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131 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Stoffgruppe"


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Drucksache 683/1/09

... Auch die Entwicklung von neuen bzw. veränderten Präparaten oder veränderte Behandlungskonzepte, die beide Substanzgruppen betreffen können, führen u. U. zu allgemeinen oder regionalen Trends, die sich in der Bedeutung dieser Stoffe für illegalen Arzneimittelverkehr oder die Entstehung von Rückständen niederschlagen können. Die erhobenen Daten für die genannten Stoffgruppen könnten der Problemidentifizierung dienen, die unstrittig ein Anliegen des präventiven gesundheitlichen Verbraucherschutzes darstellt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 683/1/09




1. Zu § 1 Absatz 1 Nummer 3

2. Zu § 2 Absatz 1 Satz 2

3. Zu § 2 Absatz 2 Satz 3

4. Zu § 3 Absatz 1 Satz 2 und 2a - neu -

5. Zu § 3 Absatz 1 Satz 3

6. Zu § 4 Satz 2 und 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b


 
 
 


Drucksache 274/09

... (2) Werden in einem Wagen oder Container Versandstücke mit verschiedenen gefährlichen Gütern befördert, genügt es, wenn für das gefährliche Gut oder für verschiedene gefährliche Güter eine gemeinsame schriftliche Weisung für eine oder mehrere Klassen vorgehalten wird. Der Beförderer hat die Stoffe und Stoffgruppen bekannt zu geben, für die er eine schriftliche Weisung vorhält. Die schriftlichen Weisungen sind so vorzuhalten, dass sie von den Gefahrenabwehrbehörden am Unfallort sofort eingesehen werden können.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 274/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Verordnung

§ 1
Geltungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Zulassung zur Beförderung

§ 4
Allgemeine Sicherheitspflichten

§ 5
Ausnahmen

§ 6
Zuständigkeiten des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

§ 7
Zuständigkeiten der vom Bundesministerium der Verteidigung oder vom Bundesministerium des Innern bestellten Sachverständigen oder Dienststellen

§ 8
Zuständigkeiten der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung

§ 9
Zuständigkeiten der von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung anerkannten Sachverständigen

§ 10
Zuständigkeiten des Bundesamtes für Wehrtechnik und Beschaffung

§ 11
Zuständigkeiten des Bundesamtes für Strahlenschutz

§ 12
Zuständigkeiten zugelassener Überwachungsstellen

§ 13
Zuständigkeiten der Benannten Stellen

§ 14
Besondere Zuständigkeiten im Straßenverkehr

§ 15
Besondere Zuständigkeiten im Eisenbahnverkehr

§ 16
Besondere Zuständigkeiten in der Binnenschifffahrt

§ 17
Pflichten des Auftraggebers des Absenders

§ 18
Pflichten des Absenders

§ 19
Pflichten des Beförderers

§ 20
Pflichten des Empfängers

§ 21
Pflichten des Verladers

§ 22
Pflichten des Verpackers

§ 23
Pflichten des Befüllers

§ 24
Pflichten des Betreibers eines Tankcontainers, ortsbeweglichen Tanks, MEGC, Schüttgut-Containers oder MEMU

§ 25
Pflichten des Herstellers und des Rekonditionierers von Verpackungen und der Stellen für Inspektionen und Prüfungen von IBC

§ 26
Sonstige Pflichten

§ 27
Pflichten mehrerer Beteiligter im Straßen- und Eisenbahnverkehr sowie in der Binnenschifffahrt

§ 28
Pflichten des Fahrzeugführers im Straßenverkehr

§ 29
Pflichten mehrerer Beteiligter im Straßenverkehr

§ 30
Pflichten des Betreibers eines Kesselwagens, abnehmbaren Tanks und Batteriewagens im Eisenbahnverkehr

§ 31
Pflichten des Eisenbahninfrastrukturunternehmers im Eisenbahnverkehr

§ 32
Pflichten des Reisenden im Eisenbahnverkehr

§ 33
Pflichten des Schiffsführers in der Binnenschifffahrt

§ 34
Pflichten des Eigentümers oder Ausrüsters in der Binnenschifffahrt

§ 35
Fahrweg und Verlagerung im Straßenverkehr

§ 36
Schriftliche Weisungen im Eisenbahnverkehr

§ 37
Ordnungswidrigkeiten

§ 38
Übergangsbestimmungen

§ 39
Aufheben von Vorschriften

§ 40
Inkrafttreten

Anlage 1
(zu § 35)

Gefährliche Güter, für deren innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung § 35 gilt

Tabelle

Tabelle

Tabelle

Tabelle

Tabelle

Anlage 2

Anlage 3

1. Berlin:

2. Hamburg:

3. Niedersachsen:

4. Nordrhein-Westfalen:

5. Thüringen:

I. Allgemeines

Finanzielle Auswirkungen auf Öffentliche Haushalte:

Sonstige Kosten:

4 Bürokratiekosten:

II. Zu den Einzelvorschriften zu § 1 Geltungsbereich:

Zu § 1

Zu § 1

Zu § 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 5

Zu § 5

Zu § 5

Zu § 5

Zu § 5

Zu § 5

Zu § 5

Zu § 5

Zu § 5

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 17

Zu § 19

Zu § 25

Zu § 27

Zu § 33

Zu § 34

Zu § 35

Zu § 36

Zu § 38

Zu § 39

Zu § 40

Zu Anlage 1:

Zu Anlage 2:

Zu Anlage 3:

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf einer Verordnung über die innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, mit Eisenbahnen und auf Binnengewässern (Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahnen und Binnenschifffahrt – GGVSEB)


 
 
 


Drucksache 173/09

... Acetonperoxide, durch Feststellungsbescheid der Bundesanstalt für Materialforschung und –prüfung (BAM) Nummer 413 dem Gesetz unterstellt und der Stoffgruppe A zugeordnet (BAnz. 2002 Nummer 66 S. 7376), und Hexamethylentriperoxiddiamin (Nummer 41 der "

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 173/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Sprengstoffgesetzes

§ 5
Konformitätsnachweis für Explosivstoffe und pyrotechnische Gegenstände, Zulassung von sonstigen explosionsgefährlichen Stoffen und Sprengzubehör

§ 42
Strafbare Verletzung von Schutzvorschriften

§ 45
Aufgaben der Bundesanstalt

Artikel 2
Änderung der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz

§ 3

§ 6

§ 6a

§ 12b

§ 13

§ 14

§ 15

§ 17

§ 21

§ 22

§ 23

§ 39

§ 40

§ 40a

§ 49

1. Sonstige explosionsgefährliche Stoffe nach § 1 Absatz 3 Nummer 1 und 2 des Gesetzes

2. Sprengzubehör

2.1 Zündleitungen

2.2 Verlängerungsdrähte

2.3 Isolierhülsen

2.4 Zündmaschinen

2.4.1 Mechanische Beschaffenheit

2.4.2 Elektrische Beschaffenheit

2.4.3 Leistungsfähigkeit

2.5 Zündgeräte für elektronische Zünder

2.5.1 Mechanische Beschaffenheit

2.5.2 Elektrische Beschaffenheit

2.5.3 Leistungsfähigkeit

2.6 Zündmaschinenprüfgeräte

2.7 Prüfgeräte für Zündgeräte für elektronische Zünder

2.8 Zündkreisprüfer

2.8.1 Allgemeine Anforderungen

2.8.2 Besondere Anforderungen an Ohmmeter

2.9 Prüfgeräte für elektronische Zündkreise

2.9.1 Allgemeine Anforderungen

2.9.2 Besondere Anforderungen an Zeigerinstrumente

2.10 Ladegeräte

2.11 Mischladegeräte

I. Für alle pyrotechnischen Gegenstände gelten die nachfolgend aufgeführten allgemeinen Anforderungen:

II. Die einzelnen Gruppen pyrotechnischer Gegenstände müssen mindestens auch die folgenden Anforderungen erfüllen:

A. Feuerwerkskörper

B. Sonstige pyrotechnische Gegenstände

C. Anzündmittel

Artikel 3
Änderung weiterer Vorschriften

Artikel 4
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 5
Inkrafttreten

I. Wesentlicher Inhalt:

1. Zur Änderung des Sprengstoffrechts Artikel 1 und 2 :

2. Bürokratiekosten der Wirtschaft

a Bürokratiekosten neuer Informationspflichten

b Bürokratiekosten geänderter / erweiterter Informationspflichten

c Bürokratiekosten geänderter / vereinfachter Informationspflichten

d Bürokratiekosten aufgehobener Informationspflichten

3. Informationspflichten für die Bürgerinnen und Bürger

a Folgende Informationspflicht wird neu eingeführt:

b Folgende Informationspflichten werden geändert / erweitert:

c Folgende Informationspflichten werden geändert / vereinfacht:

4. Informationspflichten für die Verwaltung

a Folgende Informationspflichten werden neu eingeführt:

b Folgende Informationspflichten werden geändert / erweitert:

c Folgende Informationspflichten werden geändert / vereinfacht:

d Folgende Informationspflicht wird aufgehoben:

5. Sonstige Kosten

6. Zu sonstigen Änderungen Artikel 3 :

II. Regelungskompetenz:

1. Zu den Änderungen des Sprengstoffrechts Artikel 1 und 2 :

2. Zu den Änderungen der Strafprozessordnung, des Bundeszentralregistergesetzes und der Verordnung über den Betrieb des Zentralen Staatsanwaltschaftlichen

Zu den Einzelvorschriften:

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer n

Zu § 5

Zu § 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Absatz 4

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Absatz 5

Zu Nummer 14

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Absatz 6

Zu Nummer 17

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu § 40

Zu § 41

Zu Nummer 1c

Zu Nummer 4a

Zu Nummer 12a

Zu Absatz 1a

Zu Absatz 3

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2

4 Allgemeines

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 1

zu Absatz 1a

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 3

Zu § 2

Zu §§ 3

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Absatz 2a

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 16

Zu Nummer 19

Zu § 13

Zu §§ 14

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu § 21

Zu § 21

Zu § 21

Zu § 21

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 23

Zu § 23

Zu § 23

Zu § 23

Zu § 23

Zu Nummer 26

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

Zu § 39

Zu § 40

Zu § 40a

Zu Absatz 2

Zu Nummer 34

Zu Nummer 36

Zu Nummer 37

Zu Nummer 38

Zu Nummer 39

Zu Nummer 40

Zu Nummer 41

Zu Nummer 43

Zu Artikel 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Absatz 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Absatz 7

Zu Absatz 9

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 743: Viertes Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetzes und anderer Vorschriften


 
 
 


Drucksache 672/09

... es werden neue Vertreter der zuvor genannten Stoffgruppen in Übereinstimmung mit der Verbotsliste 2008, die das Bundesministerium des Innern am 14. April 2008 bekannt gemacht hat (BGBl. II S. 255), berücksichtigt. Zusätzlich erfolgen sprachliche Anpassungen. Die Änderungen sind im Hinblick auf eine lückenlose Erfassung von bereits dem Besitzverbot unterworfenen Stoffgruppen erforderlich; sie sind nach Anhörung von Sachverständigen und im Einvernehmen mit dem Bundesministerium des Innern erfolgt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 672/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung des Arzneimittelgesetzes

