arten der Einführung bestimmt sind, mit Ausnahme derjenigen für Tätowierungen, ...". Demnach wäre zum Beispiel das Produkt Hyaluron selbst als Faltenfüller ein Anhang-XVI-Produkt. Notwendiges Zubehör für die Verabreichung (zum Beispiel spezielle wiederauffüllbare Pens bzw. Zubehör zum Befüllen) würde der Regelung aber nicht unterliegen. Gleiches gilt zum Beispiel für Liposuktionskanülen als Zubehör zu den in Anhang XVI genannten Liposuktionsgeräten. Um in Einzelfällen bei Gesundheitsgefährdungen gegen mangelhafte Aufbereitung vorgehen zu können, ist diese Anpassung notwendig.
1. Zu Artikel 1 § 3 Nummer 1 MPDG
2. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 2 Satz 2 - neu - und Satz 3 - neu - MPDG
Zu Satz 2:
Zu Satz 3:
3. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 3 MPDG
4. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 2 einleitender Satzteil und Nummer 2 MPDG
5. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 2 einleitender Satzteil MPDG
6. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 1 Satz 1 MPDG
7. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 3 einleitender Satzteil MPDG
8. Zu Artikel 1 § 10 Satz 2 MPDG
9. Zu Artikel 1 § 11 Satz 2 MPDG
10. Zu Artikel 1 § 33 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 MPDG
11. Zu Artikel 1 § 39 Absatz 2 MPDG
12. Zu Artikel 1 § 43 Absatz 3 MPDG
13. Zu Artikel 1 § 50 Absatz 1 MPDG
14. Zu Artikel 1 § 52 Absatz 2 Nummer 3 MPDG
15. Zu Artikel 1 § 60 Absatz 4 - neu - MPDG
16. Zu Artikel 1 § 64 Absatz 2 Satz 1 MPDG
17. Zu Artikel 1 § 66 Absatz 2 MPDG
18. Zu Artikel 1 § 68 Absatz 1 Satz 1 MPDG
19. Zu Artikel 1 § 69 Absatz 3 MPDG
20. Zu Artikel 1 § 71 und § 74 sowie §§ 77 und 78 MPDG
21. Zu Artikel 1 § 71 Absatz 3 MPDG
22. Zu Artikel 1 § 71 Absatz 6 Satz 1 MPDG
23. Zu Artikel 1 § 74 Absatz 1 MPDG
24. Zu Artikel 1 § 74 Absatz 2 Satz 01 - neu - und Satz 1 MPDG
25. Zu Artikel 1 § 74 Absatz 3 - neu - MPDG
26. Zu Artikel 1 § 76 Absatz 3 MPDG
27. Zu Artikel 1 § 77 Absatz 1 Satz 01 - neu - MPDG
28. Zu Artikel 1 § 77 Absatz 1 Nummer 1 MPDG
29. Zu Artikel 1 § 77 Absatz 1 Nummer 4 - neu - und Nummer 5 - neu - MPDG
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
30. Zu Artikel 1 § 77 Absatz 2 MPDG
31. Zu Artikel 1 § 77 Absatz 3 MPDG
32. Zu Artikel 1 § 77 Absatz 4 Satz 1 MPDG
33. Zu Artikel 1 § 77 Absatz 6 Satz 1 und Satz 2 MPDG
34. Zu Artikel 1 § 78 Überschrift und Absatz 1 Satz 1 MPDG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
35. Zu Artikel 1 § 80 Absatz 1 Satz 1 MPDG
36. Zu Artikel 1 § 81 MPDG
§ 81 Zuständige Behörden für die Meldepflichten der Importeure und Händler
37. Zu Artikel 1 § 85 Absatz 2 Nummer 1 MPDG
38. Zu Artikel 1 § 85 Absatz 2 Nummer 9 MPDG
39. Zu Artikel 1 § 85 Absatz 2 Nummer 12 MPDG
40. Zu Artikel 1 § 85 Absatz 2 Nummer 13 MPDG
41. Zu Artikel 1 § 86 MPDG
42. Zu Artikel 1 § 86 und § 97 MPDG
43. Zu Artikel 1 § 88 Absatz 1 Satz 1 Nummer 6 MPDG
46. Zu Artikel 1 § 92 Absatz 1 Nummer 3 MPDG
47. Zu Artikel 1 § 92 Absatz 4a - neu - MPDG
48. Zu Artikel 1 § 92 Absatz 5 MPDG
49. Zu Artikel 1 § 93 Absatz 1 Nummer 1 MPDG
50. Zu Artikel 1 § 94 Absatz 2 Nummer 01 - neu - MPDG
51. Zu Artikel 1 § 94 Absatz 2 Nummer 5a - neu - MPDG
