145 gefundene Dokumente zum Suchbegriff
"Subventionierung"
Drucksache 55/20
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Sichere 5G-Einführung in der EU - Umsetzung des EU-Instrumentariums - COM(2020) 50 final
... - handelspolitische Schutzinstrumente: Überwachung aller relevanten Marktentwicklungen in der EU und in Drittländern sowie Schutz der EU-Akteure auf dem europäischen 5G-Markt durch handelspolitische Schutzmaßnahmen gegen potenzielle handelsverzerrende Praktiken (Dumping oder Subventionierung), gegebenenfalls auch durch Einleitung von Voruntersuchungen;
Mitteilung
1. Einleitung
2. 5G-Einführung in der EU
3. Die EU-weit koordinierte Risikobewertung zur Cybersicherheit in 5G-Netzen
4. Das EU-Instrumentarium für die 5G-Cybersicherheit
Schlussfolgerungen
5. Umsetzung des Instrumentariums
5.1. Ein risikobasierter, abgestimmter Ansatz für 5G-Anbieter
5.2. Die unterstützende Rolle der Kommission bei Umsetzung des Instrumentariums
6. Schlussfolgerungen
Anlage : Risikokategorien (Quelle: EU-weit koordinierte Risikobewertung)
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Drucksache 608/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht
... -abhängige Besteuerung von Dienstwagen eingeführt werden. Die bisherige pauschale Subventionierung schwerer Dienstwagen schlägt jedes Jahr in Höhe von 3,1 Milliarden Euro in den öffentlichen Haushalten zu Buche. Die Dienstwagenbesteuerung orientiert sich zukünftig an dem CO
1. Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit
a Steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung
b Erhöhung der Entfernungspauschale
c Senkung der Umsatzsteuer für den Fernverkehr der Bahn
d Einführung eines gesonderten kommunalen Hebesatzes für mit Windenergieanlagen überbaute Gebiete
e Kompensation über Stromsteuer und Energiegeld
f Zudem besteht ein Ungleichgewicht bei der Lastenverteilung zu Ungunsten der Länder.
2. Zum Gesetzentwurf insgesamt
3. Zur Mobilitätsprämie:
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Drucksache 192/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors (Neufassung)
... 7. Die Kommission beabsichtigt die Erhebung kostendeckender Gebühren, bei deren Bemessung anteilig auch die Aufwendungen der Erfassung und der Aktualisierung der Daten berücksichtigt werden, zu verbieten. Diese Aufwendungen müssen folglich aus Steuermitteln finanziert werden. Dies führt zu einer öffentlichen Subventionierung und Wettbewerbsverzerrung der die Informationen nutzenden Unternehmen und widerspricht dadurch der Zielrichtung des Richtlinienvorschlags.
Drucksache 120/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über die Überprüfung der Umsetzung der EU-Umweltpolitik - Gemeinsame Herausforderungen und Anstrengungen für bessere Ergebnisse - COM(2017) 63 final
... und Luftschadstoffen der deutschen Pkw-Flotte konterkariert und die sozialen Sicherungssysteme belastet werden und zudem die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Automobilindustrie mittel-bis langfristig gefährdet wird. Im Gegensatz zu anderen EU-Staaten existieren in Deutschland keine Begrenzungen der steuerlichen Anerkennung von PkwDienstwagenzulassungen bezüglich der Subventionierung des Kaufpreises bzw. der laufenden Betriebskosten. Je nach Rechtsform werden die Anschaffungs- bzw. Betriebskosten von Dienstwagen zwischen 40 Prozent bis 59 Prozent vom Staat erstattet - egal, wie viel das Auto kostet. Dies hat dazu geführt, dass derzeit rund zwei Drittel aller Pkw-Neuwagen als Dienstwagen verkauft werden und im Durchschnitt nach drei Jahren in den Gebrauchtwagenmarkt diffundieren. Im Schnitt sind dabei Dienstwagen stärker motorisiert mit höheren CO
Drucksache 389/16
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Bericht der Bund-Länder-Arbeitsgruppe "Einwohnerzahlen" vom 31. März 2016
... - Erhebung der Fehlbelegungsabgabe durch die Gemeinden, § 1 Gesetz zum Abbau der Fehlsubventionierung und der Mietverzerrung im Wohnungswesen
Drucksache 318/15
Antrag des Landes Hessen
Entschließung des Bundesrates zur Förderung von Forschung und Entwicklung im Mittelstand sowie zur Einschränkung von Gewinnverlagerungen mithilfe von Lizenzzahlungen
... 6. Patentbox- oder Lizenzbox-Systeme sind dagegen für eine effektive Förderung von FuE nicht geeignet, da sie erst viel zu spät ansetzen, indem sie erfolgreiche Vermarktung steuerlich begünstigen. Eine Subventionierung von FuETätigkeiten ist nur für die Inputseite bei den Forschungsaufwendungen gerechtfertigt. Nur hier liegt ein Marktungleichgewicht vor, da die Gesellschaft von FuE-Tätigkeiten unabhängig vom Erfolg für den Investor profitiert. Daran ändert auch nichts, dass sich zahlreiche Staaten in Europa Patentbox-Systemen bedienen. Außerdem setzen die gegenwärtig existierenden Patentbox-Systeme keine eigene Forschung und Entwicklung voraus, sondern begünstigen auch erworbene Patente oder Markenrechte.