Artikel 2
Verordnung zur Festlegung der nicht geringen Menge von Dopingmitteln (Dopingmittel-Mengen-Verordnung - DmMV)

Anlage

I. Anabole Stoffe

1. Anabol-androgene Steroide

a Exogene anabol-androgene Steroide

b Endogene anabol-androgene Steroide

2. Andere anabole Stoffe

II. Hormone und verwandte Stoffe

1. Erythropoietin und Analoga

2. Wachstumshormon und Insulin-ähnliche Wachstumsfaktoren, synonym Insulin-like Growth Factors, IGF-1

3. Gonadotropine

4. Insuline

5. Corticotropine

III. Hormon-Antagonisten und -Modulatoren

1. Aromatasehemmer

2. Selektive Estrogen-Rezeptor-Modulatoren SERMs

3. Andere antiestrogen wirkende Stoffe

4. Myostatinfunktionen verändernde Stoffe Myostatinhemmer

Artikel 3
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 763: Verordnung zur Bestimmung von Dopingmitteln und Festlegung der nicht geringen Mengen


 
 
 


Drucksache 811/09

... Na-Nifurstyrenat gehört zur Stoffgruppe der Nitrofurane (Antibiotika). Nitrofurane können die Gesundheit des Tieres und des Anwenders oder die Umwelt auch bei bestimmungsgemäßem Gebrauch unmittelbar oder mittelbar (Antibiotikaresistenzentwicklung) gefährden, wenn sie ohne tierärztliche Überwachung angewendet werden (§ 48 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 811/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Achte Verordnung

Artikel 1

§ 9

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1 Nummer 1

Zu Artikel 1 Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zur Position Gadofosveset

Zur Position Natalizumab

Zur Position Zubereitung aus Artemether und Lumefantrin

Zur Position Zubereitung aus Quinupristin und Dalfopristin

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zur Position Agomelatin

Zu den Positionen Artemether und Lumefantrin

Zur Position Bazedoxifen und seine Ester

Zur Position Capsaicin und seine Ester

Zu den Positionen Dalfopristin und Quinupristin

Zur Position Dapoxetin

Zur Position Degarelix

Zur Position Eptotermin alfa

Zur Position Eslicarbazepin und seine Ester

Zur Position Lasofoxifen und seine Ester

Zur Position Mifamurtid und seine Ester

Zur Position Na-Nifurstyrenat – zur Anwendung bei Tieren –

Zur Position Prasugrel

Zur Position Sarafloxacin – zur Anwendung bei Tieren –

Zur Position Toloniumchlorid Toluidinblau – zur parenteralen Anwendung –

Zur Position Tolvaptan

Zur Position Ulipristal und seine Ester

Zur Position Zubereitung aus Xylometazolin und Ipratropiumbromid und seinen Estern

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1075: Achte Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung


 
 
 


Drucksache 812/09

... (nicht verkehrsfähige Betäubungsmittel) wird um die Position 4-Methylmethcathinon (Mephedron) ergänzt. Bei 4-Methylmethcathinon (Szenenamen u.a. .Mephedron" und .4-MMC") handelt es sich um eine synthetische Substanz aus der Stoffgruppe der Cathinone, die ihrerseits den Phenylethylaminen (Weckaminen) zuzuordnen sind. 4-Methylmethcathinon ist ein Derivat des in Anlage I des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 812/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

a Unternehmen

b Bürgerinnen und Bürger

c Verwaltung

Verordnung

Vierundzwanzigste Verordnung

Artikel 1
Änderung des Betäubungsmittelgesetzes

Artikel 2
Übergangsvorschrift

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel und Gegenstand der Verordnung

II. Finanzielle Auswirkungen

III. Kosten und Preiswirkungen

IV. Bürokratiekosten

V. Gleichstellungspolitische Bedeutung

VI. Befristung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1048: Vierundzwanzigste Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften (24. BtMÄndV)


 
 
 


Drucksache 684/09

... Die Bestimmungen der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift legen die zu untersuchenden Lebensmittel, kosmetischen Mittel und Bedarfsgegenstände, Stoffgruppen und Gesamtuntersuchungszahlen sowie deren Aufteilung auf die Länder fest.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 684/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

§ 1
Ausschuss Monitoring

§ 2
Expertengruppen

§ 3
Monitoringplan 2010

§ 4
Verfahrensweise zur Festlegung der Einzelheiten des Monitorings

§ 5
Probenahme, Probenvorbereitung und Analytik

§ 6
Qualitätssicherungsmaßnahmen

§ 7
Handbuch

§ 8
Datenübermittlung

§ 9
Berichterstattung

§ 10
Übergangsvorschrift

§ 11
Inkrafttreten

Anlage 1
(zu § 3) Anzahl an Untersuchungen für jedes Bundesland im Jahr 2010

Anlage 2
: (zu § 3) Übersicht über die im Monitoring 2010 zu beprobenden Lebensmittel und die Anzahl der Untersuchungen auf darin zu analysierende Stoffgruppen

Anlage 3
: (zu § 3) Übersicht über die Gesamtzahl an Untersuchungen an den im Monitoring 2010 zu beprobenden kosmetischen Mitteln und Bedarfsgegenständen sowie die darin zu analysierenden Stoffe oder Stoffgruppen

Begründung

3 Allgemeines

Kosten und Preise

Sonstige Kosten

3 Bürokratiekosten

Geschlechtsspezifische Auswirkungen

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 995: Entwurf der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Monitorings von Lebensmitteln, kosmetischen Mitteln und Bedarfsgegenständen für das Jahr 2010


 
 
 


Drucksache 683/09 (Beschluss)

... Auch die Entwicklung von neuen bzw. veränderten Präparaten oder veränderte Behandlungskonzepte, die beide Substanzgruppen betreffen können, führen u. U. zu allgemeinen oder regionalen Trends, die sich in der Bedeutung dieser Stoffe für illegalen Arzneimittelverkehr oder die Entstehung von Rückständen niederschlagen können. Die erhobenen Daten für die genannten Stoffgruppen könnten der Problemidentifizierung dienen, die unstrittig ein Anliegen des präventiven gesundheitlichen Verbraucherschutzes darstellt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 683/09 (Beschluss)




1. Zu § 1 Absatz 1 Nummer 3

2. Zu § 2 Absatz 1 Satz 2

3. Zu § 2 Absatz 2 Satz 3

4. Zu § 3 Absatz 1 Satz 2 und 2a - neu -

5. Zu § 3 Absatz 1 Satz 3

6. Zu § 4 Satz 2 und 3


 
 
 


Drucksache 148/08

... " und bei Führung der Register nach § 24 Abs. 4 und 5 der Nachweisverordnung zusätzlich zur Angabe des Abfallschlüssels und der Abfallart jeweils der entsorgte Stoff oder die entsprechende Stoffgruppe nach Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 842/2006 zu nennen und anzugeben, ob eine Verwertung oder Beseitigung erfolgte. Die Bestimmungen zur elektronischen Nachweis- und Registerführung nach den §§ 17 bis 22 der Nachweisverordnung finden entsprechende Anwendung mit der Maßgabe, dass die für die zusätzlichen Angaben nach Satz 4 erforderlichen Schnittstellen nach § 18 Abs. 1 Satz 2 der Nachweisverordnung vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit bekannt gegeben werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 148/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten und Preiswirkungen

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Verordnung

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Verhinderung des Austrittes von fluorierten Treibhausgasen in die Atmosphäre

§ 4
Rückgewinnung und Rücknahme verwendeter Stoffe

§ 5
Persönliche Voraussetzungen für bestimmte Tätigkeiten

§ 6
Zertifizierung von Betrieben

§ 7
Kennzeichnung in deutscher Sprache

§ 8
Ordnungswidrigkeiten

§ 9
Übergangsvorschrift

§ 10
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Verordnung

II. Verordnungsermächtigungen

III. Kosten und Preiswirkungen

1. Kosten der öffentlichen Haushalte

a Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

b Vollzugsaufwand

2. Sonstige Kosten und Preiswirkungen

IV. Bürokratiekosten

V. Gleichstellung von Frauen und Männern

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf Verordnung zum Schutz des Klimas vor Veränderungen durch bestimmte fluorierte Treibhausgase (Chemikalienklimaschutzverordnung – ChemKlimaschutzV)


 
 
 


Drucksache 10/08A

... ) notwendig sein. Die LPG-Konditionierung im Rahmen des Erforderlichen stellt keinen Verstoß gegen das Ausschließlichkeitsprinzip dar, sondern ist zulässig. Ebenfalls ausnahmsweise zulässig und mit dem Ausschließlichkeitsprinzip vereinbar ist der Einsatz von Betriebshilfsmitteln, die der Anlagen- und Verfahrenstechnik zuzurechnen sind und aus denen selbst nachweislich keine nennenswerte Gas- bzw. Stromproduktion erfolgt. Ein Vergütungsanspruch besteht für beide Stoffgruppen aber nicht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 10/08A




Begründung

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Teil 1
Allgemeine Vorschriften

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 2

Zu § 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Teil 2
Anschluss, Abnahme, Übertragung und Verteilung

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Abschnitt 2
Kapazitätserweiterung und Einspeisemanagement

Zu § 9

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 10

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 11

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 12

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Abschnitt 3
Kosten

Zu § 13

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 14

Zu § 15

Teil 3
Vergütung

Abschnitt 1
Allgemeine Vergütungsvorschriften

Zu § 16

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 17

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 18

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 19

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 20

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 21

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 22

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Abschnitt 2
Besondere Vergütungsvorschriften

Zu § 23

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 24

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 25

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 26

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 27

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 28

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 29

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 30

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 31

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 32

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 33

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Teil 4
Ausgleichsmechanismus

Abschnitt 1
Bundesweiter Ausgleich

Zu § 34

Zu § 35

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 36

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 37

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 38

Zu § 39

Abschnitt 2
Besondere Ausgleichsregelung für stromintensive Unternehmen und Schienenbahnen

Zu § 40

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 41

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 42

Zu § 43

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 44

Teil 5
Transparenz

Abschnitt 1
Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten

Zu § 45

Zu § 46

Zu § 47

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 48

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 49

Zu § 50

Zu § 51

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 52

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Abschnitt 2
Differenzkosten

Zu § 53

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 54

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Abschnitt 3
Herkunftsnachweis und Doppelvermarktungsverbot

Zu § 55

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 56

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Teil 6
Rechtsschutz und behördliches Verfahren

Zu § 57

Zu § 58

Zu § 59

Zu § 60

Zu § 61

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 62

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 63

Teil 7
Verordnungsermächtigung, Erfahrungsbericht, Übergangsbestimmungen

Zu § 64

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 65

Zu § 66

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Anlage 1 Technologiebonus

Zu Anlage 2 Bonus für Strom aus nachwachsenden Rohstoffen

Zu Anlage 3 KWK-Bonus

Zu Anlage 4 Wärmenutzungs-Bonus

Zu Anlage 5 Referenzertrag

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf des Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der Erneuerbaren Energien im Strombereich (Erneuerbare-Energien-Gesetz – EEG)


 
 
 


Drucksache 111/08

... (3) Bezieht sich eine nährwert- oder gesundheitsbezogene Angabe auf Stoffe, die einer der in Absatz 2 genannten Nährstoffgruppen angehören oder deren Bestandteil bilden, so ist die Angabe des Gehalts zwingend vorgeschrieben.



Drucksache 575/1/08

... Da ganze Rüben und Kartoffeln nicht Bestandteil von Schlämmen, Flotat und Fugat sein können, sollte mit der Nennung an dieser Stelle auch keine Möglichkeit geschaffen werden, derartige Stoffe in dieser Stoffgruppe zu verwerten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 575/1/08




1. Zu § 1 Nr. 7

2. Zu § 1 Nr. 27 - neu -

3. Zu § 3 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe a

4. Zu § 3 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe f

5. Zu § 3 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe a und § 4 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe a*

6. Zu § 3 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe b

7. Zu § 3 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe b, § 4 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe b, § 9 Abs. 2 Nr. 1, Anlage 1 Abschnitt 1.4 Zeile 1.4.1 Spalte 6 Satz 6, Zeile 1.4.6 Spalte 6 Satz 3 - neu -, Abschnitt 2 Zeile 2.3 Spalte 6, Zeile 2.4 Spalte 6 Satz 3, Anlage 2 Tabelle 6 Zeile 6.2.2 Spalte 2, Zeile 6.2.3 Spalte 2, Zeile 6.3.3 Spalte 2, Zeile 6.4.10 Spalte 2, Zeile 6.4.11 Spalte 2, Zeile 6.4.12 Spalte 2

8. Zu § 3 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe c und § 4 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe c

9. Zu § 4 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb

10. Zu § 4 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe d Doppelbuchstabe aa

11. Zu § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2

12. Zu § 5 Abs. 1

13. Zu § 5 Abs. 3 Nr. 1

14. Zu § 5 Abs. 3 Nr. 1 Buchstabe d

15. Zu § 5 Abs. 3 Nr. 1 Buchstabe e - neu -*

16. Zu § 5 Abs. 3 Nr. 2

17. Zu § 5 Abs. 3 Nr. 2, 3 und Abs. 4 - neu -

18. Zu § 5 Abs. 4 - neu -*

19. Zu § 6 Abs. 9 Satz 1

20. Zu § 6 Abs. 9 Satz 2*

21. Zu § 7 Abs. 1 Satz 2 - neu -Dem § 7 Abs. 1 ist folgender Satz anzufügen:

22. Zu § 9 Abs. 1 Satz 2 - neu -Dem § 9 Abs. 1 ist folgender Satz anzufügen:

23. Zu Anlage 1 Abschnitt 1 Tabelle 1.3 Zeile 1.3.4 Spalte 4

24. Zu Anlage 1 Abschnitt 1.4 Zeile 1.4.1 Spalte 4, Zeile 1.4.2 Spalte 4, Zeile 1.4.3 Spalte 4, Zeile 1.4.6 Spalte 4

25. Zu Anlage 1 Abschnitt 2 Zeile 2.3 Spalte 6 erster Spiegelstrich,

26. Zu Anlage 1 Abschnitt 3 Zeile 3.1 Spalte 4

27. Zu Anlage 1 Abschnitt 3 Zeile 3.1 Spalte 4 und Zeile 3.2 Spalte 4

28. Zu Anlage 1 Abschnitt 4 Zeile 4.1.1 Spalte 2

29. Zu Anlage 1 Abschnitt 4 Zeile 4.1.1 Spalte 6

30. Zu Anlage 2 Tabelle 1 Spalte 3 Überschrift

31. Zu Anlage 2 Tabelle 1 Abschnitt 1.1 Zeile 1.1.5 Spalte 1, 2, 4, Zeile 1.1.6 Spalte 2, 3, 4, Zeile 1.1.7 Spalte 2, 3, 4

32. Zu Anlage 2 Tabelle 1 Abschnitt 1.2 Zeile 1.2.2, 1.2.4, 1.2.6, 1.2.8, 1.2.10 Spalte 2, 3 und 4

33. Zu Anlage 2 Tabelle 1 Abschnitt 1.3 Zeile 1.3.1 Spalte 2, Spalte 3, Zeile 1.3.2 Spalte 3

34. Zu Anlage 2 Tabelle 1 Abschnitt 1.4 Zeile 1.4.1 Spalte 4, Zeile 1.4.4. - neu -, Zeile 1.4.6 Spalte 4, Spalte 5

35. Zu Anlage 2 Tabelle 1 Abschnitt 1.4 Zeile 1.4.3 Spalte 4

36. Zu Anlage 2 Tabelle 1 Abschnitt 1.4 Zeile 1.4.5 Spalte 5

37. Zu Anlage 2 Tabelle 1 Abschnitt 1.4 Zeile 1.4.9

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

38. Zu Anlage 2 Tabelle 4

39. Zu Anlage 2 Tabelle 5 Überschrift der Spalte 4, Tabelle 7 Abschnitt 7.1 Zeile 7.1.5 Spalte 3 Satz 1, Tabelle 10 Abschnitt 10.1 Zeile 10.1.2 Spalte 2 Nr. 2 und 3, Zeile 10.1.12 Spalten 1 bis 4, Zeile 10.2.6 Spalte 2 Nr. 1, Zeile 10.4.3 Spalte 2 und 4 jeweils Nr. 1

40. Zu Anlage 2 Tabelle 6 Abschnitt 6.2 Zeile 6.2.2 und 6.2.3 Spalte 3

41. Zu Anlage 2 Tabelle 6 Abschnitt 6.2 Zeile 6.2.4 Spalte 2 und Spalte 3

42. Zu Anlage 2 Tabelle 7 Vorbemerkung Nummer 2

43. Zu Anlage 2 Tabelle 7 Abschnitt 7.1 Zeile 7.1.2 Spalte 3 Abs. 2

44. Zu Anlage 2 Tabelle 7 Abschnitt 7.1 Zeile 7.1.2 Spalte 3 zweiter Hinweis

45. Zu Anlage 2 Tabelle 7 Abschnitt 7.1 Zeile 7.1.4 Spalte 3

46. Zu Anlage 2 Tabelle 7 Abschnitt 7.1 Zeile 7.1.7 Spalte 3

47. Zu Anlage 2 Tabelle 7 Abschnitt 7.1 Zeile 7.1.8 Spalte 3

48. Zu Anlage 2 Tabelle 7 Abschnitt 7.1 Zeile 7.1.10 Spalte 2

49. Zu Anlage 2 Tabelle 7 Abschnitt 7.2 Zeile 7.2.1 Spalte 3

50. Zu Anlage 2 Tabelle 7 Abschnitt 7.2 Zeile 7.2.1 Spalte 3*

51. Zu Anlage 2 Tabelle 7 Abschnitt 7.2 Zeile 7.2.2 Spalte 3

52. Zu Anlage 2 Tabelle 7 Abschnitt 7.2 Zeile 7.2.3

53. Zu Anlage 2 Tabelle 7 Abschnitt 7.3 Zeile 7.3.6 Spalte 3, Zeile 7.3.11 Spalte 3, Zeile 7.3.12 Spalte 3

54. Zu Anlage 2 Tabelle 7 Abschnitt 7.3 Zeile 7.3.16 Spalte 1

55. Zu Anlage 2 Tabelle 7 Abschnitt 7.3 Zeile 7.3.16 Spalte 2

56. Zu Anlage 2 Tabelle 7 Abschnitt 7.4 Zeile 7.4.1 Spalte 3

57. Zu Anlage 2 Tabelle 7 Abschnitt 7.4 Zeile 7.4.2 Spalte 2

58. Zu Anlage 2 Tabelle 7 Abschnitt 7.4 Zeile 7.4.2 Spalte 3

59. Zu Anlage 2 Tabelle 7 Abschnitt 7.4 Zeile 7.4.2 Spalte 3

60. Zu Anlage 2 Tabelle 7 Abschnitt 7.4 Zeile 7.4.3 Spalte 3

61. Zu Anlage 2 Tabelle 7 Abschnitt 7.4 Zeile 7.4.3 Spalte 3 dritter Absatz und siebter Absatz - neu -In Anlage 2 Tabelle 7 Abschnitt 7.4 Zeile 7.4.3 ist Spalte 3 wie folgt zu ändern:

62. Zu Anlage 2 Tabelle 7 Abschnitt 7.4 Zeile 7.4.4 Spalte 2

63. Zu den Tabellen 7 und 8 Abschnitt 7.4 Zeile 7.4.7 Spalte 2 und 3, Abschnitt 8.1 Zeile 8.1.3 Spalte 2 und 3 und Abschnitt 8.2 Zeile 8.2.9 Spalte 2 und 3

64. Zu Anlage 2 Tabelle 8 Abschnitt 8.3 Zeile 8.3.3 und 8.3.4 jeweils Spalte 3 Abs. 2

65. Zu Anlage 2 Tabelle 8 Abschnitt 8.3 Zeile 8.3.3 Spalte 3

66. Zu Anlage 2 Tabelle 8 Abschnitt 8.3 Zeile 8.3.4 Spalte 3

67. Zu Anlage 2 Tabelle 8 Abschnitt 8.3 Zeile 8.3.10 Spalte 1, Spalte 3, Zeile 8.3.11

68. Zu Anlage 2 Tabelle 10

Anlage 2
Tabelle 10: Kennzeichnung Vorbemerkungen, Hinweise:

69. Zu den einzelnen Vorschriften*

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe f


 
 
 


Drucksache 75/07

... "Eine Zielvereinbarung nach § 84 Abs. 1 kann als individuelle Richtgröße nach Satz 1 vereinbart werden, soweit darin hinreichend konkrete und ausreichende Wirtschaftlichkeitsziele für einzelne Wirkstoffe oder Wirkstoffgruppen festgelegt sind."



