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4 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Tabakwerbeverbot"


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Drucksache 229/16

... /EG vorgesehenen und in deutsches Recht umgesetzten Tabakwerbeverbote und die Vorgaben des Artikels 20 Absatz 5 der Richtlinie

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 229/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes

§ 20a
Verbot der Außenwerbung

§ 20b
Verbot der kostenlosen Abgabe und der Ausspielung

Artikel 2
Änderung des Jugendschutzgesetzes

Artikel 3
Änderung des Tabaksteuergesetzes

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

5. Weitere Kosten

VII. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3576: Entwurf eines Gesetzes einer Ersten Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes

1. Zusammenfassung

2. Im Einzelnen

2.1. Regelungsinhalt

2.2. Erfüllungsaufwand

Im Einzelnen

2.3. Weitere Kosten


 
 
 


Drucksache 229/1/16

... Kalkulationsbasis der Verträge sind neben Prognosen zur wirtschaftlichen und urbanen Entwicklung die zum Zeitpunkt des Abschlusses geltenden gesetzlichen Rahmenbedingungen. Im Falle des Tabakwerbeverbotes würde ein wesentlicher Umsatzanteil verlorengehen und die Werbewirtschaft erheblich belastet. Vertragsanpassungen während der Laufzeit sind dagegen nicht ohne weiteres möglich (die Investitionen sind bereits getätigt). Um die negativen Folgen eines etwaigen Tabakwerbeverbotes auszugleichen, bedarf es daher entsprechend längerer Übergangsfristen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 229/1/16




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zur Gesetzgebungskompetenz

3. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a § 2 Nummer 9 TabakerzG

4. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 20a Satz 2 TabakerzG

5. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 20b Absatz 1, Absatz 2 TabakerzG

6. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 21 Absatz 1 Nummer 5 - neu - TabakerzG

7. Zu Artikel 1 Nummer 14 Buchstabe b § 47 Absatz 6 TabakerzG

8. Hilfsempfehlung zu Ziffer 7

Zu Artikel 1 Nummer 14

9. Zu Artikel 1 Nummer 14 Buchstabe b § 47 Absatz 6 TabakerzG

10. Hilfsempfehlung zu Ziffer 5

Zu Artikel 1 Nummer 14


 
 
 


Drucksache 391/1/05

... werbeverbot in Druckerzeugnissen und Diensten der Informationsgesellschaft) und Artikel 4 (Tabakwerbeverbot im Rundfunk) der Tabakwerberichtlinie für nichtig zu erklären. Wenn das Gesetz schon in Kraft tritt, bevor der Europäische Gerichtshof entschieden hat, weckt das Zweifel an der Ernsthaftigkeit der Klage der Bundesregierung und schmälert möglicherweise ihre Erfolgsaussichten in dem anstehenden Gerichtsverfahren. Das Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof ist auch geeignet, eine Reihe von Zweifelsfragen zu klären, die in der Tabakwerberichtlinie enthalten sind und die die Bundesregierung in ihren Gesetzentwurf übernommen hat (z.B. ob unter dem Begriff "gedruckte Veröffentlichungen" auch Werbeprodukte der Individualkommunikation fallen).



Drucksache 391/05 (Beschluss)

... werbeverbot in Druckerzeugnissen und Diensten der Informationsgesellschaft) und Artikel 4 (Tabakwerbeverbot im Rundfunk) der Tabakwerberichtlinie für nichtig zu erklären. Wenn das Gesetz schon in Kraft tritt, bevor der Europäische Gerichtshof entschieden hat, weckt das Zweifel an der Ernsthaftigkeit der Klage der Bundesregierung und schmälert möglicherweise ihre Erfolgsaussichten in dem anstehenden Gerichtsverfahren. Das Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof ist auch geeignet, eine Reihe von Zweifelsfragen zu klären, die in der Tabakwerberichtlinie enthalten sind und die die Bundesregierung in ihren Gesetzentwurf übernommen hat (z.B. ob unter dem Begriff "gedruckte Veröffentlichungen" auch Werbeprodukte der Individualkommunikation fallen).



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