Drucksache 258/15 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie über alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten und zur Durchführung der Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten
... Schließlich sind die für Schlichtungsverfahren vorgesehenen Gebühren bzw. Entgelte einseitig zu Lasten der Unternehmen verteilt. Da in keiner Weise absehbar ist, ob diese kostendeckend wären, bestünde die Gefahr, dass unzulässigerweise eine Quersubventionierung einer kammerbetriebenen Verbraucherschlichtungsstelle aus Beiträgen und Gebühren der Kammermitglieder erfolgen müsste. Dies widerspricht eklatant den Prinzipien der funktionalen Selbstverwaltung.
Drucksache 290/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Grünbuch der Kommission: Versicherung gegen Naturkatastrophen und von Menschen verursachte Katastrophen COM(2013) 213 final
... Die Behörden könnten die Einführung von Gruppentarifen oder Pauschalprämien beschließen, was zu einer Quersubventionierung durch Bewohner von Gebieten mit geringem Risiko führt. Die Tarife können Privathaushalte in gefährdeten Gebieten zum Abschluss einer Versicherung bewegen. Eine solche Tarifpolitik verschärft jedoch die negativen Auswirkungen der Landnutzung noch: Bei Pauschalprämien müssen Personen nicht extra dafür zahlen, dass sie in Risikogebieten leben. Die Versicherung kostet die Haushalte an allen Standorten, an denen eine solche Versicherung abgeschlossen werden kann, gleich viel. Eine Verbindung des Solidaritätsgedankens mit strengen Bauvorschriften und -standards korrigiert die unzureichende Internalisierung des Risikos teilweise und steigert die Effizienz. Verschieden großen Risiken kann auch durch die Unterscheidung zwischen Risikozonen bei der Festlegung der Versicherungstarife Rechnung getragen werden.
Drucksache 63/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2012/34 /EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. November 2012 zur Schaffung eines einheitlichen europäischen Eisenbahnraums bezüglich der Öffnung des Marktes für inländische Schienenpersonenverkehrsdienste und der Verwaltung der Eisenbahninfrastruktur - COM(2013) 29 final
... Schließlich erschweren integrierte Strukturen in hohem Maße die Trennung der Rechnungsführung zwischen Infrastrukturbetrieb und Verkehrsleistungen. Die Aufsichtsbehörden haben es schwer, die Finanzflüsse zwischen den verschiedenen Tochtergesellschaften und der Holdinggesellschaft innerhalb einer integrierten Struktur zurückzuverfolgen. Rechnungsführungsinstrumente ermöglichen die künstliche Verbesserung oder Verschlechterung der Ergebnisse der einzelnen Tochtergesellschaften. Die Quersubventionierung und die Übertragung von Mitteln für Infrastrukturen auf wettbewerbsorientierte Tätigkeitsbereiche stellen eine erhebliche Marktzutrittsschranke für neue Betreiber dar, die nicht auf solche Mittel zurückgreifen können. Zudem können Quersubventionierungen auch als staatliche Beihilfe für wettbewerbsorientierte Tätigkeitsbereiche angesehen werden.
Drucksache 264/13
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung
... Darüber hinaus bedarf es im Fünften Buch Sozialgesetzbuch einer rechtlichen Klarstellung, dass die sogenannten Halteeffekte nicht bei der Kalkulation von Wahltarifen zu berücksichtigen sind. Hierdurch werden europarechtlich unzulässige Quersubventionierungen eines Wahltarifs der gesetzlichen Krankenversicherung aus dem allgemeinen Haushalt einer Krankenkasse verhindert.
Drucksache 517/1/12
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Modernisierung des Kostenrechts (2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz - 2. KostRMoG)
... für Obduktionen entsprechend der Steigerungen auch bei den anderen Sachverständigen anzupassen. Begründet wird diese Anhebung in der Begründung des Gesetzentwurfs mit der Anpassung an die Einkommensentwicklung der Arbeitnehmer im produzierenden Gewerbe und im Dienstleistungsbereich. Gegen eine solche einfache Anpassung an die allgemeine Einkommensentwicklung spricht, dass schon die ursprünglichen Vergütungsätze nicht kostendeckend waren. Diese Vergütungssätze konnten in der Vergangenheit gerechtfertigt sein, weil früher gewisse Quersubventionierungen unter den Universitätseinrichtungen, insbesondere den Kliniken, stattgefunden haben. Diese sind zwischenzeitlich weggefallen, so dass die Institute für Rechtsmedizin für die von ihnen verursachten Kosten einschließlich der Personalkosten selbstständig verantwortlich zeichnen. Deshalb ist eine deutlichere Anhebung der Honorarsätze nach den Nummern 102 bis 104 KV JVEG unabdingbar.