Drucksache 464/07

... eingefügt worden. Durch die Nachrüstung mit einem Partikelminderungssystem erlangen Fahrzeughalter die Möglichkeit, ihr Fahrzeug in eine bessere Schadstoffgruppe der



Drucksache 800/07

... "(11) Endverbraucher im Sinne dieser Verordnung ist derjenige, der die Waren in der an ihn gelieferten Form nicht mehr weiter veräußert. Private Endverbraucher im Sinne dieser Verordnung sind Haushaltungen und vergleichbare Anfallstellen von Verpackungen, insbesondere Gaststätten, Hotels, Kantinen, Verwaltungen, Kasernen, Krankenhäuser, Bildungseinrichtungen, karitative Einrichtungen, Freiberufler und typische Anfallstellen des Freizeitbereichs wie Ferienanlagen, Freizeitparks, Sportstadien, Raststätten sowie landwirtschaftliche Betriebe und Handwerksbetriebe mit Ausnahme von Druckereien und sonstigen papierverarbeitenden Betrieben, die über haushaltsübliche Sammelgefäße für Papier, Pappe, Kartonagen und Leichtverpackungen mit nicht mehr als maximal je Stoffgruppe einem 1 100-Liter-Umleerbehälter im haushaltsüblichen Abfuhrrhythmus entsorgt werden können.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 800/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Fünfte Verordnung zur Änderung der Verpackungsverordnung1

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Begründung

I. Allgemeiner Teil

1. Ausgangslage

2. Eckpunkte der Novellierung

3. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

a Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

b Vollzugsaufwand

4. Kosten- und Preiswirkungen

5. Bürokratiekosten

Tabellarische Übersicht der Bürokratiekosten

II. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 3

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 13

Zu § 15

Zu § 16

Zu Anhang I zu § 6

Zu Anhang II zu § 13 Abs. 2 und zu Anhang III zu § 13 Abs. 3

Zu Anhang VI zu § 10 Abs. 5

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf einer Fünften Änderungsverordnung zur Verpackungsverordnung


 
 
 


Drucksache 819/07

... eingefügt worden. Durch die Nachrüstung mit einem Partikelminderungssystem erlangen Fahrzeughalter die Möglichkeit, ihr Fahrzeug in eine bessere Schadstoffgruppe der



Drucksache 800/1/07

... (11) Endverbraucher im Sinne dieser Verordnung ist derjenige, der die Waren in der an ihn gelieferten Form nicht mehr weiter veräußert. Private Endverbraucher im Sinne dieser Verordnung sind Haushaltungen und vergleichbare Anfallstellen von Verpackungen, insbesondere Gaststätten, Hotels, Kantinen, Verwaltungen, Kasernen, Krankenhäuser, Bildungseinrichtungen, karitative Einrichtungen, Freiberufler und typische Anfallstellen* des Freizeitbereichs wie Ferienanlagen, Freizeitparks, Sportstadien und Raststätten. Vergleichbare Anfallstellen im Sinne von Satz 2 sind außerdem landwirtschaftliche Betriebe und Handwerksbetriebe [mit Ausnahme von Druckereien und sonstigen papierverarbeitenden Betrieben]**, die über haushaltsübliche Sammelgefäße für Papier, Pappe, Kartonagen und Leichtverpackungen mit nicht mehr als maximal je Stoffgruppe einem 1 100-Liter-Umleerbehälter im haushaltsüblichen Abfuhrrhythmus entsorgt werden können.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 800/1/07




1. Zu Artikel 1 Nr. 1 Buchstabe a - neu - § 1 Abs. 1 Satz 3 - neu - *

2. Zu Artikel 1 Nr. 1 Buchstabe b - neu - § 1 Abs. 3 Satz 1 *

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

3. Zu Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe d § 3 Abs. 11

4. Zu Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe d § 3 Abs. 11 Satz 2 *

5. Zu Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe d § 3 Abs. 11 Satz 2**

6. Zu Artikel 1 Nr. 3 § 6 Abs. 3a - neu -

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

7. Hilfsempfehlung zu Ziffer 6 Zu Artikel 1 Nr. 3 § 6 Abs. 1 Satz 2 - neu - *

8. Zu Artikel 1 Nr. 3 § 6 Abs. 1 Satz 2

9. Zu Artikel 1 Nr. 3 § 6 Abs. 1 Satz 3 und 4

10. Zu Artikel 1 Nr. 3 § 6 Abs. 1 Satz 6 bis 9

11. Hilfsempfehlung zu Ziffer 6 Zu Artikel 1 Nr. 3 § 6 Abs. 1 Satz 6 bis 9

12. Zu Artikel 1 Nr. 3 § 6 Abs. 2

13. Hilfsempfehlung zu Ziffer 6 Zu Artikel 1 Nr. 3 § 6 Abs. 2

14. Zu Artikel 1 Nr. 3 § 6 Abs. 5 Satz 3

15. Zu Artikel 1 Nr. 3 § 6 Abs. 10

16. Zu Artikel 1 Nr. 6 § 9 Abs. 1 Satz 11 , Nr. 12 Anhang I Nr. 4 Satz 4 *

17. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 10 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2a - neu - *

18. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 10 Abs. 4 Satz 2 und 3

19. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 10 Abs. 2 Satz 2 *

Zu Artikel 1

22. Zu Artikel 1 Nr. 11 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 16 Abs. 2 Satz 3

23. Zu Artikel 1 Nr. 11 Buchstabe b § 16 Abs. 3

24. Zu Artikel 1 Nr. 12 Anhang I Nr. 2 Abs. 2 Nr. 2 und 3 *

25. Hilfsempfehlung zu Ziffer 6 Zu Artikel 1 Nr. 12 Anhang I Nr. 3 Abs. 2 Satz 2

26. Zu Artikel 4 Satz 1


 
 
 


Drucksache 800/07 (Beschluss)

... (11) Endverbraucher im Sinne dieser Verordnung ist derjenige, der die Waren in der an ihn gelieferten Form nicht mehr weiter veräußert. Private Endverbraucher im Sinne dieser Verordnung sind Haushaltungen und vergleichbare Anfallstellen von Verpackungen, insbesondere Gaststätten, Hotels, Kantinen, Verwaltungen, Kasernen, Krankenhäuser, Bildungseinrichtungen, karitative Einrichtungen, Freiberufler und typische Anfallstellen des Kulturbereichs wie Kinos, Opern und Museen, sowie des Freizeitbereichs wie Ferienanlagen, Freizeitparks, Sportstadien und Raststätten. Vergleichbare Anfallstellen im Sinne von Satz 2 sind außerdem landwirtschaftliche Betriebe und Handwerksbetriebe, die über haushaltsübliche Sammelgefäße für Papier, Pappe, Kartonagen und Leichtverpackungen mit nicht mehr als maximal je Stoffgruppe einem 1 100-Liter-Umleerbehälter im haushaltsüblichen Abfuhrrhythmus entsorgt werden können.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 800/07 (Beschluss)




Anlage
Änderungen und Entschließung zur Fünften Verordnung zur Änderung der Verpackungsverordnung

A Änderungen

1. Zu Artikel 1 Nr. 1 Buchstabe a - neu - § 1 Abs. 1 Satz 3 - neu -

2. Zu Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe d § 3 Abs. 11

3. Zu Artikel 1 Nr. 3 § 6 Abs. 1 Satz 2

4. Zu Artikel 1 Nr. 3 § 6 Abs. 1 Satz 6 bis 9

5. Zu Artikel 1 Nr. 3 § 6 Abs. 2

6. Zu Artikel 1 Nr. 3 § 6 Abs. 5 Satz 3

7. Zu Artikel 1 Nr. 3 § 6 Abs. 10

8. Zu Artikel 1 Nr. 6 § 9 Abs. 1 Satz 11 , Nr. 12 Anhang I Nr. 4 Satz 4

9. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 10 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2a - neu -

10. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 10 Abs. 4 Satz 2 und 3

11. Zu Artikel 1 Nr. 11 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 16 Abs. 2 Satz 3 und 4 - neu -

12. Zu Artikel 1 Nr. 11 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 16 Abs. 2 Satz 3

13. Zu Artikel 1 Nr. 11 Buchstabe b § 16 Abs. 3

14. Zu Artikel 1 Nr. 12 Anhang I Nr. 2 Abs. 2 Nr. 2 und 3

15. Zu Artikel 1 Nr. 12 Anhang I Nr. 3 Abs. 2 Satz 2

16. Zu Artikel 4 Satz 1

B Entschließung


 
 
 


Drucksache 510/1/06

... 9. Zuletzt weist der Bundesrat darauf hin, dass der Richtlinienvorschlag noch handwerkliche Fehler enthält, insbesondere sind für als Stoffgruppen festgelegte prioritäre Stoffe im Anhang I Leitparameter festzulegen, wobei die für einen Teil dieser Stoffe bereits im Anhang II getroffenen Regelungen zu übernehmen sind. Außerdem ist in einigen Punkten eine Konkretisierung, ggf. durch Technische Dokumente, erforderlich (Hintergrundkonzentrationen, Umgang mit Konzentrationen kleiner Bestimmungsgrenze usw.).



Drucksache 510/06

... /EG7 wurde die erste Liste von 33 Stoffen und Stoffgruppen festgelegt, die als prioritär für Maßnahmen auf Gemeinschaftsebene identifiziert wurden. Mehrere dieser prioritären Stoffe wurden als prioritäre gefährliche Stoffe identifiziert, deren Emissionen, Einleitungen und Verluste beendet oder schrittweise eingestellt werden sollten. Einige Stoffe wurden überprüft und sollten klassifiziert werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 510/06




Begründung

1 Hintergrund des Vorschlags

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Vereinbarkeit mit den anderen Politikbereichen und Zielen der Union

2 Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung

Anhörung von interessierten Kreisen

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Folgenabschätzung

3 Rechtliche Aspekte

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahmen

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4 Auswirkungen auf den Haushalt

5 Weitere Angaben

Einzelerläuterung zum Vorschlag

Artikel 1
- Gegenstand:

Artikel 2
und Anhang I – Umweltqualitätsnormen:

Artikel 3
- Übergangszone der Überschreitungen:

Artikel 4
- Bestandsaufnahme der Emissionen, Einleitungen und Verluste:

Artikel 5
und Anhang II – Identifizierung von prioritären gefährlichen Stoffen:

Artikel 6
, 7 und 8:

Artikel 9
, 10 und 11:

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Umweltqualitätsnormen

Artikel 3
Übergangszone der Überschreitungen

Artikel 4
Bestandsaufnahme der Emissionen, Einleitungen und Verluste

Artikel 5
Änderung der Richtlinie 2000/60/EG

Artikel 6
Änderung der Richtlinien 82/176/EWG, 83/513/EWG, 84/156/EWG und 84/491/EWG

Artikel 7
Änderung der Richtlinie 86/280/EWG

Artikel 8
Aufhebungen

Artikel 9
Umsetzung

Artikel 10
Inkrafttreten

Artikel 11
Adressaten

Anhang I
Umweltqualitätsnormen für prioritäre Stoffe und bestimmte andere Schadstoffe

Teil
A: Umweltqualitätsnormen (UQN) für prioritäre Stoffe in Oberflächengewässern

Teil
B: Umweltqualitätsnormen (UQN) für andere Schadstoffe

Teil
C: Einhaltung der Umweltqualitätsnormen

Anhang II
: Änderung von Anhang X der Richtlinie 2000/60/EG


 
 
 


Drucksache 161/06

... " der entsorgte Stoff oder die entsprechende Stoffgruppe nach Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 2037/2000 zu nennen und anzugeben, ob eine Verwertung oder Beseitigung erfolgte. Der Betreiber der Entsorgungsanlage behält eine Ausfertigung des Begleitscheins oder des Übernahmescheins für sein Nachweisbuch.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 161/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten und Preiswirkungen

Verordnung

Verordnung

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Weitergehende Verbotsregelungen zu Stoffen, die in der Verordnung (EG) Nr. 2037/2000 geregelt sind

§ 3
Rückgewinnung und Rücknahme verwendeter Stoffe

§ 4
Verhinderung des Austritts in die Atmosphäre

§ 5
Persönliche Voraussetzungen für bestimmte Arbeiten

§ 6
Ordnungswidrigkeiten

§ 7
Straftaten

§ 8
Übergangsvorschrift

§ 9
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel und wesentlicher Inhalt der Verordnung

II. Kosten und Preiswirkungen

1. Kosten der öffentlichen Haushalte

2. Sonstige Kosten und Preiswirkungen

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu §§ 6

Zu § 8

Zu § 9


 
 
 


Drucksache 162/1/06

... 5. Zur Schadstoffgruppe 5,



Drucksache 162/06

... Die Bundesländer benötigen für die Reduzierung zu hoher Schadstoffbelastungen, z.Z. insbesondere Feinstaub, durch verkehrsbeschränkende Maßnahmen ein Instrumentarium, das auch Ausnahmen für entsprechend gekennzeichnete Fahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung und eine einfache Überwachung des Kraftfahrzeugverkehrs zulässt. Die Verordnung regelt die Zuordnung von Kraftfahrzeugen zu unterschiedlichen Schadstoffgruppen, bestimmt die Ausgestaltung der Plaketten und legt Anforderungen, welche bei der Kennzeichnung von Fahrzeugen zu erfüllen sind, fest.