52. Zu Artikel 1 § 94 Absatz 3 Nummer 4a - neu - MPDG
53. Zu Artikel 1 § 97 Absatz 2 Nummer 3 Buchstabe a MPDG
54. Zu Artikel 1 § 99 Absatz 2 Satz 1 und Satz 2 MPDG
55. Zu Artikel 3 Nummer 4a - neu - § 4 Absatz 2 Satz 2 - neu - MPDG
56. Zum Gesetzentwurf allgemein
57. Zum Gesetzentwurf allgemein
58. Zur Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern im Bereich der Vigilanz
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Drucksache 584/19
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Vereinheitlichung des Energieeinsparrechts für Gebäude
... (3) Wenn eine Bewertung von Baustoffen, Bauteilen und Anlagen im Hinblick auf die Anforderungen dieses Gesetzes auf Grund anerkannter Regeln der Technik nicht möglich ist, weil solche Regeln nicht vorliegen oder wesentlich von ihnen abgewichen wird, sind der nach Landesrecht zuständigen Behörde die erforderlichen Nachweise für eine anderweitige Bewertung vorzulegen. Satz 1 ist nicht anzuwenden auf Baustoffe, Bauteile und Anlagen,
Drucksache 515/19 (Beschluss)
... "9. Abflüge von Fluggästen in Fluggeräten, deren Betrieb keine fossilen Antriebsstoffe in Anspruch nehmen."
Drucksache 68/19
Antrag der Länder Niedersachsen, Schleswig-Holstein
Entschließung des Bundesrates zum Transport von Gefahrgut auf Großcontainerschiffen
... Danach stellen Container, die im Wasser schwimmen oder an das Ufer gespült werden, ein Risiko für die Schifffahrt (Beschädigungen durch Zusammenstöße), ein Risiko für Menschen (bei gesundheitsschädlichem Inhalt) oder eine Entzündungs- oder Explosionsgefahr (bei entsprechendem Inhalt) dar. Dies gilt insbesondere beim Öffnen angeschwemmter Container mit Gefahrgütern, weil nach dem Überbordgehen bei Havarien die Innenverpackungen oft beschädigt oder leck sein werden. Besonders problematisch für die Meeresumwelt kann das bei Freisetzung von Schadstoffen in räumlich begrenzten Bereichen wie z.B. Ästuaren oder Buchten sein.
Drucksache 607/4/19
Antrag des Landes Baden-Württemberg
Gesetz über einen nationalen Zertifikatehandel für Brennstoffemissionen (Brennstoffemissionshandelsgesetz - BEHG )
Gesetz über einen nationalen Zertifikatehandel für Brennstoffemissionen (Brennstoffemissionshandelsgesetz -
Drucksache 307/1/19
... (9) Düngemittel, Bodenhilfsstoffe, Kultursubstrate und Pflanzenhilfsmittel, die den Anforderungen nach Anlage 2 Tabelle 1.4 Nummer 1.4.9 in der bis zum (einsetzen: Datum der Verkündung dieser Verordnung) geltenden Fassung entsprechen, dürfen noch bis zum Ablauf des 31. Dezember 2020 in den Verkehr gebracht werden." ‘
1. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe a0 - neu - Anlage 2 Tabelle 1 Nummer 1.4.9
2. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 10 Absatz 9 - neu - , Nummer 8 Buchstabe a0 - neu - Anlage 2 Tabelle 1 Nummer 1.4.9
3. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe c Doppelbuchstabe bb Dreifachbuchstabe ccc Anlage 2 Tabelle 7 Abschnitt 7.4 Nummer 7.4.13 Spalte 2
4. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe d Anlage 2 Tabelle 8 Nummer 8.3.9 Spalte 3 Satz 4
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Drucksache 281/19
Antrag der Länder Thüringen, Rheinland-Pfalz