Drucksache 520/12
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Neuregelung energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften
... /EG. Die Regelungen sollen die Voraussetzung für die Kostenregulierung schaffen sowie Quersubventionierung und Diskriminierung in vertikal integrierten Energieversorgungsunternehmen verhindern. Mit der Änderung wird klargestellt, dass - entsprechend der Vorschrift des § 6 zu Anwendungsbereich und Ziel der Entflechtung - sich die Vorgaben des § 6b zur buchhalterischen Entflechtung auf vertikal integrierte Energieversorgungsunternehmen und selbständige Netzbetreiber beziehen. Nur bei diesen Unternehmen muss die Unabhängigkeit von anderen Tätigkeitsbereichen der Energieversorgung sichergestellt werden, um eine diskriminierungsfreie Ausgestaltung und Abwicklung des Netzbetriebs zu gewährleisten. Dies gilt selbstverständlich auch für zum vertikal integrierten Unternehmen gehörige rechtlich selbständige Netzbetriebsgesellschaften sowie für rechtlich selbständige Unternehmen, die mit dem vertikal integrierten Unternehmen verbunden sind und unmittelbar oder mittelbar energiespezifische Serviceleistungen erbringen. Hier war eine Klarstellung erforderlich. Unter unmittelbaren energiespezifischen Dienstleistungen ist die Erfüllung kommerzieller, technischer und/oder wartungsbezogener Aufgaben im Sinne der Artikel 2 Nr. 35 der Richtlinie
Drucksache 611/1/12
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament über die umfassenden Risiko- und Sicherheitsbewertungen ("Stresstests") von Kernkraftwerken in der Europäischen Union und damit verbundene Tätigkeiten - COM(2012) 571 final; Ratsdok. 14400/12
... 18. Der Bundesrat begrüßt die Ankündigung von Vorschlägen für eine Vereinheitlichung von Versicherung und Haftung zur Verbesserung der Situation potentieller Opfer eines nuklearen Unfalles sowie für Höchstwerte an Radioaktivität in Nahrungs- und Futtermitteln durch die Kommission. Er weist darauf hin, dass entsprechende Regelungen schadensadäquat zu gestalten sind und nicht zu einer mittelbaren Subventionierung der Kernenergie führen dürfen.
Drucksache 625/1/12
Empfehlungen der Ausschüsse
Gesetz zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung
... In ihrem Gutachten für den ersten Gleichstellungsbericht der Bundesregierung hat sich die Sachverständigenkommission daher mit Nachdruck für die Abschaffung der Subventionierung von geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen ausgesprochen. Aus der Perspektive der Geschlechtergleichstellung bezeichnete sie die gegenwärtige Minijobstrategie über den Lebensverlauf sogar als desaströs.
Drucksache 559/2/12
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Regulierung im Eisenbahnbereich
... Zum anderen ist zu bedenken, dass die Ausgleichszahlungen der öffentlichen Hand für gemeinwirtschaftliche Verkehre auf das notwendige Maß beschränkt werden sollen, um den Markt nicht mehr als unbedingt notwendig zu verfälschen (vgl. Erwägungsgrund 34 der vorgenannten Verordnung). Dieses wäre nicht gewährleistet, wenn der Ausgleichsbedarf mit dem Argument der Markttragfähigkeit öffentlicher Haushaltsmittel willkürlich erhöht werden könnte, denn dann würden in anderen Segmenten des Schienenverkehrsmarktes vergünstigte Netznutzungsentgelte durch den SPNV indirekt subventioniert.
Drucksache 611/12 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament über die umfassenden Risiko- und Sicherheitsbewertungen ("Stresstests") von Kernkraftwerken in der Europäischen Union und damit verbundene Tätigkeiten - COM(2012) 571 final; Ratsdok. 14400/12
... 9. Der Bundesrat begrüßt die Ankündigung von Vorschlägen für eine Vereinheitlichung von Versicherung und Haftung zur Verbesserung der Situation potentieller Opfer eines nuklearen Unfalles sowie für Höchstwerte an Radioaktivität in Nahrungs- und Futtermitteln durch die Kommission. Er weist darauf hin, dass entsprechende Regelungen schadensadäquat zu gestalten sind und nicht zu einer mittelbaren Subventionierung der Kernenergie führen dürfen.
Drucksache 684/12
Gesetzesantrag der Länder Hessen, Bremen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein
Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Vereinfachung des Steuerrechts 2013 (StVereinfG 2013)
... Die Bestrebungen der Finanzverwaltung, dieser Fehlentwicklung durch formale Hürden zur Anerkennung von Waren- (insbes. Tank)gutscheinen als Sachbezug entgegen zu wirken, werden durch die Rechtsprechung erschwert (vgl. BFH vom 11. November 2010 - VI R 27/ 09). Der BFH stimmt zwar im Ergebnis der Argumentation der Finanzverwaltung zu, dass es für die an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit orientierte Besteuerung keinen Unterschied machen dürfe, ob der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer einen Geldbetrag von 44 Euro gebe, oder einen entsprechend fungiblen Warengutschein überlasse. Die Subventionierung von Sachbezügen sei jedoch in § 8 Absatz 2 Satz 9 EStG selbst angelegt.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E. 2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzesantrag
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Einkommensteuergesetzes
Artikel 2 Änderung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil:
B. Besonderer Teil:
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 4a
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Beispiel 1:
Beispiel 2:
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Buchstabe a
5 Beispiel:
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 16
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Buchstabe g
Zu Buchstabe h
Zu Buchstabe i
Satz 9
Zu Buchstabe j
Satz 2
Zu Buchstabe k
Zu Buchstabe l
Zu Buchstabe m
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Absatz 1b
Zu Nummer 3
Zu Artikel 3
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Drucksache 517/12 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Modernisierung des Kostenrechts (2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz - 2. KostRMoG)
... für Obduktionen entsprechend der Steigerungen auch bei den anderen Sachverständigen anzupassen. Begründet wird diese Anhebung in der Begründung des Gesetzentwurfs mit der Anpassung an die Einkommensentwicklung der Arbeitnehmer im produzierenden Gewerbe und im Dienstleistungsbereich. Gegen eine solche einfache Anpassung an die allgemeine Einkommensentwicklung spricht, dass schon die ursprünglichen Vergütungsätze nicht kostendeckend waren. Diese Vergütungssätze konnten in der Vergangenheit gerechtfertigt sein, weil früher gewisse Quersubventionierungen unter den Universitätseinrichtungen, insbesondere den Kliniken, stattgefunden haben. Diese sind zwischenzeitlich weggefallen, so dass die Institute für Rechtsmedizin für die von ihnen verursachten Kosten einschließlich der Personalkosten selbstständig verantwortlich zeichnen. Deshalb ist eine deutlichere Anhebung der Honorarsätze nach den Nummern 102 bis 104 KV JVEG unabdingbar.
Drucksache 40/11
Unterrichtung durch den Bundesrechnungshof
Bericht des Bundesrechnungshofes nach § 99 der Bundeshaushaltsordnung über die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen nach § 35a EStG
... habe zu diesem Rückgang beigetragen.27 Nach Auffassung der Gutachter sei jedoch fraglich, ob die förderfähigen Leistungen richtig ausgewählt wurden. Die Subventionierung sei in mehreren Bereichen nicht sinnvoll, weil diese kaum schwarzarbeitstauglich seien. Dort seien fast ausschließlich oder zu großen Teilen Mitnahmeeffekte zu erwarten. Dies gelte vor allem für alle Arbeiten, bei denen die Gewährleistung des Dienstanbieters für den Nachfrager von ausschlaggebender Bedeutung sei. Eine vergleichbare Situation ergebe sich bei Dienst- oder Handwerkerleistungen, die Dritten in Rechnung gestellt werden, vor allem bei Mietnebenkosten. Auch bei Leistungen, die in Anspruch genommen werden müssten, wie die des Kaminkehrers, sei eine illegale Beschäftigung kaum vorstellbar, sodass die steuerliche Förderung ausschließlich Mitnahmeeffekte habe.
Bericht
0 Zusammenfassung
1 Gegenstand der Untersuchung
2 Rechtslage
2.1 Kurzüberblick
Tabelle
2.2 Rechtsentwicklung und gesetzgeberische Zielsetzung
3 Feststellungen
3.1 Finanzielles Volumen
3.2 Bundesweite Inanspruchnahme der Steuerermäßigung
Tabelle
3.3 Art der Steuerermäßigung in den aufgesuchten Finanzämtern
3.3.1 Haushaltsnahe Dienstleistungen
Abbildung 1 - Anteil der Fälle mit Hausmeister- und Reinigungsdiensten
3.3.2 Handwerkerleistungen
Abbildung 2 - Anteil der Fälle mit Kaminkehrer und Wartungsarbeiten
3.4 Einsatz des maschinellen Risikomanagements bei der Steuerfestsetzung
3.5 Normenvollzug
3.5.1 Abgrenzen von haushaltsnaher Dienstleistung und Handwerkerleistung
3.5.2 Ausschluss der Förderung bei Neubaumaßnahmen
3.5.3 Vermeiden einer Doppelförderung
3.5.4 Abgrenzen von Material- und Arbeitskosten
3.5.5 Vorrangprüfung
3.5.6 Barzahlungen, Abzug von Skonti oder von Erstattungsleistungen
3.5.7 Gemeinsamer Haushalt von Alleinstehenden
3.6 Evaluierung
4 Würdigung
4.1 Mitnahmeeffekte
4.2 Maschinelles Risikomanagement
4.3 Normenvollzug
4.4 Zielerreichung
5 Empfehlung
6 Stellungnahme des Bundesfinanzministeriums
7 Abschließende Würdigung und Empfehlung
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Drucksache 820/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2003/98/EG über die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors KOM (2011) 877 endg.