Drucksache 510/2/06

... 9. Zuletzt weist der Bundesrat darauf hin, dass der Richtlinienvorschlag noch handwerkliche Fehler enthält, insbesondere sind für als Stoffgruppen festgelegte prioritäre Stoffe im Anhang I Leitparameter festzulegen, wobei die für einen Teil dieser Stoffe bereits im Anhang II getroffenen Regelungen zu übernehmen sind. Außerdem ist in einigen Punkten eine Konkretisierung, ggf. durch Technische Dokumente, erforderlich (Hintergrundkonzentrationen, Umgang mit Konzentrationen kleiner Bestimmungsgrenze etc.).



Drucksache 510/06 (Beschluss)

... 9. Zuletzt weist der Bundesrat darauf hin, dass der Richtlinienvorschlag noch handwerkliche Fehler enthält, insbesondere sind für als Stoffgruppen festgelegte prioritäre Stoffe im Anhang I Leitparameter festzulegen, wobei die für einen Teil dieser Stoffe bereits im Anhang II getroffenen Regelungen zu übernehmen sind. Außerdem ist in einigen Punkten eine Konkretisierung, ggf. durch Technische Dokumente, erforderlich (Hintergrundkonzentrationen, Umgang mit Konzentrationen kleiner Bestimmungsgrenze usw.).



Drucksache 716/06

... Über die Verwendung des Arzneimittelkennzeichens nach § 300 Abs. 3 SGB V (Pharmazentralnummer) und eine Verknüpfung mit dem ATC-Code ist die Zuordnung des Arzneimittels zu Wirkstoffgruppen und Anwendungsgebieten (Indikationen) möglich. Bei den Krankenhausdiagnosen erfolgt diese Verknüpfung über den jeweiligen für die Abrechnungsdaten in der gesetzlichen Krankenversicherung verbindlichen ICD-Code. Da die Risikogruppen im stationären Bereich nicht nach Haupt- oder Nebendiagnosen unterschieden werden, sind beide Diagnosekategorien zu erheben.



Drucksache 398/06

... ÄndG in die Verordnung aufgenommen, um für diese sensiblen Stoffgruppen möglichst frühzeitig verbindliche Regelungen zu schaffen. Da bei den Wirkstoffen mikrobieller Herkunft keine Einschränkung vorgenommen wurde, sind alle Wirkstoffe erfasst, zu deren Herstellung Mikroorganismen eingesetzt wurden, unabhängig davon, ob deren Einsatz im gesamten Herstellungsverfahren oder nur für bestimmte Syntheseschritte erfolgte.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 398/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkunqen

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Verordnung über die Anwendung der Guten Herstellungspraxis bei der Herstellung von Arzneimitteln und Wirkstoffen und über die Anwendung der Guten fachlichen Praxis bei der Herstellung von Produkten menschlicher Herkunft (Arzneimittel- und Wirkstoffherstellungsverordnung - AMWHV)

Abschnitt 1
Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

Abschnitt 2
Allgemeine Anforderungen

§ 3
Qualitätsmanagementsystem, Gute Herstellungspraxis und Gute fachliche Praxis

§ 4
Personal

§ 5
Betriebsräume und Ausrüstungen

§ 6
Hygienemaßnahmen

§ 7
Lagerung und Transport

§ 8
Tierhaltung

§ 9
Tätigkeiten im Auftrag

§ 10
Allgemeine Dokumentation

§ 11
Selbstinspektion und Lieferantenqualifizierung

Abschnitt 3
Arzneimittel, Blutprodukte und andere Blutbestandteile sowie Produkte menschlicher Herkunft

§ 12
Personal in leitender und in verantwortlicher Stellung

§ 13
Herstellung

§ 14
Prüfung

§ 15
Kennzeichnung

§ 16
Freigabe zum Inverkehrbringen

§ 17
Inverkehrbringen und Einfuhr

§ 18
Rückstellmuster

§ 19
Beanstandungen und Rückruf

§ 20
Aufbewahrung der Dokumentation

Abschnitt 4
Wirkstoffe nicht menschlicher Herkunft

§ 21
Organisationsstruktur

§ 22
Herstellung

§ 23
Prüfung

§ 24
Kennzeichnung

§ 25
Freigabe zum Inverkehrbringen

§ 26
Inverkehrbringen und Einfuhr

§ 27
Rückstellmuster

§ 28
Beanstandungen und Rückruf

§ 29
Aufbewahrung der Dokumentation

Abschnitt 5
Sondervorschriften

§ 30
Ergänzende Regelungen für Fütterungsarzneimittel

§ 31
Ergänzende Regelungen für Blutspendeeinrichtungen

§ 32
Ergänzende Regelungen für Gewebeeinrichtungen

§ 33
Besondere Regelungen für Entnahmeeinrichtungen

Abschnitt 6
Ordnungswidrigkeiten

§ 34
Ordnungswidrigkeiten

Abschnitt 7
Schlussvorschriften

§ 35
Übergangsregelung

Artikel 2
Änderung der Verordnung über tierärztliche Hausapotheken

Anlage 1
(zu § 7) Verschreibung eines Fütterungsarzneimittels (Hersteller mit Sitz in Deutschland)

Artikel 3
Änderung der Betriebsverordnung für Arzneimittelgroßhandelsbetriebe

Artikel 4
Änderung der GCP-Verordnung

Artikel 5
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 6
Inkrafttreten , Außerkrafttreten

Begründung

I. Allgemeiner Teil

1. Zielsetzung und Ausgangslage

2. Inhalt

3. Gesetzesfolgen und finanzielle Auswirkungen

4. Geschlechtsspezifische Auswirkunqen:

II. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Abschnitt 1
Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

Zu § 1

Zu § 2

Abschnitt 2
Allgemeine Anforderungen

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Abschnitt 3
Arzneimittel, Blutprodukte und andere Blutbestandteile sowie Produkte menschlicher Herkunft

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 19

Zu § 20

Abschnitt 4
Wirkstoffe nicht menschlicher Herkunft

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Abschnitt 5
Sondervorschriften

Zu § 31

Zu § 32

Zu § 33

Abschnitt 6
Ordnungswidrigkeiten

Zu § 34

Abschnitt 7
Schlussvorschriften

Zu § 35

Zu Artikel 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6


 
 
 


Drucksache 644/06

... b) keine zusätzlichen Stoffe oder Stoffgruppen in das Register aufgenommen werden,



Drucksache 162/06 (Beschluss)

... 5. Zur Schadstoffgruppe 5,



Drucksache 755/06

... Eine Zielvereinbarung nach § 84 Abs. 1 kann als individuelle Richtgröße nach Satz 1 vereinbart werden, soweit darin hinreichend konkrete und ausreichende Wirtschaftlichkeitsziele für einzelne Wirkstoffe oder Wirkstoffgruppen festgelegt sind.



Drucksache 552/05 (Beschluss)

... Die Verordnung ordnet sämtliche Kraftfahrzeuge vier Schadstoffgruppen zu. Mobile Maschinen und Motorräder gehören nicht zum Geltungsbereich der Verordnung. Die Schadstoffgruppen orientieren sich an den Partikelgrenzwerten der EURO-Abgasnormen für Dieselfahrzeuge. Die Kennzeichnung der Fahrzeuge erfolgt durch nicht wiederverwendbare Plaketten. Fahrzeuge, die Abgaswerte entsprechend der EURO-Norm 1 oder schlechter aufweisen, werden nicht gekennzeichnet. Für die übrigen Fahrzeuge werden kreisrunde Plaketten ausgegeben. Diese sind weiß für die Schadstoffgruppen 2 und 3 bzw. grün für die Schadstoffgruppe 4 (für die besten Abgaswerte). Die Schadstoffgruppe wird als Ziffer aufgedruckt. Die Ausgabe der Plaketten erfolgt durch die Kfz-Zulassungsstellen oder durch Stellen, die die Abgasuntersuchung durchführen dürfen, z.B. TÜV, DEKRA oder autorisierte Kfz-Werkstätten.



Drucksache 194/05

... 5. Menge des nach der Behandlung in Abwasseranlagen eingeleiteten oder unbehandelt eingeleiteten Abwassers sowie die jeweiligen Konzentrationen und Frachten an Schadstoffen und Schadstoffgruppen nach dem

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 194/05




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Gender Mainstreaming

Entwurf

Artikel 1
Umweltstatistikgesetz - UStatG

§ 1
Zwecke der Umweltstatistik, Anordnung als Bundesstatistik

§ 2
Erhebungen, Berichtsjahr

§ 3
Erhebung der Abfallentsorgung

§ 4
Erhebung der Abfälle, über die Nachweise zu führen sind

§ 5
Erhebung der Entsorgung bestimmter Abfälle

§ 6
Aufbereitung und Veröffentlichung der abfallstatistischen Erhebungen

§ 7
Erhebung der öffentlichen Wasserversorgung und der öffentlichen Abwasserbeseitigung

§ 8
Erhebung der nichtöffentlichen Wasserversorgung und der nichtöffentlichen Abwasserbeseitigung

§ 9
Erhebungen der Unfälle beim Umgang mit und bei der Beförderung von sowie der Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

§ 10
Erhebung der Luftverunreinigungen

§ 11
Erhebung bestimmter ozonschichtschädigender und klimawirksamer Stoffe

§ 12
Erhebung der Arten und Lebensräumen von gemeinschaftlicher Bedeutung

§ 13
Erhebung der Landschaftsprogramme, Landschaftsrahmenpläne und Landschaftspläne sowie bestimmter naturschutzrelevanter Flächenkategorien

§ 14
Erhebungen der Umweltschäden und Haftungsfälle

§ 15
Erhebung der Aufwendungen für den Umweltschutz.

