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"Substitute"
Drucksache 244/16
Verordnung der Bundesregierung
Vierte Verordnung zur Änderung der Elektro - und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung
... Der Aufwand für das Sicherstellen der dauerhaften Konformität der Produkte bezieht sich auf laufende Vorgänge der Beschaffung von Substituten von DEHP, BBP, DBP und DIBP, auf die Produktion bzw. Herstellung der Elektro- und Elektronikgeräte mit alternativen Weichmachern sowie auf die laufende Qualitätssicherung. Weder die Materialbeschaffungskosten der alternativen Weichmacher noch deren Verwendung in der Produktion führen zu Mehraufwendungen für die Hersteller7, so dass mit Blick auf die Sicherstellung der dauerhaften Konformität nicht mit einem entsprechenden Erfüllungsaufwand zu rechnen ist.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Vierte Verordnung
Artikel 1
Artikel 2
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Ermächtigungsgrundlage
V. Verordnungsfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
4.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
4.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
Darstellung der Fallzahlen
Darstellung des Erfüllungsaufwandes
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
4 Bürokratiekosten
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
4.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
5. Weitere Kosten
6. Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Artikel 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3511: Entwurf einer Vierten Verordnung zur Änderung der Elektro- und ElektronikgeräteStoff-Verordnung
1. Zusammenfassung
Im Einzelnen
1. Erfüllungsaufwand
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Drucksache 74/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Buchpreisbindungsgesetzes
... Zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Buchpreisbindungsgesetzes im Jahr 2002 waren der Internethandel und digitale Medien noch vergleichsweise unbedeutend. Heute hat sich dies deutlich verändert. Der Anteil der über das Internet verkauften Bücher ist gestiegen. Elektronische Bücher haben sich als Substitute zum gedruckten Buch etabliert. Neue und verbesserte Lesegeräte sowie einfache Technologien zum Herunterladen von Inhalten befördern diese Entwicklung. Das Nutzerverhalten ändert sich. Für die Zukunft sind vor allem Zuwächse im Downloadbereich absehbar.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Buchpreisbindungsgesetzes
Artikel 2 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
c Erfüllungsaufwand der Verwaltung
5. Weitere Kosten
6. Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung
VII. Befristung; Evaluation
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Artikel 2
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Drucksache 334/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 531/2012 in Bezug auf Vorschriften für Roamingvorleistungsmärkte COM(2016) 399 final
... Wie diese Analyse der Vorleistungsmärkte verdeutlicht, wird das Funktionieren dieser Märkte noch immer durch eine Reihe von Fällen des Marktversagens beeinträchtigt (beispielsweise ihren oligopolistischen Charakter in Verbindung mit bilateralen Roamingvereinbarungen und mangelnden Substituten auf der Vorleistungsebene). Ferner zeigt diese Analyse, dass die Verhandlungsposition der Nettosender von Roamingverkehr und schwächerer Marktteilnehmer auf dem Roamingvorleistungsmarkt durch das Roaming zu Inlandspreisen sogar noch geschwächt werden könnte, wenn keine Gegenmaßnahmen getroffen werden. Dies könnte wiederum zu einer Verfälschung des Wettbewerbs auf den Inlandsmärkten der Heimatanbieter führen.
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
- Gründe und Ziele des Vorschlags
- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Politikbereich
- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität
- Verhältnismäßigkeit
- Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
- Expost-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften
- Konsultation der Interessenträger
- Einholung und Nutzung von Expertenwissen
- Folgenabschätzung
- Grundrechte
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten
Vorschlag
Artikel 1 Änderungen der Verordnung (EU) Nr. 531/2012
Artikel 2 Inkrafttreten
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Drucksache 612/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über den europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation (Neufassung) - COM(2016) 590 final; Ratsdok. 12252/16
... Auch angesichts der hohen Innovationskraft durch OTT-Kommunikationsdienste ist der Bundesrat der Auffassung, dass telekommunikationsspezifische Regulierungsverpflichtungen nicht eins zu eins auf neue OTT-Dienststrukturen übertragen werden können. Der Bundesrat erachtet jedoch eine Gleichbehandlung von OTT-Kommunikationsdiensten, die funktionelle Substitute für Telekommunikationsdienste darstellen, insbesondere in den Bereichen Daten- und Verbraucherschutz sowie Datensicherheit für zielführend.
