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"Stoffe"
Drucksache 252/17
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
Vierundfünfzigste Verordnung zur Änderung der Futtermittelverordnung
... /EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. Mai 2002 über unerwünschte Stoffe in der Tierernährung (ABl. L 140 vom 30.5.2002, S. 10), die zuletzt durch die Verordnung (EU) Nr.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Vierundfünfzigste Verordnung zur Änderung der Futtermittelverordnung
Artikel 1
§ 46a Ordnungswidrigkeiten bei bestimmten Zuwiderhandlungen gegen die Verordnung (EU) Nr. 2015/786
Artikel 2
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
V. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
5. Weitere Kosten
VI. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Artikel 2
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Drucksache 726/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2009/33 /EG über die Förderung sauberer und energieeffizienter Straßenfahrzeuge; COM(2017) 653 final
... -Emissionen des Verkehrssektors beschleunigt und bei den Emissionen von Treibhausgasen und anderen Schadstoffen das Ziel völliger Emissionsfreiheit bis Mitte des Jahrhunderts fest im Auge behalten werden muss, um die Verpflichtungen einzuhalten, die die EU auf der 21. Tagung der Konferenz der Vertragsparteien des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über KlimA Änderungen (UNFCCC) 2015 in Paris eingegangen ist
Drucksache 467/17
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Änderung des Chemikaliengesetz es und zur Änderung weiterer chemikalienrechtlicher Vorschriften
... der Kommission vom 4. August 2014 über das Arbeitsprogramm zur systematischen Prüfung aller in Biozidprodukten enthaltenen alten Wirkstoffe gemäß der Verordnung (EU) Nr.
Drucksache 183/17
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Siebten Gesetzes zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes (7. BZRGÄndG)
... es (SprenG) eine Regelungsnotwendigkeit besteht. Durch den Verzicht können sich bislang Personen, die über diese Berechtigungsscheine verfügen, im Fall eines eingeleiteten Rücknahme- bzw. Widerrufsverfahrens wegen Unzuverlässigkeit, fehlender persönlicher Eignung oder aus den in § 34 SprengG genannten Gründen der Eintragung der negativen Verwaltungsentscheidung im Zentralregister entziehen, mit der Folge, dass den zuständigen Behörden, insbesondere im Fall eines Bundeslandwechsels, bei späteren erneuten Zulassungsanträgen konkrete Informationen für weitere Recherchen über die Zuverlässigkeit der antragstellenden Person fehlen. Die bestehende Regelungslücke wird durch die Einführung einer Eintragungspflicht in § 10 Absatz 1 Nummer 3 Buchstabe b BZRG-E für Waffenbesitzkarten und Munitionserwerbs- sowie Jagdscheine und Sprengstofferlaubnisse geschlossen. Die Eintragung wird aus dem Register entfernt, wenn der Verzicht durch eine spätere Verwaltungsentscheidung gegenstandslos wird (vgl. Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe b). Der Verzicht wird nur in Behördenführungszeugnisse aufgenommen, wenn er nicht länger als zehn Jahre zurückliegt (vgl. Artikel 1 Nummer 24 Buchstabe a).
Drucksache 152/1/17
... Pflanzenschutzrechtlich nicht relevante Metaboliten (nrM) sind zwar nach den Anforderungen der EU für die Zulassung als nicht relevant bewertet, können aber für die menschliche Gesundheit und die Umwelt Relevanz besitzen. Als nicht natürliche Stoffe sind sie zudem im Grund- und Trinkwasser unerwünscht.
1. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a § 5 Absatz 3
2. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a § 5 Absatz 3
3. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 8a Absatz 1 Nummer 6
4. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 8a Absatz 2 Nummer 4
5. Zu Artikel 1 Nummer 5 Anlage 2 Tabelle Schwellenwerte, Zeile Pflanzenschutzrechtlich nicht relevante Metaboliten - neu -, Fußnote 5 - neu -, 6 - neu -, 7
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Drucksache 2/17 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung über die Bewirtschaftung von gewerblichen Siedlungsabfällen und von bestimmten Bau- und Abbruchabfällen (Gewerbeabfallverordnung - GewAbfV )
... 2. Der Bundesrat sieht die Notwendigkeit weiterer umweltrechtlicher Regelungen und bittet die Bundesregierung um zeitnahe Vorlage des in Vorbereitung befindlichen Verordnungspaketes zur Ersatzbaustoffverordnung und Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung. Der Schutz von Boden und Grundwasser ist bei der Verwendung von Ersatzbaustoffen ebenso auf eine zeitgemäße rechtliche Grundlage zu stellen wie die Sicherstellung einer Kreislaufwirtschaft, die Ressourcen schont und eine Verwertung gewährleistet.
Drucksache 177/17 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Protokolls vom 24. Juni 1998 zu dem Übereinkommen von 1979 über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung betreffend persistente organische Schadstoffe (POP)
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Protokolls vom 24. Juni 1998 zu dem Übereinkommen von 1979 über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung betreffend persistente organische Schadstoffe (POP)
Drucksache 569/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Erste Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs -Zulassungs-Ordnung
... "(1) Ein Kraftfahrzeug darf nur mit den vom Hersteller in der Betriebsanleitung oder in anderen für den Fahrzeughalter bestimmten Unterlagen angegebenen Qualitäten von flüssigen, gasförmigen oder festen Kraftstoffen betrieben werden. Abweichend von Satz 1 darf ein Kraftfahrzeug mit anderen Qualitäten von flüssigen, gasförmigen oder festen Kraftstoffen nur betrieben werden, sofern die Einhaltung der Anforderungen des § 38 Absatz 1 des
Drucksache 2/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Verordnung über die Bewirtschaftung von gewerblichen Siedlungsabfällen und von bestimmten Bau- und Abbruchabfällen (Gewerbeabfallverordnung - GewAbfV )
... Eine gemeinsame Sammlung von Abfällen aus Kunststoffen und Metallen sowie deren anschließende Sortierung ist Stand der Technik. Vor allem für kleine Gewerbebetriebe kann die gemeinsame Sammlung von Kunststoffen und Metallen in einem Behältnis eine Vereinfachung der innerbetrieblichen Abfalllogistik ermöglichen und zu einem noch höheren Wertstoffoutput beitragen.