§ 16
Erhebung der Waren und Dienstleistungen für den Umweltschutz

§ 17
Hilfsmerkmale

§ 18
. Auskunftspflicht

§ 19
Anschriftenübermittlung

§ 20
Übermittlung

§ 21
Verordnungsermächtigung

Artikel 2
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21


 
 
 


Drucksache 331/05

... 6. die zur Bestimmung von einzelnen Stoffen oder Stoffgruppen erforderlichen Analyseverfahren,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 331/05




A. Problem

B. Lösung

C. Alternativen

D. Gender-Mainstreaming

E. Kosten der öffentlichen Haushalte

F. Sonstige Kosten und Preiswirkungen

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes

§ 41
Abfallbezeichnung. Gefährliche Abfälle

§ 42
Registerpflichten

§ 43
Nachweispflichten

§ 44
Anordnungen im Einzelfall

§ 45
Anforderungen an Nachweise und Register

Artikel 2
Aufhebung der Abfallwirtschaftskonzept- und -bilanzverordnung

Artikel 3
Aufhebung der Bestimmungsverordnung überwachungsbedürftige Abfälle zur Verwertung

Artikel 4
Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung

Artikel 5
Änderung des Gesetzes über Umweltstatistiken

Artikel 6
Änderung der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen

Artikel 7
Änderung der Abfallverzeichnis-Verordnung

Artikel 8
Änderung der Transportgenehmigungsverordnung

Artikel 9
Änderung der Altholzverordnung

Artikel 10
Änderung der Gewerbeabfallverordnung

Artikel 11
Änderung der Versatzverordnung

Artikel 12
Änderung der Deponieverordnung

Artikel 13
Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung

Artikel 14
Änderung des Elektro- und Elektronikaltgerätegesetzes

Artikel 15
Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang

Artikel 16
Inkrafttreten

Begründung

II. Gesetzgebungskompetenzen des Bundes

III. Kosten und Preiswirkungen

IV. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu den Nummer n

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu den Nummer n

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu § 41

Zu § 42

Zu § 43

Zu § 44

Zu § 45

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu den Nummer n

Zu den Artikeln 2

Zu den Artikeln 4

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16


 
 
 


Drucksache 553/05 (Beschluss)

... Der mit Bundesratsinitiative vom 14. Oktober 2005 vorgelegte Entwurf einer "Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge entsprechend ihrem Beitrag zur Schadstoffbelastung" regelt die Zuordnung von Fahrzeugen zu Schadstoffgruppen. Unter anderem regelt er die Kennzeichnung der Fahrzeuge mit Plaketten, die die Überwachung von Fahrverboten und/oder Verkehrsbeschränkungen erlauben. Für die Einrichtung von Gebieten, in denen der Fahrzeugverkehr aus Luftreinhaltegründen Beschränkungen unterliegt, bedarf es eines Verkehrsschildes. Dieses muss mit den Plaketten korrespondieren. Da die



Drucksache 812/2/05

... - Mit den Ziffern 2 und 3 wird die vom Verordnungsentwurf vorgesehene Zusammenfassung von KfZ der EURO-Abgasnormen 1 und 2 in einer gemeinsamen Partikelminderungsstufe PM 1 geändert. Durch Einführung einer neuen voranzustellenden Partikelminderungsstufe PM 0 werden Fahrzeuge der Abgasnorm EURO 1 erfasst. Fahrzeuge der Abgasnorm EURO 2 werden der modifizierten Partikelminderungsstufe PM 1 zugeordnet. Diese Trennung folgt der Systematik der Schadstoffgruppen 1 und 2 gemäß § 2 Abs. 2 des Entwurfs der Kennzeichnungsverordnung. Außerdem werden damit faktisch alle älteren Fahrzeuge, die der Abgasnorm EURO 1 entsprechen, nachrüstbar, weil sie „lediglich“ den Grenzwertsprung in die nächsthöhere Klasse und - soweit es sich um EURO 1-KfZ handelt - nicht in die übernächste nachweisen müssen. Die Darstellung der einzelnen KfZ-Kategorien gemäß § 47 Abs. 3



Drucksache 296/05

... (3) Die in Anlage 2 Liste A aufgeführten Lebensmittel oder Lebensmittelgruppen der dort genannten Herkunft sind auf die dort genannten Stoffe oder Stoffgruppen mindestens nach der in Anlage 2 Liste B für die Jahre 2005, 2006, 2007, 2008 und 2009 jeweils festgesetzten Probenzahl zu untersuchen. Die Aufteilung der in Anlage 2 Liste B für die genannten Jahre jeweils insgesamt festgesetzten Probezahl auf die Länder erfolgt in entsprechender Anwendung des Verteilungsplans in Anlage 1

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 296/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

§ 1
Ausschuss Monitoring

§ 2
Zusammensetzung des Ausschusses Monitoring

§ 3
Expertengruppen

§ 4
Monitoringplan 2005 - 2009

§ 5
Verfahrensweise zur Festlegung der Einzelheiten des jährlichen Lebensmittel-Monitoring

§ 6
Verfahrensweise zur Durchführung des jährlichen Lebensmittel-Monitoring

§ 7
Probenahme, Probenvorbereitung und Analytik

§ 8
Qualitätssicherungsmaßnahmen

§ 9
Handbuch

§ 10
Datenübermittelung

§ 11
Bericht

§ 12
Informationssystem des Bundes

§ 13
Inkrafttreten

Begründung

3 Allgemeines


 
 
 


Drucksache 552/1/05

... Die Verordnung ordnet sämtliche Kraftfahrzeuge vier Schadstoffgruppen zu. Mobile Maschinen und Motorräder gehören nicht zum Geltungsbereich der Verordnung. Die Schadstoffgruppen orientieren sich an den Partikelgrenzwerten der EURO-Abgasnormen für Dieselfahrzeuge. Die Kennzeichnung der Fahrzeuge erfolgt durch nicht wiederverwendbare Plaketten. Fahrzeuge, die Abgaswerte entsprechend der EURO-Norm 1 oder schlechter aufweisen, werden nicht gekennzeichnet. Für die übrigen Fahrzeuge werden kreisrunde Plaketten ausgegeben. Diese sind weiß für die Schadstoffgruppen 2 und 3 bzw. grün für die Schadstoffgruppe 4 (für die besten Abgaswerte). Die Schadstoffgruppe wird als Ziffer aufgedruckt. Die Ausgabe der Plaketten erfolgt durch die Kfz-Zulassungsstellen oder durch Stellen, die die Abgasuntersuchung durchführen dürfen, z.B. TÜV, DEKRA oder autorisierte Kfz-Werkstätten.



Drucksache 495/05

... "1. die Verwendung bestimmter Stoffe, Stoffgruppen oder Stoffgemische bei dem Herstellen oder Behandeln von bestimmten Bedarfsgegenständen zu verbieten oder zu beschränken,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 495/05




Anlage

Gesetz

Zu Artikel 1

1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:

§ 44
Duldungs-, Mitwirkungs- und Übermittlungspflichten

2. § 1 Abs. 1 wird wie folgt geändert:

3. § 5 wird wie folgt gefasst:

§ 5
Verbote zum Schutz der Gesundheit

4. § 11 Abs. 2 Nr. 1 wird wie folgt gefasst:

5. § 13 wird wie folgt geändert:

6. § 14 Abs. 1 wird wie folgt geändert:

7. Dem § 17 Abs. 1 wird folgender Satz angefügt:

8. Dem § 18 Abs. 1 wird folgender Satz angefügt:

9. § 22 wird wie folgt gefasst:

§ 22
Ermächtigungen zum Schutz der Gesundheit

10. § 27 Abs. 1 Satz 2 wird wie folgt geändert:

11. § 28 wird wie folgt geändert:

12. § 29 Abs. 2 wird wie folgt gefasst:

13. In § 31 Abs. 2 werden nach dem Wort Oberfläche die Wörter in Mengen eingefügt.

14. § 32 wird wie folgt geändert:

15. § 33 wird wie folgt gefasst:

§ 33
Vorschriften zum Schutz vor Täuschung

16. § 34 wird wie folgt gefasst:

§ 34
Ermächtigungen zum Schutz der Gesundheit

17. § 35 wird wie folgt geändert:

18. § 39 wird wie folgt geändert:

19. Nach § 39 wird folgender § 40 eingefügt:

§ 40
Information der Öffentlichkeit

20. Die bisherigen §§ 40 bis 61 werden zu den §§ 41 bis 62.

21. Im neuen § 42 Abs. 2 Nr. 5 und Abs. 3 Satz 1

22. Der neue § 44 wird wie folgt geändert:

23. Der neue § 46 wird wie folgt geändert:

24. Im neuen § 47 Abs. 1 Nr. 1, 2, 3 und 4 Buchstabe a

25. Der neue § 51 wird wie folgt geändert:

26. Im neuen § 53 Abs. 1 Satz 3 und Abs. 2

27. Der neue § 54 Abs. 1 wird wie folgt geändert:

28. Im neuen § 55 Abs. 3 Satz 3

29. Im neuen § 56 Abs. 1 Satz 3

30. Der neue § 57 Abs. 7 wird wie folgt geändert:

31. Die neuen §§ 58 und 59 werden wie folgt gefasst:

§ 58
Strafvorschriften

§ 59
Strafvorschriften

32. Der neue § 60 wird wie folgt geändert:

33. Der neue § 61 Satz 1 wird wie folgt gefasst:

34. Der neue § 62 wird wie folgt geändert:

35. Abschnitt 11 wird aufgehoben.

36. Der bisherige Abschnitt 12 wird Abschnitt 11.

37. Die bisherigen §§ 67 bis 77 werden zu den §§ 63 bis 73.

38. Im neuen § 63 Abs. 1

39. Im neuen § 65 Satz 2

40. Im neuen § 67 Abs. 1 Satz 2 und § 68 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2

41. Der neue § 69 wird wie folgt geändert:

42. Im neuen § 71 Satz 2

43. Im neuen § 73 Satz 1 wird die Angabe § 74 durch die Angabe § 70 ersetzt.

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

1. Die Artikelbezeichnung wird wie folgt gefasst:

2. Die Überschrift

3. Nummer 1 wird aufgehoben.

4. Die bisherigen Nummern 2 bis 9 werden zu den Nummern 1 bis 8.

5. Die neue Nummer 1 wird wie folgt geändert:

6. Die neue Nummer 3 wird wie folgt gefasst:

7. In der neuen Nummer 5 wird § 33 Abs. 1a Satz 2 wie folgt gefasst:

8. Die neue Nummer 8 wird wie folgt gefasst:

9. Die Nummern 10 und 11 werden aufgehoben.

10. Die bisherigen Nummern 12 und 13 werden zu den Nummern 9 und 10.


 
 
 


Drucksache 524/05

... 5. Menge des nach der Behandlung in Abwasseranlagen eingeleiteten oder unbehandelt eingeleiteten Abwassers sowie die jeweiligen Konzentrationen und Frachten an Schadstoffen und Schadstoffgruppen nach dem



Drucksache 789/04 (Beschluss)

... - und -verbringungsregistern vorgesehen sind (1:1-Umsetzung), - entgegen dem Verordnungsvorschlag keine zusätzlichen Stoffe oder Stoffgruppen in das Register aufgenommen und die im UN-ECE-Protokoll vorgesehenen Berichterstattungszeiträume nicht verkürzt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 789/04 (Beschluss)




Zur Vorlage insgesamt

Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 2

Zu Artikel 2

Zu Artikel 5

Zu Artikel 5

Zu Artikel 5

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 18

Zu Anhang I insgesamt

Zu Anhang I Nr. 4 Buchstabe d

Zu Anhang I Nr. 5 Buchstabe f

Zu Anhang II

Zu Anhang III


 
 
 