Entschließung des Bundesrates zur Stärkung der bedarfsgerechten und netzdienlichen Stromerzeugung sowie der klimaneutralen Wärmenutzung aus Biomasse im EGG
... 6. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung weiterhin dazu auf, der Erzeugung von Biogas aus Wirtschaftsdünger und landwirtschaftlichen Reststoffen in der Novelle des EEG wieder eine größere Bedeutung einzuräumen und dabei auch Anreize für eine verstärkte Güllevergärung in
Drucksache 66/19
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 2015/757
zwecks angemessener Berücksichtigung des globalen Datenerhebungssystems für den Kraftstoffverbrauch von Schiffen
... Aufgrund des beträchtlichen Verbrauchs fossiler Kraftstoffe verursacht die weltweite Schifffahrt erhebliche Mengen an THG-Emissionen und trägt zum Klimawandel bei. Die THG-Emissionen aus dem internationalen Seeverkehr machen schätzungsweise 2-3 % der gesamten weltweiten THG-Emissionen aus und übertreffen damit Emissionen jedes beliebigen EU-Mitgliedstaats. Wäre der Schifffahrtsektor ein Land, läge er weltweit an sechster Stelle auf der Liste der größten Emittenten. Der Anteil des Sektors auf EU-Ebene ist genauso erheblich: im Jahr 2015 entfielen 13 % der gesamten EU-Treibhausgasemissionen aus dem Verkehrssektor auf den Seeverkehr.1 Der Seeverkehr ist der einzige Sektor, der nicht ausdrücklich im Rahmen eines Emissionsreduktionsziels der EU oder spezifischer Klimaschutzmaßnahmen behandelt wird.
Drucksache 398/19
... Das BfE ist als Behörde mit hoheitlichen Genehmigungs- und Aufsichtsaufgaben im Bereich der nuklearen Entsorgung betraut. Der Maßstab seines Handelns sind die gesetzlich festgelegten Sicherheitsziele zum Schutz von Mensch und Umwelt vor den Gefahren ionisierender Strahlung. Das BfE ist insbesondere für die Öffentlichkeitsbeteiligung im Standortauswahlverfahren für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle verantwortlich und überwacht laufend den Vollzug des Verfahrens und damit das Handeln der BGE. Im Verhältnis zur BGZ prüft und bescheidet das BfE insbesondere Genehmigungsanträge für die Zwischenlagerung von Kernbrennstoffen.
Drucksache 450/19 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates für den umfassenden Aufbau einer Wasserstoffwirtschaft auf Basis erneuerbarer Energien
... 2. Der Bundesrat hebt hervor, dass der Aufbau einer Wasserstoffwirtschaft auf Basis erneuerbarer Energien auch vielfältige Chancen für den Wirtschafts- und Industriestandort bietet. "Grüner" Wasserstoff spielt dabei nicht nur für die Versorgung mit Energie und Kraftstoffen eine wichtige Rolle, sondern ist auch unabdingbar für die Transformation der energieintensiven Grundstoffindustrien, wie etwa der Chemie-, Stahl-, Papier- oder Glasindustrie, hin zur Klimaneutralität. Aus Sicht des Bundesrates ist "grüner" Wasserstoff daher ein Schlüsselrohstoff für eine auf Wachstum und Klimaschutz ausgerichtete Industrie. Dabei ist zu beachten, dass der grüne Wasserstoff nicht zwingend aus heimischer Produktion stammen muss, sondern gegebenenfalls auch importiert werden kann, sofern eine entsprechende EU-weit greifende Methodik und Zertifizierungssysteme etabliert werden.