Drucksache 22/17
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Einbeziehung der Bundespolizei in den Anwendungsbereich des Bundesgebührengesetz es
... Anderung des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes
,Artikel 4 Anderung des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes
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Drucksache 184/17
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014
über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten
... Absatz 2 verpflichtet Eigentümer und Inhaber der tatsächlichen Gewalt, Maßnahmen zur Untersuchung von Gegenständen, Grundstücken, Transportmitteln usw. auf invasive Arten zu dulden, soweit konkrete Anhaltspunkte für das Vorhandensein einer invasiven Art vorliegen. Der in Absatz 2 verwendete Begriff der Transportmittel knüpft an das Begriffsverständnis des § 52 Absatz 2 an und erfasst alle begehbaren Einrichtungen, Anlagen oder Gegenstände, die geeignet sind, Sachen oder sonstige Stoffe von einem Ort zum anderen zu befördern (z.B. PKW, LKW, Container, Anhänger sowie alle sonstigen zu Transportzwecken geeigneten Land-, Wasser- und Luftfahrzeuge). Bei Transporten von Waren unter Zollverschluss sind die geltenden zollrechtlichen Vorschriften zu beachten. Dies gilt insbesondere für die Vorgaben des Zollübereinkommens über den Internationalen Warentransport mit Carnets TIR (TIR-Übereinkommen von 1975), die Vorgaben für die sichere Lieferkette im Luftverkehr der Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 des Rates vom 12. Oktober 1992 zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaften sowie weitere einschlägige zollrechtliche Vorschriften.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes
§ 40a Maßnahmen gegen invasive Arten
§ 40b Nachweispflicht und Einziehung bei invasiven Arten
§ 40c Genehmigungen
§ 40d Aktionsplan zu Pfaden invasiver Arten
§ 40e Managementmaßnahmen
§ 40f Beteiligung der Öffentlichkeit
§ 47 Einziehung und Beschlagnahme
§ 48a Zuständige Behörden in Bezug auf invasive Arten
§ 51a Überwachung des Verbringens invasiver Arten in die Union
Artikel 2 Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung
Artikel 3 Änderung des Bundesjagdgesetzes
§ 28a Invasive Arten
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Nachhaltigkeitsaspekte
2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
3. Erfüllungsaufwand
a Für Bürgerinnen und Bürger
b Für die Wirtschaft
c für die öffentliche Verwaltung
aa für den Bund
bb für die Länder
4. Weitere Kosten
B. Besonderer Teil
I. Zu Artikel 1 Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
II. Zu Artikel 2 Änderung des Gesetzes über d/e Umweltverträglichkeitsprüfung
III. Zu Artikel 3 Änderung des Bundesjagdgesetzes
IV. Zu Artikel 4 Inkrafttreten
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3272, BMUB: Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbringung invasiver gebietsfremder Arten
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
II.1 Erfüllungsaufwand
III. Ergebnis
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Drucksache 39/17
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur
Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten
... 10. zum Transport von Explosivstoffen und pyrotechnischen Gegenständen, von radioaktiven Stoffen, von gefährlichen Stoffen und Gemischen gemäß § 3 der Verordnung zum Schutz vor
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
1. Länder
2. Bund
F. Weitere Kosten
Verordnung
Verordnung
Artikel 1 Änderung der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung
Artikel 2 Änderung der Luftverkehrs-Ordnung
Abschnitt 5a Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen und Flugmodellen
§ 20 Erlaubnisbedürftige Nutzung des Luftraums
Abschnitt 5a Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen und Flugmodellen
§ 21a Erlaubnisbedürftiger Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen und Flugmodellen
§ 21b Verbotener Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen und Flugmodellen
§ 21c Zuständige Behörde
§ 21d Bescheinigungen zum Nachweis ausreichender Kenntnisse und Fertigkeiten; anerkannte Stellen
§ 21e Bescheinigungen zum Nachweis ausreichender Kenntnisse und Fertigkeiten zum Betrieb von Flugmodellen
§ 21f Ausweichregeln für unbemannte Fluggeräte
Artikel 3 Änderung der Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Inhalt
Im Einzelnen:
- Einführung einer Kennzeichnungspflicht:
- Betriebsbeschränkungen:
- Auswirkungen auf unbemannte Luftfahrtsysteme:
- Einführung einer Pflicht zum Nachweis bestimmter Kenntnisse und Fertigkeiten:
II. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
III. Erfüllungsaufwand
1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
2. Erfüllungsaufwand für Wirtschaft
3. Erfüllungsaufwand Verwaltung
a Erfüllungsaufwand für den Bund
b Erfüllungsaufwand für Länder
IV. Sonstige Auswirkungen
1. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
2. Nachhaltigkeit
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Absatz 1
Nummer 2
Nummer 3
Nummer 4
Nummer 5
§ 21a
b § 21b
Absatz 1
Nummer 1
Nummer 2
Nummer n
Nummer 6
Nummer 7
Nummer 8
Nummer 9
Nummer 10
Absatz 2
Absatz 3
c § 21c
d § 21d
e § 21
f § 21f
Zu Nummer 6
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3614, BMVI: Entwurf einer Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten
I. Zusammenfassung
Bürgerinnen und Bürger
II. Im Einzelnen
II.1 Erfüllungsaufwand
Bürgerinnen und Bürger
4 Wirtschaft
Weitere Kosten
Verwaltung Bund, Länder/Kommunen
4 Bund
4 Länder
II.2 ‚One in one out‘-Regelung
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Drucksache 717/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Verwirklichung emissionsarmer Mobilität - Eine Europäische Union, die den Planeten schützt, seine Bürger stärkt und seine Industrie und Arbeitnehmer verteidigt - COM(2017) 675 final; Ratsdok. 14215/17
... - und Luftschadstoffen weiter zu senken. Es ist dabei aufgrund der besonderen Verantwortung der öffentlichen Hand zur Dekarbonisierung des Verkehrs sachgerecht und notwendig, den Markt für energieeffiziente Fahrzeuge zu stimulieren, indem bei öffentlichen Beschaffungen von Straßenfahrzeugen der Anwendungsbereich neben Kauf nun auch auf Miete, Leasing und Mietkauf erweitert wird und zudem verbindliche Quoten für saubere Fahrzeuge im Zusammenhang mit ambitionierten CO
Drucksache 289/17
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Neuregelung des Mutterschutzrechts
... Gefahrstoffe
§ 4 Verbot der Mehrarbeit; Ruhezeit
§ 5 Verbot der Nachtarbeit
§ 25 Beschäftigung nach dem Ende des Beschäftigungsverbots
§ 27 Mitteilungs- und Aufbewahrungspflichten des Arbeitgebers, Offenbarungsverbot der mit der Überwachung beauftragten Personen.
§ 28 Behördliches Genehmigungsverfahren für eine Beschäftigung zwischen 20 Uhr und 22 Uhr
§ 29 Zuständigkeit und Befugnisse der Aufsichtsbehörden, Jahresbericht.
,Artikel 7 Weitere Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 8 Änderung des Mutterschutzgesetzes
Artikel 9 Änderung der Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz
Artikel 10 Inkrafttreten; Außerkrafttreten
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Drucksache 759/17 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über tierärztliche Hausapotheken
... "1. Anwendungs- oder Abgabedatum, bei der Anwendung oder Abgabe von Arzneimitteln, die antibakteriell wirksame Stoffe enthalten, auch das Untersuchungsdatum,"
Anlage Änderungen und Entschließung zur Zweiten Verordnung zur Änderung der Verordnung über tierärztliche Hausapotheken
A Änderungen
1. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 12 Absatz 2 Nummer 1 und 3
2. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 12c Absatz 1 Satz 3
3. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 13 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1
4. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 13 Absatz 2 Satz 1 Nummer 5
5. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 13 Absatz 4 Satz 4 Nummer 3 bis 7
6. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 13 Absatz 6 Satz 1
7. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 13 Absatz 6 Satz 2 Nummer 1
B Entschließung
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Drucksache 189/17 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen (Neufassung) - COM(2016) 767 final; Ratsdok. 15120/16
... 23. Der Bundesrat begrüßt, dass fortschrittliche Kraftstoffe im Verkehrssektor eine zunehmende Rolle spielen sollen, um die Dekarbonisierung und die Diversifizierung der Energieversorgung zu fördern. Er weist jedoch darauf hin, dass die Verpflichtung für Kraftstoffanbieter, auf EU-Ebene einen bestimmten Anteil an fortschrittlichen
Drucksache 484/17
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zu der am 15. Oktober 2016 in Kigali beschlossenen Änderung des Montrealer Protokolls vom 16. September 1987 über Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen
Gesetz zu der am 15. Oktober 2016 in Kigali beschlossenen Änderung des Montrealer Protokolls vom 16. September 1987 über Stoffe, die zu einem Abbau der
Drucksache 41/17
Unterrichtung durch die Bundesregierung
13. Bericht der Bundesregierung über die Aktivitäten des Gemeinsamen Fonds für Rohstoffe und der einzelnen Rohstoffabkommen
13. Bericht der Bundesregierung über die Aktivitäten des Gemeinsamen Fonds für Rohstoffe und der einzelnen Rohstoffabkommen
Drucksache 256/17
Verordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
Erste Verordnung zur Änderung der Ladesäulenverordnung
... /EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2014 (ABl. L 307 vom 28.10.2014, S. 2) über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe legt deshalb verbindliche technische Vorgaben für Steckdosen und (Fahrzeug-)Kupplungen für das Laden von Elektromobilen fest.
Drucksache 569/17
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur und des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit
Erste Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs -Zulassungs-Ordnung
... "§ 47f Kraftstoffe und emissionsbedeutsame Betriebsstoffe"
Drucksache 167/17 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer wasserrechtlichen Genehmigung für Behandlungsanlagen für Deponiesickerwasser und zur Änderung der Vorschriften zur Eignungsfeststellung für Anlagen zum Lagern, Abfüllen oder Umschlagen wassergefährdender Stoffe
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer wasserrechtlichen Genehmigung für Behandlungsanlagen für Deponiesickerwasser und zur Änderung der Vorschriften zur Eignungsfeststellung für Anlagen zum Lagern, Abfüllen oder Umschlagen wassergefährdender Stoffe
1. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe d § 63 Absatz 4 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe a und Buchstabe b WHG
2. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe d § 63 Absatz 4 Satz 1 Nummer 2, 3 WHG
3. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe d § 63 Absatz 4 Satz 1 Nummer 3 WHG
4. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe d § 63 Absatz 4 Satz 1 Nummer 3 WHG
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Drucksache 222/17
Verordnung der Bundesregierung
Dritte Verordnung zur Änderung der Betäubungsmittel -Verschreibungsverordnung
... Absatz 11 schreibt die bisher in § 5 Absatz 10 zur Dokumentation der Substitution getroffenen Regelungen grundsätzlich fort. Allerdings schreibt Satz 1 nun die Pflicht zur Dokumentation nach Maßgabe von Anforderungen vor, die die BÄK in einer Richtlinie nach Absatz 12 Satz 3 bestimmt. Die Pflicht zur Vorlage oder Einsendung der Dokumentation an die Landesbehörde auf deren Anforderung wird unverändert in Satz 2 fortgeführt. Die Aufnahme von § 5a Absatz 1 bis 4 stellt klar, dass sich die Dokumentationsverpflichtung nach Absatz 11 auch auf das Verschreiben des Stoffes Diamorphin bezieht.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Dritte Verordnung
Artikel 1
§ 5 Substitution, Verschreiben von Substitutionsmitteln
§ 5a Verschreiben von Substitutionsmitteln mit dem Stoff Diamorphin
§ 18 Übergangsvorschrift
Artikel 2
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Verordnungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Rechtsfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
