A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Kostenverordnung für Maßnahmen bei der Beförderung gefährlicher Güter und Änderung der Kostenverordnung der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung auf dem Gebiet der Binnenschifffahrt
Artikel 1
Kostenverordnung für Maßnahmen bei der Beförderung gefährlicher Güter (Gefahrgutkostenverordnung - GGKostV)
§ 1
Kosten
§ 2
Gebührenfestsetzung
Artikel 2
Änderung der Kostenverordnung der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung auf dem Gebiet der Binnenschifffahrt
Artikel 3
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Anlage 1
(zu § 1 Absatz 1) Gebührenverzeichnis
3 Inhaltsübersicht
I. Teil: Verkehrsträgerübergreifende Gebühren
II. Teil: Straßenverkehr
1. Abschnitt : Gebühren der Bundesbehörden
2. Abschnitt : Gebühren der Landesbehörden
3. Abschnitt : Gebühren der Behörden und Stellen nach § 1 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 bis 6
III. Teil: Eisenbahnverkehr
1. Abschnitt : Gebühren der Bundesbehörden
2. Abschnitt : Gebühren der Landesbehörden
3. Abschnitt : Gebühren der Behörden und Stellen nach § 1 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 bis 4
IV. Teil: Binnenschiffsverkehr
1. Abschnitt : Gebühren der Bundesbehörden
2. Abschnitt : Gebühren der Landesbehörden
V. Teil: Seeschiffsverkehr
1. Abschnitt : Gebühren der Bundesbehörden
2. Abschnitt : Gebühren der Landesbehörden
3. Abschnitt : Gebühren der Stellen nach § 1 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2
VI. Teil: Ortsbewegliche Druckgeräte
1. Abschnitt : Gebühren der Bundesbehörden
2. Abschnitt : Gebühren der Landesbehörden
Anlage 2
(zu § 1 Absatz 2) Gebührenverzeichnis - Gebühren des Bundesamtes für Strahlenschutz
I. Teil: Amtshandlungen nach § 11 der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt
II. Teil: Amtshandlungen nach § 6 Absatz 6 der Gefahrgutverordnung See
Anlage 3
(zu § 1 Absatz 3) Gebührenverzeichnis - Gebühren der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung
Anlage 4
(zu § 1 Absatz 4) Gebührenverzeichnis - Gebühren des Kraftfahrt-Bundesamtes
Anlage 5
(zu § 1 Absatz 5) Gebührenverzeichnis - Gebühren der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt
I. Allgemeiner Teil
4 Alternativen
Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4 Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
F. Weitere Kosten
II. Gleichstellungspolitische Auswirkungen
III. Nachhaltigkeit
II. Besonderer Teil - zu den Einzelvorschriften
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu § 1
Zu § 2
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 :
Zu den entfallenen Gebührennummern 001 bis 012:
Zu Gebührennummer 013:
Zu den entfallenen Gebührennummern 014, 015 und 016:
Zu den entfallenen Gebührennummern 017 und 018:
Zu der entfallenen Gebührennummer 019:
Zu den Gebührennummern 102, 311.1, 411, 701, 801, 901 und 1001:
Zu der entfallenen Gebührennummer 103:
Zu den Gebührennummern 211 und 212:
Zu Gebührennummer 213:
Zu Gebührennummer 221.1:
Zu den Gebührennummern 222 bis 226 und 613 bis 617:
Zu den Gebührennummern 222.5, 223.1, 613.5 und 614.1:
Zu den Gebührennummern 226 und 617:
Zu den Gebührennummern 225.4, 225.5, 613.3.1, 614.3.1 und 616.1:
Zu den Gebührennummern 701 bis 833 allgemein:
Zu den Gebührennummern 702.1 und 702.2:
Zu den Gebührennummern 703 bis 705:
Zu den Gebührennummern 704, 706, 707, 708, 709, 710, 717, 718, 721, 722 und 724:
Zu den Gebührennummern 721.1 bis 721.5
Zu Gebührennummer 723:
Zu den Gebührennummern 711 bis 716 und 724 bis 734:
Zu Gebührennummer 735:
Zu den Gebührennummern 901 bis 1050:
Zu den Gebührennummern 1101 und 1102:
Zu Anlage 2 zu § 1 Absatz 2 :
Zu Anlage 4 zu § 1 Absatz 4 :
Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2133: Kostenverordnung für Maßnahmen bei der Beförderung gefährlicher Güter und Änderung der Kostenverordnung der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung auf dem Gebiet der Binnenschifffahrt (BMVBS)
3 Zusammenfassung:
Im Einzelnen: