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"Straf- oder Verwaltungsverfahren"


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Drucksache 879/08

... 4. Die zuständigen Behörden des Mitgliedstaats, unter dessen Gerichtsbarkeit ein Verstoß fällt, notifizieren unverzüglich im Einklang mit den Verfahren nach nationalem Recht die Flaggenmitgliedstaaten, den Mitgliedstaat, dessen Staatsangehörigkeit der Täter besitzt, sowie jeden anderen Mitgliedstaat mit Interesse an der Verfolgung des Verstoßes von den Straf- oder Verwaltungsverfahren oder anderen Maßnahmen, die ergriffen wurden, und jedem endgültigen Urteil zu diesem Verstoß, einschließlich der Anzahl verhängter Strafpunkte.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 879/08




Begründung

I. Kontext des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Gründe und Ziele

Bestehende Vorschriften im Bereich der Fischereiaufsicht

Vereinbarkeit mit den anderen Politiken und Zielen der EU

II. Anhörung der interessierten Kreise und Folgenabschätzung

1. Die Mitgliedstaaten

2. Beiräte der Interessengruppen und breite Öffentlichkeit.

Einholung und Nutzung von Fachwissen

Zusammenfassung des erhaltenen und verwendeten Gutachtens

Veröffentlichung des Gutachtens

5 Folgenabschätzung

- Option 1:

Unteroption 1:

Unteroption 2:

- Option 2:

- Option 3:

- Option 4:

III. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

Inhalt des Vorschlags

Ein neuer, gemeinsamer Ansatz für Fischereiaufsicht und Inspektionen

Eine Kultur der Rechtstreue

Wirksame Anwendung der GFP-Vorschriften

5 Rechtsgrundlage

5 Subsidiaritätsprinzip

5 Verhältnismäßigkeitsprinzip

Wahl des Instruments

IV. Auswirkungen auf den Haushalt

V. Zusätzliche Angaben

4 Vereinfachung

Aufhebung geltender Rechtsvorschriften

Überprüfungs -/Revisions-/Verfallsklausel

Vorschlag

Titel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Geltungsbereich

Artikel 3
Beziehung zu internationalen und nationalen Bestimmungen

Artikel 4
Begriffsbestimmungen

Titel II
Allgemeine Grundsätze

Artikel 5
Allgemeine Grundsätze

Titel III
Allgemeine Voraussetzungen für den Zugang zu Gewässern und Ressourcen

Artikel 6
Fanglizenzen

Artikel 7
Fangerlaubnis

Artikel 8
Markierung von Fanggerät

Artikel 9
Schiffsüberwachungssystem

Artikel 10
Automatisches Schiffsidentifizierungssystem

Artikel 11
Schiffsortungssystem

Artikel 12
Datenübertragung für Überwachungseinsätze

Artikel 13
Neue Technologien

Titel IV
Fischereiüberwachung

Kapitel I
Überwachung der Nutzung von Fangmöglichkeiten

Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 14
Logbuch

Artikel 15
Elektronische Aufzeichnung und Übertragung von Logbuchdaten

Artikel 16
Von den Logbuchanforderungen ausgenommene Schiffe

Artikel 17
Anmeldung

Artikel 18
Umladung

Artikel 19
Umladeerklärung

Artikel 20
Anlande- und Umladegenehmigung

Artikel 21
Anlandeerklärung

Artikel 22
Von der Pflicht zur Anlandeerklärung ausgenommene Schiffe

Abschnitt 2
Datenaufzeichnung und Datenaustausch durch die Mitgliedstaaten

Artikel 23
Aufzeichnung von Fangmengen und Fischereiaufwand

Artikel 24
Datenaustausch

Artikel 25
Daten über ausgeschöpfte Fangmöglichkeiten

Abschnitt 3
Schließung von Fischereien

Artikel 26
Schließung von Fischereien durch die Mitgliedstaaten

Artikel 27
Schließung von Fischereien durch die Kommission

Artikel 28
Ausgleichsmaßnahmen

Kapitel II
Überwachung des Flottenmanagements

Abschnitt 1
Fangkapazität

Artikel 29
Fangkapazität

Abschnitt 2
Maschinenleistung

Artikel 30
Überwachung der Maschinenleistung

Artikel 31
Bescheinigung der Maschinenleistung

Artikel 32
Datenabgleich zur Maschinenleistung

Kapitel III
Überwachung der Mehrjahrespläne

Artikel 33
Umladungen im Hafen

Artikel 34
Bezeichnete Häfen

Artikel 35
Getrennte Lagerung

Artikel 36
Nationale Kontrollprogramme

Kapitel IV
Überwachung der technischen Maßnahmen

Abschnitt 1
Einsatz von Fanggerät

Artikel 37
Fanggerät

Artikel 38
Fangzusammensetzung

Abschnitt 2
Überwachung der Meeresschutzgebiete

Artikel 39
Schiffsüberwachungssystem

Artikel 40
Durchfahrt durch ein Meeresschutzgebiet

Abschnitt 3
Überwachung der Reduzierung von Rückwürfen

Artikel 41
Erfassung der Rückwürfe

Artikel 42
Logbuchkontrollen

Abschnitt 4
Echtzeit-Schließung von Fischereien

Artikel 43
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 44
Echtzeit-Schließung durch die Mitgliedstaaten