5. Weitere Kosten
VII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
Zu Absatz 9
Zu Absatz 10
Zu Absatz 11
Zu Absatz 12
Zu Absatz 13
Zu Absatz 14
Zu Absatz 15
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Artikel 2
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Drucksache 136/1/17
... a) Der Bundesrat bekräftigt sein Anliegen, den legalen Zugang von Extremisten zu Waffen und explosionsgefährlichen Stoffen soweit wie möglich auszuschließen. Das
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
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Drucksache 731/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ernährung und Landwirtschaft der Zukunft - COM(2017) 713 final
... Der Agrarsektor und die ländlichen Gebiete in der EU tragen entscheidend zu guten Lebensbedingungen und zur Zukunft der Union bei. Die EU-Landwirtschaft ist einer der weltweit führenden Lebensmittelerzeuger und garantiert, dass für mehr als 500 Millionen europäische Bürgerinnen und Bürger die Versorgung mit Lebensmitteln gesichert ist. Darüber hinaus sind die Landwirte in der EU die wichtigsten Manager der natürlichen Umwelt, da sie auf 48 % der Flächen in der EU (und Forstwirte auf weiteren 36 %) die natürlichen Ressourcen Boden, Wasser, Luft und biologische Vielfalt schützen und wichtige Kohlenstoffsenken sowie nachwachsende Rohstoffe für die Industrie und die
Mitteilung
1. EIN NEUER Kontext
Abbildung 1
Abbildung 2
Abbildung 3
2. Auf dem Weg zu einem neuen UMSETZUNGSMODELL und zu einer VEREINFACHTEN GAP
3. Eine INTELLIGENTERE, MODERNE und Nachhaltige GAP
Abbildung 4
3.1. Besseres Wissen um Anbaumethoden dank Forschung und Innovation
Abbildung 5
3.2. Förderung eines intelligenten und krisenfesten Agrarsektors 3.2.1. Angemessene Einkommensstützung zur Sicherung des Lebensunterhalts von Landwirte
Abbildung 6
Abbildung 7
3.2.2. Investitionen zur Steigerung der Marktgewinne von Landwirten
3.2.3. Risikomanagement
Abbildung 8
3.3. Stärkung von Umweltpflege und Klimaschutz und Beitrag zu den Umwelt- und Klimazielen der EU
3.4. Stärkung des sozioökonomischen Gefüges in ländlichen Gebieten 3.4.1. Wachstum und Beschäftigung in ländlichen Gebieten
Abbildung 9
3.4.2. Neue Landwirte gewinnen
Abbildung 10
3.5. Den Anliegen der Bürgerinnen und Bürger bei der nachhaltigen landwirtschaftlichen Erzeugung Rechnung tragen: Gesundheit, Ernährung, Lebensmittelverschwendung und Tierschutz
4. Die GLOBALE Dimension der GAP
4.1. Handel
4.2. Migration
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Drucksache 166/17 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Chemikaliengesetz es und zur Änderung weiterer chemikalienrechtlicher Vorschriften
... Gefahrstoffe
1. Zu Artikel 1 Nummer 7
2. Zu Artikel 1 § 19 ChemG
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Drucksache 717/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Verwirklichung emissionsarmer Mobilität - Eine Europäische Union, die den Planeten schützt, seine Bürger stärkt und seine Industrie und Arbeitnehmer verteidigt - COM(2017) 675 final; Ratsdok. 14215/17
... Das Vorschlagsbündel, das heute im Rahmen der Initiative "Europa in Bewegung"11 vorgelegt wurde, zielt hauptsächlich darauf ab, der europäischen Automobilindustrie und dem Verkehrssektor zu helfen, die Weichen für ihre Zukunft zu stellen, indem die richtigen Bedingungen und Anreize geschaffen werden, damit die Industrie auf dem Weltmarkt wettbewerbsfähig bleibt und Innovationen, Wachstum und Arbeitsplätze schafft. Gleichzeitig sollen die vorgeschlagenen Maßnahmen sicherstellen, dass Mobilität in Zukunft sauber und für alle zugänglich und erschwinglich ist, und dass das Vertrauen der Verbraucher wiederhergestellt wird, was angesichts des Vertrauensschwunds, den die Automobilindustrie im Zusammenhang mit den Emissionen von Dieselfahrzeugen verursacht hat, äußerst wichtig ist. Vorschriften müssen fundiert sein und ordnungsgemäß durchgesetzt werden. Die europäischen Bürgerinnen und Bürger müssen Zugang zu erschwinglichen Alternativen zu Fahrzeugen haben, die mit fossilen Kraftstoffen betrieben werden, und die Investitionen in die Infrastruktur für alternative Kraftstoffe müssen zielgerichtet erfolgen und entsprechend koordiniert werden.
Drucksache 184/17 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten
... es um eine Regelung zur Büchsenmunition aus. Der Bundesrat vertritt die Auffassung, dass ein Verbot, bei der Jagd Büchsenmunition mit bleihaltigen Geschossen sowie bleihaltige Flintenlaufgeschosse zu verwenden, dringend erforderlich ist. Der Bleieintrag in die Umwelt und in das Wildbret durch bleihaltige Jagdmunition wird durch ein solches Verbot reduziert. Blei gehört zu den Umweltschadstoffen, für die keine unschädliche untere Grenze gefunden wurde, es gilt daher der Grundsatz, dass der Bleieintrag auf das Minimum beschränkt wird."
Drucksache 213/17 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Anpassung von Rechtsakten, in denen auf das Regelungsverfahren mit Kontrolle Bezug genommen wird, an Artikel 290 und 291 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union - COM(2016) 799 final
... Bei Änderungen des Anhangs II, in dem Schwellenwerte für Grundwasserschadstoffe und Verschmutzungsindikatoren festgelegt sind, die Einfluss auf die Einstufung des chemischen Grundwasserzustands haben, sind erhebliche Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte und die Verursacher zu erwarten; sie sind deshalb wesentliche Änderungen und damit im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren zu erlassen.