Drucksache 916/04A Stoffgruppe

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 916/04A




2 A

2 B

2 C

2 D

2 E

2 F

2 G

2 H

2 I

2 J

2 K

2 L

2 M

2 N

2 O

2 P

2 Q

2 R

2 S

2 T

2 U

2 V

2 W

2 K

2 Z


 
 
 


Drucksache 664/2/04

... Auf Grund der teilweise beengten Platzverhältnisse auf den Wertstoffhöfen können teilweise nicht mehr als drei Altgerätegruppen erfasst werden. Deshalb ist ausdrücklich die Befugnis der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zur Annahme einer nur beschränkten Anzahl von Stoffgruppen zu regeln. Der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger muss in diesem Fall aber sicherstellen, dass in seinem Entsorgungsgebiet Annahmestellen für alle Stoffgruppen zur Verfügung stehen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 664/2/04




Zum Gesetzentwurf insgesamt

Zu den einzelnen Vorschriften

4. Zu § 1 Satz 3

5. Zu § 1 Abs. 2 - neu -

6. Zu § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8

7. Zu § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 9

8. Zu § 2 Abs. 1 Satz 3 - neu - und Abs. 2 Satz 2 und 3

9. Zu § 4

10. Zu § 4 Satz 2

11. Zu § 4 Satz 2

12. Zu §§ 5 und 11

13. Zu §§ 6, 13 und 14

14. Zu § 6 Abs. 1 Satz 2 und 3

15. Zu § 6 Abs. 1 Satz 3

16. Zu § 6 Abs. 2 Satz 2

17. Zu § 6 Abs. 2 Satz 5 und § 23 Abs. 1 Nr. 3a - neu -

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

18. Zu § 6 Abs. 3 Satz 3

19. Zu § 6 Abs. 4

20. Zu § 7 Satz 1

21. Zu § 8

22. Zu § 9 Abs. 3 Satz 2 - neu -In § 9 Abs. 3 ist nach Satz 1 folgender Satz einzufügen:

23. Zu § 9 Abs. 3 Satz 2

24. Zu § 9 Abs. 3 Satz 7

25. Zu § 9 Abs. 3 Satz 7

26. Zu § 9 Abs. 4 Satz 1

27. Zu § 9 Abs. 4 Satz 1 und 2 - neu -

28. Hilfsempfehlung nur In

Zu §§ 6

29. Zu § 9 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 bis 6

30. Zu § 9 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 bis 6

31. Zu § 9 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1

32. Zu § 9 Abs. 5 Satz 4 - neu -Dem § 9 Abs. 5 ist folgender Satz anzufügen:

33. Zu § 9 Abs. 6

34. Zu § 9 Abs. 6 Satz 1 und 2

35. Zu § 9 Abs. 6 Satz 1, Satz 4 - neu -

36. Zu § 9 Abs. 6 Satz 2, Abs. 7 Satz 3, Abs. 8 Satz 2, § 10 Abs. 1 Satz 3, Abs. 2 Satz 4

37. Zu § 9 Abs. 6 Satz 3 und Abs. 7 Satz 4

38. Zu § 9 Abs. 7 Satz 2 und § 10 Abs. 3 - neu -

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

39. Zu § 9 Abs. 9 - neu -Dem § 9 ist folgender Absatz 9 anzufügen:

40. Zu § 11 Abs. 2 Satz 3

41. Zu § 11 Abs. 2 Satz 4 - neu -, Abs. 3 Satz 1, 2, 4 bis 6 und Abs. 3a - neu -

42. Zu § 11 Abs. 3 Satz 5 - neu -Dem § 11 Abs. 3 ist folgender Satz anzufügen:

43. Zu § 12 Abs. 3

44. Zu § 14 Abs. 5 Satz 3 Nr. 1

45. Zu § 14 Abs. 5 Satz 6

46. Zu § 14 Abs. 10 Satz 2 - neu -Dem § 14 Abs. 10 ist folgender Satz anzufügen:

47. Zu § 15 Abs. 2 Satz 2

48. Zu § 21 Abs. 1 und 2

49. Zu § 24 Abs. 2

50. Zu § 24 Abs. 5

51. Zu Anhang III Nr. 1 Satz 1 Buchstabe m und Satz 3 - neu - bis 5 - neu -Anhang III Nr. 1 ist wie folgt zu ändern:

52. Zu Anhang III Nr. 1 Satz 1 Buchstabe m

53. Zu Anhang III Nr. 5

54. Zu Anhang III Nr. 7


 
 
 


Drucksache 789/04 Stoffgruppe


Drucksache 985/04

Verbindungen einer Stoffgruppe bestimmt. Im Folgenden sind

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 985/04




A. Zielsetzung

2 B.Lösung

C. Alternativen

D. Kosten der öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten und Preiswirkungen

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

1. Anwendungsbereich

2. Allgemeine Vorschriften

2.1 Abfallverzeichnis-Verordnung

2.2 Vorgaben der Europäischen Gemeinschaft für das Abfallverzeichnis

2.3 Wasserhaushaltsgesetz WHG

3. Gefahrenrelevante Eigenschaften und Gefährlichkeitsmerkmale

3.1 Gefahrenrelevante Eigenschaften nach der Richtlinie über gefährliche Abfälle

Tabelle

3.2 Gefährlichkeitsmerkmale

Tabelle

Tabelle

3.3 Erläuterungen zur Konkretisierung der gefahrenrelevanten Eigenschaften H1, H2, H9, H12, H13 und H14

Tabelle

Tabelle

4.1 Systematik der Zuordnung

4.2 Beurteilung von Abfällen aufgrund von relevanten gefährlichen Inhaltsstoffen

4.2.1 Gefahrenrelevanz der organischen Inhaltsstoffe

Tabelle

4.2.2 Gefahrenrelevanz von Metallverbindungen

4.2.3 Gefahrenrelevanz von FCKW

4.2.4 Gefahrenrelevanz von Asbest und künstlichen Mineralfasern KMF

Tabelle

5. Vorgaben zur Analytik

6. Referenzen

7. Inkrafttreten

Anhang I
Liste der gefährlichen Abfallarten ohne Spiegeleinträge

Anhang II
Liste der Spiegeleinträge

Anhang III
Bestimmungswerte für die gefahrenrelevante Eigenschaft H13

Anhang V
Konzentrationsgrenzen ausgewählter Metallverbindungen (Stoffeinstufung aus Anhang I der Stoffrichtlinie 7)

Anhang VI
Vorgaben zur Untersuchung von Abfällen

1. Probenahme

1.1 Homogenität /Inhomogenität/Heterogenität

1.2 Anzahl der Proben und Probenmenge

2. Bestimmung der Parameter

2.1 Analytische Verfahren Feststoffe

2.2 Eluate

2.3 Bekanntmachungen sachverständiger Stellen


 
 
 


Drucksache 304/04 (Beschluss)

... b) keine zusätzlichen Stoffe oder Stoffgruppen in das Register aufgenommen werden,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 304/04 (Beschluss)




Anlage
Änderung und Entschließung zur Dreizehnten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über Großfeuerungs- und Gasturbinenanlagen - 13. BImSchV)

A. Änderung

Zu § 8

B. Entschließung


 
 
 


Drucksache 734/04

... Errichtung und Betrieb einer integrierten chemischen Anlage (Verbund zur Herstellung von Stoffen oder Stoffgruppen durch chemische Umwandlung im industriellen Umfang, bei der sich mehrere Einheiten nebeneinander befinden und in funktioneller Hinsicht miteinander verbunden sind und die

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 734/04




A. Problem

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

Öffentliche Haushalte

Wirtschaft und Bürger

Sonstige Kosten

Gesetzesantrag

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Deregulierung und Beschleunigung von Genehmigungsverfahren im Bereich des Umweltrechts

Artikel 1
Änderung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes (KrW-/AbfG)

1. § 16 wird wie folgt geändert:

2. § 19 wird wie folgt geändert:

3. § 20 wird wie folgt geändert:

4. § 21 wird wie folgt geändert:

5. § 25 wird wie folgt geändert:

6. § 28 wird wie folgt geändert:

7. § 29 wird wie folgt geändert:

8. § 31 wird wie folgt geändert:

9. § 34 wird wie folgt geändert:

10. § 44 wird wie folgt geändert:

11. § 47 wird wie folgt geändert:

12. § 49 erhält folgende Fassung:

13. § 50 erhält folgende Fassung:

14. § 51 wird aufgehoben.

15. § 61 wird wie folgt geändert:

Artikel 2
Änderung der Nachweisverordnung (NachwV)

1. § 6 wird wie folgt geändert:

2. § 24 wird wie folgt geändert:

3. § 27 wird wie folgt geändert:

Artikel 3
Aufhebung der Abfallwirtschaftskonzept- und -bilanzverordnung (AbfKoBiV)

Artikel 4
Aufhebung der Transportgenehmigungsverordnung (TgV)

Artikel 5
Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG)

Artikel 6
Änderung der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (9. BImSchV)

Artikel 7 Änderung der Anlage 1 zu § 3 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)

Artikel 8
Inkrafttreten

Begründung

I. Allgemein

Änderungen im Immissionsschutzrecht

II. Zu den einzelnen Vorschriften

II.1 Abfallrecht

II.2 Immissionsschutzrecht

II.3 Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung


 
 
 


Drucksache 429/04

... a) die Verwendung bestimmter Stoffe, Stoffgruppen, Stoffgemische oder Gegenstände vorzuschreiben, zu verbieten oder zu beschränken,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 429/04




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch(Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch - LFGB)

Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 1
Zweck des Gesetzes

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Weitere Begriffsbestimmungen

§ 4
Vorschriften zum Geltungsbereich

Abschnitt 2
Verkehr mit Lebensmitteln

§ 5
Verbote zum Schutz der Gesundheit

§ 6
Verbote für Lebensmittel-Zusatzstoffe

§ 7
Ermächtigungen für Lebensmittel-Zusatzstoffe

§ 8
Bestrahlungsverbot und Zulassungsermächtigung

§ 9
Pflanzenschutz- oder sonstige Mittel

§ 10
Stoffe mit pharmakologischer Wirkung

§ 11
Vorschriften zum Schutz vor Täuschung

§ 12
Verbot der krankheitsbezogenen Werbung

§ 13
Ermächtigungen zum Schutz der Gesundheit und vor Täuschung

§ 14
Weitere Ermächtigungen

§ 15
Deutsches Lebensmittelbuch

§ 16
Deutsche Lebensmittelbuch-Kommission

Abschnitt 3
Verkehr mit Futtermitteln

§ 17
Verbote

§ 18
Verfütterungsverbot und Ermächtigungen

§ 19
Verbote zum Schutz vor Täuschung

§ 20
Verbot der krankheitsbezogenen Werbung

§ 21
Weitere Verbote sowie Beschränkungen

§ 22
Ermächtigungen zum Schutz der Gesundheit

§ 23
Weitere Ermächtigungen

§ 24
Gewähr für die handelsübliche Reinheit und Unverdorbenheit

§ 25
Mitwirkung bestimmter Behörden

Abschnitt 4
Verkehr mit kosmetischen Mitteln

§ 26
Verbote zum Schutz der Gesundheit

§ 27
Vorschriften zum Schutz vor Täuschung

§ 28
Ermächtigungen zum Schutz der Gesundheit

§ 29
Weitere Ermächtigungen

Abschnitt 5
Verkehr mit sonstigen Bedarfsgegenständen

§ 30
Verbote zum Schutz der Gesundheit

§ 31
Übergang von Stoffen auf Lebensmittel

§ 32
Ermächtigungen zum Schutz der Gesundheit

§ 33
Ermächtigung zum Schutz vor Täuschung

Abschnitt 6
Gemeinsame Vorschriften für alle Erzeugnisse

§ 34
Ermächtigungen zum Schutz der Gesundheit

§ 35
Ermächtigungen zum Schutz vor Täuschung und zur Unterrichtung

§ 36
Ermächtigungen für betriebseigene Kontrollen und Maßnahmen

§ 37
Weitere Ermächtigungen

Abschnitt 7
Überwachung

§ 38
Zuständigkeit für die Überwachung

§ 39
Aufgabe und Maßnahmen der zuständigen Behörden

§ 40
Maßnahmen im Erzeugerbetrieb, Viehhandelsunternehmen und Transportunternehmen