Artikel 45
Echtzeit-Schließung durch die Kommission

Artikel 46
Wiedereröffnung eines vorübergehend geschlossenen Gebiets

Kapitel V
Überwachung der Freizeitfischerei

Artikel 47
Freizeitfischerei

Titel V
Überwachung der Vermarktung

Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 48
Grundsätze für die Überwachung der Vermarktung

Artikel 49
Gemeinsame Vermarktungsnormen

Artikel 50
Rückverfolgbarkeit

Artikel 51
Verbraucherinformation

Kapitel II
Tätigkeiten nach der Anlandung

Artikel 52
Erstverkauf in Auktionszentren

Artikel 53
Wiegen von Fischerei- und Aquakulturerzeugnissen

Artikel 54
Verkaufsbelege

Artikel 55
Inhalt von Verkaufsbelegen

Artikel 56
Ausnahmen von der Verkaufsbelegsvorschrift

Artikel 57
Übernahmeerklärung

Artikel 58
Transportdokument

Kapitel III
Erzeugerorganisationen sowie Preis- und Interventionsregelungen

Artikel 59
Überwachung von Erzeugerorganisationen

Artikel 60
Überwachung von Preis- und Interventionsregelungen

Titel VI
Schiffsüberwachung

Artikel 61
Sichtungen auf See und Ortung durch die Mitgliedstaaten

Artikel 62
Reaktion auf gemeldete Sichtungen oder Ortungen

Artikel 63
Beobachter

Artikel 64
Zulässigkeit von Überwachungsberichten

Titel VII
Inspektionen

Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 65
Durchführung von Inspektionen

Artikel 66
Aufgaben der Marktteilnehmer

Artikel 67
Inspektionsbericht

Artikel 68
Zulässigkeit von Inspektionsberichten

Artikel 69
Elektronische Datenbank

Artikel 70
Gemeinschaftsinspektoren

Kapitel II
Inspektionen außerhalb der Gewässer oder des Hoheitsgebiets des inspizierenden Mitgliedstaats

Artikel 71
Inspektionen von Schiffen außerhalb der Gewässer des inspizierenden Mitgliedstaats

Artikel 72
Genehmigungsanfragen

Artikel 73
Inspektionen außerhalb des Hoheitsgebiets des inspizierenden Mitgliedstaats

Kapitel III
Bei Inspektionen festgestellte Verstöße

Artikel 74
Verfahren bei Feststellung eines Verstoßes

Artikel 75
Außerhalb der Gewässer des inspizierenden Mitgliedstaats festgestellte Verstöße

Artikel 76
Strengere Folgemaßnahmen bei bestimmten schweren Verstößen

Kapitel IV
Verfolgung bei Inspektionen festgestellter Verstöße

Artikel 77
Verfolgung

Artikel 78
Übertragung der Verfolgung

Artikel 79
Von Gemeinschaftsinspektoren festgestellte Verstöße

Artikel 80
Ausgleichsmaßnahmen bei Nichtverfolgung durch den Mitgliedstaat der Anlandung oder Umladung

Titel VIII
Sanktionen

Artikel 81
Maßnahmen zur Durchsetzung der Vorschriften

Artikel 82
Sanktionen bei schweren Verstößen

Artikel 83
Direkte Durchsetzungsmaßnahmen

Artikel 84
Strafpunktesystem

Artikel 85
Nationale Verstoßkartei

Titel IX
Kontrollprogramme

Artikel 86
Gemeinsame Kontrollprogramme

Artikel 87
Spezifische Kontrollprogramme der Gemeinschaft

Titel X
Beurteilung, Verwaltung und Überwachung durch die Kommission

Artikel 88
Aufhaben der Kommission

Artikel 89
Geplante Überprüfungen

Artikel 90
Autonome Überprüfungen

Artikel 91
Autonome Inspektionen

Artikel 92
Audit

Artikel 93
Inspektions- und Auditberichte

Artikel 94
Folgemaßnahmen im Anschluss an die Inspektions- und Auditberichte

Titel XI
Massnahmen zur Gewährleistung der Einhaltung der Ziele der Gemeinsamen Fischereipolitik durch die Mitgliedstaaten