... Eines der Ziele der PSI-Richtlinie ist die Begrenzung von Wettbewerbsverzerrungen im Unionsmarkt und folglich die Schaffung gleicher Voraussetzungen für alle potenziellen Weiterverwender von Informationen des öffentlichen Sektors. In dieser Hinsicht enthält die PSI-Richtlinie eine spezielle Zusammenstellung allgemeinerer Wettbewerbsvorschriften der Union, vor allem in Artikel 10 Absatz 2 - Verbot der Quersubventionierung - und Artikel 11 - Verbot von Ausschließlichkeitsvereinbarungen (mit Ausnahmen).
Drucksache 309/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Lebensversicherung und Naturkapital - Eine Biodiversitätsstrategie der EU für das Jahr 2020 KOM (2011) 244 endg.
... Diesen Verpflichtungen könnte mit zusätzlichen Mitteln speziell für Biodiversitätprojekte direkt nachgekommen werden, aber auch indirekt, indem Synergien mit anderen relevanten Finanzierungsquellen wie Mitteln zur Klimaschutzfinanzierung (z.B. EHS-Einkünfte, REDD+) und anderen innovativen Finanzierungsquellen wie Mittel, die vom Nagoya-ABS-Protokoll generiert werden, gewährleistet werden. Die Reform der umweltschädlichen Subventionierung, die mit der Strategie für 2020 und dem globalen CBD-Ziel in Einklang steht, wird auch der Biodiversität zugute kommen.
1. Einleitung
2. eine neue Grundlage für die Biodiversitätspolitik der EU
2.1. Ein doppeltes Handlungsmandat
2.2. Wertbestimmung unseres Naturkapitals seiner Vielfachen Vorteile
2.3. Biodiversitätswissen als Grundlage
3. Ein Handlungsrahmen für das kommende Jahrzehnt
3.1. Erhaltung Wiederherstellung der Natur
Einzelziel 1
3.2. Erhaltung Verbesserung der Ökosysteme ihrer Dienstleistungen
Einzelziel 2
3.3. Sicherstellung einer nachhaltigen Landwirtschaft, Forstwirtschaft Fischerei
Einzelziel 3*
Einzelziel 4
3.4. Bekämpfung invasiver Gebietsfremder Arten
Einzelziel 5
3.5. Bewältigung der Globalen Biodiversitätskrise
Einzelziel 6
3.6. Beiträge anderer Umweltmassnahmen Umweltinitiativen
4. Wir sitzen alle im selben Boot
4.1. Partnerschaften zum Schutz der Biodiversität
4.2. Mobilisierung von Mitteln zur Förderung des Schutzes von Biodiversität Ökosystemdienstleistungen
4.3. eine Gemeinsame Umsetzungsstrategie für die EU
5. Folgemassnahmen
Anhang
Einzelziel 1: Vollständige Umsetzung der Vogelschutz- und der HABITAT-Richtlinie
Maßnahme 1: Vollendung des Natura-2000-Netzes und Sicherstellung seiner ordnungsgemäßen Bewirtschaftung
Maßnahme 2: Sicherstellung einer angemessenen Finanzierung für Natura-2000-Gebiete
Maßnahme 3: Verstärkung der Sensibilisierung und Einbindung von Interessenträgern und Verbesserung der Durchsetzung
Maßnahme 4: Verbesserung und Rationalisierung von Überwachung und Berichterstattung
Einzelziel 2: Erhaltung Wiederherstellung von Ökosystemen Ökosystemdienstleistungen
Maßnahme 5: Verbesserung der Kenntnisse über Ökosysteme und Ökosystemdienstleistungen in der EU
Maßnahme 6: Festlegung von Prioritäten für die Wiederherstellung von Ökosystemen und Förderung der Nutzung grüner Infrastrukturen
Maßnahme 7: Vermeidung von Nettoverlusten an Biodiversität und Ökosystemdienstleistungen
Einzelziel 3: ERHÖHUNG des Beitrags von Land- und Forstwirtschaft zur Erhaltung Verbesserung der Biodiversität
Maßnahme 8: Verstärkung der Direktzahlungen für öffentliche Umweltgüter im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU
Maßnahme 9: Bessere Ausrichtung der ländlichen Entwicklung auf die Erhaltung der Biodiversität
Maßnahme 10: Erhaltung der genetischen Vielfalt der europäischen Landwirtschaft
Maßnahme 11: Förderung des Schutzes und der Verbesserung der Waldbiodiversität durch Waldbesitzer
Maßnahme 12: Einbeziehung von Biodiversitätsmaßnahmen in Waldbewirtschaftungspläne
Einzelziel 4: Sicherstellung der nachhaltigen Nutzung von Fischereiressourcen
Maßnahme 13: Verbesserung der Bewirtschaftung befischter Bestände