§ 41
Durchführung der Überwachung

§ 42
Probenahme

§ 43
Duldungs- und Mitwirkungspflichten

§ 44
Schiedsverfahren

§ 45
Ermächtigungen

§ 46
Weitere Ermächtigungen

§ 47
Landesrechtliche Bestimmungen

§ 48
Verwendung bestimmter Daten

Abschnitt 8
Monitoring

§ 49
Monitoring

§ 50
Durchführung des Monitorings

§ 51
Erlass von Verwaltungsvorschriften

Abschnitt 9
Verbringen in das und aus dem Inland

§ 52
Verbringungsverbote

§ 53
Bestimmte Erzeugnisse aus anderen Mitgliedstaaten oder anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum

§ 54
Mitwirkung von Zollstellen

§ 55
Ermächtigungen

§ 56
Ausfuhr; sonstiges Verbringen aus dem Inland

Abschnitt 10
Straf- und Bußgeldvorschriften

§ 57
Strafvorschriften

§ 58
Strafvorschriften

§ 59
Bußgeldvorschriften

§ 60
Einziehung

§ 61
Ermächtigungen

Abschnitt 11
Schlussbestimmungen

§ 62
Gebühren und Auslagen

§ 63
Amtliche Sammlung von Untersuchungsverfahren; Bekanntmachungen

§ 64
Aufgabendurchführung

§ 65
Statistik

§ 66
Ausnahmeermächtigungen für Krisenzeiten

§ 67
Zulassung von Ausnahmen

§ 68
Zulassung weiterer Ausnahmen

§ 69
Rechtsverordnungen in bestimmten Fällen

§ 70
Beteiligung der Öffentlichkeit

§ 71
Außenverkehr

§ 72
Verkündung von Rechtsverordnungen

Artikel 2
Gesetz über den Übergang auf das neue Lebensmittel- und Futtermittelrecht

§ 1
Weitere Anwendung von Vorschriften

§ 2
Geltung von Vorschriften

§ 3
Anpassung von Vorschriften

§ 4
Verweisungen

§ 5
Ermächtigung

Artikel 3
Änderung des Milch- und Margarinegesetzes

Artikel 4
Änderung weinrechtlicher Vorschriften

§ 1
Änderung des Weingesetzes

§ 2
Änderung der Weinverordnung

Artikel 5
Änderung des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz

Artikel 6
Neubekanntmachungserlaubnis

Artikel 7
Aufheben von Vorschriften

Artikel 8
Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang

Artikel 9
Inkrafttreten

Anlage
(zur Fußnote)

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage

II. Inhalt des Gesetzentwurfs

III. Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes; Befristung

IV. Kosten und Preise; Geschlechtsspezifische Auswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Zu § 29

Zu § 30

Zu § 31

Zu § 32

Zu § 33

Zu § 34

Zu § 35

Zu § 36

Zu § 36

Zu § 37

Zu § 38

Zu § 39

Zu § 40

Zu § 41

Zu § 42

Zu § 43

Zu § 45

Zu § 46

Zu § 47

Zu § 48

Zu § 49

Zu § 50

Zu § 51

Zu § 52

Zu § 53

Zu § 54

Zu § 55

Zu § 56

Zu § 57

Zu § 58

Zu § 59

Zu § 60

Zu § 61

Zu § 62

Zu § 63

Zu § 64

Zu § 65

Zu § 67

Zu § 68

Zu § 69

Zu § 70

Zu § 71

Zu § 72

Zu Artikel 2

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9


 
 
 


Drucksache 664/04 (Beschluss)

... Auf Grund der teilweise beengten Platzverhältnisse auf den Wertstoffhöfen können teilweise nicht mehr als drei Altgerätegruppen erfasst werden. Deshalb ist ausdrücklich die Befugnis der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zur Annahme einer nur beschränkten Anzahl von Stoffgruppen zu regeln. Der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger muss in diesem Fall aber sicherstellen, dass in seinem Entsorgungsgebiet Annahmestellen für alle Stoffgruppen zur Verfügung stehen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 664/04 (Beschluss)




Zum Gesetzentwurf insgesamt

1. Der Bundesrat begrüßt

2. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung

3. Es wird zusätzlich für erforderlich angesehen

4. Zu § 1 Satz 3

5. Zu § 1 Abs. 2 - neu -

6. Zu § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8

7. Zu § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 9

8. Zu § 2 Abs. 1 Satz 3 - neu - und Abs. 2 Satz 2 und 3

9. Zu § 4

10. Zu § 4 Satz 2

11. Zu § 4 Satz 2

12. Zu §§ 5 und 11

13. Zu §§ 6 und 9

14. Zu §§ 6, 13 und 14

15. Zu § 6 Abs. 1 Satz 2 und 3

16. Zu § 6 Abs. 2 Satz 5 und

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

17. Zu § 6 Abs. 3 Satz 3

18. Zu § 6 Abs. 4

19. Zu § 7 Satz 1

20. Zu § 8

21. Zu § 9 Abs. 3 Satz 2 - neu -

22. Zu § 9 Abs. 3 Satz 2

23. Zu § 9 Abs. 3 Satz 7

24. Zu § 9 Abs. 3 Satz 7

25. Zu § 9 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 bis 6

26. Zu § 9 Abs. 5 Satz 4 - neu -

27. Zu § 9 Abs. 6 Satz 2, Abs. 7 Satz 3, Abs. 8 Satz 2, § 10 Abs. 1 Satz 3, Abs. 2 Satz 4

28. Zu § 9 Abs. 6 Satz 3 und Abs. 7 Satz 4

29. Zu § 9 Abs. 7 Satz 2 und

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

30. Zu § 9 Abs. 9 - neu -

31. Zu § 11 Abs. 2 Satz 4 - neu -, Abs. 3 Satz 1, 2, 4 bis 6 und Abs. 3a - neu -

32. Zu § 11 Abs. 3 Satz 5 - neu -

33. Zu § 12 Abs. 3

34. Zu § 14 Abs. 5 Satz 3 Nr. 1

35. Zu § 14 Abs. 5 Satz 6

36. Zu § 14 Abs. 10 Satz 2 - neu -

37. Zu § 15 Abs. 2 Satz 2

38. Zu § 24 Abs. 2

39. Zu § 24 Abs. 5

40. Zu Anhang III Nr. 1 Satz 1 Buchstabe m und Satz 3 - neu - bis 5 - neu -

41. Zu Anhang III Nr. 1 Satz 1 Buchstabe m

42. Zu Anhang III Nr. 5

43. Zu Anhang III Nr. 7


 
 
 


Drucksache 709/04

... Errichtung und Betrieb einer integrierten chemischen Anlage (Verbund zur Herstellung von Stoffen oder Stoffgruppen durch chemische Umwandlung im industriellen Umfang, bei dem sich mehrere Einheiten nebeneinander befinden und in funktioneller Hinsicht miteinander verbunden sind und

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 709/04




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzesantrag

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zum Bürokratieabbau

Artikel 1
Änderung der Ersten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

Artikel 2
Änderung der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung

Artikel 3
Änderung der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen

Artikel 4
Änderung des Gesetzes zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung

Artikel 5
Aufhebung der Abfallwirtschaftskonzept- und -bilanzverordnung

Artikel 6
Änderung der Altölverordnung

Artikel 7
Änderung der Altholzverordnung

Artikel 8
Änderung der Entsorgungsfachbetriebeverordnung

Artikel 9
Änderung der Verpackungsverordnung

Artikel 10
Aufhebung der Transportgenehmigungsverordnung

Artikel 11
Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes

Artikel 12
Änderung des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes

Artikel 13
Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes

Artikel 14
Aufhebung des Abwasserabgabengesetzes

Artikel 15
Aufhebung des Gesetzes über eine bedarfsorientierte Grundsicherung im Alter

Artikel 16
Änderung des Sozialgesetzbuchs (SGB) Erstes Buch (I)

Artikel 17
Änderung des Sozialgesetzbuchs (SGB) Viertes Buch (IV)

Artikel 18
Änderung des Sozialgesetzbuchs (SGB) Fünftes Buch (V)

Artikel 19
Änderung des Sozialgesetzbuchs (SGB) Sechstes Buch (VI)

Artikel 20
Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte

Artikel 21
Änderung des Sozialgesetzbuchs (SGB) Achtes Buch (VIII)

Artikel 22
Änderung des Sozialgesetzbuchs (SGB) Neuntes Buch (IX)

Artikel 23
Änderung des Adoptionsvermittlungsgesetzes

Artikel 24
Änderung des Infektionsschutzgesetzes

Artikel 25
Änderung der Heimpersonalverordnung

Artikel 26
Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes

Artikel 27
Änderung der Baunutzungsverordnung

Artikel 28
Änderung des Mineralölsteuergesetzes

Artikel 29
Änderung der Mineralölsteuer-Durchführungsverordnung

Artikel 30
Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang

Artikel 31
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Nummern 1 bis 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummern 8 bis 10

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Artikel 7 und 8
(Altholzverordnung und Entsorgungsfachbetriebeverordnung)

Artikel 9
(Verpackungsverordnung)

Artikel 10
(Transportgenehmigungsverordnung)

Zu Artikel 11

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 12

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 3

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikeln 16

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 18

Zu Artikel 19

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 20

Zu Artikel 21

Zu Artikel 22

Zu Artikel 23

Zu Artikel 24

Zu Artikel 25

Zu Artikel 26

Zu Artikel 27

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 28

Zu Artikel 30

Zu Artikel 31

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4


 
 
 


Drucksache 75/15 PDF-Dokument



Drucksache 144/16 PDF-Dokument



Drucksache 144/16 (Beschluss) PDF-Dokument



Drucksache 189/17 PDF-Dokument



Drucksache 191/18 PDF-Dokument



Drucksache 199/18 PDF-Dokument



Drucksache 231/16 PDF-Dokument



Drucksache 238/16 PDF-Dokument



Drucksache 238/19 PDF-Dokument



Drucksache 255/17 PDF-Dokument



Drucksache 282/17 PDF-Dokument



>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.