2 Grundsätzliches
2 Ziele
Vetorecht der Kommission bei Abhilfemaßnahmen
2 Frequenzpolitik
2 Zugangsregulierung
2 GEREK
Regulierung für Over-The-Top-Player OTT
2 Universaldienste
2 Verbraucherschutz
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Drucksache 612/16 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über den europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation (Neufassung) - COM(2016) 590 final; Ratsdok. 12252/16
... 31. Er begrüßt grundsätzlich, dass die Kommission OTT-Kommunikationsdienste als elektronische Kommunikationsdienste ansieht und dabei auch die grundsätzlich anderen Marktmodalitäten beleuchtet, nach denen OTT-Kommunikationsdienste häufig für eine andere Gegenleistung als Geld erbracht werden, wie zum Beispiel personenbezogene Daten oder Aufmerksamkeit des Endnutzers für Werbung. Auch angesichts der hohen Innovationskraft durch OTT-Kommunikationsdienste ist er der Auffassung, dass telekommunikationsspezifische Regulierungsverpflichtungen nicht eins zu eins auf neue OTT-Dienststrukturen übertragen werden können. Der Bundesrat erachtet jedoch eine Gleichbehandlung von OTT-Kommunikationsdiensten, die funktionelle Substitute für Telekommunikationsdienste darstellen, insbesondere in den Bereichen Daten-und Verbraucherschutz sowie Datensicherheit für zielführend.
2 Grundsätzliches
2 Ziele
Vetorecht der Kommission bei Abhilfemaßnahmen
2 Frequenzpolitik
2 Zugangsregulierung
2 GEREK
Regulierung für Over-The-Top-Player OTT
2 Universaldienste
2 Verbraucherschutz
Direktzuleitung an die Kommission
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Drucksache 242/1/15
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Bessere Ergebnisse durch bessere Rechtsetzung - Eine Agenda der EU - COM(2015) 215 final
... 17. Der Bundesrat weist gleichzeitig darauf hin, dass öffentliche Anhörungen kein Substitut, sondern nur eine Ergänzung zu der in Artikel 154 Absatz 2 AEUV verankerten Konsultation der Sozialpartner darstellen dürfen. Ebenso weist er auf das in Artikel 155 AEUV verankerte Recht der Sozialpartner, Vereinbarungen zu schließen, hin.
Drucksache 212/15 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Strategie für einen digitalen Binnenmarkt für Europa - COM(2015) 192 final
... 27. Der Bundesrat begrüßt darüber hinaus, dass die Kommission bei der Überprüfung der Telekommunikationsvorschriften darauf hinarbeiten will, gleiche Ausgangsbedingungen für die Marktteilnehmerinnen und Marktteilnehmer zu gewährleisten, die auch Dienste umfassen sollen, die von den Endnutzern zunehmend als Substitute für herkömmliche elektronische Kommunikationsdienste genutzt werden. Er begrüßt deshalb die Absicht der Kommission, eine umfassende Untersuchung der Rolle von Plattformen und Mittlern vorzunehmen. Die von der Kommission in den Blick genommenen Plattformen (zum Beispiel Suchmaschinen, soziale Medien, e-Commerce-Plattformen, App-Stores, Preisvergleichs-Websites) haben durch auswertende und aggregierende Aktivitäten einen Einfluss darauf, auf welche Inhalte die Nutzerinnen und Nutzer aufmerksam werden. Dieser Einfluss wird zum Teil von marktstarken Unternehmen ausgeübt. Neben den von der Kommission genannten Aspekten (unter anderem Transparenz) ist insbesondere die Diskriminierungsfreiheit über das bestehende allgemeine Wettbewerbsrecht hinaus europaweit zu gewährleisten. Spielräume der Mitgliedstaaten zur Sicherung von Meinungsvielfalt und kommunikativer Chancengerechtigkeit sind dabei zu erhalten.
Zur Mitteilung allgemein
Allgemeine Bestimmungen
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 3
Zu Nummer 3
Zu Nummer 3
Zu 4.2. Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit
Zu 4.3. Inklusive digitale Gesellschaft
Zu Bildungsfragen
Direktzuleitung der Stellungnahme
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Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
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Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
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Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
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