Maßnahme 14: Eliminierung negativer Auswirkungen auf Fischbestände, Arten, Lebensräume und Ökosysteme
Einzelziel 5: Bekämpfung invasiver Gebietsfremder Arten
Maßnahme 15: Verschärfung der Pflanzen- und Tiergesundheitsvorschriften der EU
Maßnahme 16: Einführung eines speziellen Instruments für invasive gebietsfremde Arten
Einzelziel 6: Beitrag zur Vermeidung des Globalen Biodiversitätsverlustes
Maßnahme 17: Verringerung der indirekten Ursachen des Biodiversitätsverlustes
Maßnahme 18: Mobilisierung zusätzlicher Ressourcen für die Erhaltung der globalen Biodiversität
Maßnahme 19: „Biodiversitätsgerechte“ EU-Entwicklungszusammenarbeit
Maßnahme 20: Regelung des Zugangs zu genetischen Ressourcen und des angemessenen und fairen Ausgleichs der Vorteile aus ihrer Nutzung
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Drucksache 462/11
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung personenbeförderungsrechtlicher Vorschriften
... wird diese Einschränkung regelmäßig dann eingreifen, wenn ein Verkehrsunternehmen Zahlungen oder andere finanzielle Vorteile erhält, um einen defizitären Verkehr durchzuführen. Die Beachtung der in der Verordnung normierten Anforderungen liegt auch im eigenen Interesse der Verkehrsunternehmen, da sonst - etwa bei Quersubventionierungen außerhalb der Verordnung (EG) Nr.
Drucksache 808/10
Gesetzesantrag der Länder Hessen, Sachsen
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Erfolgsbezugs im Gerichtsvollzieherkostenrecht
... Zu den wesentlichen Reformbestandteilen zählt weiter die Verbesserung der Kostendeckung des Gerichtsvollzieherkostengesetzes. Neben der Erfolgsgebühr ist eine angemessene Erhöhung der bestehenden Gebühren vorgesehen. Da die gegenwärtige Höhe der Gebühren den Aufwand nicht deckt, sind die vorhandenen Gebührentatbestände gleichmäßig um etwa 30 Prozent zu erhöhen. Der gegenwärtige Umfang der Subventionierung der Gerichtsvollziehertätigkeit durch den Staat ist verfassungsrechtlich nicht geboten. Zwar muss der Staat den Gläubigern effiziente und wirtschaftliche Möglichkeiten zur Durchsetzung ihrer titulierten Forderungen zur Verfügung stellen. Damit geht aber keinesfalls die Verpflichtung einher, diese Möglichkeiten in erheblichem Umfang kostenfrei zu eröffnen. Vielmehr steht es dem Staat frei, Gläubiger und Schuldner nach dem Verursacherprinzip an den tatsächlich anfallenden Kosten angemessen zu beteiligen. Die Sozialverträglichkeit kostendeckender Gebühren ist allein schon dadurch gewahrt, dass der Auftraggeber, der nicht in der Lage ist, eine erhöhte Gebühr aufzubringen ohne sein verfassungsrechtlich geschütztes Existenzminimum zu beinträchtigen, zur Durchsetzung seiner Rechte
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Gerichtsvollzieherkostengesetzes
Artikel 2 Änderung des Gesetzes zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2258)
Artikel 3 Inkrafttreten
A. Allgemeiner Teil
I. Ausgangslage
II. Inhalt des Entwurfs
1. Verbesserung des Erfolgsbezugs
2. Verbesserung der Kostendeckung
3. Alternativen
4. Veränderung des Gebührenaufkommens
III. Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes
IV. Kosten und Preise; Geschlechtsspezifische Auswirkungen
1. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
2. Sonstige Kosten und Preise
3. Geschlechtsspezifische Auswirkungen
B. Einzelbegründung
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe r
Zu Nummer 400
Zu Nummer 401
Zu Nummer 402
Zu Nummer 403
Zu Buchstabe s
Zu Buchstabe y
Zu Buchstabe z
Zu Buchstabe a10
Zu Buchstabe a11
Zu Buchstabe a12
Zu Buchstabe a13
Zu Artikel 2
Zu Nummer n
Zu Nummer n
Zu Artikel 3
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Drucksache 737/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Handel, Wachstum und Weltgeschehen - Handelspolitik als Kernbestandteil der EU-Strategie Europa 2020 KOM (2010) 612 endg.
