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"Subventionssatz"


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Drucksache 757/07

... Die §§ 3 bis 5 enthalten die zentralen Regelungen des Gesetzes für die Zuwendungen an den Steinkohlenbergbau. § 3 legt die Finanzplafonds für die Jahre 2009 bis 2019 fest und regelt die Modalitäten ihrer Gewährung, § 4 regelt die Beteiligung des Bundes an den so genannten Alt- und Ewigkeitslasten, die nach Ende des subventionierten Steinkohlenbergbaus verbleiben, § 5 schließlich perpetuiert das seit 1972 bestehende Instrument des Anpassungsgeldes bis zum Ende des subventionierten Steinkohlenbergbaus. Die weiteren §§ 6 bis 8 regeln Informationspflichten zur Berechnung des Subventionssatzes, darauf bezogene



Drucksache 557/07

... (3) Die Bergbauunternehmen haben gegenüber dem Bundesamt die zweckgerichtete Verwendung der ihnen gewährten Plafondmittel nach Absatz 2 durch Nachweis der jährlich an Kraftwerke und an Stahlunternehmen abgesetzten Mengen und der von einem Wirtschaftsprüfer testierten Stilllegungsaufwendungen zu belegen. Der durchschnittliche Subventionssatz in Euro pro Tonne SKE für die abgesetzten Mengen, bei Absatz zur Stahlerzeugung pro Tonne, darf den Unterschiedsbetrag in Euro zwischen den durchschnittlichen Produktionskosten des jeweiligen Bergbauunternehmens und dem Preis für Drittlandskohle in den jeweiligen Absatzbereichen nicht übersteigen. Zahlungen über die nach Absatz 2 für das einzelne Bergbauunternehmen gewährten Plafondmittel hinaus werden nicht geleistet.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 557/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

§ 1
Zweck

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Finanzplafonds

§ 4
Verpflichtungen der Bergbauunternehmen nach Beendigung des subventionierten Steinkohlenbergbaus

§ 5
Anpassungsgeld

§ 6
Melde-, Aufbewahrungs- und Auskunftspflichten

§ 7
Bußgeldvorschriften

§ 8
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Gesetz zur Finanzierung der Beendigung des subventionierten Steinkohlenbergbaus zum Jahr 2018


 
 
 


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