Kapitel I
Finanzielle Maßnahmen

Artikel 95
Aussetzung und Streichung von Finanzhilfen der Gemeinschaft

Kapitel II
Schließung der Fischerei

Artikel 96
Schließung der Fischerei wegen Nichterfüllung der Ziele der Gemeinsamen Fischereipolitik

Kapitel III
Abzug und Übertragung von Quoten

Artikel 97
Abzug von Quoten

Artikel 98
Abzug von Quoten wegen Nichteinhaltung der Ziele der Gemeinsamen Fischereipolitik

Artikel 99
Ablehnung von Quotenübertragungen

Artikel 100
Ablehnung eines Quotentauschs

Kapitel IV
Sofortmaßnahmen

Artikel 101
Sofortmaßnahmen

Titel XII
Daten Und Information

Kapitel I
Analyse und Audit der Daten

Artikel 102
Allgemeine Grundsätze für die Analyse der Daten

Artikel 103
Datenübermittlung

Kapitel II
Vertraulichkeit der Daten

Artikel 104
Schutz persönlicher Daten

Artikel 105
Vertraulichkeit, Wahrung von Berufs- und Geschäftsgeheimnissen

Kapitel III
Offizielle Websites

Artikel 106
Offizielle Websites

Artikel 107
Öffentlich zugänglicher Teil der Website

Artikel 108
Gesicherter Teil der Website

Titel XIII
Durchführung

Artikel 109
Verwaltungszusammenarbeit der Mitgliedstaaten

Artikel 110
Berichterstattungspflicht

Artikel 111
Ausschussverfahren

Artikel 112
Änderungen der Verordnung (EG) Nr. 768/2005 des Rates

Artikel 7
Unterstützung der Kommission und der Mitgliedstaaten

Kapitel IIIa
Befugnisse der Agentur

Artikel 17a
Inspektionen in Mitgliedstaaten

Artikel 17b
Maßnahmen der Agentur

Artikel 17c
Zusammenarbeit

Artikel 17d
Notstandseinheit

Artikel 17e
Aufgaben der Einheit

Artikel 17f
Mehrjähriges Arbeitsprogramm

Artikel 17g
Zusammenarbeit in Meeresfragen

Artikel 17h
Durchführungsbestimmungen

Artikel 113
Änderungen anderer Verordnungen

Artikel 114
Aufhebung

Artikel 115
Verweise

Titel XIV
Schlussbestimmungen

Artikel 116
Inkrafttreten

Anhang I
Spezifische Inspektions-Eckwerte für Mehrjahrespläne

Anhang II
Entsprechungstabelle


 
 
 


Drucksache 754/06

... Gibt es mehrere Gläubiger, die konkurrierende Ansprüche gegen den Schuldner geltend machen stellt sich die Frage, in welcher Reihenfolge diese Gläubiger außerhalb eines Insolvenzverfahrens zu befriedigen sind. Während einige Mitgliedstaaten dem Gläubiger Vorrang einräumen, der als erster die Zustellung des Pfändungsbeschlusses an die Bank veranlasst hat, gehen andere ähnlich wie bei der Vermögensverteilung im Insolvenzverfahren nach dem Gruppenprinzip vor. Es muss deshalb geklärt werden, ob die Rangfolge der Gläubiger auf EU-Ebene einheitlich zu regeln ist oder ob das Recht des Vollstreckungsmitgliedstaats maßgebend sein soll. Eine ähnliche Frage stellt sich bei der Rangfolge einer Sicherstellungsanordnung im Straf- oder Verwaltungsverfahren.

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Drucksache 754/06




Grünbuch zur effizienteren Vollstreckung von Urteilen in der Europäischen Union: Vorläufige Kontenpfändung

1. Einführung

1.1. Probleme aufgrund der derzeitigen Rechtslage

2. Lösungsvorschlag: Eine europäische Regelung für die vorläufige Pfändung von Bankguthaben

3. Verfahren zur Erwirkung eines Pfändungsbeschlusses

3.1. Antragsvoraussetzungen

3.2. Voraussetzungen für einen Pfändungsbeschluss

3.3. Vorladung des Schuldners

3.4. Erforderliche Kontoangaben

3.5. Zuständigkeitsfragen

4. Höhe und Grenzen einer vorläufigen Kontenpfändung nach europäischem Recht

4.1. Höhe des zu sichernden Betrags

4.2. Bankkosten

4.3. Vorläufige Pfändung bei mehreren Konten, bei Gemeinschaftskonten und bei Treuhandkonten

4.4. Pfändungsfreigrenze

5. Wirkungen der vorläufigen Kontenpfändung

5.1. Vollstreckung

5.2. Schuldnerschutz

5.3. Rangfolge der Gläubiger

5.4. ‚Umwandlung des Pfändungsbeschlusses in einen Vollstreckungstitel


 
 
 


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