Drucksache 514/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht
... -Bepreisung verursachten Kostensteigerung für fossile Kraftstoffe. Hierdurch droht die ohnehin schon geringe ökologische Lenkungswirkung eines zu gering angesetzten CO
Drucksache 115/19
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat und den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss: Strategischer Ansatz der Europäischen Union für Arzneimittel in der Umwelt
... In Artikel 8c der Richtlinie über prioritäre Stoffe (2008/105/EG5 in der durch Richtlinie
Mitteilung
1. Einleitung
2. Problemstellung
2.1 Konzentrationen von Arzneimitteln in der Umwelt
2.2 Wie Arzneimittel in die Umwelt gelangen
2.3 Auswirkungen auf die Umwelt
2.4 Auswirkungen über die Umwelt, einschließlich antimikrobieller Resistenz
2.5 Wissenslücken
2.6 Ausblick
3. Die Ziele des strategischen Ansatzes
4. GEGENWÄRTIGE Situation: EINSCHLÄGIGE Politik der Union und UMFASSENDERE Initiativen
4.1 Politik der Union
4.2 Weitere Initiativen
5. Maßnahmen
5.1 Verstärkte Aufklärung und Förderung einer umsichtigen Verwendung von Arzneimitteln
5.2 Unterstützung der Entwicklung von Arzneimitteln, die weniger schädlich für die Umwelt sind, und Förderung einer umweltfreundlicheren Herstellung
5.3 Verbesserung der Umweltverträglichkeitsprüfung und ihrer Überprüfung
5.4 Verringerung von Verschwendung und Verbesserung der Abfallbewirtschaftung
5.5 Ausweitung der Umweltüberwachung
5.6 Schließen weiterer Wissenslücken
6. Schlussfolgerungen
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Drucksache 219/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zur verstärkten Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von durch Impfung vermeidbaren Krankheiten
... 2. Er anerkennt das Ziel der Kommission, unter anderem die Impfskepsis und das schwindende Vertrauen in Impfungen überwinden zu wollen, Impfstoffengpäs-sen vorzubeugen und Herausforderungen bei Forschung und Entwicklung anzunehmen.
Drucksache 168/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für einen Beschluss des Rates über das Eigenmittelsystem der Europäischen Union COM(2018) 325 final
... - ein nationaler Beitrag, der anhand der anfallenden nicht wiederverwerteten Verpackungsabfälle aus Kunststoff berechnet wird. Hierdurch wird für die Mitgliedstaaten ein Anreiz geschaffen, Verpackungsmüll zu reduzieren und durch die Umsetzung der europäischen Strategie für Kunststoffe Europas Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft voranzubringen.
Drucksache 236/18
Antrag des Landes Berlin
Entschließung des Bundesrates - Nachrüstung von Diesel-Kfz mit wirksamen Stickoxidkatalysatoren
... Die Hardware-Nachrüstung von Dieselfahrzeugen mit Harnstoff-Katalysatoren ist ein wichtiger Lösungsansatz für das Stickoxidproblem in Städten mit Grenzwertüberschreitungen der Luftschadstoffe. Der ADAC Württemberg e.V. hat mit Unterstützung des baden-württembergischen Verkehrsministeriums nachgewiesen, dass Hardware-Nachrüstungen an Euro-5-Dieselfahrzeugen nicht nur möglich, sondern auch hochwirksam sind. Bis zu 70 Prozent (innerorts) bzw. 90 Prozent (außerorts) weniger Schadstoffausstoß lassen sich laut neuesten Messungen durch Nachrüstungen an solchen Fahrzeugen erreichen.
Drucksache 224/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt
... 3. Der Bundesrat nimmt den Vorschlag der Kommission zur Kenntnis, der geeignet ist, die Verschmutzung der Oberflächengewässer, insbesondere der Meere, mit Plastikmüll zu verringern. Er teilt die Auffassung, dass in einigen Fällen das Problem der Vermüllung und sonstiger Umweltauswirkungen am wirksamsten durch ein innovatives Produktdesign und durch Umstellung auf nachhaltigere Ersatzstoffe angegangen werden kann.
Drucksache 144/18
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften
... Mit Artikel 1 dieser Verordnung werden zwei neue psychoaktive Stoffe (NPS) als verkehrsfähige, aber nicht verschreibungsfähige Betäubungsmittel in die Anlage II des
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Verordnung
Artikel 1 Änderung der Anlage II des Betäubungsmittelgesetzes
Artikel 2 Änderung der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung
Artikel 3 Änderung der Präimplantationsdiagnostikverordnung
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt
III. Alternativen
IV. Regelungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Verordnungsfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
5. Weitere Kosten
6. Weitere Verordnungsfolgen
VII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
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Drucksache 95/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über persistente organische Schadstoffe (Neufassung) - COM(2018) 144 final
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über persistente organische Schadstoffe (Neufassung) - COM(2018) 144 final
Drucksache 169/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Festlegung von Durchführungsmaßnahmen für das Eigenmittelsystem der Europäischen Union - COM(2018) 327 final
... des Europäischen Parlaments und des Rates, dem Zusätze oder andere Stoffe hinzugefügt worden sein können;
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
- Gründe und Ziele des Vorschlags
- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich
- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und VERHÄLTNISMÄẞIGKEIT
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit
- Verhältnismäßigkeit
- Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
Vorschlag
Kapitel I ERMITTLUNG der Eigenmittel
Artikel 1 Geltende Abrufsätze
Artikel 2 Bezugs-Bruttonationaleinkommen und wesentliche Änderungen desselben
Artikel 3 Berechnung und Budgetierung des Haushaltssaldos
Kapitel II Kontrolle und Überwachung der Einnahmen und ENTSPRECHENDE MITTEILUNGSPFLICHTEN
Artikel 4 Kontrolle und Überwachung
Artikel 5 Rechte und Pflichten der Kontrollbeauftragten der Kommission
Artikel 6 Vorbereitung und Durchführung von Kontrollen
Artikel 7 Mitteilung von Betrugsfällen und Unregelmäßigkeiten, die Ansprüche auf traditionelle Eigenmittel betreffen
Artikel 8 Mitteilung der Mitgliedstaaten über die von ihnen durchgeführten Kontrollen der traditionellen Eigenmittel
Kapitel III Ausschuss und Schlussbestimmungen
Artikel 9 Ausschussverfahren
Artikel 10 Schlussbestimmungen
Artikel 11 Inkrafttreten
ANNEX Anhang des Vorschlags für eine Verordnung des Rates zur Festlegung von Durchführungsmaßnahmen für das Eigenmittelsystem der Europäischen Union
Anhang Entsprechungstabelle
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Drucksache 363/18
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zum Fünften Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetz es
... Die Bundesregierung teilt die Ansicht des Bundesrates, dass der legale Zugang von Extremisten zu explosionsgefährlichen Stoffen so weit wie möglich auszuschließen ist. Aus diesem Grund wurde bereits durch das Dritte Gesetz zur Änderung des
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates vom 10.03.2017 zum Fünften Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetzes BR-Drs. 136/17 B
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Drucksache 511/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine nachhaltige Bioökonomie für Europa - Stärkung der Verbindungen zwischen Wirtschaft, Gesellschaft und Umwelt
... Zu nennen sind etwa die Einsparung von Treibhausgasen, die Endlichkeit fossiler und mineralischer Rohstoffe, der Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft und die Stärkung des ländlichen Raumes durch Schaffung von Einkommensmöglichkeiten. Er hebt hervor, dass die Kommission neben einer Forschungsinitiative nun konkrete Maßnahmen in den Fokus nimmt, um die Schaffung von Arbeitsplätzen im ländlichen Raum, die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der industriellen und gewerblichen Basis, die Schaffung von Diversifizierungsmöglichkei-ten für Landwirte, Waldbesitzer und Fischer (wie durch kleine Bioraffinerien) sowie den Schutz der Ökosysteme vor Kunststoffabfällen ("littering") und die Beantwortung von wesentlichen Nachhaltigkeitsfragen zu erreichen.
Drucksache 219/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zur verstärkten Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von durch Impfung vermeidbaren Krankheiten - COM(2018) 244 final
... Impfungen gehören zu den größten Errungenschaften der Medizin. Impfungen retten Leben, schützen unsere Gesellschaften, verhindern Krankheiten und tragen zu einer höheren Lebenserwartung bei. Bevor es Impfstoffe gab, starben viele Kinder sehr früh oder waren lebenslang behindert. Dank Impfungen wurden die Pocken ausgerottet und die Kinderlähmung nahezu beseitigt, und es konnte verhindert werden, dass unzählige Menschen an vielen anderen Erkrankungen wie Masern, Diphtherie oder Meningitis sterben.
Drucksache 314/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates "Freien und fairen Außenhandel für Stahl sicherstellen"
... 1. Der Bundesrat betont, dass die Stahlindustrie in Deutschland mit ihren 85.000 Arbeitsplätzen und ihrer Einbindung in die industriellen Wertschöpfungs- und Beschäftigungsketten unverzichtbar ist zur Sicherung der Leistungs- und Innovationsfähigkeit der deutschen Wirtschaft insgesamt. Mit ihren Produkten trägt die Stahlindustrie zudem maßgeblich zur Verbesserung der Ressourcen- und Energieeffizienz bei. Gerade viele Innovationen für den Klimaschutz, wie etwa bei der Windkraft oder bei leichteren Werkstoffen für den Automobilbau, können nur mit modernen Stählen erreicht werden.
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