Drucksache 696/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Aktionsplan für einen besseren Schutz des öffentlichen Raums - COM(2017) 612 final; Ratsdok. 13489/17
... Der öffentliche Raum war in letzter Zeit wiederholt Ziel von Terroranschlägen, wobei sich die Täter die inhärenten Schwachstellen der sogenannten "weichen Ziele" zunutze machten, die sich aufgrund von deren Offenheit und ihres öffentlichen Charakters ergeben. Dies betraf Fußgängerzonen, Sehenswürdigkeiten, Verkehrsknotenpunkte, Einkaufszentren, Kultstätten, Märkte im Freien, Konzertsäle und Großstadtplätze, wie beispielsweise die Anschläge in Barcelona, Berlin, Brüssel, London, Manchester, Nizza und Stockholm gezeigt haben. Europa wurde nicht nur von Anschlägen "hoher Intensität" getroffen, bei denen sowohl Explosivstoffe als auch Feuerwaffen zum Einsatz kamen, sondern auch immer öfter von "Low-Tech"-Anschlägen gegen den öffentlichen Raum, die mit Alltagsgegenständen wie Fahrzeugen für Amokfahrten oder Messer für Stichattacken verübt wurden. Maßgeblich für die Wahl der Ziele ist häufig die Absicht, zahlreiche Todesopfer zu verursachen. Bewertungen der Bedrohungslage durch Europol und das EU-Zentrum für Informationsgewinnung und -analyse (INTCEN) bestätigen diese Ausrichtung bei der Zielauswahl, für die auch in terroristischen Internet-Publikationen offen geworben wird.1
I. Einführung
II. EU-FINANZIERUNG für den Schutz des öffentlichen RAUMS
III. PRAKTIKERNETZE und EU-LEITFÄDEN für den Schutz des öffentlichen RAUMS
IV. Einbeziehung lokaler Akteure und des Privatsektors
V. Fazit
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Drucksache 136/17 (Beschluss)
... 1. Der Bundesrat bekräftigt sein Anliegen, den legalen Zugang von Extremisten zu Waffen und explosionsgefährlichen Stoffen so weit wie möglich auszuschließen. Das
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
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Drucksache 56/17
... b) die eingesetzte Menge von Mineralöl, von zur Verarbeitung bestimmten Mineralölerzeugnissen und von sonstigen Einsatzstoffen in Verarbeitungsanlagen,
Drucksache 721/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Hin zu einer möglichst breiten Verwendung alternativer Kraftstoffe - ein Aktionsplan zur Infrastruktur für alternative Kraftstoffe nach Artikel 10 Absatz 6 der Richtlinie 2014/94 /EU
/EU, einschließlich einer Bewertung der nationalen Strategierahmen nach Artikel 10 Absatz 2 der Richtlinie 2014/94 /EU
/EU - COM(2017) 652 final
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Hin zu einer möglichst breiten Verwendung alternativer Kraftstoffe - ein Aktionsplan zur Infrastruktur für alternative Kraftstoffe nach Artikel 10 Absatz 6 der Richtlinie
Drucksache 629/17 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europäische Investitionsbank: Investitionen in eine intelligente, innovative und nachhaltige Industrie - Eine neue Strategie für die Industriepolitik der EU - COM(2017) 479 final
... 8. Er begrüßt, dass die Kommission die Bedeutung der Automobilindustrie für die Wirtschaft der EU anerkennt. Bei den angekündigten Vorschlägen zur "emissionsarmen Mobilität" ist darauf zu achten, dass eine ausgewogene Balance zwischen Klimaschutz sowie Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung in der Automobilindustrie hergestellt wird. Er hält es für erforderlich, angesichts der bestehenden Unsicherheiten im Hinblick auf alternative Antriebe auf Technologieoffenheit zu achten. Im Hinblick auf den Markt für alternative Antriebe ist dafür Sorge zu tragen, dass europaweit Infrastrukturen für alternative Kraftstoffe aufgebaut werden, die für alle zugänglich sind.
Drucksache 90/17 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Der Beitrag der energetischen Verwertung von Abfällen zur Kreislaufwirtschaft - COM(2017) 34 final
... 3. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung zudem, im Zuge der anstehenden Umsetzung der Maßnahmen des Aktionsplans zur Kreislaufwirtschaft gegenüber der Kommission ferner darauf hinzuwirken, dass durch die Berücksichtigung des Vorrangs der qualitativen vor den quantitativen Zielen in der Kreislaufwirtschaft sichergestellt wird, dass nach wie vor unentbehrliche Schadstoffsenken ausreichend vorgehalten werden. In diesem Zusammenhang ist an Verpflichtungen zu erinnern, die die EU im Rahmen des Stockholmer Abkommens zur Ausschleusung persistenter organischer Schadstoffe aus den weltweiten Wirtschafts- und Naturkreisläufen eingegangen ist und sich in den europäischen Rechtsgrundlagen, insbesondere in der Verordnung (EG) Nr.
Drucksache 481/17
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Änderung des Protokolls vom 24. Juni 1998 zu dem Übereinkommen von 1979 über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung betreffend persistente organische Schadstoffe (POP)
Gesetz zur Änderung des Protokolls vom 24. Juni 1998 zu dem Übereinkommen von 1979 über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung betreffend persistente organische Schadstoffe (POP)
Drucksache 418/17
Verordnung der Bundesregierung
Zweite Verordnung zur Änderung der Mess - und Eichverordnung
... Klarstellung, dass sowohl Volumenmessgeräte für strömende als auch für ruhende Flüssigkeiten für die Messung von Bitumen vom Anwendungsbereich ausgenommen sind, da eine Messung von Bitumen auf Grund der Stoffeigenschaften metrologisch verlässlich nicht möglich ist.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Zweite Verordnung
Artikel 1
Artikel 2
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Verordnungsermächtigung
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Doppelbuchstabe dd
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 21
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 24
Zu Nummer 25
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Nummer 26
Zu Artikel 2
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Drucksache 540/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union für den Programmausschuss für die spezifischen Programme zur Umsetzung des Rahmenprogramms für Forschung und Innovation "Horizont 2020" (2014-2020)
... 5. Nanotechnologien, fortgeschrittene Werkstoffe, Biotechnologie, fortgeschrittene Fertigung und Verarbeitung einen Vertreter des Freistaates Sachsen, Staatskanzlei Sachsen - Verbindungsbüro Brüssel (RD Wolfgang Kill),
Drucksache 128/17 (Beschluss)
... 4. Der Bundesrat bittet daher die Bundesregierung nachdrücklich, für die Evaluierung wissenschaftlich fundierte Grundlagen zur Bewertung der Auswirkungen synthetischer Polymere sowie der Alternativstoffe unter Berücksichtigung des natürlichen Abbauverhaltens, der Akkumulation synthetischer Polymere oder Alternativstoffe sowie deren Metabolite im Boden, der Ausschwemmungen in Gewässer und vor allem zur Ableitung maximal zulässiger Frachten zu erarbeiten.
Drucksache 120/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über die Überprüfung der Umsetzung der EU-Umweltpolitik - Gemeinsame Herausforderungen und Anstrengungen für bessere Ergebnisse - COM(2017) 63 final
... und Kunststoffe sowie durch Lärm.
Drucksache 347/17
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung von Mieterstrom und zur Änderung weiterer Vorschriften des Erneuerbare -Energien-Gesetzes
... Das Gesetz leistet einen wichtigen Beitrag zur Reduktion von Emissionen von Treibhausgasen und Luftschadstoffen und somit zur Vermeidung von externen Schadenskosten.
Drucksache 484/17 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Gesetz zu der am 15. Oktober 2016 in Kigali beschlossenen Änderung des Montrealer Protokolls vom 16. September 1987 über Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen
Gesetz zu der am 15. Oktober 2016 in Kigali beschlossenen Änderung des Montrealer Protokolls vom 16. September 1987 über Stoffe, die zu einem Abbau der
Drucksache 167/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer wasserrechtlichen Genehmigung für Behandlungsanlagen für Deponiesickerwasser und zur Änderung der Vorschriften zur Eignungsfeststellung für Anlagen zum Lagern, Abfüllen oder Umschlagen wassergefährdender Stoffe
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer wasserrechtlichen Genehmigung für Behandlungsanlagen für Deponiesickerwasser und zur Änderung der Vorschriften zur Eignungsfeststellung für Anlagen zum Lagern, Abfüllen oder Umschlagen wassergefährdender Stoffe
1. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe d § 63 Absatz 4 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe a und Buchstabe b WHG
2. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe d § 63 Absatz 4 Satz 1 Nummer 2, 3 WHG
3. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe d § 63 Absatz 4 Satz 1 Nummer 3 WHG
4. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe d § 63 Absatz 4 Satz 1 Nummer 3 WHG
5. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe d § 63 Absatz 4 Satz 1 Nummer 3 WHG
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Drucksache 128/17
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
Zweite Verordnung zur Änderung der Düngemittelverordnung
... Mit der vorliegenden Verordnung werden Änderungen und Ergänzungen der Verordnung über das Inverkehrbringen von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln (
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Zweite Verordnung
Artikel 1
§ 9a Evaluierung
Artikel 2
2 Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit
II. Folgen
1. Finanzielle Auswirkungen
a Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
b Erfüllungsaufwand
Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
c Weitere Kosten
2. Weitere Folgen
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3865: Entwurf einer Zweiten Verordnung zur Änderung der Düngemittelverordnung
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
II.1. Ausführungen zum Erfüllungsaufwand
II.2. Evaluation
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Drucksache 7/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Sicherere und gesündere Arbeitsbedingungen für alle - Modernisierung der Rechtsvorschriften und Maßnahmen der EU im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz - COM(2017) 12 final
... 6. Der Bundesrat teilt die Darstellung der Kommission zu den Auswirkungen von arbeitsbedingten Krebserkrankungen und begrüßt die Schlüsselmaßnahmen, die zu einem verstärkten Schutz vor diesen und weiteren gefährlichen Stoffen beitragen werden. Wie der Bundesrat in Ziffer 4 seiner Stellungnahme (BR-Drucksache 249/16(B)) bereits zum Ausdruck gebracht hat, ist es für einen wirksamen EU-weiten Arbeitsschutz wichtig und auch notwendig, dass nach langem Stillstand wieder intensiv an der Festlegung und Überarbeitung von EU-Grenzwerten für Kanzerogene und Mutagene als auch für chemische Arbeitsstoffe gearbeitet wird. In diesem Zusammenhang ist jedoch zu prüfen, ob ein rein sozioökonomischer Ansatz mit dem Ziel, alle Beschäftigten gleich zu schützen, im Einklang steht: Wenn EU-weit nur wenige Beschäftigte eine Tätigkeit mit einem bestimmten krebserzeugenden Stoff ausüben, könnte eine rein sozioökonomische Betrachtung zum Ergebnis führen, dass die Erkrankung aller dieser wenigen Beschäftigten tolerierbar wäre, weil die Kosten für deren Krebserkrankungen gesamtgesellschaftlich gesehen relativ gering wären. Dem gegenüber würde ein risikobasierter Ansatz, welcher auf einheitlichen wissenschaftlichen Kriterien basiert, ein einheitliches Erkrankungsrisiko für alle Beschäftigten definieren. Der Bundesrat verweist in diesem Zusammenhang auf die bisherigen positiven Erfahrungen mit dem in Deutschland verfolgten Risikokonzept.
Drucksache 387/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Reflexionspapier der Kommission: Die Globalisierung meistern COM(2017) 240 final; Ratsdok. 9075/17
... Bahnbrechende Entwicklungen wie das Internet und der Aufstieg der Schwellenländer haben den globalen Austausch weiter beschleunigt und seinen Charakter verändert. Die meisten Erzeugnisse werden nicht mehr in einem einzigen Land hergestellt, sondern sind "Made in the World". Die zu ihrer Produktion notwendigen Rohstoffe, Bauteile, Technologien und Dienstleistungen stammen aus verschiedenen Ländern und Kontinenten. Smartphones oder medizinische Geräte können in Europa oder den USA konzipiert und dann in Asien oder Osteuropa aus Teilen zusammengebaut werden, die wiederum anderswo hergestellt wurden. Die Lieferketten sind inzwischen global.
Drucksache 725/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 92/106/EWG über die Festlegung gemeinsamer Regeln für bestimmte Beförderungen im kombinierten Güterverkehr zwischen Mitgliedstaaten - COM(2017) 648 final
... ii) die Nutzung emissionsarmer alternativer Energieträger im Verkehrssektor durch die Schaffung geeigneter Infrastrukturen für alternative Kraftstoffe zu fördern, um den Übergang zu emissionsfreien Fahrzeugen vollziehen zu können.
Drucksache 721/17 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Hin zu einer möglichst breiten Verwendung alternativer Kraftstoffe - ein Aktionsplan zur Infrastruktur für alternative Kraftstoffe nach Artikel 10 Absatz 6 der Richtlinie 2014/94 /EU
/EU, einschließlich einer Bewertung der nationalen Strategierahmen nach Artikel 10 Absatz 2 der Richtlinie 2014/94 /EU
/EU - COM(2017) 652 final
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Hin zu einer möglichst breiten Verwendung alternativer Kraftstoffe - ein Aktionsplan zur Infrastruktur für alternative Kraftstoffe nach Artikel 10 Absatz 6 der Richtlinie
Drucksache 436/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 1999/62 /EG über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung bestimmter Verkehrswege durch schwere Nutzfahrzeuge - COM(2017) 275 final; Ratsdok. 9672/17
... -Emissionen und nicht nach Luftschadstoffemissionen bewerteten Differenzierung zielführend sind, solange die Luftqualitätsgrenzwerte, insbesondere für Stickoxide, noch vielfach überschritten werden. Die Verschlechterung hinsichtlich der Berücksichtigung von Schadstoffemissionen würde weniger Anreize für sauberere Fahrzeuge setzen und so dem Ziel einer möglichst raschen Einhaltung der Luftqualitätsgrenz-werte entgegenstehen.
Drucksache 185/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 182/2011
zur Festlegung der allgemeinen Regeln und Grundsätze, nach denen die Mitgliedstaaten die Wahrnehmung der Durchführungsbefugnisse durch die Kommission kontrollieren - COM(2017) 85 final
... Diese Flexibilität befreit die Kommission jedoch nicht von ihrer Verpflichtung, etwa in Fällen, die Anträge auf Genehmigung für das Inverkehrbringen von Produkten oder Stoffen betreffen, einen Beschluss zu fassen. Da der antragstellende Hersteller Anspruch darauf hat, dass über seinen Antrag befunden wird, muss die Kommission innerhalb einer angemessenen Frist einen Beschluss erlassen. In einem Fall, über den nach dem zuvor geltenden Regelwerk für das Ausschussverfahren beraten worden war, vertrat das Gericht die Ansicht, dass die Kommission es versäumt habe, tätig zu werden, als sie das Genehmigungsverfahren nicht fortsetzte, nachdem die Abstimmung im Ausschuss "keine Stellungnahme" ergeben hatte.12
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
- Gründe und Ziele des Vorschlags
- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich
- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität
- Verhältnismäßigkeit
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
4. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
- Änderungen der Abstimmungsregeln für den Berufungsausschuss
- Erneute Befassung des Berufungsausschusses auf Ministerebene
- Abstimmungsverhalten der Vertreter der einzelnen Mitgliedstaaten im Berufungsausschuss öffentlich zugänglich machen
- Einführung der Möglichkeit, den Rat um Stellungnahme zu ersuchen
Vorschlag
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3
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Drucksache 541/17
Antrag des Landes Baden-Württemberg
Entschließung des Bundesrates zur Einrichtung eines "Nationalen Forums Diesel"
... Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur und das vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit haben am 27. Juni 2017 die Einrichtung eines "Nationalen Forum Diesel" verkündet. Das Forum solle Maßnahmen zur Reduzierung von Schadstoffemissionen bei Diesel-PKW vereinbaren. Ziel sei eine Reduktion der NOx-Emissionen bei gleichzeitiger Gewährleistung der Mobilität.
Drucksache 267/17 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zu der am 15. Oktober 2016 in Kigali beschlossenen Änderung des Montrealer Protokolls vom 16. September 1987 über Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen
Entwurf eines Gesetzes zu der am 15. Oktober 2016 in Kigali beschlossenen Änderung des Montrealer Protokolls vom 16. September 1987 über Stoffe, die zu einem Abbau der
Drucksache 629/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europäische Investitionsbank: Investitionen in eine intelligente, innovative und nachhaltige Industrie - Eine neue Strategie für die Industriepolitik der EU - COM(2017) 479 final
... 9. Der Bundesrat begrüßt, dass die Kommission die Bedeutung der Automobilindustrie für die Wirtschaft der EU anerkennt. Bei den angekündigten Vorschlägen zur "emissionsarmen Mobilität" ist darauf zu achten, dass eine ausgewogene Balance zwischen Klimaschutz sowie Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung in der Automobilindustrie hergestellt wird. Der Bundesrat hält es für erforderlich, angesichts der bestehenden Unsicherheiten im Hinblick auf alternative Antriebe auf Technologieoffenheit zu achten. Im Hinblick auf den Markt für alternative Antriebe ist dafür Sorge zu tragen, dass europaweit Infrastrukturen für alternative Kraftstoffe aufgebaut werden, die für alle zugänglich sind.
Drucksache 488/17 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung zur Überwachung von nicht gefährlichen Abfällen mit persistenten organischen Schadstoffen und zur Änderung der Abfallverzeichnis -Verordnung
Verordnung zur Überwachung von nicht gefährlichen Abfällen mit persistenten organischen Schadstoffen und zur Änderung der
Drucksache 606/16 (Beschluss)
... Auch steht für eine Missbrauchsprüfung regelmäßig nur eine sehr begrenzte Auswahl an Vergleichsunternehmen bzw. vergleichbaren Versorgungsgebieten zur Verfügung. Fernwärme wird mittels verschiedener Technologien mit unterschiedlichen Brennstoffen erzeugt, so dass häufig eine Aufschlüsselung und Begründung der Brennstoffkosten - als größtem Kostenfaktor - geboten ist. Mit Rücksicht auf die in der Praxis vorkommenden Mehrspartenunternehmen ist es weiter notwendig, dass Fernwärmeversorger u.a. im Rahmen der Prüfung der Angemessenheit der Überschreitung ihrer Entgelte über die notwendigen Kosten nach Ziffer 2 die den Fernwärmebereich betreffenden Einnahmen und Kosten in einer Spartenrechnung aufzuschlüsseln und im Einzelfall ggf. sachlich zu rechtfertigen haben. Wie das Bundeskartellamt in seinem Abschlussbericht zur Sektoruntersuchung Fernwärme festgestellt hat, sind im Fernwärmesektor im Vergleich zu Strom und Gas wesentlich mehr potentielle Rechtfertigungsgründe zu berücksichtigen und neben der "normalen" Missbrauchsprüfung in größerem Umfang Kostennachteile oder -vorteile aufgrund objektiver Faktoren zu analysieren, die allein das betroffene Unternehmen erläutern kann. Daher ist mit Rücksicht auf die vorhandene Informationsasymmetrie eine Einbeziehung des Fernwärmesektors in § 29
Drucksache 735/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2010/31 /EU
/EU über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden - COM(2016) 765 final
... Der Bundesrat hegt aber Bedenken, dass die Pflicht zur kostenintensiven Bereitstellung der Ladeinfrastruktur für die Elektromobilität und deren Kostenübernahme allein durch Bauherren und Eigentümer einen direkten Beitrag zur Energieeffizienz von Gebäuden leistet. Vorgaben über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe sind bereits in der bestehenden Richtlinie
Drucksache 272/16 (Beschluss)
... Die Verordnung Nr. 1222/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2009 über die Kennzeichnung von Reifen in Bezug auf die Kraftstoffeffizienz und andere wesentliche Parameter gilt seit dem 1. November 2012. Um im Rahmen des Vollzugs der EU-Verordnung Nr. 1222/2009 zur Reifenkennzeichnung Bußgelder verhängen zu können, müssen Ordnungswidrigkeitstatbestände im nationalen Recht festgelegt werden. Bisher ist dies nicht erfolgt.
Drucksache 193/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Europäische Cloud-Initiative - Aufbau einer wettbewerbsfähigen Daten- und Wissenswirtschaft in Europa - COM(2016) 178 final
... 33. Derzeit erstreckt sich das Pilotprojekt für offene Forschungsdaten auf folgende Einzelziele und Tätigkeiten des Programms Horizont 2020: "Künftige und neu entstehende Technologien", "Forschungsinfrastrukturen", "Informations\- und Kommunikationstechnologien", "Nanotechnologien" (die Themen Nanosicherheit und Modellierung), "Fortgeschrittene Werkstoffe", "Fortgeschrittene Fertigung und Verarbeitung" sowie "Biotechnologie" und ausgewählte Themen des Teils "Gesellschaftliche Herausforderungen ": "Ernährungs\- und Lebensmittelsicherheit", "nachhaltige Land\- und Forstwirtschaft", "marine, maritime und limnologische Forschung und Biowirtschaft"; "Klimaschutz, Umwelt, Ressourceneffizienz und Rohstoffe" - außer Rohstoffe; "Europa in einer sich verändernden Welt - integrative, innovative und reflektierende Gesellschaften"; "Wissenschaft mit der und für die Gesellschaft" sowie die Querschnitts\- und Schwerpunkttätigkeit "Intelligente und nachhaltige Städte". Projekte, die sich nicht mit diesen Kernbereichen befassen, können sich auf freiwilliger Basis beteiligen.