... Unser Bekenntnis zum freien Handel setzt voraus, dass zwischen den inländischen und ausländischen Herstellern fairer Wettbewerb auf der Grundlage echter komparativer Vorteile herrscht. Wir schützen die Produktion in der EU vor internationalen Verzerrungen oder Störungen des Handels; zu diesem Zweck greifen wir im Einklang mit den WTO-Regeln auf Handelsschutzinstrumente zurück. Diese Instrumente werden wir auf neue Verzerrungsformen ausweiten, z.B. auf die Subventionierung strategischer Wirtschaftszweige; dies schließt das Vorgehen gegen Drittländer ein, wenn sie Ausfuhrbeschränkungen dazu nutzen, ihre nachgelagerten Wirtschaftszweige zu bevorteilen. Wir werden auch weiterhin unsere strengen rechtlichen und wirtschaftlichen Normen anwenden; dasselbe erwarten wir aber auch von unseren Handelspartnern. Wir werden EU-Unternehmen unterstützen, wenn Drittländer Handelsschutzinstrumente in unfairer Weise einsetzen; entsprechende Fälle werden wir erforderlichenfalls auch vor die WTO bringen. Im Lichte der Veränderungen durch den Vertrag von Lissabon und/oder nach Maßgabe künftiger Ergebnisse der Doha-Verhandlungen im Kapitel „Regeln“, werden wir untersuchen, ob und wie unsere Handelsschutzinstrumente weiter zu aktualisieren und zu modernisieren sind.
Mitteilung
1. Kontext und Grundlinien
Der dreifache Nutzen der Liberalisierung des Handels
2. Eine Handels- und Investitionspolitik für die Herausforderungen von morgen
2.1. Intelligentes Wachstum: mit eiligem Schritt in die Zukunft
2.2. Integratives Wachstum in der EU und im Ausland
2.3. Nachhaltiges Wachstum in der EU und im Ausland
3. Aktualisierung des Verhandlungsprogramms zur Ankurbelung des Wachstums
3.1. Abschluss der Doha-Runde und Ausgestaltung des multilateralen regelbasierten Systems
3.2. Abschluss der bereits programmierten Verhandlungen über Freihandelsabkommen
3.3. Verpflichtung unserer strategischen Wirtschaftspartner auf Konvergenz bei Handel, Investitionen und Regulierung
4. Programm für die Durchführung und Durchsetzung
5. Öffentliche Konsultationen und Folgenabschätzung
6. Handel und Außenbeziehungen
7. Fazit
1. Weiterführung unseres Verhandlungsprogramms
2. Vertiefung unserer strategischen Partnerschaften
3. Aktualisierung der Handelspolitik Unsere Ziele für 2011
4. Durchsetzung unserer Rechte
Anhang
Abbildung 1:
Abbildung 2:
Tabelle
Tabelle
Tabelle
Tabelle
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Drucksache 808/10 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Erfolgsbezugs im Gerichtsvollzieherkostenrecht
... Zu den wesentlichen Reformbestandteilen zählt weiter die Verbesserung der Kostendeckung des Gerichtsvollzieherkostengesetzes. Neben der Erfolgsgebühr ist eine angemessene Erhöhung der bestehenden Gebühren vorgesehen. Da die gegenwärtige Höhe der Gebühren den Aufwand nicht deckt, sind die vorhandenen Gebührentatbestände gleichmäßig um etwa 30 Prozent zu erhöhen. Der gegenwärtige Umfang der Subventionierung der Gerichtsvollziehertätigkeit durch den Staat ist verfassungsrechtlich nicht geboten. Zwar muss der Staat den Gläubigern effiziente und wirtschaftliche Möglichkeiten zur Durchsetzung ihrer titulierten Forderungen zur Verfügung stellen. Damit geht aber keinesfalls die Verpflichtung einher, diese Möglichkeiten in erheblichem Umfang kostenfrei zu eröffnen. Vielmehr steht es dem Staat frei, Gläubiger und Schuldner nach dem Verursacherprinzip an den tatsächlich anfallenden Kosten angemessen zu beteiligen. Die Sozialverträglichkeit kostendeckender Gebühren ist allein schon dadurch gewahrt, dass der Auftraggeber, der nicht in der Lage ist, eine erhöhte Gebühr aufzubringen ohne sein verfassungsrechtlich geschütztes Existenzminimum zu beinträchtigen, zur Durchsetzung seiner Rechte
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
Gesetzentwurf
Anlage Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Erfolgsbezugs im Gerichtsvollzieherkostenrecht
Artikel 1 Änderung des Gerichtsvollzieherkostengesetzes
Artikel 2 Änderung des Gesetzes zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung
Artikel 3 Inkrafttreten
A. Allgemeines
I. Ausgangslage
II. Inhalt des Gesetzentwurfs
1. Verbesserung des Erfolgsbezugs
2. Verbesserung der Kostendeckung
3. Alternativen
4. Veränderung des Gebührenaufkommens
III. Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes
IV. Kosten und Preise; Geschlechtsspezifische Auswirkungen
1. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
2. Sonstige Kosten und Preise
3. Geschlechtsspezifische Auswirkungen
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu den Buchstabe n
Zu Buchstabe r
Zu Nummer 400
Zu Nummer 401
Zu Nummer 402
Zu Nummer 403
Zu den Buchstabe n
Zu Buchstabe y
Zu den Buchstabe n
Zu Buchstabe a10
Zu Buchstabe a11
Zu Buchstabe a12
Zu Buchstabe a13
Zu Artikel 2
Zu den Nummer n
Zu den Nummer n
Zu Artikel 3
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Drucksache 860/10
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Steinkohlefinanzierungsgesetzes
... In § 1 des Gesetzes zur Finanzierung der Beendigung des subventionierten Steinkohlenbergbaus zum Jahr 2018 (Steinkohlefinanzierungsgesetz) vom 20. Dezember 2007 ist eine sog. Revisionsklausel enthalten. In § 1 Absatz 2 ist vorgesehen, dass die Bundesregierung dem Bundestag bis spätestens 30. Juni 2012 einen Bericht zuleitet, auf dessen Grundlage der Bundestag den Ausstiegsbeschluss von 2007 überprüfen sollte. Gesichtspunkte der Wirtschaftlichkeit, der Sicherung der Energieversorgung und der übrigen energiepolitischen Ziele sollten dabei beachtet werden. Dem Bericht wären Gutachten anerkannter Wirtschaftsforschungsinstitute zugrunde zu legen und beizufügen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Steinkohlefinanzierungsgesetzes
Artikel 2 Inkrafttreten
A. Allgemeines
I. Zielsetzung und Notwendigkeit des Gesetzes
II. Gesetzesfolgen
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
3. Bürokratiekosten
4. Sonstiges Kosten und Auswirkungen auf das Preisniveau
III. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union
IV. Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit
B. Besonderer Teil
1. Zu Artikel 1
2. Zu Artikel 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1547: Gesetz zur Änderung des Steinkohlefinanzierungsgesetzes
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Drucksache 603/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften - Eine nachhaltige Zukunft für den Verkehr: Wege zu einem integrierten, technologieorientierten und nutzerfreundlichen System KOM (2009) 279 endg.; Ratsdok. 11294/09
... 8. Die Marktöffnung hat generell zu größerer Effizienz und geringeren Preisen geführt. Dies wird im Luftverkehr deutlich, wo dieser Prozess am weitesten vorangeschritten ist9. Die EU befindet sich auf dem Weg zur Schaffung einheitlicher Wettbewerbsbedingungen in einem zunehmend integrierten Verkehrsmarkt, wenngleich noch eine Reihe ungelöster Probleme besteht, zum Beispiel Unterschiede in der Besteuerung und Subventionierung. Hier ist festzustellen, dass die Marktöffnung und Integration bei verschiedenen Verkehrsträgern nicht nur großen, sondern auch kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) zugute gekommen ist,
Mitteilung
1. Einleitung
2. Die Europäische Verkehrspolitik im ersten Jahrzehnt des 21. Jahrhunderts
3. Trends und Herausforderungen
3.1. Alterung
3.2. Zuwanderung und interne Mobilität
3.3. Ökologische Herausforderungen
3.4. Verknappung fossiler Brennstoffe
3.5. Verstädterung
3.6. Globale Trends von Belang für die europäische Verkehrspolitik
4. Politische Ziele für einen nachhaltigen Verkehr
4.1. Ein qualitativ hochwertiger und sicherer Verkehr
4.2. Ein gut in Stand gehaltenes und vollständig integriertes Netz
4.3. Ein ökologisch nachhaltigerer Verkehr
4.4. Wahrung der Führungsstellung der EU bei Verkehrsdiensten und -technologien
4.5. Schutz und Entwicklung des Humankapitals
4.6. Verkehrssteuerung durch intelligente Preisbildung
4.7. Planung mit Blick auf den Verkehr: Verbesserung der Zugänglichkeit
5. Politik im Interesse nachhaltigen Verkehrs auf verschiedenen Gebieten
5.1. Infrastruktur: Instandhaltung, Entwicklung und Integration der modalen Verkehrsnetze
5.2. Finanzierung: Mobilisierung der Ressourcen für einen nachhaltigen Verkehr
5.3. Technologie: Beschleunigung des Übergangs zu einer Gesellschaft mit geringer Kohlenstoffintensität und Führungsstellung bei der globalen Innovation
5.4. Rechtsrahmen: weitere Förderung der Marktöffnung und des Wettbewerbs
5.5. Verbraucherverhalten: aufklären, informieren und einbeziehen
5.6. Verwaltung: wirksame und koordinierte Maßnahmen
5.7. Die Außendimension: Europa muss mit einer Stimme sprechen
6. Wie geht es Weiter?
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