Drucksache 601/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Arzneimittelversorgung in der GKV (GKV-Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetz - AMVSG )
... 4. Die Apotheken werden verpflichtet, die bei der Herstellung von parenteralen Lösungen verwendeten Wirkstoffmengen der verwendeten Stoffe und Fertigarzneimittel auf dem Verordnungsblatt anzugeben. Es dürfen nur die verwendeten Wirkstoffmengen abgerechnet werden. Der Bundesrat bittet zu prüfen, ob der Gesetzentwurf im weiteren Gesetzgebungsverfahren entsprechend ergänzt werden sollte.
Zum Gesetzentwurf allgemein
5. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 35a SGB V
6. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a § 35a Absatz 3 Satz 5 und Satz 6 SGB V
7. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b § 35a Absatz 3a Satz 2
8. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b § 35a Absatz 3a SGB V und Nummer 4 Buchstabe d § 73 Absatz 9 SGB V
9. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe d § 35a Absatz 6 Satz 1 und Satz 2 SGB V
10. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe d § 35a Absatz 6 SGB V
11. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 87 Absatz 2a und Absatz 5b Satz 5, Satz 6 und Satz 7 SGB V
12. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe a Doppelbuchstabe 0aa - neu - § 129 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 SGB V
13. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe b § 129 Absatz 5 Satz 3 SGB V
14. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe c Doppelbuchstabe aa § 130a Absatz 3a Satz 1 SGB V
15. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe e1 - neu - § 130a Absatz 8 Satz 7 SGB V
16. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe a § 130b Überschrift SGB V und Buchstabe b § 130b Absatz 1b SGB V
Zu Artikel 1 Nummer 10
Zu Artikel 1 Nummer 10
19. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe b § 130b Absatz 1b SGB V
20. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe d Doppelbuchstabe aa und Doppelbuchstabe bb § 130b Absatz 3 Satz 1 und Satz 2 SGB V
21. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe e § 130b Absatz 3b SGB V
22. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe e § 130b Absatz 3b SGB V
23. Zu Artikel 1 Nummer 12 - neu - § 132b Absatz 1, Absatz 2 - neu - und Absatz 3 - neu - SGB V
§ 132b Versorgung mit Soziotherapie
24. Zu Artikel 1 Nummer 12 - neu -* § 295 Absatz 3 Satz 2 - neu - und Satz 3 - neu - SGB V
25. Zu Artikel 5 Nummer 1 Buchstabe b § 15 Absatz 6 AMG
26. Zu Artikel 5 Nummer 2a - neu - § 43 Absatz 1 Satz 1, Satz 1a - neu - und Satz 1b - neu - AMG und Nummer 3 Buchstabe a - neu - § 73 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1a und Satz 3 AMG und Artikel 6a - neu - § 11a Satz 1 Nummer 3 Buchstabe b und Satz 2 ApoG
'Artikel 6a Änderung des Apothekengesetzes
Zur Festlegung einheitlicher Abgabepreise für verschreibungspflichtige Arzneimittel
Zur Festlegung einheitlicher Abgabepreise für verschreibungspflichtige Arzneimittel
29. Zu Artikel 5 Nummer 4 § 78 Absatz 2 Satz 1 und Absatz 3a Satz 3 AMG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
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Drucksache 237/16 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2012/18 /EU zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen, zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinie 96/82 /EG des Rates
... /EU zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen, zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinie
1. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe a § 3 Absatz 5a BImSchG
2. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b § 3 Absatz 5b Satz 1 BImSchG
3. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b § 3 Absatz 5b Satz 1 BImSchG *
4. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b § 3 Absatz 5c Satz 1 BImSchG *
5. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b § 3 Absatz 5c BImSchG
6. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b § 3 Absatz 5d BImSchG
7. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b § 3 Absatz 5d BImSchG
8. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe b § 15 Absatz 2a Satz 1 BImSchG
9. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe b § 15 Absatz 2a Satz 2 - neu - BImSchG
10. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 16a Satz 1 BImSchG *
11. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 16a Satz 2 BImSchG , Nummer 7 § 19 Absatz 4 Satz 5 BImSchG , Nummer 10 § 23b Absatz 1 Satz 2 BImSchG
12. Zu Artikel 1 Nummer 5, 6, 7 und 10 § 16a, § 17 Absatz 4, § 19 Absatz 4, § 23a und § 23b BImSchG *
13. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe a Nach Absatz 1a wird folgender Absatz 1b eingefügt:
14. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 17 Absatz 4 Satz 2 BImSchG *
15. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 17 Absatz 4 Satz 2 BImSchG
16. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 19 Absatz 4 Satz 1 BImSchG *
17. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 23a Absatz 1 Satz 3 - neu - BImSchG
18. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 23a Absatz 2 Satz 4 - neu - BImSchG
19. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 23a und § 23b BImSchG , Nummer 11 § 25 Absatz 1a BImSchG , Nummer 12 § 25a BImSchG
20. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 23b Absatz 1 Satz 1 BImSchG
21. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 23b Absatz 1 Satz 5 BImSchG
22. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 23b Absatz 4 Satz 3, 4, 5 BImSchG
23. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 25a Satz 2 BImSchG
24. Zu Artikel 1 Nummer 13 Buchstabe b § 31 Absatz 2a Satz 1 BImSchG
25. Zu Artikel 1 Nummer 14 Buchstabe a § 48 Absatz 1 Nummer 6 BImSchG
26. Zu Artikel 1 Nummer 16 Buchstabe c § 61 Absatz 2 Satz 1 BImSchG
27. Zu Artikel 1 Nummer 17 Buchstabe b § 62 Absatz 2 Nummer 1b BImSchG
28. Zu Artikel 2 Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung
29. Zu Artikel 3 § 1 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2b UmwRG
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>> Weitere Fundstellen >>
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.